Kurs Umsatzsteuer 12. April 2011

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1 Kurs Umsatzsteuer 12. April

2 Einordnung der Umsatzsteuer Warum ist die Uni umsatzsteuerpflichtig? Umsatzsteuerverfahren Bestimmung von Ort und Leistung Reisekosten Umsatzsteuer in der Finanzbuchhaltung 2

3 Einordnung der Umsatzsteuer 3

4 Kurs Umsatzsteuer 2011 Öffentlich rechtliche Abgaben Steuern Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung (des Staates) darstellen und von einem öffentlich-rechtlichem Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein ( 3 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO)). Gebühren Gebühren sind Geldleistungen für bestimmte tatsächlich in Anspruch genommene öffentliche Leistungen Beiträge Beiträge sind Geldleistungen für angebotene öffentliche Leistungen, unabhängig ob sie in Anspruch genommen werden oder nicht steuerliche Nebenleistungen 4

5 Einteilung Steuerarten - Ertragshoheit Bundessteuern Landessteuern Gemeindesteuern Steuern Gemeinschaftssteuern Umsatzsteuer 5

6 Einteilung Steuerarten Überwälzbarkeit direkte Steuern Steuerschuldner = Steuerträger Einkommensteuer Körperschaftsteuer Erbschaftsteuer Grunderwerbsteuer Grundsteuer Kfz.-Steuer Steuern indirekte Steuern Steuerschuldner = Steuerträger Umsatzsteuer Versicherungssteuer Energiesteuer Tabaksteuer Zölle 6

7 Einteilung Steuerarten Gegenstand Besitzsteuern: Einkommensteuer Körperschaftsteuer Erbschaftsteuer Steuern Besitz- und Verkehrssteuern Verkehrssteuern: Umsatzsteuer Grunderwerbsteuer Versicherungssteuer Zölle- und Verbrauchssteuern Einfuhrabgaben Energiesteuer Tabaksteuer Biersteuer 7

8 Einordnung der Umsatzsteuer Umsatzsteuer ist Gemeinschaftssteuer weil sie Bund, Ländern und Gemeinden zusteht indirekte Steuer weil Steuerschuldner und wirtschaftlicher Träger unterschiedliche Personen sind Verkehrssteuer weil sie wirtschaftliche Verkehrsvorgänge erfasst 8

9 Einordnung Umsatzsteuer - Aufkommen 9

10 Einordnung der Umsatzsteuer Warum ist die Uni umsatzsteuerpflichtig? Umsatzsteuerverfahren Bestimmung von Ort und Leistung Reisekosten Umsatzsteuer in der Finanzbuchhaltung 10

11 Warum und wann ist die Universität überhaupt steuerpflichtig? Das die öffentliche Hand besteuert wird, löst nicht selten Unverständnis aus, da sie als Gläubigerin einerseits Steuern erhebt und andererseits für ihre eigenen wirtschaftlichen Bereiche Steuern an sich selbst bezahlt. Die Besteuerung der eigenen wirtschaftlichen Aktivitäten der öffentlichen Hand geht zurück auf die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs, der zur Begründung der Besteuerung bereits- wie heute im Übrigen der EUGH- an den Wettbewerbsgedanken anknüpft: Wenn die öffentliche Hand am Marktgeschehen teilnimmt, und so im Wettbewerb mit anderen Gewerbetreibenden steht, soll sie keinen Vorteil durch Nicht-Besteuerung erlangen. 11

12 Warum und wann ist die Universität überhaupt steuerpflichtig? Der Gesetzgeber legt deshalb fest, dass die öffentliche Hand dann steuerpflichtig ist, wenn ein sogenannter. Betrieb gewerblicher (BgA) vorliegt ( 1 Abs. 1 Nr. 6 i.v.m. 4 KStG und 2 Abs. 3 UStG): Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Sinne des 1 Abs. 1 Nr. 6 sind vorbehaltlich Abs. 5 alle Einrichtungen, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen außerhalb der Land- und Forstwirtschaft dienen und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich herausheben. 12

13 Warum und wann ist die Universität überhaupt steuerpflichtig? Es kommt also nicht auf eine GEWINNERZIELUNGSABSICHT an, vielmehr genügt eine EINNAHMEERZIELUNGSABSICHT. Es müssen folgende Punkte erfüllt sein: 1) wirtschaftliche, 2) nachhaltige Tätigkeit 3) einer Einrichtung 4) die auf Einnahmen abzielt 5) und innerhalb der Juristischen Person des öffentlichen Rechts (JPdöR) von einigem Gewicht ist 13

14 Warum und wann ist die Universität überhaupt steuerpflichtig? Tätigkeitsformen einer Universität Es werden hierbei vier Bereiche unterschieden, die für die jeweiligen steuerrechtlichen Einordnungen relevant sind (siehe auch nachfolgende Grafik): 1) Hoheitliche Tätigkeiten 2) Vermögensverwaltung 3) Steuerbegünstigter BgA (bisher an der Uni nicht vorhanden) 4) Steuerrelevanter BgA a) sog. voll steuerpflichtiger BgA b) hochschulspezifisch: nur umsatzsteuerpflichtiger BgA 14

15 Warum und wann ist die Universität überhaupt steuerpflichtig? hoheitlicher Bereich Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer steuerfrei Vermögensverwaltung steuerbegünstigter BgA (Zweckbetrieb) steuerpflichtig steuerrelevanter BgA (Umsatz > ) nicht steuerbar steuerbar Umsatzsteuer 15

16 Warum und wann ist die Universität überhaupt steuerpflichtig? Definition hoheitliche Tätigkeit, 4 Abs. 5 Satz 1 KStG: Ein Hoheitsbetrieb liegt vor, wenn mit ihm überwiegend öffentliche Gewalt ausgeübt wird. Ausübung öffentlicher Gewalt soll eine Tätigkeit sein, die der jpdör eigentümlich und vorbehalten ist (BFH , V R 32/97). D.h.: - es werden öffentlich-rechtliche Aufgaben aus der Staatsgewalt abgeleitet, - diese Aufgaben sind der jpdör z.b. durch Gesetz zugewiesen, - eine öffentlich-rechtliche Organisationsform vorliegt (Ausnahme sog. Beliehene) - nicht in gleicher Weise von Privaten ausgeübt werden 16

17 Warum und wann ist die Universität überhaupt steuerpflichtig? Definition hoheitliche Tätigkeit, 4 Abs. 5 Satz 1 KStG Eine negative Abgrenzung erfolgt anhand der Einordnung: - wenn zwar kein Privater die Aufgabe wahrnimmt, aber dies potenziell könnte, und somit ein Wettbewerb am Markt vorliegen könnte. Wie man sieht, ist es aufgrund der durch die Rechtsprechung festgesetzten Eigentümlichkeit und Vorbehalt sehr schwierig, eine Abgrenzung zu treffen. Deshalb wird neuerdings die sog. öffentlichrechtliche Sonderregelung herangezogen. Danach ist etwas hoheitlich, wenn kein Privater diese Tätigkeit ausüben kann oder könnte. 17

18 Warum und wann ist die Universität überhaupt steuerpflichtig? Definition Vermögensverwaltung Hierbei handelt es sich um bloße Fruchtziehung oder Nutzung von vorhandenen Vermögenswerten. Es steht nicht die Vermehrung des Vermögens, sondern der Bezug von Erträgen aus dem Vermögen im Vordergrund. - Zinsen aus Geldanlagen - langfristiges Vermieten von Gegenständen ohne sonstige Leistungen - zeitlich begrenzte Überlassung von Rechten (Patentlizenzen), ohne sonstige Leistungen 18

19 Warum und wann ist die Universität überhaupt steuerpflichtig? Definition wirtschaftliche Tätigkeit Die Einordnung, ob Tätigkeiten an einer Hochschule wirtschaftlicher Natur sind, ist im Einzelfall zu entscheiden. Seitens der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung klar entschieden sind: 1) Auftragsforschung 2) Anwendung gesicherter Erkenntnisse 3) Unter Umständen Weiterbildungsmaßnahmen 19

20 Warum und wann ist die Universität überhaupt steuerpflichtig? 1) Auftragsforschung Es muss sich um Forschung handeln, also um eine Tätigkeit, die auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielt. Es ist hier unerheblich, ob es sich um Grundlagenforschung handelt. Entscheidend ist, ob die Tätigkeit, die durchgeführt werden soll, auch von einem anderen (einer privaten Einrichtung, Ingenieurbüro) erbracht werden könnte und z.b. Nutzungsrechte eingeräumt werden. 2) Anwendung gesicherter Erkenntnisse Hierunter fallen alle wirtschaftlichen Tätigkeiten, die nicht Forschung sind. z.b. bloße Durchführung von Analysen mittels vorhandener Apparaturen oder Programme und Mitteilung der Ergebnisse an den Auftraggeber. 20

21 Warum und wann ist die Universität überhaupt steuerpflichtig? 3) Weiterbildung Diese kann wirtschaftliche Tätigkeit sein, wenn sie im Wettbewerb mit anderen Marktteilnehmern erbracht werden kann. Soweit ein Studienabschluss erreicht wird, den nur eine staatliche Bildungseinrichtung verleihen kann, liegt keine wirtschaftliche Tätigkeit vor. 21

22 Warum und wann ist die Universität überhaupt steuerpflichtig? - von einigem Gewicht Die deutsche Finanzverwaltung macht dies an Umsatzgrenzen fest: - erst ab einem Jahresumsatz von ,00 Euro sieht sie ein gewisses, wirtschaftliches Gewicht gegeben. D.h., bezogen auf eine Einrichtung (Ziffer 3) kann jegliche Steuerpflicht entfallen, wenn diese Einrichtung eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, die unter dieser Grenze bleibt. Insoweit besteht für die JPdöR ein Wahlrecht (BgA ja oder nein). Da diese Grenze nur eine verwaltungstechnische ist, die keine gesetzliche Grundlage hat, und von der Finanzgerichtsbarkeit deshalb nicht (immer) akzeptiert wird, kann die Grenze jederzeit geändert werden. Allerdings besteht Vertrauensschutz und die Grenze wird auch vom zuständigen Finanzamt der Uni Stuttgart berücksichtigt. - unabhängig vom Vorhandensein einer Einrichtung geht die deutsche Finanzverwaltung ab einem Umsatz von mehr als Euro davon aus, dass ein (eigener) BgA vorliegt. 22

23 Einordnung der Umsatzsteuer Warum ist die Uni umsatzsteuerpflichtig? Umsatzsteuerverfahren Bestimmung von Ort und Leistung Reisekosten Umsatzsteuer in der Finanzbuchhaltung 23

24 Umsatzsteuerverfahren Das USt-System ruht auf zwei Säulen: Ausgangssteuer Vorsteuer Beispiel: 19% USt Erzeuger E muss 8,50 an das Finanzamt abführen Händler 50 H muss 19 an das Finanzamt abführen Endverbraucher 100 H erhält 8,50 Vorsteuer vom Finanzamt 8,50 Der Endverbra ucher wird mit 19 belastet 19,00 24

25 Umsatzsteuerverfahren In der Umsatzsteuer wird nur zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen unterschieden. Lieferung liegt vor wenn die Verfügungsmacht an einem Gegenstand verschafft wird. Sonstige Leistung ist alles was keine Lieferung ist. Es gibt keine Unterscheidung bezüglich der Qualität der Tätigkeit. Die Uni Stuttgart erbringt in erster Linie Dienstleistungen und keine Lieferungen. Daher wird vor allem auf die Behandlung von Dienstleistungen eingegangen. 25

26 Umsatzsteuerverfahren Lieferungen 3 Abs. 1 UStG Leistungen sonstige Leistungen 3 Abs. 9 UStG Gegenstand Verschaffung der Verfügungsmacht Tun Dulden Unterlassen 26

27 Einordnung der Umsatzsteuer Warum ist die Uni umsatzsteuerpflichtig? Umsatzsteuerverfahren Bestimmung von Ort und Leistung Reisekosten Umsatzsteuer in der Finanzbuchhaltung 27

28 Bestimmung von Ort und Leistung Lieferungen Ortsbestimmung bei Lieferungen: Der Ort der Lieferung bestimmt sich nach 3 Abs. 6 UStG und es gilt der Grundsatz: Der Ort der Lieferung ist dort wo die Beförderung oder Versendung beginnt. 28

29 Bestimmung von Ort und Leistung Lieferungen Erbringt die Uni eine Lieferung im hoheitlichen Bereich darf die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen werden. Beispiel: Verkauf einer Maschine die im Bereich der Lehre und Grundlagenforschung genutzt wurde, der Erwerber ist eine GmbH aus München. Lösung: Da keine USt gesondert ausgewiesen werden darf hat der Erwerber keinen Vorsteuerabzug im Gegenzug muss die Uni keine USt abführen. Wird diese Lieferung in das Ausland erbracht ergibt sich für die Uni keine Änderung. 29

30 Bestimmung von Ort und Leistung Lieferungen Die Uni erbringt eine Lieferung im unternehmerischen Bereich dabei muss die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen werden. Beispiel: Verkauf einer Maschine die im Bereich der Auftragsforschung genutzt wurde, der Erwerber ist eine GmbH aus München. Lösung: Da die USt gesondert ausgewiesen wird hat der Erwerber den Vorsteuerabzug im Gegenzug muss die Uni die USt abführen. 30

31 Bestimmung von Ort und Leistung Lieferungen Bei Lieferungen in das Ausland ergibt sich eine Besonderheit! Lieferungen in das Ausland sind steuerfrei nach: 4 Nr. 1a) UStG Ausfuhrlieferungen in Drittländer 4 Nr. 1b) UStG Ausfuhrlieferungen in EU-Länder Bei dem oben aufgeführten Beispiel darf nur der Nettobetrag ausgewiesen werden. 31

32 Bestimmung von Ort und Leistung Lieferungen Erhält die Uni eine Lieferung in dem hoheitlichen Bereich, ist der Bruttobetrag zu bezahlen. Die Uni hat keinen Vorsteuerabzug da wir in diesem Fall kein Unternehmer sind und wie eine Privatperson behandelt werden. Bei Lieferungen aus dem Ausland sind Besonderheiten zu beachten! Wenn wir gegenüber dem Geschäftspartner wie ein Unternehmer auftreten erhalten wir in der Regel eine Rechnung über den Nettobetrag. 32

33 Bestimmung von Ort und Leistung Lieferungen Beispiel: Für den kauf eines Druckers muss das Institut in Deutschland 119 zahlen. Wird der selbe Drucker in Frankreich erworben muss man nur 100 überweisen. Um eine Ungleichbehandlung zu vermeiden muss die Umsatzsteuer bei einem innergemeinschaftlichen Erwerb abgeführt werden gem. 1a Abs. 1 UStG. 33

34 Bestimmung von Ort und Leistung Lieferungen Erwerb eines Gegenstandes im unternehmerischen Bereich: Bei diesem Erwerb muss die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden nach 1 Abs. 1 UStG. Im Gegenzug hat man aber auch den Vorsteuerabzug nach 15 Abs. 1 UStG. Das Institut wird nicht zusätzlich durch die Umsatzsteuer belastet. Das Wirtschaftgut muss im Unternehmerischen Bereichverwendet werden 34

35 Bestimmung von Ort und Leistung Lieferungen Beispiel: Ein Institut erwirbt für Prüftätigkeiten Spezialwerkzeuge aus Italien dafür werden in Rechnung gestellt. Der Ort des Erwerbs ist in Deutschland. Es wird Vorsteuer von 190 generiert im gleichen Moment müssen 190 an das Finanzamt abgeführt werden. In der Summer ergibt sich keine Auswirkung auf die Steuerlast. Für die Systematik ist dieser Vorgang wichtig s. das Beispiel oben. 35

36 Bestimmung von Ort und Leistung Lieferungen Diese Werkzeuge werden umgehend weiter veräußert da es sich um einen Fehlkauf handelte. Der Erwerber hat seinen Sitz in Deutschland. Wie muss die Rechnung aussehen damit das Institut keinen Verlust erwirtschaftet? Bei der Rechnung muss die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen werden. Netto Umsatzsteuer 190 Endsumme

37 Bestimmung von Ort und Leistung Sonstige Leistungen Neben den Lieferungen gibt es in der Umsatzsteuer nur die sonstigen Leistungen. Nach 3 Abs. 9 UStG fallen unter den Begriff sonstige Leistungen alle Leistungen die keine Lieferungen sind. Eine sonstige Leistung liegt in der Regel dann vor wenn ein Verpflichtungsgeschäft erfüllt wird z. B. Mietvertrag oder Dienstvertrag. 37

38 Bestimmung von Ort und Leistung Sonstige Leistungen Für die Bestimmung ob Umsatzsteuer anfällt ist ausschlaggebend wo die Leistung erbracht wird dies ist in den 3a und 3b UStG geregelt. Für die Uni ist der 3a Abs. 2 UStG ausschlaggebend. Es gilt der Grundsatz: Der Ort der Leistung ist dort, wo der Empfänger seinen Sitz hat. 38

39 Bestimmung von Ort und Leistung Sonstige Leistungen Beispiel: Das Institut erbringt eine Prüfdienstleistung in Vaihingen der Auftraggeber sitzt in Hamburg. Lösung: Der Ort der Leistung ist in Hamburg. 39

40 Bestimmung von Ort und Leistung Sonstige Leistungen Beispiel: Das Institut erbringt eine Prüfdienstleistung in Vaihingen der Auftraggeber sitzt in Paris. Lösung: Ort der Leistung ist in Paris. Da dort der Sitz des Empfängers ist. 40

41 Bestimmung von Ort und Leistung Sonstige Leistungen Von diesem Grundsatz gibt es einige Ausnahmen: Grundstücksbezogene Leistungen 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG Tätigkeitsbezogene Leistungen 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG Kulturelle Künstlerische Wissenschaftliche (Grundlagenforschung) Unterrichtende Unterhaltende oder ähnliche Leistung 41

42 Bestimmung von Ort und Leistung Sonstige Leistungen Die Uni empfängt eine sonstige Leistung im unternehmerischen Bereich. Beispiel: An ein Institut wird von einem spanischer Übersetzer ein Leistung erbracht der Unternehmer wird ausschließlich in Spanien tätig. Lösung: Der Ort der Leistung ist in Deutschland da die Uni hier ihren Sitz hat. 42

43 Bestimmung von Ort und Leistung Sonstige Leistungen Die Uni empfängt eine Dienstleistung im hoheitlichen Bereich Beispiel: Ein italienischer Übersetzer erbringt eine Dienstleistung an die Uni. Der Übersetzer wird dabei in Italien tätig. Lösung: Der Ort der Leistung ist in Italien. 43

44 Bestimmung von Ort und Leistung Sonstige Leistungen Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers: (Reverse Charge Verfahren) Im Normalfall muss der Unternehmer, der die steuerpflichtige Leistung ausführt, auch die entsprechende USt anmelden. In den Fällen des 13b UStG wird dies ausnahmsweise dem Leistungsempfänger auferlegt. Dieses Verfahren kommt zum Einsatz wenn ein im Ausland ansässiges Unternehmen an die Uni eine Leistung erbringt. 44

45 Bestimmung von Ort und Leistung Sonstige Leistungen Auch hier ist wieder zu unterscheiden ob wir die Leistung im unternehmerischen oder hoheitlichen Bereich der Uni in Anspruch nehmen. Unternehmerischer Bereich: Vorsteuerabzug nach 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG Hoheitlicher Bereich: Ein Vorsteuerabzug nach 15 UStG ist nicht möglich 45

46 Bestimmung von Ort und Leistung Sonstige Leistungen Das Institut empfängt im hoheitlichen Bereich eine Dienstleistung (unterrichtende Tätigkeit) von einem ausländischen Gastdozenten. Aufgrund des 13b Abs. 2 UStG sind wir verpflichtet die Umsatzsteuer für den ausländischen Unternehmer abzuführen haben aber im Gegenzug keinen Vorsteuerabzug. Somit sind wir einem privaten Endverbrauscher gleichgestellt. 46

47 Bestimmung von Ort und Leistung Sonstige Leistungen Das Institut empfängt im unternehmerischen Bereich eine Dienstleistung von einem ausländischen Unternehmer. Da sich die zu zahlende Umsatzsteuer nach 13b UStG und die Vorsteuer nach 15 UStG ausgleichen wird das Institut nicht zusätzlich belastet. 47

48 Bestimmung von Ort und Leistung Sonstige Leistungen Die Universität erbringt eine Dienstleistung: Unterscheidung zwischen hoheitlichem und unternehmerischen Bereich der Uni: Im hoheitlichen Bereich ist die Umsatzsteuer nicht gesondert auszuweisen. Rechnung ohne USt-IDNr. der Uni. Im unternehmerischen Bereich ist eine Aufteilung in den Brutto und Nettobetrag vorzunehmen. Wenn der Ort der Leistung im Ausland liegt ist nur der Nettobetrag auszuweisen. Der Rechnungsempfänger muss sich im jeweiligen Land um die Versteuerung kümmern. 48

49 Bestimmung von Ort und Leistung Sonstige Leistungen Beispiel: Ein Institut erbring eine Auftragsforschung im unternehmerischen Bereich an eine polnische Firma. Für die Leistung werden in Rechnung gestellt. Erster Schritt Prüfung des Leistungsorts: Der Ort der Leistung ist im Empfängerland also in Polen ( 3a Abs.2 UStG) Zweiter Schritt Prüfung der Steuerschuldnerschaft: Der Ort der Leistung ist im Ausland daher ist eine Nettorechnung zu stellen die Leistung ist in Deutschland nicht steuerbar. 49

50 Ausstellung von Rechnungen: Anforderung an die Rechnungsstellung, 14 Abs. 1, 1a UStG - Name und Anschrift der Uni, ggf. ausführendes Institut - Name und Anschrift des Leistungsempfängers - Ausstellungsdatum - Eine fortlaufende Nummer, mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird - Die Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Liefergegenstandes oder Art und Umfang der sonstigen Leistung - Der Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung - Das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung - Der anzuwendende Steuersatz und der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag - -die Steuernummer 50

51 51

52 Bestimmung von Ort und Leistung Rechnungsstellung Im unternehmerischen Bereich Bei Rechnungen in oder aus dem Ausland ist zwingend die Umsatzsteueridentifikationsnummer der Uni und des Geschäftspartners zu vermerken. Im hoheitlichen Bereich Auf den Rechungen darf die Umsatzsteueridentifikationsnummer der Uni nicht erscheinen. 52

53 Bestimmung von Ort und Leistung Rechnungsstellung Rechnung im unternehmerischen steuerbaren Bereich Rechnungen im Inland sind mit gesondertem USt-Ausweis zu stellen Rechnungen ins Ausland sind grundsätzlich steuerfrei. Der Ort der Leistung bestimmt sich nach dem Sitz der Empfängers. Leistungen die im Ausland erbracht werden sind in Deutschland steuerfrei. 53

54 Bestimmung von Ort und Leistung Rechnungsstellung Beispiel: Das Institut erbringt eine Prüfdienstleistung an ein französisches Unternehmen. Die Prüfung findet in Vaihingen statt. Lösung: Der Ort der Leistung ist in Frankreich der Empfänger hat seinen Sitz nicht in Deutschland. Die Leistung ist nicht steuerpflichtig, auf der Rechnung darf keine USt gesondert ausgewiesen werden. Wichtig für die Rechnung: Verweis auf das Reverse Charge Verfahren USt Identifikationsnummern der Uni und des Empfängers 54

55 Einordnung der Umsatzsteuer Warum ist die Uni umsatzsteuerpflichtig? Umsatzsteuerverfahren Bestimmung von Ort und Leistung Reisekosten Umsatzsteuer in der Finanzbuchhaltung 55

56 Reisekosten Vorsteuerabzug bei Reisekosten: Bei Reisen im hoheitlichen Bereich (steuerfreie Fonds) hat man keinen Vorsteuerabzug. Im unternehmerischen Bereich (steuerpflichtige Fonds) ist ein anteilsmäßiger Vorsteuerabzug möglich. Bei Hotelrechnungen, Buchungsbestätigungen und sonstigen Dienstleistungen muss immer die Universität als Leistungsempfänger genannt sein. Ansonsten ist ein Vorsteuerabzug nicht möglich. 56

57 Reisekosten Die in Anspruch genommenen Leistungen sind zum Teil steuerfrei oder unterliegen dem ermäßigten bzw. vollen Steuersatz. Steuerfreie Leistungen: Kostenerstattung für Wegstreckenentschädigung Tagegeld Verpflegungsmehraufwand Ermäßigter Steuersatz 7%: Hotelkosten Fahrten im Nahverkehr bis 50 km (auch ohne gesonderten Steuerausweis) Voller Steuersatz 19%: Bahnfahrten über 50 km Bewirtungsaufwendungen Parkgebühren wenn die USt ausgewiesen wurde 57

58 Reisekosten Beispiel zu Inlandsreisen: Fahrt mit dem privaten Auto zum Bahnhof, anschließende Fahrt mit dem Zug nach Berlin, Fahrt mit dem Taxi zum Hotel. Für die Fahrt zum Bahnhof ist kein Vorsteuerabzug möglich Für die Bahnfahrt ist der volle Vorsteuerabzug möglich Aufwendungen für Taxi und Hotel unterliegen dem ermäßigten Steuersatz 58

59 Reisekosten Auslandsreisen: Bei Auslandsreisen ist kein direkter Vorsteuerabzug möglich da auf der Rechnung die Umsatzsteuer des jeweiligen Landes ausgewiesen wird. Auch bei Flugreisen von Deutschland in das Ausland ist kein Vorsteuerabzug möglich 26 Abs. 3 UStG. 59

60 Einordnung der Umsatzsteuer Warum ist die Uni umsatzsteuerpflichtig? Umsatzsteuerverfahren Bestimmung von Ort und Leistung Reisekosten Umsatzsteuer in der Finanzbuchhaltung 60

61 Einkauf im steuerfreien Bereich Steuerschlüssel bleibt blank 61

62 Einkauf im steuerfreien Bereich im Ausland Rechnungsbetrag eintragen Steuerschlüssel bleibt blank S s H 62

63 Umsatzsteuer in der Finanzbuchhaltung Einkauf im steuerfreien Bereich S Aufwand H S Verbindlichkeit H Buchungssatz: Aufwand 119,- an Verbindlichkeit 119,- 119,- 119,- Aufwandswirksam 119,- => komplett ergebniswirksam 63

64 Umsatzsteuer in der Finanzbuchhaltung Einkauf im steuerpflichtigen Bereich Steuerschlüssel V1 wird ergänzt Achtung Steuersatz nicht generell 19%!!! 64

65 Umsatzsteuer in der Finanzbuchhaltung Einkauf im steuerpflichtigen Bereich 65

66 Umsatzsteuer in der Finanzbuchhaltung Einkauf im steuerpflichtigen Bereich Buchungssatz: Aufwand 100,- an Verbindlichkeit 119,- Vorsteuer 19,- S Aufwand H S Verbindlichkeit H ,- S 19- Ust H Aufwandswirksam 100,- => ergebniswirksam minus 100,- 66

67 Umsatzsteuer in der Finanzbuchhaltung Verkauf im steuerpflichtigen Bereich Steuerschlüssel A1 wird ergänzt 67

68 Umsatzsteuer in der Finanzbuchhaltung Verkauf im steuerpflichtigen Bereich 68

69 Umsatzsteuer in der Finanzbuchhaltung Verkauf im steuerpflichtigen Bereich Buchungssatz: Forderung 119,- an Erlös 119,- Umsatzsteuer 19,- S Forderung H ,- H S Erlös S Ust H Umsatzsteuerkonto Einkauf und Verkauf S Ust Ertragswirksam 100,- => ergebniswirksam plus 100,- 19- H 69

70 Steuerschlüssel: 70

71 Umsatzsteuer in der Finanzbuchhaltung Mischsteuersatz: Einkauf im Overheadbereich Overheadbereich arbeitet 70 % für steuerfreien Bereich und 30 % für steuerpflichtigen Bereich Netto 30 % Ust Brutto 100,- 19,- 119,- 70 % 19,- x 30 % = 5,70 abzugsfähig 19,- x 70 % = 13,30 nicht abzugsfähig 71

72 Umsatzsteuer in der Finanzbuchhaltung Mischsteuersatz: Einkauf im Overheadbereich Buchungssatz: Aufwand 113,30 an Verbindlichkeit 119,- Vorsteuer 5,70 S 113,30 Aufwand H S H 119,- Verbindlichkeit S 5,70 Ust H Aufwandswirksam 113,30 => ergebniswirksam minus 113,30 Steuerschlüssel VX mit 5,7 % 72

73 Umsatzsteuer in der Finanzbuchhaltung Vorsteuerabzug in besonderen Fällen: Die Universität erbringt eine Vielzahl an Dienstleistungen und Lieferungen, ein Teil dieser Leistungen ist den Betrieben gewerblicher Art zuzurechnen. Bei Ausgangsrechnungen in diesem Bereich sind wir verpflichtet Umsatzsteuer abzuführen, für direkt zuzuordnende Ausgaben in diesem Zusammenhang hat man im Gegenzug den Vorsteuerabzug. Verschiedene Kostenstellen in der Verwaltung und im Rechenzentrum werden auch für die Betriebe gewerblicher Art tätig haben aber keinen Vorsteuerabzug. 73

74 Umsatzsteuer in der Finanzbuchhaltung Beispiel: Erwerb einer Anlage im Wert von (brutto). Die ausgewiesene Umsatzsteuer beträgt Bei einer voraussichtlichen unternehmerischen Nutzung von 30% ergibt sich ein Vorsteuerabzug von Ändert sich nachträglich das Nutzungsverhältnis von unternehmerischer zu hoheitlicher Nutzung muss die Vorsteuer nachträglich geändert werden. 74

75 Umsatzsteuer in der Finanzbuchhaltung Umsatzsteuer im Alltag! Warum wird beim McDonald immer gefragt: Zum hier essen oder mitnehmen? Wenn man die Burger mitnimmt handelt es sich um eine Nahrungsmittellieferung, dabei müssen nur 7% USt abgeführt werden. Bei einem Verzehr im Restaurant müssen 19 % USt abgeführt werden, Der Endpreis verändert sich aber nicht! 75

76 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Haben Sie noch Fragen? 76

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