Kanton Zürich KEF Funktionsbereiche. Entwicklungen der Funktionsbereiche

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1 KEF Funktionsbereiche Entwicklungen der Funktionsbereiche

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3 Funktionsbereiche Einleitung Das Kapitel Funktionsbereiche dient der Planung und Steuerung von direktionsübergreifenden, verwaltungsinternen Aufgabenbereichen. Es handelt sich dabei um Aufgaben, die von einer zentralen Stelle koordiniert werden, deren Umsetzung und Finanzierung aber vorwiegend dezentral in den Direktionen und Leistungsgruppen erfolgt. Die sieben Funktionsbereiche sind: E-Government Gleichstellung Immobilien Informatik Integration Personal Umwelt Die koordinierende Stelle dieser Aufgabenbereiche ist jeweils einer Leistungsgruppe zugeordnet (8700 Immobilienamt, 4600 Direktionsübergreifende Informatik, 4500 Personalamt, 8000 Generalsekretariat Baudirektion (Umwelt), 1000 Staatskanzlei (E-Government), 2233 Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann, 2241 Fachstelle für Integrationsfragen). Die Planung von Leistungen und Finanzen für die Koordinationsaufgaben erfolgt im Rahmen dieser Leistungsgruppen. Die Planungen in vorliegendem Kapitel konzentrieren sich ergänzend dazu auf die direktionsübergreifenden Aspekte. Grundlage dazu bietet das jeweilige Controlling der Funktionsbereiche: Personalcontrolling, Ökocontrolling (betrieblicher Umweltschutz), Immobiliencontrolling, IT-Controlling, Strategiecontrolling E- Government sowie Gleichstellungs- und Integrationscontrolling. Das Ziel des Kapitels Funktionsbereiche besteht darin, die Umsetzung und Finanzierung der direktionsübergreifend geltenden strategischen Ziele darzulegen. Die strategischen Ziele der Funktionsbereiche gelten für alle Leistungsgruppen, auch wenn sie nicht in jeder Leistungsgruppe einzeln aufgeführt werden. Die Massnahmen zur Umsetzung der strategischen Ziele und deren Finanzierung sind in der Regel dezentral bei den einzelnen Leistungsgruppen eingestellt. In vorliegendem Kapitel werden diese dezentral eingestellten Elemente zu einem Überblick zusammengefasst mit dem Ziel, Transparenz und Steuerbarkeit zu verbessern. Die einzelnen Kapitel sind jeweils ähnlich aufgebaut. Sie starten mit der Beschreibung der Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. Dann folgt ein Überblick über die Organisation und ein Kapitel über Strategische Ziele und deren Umsetzung. Abschliessend wird über finanzielle Entwicklungen berichtet. 509

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5 Funktionsbereich E-Government E-Government 1. Veränderungen gegenüber KEF des Vorjahres Im Rahmen des Strategiecontrollings wird seit 2009 das E-Government-Projektportfolio jährlich aktualisiert und im Konsolidiertem Entwicklungs- und Finanzplan sowie im Geschäftsbericht dargestellt. Der vorliegenden Ausführungen zum Funktionsbereich E-Government stützen sich auf die entsprechende Erhebung bei den Direktionen und der Staatskanzlei von Ende 2011 ab. Zu berücksichtigen ist, dass die aktuelle E-Government-Strategie Ende 2012 ausläuft und für die Strategieperiode 2013 bis 2016 neu festzulegen ist. Damit sind auch die Umsetzungs- und Entwicklungsschwerpunkte nachzuführen. 2. Organisation und Überblick Für den Funktionsbereich ist die Stabsstelle E-Government zuständig (RRB Nr. 429/2009). Die Stabsstelle ist der Staatskanzlei angegliedert (Leistungsgruppe 1000) und nebst der Erarbeitung der E-Government-Strategie verantwortlich für den Betrieb der Webinfrastruktur und der Transaktionsplattform ZHservices. Sie hat die Aufgabe, das kantonale E-Government-Projektportfolio zu führen und zu steuern. Zudem ist sie für die externe Kommunikation der E-Government-Angebote zuständig. Als Grundlage für eine koordinierte Weiterentwicklung von E-Government hat der Regierungsrat die E-Government-Strategie des Kantons Zürich festgesetzt (RRB Nr. 1411/2008). Die Umsetzung und Finanzierung der Strategie erfolgt durch die Verwaltungseinheiten der Direktionen und der Staatskanzlei. Die Stabsstelle E-Government steht den Direktionen beratend zur Seite und hat den Auftrag, die Umsetzung zu koordinieren und zu steuern sowie deren Fortschritt zu messen. Die Grundlagen und Instrumente hierzu sind im Strategiecontrolling-Konzept festgelegt (RRB Nr. 1062/2009). 3. Umsetzung der strategischen Ziele Die strategischen Ziele der bisherigen Strategie sind am Ende der Strategieperiode nur teilweise umgesetzt. Insbesondere bei den Zielen zum verwaltungsinternen Geschäftsverkehr, dem Amtsverkehr mit anderen Behörden sowie mit Unternehmen besteht weiterhin Handlungsbedarf. Die Stabsstelle E-Government hat in Zusammenarbeit mit den Direktionen die Erneuerung der Strategie in Angriff genommen. In den Direktionen und der Staatskanzlei sind gemäss Erhebung des Strategiecontrollings insgesamt 18 laufende oder geplante Projekte zur Umsetzung im vorgesehen (siehe Projektliste unten). Diese beziehen sich auf die übergeordneten Ziele der E-Government-Strategie : Ziel 1 Ziel 2 Ziel 3 Voraussetzungen schaffen Die organisatorischen, rechtlichen und technischen Voraussetzungen sind geschaffen, um den koordinierten Auf- und Ausbau eines bedarfsgerechten und effizienten elektronischen Leistungsangebots zu ermöglichen. Amtsverkehr mit der Wirtschaft Alle für die Wirtschaft wichtigen Verfahren können elektronisch abgewickelt werden. Amtsverkehr zwischen den Behörden Der Verkehr zwischen der kantonalen Verwaltung und den Zürcher Städten und Gemeinden und dem Bund erfolgt durchgängig elektronisch. 511

6 Funktionsbereich E-Government Ziel 4 Ziel 5 Ziel 6 Amtsverkehr mit der Bevölkerung Der für die Bevölkerung wichtige Amtsverkehr kann elektronisch abgewickelt werden. Verwaltungsinterner Geschäftsverkehr Der interne Geschäfts- und Schriftverkehr erfolgt über die ganze Verwaltung hinweg möglichst elektronisch. Informationsangebot Das Informationsangebot der Verwaltung ist aktuell und vollständig elektronisch verfügbar und für alle Leistungsbezüger einfach und zentral zugänglich sowie zielgruppen- und bedürfnisgerecht aufbereitet. Für die laufende Legislaturperiode hat der Regierungsrat mit Bezug zur Weiterentwicklung des E-Governments die Legislaturzielmassnahme 15e Die Zusammenarbeit mit den Gemeinden im E-Government verstärken und in geeigneter Form regeln beschlossen. Das Projekt ist in Arbeit und wird 2014 abgeschlossen sein. 4. Finanzielle Entwicklung Im Rahmen des Strategiecontrollings wurde Ende 2011 das E-Government Projektportfolio aktualisiert. Von den 117 aufgeführten Projekten betreffen 37 Projekte den. Der Finanzbedarf für die derzeit laufenden oder geplanten 18 E-Government Projekte in den Direktionen und der Staatskanzlei beträgt insgesamt rund 7.5 Mio. Franken. Für die Projektideen des Projektportfolio und der geplanten erneuerten Strategie stehen die Kosten noch nicht fest. Die für die Umsetzung zuständigen Direktionen und die Staatskanzlei stellen die jeweiligen Mittel in ihren Budgets ein. Ende 2011 hat der Regierungsrat der erneuerten Rahmenvereinbarung E-Government Schweiz zugestimmt (RRB Nr. 1450/2011). Neu beteiligen sich die Kantone finanziell an den Projekten des jährlich vom Steuerungsausschuss E-Government Schweiz festgelegten Aktionsplans. In den kommenden Jahren werden dafür jährliche Kosten von rund Fr für den Kanton Zürich anfallen, die von der Staatskanzlei budgetiert werden. 512

7 Funktionsbereich E-Government E-Government-Projektportfolio: Laufende Umsetzungsprojekte bis 2016 (Stand: Januar 2012) 513

8 Funktionsbereich E-Government 514

9 Funktionsbereich Gleichstellung Gleichstellung von Frau und Mann 1. Veränderung gegenüber dem KEF des Vorjahres Die rechtliche Gleichstellung der Frauen ist heute weitgehend erreicht. Zur Erfüllung des Verfassungsauftrags der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen bedarf es jedoch weiterer direktionsübergreifender Anstrengungen. Dazu gehört u.a., Themen wie etwa die Unterstützung betagter und behinderter Angehöriger aus Sicht der Vereinbarkeit von Beruf und Privat anzugehen. 2. Organisation Nach der Verordnung über die Fachstelle für Gleichberechtigungsfragen (heute Fachstelle für die Gleichstellung von Frau und Mann, FFG) und die Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann vom 30. Juni 1993 hat die FFG (Leistungsgruppe 2233) verwaltungsintern in erster Linie unterstützende Aufgaben, wobei Information und Beratung gegenüber den anderen Verwaltungseinheiten im Vordergrund stehen. Mit der Umsetzung des Public Managements in der kantonalen Verwaltung erhielt indes auch die Planung und Steuerung von Querschnittaufgaben mehr Gewicht. Die Verordnung zum Organisationsgesetz vom 18. Juli 2007 (VOG RR) verpflichtet daher in 16 ausgesuchte - in Querschnittaufgaben tätige - Verwaltungseinheiten dazu, Controllingdienste zu leisten. Mit dieser gesamtheitlichen Konzeption werden für die Querschnittaufgabe der Gleichstellung bereichsübergreifend alle bedeutsamen Handlungsfelder eingeschlossen. Damit wird die Steuerung der gesamten Gleichstellungspolitik verbessert und so die erfolgreiche und nachhaltige Umsetzung der Gleichstellung von Frau und Mann gefördert. Die direktionsübergreifende Zusammenarbeit soll in der laufenden Legislatur nicht mehr in Form eines fest eingesetzten Gremiums erfolgen. Mittels themenbezogener Arbeitsgruppen, in denen neben den Vertretungen der interessierten Direktionen je nach Bedarf auch Vertretungen der Wirtschaft oder gesellschaftlicher Organisationen Einsitz nehmen, sollen konkrete Projekte zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privat umgesetzt werden. Die Koordination liegt bei der Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann. 3. Umsetzung direktionsübergreifender Strategien Nach Art. 11 Abs. 3 letzter Satz KV fördern Kanton und Gemeinden die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann in allen Lebensbereichen. Nach Art. 107 Abs. 2 KV fördern Kanton und Gemeinden in Zusammenarbeit mit Privaten die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Betreuungsaufgaben. Um dem Verfassungsauftrag nachzukommen, sollen alle Akteurinnen und Akteure aus Politik und Verwaltung die Geschlechterdimension systematisch in ihre Überlegungen und Handlungen mit einbeziehen. Der Kanton soll damit dazu beitragen, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine bestmögliche Entfaltung der Individuen und dadurch der Gesellschaft ermöglichen. Hierfür ist es notwendig, alle Ebenen der Planung, Umsetzung und Evaluation - sei es im Rahmen von politischen Programmen, Projekten oder Massnahmen - mit zu berücksichtigen. Im Zentrum steht die Vereinbarkeit von Beruf und Privat. In verschiedenen Lebensbereichen entfallen immer stärker verbindliche Regelungen und einheitliche Rollenmodelle. Dies führt zu veränderten Normvorstellungen und zu individuellen Aushandlungsprozessen innerhalb von Lebensgemeinschaften, Paaren und Familien. Die Haus- und Familienarbeit ist nicht mehr länger nur der Arbeitsbereich der Frauen und Mütter und die Erwerbsarbeit die Domäne der Männer und Väter. 515

10 Funktionsbereich Gleichstellung Die stärkere Vermischung der Lebens- und Arbeitsbereiche führt infolge divergenter Vorstellungen über die eigene und die gemeinsam geteilte Verantwortung zu Konflikten. In diesem Rahmen stehen die folgenden Massnahmen im Vordergrund: Vereinbarkeitsfreundliche Arbeitsbedingungen für Frauen und Männer. Massnahmen: - Weiterführung des Projekts Auszeichnung Familienfreundlichstes Unternehmen des Kantons Zürich ( Prix Balance ), - Stärkerer Einbezug der Männer als Mitgestalter der Gleichstellungspolitik, - Ausgewählte Arbeitgebende aus dem Kanton Zürich werden in der Entwicklung und Umsetzung von Massnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privat spezifisch für die Zielgruppe der Männer, Väter und Jungen unterstützt und begleitet. Bestehenden Ansätze zur Verbesserung von Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden auf die Pflege von betagten oder behinderten Angehörigen erweitert (Work and Care). Massnahmen: - Anregung von Pilotprojekten. 4. Finanzielle Entwicklung Die gleichstellungsspezifischen Strukturkosten in der Verwaltung entstehen im Wesentlichen durch Koordinations-, Beratungs- und Informationsdienstleistungen und fallen in der Regel bei den Direktionen an. Allfälliger Zusatzaufwand (z.b. Dienstleistungen Dritter etc.) soll gegebenenfalls durch spezifische Projektkredite gedeckt werden. 516

11 Funktionsbereich Immobilien Funktionsbereich Immobilien 1. Veränderungen gegenüber dem KEF des Vorjahres Das Nettoinvestitionsvolumen zum KEF wurde mit Beschluss Nr. 771/2011 von ursprünglich 999 Mio. Franken (was einem Selbstfinanzierungsgrad von 80% entspricht) auf Mio. Franken (was einem Selbstfinanzierungsgrad von 66% entspricht) erhöht. Für die neue KEF- Periode wurde bei der Erstellung der Investitionsplanungen wiederum von einem Selbstfinanzierungsgrad von 80% ausgegangen (vgl. RRB Nr. 258/2012). Dies entspricht einer Summe von Mio. Franken, das sind 109 Mio. Franken mehr als in der letztjährigen KEF-Periode. Die Differenz begründet sich durch Neuinvestitionen, die wiederum abgeschrieben werden und in der Summe zu höheren Abschreibungsbeträgen führen als im Jahre Das Nettoinvestitionsvolumen Hochbau erhöht sich entsprechend. 2. Organisation und Überblick Die Interessen des Kantons als Eigentümer der Liegenschaften werden durch das Immobilienamt vertreten. Die Immobilien befinden sich bis auf wenige Ausnahmen in der Verantwortung der Direktionen bzw. der diesen angeschlossenen Anstalten oder Ämtern. Diese sind auch für Anlagebuchhaltung sowie Budget- und Investitionsplanungen zuständig. Unter diesen Voraussetzungen ist sowohl der Zugriff auf die entsprechenden Daten des kantonalen Immobilienbestandes wie auch die direktionsübergreifende Steuerung der damit verbundenen Investitionsvorhaben erschwert. Im direkten Einflussbereiches der Baudirektion befinden sich derzeit rund 10% des Immobilienbestandes (nach Buchwert) des kantonalen Verwaltungsvermögens sowie alle Liegenschaften des Finanzvermögens. Eine direktionsübergreifende Sicht der Investitionsplanungen Hochbau wird durch das Immobilienamt erarbeitet. Sie ist Grundlage für die auf die Ziele des Regierungsrates abgestimmten Investitionsplanungen im Rahmen der KEF-Richtlinien. Die konkrete Umsetzung der Investitionsplanungen liegt bei den einzelnen Direktionen bzw. den diesen angeschlossenen Anstalten oder Ämtern. 3. Umsetzung direktionsübergreifender Strategien Überarbeitung Immobilienmanagement Im Rahmen des Sanierungsprogramms 2010 für den Staatshaushalt (San10) beurteilte der Regierungsrat mit Beschluss vom 16. Juni 2010 die Überprüfung der Immobilienprozesse und bewirtschaftung als weiterzuverfolgende Massnahme zur Optimierung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz in der Zusammenarbeit zwischen den Direktionen. Vor diesem Hintergrund beschloss er eine Überprüfung des Immobilienmanagements (RRB Nr. 1482/2010). Darin hielt er fest, dass die Hauptaufgabe des Immobilienamtes die Steuerung der Hochbauinvestitionen zuhanden des Regierungsrates sei. Da in Bezug auf die Ausgestaltung des Immobilienmanagements verwaltungsintern verschiedene Interessen einander gegenüberstehen, beauftragte der Regierungsrat ein externes Beratungsbüro mit der vertieften Überprüfung der Ist-Situation. Diese hat unter Darlegung der Vor- und Nachteile mögliche Immobilienmanagement-Modelle geprüft. Zudem wurden die Auswirkungen auf Prozesse und Strukturen dargelegt sowie Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortungen und Rollen geprüft. Die vorbereitende Steuerungsgruppe hat mittlerweile ihre Empfehlungen zur Verbesserung des kantonalen Immobilienmanagements zuhanden des Regierungsrates verabschiedet. Der Regierungsrat ist zurzeit daran, die Analysen des Projektteams zu prüfen und entsprechende Entscheidungen vorzubereiten. 517

12 Funktionsbereich Immobilien Liegenschaften im Verwaltungsvermögen (Teilportfoliostrategien) Das Immobilienportfolio wurde in Teilportfolios gegliedert, die sich weitgehend an der Direktionsgliederung orientieren. Bestimmungen, die für alle Teilportfolios gelten, wurden in der noch zu genehmigenden Grundstrategie Immobilien Kanton Zürich festgehalten. Bis Ende 2012 liegen die Teilportfoliostrategien der ZHAW für den Standort Wädenswil und Winterthur, des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes am Standort Zürich, der Kantonalen Werkhöfe sowie der Liegenschaften des allgemeinen Finanzvermögens vor werden die noch ausstehenden Teilportfoliostrategien des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes sowie die Teilportfoliostrategien der Liegenschaften bei der Justizdirektion und der Direktion für Sicherheit in Angriff genommen. Liegenschaften des Finanzvermögens Das Immobilienportfolio des allgemeinen Finanzvermögens des Kantons Zürich besteht aus Vermögenswerten wie Gebäuden, Grundstücken und Baurechten, die nicht unmittelbar zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben des Kantons Zürich benötigt werden. Da das Halten von Kulturgütern als staatliche Aufgabe gilt, werden diese sowie die Liegenschaften des Natur- und Heimatschutzes dem Verwaltungsvermögen zugeordnet. Der Regierungsrat verfolgt seit den Neunzigerjahren die Praxis, Liegenschaften des Finanzvermögens zu veräussern, falls diese weder für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben noch für Tauschgeschäfte benötigt werden. Diese Praxis wird unter Berücksichtigung der vom Immobilienamt bis Mitte 2012 zu erstellenden Teilportfoliostrategie für das allgemeine Finanzvermögen überarbeitet. Die Teilportfoliostrategie soll als Leitplanke für die Bereitstellung, Bewirtschaftung und Verwertung sämtlicher Liegenschaften, Grundstücke und Baurechte im allgemeinen Finanzvermögen dienen. Die Liegenschaften im allgemeinen Finanzvermögen stellen einen beträchtlichen Vermögenswert dar, auch wenn sie nicht direkt als Kapitalanlage zu betrachten sind. Die Teilportfoliostrategie des allgemeinen Finanzvermögens soll daher dazu dienen, das Portfolio, das ein gewisses Optimierungspotential aufweist, vermehrt nach immobilienwirtschaftlichen Aspekten zu bewirtschaften. Projektplan Immobilienmanagement Kanton Zürich Der Aufbau der erforderlichen Grundlagen für das kantonale Immobilienmanagement erfolgt in einzelnen, planbaren Handlungsfeldern bzw. Teilschritten, gemäss Roadmap (Fahrplan) Steuerung und Portfoliomanagement. Nr. Thema/Projekt Ziel/Nutzen Realisierungszeitraum 1 Zustandsbewertung der Liegenschaften des Verwaltungsvermögens Durchführung und Nachführung: Hochbauamt Nachführung laufend 2 Neubewertung der Liegenschaften des Finanzvermögens; erste Nachbewertung Vier Jahre nach der Erstbewertung steht die erste Nachbewertung der Liegenschaften im Allg. Finanzvermögen an. 3 Immobilienhandbuch Schriftliche Regelung aller relevanten Rollen, Prozesse und Pflichtenhefte sind in einem Dokument festgehalten Transparentes und klärendes Nachschlageinstrument und Hilfsmittel für sämtliche für die Immobilien zuständigen Stellen Einheitliche Terminologie und Verständnis bei allen Beteiligten 4 Grundstrategie Immobilien Kanton Zürich sowie der verschiedenen Teilstrategie- Der Kanton Zürich verfügt für seine Liegenschaften (Verwaltungs-, Finanzvermögen, Fonds) über spezifische Immobilienstrategien. Die Strategie unterstützt den Kanton bei der langfristigen Erfüllung seiner Aufgaben, der Effizienz der Verwaltung und der Sicherung einer nachhaltigen Rentabilität (Vorbereitung für die Einführung des Mietermodelles). Nachbewertung ab Sommer 2012 Ab Abschluss Überprüfung Immobilienmanagement, voraussichtlich ab 2013 Grundstrategie liegt vor und ist nach der Überprüfung Immobilienmanagement zu genehmigen; weitere Teilportfoliostrategien folgen 518

13 Funktionsbereich Immobilien Nr. Thema/Projekt Ziel/Nutzen Realisierungszeitraum 5 Controlling Das Immobilienamt verfügt über die geeigneten immobilienwirtschaftlichen Steuerungsinstrumente als Grundlage für die Verifikation von Immobilienleistungen und für zukünftige Immobilienentscheide. 6 Immobilienmanagementsystem Gesamtkonzept für die Daten und IT im Bereich Immobilien zur Sicherstellung von Schnittstellen und Datenaustausch Auf das Gesamtkonzept abgestimmt Softwarelösung für das Portfoliomanagement im IMA (Spezialsoftware für die Steuerung des grossen Portfolios) Einführung nach nach Abschluss der Überprüfung Immobilienmanagement, voraussichtlich ab 2013 Einführung nach Abschluss der Überprüfung Immobilienmanagement, voraussichtlich ab Liegenschaftsrechnung, Raumkostenrechnung Liegenschaftsrechnung auf Stufe Liegenschaft/ Objekt (Objektrechnung) Gliederung der Liegenschaftsrechnung nach Kostenträgern (Eigentümer, Nutzer, Betreiber), Kostenstellen, Profitcenter mit entsprechenden internen Verrechnungen Gliederung der Kosten nach immobilienwirtschaftlichen Konten und Kontengruppen Datenbasis für Benchmarking mit Dritten (Kantone und Wirtschaft) Für die Liegenschaften der Baudirektion (FV und teilweise VV) abgeschlossen; Restliche Liegenschaften im VV erst nach Abschluss der Überprüfung Immobilienmanagement, voraussichtlich ab

14 Funktionsbereich Immobilien 4. Finanzielle Entwicklungen Nettoinvestitionen Hochbau Die Festlegung der Nettoinvestitionen Hochbau (NIV) beruht auf Regierungsratsbeschluss Nr. 258/2012,in welchem ein Selbstfinanzierungsrad von 80% festgelegt ist. Für die Einhaltung eines 80%-igen Selbstfinanzierungsgrades der Immobilieninvestitionen gelten die Abschreibungen aus den Anlagewerten des Gebäudebestandes (Stand ) als Investitionsgrösse für den Zeitraum von acht Jahren ( ). Demnach beträgt die Höchstsumme der Nettoinvestitionen Hochbauten für die KEF-Periode insgesamt Mio. Franken Zum oben genannten Nettoinvestitionsvolumen Hochbauten kommen für die Berichtsperiode noch sieben zukunftsweisende Bauvorhaben (z.b. Polizei- und Justizzentrum) mit einer Gesamtinvestition von insgesamt 874 Mio. Franken hinzu. Diese Grossbauvorhaben werden innerhalb der KEF-Planung geführt, werden jedoch nicht in die Berechnung des Nettoinvestitionsvolumens Hochbauten einbezogen. Die Summe, welche in der KEF-Periode für Nettoinvestitionen zur Verfügung steht, beläuft sich somit auf Mio. Franken. In dieser Summe nicht enthalten sind die Investitionsbeiträge an Bauten Dritter gemäss 8 lit. b ImV. Realisierungsreihenfolge Die Baudirektion wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Immobilienverantwortlichen der Direktionen, eine Realisierungsreihenfolge der Hochbauvorhaben auszuarbeiten. Dabei galt es, unter Berücksichtigung von 36 ff. der Immobilienverordnung (ImV), die für diesen Zeitraum seitens der Direktionen geplanten Projekte von insgesamt Mio. Franken so zu priorisieren, dass das vom Regierungsrat festgelegte Nettoinvestitionsvolumen von Mio. Franken nicht überschritten wurde. Die Realisierungsreihenfolge zum KEF wurde von den Direktionen und dem Immobilienamt gemeinsam erarbeitet und nach einer Antragsbereinigung durch die Immobilienverantwortlichen der Direktionen vom Regierungsrat genehmigt (RRB Nr. 353/2012). 520

15 Funktionsbereich Informatik Informatik 1. Veränderungen gegenüber dem KEF des Vorjahres Die Umsetzung der Informatikstrategie, die im Dezember 2008 vom Regierungsrat für verbindlich erklärt worden war, ist im Gang. Die Planung enthält die entsprechenden Aktualisierungen. 2. Organisation und Überblick Für die strategische Führung der direktionsübergreifenden Informatik ist seit Anfang 2005 das Kantonale IT-Team (KITT) verantwortlich. Das KITT setzt sich aus je einem Vertreter der Direktionen und der Staatskanzlei zusammen. Das KITT ist die fachlich vorgesetzte Stelle der KITT- Geschäftsstelle, welche die Entscheide des KITT umsetzt und für die Geschäftsführung zuständig ist. Die KITT-Geschäftsstelle ist eine Amtsstelle der Finanzdirektion (Leistungsgruppe 4600). Weitere Elemente der KITT-Organisation sind sogenannte Kompetenzzentren (CC) und Servicezentren (SC). CC sind verwaltungsinterne Stellen, welche den Betrieb von direktionsübergreifenden Diensten koordinieren. SC sind interne oder externe Stellen, welche unter der Führung eines CC die Leistungen erbringen. Seit 2005 tätig ist das CC Netzwerkdienste, welches der KITT-Geschäftsstelle angeschlossen ist und für die direktionsübergreifenden Netzwerkdienste (LEUnet, Verzeichnisdienste, Domain Name System DNS, Internet-Zugriff) zuständig ist wurde das SC IT-Sicherheit eingeführt. Es ist in der Direktion der Justiz und des Inneren eingegliedert; seine Aufgaben sollen im Rahmen der Umsetzung der Informatikstrategie (Umsetzungseinheit 2) überprüft werden wurde das CC Messaging eingeführt, das wie das CC Netzwerkdienste Teil der KITT- Geschäftsstelle ist. Die Schaffung und Weiterentwicklung von Kompetenz- und Servicezentren ist eine der Schwerpunktaufgaben im Bereich Organisation im KEF-Zeitraum. Das Informatikcontrolling wird durch die Informatikcontroller auf Direktionsebene und durch die KITT- Geschäftsstelle auf Verwaltungsebene durchgeführt. Die bereichsinterne Informatik, d.h. die Realisierung der Informatikvorhaben und der Betrieb der Informatik in den Amtsstellen und Direktionen, ist Aufgabe der Amtsstellen und Direktionen. Sie müssen sich einerseits an die im KITT gefällten Strategieentscheide halten, können anderseits durch ihr KITT-Mitglied die Strategieentscheide beeinflussen und ihre Interessen einbringen. Der weitaus grösste Teil der Informatikausgaben entfällt auf die bereichsinterne Informatik. 3. Umsetzung direktionsübergreifender strategischer Ziele Die strategischen Ziele werden im Leitbild, der Informatikstrategie und der Umsetzungsplanung der Informatikstrategie festgelegt. Das Leitbild wurde vom Regierungsrat im Dezember 2006, die Informatikstrategie im Dezember 2008 verabschiedet. Der Umsetzungsplan, der gleichzeitig mit der Informatikstrategie erarbeitet wurde, war Grundlage für die Detailplanung der Umsetzung und für die Festlegung der Teilprojekte der Umsetzungseinheiten 1 und 2. Mit der Informatikstrategie wurden folgende 7 Ziele festgelegt: 521

16 Funktionsbereich Informatik 1. Unterstützung und Optimierung der Verwaltungsprozesse Mit der Informatik werden die Modernisierung der kantonalen Verwaltung und die Effektivität der Verwaltungsabläufe systematisch gefördert und verbessert, sowie die Anzahl der nicht automatisierten, repetitiven Vorgänge reduziert. Dies kann gegebenenfalls mit erheblichen Informatik-Investitionen verbunden sein. 2. Wirtschaftliche Leistungserbringung Die Informatik-Organisation ermöglicht eine zuverlässige, effiziente und wirtschaftliche Leistungserbringung. Dabei werden mit dem verfügbaren Mitteleinsatz die Lizenz-, Support-, Betriebs- und Wartungskosten optimiert. Die Informatik richtet sich auf ihre internen Kunden aus und verrechnet ihre amtsübergreifenden Leistungen kostendeckend. 3. Effiziente Informatik-Prozesse Die direktionsübergreifende Steuerung und Führung der Informatik erfolgt über ein einheitliches Prozessmodell. 4. Transparenter Informationsaustausch Die Informatik unterstützt die Nachvollziehbarkeit der Verwaltungstätigkeit und ermöglicht einen transparenten, sicheren und zielgruppengerechten Informationsaustausch zwischen den Verwaltungseinheiten. 5. E-Government Die Informatik schafft die Infrastruktur für die Erstellung von Informationsangeboten und die elektronische Abwicklung der Verwaltungsgeschäfte mit der Bevölkerung und der Wirtschaft sowie zwischen den öffentlichen Partnern. 6. Gestaltung der Arbeitsplätze Den Mitarbeitenden wird ein Portal zur Verfügung gestellt, das die Nutzung der wichtigsten direktionsübergreifenden Programme, Datenbanken und Informationen ermöglicht. 7. Datenschutz und Informatik-Sicherheit Die bestehenden Sicherheitsvorgaben werden eingehalten und wenn notwendig zusätzliche Sicherheitsstandards definiert, umgesetzt und gepflegt. Das Sicherheitsbewusstsein aller Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung wird kontinuierlich gefördert. Stand: Im Umsetzungsplan sind 13 Vorhaben beschrieben, durch die diese Ziele erreicht werden sollen. Sie sind in folgende vier Vorhabensgruppen eingeteilt: 1. Strategische Ausrichtung (7 Vorhaben) 2. Informatiksicherheit (2 Vorhaben) 3. Dokumentenmanagement (3 Vorhaben) 4. Portal (1 Vorhaben) 522

17 Funktionsbereich Informatik Nach Abschluss der Umsetzungseinheit 1 mit den vier Vorhaben (1) Zentralisierung der Informatik (Führungsprozesse, IT-Governance) auf Direktionsstufe, (2) Projektportfolio - Management, (3) Informatikcontrolling sowie (4) Standards und Architekturen wurde 2011 die Umsetzungseinheit 2 mit Vorhaben der Informatiksicherheit begonnen. Die Vorhaben betreffen die Organisation und die Prozesse der IT-Sicherheit, die Zugriffskontrolle und die personelle Sicherheit. Projektdauer und Umfang werden an die finanziellen und personellen Möglichkeiten angepasst, ebenso Inhalt und Projektdauer einer Umsetzungseinheit Finanzielle Entwicklung Informatikinvestitionen sind in der Regel über die Amtsstellen zu finanzieren und unterliegen den Investitionsplafonds der Direktionen. Zur Vermeidung einer doppelten Steuerung - einerseits über den Funktionsbereich Informatik, anderseits über die Direktionen - werden an dieser Stelle nur die direktionsübergreifenden Projekte im Sinne einer Übersicht aufgeführt. Informatiksicherheit (UE 2) - Organisationskonzept Informatiksicherheit - Managementsystem für Informatiksicherheit (ISMS) - Informatiksicherheitsverordnung (ISV) 2012 Informatikquerschnittsprojekte mit strategischer Bedeutung im Zeitraum Projekte Volumen in Mio. Fr. Jahr Entscheid Realisierungszeitraum ab 2012 ab 2013 ab 2013 kantonale Netzwerkstrategie SAP-Strategie und deren Umsetzung Ausrüstung Gebäude mit Wireless LAN KITT Kompetenzzentrum Projektmanagement KITT Kompetenzzentrum Informatikbeschaffung Zentralisierung der Betriebsstandorte Es handelt sich um Vorhaben zur Umsetzung der Informatikstrategie. Die mit UE 2 bezeichneten Projekte sind Teilprojekte der 2. Umsetzungseinheit. Entwicklung der Informatik Arbeitsplatzkosten pro Direktion Auf den KEF hin wurde mit den Arbeitsplatzkosten pro Direktion ein neuer Indikator eingeführt. Er ist das Ergebnis einer KEF- Erklärung des Kantonsrats. Die Entwicklung wird in zwei Zahlenreihen wiedergegeben: Die erste (A.) enthält alle Informatikkosten und zeigt die unterschiedliche Informatikintensität der Direktionen. Die zweite (B.) enthält die Basisarbeitsplatzkosten und erlaubt einen Vergleich zwischen den Direktionen. Der Vergleich der beiden Tabellen zeigt, dass die Basisarbeitsplatzkosten etwa 20% der Informatikkosten ausmachen. A. Informatikgesamtaufwand pro Arbeitsplatz Die Zahlen zeigen einerseits die unterschiedliche Informatikintensität einer Direktion (wie stark wird die Informatik für die Leistungserstellung eingesetzt; wie stark ist Informatik anwendbar, werden zentrale Anwendungen betrieben) und anderseits grössere Beschaffungen (z.b. Erneuerung Arbeitsplatzausrüstung) und Projekte in einem Jahr. Diese Unterschiede werden fortbestehen, jedoch beeinflusst durch Beginn und Abschluss von Projekten, Erneuerungen für grössere Bereiche, die Zentralisierung der Leistungserstellung und die technische Entwicklung. 523

18 Funktionsbereich Informatik Beträge in Fr. Rechnung Budgetjahr Planjahr Planjahr Planjahr Direktion Regierungsrat + Staatskanzlei Direktion der Justiz und des Innern Sicherheitsdirektion Finanzdirektion Volkswirtschaftsdirektion Gesundheitsdirektion Bildungsdirektion Baudirektion Direktionsübergreifende Informatik Durchschnitt Verwaltung Berechnung des Indikators: Die ausgewiesene Zahl ist das Verhältnis (geplanter) Informatikgesamtaufwand durch (geplante) Anzahl Arbeitsplätze. Der Informatikgesamtaufwand ist Bestandteil der jährlich erhobenen Informatikkennzahlen. Er enthält vier Aufwandgruppen: die Abschreibungen und Zinsen auf Informatikinvestitionen, den Personalaufwand (Fr pro Informatikstelle), den Sachaufwand (Konti 3113, 3118, 3133, 3908) und die internen Verrechnungen für Informatikleistungen (Konto 3911) plus den Mehraufwand der weiterverrechnenden Informatikabteilungen. Die Anzahl Arbeitsplätze wird jährlich in einer Umfrage bei den Informatikcontrollern erhoben. Die Zahlen für die Planjahre basieren auf einer Abschätzung der Entwicklung im Planungszeitraum. B. Basis-Arbeitsplatzkosten Beträge in Fr. Rechnung Budgetjahr Planjahr Planjahr Planjahr Direktion Regierungsrat + Staatskanzlei Direktion der Justiz und des Innern Sicherheitsdirektion Finanzdirektion Volkswirtschaftsdirektion Gesundheitsdirektion Bildungsdirektion Baudirektion Durchschnitt Verwaltung

19 Funktionsbereich Informatik Folgende Kosten werden einbezogen: Helpdesk und Support: Personalaufwand (angewendet wird ein Einheitspersonalaufwand von Fr. 150'000 pro Jahr, der Sozialleistungs-, Raum- und Ausbildungskosten einschliesst) Helpdeskinfrastruktur: Tools für Ticketverwaltung und Softwareverteilung (anteilig, falls für weitere Software verwendet), Telefonkosten Arbeitsplatzausrüstung: Personalcomputer + Laptop, Drucker: Jahreskosten bei 5 Jahren Nutzungsdauer; Multifunktionsdrucker werden einbezogen, wenn sie ans Netz angeschlossen sind; Software: Betriebssystem, MS-Office-Produkte, Lotus-Notes; (Nutzungslizenzen) File- und Print-Server: Beschaffungs-/Amortisationskosten, Betriebskosten (Klimatisierung, Strom, USV, Standkosten): anteilmässig, wenn der Server auch für andere Anwendungen genutzt wird; Datensicherungskosten, Fileaccess-Kosten Netzwerk: Portkosten des LAN 525

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21 Funktionsbereich Integration Integration 1. Veränderung gegenüber dem KEF des Vorjahres Im Funktionsbereich Integration wird das Schwergewicht auf die Entwicklung des Kantonalen Integrationsprogramms gelegt. Der Grossteil der interdirektionalen Aktivitäten der Fachstelle für Integrationsfragen ist in Zukunft unter diesem Dach zusammengefasst und beschrieben. Der Ressourceneinsatz der Fachstelle konzentriert sich auf die Vorbereitung und Umsetzung des Integrationsprogramms. Über die sog. Einmalpauschale für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene wird weiterhin durch die Direktionen gemeinsam bestimmt. Die vom Interdirektionalen Runden Tisch initiierten Projekte zur Förderung der beruflichen Eingliederung und zur Arbeitsintegration werden weitergeführt. Neu soll ab 2013 das Programm Impulsis (Berufsintegrationsprogramm für jugendliche Flüchtlinge B und F) dazukommen. Der Stellenwert der interdirektionalen Verbindung, Steuerung und Wissensvermittlung in Integrationsthemen wird mit der Entwicklung der Integrationsstrategie neu festgelegt. 2. Organisation Mit der Umsetzung des Public Managements in der kantonalen Verwaltung erhielt die Planung und Steuerung von Querschnittaufgaben mehr Gewicht. Die Fachstelle für Integrationsfragen koordiniert daher nach 3 Abs. 2 IntV auch die kantonale Integrationsförderung und überprüft regelmässig deren Bedarf, die Massnahmen und Wirkungen. Sie ist zudem eine jener Verwaltungseinheiten, die nach 16 der Verordnung zum Organisationsgesetz vom 18. Juli 2007 (VOG RR) verpflichtet sind, in einem Querschnittbereich Controllingdienste zu leisten. Mit Beschluss Nr vom 14. September 2011 beauftragte der Regierungsrat die Direktion der Justiz und des Innern, in Zusammenarbeit mit der Bildungsdirektion und der Sicherheitsdirektion eine kantonale Integrationsstrategie und ein kantonales Integrationsprogramm zu erarbeiten und dem Regierungsrat zur Festsetzung zu unterbreiten. Die vom Regierungsrat eingesetzte Steuergruppe hat Arbeitsgruppen einberufen, bestehend aus Fachleuten der kantonalen Verwaltung und der Gemeinden sowie aus Vertretungen von Migrantenorganisationen und der Arbeitgeberseite. Für die Arbeitsgruppen werden Fachleute aus weiteren Organisationen, die sich bei der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in besonderem Mass engagieren, beigezogen. Das Sekretariat wird durch die Fachstelle für Integrationsfragen geführt. 3. Umsetzung direktionsübergreifender Strategien Nach Art. 114 KV fördern Kanton und Gemeinden das Zusammenleben der verschiedenen Bevölkerungsgruppen in gegenseitiger Achtung und Toleranz sowie ihre Beteiligung am öffentlichen Leben und treffen Massnahmen zur Unterstützung der Integration der im Kanton wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer. 2 IntV schreibt vor, dass die Diskriminierung von Menschen auf Grund ihrer Staatsangehörigkeit oder Herkunft zu bekämpfen ist. Zu den aus Verfassung und Integrationsverordnung abgeleiteten Zielen gehört schliesslich Legislaturziel 6, nach dem Personen und Gruppen, bei denen Tendenzen bestehen, dass sie ausgegrenzt werden oder sich abgrenzen, besser erreicht oder integriert sein sollen. Eine der Massnahmen zur Umsetzung von Legislaturziel 6 ist die Entwicklung eines kantonalen Integrationsprogramms und begleitender Massnahmen (LZ RR 6 lit. f). Das kantonale 527

22 Funktionsbereich Integration Integrationsprogramm wird in Zusammenarbeit mit den anderen Direktionen erarbeitet und soll in folgenden Schritten errichtet werden: Überblick über die in der kantonalen Verwaltung laufenden und geplanten Massnahmen zur Integration. Massnahmen: - Die FI führt eine Zusammenstellung der in der laufenden Legislatur in der Zuständigkeit der Fachdirektionen liegenden Integrationsmassnahmen. Bedarfsanalyse unter Einbezug der unter Ziff. 2 aufgeführten Arbeitsgruppen auf der Basis der bereits durchgeführten Bestandesaufnahme der laufenden Integrationsmassnahmen in den Regelstrukturen und der Massnahmen der spezifischen Integrationsförderung/Erarbeitung einer kantonalen Integrationsstrategie. Massnahmen: - Identifikation von Redundanzen und Defiziten bei allen Angeboten auf Basis der Bedarfsanalyse - Entwicklungsschwerpunkte setzen, priorisieren und strategische Ziele zusammen mit den Arbeitsgruppen vorschlagen. - Grundsätze der Kooperation mit Gemeinden und innerhalb der kant. Verwaltung definieren. Erarbeitung eines kantonalen Integrationsprogramms. Massnahmen: - Integrationsmassnahmen, Strukturen und Steuerungsmechanismen zusammen mit den Arbeitsgruppen ausarbeiten. - Implementierung: Ausbau von bestehenden Angeboten sowie Entwicklung/Aufbau von neuen Projekten, Massnahmen und Angeboten. 4. Finanzielle Entwicklung Mit der Einführung des kantonalen Integrationsprogramms soll die Fachstelle für Integrationsfragen ab 2014 mit der Verwaltung der gesamten Bundesmittel zur Integrationsförderung, inkl. Integrationspauschalen für vorläufig aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge, betraut werden. Die Fachstelle sorgt für die zweckmässige Verwendung und ist für das Controlling verantwortlich. Die integrationsspezifischen Strukturkosten in der Verwaltung entstehen im Wesentlichen durch Koordinations-, Beratungs- und Informationsdienstleistungen und fallen in der Regel bei den Direktionen an. Die für die Zielerreichung notwendige interdirektionale Kohärenz soll fortlaufend optimiert werden. 528

23 Funktionsbereich Personal Personal 1. Veränderungen gegenüber dem KEF des Vorjahres Die Personalstrategie wurde im Juli 2012 durch den Regierungsrat verabschiedet (RRB Nr. 772/2012). Die Inhalte der Personalstrategie werden unter Punkt 3 aufgeführt. Das Projekt direktionsübergreifende Kadernachwuchsförderung (dknf) kann wie geplant 2012 abgeschlossen werden. Die Umsetzung ist für 2013 geplant. 2. Überblick und Organisation Der Kanton Zürich beschäftigte am 31. Dezember Angestellte, 19'313 Frauen (58%) und 13'960 Männer (42%). Davon arbeiteten 57% Teilzeit. Auf volle Personaleinheiten umgerechnet betrug der Beschäftigungsumfang in der kantonalen Verwaltung im Jahr 2011 inklusive Anstellungen in Ausbildungsfunktionen und Magistratspersonen Stellen 1 ; davon entfallen 11'707 Stellen auf Lehrpersonen, 1'343 Stellen auf Spitalberufe (inkl. Ärzte) und 3'008 Stellen auf das Personal der Kantonspolizei (ohne Zivilangestellte). Die Aufgaben, die sich aus der Personalpolitik, der Personalstrategie und den strategischen Projekten ergeben, werden unter der Führung des Personalamtes zusammen mit den Personalbeauftragten der Direktionen und der Staatskanzlei wahrgenommen. Dabei ist das Personalamt für die Umsetzung der Personalstrategie des Regierungsrats verantwortlich. Die weiteren Aufgaben des Personalamtes sind im Leistungsgruppenblatt 4500 dargestellt. Die Personalbeauftragten der Direktionen und der Staatskanzlei sind zusammen mit den Personaldiensten der Ämter und Betriebe für das operative Personalmanagement in ihren Organisationseinheiten verantwortlich. 3. Strategische Ziele Die Grundlage der strategischen Ziele bilden die langfristigen Ziele und die Legislaturziele des Regierungsrates, die Ziele der Personalstrategie sowie Projekte aus verschiedenen Aufträgen des Regierungsrates. 3.1 Langfristige Ziele, Legislaturziele und Massnahmen zur Umsetzung Gemäss 1 der Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung geben die Richtlinien der Regierungspolitik Auskunft über die langfristigen Ziele des Kantons, die Legislaturziele und die Massnahmen zu deren Umsetzung. Den Bereich Personal betreffend beschloss der Regierungsrat 2011 als langfristiges Ziel Die Gewinnung und Erhaltung von Mitarbeitenden erfolgen bedürfnisorientiert und nach wirtschaftlichen Kriterien und das Legislaturziel 16 Der Kanton ist ein attraktiver Arbeitgeber und dem Personalmangel in den Bereichen Gesundheit, Volksschule und Polizei ist begegnet. Zur Umsetzung des Legislaturziels wurden vom Regierungsrat für das Personal des ganzen Kantons zwei Massnahmen festgelegt: Erarbeitung und Umsetzung der Personalstrategie (Massnahme LZ RR 16a) Umsetzung des Projekts familienergänzende Kinderbetreuung (Massnahme LZ RR 16c). 1 Der Beschäftigungsumfang wird in Personalstellen ausgewiesen. Als volle Personalstelle (Wert 1.0) gilt eine Anstellung vom 1. Januar bis 31. Dezember bei einem Beschäftigungsgrad von 100%. 529

24 Funktionsbereich Personal 3.2 Personalstrategie Die Personalstrategie wurde unter der Leitung des Personalamtes in einer direktionsübergreifenden Arbeitsgruppe erarbeitet und im Juli 2012 durch den Regierungsrat verabschiedet. Die Personalstrategie umfasst vier strategische Handlungsfelder, für die entsprechende Massnahmen definiert wurden. Die Umsetzung der Personalstrategie bzw. Massnahmen ist mittels direktionsübergreifender Projekte geplant. 3.3 Strategische Handlungsfelder und Massnahmen Nachfolgend sind die vier strategischen Handlungsfelder mit den entsprechenden Massnahmen und Zielsetzungen aufgeführt: (1) Attraktivität als Arbeitgeber erhalten Massnahme: Erhöhung Vereinbarkeit Arbeit und private Verpflichtungen. Ziel: Die kantonale Verwaltung schafft Voraussetzungen für die bessere Vereinbarkeit von Arbeit und privaten Verpflichtungen und erhöht damit die Leistungsfähigkeit und Bindung des Personals ebenso wie die Arbeitsgeberattraktivität der kantonalen Verwaltung. Massnahme: Verbesserung Personalmarketing und Kommunikation. Ziel: Einen professionellen HR-Auftritt des Kantons sicherstellen und seine Stärken als Arbeitgeber wirksam kommunizieren. (2) Erhöhung Qualität der Führung Massnahme: Ziel: Massnahme: Ziel: Massnahme: Ziel: Schulung der Vorgesetzten über die wichtigsten Führungsinstrumente. Die wichtigsten Personal- und Verwaltungsführungsinstrumente sind den Führungskräften bekannt und werden wirkungsvoll angewendet. Direktionsübergreifende Kadernachwuchsförderung. Proaktive Identifikation und gezielte Förderung stellen kompetenten Kadernachwuchs für alle Kaderstufen zeitgerecht sicher. Bereitstellung von Personal-Führungskennzahlen. Den Führungskräften wird ein einfacher Zugang zu personalrelevanten Führungskennzahlen gewährt. (3) Gesundheit und Leistungsfähigkeit erhalten Massnahme: Ziel: Erarbeitung und Umsetzung Konzept Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM). Bedürfnisse des Kantons in den Themenbereichen des BGM evaluieren und Massnahmen umsetzen. (4) Erweiterung Personal-Informatik Massnahme: Ziel: Erarbeitung und Umsetzung einer Personal-Informatik-Strategie. Effiziente und effektive Führung von Personalgeschäften durch den Einsatz von einheitlichen IT-Anwendungen. 530

25 Funktionsbereich Personal 4. Finanzielle Entwicklung 4.1 Entwicklung des Personalaufwandes und der Personalstellen in der KEF-Periode Tabelle 1: Personalaufwand: Direktionen, Staatskanzlei, Behörden, Rechtspflege und selbstständige Anstalten (in Mio. Franken bzw. Stellen) B 12 1) P 13 P 14 P 15 P 16 Personalaufwand -4' ' ' ' ' davon Lohnsumme -3' ' ' ' ' davon Lohnnebenkosten davon Übriger Personalaufwand 1) unter Berücksichtigung der zentral durchgeführten Korrektur des Teuerungsausgleichs per 1. Januar 2012 im Umfang von 9,0 Mio. Franken Tabelle 2: Personalaufwand und Personalstellen: Direktionen und Staatskanzlei (in Mio. Franken bzw. Stellen) B 12 1) P 13 P 14 P 15 P 16 Personalaufwand -2' ' ' ' ' davon Lohnsumme -1' ' ' ' ' davon Lohnnebenkosten - davon Übriger Personalaufwand Personalstellen 24' ' ' ' ' ) unter Berücksichtigung der zentral durchgeführten Korrektur des Teuerungsausgleichs per 1. Januar 2012 im Umfang von 4,68 Mio. Franken Mit den Richtlinien zum KEF (RRB Nr. 253/2012) wurden folgende Vorgaben zur Lohnsummenentwicklung gegenüber dem Vorjahr festgelegt: Tabelle 3: Vorgaben zur Lohnsummenentwicklung gegenüber dem Vorjahr Vorgaben Budgetentwurf 2013 Teuerungs- Ausgleich Individuelle Lohnerhöhung Einmalzulagen Total 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% Planjahr % 0.0% 0.0% 0.3% Planjahr % 0.0% 0.0% 1.0% Planjahr % 0.0% 0.0% 1.5% Die Planung sieht für alle Planjahre den vollen Teuerungsausgleich vor. Für 2012 wird aktuell mit einer Negativteuerung von 0,4% gerechnet, was einer Lohnkürzung gleich käme, weshalb der Teuerungsausgleich 2013 mit 0,0% eingestellt wird. Die reale Lohnerhöhung 2013 als Folge der Negativteuerung wird in den Folgejahren nicht kompensiert. 531

26 Funktionsbereich Personal Die individuellen Lohnerhöhungen werden im Budgetentwurf 2013 und in den Jahren 2014 bis 2016 nur im Umfang der Rotationsgewinne von 0,4% der Lohnsumme gewährt, was somit auch einer Quote (Ausschüttung) von 0,4% in den Jahren entspricht. Die Einmalzulagen bleiben im Budgetentwurf 2013 und den weiteren Planjahren auf dem Mindestbetrag von 0,2% der Lohnsumme. Die Quote für Einmalzulagen beträgt somit 0,2% Beurteilung Budgetentwurf 2013 a) Personalaufwand Der Personalaufwand der Direktionen, der Staatskanzlei, der Behörden, der Rechtspflege und der Anstalten (vgl. Tabelle 1) erhöht sich im Budgetentwurf 2013 gegenüber dem Budget 2012 um 3,5% (165,4 Mio. Franken). Die Lohnsumme steigt um 4,0% (159,1 Mio. Franken) und liegt somit 4,0% über den Vorgaben zur Entwicklung der Lohnsumme (vgl. Tabelle 3). Der geplante Personalaufwand 2013 der Direktionen und der Staatskanzlei erhöht sich im Vergleich zum Budget 2012 um 2,9% (69,7 Mio. Franken), die Lohnsumme um 56,9 Mio. Franken (vgl. Tabelle 2). Die Vorgaben zur Entwicklung der Lohnsumme werden um 2,9% überschritten. b) Personalstellen der Direktionen und der Staatskanzlei In den Direktionen und der Staatskanzlei werden im Budgetentwurf 2013 ist eine Zunahme von rund 335 Personalstellen zu verzeichnen (vgl. Tabelle 2). Es werden eine Stelle in der Staatskanzlei,16 Stellen in der Direktion der Justiz und des Inneren, 49 Stellen in der Sicherheitsdirektion, rund 16 Stellen in der Finanzdirektion, 26 Stellen in der Volkswirtschaftsdirektion, 89 Stellen in der Gesundheitsdirektion, 129 Stellen in der Bildungsdirektion und rund 9 Stellen in der Baudirektion aufgebaut (vgl. Tabelle 4) Beurteilung Planjahre Die Beurteilung der Planjahre erfolgt gegenüber dem Budgetentwurf a) Personalaufwand Im Planjahr 2014 erhöht sich der geplante Personalaufwand der Direktionen, der Staatskanzlei, der Behörden, der Rechtspflege und der Anstalten (vgl. Tabelle 1) gegenüber dem Budgetentwurf 2013 um 2,0% (94,3 Mio. Franken). Die Lohnsumme erhöht sich um 1,8% (74,9 Mio. Franken) und liegt somit insgesamt 1,5% über den Vorgaben (vgl. Tabelle 3). Der geplante Personalaufwand der Direktionen und der Staatskanzlei (vgl. Tabelle 2) erhöht sich gegenüber dem Budgetentwurf 2013 um 1,3% (31,4 Mio. Franken). Die Entwicklung der Lohnsumme liegt bei 0,9% (17,9 Mio. Franken) und übersteigt die Vorgabe (vgl. Tabelle 3) somit um 0,6% wird die Vorgabe zur Entwicklung der Lohnsumme in den Direktionen, der Staatskanzlei, den Behörden, der Rechtspflege und den Anstalten um 1,0% und 2016 um 0,5% überschritten. b) Personalstellen der Direktionen und der Staatskanzlei In den Planjahren werden im Vergleich zu 2013 in den Direktionen und der Staatskanzlei insgesamt rund 539 zusätzliche Stellen eingeplant, die hauptsächlich auf die Bildungsdirektion (Volksschulen) und die Sicherheitsdirektion (Kantonspolizei) zurückzuführen sind (vgl. Tabelle 4). 532

27 Funktionsbereich Personal 4.2 Entwicklung der Personalstellen in der KEF-Periode Tabelle 4: Personalstellen (Beschäftigungsumfang) 2 nach Direktionen Personalstellen R 11 B 12 P 13 P 14 P 15 P 16 Regierungsrat und Staatskanzlei Direktion der Justiz und des Innern 1' ' ' ' ' '632.8 davon Amt für Justizvollzug Sicherheitsdirektion 4' ' ' ' ' '484.8 davon Generalsekretariat / Zentrale Vollzugsaufgaben / Rekursabteilung davon Kantonspolizei ' ' ' ' '541.1 Finanzdirektion davon Steueramt Volkswirtschaftsdirektion davon Amt für Wirtschaft und Arbeit Gesundheitsdirektion 2' ' ' ' ' '309.8 davon Somatische Akutversorgung und Rehabilitation davon Psychiatrische Versorgung 1' ' ' ' ' '986.0 Bildungsdirektion 13' ' ' ' ' '896.8 davon Volksschulen 8' ' ' ' ' '646.0 davon Mittelschulen 1' ' ' ' ' '868.0 davon Berufsbildung 1' ' ' '5150 1' '514.0 davon Kinder- und Jugendhilfe Baudirektion 1' ' ' ' ' '431.9 Total Direktionen und Staatskanzlei 24' ' ' ' ' ' Die Personalstellen werden auf der Basis des Beschäftigungsumfanges ausgewiesen. Es handelt sich um das Total der Leistungsgruppen. Dabei werden u.a. Ausbildungsfunktionen und die Pfarrerschaft nicht ausgewiesen. 533

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