Eigenkapitalvereinbarung nach Basel II:

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1 Dorothea Schäfer Eigenkapitalvereinbarung nach Basel II: Konsequenzen für Dienstleistungsunternehmen Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat in bisher drei Konsultationspapieren (1999, 2001, 2003) seine Vorstellungen zur neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) dargelegt. Voraussichtlich Ende Juni 2004 werden die Vorschriften veröffentlicht. Mit ihrer Einführung ist Ende 2006 zu rechnen. Im Kern geht es darum, die Mindesteigenkapitalanforderungen an die Banken (das regulatorisches Eigenkapital) stärker als bisher vom Risikoprofil der ausgegebenen Kredite abhängig zu machen. Die Diskussion über die Folgen konzentriert sich bislang fast ausschließlich auf den Mittelstand. Weit weniger Beachtung finden die Auswirkungen von Basel II für Dienstleistungsunternehmen. Dies muss insofern verwundern, als mehr als 70 % (2002) der Gesamtbruttowertschöpfung im Dienstleistungssektor erbracht werden 1 und die Spezifika von Dienstleistungsunternehmen durchaus dazu führen können, dass die Eigenkapitalunterlegungsvorschriften hier anders wirken als in den anderen Wirtschaftsbereichen. Im Folgenden leisten wir einen Beitrag, um diese Lücke zu schließen. Wir untersuchen, ob im Dienstleistungssektor mit einer Verteuerung und/oder allgemeinen Einschränkung der Kreditvergabe zu rechnen ist, im internationalen Vergleich deutsche Dienstleistungsunternehmen in spezifischer Weise von Basel II betroffen sind. Die Basler Eigenkapitalvorschriften Gemäß den derzeitigen Eigenkapitalvorschriften nach Basel I darf das Verhältnis zwischen dem haftenden Eigenkapital und den gewichteten Risikoaktiva einer Bank, bestehend aus Kreditrisiken und Marktrisiken, täglich 8 % nicht unterschreiten. Dieser Grundsatz soll bestehen bleiben. 1 Lücke, S. (2003), Wie weit ist Deutschland auf dem Weg zur Dienstleistungsgesellschaft? Redaktion/Inhalte/Downloads/Dienstleistungsgesellschaft,property=pdf.pdf 1

2 Basel II verändert jedoch die Berechnung der gewichteten Risikoaktiva und führt zusätzlich noch Anrechnungsbeträge für operationelle Risiken ein. 2 Da die Sorge um die Finanzierung von Dienstleistungsunternehmen durch die Neuberechnung der Risikoaktiva hervorgerufen wurde, beschränkt sich die weitere Analyse auf Anlagerisiken und hier insbesondere auf die Neuberechnung der Kreditrisikoaktiva. Bei Krediten werden die Geschäftspartner bislang in bestimmte Bonitätsklassen mit vorgegebenen Gewichtungsfaktoren eingeteilt. Für Unternehmenskredite bedeutet dies, dass sie heute unabhängig von ihrem individuellen Risiko mit mindestens 8% Eigenkapital zu unterlegen sind. Z.B. müssen Banken für jeden Kredit von einer Million Euro ein Eigenkapital von Euro vorhalten. Banken, die heute kein Rating (Einstufung der Risikoaktiva nach Risikoklassen) praktizieren, tendieren damit in zweierlei Hinsicht zur Quersubventionierung der Kredite. Es werden auch für schlechte Risiken nur durchschnittliche Risikoprämien erhoben, und die guten Risiken subventionieren die schlechten zusätzlich bei der Kostenkomponente Eigenkapital. Für Banken, die bereits heute ein adäquates Rating praktizieren, ist die Quersubventionierung auf die Eigenkapitalunterlegung beschränkt. 3 Nach Basel II soll jedem Einzelkredit ein individuelles Risikogewicht zugewiesen werden. Dieses Risikogewicht wird direkt aus einem Rating abgeleitet. Der Ausschuss schlägt hierzu zwei alternative Verfahren vor, den Standardansatz und den Internen Rating Ansatz (IRB: internal ratings-based approach). Der Standardansatz sieht ein Rating durch eine bankaufsichtsrechtlich anerkannte, externe Ratingagentur vor. Basel II legt dann das Risikogewicht (RW) in Abhängigkeit vom externen Rating verbindlich fest. Die Funktionsweise des Standardansatzes ist in Tabelle 1 dargestellt. 4 Im Prinzip müssen Kredite an Unternehmen niedriger Bonität mit mehr Eigenkapital unterlegt werden, wohingegen Schuldner hoher Bonität entlastet werden. Krediten an Unternehmen ohne Ra- 2 Unter operationellen Risiken versteht man Risiken, die durch das kreditgebende Institut selbst verursacht werden. Dazu gehört menschliches Versagen ebenso wie die Störung des Computersystems einer Bank. 3 Die generell geforderte Mindestunterlegung von 8 % führt zu risikounempfindlichen Eigenkapitalkosten. Diese kostenbedingte Quersubventionierung besteht selbst dann, wenn die Bank die Höhe der Risikoprämien für jeden Kredit aus einem Ratingsystem ableitet. 2

3 ting ist ein Risikogewicht von 1 (100 %) zuzuweisen. Für diese Gruppe bleibt der Status quo somit zunächst erhalten. 5 Beim IRB-Ansatz bestimmt die Bank das Rating des Kredits. Aus einem internen Ratingsystem werden alle notwendigen Größen für die Festlegung des Gewichtungsfaktors RW abgeleitet. Im wesentlichen setzt sich die Ratingkennziffer R eines Kreditnehmers aus subjektiven und objektiven Komponenten zusammen. Objektive Komponenten sind in erster Linie aus der Bilanz ableitbare Kennzahlen (Umsatzrendite, Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad, Liquiditätsgrad, etc.) und Branchendaten. In die Kategorie subjektiv fallen Faktoren wie Umsetzung strategischer Ziele, Managementqualität, Nachfolgeregelung und Innovationsfähigkeit. Die zentrale Größe des Basler Regelwerks ist die erwartete Ausfallwahrscheinlichkeit PD (Probability of Default) als Funktion der Ratingkennziffer R. Sie und die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Finanzierungssegment bestimmen die Eigenkapitalunterlegung. 6 Für Dienstleistungsunternehmen sind in erster Linie das Unternehmenssegment, das Privatkunden- oder Retailsegment und das Segment der Unternehmensbeteiligungen relevant. Sicherheiten dürfen in begrenztem Ausmaß zur Reduzierung des Risikogewichts herangezogen werden. Zum einen reduzieren vorgegebene Abschläge den besicherten Teil des Kredits. Zum anderen muss auch der besicherte Teil mit einer Mindesteigenkapitalquote unterlegt werden. Die Systematik der Anrechnung impliziert eine Doppelzählung, wenn Sicherheiten auch das Rating des Kunden beeinflussen würden. Die Höhe der Kreditbesicherung darf folglich für das Rating des Bankkunden keine Rolle spielen. Folgen für Dienstleistungsunternehmen Um die Folgen der Einführung von Basel II abschätzen zu können, ist es zweckmäßig, sich mit einigen wesentlichen Charakteristiken von Dienstleistungsunternehmen vertraut zu machen. 4 Die Ratingstufen folgen der Terminologie von Standard & Poors. 5 Sollten sich bei Banken mit Standardansatz schlechte Risiken konzentrieren, sind erhöhte Refinanzierungskosten für diesen Banktyp wahrscheinlich. In diesem Falle wäre die Beibehaltung des Status quo eher kurzfristiger Natur. 3

4 Die große Mehrheit der Dienstleistungsunternehmen gehört zum Segment der Kleinen- und Mittleren Unternehmen (KMU). Im Jahre 2000 lag der Anteil der Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 2,5 Millionen Euro bei mehr als 98 %. Der Anteil der Unternehmen mit weniger als 0,25 Millionen Euro betrug 84,1 %. 7 Langfristige Bankkredite sind für den Mittelstand als ganzes nach der Innenfinanzierung die zweitwichtigste Finanzierungsquelle. 8 37,5 % der Unternehmen im Dienstleistungssektor besitzen eine Eigenkapitalquote von unter 10 %. 25,5 % liegen im Bereich zwischen 10 % und 20 %. 9 Die Mehrheit der Dienstleistungsunternehmen verfügt über kein nennenswertes Anlagevermögen. Sicherheiten bestehen häufig aus Forderungen aus der Auftragsvorfinanzierung. Der Investitionsbedarf ist im Vergleich zu Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes oder des Baus typischerweise kleiner. Kaum ein Dienstleistungsunternehmen verfügt über ein externes Rating. 10 Viele Neugründungen finden im Dienstleistungssektor statt. Unternehmensnahe Dienstleistungen zeichneten in 2002 für 60 % aller Neugründungen verantwortlich. 11 Der Anteil der Dienstleistungsunternehmen an den gesamten Unternehmensinsolvenzen betrug im Jahre ,3 % Für eine detailliertere Darstellung siehe Schäfer, D. (2003), Eigenkapitalvereinbarung nach Basel II: Keine Einschränkung für den Mittelstand, DIW Wochenbericht 11/03. 7 BMWA (2003), Wie weit ist Deutschland auf dem Weg zur Dienstleistungsgesellschaft? 8 Hommel Ulrich/Schneider Hilmar (2003). Financing the German Mittelstand, EIB Papers 8, und IHK Koblenz (2003), Daten, Fakten, Meinungen, Finanzierung mittelständischer Unternehmen im nördlichen Rheinland-Pfalz. Nach dieser Untersuchung betrachten 100 % aller Unternehmen im Einzelhandel, 55,6 % im Groß-/Außenhandel und 57,1 % im Bereich der Dienstleistungen den langfristigen Bankkredit als sehr wichtig. 9 KfW Group (2003), Mittelstandsfinanzierung im Wandel - Finanzierungsstruktur und Ertragslage mittelständischer Unternehmen Für den Handel betragen die entsprechenden Werte 35,7 % und 28,9 %, im Verarbeitenden Gewerbe 31,3 % und 25 % und im Bau 38,4 % und 30,7 %. 10 Außerhalb des Bankensektors sind in Deutschland ca. 30 Unternehmen extern geratet. Vgl. Krämer-Eis H. (2000), Rating, Basel II und die Finanzierungskosten von KMU, KfW Beiträge zur Mittelstands- und Strukturpolitik 16, S BMWA (2003), a.a.o. 12 Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken, 2003: Insolvenzen erneut auf Rekordniveau, Volkswirtschaft Special Nr. 11/2003, 4

5 Kleine, mit geringem Haftungskapital ausgestattete und junge Unternehmen stellen statistisch ein höheres Risiko dar und erhalten daher tendenziell ein schlechteres Rating als etablierte eigenkapitalstarke größere Unternehmen. Forderungen wurden vom Ausschuss lange Zeit nicht als risikomindernd anerkannt. Langlaufenden Krediten wird ein höheres Risiko als Kurzläufern zugeschrieben. Im Lichte der ersten beiden Konsultationspapiere stellten diese Faktoren in der Tat eine schwere Bürde für Mittelstand als ganzes und damit auch für den Dienstleistungssektor dar. Ihre Wirkung ist jedoch mit den Beschlüssen des Ausschusses vom Juli 2002 und dem anschließenden 3. Konsultationspapier wesentlich entschärft worden. 13 Zugeständnisse in Bezug auf mittelständische Kreditnehmer Die vom Ausschuss gebilligten Anpassungen sind durch zwei zentrale Elemente geprägt. Erstens wurde das Menü der Risikogewichtsfunktionen um eine spezielle Funktion für mittelständische Unternehmenskredite erweitert, die für alle Kredite zwischen 1 und 50 Mill. Euro gilt. 14 Zweitens wurde die Zuordnung zum Privatkundensegment wesentlich erleichtert. Hierzu werden nun alle Unternehmenskredite unter einer Mill. Euro gerechnet, bei denen eine standardisierte Kreditbearbeitung und -vergabe durchgeführt wird. 15 Die Zuordnung zum Privatkundensegment hat auch den Vorteil, dass das Ratingverfahren einfacher ist. Anstatt eines Einzelratings können hier Risikogruppen gebildet werden. Auf den einzelnen Kreditnehmer bezogen, werden nur die Sicherheiten und der Verzugsstatus geprüft. Die im Vollrating zwingende jährliche Aktualisierung entfällt. 16 Das Diagramm zeigt die aktuellen IRB-Risikogewichtsfunktionen in Abhängigkeit von der Ausfallwahrscheinlichkeit. Die horizontale Linie beim Gewichtungsfaktor 1 entspricht dem Status 13 Basler Ausschuss für Bankenaufsicht erzielt Einigung. Pressemitteilung des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht 11. Juli Basel Committee on Banking Supervision (2003), The New Basel Capital Accord, Third Consultative Paper, Bank for international Settlement, S.174. Basel Committee on Banking Supervision (2002), Quantitative Impact Study 3 - Technical Guidance, Bank for international Settlement, S Ob zusätzlich eine Umsatzgrenze (5 Mill. Euro) definiert wird, steht noch nicht fest. 16 Auch im Standardansatz kam es zu einer Entlastung bei den Krediten, die zum Privatkundensegment zählen. Hier wurde der Gewichtungsfaktor von 1 auf 0,75 abgesenkt. 5

6 quo. Die Risikogewichtsfunktionen für Retailkredite (Privatkunden) und Mittelstandskredite (KMU) verlaufen deutlich unter der für Unternehmenskredite (Großkredite) und insbesondere unter der für Unternehmensbeteiligungen (Beteiligung). 17 Die untere Grenze für Beteiligungen liegt bei einem Gewichtungsfaktor von 2 und damit bei 16 % Eigenkapitalunterlegung. 18 Die neu eingeführte KMU-Funktion erreicht den Status quo bei einer Ausfallwahrscheinlichkeit von 2 %. Kredite dieser Risikokategorie gelten als spekulativ, mit gefährdeten Zins- und Tilgungsleistungen. Retailkredite müssen erst bei einer Ausfallwahrscheinlichkeit von 7,2 % (geringe Bonität, relativ hohes Ausfallrisiko) mit einem höheren Eigenkapital als bisher unterlegt werden. 19 Auch in die Techniken zur Risikoverminderung haben mittelstands- und dienstleistungsspezifische Elemente Eingang gefunden. Der Kreis der anerkennungsfähigen Sicherheiten wurde wesentlich erweitert. Neben den finanziellen Sicherheiten werden nun auch Sachsicherheiten und Forderungen als risikomindernd anerkannt. Voraussetzung ist jedoch, dass das Verhältnis zwischen dem Wert der Sicherheit und dem Kredit die Marke von 30 % (Forderungen: 0 %) nicht unterschreitet. Der besicherte Teil des Kredits wird dann mit Hilfe eines gewissen Grads der Überbesicherung ermittelt. Dieser je nach Art der Sicherheit variierende Grad der Mindest- Überbesicherung beträgt für Forderungen 125 %. Für Immobilien und andere Sicherheiten sind 140 % vorgeschrieben. Als besicherter Anteil gilt das Verhältnis zwischen tatsächlicher Besicherung und geforderter Überbesicherung. In Tabelle 3 sind für einen vollbesicherten Kredit die jeweiligen Anteile berechnet, die als besichert bzw. unbesichert gelten. Die spezifischen Verlustquoten (LDG) sind im Basisansatz vom Ausschuss vorgegeben. Voneinander abweichende Verlustquoten für den besicherten und den unbesicherten Teil des Kredits implizieren unter- 17 Ebenda, S. 49, S. 58 und S Für bestimmte langfristige Beteiligungen beträgt die Mindestmarke 1 (8 %). Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (2002), a.a.o., S Die erwartete Ausfallwahrscheinlichkeit von 7,2 % liegt nach der Rating-Terminologie von Standard & Poors zwischen B (7 %) und B- (13 %). 6

7 schiedliche Risikogewichtsfunktionen RW(LDG, PD,..) und damit eine unterschiedliche Eigenkapitalunterlegung für den besicherten und den unbesicherten Kreditanteil. Allgemeine Verteuerung der Kredite für Dienstleistungsunternehmen unwahrscheinlich Für die Relevanz des Verteuerungsarguments sind die im Juli 2002 beschlossenen Anpassungen von entscheidender Bedeutung. Die Größenstruktur der Dienstleistungsunternehmen in Deutschland deutet darauf hin, dass die in dieses Segment vergebenen Kredite überwiegend zum Privatkundengeschäft zu zählen sind. In diesem Segment setzt die Erhöhung der Eigenkapitalkosten erst bei Ausfallwahrscheinlichkeit von über 7,2 % ein. Im gesamten Mittelstand lag die Insolvenzquote im Jahre 2001 bei 1 %. Nimmt man diese Marke als grobe Richtschnur für die durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit im stark mittelstandsgeprägten Dienstleitungssektor, so können es nur vergleichsweise wenige Kredite an Dienstleistungsunternehmen sein, bei denen es zu einer Erhöhung der Eigenkapitalkosten kommt. Die meisten Kredite in diesem Segment werden daher in Zukunft mit geringeren Eigenkapitalkosten als heute belastet sein. Diese Schlussfolgerung wird durch eine Analyse der KfW gestützt. Das KfW-Mittelstandsportfolio, das auch Kredite an Dienstleistungsunternehmen umfasst, enthielt nur zum geringsten Teil Kredite mit einer Bonität von schlechter als B+ (Ausfallwahrscheinlichkeit 3,2 %). 20 Dienstleister mit Finanzierungsvolumina über einer Million Euro fallen in das KMU Segment. Ob Dienstleistungsunternehmen mit einem Umsatz von unter 5 Millionen Euro (im Jahr 2000 über 98 % der Unternehmen) überwiegend eine Ausfallwahrscheinlichkeit von mehr als 2 % haben und damit eine, den Status quo übersteigende Eigenkapitalunterlegung von 8 % benötigen, ist eine empirisch nicht beantwortete Frage. Da jedoch das Finanzierungsvolumen positiv mit der Unternehmensgröße verknüpft ist und mit der Größe des Unternehmens die statistische Ausfallswahrscheinlichkeit sinkt, ist auch für diese Größenklasse eine durchschnittliche Erhöhung der Eigenkapitalunterlegung eher unwahrscheinlich. 20 Taistra G. (2003), Basel II aktueller Stand und Auswirkung auf die Mittelstandsfinanzierung, KfW- Arbeitspapier, S

8 Unbestritten ist, dass die Eigenkapitalunterlegung für Randsegmente steigen wird. Dienstleistungskredite extrem schlechter Bonität und Dienstleistungskredite, die entweder zu groß für die Einordnung ins Privatkundensegment oder kaum besichert sind, werden mehr Eigenkapital als bisher benötigen. Inwieweit daraus erhöhte Kreditkosten resultieren, lässt sich aber selbst für diese Kategorie schwer schätzen. Zum einen impliziert die Weitergabe erhöhter Unterlegungskosten, dass sich die Margen gegenüber dem Zustand unter Basel I nicht verändern. Ob dies so durchsetzbar ist, entscheidet aber weniger die Bank selbst als der Wettbewerb. Zum anderen ist es denkbar, dass Kredite als Türöffner für sonstige profitable Geschäfte mit dem Unternehmen (z. B. Vermögensverwaltung für die Geschäftsführung, Management von Zins- und Währungsrisiken) dienen. In solchen Fällen kann es gewinnträchtiger sein, erhöhte Unterlegungskosten nicht vollständig weiterzugeben. Die Studie von Ernst & Young u.a. bestätigt solche Überlegungen. Die befragten Banken wollen auch in Zukunft auf die vollständige Kostenweitergabe verzichten, wenn über andere Geschäfte ein entsprechender Ausgleich herbeigeführt wird. 21 Das Segment, bei dem es mit Sicherheit zu einer erhöhten Eigenkapitalunterlegung und damit zu steigenden Finanzierungskosten kommen wird, ist das der Beteiligungen. Bei einer Eigenkapitalunterlegung von mindestens 16 % werden Banken und ihre Venture Capital-Töchter wenig zur Schließung der auch im Dienstleistungsektor vorhandenen Eigenkapitallücke beitragen können. Der Dienstleistungsektor zeichnet sich durch eine besonders rege Aktivität bei Neugründungen aus. Diese rege Aktivität könnte durch die Baseler Vorschriften in mehrfacher Weise behindert werden. Erstens werden Neugründungen aufgrund des fehlenden Erfolgsnachweises in der Vergangenheit und des empirisch nachgewiesen positiven Zusammenhangs zwischen Unternehmensalter und Ausfallwahrscheinlichkeit verschärft mit dem Problem von schlechten Ratingeinstufungen und damit erhöhten Kreditkosten zu rechnen haben. Zweitens dienen die Investitionen bei neugegründeten Dienstleistungsunternehmen weniger der Beschaffung von Sachanla- 21 Ernst & Young, Finance und Hypovereinsbank (2002), Basel II ist jetzt! Deutschlands große Bankenbefragung: Wie ist der Stand der Vorbereitungen? 8

9 gen als vielmehr der Beschaffung von Humankapital. Letzteres jedoch ist für die Verpfändung als Banksicherheit ungeeignet. Drittens schließlich ist zu erwarten, dass die hohe Eigenkapitalunterlegung im Beteiligungssegment, auch die Verfügbarkeit von Beteiligungskapital für Neugründungen im Dienstleistungsbereich weiter einschränkt. Verminderung der Kreditvergabe im Dienstleistungssektor? Eine Verminderung der Kreditvergabe an das Segment der KMU insgesamt kann entweder nachfrageseitig oder angebotsseitig ausgelöst werden. Ein Nachfragerückgang wäre wahrscheinlich, wenn sich die Kredite für Dienstleistungsunternehmen im Durchschnitt verteuern. 22 Es wurde gezeigt, dass sich ein solcher Effekt aus den Basler Vorschlägen zur Eigenkapitalunterlegung nicht zu erwarten ist. Eine Ausnahme könnten hier allerdings die Neugründungen darstellen. Zu einer angebotsseitigen Einschränkung könnte es kommen, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind. Das regulatorische Eigenkapital ist knapp. Das heißt, die Banken operieren nahe an der von der Aufsicht vorgegebenen Grenze. Die Eigenkapitalunterlegung für das gesamte mittelständische Kreditportfolio einer Bank steigt mit Basel II. Die Bank hat profitablere Alternativen, wie beispielsweise die Kreditvergabe an Großunternehmen oder Aktivitäten im Investmentbanking. Gegenüber der Knappheitsthese sind Zweifel angebracht. Laut einer Untersuchung der Deutschen Bundesbank lag im Jahr 2000 eine Vielzahl der Institute deutlich über der geforderten Mindestmarke von 8 %. Bei Großbanken betrug die regulatorische Eigenkapitalquote durchschnittlich 13 %, bei Regionalbanken 12,9 % und bei Sparkassen immerhin noch 10,7 %. 23 Allerdings dürfte sich für private Großbanken und Landesbanken wegen der Ertragsschwäche in 22 Zwingend ist ein Nachfragerückgang jedoch nicht, da die Mengenreaktion von der Preiselastizität der Nachfrage in den jeweiligen Bonitätssegmenten abhängt. 9

10 der jüngsten Vergangenheit der Abstand zwischen vorgeschriebenem und tatsächlichem Eigenkapital verkleinert haben. Die Ertragslage der Sparkassen und Regionalbanken hingegen hat sich seither eher zum positiven entwickelt. 24 Insgesamt ist gegenwärtig nicht erkennbar, dass die Eigenkapitalunterlegung für Dienstleistungs- Portfolios steigt. Aber selbst wenn dies der Fall sein sollte, könnte daraus nicht unmittelbar eine Verminderung des Kreditangebots abgeleitet werden. So kann beispielsweise durch Kreditverbriefung eine Entlastung auf der Eigenkapitalseite erreicht werden. 25 Zudem ist zu berücksichtigen, dass es sich bei Eigenkapitalkosten um Opportunitätskosten handelt. Eigenkapital muss für Anlageaktivitäten (Anlagebuch) und Handelsaktivitäten (Handelsbuch) bereitgehalten werden. Folglich bemessen sich bei gegebenem Eigenkapitalbestand die Opportunitätskosten für Mittelstandskredite nach den entgangenen Erträgen von Wertpapiergeschäften oder von Krediten an Großunternehmen. Falls die Banken durch solche alternative Verwendungen höhere Gewinne erzielen können als mit den vergleichsweise kleinvolumigen Krediten an Dienstleistungsunternehmen, ist davon auszugehen, dass es zu einer angebotsseitigen Einschränkung kommt. Höhere Margen sind jedoch im Wertpapierhandel und im hartumkämpften Segment für Großkredite schwer durchsetzbar. Bei hinreichend niedrigen Margen (niedrige Opportunitätskosten) würde zusätzliches Eigenkapital frei, das für die Unterlegung von kleinvolumigen Krediten verwendet werden könnte. Auswirkungen von Basel II im internationalen Vergleich Fragt man nach den spezifischen Folgen von Basel II für deutsche Dienstleistungsunternehmen im internationalen Vergleich so fallen im Wesentlichen zwei Besonderheiten auf. Da die US- Regierung im Gegensatz zu den europäischen Regierungen die Absicht hat, die Gültigkeiten von 23 Deutsche Bundesbank (2002), Das Eigenkapital der Kreditinstitute aus bankinterner und regulatorischer Sicht, Monatsbericht Januar 2002, S Siehe auch Schrooten, M./Engerer, H. (2004), Untersuchung der Grundlagen und Entwicklungsperspektiven des Bankensektors in Deutschland (Dreisäulensystem), Gutachten des DIW Berlin im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen. 25 Zu beachten ist allerdings, dass Basel II an die Ausbuchung verbriefter Kredite sehr strenge Bedingungen knüpft. 10

11 Basel II auf international tätige Banken zu beschränken, bleibt es für die meisten US- Unternehmen weiterhin beim Status quo. Demgegenüber müssen sich europäische und deutsche Unternehmen auf ein verändertes Prozedere bei der Eigenkapitalunterlegung ihrer Kredite einstellen. Die vorhergehende Diskussion hat allerdings gezeigt, dass dies den europäischen Dienstleistungsunternehmen keineswegs zum Nachteil gereichen muss. Stellt man für den Mittelstand als Ganzes einen innereuropäischen Vergleich an, so fällt vor allen Dingen die doch recht niedrige Eigenkapitalquote der hiesigen Unternehmen auf. Demgegenüber haben beispielsweise Mittelständler in Großbritannien und den Niederlanden üblicherweise Eigenkapitalquoten, die im Bereich von 50 % liegen. Auch in Italien und Frankreich liegen die Eigenkapitalquoten im Mittelstand im Durchschnitt höher. 26 Der Höhe der Eigenkapitalquote kommt bei der Rating-Einstufung eine zentrale Bedeutung zu. Folglich könnte die niedrige EK-Quote deutscher Dienstleistungsunternehmen als sicheres Indiz dafür genommen werden, dass deutsche Dienstleistungsunternehmen höhere Kreditkosten zu tragen haben als ihre europäischen Nachbarn. Ob eine erhöhte Eigenkapitalunterlegung tatsächlich in erhöhte Kreditkosten mündet, ist jedoch - wie bereits oben ausgeführt - eine Frage des Wettbewerbs im jeweiligen Bankensektor. In kaum einem europäischen Land ist der Konzentrationsgrad im Bankensektor so gering und der Wettbewerb so intensiv wie in Deutschland. Insofern ist nicht ausgeschlossen, dass die Auswirkungen einer möglicherweise im Durchschnitt schlechteren Ratingeinstufung deutscher Dienstleistungunternehmen durch den weitaus intensiveren Wettbewerb im deutschen Bankensektor kompensiert werden. 26 Bretz Michael (2000), Insolvenzen in Europa 1999, in: Verband der Vereine Creditreform (Hrsg.), Insolvenzen in Europa 1999/2000. Guiso Luigio (2003), Small business finance in Italy, EIB Papers Dietsch Michel (2003), Financing small businesses in France, EIB Papers 11

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