Jahresabschluss 2013

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1 Jahresabschluss 2013

2 Inhaltsverzeichnis Seite Feststellung des Jahresabschlusses A 1 - und Finanzrechnung...B 1 rechnung 2013 Finanzrechnung 2013 Bilanz zum C 1 Anhang...D 1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden...D 2 Erläuterung der Bilanzposten D 3 Sonstige Angaben und Erläuterungen...D 25 Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse...D 27 Anlagenspiegel...D 28 Forderungsspiegel...D 30 Verbindlichkeitenspiegel...D 31 Rückstellungsspiegel...D 32 Lagebericht...E 1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen...E 37 en...f 1 Teilrechnungen Produktbereich 01 Innere Verwaltung...G 1 Produktbereich 02 Sicherheit und Ordnung...G 33 Produktbereich 03 Schulträgeraufgaben...G 59 Produktbereich 04 Kultur und Wissenschaft...G 95 Produktbereich 05 Soziale Leistungen...G 115 Produktbereich 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe...G 139 Produktbereich 08 Sportförderung...G 169 Produktbereich 09 Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformation...G 183 Produktbereich 10 Bauen und Wohnen...G 191 Produktbereich 11 Ver- und Entsorgung...G 203 Produktbereich 12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV...G 237 Produktbereich 13 Natur- und Landschaftspflege...G 283 Produktbereich 14 Umweltschutz...G 303 Produktbereich 15 Wirtschaft und Tourismus...G 307 Produktbereich 16 Allgemeine Finanzwirtschaft...G 333

3 A 1 Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Ibbenbüren Der Rat der Stadt Ibbenbüren hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2015 den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2013 laut Bestätigungsvermerk vom 10. November 2015 gemäß 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung festgestellt. Der Rat hat gleichzeitig beschlossen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von ,55 EUR mit der Ausgleichsrücklage zu verrechnen. Ibbenbüren, 11. Dezember 2015 Dr. Marc Schrameyer Bürgermeister Maria Ahmann Schriftführerin

4 B 1 - und Finanzrechnung 2013

5 B 2 rechnung 2013 Ertrags- und Aufwandsarten Fortgeschriebener Ansatz I. der laufenden Verwaltungstätigkeit Steuern und ähnliche Abgaben + Zuwendungen und allgemeine Umlagen + Sonstige Transfererträge + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte + Privatrechtliche Leistungsentgelte + Kostenerstattungen und Kostenumlagen + Sonstige ordentliche Erträge + Aktivierte Eigenleistungen +/- Bestandsveränderungen = ordentliche Erträge , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,57 - Personalaufwendungen - Versorgungsaufwendungen - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - Bilanzielle Abschreibungen - Transferaufwendungen - Sonstige ordentliche Aufwendungen = ordentliche Aufwendungen , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,37 = der laufenden Verwaltungstätigkeit , , , , ,37 II. Finanzergebnis + Finanzerträge - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen , , , , , , ,31 = Finanzergebnis = Ordentliches , , , , , , , , ,37 III. Außerordentliches + Außerordentliche Erträge - Außerordentliche Aufwendungen = Außerordentliches = - vor Berücksichtigung der internen Leistungsbeziehungen , , , , ,37 Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen , ,01 Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen Verrechnungssaldo , , , ,60

6 Finanzrechnung 2013 Einzahlungs- und Auszahlungsarten Fortgeschrie Ermächti- -bener Ansatz gungsüber- tragung I. Zahlungsmittelbestand aus lfd. Verwaltungstätigkeit B 3 Steuern und ähnliche Abgaben , , ,03 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen , , , ,68 + Sonstige Transfereinzahlungen , , ,96 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte , , ,98 + Privatrechtliche Leistungsentgelte , , , ,35 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen , , , ,56 + Sonstige Einzahlungen , , , ,97 + Zinsen und Sonstige Finanzeinzahlungen , , ,75 = Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit , , , ,04 - Personalauszahlungen , , , ,58 - Versorgungsauszahlungen , , , ,81 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen , , , , ,55 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen , , , ,52 - Transferauszahlungen , , , ,95 - Sonstige Auszahlungen , , , , ,82 = Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit , , , , ,37 = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit , , , , ,37 II. Zahlungsmittelbestand aus Investitionstätigkeit + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen , , ,93 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen , , ,59 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen + Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten , , ,93 + Sonstige Investitionseinzahlungen , , ,66 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit , , ,79 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden - Auszahlungen für Baumaßnahmen , , , , , , , ,19 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen , , , , ,54 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen , , , , ,02 - Sonstige Investitionsauszahlungen = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit , , , , ,75 = Saldo aus Investitionstätigkeit , , , , ,75 = Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag , , , , ,12 III. Zahlungsmittelbestand aus Finanzierungstätigkeit + Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung - Tilgung und Gewährung von Darlehen , , ,06 - Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung = Saldo aus Finanzierungstätigkeit , , ,94 = Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln , , , , ,12 + Anfangsbestand an Finanzmitteln , , ,75 + Bestand an fremden Finanzmitteln , , ,66 = LIQUIDE MITTEL , , , , ,12

7 C 1 Bilanz zum

8 C 2 Bilanz Aktiva 2013 Bezeichnung Stand zum Stand zum Differenz 1. Anlagevermögen , , , Immaterielle Vermögensgegenstände , , , Immaterielle Vermögensgegenstände , , , Sachanlagen , , , Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , , , Grünflächen , , , Ackerland , , , Wald, Forsten , , , Sonstige unbebaute Grundstücke , , , Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , , , Kinder- und Jugendeinrichtungen , , , Schulen , , , Wohnbauten , , , Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude , , , Infrastrukturvermögen , , , Grund und Boden des Infrastrukturvermögens , , , Brücken und Tunnel , , Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen , , Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen , , , Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens , , , , , , Bauten auf fremdem Grund und Boden Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler , ,00-182, Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge , , , Betriebs- und Geschäftsausstattung , , , Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau , , , Finanzanlagen , , , Anteile an verbundenen Unternehmen , , Beteiligungen , , Sondervermögen , , Wertpapiere des Anlagevermögens Ausleihungen , , an verbundene Unternehmen an Beteiligungen an Sondervermögen Sonstige Ausleihungen , ,05 2. Umlaufvermögen , , , Vorräte , , , Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren , , , Geleistete Anzahlungen 2.2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände , , , Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Gebühren , , , , , , Beiträge , , , Steuern , , , Forderungen aus Transferleistungen , , , Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen , , , Privatrechtliche Forderungen , , , gegenüber dem privaten Bereich , , , gegenüber dem öffentlichen Bereich , , , gegen verbundene Unternehmen , , gegen Beteiligungen gegen Sondervermögen , , , Sonstige Vermögensgegenstände , , , Wertpapiere des Umlaufvermögens 2.4. Liquide Mittel , , ,15

9 Bilanz Aktiva 2013 Bezeichnung Stand zum Stand zum Differenz 3. Aktive Rechnungsabgrenzung , ,65 Bilanzsumme , , , ,16

10 C 3 Bilanz Passiva 2013 Bezeichnung Stand zum Stand zum Differenz Eigenkapital Allgemeine Rücklage , , , , , ,60 davon zweckgebundene Deckungsrücklage , ,39 davon Stammkapital 1.2. Sonderrücklagen 1.3. Ausgleichsrücklage , , , Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag , , , Sonderposten für Zuwendungen , , , , , , für Beiträge , , , für Gebührenausgleich Sonstige Sonderposten , , Rückstellungen Pensionsrückstellungen , , , , , , Rückstellungen für Deponien und Altlasten Instandhaltungsrückstellungen , , , Sonstige Rückstellungen , , , Verbindlichkeiten Anleihen , , , Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen , , , von verbundenen Unternehmen von Beteiligungen von Sondervermögen vom öffentlichen Bereich , , , vom privaten Kreditmarkt , , , Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , , , , , , Verbindlichkeiten aus Transferleistungen , , , Sonstige Verbindlichkeiten , , , Erhaltene Anzahlungen , , ,54 5. Passive Rechnungsabgrenzung , , ,00 Bilanzsumme , , ,16

11 D 1 Anhang gemäß 44 GemHVO

12 D 2 Allgemeines Gemäß 95 GO NRW hat die Stadt Ibbenbüren zum einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der rechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen. Im Anhang sind gemäß 44 GemHVO zu den Posten der Bilanz die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und die Positionen der - bzw. Finanzrechnung so zu erläutern, dass sachverständige Dritte dies beurteilen können. Die Anwendung von Vereinfachungsregelungen und Schätzungen ist zu beschreiben. Zu erläutern sind auch die im Verbindlichkeitenspiegel auszuweisenden Haftungsverhältnisse sowie alle Sachverhalte, aus denen sich künftig erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben können. Dem Anhang ist ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel beizufügen. 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögenszugänge des abgelaufenen Jahres erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs- und Herstellungskosten. Vermögensabgänge wurden mit dem Restbuchwert unter Einbeziehung der ergebniswirksamen Auswirkungen berücksichtigt. Vermögensgegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind unter Beachtung der festgelegten Nutzungsdauern der Abschreibungstabelle der Stadt Ibbenbüren planmäßig abgeschrieben worden. Weitere Angaben sind den Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen bzw. den weiteren strukturierten Darstellungen im Anlagen-, Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen. Der Landtag hat am 13. September 2012 das Erste Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände (1. NKF- Weiterentwicklungsgesetz - NKFWG) verabschiedet. Im Rahmen dieser NKF-Evaluierung besteht gem. 28 GemHVO ab dem Haushaltsjahr 2013 die Möglichkeit, eine körperliche Inventur alle fünf statt drei Jahre durchzuführen. In der Inventurrichtlinie der Stadt Ibbenbüren ist seitdem festgelegt, dass grundsätzlich alle fünf Jahre eine Inventur durchzuführen ist. Die Inventurrichtlinie enthält neben allgemeinen Informationen zu einer Inventur noch weitere Festlegungen zum Sach-, Zeit- und Personalplan bei der Stadt Ibbenbüren. Die Inventur zum (rd EUR Anschaffungs- und Herstellungskosten bei beweglichen Vermögensgegenständen) führte zu einem Verlust aus dem Abgang von Vermögensgegenständen in Höhe von ,03 EUR. Besonderheiten haben sich während der Inventur nicht ergeben.

13 D 3 2. Erläuterungen der Bilanzposten - Aktiva - Die Aktivseite der Bilanz setzt sich aus folgenden Bilanzpositionen zusammen: 90,0 % 87,4 % 88,3 % ,0 % 70,0 % 60,0 % 50,0 % 40,0 % 30,0 % 20,0 % 10,0 % 0,0 % 0,1 % 0,1 % 5,1 % 2,6 % 2,6 % 1,7 % 1,9 % 2,0 % 1,8 % 4,0 % Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen Finanzanlagen Vorräte Forderungen Liquide Mittel 1,1 % 1,3 % Aktive Rechnungsabgrenzung 2.1 Anlagevermögen ,26 EUR ,63 EUR Abgang ,63 EUR Die Zusammensetzung des Anlagevermögens stellt sich wie folgt dar: 50,0 % 45,0 % 40,0 % 35,0 % 30,0 % 25,0 % 20,0 % 15,0 % 10,0 % 5,0 % 0,0 % 11,0 % 11,1 % Unbebaute Grundstücke 31,0 % 30,3 % Bebaute Grundstücke 49,4 % 49,4 % 3,5 % 4,1 % 2,9 % 2,9 % 2,2 % 2,2 % Anlagen im Bau Infrastrukturvermögen Finanzanlagen Sonstiges Anlagevermögen

14 D Immaterielle Vermögensgegenstände ,50 EUR ,93 EUR Zugang ,43 EUR Die immateriellen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Software und Lizenzen. Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bilanziert und - soweit sie einer Abnutzung unterliegen - gemäß der Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Den Zugängen von rd EUR durch den Erwerb neuer Software und Lizenzen im Verwaltungsbereich stehen Abschreibungen und Abgänge in Höhe von rd EUR gegenüber Sachanlagen ,73 EUR ,72 EUR Abgang ,01 EUR Unter Sachanlagen werden die materiellen Vermögensgegenstände erfasst. Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bilanziert und soweit sie einer Abnutzung unterliegen gemäß der Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Für Gegenstände, die regelmäßig ersetzt werden, deren Bestand in Größe, Wert und Zusammensetzung nur geringen Schwankungen unterliegt und deren Gesamtwert von nachrangiger Bedeutung ist, sind Festwerte gem. 34 Abs. 1 GemHVO NRW gebildet worden. Hierbei wird unterstellt, dass Verbrauch, Abgänge und Abschreibungen der in dem Festwert einbezogenen Vermögensgegenstände bis zum Bilanzstichtag durch Zugänge ausgeglichen werden. Sie werden daher mit gleich bleibendem Wert und mit gleich bleibender Menge angesetzt. Im Rahmen der zum Stichtag durchgeführten Inventur wurden in einigen Bereichen die Festwerte überprüft und im Falle einer Abweichung um mehr als 10 % vom aktuellen Bilanzwert zum geändert. Gleichartige oder annähernd gleichartige bewegliche Vermögensgegenstände, die einem einheitlichen Zweck dienen, sind gem. 34 Abs. 3 GemHVO NRW zu Gruppen zusammengefasst und mit ihrem gewogenen Durchschnittswert angesetzt worden. Ab dem Haushaltsjahr 2013 werden geringwertige Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungs- oder Herstellungswert bis 410 EUR ohne Umsatzsteuer im Jahr des Zugangs unmittelbar als Aufwand verbucht. Im BgA Bäder werden die geringwertigen Wirtschaftsgüter (150 EUR bis EUR ohne Umsatzsteuer) aus steuerlichen Gründen über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Der Abgang beim Sachanlagevermögen in Höhe von insgesamt rd EUR ergibt sich aus den nachstehend aufgeführten Erläuterungen zu den jeweiligen Einzelpositionen Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ,76 EUR ,05 EUR Abgang ,71 EUR Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine zum dauernden Aufenthalt von Menschen dienende Gebäude befinden.

15 D 5 Diese Bilanzposition setzt sich aus folgenden Einzelpositionen zusammen: EUR EUR - Zugang/Abgang - EUR - Grünflächen , , ,25 Ackerland , , ,25 Wald, Forsten , , ,28 Sonstige unbebaute Grundstücke , , ,07 Insgesamt: , , ,71 In der Position Grünflächen (vor allem Grünanlagen, Friedhöfe, Sportanlagen und Kinderspielplätze) stehen den Investitionen in Höhe von rd EUR (vor allem Aufstellung von Neugeräten bzw. Fallschutzerneuerung auf Kinderspielplätzen) Abschreibungen in Höhe von rd EUR, Abgänge in Höhe von rd EUR und Umbuchungen von Anlagen im Bau in Höhe von rd EUR gegenüber. Der Abgang beim Grund und Boden Ackerland ergibt sich durch Umbuchungen zu Grünflächen bzw. Umbuchungen zum Umlaufvermögen (Grund und Boden Gewerbegrundstücke). Der Zugang bei sonstigen unbebauten Grundstücken ist vor allem auf den Kauf eines Erbbaurechtsgrundstückes (rd EUR) sowie auf Umbuchungen (rd EUR) von Grünflächen zurückzuführen. Dem stehen Abgänge (rd EUR) sowie Abschreibungen (rd EUR) gegenüber Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ,89 EUR ,01 EUR Abgang ,88 EUR Bei den bebauten Grundstücken werden Grund und Boden sowie die aufstehenden baulichen Anlagen getrennt bewertet. Diese Bilanzposition gliedert sich nach Nutzungsarten wie folgt: EUR EUR - Zugang/Abgang - EUR - Kinder- und Jugendeinrichtungen , , ,00 Schulen , , ,09 Wohnbauten , , ,00 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude , , ,79 Insgesamt: , , ,88 Unter den Kinder- und Jugendeinrichtungen ist das Gebäude des städtischen Kindergartens Max und Moritz bilanziert. Der Wert wird durch die Abschreibungen gemindert. Die Position Schulen umfasst insgesamt 14 Schulen, 17 Sporthallen und die den Schulen zugeordneten Kinderspielplätze. Den Abschreibungen in Höhe von rd EUR stehen Investitionen in Höhe von rd EUR sowie Umbuchungen von Anlagen im Bau in Höhe von rd EUR gegenüber. Die Hauptinvestitionen wurden für die Erweiterung der Mauritiusschule (rd EUR), die Herrichtung naturwissenschaftlicher Räume am Johannes-Kepler-Gymnasium (rd EUR) und für die Installation von Netzwerktechnik an verschiedenen Schulen (rd EUR) getätigt.

16 D 6 Die Stadt Ibbenbüren verfügt zum Bilanzstichtag über 16 Wohnbauten, die als Dienstwohngebäude oder als sonstige Wohngebäude genutzt werden. Unter der Bilanzposition der sonstigen Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude werden Objekte wie Verwaltungs- und Veranstaltungsgebäude, Notunterkünfte, Hallenbäder, Jugendeinrichtungen und Feuerwehrgebäude bilanziert. Abschreibungen in Höhe von rd EUR sowie Abgängen in Höhe von rd EUR (Verkauf Grund und Boden) stehen Umbuchungen von Anlagen im Bau in Höhe von rd EUR (Gerätehaus Feuerwehr Dörenthe) sowie Investitionen in Höhe von rd EUR gegenüber. Der Zugang aus Investitionen bei den sonstigen Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäuden ist im Wesentlichen auf den Bau eines Fahrradständers am Aaseebad (rd EUR) und auf den Bau einer Unterstellhütte am Dorfgemeinschaftshaus Laggenbeck (rd EUR) zurückzuführen Infrastrukturvermögen ,12 EUR ,68 EUR Abgang ,44 EUR Die Zusammensetzung des Infrastrukturvermögens stellt sich wie folgt dar: EUR EUR - Zugang/Abgang - EUR - Grund und Boden des Infrastrukturvermögens , , ,40 Brücken und Tunnel , , Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen , ,00 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen , , ,45 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen , , ,61 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens , , ,68 Insgesamt: , , ,44 Den Investitionen im Bereich des Infrastrukturvermögens in Höhe von rd EUR abzüglich Abgängen (rd EUR) und Umbuchungen von Anlagen im Bau (rd EUR) stehen Abschreibungen in Höhe von rd EUR gegenüber. Insgesamt ergibt sich eine Verringerung in Höhe von rd EUR. Die Bewertung der Brücken erfolgte auf der Grundlage der Anschaffungs- und Herstellungskosten und der Anwendung entsprechender Baupreisindizes. Tunnel befinden sich nicht im Eigentum der Stadt Ibbenbüren. Der Abgang berücksichtigt ausschließlich die jährliche Abschreibung. Bei den Gleisanlagen handelt es sich um die Gleisanlagen im Industrie- und Gewerbegebiet Uffeln-West. Die Wertveränderung ergibt sich aus der jährlichen Abschreibung. Der Vermögensgegenstand ist mit dem Stichtag vollständig abgeschrieben. Die Werte der Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen umfassen sämtliche baulichen Teile des Kanalnetzes einschließlich Regenrückhaltebecken sowie die dazugehörige Maschinen- und Elektrotechnik. Der bilanzielle Wertansatz entspricht unter Berücksichtigung der Abschreibungen und der fertiggestellten Investitionsmaßnahmen den fortgeführten Anschaffungskosten. Der Zugang ergibt sich größtenteils aus einer Umbuchung von Anlagen

17 D 7 im Bau in Höhe von rd EUR für die Fertigstellung einzelner Maßnahmen im Rahmen der Ertüchtigung Kläranlage Püsselbüren. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass noch nicht fertiggestellte Anlagegüter mit einem aktuellen Wert in Höhe von rd EUR als Anlagen im Bau ausgewiesen werden (siehe Gliederungsziffer ). Die Position des Straßennetzes mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen beinhaltet alle gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze, die zur Nutzung für den öffentlichen Verkehr mit Fahrzeugen und Fußgängern errichtet worden sind. Ebenso zählen hierzu sämtliche zur Verkehrsführung und Verkehrssteuerung dienenden Einrichtungen und Anlagen (Ampeln, Verkehrsschilder, Straßenbeleuchtung). Die Bilanzierung erfolgte mit den fortgeführten Anschaffungskosten. Als Anlagen im Bau sind noch nicht fertiggestellte Anlagegüter in Höhe von rd EUR bilanziert (siehe Gliederungsziffer ). Verkehrslenkungsanlagen (Ampeln) im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Ibbenbüren wurden mit indizierten Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Die Bewertung der Straßenbeleuchtungskörper erfolgte im Gruppenwertverfahren auf der Basis aktueller Anschaffungskosten. Dem Bilanzposten der sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens sind die ÖPNV-Einrichtungen bestehend aus Buswartehallen, Parkhäusern und Tiefgaragen, Hafenbauwerk und Radstation am Bahnhof zugeordnet. Die Fortschreibung des bilanziellen Wertansatzes erfolgte auf der Grundlage der Anschaffungskosten. Aufgrund der Fertigstellung von 6 Buswartehallen liegen Umbuchungen von Anlagen im Bau von rd EUR vor. Demgegenüber stehen Abschreibungen in Höhe von rd EUR Bauten auf fremdem Grund und Boden EUR Die Stadt Ibbenbüren hat keine Bauten auf fremdem Grund und Boden Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler ,00 EUR ,00 EUR Abgang 182,00 EUR Hierzu gehören Vermögensgegenstände, deren Erhaltung wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Kultur und Geschichte im kommunalen Interesse liegt. Dies sind Gemälde, Skulpturen, Bildstöcke, Statuen, Wegekreuze etc. Sie werden gemäß 55 Abs. 4 GemHVO NRW mit einem Erinnerungswert erfasst. Darüber hinaus ist unter dieser Bilanzposition der Wert des Grund und Bodens, der mit Denkmälern bebaut ist, ausgewiesen Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge ,13 EUR ,00 EUR Abgang ,13 EUR Unter dieser Bilanzposition sind Maschinen und technische Anlagen, die der Aufgabenerfüllung dienen, anzusetzen (z. B. Notstromaggregate, Druckmaschinen, Kompressoren). Außerdem werden hier die Fahrzeuge einschließlich kommunaler Spezialfahrzeuge erfasst.

18 D 8 Die Position Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge setzt sich wie folgt zusammen: EUR EUR - Zugang/Abgang - EUR - Brandschutz , , ,00 Schulen , , ,00 Abwasserbeseitigung , ,00 Regiebetrieb Bäder , ,00 Park- und Stellplätze , , ,13 Straßenbeleuchtung , , Sonstige Bereiche , , ,00 Insgesamt: , , ,13 Es entstanden in allen Bereichen insgesamt Abschreibungen in Höhe von rd EUR. Im Bereich des Brandschutzes entstand durch mehrere kleinere Investitionen ein Zugang in Höhe von rd EUR Betriebs- und Geschäftsausstattung ,58 EUR ,78 EUR Zugang 6.280,20 EUR Zur Betriebs- und Geschäftsausstattung gehören Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände von Verwaltung, Schulen und Kindertageseinrichtungen, sonstigen Büros und Werkstätten, z. B. Stühle, Tische, Schränke, PCs sowie Ausstattung der Feuerwehr. Der Bilanzwert resultiert überwiegend aus der Einzelbewertung auf der Grundlage von fortgeführten Anschaffungskosten. In folgenden Bereichen wurden Festwerte gemäß 34 Abs. 1 GemHVO NRW gebildet: - Standardbüroarbeitsplätze der Verwaltung - Standardklassenräume der Schulen - Medienausstattung in der Stadtbücherei - Arbeitsplatzgebundene EDV-Ausstattung Im Rahmen der zum Stichtag durchgeführten Inventur wurden teilweise die Festwerte im Bereich der Standardklassen überprüft und im Falle einer Abweichung um mehr als 10 % vom aktuellen Bilanzwert geändert. Die Position Betriebs- und Geschäftsausstattung setzt sich in Bezug auf das angewandte Bewertungsverfahren wie folgt zusammen: Festwerte Standardbüroarbeitsplätze der Verwaltung Standardklassenräume der Schulen EUR EUR - Zugang/Abgang - EUR , , , , ,63

19 D EUR EUR - Zugang/Abgang - EUR - Medienausstattung in der Stadtbücherei , ,86 Arbeitsplatzgebundene EDV-Ausstattung , ,57 Einzel- und Gruppenwerte , , ,83 Die Position Betriebs- und Geschäftsausstattung verteilt sich auf folgende Produktbereiche: EUR EUR - Zugang/Abgang - EUR - Informationstechnologien , , ,22 Zentrale Beschaffung, Fernsprech- und Botendienst , , ,03 Brandschutz , , ,08 Schulen , , ,64 VHS, Musikschule, Stadtbücherei , , ,41 Regiebetrieb Bäder , , ,00 Entwässerung und Abwasserbeseitigung , , ,80 Friedhöfe , , ,00 Sonstige Bereiche , , ,50 Insgesamt: , , ,20 Im Bereich der Schulen wurde vor allem in Einrichtungsgegenstände, in EDV-Hardware für die Einrichtung der Gesamtschule Ibbenbüren, neue Medientechnik für die Grundschulen und die Ausstattung von naturwissenschaftlichen Räumen im Johannes-Kepler-Gymnasium investiert. Eine Erhöhung im Bereich Friedhöfe ergibt sich aus mehren kleineren Investitionen (insgesamt rd EUR) Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau ,25 EUR ,20 EUR Zugang ,95 EUR Anlagen im Bau bilden den Wert noch nicht fertig gestellter Sachanlagen ab. Erfasst werden hier alle bisher angefallenen Herstellungskosten für die begonnenen, aber noch nicht abgeschlossenen Investitionsmaßnahmen. Hierunter fallen z. B. Baustraßen. Nach Fertigstellung sind die Objekte in die jeweiligen Bilanzpositionen umzubuchen und unterliegen dann der Abschreibung. Der Wert der Position Anlagen im Bau setzt sich wie folgt zusammen: EUR EUR - Zugang/Abgang - EUR - Schulen, Sporthallen , , ,71 Eigene Sportstätten, Bäder 324, , ,50 Ausgleichsmaßnahmen , , ,45 Straßen, Wege, Plätze , , ,84 Entwässerung und Abwasserbeseitigung , , ,96

20 D EUR EUR - Zugang/Abgang - EUR - Erschließung Gewerbegebiet Schierloh , ,39 Sonstige Bereiche , , ,41 Insgesamt: , , ,95 Insbesondere tragen die Ertüchtigung der Kläranlage (Zugang rd EUR), Kanalbaumaßnahmen (rd EUR) sowie Straßenbaumaßnahmen (rd EUR, davon rd EUR für Neugestaltung Große Straße/Breite Straße) zur Erhöhung des Wertansatzes der Anlagen im Bau bei. Weiterhin erhöhen Investitionen für den Neubau einer Sporthalle am Johannes-Kepler-Gymnasium (rd EUR) sowie die Investitionen zur Umlegung des Jordanbaches (rd EUR) den Wert der Anlagen im Bau. Demgegenüber stehen Umbuchungen zu anderen Bilanzpositionen: Ertüchtigung Kläranlage (rd EUR), Infrastrukturvermögen Straßennetz (rd EUR), Infrastrukturvermögen Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen (rd EUR) und Bebaute Grundstücke Schulen (rd EUR) Finanzanlagen ,03 EUR ,98 EUR Abgang ,05 EUR Im Bilanzbereich Finanzanlagen werden die Vermögenswerte der Gemeinde angesetzt, die auf Dauer finanziellen Anlagezwecken oder Verbindungen zu den gemeindlichen Betrieben dienen sowie die damit zusammenhängenden Ausleihungen Anteile an verbundenen Unternehmen ,26 EUR ,26 EUR Zu-/Abgang EUR Als verbunden gelten Unternehmen, wenn die städtische Beteiligung mehr als 50 % beträgt. Unter dieser Position wird die Beteiligung der Stadt Ibbenbüren an der Stadtmarketing Ibbenbüren GmbH nach der vereinfachten Eigenkapital-Spiegelbildmethode bilanziert. Der Jahresabschluss 2013 der Stadtmarketing Ibbenbüren GmbH weist zum ein Eigenkapital von EUR auf (51 %-Anteil Stadt: 8.612,88 EUR). Der Abschlussstichtag wurde im Jahr 2013 vom auf den eines Jahres geändert. Aus diesem Grund ergibt sich ein Rumpfgeschäftsjahr 2013 mit nur neun Monaten. Für die Beurteilung der Werthaltigkeit der Finanzanlage zum wird aus Vereinfachungsgründen auf den Abschlussstichtag abgestellt. Nach eingehender Prüfung lässt sich feststellen, dass bei der Stadtmarketing GmbH nicht von einer dauerhaften negativen Wertentwicklung gesprochen werden kann. Die Umstellung des Geschäftsjahres und das dadurch vorliegende Rumpfgeschäftsjahr 2013 hat zu einer deutlichen Reduzierung des Eigenkapitals der Stadtmarketing GmbH geführt. Diese ist vor allem dadurch entstanden, dass die ertragreiche Veranstaltung Ibb on ice durch die Umstellung des Geschäftsjahres nicht im Wirtschaftsjahr 2013 erfasst worden ist. Eine Dauerhaftigkeit einer Wertminderung im Jahresabschluss 2013 ist somit zur Zeit nicht ersichtlich.

21 D Beteiligungen ,91 EUR ,91 EUR Zu-/Abgang EUR Unter dieser Position wird die Mitgliedschaft der Stadt Ibbenbüren im Zweckverband Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land geführt. Die Bewertung der Beteiligung erfolgte - entsprechend dem Beteiligungsanteil - mit dem anteiligen Wert des Eigenkapitals zum Zeitpunkt der Erstellung der Eröffnungsbilanz Sondervermögen ,81 EUR ,81 EUR Zu-/Abgang EUR Der in der Rechtsform einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung geführte Ibbenbürener Bauund Servicebetrieb gehört nach 97 Abs. 1 GO NRW zum Sondervermögen. Das Sondervermögen wurde mit dem anteiligen Wert des Eigenkapitals zum Eröffnungsbilanzstichtag mit ,81 EUR bewertet. Der Ibbenbürener Bau- und Servicebetrieb weist zum ein Eigenkapital in Höhe von ,43 EUR auf. Gemäß 91 Abs. 2 Nr. 1 GO NRW bilden allerdings die Anschaffungs- und Herstellungskosten zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz die Obergrenze für den bilanziellen Wertansatz im Jahresabschluss Wertpapiere des Anlagevermögens EUR EUR Zu-/Abgang EUR Die Stadt Ibbenbüren hält derzeit keine Wertpapiere des Anlagevermögens Ausleihungen ,05 EUR EUR Abgang ,05 EUR Ausleihungen sind langfristige Forderungen, die durch Hingabe von Kapital erworben wurden und dem Geschäftsbetrieb dauerhaft dienen sollen. Hierzu gehören die Genossenschaftseinlagen bei der Baugenossenschaft Ibbenbüren eg sowie Darlehen zur Förderung des Wohnungsbaus in Ibbenbüren. Die Bewertung erfolgt in Höhe des Rückzahlungsanspruches unter Berücksichtigung der im laufenden Jahr eingegangenen Tilgungsbeträge. Das Darlehen zur Förderung des Wohnungsbaus wurde von der Baugenossenschaft Ibbenbüren eg in 2013 vollständig getilgt. Darüber hinaus wird hier ein Trägerdarlehen gegenüber dem Ibbenbürener Bau- und Servicebetrieb ausgewiesen.

22 D 12 Der Wert der Position Ausleihungen setzt sich wie folgt zusammen: EUR EUR - Zugang/Abgang - EUR - Baugenossenschaft Ibbenbüren eg Darlehen zur Förderung des Wohnungsbaus 45,05-45,05 Einzeldarlehen an Sondervermögen Insgesamt: , , Umlaufvermögen ,42 EUR ,64 EUR Abgang ,78 EUR Die Zusammensetzung des Umlaufvermögens stellt sich wie folgt dar: 60,0 % ,0 % 52,0 % 50,0 % 40,0 % 30,0 % 20,0 % 19,5 % 24,6 % 22,5 % 23,4 % 10,0 % 0,0 % Vorräte Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Liquide Mittel Vorräte ,62 EUR ,99 EUR Zugang ,37 EUR Die Bilanzposition Vorräte umfasst im Wesentlichen die Waren und die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Das o. a. Vorratsvermögen beinhaltet im Wesentlichen die Werte für Grundstücke des Umlaufvermögens. Des Weiteren werden hier in geringem Umfang Vorräte in Bezug auf die Chemikalien und Reinigungsmittel des Regiebetriebes Bäder bilanziert. Unter Berücksichtigung entsprechender Investitionen im Bereich der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Veräußerungen von Gewerbe- und Wohnbaugrundstücken setzt sich die Position Vorräte wie folgt zusammen:

23 D EUR EUR - Zugang/Abgang - EUR - Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 9.907, , ,09 Grund und Boden Baugrundstücke Grund und Boden Gewerbegrundstücke , , , , , ,17 Insgesamt: , , , Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ,05 EUR ,05 EUR Abgang ,00 EUR Unter dieser Bilanzposition werden alle öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen erfasst (z. B. Forderungen aus Steuern, Gebühren und Beiträgen sowie aufgrund von Verträgen). Die Forderungen sind zu den jeweiligen Nennbeträgen bilanziert worden. Ausfallrisiken sind durch entsprechende Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt worden. Pauschalwertberichtigungen wurden in einem Umfang von ,71 EUR berücksichtigt (Erhöhung im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 um ,14 EUR). Der Abgang bei den Forderungen betrifft sowohl die öffentlich-rechtlichen Forderungen, die privatrechtlichen Forderungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände. Der Wert der Position Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände setzt sich wie folgt zusammen: Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Zugang/Abgang - EUR - - EUR - - EUR , , ,29 Gebühren , , ,12 Beiträge , , ,56 Steuern , , ,11 Forderungen aus Transferleistungen , , ,59 Sonstige öffentlich-rechtliche , , ,33 Forderungen - gemäß 107 b BeamtVG , , ,00 - Haus- und Grundstücksanschlüsse , , ,22 - Sonstige öff.-rechtliche Forderungen , , ,89 - Forderungen Abwasserbeseitigung Privatrechtliche Forderungen , , ,99 gegenüber dem privaten Bereich , , ,26 gegenüber dem öffentlichen Bereich , , ,37 gegen verbundene Unternehmen , ,88 gegen Sondervermögen , , ,00 Sonstige Vermögensgegen , , ,72 stände Vorsteuer , , ,29 Stundungen/Vorausleistungen , , ,01 Vorschüsse , , ,58 Insgesamt: , , ,00

24 D Wertpapiere des Umlaufvermögens EUR Die Stadt Ibbenbüren verfügt über keine Wertpapiere des Umlaufvermögens Liquide Mittel ,75 EUR ,60 EUR Abgang ,15 EUR Hier werden alle liquiden Mittel in Form von Bar- und Buchgeld erfasst. Neben dem Kassenbestand der Stadt und der Sonderrücklage Bäderwesen werden hier auch die liquiden Mittel des Ibbenbürener Bau- und Servicebetriebes nachgewiesen, da dieser über keine eigene Liquidität verfügt. Die liquiden Mittel des Ibbenbürener Bau- und Servicebetriebes werden in der Bilanz der Stadt Ibbenbüren in gleicher Höhe als Sonstige Verbindlichkeit passiviert. Der Wert der Position Liquide Mittel setzt sich wie folgt zusammen: EUR EUR - Zugang/Abgang - EUR - Sonderrücklage Bäderwesen , ,54 Liquide Mittel der Stadt , , ,15 Ibbenbüren Insgesamt: , , ,15 davon liquide Mittel des Ibbenbürener Bau- und Servicebetriebes Zugang/Abgang - EUR - - EUR - - EUR , , , Aktive Rechnungsabgrenzungsposten ,40 EUR ,65 EUR Zugang ,25 EUR Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden alle Auszahlungen bis zum erfasst, soweit sie Aufwand in späteren Rechnungsperioden darstellen. Hierzu gehören die geleisteten Zuwendungen der Stadt Ibbenbüren für Vermögensgegenstände Dritter, bei denen die geleistete Zuwendung mit einer mehrjährigen, zeitbezogenen Gegenleistungsverpflichtung verbunden wurde. Die Zuwendung ist entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung aufwandswirksam aufzulösen. Diese Konstellation trifft in Bezug auf die seitens der Stadt Ibbenbüren gewährten Zuwendungen für den Bau und die Einrichtung von Kindertagesstätten (u. a. auch U 3-Betreuung) durch Dritte, Zuwendungen im Bereich der Jugendhilfe sowie die Beteiligung an Straßenbaumaßnahmen anderer Straßenbaulastträger (K 24n) zu. Den Auflösungsbeträgen in Höhe von rd EUR stehen Zugänge in Höhe von rd EUR gegenüber, die sich im Wesentlichen aus gewährten Zuwendungen für den Ausbau von Kindertageseinrichtungen und U 3-Betreuung in der Trägerschaft Dritter und die Beteiligung an der K 24n zusammensetzen.

25 D 15 Darüber hinaus sind unter dieser Position die Gehälter der Beamtinnen und Beamten für den Monat Januar 2014 abzugrenzen, die bereits in 2013 zu Auszahlungen führten. 3. Erläuterung der Bilanzposten - Passiva - Die Passivseite der Bilanz setzt sich aus folgenden Bilanzpositionen zusammen: 3.1 Eigenkapital ,67 EUR ,72 EUR Abgang ,95 EUR Das Eigenkapital gliedert sich nach den Bestimmungen der GemHVO NRW in - die allgemeine Rücklage, - die Sonderrücklagen, - die Ausgleichsrücklage und - den Posten Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. Nach dem 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz - NKFWG - vom entfällt die Ausweisung der sogenannten Deckungsrücklage für Aufwandsermächtigungen ab dem Jahr Allgemeine Rücklage ,18 EUR ,78 EUR Zugang ,60 EUR davon Zweckgebundene Deckungsrücklage ,39 EUR EUR Abgang ,39 EUR Seit dem Jahr 2013 werden nach dem 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz - NKFWG - vom Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen des gemeindlichen Anlagevermögens sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet ( 43 Abs. 3 Gem- HVO). Im Jahr 2013 entstanden verrechnete Erträge in Höhe von ,01 EUR. Diese setzen sich aus Gewinnen aus der Veräußerung von Anlagevermögen in Höhe von rd EUR (Grundstücke Wald, Grünanlage und Straßen sowie Fahrzeuge) sowie aus Auflösungsbeträgen von Sonderposten der abgehenden Vermögensgegenstände in Höhe von rd EUR zusammen. Verrechnete Aufwendungen in Höhe von ,41 EUR entstanden durch den Abgang der Restbuchwerte beim Verkauf von Anlagevermögen Grundstücke sowie Sachanlagevermögen (Betriebs- und Geschäftsausstattung, Straßen und Abwasserkanäle). Insgesamt wurden somit ,60 EUR mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Die Summe der Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage ist auch nachrichtlich in der rechnung enthalten.

26 D 16 Gemäß 22 Abs. 1 GemHVO NRW sind Ermächtigungen für Aufwendungen übertragbar und bleiben damit bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. In Höhe der in 2012 gebildeten Aufwandsermächtigungen ist in der Bilanz eine zweckgebundene Deckungsrücklage im Eigenkapital (Allgemeine Rücklage) angesetzt worden. Die gebildeten en für Aufwendungen in Höhe von ,39 EUR wurden in 2013 in Höhe von ,44 EUR in Anspruch genommen und der Differenzbetrag in Höhe von ,95 EUR in Abgang gesetzt. Neue en für Aufwendungen wurden in Höhe von ,37 EUR gebildet. Auf die dem Jahresabschluss 2013 beigefügten Übersichten über die en wird verwiesen Sonderrücklagen EUR Bei der Stadt Ibbenbüren sind keine Sonderrücklagen zu bilanzieren Ausgleichsrücklage ,46 EUR ,49 EUR Abgang ,97 EUR Die Ausgleichsrücklage ist gemäß 75 Abs. 3 GO NRW als gesonderte Position des Eigenkapitals zusätzlich zur Allgemeinen Rücklage anzusetzen. Die Bilanzposition Jahresüberschuss/-fehlbetrag übernimmt im Zuge des Jahresabschlusses das der rechnung. Erst nach der Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat und seine Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses oder Behandlung eines Jahresfehlbetrages können die erforderlichen Umbuchungen vorgenommen werden. Der Rat der Stadt Ibbenbüren hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2014 aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss der Stadt Ibbenbüren für das Haushaltsjahr 2012 festgestellt und dem Bürgermeister vorbehaltlos Entlastung erteilt. Der Rat hat gleichzeitig beschlossen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von ,97 EUR mit der Ausgleichsrücklage zu verrechnen. Der sich für das Haushaltsjahr 2013 ergebende Jahresfehlbedarf in Höhe von ,55 EUR kann durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Ein Haushalt gilt nach den Bestimmungen der GO NRW als ausgeglichen, wenn der Fehlbedarf in der rechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Der Jahresfehlbetrag ermittelt sich aus dem Abschluss der rechnung des Haushaltsjahres. Für das Jahr 2013 weist die rechnung einen Fehlbetrag in Höhe von ,55 EUR aus (Fehlbetrag 2012: ,97 EUR).

27 D Sonderposten ,90 EUR ,13 EUR Abgang ,77 EUR Die kommunale Bilanz unterscheidet folgende Arten von Sonderposten: - Sonderposten aus (investiven) Zuwendungen - Sonderposten aus Beiträgen - Sonderposten für den Gebührenausgleich - Sonstige Sonderposten Darstellung der Sonderposten in Prozent: 60,0 % 50,0 % 57,2 % 57,4 % 40,5 % 40,6 % ,0 % 30,0 % 20,0 % 10,0 % 1,5 % 1,1 % 0,9 % 0,9 % 0,0 % SOPO für Zuw endungen SOPO für Beiträge SOPO für den Gebührenausgleich Sonstige Sonderposten Sonderposten aus Zuwendungen ,09 EUR ,09 EUR Abgang ,00 EUR Gemäß 43 Abs. 5 GemHVO NRW sind erhaltene Zuwendungen für Investitionen, die im Rahmen einer Zweckbindung bewilligt und gezahlt werden, als Sonderposten zu bilanzieren. Hierzu gehören insbesondere die verschiedenen projektbezogenen Zweckzuweisungen, aber auch die Schul- und Sportpauschale und die Beihilfe aus der Feuerschutzsteuer (Feuerschutzpauschale) sowie die allgemeine Investitionspauschale. Die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes. Konsumtive Zuwendungen werden im Jahr des Zugangs komplett ergebniswirksam erfasst.

28 D 18 Darstellung der Sonderposten aus Zuwendungen: EUR EUR - Zugang/Abgang - EUR - Brandschutz , , ,08 Kindertageseinrichtungen, Jugendeinrichtungen , , ,37 und Jugend- freizeitstätten Schulen, Sport , , ,84 Straßennetz, Straßenbeleuchtung , , ,61 Parkeinrichtungen , , ,13 Abwasserbeseitigung , ,00 Öffentliche Einrichtungen (z. B , , ,63 Bürgerhaus, Dorfgemeinschaftshaus Laggenbeck) ÖPNV, Omnibusbahnhof, Hafen , , ,68 Übrige Bereiche , , ,40 Insgesamt: ** Fehlerhafter Ausdruck ** ** Fehlerhafter Ausdruck ** ** Fehlerhafter Ausdruck ** Die Erhöhung im Bereich Kindertageseinrichtungen ergibt sich größtenteils durch Landeszuweisungen für den U-3 Ausbau im Max und Moritz-Kindergarten (rd EUR) sowie der Zuordnung der Investitionspauschale 2013 in Höhe von rd EUR für Investitionen auf Kinderspielplätzen. Die Verringerung im Bereich der Schulen ergibt sich vor allem aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von rd EUR (Sport: rd EUR) und lediglich einer Schulpauschalzuordnung in Höhe von rd EUR (Sport: rd EUR). Auch die Verringerung in den weiteren Bereichen ist darauf zurückzuführen, dass die Auflösung von Sonderposten höher ist als die Zuordnung von Pauschalen bzw. Zuwendungen Sonderposten aus Beiträgen ,81 EUR ,04 EUR Abgang ,77 EUR Erhaltene Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (Erschließungsbeiträge, Straßenbaubeiträge, Kanalanschlussbeiträge) sind gemäß 43 Abs. 5 GemHVO NRW als Sonderposten anzusetzen, da sie Finanzierungszahlungen eines Dritten für Investitionsmaßnahmen der Stadt sind. Die Auflösung des Sonderpostens hat grundsätzlich entsprechend der Abnutzung des beitragsfinanzierten Vermögensgegenstandes zu erfolgen. Nachträglich entrichtete Beiträge, die den Wert des Sonderpostens übersteigen, werden als Ertrag verbucht. Darstellung der Sonderposten aus Beiträgen: EUR EUR - Zugang/Abgang - EUR - Straßen, Wege, Plätze , , ,77 Entwässerung und Abwasserbeseitigung , , ,00 Insgesamt: ** Fehlerhafter Ausdruck ** ** Fehlerhafter Ausdruck ** ** Fehlerhafter Ausdruck **

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