Bitte beachten Sie: Bei Antragsabgabe ist ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) vorzulegen.

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1 Antrag SGB II Antrag abgegeben: Unterschrift Annehmende/r: Tag der Antragsstellung: Eingangsstempel Senden Sie den Antrag an den: Main-Taunus-Kreis Der Kreisausschuss Amt für Arbeit und Soziales Am Kreishaus Hofheim Standen Sie bei uns bereits im Leistungsbezug? z.b. SGB II und SGB XII (Grundsicherung) Falls ja, geben Sie bitte das Aktenzeichen an: Begründung des Antrages: Bitte beachten Sie: Bei Antragsabgabe ist ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) vorzulegen. Bitte nehmen Sie keine Streichungen vor und lassen Sie keine Felder unausgefüllt. Kreuzen Sie bitte nur die Ja- oder Nein-Felder an oder fügen Sie die entsprechenden Ergänzungen ein. Amt für Arbeit und Soziales

2 Hinweis: Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird nur die männliche Schreibweise verwendet. Diese schließt automatisch die weibliche Form mit ein. Wir bitten alle Nutzerinnen und Nutzer um Verständnis. Sollten mehr als 5 Personen vorhanden sein, bitten wir ein Beiblatt zu benutzen. Bitte beachten Sie: Über nicht vollständig ausgefüllte Anträge kann nicht entschieden werden. Fehlende Unterlagen zu den Angaben im Antrag müssen angefordert werden. Dies verzögert ebenfalls eine Entscheidung über Ihren Antrag z.b. Ehemann, Lebenspartner / In, Kinder, Enkel Personendaten Antragsteller Weitere Person 3. Person 4. Person 5. Person Name Vorname Straße, Hausnummer Ggf. bei wem wohnhaft PLZ, Wohnort Geburtsdatum Geburtsname Geburtsort, Land Zu Fragen der Antragsbearbeitung, Terminabsprachen und Arbeitsvermittlung benötigen wir zwingend die Angaben Ihrer Telefonnummern! Telefonnummer Handy-Nummer Stand:

3 Adresse Staatsangehörigkeit Aufenthaltstitel gültig bis Arbeitserlaubnis Geschlecht m w m w m w m w m w Familienstand Tag der Eheschließung / Lebenspartnerschaft Getrennt lebend seit Geschieden seit Verwitwet seit Beruf Schüler / Student Stellung zu Antragsteller Liegt eine Schwangerschaft vor? Entbindungstermin Stand:

4 Benötigt aus medizinischen Gründen kostenaufwändige Ernährung Schwerbehinderung Kundennummer BA Sozialversicherungsnummer Person steht unter Betreuung Stand:

5 Kranken- und Pflegeversicherung Antragsteller Weitere Person 3. Person 4. Person 5. Person besteht Art der Versicherung Pflichtvers. Pfl ichtvers. Pfl ichtvers. Pfl ichtvers. Pfl ichtvers. Familienvers. Familienvers. Familienvers. Familienvers. Familienvers. freiwillig Vers. freiwillig Vers. freiwillig Vers. freiwillig Vers. freiwillig Vers. Privat Vers. Privat Vers. Privat Vers. Privat Vers. Privat Vers. Rentenvers. Rentenvers. Rentenvers. Rentenvers. Rentenvers. Name der Versicherung Mitgliedsnummer Wegen Befreiung von der Versicherungspfl icht beantrage ich einen Zuschuss zu den Beiträgen Krankenvers. Pflegevers. Rentenvers. Krankenvers. Pfl egevers. Rentenvers. Krankenvers. Pfl egevers. Rentenvers. Krankenvers. Pfl egevers. Rentenvers. Krankenvers. Pfl egevers. Rentenvers. Stand:

6 Unterhaltspflicht für Antragsteller Weitere Person 3. Person 4. Person 5. Person Unterhaltspfl ichtige Person für oben genannten Unterhaltsberechtigten Name, Vorname und Geburtsdatum Name, Vorname und Geburtsdatum Name, Vorname und Geburtsdatum Name, Vorname und Geburtsdatum Name, Vorname und Geburtsdatum z.b.ehegatten oder Kindesvater Verwandtschaftsverhältnis zum Antragsteller Adresse Unterhaltsleistungen werden erbracht Es wurde ein Anwalt mit der Durchsetzung der Ansprüche beauftragt Wenn ja, bitte Name und Anschrift des Anwaltes Es wurde Unterhaltsklage eingereicht am Mit welchem Ergebnis Stand:

7 Verfahren läuft noch Es liegt ein Unterhaltstitel vor Es besteht eine Beistandschaft beim Jugendamt In In In In In AZ AZ AZ AZ AZ Unterhaltspfl icht gegenüber Ehegatten Güterstand Zugewinngemeinschaft Zugewinngemeinschaft Zugewinngemeinschaft Zugewinngemeinschaft Zugewinngemeinschaft Gütergemeinschaft Gütergemeinschaft Gütergemeinschaft Gütergemeinschaft Gütergemeinschaft Gütertrennung Gütertrennung Gütertrennung Gütertrennung Gütertrennung Ehevertrag Ehevertrag Ehevertrag Ehevertrag Ehevertrag Name und Adresse Name und Adresse Name und Adresse Name und Adresse Name und Adresse Arbeitgeber der unterhaltspflichtigen Personen Kinder außerhalb des Haushaltes Stand:

8 Einkünfte Antragsteller Weitere Person 3. Person 4. Person 5. Person Arbeitslosengeld I / tägl. / tägl. / tägl. / tägl. / tägl. Beginn und Ende des ALG I-Bezugs Sperrzeit wenn ja, von von von von von bis bis bis bis bis Insolvenzgeld BAB / Bafög / Ausbildungsgeld Eltern / Erziehungsgeld Kindergeld Altersrente Witwen / Waisenrente EU-Rente sonstige Internationale Rente Betrag / Währung Stand:

9 Unterhalt / Unterhaltsvorschuss Leistungen der Krankenkasse, welche? nichtselbstständige Arbeit selbstständige Arbeit Abfi ndung Mini-Job bis 400 Vermietung und Verpachtung Abgeltung von Wohnoder Insitzrecht Mietzuschuss (Wohngeld) Lastenzuschuss Stand:

10 sonstige Ansprüche gegen Sozialleistungsträger Weitere gestellte Anträge Steuerrückerstattung Eigenheimzulage sonstige Einkünfte Erhalten oder erwarten Sie weitere bisher nicht genannte Einkünfte? Wenn ja, welche und in welcher Höhe Zuwendungen von Dritten und in welcher Höhe Person hat keine Einkünfte keine Einkünfte keine Einkünfte keine Einkünfte keine Einkünfte Stand:

11 Monatliche Aufwendungen Antragsteller Weitere Person 3. Person 4. Person 5. Person Kfz-Haftpfl ichtversicherung Wenn ja, Jahresbeitrag Fahrtkosten zum Arbeitsplatz öffentliche Verkehrsmittel öffentliche Verkehrsmittel öffentliche Verkehrsmittel öffentliche Verkehrsmittel öffentliche Verkehrsmittel kürzeste Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz einfache Fahrt PKW km PKW km PKW km PKW km PKW km Unterhaltsleistungen an unterhaltsberechtigte Personen Kindesunterhalt Kindesunterhalt Kindesunterhalt Kindesunterhalt Kindesunterhalt Ehegattenunterhalt Ehegattenunterhalt Ehegattenunterhalt Ehegattenunterhalt Ehegattenunterhalt Stand:

12 Wohnverhältnisse eigenes Haus bitte beigefügte Erklärung aus Hausbesitz ausfüllen Eigentumswohnung bitte beigefügte Erklärung aus Hausbesitz ausfüllen Hauptmieter Untermieter Einweisung in Obdachlosenunterkunft Mietfreies Nutzungsverhältnis (Wohnsitzrecht / Insitzrecht) Name und Anschrift des Vermieters / Eigentümers Der / Die Mieter sind mit dem Vermieter / Eigentümer verwandt verschwägert Bankverbindung des Vermieters / Eigentümers Bank BLZ Kto-Nr. Name des Kontoinhabers Es bestehen Mietschulden in Höhe von seit Bezugsdatum / Mietbeginn Höhe der Kaltmiete Höhe der Heizkosten An wen sind die Heizkosten zu zahlen? Vermieter Versorger Stand:

13 Höhe der Betriebskosten (Umlagen) Sind in den angegebenen Beträgen Kosten für Kochfeuerung z.b. Kochgas enthalten? Kosten für Warmwasserbereitung enthalten? Mietkosten für Möbelierung Mietkosten für Garage / Stellplatz Sonstiges Gesamtmiete Ausstattung der Wohnung Wohnfl äche der Wohnung / des Hauses beträgt Anzahl der Zimmer Bad Anzahl Küche Anzahl qm Zentralheizung Wohngeld wurde beantragt am bei Wohngeld wurde bewilligt von bis in Höhe von monatlich Stand:

14 Bisherige Aufenthaltsverhältnisse Der Hilfesuchende wohnt seit in Wie wurde der Umzug finanziert: Grund des Umzugs Umzug aus Die letzten 3 Wohnorte in den letzten 5 Jahren (bitte angeben bei einem Aufenthalt im Frauenhaus) von bis Adresse von bis Adresse von bis Adresse Bei Übertritt aus dem Ausland: Datum Land Adresse Datum Land Adresse Stand:

15 Vermögensverhältnisse Antragsteller Weitere Person 3. Person 4. Person 5. Person Vorhandenes Bargeld Sparbücher / -konten Wenn ja, Kreditinstitut derzeitiger Betrag Sparbriefe, sonstige Wertpapiere Wenn ja, welche Art Inhaber des Vertrages Aktueller Rückkaufswert Vertragssumme Kapitallebensversicherungen Wenn ja, welche Art Inhaber des Vertrages Aktueller Rückkaufswert Vertragssumme Altersvorsorgevermögen (z.b. Riesterrente u.a.) Stand:

16 Bausparverträge Wenn ja, Inhaber des Vertrages Angesparte Summe Abgetreten an Sparbücher / -konten Sparbriefe, sonstige Wertpapiere Kapitallebensversicherungen Abgetreten an Altersvorsorgevermögen Bausparverträge Name und Adresse Vermögen wurde im In- oder Ausland innerhalb der letzten 10 Jahre verschenkt, gespendet oder auf eine andere Person übertragen Wenn ja, Name der Beschenkten Art Wert Kraftfahrzeuge von allen Familienangehörigen (z.b. Auto, Motorrad) Wenn ja, Kennzeichen Modell Baujahr Km-Stand Wert Stand:

17 Ggf. noch bestehende Kreditverbindlichkeiten Sonstiges Vermögen Wenn ja, welche z.b Edelmetalle, Gemälde, Antiquitäten Grundstücke und Wohnungseigentum Wenn ja, Eigentumswohnung Einfamilienhaus Mehrfamilienhaus Bauland Bauerwartungsland Gartenland Land- und forstwirtschaftliches Grundstück Name, Vorname des Eigentümers Lage / Ort des Grundstückes bzw. Eigentums Verkaufswert Sicherungsübereignet an kein Vermögen vorhanden kein Vermögen vorhanden kein Vermögen vorhanden kein Vermögen vorhanden kein Vermögen vorhanden Stand:

18 Angaben für die Arbeitsvermittlung (Vermittlungsprofil) Ich kann dem Grunde nach mind. 3 Std. tägl. einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen Antragsteller Weitere Person 3. Person 4. Person 5. Person Wenn nein, weil o.g. Person ist in Schulausbildung wenn ja, Beginn der Schulzeit bis voraussichtliches Ende der Schulzeit Der höchste Schulabschluss ist: (Schulart, Abschlussart) Der höchste Berufsabschluss ist: (Beruf, Abschlussart) o.g. Person ist in Berufsausbildung als Beginn der Ausbildung voraussichtliches Ende der Ausbildung Stand:

19 Letzte ausgeübte Tätigkeit Letztes sozialversicherungspfl ichtige Arbeitsverhältnis der letzten 2 Jahre Gesuchte berufl iche Tätigkeit: Bestehen gesundheitliche Probleme, die die Arbeitsfähigkeit einschränken? Allergien Bewegungseinschränkungen Körperliche Einschränkungen Psychische Einschränkungen Ein gültiger Führerschein ist vorhanden, für PKW PKW PKW PKW PKW LKW LKW LKW LKW LKW LKW > 7,5 t LKW > 7,5 t LKW > 7,5 t LKW > 7,5 t LKW > 7,5 t Bus Bus Bus Bus Bus Motorrad Motorrad Motorrad Motorrad Motorrad Stand:

20 Sprachen Antragsteller Weitere Person 3. Person 4. Person 5. Person Deutschkenntnisse verstehen sehr gut gut mittel schlecht gar nicht sehr gut gut mittel schlecht gar nicht sehr gut gut mittel schlecht gar nicht sehr gut gut mittel schlecht gar nicht sehr gut gut mittel schlecht gar nicht sprechen sehr gut gut mittel schlecht gar nicht sehr gut gut mittel schlecht gar nicht sehr gut gut mittel schlecht gar nicht sehr gut gut mittel schlecht gar nicht sehr gut gut mittel schlecht gar nicht lesen sehr gut gut mittel schlecht gar nicht sehr gut gut mittel schlecht gar nicht sehr gut gut mittel schlecht gar nicht sehr gut gut mittel schlecht gar nicht sehr gut gut mittel schlecht gar nicht sehr gut sehr gut sehr gut sehr gut sehr gut schreiben gut mittel gut mittel gut mittel gut mittel gut mittel schlecht schlecht schlecht schlecht schlecht gar nicht gar nicht gar nicht gar nicht gar nicht Stand:

21 Muttersprache, welche? Grundkenntnisse Grundkenntnisse Grundkenntnisse Grundkenntnisse Grundkenntnisse fortgeschritten fortgeschritten fortgeschritten fortgeschritten fortgeschritten fl ießend fl ießend fl ießend fl ießend fl ießend Weitere Sprache, welche? Grundkenntnisse Grundkenntnisse Grundkenntnisse Grundkenntnisse Grundkenntnisse fortgeschritten fortgeschritten fortgeschritten fortgeschritten fortgeschritten fl ießend fl ießend fl ießend fl ießend fl ießend Antragsteller Weitere Person 3. Person 4. Person 5. Person o.g. Person beobachtet den Stellenmarkt Haben Sie sich bereits schriftlich auf Stellen beworben? Wenn ja, Anzahl der zur Zeit laufenden Bewerbungen Wie viele Vorstellungsgespräche hatten Sie in den letzten 3 Monaten? Stand:

22 Schwierigkeiten im täglichen Leben Es bestehen Wohnungsprobleme, z.b. angedrohte Kündigung Nein Ja, welche Es bestehen fi nanzielle Schwierigkeiten, z.b. Schulden, Insolvenzverfahren Es bestehen zeitliche Einschränkungen auf Grund von Pfl ege von Angehörigen, Kinderbetreuung Es bestehen rechtliche Schwierigkeiten, z.b. laufende Gerichtsverfahren, Vorstrafen, Bewährungsaufl agen Nein Nein Nein Ja, welche für wen Ja, welche für wen Ja, welche für wen In den nächsten Monaten ergeben sich für uns jetzt schon bekannte Änderungen: Bitte beachten Sie: Überprüfen Sie Ihre Angaben nochmals genau. Vermeiden Sie in jedem Fall unrichtige und unvollständige Angaben. Alle gemachten Angaben über Vermögen, Einnahmen und Belastungen sind grundsätzlich durch geeignete Nachweise zu belegen. Stand:

23 Auszug aus den Mitwirkungspflichten Ich versichere, die vorstehenden Angaben vollständig und richtig gemacht zu haben. Ich verpflichte mich, alle Änderungen, die für die Bewilligung der Leistung maßgebend sind insbesondere Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie Wohnungsverhältnisse unverzüglich und unaufgefordert der bewilligenden Stelle mitzuteilen und mit entsprechenden Nachweisen zu belegen. Mir ist bekannt, dass sich diese Verpflichtung auch auf alle weiteren Haushaltsangehörigen bezieht. Dies gilt auch für die Richtigkeit der durch mich und die Antragsannahme vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen. Nach Sozialgesetzbuch, erstes Buch (SGB I) bin ich zur Mitwirkung verpflichtet. Komme ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nach, kann dies zur Ablehnung oder zur Rückforderung bereits gewährter Leistungen führen. Mir ist bekannt, dass nach 263 Strafgesetzbuch bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben außerdem eine strafrechtliche Verfolgung wegen Betruges möglich ist. Mir ist bekannt, dass meine personenbezogenen Daten zur Durchführung der Berechnung von Leistungen in einer Anlage zur automatischen Datenverarbeitung gespeichert werden. Mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der für die Leistungsgewährung erforderlichen Daten bin ich einverstanden. Mir ist bekannt, dass ich nach 31 SGB II keinen Anspruch auf soziale Leistungen habe, wenn ich mich weigere, zumutbare Arbeit zu leisten. Weiterhin werden Personen, die Leistungen nach dem SGB II / SGB XII / AsylbLG beziehen, regelmäßig im Wege des automatisierten Datenabgleichs überprüft, ob und in welcher Höhe und für welche Zeiträume von ihnen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit oder der Träger der Unfall- und Rentenversicherung oder durch andere Sozialleistungsträger bezogen wurden oder werden. Zusätzlich wird eine Überprüfung von erteilten Freistellungsaufträgen beim Bundesamt für Finanzen durchgeführt. Stand:

24 Das Amt für Arbeit und Soziales weist darauf hin, dass wir nach 93 Abs. 8 Abgabenordnung berechtigt sind einen Kontenabruf durchzuführen. Ich / Wir verfügen über folgende Giro / Kreditkonten (es sind die Konten aller beantragenden Personen anzugeben): Kontoinhaber Name Vorname BLZ Konto-Nr. Gemeinsam mit derzeitiger Gesamtbetrag Name Vorname Wenn sich ein Leistungsanspruch ergibt, bitte ich diese Zahlungen an mich auf folgendes Konto zu überweisen: Name des Geldinstituts Kontonummer BLZ Kontoinhaber (Stellung zur 1. Person) Bei dem Konto handelt es sich um ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) Freiwillige Angabe. Ab dem gibt es Kontopfändungsschutz für Sozialleistungen nur noch auf einem P-Konto. Bitte informieren Sie sich bei Bedarf bei Ihrem Geldinstitut. Bevollmächtigter: Folgende Person ist bevollmächtigt, in meinem Namen meine Interessen zu vertreten: Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefonnummer / Handy-Nummer Stand:

25 Ich versichere / wir versichern die vorstehenden Angaben vollständig und richtig gemacht zu haben. Ich verpflichte mich / wir verpflichten uns alle Änderungen, die für die Bewilligung der Leistungen maßgebend sind insbesondere Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie Wohnverhältnisse unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Mir ist bekannt / uns ist bekannt, dass sich diese Verpflichtung auch auf alle weiteren Haushaltsangehörigen bezieht. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers Jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft, die das 15. Lebensjahr vollendet hat Ort, Datum Unterschrift Die Hinweise zu den Mitwirkungspflichten in dem Antragsformular und dem beigefügten Merkblatt habe ich / haben wir erhalten und verstanden. Ort, Datum Unterschrift Ort, Datum Unterschrift Ort, Datum Unterschrift Ort, Datum Unterschrift Stand:

26 Hinweis: Damit wir das Job-Aktiv-Zentrum (JAZ) Sie zeitnah und qualifi ziert in Arbeit oder in Maßnahmen vermitteln können, benötigen wir von Ihnen diese Angaben auf einem Blick. Sollten mehr als 5 Personen vorhanden sein, bitten wir ein Beiblatt zu benutzen. Aktiv in Arbeit (JAZ) Antragsteller Weitere Person 3. Person 4. Person 5. Person Arbeiten Sie mehr als 15 Stunden wöchentlich? Sind Sie arbeitsunfähig krank? Gibt es darüber hinaus attestierte, gesundheitliche Einschränkungen, die der Arbeitsaufnahme im Wege stehen? Nehmen Sie an einem Deutsch / Integrationskurs teil oder ist die Teilnahme geplant? Sind Sie seit mehr als 3 Jahren ohne Arbeit? Sind Sie in Ausbildung (betrieblich oder schulisch)? Stand:

27 Können Sie wegen der Betreuung von Kindern oder pfl egebedürftigen Angehörigen keine Arbeit aufnehmen? Sind Sie über 62 Jahre alt? Nehmen Sie derzeit an einer Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit teil? Sind Sie Student? Befi nden Sie sich zurzeit in stationärer Behandlung (Krankenhaus, Therapie, o.ä.)? Sind Sie schwanger? Sind Sie obdachlos oder stehen Sie vor der Räumung ihrer Wohnung? Stand:

28 Checkliste der benötigten Unterlagen zur Antragsaufnahme / -bearbeitung (soweit zutreffend): gültige Ausweise mit gültigem Aufenthaltstitel (Personalausweis, Reisepass) aller Personen der Bedarfsgemeinschaft Geburtsurkunde aller Kinder der Bedarfsgemeinschaft aktuelle Meldebescheinigungen aller Personen der Bedarfsgemeinschaft Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkasse und Kopien der Versicherungskarten Leistungsbescheide der Krankenkasse / Rentenversicherungsträger (z.b. Krankengeld, Übergangsgeld, Pfl egegeld) Einstellungsbescheid des vorherigen Trägers, Notwendigkeitsbescheinigung für den Umzug Mutterpass Schwerbehindertenausweis und Bescheid des Versorgungsamtes Betreuerausweis aktuelle Schulbescheinigungen der Kinder über 14 Jahre Ausbildungsvertrag Scheidungsurteil Unterhaltstitel (z.b. Urteil, gerichtliche Einigung, Unterhaltsurkunde) und Nachweis über tatsächliche Unterhaltsleistungen, Vaterschaftsfeststellungsurkunde für nichteheliche Kinder Bescheide des Jugendamtes über Beistandschaft / Unterhaltsvorschuss, Schriftverkehr über den beauftragten Rechtsanwalt Bescheide der Arbeitsagentur z.b. Bewilligungsbescheid über die Höhe des Arbeitslosengeldes, Beendigungsschreiben (letzter Tag des Arbeitslosengeldanspruchs), Sperrzeitbescheid, Bescheinigung über die Arbeitslosmeldung, Vordruck Arbeitsamt (Anlage) Bescheid über BAB / BaföG / Ausbildungsgeld Stand:

29 Bescheid über Eltern- / Erziehungsgeld Bundeswehr / Zivildienst (Bescheide, Nachweis über Entlassungsgeld) Kindergeldbescheid (evtl. Kontoauszug über die Höhe der Kindergeldzahlung) letzter Rentenbescheid aller Renten (aktuelle Rentenauskunft, Änderungsmitteilung für Renten, bei Erwerbsunfähigkeit den Erstbescheid) Arbeitsvertrag, Gehaltsnachweis der letzten 3 Monate (wenn mehrere Arbeitsverhältnisse, dann für alle), letzter Steuerbescheid Kündigungsschreiben des letzten Arbeitgebers sortierte und lückenlose Kontoauszüge aller Konten der letzten 3 Monate von allen Personen, die der Bedarfsgemeinschaft angehören. Sofern Sie einen Kontenverlauf vorlegen möchten, muss dieser von Ihrer Bank abgestempelt und unterschrieben sein. Mietbescheinigung (Anlage) vom Vermieter ausgefüllt Mietvertrag / Untermietvertrag mit Hauptmietvertrag und entsprechende Einverständniserklärung zur Untervermietung Nachweis z.b. Quittung, über die 3 letzten Mietzahlungen Wohngeldbescheid Schuldenaufstellung Kündigungsschreiben (Wohnung) bei Insolvenzverfahren: Beschluss des Amtsgerichtes Name des Insolvenzverwalters Bescheinigung über die Haftentlassung und der Höhe des Entlassungsgeldes Bei Eigenheim / Eigentum Grundbuchauszug Kaufvertrag 2 Stand:

30 Finanzierungs- und Tilgungsplan Steuerbescheid Grundsteuer B Abgabenbescheid (Gemeinde, Stadt) Nachweis über die Kreditsicherung (Darlehensverträge, Hypothekendarlehen) Nachweis über die Höhe der Nebenkosten (Hauslastenbescheinigung (Anlage), Versicherungen, Schornsteinfeger u.ä.) Bei Vermögen (alle Unterlagen zu dem vorhandenen Vermögen) wie z.b. Sparbücher, Sparbriefe, Sparverträge, sonstige Wertpapiere, (z.b. vermögenswirksame Leistungen, Kapitalanlagen usw.) Versicherungspolicen, Sterbeversicherung, private Rentenversicherungen, Kapital /- Lebensversicherungen usw. (mit Angabe der aktuellen Rückkaufswerte) Bausparverträge Schenkungsurkunde Kraftfahrzeugschein, Kfz-Typangabe und Kilometerstand oder Nachweis über Stilllegung / Abmeldung / Kaufvertrag Zur Arbeitsvermittlung Arbeitszeugnisse Abschlusszeugnisse (Schule, Ausbildung, Studium) Nachweis der Bewerbungsbemühungen (letzte Bewerbungsschreiben, aktuelles Bewerbungsmusterschreiben) Nachweis zusätzlicher Qualifi kationen (z.b. Computerkurse) aktueller, lückenloser Lebenslauf, sollte folgende Angaben enthalten: Schulzeit von, bis, höchster Schulabschluss, Art Berufsausbildung von, bis, als, höchster Berufsabschluss Erwerbsleben incl. Arbeitslosenzeiten oder sonstige Zeiten ohne Arbeitsverhältnis der letzten 5 Jahre lückenlos bis heute Weitere Berufsabschlüsse, Zusatzqualifi kationen mit Zeitangaben Wenn vorhanden: Passbild Datum und Unterschrift Stand:

31 Kopie des Führerscheins bei aufstockender Hilfe: Aktuelle Arbeitsverträge bei Krankheit: Aktuelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Bei Selbstständigen Gewerbeanmeldung Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) oder Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) oder Kurzfristige Erfolgsrechnung (KER), monatlich ab 9 Monate vor Antragszeitpunkt Summen- und Saldenliste, monatlich ab 9 Monate vor Antragszeitpunkt Umsatzsteuervoranmeldung, ab 9 Monate vor Antragszeitpunkt Kontoauszüge geschäftlich, ab 9 Monate vor Antragszeitpunkt Bilanzen / Gewinnermittlung / Steuerbescheide / Vorjahre (mindestens 2) Personalverträge Kfz-Leasingvertrag, Kfz-Kaufvertrag Bei mehreren Fahrzeugen, bitte die Verträge für alle Fahrzeuge Nachweis zur Rentenversicherungspfl icht (siehe auch Formular V023) Folgende Unterlagen werden nachgereicht: 4 Stand:

32 Mietbescheinigung zur Vorlage beim Main-Taunus-Kreis Vermieter Name / Vorname: Anschrift: Mieter Name / Vorname: Geburtsdatum: Anschrift: Neue Wohnung Anschrift: Tel.: Mobil: Tel.: Mobil: Hauptmieter: Untermieter: Größe der Wohnung: qm teilmöbliert: Anzahl der Zimmer: vollmöbliert: Bitte vollständig ausfüllen! Alle Angaben werden benötigt. Personenzahl: Mietbeginn am: Mietänderung ab: Baujahr des Hauses: Grund- (kalt) Miete: + Betriebskosten (Wasser, Kanal): + Heizkosten: + Mietkosten für Möblierung: + Mietkosten für Garage / Stellplatz: + Sonstiges: Gesamtmiete: Warmwasserbereitung: Zentralheizung Strom Gas Staffelmiete: ja befristeter Mietvertrag: ja öffentlich geförderte Wohnung: ja nein nein nein Ort und Datum Unterschrift des Vermieters Stand:

33 Erklärung für Besitzer von Wohneigentum über Einnahmen und Ausgaben aus Hausbesitz Anlage zum Antrag auf Sozialleistungen von: Name, Vorname Straße PLZ / Wohnort Aktenzeichen (AZ.:) Hausgrundstück in: Einfamilienhaus Mietwohn- und Geschäftshaus (Bitte zutrefendes ankreuzen) Mehrfamilienhaus Eigentumswohnung Straße: Das Wohnhaus wurde erstmals bezogen im Jahr: Einheitswert: AZ. des Einheitswertbescheides: Gesamtwohnfl äche: qm Wohnfl äche der eigen genutzten Räume: qm Belastungen (die Zins- und Tilgungsbeträge sind grundsätzlich getrennt nachzuweisen) Gläubiger, Art des Darlehns Betrag Zinssatz % Zinsen Tilgungssatz Tilgung jährl. Gesamtbelastung Ich erkläre hiermit ausdrücklich, dass die hier aufgeführten Belastungen im Grundbuch eingetragen und nur für den Auf- bzw. Umbau des o.g. Eigentums aufgenommen sind. Bei ETW sind die Angaben zu den Ausgaben außer den Zinsen entbehrlich. Es ist die Abrechnung des letzten Wirtschaftsjahres sowie der für das laufende Jahr beschlossene Wirtschaftplan vorzulegen. Einnahmen (jährlich) Mieteinnahmen: Umlagen ohne Heizung: Untermiete./. der Kosten: Garagenmiete: sonstiges: jährl. Einnahmen:./. jährl. Ausgaben: Ertrag / Verlust jährl.: Ertrag / Verlust mtl.: Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben, die Belege hierzu siehe auch Checkliste sind beigefügt. Ausgaben (jährlich) Grundsteuer: Straßenreinigung: Müllabfuhr: Wasser: Abwasser: Oberfl ächenwasser: Brandversicherung: Gebäudehaftpfl ichtversicherung: Schornsteinfeger: Heizkosten: Reparaturen: sonstige Ausgaben: Zinsen: Gesamtausgaben: Ort und Datum Unterschrift Stand:

34 Merkblatt Für Ihre Unterlagen Wichtige Hinweise zur Gewährung von Sozialen Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II? Anspruch haben alle erwerbsfähigen, hilfebedürftigen Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, wenn sie sich gewöhnlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Ausländern muss zudem die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt sein oder erlaubt werden können. Leistungen können auch Personen erhalten, die mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.b. Angehörige). Keine Leistungen erhalten Personen, die Rente wegen Alters beziehen oder länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung (z.b. Krankenhaus) untergebracht sind sowie im Regelfall Auszubildende, Schüler und Studenten. Wer ist erwerbsfähig? Erwerbsfähig ist, wer mindestens 15 Jahre, aber noch keine 65 Jahre alt ist und unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann und nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit daran gehindert ist. Sie gelten weiterhin als erwerbsfähig, auch wenn Ihnen vorübergehend eine Erwerbsfähigkeit nicht zugemutet werden kann, z.b. wegen der Erziehung eines Kindes unter drei Jahren oder weil Sie noch zur Schule gehen. Bedarfsgemeinschaft Unter Bedarfsgemeinschaft ist der erwerbsfähige Leistungsberechtigte sowie der nicht dauernd getrennt lebende Ehepartner, der Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft bzw. der nicht dauernd getrennt lebende eingetragene Lebenspartner zu verstehen. Zur Bedarfsgemeinschaft gehören auch die dem Haushalt angehörenden, unverheirateten und erwerbsfähigen Kinder des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten oder seines Part-ners, soweit sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ferner gehören zur Bedarfsgemeinschaft die im Haushalt lebenden Eltern oder ein Elternteil eines unter 25 jährigen unverheirateten, erwerbsfähigen Kindes. Nicht zu einer Bedarfsgemeinschaft, möglicherweise aber zu einer Haushaltsgemeinschaft, können andere Personen gehören, wie z.b. Freundin, Tante, Schwägerin oder volljährige Kinder. Die reine Wohngemeinschaft ist weder eine Bedarfsgemeinschaft noch eine Haushaltsgemeinschaft, z.b. bei Studenten. Stand:

35 Einkommensverhältnisse des Antragstellers und der im Haushalt lebenden weiteren Personen Angaben sind nur zu Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft, nicht zu Mitgliedern der Haushaltsgemeinschaft zu machen. Für eine Bedarfsgemeinschaft ist das Einkommen jedes einzelnen Mitglieds anzugeben. Anzugeben sind auch Einkünfte aus sozialversicherungsfreien Nebenbeschäftigungen. Unter sonstigen laufenden oder einmaligen Einnahmen gleich welcher Art zählen z.b. die Leibrente für eine verkaufte Immobilie oder die Steuerrückerstattung. Nach 9 Abs. 5 SGB II wird bei entsprechendem Einkommen oder Vermögensverhältnissen widerleglich vermutet, dass auch im Haushalt lebende Verwandte oder verschwägerte Personen Unterhalt leisten. Die Art und der Umfang der Unterstützungsleistungen sind schriftlich zu erläutern. Als Einkommen sind alle Einnahmen in Geld oder Geldwert zu berücksichtigen, z.b. aus nichtselbstständiger oder selbstständiger Tätigkeit Vermietung oder Verpachtung Land- und Forstwirtschaft Kindergeld Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld Übergangsgeld Krankengeld Renten aus der Sozialversicherung, Betriebsrenten oder Pensionen Unterhaltszahlungen, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz Zinsen, Kapitalerträge, Wohngeld, Sozialhilfe nach dem SGB XII sonstige, laufende oder einmalige Einnahmen gleich welcher Art Heiz- und Nebenkostenguthaben - Heiz- und Nebenkostenabrechnungen sind uns unverzüglich nach Erhalt vorzulegen, da Guthaben den Bedarf im Folgemonat mindern Steuerrückerstattungen Hinweis: Unter einmalige Einnahmen sind auch zu verstehen 13. Monatsgehalt Weihnachtsgeld zusätzliches Urlaubsgeld. 2 Stand:

36 Kranken- und Pflegeversicherung Das Amt für Arbeit und Soziales prüft bei Antragstellung, ob der SGB II-Leistungsempfänger bei einer Krankenkasse Pfl icht zu versichern ist. Wenn Sie nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, müssen Sie die letzte Krankenversicherung angeben. Diese Angaben sind wichtig, um eine Krankenversicherung des Antragstellers und seiner Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sicherzustellen. Wenn Sie bislang nicht krankenversichert waren, müssen Sie für den Bezug von Arbeitslosengeld II eine Krankenkasse wählen. Legen Sie bitte danach die Mitgliedsbescheinigung vor. Sofern Sie von der Versicherungspfl icht in der gesetzlichen Kranken- und Pfl egeversicherung befreit sind, ist eine Rückkehr in die gesetzliche Kranken- / Pfl egeversicherung während des Bezugs von Arbeitslosengeld II nicht möglich. Wenn Sie von Ihrem Ehegatten / eingetragenen Lebenspartner getrennt leben, ist zu prüfen, ob Sie dennoch über diesen familienversichert werden können. Damit eine schnellere Zuordnung sichergestellt werden kann, benötigen wir hierzu das Geburtsdatum Ihres getrennt lebenden Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners. Haben Sie das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet, können Sie bei einem Elternteil familienversichert werden. Bitte beachten Sie, dass Sie nach Ablauf des Gewährungszeitraumes nicht mehr in der gesetzlichen Kranken- und Pfl egeversicherung und der Rentenversicherung pfl ichtversichert sind. Krankheit Sie sind verpfl ichtet, eine eingetretene Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen und spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen. Mehrbedarf Das SGB II sieht neben den Regelsätzen auch sogenannte Mehrbedarfe vor. Dazu gehört der Mehrbedarf für die dezentrale Warmwassererzeugung ( 21 Abs. 7) und in besonderen Fällen der Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung infolge bestimmter Erkrankungen. Dazu benötigen wir eine entsprechende Bescheinigung Ihres Arztes. Diese ist bei Ihrem Fallmanager einzureichen. Unser Gesundheitsamt wird dann die Angemessenheit / Notwendigkeit des Mehrbedarfs prüfen. Ortsabwesenheit / Urlaub Sie sind verpfl ichtet frühzeitig eine geplante Ortsabwesenheit (z.b. Urlaub) vor Antritt zu beantragen und diese von Ihrem Fallmanager genehmigen zu lassen. Bei Nichteinhaltung entfällt der Leistungsanspruch. Stand:

37 Rundfunkgebühren Als Empfänger von Sozialleistungen kann ein Anspruch auf Befreiung von den Rundfunkgebühren für das Öffentlich Rechtliche Fernsehen bestehen. Hierfür müssen Sie lediglich einen Antrag stellen, den Sie über Ihren Fallmanager ausgehändigt bekommen. Schwangerschaft Auch im Falle einer vorliegenden und hier nachzuweisenden Schwangerschaft (Mutterpass) haben Sie ab einem bestimmten Zeitpunkt der Schwangerschaft Anspruch auf einen Mehrbedarf. Umzug / Wohnungswechsel Bevor Sie einen Mietvertrag für eine neue Wohnung abschließen, holen Sie sich immer die Zustimmung des Leistungsträgers ein, damit Sie sicher sind, dass die Kosten der neuen Unterkunft angemessen sind und der Umzug genehmigt wird. Sollte ein Umzug erforderlich sein, kann der zuständige Leistungsträger notwendige Umzugskosten sowie eine notwendige Mietkaution(Darlehen) übernehmen. Soweit sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die Kosten der Unterkunft erhöhen, werden nur die bisherigen Kosten weiter erbracht. Ziehen Sie in den Bereich eines anderen Leistungsträgers, sollten Sie sich dort unverzüglich bezüglich der weiteren Leistungsgewährung melden. Für unter 25 jährige gelten besondere Regelungen. Bitte sprechen Sie vorab Ihren zuständigen Sachbearbeiter an. Unterhaltsleistungen Sofern Unterhaltsleistungen an Dritte außerhalb der Bedarfsgemeinschaft auf Grund eines Unterhaltstitels gezahlt werden, können diese einkommensbereinigend berücksichtigt werden. Unterbringung in einer stationären Einrichtung Stationäre und teilstationäre Aufenthalte (z.b. Krankenhaus, Reha-Einrichtungen, Behinderteneinrichtungen u.ä.) sind uns grundsätzlich immer mitzuteilen. Verhütungsmittel Als Hilfeempfänger von Arbeitslosengeld II müssen Sie Verhütungsmittel nicht aus eigenen Mitteln fi nanzieren. Das Amt für Arbeit und Soziales prüft auf Antrag die Übernahme der Kosten. Welche Art der Verhütung in welcher Höhe übernommen werden kann, das besprechen Sie bitte mit Ihrem Sachbearbeiter. 4 Stand:

38 Vermögen Vermögen ist die Gesamtheit der in Geld messbaren Güter einer Person, unabhängig davon, ob es im Inland oder Ausland vorhanden ist. Dazu gehören insbesondere Bargeld, (Spar-)Guthaben, Wertpapiere, Bausparguthaben, Aktien und Fondanteile, ebenso wie Forderungen, bewegliches Vermögen, Haus- und Grundeigentum sowie sonstige dingliche Rechte an Grundstücken und Kraftfahrzeuge. Verwertbar ist Vermögen, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet oder sein Geldwert durch Verbrauch, Verkauf, Beleihung, Vermietung oder Verpachtung für den Lebensunterhalt nutzbar gemacht werden kann. Nicht verwertbar sind Vermögensgegenstände, über die der Inhaber nicht verfügen darf (z.b. weil der Vermögensgegenstand verpfändet ist) oder das angemessene, selbst bewohnte Haus und ein angemessenes Kraftfahrzeug. Bitte beachten Sie: Aus der Gesamtsumme des Arbeitslosengeldes II und Ihrem Einkommen sind folgende Ausgaben zu bestreiten: Miete Heizkosten Stromkosten Ernährung Bekleidung Körperpfl egeartikel Hausrat persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens Ansparungen für Instandhaltungen und Neuanschaffungen Einmalige Leistungen jenseits der Regelsätze sieht das SGB II grundsätzlich nicht vor. Es gibt jedoch folgende Ausnahmen, die auf Antrag eine entsprechende Kostenübernahme in gesetzlich defi niertem Rahmen vorsehen: Erstausstattung Wohnung (erstmalige Gründung eines Hausstandes) Erstausstattung für Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen, Reparatur von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten ( 24 Abs. 3 Nr. 3 Wenn unvorhergesehene Umstände eintreten, empfehlen wir Ihnen das zeitnahe Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter. Es wird davon ausgegangen, dass der Antragsteller die Vertretung der Bedarfsgemeinschaft übernommen hat. Stand:

39 Diese Vermutung gilt nicht mehr, wenn andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gegenüber dem Amt für Arbeit und Soziales erklären, dass diese ihre Interessen selbst wahrnehmen wollen ( 38 SGB II). Wichtig Der Antrag kann nur abschließend bearbeitet werden, wenn alle Angaben des Antragstellers und der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft vollständig und durch geeignete Belege nachgewiesen werden. Besuchszeiten Anlaufstelle Job-Offensive Montag Uhr Dienstag Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit Ihrem Sachbearbeiter. Den Namen Ihres zuständigen Fallmanagers erhalten Sie mit der Eingangsbestätigung für Ihren Antrag durch unsere Anlaufstelle. Postanschrift: Hausanschrift: Main-Taunus-Kreis Main-Taunus-Kreis Der Kreisausschuss Der Kreisausschuss - Amt für Arbeit und Soziales - - Amt für Arbeit und Soziales - Postfach 1480 Am Kreishaus Hofheim Hofheim -Adresse: arbeitundsoziales@mtk.org 6 Stand:

40 Mitwirkungspflichten 1 (2) Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) Die Grundsicherung für Arbeitssuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grund-sicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn auf andere Weise bestreiten können. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen. Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass 1. durch die Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird, 2. die Erwerbsfähigkeit des Leistungsberechtigten erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird, 3. geschlechtsspezifi schen Nachteilen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten entgegengewirkt wird, 4. die familienspezifi schen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Kinder erziehen oder pfl egebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden, 5. behindertenspezifi sche Nachteile überwunden werden. 6. Anreize zur Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit geschaffen und aufrecht erhalten werden 2 SGB II (1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigten und die mit ihnen in einer Bedarfsgemein schaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Der erwerbsfähige Leistungsberechtigte muss aktiv an allen Maßnahmen zu seiner Eingliederung in Arbeit mitwirken, ins besondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat der erwerbsfähige Leistungsberechtigte eine ihm angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen. (2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben den Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhaltes für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen. 31 SGB II Wer sich weigert, zumutbare Arbeit zu leisten, hat keinen Anspruch auf soziale Leistungen. Stand:

41 60 Erstes Sozialgesetzbuch (SGB I) Angabe von Tatsachen (1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat 1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen, 2. Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen, 3. Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen. Satz 1 gilt entsprechend für denjenigen, der Leistungen zu erstatten hat. (2) Soweit für die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Angaben Vordrucke vorgesehen sind, sollen diese benutzt werden. 66 SGB I Folgen fehlender Mitwirkung (1) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. Dies gilt entsprechend, wenn der Antragsteller oder Leistungsberechtigte in anderer Weise absichtlich die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert. (2) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung wegen Pfl egebedürftigkeit, wegen Arbeitsunfähigkeit, wegen Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit oder wegen Arbeitslosigkeit beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach 62 bis 65 nicht nach und ist unter Würdigung aller Umstände mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass deshalb die Fähigkeit zur selbstständigen Lebensführung, die Arbeits-, Erwerbs- oder Vermittlungsfähigkeit beeinträchtigt oder nicht verbessert wird, kann der Leistungsträger die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen. (3) Sozialleistungen dürfen wegen fehlender Mitwirkung nur versagt oder entzogen werden, nachdem der Leistungsberechtigte auf diese Folge schriftlich hingewiesen worden ist und seiner Mitwirkungspflicht nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nachgekommen ist. Auszug aus 263 Strafgesetzbuch (StGB) (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tat-sachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) In besonders schweren Fällen beläuft sich die Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren. 8 Stand:

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