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1 Landtag von Baden-Württemberg 12. Wahlperiode Drucksache 12 / Antrag der Abg. Gerhard Stratthaus u. a. CDU und Stellungnahme des Finanzministeriums Auswirkungen der Insolvenzrechtsreform auf die Arbeit der Steuerverwaltung Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie viele Rückstandsanzeigen in der Zeit vom 1. Januar 1990 bis 31. Dezember 1997 bei den Finanzämtern des Landes jährlich a) insgesamt erstellt b) insgesamt erledigt c) insgesamt zahlenmäßig und im Verhältnis zur Gesamterledigungszahl durch Niederschlagung erledigt wurden; 2. wie hoch der Betrag der niedergeschlagenen Ansprüche im Bereich der Besitzund Verkehrsteuern im Jahre 1997 war; 3. wie hoch a) die Zahl der Vollstreckungsfälle b) die Gesamthöhe der zu vollstreckenden Forderungen in allen Finanzämtern am 31. Mai 1998 sowie zu den entsprechenden Stichtagen in den Jahren 1990 bis 1997 war; 4. wie viele neue Konkursfälle von den Finanzämtern im unter Ziff. 1 genannten Zeitraum jährlich zu bearbeiten waren und welche Beträge jährlich insgesamt von den Finanzämtern im Konkursverfahren geltend gemacht wurden; Eingegangen: / Ausgegeben:

2 5. wie viele a) Anträge auf Eröffnung des Konkurses b) Anregungen auf Untersagung eines Gewerbes c) Abnahmen einer eidesstattlichen Versicherung in den Jahren 1990 bis einschließlich 1997 durch die Finanzämter des Landes erfolgten; 6. wie sich die Zahl der Angehörigen der Vollstreckungsstellen in den Jahren 1990 bis 1997 aufgelistet nach Vollziehungsbeamten, Mitarbeitern, Sachbearbeitern und Sachgebietsleitern entwickelt hat; 7. welche Tätigkeiten bezogen auf den Gesamtbereich der Finanzämter bei Inkrafttreten der Insolvenzordnung sowohl nach Art als auch nach Menge a) wegfallen oder sich wesentlich verringern b) hinzukommen und ob die Regierung insgesamt von einer Mehr- oder Minderbelastung für die Finanzämter ausgeht; 8. wie eine eventuelle Mehrbelastung durch organisatorische und/oder personelle Maßnahmen aufgefangen werden soll, insbesondere inwieweit die Regierung eine möglichst umfassende Bearbeitung von Insolvenzfällen durch eine Stelle/Person innerhalb des Finanzamtes für möglich erachtet; 9. ob nach Auffassung der Regierung eine Änderung von steuerrechtlichen Vorschriften notwendig ist, um die Arbeit in der Finanzverwaltung an die Insolvenzrechtsreform anzupassen und falls ja, wie auf Landes- und Bundesebene der Stand der diesbezüglichen Arbeiten ist; Stratthaus, Winckler, Dr. Steim, Dr. Scheffold, Netzhammer CDU Begründung Die praktische Umsetzung der zum 1. Januar 1999 in Kraft tretenden Insolvenzordnung stellt auch für die Steuerverwaltung eine Herausforderung dar. In diesem Zusammenhang ist es zunächst von Interesse, wie sich der Arbeitsanfall und der Personalbestand auf den Vollstreckungstellen in den vergangenen Jahren insgesamt entwickelt hat, und welchen Anteil an der Arbeit diejenigen Maßnahmen einnahmen, die bei Zahlungsunfähigkeit des Steuerschuldners einzuleiten sind. Vor diesem Hintergrund ist eine Prognose zu treffen, wie sich die Arbeitsbelastung künftig entwickeln wird und wie einer eventuellen Mehrbelastung begegnet werden kann. Zudem ist zu klären, ob die bisherigen steuerrechtlichen Vorschriften geeignet sind, eine reibungslose Mitwirkung der Steuerverwaltung an künftigen Insolvenzverfahren zu gewährleisten. Stellungnahme *) Mit Schreiben vom 24. Juli 1998 Nr /2 nimmt das Finanzministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt 2

3 Zu Ziffer 1: Die Anzahl der Rückstandsanzeigen und deren Bearbeitung zeigt in der Zeit vom 1. Januar 1990 bis zum 31. Dezember 1997 folgende Entwicklung: Zu Ziffer 2: Im Jahr 1997 wurden landesweit rund DM an Besitz- und Verkehrsteuern niedergeschlagen. Das entspricht einem Anteil am Kassensoll von 0,87 %. Die Niederschlagungsquote im Bundesgebiet betrug in diesem Zeitraum durchschnittlich 1,36 %. Zu Ziffer 3: Die Anzahl der Vollstreckungsfälle wird jeweils nur bis zum Ausdruck der entsprechenden Statistik des Folgejahres aufgezeichnet. Vergleichszahlen liegen deshalb nur für die Stichtage 31. Mai 1997 und 31. Mai 1998 vor. Die Gesamthöhe der vollstreckbaren Rückstände wird bei der Oberfinanzdirektion Stuttgart erst seit Januar 1995 festgehalten; in den Jahren 1990 bis 1994 sind diesbezüglich keine Angaben möglich. Zu Ziffer 4: Aufzeichnungen über die Anzahl der jährlich neu eingetretenen Konkursfälle werden nicht geführt. Statistisch erfaßt werden lediglich die zum jeweiligen Stichtag in einem Konkurs- oder Vergleichsverfahren geltend gemachten Rückstandsbeträge. Diese haben sich wie folgt entwickelt: 3

4 Zu Ziffer 5: Die Finanzämter des Landes haben in den Jahren 1990 bis 1997 in folgendem Umfang Anträge auf Konkurseröffnung gestellt, Anregungen auf Gewerbeuntersagungen ausgesprochen und eidesstattliche Versicherungen abgenommen: Zu Ziffer 6: Die folgende Darstellung zeigt die Personalentwicklung in den Vollstreckungsstellen der Finanzämter des Landes seit 1990: Die Personalverstärkung bei den Vollstreckungsstellen geschah durch interne Umschichtung innerhalb der Finanzämter. Zu Ziffer 7: Die Insolvenzrechtsreform wird den Arbeitsanfall in den Vollstreckungsstellen der Finanzämter erheblich beeinflussen. Neben den bei jeder Verfahrensumstellung auftretenden Übergangsproblemen dürfte insbesondere die Mitwirkung an den in der Insolvenzordnung vorgesehenen neuen Verfahren (z. B. Verbraucherinsolvenzverfahren, Insolvenzplan, Restschuldbefreiung) zu einer beträchtlichen Mehrarbeit führen. Eine exakte Voraussage über Art und Menge des zusätzlichen Arbeitsanfalles ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, da bisher keine statistischen Erfahrungswerte hinsichtlich der neuen Instrumentarien der Insolvenzordnung vorliegen. Darüber hinaus ist mit einem gravierenden Anstieg von Anträgen auf Billigkeitsmaßnahmen (Erlaß, Teilerlaß, Stundung, Vollstreckungsaufschub) zu rechnen. Nach Schätzungen der Verbraucherverbände sind in Baden-Württemberg rund Haushalte und damit ca. eine halbe Million Menschen überschuldet. Aus diesem Grund werden die Finanzämter in einer Vielzahl von Fällen prüfen müssen, ob eine Versagung der Restschuldbefreiung nach 290 InsO zu beantragen ist. Die Oberfinanzdirektionen Münster und Hannover erwarten einen Anstieg der auf Schuldenregulierung und -befreiung gerichteten Anträge um über 450%. Bei den Amtsgerichten geht man davon aus, daß die zu bearbeiteten Verfahren durch das neue Insolvenzrecht um das 1,5fache zunehmen werden. 4

5 Zu Ziffer 8: Sollte eine Mehrbelastung in den Vollstreckungsstellen tatsächlich eintreten, muß dem durch organisatorische und personelle Maßnahmen entgegengetreten werden. Der Handlungsbedarf kann allerdings erst bestimmt werden, wenn konkretes Zahlenmaterial über die sich aufgrund der Rechtsänderung neu ergebenden Arbeitsabläufe zur Auswertung vorliegt. Eine abschließende Beurteilung ist deshalb erst nach Inkrafttreten der Insolvenzordnung möglich. In diesem Zusammenhang wird auch zu prüfen sein, ob und inwieweit durch eine zentrale Zuständigkeit des Finanzamts, in dessen Bereich der Sitz des Insolvenzgerichts liegt, eine effektivere Bearbeitung der Insolvenzfälle erreicht werden kann. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Finanzämter künftig ein verstärktes Interesse daran haben werden, zur Wahrung der Interessen des Fiskus und zur Mitwirkung bei der Gestaltung von Insolvenzplänen mit in den Gläubigerausschüssen vertreten zu sein. In bedeutenden Einzelfällen wird die Teilnahme eines Vollstreckungsbeamten an Prüfungs- und Berichtsterminen erforderlich werden, um insoweit Rechtsverluste und Forderungsausfälle zu vermeiden. Zu Ziffer 9: Die neue Insolvenzordnung macht eine Überarbeitung vieler Regelungen erforderlich. Auf Bundesebene wurde bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit der Überarbeitung der von der Neuregelung betroffenen Dienstanweisungen und Vordrucken befassen soll. Die Arbeitsgruppe soll dabei u. a. auch Vorschläge zur Anpassung und Ergänzung der Vollstreckungsanweisung und der Vollziehungsanweisung erarbeiten. Darüber hinaus müssen z. B. auch die Grundsätze zur Bearbeitung von Erlaßanträgen neu gefaßt werden. Erste Entwürfe werden für den Herbst 1998 erwartet. Mayer-Vorfelder Finanzminister 5

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