Rechtliche Grundlagen der Massenkommunikation. Vorlesung im SS 2009 Doris Hattenberger. Rechtliche Grundlagen der Massenkommunikation
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- Sigrid Kaiser
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1 Vorlesung im SS 2009 Doris Hattenberger 1 Termine LV-Termine: Mittwoch, bis Uhr, HS 1 (zwei volle Stunden) Achtung: Entfall der LV am Klausurtermin: 10. Juni 2009, Uhr, HS 1 Oktober 2008 Ende November / Anfang Dezember 2008 Anmeldung zu den Prüfungen im ZEUS ( - Anmeldungen an Institutsmitglieder sind nicht wirksam) 2 1
2 Inhalt Methode Ziel 3 Inhaltsübersicht - Grobübersicht Einleitung Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen Recht der Printmedien Rundfunkrecht Medienkonzentrations- und Medienkartellrecht Recht der Werbung Grenzen der Medienfreiheit und Persönlichkeitsschutz Redaktionsgeheimnis 4 2
3 Literaturempfehlung Zur Prüfungsvorbereitung: Holoubek/Traimer/Kassai, Grundzüge des Rechts der Massenmedien, 3. Auflage, Springer Notes 2006 Holoubek, Recht der Massenmedien, in: Holoubek/Potacs (Hrsg), Öffentliches Wirtschaftsrecht, 2. Auflage, Springer Literaturempfehlung Weiterführende Literatur: Swoboda, Das Recht der Presse, Wien, Verlag Medien und Recht, 1999 Aicher/Holoubek, Das Recht der Medienunternehmen, Orac 1998 Berka, Medienfreiheit und Persönlichkeitsschutz, Springer
4 Gesetzestexte Kodex Verfassungsrecht Foregger/Litzka, Mediengesetz, Manz Internetadressen - Auswahl (Erkenntnisse des VfGH, VwGH, Entscheidungen der Justiz, Bundesrecht)
5 Rechtsbegriff von Menschen gesetzt für Menschen gesetzt Recht wird gesetzt, dh erlassen und kundgemacht Durchsetzung mit staatlichem Zwang 9 Funktionen der Rechtsordnung Präventionsfunktion Reaktionsfunktion Planungsfunktion Verfassungsfunktion 10 5
6 subjektives objektives Recht objektives Recht: Summe der Rechtsnormen subjektives Recht: Recht, einen Anspruch durchzusetzen (von der Rechtsordnung verliehen) 11 Begriffe Recht, Medium, Massenmedien, Medienrecht Recht Medium Massenmedien Medienrecht 12 6
7 Massenmedien Für den Kommunikator ist das Publikum unüberschaubar heterogen anonym 13 Medienrecht Massenmedien Sonderrecht der Massenmedien Querschnittsdisziplin 14 7
8 Funktion der Massenmedien Gesellschaftliche Funktion Politische Aufgabe Bedeutung für das Wirtschaftssystem Informationsfunktion 15 Medium als Rechtsbegriff 1 Abs 1 Mediengesetz jedes Mittel zur Verbreitung von Mitteilungen oder Darbietungen mit gedanklichem Inhalt in Wort, Schrift, Ton oder Bild an einen größeren Personenkreis im Wege der Massenherstellung oder Massenverbreitung 16 8
9 Bedeutung der Massenmedien Freiheit versus Verantwortung Meinungsäußerungsfreiheit und Pressefreiheit als Fundament und Basis jeder demokratischen Gesellschaft Medienwesen hat bedeutenden Einfluss auf den Einzelnen und die Entwicklung von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft Spannungsverhältnis: Verantwortung - Marktorientierung 17 Regelungsziele des Medienrechts Gewährleistung von Medienvielfalt Schutz bedrohter Interessen (zb Persönlichkeitsschutz, Jugendschutz, Konsumentenschutz) 18 9
10 Medienrecht als dynamisches Rechtsgebiet Zunehmende Marktorientierung Europäisierung Konvergenz 19 Printmedien (TZ) - Reichweite Kronen Zeitung Kurier Der Standard Oberösterreichische Nachrichten Tiroler Tageszeitung Kleine Zeitung (Klagenfurt) Krone Kärnten / KTZ Salzburger Nachrichten Presse Medium Kleine Zeitung (Kombi) Vorarlberger Nachrichten Kärntner Tageszeitung (KTZ) Reichweite (Österreich) 42,2% 11,7% 8,7% 5,0% 4,8% 4,1% 4,0% 3,9% 3,6% 3,6% 3,2% 0,8% Quelle: Media-Analyse, 2007/08, 10
11 Reichweite Printmedien Medium Kleine Zeitung (Klagenfurt) Kronen Zeitung Kärntner Tageszeitung Der Standard Die Presse Kurier Reichweite (Kärnten) 55,4% 46,9% 10,9% 3,8% 2,8% 1,0% Quelle: Media-Analyse, 2007/08, 21 Massenmedien in Österreich Charakteristika des österreichischen Printmedienmarktes Hohe Auflagenkonzentration Hohe Pressekonzentration Hohe Medienkonzentration (sog cross-owner-ships ) Subventionsabhängigkeit 22 11
12 Massenmedien in Österreich Hörfunk und Fernsehen Bis 1993 Sendemonopol des ORF 1. Liberalisierungsschritt 1993: Regionalradiogesetz (RRG) - nunmehr Privatradiogesetz (PrR-G) 2. Liberalisierungsschritt 1997: Kabel- und Satellitenrundfunkgesetz (KSRG) nunmehr Privat- Fernsehgesetz (PrTV-G) 3. Liberalisierungsschritt: privates terrestrisches Fernsehen, Entfall des Sendemonopols des ORF für terrestrisches Fernsehen; Grundlage für die digitale Übertragung; Privatfernsehgesetz (PrTV-G) zuletzt auch ORF-Reform: Umwandlung des ORF in eine Stiftung 23 Hörfunk und Fernsehen Duales Rundfunksystem ORF ca 60 private Hörfunkveranstalter (terrestrisch) ca 50 private Kabelnetzbetreiber 13 Satelliten-Rundfunkbetreiber Frühjahr 2002: Zulassung für die Veranstaltung von bundesweitem, analogem, terrestrischem Fernsehen für ATV 2004: 3 Zulassungen für privates nicht-bundesweites, analoges terrestristisches Fernsehen (Wien: Puls-TV, Salzburg: Salzburg TV, Linz: LT 1) 2006: Vergabe einer Multiplex-Betreiber-Lizenz an ORS 12
13 Film, Kino jeweils kleiner Markt Filmwirtschaft ist klein (1500 Filmhersteller, 188 Mio Umsatz) Förderungsabhängigkeit Kinomarkt: Verdrängungswettbewerb zwischen Programmkinos und sog Multiplex Kinos; größter Betreiber: Constantin 25 Verlags- und Buchwesen 160 graphische Betriebe und Druckereien 580 Verlage: meist Kleinverlage der größte österreichische Verlag (Österreichischer Bundesverlag) nimmt im deutschsprachigen Raum die 51. Stelle ein. Ueberreuther (76); Styria Pichler Verlag (88) Verlagsförderung des Bundes Buchpreisbindung 26 13
14 Tonträger- und Audioindustrie kleiner Markt 120 aktive Tonträgerfirmen und Labels 85% des Umsatzes werden vom IFPI dominiert (EMI Austria, Polygram, BMG, Ariola, Sony, Warner) Koch records als größter rein österreichischer Produzent (5% Marktanteil) 150 Tonstudios 80 Musikverlage 27 Multidmediadienste/Internet nach wie vor steigende Bedeutung Internet als Träger für verschiedener Mediendienste 28 14
15 Nachrichtendienste / Nachrichtenagenturen Aufgabe: Nachrichtenbeschaffung für Medienunternehmen Austria Presse Agentur (APA) Nachrichtenagentur Informationsagentur Internationale Nachrichtenagenturen (zb Reuters, United Press, pressetext Nachrichtenagentur) Spezialisierte Nachrichtendienste 29 Rechtliche Grundlagen Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen Art 10 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) Art 13 Staatsgrundgesetz 1867 (StGG) Beschluss der Provisorischen Nationalversammlung vom (Zensurverbot) BVG Rundfunk 30 15
16 Europarechtliche Rahmenbedingungen Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit EG-Wettbewerbsrecht (Art 81 ff EGV) EU-Richtlinie Fernsehen ohne Grenzen RL 89/522/EG idf der RL 97/36 EG (Audiovisuelle MediendiensteRL - Vorschlag) Europaratsübereinkommen zum grenzüberschreitenden Fernsehen in Europa e-commerce-richtlinie 31 Gesetzliche Regelungen - Regelungsbereiche Medienordnungsrecht (zb Mediengesetz, ORF- Gesetz, PrR-G Medienwettbewerbsrecht (zb KartG, PrR-G, PrTV- G) Recht der Medienwerbung (zb UWG, Mediengesetz, PrRG, PrTV-G, ORF-G, Tabakgesetz) Persönlichkeitsschutz (zb ABGB, StGB, UrhG) Medienaufsichtsrecht (KOG, ORF-G) Medienförderung (PresseFG, PublFG) Selbstregulierung und soft law (zb (Presserat),
17 Einfachgesetzliche Rahmenbedingungen Rundfunkrecht (siehe auch: ORF-Gesetz (ORF-G), BGBl 1984/379 idf BGBl I 2007/107 Rundfunkgebührengesetz (RGG), BGBl I 1999/159 idf BGBl I 2003/71 Privatradiogesetz (PrR-G), BGBl I 2001/20 idf BGBl 2009/7 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) BGBl I 2001/84 idf BGB 2009/7 Telekommunikationsgesetz (TKG 2003) BGBl I 2003/70 idf BGBl I 2005/ Einfachgesetzliche Rahmenbedingungen Rundfunkrecht (Fortsetzung) KommAustria-Gesetz (KOG), BGBl I 2001/32 idf BGBl 2007/52 Fernseh-Exklusivrechtegesetz (FERG), BGBl I 2001/85 FERG-Verordnung, BGBl II 2001/
18 Einfachgesetzliche Rahmenbedingungen Mediengesetz (MedG), BGBl 1981/314 idf BGBl I 2009/8; dazu ergangen: Verordnung über Bibliotheksstücke, BGBl 1981/544 Verordnung über die Anbietungs- und Ablieferungspflicht bei sonstigen Medienwerken nach dem Mediengesetz, BGBl II 2001/65 Presseförderungsgesetz 2004, (PresseFG) BGBl I 2003/136 Publizistikförderungsgesetz (PubFG), BGBl 1984/369 idf BGBl I 2006/ Einfachgesetzliche Rahmenbedingungen Journalistengesetz (JournG), BGBl 1920/88 idf BGBl I 2007/102 Medienkonzentrationsrecht im Kartellgesetz 2005 (KartG), BGBl I 2005/61 idf BGBl I 2008/2, weiters im PrRG, PrTV-G, UWG Filmförderungsgesetz, BGBl 1980/557 idf BGBl I 2004/170 Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), BGBl 1984/448 idf BGBl I 2007/79 E-Commerce-Gesetz (ECG), BGBl I 152/
19 Einfachgesetzlicher Rahmen Persönlichkeitsschutz Strafrechtlicher Schutz: 111 ff Strafgesetzbuch (StGB), BGBl 1974/60 idf BGBl I 2007/112 Mediengesetz: 6 und 7a bis 7c; 23; 33; 9 (Entgegnung) Zugangskontrollgesetz BGBl I 2000/60 idf BGBl I 2001/32 Zivilrechtlicher Schutz: 1328a ABGB: Recht auf Wahrung der Privatsphäre 1330 ABGB: Ehrenbeleidigung und Verbreitung von kreditschädigenden Tatsachen 78 Abs 1 Urheberrechtsgesetz (UrhG) BGBl 1936/111 idf BGBl I 2006/81: Bildnisschutz Zugangskontrollgesetz 37 Stufenbau der Rechtsordnung Bundesverfassungsrecht Landesverfassungsrecht einfache Gesetze (Verordnungen) Bescheid Zwangsakt Urteil Vertrag 38 19
20 Verfassungsrechtlicher Rahmen Grundrechte Art 13 Staatsgrundgesetz 1867 (StGG) Beschluss der Provisorischen Nationalversammlung vom (Zensurverbot) Art 10 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) 39 Grundrechte Kommunikationsfreiheit Medienfreiheit Meinungsäußerungsfreiheit Informationsfreiheit Pressefreiheit Rundfunkfreiheit 40 20
21 Kommunikationsgrundrechte Inhalt Meinungsäußerungsfreiheit Recht, die Meinung anderen mitzuteilen Informationsfreiheit Recht, Nachrichten und Ideen zu empfangen Medienfreiheit Freiheit der Presse Rundfunkfreiheit (Freiheit anderer Massenmedien) 41 Art 13 StGG 1867 Garantie der freien Meinungsäußerung Gesetzesvorbehalt (formell) Pressefreiheit Verbot der Vorzensur Verbot des Konzessionssystems Verbot administrativer Postverbote 42 21
22 Art 10 EMRK Aussagen Abs 1: Garantie der freien Meinungsäußerung Informationsfreiheit Konzessionsvorbehalt für audiovisuelle Medien Abs 2 ( Materieller Gesetzesvorbehalt ) Betonung der Verantwortung beim Grundrechtsgebrauch Zulässigkeit von Grundrechtsbeschränkungen: Gesetz Eingriffsziel in einer demokratischen Gesellschaft unentbehrlich 43 Grundrechte - Schranken Gesetz legitimes Eingriffsziel (öffentliche Interessen) Notwendigkeit Staatsfreie Sphäre Gesetz legitimes Eingriffsziel (Rechte anderer) Notwendigkeit 44 22
23 Meinungsäußerungsfreiheit erfasst sind: subjektive Werturteile Tatsachenaussagen Äußerungen, die auch schockieren und beunruhigen kommerzielle Werbung alle denkbaren Ausdrucksmittel 45 Informationsfreiheit erfasst sind: der Empfang von Informationen das Beschaffen von Informationen zum Zwecke der Weiterverbreitung alle öffentlich zugänglichen Informationen 46 23
24 Medienfreiheit Pressefreiheit Rundfunkfreiheit (Freiheit der neuen Medien) an sich vom Begriff der Rundfunkfreiheit erfasst aber: teleologisch zu reduzieren, weil absurde Auslegungsergebnisse nicht unterstellt werden sollen 47 Beschluss der Provisorischen Nationalversammlung aus 1918 Aussagen: Verbot der Vorzensur Verbot der Einstellung von Druckschriften Verbot der Erlassung eines Postverbotes gegen Druckschriften 48 24
25 Weitere relevante Grundrechte Eigentumsfreiheit Erwerbsfreiheit Achtung des Privat- und Familienlebens Gleichheitsgrundsatz Diskriminierungsverbot Privilegierungsverbot Gebot zu sachlicher Differenzierung 49 Prüfschema Absolutes Verbot? (Printmedien) Anforderungen des Art 10 Abs 2 EMRK Gesetz Eingriffsziel Verhältnismäßigkeit 50 25
26 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) Dokument des Europarates 18 Grundrechtsgewährleistungen, ergänzt um 14 Zusatzprotokolle gilt wie nationales Verfassungsrecht eigenes Rechtsschutzsystem (EGMR) 51 Grundrechtsverletzung Möglichkeiten ihrer Geltendmachung Bescheidbeschwerde an den VfGH Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes Verfassungswidrige Handhabung eines verfassungskonformen Gesetzes durch die Vollzugsbehörden Individualantrag auf Normenkontrolle an den VfGH Maßnahmebeschwerde an die UVS Beschwerde an den EGMR 52 26
27 Bundesstaatliche Kompetenzverteilung Medienrelevante Kompetenztatbestände Bund: Pressewesen Fernmeldewesen (Rundfunk) Zivil- und Strafrechtswesen Arbeitsrecht Urheberrecht Länder: Filmwesen Adhäsionsprinzip (zb Jugendschutz) 53 Gemeinschaftsrecht - Primärrecht Grundfreiheiten Warenverkehrsfreiheit Dienstleistungsfreiheit Wettbewerbsrecht Kartellverbot Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung Fusionskontrolle Beihilfenverbot Förderungsprogramme 54 27
28 Gemeinschaftsrecht - Sekundärrecht Fernseh-RL E-Commerce-RL Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsmärkte (fünf RL) Info-RL 55 Recht der Printmedien Mediengesetz Presseförderungsrecht Sonderrecht der MedienmitarbeiterInnen (JournG, MedG, RFG) Zivilrechtlicher Persönlichkeitsschutz Strafrechtliche Bestimmungen Urheberrecht (Verwenden von Bildern und Texten) Wettbewerbsrecht (zb UWG) Verwaltungsrecht (Verbreitungsbeschränkungen, Regeln über die Benützung der Straße, Presseförderung) 28
29 Begriffe des Mediengesetzes 1 Abs 1 MedG Medium (Z 1) Medieninhalte (Z1a) periodisches Medium (Z 2) Medienwerk (Z 3) Druckwerk (Z 4) periodisches Medienwerk oder Druckwerk (Z 5) Periodisches elektronisches Medium (Z 5a) 57 Begriffe des Mediengesetzes 1 Abs 1 MedG Medienunternehmen (Z 6) Mediendienst (Z 7) Medieninhaber (Z 8) Herausgeber (Z 9) Hersteller (Z 10) Medienmitarbeiter (Z 11) Medieninhaltsdelikt (Z 12) 58 29
30 Medienordnungsrecht Einschlägige mediengesetzliche Regelungen Impressum ( 24 MedG) Offenlegung ( 25 MedG) Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen ( 26 MedG) Ablieferungspflichten ( 43 ff MedG) Veröffentlichungspflichten ( 46 MedG) Geltungsbereich der GewO Verbreitungsbeschränkungen ( 47 ff MedG, StVO) 59 Impressum jedes Medienwerk - 24 Abs 1 MedG Name oder Firma des Medieninhabers Name oder Firma des Herstellers Verlagsort Herstellungsort 60 30
31 Großes Impressum 24 Abs 2 MedG; bei periodischen Medienwerken zusätzlich: Anschrift des Medieninhabers Anschrift der Redaktion des Medienunternehmens Name und Anschrift des Herausgebers Hinweis im Inhaltsverzeichnis 61 Impressum wiederkehrendes elektronisches Medium, 24 Abs 3 MedG Inhalt Name oder Firma des Medieninhabers Anschrift des Medieninhabers Anschrift des Herausgebers Kann mit den Informationen nach 5 ECG verbunden werden 62 31
32 Impressum Offenlegung 25 MedG einmal jährlich Identität des Medieninhabers (Name oder Firma, Unternehmensgegenstand, Wohnort, Sitz oder Niederlassung) Beteiligungs- und Einflussverhältnisse (25% direkte, 50% indirekte Beteiligung) Erklärung über die grundlegende Richtung des Mediums 64 32
33 Offenlegung - Rundfunkprogramme wie? auf einer leicht auffindbaren Teletextseite, oder Verlautbarung im Amtsblatt der Wiener Zeitung wann? binnen eines Monats nach Beginn der Ausstrahlung und im ersten Monat jeden Kalenderjahres 65 Offenlegung wiederkehrende elektronische Medien Web-Adresse oder dem jeweiligen Medium anzufügen oder mit den Angaben nach 5 ECG verbinden 66 33
34 Offenlegung 67 Pflicht zur Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen, 26 MedG Voraussetzungen: Ankündigung, Empfehlung, Beitrag, Bericht Periodisches Medium Entgeltlichkeit Ausnahme: kein Zweifel über Entgeltlichkeit Beachte auch 6 ECG 68 34
35 Ablieferungspflichten 1/2 Druckwerk, das im Inland verlegt wird oder erscheint - 43 MedG Pflicht zur Ablieferung an bestimmte Bibliotheken (VO- Ermächtigung) die Kosten trägt grundsätzlich der Medieninhaber bei teureren Druckwerken (145,-- ) oder sonstigen Medien (72,-- ) ist die Hälfte des Ladenpreises zu vergüten sonstige Medienwerke - 43a MedG CD-ROM, CD-interaktiv, DVD, Computer-Diskette VO über die Anbietungs- und Ablieferungspflicht Ablieferungspflichten 2/2 Periodische elektronische Medien - 43b MedG Sammelermächtigung an die ÖNB für frei zugängliche Online-Medien, Medieninhaber sind zu informieren Ablieferungspflicht auf Aufforderung der ÖNB für Online-Medien, die die ÖNB nicht sammeln kann (zb Medien unter Zugangskontrolle, sonstige Zugangsbeschränkung Ausnahmen: zb private Homepages, kein wissenschaftliches, kulturelles oder sonstiges öffentliches Interesse 70 35
36 Veröffentlichungspflichten 46 MedG trifft periodische Medienwerke, die Anzeigen veröffentlichen betrifft: Aufrufe und Anordnungen von Bundes- und Landesbehörden in Krisen- und Katastrophenfällen auf gerichtliche Anordnung hin gegen das übliche Einschaltungsentgelt 71 Ausnahmen vom Anwendungsbereich der GewO die Herausgabe, das Herstellen und Verbreiten periodischer Druckwerke Kleinverkauf periodischer Druckwerke Anzeigengeschäft Einsammeln von Bestellungen 72 36
37 Anwendungsbereich der GewO Vermitteln von Anzeigen (Werbeagentur) Anmeldungsgewerbe Pressegroßvertrieb ( Grossovertrieb ) Reglementiertes Gewerbe Herstellungsbetriebe (zb Druckerei) 73 Rechtliche Rahmenbedingungen des Vertriebes Einzelhandel Dispositionsfreiheit des Grossisten Remissionsrecht des Einzelhändlers Aufstellen von Zeitungskisten fällt in die Verantwortung des Einzelhändlers Postzeitungsversand Hauszustellung Kolportage Anschlagen, Aushängen, Auflegen von Druckwerken 74 37
38 Medienförderung Europäische Fördermaßnahmen (zb Programm MEDIA 2007) Fördermaßnahmen im Bereich der IKT Presse- und Publizistikförderung 75 Direkte Presseförderung Vertriebsförderung nach dem Presseförderungsgesetz 2004 Besondere Förderung zur Erhaltung der regionalen Vielfalt der Tageszeitungen nach Presseförderungsgesetz 2004 Qualitätsförderung und Zukunftssicherungsgesetz nach dem Presseförderungsgesetz 2004 PublizistikförderungsG 76 38
39 Presseförderung neu seit gesamt für 2007: 12,828 Mio Ziel: Vielfalt der Presse in Österreich fördern 3 Säulen: Allgemeine Vertriebsförderung (4,525 Mio ) Besondere Presseförderung (6,645 Mio ) Qualitätsförderung und Zukunftssicherung (1,658 Mio ) zuständig: KommAustria, zur Beratung: Presseförderungskommission 77 Allgemeine Voraussetzungen Tages- und Wochenzeitungen müssen aufgrund ihres Inhalts über den Kreis der reinen Fachpresse hinausreichen und vorwiegend der politischen, allgemein wirtschaftlichen und kulturellen Information und Meinungsbildung dienen Mindesterscheinen pro Jahr (240, 41 mal) seit einem halben Jahr regelmäßig erscheinen Mindestgröße (TZ: verkaufte Auflage bundesweit und mindestens 6 hauptberuflich tätige Journalisten) keine Gebietskörperschaften als Verleger nicht nur von lokalem Interesse und Verbreitung in mindestens einem Bundesland 78 39
40 Vertriebsförderung Steht allen Zeitungen offen 54% der Mittel für TZ, 46% für WZ Tageszeitungen: Verteilung gleichmäßig auf alle förderungswürdigen Tageszeitungen Reduktion, wenn mehrere TZ von einem Verleger verlegt werden Wochenzeitungen: Förderung für die ersten im Abonnement verbreiteten Exemplare. 79 Vertriebsförderung Tageszeitungen 2008 Förderung in KTZ - Kärntner Tageszeitung ,50 Kleine Zeitung ,50 Kurier ,20 Neue Kronenzeitung ,50 Neue Vorarlberger Tageszeitung ,20 Neues Volksblatt ,50 Oberösterreichische Nachrichten ,50 Die Presse ,20 Salzburger Nachrichten ,50 SVZ - Salzburger Volkszeitung ,50 Der Standard ,50 Tiroler Tageszeitung ,50 Vorarlberger Nachrichten ,50 WirtschaftsBlatt ,90 Summe 2, ,90 Quelle: 40
41 Besondere Förderung zur Erhaltung der regionalen Vielfalt der Tageszeitungen Finanzielle Zuwendung an Tageszeitungen in den Bundesländern mit besonderer Bedeutung für die politische Meinungsund Willensbildung nicht an Marktführer Verkaufte Auflage von höchstens Stück Weniger als die Hälfte Anzeigen Ausgeschlossen ist die national und regional marktführende TZ Volumen für 2008: ,00 81 Besondere Förderung zur Erhaltung der regionalen Vielfalt 2008 Förderung in (Auszug) Format und profil abgelehnt, 8 ivm 2 Abs 1 Z 2 PresseFG 2004 KTZ - Kärntner Tageszeitung ,90 Neues Volksblatt Neue Vorarlberger Tageszeitung ,80 Die Presse 1, ,10 Standard 1, ,10 SVZ - Salzburger Volkszeitung ,00 WirtschaftsBlatt ,20 Gesamtsumme 6, ,00 Quelle:
42 Qualitätsförderung und Zukunftssicherung Fördertöpfe Journalistenausbildung Auslandskorrespondentenförderungen Leseförderung Förderung von Forschungsprojekten 83 Ergebnisse für 2008 Gesamtsumme: ,-- Journalistenausbildung durch TZ oder WZ: ~ ,-- Kostenzuschüsse für Auslandskorrespondenten: ~ ,-- Leseförderung: ~ ,-- Forschungsprojekte: ~ ,-- Presseklubs: ~ ,
43 Publizistikförderung Förderung der Bildungsaktivitäten der im Nationalrat vertretenen politischen Parteien Förderung periodischer Druckschriften, die ausschließlich oder vorwiegend Fragen der Politik, Kultur oder der Weltanschauung oder der damit zusammenhängenden wissenschaftlichen Disziplinen auf hohem Niveau abhandeln und damit der staatsbürgerlichen Bildung bilden mindestens 4-mal, höchstens 40-mal jährlich zum Verkauf erscheinen 85 Sonderarbeitsrecht für Medienmitarbeiter Verweigerungsrecht ( 2 MedG) - weiters Wechsel der politischen Richtung, 11 JournG Grundsätze des journalistischen Berufs Schutz namentlich gezeichneter Beiträge ( 3 MedG) kein Veröffentlichungszwang ( 4 MedG) Redaktionsstatuten ( 5 MedG) eingeschränkte Mitbestimmung des Betriebsrates 86 43
44 Dienste der Informationsgesellschaft E-Commerce-Gesetz Gilt für Dienste der Informationsgesellschaft idr gegen Entgelt elektronisch im Fernabsatz auf individuellen Abruf des Empfängers erbracht. 87 Informationspflichten ( 5 ECG) Allgemeine Informationen: Anbieteridentifikation (Name, Firma, Anschrift für eine leichte und unmittelbare Kontaktaufnahme, Firmenbuchnummer, UID-Nr; ev Kammer oder Berufsverband Preise müssen leicht lesbar und deutlich angegeben werden Informationspflichten für den Vertragsabschluss Technische Schritte, Speicherung des Vertragstextes? Technische Mittel für die Korrektur von Eingabefehlern Vertragssprache Gilt nur Vertragsabschlüsse über Websites und nichtindividuelle Kommunikationsmittel 88 44
45 Exkurs: Fernabsatzgesetz 5a bis 5i KSchG Gilt nur für Verbraucherverträge Informationspflichten Anbieteridentifikation, Zahlungs- und Liefermodalitäten, Kosten des Fernkommunikationsmittels Informationen zum Produkt / zur Dienstleistung (Preis, Eigenschaften, Versandkosten, Gültigkeitsdauer des Angebotes) Rücktrittsrecht Beschwerdestelle, Kundendienst 89 45
Abkürzungsverzeichnis...XIII
Abkürzungsverzeichnis...XIII I. Einführung... 1 1. Massenmedien und Massenkommunikation als Gegenstand des Medienrechts... 1 2. Massenmedien in Österreich... 4 2.1. Printmedien... 4 2.2. Verlags- und Buchwesen...
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