Rahmenkonzept. Gesundheitsmanagement in der Landesverwaltung
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- Anna Bella Bachmeier
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1 Rahmenkonzept Gesundheitsmanagement in der Landesverwaltung
2 - 2 - erstellt vom: Ministerium für Arbeit, Soziales Familie und Gesundheit Rheinland-Pfalz, Referat Personal und Organisation, Bauhofstraße Mainz Ansprechpartner: Erhard Maier mailto: erhard.maier@masfg.rlp.de Stand: 01. Januar 2006
3 - 3 - Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Rahmenkonzept Gesundheitsmanagement in der Landesverwaltung möchten wir Ihnen eine Hilfe an die Hand geben, mit der Sie das Gesundheitsmanagement in Ihrer Dienstelle weiter ausbauen können. Neben der Arbeitserleichterung für Sie soll das Rahmenkonzept auch dazu dienen, einen möglichst einheitlichen Standard in der Landesverwaltung auf dem Gebiet des Gesundheitsmanagements zu erreichen. Das Rahmenkonzept wurde von einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe unter Federführung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit und mit Beteiligung der Unfallkasse Rheinland-Pfalz, der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der obersten Landesbehörden in Rheinland-Pfalz und der Arbeitsgemeinschaft der Personalräte der Ministerien und der Staatskanzlei erarbeitet. Ich danke allen Beteiligten für ihr Engagement bei der Erstellungen des Rahmenkonzepts und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung in Ihrem Haus. Mit freundlichen Grüßen Malu Dreyer, Ministerin für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
4 - 4 - Gliederung Seite Präambel 6 Ziele 7 Handlungsfelder 8 1. Rechtlich vorgeschriebene Maßnahmen Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzausschuss Prävention / Betriebliches Eingliederungsmanagement Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung Ausbildung und weiterbildung von Ersthelferinnen und Ersthelfern Arbeitsplatzgestaltung Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Besondere Personengruppen (Schwangere, Jugendliche etc.) Führungsverantwortung Mindeststandard Vorbildverantwortung Mitarbeitergespräch Fehlzeitenmanagement inklusive Rückkehrgesprächen Wiedereingliederungsmaßnahmen Empfehlungen Aufnahme in die Führungsgrundsätze Aus-, Fort- und Weiterbildung Mindeststandard Führungskräfteentwicklung Fortbildungen zum Thema Gesundheitsprävention Notwendige Fortbildungen aufgrund besonderer 12 Gefährdungspotentiale 3.2. Empfehlungen Überprüfung und ggf. Ergänzung der Studien- und Ausbildungs- 12 pläne im Hinblick auf die betriebliche Gesundheitsförderung Fahrsicherheitstraining Arbeitsorganisation und umfeld Mindeststandard Flexible Arbeitszeit Vereinbarkeit von Beruf und Familie 13
5 Empfehlungen Telearbeit Gamma Suchtprävention, Verhalten bei Suchtproblemen Mindeststandard Dienstvereinbarung gegen Suchtmittelmissbrauch Schulungsveranstaltungen für Vorgesetzte Nichtraucherschutz Empfehlungen Nichtraucherkurse Informationsveranstaltungen für Interessierte Alternsgerechte Arbeitsorganisation Mindeststandard Kooperation der Generationen Respektvoller Umgang Empfehlungen Schulung der Führungskräfte Alternsgerechtes Arbeitsumfeld Psychische Belastung am Arbeitsplatz Mindeststandard Gefährdungsanalyse und Umsetzung der Folgemaßnahmen Empfehlungen Verhältnisprävention und Verhaltensprävention Dienstvereinbarung für partnerschaftliches Verhalten, 17 Mobbingbeauftragte 8. Gesundheitsfördernde Maßnahmen Mindeststandard Vorträge zur Förderung der Gesundheit Empfehlungen Grippeschutzimpfungen Gesundheitstage Defibrillatoren Sportliche Betätigung Fitnessstudios 19 Ausblick 19
6 - 6 - Präambel Gesundheit ist unser höchstes Gut und Voraussetzung für persönliche Zufriedenheit und Wohlbefinden. Ziel jeder Gesundheitsstrategie muss es daher sein, die Menschen vor Gesundheitsrisiken zu schützen und die Gesundheit in allen Lebensbereichen zu fördern. Der Arbeitswelt kommt hierbei neben der Familie, der Schule und der Freizeit eine besondere Bedeutung zu. Der Arbeitsplatz beeinflusst Gesundheit und Krankheit auf verschiedene Art und Weise. Wenn Beschäftigte unter gesundheitsgefährdenden Bedingungen arbeiten müssen, nicht angemessen qualifiziert sind oder nicht ausreichend von Kolleginnen und Kollegen unterstützt werden, kann Arbeit krank machen. Arbeit kann aber auch die berufliche und persönliche Entwicklung fördern. Aktive Gesundheitsförderung ist deshalb ein wichtiger Beitrag zur Humanisierung der Arbeitswelt. Sie zielt darauf ab, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit als umfassendes körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden zu ermöglichen. Ein geeignetes Instrument für die Umsetzung dieses Ziels ist das betriebliche Gesundheitsmanagement. Es setzt sich zusammen aus den gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen für den Arbeitsschutz und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die stärker auf die Beteiligung der Beschäftigten setzt. Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung in Richtung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements weiterzuentwickeln und dieses als Führungsaufgabe zu verstehen. Dienstellenleitungen und Führungskräfte aller Ebenen haben eine besondere Verantwortung und die aus dem Fürsorgegedanken resultierende gemeinsame Aufgabe, Tatsachen, die die Gesundheit beeinträchtigen, nachzugehen und auf deren Beseitigung hinzuwirken. Das Gesundheitsmanagement soll gleichermaßen die Landesbeschäftigten motivieren, ihre eigene Gesundheit stärker in den Focus ihres Handelns zu stellen und gesundheitsfördernde Angebote innerhalb und außerhalb des dienstlichen Umfeldes stärker zu nutzen. Beim Gesundheitsmanagement handelt es sich um einen Prozess, der der permanenten Überprüfung und Anpassung unterliegt. Dienststellenleitungen, Führungskräfte, Personal- und Schwerbehindertenvertretungen, Gleichstellungsbeauftragte, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und vergleichbare Verantwortungsträgerinnen und träger sowie soziale Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sollen gemeinsam die Umsetzung dieses Rahmenkonzeptes sicherstellen. Die Ziele und Maßnahmen des Gesundheitsmanagements sowie deren Auswirkungen müssen die unterschiedlichen Sichtweisen und Interessen von Frauen und Männern berücksichtigen. Die Rechte der Personal- und Schwerbehindertenvertretungen werden vom Rahmenkonzept nicht beeinträchtigt.
7 - 7 - Ziele Betriebliches Gesundheitsmanagement ist die bewusste Steuerung und Integration aller betrieblichen Prozesse mit dem Ziel der Erhaltung und Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Beschäftigten. Langfristig wirken sich die Maßnahmen des Gesundheitsmanagements durch Steigerung der Motivation und der Produktivität, höhere Mitarbeiterzufriedenheit und/oder Senkung des Krankenstandes aus. Die auf den ersten Blick divergierenden Ziele der Mitarbeiterschaft und des Arbeitgebers, die mit dem Gesundheitsmanagement erreicht werden sollen, münden durchaus in gemeinsame Ziele und haben einen großen gemeinsamen Nenner. Ziele der Dienststelle Steigerung - der Attraktivität als Arbeitgeber - des Images der Verwaltung Erhalt und Steigerung - der Produktqualität - der Kundenzufriedenheit - der Wettbewerbsfähigkeit - der Handlungs- und Innovationsfähigkeit Senkung krankheits- und dienstunfähigkeitsbedingter Kosten Ziele der Beschäftigten Steigerung der Qualität der Arbeitsbedingungen Erhalt und Steigerung des körperlichen Wohlbefindens Erhalt und Verbesserung des eigenen Gesundheitszustandes Hilfen im Umgang mit Stress, Konflikten und Belastungen Vereinbarkeit von Beruf und Familie Gemeinsame Ziele Erhalt und Steigerung der Arbeitszufriedenheit, Leistungsfähigkeit und Motivation Sicherstellung eines respekt- und achtungsvollen Umgangs miteinander Verbesserung von Arbeitsabläufen und effektivität Verbesserung der Kommunikation nach innen und außen Erhöhung der Handlungskompetenz Erschließung und Förderung von Potenzialen und Ressourcen Erhöhung der Führungskompetenzen Erweiterung des Wissens über gesundheitsgerechtes Führungsverhalten Unterstützung im Umgang mit Sucht und psychischen Belastungen
8 - 8 - Handlungsfelder Die nachfolgenden Handlungsfelder sind, soweit es sich nicht um rechtlich vorgeschriebene Maßnahmen handelt, in Mindeststandards und Empfehlungen gegliedert. Die Mindeststandards sollen unter Berücksichtigung dienstlicher und ressortspezifischer Besonderheiten umgesetzt werden. Die Empfehlungen sind beispielhafte Aufzählungen von Maßnahmen, die zum Teil bereits in verschiedenen Dienststellen praktiziert werden und deren Umsetzung angeraten wird. Selbstverständlich können diese Empfehlungen individuell angepasst und/oder ergänzt werden. 1. Rechtlich vorgeschriebene Maßnahmen 1.1. Gefährdungsbeurteilung Eine Grundpflicht als Arbeitgeber ist es, erforderliche Maßnahmen festzulegen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu sichern und zu verbessern. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die Gefährdungsbeurteilung. Das heißt: Die Ermittlung und Bewertung von Ursachen und Bedingungen, die zu Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren führen können. Die Gefährdungsbeurteilung hilft, zielgerichtete und wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen. Denn nur wer die Gefährdungen in seiner Dienststelle wirklich kennt, kann effektiv die richtigen Mittel einsetzen, um den Schutz seiner Beschäftigten zu verbessern Arbeitsschutzausschuss Aufgrund des Arbeitssicherheitsgesetzes ist in jeder Dienststelle ein Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Angelegenheiten des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten und dem Arbeitgeber nach Mehrheitsbeschluss Vorschläge zu unterbreiten. Der Arbeitsschutzausschuss ist ein gutes Instrumentarium, um Arbeitsprogramme zu erarbeiten, Arbeitsschutzaufgaben zu koordinieren und so den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu verbessern sowie die Umsetzung zu betreuen Prävention / Betriebliches Eingliederungsmanagement Betriebliches Eingliederungsmanagement ist gemäß 84 SGB IX gesetzliche Aufgabe des Arbeitgebers. Es ist ein neues, wirkungsvolles Instrument für die Prävention, mit dem insbesondere auf gesundheitsbedingte Störungen des Beschäftigungsverhältnisses angemessen reagiert werden soll. Eine längere Arbeitsunfähigkeit nach Unfall oder Erkrankung wirkt sich negativ auf das seelische und körperliche Befinden, erworbene Fähigkeiten und den sozialen Status aus. Prävention umfasst alle Anstrengungen, die dazu beitragen, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Wenn gesundheitliche Schwierigkeiten bereits aufgetreten sind, geht es darum, diese zu beseitigen oder zumindest eine Verschlimmerung zu verhindern. So ist
9 - 9 - beispielsweise die stufenweise Wiedereingliederung eine Möglichkeit, erkrankte Beschäftigte wieder ins Arbeitsleben zurückzuführen. Der Gesetzgeber setzt dabei einerseits auf Verpflichtungen und Hilfen, andererseits auf den Dialog zwischen allen Beteiligten, um die Beschäftigungsverhältnisse längerfristig kranker, schwerbehinderter und von Behinderung bedrohter Beschäftigter durch rechtzeitige Prävention und angemessene berufliche Eingliederungsmaßnahmen möglichst auf Dauer zu sichern. In einer gemäß 83 SGB IX zwischen Arbeitgeber, Personalvertretung und Schwerbehindertenvertretung abzuschließenden Integrationsvereinbarung oder in einer eigenen Dienstvereinbarung können Vereinbarungen zur Durchführung der betrieblichen Prävention (betriebliches Eingliederungsmanagement) und zur Gesundheitsförderung abgeschlossen werden Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung Auf der Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes ist eine sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung der Beschäftigten sicherzustellen. Durch Ministerratsbeschluss ist den einzelnen Ressorts ermöglicht worden, individuelle Verträge mit Anbietern arbeitsmedizinischer Dienstleistungen mit einem stärkeren Regionalbezug abzuschließen. Somit können individuelle Bedürfnisse von einzelnen Behörden bei der betriebsärztlichen Betreuung besser berücksichtigt werden Ausbildung und weiterbildung von Ersthelferinnen und Ersthelfern Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Die Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung dieser Beschäftigten variiert nach der Gesamtzahl der Beschäftigten und den bestehenden Gefahren im Betrieb. Näheres zur Ausbildung von Ersthelferinnen und Ersthelfern ist in den Unfallverhütungsvorschriften BGV-A 1 bzw. GUV-A 1 Grundsätze der Prävention geregelt Arbeitsplatzgestaltung Im Arbeitsschutz gilt ein Minimierungsgebot in Bezug auf Gefährdungen für Leib und Leben. Das heißt, die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Dabei sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Die Arbeitsbedingungen sind den Menschen anzupassen - und nicht umgekehrt. Bei der Arbeitsplatzgestaltung spielt die Ergonomie eine zentrale Rolle. Alle Komponenten eines Arbeitsplatzes, von der Umgebung (Platzbedarf, Klima, Licht usw.), der Hardware (Computer, Bildschirm, Tastatur usw.) bis hin zum Mobiliar (Tisch, Stuhl usw.) einschließlich der Arbeitsabläufe, sind zu beachten und aufeinander abzustimmen. Die einzelnen Arbeitsplatzelemente sind an die körperlichen Maße der Nutzerin
10 beziehungsweise des Nutzers und an die zu erledigende Aufgabe anzupassen. Ein Arbeitsplatz ist dann ergonomisch gestaltet, wenn er keine Gesundheitsgefahren verursacht und ein angenehmes Arbeiten ermöglicht. Weiteres ist in konkretisierenden Verordnungen, beispielsweise in der Arbeitsstättenverordnung oder in der Bildschirmarbeitsplatzverordnung, geregelt Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Neben allgemeinen arbeitsmedizinischen Untersuchungen, die eine Betriebs-ärztin oder ein Betriebsarzt durchführen, gibt es spezielle arbeitsmedizinische Untersuchungen, beispielsweise nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz 37 (kurz G 37) Bildschirmarbeitsplätze. Diese speziellen Untersuchungen sollen bevorzugt durch die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt durchgeführt werden, teilweise sind auch ärztliche Sonderqualifikationen dafür erforderlich, z.b. für die Untersuchung von Tauchern Besondere Personengruppen (Schwangere, Jugendliche etc.) Die Landesregierung hat ein weiteres Augenmerk auf den Schutz besonderer Personengruppen. Spezielle gesetzliche Regelungen enthalten unter anderem das Mutterschutzgesetz oder das Jugendarbeitsschutzgesetz. Darüber hinaus wird im Arbeitsschutzgesetz der Arbeitgeber aufgefordert, spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen zu berücksichtigen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. 2. Führungsverantwortung 2.1. Mindeststandard Vorbildverantwortung Führungskräfte haben die wichtigste Aufgabe im Gesundheitsmanagement. Sie sollen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Visionen (Leitziele) der Verwaltung vermitteln und durch ihr eigenes Handeln Vorbild geben. Daraus resultiert ihre Verantwortung, betriebliche Gesundheitsförderung aktiv voranzubringen und vorzuleben Mitarbeitergespräch Die Führungskräfte haben sicherzustellen, dass die Ziele der betrieblichen Gesundheitsförderung im Mitarbeitergespräch thematisiert, gegebenenfalls Maßnahmen vereinbart und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur aktiven Umsetzung motiviert werden Fehlzeitenmanagement inklusive Rückkehrgespräche Aufgrund des Beschlusses des Ministerrats vom 17. Juni 2003 werden jährliche Erhebungen von Fehlzeiten unter Einbeziehung der nachgeordneten Geschäftsbereiche durchgeführt und statistisch
11 ausgewertet. Anhand dieser Auswertungen können Entwicklungen erkannt und gegebenenfalls notwendige Steuerungsmaßnahmen entwickelt werden. In Dienstvereinbarungen oder Handlungskonzepten zur Reduzierung von Fehlzeiten werden konkrete Personalführungselemente und Steuerungsmaßnahmen, beispielsweise das Mitarbeitergespräch, das Rückkehrgespräch und das Fehlzeitengespräch, erläutert und denkbare Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt Wiedereingliederungsmaßnahmen Bei oder nach längerer Erkrankung kann eine sukzessive Rückkehr an den Arbeitsplatz gegebenenfalls unter ärztlicher oder betriebsärztlicher Kontrolle sinnvoll sein. In vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Beschäftigten, den behandelnden Ärztinnen und Ärzten, den Betriebsärztinnen und ärzten sowie den Vorgesetzten und Personalverantwortlichen in den Dienststellen soll auf der Grundlage von individuellen Wiedereingliederungsplänen eine stufenweise Wiedereingliederung ermöglicht werden Empfehlungen Aufnahme in die Führungsgrundsätze Soweit Führungsgrundsätze in den jeweiligen Dienststellen bestehen, soll der Anspruch an die Führungskräfte, das Gesundheitsmanagement als Führungsaufgabe zu verstehen, dort aufgenommen werden. 3. Aus-, Fort- und Weiterbildung 3.1. Mindeststandard Fortbildung ist ein wesentliches Element zur Erhaltung und Stärkung der Leistungsfähigkeit einer modernen öffentlichen Verwaltung. Sie umfasst nicht nur die zielgerichtete Weiterqualifizierung von fachlichen Fähigkeiten und sozialen Kompetenzen, sondern auch Fragen des Alltagsmanagements. Fortbildungen, wie beispielsweise Arbeits- und Zeitmanagement oder Work-Life-Balance, sollen die Beschäftigten davor bewahren, bei der Bewältigung ihres Arbeitspensums nicht nur im Beruf, sondern auch im Privatleben an ihre physischen und psychischen Grenzen zu stoßen Führungskräfteentwicklung Einigkeit besteht darüber, dass das Gesundheitsmanagement Führungsaufgabe ist. Angehende Führungskräfte sollen daher auf diese Aufgabe vorbereitet und vorhandene Führungskräfte weiterentwickelt werden. Das Ministerium des Innern und für Sport nimmt das Gesundheitsmanagement als Themengebiet in das Führungskräftequalifizierungskonzept auf. Nicht nur das Verhalten guter Führungskräfte im Sinne der vorgenannten Vorbildfunktion, sondern auch die professionelle Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
12 problem- und stressbeladenen Arbeitssituationen dienen der Gesunderhaltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Fortbildungen zum Thema Gesundheitsprävention Nach der Handreichung zur gemeinsamen Erklärung zur Umsetzung eines Fort- und Weiterbildungspaktes in der Landesregierung wird das Ministerium des Innern und für Sport als ressortübergreifender Anbieter von fachübergreifender Fortbildung ein quantitativ und inhaltlich ausreichendes Angebot zur fachübergreifenden und damit Themenbereiche des Gesundheitsmanagements abdeckendes Angebot an Fortbildungsmaßnahmen anbieten. Angebote zu Stressmanagement, Zeitmanagement oder rationellen Arbeitstechniken sind im jährlichen Fortbildungsprogramm bereits enthalten und sollen ausgebaut werden Notwendige Fortbildungen aufgrund besonderer Gefährdungspotentiale In der Landesregierung gibt es neben der typischen Verwaltungstätigkeit am Schreibtisch auch hinreichend Bereiche, in denen die dort auftretenden besonderen Gefährdungspotentiale spezielle Fortbildungsangebote erfordern. So sind beispielsweise im Bereich der Forstverwaltung, der Polizei oder der Feuerwehr spezifische Fortbildungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anzubieten. Hierbei obliegt den einzelnen Ressorts, der Verantwortung dieser Verpflichtung in hinreichendem Maße gerecht zu werden Empfehlungen Überprüfung und ggf. Ergänzung der Studien- und Ausbildungspläne im Hinblick auf die betriebliche Gesundheitsförderung Dienststellen, die die Ausbildung des Nachwuchses übernommen haben, sollten deren Studien- und Ausbildungspläne im Hinblick auf Themenbereiche, die das betriebliche Gesundheitsmanagement betreffen, überprüfen und ggf. die Ausbildung in diesen Bereichen ergänzen oder intensivieren. Neben einem Einblick in die gesetzlichen Verpflichtungen eines Arbeitgebers im Bereich des Arbeitsschutzes (siehe Punkt 1 dieses Konzeptes) könnte eine Ausbildungsstation in den Organisationseinheiten festgelegt werden, in denen die Arbeitsorganisation und deren Umfeld angesiedelt sind bzw. besondere Fragen des Gesundheitsmanagements Schwerpunkt sind (Audit Beruf und Familie, Fortbildungen, Flexibilisierung der Arbeitszeit etc.) Fahrsicherheitstraining Der Sicherheits- und Gesundheitsaspekt ist nicht nur am Arbeitsplatz wichtig. Auch bei Dienstreisen und Terminen außer Haus hat die Sicherheit Vorrang. Aus diesem Grund erscheint es angebracht, neben den Kraftfahrern auch für Selbstfahrerinnen und Selbstfahrer im Rahmen der fachübergreifenden Fortbildung die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining anzubieten.
13 Arbeitsorganisation und umfeld 4.1. Mindeststandard Arbeitsorganisation und -umfeld sind so zu gestalten, dass gesundheitliche Risiken möglichst gering gehalten werden Flexible Arbeitszeit Die Flexibilisierung der Arbeitszeit führt zu einem hohen Grad von Vereinbarkeit zwischen dienstlichen Pflichten und privaten Interessen und damit zu einer höheren Arbeitszufriedenheit. Diese wiederum trägt zum allgemeinen Wohlbefinden und somit einhergehend zur Verbesserung der Gesundheit bei. Ziel sollte daher sein, die Modelle zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung unter Berücksichtigung der dienstlichen Belange weiterzuentwickeln Vereinbarkeit von Beruf und Familie Alle Maßnahmen, die der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie dienen, tragen zu einer höheren Identifikation mit der Dienststelle sowie einer höheren Zufriedenheit bei, da Stressfaktoren bei der Bewältigung der dienstlichen und familiären Pflichten reduziert und eine höhere Balance zwischen Familien- und Erwerbsleben erreicht werden. Im Ergebnis wird dies zu einer Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes führen. Daher werden alle Ressort entsprechend dem Ministerratsbeschluss vom 7. Juni 2005, das von der gemeinnützigen Hertie Stiftung ggmbh angebotene Audit Beruf und Familie in ihrem Haus durchführen Empfehlungen Telearbeit Telearbeit ist eine Organisationsform von Arbeit, die ausschließlich oder alternierend an einem außerhalb des Betriebes liegenden Arbeitsplatz verrichtet wird. Bei der Einrichtung eines Telearbeitsplatzes sind die Arbeitsschutzvorschriften zu beachten. Insbesondere müssen bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes im häuslichen Arbeitszimmer die ergonomischen Grundregeln berücksichtigt werden. Telearbeit stellt eine Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen im Sinne von besserer Vereinbarkeit von Beruf und Familie etc. dar. Die in der Landesverwaltung praktizierte alternierende Telearbeit wirkt sich erfahrungsgemäß positiv auf das allgemeine Wohlbefinden und die Gesundheit der Beschäftigten aus. Die Dienststellen sollten die Möglichkeit der Einführung der Telearbeit auch im Hinblick auf gesundheitsfördernde Aspekte prüfen.
14 Gamma Auf Initiative des MASFG führt das Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Universität Mainz seit Ende 2004 ein Pilotprojekt zur Arbeitsunterbrechung an Bildschirmarbeitsplätzen gemäß Bildschirmarbeitsverordnung mit wissenschaftlicher Begleitung und Auswertung durch. An diesem Projekt nehmen etwa 30 Beschäftigte des MASFG und des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung teil. Die Ergebnisse werden ausgewertet und im Rahmen einer Dissertation veröffentlicht. Sodann wird geprüft, ob die gewonnenen Erkenntnisse für die Landesverwaltung genutzt werden können. 5. Suchtprävention, Verhalten bei Suchtproblemen 5.1. Mindeststandard Dienstvereinbarung gegen Suchtmittelmissbrauch Eine Dienstvereinbarung gegen den Suchtmittelmissbrauch bietet allen Beteiligten innerhalb einer Dienststelle, die im Falle eines Missbrauchs oder einer Abhängigkeit von Suchtmitteln betroffen sind (Personalabteilung, Vorgesetzten, Personalrat, ggf. Schwerbehindertenvertretung und Betroffenen) eine Orientierungshilfe im Umgang mit diesem Sachverhalt. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit stellt auf Wunsch eine entsprechende Dienstvereinbarung als Muster zur Verfügung Schulungsveranstaltungen für Vorgesetzte Menschen, die Suchtmittel missbrauchen oder von Suchtmitteln abhängig sind, neigen dazu, das Problem lange Zeit zu leugnen. Wenn die Arbeitsleistung auf Grund einer Suchterkrankung beeinträchtigt wird, ist es dringend geboten, mit den Betroffenen ein Gespräch zu führen. Nach den vorliegenden Erfahrungen meiden viele Vorgesetzte solche Gespräche und vergeben damit die Chance einer frühzeitigen Intervention. Entsprechende Schulungsveranstaltungen sollen dazu ermutigen, sich den Problemen zu stellen. Das Ministerium des Innern und für Sport wird entsprechende Schulungsangebote in ihr Jahresfortbildungsprogramm aufnehmen Nichtraucherschutz Mit der Änderung der Arbeitsstättenverordnung wurde der Nichtraucherschutz gestärkt. Es gilt die Neuregelung im beruflichen Alltag, beispielsweise durch Abschluss von Dienstvereinbarungen, umzusetzen Empfehlungen Nichtraucherkurse Die Mehrzahl der Raucherinnen und Raucher möchte aus unterschiedlichen Gründen mit dem Rauchen aufhören. Diesen Wunsch sollte die Dienststelle - auch zum Schutz der Nichtraucherinnen und
15 Nichtraucher - aufgreifen und unterstützen, indem entsprechende Nichtraucherkurse durch Suchtberatungsstellen angeboten werden. Die Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.v. steht ebenfalls als Partnerin zur Verfügung Informationsveranstaltungen für Interessierte Suchtmittelmissbrauch und Suchtmittelabhängigkeit sind weit verbreitet. Fast Jede oder Jeder kennt Betroffene im engeren oder weiteren Umfeld. Allerdings ist die Erkrankung noch mit erheblichen Vorurteilen belastet, obwohl die Behandlungserfolge beachtlich sind. Die Dienststellen sollten daher Informationsveranstaltungen zu unterschiedlichen suchtspezifischen Themen anbieten, um die Kenntnis über Prävention und Behandlung zu verbessern. 6. Alternsgerechte Arbeitsorganisation Der Landesregierung als Arbeitgeber sind die Herausforderungen für die Arbeitswelt aufgrund der anstehenden demographischen Entwicklung und der dadurch immer älter werdenden Belegschaft bewusst. Sie verfügt über eine positive Einstellung gegenüber älteren Beschäftigten und ihrer Einsatzfähigkeit und setzt deren Erfahrenswissen gezielt ein Mindeststandard Die Landesregierung beschäftigt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Beamtinnen und Beamte aller Altersklassen und strebt eine ausgewogene Generationenstruktur in der Landesverwaltung an. Der Verbleib der Beschäftigten möglichst bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze und damit der Verbleib der Kompetenzen und Erfahrungen der einzelnen Beschäftigten wird angestrebt Kooperation der Generationen Die Landesregierung setzt sich für ein lebenslanges Lernen und für die Kooperation aller Generationen in der Landesverwaltung ein. Die Arbeitsplätze sind an alternsgerechten Karrieren auszurichten. Arbeitsorganisation, Arbeitsanforderungen, Arbeitszeiten und Arbeitsumgebung sollen sich an den jeweiligen Bedürfnissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verschiedenen Altersstufen orientieren. Der Erhaltung der Gesundheit kommt auch in diesem Rahmen eine besondere Bedeutung zu Respektvoller Umgang mit Älteren Die Landesregierung zeigt einen besonderen Respekt im Umgang mit älteren Beschäftigten. Darüber hinaus ist Wert auf eine würdevolle Verabschiedung und eine Aufrechterhaltung des Kontakts zu legen.
16 Empfehlungen Schulung der Führungskräfte Die Teilnahme der Führungskräfte an Seminaren zur Förderung des lebenslangen Lernens der Belegschaft und Kooperation aller Generationen bei der Arbeit wird gefördert Alternsgerechtes Arbeitsumfeld Es werden besondere Anstrengungen unternommen, die Arbeitsbewältigung, die Motivation und die Stärken älterer Beschäftigten sowie die Chancengleichheit zu fördern. Bei der zu erwartenden immer länger werdender Lebensarbeitszeit werden flexible Möglichkeiten und Organisationsformen geschaffen, um ein alternsgerechtes Arbeitsumfeld sicherzustellen. Dazu gehört beispielsweise die Einbindung in Teams, in denen sich die Fähigkeiten und Erfahrungen von jüngeren und älteren Beschäftigten optimal ergänzen. 7. Psychische Belastung am Arbeitsplatz In der heutigen Arbeitswelt gewinnen psychische Belastungen immer mehr an Bedeutung. Sie können bei den Beschäftigten, wenn diese dafür keine angemessene Bewältigungsstrategien entwickelt haben, zum Beispiel Stressreaktionen auslösen. Psychisch belastend sind sowohl Unter- wie Ü- berforderungssituationen. Beide können zu einer Minderung von Wohlbefinden und Lebensqualität sowie mittel- bis langfristig zu einer Beeinträchtigung der seelischen und körperlichen Gesundheit führen. Entscheidend ist stets, wie psychische Belastungen von der einzelnen Person erlebt und bewertet werden. Eine psychische Belastung am Arbeitsplatz ist allerdings schwierig zu messen. Negative Konsequenzen können sich im Leistungsbereich, im Arbeitsausfall wie auch im sozialen Bereich bemerkbar machen. Wenn beispielsweise die folgenden Merkmale beobachtet werden, könnten die betroffenen Beschäftigten auch unter einer krankmachenden psychischen Belastung am Arbeitsplatz leiden: Leistungsschwankungen Zunahme der Fehlerhäufigkeit Nichteinhalten von Terminen Überdurchschnittlicher Krankenstand und auffällige Fehlzeiten Unzufriedenheit, Resignation, Burn-out Wunsch nach Arbeitsplatzwechsel oder Frühverrentung Reizbarkeit, Nervosität Verstärktes Rückzugsverhalten Erhöhter Nikotin-, Alkohol- und Medikamentenkonsum Wiederholte psychosomatischen Erkrankungen Häufige Konflikte, aggressives Verhalten, disziplinäre Probleme 7.1. Mindeststandard Gefährdungsanalyse und Umsetzung der Folgemaßnahmen Ein erweitertes, präventiv ausgerichtetes Verständnis des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes kommt insbesondere mit
17 der europäischen Rahmenrichtlinie zum Arbeitsschutz zum Tragen, die mit dem Arbeitsschutzgesetz umgesetzt wurde. Ziel ist, nicht nur Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vorzubeugen, sondern darüber hinausgehend die Arbeit gesundheits- und persönlichkeitsfördernd zu gestalten. Die Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes zielt daher auch auf die Verminderung von arbeitsbedingtem Stress und psychischen Belastungen (vgl. 1.1) Empfehlungen Verhältnisprävention und Verhaltensprävention Grundsätzlich gibt es zwei Ansätze zur Minderung von arbeitsbedingtem Stress und psychischer Belastung: Die Gestaltung von Organisation und Technik, d.h. primäre Maßnahmen zur Verhütung oder Reduzierung von Stress (Verhältnisprävention). Diese Maßnahmen sollten Vorrang haben vor personenbezogenen Maßnahmen der Verhaltensprävention (z.b. Stressbewältigungstraining) bzw. sollten mit diesen zu einem Stressmanagement sinnvoll verknüpft werden. Nach dem Erkennen aus den oben genannten Merkmalen sind Maßnahmen ressortspezifisch umzusetzen. Zum Beispiel sollten folgenden Bereiche vorrangig bearbeitet werden: Gestaltung von Arbeitsmitteln und Arbeitsplätzen, qualifikationsgerechter Arbeitseinsatz und gezielte Weiterbildung, Tätigkeitswechsel zur Vermeidung von Monotonie, Unter- und Überforderung, langfristige Personalplanung zur Sicherung des beruflichen Status, Stärkung individueller Kompetenzen im Umgang mit belastenden Arbeitsanforderungen Dienstvereinbarung für partnerschaftliches Verhalten Eine Dienstvereinbarung für partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz kann ein positives Arbeitsklima unterstützen und zu einer guten Zusammenarbeit beitragen. Sie ist somit ein wichtiges Instrument für die Steigerung der Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit letztendlich für eine gute Qualität der Arbeitsergebnisse. Ziel einer solchen Dienstvereinbarung ist es, die vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beschäftigten weiter auszubauen, möglicherweise auftretende Missstände und Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen und durch konstruktive Maßnahmen zu beseitigen. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit hat mit seiner Dienstvereinbarung, die beispielsweise auch die Bestellung einer Mobbingbeauftragten und eines Mobbingbeauftragten enthält, bisher gute Erfahrungen gemacht und stellt diese bei Interesse als Muster zur Verfügung.
18 Gesundheitsfördernde Maßnahmen Gesundheitsfördernde Maßnahmen dienen dem Wohlbefinden der Beschäftigten in ihrer dienstlichen und privaten Umgebung und sollen Gesundheitsbeeinträchtigungen verhindern Mindeststandard Vorträge zur Förderung der Gesundheit anbieten. Themen wie Gesunde Ernährung dienen der Sensibilisierung und der Steigerung der Motivation, selbst etwas für seine Gesundheit zu tun 8.2. Empfehlungen Grippeschutzimpfungen Die Grippe (Influenza) ist eine akute Infektionskrankheit, die mit tödlichen Komplikationen einhergehen kann. Das Influenzavirus hat im vergangenen Jahrhundert drei Pandemien (weltweite Grippewellen) verursacht. Dabei starben allein in den Jahren 1918/1920 weltweit 20 bis 40 Millionen Menschen. Die Expertinnen und Experten sind sich einig, dass die Influenza wieder pandemisch auftreten wird und dabei auch die deutsche Bevölkerung treffen kann. Ganz allgemein empfiehlt das Gesundheitsministerium, sich zur Vorbeugung gegen die jährlich auftretende Influenza (Grippe), an der Jahr für Jahr durchschnittlich bis zu Menschen sterben, impfen zu lassen. Jedes Jahr bietet das Sozialministerium in diesem Zusammenhang den Bediensteten der Ministerien, der Staatskanzlei und der Landtagsverwaltung eine kostenlose Grippeschutzimpfung an. Die Ressorts sollten darauf hinwirken, dass möglichst viele Bedienstete dieses Angebot wahrnehmen Gesundheitstage Gesundheitstage und Gesundheitswochen in den einzelnen Ressorts beziehungsweise ressortübergreifend können gesundheitsbewusstes Verhalten der Bediensteten stärken (Verhaltensprävention). Beispielhaft wären hier zu benennen: Gesunde Ernährung Gesundes Sitzen im Büro Männergesundheitstage (Prostatakrebs, Herz- Kreislauferkrankungen, Adipositas etc.) Frauengesundheitstage (Brustkrebs, Folsäure) Seelische Gesundheit (Entspannungstechniken etc.) Defibrillatoren Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) plädiert für einen flächendeckenden Einsatz der halbautomatischen Geräte an öffentlichen Plätzen und somit auch in öffentlichen Einrichtungen.
19 Pro Jahr gibt es in Deutschland rund Menschen, die einen plötzlichen Tod erleiden - die meisten von ihnen durch lebensgefährliche Herz-Rhythmus-Störungen. Bei einer solchen Herzattacke muss schnellstmöglich geholfen werden. Bereits nach zehn Minuten sinken die Rettungschancen gegen Null. Die Geräte sind auch durch eingewiesene Laienhelferinnen und Laienhelfer zu bedienen. Eine Einweisung könnte im Rahmen der Ausbildung Ersthelfer durchgeführt werden Sportliche Betätigung Sportliche Betätigung führt nicht nur zu einer verbesserten Verhaltensprävention der Bediensteten, sondern dient auch der Stärkung sozialer Kompetenzen. Durch gezielte Ansprache von geeigneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, beispielsweise ausgebildeten Ü- bungsleitern, oder in Zusammenarbeit mit Krankenkassen und anderen Anbietern könnten Inhouse-Lösungen gefunden werden, um weitestgehend kostenneutral sportliche Aktivitäten anzubieten. Durch ressortübergreifende Maßnahmen, die gegebenenfalls im Landesintranet veröffentlicht werden, können dabei möglicherweise Synergieeffekte erzielt werden. Entsprechende Angebote können sein Rückenschule Gymnastik Fußball Volleyball Nordic Walking Jogging Fitnessstudios Durch Rahmenvereinbarungen mit geeigneten zertifizierten Fitnessstudios könnte durch das Aushandeln von Rabatten die Inanspruchnahme verstärkt werden. Der Vorteil bei zertifizierten Fitnessstudios liegt in den individuell auf die Bediensteten abgestellten Trainingsprogrammen. Ausblick Gesundheitsmanagement ist eine Daueraufgabe des Arbeitgebers, da das Interesse an gesunden und motivierten Beschäftigen permanent präsent ist. Es bedarf der ständigen Überprüfung und notwendigen Anpassung an geänderte Gegebenheiten in der Verwaltung. Zur Unterstützung der Dienststellenleitung ist die Bildung einer Arbeitsgruppe Gesundheitsmanagement als Planungs-, Steuerungs- und Vorschlagsgremium zu prüfen. Sie schlägt Maßnahmen vor zur Veränderung von gesundheitsschädlichen Arbeitsbedingungen, zum Abbau von Belastungen und Beanspruchungen im Arbeitsprozess, zur Stärkung von gesundheitsförderlichen Potentialen und auch zu gesundheitsgerechten Verhaltensweisen der Beschäftigten.
20 Aufgrund der fachlichen Nähe und zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes könnte es sich anbieten, dass je nach Zusammensetzung - den in den Dienstellen bereits vorhandenen Arbeitsschutzausschüssen diese Aufgaben übertragen werden. Die regelmäßige Information der Beschäftigten über Themen und Maßnahmen zum Gesundheitsmanagement sowie die Weitergabe von allgemeinen Informationen des Gesundheitsministeriums könnte durch die Einrichtung einer Seite Gesundheitsmanagement im ressortinternen Intranet erleichtert werden. Als Evaluationsinstrument und zum Informationsaustausch ist eine regelmäßige Befassung der Konferenz der Zentralabteilungsleiterinnen und -leitern mit dem Thema vorgesehen. Das Land Rheinland-Pfalz als Arbeitgeber und die Beschäftigen sind aufgefordert, den jeweils ihnen zumutbaren Beitrag zu einem erfolgreichen Gesundheitsmanagement zu leisten, damit die jeweiligen Ziele und insbesondere die gemeinsamen Ziele erreicht und umgesetzt werden können.
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