Informationsanlass. Hotel Victoria. Basel,

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1 Informationsanlass Hotel Victoria Basel,

2 Programm Uhr Begrüssung Attilio Cibien, Präsident des Stiftungsrates Uhr Entwicklung in der Vorsorge und in der Convitus Referent: Philipp Sutter, CEO Berag Uhr Anlage-Ausblick 2013 Referent: Simon Ganther, Stiftungsrat, Leiter Anlagekommission Uhr Kurzreferat Synergien durch Personenversicherungen aus einer Hand Referent: Lucas Müller, Mitglied der Geschäftsleitung ElipsLife AG Uhr Stehlunch

3 Kennzahlen Per Per Bilanzsumme CHF 66 Mio. CHF 55 Mio. Anzahl Versicherte Aktive Rentner Anzahl Anlagepools 5 (aktiv 3) 5 (aktiv 3) Performance Pool 1 Deckungsgrad Pool % 1 ca. 101% +4.3% ca. 102% Deckungsgrad konsolidiert ca. 103% ca. 102% 1) Rendite auf Anlageportfolio +5.8%, Gesamtrendite tiefer wegen hohem Cashanteil (Neugeldzufluss)

4 Wichtige Angaben Technische Grundlagen Verstärkung BVG % p.a. Technischer Zins % Technischer Zins ab % Rentenumwandlungssatz % Rentenumwandlungssatz % Rentenumwandlungssatz ab % Kongruente Rückdeckung der Risiken Tod und Invalidität Führung der Alters- und Hinterlassenenrenten in Stiftung Anlagerisiko bei der Stiftung

5 Neuer Rückversicherungs-Tarif Neuer Tarif ab Eigenschaften neuer Tarif (BVG2010 PT, 3.0%) Eigenständiger Tarif, mit Rückversicherer abgesprochen Tiefere Invalidierungswahrscheinlichkeiten (*i x ) Tiefere Sterbewahrscheinlichkeiten (*q x ) Lebenspartner statt Ehegatten (im w x ) Risikozu- und abschläge je nach Branche und Schadenverlauf Angepasste Wahrscheinlichkeiten zur Verhinderung von Überversicherungen (bei Unfall (UV) und bei Wartefristen (KTG) Bestand wird per neu gerechnet Gemäss Art. 10 Anhang 1 des Anschlussvertrags Die Beiträge für die Risikovorsorge stellen Durchschnittsbeiträge dar und hängen demzufolge von der Alters- und Geschlechtsstruktur des versicherten Personenbestandes ab. Die Stiftung muss diese Beiträge darum periodisch überprüfen und jeweils ohne Vertragsänderung auf den 1.1. anpassen können. Kann speziell bei kleinen Vorsorgewerken aufgrund wesentlicher Bestandesänderungen zu Anpassungen des Risikobeitragssatzes führen

6 Versand schützenswerter Daten Gemäss Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. April 2012 darf der Arbeitgeber keine Kenntnis vom Inhalt der Vorsorgeausweise erhalten. Die Vorsorgeausweise enthalten Daten, welche gemäss Urteil als schützenswert gelten. Dies sind insbesondere: gesundheitliche Daten Gesundheitsvorbehalt) Daten finanzieller Natur (Vorbezug für Wohneigentum, Scheidung, Einkauf etc.) Der Arbeitgeber wird als Drittperson qualifiziert. Als Dritte gelten jene Personen, welche die betreffenden Personendaten für die Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgabe nicht benötigen

7 Versand schützenswerter Daten Convitus hat in Folge dieses Urteils Massnahmen beschlossen: Die Versicherungsausweise werden dem Arbeitgeber einzeln in verschlossenen Umschlägen zwecks Weiterleitung an die versicherten Arbeitnehmer zugestellt. Der Arbeitgeber erhält weiterhin Versichertenverzeichnis und Beitragsübersicht mit den relevanten Lohn- und Beitragsdaten. Auskünfte zur persönlichen Vorsorgesituation (Einkauf, WEF, etc.) werden nur direkt an die betreffende versicherte Person erteilt. Auskünfte an Dritte (Arbeitgeber, Broker, etc.) zur Vorsorgesituation einer versicherten Person werden nur nach Vorliegen einer schriftlichen Vollmacht der entsprechenden Person abgegeben

8 Neu Webaccess für grosse Anschlüsse Anforderungen an User: Unterzeichnung einer Haftungsvereinbarung Nachweis fachlichen Knowhows Mindestens 50 aktive Versicherte

9 Factsheets zu offenen Pools Neue Factsheets auf verfügbar Beschreibung der Anlagestrategie Einfache Risiko/Rendite-Beurteilung Asset-Allokation inkl. Bandbreiten gemäss gültigem Anlagereglement Währungsanteile in der Strategie Track record und Verzinsung der Altersguthaben Kennzahlen zum Anlagepool wie - Deckungsgrad - Bilanzsumme - Anzahl Versicherte - etc

10 Separate Account-Ansatz Die optimale Alternative für firmeneigene Stiftungen Firma X eins zu eins -Übertragung der aktuell gültigen Vorsorgeleistungen Stiftungsurkunde CONVITUS Sammelstiftung Firma X Anschlussvertrag Pensionskasse X CONVITUS-Stiftungsrat CONVITUS-Stiftungsreporting PK X Stiftungsrat VV / Bank eins zu eins - Übertragung via Vermögensübertragungsvertrag eins zu eins - Übertragung bestehender Mandatsverträge auf die CONVITUS CONVITUS-Verwaltung / Rückversicherung Pool 1 Pool 2 Pool 3 verschiedene Separate Accounts CONVITUS-Custodian Vermögensverwalter / Banken Separate Accounts Anlagereporting Pool X Vorsorgekommission CONVITUS- Anlagekommission Anlagereporting

11 Aktive gegen Rentner eine Betrachtungsweise, die unseren Pensionskassen schadet

12 Einleitung Grundlagen: VZ2010, PT Hier im Raum sitzen vermutlich über 50% Rentner x e x "Rentneranteil" % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % %

13 Der Ansatz Versicherten- Kollektiv Aktive Rentner Zeit Kollektiver, langfristiger Ansatz ist zentral für Optimierung!

14 Entwicklungsgeschichte - Plausibilisierung wachsende Bevölkerung wachsende Wirtschaft niedriger Rentneranteil Inflation wachsende Unternehmen Die Bevölkerungszahlen in den westlichen Ländern sind nach dem Krieg stetig und stark angestiegen. In den Entwicklungsländern ist dieser Trend ungebrochen die Jungen werden es schon richten (Umlageverfahren) In der Nachkriegszeit kannte die Entwicklung der nationalen und der globalen Wirtschaft nur Wachstum. Einbrüche wurden einfach verkraftet und als Anomalien verbucht Eigenkapital kann immer gewinnbringend investiert werden Die stetig wachsende Bevölkerung und die noch verhältnismässig tiefe Lebenserwartung haben dazu geführt, dass man sich eine Überalterung der Bevölkerung kaum vorstellen konnte Rentnerlast wird immer tragbar sein Industrialisierung und Kriege haben seit jeher dazu geführt, dass es immer an mindestens einem Produktionsfaktor (Rohstoffe, Kapital, Arbeitskraft) gemangelt hat Inflation ist naturgegeben (Kapital wirft immer Erträge ab) Wachsende Bevölkerung und Wirtschaft haben dazu geführt, dass die grosse Mehrheit der Unternehmen über Jahrzehnte mitgewachsen sind. Unternehmenswerte (Aktienkurse) sind ebenfalls angestiegen Bei Konstruktion des BVG nicht an Zins- / Überalterungsproblematik gedacht!

15 Die Konstruktionsfehler Primat der Planungssicherheit Das System wurde aber politischer Mindestumwandlungssatz nach Art. 14 BVG Garantierte Rente nach Art. 14 und Art. 65 d BVG war gut gemeint nicht mit dem erforderlichen Werkzeugen ausgestattet Selbstregulierungssystem wurde wichtigen Hebeln beraubt!

16 Die Probleme heute (1) Medien polarisieren unaufhörlich Bsp. (NZZ vom ): Zeitbombe in der zweiten Säule Rentnerkassen in Unterdeckung Politiker sind nicht willig (unfähig?), Thema zielgerichtet zu bearbeiten Experten giessen zusätzlich Öl ins Feuer Risikotragender Deckungsgrad marktgerechte Bilanzierung Bonusrenten risikolose Anlagen für Rentnerbestände Quersubventionierung (Aktive gegen Rentner) Lebensversicherer bolzen Vollversicherungsgeschäft und realisieren nicht, dass sie damit komplett falsches Signal aussenden Stimmbürger können 1 +1 zusammen zählen!!

17 Die Probleme heute (2) Broker versuchen Aktiven und Rentnerbestände zu trennen, indem Stiftungen bevorzugt werden, welche Rentnerbestände behalten Gesellschaft kehrt sich immer mehr von langfristig ausgelegten Ansätzen ab Zweite Säule verkommt zu weiterer individueller Sparkontolösung Logische Konsequenz: eine schlechtere Lösung muss her

18 Lösungsansätze (1) Besser kommunizieren Bewertungsgrundlagen vernünftig anpassen! Umhüllende Vorsorge statt Splitting Auf Bestandesstruktur angepasste Anlagestrategie und Bewertungsmethoden Langfristige Anlagestrategie (nicht risikoloser Ansatz) Aktive und Rentner nicht trennen (Art. 53e BVG) BVG anpassen (Konstruktionsfehler beheben) Konkret: dynamische Parameter-Definitionen, z.b. Generationen-Umwandlungssätze Rentenalter erhöhen (Dynamischer Ansatz. Beispiele: Holland, Dänemark, Deutschland)

19 Lösungsansatz (2) Beispiel 1: APK (Swissair-Rentnerkasse) Entstanden nach Grounding der Swissair (Oktober 2001) Reine Rentnerkasse Kein Arbeitgeber Keine speziellen Vorschriften Kennzahlen 2011: Total Rentenbezüger Davon IV-Rentner 580 Anzahl Aktive 2 Deckungskapital CHF 1.7 Mrd. Deckungsgrad 120% Asset Allokation Ende % Cash 25% Aktien 26% Liegenschaften 6% Hypotheken 21% Obligationen Graduelle, dem Umfeld angepasste Verstärkung der Bilanzierung Technischer Zins von 2% Hoher Cashanteil Rund 50% Sachwertanlagen Quelle: APK M:\KORR\A460_Convitus\Brokeranlass\2013\Convitus_Info-Veranstaltung _V01.pptx

20 Lösungsansatz (3) Beispiel 2: Japan Japan hat auch 3 Säulen 1. Säule: staatlich, bis ca. 500 CHF p.mt. (zu 30-50% aus Steuern finanziert) 2. Säule: staatlich, ca. 55% des letzten Lohns, paritätisch von AN+AG finanziert, Defizite trägt Staat 3. Säule: betriebliche Pensionsfonds, 100% AGfinanziert 1. und 2. Säule verfügen über sehr hohe Reserven (40% BSP) Rentensystem wird alle 5 Jahre auf Tragfähigkeit überprüft Japanische Staatsanleihen: : 6.1% p.a : 3.9% p.a. Japanische Aktien: : 4.5% p.a : -6.1% p.a. Portfolio mit 70% japanischen Staatsanleihen und 30% japanischer Aktien: : 6.2% p.a : 0.7% p.a. Asset Allokation japanischer PKs: 56% Bonds, 37% Aktien, 4% Übrige, 3% Cash Aufgrund demographischer Verhältnisse können folgende Parameter angepasst werden: Beiträge Leistungen Steueranteile Steuerprivilegien Pensionsalter M:\KORR\A460_Convitus\Brokeranlass\2013\Convitus_Info-Veranstaltung _V01.pptx

21 Lösungsansatz (3) Beispiel 2: Japan (backup - Obligationen) Bloomberg M:\KORR\A460_Convitus\Brokeranlass\2013\Convitus_Info-Veranstaltung _V01.pptx

22 Lösungsansatz (3) Beispiel 2: Japan (backup - Aktien) Bloomberg M:\KORR\A460_Convitus\Brokeranlass\2013\Convitus_Info-Veranstaltung _V01.pptx

23 Lösungsansatz (3) Beispiel 2: Japan (backup 70/30-Portfolio) Bloomberg M:\KORR\A460_Convitus\Brokeranlass\2013\Convitus_Info-Veranstaltung _V01.pptx

24 Ein Ausblick Was geschehen wird 1. Leidensdruck wird weiter steigen (Reformstau) 2. Einige Rentnerkassen werden hopps gehen (Sicherheitsfonds ist hoch dotiert) 3. Die allermeisten Kassen passen ihre Bewertungsgrundlagen klagend, aber sachgerecht an 4. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden angepasst 5. Kassen erreichen neuen Gleichgewichtszustand Vom Gleichgewichtszustand ausgehend kann es nur noch aufwärts gehen!

25 Das Gleichgewicht Das Wichtigste in einer Pensionskasse ist das finanzielle Gleichgewicht Kapitaldeckungsverfahren ist Umlageverfahren langfristig immer überlegen!

26 Stärken von CONVITUS 1 Tiefe Verwaltungskosten 2 Niedrige Nettorisikoprämien dank Rückdeckung via RV-Pool 3 Hohe Sicherheit aufgrund individueller Rückdeckung 4 BKB als Garantiesteller und Partner 5 Rentenumwandlungssatz von 6.8% auf Obligatorium und Überobligatorium 6 Individuelle Vorsorgelösungen/Vorsorgepläne umsetzbar 7 Individuelle Anlagestrategien (Separate Accounts) 8 Klare Anlagerichtlinien bei Vermögensanlagen 9 Hohe Dienstleistungsqualität dank erfahrenen Mitarbeitern 10 Auf Transparenz und Governance ausgerichtete Stiftungsorganisation 11 Zufriedene Referenzkunden

27 Kontaktdaten von CONVITUS Geschäftsstelle von CONVITUS Beratungsgesellschaft für die zweite Säule AG Dornacherstrasse Basel Ihr Ansprechpartner: Daniel Gut Tel Daniel Gut, Geschäftsführung Franziska Anaman, PK-Verwaltung Manfred Portmann, Finanzbuchhaltung Karl-Heinz Wilsch, Offertwesen

28 Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit

29 Unused Slides

30 Wer steht hinter CONVITUS Beratungsgesellschaft für die zweite Säule AG als Mitinitiator, Pensionskassenspezialist und Geschäftsführer der Stiftung Basler Kantonalbank als garantiestellende Bank und Vermögensverwalter - Attilio Cibien, - Dr. Peter Gloor, - Dr. Thomas Giudici, - Simon Ganther als Mitinitianten und Stiftungsräte

31 Kurzporträt CONVITUS Gründung 2010 Name Sitz Statut Geschäftsführung Kontrollstelle PV-Experte Rückversicherung Aufsichtsbehörde CONVITUS Sammelstiftung für Personalvorsorge Dornacherstrasse 230, 4053 Basel Steuerbefreite, im Register für berufliche Vorsorge des Kantons Basel-Stadt eingetragene Einrichtung der 2. Säule im Sinne von Art.80 ff.zgb, Art.331 OR und Art.48 Abs.2 BVG. BVG-Registriernummer BS-418 Beratungsgesellschaft für die zweite Säule AG, Basel Gruber&Partner AG, Aarau Jürg Jost, dipl. Pensionsversicherungsexperte, Zürich Elips Life AG, Zürich Aufsichtsbehörde BVG und Stiftungsaufsicht Kanton Basel- Stadt, Basel

32 Organisation der CONVITUS Vermögensverwalter Abhängig vom Anlagepool Aufsichtsbehörde Geschäftsführung Investment-Controller Risikorückdeckung Stiftungsrat Vertrieb Unabhängige Broker PV-Experte Jürg Jost Dipl. PK-Experte Sicherheitsfonds Kontrollstelle Angeschlossener Betrieb Betriebliche Vorsorgekommission Versicherte Mitarbeiter

33 Was für Lösungen bietet CONVITUS an? Vorsorgepläne Volle Individualität bei Ausgestaltung der Vorsorgepläne Basis- und Kaderpläne abbildbar Individuelle Tarifierung der Risikoprämien 1) Nach Massgabe der Risikofähigkeit Vermögensanlagen Mehrere Anlagestrategien wählbar (Focus25, FocusOeko25, Focus40) Ab CHF 5 Mio. Altersguthaben freie Wahl der Anlagestrategie 1 und des Vermögensverwalters Klare Einschränkung bei Anlagen Keine Hedge Funds Keine Private Equity Kein Securities Lending Keine strukturierten Produkte Keine Spekulationen mit Nahrungsmitteln

34 Anlagepool-Modell der CONVITUS Stiftungsrat Reporting Verwaltung / Rückversicherung Pool 1 Pool 2 Pool 3 Pool 4 Pool 5 Vermögensverwalter / Depotbanken Pool n Anlagereporting Anlage- kommission Anlagenreporting Custodian

35 Anlagemöglichkeiten in CONVITUS Anlagepool 1 Focus 25 Anlagepool 2 Focus Oeko 25 Anlagepool 3 Focus 40 5% 25% 5% 25% 30% 60% 90% 20% 40% 70% 5% 20% 35% 25% 35% 45% 10% 20% 10% 15% 5% 10% 5% 10% in % der Anlagen in % der Anlagen

36 Von der Offerten bis zum Anschluss Offerte anfragen Offertauslieferung Offertannahmeerklärung Anschlussvertrag Anschluss 1.Broker meldet beim Offertbüro CONVITUS Interesse für eine Offerte an 2.Offertbüro CONVITUS sendet Datenerfassungsformular an Broker 3.Broker sendet Daten an Offertbüro CONVITUS 1.CONVITUS liefert Offerte an Broker 2.Broker bespricht Offerte mit Kunden 3.Kunde wünscht allenfalls Variante 1.Broker meldet Offertbüro CONVITUS, dass Kunde Offerte akzep- tiert 2.CONVITUS sendet Offertannahmeerklärung an Broker 3.Broker stellt sicher, dass Kunde Annahmeerklärung unterzeichnet 1.Nach Eingang Annahmeerklärung stellt CONVITUS Anschlussver- träge aus (an Broker) 2.Broker holt beim Kunden Unterschriften ein 1.Nach Rücklauf Anschlussvertrag eröffnet CONVITUS neuen An- schluss und informiert Broker und Kunden über neuen Anschluss 2.Beginn des operativen Tagesgeschäfts

37 Entschädigung von Brokern Grundsätze Konditionen CONVITUS betreibt keinen eigenen Aussendienst, sondert arbeitet mit Brokern zusammen CONVITUS entschädigt Broker mit laufenden Mandatsverträgen CONVITUS stellt Brokern Zusammenarbeitsvereinbarungen CONVITUS geht nach Absprache mit Brokern Spezialkonditionen ein CONVITUS unterscheidet 2 Betreuungsstufen bei der Entschädigung Entschädigung auf Risikoprämie (X) und auf Vorsorgevermögen (Y) Betreuungsstufe Vollbetreuung (jährlich) Begleitung (jährlich) Entschädigung X = 4.00% Y = 0.15% X = 2.00% Y = 0.05%

38 Entschädigung von Brokern Beispiel 1 Beispiel 2 20 Versicherte Vers. Lohnsumme CHF Risikoprämie CHF Vorsorgevermögen CHF Versicherte Vers. Lohnsumme CHF Risikoprämie CHF Vorsorgevermögen CHF Entschädigung Vollbetreuung CHF pro Jahr Entschädigung Vollbetreuung CHF pro Jahr Entschädigung Begleitung CHF pro Jahr Entschädigung Begleitung CHF pro Jahr

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