IAS 17 Right of Use-Ansatz

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1 IAS 17 Right of Use-Ansatz WP/StB Martin Costa Münster, 4. Oktober 2013

2 Inhaltsübersicht 1 Einführung 2 3 Überarbeiteter ED im Überblick Kritik 4 Detailregelungen 5 Fazit und Ausblick 2

3 1 Einführung 3

4 IAS 17 eine unendliche Geschichte? 1980 / 1982 Exposure Draft E 19 für Leasing IAS 17 Accounting for Leases (in Kraft ab 1. Januar 1984) 1994 / 1997 Überarbeitung des IAS 17 ED E 56 für Leasing IAS 17 (1997) neu gefasst (in Kraft ab 1. Januar 1999) 2003 Überarbeitete Version des IAS 17 (in Kraft ab ) 2009 Weitere Überarbeitung des IAS 17 bei Immobilienleasing im Rahmen des Annual Improvement Projects In Kraft ab 1. Januar

5 Exposure Draft Re-Exposure Draft August 2010 IASB und FASB veröffentlichen gemeinsam das Discussion Paper Juli 2011 Nach langen Beratungsrunden in IASB und FASB sowie zahlreichen Stellungnahmen wird der Exposure Draft veröffentlicht Ab Juli 2012 Zahlreiche Beratungen und Diskussionen bei IASB und FASB Starke Diskussionen in der Wirtschaft und mehrfache Überarbeitung de rursprünglich geplanten Regelungen 16. Mai 2013 ED (revised) für Leasing (Kommentierungsfrist am 13. September 2013 abgelaufen Feldversuche der EFRAG (zusammen mit DRSC, ANC, FRC, OIC) zu Auswirkungen der neuen Regelungen Zahlreiche Stellungnahmen 5

6 Gründe für konzeptionelle Änderung Regulatoren Kritik IASB und FASB Völlig unterschiedliche Bilanzierung beim Finance und Operate Lease Bei wirtschaftlicher Betrachtung sind die Sachverhalte sehr ähnlich Hieraus ergibt sich Reformbedarf hinsichtlich Vereinheitlichung und Vereinfachung Bisherige Regelung Unterschiedliche Betrachtungsweisen (risk and reward) Finance Lease hat Finanzierungscharakter, ähnlich kreditfinanziertem Kauf Operate Lease hat Dienstleistungscharakter unter Einbeziehung eines Leasingobjekts Abbildung im ED Unterschiedliche wirtschaftliche Betrachtungsweisen werden nicht mehr klar getrennt Übergänge zwischen Lease und Service sind z.t. fließend Duales Modell (Typ A und Typ B) Zwischenfazit Keine Vereinheitlichung erreicht Keine signifikante Vereinfachung erreicht 6

7 2 Überarbeiteter ED im Überblick 7

8 Kurzüberblick ED/2013/6 Leases Mitte Mai 2013 wurde der ED/2013/6 Leases veröffentlicht, Kommentierung bis Herkömmliche Unterscheidung zwischen Operate-und Finance-Leasesentfällt Hintergrund: Fehlende Abbildung von Operate-Leases in der Bilanz von Leasingnehmern Sachliche Anwendung Pflichtanwendung auf alle sog. Leasingverhältnisse Bestimmte Ausnahmen, insbesondere: immaterielle Vermögenswerte Zeitliche Anwendung Erstanwendungszeitpunkt ist offen, grundsätzlich retrospektive Anwendung der Neuregelungen Wahrscheinlich jedoch erst mit Inkrafttreten des neuen Standards zu Revenue Recognition (ab 1. Januar 2017) Auswirkungen Kurzfristige Leasingverhältnisse: Accounting Policy Election LN: Leasingzahlungen differenziert zu behandeln LG: Leasingzahlungen ergebnismäßig linear oder anders systematisch behandeln 8

9 Leasingkonzept Right of use Right-of-use-Ansatz ersetzt den risk-and-reward-ansatz Bilanzwirksam keit Alle Leasingverhältnisse sind bilanzwirksam abzubilden Ausnahme: Kurzfristige Leasingverträge (< 12 Monate) (Grundmietzeit und Verlängerungszeiträume, sofern ein wesentlicher wirtschaftlicher Anreiz zur Ausübung besteht) Altverträge Regelungen sind auch auf Altverträge anzuwenden Anwendungszeitpunkt Bisher nicht festgelegt 9

10 Unterscheidung in Typ A und Typ B Leasing Handelt es sich bei dem Leasinggegenstand um Property (Grund und Boden, Immobilien(teile))? dann Typ A-Leasing, es sei denn Laufzeit geht nur über einen nicht signifikanten Teil der gesamten Nutzungsdauer; oder Barwert der Leasingzahlungen ist im Vergleich zum FV des Leasinggegenstands nicht signifikant. dann Typ B-Leasing, es sei denn LFZ geht über den überwiegenden Teil der verbleibenden Nutzungsdauer; oder Barwert der Leasingzahlungen ist im Wesentlichen gleich hoch wie der FV des Leasinggegenstands. Sonderfall: Leasingnehmer hat wirtschaftlich gehaltvolle Kaufoption: dann Typ A-Leasing! 10

11 Bilanzielle Behandlung beim Leasinggeber Ansatz und Bewertung in der Bilanz des Leasinggebers Typ A (insbesondere Mobilien) Leasinggegenstand ausbuchen Leasingforderung einbuchen (Barwert Leasingzahlungen + direkt zurechenbare Kosten) Residual Asset einbuchen (= zurückbehaltener Wert) Ergebniseffekterfassung Typ B (insbesondere Immobilien) Anwendung der einschlägigen IFRS-Regelungen (also etwa IAS 40) Kein Ausbuchen des Leasinggegenstands Darstellung in der Gesamtergebnisrechnung des Leasinggebers Typ A (insbesondere Mobilien) Vereinnahmung von Zinsertrag aus der Leasingforderung Vereinnahmung von Zinsertrag aus dem Residual Asset Darstellung von Gewinn zu Leasingbeginn entsprechend Geschäftsmodell Typ B (insbesondere Immobilien) Leasingzahlungen werden linear oder anders systematisch als Ertrag gezeigt Direkt zurechenbare Kosten werden entsprechend gezeigt 11

12 Revenue and Residual Konzept Ermittlung des Residual Asset (Restvermögenswert) beim Leasinggeber Aufteilung des Buchwerts des Leasinggegenstands in zwei Teile: Überlassenes Nutzungsrecht (Barwert der Leasingraten) Residual Asset = Buchwert (Buchwert x Leasingforderung [Barwert] / Fair Value des Leasinggegenstands) Ermittlung der Leasingforderung analog der Ermittlung beim Leasingnehmer (Barwert), jedoch zum internen Zinssatz zur Diskontierung Ergebniseffekte Aufteilung des Ergebnisses in Zinsergebnis und Zuschreibung des Restvermögenswerts Bei Gewinnrealisierung sinkender Nettoergebniseffekt wegen Effektivzinsmethode Bei fehlender Gewinnrealisierung linearisierte Erträge durch Vereinnahmung der Leasingraten Gegebenenfalls Wertminderungsaufwand 12

13 Bilanzielle Behandlung beim Leasingnehmer Ansatz und Bewertung in der Bilanz des Leasingnehmers Bei beiden Leasingtypen: Leasingnehmer aktiviert ein Nutzungsrecht und erfasst eine Verbindlichkeit Bewertung des Nutzungsrechts = Wertansatz der Verbindlichkeit + direkt zurechenbare Kosten + im Voraus geleistete Leasingzahlungen; Folgebewertung grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten Bewertung der Verbindlichkeit = Barwert der künftigen Leasingzahlungen; Folgebewertung mittels Effektivzinsmethode Darstellung in der Gesamtergebnisrechnung des Leasingnehmers Typ A (insbesondere Mobilien) Degressiver Leasingaufwand (lineare Abschreibung und fallender Zinsaufwand) Ausweis von Zinsaufwand und Abschreibung erfolgt getrennt voneinander Front-Load-Effekt Typ B (insbesondere Immobilien) LinearisierterLeasingaufwand Ausweis von Zinsaufwand und Abschreibung erfolgt nicht getrennt voneinander Kein Front-Load-Effekt 13

14 Bilanzielle Behandlung Folgebewertung Right-of-use-asset ist bilanziell fortzuschreiben Leasingverbindlichkeit ist fortzuschreiben Permanente Überprüfung auf Reassessment-Bedarf (vertrags-, markt-, objekt-, unternehmensbedingte Änderungen) Permanente Überprüfung auf Impairment-Bedarf Kein set it and forget it Disclosures Umfangreiche neue Anhangangaben Nötig zur Interpretation der Bilanz-/GuV-Zahlen 14

15 Überblick right of use Vermögenswert Erstbewertung Barwert Leasingraten Ausübungspreis günstige Kaufoption Zahlung Restwertgarantie Kündigungszahlung + zurechenbare Kosten -Incentives Folgebewertung Planmäßige Abschreibung (kürzere von Vertragslaufzeit und Nutzungsdauer) Wertminderung 15

16 Variable Leasingzahlungen Leasingzahlungen Fixe Raten + Variable Raten Kopplung an Index + Kopplung an Marktzins Günstige Kaufoption Quasi-fixe Raten + Restwertgarantien + Kündigungszahlungen Beispiel Fixe Rate aus Mindestnutzung (Leasingvertrag für einen Kopierer über 5 Jahre) Fixe Monatsrate 200 EUR Variable Rate 0,01 EUR/Kopie (Mindestabnahme Kopien/Monat) Ermittlung der monatlichen Rate: 200 EUR + (2.000 x 0,01 EUR) = 220 EUR 16

17 3 Kritik an den neuen Leasingregelungen 17

18 Wesentliche Kritikpunkte Identifizierung Alle Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit > 12 Monate (inklusive aller Verlängerungsoptionen) werden bilanziell erfasst Umfangreiche Ermittlungsarbeit, insbesondere bei großen Vertragsbeständen Abgrenzung oft schwierig, da relevante Daten nicht EDV-mäßig erfasst Unter Umständen sind aufwändige EDV-Umstellungen notwendig Kennzahlen Finanzielle Schlüsselkennzahlen werden durch die Erfassung von assets und liabilities geändert Geänderte Ergebniseffekte durch Erfassung der Leasingaufwendungen/-erträge Auswirkungen auf Covenants Schätzwerte Neue Schätzwerte verursachen erhöhten Aufwand Einbindung des gesamten qualifizierten Personals in den Prozess notwendig Effekte bei Erfassung neuer Verträge und beim laufenden Reporting Verursacht wesentlich erhöhten Verwaltungsaufwand Volatilität Verpflichtung zum Reassessmentfür Leasinggeber und Leasingnehmer (vertrags-, objekt-, unternehmensbedingte Änderungen) Volatilität der Reportingzahlen Auswirkungen auf Forecasts und Gesamtunternehmnsplanung 18

19 Wesentliche Kritikpunkte Unbestimmte Rechtsbegriffe Insignificant portion of the economic benefits embedded in the underlying asset Significant economic incentives (für den Fall der Optionsausübung) Major part of the remaining economic life Substantially all of the fair value of the underlying asset Auswirkungen auf andere Unternehmens bereiche ED birgt neue Wahlrechte und Gestaltungsmöglichkeiten Überarbeitung von Verträgen, Bedingungen oder ganzen Geschäftsabläufen Auswirkungen auf die Bereiche Steuern, Recht, Vertragswesen, Immobilien, IT u.a. Erhöhte Verwaltungskosten Qualifikation Neue Regelungen verlangen hohe fachliche Qualifikation des Personals Erhöhter Beratungsbedarf Darstellung und Kommunikation Effekte aus den neuen Regelungen müssen an Investoren und Stakeholder vermittelt werden Auswirkungen auf Reporting müssen dargestellt und interpretiert werden Veränderungen gegenüber Planungen müssen an Investoren und Stakeholder vermittelt werden 19

20 Vergleich zu bisherigem Modell True and fair view Keine sichtbare Verbesserung der Informationsqualität Volatilitäten durch Adjustierungsmöglichkeiten bei Reportingzahlen Zahlreiche neue Anhangangabenerhöhen nicht die Transparenz Komplexität Stark zunehmende Komplexität bei Ersterfassung Erhöhte Komplexität im laufenden Reporting Erhöhte Komplexität in zugrunde liegenden Geschäftsprozessen Verbesserung Operate/ Finance Lease wurden kritisiert wegen unterschiedlicher Bilanzierung Neues duales Modell führt zu ähnlichen Effekten Aufgabe des bisherigen Kriterienkatalogs führt zu neuen Unsicherheiten bei Ermittlung und Abgrenzung von Leasingverhältnissen Verwaltungsaufwand Wesentlich erhöhte Verwaltungskosten IT / Software Umstellungsaufwand Qualifikationskosten Erhöhter Aufwand im laufenden Geschäft 20

21 4 Detailregelungen 21

22 Detailregelungen Leasing vs. Serviceverträge Gravierende Abgrenzungsfragen (right of use vs. executory contract) Nahezu gleiche wirtschaftliche Sachverhalte werden unterschiedlich behandelt Vgl. nachfolgende Beispielsfälle Typ A Regelungen für Leasinggeber sind sehr komplex, insbesondere beim residual asset Impairmenttest beim residual asset erscheint äußerst komplex und aufwändig Typ B Leasingnehmer erfasst eine Finanzverbindlichkeit (financial instrument) in Höhe der zu leistenden Leasingzahlungen Leasinggeber erfasst keinen finanziellen Vermögenswert für die zu erhaltenden Zahlungen Inkonsistent, da die Risiken des underlying asset anders sind als die des financial instrument Reassessment Änderungen bei marktbasierten Faktoren In diesem (isolierten) Fall ist keine Neubewertung des Leasingvertrags vorzunehmen Kaum vorstellbar, da keine isolierte Betrachtungsweise möglich 22

23 Beispiel (Lease vs. Service) ( Contract for rail cars ) Ein Kunde sichert sich Transportkapazitäten für fünf Jahre und verpflichtet sich im Gegenzug zur Zahlung eines vergleichbaren Entgelts. Beim Transport mit physisch spezifizierten Waggons liegt ein Lease vor. Beim Transport mit wechselnden Waggons liegt kein Lease vor. 23

24 Beispiel (Lease vs. Service) ( Contract for coffee services ) Einem Kunden wird Equipment des Anbieters zur Nutzung überlassen, wobei die Nutzung technisch bedingt nur mit Verbrauchsmaterialien des Anbieters möglich ist. Hier liegt kein Lease vor. ( Contract for medical equipment ) Der Anbieter überlässt dem Kunden Equipment und verpflichtet ihn vertraglich, es ausschließlich unter Verwendung der Verbrauchsmaterialien des Anbieters einzusetzen. Theoretisch hätte der Kunde hier jedoch die Möglichkeit, unter Verstoß gegen seine vertragliche Verpflichtung die Verbrauchsmaterialien auch anderweitig zu beziehen. Hier liegt Lease vor. 24

25 Beispiel (Lease vs. Service) ( Contract for fibre-optic cable ) Der Kunde sichert sich Übertragungskapazitäten für 15 Jahre und verpflichtet sich im Gegenzug zur Zahlung eines vergleichbaren Entgelts. Ob die Übertragung über drei genau spezifizierte (Variante 1) oder über drei beliebig wechselnde (Variante 2) Adern innerhalb desselben Strangs erfolgt, hat für den Kunden keinerlei wirtschaftliche Bedeutung. Bei wirtschaftlicher Betrachtung sind sowohl die Rechte als auch die Verpflichtungen identisch. Variante 1 ist als Lease zu bilanzieren, Variante 2 nicht 25

26 Anwendungsregelungen Retrospektive Anwendung Vollständige retrospektive Anwendung oder optional Anwendung der Regelungen auf den Beginn der ersten Vergleichsperiode Adjustierung des Eigenkapitals auf den Beginn der ersten Vergleichsperiode Korrektur der übrigen Vergleichszahlen Prospektive Anwendung Regeln sollten zur Erleichterung auch für den Beginn der ersten Reportingperiodeanwendbar sein, ohne Korrektur der Vergleichswerte Typ A Leasinggeber muss die Leasingforderung auf Basis der ausstehenden Leasingzahlungen ermitteln, der Diskontierungszins ergibt sich aus der Ursprungsvereinbarung Schwer praktikabel bei sehr langfristigen Leasingverträgen Erleichterungsmöglichkeiten sollten bei Erstanwendung geschaffen werden Duales Modell Duales Modell erschwert Anwendungsregelungen 26

27 5 Fazit und Ausblick 27

28 Fazit Trotz sehr langer Vorbereitungszeit konnte kein überzeugendes neues Modell der Leasingbilanzierung vorgelegt werden Chance zu einer einheitlichen Regelung und Vereinfachung wurde bisher nicht genutzt Starke Kritik aus Verbänden und Wirtschaft Hohe zu erwartende Umstellungsaufwendungen Nachbesserungsbedarf bei konzeptionellen Fragestellungen, verwendeten Rechtsbegriffen und Umfang der zusätzlichen Anhangangabenerscheint geboten Ausblick Widerstände gegen die Umsetzung (insb. EFRAG) Branchenverbände und IDW sehen starken Verbesserungsbedarf und Abkehr vom Dualen Modell als erforderlich an IASB und FASB halten bisher noch am grundlegenden Konzept fest Umsetzung in der vorliegenden Form wird aus unserer Sicht nicht stattfinden 28

29

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