EINWOHNERGEMEINDE OBERÄGERI

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1 EINWOHNERGEMEINDE OBERÄGERI PROTOKOLL EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG Montag, 10. Dezember 2012, Uhr, in der Aula der Mehrzweckanlage Maienmatt

2 Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom Einwohnergemeinde Oberägeri PROTOKOLL ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG OBERAGERI Datum Zeit Ort Anwesende Behördenmitglieder Gemeindeschreiber Vorsitz Protokoll Gäste Stimmenzähler Anwesende Stimmberechtigte Absolutes Mehr Verteiler 10. Dezember bis Uhr Oberägeri, Aula der Mehrzweckanlage Maienmatt Meier Pius, Gemeindepräsident Meier Andreas, Vizepräsident Iten Paul, Gemeinderat Marcel Güntert, Gemeinderat Staub Peter, Gemeinderat Meier Jürg, Gemeindeschreiber Meier Pius, Gemeindepräsident Näf Willy, Gemeindeschreiber-Stellvertreter Schülerinnen und Schüler der 3. Oberstufe der Gemeindeschule Oberägeri mit ihren Lehrpersonen Rogenmoser Alois, Gemeindeweibel, Rämslistrasse 51, Oberägeri Blattmann Bernadette, Rämslistrasse 11, Oberägeri Schneider Barbara, Mitteldorfstrasse 1, Oberägeri Röllin Jonas, Eggstrasse 4a, Oberägeri Rogenmoser Stefan, Ratenstrasse 27, Alosen Inglin Martin, Hagliweg 1, Oberägeri Nussbaumer Josef, Flurweg 19, Alosen Alle Mitglieder des Gemeinderates Protokollordner Einwohnergemeindeversammlungen Seite 2 von 37

3 Einwohnergemeinde Oberageri Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom TRAKTANDENLISTE Traktandum 1 5 Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 25. Juni Traktandum 2 6 Budget Traktandum 3 10 Finanzplanung Traktandum 4 12 Reservoir Schneit 12 Traktandum 5 14 Haglistrasse, Ringleitung 14 Traktandum 6 16 Schiessanlagen -Altlasten 16 Traktandum 7 18 Gulmstrasse; Bättenbühl bis Gulm -Totalsanierung und Verkehrssicherheit. 18 Traktandum 8 21 Leiternfahrzeug Ägerital 21 Traktandum 9 24 Mitteldorfstrasse 32 - GS Traktandum Altes Schulhaus - Eigentum, Bau und Unterhalt 27 Traktandum Morgartenstrasse 4, altes Bahnhöfli - Sanierung und Anbau 30 Traktandum Bebauungsplan Gütsch 34 Seite 3 von 37

4 Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom Einwohnergemeinde Oberägeri ERÖFFNUNG UND EINLEITUNG Gemeindepräsident Pius Meier eröffnet um Uhr die Einwohnergemeindeversammlung und dankt dem Alösler Schwyzerörgeli-Trio der Musikschule Oberägeri mit Sepp Feierabend am Bass für die musikalische Einstimmung. Er begrüsst namens des Gemeinderates die erschienenen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sowie den Medienvertreter der Neuen Zuger Zeitung (Silvan Meier). Speziell begrüsst werden alle jungen und neuen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, welche erstmals an einer Einwohnergemeindeversammlung teilnehmen und auch die älteren und behinderten Mitbürger, denen der Gang zur Einwohnergemeindeversammlung nicht mehr so leicht fällt. Die heutige ordentliche Einwohnergemeindeversammlung wurde mit der vorgenannt aufgeführten Traktandenliste durch zweimalige Ausschreibung in den Amtsblättern Nr. 47 und 49 vom 23. November 2012 und 7. Dezember 2012 angekündigt. Die Vorlage wurde allen Haushaltungen zugestellt. Sämtliche Vorlagen konnten auf der Website unter Politik/ Gemeindeversammlung" heruntergeladen werden. Das ausführliche Protokoll der letzten Einwohnergemeindeversammlung vom 25. Juni 2012 lag zur Einsichtnahme in der Gemeindekanzlei Oberägeri auf und stand auf der Website unter Politik/Gemeindeversammlung" zum herunterladen zur Verfügung. Die anwesenden Versammlungsteilnehmer werden seitens des Vorsitzenden auf die gesetzlichen Bestimmungen betreffend Stimmberechtigung hingewiesen, wonach an der Einwohnergemeindeversammlung gemäss 27 der Verfassung des Kantons Zug und 3 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen alle in der Gemeinde Oberägeri wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger stimmberechtigt sind, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche (Art. 369 ZGB) entmündigt bzw. bevormundet sind, sofern sie den Heimatschein mindestens fünf Tage vor der Einwohnergemeindeversammlung bei der Einwohnerkontrolle Oberägeri deponiert haben. Im Weiteren werden im Saal anwesende, nicht stimmberechtigte Personen gebeten, in der vordersten Sitzreihe Platz zu nehmen und sich der Stimme zu enthalten. Auf Antrag des Vorsitzenden wählen die Stimmberechtigten ohne Gegenstimme die vorgenannten Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler. Es werden keine Ergänzungen und Abänderungsanträge für die Reihenfolge der Traktanden verlangt. Die publizierte Traktandenliste wird von der Versammlung stillschweigend genehmigt. Seite 4 von 37

5 Einwohnergemeinde Oberageri Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom GESCHÄFTSBEHANDLUNG TRAKTANDUM 1 Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 25. Juni 2012 Vorlage Nr. 940 Antrag des Gemeinderates Das aufgelegte Protokofl der Einwohnergemeindeversammlung vom 25. Juni 2012 sei zu genehmigen. Diskussion Zum Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 25. Juni 2012 werden keine Wortbegehren angemeldet. Abstimmung Das Protokoll wird grossmehrheitlich und ohne Gegenstimmen genehmigt. Seite 5 von 37

6 Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom Einwohnergemeinde Oberägeri TRAKTANDUM 2 Budget 2013 Bericht des Gemeinderates zum Budget 2013 der Einwohnergemeinde Oberägeri Vorlage Nr. 941 F3.6.7 Anträge des Gemeinderates 1 Der Steuerfuss für das Jahr 2013 wird um 2 Prozentpunkte reduziert und auf 65 % festgesetzt. 2 Die Hundesteuer von respektive von für Hunde von Landwirten ist für das Jahr 2013 unverändert beizubehalten. 3 Das Budget 2013 der Einwohnergemeinde Oberägeri, beinhaltend die Laufende Rechnung und die Investitionsrechnung, wird genehmigt. 4 Die Finanzstrategie der Einwohnergemeinde Oberägeri wird zur Kenntnis genommen. Bericht des Gemeinderates Die Laufende Rechnung schliesst bei einem Aufwand von 39'100' und einem Ertrag von 39'046' mit einem Mehraufwand von 53' ab. Gemäss Hochrechnung schliesst das laufende Jahr 2012 voraussichtlich mit einem Mehraufwand von rund 110* ab. Aufgrund des effektiven Steuersolls per 31. Dezember 2011 ist das Pro-Kopf-Einkommen der Einwohnergemeinde Oberägeri tiefer als der kantonale Durchschnitt. Aus diesem Grund sind keine Beiträge an den Zuger Finanzausgleich (ZFA) zu leisten. Vielmehr sind 2013 ZFA-Beiträge von rund 1,2 Mio. Franken zu erwarten. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat eine moderate Steuerfusssenkung von 67 % auf 65 % in das Budget 2013 einfliessen lassen. Zudem sind zusätzliche Abschreibungen von 1,7 Mio. Franken als Entlastung für die Folgejahre budgetiert. Der Sachaufwand fällt aufgrund der Desktop-Virtualisierung und der Ersatzanschaffung von PC's in der Schule höher aus als im Vorjahr. Durch die Virtualisierung können jedoch die Kosten in den Folgejahren massiv reduziert werden. Der Gesamtaufwand hat gegenüber dem Budget 2012 um 3,1 % respektive 1'250' abgenommen. Nachstehend die wichtigsten Veränderungen nach Kostenarten gegenüber dem Budget 2012: Zunahme Personalaufwand 319' Zunahme Sachaufwand 120' Zunahme Abschreibungen 850' Zunahme Beiträge mit Zweckbindung 212' Zunahme interne Verrechnungen 153' Abnahme Passivzinsen 133' Abnahme Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung 2781' Seite 6 von 37

7 Einwohnergemeinde Oberägeri Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom Der Gesamtertrag reduziert sich gegenüber dem Budget 2012 um 3,2 % respektive um 1'305' Nachstehend die wichtigsten Veränderungen nach Kostenarten gegenüber dem Budget 2012: Zunahme Steuern 280' Zunahme Entgelte 262' Zunahme interne Verrechnungen 153' Abnahme Beiträge ohne Zweckbindung 1779' Abnahme Beiträge mit Zweckbindung 114' Abnahme Entnahmen Spezialfinanzierungen 126' Diskussion Gemeindepräsident und Finanzvorsteher Pius Meier gibt zu den einzelnen Inhalten der Debatte ergänzende Erklärungen ab. Er geht in der Laufenden Verwaltungsrechnung wie folgt auf die einzelnen Abteilungen ein: Aufwand Personalaufwand Sachaufwand Passivzinsen Abschreibungen Anteile / Beiträge ohne Zweckbindung Entschädigungen an Gemeinwesen Beiträge mit Zweckbindung Einlagen Spezialfinanzierungen Interne Verrechnungen Ertrag Steuern Regalien und Konzessionen Vermögenserträge Entgelte Beiträge ohne Zweckbindung Rückerstattungen von Gemeinwesen Beiträge mit Zweckbindung Entnahmen Spezialfinanzierungen Interne Verrechnungen Seite 7 von 37

8 Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom Einwohnergemeinde Oberägeri Investitionsrechnung Antrag RPK Finanzplanung Philipp Röilin Eggstrasse 4 a Peter Held Terrassenweg 6 a Thomas Ulrich Holderbachweg 3 Peter Moll Grubenstrasse 28 Gemeindepräsident Pius Meier votiert namens des Forums" um Beibehaltung des bisherigen Steuerfusses von 67 %. Durch die beantragte Steuersenkung um 2 % auf 65 % werden der Gemeinde rund 500TJ00.00 entgehen. Ebenfalls rechtfertigen die grossen baulichen Vorhaben von 56 Mio. Franken in den nächsten Jahren keine Steuersenkung. Eine Steuerfusssenkung nütze nämlich nur den Reichen" und Super- Reichen". Ein stabiler Steuerfuss wie bis anhin findet Philipp Röilin äusserst wichtig. plädiert namens der FDP im Hinblick auf die ausserordentlichen Einnahmen von 10 Mio. Franken im letzten Jahr für eine Steuersenkung gemäss Antrag des Gemeinderates. Im Sinne eines sinnvollen Umganges mit Steuergeldern möchte er keinen Steuerbezug auf Vorrat. unterstützt namens der CVP den gemeinderätlichen Antrag. möchte eine Steuerreduktion um 4 % sowie die Vornahme von zusätzlichen Abschreibungen. Er bittet zudem den Gemeinderat, die Abstimmung über den Neubau des Hallenbades baldmöglichst in die Wege zu leiten, damit die für dieses Bauwerk aufzuwendenden Investitionskosten in künftige strategische Überlegungen miteinbezogen werden können. weist nochmals auf die Überlegungen des Gemeinderates hin, wonach eine moderate Steuerfusssenkung um 2 Prozentpunkte von 67 % auf 65 % als angemessen vertreten wird. Anträge aus der Einwohnergemeindeversammlung Philipp Röilin Eggstrasse 4 a Peter Moll Grubenstrasse 28 beantragt in Hinsicht auf die grossen baulichen Vorhaben in den nächsten Jahren auf eine Beibehaltung des bisherigen Steuerfusses von 67 %. beantragt eine Steuerreduktion von 4 % sowie die Vornahme von zusätzlichen Abschreibungen. Abstimmung Nachdem zu diesem Geschäft keine weiteren Wortbegehren mehr erfolgen, lässt Gemeindepräsident Pius Meier über die vorstehenden Anträge aus der Einwohnergemeindeversammlung wie folgt abstimmen: Seite 8 von 37

9 Einwohnergemeinde Oberägeri Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom a) Der Antrag von Philipp Röllin, in Hinsicht auf die grossen baulichen Massnahmen in den nächsten Jahren, den bisherigen Steuerfuss von 67 % beizubehalten, erhält 30 Stimmen mit einem Gegenmehr von 168 Stimmen zum gemeinderätlichen Antrag. b) Der Antrag von Peter Moll um Senkung des Steuerfusses von 4 % sowie um Vornahme von zusätzlichen Abschreibungen erhält 17 Stimmen mit einem Gegenmehr 160 Stimmen zum gemeinderätlichen Antrag. In der erfolgten Schlussabstimmung wird den folgenden Anträgen des Gemeinderates grossmehrheitlich und ohne Gegenstimmen zugestimmt: 1 Der Steuerfuss für das Jahr 2013 wird um 2 Prozentpunkte reduziert und auf 65 % festgesetzt. 2 Die Hundesteuer von respektive von für Hunde von Landwirten ist für das Jahr 2013 unverändert beizubehalten. 3 Das Budget 2013 der Einwohnergemeinde Oberägeri, beinhaltend die Laufende Rechnung und die Investitionsrechnung, wird genehmigt. 4 Die Finanzstrategie der Einwohnergemeinde Oberägeri wird zur Kenntnis genommen. Seite 9 von 37

10 Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom Einwohnergemeinde Oberägeri TRAKTANDUM 3 Finanzplanung 2013 Bericht des Gemeinderates zum Finanzplan der Einwohnergemeinde Oberägeri Vorlage Nr. 942 F3.6.7 Anträge des Gemeinderates Die Finanzplanung wird zur Kenntnis genommen. Bericht des Gemeinderates Der Gemeinderat hat die Aufgabe, eine rollende Finanzplanung zu führen. Zusammen mit dem Budget ist auch die Finanzplanung überarbeitet worden. Diese ist den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zur Kenntnis zu unterbreiten. Dieser Plan dient der Behörde als Richtlinie sowie als Entscheidungsgrundlage. Daraus können die vorgesehenen mittelfristigen Investitionen sowie deren Folgen auf den Finanzhaushalt ersehen werden. Der Finanzplan kann allerdings nur Tendenzen aufzeigen und darf nicht als starres Führungsmittel angesehen werden. Die alljährliche Überarbeitung und die Anpassung an die veränderten Situationen sind wesentliche Merkmale der Finanzplanung. Vergleich Finanzstrategie des Gemeinderates mit der Finanzplanung Der Vergleich der Finanzstrategie mit der Finanzplanung zeigt folgendes Bild: Strategie Das Verwaltungsvermögen darf sich in den Jahren durchschnittlich höchstens auf 50 Mio. Franken belaufen. Soezialfinanzieruna Wasser Die Nettoinvestitionen dürfen in den Jahren den Betrag von rund 1 Mio. Franken nicht übersteigen. Der Saldo der Spezialfinanzierung zu Gunsten der Bezüger darf in den Jahren den Betrag von rund 2,6 Mio. Franken nicht unterschreiten. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse in den Jahren ist eine Tarifreduktion ins Auge zu fassen. Spezialfinanzieruna Abwasser Die Nettoinvestitionen dürfen in den Jahren den Betrag von rund 1 Mio. Franken nicht übersteigen. Der Saldo der Spezialfinanzierung zu Gunsten der Gebührenpflichtigen darf in den Jahren den Betrag von rund 2 Mio. Franken nicht unterschreiten. Finanzplanung Das Verwaltungsvermögen beträgt per 31. Dezember 2017 voraussichtlich 50,2 Mio. Franken. Die Nettoinvestitionen betragen in der Planperiode I'124' Der Saldo der Spezialfinanzierung beträgt per 31. Dezember 2017 rund 5.0 Mio. Franken zu Gunsten der Bezüger. Eine erste Tarifanpassung kann erst nach erfolgten Investitionen geprüft werden. Die Nettoinvestitionen betragen In der Planperiode rund 225' Der Saldo der Spezialfinanzierung beträgt per 31. Dezember 2017 voraussichtliche 317' zu Lasten der Gebührenpflichtigen. Ergebnis Die Vorgabe ist erfüllt. Die Vorgaben sind teilweise erfüllt. Die Vorgaben sind teilweise erfüllt. Seite 10 von 37

11 Einwohnergemeinde Oberägeri Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom Strategie Die Gesamtverschuldung (Fremdkapital inkl. Spezialfinanzierungen abzüglich Finanzvermögen) darf bis 2017 den Betrag von 20 Mio. Franken nicht übersteigen. Die Ergebnisse der Laufenden Rechnungen müssen grundsätzlich ausgeglichen ausfallen. Der Steuerfuss soll in der Planungsperiode konstant 67 % betragen. Finanzplanung Die Verschuldung (Fremdkapital inkl. Spezialfinanzierungen abzüglich Finanzvermögen) erreicht den Stand von 20 Mio. Franken bis 2016 nicht. Im Jahr 2017 wird die Nettoschuld voraussichtlich auf 31,1 Mio. Franken ansteigen. In der Planungsperiode beläuft sich das Defizit gesamthaft auf rund 3,15 Mio. Franken resp. im Durchschnitt auf rund 630' Der Steuerfuss beträgt in der gesamten Planungsperiode 65 %. Ergebnis Die Vorgabe ist teilweise erfüllt. Die Vorgabe ist nicht erfüllt. Die Vorgabe ist erfüllt. Investitionen Der Aufgaben- und Investitionsplan zeigt diejenigen Kredite, für welche die Stimmberechtigten bereits die notwendigen finanziellen Mittel bewilligt haben. Weiter enthält er vorgesehene Projekte, deren Planung und/oder Realisierung der Gemeinderat im Jahre 2013 oder später an die Hand nehmen möchte. Soweit die Kreditbeschlusse die Kompetenz des Gemeinderates übersteigen, können die Stimmberechtigten zu gegebener Zeit darüber entscheiden. Die Investitionen (ohne Spezialfinanzierungen und Finanzvermögen) belaufen sich im Schnitt der nächsten fünf Jahre auf 12,56 Mio. Franken. Diskussion Peter Held Terrassenweg 6a bemerkt, dass die vorliegende Finanzplanung einige Fragen aufwerfe. Es seien Überlegungen anzustellen, wie komfortabel unter Berücksichtigung grosser Projekte gelebt werden möchte. Diese Themen würden in der Strategiekommission diskutiert; dabei sind entsprechende Prioritäten festzulegen. Kenntnisnahme Die Finanzplanung der Einwohnergemeinde Oberägeri wird zur Kenntnis genommen. Seiten von 37

12 Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom Einwohnergemeinde Oberägeri TRAKTANDUM 4 Reservoir Schneit Kreditgenehmigung Neubau Vorlage Nr. 943 W1.1.4 Anträge des Gemeinderates 1 Das Projekt «Reservoir Schneit» des Ingenieurbüros Hetzer Jäckli und Partner AG, datiert vom 31. August 2012, wird genehmigt. 2 Für die Realisierung des Reservoirs Schneit wird ein Objektkredit von 1'200' zu Lasten der investitionsrechnung 2013, Projekt Nr , bewilligt. 3 Subventionen für den Löschschutz werden dem Projekt «Reservoir Schneit» gutgeschrieben. 4 Der Gemeinderat wird ermächtigt, Änderungen am genehmigten Projekt vorzunehmen, sofern damit eine bessere Lösung erzielt werden kann. 5 Der Kredit wird nach Massgabe des Produktionsindexes (PKI) des Schweizerischen Baumeisterverbandes (Preisbasis 1. Juli 2012) indexiert. Bericht des Gemeinderates Im Generellen Wasserversorgungsprojekt 2008 (GWP 2008) ist für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit und der Löschwasserversorgung der Zone 3 der Wasserversorgung Oberägeri (WVO) der Neubau des Reservoirs Schneit vorgesehen. Die Zone 3 (obere Zone) der WVO wird vom Reservoir Moos gespiesen, das ganz im Osten der Zone, im Gebiet Alosen, liegt. Aufgrund der 2 km langen Versorgungsleitung zwischen den Siedlungen Alosen und Hagen ist die Versorgungssicherheit im Gebiet Hagen ungenügend. Dieses Problem kann mit dem Bau eines Gegenbehälters oberhalb der Siedlung Hagen behoben werden. Projekt Aufgrund der vorgängigen Betrachtungen und hydraulischen Berechnungen wird vorgeschlagen, im Gebiet Schneit, oberhalb der Siedlung Hagen, ein neues Reservoir zu erstellen. Das neue Bauwerk liegt ca. 40 m östlich der Liegenschaft Schneitstrasse 110. Für den Bau des Reservoirs Schneit ist mit dem Grundeigentümer durch die Einwohnergemeinde Oberägeri eine Dienstbarkeit abzuschliessen. Mit den Eigentümern wurden die notwendigen Vertragsentwürfe erarbeitet. Da das erforderliche Speichervolumen in der Zone 3 bereits durch das Reservoir Moos abgedeckt wird, kann für das Reservoir Schneit eine kompakte, kostensparende Bauweise mit kleinem Brauchvolumen realisiert werden. Für die Druckhaltung, die Betriebsreserve bei einem Unterbruch der Verbindungsleitung Alosen-Hagen, ist für einen optimalen Betrieb der Anlage eine Grösse von 150 m 3 erforderlich. In einem rechteckigen Grundriss von m x 6.90 m sind die Reservoirkammer mit 150 m 3 und das Schieberhaus integriert. Die Abmessungen ergeben sich aus der Wassertiefe (ca m) des Gegenbehälters (Reservoir Moos). Bei der Ausweichstelle Schneitstrasse wird zur Verbesserung des Löschschutzes im Gebiet Schneit ein Hydrant erstellt. Seite 12 von 37

13 Einwohnergemeinde Oberägeri Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom Für den Löschschutz kann mit einem Subventionsbeitrag der Gebäudeversicherung des Kantons Zug in der Höhe von 3' gerechnet werden. Kosten Das Bauprojekt sowie die Baukosten wurden durch das Ingenieurbüro Hetzer Jäckli und Partner erarbeitet und liegen vor. Gemäss technischem Bericht und Kostenvoranschlag des Ingenieurbüros, datiert vom 31. August 2012, präsentieren sich die Baukosten (inkl. 8 % Mehrwertsteuer) bei einer Preisgenauigkeit von +/- 10 % (gemäss SIA) wie folgt: Reservoir Schneit Baumeisterarbeiten Reservoir Leitungen Ausbau Technische Bearbeitung Total Reservoir Schneit Kosten 526' ' urooo.oo 850' Reservoir Moos Sanitäre Installationen Steuerung Technische Bearbeitung Total Reservoir Moos Kosten 22' * ' 'OOu.OO Leitungsbau Tiefbauarbeiten Rohrleitungsbau Technische Bearbeitung Total Leitungsbau Kosten 120' 'OOÜ.OO 36' ( Betriebswarte Anpassung Leitsystem Technische Bearbeitung Total Reservoir Schneit (inkl. 8 % Mehrwertsteuer) Kosten 19' ' ' Zusammenfassung Reservoir Schneit Reservoir Moos Leitungsbau Betriebswarte Total Neubaukosten Kosten 850' ' ' ' '200' Diskussion Zu diesem Geschäft werden keine Wortbegehren angemeldet. Abstimmung Die gemeinderätlichen Anträge erfahren nach durchgeführter Abstimmung eine grossmehrheitliche Zustimmung ohne Gegenstimmen. Seite 13 von 37

14 Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom Einwohnergemeinde Oberägeri TRAKTANDUM 5 Hagtistrasse, Ringleitung Kreditgenehmigung für Ringleitung in der Haglistrasse Vorlage Nr. 944 W1.1.2 Anträge des Gemeinderates 1 Das Projekt «Haglistrasse Ringleitung» des Ingenieurbüros Hetzer Jäckli und Partner AG, datiert vom 28. August 2012, wird genehmigt. 2 Für die Realisierung der Ringleitung Haglistrasse wird ein Objektkredit von 135' zu Lasten der Investitionsrechnung 2013, Projekt Nr , bewilligt. 3 Subventionen für den Löschschutz werden dem Projekt Haglistrasse Ringleitung" gutgeschrieben. 4 Der Gemeinderat wird ermächtigt, Änderungen am genehmigten Projekt vorzunehmen, sofern damit eine bessere Lösung erzielt werden kann. 5 Der Kredit wird nach Massgabe des Produktionskostenindexes (PKI) des Schweizerischen Baumeisterverbandes (Preisbasis 1. Juli 2012) indexiert. Bericht des Gemeinderates Mit dem Bau des Einfamilienhauses auf dem Grundstück 1759 musste die bestehende Ringleitung ausser Betrieb genommen werden. Zurzeit wird die Versorgung mit Trink- und Löschwasser durch die Verbindungsleitung von der Haglistrasse 13 zur Haglistrasse 23 gewährleistet. Diese Verbindungsleitung führt heute unter einer hohen Stützmauer durch. Ein allfälliger Leitungsbruch an dieser Verbindungsleitung könnte nur mit einem unverhältnismässig hohen Aufwand behoben werden. Damit die Versorgungssicherheit für Trink- und Löschwasser gegeben ist, muss eine neue Ringleitung erstellt werden. Projekt Die Ringleitung soll parallel zur heute bestehenden Kanalisationsleitung, in der Fahrbahn der Haglistrasse, erstellt werden. Für die Löschwasserbereitstellung soll im Kurvenbereich der Haglistrasse ein zusätzlicher Hydrant erstellt werden. Kosten Die Baukosten (inkl. 8 % Mehrwertsteuer) bei einer Preisgenauigkeit von +/- 10 % (gemäss SIA) präsentieren sich wie folgt: Ringleitung FZM 125 mm (Länge 105 m) Erstellung Hydrant Anpassung an bestehende Hauptleitungen Total Kosten 101 " ' ' 'OOO.Ou Diskussion Zu diesem Geschäft werden keine Wortbegehren angemeldet. Seite 14 von 37

15 Einwohnergemeinde Oberägeri Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom Abstimmung Die gemeinderatlichen Anträge erfahren nach durchgeführter Abstimmung eine grossmehrheitliche Zustimmung ohne Gegenstimmen. Seite 15 von 37

16 Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom Einwohnergemeinde Oberägeri TRAKTANDUM 6 Schiessanlagen - Altlasten Sanierung 300 m - Schiessanlage Egg", Oberägeri Vorlage Nr. 945 M Anträge des Gemeinderates 1 Das Projekt Sanierung 300 m - Schiessanlage Egg, Oberägeri (Zielhang), wird gemäss Sanierungskonzept des Büros Schenker Korner & Partner GmbH, Luzern, datiert vom 25. September 2012, genehmigt. 2 Der Gemeinderat wird ermächtigt, Änderungen am genehmigten Projekt vorzunehmen, sofern damit bessere Lösungen erzielt werden. 3 Für die Sanierung der 300 m - Schiessanlage Egg, Oberägeri (Zielhang) wird ein Objektkredit von brutto 470' (+/-20 %) zu Lasten der Investitionsrechnung 2013, Projekt Nr , bewilligt. 4 Die zu erwartenden Beiträge von Bund und Kanton werden diesem Projekt gutgeschrieben. 5 Der Kredit wird nach Massgaben des Produktionskostenindexes (PK) des Schweizerischen Baumeisterverbandes indexiert (Preisbasis 1. April 2012). Bericht des Gemeinderates Im Kataster der belastenden Standorte (KbS) vom November 2006 sind in der Gemeinde Oberägeri die Standorte Egg Oberägeri" und Bucklen Morgarten" aufgeführt. An diesen beiden Standorten befinden sich stillgelegte 300 m - Schiessanlagen. Diese Standorte (Zielhänge) sind gemäss Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG) bis spätestens 2017 durch die Gemeinde zu sanieren. Beiträge an abgeltungsberechtigte Kosten der Sanierung werden zudem seitens des Bundes und des Kantons ebenfalls nur bis zum Jahr 2017 ausgerichtet. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 1. Oktober 2012 beschlossen, die Zielhänge der beiden Schiessanlagen gestaffelt zu sanieren. Eine gleichzeitige Sanierung beider Anlagen (Zielhänge) würde keine Kostenersparnis bringen, da keine sinnvollen Synergien daraus resultieren würden. Demzufolge soll im Jahre 2013 der Zielhang der stillgelegten Schiessanlage Egg", Oberägeri, und im Jahre 2014 derjenige der Schiessanlage Bucklen", Morgarten, saniert werden. Ein Objektkredit für die Sanierung des Zielhangs Bucklen", Morgarten, wird dem Souverän im Jahre 2013 beantragt. Nach erfolgter Sanierung des Zielhangs der Schiessanlage Egg", erfolgt die Entlassung des Standortes aus dem Altlastenkataster. Das spezialisierte Ingenieurbüro Schenker Korner & Partner GmbH, Büttenhalde 42, 6006 Luzern, wurde beauftragt, ein Sanierungskonzept auszuarbeiten. Im Aufgaben- und Investitionsplan 2013 wurde für die Sanierung der Schiessanlage Egg" (Zielhang) ein Betrag von 400' eingestellt. Seite 16 von 37

17 Einwohnergemeinde Oberägeri Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom Proiektbeschrieb und Finanzen Die Sanierungsarbeiten umfassen den Rückbau der Scheibenanlage, das Räumen und Renaturieren der Anlage (alter Zielhang) sowie das Waschen und Auswechseln des mit Blei kontaminierten Erdmaterials. Die Massnahmen entsprechen dem empfohlenen Standard zur Entlassung aus dem Altlastenkataster respektive den diesbezüglichen gesetzlichen Vorgaben. Die Sanierungskosten ergeben einen Investitionsbedarf von 470' inkl. Mehrwertsteuer (+/- 20 %). Der Bund entrichtet Pauschalbeiträge nach Scheibenanzahl. Für die Schiessanlage Egg" sind dies maximal 96' Zusätzlich sind seitens des Kantons ca. 148' in Aussicht gestellt worden. Für die Einwohnergemeinde bleibt somit ein Investitionsbetrag von netto ca. 226' Die bereits aufgelaufenen Kosten von 20' (Vorabklärung, Laboruntersuchungen, Perimeter, Planung usw.) sind im Gesamtkredit enthalten. Die Sanierungsumsetzung soll im Jahre 2013 erfolgen. Diskussion Zu diesem Geschäft werden keine Wortbegehren angemeldet. Abstimmung Die gemeinderätlichen Anträge erfahren nach durchgeführter Abstimmung eine grossmehrheitliche Zustimmung ohne Gegenstimmen. Seite 17 von 37

18 Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom Einwohnergemeinde Oberägeri TRAKTANDUM 7 Gulmstrasse; Bättenbühl bis Gulm - Totalsanierung und Verkehrssicherheit Zusatzkredit Landerwerb Vorlage Nr. 946 S6.3 Anträge des Gemeinderates 1 Zur Realisierung wird ein Zusatzkredit im Sinne von 28 FHG von 330' (inkl. MwSt.) für den Landerwerb, zu Lasten der Investitionsrechnung Projekt Nr , bewilligt. Der gesamte Objektkredit beläuft sich damit auf 2'660' brutto. 2 Der Zusatzkredit ist nach Massgabe des Produktionskostenindexes (PKI) des Schweizerischen Baumeisterverbandes indexiert (Preisbasis September 2012). 3 Der Gemeinderat wird ermächtigt, die Kauf- und Abtretungsverträge für die Erstellung der Gulmstrasse mit den betroffenen Grundeigentümern abzuschliessen. Bericht des Gemeinderates An der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. Juni 2010 hat der Souverän einem Objektkredit in der Höhe von 2,21 Mio. Franken für den Ausbau der Strasse zugestimmt; bewilligt wurden ebenfalls ein Kredit in der Höhe von 540' für die Sanierungs- und Erhaltungsmassnahmen an bestehenden Kanalisationsleitungen sowie ein Kredit über 284' zur Realisierung der Trinkwasserleitung. Bezogen auf das vorgenannte Traktandum an der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. Juni 2010 wurde vom Souverän ergänzend verlangt, dass das Trottoir auf die Talseite verlegt werden muss. Aufgrund dieser Projektanpassungen und daraus resultierenden Neuverhandlungen mit den Grundeigentümern konnte der ursprüngliche Zeitplan nicht mehr eingehalten werden. Die öffentliche Planauflage konnte erst im April/Mai 2011 erfolgen. Gegen die öffentliche Planauflage ging eine Einsprache ein. Mit dem Einsprecher konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Mehrkosten wegen Landerwerb Für die Einwohnergemeindeversammlung vom 21. Juni 2010 wurde der Landpreis, wie er bei früheren Strassenausbauten zur Anwendung kam, übernommen; demzufolge wurden Kosten von 95' in den Kostenvoranschlag aufgenommen. Mit dem Weisungserlass der kantonalen Baudirektion, datiert vom 5. Oktober 2010, wurde die kantonale Praxis für den Landerwerb angepasst und die Landerwerbspreise wurden massiv erhöht. Der Gemeinderat hat diese Weisung übernommen, weil sich die Schätzungskommission bei einem allfälligen Enteignungsverfahren auf die Entschädigungspraxis der kantonalen Baudirektion berufen würde. Die Mehrkosten für den Landerwerb belaufen sich neu auf 330' Der Gemeinderat soll ermächtigt werden, die Kauf- und Abtretungsverträge für den Landerwerb zu unterzeichnen. Die Kostenübersicht gestaltet sich neu (+/-10 % gemäss SIA) wie folgt: Seite 18 von 37

19 Einwohnergemeinde Oberägeri Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom Strassenbau Planungskredit GV vom 14. Dezember 2009 Bisher bewilligte Kredite GV 21. Juni 2010 Total bisher bewilligte Kredite Mehrkosten für Grundstücke Total erforderlicher Kredit inkl. Mehrwertsteuer Total erforderlicher Zusatzkredit inkl. 8 % Mehrwertsteuer Kosten 120' '210' '330' ' '660' ' Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit diesem Projekt im Sinne aller Nutzer der angezeigten Verkehrs- und Fussgängersicherheit Rechnung getragen wird. Es ist das erklärte Ziel, mit den Bauarbeiten im März 2013 zu beginnen und diese bis Ende 2014 abzuschliessen. Gemäss 28 FHG ist umgehend ein Zusatzkredit einzuholen, wenn sich abzeichnet, dass der ursprüngliche Verpflichtungskredit nicht ausreicht. Dies ist aufgrund der oben ausgewiesenen Mehrkosten für den Landerwerb zweifelsfrei gegeben. Diskussion Josef Iten Brühst 3 Gemeinderat Andreas Meier Gemeindepräsident Pius Meier Josef Iten Brühst 3 unterbreitet folgende Fragen: 1. Welcher Quadratmeter-Richtpreis wird für den Landerwerb angewendet? 2. Wer führt die Landerwerbs-Verhandlungen? Zudem beantragt Josef Iten, den Kurvenbereich im Gebiet Gütsch" so zu gestalten, dass zwei Lastwagen kreuzen können. erklärt dem Votanten, dass ausserhalb der Bauzonen ein Richtpreis von und innerhalb der Bauzone ein solcher von 1' angewendet werde. Bei einer allfälligen Ausnützungsübertragung reduziere sich dieser Richtpreis gemäss den vorhandenen Richtlinien. Zur Frage 2 führt der Baupräsident aus, dass die Landerwerbsverhandlungen im Anfangsstadium von der Bauabteilung geführt wurden und später im Beisein des Baupräsidenten abgeschlossen werden konnten. Weiter erläutert Andreas Meier, dass der Antrag um Umgestaltung des Kurvenbereiches im Gebiete Gütsch", so dass zwei Lastwagen kreuzen können, nicht entgegen genommen werden kann, da über das Projekt bereits anlässlich der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2010 befunden wurde und nicht Gegenstand des heutigen Geschäftes bilde. blickt auf die vergangene Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2010 zurück, anlässlich welcher über das Projekt Gulmstrasse" befunden wurde und diverse Zusatzanträge aus der Stimmbürgerschaft in der Beschlussfassung berücksichtigt wurden. Bedankt sich für die Auskunftserteilung und formuliert seinen Antrag um Umgestaltung des Kurvenbereiches im Gebiete Gütsch" in eine Bitte an den Gemeinderat um. Seite 19 von 37

20 Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom Einwohnergemeinde Oberägeri Abstimmung Nachdem zu diesem Geschäft keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, lässt Gemeindepräsident Pius Meier über die vorgenannten gemeinderätlichen Anträge abstimmen. Die gemeinderätlichen Anträge erfahren nach durchgeführter Abstimmung eine grossmehrheitliche Zustimmung mit einer Gegenstimme. Seite 20 von 37

21 Einwohnergemeinde Oberägeri Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom TRAKTANDUM 8 Leiternfahrzeug Ägerital Anschaffung Vorlage Nr. 947 F2.6.2 Anträge des Gemeinderates 1 Der gemeinsamen Anschaffung eines Leiternfahrzeugs für die Feuerwehren Unterägeri und Oberägeri wird zugestimmt. 2 Für die Beschaffung eines Leiternfahrzeugs mit Aufbau für die Feuerwehren Unterägeri und Oberägeri wird zu Lasten der Investitionsrechnung, Projekt Nr , ein Rahmenkredit von maximal 425' (abzüglich allfällige Subventionen) bewilligt. 3 Für den Anteil an die Erstellungskosten der Garage wird zu Lasten der Investitionsrechnung, Projekt Nr , ein Investitionsbeitrag von 77' bewilligt. 4 Vorbehalten bleiben die Annahmen der beiden Kredite durch die Stimmberechtigten von Unterägeri und die Beitragszusicherung der Gebäudeversicherung des Kantons Zug. 5 Der Gemeinderat wird bevollmächtigt, die notwendigen Verträge mit der Gemeinde Unterägeri abzuschliessen. 6 Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt. Bericht des Gemeinderates Die Feuerwehren der Einwohnergemeinden Oberägeri und Unterägeri verfügen über eine 30- jährige Anhängeleiter. Für die Bedienung dieses Rettungsgerätes im Ernstfall sind sieben Feuerwehrleute notwendig. Momentan kann die Anhängeleiter noch gewartet werden; in Zukunft wird sie allerdings nicht mehr hergestellt, so dass es eine Frage der Zeit ist, dass der Unterhalt auch nicht mehr sichergestellt werden kann. Eine Ausbildung für die Bedienung solcher mechanischen Anhängeleitern wird in den kantonalen Kursen bereits heute nicht mehr angeboten. Um die Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten zu können, muss aus den vorstehenden Gründen ein neues Rettungsgerät angeschafft werden. Begründung Bei einem Ausfall der mechanischen Anhängeleiter ist eine Rettung ab 12 m Höhe von ausserhalb des Gebäudes nicht mehr möglich. Bauseitige Brandschutzmassnahmen sind erst ab einer Gebäudehöhe von 25 m vorgeschrieben. Somit fehlt ein Gerät für die Rettung im Bereich zwischen 12 und 25 m (ab 3. Stock), also für Häuser, die in der Kernzone vorhanden sind. So müsste jeweils die Stützpunktfeuerwehr Zug, welche über ein entsprechendes Rettungsgerät verfügt, aufgeboten werden, was eine Interventionszeit von mindestens 20 Minuten bedeutet. Nach so langer Zeit ist das Einbinden eines solchen Geräts in bereits laufende Aktionen sehr schwierig. Zudem müssen für den Betrieb eines solchen Geräts mindestens sieben Angehörige der Feuerwehr eingesetzt werden. Das neue Gerät hingegen kann durch einen Motorfahrer allein betrieben werden. Das Konzept des Amtes für Feuerschutz sieht für das Ägerital ein Rettungsgerät vor. Zudem haften die Gemeinden gemäss 28 des kantonalen Gesetzes über den Feuerschutz dafür, dass die Feuerwehren für die Rettung von Personen mit geeignetem Material ausgerüstet sind. Seite 21 von 37

22 Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom 10.12,2012 Einwohnergemeinde Oberägeri Beschaffung Leiternfahrzeuq Aus den vorgenannten Gründen beabsichtigen die Feuerwehren Oberägeri und Unterägeri, die mechanische Anhängeleiter, die seit 1983 im Einsatz steht, durch ein neues Leiternfahrzeug zu ersetzen. Das neue Fahrzeug kann zusätzlich zum Rettungseinsatz auch bei Unwettern (Sturmholz, Dachund Absturzsicherung), zur Unterstützung des Rettungsdienstes, für Schadenplatzbeleuchtung und zur Unterstützung bei Löschangriffen eingesetzt werden. Diese Aufgaben sind gemäss Konzept des Amtes für Feuerschutz vorgegeben. Ausstattung Leiternfahrzeuq Das neue Leiternfahrzeug soll folgende Anforderungen erfüllen: - Fahrzeug LKW 16 t Der Topografie angepasste Motorenleistung Aktuellste Abgasnorm Hohe Wendigkeit (kurzer Radstand) Leiternpaket mit 27 m Arbeitshöhe Einfache Bedienung Bereits die alte, mechanische Anhängeleiter haben die beiden Gemeinden Oberägeri und Unterägeri gemeinsam angeschafft und benutzt. Deshalb ist wiederum vorgesehen, das Leiternfahrzeug gemeinsam zu kaufen und zu nutzen. Eine Arbeitsgruppe, zusammengesetzt aus Mitgliedern der beiden Feuerwehren, hat im Auftrag der beiden Gemeinderäte Bedarf, Standort, Finanzierung, Zeitplan etc. abgeklärt. Als Standort des Fahrzeuges wurde - wie dies bereits bei der Anhängeleiter der Fall war - Unterägeri gewählt. Im erweiterten Feuerwehrdepot besteht genügend Platz für das neue Fahrzeug. Die Fachgruppe der beiden Feuerwehren hat ein Pflichtenheft für die Beschaffung des Leiternfahrzeuges inkl. Aufbau erstellt. Aufgrund der an das Fahrzeug gestellten Anforderungen und unter Berücksichtigung der topografischen Gegebenheiten im Ägerital wurde eine Richtofferte eingeholt. Der Richtpreis inkl. 8 % Mehrwertsteuer beträgt 850' Die geplante Beschaffung ist mit dem Amt für Feuerschutz besprochen worden und wird von diesem begleitet. Beschaffungskosten Die gesamten Anschaffungskosten von 850' werden von den beiden Gemeinden je zur Hälfte übernommen: Anteil Einwohnergemeinde Oberägeri 425' Anteil Einwohnergemeinde Unterägeri 425' Folqekosten Der zusätzliche bauliche Aufwand für die Garagierung des Fahrzeuges im Feuerwehrdepot Unterägeri beträgt 275'OOu.OO. Oberägeri beteiligt sich an diesen Kosten gemäss dem üblichen Verteilschlüssel (30 % Standortvorteil zu Lasten Unterägeri, der Rest wird im Verhältnis der Einwohnerzahl unter den Gemeinden aufgeteilt). Somit leistet die Gemeinde Oberägeri einen Einmalbetrag von 77' für die Garagierung. Die Unterhalts- und Betriebskosten werden von den beiden Gemeinden je zur Hälfte übernommen. Diese setzen sich zusammen aus jährlichen Servicekosten für das Fahrzeug und den Leiternaufbau, den Betriebskosten wie Treibstoff, Bereifung, Reinigung, Versicherungen und Abgaben. Es wird von jährlichen Kosten im Betrag von rund 10'OOO.OO je Gemeinde ausgegangen. Seite 22 von 37

23 Einwohnergemeinde Oberägeri Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom Die Schulungskosten bezahlt jede Gemeinde für ihre Feuerwehrleute selbst. Die Gebäudeversicherung des Kantons Zug kann Feuerschutzbeiträge ausrichten, wenn die Anschaffung den vom Amt für Feuerschutz festgelegten Anforderungen entspricht. Gemäss 21 der Verordnung zum Gesetz über den Feuerschutz sind die Einwohnergemeinden Oberägeri und Unterägeri in der Grossenklasse 3 eingeteilt. Das geplante Projekt kann somit maximal mit einem Betrag von 40 % des Richtpreises der Gebäudeversicherung subventioniert werden. Gemäss Anhang 1 der Weisung des Amtes für Feuerschutz des Kantons Zug über die Beschaffung von Feuerwehrmaterial, Feuerwehrfahrzeugen und Beiträge an Bauten beträgt der beitragsberechtigte Höchstbeitrag für die Beschaffung eines Leiternfahrzeuges 700' Die Ausrichtung einer allfälligen Subvention wird durch das Amt für Feuerschutz geprüft und muss von der Sicherheitsdirektion des Kantons Zug bewilligt werden. Die bisherige Anhängeleiter soll bestmöglich verkauft und der Erlös für die Verringerung der Anschaffungskosten verwendet werden. Die Verantwortlichen der beiden Feuerwehren und die Gemeinderäte von Oberägeri und Unterägeri sind überzeugt, dass die Anschaffung sinnvoll und für die Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung notwendig ist. Diskussion Zu diesem Geschäft werden keine Wortbegehren angemeldet. Abstimmung Die gemeinderätlichen Anträge erfahren nach durchgeführter Abstimmung eine grossmehrheitliche Zustimmung mit zwei Gegenstimmen. Seite 23 von 37

24 Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom Einwohnergemeinde Oberägeri TRAKTANDUM 9 Mitteldorfstrasse 32 - GS 88 Kauf Grundstück 88 Vorlage Nr. 948 L / L Anträge des Gemeinderates 1 Der Gemeinderat wird ermächtigt und beauftragt, das Grundstück GS 88 zum Preis von 660' von René Meier zu erwerben und dem Finanzvermögen der Gemeinde Oberägeri, Projekt Nr. F , zuzuschlagen. 2 Die Nebenkosten werden von der Einwohnergemeinde übernommen (Notariats- und Grundbuchkosten) und dem Finanzvermögen, Projekt Nr. F , zugeschlagen. Bericht des Gemeinderates Die Einwohnergemeinde Oberägeri will den Bereich Verkehrsknoten Mitteldorf-/Schneit-/Fischmattstrasse sanieren respektive neu gestalten. Die dabei geprüften Varianten haben gezeigt, dass der Erwerb der Liegenschaft Mitteldorfstrasse 32, GS 88, für die Umsetzung der verschiedenen Bedürfnisse unerlässlich ist. Das Grundstück ist im Bereich der südöstlich gelegenen Grenze mit einem Fuss- und Fahrwegrecht zu Gunsten des GS 83 belastet. Es ist vorgesehen, das Gebäude Assek. Nr. 141 a im Zusammenhang mit dem Ausbau des Verkehrsknotens abzubrechen. Die Liegenschaft befindet sich heute im Eigentum von René Meier. Zonenattribute Das GS 88 mit einer Fläche von 236 m 2 und dem darauf stehenden Mehrfamilienhaus, Assek. Nr. 141 a, befindet sich gemäss gemeindlichem Zonenplan in der Kernzone A (KA). Diese Zone dient der Erhaltung des historischen Ortskerns und ist für das Wohnen und für nicht und massig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt. Das GS 88 befindet sich zudem im Perimeterbereich des Quartiergestaltungsplans Dorfkern" sowie in der Gefahrenzone 2 (Hochwasser). Denkmalpflege Die kantonale Denkmalkommission hat an ihrer Sitzung vom 2. Juli 2012 die Schutzwürdigkeit des Wohnhauses beurteilt. Das Haus steht an prominenter Lage und zudem in unmittelbarer Nachbarschaft zur Sägerei an der Schneitstrasse 2 und weiteren Objekten, welche im Inventar der schützenswerten Denkmäler aufgeführt oder erhaltenswert sind. Mit Schreiben vom 13. September 2012 teilte das Amt für Denkmalpflege und Archäologie mit, dass aus Gründen der Verhältnismässigkeit auf einen Unterschutzstellungsantrag verzichtet wird. Kaufpreis Die Kaufsverhandlungen zwischen René Meier und der Einwohnergemeinde Oberägeri haben zu folgendem Ergebnis geführt: Die Einwohnergemeinde Oberägeri ist bereit, das GS 88 mit dem Mehrfamilienhaus Assek. Nr. 141 a, inkl. der bestehenden Mietverhältnisse, zu einem Preis von 660' (daraus resultiert ein Quadratmeterpreis von ca. 2'800.00) zu erwerben. Der Kaufvertrag wurde am 24. Oktober 2012, vorbehaltlich der Kredit- und Vollmachterteilung durch die Gemeindeversammlung, unterzeichnet. Seite 24 von 37

25 Einwohnergemeinde Oberägeri Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das GS 88 für den Gemeinderat eine strategische Landsicherung für den anstehenden Ausbau des Verkehrsknotens Mitteldorf-/ SchneiWFischmattstrasse darstellt. Ohne den Erwerb dieser Liegenschaft ist keine zufriedenstellende Sanierung des Verkehrsknotens möglich. Gemäss Beschluss der Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 29. Juni 1982 beträgt die Ausgabenkompetenz des Gemeinderates für neue, einmalige Ausgaben 10O'OOO.OO. Der Landerwerb ist darum den Stimmberechtigten zur Bewilligung vorzulegen. Diskussion Thomas Ulrich Holderbachweg 3 Philipp Röllin Eggstrasse 4 a Herbert Iten Moosstrasse 28 Gemeinderat Andreas Meier Kantons rat Thiemo Hächler beurteilt im Namen der CVP Oberägeri den Kaufpreis als viel zu hoch. An Private könnte der Eigentümer das Land nie zu diesem Preis verkaufen. Der Quadratmeterpreis von 2' sei ein Affront gegenüber anderen Landbesitzern und könne ein gefährliches Präjudiz schaffen. Die Gemeinde setze damit ein sehr schlechtes Signal. unterstützt im Namen des Forums Oberägeri die Meinung der CVP. Bei der Liegenschaft handle es sich nicht um vorzügliches Bauland an allerbester Lage. Das sei eher beim alten Bahnhöfli" an der Morgartenstrasse der Fall, das die Gemeinde vor rund einem Jahr gekauft habe - zu einem Quadratmeterpreis von Der Votant fragt sich zudem, ob durch die Ausweitung der Mitteldorfkreuzung die angestrebte Sicherheit überhaupt gewährleistet werden könne. bemerkt, dass die Gemeinde sehr stark wachse und deshalb mehr Verkehr entstehe. Bei der Mitteldorfkreuzung befinde sich die schmälste Stelle der Schneitstrasse und sei in unmittelbarer Nähe des Spielgruppen-Standortes als gefährlich einzustufen. Der Ausbau des Gehrenrankes habe sehr viel Geld gekostet; nun gelte es auch die nicht minder gefährliche Mitteldorfkreuzung zu sanieren. Zudem werde bei der heutigen Situation die Schneeräumung behindert. Herbert Iten plädiert auf Zustimmung zu den gemeinderätlichen Anträgen. verteidigt den ausgehandelten Kaufpreis und erklärt, dass ein marktüblicher Preis bezahlt werden müsse. Er habe die Kaufpreise vergleichbarer Grundstücke unter die Lupe genommen. Dabei resultierte, dass in der Kernzone Preise von 2' bis 3' pro Quadratmeter üblich seien und er bezweifle, dass es in Zukunft günstiger werde. setzt sich - entgegen der Meinung der CVP - für den Kauf ein. Er kritisiert den Vergleich von Philipp Röllin. Beim alten Bahnhöfli" handle es sich um ein denkmalgeschütztes Haus, dessen Wert deswegen geringer sei. Und wenn man die Rendite der Liegenschaft an der Mitteldorfstrasse 32 betrachte, müsste der Kaufpreis sogar noch höher sein. Es sei wichtig, heute den Gemeinderat mit dem Kauf der Liegenschaft zu beauftragen und ihn gleichzeitig zu ermahnen, die Kreuzung an der Mitteldorfstrasse nicht zu sanieren. So könnte echt Geld gespart werden und nicht beim Liegenschaftskauf. Weiter führt der Votant aus, dass er nämlich Seite 25 von 37

26 Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom Einwohnergemeinde Oberägeri mit verschiedenen Stimmen einig gehe, dass es nur wenige Anpassungen brauche, um die bestehende Kreuzung wesentlich zu optimieren und die Verkehrssicherheit erheblich zu erhöhen. Das Wichtigste in diesem Zusammenhang sei die Übersicht an dieser Strassenkreuzung. Diese sei nach dem Abbruch des Gebäudes bereits gelöst. Kantonsrat Thiemo Hächler bittet die Stimmberechtigten, weitsichtig zu denken, Unmut, Neid und Missgunst wegzulegen und dem sinnvollen Kauf gemäss Antrag des Gemeinderates zuzustimmen. Josef Iten Brühst 3 führt aus, dass auch das nächste Haus bergwärts ebenso nah an der Strasse stehe und es diesbezüglich noch Abklärungen zu treffen gelte. Demzufolge erscheine ein heutiger Entscheid zu den gemeinderätiichen Anträgen zu früh. Abstimmung Nachdem zu diesem Geschäft keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, lässt Gemeindepräsident Pius Meier über die vorgenannten gemeinderätiichen Anträge abstimmen. Die gemeinderätiichen Anträge erfahren nach durchgeführter Abstimmung 38 Stimmen gegenüber einem Gegenmehr von 138 Stimmen. Die Vorlage ist dadurch abgelehnt. Seite 26 von 37

27 Einwohnergemeinde Oberägeri Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom TRAKTANDUM 10 Altes Schulhaus - Eigentum, Bau und Unterhalt Temporäre Umnutzung zu schulischen Zwecken Vorlage Nr. 949 L / L Anträge des Gemeinderates 1 Das Projekt Altes Schulhaus, temporäre Umnutzung für schulische Zwecke" wird genehmigt. 2 Für die temporäre Umnutzung des aiten Schulhauses wird zu Lasten der Investitionsrechnung 2013, Projekt Nr , ein Objektkredit von 685' bewilligt. 3 Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt und ermächtigt, Änderungen am genehmigten Projekt vorzunehmen, sofern damit eine bessere Lösung erzielt werden kann. 4 Der Kredit ist nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes per 1. April 2012 (337.8 Punkte, Basis 1966) indexiert. 5 Beiträge Dritter werden dem Projekt Nr gutgeschrieben. Bericht des Gemeinderates Aufgrund des Wachstums unserer Gemeinde und der heute üblichen pädagogischen Unterrichtsformen müssen auf das Schuljahr 2013/2014 eine weitere Grundstufenklasse sowie eine zusätzliche Primarschulklasse geführt werden. Diese Kombination aus veränderten Unterrichtsformen und zusätzlichen Klassenzügen erfordert neuen Schulraum. Die Behörde rechnet damit, dass bis 2018 weitere rund 2'000 m 2 Schulraum benötigt werden. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat ein Konzept ausgearbeitet, welches die Erweiterung des bestehenden Schulraums zum Ziel hat und den Schulstandort in Morgarten beibehält. Angeregt durch die Diskussionen am Workshop Schulraumplanung" vom 2. Juni 2012 wurde entschieden, dass zentral im Dorf neue Schulräume gebaut werden sollen. Für die Sanierung und den Anbau am Schulhaus Morgarten haben die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 25. Juni 2012 bereits einen Projektierungskredit von 400' bewilligt. Die Planungsarbeiten sind im Gange, so dass den Stimmberechtigten voraussichtlich an der Gemeindeversammlung im Juni 2013 bereits ein Objektkredit für diese baulichen Massnahmen zur Bewilligung unterbreitet werden kann. In der Folge hat der Gemeinderat entschieden, in erster Priorität in einem Anbau zum Schulhaus Hofmatt 1 die dringend benötigten Gruppenräume für diese Anlage zu bauen. In letzter Priorität, wenn es die Schülerzahlen weiterhin erfordern, möchte der Gemeinderat anstelle des für schulische Zwecke genutzten Wohnhauses an der Hofmattstrasse 8 (Dachgeschoss: Wohnung; Obergeschoss: Randstundenbetreuung; Erdgeschoss: Bibliothek) ein neues Schulhaus errichten. Die Planungsarbeiten für dieses Schulhaus sollen aber erst nach dem Bezug der Überbauung Chalchrain ausgelöst werden. Erst dann wird der Gemeinderat aufgrund der zu diesem Zeitpunkt besser bekannten Entwicklung der Schülerzahlen über die Realisierung eines neuen Schulhauses entscheiden. Die Gemeindebehörde handelt in der Schulraumplanung also nach einem wohlüberlegten und -dosierten Konzept, um unnötige Investitionen oder gar leer stehenden Schulraum mit aller Kraft zu Seite 27 von 37

28 Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom Einwohnergemeinde Oberägeri verhindern. Von diesem Gesamtkonzept wird mit dem vorliegenden Kreditbegehren einzig der dringendste erste Schritt ausgelöst. Die Stimmberechtigten werden in weiteren Teilschritten über weitere Vorlagen der Schulraumplanung befinden können. Andere Lösungen geprüft Da die vorhandenen Räumlichkeiten in den diversen Schulhäusern auf dem Schulareal Hofmatt vollständig ausgenutzt sind, schlägt der Gemeinderat nach der Evaluation verschiedener Optionen vor, das alte Schulhaus am Bachweg 9 einer befristeten schulischen Nutzung zuzuführen. Im Zuge der Evaluation wurde auch eine temporäre Pavillonlösung auf dem Grundstück 350, dem Grundstück des ehemaligen alten Pfarrhelferhauses, analysiert. Die Kosten für diese Lösung hätten jedoch mehr als das Doppelte des nachfolgend beantragten Kredits betragen. Das vorgeschlagene Projekt Altes Schulhaus, temporäre Umnutzung für schulische Zwecke", setzt sich aus folgenden Teilprojekten zusammen: Erneuerung der Fenster und Sanierung der Fensterläden und Türen. Diese Arbeiten werden zeitlich vorgezogen, da sie bei der Sanierung und dem Umbau des alten Schulhauses in ein modernes Lagerhaus, wie sie der Gemeinderat ausführen will, ohnehin ausgeführt werden müssen. Der nachhaltige Umbau wird voraussichtlich ab 2018 ausgeführt, so bald das neue Schulhaus an der Hofmattstrasse 8 bezogen werden kann und das Gebäude am Bachweg 9 nicht mehr für schulische Zwecke benötigt wird. Umbauten und Unterhaltsarbeiten für die temporäre, schulische Nutzung im Alten Schulhaus" und in den frei werdenden Schulräumen auf dem Schulareal Hofmatt. Anschaffung von Mobiliar für die temporäre schulische Nutzung im alten Schulhaus und für die frei werdenden Schulräume auf dem Schulareal Hofmatt. Vorübergehende Nutzung und Verkehrssicherheit Das alte Schulhaus am Bachweg 9 soll ab dem Schuljahresbeginn 2013/2014 der Schule als temporäre Übergangslösung bis voraussichtlich 2018 zur Verfügung stehen. Die Verantwortlichen der Schule haben nach einem Augenschein die künftigen Nutzungen aufgrund der vorhandenen Raumangebote und der Machbarkeit definiert. Es ist geplant, dass im alten Schulhaus künftig der Informatikunterricht und das Textile Werken stattfinden. Im Dachgeschoss sollen das Ressourcenzimmer, die Begabtenförderung sowie das Lernatelier eingerichtet werden. Es werden also keine Regelklassen mit Beständen von mehr als 20 Schülern gleichzeitig am Bachweg 9 anzutreffen sein. Aus diesem Grund ist nicht zu befürchten, dass es bei einem Feuerwehralarm zu mehr gefährlichen Situationen auf dem Vorplatz des Feuerwehrdepots kommen dürfte, als dies bei einer Nutzung des Gebäudes als Lagerhaus der Fall ist. Das Projekt sieht überdies bauliche Massnahmen zum Schutz der Schüler beim Ausgang des alten Schulhauses vor. Nutzung Räume Schulareal Hofmatt Durch die temporäre Auslagerung von schulischen Angeboten (Informatik, Textiles Werken, Ressourcenzimmer) in das alte Schulhaus werden auf dem Schulareal Hofmatt Räumlichkeiten verfügbar. In diese Räume sollen ab dem Schuljahr 2013/2014 die neuen, zusätzlichen Klassen einziehen. Zudem zieht eine der drei Grundstufen von der Fischmatt in die Hofmatt um. Bauliche Massnahmen Die neue Nutzung der verschiedenen Räumlichkeiten - sowohl im alten Schulhaus als auch auf dem Schulhausareal Hofmatt - stehen in einem direkten Zusammenhang mit notwendigen baulichen Massnahmen. Aufgrund der definierten Nutzungen hält sich dieser Aufwand jedoch in ver Seite 28 von 37

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