Kindertagesbetreuung. Informationsveranstaltung am

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1 Kindertagesbetreuung Informationsveranstaltung am

2 Tagesordnung Betriebskostenfinanzierung/ Konnexitätsmittel Anpassung des bestehenden Systems Kostenausgleichsregelungen Ausbau U3 - Investitionsprogramme Aktionsprogramm U 3 Energetische Sanierung Sozialstaffel Rechtsanspruch U 3 Gruppengrößen und Übergang U3/Ü3 Verschiedenes Sachstand Tagespflege

3 Vereinbarung zur Finanzierung des Krippenausbaus Verteilung der Konnexitätsmittel und Anpassung des Pro-Platz-System des Kreises

4 Betriebskosten - Fakten Betriebskosten - Regelförderung Wie viel Geld stellt das Land insgesamt bereit: I. Betriebskosten Ü 3 ab = 70 Millionen Euro. davon für den Kreis RD = ,52 Euro. (2012 = ,96 Euro). II. Vorgesehene Betriebskosten U 3 mit Steigerung ab = 46,9 Millionen Euro. davon für den Kreis RD = ,92 Euro. (2012 = ,63 Euro).

5 Grundlagen der Förderung III. Konnexitätsmittel für U 3 nach Vereinbarung vom ab = 15 Millionen Euro für die Kommunen, davon werden 13,5 Millionen ausgeschüttet und 1,5 Millionen für den Notfallfond einbehalten. davon für den Kreis RD = ,45 Euro. Dieser zusätzliche Zuschuss an die Kommunen für Betriebskosten wird bis 2017 auf 80 Millionen Euro jährlich anwachsen.

6 Erlassentwurf Besonderheit der Mittel: Die durch die Vereinbarung bereitgestellten Mittel sind zur Erfüllung der Konnexitätsverpflichtung des Landes zur Finanzierung der im kommunalen Bereich entstehenden Kosten vorgesehen. Hierunter fallen auch die Aufwendungen der Kreise für die Betriebskostenförderung und die Sozialstaffelzahlungen.

7 Handlungsbedarfe Was war für den Kreis zu klären? - Verteilungsarithmetik Politik, Gemeindetag - Verteilungsmechanik AG Kitafinanzierung

8 Einigung zwischen Gemeindetag und Kreis zur Verteilungsarithmetik Der Kreisbudget bleibt unverändert (ca. 4,3 Millionen für Sozialstaffel + Betriebskostenförderung) bestehen Konnexitätsmittel in 2013 ( ,45 ) in voller Höhe an die Gemeinden. Ab 2014: Weiterleitung an die Gemeinden nach Abzug der durch das bisherige Budget nicht gedeckten, zusätzlichen Aufwendungen für die Sozialstaffel. Ab 2015: Frühzeitige Evaluation und Neuverhandlung im Jahre Entschädigungszahlungen bis : Thematik für die Finanzierungsgesprächen zwischen den Gemeinden und dem Kreis im Sommer/ Herbst 2013 zu. Die Richtlinie für die Zuschüsse zu einer energetischen Sanierung von Schulen und Kindertagesstätten wird umgehend an die Gemeinden weitergeleitet.

9 Meilensteine Der SHGT-Vorstand hat dem Vorschlag zur Verteilung der Konnexitätsmittel zugestimmt. Der UA-Kita sowie der JHA haben zugestimmt und die Verwaltung mit der Umsetzung in das bestehende Pro-Platz- System zu beauftragt.

10 Verteilungsmechanik Anpassung des bestehenden Pro-Platz-Systems Mitglieder der AG Kita-Finanzierung Molfsee: Herr Hoppe, Flintbek: Frau Timm Büdelsdorf: Herr Hoffmann, Herr Görges Rendsburg: Frau Fugmann Eckernförde: Frau Brunkert Bordesholm: Herr Borchert Nortorf: Frau Albrecht Hüttener Berge: Herr Baum Dänischer Wohld: Herr Bahr Kreis Rendsburg-Eckernförde: Frau Mönke

11 Grundlagen zum Platzbudget Auf der Grundlage der im Kindertagesstättenbedarfsplan erfassten Plätze der Öffnungszeiten der einzelnen Gruppen (Bedarfsgerechtheit) des Betreuungsumfangs differenziert nach U3, Ü3 und I- Gruppen (Bedarfsgerechtheit) Unter Berücksichtigung des Leitungsaufwands der besonderen Situation einzügiger Einrichtungen der Schließungszeiten

12 Platzbudget Berechnungssystem Leistungspunkte pro Platz = Genehmigter Platz x Öffnungszeit x Betreuungsfaktor x Zuschlag Einzügig x Schließungszeit x Leitungsfaktor

13 Platzbudget Berechnungssystem Gesamtmittel Land + Kreis Leistungspunkte Gesamt = pro Leistungspunkt

14 Platzbudget Verfahren o o o o o o o Auszahlung auf Grundlage des Bedarfsplanes März Am (60%) und (40%) eines Jahres Keine Nachzahlungen Kein Verwendungsnachweis Einmal pro Jahr Abfrage Gesamtbetriebskosten und Zusicherung der zweckgemäßen Verwendung Zuschüsse werden im Voraus gezahlt Bei Wegfall oder Hinzukommen einer Gruppe gibt es einen Aufschlag bzw. Abzug im Folgejahr

15 Ergebnisse der Kita-AG: Bisheriges Pro-Platz-Budget läuft gut, berücksichtigt qualitative Merkmale und ist anerkannt! Trennung der Systeme U 3/ Ü 3 (erforderlich, da Zweckbindung sowie Evaluationserfordernis) Alle U 3 Plätze berücksichtigen Auszahlung 7/12 im alten System 5/12 im neuen System Parameter angepasst für 2. Auszahlung: Ü 3 pro Platz 1 neu: 1 AG pro Platz 1,57 neu: 1 U 3 pro Platz 2,7 neu: 1 IG pro Platz 1,5 neu: 1,5 Tagespflege (angestellt)1 neu 0,8

16 Weitere Regelungserfordernisse für die Verwaltung - Information der Städte, Ämter und Gemeinden über veränderte Auszahlung - Ggf. Überprüfung der Restkostenfinanzierungsvereinbarungen - Neuregelung des Kostenausgleiches (bisher U 3: 77, Ü 3: 43 ) Ergebnis der AG: ab zunächst für alle Plätze 43, da die Mittel U 3 stark anwachsend sind (Hinweis: Umsetzung wird geprüft, INFO folgt per Rundschreiben). Perspektive: Einberufung der AG Kostenausgleich und abschließende Neuberechnung der Sätze im Herbst.

17 Ausbaustand U 3 Bedarfsplanung für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren im Kreis Ab August 2013 haben Kinder vom vollendeten 1. bis zum 3. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte oder in Tagespflege. Dieser Anspruch bezieht sich unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Kinder vor Vollendung des ersten Lebensjahres. Dieser Herausforderung haben sich die Städte, Ämter und Gemeinden gestellt und einen Ausbaustand an Kinderbetreuungsplätzen erreicht, der sich wie folgt darstellt:

18 Tagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren im Kreis Rendsburg-Eckernförde Im Juni 2013 leben im Kreis Rendsburg-Eckernförde insgesamt 6051 Kinder unter drei Jahren. Im Kreis sind aktuell: - 77 altersgemischte Gruppen mit insgesamt 385 kalkulierten Plätzen für Kinder unter 3 Jahren, - 91 Krippengruppen mit 910 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren und Plätze in Tagespflege bei 166 Tagespflegepersonen vorhanden. Daraus ergibt sich insgesamt eine Betreuungsquote von 32,4 %. Weitere 280 Plätze sind durch Neubau, Umbau und Umwandlung bereits bestehender Gruppen In konkreter Planung, dazu werden 20 Plätze in 4 Gruppen institutioneller Tagespflege zum 1. August 2013 eingerichtet. Nach Umsetzung der geplanten Maßnahmen ergibt sich eine Betreuungsquote von 37,3 % für den Kreis Rendsburg-Eckernförde. (Hinweis: Die Quote berücksichtigt eine Bedarfsplanung für alle Kinder ab Geburt).

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21 Quote ,0 100,0 95,6 94,8 96,0 97,3 80,0 60,0 Quote u3 Quote 3-6 Jahre 40,0 20,0 15,4 20,4 24,7 32,4 0,0 Mai 2010 Juni 2011 Mai 2012 Juni 2013

22 Übersicht zur Nutzung der Förderprogramme Bundesmittel Bewilligungen insgesamt Geschaffen wurden 758 Plätze U 3 in Kita und 105 in Tagespflege. Landesmittel bis 2013 Bewilligungen insgesamt Geschaffen wurden 405 Plätze U 3 in Kita und 15 in Tagespflege. Bundesmittel neu 2013/2014 Mittelverwaltung zentral durch das Land Bewilligungen für den Kreis (Stand ) = für 100 Plätze U 3

23 Investitionen Förderung des Ausbaus - Verfahren - Mittelverwaltung erfolgt zentral durch das Land, Antragstellung über den Kreis. - Die Zuweisung erfolgt dann einzelfallbezogen nach Antragseingang - Windhundprinzip. - Für Neubaumaßnahmen statt je neu geschaffenen Platz. - Für Umwandlungsmaßnahmen statt je Platz. - Für Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen weiterhin je Platz.

24 Investitionen Förderung des Ausbaus - Sachstand - Halbjährlicher Abruf der Mittel durch das Land nicht verteilte Mittel gehen zurück an den Bund. (Der Bund hat den Ländern und Kommunen enge Fristen zur Umsetzung des neuen Investitionsprogramms gesetzt. So müssen bis zum mindestens 50% der Mittel gebunden sein, ansonsten werden diese an andere Länder mit höherem Bedarf verteilt. ) Für SH ERREICHT!!!

25 Investitionen Förderung des Ausbaus - Fristen Fristen für den Abschluss der Maßnahmen: alte Bundesmittel - die bewilligte Maßnahme muss bis zum abgeschlossen sein * neue Bundesmittel - die bewilligte Maßnahme muss bis zum abgeschlossen sein * alte, d.h. bereits bewilligte, Landesmittel - die bewilligte Maßnahme muss bis zum abgeschlossen sein * neue, d.h. noch zu bewilligende, Landesmittel - die bewilligte Maßnahme muss bis zum abgeschlossen sein * *d.h., die Betriebserlaubnis liegt vor und die Gruppe ist in Betrieb

26 Erfahrungsaustausch - Bestandsabfrage wo stehen wir?

27 Sachstand zu den weiteren Programmen im Zusammenhang U 3 Aktionsprogramm U 3 Richtlinie liegt vor (noch nicht veröffentlicht, Anträge aber sofort möglich!) Ziel: Abbau von Betreuungsspitzen und Vermeidung von Schadensersatzklagen 1,5 Millionen Kurzfristige und nicht vorhersehbare Maßnahmen Auch für Kinder unter 3, wenn Plätze für U 3 dadurch frei werden. Einrichtung von Krippenkleinstgruppen mit bis zu 5 Kindern Mittel zum Abruf stehen für den Kreis ab bereit Bis über den Kreis abrufbar, ab im Windhundverfahren über das Land (nicht ausgeschöpfte Mittel landesweit) ,96 für den Kreis Rendsburg-Eckernförde

28 Sachstand zu den weiteren Programmen im Zusammenhang U 3 Richtlinie energetische Sanierung 11,5 Millionen aus Zinsüberschüssen des Landes für die energetische Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen auf Antrag der Gemeinden bisher keine Richtlinie erlassen.

29 Sozialstaffel Streichung des 25 (3) Satz 7 KitaG durch den SH- Landtag Gesetzesbegründung: Befreiung von Leistungsbeziehern nach SGB II und SGB XII von den Kita-Gebühren Keine umfassende Regelung, um Bundesgesetz und Landesgesetz in Einklang zu bringen ( 90 (3) SGB VIII./. 25 KitaG) Zumutbarkeitsprüfung parallel Aber Folge: 100% Ermäßigung bei Unterschreiten der Bedarfgrenzen nach dem SGB XII Auswirkungen aus die Sozialstaffelrichtlinie des Kreises

30 Sozialstaffel Anschreiben an die Städte, Ämter und Gemeinden vom regelt den Umgang Richtlinie nur in Teilen nichtig kein Änderungsbedarf der Richtlinie, aber Anwendung von 100% Befreiung bei Unterschreiten der Bedarfgrenzen durch höherrangiges Recht Kontrollprüfungen erforderlich Berechnungsbogen wurde durch das Amt Hüttener Berge angepasst und wird an mitgeteilte Kontakte versandt Perspektive = Anpassung der Richtlinie des Kreises in Zusammenarbeit mit der Kreispolitik und Vertretern der Arbeitsgruppe.

31 Rechtsanspruch U 3, Gruppengrößen und Übergänge

32 Rechtsanspruch ab Umfang des Rechtsanspruches nach 24 (2) SGB VIII - Gesetzlich nicht umfassend geregelt - Bedarfsunabhängiger Grundanspruch für alle (Empfehlung = 4 Stunden an 5 Tagen). - Alles weitere = individueller Bedarf. Einzelfallbezogene Erweiterung oder Verkürzung des Regelangebotes - Elternbezogene Bedarfe: Berufstätigkeit, Ausbildung, Arbeitssuche, Pflege von Angehörigen u.w. (rein persönliche Gründe scheiden aus = Objektivität!). - Kindbezogene Bedarfe: Förderung außerhalb der Familie erforderlich durch belastende familiäre Situation

33 Gruppengrößen und Übergang U 3 Ü 3 Die bekannten Standards sind als Regelgrößen einzuhalten individuelle Situationen zeitnah mit der Heimaussicht beraten und Anträge stellen = gemeinsame Lösungen!

34 Gruppengrößen und Übergang U 3 Ü 3 Aktuelle Hinweise vom Land: - Befristete Erhöhung Regelgruppen auf 25 Kinder bei unvorhergesehenen und kurzfristigen Bedarfssituationen (alles andere im Rahmen der Bedarfsplanung langfristig planen = 3. Geburtstag ist vorhersehbar) - Verbleib Ü 3 in Krippengruppe möglich, wenn Förderung sicher gestellt ist. - Status Krippe ändert sich nicht, wenn sicher gestellt ist, dass bei Beginn des Kita-Jahres nur U3-Kinder aufgenommen sind. - Neue Betriebserlaubnis erforderlich, wenn der Gruppenschlüssel nach 8 KitaVO erhöht wird (AG- Gruppe), ansonsten lediglich Information an die Heimaufsicht. - Größe von AG-Gruppen Berechnung immer von Regelgruppengröße (20 Kinder) ausgehend.

35 Verschiedenes Halbe Krippengruppen - Ziel: Nutzung freier Räume für verkleinerte Krippengruppen - Projekt längstens bis Danach müssen bedarfsgerechte Betreuungsplätze für alle Altersgruppen geschaffen sein - Betriebserlaubnis ist erforderlich! - Bis zu 5 Kinder - Fachkraft und weitere geeignete Person erforderlich - Standards der Krippen für Schlafplätze und Sanitärbereich gelten fort.

36 Verschiedenes - Kindheitspädagoginnen/-pädagogen als Zweitkraft - Betreuungsgeld - Simulationstool Betriebskosten

37 Kindertagespflege Sachstand

38 Aktuelle Zahlen Statistik Kinder in Tagespflege U3: = = = = 430 Tagespflegepersonen/ Plätze = 144/ = 144/ = 150/ = 166/ 664

39 Geförderte Kinder in Tagespflege J an- 12 F eb- 12 Mrz - 12 Apr- 12 Mai- 12 J un- 12 J ul- 12 Aug- 12 S ep- 12 Okt- 12 Nov- 12 Dez - 12 J an- 13 F eb- 13 Mrz - 13 Apr- 13 Mai- 13 U3 Ü3

40 Evaluation Vermittlungsstellen - Die Evaluation der Vermittlungsstellen läuft - Auswertung zum Stichtag Parallel wurde eine Kundenbefragung vorgenommen, auch hier liegen die Ergebnisse vor und werden derzeit bewertet.

41 Pilot Hüttener Berge Die Antragsbearbeitung im Rahmen der Förderung von Kindern in Kindertagespflege wurde zum auf das Amt Hüttener Berge übertragen. Befristet bis 2014 Übergabe von 5 Fällen zum Evaluation ist vorgesehen.

42 Kindertagesbetreuung Informationsveranstaltung am Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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