Vertriebs- Kompendium

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1 Vertriebs- Kompendium 2016

2 Vertriebs-Kompendium 2016 Inhaltsverzeichnis Zahlen, Daten, Fakten in der Übersicht... 4 Gesetzliche Systeme Demografische Entwicklung in Deutschland... 8 Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) Erwerbsminderungsrente (EMR) Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Beitragspflichtige Einnahmen in der GKV Pflegeversicherung Fondsanlage Direktanlage in Investmentfonds Fondspolice vs. Direktanlage Garantiekosten bei Fondspolicen Kostenkennzahlen bei Fonds und Fondspolicen Cost-Average-Effekt Renditedreieck Volatiler DAX vs. Sparbuch Inflation Private Altersvorsorge Private Altersvorsorgesysteme im Vergleich Entscheidungshilfe nach Nettoaufwand (Beispiel) Steuer auf Kapitalauszahlungen der 3. Schicht Auszahlplan vs. abgekürzte Rente Vertragsoptimierung durch steuerfreie Todesfallleistung Rentenbesteuerung: Beispielberechnungen Ertragsanteile von Renten der 3. Schicht Basisrente Riester-Rente (Förderbeispiel) BU-Rente (Bedarfsermittlung, Schichtenvergleich) Betriebliche Altersversorgung (bav) bav-durchführungswege im Vergleich Ersparnisse in der Direktversicherung bav-kombi (DV + UK) Unterstützungskasse (UK) und der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) bav statt VL VL-Umwandlung mit der Direktversicherung Minijob bav für Mehrarbeit Kapitalauszahlung der Unterstützungskasse Erben & Schenken Erbschaftsteuer Vervielfältiger für lebenslange Leistungen Doppelter Freibetrag durch Rentenschenkung Schenkung mit Vetorecht Steuerliche Optimierung von Todesfallschutz Nützliches Steuerformel Einkommensteuer Auszug Einkommensteuertabelle Immobilie vs. Sparen Annuitätendarlehen Einmalanlage und Ratensparen (Zinseszins) Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert. Eine Gewähr für ihre Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Nachdruck, Vervielfältigungen, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers: Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG, Frankfurt a. M. 3

3 Zahlen, Daten, Fakten in der Übersicht Gesetzl. Rentenversicherung (im Detail ab S. 10) West Ost Beitragssatz 18,70 % 18,70 % Beitragsbemessungsgrenze ,00 E p.a ,00 E p.a. Bezugsgröße 18 SGB IV 2.905,00 E mtl ,00 E mtl. Mindestbeitrag für geringfügig Beschäftigte 32,73 E mtl. 32,73 E mtl. Mindestbeitrag 84,15 E mtl. 84,15 E mtl. Höchstbeitrag (für freiwillig Versicherte) 1.159,40 E mtl ,80 E mtl. Regelbeitrag (versicherungspflichtige Selbstständige) 543,24 E mtl. 471,24 E mtl. Geringverdienergrenze (nur Azubis) 20 Abs. 3 SGB IV 325,00 E mtl. 325,00 E mtl. Geringfügigkeitsgrenze 450,00 E mtl. 450,00 E mtl. Aktueller Rentenwert (seit ) 29,21 E 27,05 E Gesetzl. Krankenversicherung (im Detail ab S. 16) West Ost Beitragssatz 14,60 % 14,60 % Durchschn. kassenindividueller Zusatzbeitrag 1,10 % 1,10 % Versicherungspflichtgrenze E p. a. nach 6 Abs. 6 SGB V Beitragsbemessungsgrenze E p. a. nach 6 Abs. 7 SGB V E p. a. nach 6 Abs. 6 SGB V E p. a. nach 6 Abs. 7 SGB V Bagatellgrenze für Kleinstrenten 145,25 E mtl. 126,00 E mtl. Höchstbeitrag (inkl. Zusatzbeitrag) 665,29 E mtl. 665,29 E mtl. Höchstbeitragszuschuss (private KV/freiw. GKV) 309,34 E mtl. 309,34 E mtl. Gesetzl. Pflegeversicherung (im Detail ab S. 21) West Ost Beitragssatz 2,35 % 2,35 % Beitragszuschlag für Kinderlose 0,25 % 0,25 % Beitragsbemessungsgrenze EUR p.a EUR p.a. Höchstbeitrag für Kinderlose 110,18 E mtl. 110,18 E mtl. Höchstbeitrag 99,58 E mtl. 99,58 E mtl. Höchstbeitragszuschuss (private Pflegeversicherung außer Sachsen) 49,79 E mtl. 49,79 E mtl. Gesetzl. Arbeitslosenversicherung West Ost Beitragssatz 3,00 % 3,00 % Beitragsbemessungsgrenze E p.a E p.a. Höchstbeitrag 186,00 E mtl. 162,00 E mtl. Betriebliche Altersversorgung (bav) (im Detail ab S. 44) West Ost Bezugsgröße 18 SGB IV E mtl E mtl. Steuerfreie Höchstbeiträge 3 Nr. 63 EStG E p. a./248,00 E mtl., zusätzlich ggf.: E p. a./150,00 E mtl E p. a./248,00 E mtl., zusätzlich ggf.: E p. a./150,00 E mtl. Höchstbeträge Abfindung Lfd. Leistung (1% der mtl. Bezugsgröße) 29,05 E mtl. 25,20 E mtl. Kapitalleistung (120% der mtl. Bezugsgröße) E mtl E mtl. PSV-Beitragssatz ,4 2,4 PSV-Höchstgrenze ( 7 BetrAVG) E mtl E mtl. 4 Zahlen, Daten, Fakten in der Übersicht Zahlen, Daten, Fakten in der Übersicht 5

4 Riester-Förderung (im Detail ab S. 39) Daten/Zulage/Beiträge Sockelbeitrag (Mindestbetrag für Förderanspruch) 60,00 E p. a. Mindesteigenbeitrag für die volle Zulage Maximalförderbeitrag (inkl. Zulage) E p. a. Grundzulage 154,00 E p. a. Einmaliger Zuschuss bei Beginn bis Alter ,00 E Kinderzulage (geboren bis ) 185,00 E p. a. Kinderzulage (geboren nach ) 300,00 E p. a. 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzgl. der Zulagen Basisrente 2016 (im Detail ab S. 37) Nicht verheiratet Verheiratet Maximalbeitrag p. a E E Steuerpflicht der Rente 72% 72% Anrechenbare Vorsorgeaufwendungen 82% 82% Sonstiges Inflation Deutschland (2015) 0,30 % Vorl. durchschnittl. Bruttoarbeitsentgelt E p. a. ( 1 Abs. 2 SV-Rechengrößenverordnung 2016) Gesetzliche Systeme Demografische Entwicklung in Deutschland... 8 Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) Erwerbsminderungsrente (EMR) Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Beitragspflichtige Einnahmen in der GKV Pflegeversicherung Weitere Informationen zur Inflation auf S Zahlen, Daten, Fakten in der Übersicht 7

5 Demografische Entwicklung in Deutschland Männer AlterinJahren 100 Männer Alter in Jahren 100 Frauen Am Am Frauen Männer AlterinJahren Frauen Gesetzliche Systeme TausendPersonen Tausend Personen TausendPersonen Tausend Personen TausendPersonen Tausend Personen AlterinJahren 100 Männer Alter in Jahren 100 Frauen Am Am Männer Frauen und Männer AlterinJahren Frauen Untergrenzeder mittleren Bevölkerung Obergrenze der mittleren Bevölkerung Tausend Personen Tausend Personen TausendPersonen Tausend Personen Quelle: Statistisches Bundesamt TausendPersonen 8 Demografische Entwicklung in Deutschland Demografische Entwicklung in Deutschland TausendPersonen

6 Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) Durchschnittswerte der GRV (Zugang/Wegfall) Rentenzugang 2014 Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag aller Renten Durchschnittliche Altersrente Durchschnittliche Erwerbsminderungsrente Durchschnittliche Witwen-/ Witwerrente Durchschnittliches Zugangsalter Insgesamt West Ost Männer Frauen Männer Frauen 731,00 E 925,00 E 502,00 E 888,00 E 799,00 E 752,00 E 980,00 E 485,00 E 952,00 E 838,00 E 628,00 E 659,00 E 594,00 E 603,00 E 662,00 E 524,00 E 244,00 E 584,00 E 318,00 E 626,00 E Altersrente 64,9 64,1 66,2 63,7 63,6 Erwerbsminderungsrente 51,2 51,6 50,6 52,3 51,2 Rentenwegfall 2014 Durchschnittliches Wegfallalter 79,2 76,9 81,7 75,5 81,4 Durchschnittliche Bezugsdauer (in Jahren) 19,3 17,3 20,8 16,5 23,5 Durchschnittliche Lebenserwartung 65-Jähriger; Tafel 2010/12 (in Jahren) 19,3 17,5 21,0 17,4 20,9 Quelle: Deutsche Rentenversicherung, 2015 Ermittlung der Altersrente aus der GRV Entgeltpunkte erhält man z. B. für: Arbeitsentgelt Bruttoarbeitsentgelt (max. bis zu BBG) wird durch den Durchschnittsverdienst geteilt, so dass max. 2,15 EGP p. a. erreicht werden können. Ausbildungszeiten: Schul- und Hochschulzeiten werden seit 2009 nicht mehr angerechnet, Fachschulausbildung max. für 36 Monate mit 0,0625 EGP je Monat. Kindererziehungszeiten für jeden Monat der Kindererziehung erhält man 0,0833 EGP (max. 24 Monate pro Kind, für 1992 oder später geborene Kinder max. 36 Monate). Aktueller Rentenwert West: 29,21 EUR Ost: 27,05 EUR Rentenartfaktor für die Altersrente beträgt der Faktor 1 Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn wird die Rente um einen Abschlag von 0,3 % je Monat vor dem regulären Termin vermindert Rentenformel Monatsrente = persönliche Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor Altersrente für langjährig Versicherte Die Altersrente für langjährig Versicherte gibt es für Personen, die mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen können. Die Altersgrenze hängt vom Geburtsjahr ab. Wurde der Versicherte vor 1949 geboren, liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren. Diese Altersrente kann aber auch mit einem Abschlag von 0,3 % pro Monat vor 65 in Anspruch genommen werden. zwischen 1949 und 1963 geboren, wird die Altersgrenze stufenweise angehoben oder später geboren, liegt sie bei 67. Die Altersrente kann jedoch auch ab 63 vorzeitig in Anspruch genommen werden, allerdings mit einem Abschlag von bis zu 14,4 %. Gesetzliche Systeme 10 Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) 11

7 Anhebung der Altersgrenze auf 67 Versicherte (Jahrgang) Anhebung der Altersgrenze Künftiger normaler Rentenbeginn (Jahr) Abschlag bei Ren te mit 63 Monat/Jahr Um Monat(e) Jahr Monat In % Januar ,5 Februar ,8 März bis Dezember , , , , , , , , , , , , , , ,8 Ab ,4 Altersrente für besonders langjährig Versicherte Seit können besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren, schon mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Ab Jahrgang 1953 steigt diese Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente wieder schrittweise an. Für alle 1964 oder später Geborenen liegt sie wieder wie bislang bei 65 Jahren. Anhebung der Altersgrenze von 63 auf 65 Versicherte Anhebung Auf Alter Geburtsjahr Um Monate Jahr Monat Besteuerung der gesetzlichen Rentenversicherung (Beispiel) Rente E p. a. Rentenbeginn % (Kohortenprinzip) Zu versteuernder Anteil E p. a. Grenzsteuersatz 30 % Steuer E p. a. Rentenerhöhung im nächsten Jahr um 120,00 E p. a E p. a. Zu versteuernder Anteil E p. a. (volle Besteuerung der Rentenerhöhung) Grenzsteuersatz 30 % Steuer E p. a. Von dieser Rente sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Gesetzliche Systeme 12 Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) 13

8 Erwerbsminderungsrente (EMR) Versicherungsrechtliche Voraussetzungen Mindestens fünf Jahre wurden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt (so genannte allgemeine Wartezeit). In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung). Medizinische Voraussetzungen Wegen Krankheit oder Behinderung arbeitsfähig in beliebiger Tätigkeit für über 6 Std. mind. 3 bis max. 6 Std. max. 3 Std. Kein Anspruch Halbe EMR Volle EMR Durchschn. Rentenhöhe pro Monat wegen verminderter Erwerbstätigkeit (Rentenzugang 2014) West Ost Männer Frauen Männer Frauen 659,00 E 594,00 E 603,00 E 662,00 E Quelle: Deutsche Rentenversicherung, 2015 Rentenformel EMR Monatsrente = persönliche Entgeltpunkte + EP aus Zurechnungszeit x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor x Zugangsfaktor Zurechnungszeit Vereinfacht wird der Durchschnitt der Jahre mit Beiträgen bis zum 62. Lebensjahr hochgerechnet Aktueller Rentenwert West 29,21 E Ost 27,05 E Rentenartfaktor Volle EMR 1,0 Halbe EMR 0,5 Zugangsfaktor (EMR vor 60. Lebensjahr) 0,892 (entspricht Abschlag von 10,8 %) Beispiel: Rentner für volle EMR mit Alter 30, 10 Jahre Durchschnittsentgelt = 10 Entgeltpunkte, West Monatsrente = 10 Entgeltpunkte + 32 Entgeltpunkte aus Zurechnungszeit x Rentenwert 29,21 E x Rentenartfaktor 1,0 x Zugangsfaktor 0,892 = E Besteuerung der EMR Rentenbeginn im Jahr Steuerpflichtiger Anteil in % Beispiel zur Besteuerung Rente E p. a. Rentenbeginn % (Kohortenprinzip) Zu versteuernder Anteil E p. a. Grenzsteuersatz 30 % Steuer E p. a. Rentenerhöhung im nächsten Jahr um 120,00 E p. a E p. a. Zu versteuernder Anteil E p. a. (volle Besteuerung der Rentenerhöhung) Grenzsteuersatz 30 % Steuer E p. a. Vollständige Tabelle der Steueranteile s. S. 34. Die Erwerbsminderungsrente ist zudem beitragspflichtig in der Krankenversicherung der Rentner. Gesetzliche Systeme 14 Erwerbsminderungsrente (EMR) Erwerbsminderungsrente (EMR) 15

9 Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Grenzwerte und Rechengrößen 2016 Jährlich Monatlich Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung E 4.237,50 E Versicherungspflichtgrenze Kranken- und Pflegeversicherung E 4.687,50 E Für bereits am privat krankenversicherte Beschäftigte E 4.237,50 E Allgemeine Mindestbezugsgröße 2.905,00 E Mindestbemessungsgrundlage Selbstständige (75%) 2.178,75 E Für Existenzgründer mit Anspruch auf Gründungszuschuss (50%) 1.452,50 E Mindestbemessungsgrundlage sonstige freiwillig Versicherte (33,33 %) 968,33 E Geringfügigkeitsgrenze 450,00 E Geringverdienergrenze Azubis und Praktikanten (AG zahlt alle SV-Beiträge) 325,00 E Beitragssätze Allgemeiner Beitragssatz zur GKV 14,60 % Durchschn. kassenindividueller Zusatzbeitrag 1,10 % Monatlicher Mindestbeitrag/Höchstbeitrag 342,06 E 665,29 E Anteile am allgemeinen Beitragssatz zzgl. Zusatzbeitrag Arbeitnehmer/Arbeitgeber 8,40 % 7,30 % Pflichtversicherte Rentner/Rentenversicherungsträger (Rente aus GRV) 8,40 % 7,30 % Pflichtversicherte Rentner (Einnahmen aus Versorgungsbezügen (bav), Einnahmen aus nebenberuflicher selbstständiger Tätigkeit) 15,70 % Freiwillig versicherte Rentner (Einnahmen aus allen Renten und Versorgungsbezügen, Einnahmen aus nebenberuflicher selbstständiger Tätigkeit) 15,70 % Zum Inhaltsverzeichnis Beitragssätze Ermäßigter Beitragssatz (ohne Krankengeldanspruch) 14,00 % Durchschn. einkommensabhängiger Zusatzbeitrag 1,10 % Anteile am ermäßigten Beitragssatz zzgl. Zusatzbeitrag Weiterbeschäftigte Rentner/Arbeitgeber 8,10 % 7,00 % Hauptberuflich Selbstständige auf Einkommen 15,10 % Monatlicher Mindestbeitrag/Höchstbeitrag 328,99 E 639,86 E Für Existenzgründer mit Anspruch auf Gründungszuschuss 15,10 % Monatlicher Mindestbeitrag/Höchstbeitrag 219,33 E 639,86 E Freiwillig versicherte Beamte 15,10 % Freiwillig Versicherte (auch Rentner) auf Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und auf Erträge aus Kapitalvermögen 15,10 % Pauschaler Beitragssatz für Arbeitgeber bei geringfügig Beschäftigten 13,00 % Pflegeversicherung 2,35 % Beitragszuschlag für Kinderlose ab Vollendung des 23. Lebensjahres 0,25 % Höchstzuschuss des Arbeitgebers Prozentual Monatlich Private Krankenversicherung 7,30 % 309,34 E Pflegeversicherung 1,175 % 49,79 E Pflegeversicherung Sachsen 0,675 % 28,60 E Studentenbeitrag Monatlich Krankenversicherung ggf. zzgl. kassenindividuellen Zusatzbeitrags 73,47 E Pflegeversicherung bis Vollendung des 23. Lebensjahres bzw. mit Kind 15,25 E Pflegeversicherung ab Vollendung des 23. Lebensjahres, kinderlos 16,87 E 16 Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 17 Gesetzliche Systeme

10 Beitragspflichtige Einnahmen in der GKV Beiträge für gesetzlich Pflichtversicherte ( 226 SGB V) Die Beiträge von gesetzlich Pflichtversicherten orientieren sich an folgenden Einnahmen max. bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze: Arbeitsentgelt Rente aus der gesetzl. Rentenversicherung Betriebsrente (inkl. einmaliger Kapitalauszahlungen aus der bav, verteilt auf 120 Monate) Arbeitseinkommen neben einer Rente aus der gesetzl. Rentenversicherung Einkünfte aus anderen Quellen, z. B. Mieten oder Zinsen, spielen keine Rolle. Beitragsgrundlage für freiwillig gesetzlich Versicherte ( 240 SGB V) Die Beiträge für freiwillig Versicherte orientieren sich an deren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Beitragspflichtig sind daher alle Einnahmen, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können, max. bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Hierzu gehören zum Beispiel: der Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit, ermittelt nach dem Einkommensteuerrecht der Zahlbetrag der Rente laut Rentenbescheid, z. B. bei gesetzlichen Renten, Betriebsrenten, Renten aus privater Versicherung und Pensionen das laufende Gehalt inkl. anteiliger Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld Beamtenbezüge Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, verteilt auf 12 Monate (Bruttokaltmiete abzgl. Werbungskosten) Erträge aus Kapitalvermögen wie Zinsen oder Dividenden laut Einkommensteuerbescheid, verteilt auf 12 Monate (Sparerpauschbetrag bleibt unberücksichtigt) der Gründungszuschuss für Existenzgründer ohne die 300-EUR- Pauschale für die soziale Sicherung Unterhaltszahlungen vom getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten Sozialhilfe einmalige Kapitalauszahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung, verteilt auf 120 Monate Kapitalabfindungen von anderen Rentenversicherungen und Risikoversicherungen, verteilt auf 120 Monate Erträge aus Auszahlungen von Lebensversicherungen, verteilt auf 12 Monate Eine Verrechnung von positiven und negativen Einkünften wie in der Steuererklärung findet jedoch nicht statt. Gesetzliche Systeme 18 Beitragspflichtige Einnahmen in der GKV Beitragspflichtige Einnahmen in der GKV 19

11 Beispiel 1: pflichtversicherter, kinderloser Rentner Art der Einnahme Beispiel 1: freiwillig versicherter, kinderloser Rentner Art der Einnahme Betrag, mtl. Betrag, mtl. Gesetzl. Krankenversicherung Gesetzl. Krankenversicherung Gesetzl. Pflegeversicherung Gesetzl. Pflegeversicherung Zuschlag für Kinderlose (Pflege) Zuschlag für Kinderlose (Pflege) Beitrag, mtl. Gesetzliche Rente 1.000,00 E 8,40 % 2,35 % 0,25 % 110,00 E Betriebsrente (bav) 500,00 E 15,70 % 2,35 % 0,25 % 91,50 E Private Rente (auch Riester) 300,00 E 0 % 0 % 0 % Mieteinnahmen 400,00 E 0 % 0 % 0 % Zinseinnahmen 300,00 E 0 % 0 % 0 % Gesamt E 210,50 E Freiwillig versichert in der KVdR sind Personen, die eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt sowie einen Rentenanspruch haben und die so genannte Vorversicherungszeit NICHT erfüllen. Diese ist nur erfüllt, wenn man in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens mindestens zu neun Zehnteln in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war. Hierbei ist es nicht relevant, ob man freiwillig oder pflichtversichert in der GKV war. Beitrag, mtl. Gesetzliche Rente 1.000,00 E 8,40 % 2,35 % 0,25 % 110,00 E Betriebsrente (bav) 500,00 E 15,70 % 2,35 % 0,25 % 91,50 E Private Rente (auch Riester) 300,00 E 15,70 % 2,35 % 0,25 % 54,90 E Mieteinnahmen 400,00 E 15,10 % 2,35 % 0,25 % 70,80 E Zinseinnahmen 300,00 E 15,10 % 2,35 % 0,25 % 53,10 E Gesamt E 380,30 E Pflegeversicherung Leistung Pflegestufe Im Einzelfall bis zu 0 I II III Pflegegeld pro Monat 244,00 E 458,00 E 728,00 E Pflegesachleistungen pro Monat bis zu 468,00 E E E E Pflegegeld bei eingeschränkter Alltagskompetenz pro Monat 123,00 E 316,00 E 545,00 E 728,00 E Pflegesachleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz pro Monat bis zu 231,00 E 689,00 E E E E Teilstationäre Pflege pro Monat bis zu 468,00 E E E Teilstationäre Pflege bei eingeschränkter Alltagskompetenz pro Monat bis zu 231,00 E 689,00 E E E Vollstationäre Pflege pro Monat bis zu E E E E Vollstationäre Pflege bei eingeschränkter Alltagskompetenz pro Monat bis zu E E E E Verhinderungspflege (max. 6 Wochen im Jahr) bis zu E pro Kalenderjahr Kurzzeitpflege (max. 4 Wochen im Jahr) bis zu E pro Kalenderjahr Zusätzliche Betreuungsleistungen bis zu Zuschuss zu Umbaumaßnahmen bis zu 104,00 E pro Monat, erhöhter Betrag: 208,00 E pro Monat E je Maßnahme, max für Wohngruppen Gesetzliche Systeme 20 Beitragspflichtige Einnahmen in der GKV Pflegeversicherung 21

12 Zusätzliche Pflegeversicherung als Vermögensschutz Grundsätzlich gilt: Reichen die o. g. Leistungen nicht für die Begleichung der Pflegekosten bei stationärer Unterbringung aus und kann kein Einkommen oder Vermögen verwertet werden, gleicht das Sozialamt den Fehlbetrag aus. Allerdings kann das Geld von unterhaltspflichtigen Verwandten ersten Grades zurückgefordert werden. Primär dient eine Pflegeversicherung also dem Schutz des Vermögens des Pflegebedürftigen und sekundär dem Schutz des Einkommens und Vermögens der Unterhaltspflichtigen. Wann wird keine zusätzliche Absicherung benötigt? Die Summe aus den Einnahmen im Ruhestand und den Leistungen der Pflegeversicherung reicht zur Deckung der Kosten aus. Es ist genügend liquides Kapital vorhanden, um die Pflegekosten bis zum Lebensende zu decken (z. B. auch über den Rückkauf einer lebenslangen Rente). Das Einkommen und das Vermögen der Unterhaltspflichtigen liegt unter den Freigrenzen (z. B. Nettoeinkommen unter mtl EUR für den Unterhaltspflichtigen, EUR für den Ehegatten, für Kinder nach Düsseldorfer Tabelle Kredite, angemessene Altersversorgung etc. werden berücksichtigt). Wann ist eine zusätzliche Absicherung empfehlenswert? Die Summe aus den Einnahmen im Ruhestand und den Leistungen der Pflegeversicherung reicht NICHT zur Deckung der Kosten aus. UND Das verwertbare Vermögen des Pflegebedürftigen soll nicht für die Pflege verbraucht werden. Die Unterhaltspflichtigen verfügen über hohe Nettoeinkommen und Vermögen. Vorhandene Altersversorgung des Pflegebedürftigen kann nicht liquidiert werden, um die Pflegekosten bis zum Lebensende zu decken. Möglichkeiten der Absicherung Angemessene Altersversorgung (Renten, Vermögen, Immobilien etc.) Altersversorgung mit ergänzender Leistung im Pflegefall oder Rückkaufmöglichkeit der Altersrente Pflegetagegeld (mit oder ohne staatl. Förderung über Pflege-Bahr) Pflegerentenversicherung Leistungen einer Pflegeversicherung sind steuerfrei ( 3 Nr. 1a EStG). Gesetzliche Systeme 22 Pflegeversicherung Pflegeversicherung 23

13 Private Altersvorsorge Private Altersvorsorgesysteme im Vergleich Entscheidungshilfe nach Nettoaufwand (Beispiel) Steuer auf Kapitalauszahlungen der 3. Schicht Auszahlplan vs. abgekürzte Rente Vertragsoptimierung durch steuerfreie Todesfallleistung Rentenbesteuerung: Beispielberechnungen Ertragsanteile von Renten der 3. Schicht Basisrente Riester-Rente (Förderbeispiel) BU-Rente (Bedarfsermittlung, Schichtenvergleich)

14 Private Altersvorsorgesysteme im Vergleich Schicht 1 Basisrente Hartz IV (Ansparphase) Schicht 2 Riester Schicht 3 Private Vers. Geschützt Geschützt Nicht geschützt Kündigung Nicht kündbar Kündbar (Verlust der staatlichen Förderungen) Beleihung Nicht beleihbar Nicht beleihbar (Ausnahme: selbst genutzte Immobilie) Kapitalwahlrecht Vererbung Beitragsgarantie Auswanderung Nein Ehepartner und kindergeldpflichtige Kinder (Rente) 30 % Teilkapitalisierung möglich Ehepartner (Riester-Vertrag) In den Nachlass (förderschädlich) Kündbar Beleihbar Ja Freie Vererbung Optional Pflicht Optional Ansparphase: keine Förderung Rentner: evtl. DBA, beschränkte Einkommensteuerpflicht Rente ab 60 Jahren, Verträge ab 2012: 62 Jahre Ansparphase: keine Förderung Rentner: evtl. DBA, beschränkte Einkommensteuerpflicht, Verlust der Förderung außerhalb der EU Rente ab 60 Jahren, Verträge ab 2012: 62 Jahre Beliebig Zuzahlung Ja (Höchstgrenzen) Ja (Höchstgrenzen) Ja Auszahlplan Nein Nein (RV) Ja Helvetia Tarife Fondspolice CleVesto Allcase CleVesto Allcase CleVesto Select CleVesto Favorites CleVesto Balance Klassische Versicherung Klassik Wachstum Klassik Wachstum Sofortrente CashPlan Zielgruppe Ansparphase: möglich Rentner: evtl. DBA, beschränkte Einkommensteuerpflicht Verfügbarkeit Ansparphase Vergünstigung Keine (außer evtl. Altverträge von vor 2005 unter sonstigen Vorsorgeaufwendungen) Ansparphase Grenzen Berufsunfähigkeitsabsicherung Rentenbesteuerung Kapitalbesteuerung Schicht 1 Basisrente Alle Steuerzahler in Deutschland ( 1 Abs. 1 EStG) Steigender Sonderausgabenabzug, 10 Abs. 3 EStG ab 2016: 82 %, Tabelle S. 37/38 Max p. a. (Single) Max p. a. (Verheirateter) Integrierbar (max. 50 % des Beitrages) Steigender Steueranteil für Altersrente u. BU-Rente 2016: 72 % Es gilt das Jahr des Renteneintritts! Tabelle S. 37/38 Kein Kapitalwahlrecht Schicht 2 Riester GRV-Pflichtversicherte Bundesfreiwilligen-/ Wehrdienstleistende Beamte, Richter, Soldaten (s. 79 EStG) Zulagenförderung: 154,00 Grundzulage, 185,00 pro vor 2008 geb. Kind, 300,00 pro 2008 o. später geb. Kind, 200,00 einmalig für max. 25-Jährige Zusätzlicher Sonderausgabenabzug ( 10a EStG) Mind. 60,00, max inkl. Zulagen je Förderfähigen (4 % des Vorjahreseink. für volle Zulage) Integrierbar (max. 20 % des Beitrages) Altersrente 100 % Besteuerung Max. 30 % Kapitalauszahlung bei 100 % Besteuerung Schicht 3 Private Vers. Jeder Keine Integrierbar (auch Dread-Disease-Komponente möglich) Altersrente Ertragsanteil, 22 Nr. 1 Satz 3 (Bsp.: 65 Jahre = 18 %); BU-Rente (abgekürzte Rente) Ertragsanteil, 55 EStDV Nr. 2 (Bsp.: 12 Jahre = 14 %) Volles Kapitalwahlrecht, Besteuerung s. S. 34 Private Altersvorsorge 26 Private Altersvorsorgesysteme im Vergleich Private Altersvorsorgesysteme im Vergleich 27

15 Entscheidungshilfe nach Nettoaufwand (Beispiel) 40-jähriger Kunde, verheiratet, monatl. Nettoeinkommen EUR, Anspruch aus GRV 1.000,00 EUR monatlich, angenommene Wertentwicklung der Anlage vor Kosten und Garantie 6 % p. a., ein zulagenberechtigtes Kind (geb. 2007), gewünschte zusätzliche Absicherung 1.000,00 EUR monatlich. Beitragsgarantie ist nicht gewünscht. Berechnung ohne Berücksichtigung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Steuer wird mit der Steuerformel berechnet. Im Rahmen der Riester-Rente kann durch stochastische Simulationen nachgewiesen werden, dass sich bei gleicher Anlage mit Beitragsgarantie die mögliche Rendite des Vertrages um ca. 20 % reduziert. Dies wird ebenso wie eine erhöhte Kostenquote den Berechnungen zugrunde gelegt. Als Vorteil steht dem eine Garantie der gezahlten Prämien gegenüber. Bitte beachten Sie, dass die simulierte Berechnung den Maximalbetrag für die Riester-Rente überschreitet. In der Beratung muss die Aufteilung der Beträge angepasst werden. Steuer auf Kapitalauszahlungen der 3. Schicht Besteuerung abhängig vom Vertragsabschluss Abschluss vor Jahre Laufzeit 5 Jahre Beitragszahlung 60% Mindest-Todesfallleistung (LV) Ja Steuerfrei Abschluss zwischen 2005 und Jahre Laufzeit Alter des Empfängers: 60 Jahre Ja Halbeinkünfteverfahren Wenn diese Kriterien nicht erfüllt werden Abschluss 2012 oder später 12 Jahre Laufzeit Alter des Empfängers: 62 Jahre Ja Halbeinkünfteverfahren Private Altersvorsorge Berechnungsbeispiel aus dem Schichten-Navigator Basisrente Riester-Rente Privatrente aus der 3. Schicht Eigener monatlicher Aufwand nach Förderung 347,00 456,00 380,00 Beitrag vor Förderung 430,00 566,00 380,00 Verzinsung im Vertrag ohne Kosten 6,00 % 6,00 % 6,00 % Vertragsmehrkosten 0,00 10 % der Rendite 0,00 Beitragsgarantie 0,00 20 % der Rendite 0,00 Nettozins 6,00 % 4,20 % 6,00 % Kapital mit 65 Jahren (ohne Vertragskosten) Verrentung mit Faktor 265, Bruttorente ,00 Steuer 130,00 134,00 0,00 Nettorente (Ziel) 1.000, , ,00 Das Rechentool Schichten-Navigator erhalten Sie unter oder bei Ihrem Helvetia Leben Betreuer. Beispielhafter Vergleich der Kapitalauszahlungen Ohne Berücksichtigung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Steuer berechnet mit Steuerformel. Zu versteuerndes Einkommen bei Entnahme EUR, Single (HEV = Halbeinkünfteverfahren). Abgeltungsteuer Komplettentnahme mit Abgeltungsteuer Komplettentnahme mit Halbeinkünfteverfahren Teilentnahme über 10 Jahre von je 1/10 der Summe Steuerfreiheit als Todesfallleistung Anteilsguthaben Beitragssumme Ertrag HEV ,00 Steuer ,00 * 0,00 Steuer gesamt * 0,00 Vorteil im Vergleich zur Abgeltungsteuer 0 % 10 % 45 % 100 % *reduzierte Steuer durch Progressionsvorteil 28 Entscheidungshilfe nach Nettoaufwand (Beispiel) Steuer auf Kapitalauszahlungen der 3. Schicht 29

16 Auszahlplan vs. abgekürzte Rente Vertragsoptimierung durch steuerfreie Todesfallleistung Steuerliche Behandlung Anlage Flexibilitäten Auszahlplan Wie Auszahlungen aus einer Lebens-/Rentenversicherung (BMF , RZ 61) Anlage flexibel wählbar (Fonds, Anlagestrategien, Sicherungsguthaben) Starten, Stoppen Änderung von Höhe und Laufzeit Zusätzliche Teilauszahlung Auszahlung des Guthabens Abgekürzte Rente Wie Auszahlungen aus einer Lebens-/Rentenversicherung (BMF , RZ 63) Verrentung mit garantiertem Zins Überschüsse des Deckungsstocks Ggf. Abfindung der Garantierenten mit Abschlag Ausgangssituation Ein Kunde möchte für die Altersversorgung Geld anlegen. Er entscheidet sich aufgrund der Vorteile wie Steuerstundungseffekt, steuerbegünstigte Rentenzahlung und Flexibilität für eine Rentenversicherung in der 3. Schicht. Gestaltung vor Optimierung Versicherungsnehmer Kunde Versicherte Person Kunde Bezugsberechtigter Kunde Beitragszahler Kunde Private Altersvorsorge Todesfallleistung Verbleibendes Vertragsguthaben inkl. aller Erträge Rentengarantiezeit oder Beitragsrückgewähr abzgl. Renten Nachteil: Die Kapitalabfindung ist einkommensteuerpflichtig (Abgeltungsteuer, ggf. Halbeinkünfteverfahren) Beispielrechnung des steuerpflichtigen Anteils bei einem Auszahlplan CleVesto Allcase, Laufzeit 30 Jahre, Monatsbeitrag 100,00, Wertentwicklung 6 % p. a., Wertentwicklung Entnahmephase 3 % p. a., Dauer des Auszahlplans: 10 Jahre Ablaufleistung bei 6 % p. a Beitragssumme Jährliche Entnahme % 90 % 80 % 70 % 60 % 50 % 40 % 30 % 20 % 10 % Gestaltung nach Optimierung Versicherungsnehmer Kunde Versicherte Person Elternteil Bezugsberechtigter Kunde Beitragszahler Kunde Es wird die versicherte Person in dem Vertrag ausgetauscht. Die neue Person ist im Idealfall Jahre älter (z. B. ein Elternteil).* Stirbt die versicherte Person vor dem Vertragsinhaber (Versicherungsnehmer), ist die Leistung als Todesfallleistung einkommensteuerfrei. Die sonstigen Optionen des Vertrages, wie die Option auf eine Rentenzahlung, einen Auszahlplan oder eine Teilauszahlung, werden durch die abweichende versicherte Person nicht eingeschränkt. Alle Rechte und Pflichten am Vertrag liegen auch weiterhin beim Kunden (Versicherungsnehmer). Die abweichende versicherte (ältere) Person hat am Vertrag keine Rechte. 0 % Beitragsanteil Steuerpflichtiger Anteil Durch die weitere Wertentwicklung des Guthabens sinkt der Beitragsanteil bei jeder Entnahme. Dadurch steigt im Verlauf des Auszahlplans die Steuerbelastung leicht an. Vorteil: Es ist jederzeit ein Wechsel vom Auszahlplan in die lebenslange Rente möglich. * Die laufende Prämienzahlung endet in der Regel mit dem 85. Lebensjahr der versicherten Person. 30 Auszahlplan vs. abgekürzte Rente Vertragsoptimierung durch steuerfreie Todesfallleistung 31

17 Rentenbesteuerung: Beispielberechnungen Vorteil: Ersparnis der Abgeltungsteuer Ohne Berücksichtigung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Beispiel: 20-jähriger Kunde, 45 Jahre Sparphase, 6 % Verzinsung, 100,00 EUR mtl. Anlage, kein Fondswechsel, 0,84 % p. a. Vertragskosten, EUR Einkommen (mit 65 Jahren verheiratet) Kapitalauszahlung Beitragssumme Gewinn/Ertrag EUR (vor Steuer) EUR EUR mögliche Nettoauszahlung bei Abgeltungsteuer (25 % vom Gewinn/Ertrag) EUR ( EUR EUR Steuer) Halbeinkünfteverfahren (HEV) EUR ( EUR EUR Steuer) Todesfallleistung EUR ( EUR 0,00 EUR Steuer) Steuerersparnis bei Todesfallleistung: bis zu EUR Beispiele: lfd. Sparverträge zur Altersvorsorge, Kinderabsicherung Geldanlage über Einmalbeiträge einkommensteuerfreie Vermögensübertragung auf Erben Beispiel: gesetzliche Altersrente und Basisrente (1. Schicht) Altersrente 1.000,00 Rentenbeginn (Kalenderjahr) 2030 Steuerpflichtiger Anteil 90 % Rente 1.000,00 Zu versteuern = 1.000,00 x 90 % 900,00 Individueller Steuersatz 30 % Steuer 270,00 Nettorente 730,00 Beispiel: Riester-Rente und bav ( 3 Nr. 63 EStG) (2. Schicht) Altersrente 1.000,00 Steuerpflichtiger Anteil 100 % Rente 1.000,00 Zu versteuern = 1.000,00 x 100 % 1.000,00 Individueller Steuersatz 30 % Steuer 300,00 Nettorente 700,00 Private Altersvorsorge Produktvoraussetzungen (erfüllt bei Helvetia CleVesto-Produktfamilie): lebenslange Laufzeit (Whole-Life-Tarif) Leistung bei Tod entspricht mind. Vertragsguthaben (ohne Gesundheitsprüfung) Mehr Unterlagen zum Thema auf Besteuerung private Rente (3. Schicht) Rente 1.000,00 Alter bei Rentenbeginn 65 Jahre Ertragsanteil 18 % Zu versteuern = 1.000,00 x 18 % 180,00 Individueller Steuersatz 30 % Steuer 54,00 Nettorente 946,00 Eine abgekürzte Leibrente der 3. Schicht wird mit Ausnahme einer BU-/EU-Absicherung wie eine Teilentnahme besteuert (s. S. 29). 32 Vertragsoptimierung durch steuerfreie Todesfallleistung Rentenbesteuerung: Beispielberechnungen 33

18 Ertragsanteile von Renten der 3. Schicht Lebenslange Verrentung (3. Schicht), 22 EStG Bei Beginn der Rente vollendetes Lebensjahr des Rentenberechtigten Ertragsanteil in % Bei Beginn der Rente vollendetes Lebensjahr des Rentenberechtigten Ertragsanteil in % Ab 97 1 Abgekürzte Leibrente 55 EStDV (z. B. private BU-Rente) Beschränkung der Laufzeit auf... Jahre ab Beginn des Rentenbezugs Ertragsanteil in % (vorbehaltlich Spalte 3) Zum Inhaltsverzeichnis Nach Vollendung des... Lebensjahres gelten die Ertragsanteile der lebenslangen Leibrenten nach 22 EStG 1 0 Entfällt 2 1 Entfällt Ertragsanteile von Renten der 3. Schicht Ertragsanteile von Renten der 3. Schicht 35 Private Altersvorsorge

19 Basisrente Abgekürzte Leibrente 55 EStDV (z. B. private BU-Rente) Beschränkung der Laufzeit auf... Jahre ab Beginn des Rentenbezugs Ertragsanteil in % (vorbehaltlich Spalte 3) Nach Vollendung des... Lebensjahres gelten die Ertragsanteile der lebenslangen Leibrenten nach 22 EStG Ab 80 Der Ertragsanteil ist immer der Tabelle in 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb des Gesetzes zu entnehmen. Ermittlung des max. förderfähigen Beitrages Nicht verheiratet Verheiratet Maximalbeitrag p. a Der Maximalbeitrag vermindert sich bei: allen Förderfähigen um bereits vorhandene Beiträge zur Basisrente Zusätzlich: bei Angestellten um den Arbeitgeber-/Arbeitnehmerbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung bei Selbstständigen um freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei Mitgliedern von Versorgungswerken um den gezahlten Beitrag bei Beamten/Soldaten/versicherungsfreien Kirchenangestellten/ Abgeordneten/GGF mit eigener bav um den fiktiven Beitrag i. H. v. 18,7 % des Einkommens (max. auf die BBG Ost von EUR) Beispiel zur Kürzung des Höchstbeitrages: Ehepaar, Mann selbstständig mit freiw. GRV-Beitrag, Frau Beamtin, Betrachtung auf Jahresbasis Maximalbeitrag (verheiratet) Freiwillige Beiträge zur GRV des Mannes Fiktiver Beitrag der Beamtin (18,7% x ) Verbleibender geförderter Höchstbeitrag Bei gemeinsamer Veranlagung kann der Betrag nun von einer Person oder auch von beiden insgesamt genutzt werden. Rentenbeginn Besteuerungsanteil in % Absetzbarer Anteil in % Bis Ab Private Altersvorsorge 36 Ertragsanteile von Renten der 3. Schicht Basisrente, Besteuerungsanteil/Absetzbarkeit 37

20 Riester-Rente (Förderbeispiel) Zum Inhaltsverzeichnis Rentenbeginn Besteuerungsanteil in % Absetzbarer Anteil in % Die Höhe der Zulagen finden Sie unter Zahlen, Daten, Fakten in der Übersicht auf S Im Rahmen der Steuererklärung findet eine Günstigerprüfung dahingehend statt, ob neben den Zulagen noch ein Sonderausgabenabzug ( 10a EStG) gewährt werden kann. Direkt (unmittelbar) förderfähig z. B.: Pflichtversicherte in der GRV/auch indirekt, z. B. durch Erziehungszeiten/Erwerbsminderungsrente Pflichtversicherte in der Landwirtschaftlichen Alterskasse Bundesfreiwilligen-/Wehrdienstleistende Beamte, Richter, Soldaten Indirekt (mittelbar) förderfähig: Ehegatten von unmittelbar förderfähigen Personen, solange beide einen Riester-Vertrag mind. mit dem Sockelbetrag besparen Beispiel für die Riester-Förderquote (Berechnung) Single mit Kind (geb. 2010), auf Jahresbasis Rentenversicherungspflichtiges Vorjahreseinkommen % des Vorjahreseinkommens Grundzulage 154,00 Kinderzulage 300,00 (Mindest-)Eigenbeitrag für volle Förderung 746,00 Förderquote bezüglich des eigenen Beitrages 61 % Förderquote bezüglich des Gesamtbeitrages 38 % Da die mögliche Steuerermäßigung auf geringer ist als die erhaltenen Zulagen, wird im Rahmen der Günstigerprüfung keine zusätzliche Steuervergünstigung gewährt. Private Altersvorsorge 38 Basisrente, Besteuerungsanteil/Absetzbarkeit Riester-Rente (Förderbeispiel) 39

21 BU-Rente (Bedarfsermittlung, Schichtenvergleich) Bedarfsermittlung bei BU-Renten Rentenhöhen unterhalb der Grundsicherung sind nicht zu empfehlen, da die Rentenleistungen komplett auf die Zahlungen angerechnet werden. Die Mindestabsicherung sollte demnach 1.000,00 EUR betragen. Kleinere Renten sind nur bei Haushalten mit 2 Einkommen sinnvoll bzw. zum Ausgleich der Kosten einer Haushaltshilfe. Beispiel Grundsicherung 2016 (Alleinlebende/-r) Regelsatz 404,00 Angemessene Wohnung 400,00 Heizkosten 50,00 Summe pro Monat 854,00 Beispiel: Single, BU im Alter 45 (im Jahr 2022), Leistungsdauer bis Alter 67, keine weiteren Einnahmen, gewünschte Nettoversorgung EUR pro Monat (80% des Nettogehalts), kein Anspruch auf EMR oder ALG II, ohne Berücksichtigung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer Privat, 3. Schicht bav, 2. Schicht Basis, 1. Schicht Gesetzliche KV Monatliche BU-Rente Ertragsanteil/ Steueranteil 23 % 100 % 82 % Zu versteuern 419, Freiwillige GKV/Pflege (ohne KTG) 322,00 372,00 346,00 Steuer (lt. ESt.-Tabelle) 0,00 231,00 108,00 Nettorente Private Altersvorsorge Bruttobedarf unter Berücksichtigung von Steuern und Krankenversicherungsbeiträgen Je nach Art der Absicherung ist die Belastung mit Steuern und Krankenversicherungsbeiträgen unterschiedlich hoch. Dafür unterliegen Beiträge zur bav bzw. Basisrente einer höheren steuerlichen Förderung (s. S. 5 6). In der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge unabhängig vom Einkommen erhoben, in der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren sie sich an der Rentenhöhe. Die Beiträge zur Krankenversicherung mindern im Rahmen der Sonderausgaben allerdings auch die Steuerlast der Rente (in der PKV max. in Höhe des Beitrages der Grundversorgung). Private KV Monatliche BU-Rente Ertragsanteil/ Steueranteil 23 % 100 % 82 % Zu versteuern 460, Private KV (z. B. 500,00 ) 500,00 500,00 500,00 Steuer (lt. ESt.-Tabelle) 0,00 230,00 99,00 Nettorente Besteuerungsgrundlagen s. S. 33 ff. Fazit: Je nach Schicht und Art der Krankenversicherung muss eine andere, ggf. höhere Rente abgesichert werden. Der dafür notwendige höhere Beitrag wird i. d. R. durch die Förderung ausgeglichen. 40 BU-Rente (Bedarfsermittlung, Schichtenvergleich) BU-Rente (Bedarfsermittlung, Schichtenvergleich) 41

22 Betriebliche Altersversorgung bav-durchführungswege im Vergleich Ersparnisse in der Direktversicherung bav-kombi (DV + UK) Unterstützungskasse (UK) und der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) bav statt VL VL-Umwandlung mit der Direktversicherung Minijob bav für Mehrarbeit Kapitalauszahlung der Unterstützungskasse

23 bav-durchführungswege im Vergleich Die Durchführungswege im Vergleich Direktversicherung Pensionskasse Pensionsfonds Unterstützungskasse Direktzusage Geförderter Beitrag Höchstbeitrag im Jahr ) ) ) Unbegrenzt Unbegrenzt Förderung nach 3 Nr. 63 EStG 3 Nr. 63 EStG 3 Nr. 63 EStG 11 EStG 11 EStG Abgaben auf Beitrag Besteuerung Steuerfrei Steuerfrei Steuerfrei Steuerfrei Steuerfrei Sozialversicherungsbeiträge Sozialversicherungsfrei 2) Sozialversicherungsfrei 2) Sozialversicherungsfrei 2) Sozialversicherungsfrei 2) Sozialversicherungsfrei 2) Besteuerung der Leistung Kapital Steuerpflichtig Steuerpflichtig Steuerpflichtig Steuerpflichtig Steuerpflichtig Rente Steuerpflichtig Steuerpflichtig Steuerpflichtig Steuerpflichtig Steuerpflichtig Spezielle Freibeträge ) ) ) ) ) Auszahlung Kapital 0 30 %/100% 0 30 %/100% 0 30 % Ja Ja Rente Ja Ja Ja Ja Ja Gestaltungsmöglichkeiten Fondsanlage möglich Ja Ja Ja Begrenzt Ja Vererbbarkeit Ehegatte, Kinder, Lebensgefährte 5) Ehegatte, Kinder, Lebensgefährte 5) Ehegatte, Kinder, Lebensgefährte 5) Ehegatte, Kinder, Lebensgefährte 5) Ehegatte, Kinder, Lebensgefährte 5) Aufwand für Unternehmen Bilanzneutral Ja Ja Ja Ja Nein PSV-Pflicht Nein Nein Ja Ja Ja Praktische Erwägungen Fortführung privat möglich Ja Ja Ja Nein Nein Abgeltung Anspruch Entgeltumwandlung Ja Ja Ja Nein Nein 1) Zzgl EUR für Neuzusagen, wenn 40b nicht genutzt wird die EUR sind aber sozialabgabenpflichtig. 2) Bei Arbeitnehmerleistung begrenzt auf EUR im Jahr. 3) Altersentlastungsbetrag ( 24a EStG) 2016: 22,4 %, max EUR + Werbungskosten-Pauschbetrag von 102,00 EUR = EUR. 4) Versorgungsfreibetrag ( 19 Abs. 2 EStG) 2016: 22,4 %, max EUR + Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag für 2016: 504,00 EUR + Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 102,00 EUR = EUR. 5) Lebensgefährte in eheähnlicher Gemeinschaft. Stand: 1/2016 Betriebliche Altersversorgung (bav) 44 bav-durchführungswege im Vergleich bav-durchführungswege im Vergleich 45

24 Ersparnisse in der Direktversicherung bav-kombi (DV + UK) Nach 3 Nr. 63 EStG kann jeder Arbeitnehmer mit der Direktversicherung WorkLife Direct bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (im Jahr 2016: 248,00 EUR im Monat) steuerund sozialabgabenfrei sparen. Damit kann schnell mit einem geringen Eigenaufwand ein hoher bav-beitrag erreicht werden. Erst die spätere Leistung ist mit dem i. d. R. niedrigeren Steuersatz zu besteuern und es fallen Krankenversicherungsbeiträge an. Die Leistung erhält der Arbeitnehmer in Form einer lebenslangen Rente mit der Option auf eine einmalige Kapitalabfindung. Musterberechnung zum Nettoaufwand nach jeweiligem bav-beitrag Vorgaben: Veranlagungsjahr 2016, NRW, keine Kinder, kirchensteuerpflichtig, KV-Zusatzbeitrag 1,1 %, Werte gerundet, Basis mtl. Einkommen Steuerklasse I/IV Steuerklasse III Steuerklasse V Bruttogehalt Bruttobeitrag Bruttobeitrag Bruttobeitrag 100,00 248,00 100,00 248,00 100,00 248, ,00 166,00 79,00 197,00 47,00 143, ,00 151,00 79,00 197,00 35,00 94, ,00 132,00 79,00 197,00 34,00 85, ,00 132,00 79,00 197,00 40,00 93, ,00 135,00 66,00 179,00 46,00 112, ,00 132,00 62,00 158,00 44,00 111, ,00 130,00 60,00 150,00 42,00 106, ,00 128,00 57,00 144,00 40,00 102, ,00 126,00 58,00 143,00 39,00 98, ,00 124,00 53,00 134,00 39,00 96, ,00 121,00 55,00 133,00 39,00 96, ,00 119,00 55,00 137,00 39,00 96, ,00 117,00 55,00 135,00 39,00 96, ,00 115,00 54,00 134,00 39,00 96, ,00 113,00 54,00 133,00 39,00 96, ,00 110,00 53,00 132,00 39,00 96, ,00 118,00 60,00 142,00 44,00 105, ,00 120,00 59,00 147,00 44,00 109, ,00 117,00 58,00 145,00 44,00 109, ,00 114,00 58,00 144,00 44,00 109,00 Insbesondere Besserverdienende stehen im Alter vor einer erheblichen Versorgungslücke. Deshalb ist es immer wichtiger, eigenverantwortlich vorzusorgen und so früh wie möglich einen Teil des Einkommens für das Alter zu sparen. Durch die Kombination der Direktversicherung mit der Unterstützungskasse (bav-kombi) kann der Kunde das Maximale aus der betrieblichen Altersversorgung herausholen. In beiden Durchführungswegen können jeweils bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialabgabenfrei eingezahlt werden. Im Jahr 2016 kann daher ein Beitrag von 496,00 EUR monatlich steuer- und sozialabgabenfrei in die bav fließen. Beispiel: die Auswirkungen auf die monatliche Lohn-/Gehaltsabrechnung Heute Mit neuer bav Bruttobezüge bav-beitrag Arbeitnehmer 496,00 Summe der steuerpfl. Bezüge Steuern Sozialabgaben 959,00 905,00 Gehaltsauszahlung Mit einem effektiven Aufwand von 232,00 EUR stehen 496,00 EUR für den Aufbau der bav zur Verfügung. Die neue bav erfolgt bis zur Höhe von 248,00 EUR über die Direktversicherung, der restliche Betrag in Höhe von 248,00 EUR fließt in die Unterstützungskasse. Veranlagungsjahr 2016, Steuerklasse 1, keine Kinder, EUR Bruttogehalt, NRW, Kirchensteuer 9 %, Sozialversicherungspflicht, gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, Zusatzbeitrag Krankenversicherung von 1,1 %, Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung, Basis mtl. Einkommen Eine Ersparnisberechnung für einen speziellen Kunden können Sie einfach und schnell über den Helvetia Ersparnisrechner GobAV! erstellen. Diesen erhalten Sie unter oder bei Ihrem Helvetia Leben Betreuer. Betriebliche Altersversorgung (bav) Eine Ersparnisberechnung für einen speziellen Kunden können Sie einfach und schnell über den Helvetia Ersparnisrechner GobAV! erstellen. 46 Ersparnisse in der Direktversicherung bav-kombi (DV + UK) 47

25 Unterstützungskasse (UK) und der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) Gesetzlich unverfallbare Anwartschaften und laufende Versorgungsleistungen über Unterstützungskassen sind nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers von diesem abzusichern. Die gesetzliche Insolvenzsicherung ( 7 ff. BetrAVG) dient zur Sicherstellung der Ansprüche des Arbeitnehmers und seiner Hinterbliebenen. Der Träger der Insolvenzsicherung ist der PSVaG. Ausnahmen von der PSV-Pflicht Personen, die aufgrund ihrer unternehmerischen Stellung im Betrieb nicht dem Betriebsrentengesetz unterliegen, fallen nicht unter die PSV-Meldepflicht. Hierzu zählen vor allem beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) und beherrschende AG-Vorstände. Zur Insolvenzsicherung sollte daher die Rückdeckungsversicherung an diese Personen verpfändet werden. Beitragssatz des PSVaG Die Beitragssätze schwanken, da sie von dem Schadenverlauf abhängen, d. h. von der Anzahl der Insolvenzen der Höhe der Zahlungsverpflichtungen Beispielrechnung des PSV-Beitrages Mann, 40 Jahre, Endalter 67, Tarif WorkLife Pro, Rentengarantiezeit 10 Jahre, monatlicher Beitrag 242,00 EUR, 270,00 EUR garantierte monatliche Altersrente, Bruttoeinkommen EUR monatlich Bemessungsgrundlage: 5-fach garantierte Jahresrente 270,00 EUR x 12 Monate x 5 = EUR Jahr Beitragssatz Jahresbeitrag ,4 38,90 Durchschnitt 2,9 47,00 Ersparnis des Arbeitgebers Dem PSV-Beitrag steht bei der Entgeltumwandlung die Sozialabgabenersparnis des Arbeitgebers gegenüber. In dem oben genannten Beispiel beträgt sie 46,77 EUR monatlich bzw. 561,20 EUR im Jahr. Dagegen steht ein PSV-Jahresbeitrag im Jahr 2015 von 38,90 EUR. Für die Verwaltung der Helvetia Unterstützungskasse VKH fallen keine Kosten an. Insgesamt spart der Arbeitgeber daher 522,30 EUR p. a. Betriebliche Altersversorgung (bav) Jahr Beitragssatz in 3,1 3,0 1,8 14,2* 1,9 Jahr Beitragssatz in 1,9 3,0 1,7 1,3 2,4 * Davon wurden 8,2 im Jahr 2009 fällig. Der übrige Teil war von 2010 bis 2013 in 4 Raten à 1,5 zu zahlen. Der durchschnittliche Beitragssatz für alle Geschäftsjahre beträgt 2,9. 48 Unterstützungskasse (UK) und der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) Unterstützungskasse (UK) und der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) 49

26 bav statt VL VL-Umwandlung mit der Direktversicherung Viele Arbeitnehmer sparen ihre vermögenswirksamen Leistungen (VL) üblicherweise in einem Bausparvertrag oder Investmentfonds. Ein Blick auf die Lohnabrechnung offenbart jedoch schnell das Problem: Die vermögenswirksamen Leistungen erhöhen das Bruttogehalt, d. h., durch die VL zahlt der Arbeitnehmer mehr Steuern und Sozialabgaben. Durch die Mehrbelastung an Abgaben reduziert sich der Vorteil der VL erheblich. Mit der Direktversicherung bietet sich eine clevere Lösung, mit der direkt aus dem Bruttoeinkommen gespart werden kann noch vor Steuern und Sozialabgaben. Bei gleichem Nettogehalt kann somit der VL-Beitrag nahezu verdoppelt werden. VL-Umwandlung (Beispiel) Konventionelle VL-Anlage VL-Anlage in der bav Bruttogehalt monatlich Vermögenswirksame Leistungen 40,00 40,00 Entgeltumwandlung 0,00 79,00 Gesamtbrutto Steuern (inkl. Solidaritätszuschlag u. Kirchensteuer) 427,00 404,00 SV-Abgaben 566,00 550,00 Nettogehalt Vermögenswirksame Leistungen 40,00 0,00 Nettoauszahlung In die Altersvorsorge investiert 40,00 79,00 Annahmen: Arbeitnehmer/-in, EUR brutto, 40 EUR VL, Steuerklasse I, keine Kinder, Steuer inkl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag Nordrhein-Westfalen, sozialversicherungspflichtig, KV-Zusatzbeitrag 1,1 %, Werte gerundet, Stand: 01/2016 Und so einfach funktioniert die VL-Umwandlung: Mit dem Arbeitgeber wird die Umwandlung der VL in eine bav vereinbart. Als monatlichen Beitrag zahlt der Arbeitgeber den vereinbarten Umwandlungsbetrag in eine Direktversicherung. Der Staat fördert dies, indem die Einzahlung steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt. Die eingesparten Steuern und Sozialabgaben der VL fließen in den Umwandlungsbetrag mit ein, so dass mit gleichem Nettoaufwand nahezu das Doppelte über die Direktversicherung gespart werden kann. Die Ersparnisrechnung für konkrete Fälle können Sie schnell und einfach mit dem Helvetia Ersparnisrechner GobAV! erstellen. Betriebliche Altersversorgung (bav) 50 bav statt VL VL-Umwandlung mit der Direktversicherung bav statt VL VL-Umwandlung mit der Direktversicherung 51

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