Kindertagesbetreuung. Informationsveranstaltung am
|
|
- Reiner Hermann
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kindertagesbetreuung Informationsveranstaltung am
2 Tagesordnung Betriebskostenfinanzierung/ Konnexitätsmittel Anpassung des bestehenden Systems Kostenausgleichsregelungen Ausbau U3 - Investitionsprogramme Aktionsprogramm U 3 Energetische Sanierung Sozialstaffel Rechtsanspruch U 3 Gruppengrößen und Übergang U3/Ü3 Verschiedenes Sachstand Tagespflege
3 Vereinbarung zur Finanzierung des Krippenausbaus Verteilung der Konnexitätsmittel und Anpassung des Pro-Platz-System des Kreises
4 Betriebskosten - Fakten Betriebskosten - Regelförderung Wie viel Geld stellt das Land insgesamt bereit: I. Betriebskosten Ü 3 ab = 70 Millionen Euro. davon für den Kreis RD = ,52 Euro. (2012 = ,96 Euro). II. Vorgesehene Betriebskosten U 3 mit Steigerung ab = 46,9 Millionen Euro. davon für den Kreis RD = ,92 Euro. (2012 = ,63 Euro).
5 Grundlagen der Förderung III. Konnexitätsmittel für U 3 nach Vereinbarung vom ab = 15 Millionen Euro für die Kommunen, davon werden 13,5 Millionen ausgeschüttet und 1,5 Millionen für den Notfallfond einbehalten. davon für den Kreis RD = ,45 Euro. Dieser zusätzliche Zuschuss an die Kommunen für Betriebskosten wird bis 2017 auf 80 Millionen Euro jährlich anwachsen.
6 Erlassentwurf Besonderheit der Mittel: Die durch die Vereinbarung bereitgestellten Mittel sind zur Erfüllung der Konnexitätsverpflichtung des Landes zur Finanzierung der im kommunalen Bereich entstehenden Kosten vorgesehen. Hierunter fallen auch die Aufwendungen der Kreise für die Betriebskostenförderung und die Sozialstaffelzahlungen.
7 Handlungsbedarfe Was war für den Kreis zu klären? - Verteilungsarithmetik Politik, Gemeindetag - Verteilungsmechanik AG Kitafinanzierung
8 Einigung zwischen Gemeindetag und Kreis zur Verteilungsarithmetik Der Kreisbudget bleibt unverändert (ca. 4,3 Millionen für Sozialstaffel + Betriebskostenförderung) bestehen Konnexitätsmittel in 2013 ( ,45 ) in voller Höhe an die Gemeinden. Ab 2014: Weiterleitung an die Gemeinden nach Abzug der durch das bisherige Budget nicht gedeckten, zusätzlichen Aufwendungen für die Sozialstaffel. Ab 2015: Frühzeitige Evaluation und Neuverhandlung im Jahre Entschädigungszahlungen bis : Thematik für die Finanzierungsgesprächen zwischen den Gemeinden und dem Kreis im Sommer/ Herbst 2013 zu. Die Richtlinie für die Zuschüsse zu einer energetischen Sanierung von Schulen und Kindertagesstätten wird umgehend an die Gemeinden weitergeleitet.
9 Meilensteine Der SHGT-Vorstand hat dem Vorschlag zur Verteilung der Konnexitätsmittel zugestimmt. Der UA-Kita sowie der JHA haben zugestimmt und die Verwaltung mit der Umsetzung in das bestehende Pro-Platz- System zu beauftragt.
10 Verteilungsmechanik Anpassung des bestehenden Pro-Platz-Systems Mitglieder der AG Kita-Finanzierung Molfsee: Herr Hoppe, Flintbek: Frau Timm Büdelsdorf: Herr Hoffmann, Herr Görges Rendsburg: Frau Fugmann Eckernförde: Frau Brunkert Bordesholm: Herr Borchert Nortorf: Frau Albrecht Hüttener Berge: Herr Baum Dänischer Wohld: Herr Bahr Kreis Rendsburg-Eckernförde: Frau Mönke
11 Grundlagen zum Platzbudget Auf der Grundlage der im Kindertagesstättenbedarfsplan erfassten Plätze der Öffnungszeiten der einzelnen Gruppen (Bedarfsgerechtheit) des Betreuungsumfangs differenziert nach U3, Ü3 und I- Gruppen (Bedarfsgerechtheit) Unter Berücksichtigung des Leitungsaufwands der besonderen Situation einzügiger Einrichtungen der Schließungszeiten
12 Platzbudget Berechnungssystem Leistungspunkte pro Platz = Genehmigter Platz x Öffnungszeit x Betreuungsfaktor x Zuschlag Einzügig x Schließungszeit x Leitungsfaktor
13 Platzbudget Berechnungssystem Gesamtmittel Land + Kreis Leistungspunkte Gesamt = pro Leistungspunkt
14 Platzbudget Verfahren o o o o o o o Auszahlung auf Grundlage des Bedarfsplanes März Am (60%) und (40%) eines Jahres Keine Nachzahlungen Kein Verwendungsnachweis Einmal pro Jahr Abfrage Gesamtbetriebskosten und Zusicherung der zweckgemäßen Verwendung Zuschüsse werden im Voraus gezahlt Bei Wegfall oder Hinzukommen einer Gruppe gibt es einen Aufschlag bzw. Abzug im Folgejahr
15 Ergebnisse der Kita-AG: Bisheriges Pro-Platz-Budget läuft gut, berücksichtigt qualitative Merkmale und ist anerkannt! Trennung der Systeme U 3/ Ü 3 (erforderlich, da Zweckbindung sowie Evaluationserfordernis) Alle U 3 Plätze berücksichtigen Auszahlung 7/12 im alten System 5/12 im neuen System Parameter angepasst für 2. Auszahlung: Ü 3 pro Platz 1 neu: 1 AG pro Platz 1,57 neu: 1 U 3 pro Platz 2,7 neu: 1 IG pro Platz 1,5 neu: 1,5 Tagespflege (angestellt)1 neu 0,8
16 Weitere Regelungserfordernisse für die Verwaltung - Information der Städte, Ämter und Gemeinden über veränderte Auszahlung - Ggf. Überprüfung der Restkostenfinanzierungsvereinbarungen - Neuregelung des Kostenausgleiches (bisher U 3: 77, Ü 3: 43 ) Ergebnis der AG: ab zunächst für alle Plätze 43, da die Mittel U 3 stark anwachsend sind (Hinweis: Umsetzung wird geprüft, INFO folgt per Rundschreiben). Perspektive: Einberufung der AG Kostenausgleich und abschließende Neuberechnung der Sätze im Herbst.
17 Ausbaustand U 3 Bedarfsplanung für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren im Kreis Ab August 2013 haben Kinder vom vollendeten 1. bis zum 3. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte oder in Tagespflege. Dieser Anspruch bezieht sich unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Kinder vor Vollendung des ersten Lebensjahres. Dieser Herausforderung haben sich die Städte, Ämter und Gemeinden gestellt und einen Ausbaustand an Kinderbetreuungsplätzen erreicht, der sich wie folgt darstellt:
18 Tagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren im Kreis Rendsburg-Eckernförde Im Juni 2013 leben im Kreis Rendsburg-Eckernförde insgesamt 6051 Kinder unter drei Jahren. Im Kreis sind aktuell: - 77 altersgemischte Gruppen mit insgesamt 385 kalkulierten Plätzen für Kinder unter 3 Jahren, - 91 Krippengruppen mit 910 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren und Plätze in Tagespflege bei 166 Tagespflegepersonen vorhanden. Daraus ergibt sich insgesamt eine Betreuungsquote von 32,4 %. Weitere 280 Plätze sind durch Neubau, Umbau und Umwandlung bereits bestehender Gruppen In konkreter Planung, dazu werden 20 Plätze in 4 Gruppen institutioneller Tagespflege zum 1. August 2013 eingerichtet. Nach Umsetzung der geplanten Maßnahmen ergibt sich eine Betreuungsquote von 37,3 % für den Kreis Rendsburg-Eckernförde. (Hinweis: Die Quote berücksichtigt eine Bedarfsplanung für alle Kinder ab Geburt).
19
20
21 Quote ,0 100,0 95,6 94,8 96,0 97,3 80,0 60,0 Quote u3 Quote 3-6 Jahre 40,0 20,0 15,4 20,4 24,7 32,4 0,0 Mai 2010 Juni 2011 Mai 2012 Juni 2013
22 Übersicht zur Nutzung der Förderprogramme Bundesmittel Bewilligungen insgesamt Geschaffen wurden 758 Plätze U 3 in Kita und 105 in Tagespflege. Landesmittel bis 2013 Bewilligungen insgesamt Geschaffen wurden 405 Plätze U 3 in Kita und 15 in Tagespflege. Bundesmittel neu 2013/2014 Mittelverwaltung zentral durch das Land Bewilligungen für den Kreis (Stand ) = für 100 Plätze U 3
23 Investitionen Förderung des Ausbaus - Verfahren - Mittelverwaltung erfolgt zentral durch das Land, Antragstellung über den Kreis. - Die Zuweisung erfolgt dann einzelfallbezogen nach Antragseingang - Windhundprinzip. - Für Neubaumaßnahmen statt je neu geschaffenen Platz. - Für Umwandlungsmaßnahmen statt je Platz. - Für Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen weiterhin je Platz.
24 Investitionen Förderung des Ausbaus - Sachstand - Halbjährlicher Abruf der Mittel durch das Land nicht verteilte Mittel gehen zurück an den Bund. (Der Bund hat den Ländern und Kommunen enge Fristen zur Umsetzung des neuen Investitionsprogramms gesetzt. So müssen bis zum mindestens 50% der Mittel gebunden sein, ansonsten werden diese an andere Länder mit höherem Bedarf verteilt. ) Für SH ERREICHT!!!
25 Investitionen Förderung des Ausbaus - Fristen Fristen für den Abschluss der Maßnahmen: alte Bundesmittel - die bewilligte Maßnahme muss bis zum abgeschlossen sein * neue Bundesmittel - die bewilligte Maßnahme muss bis zum abgeschlossen sein * alte, d.h. bereits bewilligte, Landesmittel - die bewilligte Maßnahme muss bis zum abgeschlossen sein * neue, d.h. noch zu bewilligende, Landesmittel - die bewilligte Maßnahme muss bis zum abgeschlossen sein * *d.h., die Betriebserlaubnis liegt vor und die Gruppe ist in Betrieb
26 Erfahrungsaustausch - Bestandsabfrage wo stehen wir?
27 Sachstand zu den weiteren Programmen im Zusammenhang U 3 Aktionsprogramm U 3 Richtlinie liegt vor (noch nicht veröffentlicht, Anträge aber sofort möglich!) Ziel: Abbau von Betreuungsspitzen und Vermeidung von Schadensersatzklagen 1,5 Millionen Kurzfristige und nicht vorhersehbare Maßnahmen Auch für Kinder unter 3, wenn Plätze für U 3 dadurch frei werden. Einrichtung von Krippenkleinstgruppen mit bis zu 5 Kindern Mittel zum Abruf stehen für den Kreis ab bereit Bis über den Kreis abrufbar, ab im Windhundverfahren über das Land (nicht ausgeschöpfte Mittel landesweit) ,96 für den Kreis Rendsburg-Eckernförde
28 Sachstand zu den weiteren Programmen im Zusammenhang U 3 Richtlinie energetische Sanierung 11,5 Millionen aus Zinsüberschüssen des Landes für die energetische Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen auf Antrag der Gemeinden bisher keine Richtlinie erlassen.
29 Sozialstaffel Streichung des 25 (3) Satz 7 KitaG durch den SH- Landtag Gesetzesbegründung: Befreiung von Leistungsbeziehern nach SGB II und SGB XII von den Kita-Gebühren Keine umfassende Regelung, um Bundesgesetz und Landesgesetz in Einklang zu bringen ( 90 (3) SGB VIII./. 25 KitaG) Zumutbarkeitsprüfung parallel Aber Folge: 100% Ermäßigung bei Unterschreiten der Bedarfgrenzen nach dem SGB XII Auswirkungen aus die Sozialstaffelrichtlinie des Kreises
30 Sozialstaffel Anschreiben an die Städte, Ämter und Gemeinden vom regelt den Umgang Richtlinie nur in Teilen nichtig kein Änderungsbedarf der Richtlinie, aber Anwendung von 100% Befreiung bei Unterschreiten der Bedarfgrenzen durch höherrangiges Recht Kontrollprüfungen erforderlich Berechnungsbogen wurde durch das Amt Hüttener Berge angepasst und wird an mitgeteilte Kontakte versandt Perspektive = Anpassung der Richtlinie des Kreises in Zusammenarbeit mit der Kreispolitik und Vertretern der Arbeitsgruppe.
31 Rechtsanspruch U 3, Gruppengrößen und Übergänge
32 Rechtsanspruch ab Umfang des Rechtsanspruches nach 24 (2) SGB VIII - Gesetzlich nicht umfassend geregelt - Bedarfsunabhängiger Grundanspruch für alle (Empfehlung = 4 Stunden an 5 Tagen). - Alles weitere = individueller Bedarf. Einzelfallbezogene Erweiterung oder Verkürzung des Regelangebotes - Elternbezogene Bedarfe: Berufstätigkeit, Ausbildung, Arbeitssuche, Pflege von Angehörigen u.w. (rein persönliche Gründe scheiden aus = Objektivität!). - Kindbezogene Bedarfe: Förderung außerhalb der Familie erforderlich durch belastende familiäre Situation
33 Gruppengrößen und Übergang U 3 Ü 3 Die bekannten Standards sind als Regelgrößen einzuhalten individuelle Situationen zeitnah mit der Heimaussicht beraten und Anträge stellen = gemeinsame Lösungen!
34 Gruppengrößen und Übergang U 3 Ü 3 Aktuelle Hinweise vom Land: - Befristete Erhöhung Regelgruppen auf 25 Kinder bei unvorhergesehenen und kurzfristigen Bedarfssituationen (alles andere im Rahmen der Bedarfsplanung langfristig planen = 3. Geburtstag ist vorhersehbar) - Verbleib Ü 3 in Krippengruppe möglich, wenn Förderung sicher gestellt ist. - Status Krippe ändert sich nicht, wenn sicher gestellt ist, dass bei Beginn des Kita-Jahres nur U3-Kinder aufgenommen sind. - Neue Betriebserlaubnis erforderlich, wenn der Gruppenschlüssel nach 8 KitaVO erhöht wird (AG- Gruppe), ansonsten lediglich Information an die Heimaufsicht. - Größe von AG-Gruppen Berechnung immer von Regelgruppengröße (20 Kinder) ausgehend.
35 Verschiedenes Halbe Krippengruppen - Ziel: Nutzung freier Räume für verkleinerte Krippengruppen - Projekt längstens bis Danach müssen bedarfsgerechte Betreuungsplätze für alle Altersgruppen geschaffen sein - Betriebserlaubnis ist erforderlich! - Bis zu 5 Kinder - Fachkraft und weitere geeignete Person erforderlich - Standards der Krippen für Schlafplätze und Sanitärbereich gelten fort.
36 Verschiedenes - Kindheitspädagoginnen/-pädagogen als Zweitkraft - Betreuungsgeld - Simulationstool Betriebskosten
37 Kindertagespflege Sachstand
38 Aktuelle Zahlen Statistik Kinder in Tagespflege U3: = = = = 430 Tagespflegepersonen/ Plätze = 144/ = 144/ = 150/ = 166/ 664
39 Geförderte Kinder in Tagespflege J an- 12 F eb- 12 Mrz - 12 Apr- 12 Mai- 12 J un- 12 J ul- 12 Aug- 12 S ep- 12 Okt- 12 Nov- 12 Dez - 12 J an- 13 F eb- 13 Mrz - 13 Apr- 13 Mai- 13 U3 Ü3
40 Evaluation Vermittlungsstellen - Die Evaluation der Vermittlungsstellen läuft - Auswertung zum Stichtag Parallel wurde eine Kundenbefragung vorgenommen, auch hier liegen die Ergebnisse vor und werden derzeit bewertet.
41 Pilot Hüttener Berge Die Antragsbearbeitung im Rahmen der Förderung von Kindern in Kindertagespflege wurde zum auf das Amt Hüttener Berge übertragen. Befristet bis 2014 Übergabe von 5 Fällen zum Evaluation ist vorgesehen.
42 Kindertagesbetreuung Informationsveranstaltung am Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Anlage I Förderrichtlinie für Kindertageseinrichtungen
Anlage I Förderrichtlinie für Kindertageseinrichtungen zur Richtlinie des Kreises Plön zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege 1. Gesetzliche Grundlage Gem. 25 Abs. 1 Nr.
MehrZuständigkeiten. Kinderbetreuung. im Kreis Stormarn. www.kreis-stormarn.de. Gemeinden Kommunale Selbstverwaltung (Daseinsvorsorge) Kreis Stormarn
Kinderbetreuung im Zuständigkeiten Gemeinden Kommunale Selbstverwaltung (Daseinsvorsorge) 9,8 SGB VIII und KiTaG (Garantenstellung) Land (KiTaG) Umsetzung und Ausführung des Bundesrechtes Bund (SGB VIII)
MehrInformationsveranstaltung. Personal in Kindertagesstätten Gruppengrößen; Ausnahmegenehmigungen Übergang Krippe Regelgruppe Verschiedenes
Informationsveranstaltung Personal in Kindertagesstätten Gruppengrößen; Ausnahmegenehmigungen Übergang Krippe Regelgruppe Verschiedenes Personal in Kindertagesstätten 15 KiTaG, 2 KiTaVO Pädagogisch ausgebildetete
Mehr1.2.1 Die laufende Geldleistung wird ausschließlich unter den Voraussetzungen des 24 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII erbracht.
Richtlinien der Stadt Aachen über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen nach 23 Abs. 1 und Abs. 2 des SGB VIII (gültig ab 01.08.2013) 1. Voraussetzungen 1.1 Zuständigkeit
MehrKinderbetreuung U 3 als Instrument der Arbeitspolitik. Merkblatt für Eltern in Elternzeit und ALG II-Beziehende
Kinderbetreuung U 3 als Instrument der Arbeitspolitik Merkblatt für Eltern in Elternzeit und ALG II-Beziehende Elternteile in Elternzeit, die ihre Beschäftigung durch Rückkehr aus der Elternzeit oder innerhalb
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrVereinbarung zur Finanzierung des Krippenausbaus
Kindertagesstätten Vereinbarung zur Finanzierung des Krippenausbaus Sachstand zur Umsetzung der Vereinbarung und Auswirkungen auf das Finanzierungssystem des Kreises Rendsburg-Eckernförde Hintergründe
MehrHäufig gestellte Fragen zum Thema Migration
Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3833 6. Wahlperiode 21.04.2015
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3833 6. Wahlperiode 21.04.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Regelung zur Kindertagesbetreuung für Eltern in der Ausübung
MehrSatzung des Landkreises Rostock zur Umsetzung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V)
Satzung des Landkreises Rostock zur Umsetzung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) Aufgrund des 92 in Verbindung mit 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) sowie
MehrKinder zwischen 0 und 3 Jahren
Kinder zwischen 0 und 3 Jahren Empfehlung zur Wahl der passenden Betreuungsform und Gruppenzusammensetzung Kinder zwischen 0 und 3 Jahren in einer bestehenden Kindertagesstätte: Welche Betreuungsform passt?
MehrKostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen
Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 21. November
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege. Erl. d. MS v. 28. 5. 2013 104.2 43580 /28 VORIS 21064
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege Erl. d. MS v. 28. 5. 2013 104.2 43580 /28 VORIS 21064 Bezug : Erl. v. 15. 6. 2010 (Nds. MBl. S. 615), zuletzt
MehrIhre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe. Mehrwert der Fusion. Das Wichtigste vorab:
Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe Das Wichtigste vorab: Der Zahlungsverkehr (inkl. Karten, Online-Banking, Vordrucke usw.) wird bis auf weiteres
MehrRichtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege. 1 Rechtliche Grundlagen
Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege 1 Rechtliche Grundlagen (1) Die Förderung von Kindern in Tagespflege gehört nach 2 Abs. 2 Ziff. 3 i.v.m. 22 bis 25 Achtes Buch Sozialgesetzbuch
MehrKostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen
Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 20. November 2009 (9211-05
MehrR i c h t l i n i e n
R i c h t l i n i e n über die Gewährung von Zuwendungen zu den Bau-, Ausstattungs- und Personalkosten der Kindertagesstätten im Rhein-Lahn-Kreis I. Bau- und Ausstattungskosten 1. Allgemeines Nach 15 Abs.
MehrAufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter. sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende
Grundsatz: 8 Abs. 2 APG DVO Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende Jahresentgelt die Summe nicht übersteigt, die
MehrInformationsbroschüre. über die Betreuungsangebote in Ottenbach. Kindergartenjahr 2015/2016 Schuljahr 2015/2016
Informationsbroschüre über die Betreuungsangebote in Ottenbach Kindergartenjahr 2015/2016 Schuljahr 2015/2016 Gemeinsam herausgegeben von Gemeinde Ottenbach Hauptstraße 4 73113 Ottenbach Tel. 07165/91291-15
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531. 17. Wahlperiode 2010-05-04
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531 17. Wahlperiode 2010-05-04 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Erteilung von Fahrberechtigungen
MehrÜbersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen
Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund
Mehr1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.
Merkblatt Starthilfe (Stand: 01.07.2014) Das Ziel der Starthilfeförderung ist der Aufbau nachhaltiger, personenorientierter und sozialraumbezogener ambulanter Unterstützungsangebote. Zielgruppen der Förderung
MehrBürgerversammlung. Kindertagesbetreuung für 0- bis 3-Jährige
Kindertagesbetreuung für - bis 3-Jährige 16. Stadtbezirk: 1.348 Plätze in Kinderkrippen und Häusern für Kinder und KITZ 88 Plätze in Eltern-Kind- Initiativen 8 Plätze in Kindertagespflege und Großtagespflege
MehrKinderbetreuung in Hamburg
Kinderbetreuung in Hamburg Ab dem 1. August 2013 hat in Hamburg jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf eine tägliche, bis zu fünfstündige Betreuung
MehrArbeitslosengeld II II
in Tsd. 5.000 4.750 4.500 4.250 4.000 3.750 3.500 3.250 3.000 2.750 2.500 2.250 2.000 1.750 1.500 1.250 1.000 750 500 250 0 Arbeitslosengeld II II Leistungsempfänger in absoluten Zahlen, 1994 1994 bis
MehrR i c h t l i n i e n zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. in der Sportart Fußball. gemäß 2 der Vereinssatzung WIR e.v.
R i c h t l i n i e n zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Sportart Fußball gemäß 2 der Vereinssatzung WIR e.v. Frankfurt (Oder) Allgemeine Förderungsvoraussetzungen: 1. Antragsteller (Oder),
MehrMit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien
Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien Arbeitsgruppe 6 Problemlagen an der Schnittstelle zwischen SGB VIII und SGB XII. 1 These 1 These 2 These 3 These 4
MehrWir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)
MehrRichtlinien für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege
Richtlinien für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege Präambel Die Verbesserung der Familienfreundlichkeit und die Förderung der Bildung und Erziehung von Kindern ist ein zentrales Anliegen des
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
MehrSitua?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde
Ein Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz für Mecklenburg- Vorpommern aus Sicht der Stadt Loitz in Vorpommern Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde verschiedene Windkra.anlagen unterschiedlichen
MehrRichtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
Richtlinien für den Arbeitslosenfonds 535 Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Vom 29. Oktober 2010 (KABl. 2011, S.
MehrInitiativen zur Gewinnung von Auszubildenden für den Beruf in der Altenpflege im Land Niedersachsen
Initiativen zur Gewinnung von Auszubildenden für den Beruf in der Altenpflege im Land Niedersachsen Dokumentation im Rahmen der AAA-Fachtagung am 07.05.2012 in Freiburg Erstellt von Michael Koperski Übersicht
MehrRegelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts
Gesetzestext 20 20 Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts (1) Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des
MehrDas NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten
Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1
MehrPflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70
PREISBLATT 1 Entgelte pro Tag vollstationär * Pflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01 Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69 Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70 Unterkunft 18,37 18,37 18,37
MehrPflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04
PREISBLATT 1 Entgelte pro Tag Vollstationär * Pflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35 Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69 Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04 Unterkunft 16,94 16,94 16,94
MehrDas Bildungsund Teilhabepaket in der Stadt Hamm. mehr Chancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Das Bildungsund Teilhabepaket in der Stadt Hamm mehr Chancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene n Schulbedarf n Ausflüge n Schülerbeförderung 1n Lernförderung/ Nachhilfe 2 Zuschuss zum gemeinschaftlichen
MehrVorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015
Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 20.02.2015 Dr.Rose 2858 Lfd. Nr. 141/15 Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Fonds West
Mehr[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL
[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL Was bedeutet Customer Service by KCS.net? Mit der Einführung von Microsoft Dynamics AX ist der erste wichtige Schritt für viele Unternehmen abgeschlossen.
MehrAusführungserlass zur Aussetzung der Zinserhöhung nach 16 Absatz 9 Satz 5 SHWoFG
Ausführungserlass zur Aussetzung der Zinserhöhung nach 16 Absatz 9 Satz 5 SHWoFG 1. Prüfung von Anträgen nach 16 Absatz 9 Satz 5 Nummer 1 SHWoFG Das SHWoFG regelt in 16 Absatz 9 Satz 5 Nummer 1, dass von
MehrAGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS.
AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS. Themenfeld 3 Beruf und Familie schließen sich auch in der Bundeswehr nicht aus. Als familienfreundlicher Arbeitgeber unterstützt die Bundeswehr bei
MehrBildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Umsetzung im Landkreis Hameln-Pyrmont Schwerpunkt: Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft Bericht für die Regionaltagungen des KSB am 28.09., 12.10.
Mehrerstmalig erwähnt 1048 Bedarfsabfrage 09/2015 GEMEINDE BIBURG Bedarfserhebung
GEMEINDE BIBURG Bedarfserhebung für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung nach Art. 7 BayKiBiG in der Gemeinde Biburg Seite 1 von 11 Elternbefragung zur Bedarfserhebung KITA (Kinderkrippe
MehrZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS. Merkblatt. zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006
ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS Merkblatt zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006 Abteilung Sozialpolitik Berlin, Dezember 2005 - 2 - Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
MehrÖrtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau
Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Timo Wissel Albrecht Rohrmann Timo Wissel / Albrecht Rohrmann: Örtliche Angebots-
MehrInformationen zum Auslaufen des Diplomstudiengangs Psychologie. Universität zu Köln Department Psychologie
Informationen zum Auslaufen des Diplomstudiengangs Psychologie Department Psychologie Die wichtigsten Termine 17.09.2012 - letzter Anmeldetermin für Prüfungen 30.09.2012 - letztmögliche Anmeldung der Diplomarbeit
MehrRichtlinien zur Gewährung einer Ansiedlungs- und Geburtenförderung der Gemeinde Weidhausen b.coburg
Richtlinien zur Gewährung einer Ansiedlungs- und Geburtenförderung der Gemeinde Weidhausen b.coburg 1 ZUWENDUNGSZWECK, RECHTSGRUNDLAGE 1.1 Zuwendungszweck In der Gemeinde Weidhausen b.coburg ist seit einigen
MehrVerkündungsblatt der. an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe
Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 43. Jahrgang 27. August 2015 Nr. 36 Bekanntmachung der Neufassung der Ausschreibung von Stipendien der Hochschule Ostwestfalen-Lippe zur Unterstützung
MehrAnspar-Darlehensvertrag
Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:
MehrGroßbeerener Spielplatzpaten
Großbeerener Spielplatzpaten 1. Vorwort 2. Die Idee 3. Das Ziel 4. Die Spielplatzpaten 5. Die Aufgaben der Paten 6. Die Aufgaben der Gemeinde Großbeeren 1. Die Vorwort Die Gemeinde Großbeeren erfreut sich
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrNKR in Schleswig-Holstein Was hat sich geändert und was kommt noch?
Beitrag: Stand der Doppik in Schleswig-Holstein Referent: Jan-Christian-Erps, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages Veranstaltung am 25.09.2013 an der FHVD Altenholz
MehrPflege ein großes Thema...
Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren
Mehrmicura Pflegedienste München/Dachau GmbH
micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten
Mehr1. Einleitung. 2. Investitionspaket Brücken in die Zukunft
1. Einleitung Am 26.10.2015 fand im Sächsischen Staatsministerium der Finanzen (SMF) ein Spitzengespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden (SSG und SLKT) zu den Themenbereichen: Investitionspaket Brücken
Mehr(4) Leistungen zur Kinderbetreuung nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch gehen Leistungen nach dieser Satzung vor.
Satzung der StädteRegion Aachen über die Kindertagespflege im Sinne der 23 und 24 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Kindertagespflegesatzung vom 12.11.2009. Der Städteregionstag der StädteRegion
MehrErstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes. für die Samtgemeinde Sottrum
Erstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes für die Samtgemeinde Sottrum Das Protokoll zur Auftaktveranstaltung am 06. Mai 2015 Tag, Zeit: Ort: 06.05.2015, 19:00 bis 21:00 Uhr Sitzungssaal
Mehrzum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
MehrNeuregelung zum Sozialausweis der Stadt Erfurt in Verbindung mit den Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II und 34 SGB XII
Anlage 1 Neuregelung zum Sozialausweis der Stadt Erfurt in Verbindung mit den Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II und 34 SGB XII Sachverhalt Der Sozialausweis der Landeshauptstadt Erfurt
MehrDie Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen
Corinna Westfahl, Teamleiterin Agentur für Arbeit Hamburg, 31. Mai 2013 Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen was leisten die Arbeitsvermittlung und der Arbeitgeberservice
MehrAbschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin:
Abschrift Absender: Stadt - Einwohneramt Adresse: Mit Postzustellungsurkunde Herr Betr.: Staatsangehörigkeit; Optionspflicht aufgrund Eintritt der Volljährigkeit Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Optionserklärung
MehrFreie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung
Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Freie Waldorfschule Erfurt e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Erfurt und ist in
MehrKurzanleitung zur Übermittlung der mündlichen Prüfungsergebnisse mit DSD-Online. Stand: Dezember 2006. Schulmanagement weltweit
Kurzanleitung zur Übermittlung der mündlichen Prüfungsergebnisse mit DSD-Online Stand: Dezember 2006 Schulmanagement weltweit Einleitung Ab sofort werden die Ergebnisse der mündlichen Prüfung in DSD-Online
MehrI N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landesrat Dr. Josef Stockinger am 1. April 2010 zum Thema "Hortpädagoginnen/Hortpädagogen gesucht Berufsbegleitendes Kolleg für Hortpädagogik startet an der
MehrRichtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009
Anlage 1 Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009 1 Kindertagespflege Die Förderung in Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII ist eine Leistung der
MehrFAQ Freunde-werben auf osnatel.de
FAQ Freunde-werben auf osnatel.de Wie funktioniert Freunde-werben auf osnatel.de? Wen kann ich als Kunden für Osnatel-Produkte werben? Für welche Osnatel-Produkte kann ich einen Neukunden werben? Wann
MehrDeutschland-Check Nr. 35
Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668
MehrGesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. 14. Oktober 2014
Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf 14. Oktober 2014 Familienpflegezeit Die Anforderungen an die Familien sind hoch: Eltern kümmern sich um ihre Kinder, müssen im Beruf Leistung
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Mittagsverpflegung von bedürftigen Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege bis zum Eintritt in die Schule (Richtlinie Mittagsverpflegung)
MehrG e b ü h r e n s a t z u n g. für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vlotho vom 22. Dez. 1976
6.01 G e b ü h r e n s a t z u n g für die öffentliche Abfallentsorgung vom 22. Dez. 1976 (nach dem Stand der 32. Änderung - 22. Satzung vom 3.12.2013 zur Änderung von Beitrags- und - *) Aufgrund des 7
MehrInklusion Gemeinsam lernen am Gymnasium Fachtagung des Bündnisses länger gemeinsam lernen, Pulheim, 30. 10. 2014
Gisela Peter Inklusion Gemeinsam lernen am Gymnasium Fachtagung des Bündnisses länger gemeinsam lernen, Pulheim, 30. 10. 2014 Die aktuellen Zahlen und Prognosen Entwicklung des Anteils der Schülerinnen
MehrDaten und Fakten zur Einführung der Unisex-Tarife bei Swiss Life
Daten und Fakten zur Einführung der Unisex-Tarife bei Swiss Life 24/2012 04.10.2012 PM-PK/Nico Babiak Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Partner-Info informieren wir Sie über wichtige Fragestellungen
MehrSteuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte
Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen
Mehr1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?
Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die
MehrNachtrag zum Haushaltsplan. Haushaltsjahr 2004. Wirtschaftsplan. Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt"
Land Sachsen-Anh Nachtrag zum Haushsplan für das Haushsjahr 2004 Wirtschaftsplan Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anh" -2- Kapitel 5410 Wirtschaftsplan zum Sondervermögen Altlastensanierung Sachsen-Anh
MehrElektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber ELStAM bei Arbeitgebern mit Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM eines Arbeitnehmers frühestens ab
MehrSituation und Entwicklung der Kleinkindbetreuung
Jahrestagung für Jugendamtsleiter/-innen (02./03. Februar 2012) Situation und Entwicklung der Kleinkindbetreuung Rudolf.Vogt@kvjs.de Kleinkindbetreuung Übersicht Ausgangslage Rechtslage Bedarfsplanung
MehrKita Drachennest Mühlenweg 67 26382 Wilhelmshaven Frau Strutz, Leiterin
Kita Drachennest Mühlenweg 67 26382 Wilhelmshaven Frau Strutz, Leiterin Die Kita Drachennest ist aus einer Arbeitsplatz-Initiative für Frauen (API) entstanden. Natürlich kommen mittlerweile auch Männer
MehrBegrüßung mit Schwung und Begeisterung. Die Teilnehmer müssen spüren, dass die Aufgabe Spaß macht.
Begrüßung mit Schwung und Begeisterung. Die Teilnehmer müssen spüren, dass die Aufgabe Spaß macht. Wenn Sie die Teilnehmer kennen, ein paar persönliche Worte... oder Alternativ eine Frage zum aktuellen
Mehrbetreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung
Richtlinie des Landes Tirol betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung Abteilung Soziales 1 Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 19. Mai 2015 2
Mehr33 - Leistungsvoraussetzungen
Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen
MehrPflege im Jahr 2007. Pflege
Pflege im Jahr 2007 Von Gerhard Hehl In Rheinland-Pfalz gab es im Dezember 2007 fast 102 500 pflegebedürftige Menschen. Gut die Hälfte erhielt ausschließlich Pflegegeld. Fast 20% wurden ambulant, weitere
MehrWorkflows verwalten. Tipps & Tricks
Tipps & Tricks INHALT SEITE 1. Grundlegende Informationen 3 2. Workflows / Genehmigungsprofile verwalten 2.1 Erstes Genehmigungsprofil einrichten 5 2.2 Zweites Genehmigungsprofil einrichten 11 2.3 Workflow
MehrAGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS.
AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS. Themenfeld 3 Beruf und Familie schließen sich auch in der Bundeswehr nicht aus. Als familienfreundlicher Arbeitgeber unterstützt die Bundeswehr bei
MehrExterne Abfrage von E-Mail für Benutzer der HSA über Mozilla-Thunderbird
Externe Abfrage von E-Mail für Benutzer der HSA über Mozilla-Thunderbird Vorweg zunächst einige allgemeine Worte: Sie müssen über einen Account bei uns verfügen und ein E-Mail-Postfach bei uns haben. Dann
MehrStand der Umsetzung des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7322 18. Wahlperiode 21.01.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Maria Klein-Schmeink,
MehrSparen mit der Sparkassen-RiesterRente. Da legt der Staat ordentlich was drauf.
Sparen mit der Sparkassen-RiesterRente. Da legt der Staat ordentlich was drauf. Staatlicher Zuschuss: Über 51% sind möglich!* Sparkassen-Finanzgruppe * Die Höhe der staatlichen Förderung ist abhängig von
MehrKurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich
Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich Mitgliederbereich (Version 1.0) Bitte loggen Sie sich in den Mitgliederbereich mit den Ihnen bekannten Zugangsdaten
MehrGesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung tritt am 1. August in Kraft
HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Friedrichstraße 108, 10117 Berlin 11055 Berlin Pressemitteilung TEL +49 (0)30 18441-2225 FAX +49 (0)30 18441-1245 www.bundesgesundheitsministerium.de E-MAIL pressestelle@bmg.bund.de
MehrÜbungsaufgaben Tilgungsrechnung
1 Zusatzmaterialien zu Finanz- und Wirtschaftsmathematik im Unterricht, Band 1 Übungsaufgaben Tilgungsrechnung Überarbeitungsstand: 1.März 2016 Die grundlegenden Ideen der folgenden Aufgaben beruhen auf
Mehram 23.10.2013 TOP Ö 143
Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Stadt Amt/Sachbearbeiter Hauptamt / Herr Eszterle Betreff: Kinderkrippe Tausendfüßler UG AZ.: 465.051 Anlagen Anl. 1: Darlehensangebot Anl.
MehrAnlage II / 2 Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege (z.b. bei Berufstätigkeit, Schule, Sprachkurs)
Anlage II / 2 Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege (z.b. bei Berufstätigkeit, Schule, Sprachkurs) Ich/Wir. (Name und Anschrift der/des Erziehungsberechtigten) Telefonnummer (für evtl. Rückfragen):.
MehrZusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013)
Zusatzprämientarif Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013) Genehmigt vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartment gestützt auf Art. 14 SERV-G, Art. 15 und 16 SERV-V in Verbindung mit Art. 4 des Bundesgesetzes
MehrSatzung des Lahn-Dill-Kreises über die Förderung in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen
Satzung des Lahn-Dill-Kreises über die Förderung in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen vom 9. Dezember 2013 Stand: 1. Änderung vom 30. November 2015 (Änderung der Anlage 2 durch Beschluss
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrMeinungen zum Sterben Emnid-Umfrage 2001
Meinungen zum Sterben Emnid-Umfrage 2001 Als Interessenvertretung der Schwerstkranken und Sterbenden beschäftigt sich die Deutsche Hospiz Stiftung seit ihrer Gründung 1995 mit dem Thema "Sterben in Deutschland".
MehrDie Betreuung in Kindertagespflege ist für höchstens 52 Wochen einschließlich 4 Wochen Urlaub der Tagespflegeperson vorgesehen.
Richtlinien über die Genehmigung von Tagespflege und über die Festsetzung der Höhe der Geldleistung für Tagespflegepersonen nach 23 Abs. 2, 2 a SGB VIII I. Genehmigung von Tagespflege 1. Voraussetzungen
MehrEntwicklung des Heimrechtes unter Berücksichtigung des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes. Hannover im September 2015. Axel Merschky, BP-LWTG
Entwicklung des Heimrechtes unter Berücksichtigung des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes Hannover im Axel Merschky, BP-LWTG Folie 1 BP-LWTG Rheinland-Pfalz Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG Maßregelvollzugsgesetz
MehrKostenentwicklung der Kindereinrichtungen der Gemeinde Ilmtal
Kostenentwicklung der Kindereinrichtungen der Gemeinde Ilmtal 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Geburten 32 29 35 32 31 31 37 Kapazitäten der Kindereinrichtungen der Gemeinde Ilmtal zum 30.06.2015 Name
Mehr