Allgemeine Informationen für die Sachbearbeitung. KIDICAP -Version 3.1.2

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Allgemeine Informationen für die Sachbearbeitung. KIDICAP -Version 3.1.2"

Transkript

1 Stand Seite: 1 von 20 Allgemeine Informationen für die Sachbearbeitung zur KIDICAP -Version (Einsatz im BfF zum AM 07/2003)

2 Stand Seite: 2 von 20 Inhaltsverzeichnis 1 Fachliche Migration Flexigesetz Tariferhöhungen Personendaten Neue Erfassungs- und Anzeigemaske 05c und 05 d Neue Anzeigefelder auf Maske 07 Untermaske Neues Erfassungsfeld auf Maske Änderungen in Maske 09 - Sozialversicherung Änderungen in Maske 10 - KV- und RV-Zuschuss erfassen Maske Neue Maske 33 - Flexigesetz Neue Maske 34 Riester für Beamte Allgemeine Änderungen in den Erfassungsmasken ERFLIS 10 3 Berechnung Verarbeitung von Überzahlungen Warnungen und Überprüfung der JAE-Grenze Modifizierung des Aufstiegs in die nächsthöhere Stufe der Vergütungs- und Lohngruppe ( Halbierung der Stufensteigerung ) Steuerliche Behandlung des Arbeitnehmerbeitrags zur ZVK nach 3 Nr.63 EStG Flexigesetz Gleitzonenberechnung Ergebnispaket Neue Liste: laufende Rückforderungen (Liste.Nr. 2500) Anpassung der Lohnsteuerbescheinigung an LStR 136 bei Überzahlung Anpassung Stammblatt/Gehaltsmitteilung/Lohnkonto an Überzahlung SV-Liste (Liste 1201) DEÜV Meldungen im Störfall Meldungen beim untermonatigen Rechtskreiswechsel Erweiterung DEÜV-Sondermerkmal Bescheinigungswesen Negativ-Bescheinigung Neue Bescheinigungen Meldeverfahren Altersvorsorge Beamte... 20

3 Stand Seite: 3 von 20 1 Fachliche Migration 1.1 Flexigesetz Die Regelungen des Flexigesetzes gelten auch für zurückliegende Zeiten. Dies bedeutet, dass für betroffene Personalfälle Wertguthaben und SV-Luft auch für die Vergangenheit ermittelt werden müssen. Betroffen sind Personalfälle, für die Altersteilzeit im Blockmodell nach tariflichen Regelungen vorliegt (ATZ-MKM = A oder F). Ermittelt werden Wertguthaben und SV-Luft ab dem Beginn der maschinellen Altersteilzeitberechnung (somit frühestens ab ). Die Ermittlung dieser Werte erfolgt in mehreren Schritten: 1. In der Migration der Version werden betroffene Merkmale ab 2002, in Abhängigkeit vom ATZ-Merkmal mit einem fiktiven FlexiMkm (51 = Arbeitsphase; 61 = Freistellungsphase) verschlüsselt. Dieses Merkmal wird in der regulären Flexi-Berechnung nicht berücksichtigt, wodurch sichergestellt wird, dass zuvor der erforderliche Einsatz des Hilfsprogrammes zur Vortragswertermittlung erfolgen muss. 2. Die Vortragswertermittlung ist über ein Hilfsprogramm vorzunehmen. Die Ergebnisse der Jahre 2000 und 2001 werden aufsummiert und in den entsprechenden Vortragswertfeldern gespeichert. Hierbei wird für Monate mit ATZ-MKM = A ein positives Wertguthabenergebnis und für Monate mit ATZ-MKM = F eine negatives Wertguthabenergebnis gebildet. Für die Bildung der KV-, PV- und AV-Luft gilt diese Vorgehensweise entsprechend, jedoch in Abbaumonaten unter Berücksichtigung der Beschränkungen beim Abbau der SV-Luft. Das Optionsmodell wird hierbei standardmäßig berücksichtigt. Ab dem Verarbeitungsmonat werden das Wertguthaben und die SV-Luft monatlich gespeichert und die Gesamtsumme fortgeführt. Mit dem Einsatz des Hilfsprogrammes wird das Fleximerkmal 51 in 01 und 61 in 11 umgeschlüsselt, so dass die Personalfälle mit der nächsten Echtberechnung in der regulären Flexiberechnung berücksichtigt werden. 3. Über die Vortragswertermittlung wird ein Protokoll erstellt, das für die verarbeiteten Personalfälle folgende Angaben enthält: Kunde, Abrechnungskreis, Arbeitgeber, Sachbearbeiter Personalnummer, Name, Vorname Zeitraum Arbeitsphase, Zeitraum Freistellungsphase Wertguthaben-Vortragswert (Ergebnisse 2000 und 2001) Wertguthaben-Gesamt (Ergebnisse bis zum letzten echtberechneten AM einschl. Vortragswerte) Hinweise: Durch den Einsatz des Hilfsprogrammes wird keine Rückrechnung ausgelöst. Die oben beschriebene Vorgehensweise erfordert die korrekte Verschlüsselung der Personalfälle im ATZ-Merkmal hinsichtlich Arbeits- und Freistellungsphase, da nur hierüber die Regeln für die Wertguthaben- und SV-Luft-Ermittlung abgeleitet werden können.

4 Stand Seite: 4 von Tariferhöhungen Die linearen Erhöhungen von jeweils 1 % im Januar 2004 und im Mai 2004 und die Anpassung von 91 % auf 92,5 % zum Januar 2004 wurden, soweit sie bekannt sind, mit dem Versand ausgeliefert. Die Erhöhung des Anpassungsfaktors auf 92,5 % zuzüglich der linearen Erhöhung von 1 % entspricht einer prozentualen Erhöhung von 2,66 %. Damit werden die Aufschläge ( 47, Abs. 2 BAT und 48, Abs. 3 MTArb) im Osten zum Januar 2004 um 2,13 % erhöht. Bei den Westtarifen werden sie zu diesem Zeitpunkt um 0,8 % erhöht. Der Dynamisierungsprozentsatz von 0,8 % wird ebenfalls in beiden Tarifgebieten zum Mai 2004 angewendet. Die Zuwendungsprozentsätze ändern sich wie folgt: 82,96 % (West außer Auszubildende ab 01/04 ) 84,03 % (West-Auszubildende ab 01/04) 82,14 % (West außer Auszubildende ab 05/04) 83,20 % (West-Auszubildende ab 05/04) 62,22 % (Ost außer Auszubildende ab 01/04) 63,03 % (Ost-Auszubildende ab 01/04) 61,60 % (Ost außer Auszubildende ab 05/04) 62,41 % (Ost-Auszubildende ab 05/04) Die Einmalzahlung im November 2004 beträgt 50 bzw. 46,25 für Angestellte und Arbeiter und 30 bzw. 27,75 für Auszubildende und Praktikanten. Die Einmalzahlung wird nur gezahlt, wenn das Arbeitsverhältnis während des gesamten Monats November 2004 besteht und der Personalfall zumindest für einen Teil des Monats (mindestens einen Tag) November Anspruch auf Bezüge hat. siehe hierzu BMI-Schreiben vom (D II /49) Daher sind die Objekte Einmalzahlung November 2004 so eingerichtet worden, dass eine Einmalzahlung nicht gezahlt wird, wenn der Eintritt nach dem und der Austritt vor dem erfolgt. Die Laufzeit der Tarifverträge endet am Im Änderungstarifvertrag Nr.2 ist festgelegt, dass ab dem die Grenzwerte für die Bemessung der Umlage zur ZVK für den Rechtskreis Ost mit der 2,5 fachen RV-Grenze Ost und für den Rechtskreis West mit der 2,5 fachen RV-Grenze West unterschiedlich zu ermitteln sind. Demzufolge wurden die ZV-Daten für die VBL (31, 41) ab 07/2003 geändert. 2 Personendaten 2.1 Neue Erfassungs- und Anzeigemaske 05c und 05 d In diesen Masken können die für die Steuerung der Bildung der Rückforderung relevanten Daten erfasst und die Ergebnisse angezeigt werden. Dabei finden sich auf Maske 05 c die Daten, die eine Überzahlung mit Bezügen u. ä. betreffen und auf Maske 05 d die Daten zu einer Überzahlung mit Kindergeld. Auf diesen Masken kann die Rate erfasst werden, mit der die Rückforderung durch Verrechnung mit Bezügen u. ä. abgetragen werden soll. Ohne Eingabe des Sachbearbeiters wird eine maximale Verrechnung durchgeführt. Auf Maske 05 c kann zusätzlich ein Merkmal erfasst werden, mit dem von dem durch die Benutzerdaten vorgegebenen Standard abgewichen werden kann.

5 Stand Seite: 5 von Neue Anzeigefelder auf Maske 07 Untermaske 2 Um das Ergebnis der Berechnung der so genannten Brutto-Überzahlung nachvollziehbar zu machen, werden hier die Beträge dargestellt, mit denen die Bruttowerte für die Steuerberechnung modifiziert wurden. Es werden sowohl die Beträge dargestellt, mit denen die Steuerberechnung in den Rückrechnungsmonaten verändert wurde, als auch die Anpassung des Steuerbruttos im Monat, in dem eine Rückforderung gebildet wird. 2.3 Neues Erfassungsfeld auf Maske 08 Zur Steuerung des Lohnsteueraufklebers wurde das Erfassungsfeld Endda-StKarte auf Maske 08 geschaffen. Angezeigt wird das Feld auf Maske 08, zusammen mit den Feldern AufklStK und ErstMonat, die von Anz07 nach Anz08 verschoben wurden. 2.4 Änderungen in Maske 09 - Sozialversicherung In der Erfassungsmaske 09a wurden drei neue Felder zur Auslösung eines untermonatigen Rechtskreiswechsels angelegt. Hierbei handelt es sich um ABW-RK-AB Gültigkeitsbeginn eines erfassten ABW-RK-RV-AV ABW-RK-BIS Gültigkeitsende eines gespeicherten ABW-RK-RV-AV KVAG-KONTO-ABW KVAG-Konto für den Teilmonat nach einem Rechtskreiswechsel Im Zusammenhang mit den Neuregelungen für geringfügig Beschäftigte wurden darüber hinaus auf der Maske 09a Erfassungsfelder KVKASSE-GFB und KVAG-KONTO-NR-GFB geschaffen. Diese Felder sind künftig bei so genannten Mischfällen zu füllen. Dabei handelt es sich Personalfälle, deren SV-Einkommen vor dem über der damaligen GfB-Grenze von 325,00 EUR lag. Daher war der Personalfall versicherungspflichtig. Liegt das SV- Einkommen dieses Personalfalls ab dem unter der neuen GfB-Grenze von 400,00 EUR, kann er beantragen, ab auf die Versicherungspflicht in mindestens einem Versicherungszweig zu verzichten. Für diesen Personenkreis sind künftig beide Felder zu füllen. Für die durch das zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt eingeführte Gleitzonenregelung gibt es beim Personalfall künftig ein entsprechendes Erfassungsfeld auf der Erfassungsmaske 09b. Durch die Eingabe in dem Feld GLEITZONE wird künftig die Gleitzonenberechnung angestoßen. Die Eingabe obliegt der Entscheidung des Sachbearbeiters. Die Felder KVKASSE-GFB und KVAG-KONTO-NR-GFB werden künftig auf der zweiten Seite der Maske 09 angezeigt. Die Anzeigemaske 09 wurde zur Darstellung der Ergebnisse eines untermonatigen Rechtskreiswechsels um eine dritte Seite erweitert. Hier werden jeweils die anteiligen Ergebnisse der SV-Berechnung für den Teilmonat nach dem Rechtskreiswechsel angezeigt. Das neue Feld GLEITZONE wird ebenfalls auf dieser neuen Seite 3 angezeigt. Zur besseren Übersicht wird sowohl der erfasste Wert mit der Überschrift Gleitzone erf als auch der bei der Berechnung berücksichtigte Wert im Feld Gleitzone erm angezeigt. Der Wert im Feld Gleitzone erm wird nicht in den nächsten Monat vererbt, so dass dann wieder der Wert aus dem Feld Gleitzone erf verarbeitet wird.

6 Stand Seite: 6 von 20 Darüber hinaus wurden für die einzelnen Versicherungszweige Anzeigefelder mit der Überschrift GL-Brto geschaffen. Eine Besonderheit ist noch bei Fällen mit EGA zu beachten. Hier wird in den Feldern GL- Brto jeweils die Summe aus lfd. Entgelt und EGA angezeigt. 2.5 Änderungen in Maske 10 - KV- und RV-Zuschuss erfassen Im Feld AV-ZUSATZ-SCHL wurde eine Wertebereichserweiterung vorgenommen. Künftig kann hier die Ausprägung 3 erfasst werden. Damit kann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen (Einstellung von Arbeitslosen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben) veranlasst werden, dass nur der Anteil des AN an den AV-Beiträgen berechnet und abgeführt wird ( 421k des ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt). Die Eingabe der Ausprägung 3 setzt voraus, dass AV-Pflicht = 2 vorhanden ist. 2.6 Maske 27 Die Reihenfolge der Untermasken der Maske 27 wurde geändert. Die Monatssummen werden jetzt auf Untermaske 1 angezeigt. Die Untermasken wurden auf die ausgelieferten Projekte Überzahlung/Flexi-Gesetz/Meldewesen Altersvorsorge Beamte angepasst. Bitte beachten Sie: Nachzahlungen und Rückforderungen werden in den Rückrechnungsmonaten getrennt behandelt, so dass z. B. bei Verrechnungsverhinderung die Nachzahlung zur Auszahlung gebracht werden kann. Diese Trennung von Nachzahlung und Rückforderung ist bei der Analyse von Personalfällen mit Rückforderungen und Nachzahlungen zu berücksichtigen. Negative RR-Auszahlungsbeträge erhöhen die Rückforderung Positive RR-Auszahlungsbeträge stehen zur Verrechnung zur Verfügung In einem solchen Fall kann der im Abrechnungsmonat nachgewiesene Einbehalt größer sein als die Bezüge des laufenden Monats. Der Überweisungsbetrag ergibt sich wie bisher aus der Summe der Bezüge und des Kindergeldes. Die Einzelbeträge Bezüge bzw. Kindergeld bilden sich jeweils aus dem Auszahlungsbetrag des laufenden Monats zuzüglich des positiven RR-Auszahlungsbetrages. Die Bildung einer Rückforderung mit Einbehalt des Auszahlungsbetrags wird wie folgt dargestellt.:

7 Stand Seite: 7 von 20 Kunde : 0070 Abr.Mon: P-Nr: St: E V312 Arb.geber: AK: 10 E/A : / 19:49:43 K2TPL Jahres-Summen Festgehalt,Angestell LEISING Monatssummen Abr-Mon RR Monatssummen Abr-Mon RR AG-Brutto : 121, ,40 Kindergeld : 154,00 Ausz-Brutto : 100, ,00 KiG gepfänd. : Gesetzl-Abz : 21, ,40 Privat-Abz : Ausz-Betrag : 78, ,60 KiG-Ausz-Betr.: 154,00 Sum-Rückf-Einb: 78,90 Ausz-nach-Einb: Rückforderung : -4181,70 Überw. Betrag : 154,00 Weiter mit / AM: 07.03_ VM 05.03_ DS: E NV: Die Veränderung der Rückforderung ist wie folgt dokumentiert: Kunde : 0070 Abr.Mon: P-Nr: St: E V312 Arb.geber: AK: 41 E/A : / 19:56:41 K2TPL Jahres-Summen Festgehalt,Angestell LEISING Monatssummen Abr-Mon RR Monatssummen Abr-Mon RR AG-Brutto : 117,20 Kindergeld : 154,00 Ausz-Brutto : 96,77 KiG gepfänd. : Gesetzl-Abz : 41,49 Privat-Abz : Ausz-Betrag : 55,28 KiG-Ausz-Betr.: 154,00 Sum-Rückf-Einb: 55,28 KiG-Rf-EinbKiG: 154,00 Ausz-nach-Einb: Ausz-nach-Einb: Diff-Vorm. Diff-Vorm. Rückforderung : -195,98 55,28 KiG-Rückford. : -192,00 154,00 Überw. Betrag : (kein Überweisungsbetrag) Weiter mit / AM: 03.03_ VM 02.03_ DS: E NV: 2.7 Neue Maske 33 - Flexigesetz Für die Erfassung der Daten nach dem Flexigesetz wurden drei neue Erfassungsmasken eingerichtet.

8 Stand Seite: 8 von 20 Maske Erf33a enthält die allgemeinen Daten zur Steuerung der Flexi-Berechnung sowie die Erfassungsfelder für die Wertguthabenführung. In Maske Erf33b sind soweit erforderlich Vortragswerte zu Wertguthaben und SV-Luft aus Zeiten vor der maschinellen Flexiberechnung. Für bestehende Personalfälle mit Altersteilzeitregelungen im Blockmodell nach tariflichen Regelungen, werden die Vortragswerte für die Jahre 2000 und 2001 über ein Hilfsprogramm mit Einführung der Version gebildet. Über Maske Erf33c erfolgt die Erfassung des Störfalls. Die Maske enthält außerdem die für die Verbeitragung und Meldung im Störfall maßgeblichen Daten, die während des Verlaufs einer flexiblen Arbeitszeitregelung automatisch gespeichert werden. Die für das Flexigesetz vorgesehenen neuen Anzeigemasken 33 sind wie folgt gegliedert: Maske Anz33a enthält die Ergebnisse der Wertguthabenführung. Hierbei werden auf der ersten Seite die Ergebnisse für Altersteilzeitfälle und auf der zweiten Seite die Ergebnisse sonstiger Flexiregelungen dargestellt. Maske Anz33b enthält die Ergebnisse der SV-Luft-Bildung. Diese verteilt sich auf 3 Seiten. 1. KV-, PV- und AV-Luft 2. RV-Luft bei Altersteilzeitregelungen 3. RV-Luft bei sonstigen Flexiregelungen Maske Anz33c umfasst die Ergebnisse der Störfallberechnung. Dies sind auf der ersten Seite die Brutto-Bildung sowie die Beitragsberechnung in KV und PV. Seite 2 enthält die nach Rechtskreisen getrennten Ergebnisse der Beitragsberechnung für AV und RV. 2.8 Neue Maske 34 Riester für Beamte Seit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 ist es auch für Beamte möglich, eine Zulagenförderung nach 10a EStG ( Riesterzulage zu erhalten. Hierzu ist die Personalstelle verpflichtet, eine Zulagennummer bei der Zentralen Stelle für Altersvermögen (ZfA) maschinell zu beantragen, sofern der Beamte bisher noch keine SV-Nummer hat. Außerdem muss die Bezügestelle weitere Meldungen maschinell verarbeiten und an die ZfA übermitteln, wenn der Beamte sein Einverständnis zur Datenübermittlung und zur Datenverarbeitung an die ZfA erteilt hat. Zur weiteren Bearbeitung verweise ich auf die Erläuterungen im Schreiben des BfF - DZ IV 41 - O /03 - vom 07. April 2003.

9 Stand Seite: 9 von Allgemeine Änderungen in den Erfassungsmasken Hinweis: Darstellung von erfaßten Werten in ANZ Die Anzeige erfaßter Werte in ANZ kann unterschiedlich sein, je nachdem, ob der angezeigte Monate testberechnet worden ist oder nicht: 1. Wenn im gewünschten Monat ein Testberechnung durchgeführt worden war, werden die Ergebnisse der Testberechnung gezeigt sowie diejenigen Attribute, die in dieser Berechnung verwendet worden waren. Dies sind immer plausibilisierte Werte. Dies ist jetzt einheitlich in allen Masken so der Fall. Liegen unplausible Erfassungen vor, so werden diese nicht angezeigt. 2. Bei neuer Erfassung werden (seit Version ) Testberechnungsergebnisse gelöscht. Wenn im gewünschten Monat keine Testberechnung vorliegt, dann sind die Ergebnisfelder leer, und in den Attributen erscheinen die neuesten Erfassungen. Dies sind unter Umständen auch nicht plausi-geprüfte Werte, im Gegensatz zur Situation mit Testberechnung Allgemeine Änderungen in den MF Erfassungsmasken ERF17 bis ERF23 Die wesentliche Vereinheitlichung in allen umgestellten Erfassungsmasken betrifft die Anzeige im Vormonatswert. Hier wird nun einheitlich, genau wie bei den normalen doppelt historischen Feldern, derjenige Wert gezeigt, der ohne Erfassung gelten würde Spezifische Änderungen in den MF Masken Maske 21 Kinder Funktion Vor Umstellung Nach Umstellung Löschen mit D Alle Felder sind gesperrt, auch Lösch-MKM Lösch-MKM ist nicht gesperrt und kann mit L wieder zurückgenommen werden. Maske 22 Abzüge Funktion Vor Umstellung Nach Umstellung Maskentexte und Aufbau der Maske geändert. 1 Seite 2 Seiten Maskenlöschen mit D Alles incl. Maskenlöschen war gesperrt. Rücknahme nicht möglich. Abzug musste neu erfasst werden. Maskenlöschen ist offen und kann mit L wieder zurückgenommen werden Allgemeine Änderungen in den Erfassungsmasken Versorgung 13a bis 13k und 13r In den Masken 13a, 13f - 13k haben wir die Masken für die Individual-Erfassung (F4-Taste) auf 2 Seiten ausgeweitet.

10 Stand Seite: 10 von 20 In den zweiseitigen Indiv-Masken kann - wie in den Hauptmasken - mit PF7 und PF8 vor und zurück geblättert werden. Die Erfassung wird wie bisher abgeschlossen mit Datenfreigabe. Die Maske 13c ist gegenüber der Version unverändert geblieben Spezielle Änderungen in Maske 13a Wie bisher gilt weiterhin der Grundsatz, dass ein einmal echt berechneter Versorgungsempfänger nicht wieder unter der gleichen Personalnummer zum aktiven Beamten oder Angestellten werden kann, indem einfach die Versorgungsmerkmale bzw. die Versorgungsmaske gelöscht werden. Die Möglichkeit der Mehrfach-Rückrechnung (über Erfassung von * in Lö) ist für die Maske 13a erweitert worden auf alle Felder außer dem Feld Versorgungsempfänger ERFLIS Die ERFLIS-Erfassungsmaske wurde überarbeitet. Das Erfassungsfeld Sortierung nach wurde neu in die Maske aufgenommen. Die verwirrende Feldbezeichnung Sachbearbeiter wurde durch Erfasser ersetzt. 3 Berechnung 3.1 Verarbeitung von Überzahlungen KIDICAP 2000 bildet weiterhin standardmäßig wie in den Vorversionen eine Netto- Rückforderung. Steuer, Sozialversicherungsbeiträge usw. für den stornierten Bezügebestandteil werden wie bisher erstattet. Die so errechnete Netto-Rückforderung wird auf Maske 27 Monatssummen - angezeigt, wobei das Layout der Maske 27 wie oben beschrieben angepasst wurde. Zusätzlich kann die Rückforderung auf Maske 05c angezeigt werden. Das Arbeitgeberbrutto wird wie in der Vorversion gebildet, also mit der Stornierung des Bezügebestandteiles entlastet. Mit der Version verarbeitet KIDICAP 2000 Rückforderungen als solche. Dadurch, dass KIDICAP 2000 Rückforderungen als Rückforderung behandelt, entfällt der Vortrag eines negativen Auszahlungsbetrages über maschinell gebildete Abzüge 0598/0599 (Rückf.neg.Ausz.B) zukünftig. Entstandene Rückforderungen werden als Rückforderung ohne Bildung eines neuen negativen Auszahlungsbetrages in den Folgemonat übertragen. Hierdurch sind ggf. Anpassungen ihres internen Umgangs mit Rückforderungen notwendig. Der Abtrag der Rückforderung erfolgt grundsätzlich als Verrechnung in KIDICAP Entweder durch Verrechnung mit laufenden Bezügen oder durch Erfassung eines negativen Abzuges 0777/0778 (Ausgl.neg.Ausz.), der als Zahlung wirkt, die ebenfalls verrechnet werden kann. Nur für Buchführungsart kameralist. Bund/Land - Buchführungsart L

11 Stand Seite: 11 von 20 Neues Vorgehen: Über die Buchführungsart Bund/Land: L wird gesteuert, dass Rückforderungen direkt als Brutto-Personalkosten in der Liste 1707, 1708 dargestellt werden. Rückzahlungen entlasten die Haushaltsstelle. Bildung der Rückforderung Die Rückforderung wird standardmäßig wie bisher in voller Höhe mit vorhandenen Bezügen verrechnet und kann auch wie bisher über die Abzüge 0777/0778 abgebaut werden, wenn z.b. keine Bezüge zur Auszahlung kommen. Die gebildete Netto-Rückforderung, wie auch die Brutto-Rückforderung wird jetzt selbständig als Rückforderung gespeichert. Über Maske 05c ist auch für Netto-Rückforderungen der Abtrag durch Rateneinbehalt von laufenden Bezügen möglich. Ein Einbehalt von Kindergeld für die Verrechnung mit einer Bezüge-Rückforderung findet auch weiterhin nicht statt. Überzahlte Personalfälle werden zukünftig auf einer eigenen Überzahlungsliste (Liste 2500) angezeigt, die mit dem Ergebnispaket erstellt werden soll. Bestehende Rückforderungen in Form des Abzuges 0598, 0599 werden in die neue Systematik als Netto-Rückforderung überführt und können mit den neuen Funktionen verarbeitet werden. Eine Kindergeld-Rückforderung wird ebenfalls wie bisher gebildet. Die Kindergeld- Rückforderung wird zukünftig als eigenständige Kindergeld-Rückforderung gespeichert, die neben der Maske 27 auch in Maske 05 d angezeigt werden kann. Standardmäßig wird die Kindergeld-Rückforderung in voller Höhe zunächst vom laufendem Kindergeld einbehalten und ein verbleibender Rest mit laufenden Bezügen verrechnet. Nachzahlungen und Rückforderungen werden in den Rückrechnungsmonaten getrennt behandelt, so dass z. B. bei Verrechnungsverhinderung die Nachzahlung zur Auszahlung gebracht werden kann. Diese Trennung von Nachzahlung und Rückforderung ist bei der Analyse von Personalfällen mit Rückforderungen und Nachzahlungen zu berücksichtigen. Negative RR-Auszahlungsbeträge erhöhen die Rückforderung Positive RR-Auszahlungsbeträge stehen zur Verrechnung zur Verfügung In einem solchen Fall kann der im Abrechnungsmonat nachgewiesene Einbehalt größer sein als die Bezüge des laufenden Monats. Der Überweisungsbetrag ergibt sich wie bisher aus der Summe der Bezüge und des Kindergeldes. Die Einzelbeträge Bezüge bzw. Kindergeld bilden sich jeweils aus dem Auszahlungsbetrag des laufenden Monats zuzüglich des positiven RR-Auszahlungsbetrages. Zusammentreffen von Rückforderungen mit Pfändungen und Abzügen

12 Stand Seite: 12 von 20 Entgegen vorherigen Verlautbarungen werden Pfändungen weiterhin vorrangig vor den Rückforderungen des Arbeitgebers behandelt. D.h. es werden zuerst die Pfändungseinbehalte unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen gebildet und von dem verbleibenden Auszahlungsbetrag die Rückforderung abgetragen. Ist ein Einmalbetrag oder ein Dauerbetrag über Maske 23 erfasst und reicht das laufende Entgelt nicht für die Bedienung des Einmal-/Dauerbetrages aus, wird wie bisher der Einmalbetrag bedient und die Rückforderung erhöht. Treffen Rückforderungen und Abzüge zusammen und stehen dem Personalfall nicht genügend laufendes Entgelt zu wird der Abzug bedient und die Rückforderung entsprechend erhöht. Das hier Abzüge/Pfändungen auf Kosten einer größeren Rückforderung bedient werden ist über Maske Anz 27 daran zu erkennen, dass ein negativer Auszahlungsbetrag nach Verrechnung ausgegeben wird. Die neue Überzahlungsfunktion Brutto-Rückforderung Mit der Version wurde die Verarbeitung von Überzahlungen in KIDICAP 2000 erweitert. Mit KIDICAP 2000 ist es jetzt auch möglich, so genannte Brutto-Rückforderungen zu bilden. Bildet KIDICAP 2000 eine Brutto-Rückforderung, werden die auf das überzahlte Bruttogehalt vom Arbeitgeber abgeführten Steuern nicht verrechnet, sondern auch vom Arbeitnehmer zurückgefordert. Brutto-Rückforderungen können allerdings erst nach dem Einsatz der Version gebildet werden, da für die Bildung der Brutto-Rückforderung Berechnungsergebnisse benötigt werden, die erst mit der Version berechnet werden. Der Einsatzmonat der Version ist daher der maximale Rückrechnungszeitraum für eine Brutto-Rückforderung. Keine Brutto-Rückforderungen können für Versorgungsempfänger gebildet werden. Wird dies dennoch versucht, gibt KIDICAP 2000 eine entsprechende Warnung aus, dass die Rückforderung netto gebildet wurde. Kann eine Brutto-Rückforderung vollständig im Monat der Bildung der Rückforderung zur Verrechnung einbehalten werden, berechnet KIDICAP 2000 die Rückforderung neu als Netto-Rückforderung, um etwaige Steuernachteile aufgrund der Steuerprogression auszugleichen. Verwaltet werden können sowohl Netto- als auch Brutto - Rückforderungen über die neue Maske 05 c. Hier kann eine Rate vorgegeben werden, in deren Höhe ein Einbehalt von den laufenden Bezügen durchgeführt wird. Nachzahlungen und Rückforderungen werden in den Rückrechnungsmonaten getrennt behandelt, so dass z.b. bei Verrechnungsverhinderung die Nachzahlung zur Auszahlung gebracht werden kann. Diese Trennung von Nachzahlung und Rückforderung ist bei der Analyse von Personalfällen mit Rückforderungen und Nachzahlungen zu berücksichtigen. Negative RR-Auszahlungsbeträge erhöhen die Rückforderung Positive RR-Auszahlungsbeträge stehen zur Verrechnung zur Verfügung In einem solchen Fall kann der im Abrechnungsmonat nachgewiesene Einbehalt größer sein als die Bezüge des laufenden Monats. Der Überweisungsbetrag ergibt sich wie bisher aus der Summe der Bezüge und des Kindergeldes. Die Einzelbeträge Bezüge bzw. Kindergeld bilden sich jeweils aus dem Auszahlungsbetrag des laufenden Monats zuzüglich des positiven RR-Auszahlungsbetrages. Bestehende Rückforderungen in Form des Abzuges 0598, 0599 werden in die neue Systematik als Netto-Rückforderung überführt.

13 Stand Seite: 13 von 20 Das Arbeitgeberbrutto wird auch bei Vorliegen einer Brutto-Rückforderung wie bisher gebildet, also mit der Stornierung des Bezügebestandteiles entlastet. Bestehende Rückforderungen können - wie bisher - mit laufenden Bezügen verrechnet werden oder mit negativ zu erfassenden Abzügen 0777, 0778 ausgeglichen werden. Kindergeldrückforderungen Erweitert wurde auch die Verarbeitung der Kindergeldüberzahlung. Über Maske 05 d können Kindergeldrückforderungen verwaltet werden. Hier kann gesteuert werden, in welcher Höhe ein Einbehalt von laufendem Kindergeld bzw. von laufenden Bezügen durchgeführt werden soll. Ebenfalls ist möglich zu steuern, dass überhaupt kein Kindergeld zurückgefordert wird. 3.2 Warnungen und Überprüfung der JAE-Grenze Seit dem Beitragssicherungsgesetz weichen die Grenzen KV-Pflicht / KV-Freiheit ( 6 SGB V) und die Grenzen der KV-Beitragsberechnung ( 223 SGB V) voneinander ab. Nur bei den Altfällen PKV-Versicherte sind diese identisch. Die Altfälle sind dadurch gekennzeichnet, dass im Feld JAE-Prüfung (Maske 09a) eine 1 vorhanden ist. 3.3 Modifizierung des Aufstiegs in die nächsthöhere Stufe der Vergütungs- und Lohngruppe ( Halbierung der Stufensteigerung ) In KIDICAP wird abhängig vom BDA in den ersten zwölf Monaten ein Kennzeichen zur Halbierung der Stufensteigerung gesetzt, wenn die Steigerung zwischen den Verarbeitungsmonaten 01/2003 und 12/2004 erfolgt. Dies gilt auch für Zugänge. Wenn bei echten Zugängen seit Eintritt der Zwölfmonatszeitraum nicht erreicht wird, ist für die Restmonate eine negative Zulage als Ausgleich zu erfassen. Beispiel: BDA 02/2001 Eintritt Maschinell wird die Halbierung der Stufensteigerung bis 01/2004 vorgenommen. Im Zeitraum von bis ist eine negative Zulage zu erfassen. Sollte der Eintritt im obigen Beispiel erst zum erfolgt sein, ist die negative Zulage von bis zum zu erfassen. Dabei ist zu beachten, dass der Zulagenbetrag bei linearen Erhöhungen und Umgruppierungen anzupassen ist. 3.4 Steuerliche Behandlung des Arbeitnehmerbeitrags zur ZVK nach 3 Nr.63 EStG Bei Kassen, deren Beiträge nach 3 Nr. 63 EStG steuerfrei sind, ist auch ein AN-Beitrag im Rahmen des 3 Nr. 63 steuerfrei, wenn es sich dabei um eine arbeitsrechtliche Aufteilung des Pflichtbeitrags, den der Arbeitgeber an die Kasse zu zahlen hat, handelt. Dieser AN- Beitrag ist bisher in KIDICAP aus individuell versteuerten Entgelt gezahlt worden bzw., wenn in den Benutzerdaten Steuerminderung angegeben war, wurde der Betrag im Rahmen der Pauschalversteuerung pauschaliert und minderte in Höhe der Pauschalierung das Steuerbrutto. Mit der Version wird die steuerliche Behandlung nach 3 Nr. 63 realisiert. Diese steuerliche Behandlung des AN-Beitrags wird über die 4.Stelle des Klassifizierungsschlüssels des Arbeitnehmerbeitrags gesteuert. Wenn die 4.Stelle = 3 ist, dann vermindert der AN-Beitrag das Steuerbrutto und die SV-Brutti im Rahmen des 3 Nr. 63. Die Regelung gilt ab und muss mit einer Rückrechnung der betroffenen Fälle verbunden sein. Die Rückrechnung führt zu einer Erstattung von individueller Lohnsteuer, wenn

14 Stand Seite: 14 von 20 der AN-Beitrag aus versteuerten Entgelt gezahlt wurde und zu einer Erstattung von Pauschalsteuer, wenn die Steuerminderung angewendet wurde. In der Benutzerdaten, die von der GiP gepflegt werden, ist dieser AN-Beitrag in der besonderen ZV-Beitragsgruppe 05 enthalten. In dieser ZV-Beitragsgruppe wird mit Gilt-ab der Klassifizierungsschlüssel in der Stelle 4 mit 3 geschlüsselt. Damit wird der AN-Beitrag bei allen Personalfällen, die bei einer kapitalgedeckten Kasse versichert sind und die ZV- Beitragsgruppe 05 haben, mit Einsatz der Version steuerlich nach dem 3 Nr. 63 behandelt. 3.5 Flexigesetz Im Rahmen der Flexiberechnung wurden die Anforderungen der Sozialversicherungsträger aufgrund des 'Gesetzes zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen' in KIDICAP 2000 realisiert. Dies umfasst folgende Themen: die Wertguthabenermittlung die SV-Luft-Bildung die Störfallberechnung Weiterhin ergibt sich aus der Umsetzung des Flexigesetzes die Erfordernis einen untermonatigen Rechtskreiswechsel zu ermöglichen. Die Flexiberechnung richtet sich generell nach dem Fleximerkmal. Hierfür wurden in Abhängigkeit von der Form der flexiblen Arbeitszeitregelung und der Phase unterschiedliche Werte vorgesehen. Bei Altersteilzeit gelten folgende Fleximerkmale: 01 = Aufbauphase 04 = Aufbauphase mit Wertguthaben aus sonstigen Flexiregelungen 11 = Abbauphase Bei sonstigen Flexiregelungen gelten folgende Fleximerkmale: 02 = Aufbauphase mit monatlicher Wertguthabenführung 03 = Aufbauphase mit stichtagsbezogener Wertguthabenführung 12 = Abbauphase Optional wurde die Möglichkeit geschaffen, für Beamte in Altersteilzeit eine Wertguthabenführung anzuwenden: 09 = Aufbauphase Beamte 19 = Abbauphase Beamte Bei der nachfolgenden Beschreibung handelt es sich um eine Kurzdarstellung der Funktionen der Flexiberechnung Die Wertguthabenführung In der Aufbauphase ist zwischen der manuellen und der maschinellen Wertguthabenführung zu differenzieren. Während bei Altersteilzeit (FlexiMkm 01, 04 und 09) das monatliche Wertguthaben anhand der Berechnungsergebnisse Altersteilzeit als Differenz zwischen fikti-

15 Stand Seite: 15 von 20 vem Vollzeit- und fiktivem Teilzeitentgelt ermittelt werden kann, ist bei sonstigen Flexiregelungen (FlexiMkm 02 und 03) eine manuelle Erfassung erforderlich. In der Abbauphase erfolgt bei allen Formen der Flexiregelung (FlexiMkm 11, 12 und 19) eine maschinelle Wertguthabenführung. Basis des monatlichen Wertguthabenergebnisses ist hierbei die Summe aller als wertguthabenwirksam klassifizierten Entgeltbestandteile. Die Summenbildung der Wertguthaben erfolgt differenziert nach Altersteilzeit und sonstigen Flexiregelungen, unter Berücksichtigung des Merkmals über eine abweichende Verwendung im Störfall sowie nach Rechtskreisen getrennt in bis zu 8 verschiedenen Wertguthaben. In der Abbauphase findet der maschinelle Wertguthabenausgleich Anwendung, über den sichergestellt wird, dass bei gleichzeitigem Vorliegen mehrerer Wertguthaben immer zum Zeitpunkt des vollständigen Abbaus eines Wertguthabens das (nach einer festgelegten Reihenfolge) nächste Wertguthaben abgebaut wird. Weiterhin werden vor 2000 erworbene Wertguthaben (WGH-SV-EGA) gesondert geführt. Diese Wertguthaben müssen über die Vortragswerte für diejenigen Fälle erfasst werden, für die bereits vor 2000 eine flexible Arbeitszeitregelung bestand und werden im Störfall als Einmalzahlung verbeitragt. Darüberhinaus sind Wertguthaben aus sv-freien Entgeltbestandteilen separat zu führen. Bei der Wertguthabenführung für Beamte in Altersteilzeit (FlexiMkm 09 und 19) erfolgt die Summenbildung ausschließlich als sv-freies Wertguthaben Die SV-Luft-Bildung In der SV-Luftbildung gelten für die Versicherungszweige KV-, PV und AV sowie für die RV bei sonstigen Flexiregelungen einheitliche Regeln. Die RV-Luft bei Altersteilzeit ist hingegen abweichend zu bilden. Für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen erfolgt die Bildung der SV-Luft analog den Regelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dem Grundsatz nach ist in der Aufbauphase die SV-Luft als Differenz zwischen Beitragsbemessungsgrenze und verbeitragtem Entgelt zu bilden und in der Abbauphase auf der Basis des in Anspruch genommenen Wertguthabens zu vermindern. Die RV-Luft bei Altersteilzeit ergibt sich während des gesamten Verlaufs der Alterteilzeit als Differenz zwischen dem bisherigen, ggf. auf die BBemG gekürzten Arbeitsentgelt (bei Vollbschäftigung) und dem verbeitragten Entgelt einschließlich Unterschiedsbetrag. Die Bildung der SV-Luft erfolgt in KIDICAP 2000 auf der Basis eines gesondert ermittelten Luftbruttos. Weiterhin wird monatlich ein Schlüssel zur Luftwirksamkeit sowie Lufttage gebildet. Für die RV und AV ist zudem eine Trennung nach Rechtskreisen erforderlich. Hiernach ergibt sich die SV-Luft eines Jahres als Differenz zwischen der anhand der Lufttage anteilig gebildeten Bemessungsgrenze und dem entsprechenden Luftbrutto. Die RV-Luft bei Altersteilzeit ergibt sich als Differenz zwischen dem Vollzeit-Luftbrutto und dem ATZ-Luftbrutto Die Störfallberechnung Bei Eintritt eines Störfalls erfolgt die Verbeitragung der gebildeten Wertguthaben nach den besonderen Regelungen des Flexigesetzes. Die für die Störfallberechnung maßgeblichen SV-Daten werden in KIDICAP 2000 automatisch ermittelt und in den Störfalldaten bereitgestellt. In der Störfallberechnung sind folgende Sachverhalte zu berücksichtigen: Ein voller Störfall führt zur vollständigen Verbeitragung der gespeicherten Wertguthaben und zur Beendigung der Flexiregelung.

16 Stand Seite: 16 von 20 Ein teilweiser Störfall liegt bei einer teilweisen Auszahlung des Wertguthabens vor. Hierdurch wird die Flexiregelung nicht beendet sondern ab dem Folgemonat auf der Basis der entsprechend angepassten Werte fortgesetzt. Bei der rückwirkenden Zuerkennung einer Erwerbsminderungsrente gelten die besonderen Regelungen des doppelten Störfalls. Diese Besonderheiten werden in KIDICAP 2000 automatisch in Abhängigkeit von dem entsprechenden Störfallgrund berücksichtigt. Wurde für die Wertguthaben im Störfall die Verwendung in einer betrieblichen Altersversorgung vereinbart, so kann dies bei bestimmten Störfallgründen sv-frei erfolgen. In Abhängigkeit vom Störfallgrund bleiben diese BAV-Wertguthaben daher in der Störfallberechnung unberücksichtigt. Im Störfall erfolgt generell eine getrennte Bildung des SV-Bruttos und des Auszahlungsbruttos. Ergibt sich somit aufgrund arbeitsrechtlicher Regelungen ein von dem gespeicherten Wertguthaben abweichender Auszahlungsbetrag, so kann dieser separat erfasst werden. Es ist auch möglich, die Störfallberechnung nur für die SV durchzuführen. Unabhängig von einem ggf. abweichend erfassten Auszahlungsbetrag, bleibt für die Störfallberechnung in der SV jedoch immer das Wertguthaben das maßgebliche Brutto untermonatiger Rechtskreiswechsel Wurden in der Aufbauphase Wertguthaben in unterschiedlichen Rechtskreisen erworben, ist in der Abbauphase das Wertguthaben des einen Rechtskreises vollständig aufgebraucht und es wird mit der Inanspruchnahme des Wertguthabens des anderen Rechtskreises begonnen, so stellt dies sv-rechtlich einen Rechtskreiswechsel dar. Dieser Rechtskreiswechsel ist taggenau durchzuführen. Innerhalb der Flexiberechnung wird dieser Sachverhalt in der Abbauphase maschinell erkannt und der untermonatige Rechtskreiswechsel automatisch ausgelöst. Im Vorfeld wird hierauf in der Warnungsliste hingewiesen. Der maschinelle untermonatige Rechtskreiswechsel ist an den maschinellen Wertguthabenausgleich gebunden. In Verbindung mit dieser neuen Funktionalität wurde auch die Möglichkeit geschaffen einen untermonatigen Rechtskreiswechsel manuell über die Erfassungsmaske 09 auszulösen. In der SV-Berechnung und der SV-Luftbildung werden bei einem untermonatigen Rechtskreiswechsel die Brutti für den Teilmonat vor und nach dem Rechtskreiswechsel anteilig getrennt gebildet. Dies gilt ebenso für die maschinelle Wertguthabenführung. Innerhalb der manuellen Wertguthabenführung wird das für den Monat des Rechtskreiswechsels erfasste Wertguthaben immer dem zu Beginn des Monats geltenden Rechtskreis zugeordnet. 3.6 Gleitzonenberechnung Mit dem zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde eine sogenannte Gleitzonenberechnung eingeführt. Die Gleitzone betrifft Fälle mit einem Einkommen zwischen 400,01 und 800,00 EUR. Für betroffene Personalfälle wird künftig der AN-Anteil an den SV-Beiträgen nach einer besonderen im Gesetz festgelegten Formel berechnet. Es gibt es zwei Punkte, die nicht realisiert werden konnten. 1) Es muss für die sog. Mischfälle (s. Änderungen in Maske 09 - Sozialversicherung) eine zweite Personengruppe erfasst werden. Das Feld für die zweite Personengruppe können wir mit der Version noch nicht zur Verfügung stellen. Für die betroffenen Personalfälle müssen daher die DEÜV-Meldungen manuell abgegeben werden.

17 Stand Seite: 17 von 20 2) Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Entgelte aus Mehrfachbeschäftigungen für die Gleitzonenberechnung zusammenzuaddieren und die SV-Beiträge mit einer besonderen Formel zu berechnen. Dies konnte in der Version nicht realisiert werden. Um zu vermeiden, dass für diesen Personenkreis zu geringe SV-Beiträge ermittelt werden, empfehlen wir in diesen Fällen, auf die Anwendung der Gleitzone zu verzichten. Um spätere Rückrechnungen zu Korrekturzwecken zu ermöglichen sollte das hinzuzurechnende Entgelt anderer Arbeitgeber im Feld Fremd-SVEnt auf Maske 09a zusammen mit dem Schlüssel 1 im Feld MfB-Art erfasst werden. Derzeit bleibt die Gleitzonenberechnung bei der Berechnung von Krankengeld- bzw. Mutterschaftsgeldzuschüssen außer acht. 4 Ergebnispaket 4.1 Neue Liste: laufende Rückforderungen (Liste.Nr. 2500) Zur Dokumentation und Überwachung der Rückforderungen haben wir die Liste laufende Rückforderungen für Sie bereit gestellt. Der in der Überzahlungsliste an erster Stelle ausgegebene Betrag RF.Erg.AM (Rückforderungsergebnis des Abrechnungsmonats) gibt den Betrag an, der in der Überleitung entweder das angegebene Konto belastet dann ist der Betrag positiv oder entlastet, wenn ein negativer Betrag im Feld RF.Erg.AM dargestellt ist. Bei der Buchführungsart L belastet die Rückforderung direkt die Hauptverrechnungsstelle des Personalfalles: Bitte beachten Sie: In Journal und Abstimmung wird eine Rückforderung aus Bezügerückforderung und Kindergeldrückforderung verwendet. Diese Listen sind daher bei Kunden/Arbeitgebern, die Kindergeld auszahlen, nur bedingt als Grundlage für manuelle Buchungen zu verwenden. 4.2 Anpassung der Lohnsteuerbescheinigung an LStR 136 bei Überzahlung Für Öffentliche Kassen bestimmt die Lohnsteuerrichtlinie 136, dass beim unterjährigen Wechsel eines Mitarbeiters der Zeitraum und das Entgelt bescheinigt werden, für den Vergütung im Voraus gezahlt wurde. Wird in der Maske 08 ein Enddatum für die Lohnsteuerbescheinigung erfasst, wird dieses auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgegeben. 4.3 Anpassung Stammblatt/Gehaltsmitteilung/Lohnkonto an Überzahlung In Stammblatt, Gehaltsmitteilung und Lohnkonto werden die Rückforderungen ausführlicher als bisher dokumentiert. Die Höhe des Einbehaltes wird ebenso dargestellt, wie die Höhe der Restrückforderung. Auf der Gehaltsmitteilung/Stammblatt werden darüber hinaus die steuerlichen Verhältnisse der Rückforderung dargestellt. 4.4 SV-Liste (Liste 1201) In der SV-Liste werden die aus einem Störfall resultierenden Entgelte und Beiträge in einer eigenen Zeile mit der Bezeichnung STF analog der Einmalzahlung dargestellt. Weiterhin wurde in der SV-Liste eine generelle Rechtskreistrennung eingeführt.

18 Stand Seite: 18 von 20 Für geringfügig Beschäftigte muss künftig ein Beitragsnachweis für die Bundesknappschaft erstellt werden. Dieser Beitragsnachweis weicht inhaltlich von den normalen Beitragsnachweisen insofern ab, dass künftig die einheitliche Pauschalsteuer an die Bundesknappschaft gemeldet und überwiesen werden muss. Außerdem muss auf diesem besonderen Beitragsnachweis die Steuernummer mit ausgegeben werden. 5 DEÜV 5.1 Meldungen im Störfall Ein im Störfall zu verbeitragendes Entgelt ist in der DEÜV mit einer Sondermeldung mit Grund 55 zu melden. Die Meldungen werden nach Rechtskreisen getrennt erstellt. 5.2 Meldungen beim untermonatigen Rechtskreiswechsel Bei einem Rechtskreiswechsel ist für den alten Rechtskreis eine Abmeldung mit Grund 33 und für den neuen Rechtskreis eine Anmeldung mit Grund 13 zu erstellen. Diese Meldungen werden beim untermonatigen Rechtskreiswechsel taggenau erstellt. 5.3 Erweiterung DEÜV-Sondermerkmal Wird aufgrund eines untermonatigen Krankenkassen- oder Beitragsgruppenwechsels ein Personalnummernwechsel vorgenommen, so wird unter der alten Personalnummer eine Abmeldung mit Grund 30 und unter der neuen Personalnummer eine Anmeldung mit Grund 10 erstellt. Diese Meldungen spiegeln jedoch nicht die tatsächlichen Meldesachverhalte wieder. Zur Steuerung des Meldegrundes in diesen Fällen wurde daher der Wertebereich für das Feld DEÜV-Sondermerkmal wie folgt erweitert: 4 = Die Abmeldung zum Austrittsdatum erfolgt mit Grund 31, da ein untermonatiger Krankenkassenwechsel vorliegt und unter der neuen Personalnummer eine Anmeldung mit Grund 11 erfolgt. 5 = Die Anmeldung zum Eintrittsdatum erfolgt mit Grund 11, da ein untermonatiger Krankenkassenwechsel vorliegt und unter der bisherigen Personalnummer eine Abmeldung mit Grund 31 erfolgt ist. 6 = Die Abmeldung zum Austrittsdatum erfolgt mit Grund 32, da ein untermonatiger Beitragsgruppenwechsel vorliegt und unter der neuen Personalnummer eine Anmeldung mit Grund 12 erfolgt. 7 = Die Anmeldung zum Eintrittsdatum erfolgt mit Grund 12, da ein untermonatiger Beitragsgruppenwechsel vorliegt und unter der bisherigen Personalnummer eine Abmeldung mit Grund 32 erfolgt ist. 6 Bescheinigungswesen 6.1 Negativ-Bescheinigung Die Bescheinigung wird nur im Rahmen von Brutto-Rückforderungen erstellt. Die Bescheinigung aus KIDICAP weist zusätzlich zurückgezahlte Beträge, die als sonstige Bezüge zu mehreren Kalenderjahren versteuert wurden (z. B. Jubiläumszuwendung) als auch zurückgezahltes Kindergeld aus.

19 Stand Seite: 19 von Neue Bescheinigungen - Bescheinigung des Arbeitgebers Der Arbeitgeber bescheinigt dem Arbeitnehmer den Eintritt und seine Tätigkeit im Unternehmen. Neben der Bescheinigung der Beschäftigung können vom Arbeitgeber zusätzliche individuelle Angaben manuell in der Bescheinigung gemacht werden. - Ausbildungsbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitsamt Familienkasse Die Vorlage hierzu stammt vom AWV e.v. (Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.v.) - Bescheinigung über den Antrag auf Erstattung der Beitragsaufwendungen für Behinderte Menschen Bundesanstalt für Arbeit - Bescheinigung für die Erklärung zum Ortszuschlag, Familienzuschlag, Unterschiedsbetrag gem. 50 (1) BeamtVG, Sozialzuschlag, Anwärter- sowie Praktikantenverheiratetenzuschlag u. a. - Bescheinigung zur Vorlage beim Rentenversicherungsträger - Bescheinigung zur Meldung zur Sozialversicherung Kann genutzt werden, wenn die Meldung zur SV nicht aus KIDICAP gemacht wird. - Bescheinigung zur Stornierung der Meldung zur Sozialversicherung Wird genutzt, wenn Stornierung der Meldung zur SV nicht aus KIDICAP gemacht wird. - Bescheinigung für die Zuordnung zu der Tarifgruppe B in der Kraftfahrtversicherung In ihr enthalten sind nur wenige Daten, die aus KIDICAP geliefert werden. Diese Bescheinigung ist zum größten Teil vom AG manuell auszufüllen. - Vorläufige Verdienstbescheinigung aus Testberechnung (ohne Rückrechnung) Mit der Bescheinigung werden dem Arbeitnehmer neben den Angaben zu Tarifwerk, Tarifgruppe, Tarifstufe, BDA, Steuerklasse, SV-Pflicht, Teilzeit, Eintritt / Austritt und Unterbrechungen, Angaben über seine einzelnen Gehaltsbestandteile geliefert. - Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers aus 12 Monaten Es werden Angaben über das Monatsentgelt (= Auszahlungsbetrag), vermögenswirksame Leistungen, sonstige Leistungen (Sonderzuwendungen, Urlaubsgeld, tarifliche Einmalzahlungen etc.), die gesetzlichen Abzüge sowie den Nettoverdienst gemacht. - Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers aus 12 Monaten Es werden die vertraglich vereinbarten Bezüge (= Urlaubsbrutto) einschließlich vermögensbildender Leistungen, abzüglich gesetzlicher Abzüge bescheinigt. - Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers aus 12 Monaten

20 Stand Seite: 20 von 20 Es werden die monatlichen Bruttobezüge (= Auszahlungsbrutto) einschließlich steuerpflichtiger Auslösungen, geldwerter Vorteile etc., abzüglich gesetzlicher Abzüge (darin enthalten sind auch die AG-Anteile an der Sozialversicherung sowie deren Zuzahlungen bei Selbstzahlern) bescheinigt. - Vergleichsmitteilung gem. 40, 62 BBesG / 29 BAT / 41 MTArb - Bescheinigung des Arbeitgebers über Verdienstausfall (stundenweise) bei Gerichten - Unfallanzeige 7 Meldeverfahren Altersvorsorge Beamte Die Meldungen ZB01 Meldung Zulagennummer und BZ01 Jahresmeldung sind noch nicht im Versand enthalten. Sie werden nachgeliefert. Für Fälle, die eine Zulagenförderung beantragen wollen und ihr Einverständnis zur Datenübermittlung und Datenverarbeitung gegeben haben, ist eine Rückrechnung auf jeden Fall bis Januar 2003 auszulösen. Die zur Bearbeitung der Maske 34 notwendigen Informationen wurden Ihnen bereits mit Rundschreiben des BfF - DZ IV 41 - O /03 - vom 07. April 2003 bekanntgegeben.

D 2.22/D 4.23/ D 4.33

D 2.22/D 4.23/ D 4.33 - Dienstleistungszentrum - D 2.22/D 4.23/ D 4.33 FACHBEREICH THEMATIK Bezüge zentral ATZ: Erhöhung ZV-Entgelt für Zeiten vor Historik Hinweise zur Korrektur von Altersteilzeitfällen, die ihren Vertrag

Mehr

Dienstanweisung Gleitzone (Gültig ab 01.01.2013)

Dienstanweisung Gleitzone (Gültig ab 01.01.2013) Dienstanweisung Gleitzone (Gültig ab 01.01.2013) Stand Juni 2013 Verfasser: Frau Pniok Stand 06.2013 Seite 1 von 10 Vordruck Nr. BTD036 1 Vorbemerkung... 3 2 Rechtliche Grundlagen... 4 3 Zuständigkeitsregelung/Anordnung...

Mehr

1. Zusätzlicher Beitragssatz in der Krankenversicherung ab 1. Juli 2005

1. Zusätzlicher Beitragssatz in der Krankenversicherung ab 1. Juli 2005 - Dienstleistungszentrum - DZ IV 46 FACHBEREICH Bezüge zentral THEMATIK Sozialversicherungsrechtliche Änderungen ab 1. Juli 2005 Zusätzlicher Krankenkassen-Beitragssatz 1. Zusätzlicher Beitragssatz in

Mehr

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,

Mehr

Qualifizierter Meldedialog

Qualifizierter Meldedialog Qualifizierter Meldedialog Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1647 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. GKV-Monatsmeldung durch den Arbeitgeber erstellen 2.2. Kassenmeldung der Krankenkasse

Mehr

Internetpublikation der Abteilung D - Dienstleistungszentrum -

Internetpublikation der Abteilung D - Dienstleistungszentrum - Internetpublikation der Abteilung D - Dienstleistungszentrum - FACHBEREICH Bezüge zentral THEMATIK Private Altersvorsorge für Besoldungs- und Versorgungsempfänger nach 10a Einkommensteuergesetz (EStG);

Mehr

Monatliche Abrechnungswerte erfassen

Monatliche Abrechnungswerte erfassen Monatliche Abrechnungswerte erfassen Bei der Erfassung der monatlichen Abrechnungswerte bietet es sich an, die Lohnarten an Hand der Gliederung der Gesamtübersicht von oben nach unten systematisch zu erfassen.

Mehr

Ich möchte meine Beitragsnachweise nach dem vereinfachten Schätzverfahren erstellen.

Ich möchte meine Beitragsnachweise nach dem vereinfachten Schätzverfahren erstellen. Das vereinfachte Schätzverfahren Ich möchte meine Beitragsnachweise nach dem vereinfachten Schätzverfahren erstellen. Wie muss ich vorgehen? 1 Einstieg Wenn Sie in den Firmenstammdaten auf der Seite Sozialversicherung

Mehr

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber ELStAM bei Arbeitgebern mit Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM eines Arbeitnehmers frühestens ab

Mehr

Erläuterungen zur Gehaltsabrechnung neu (entsprechend der ab 01.07.2013 geltenden Entgeltbescheinigungsverordnung):

Erläuterungen zur Gehaltsabrechnung neu (entsprechend der ab 01.07.2013 geltenden Entgeltbescheinigungsverordnung): Erläuterungen zur Gehaltsabrechnung neu (entsprechend der ab 01.07.2013 geltenden Entgeltbescheinigungsverordnung): 1. Kennzeichnung als Bescheinigung nach 108 Gewerbeordnung. 1 2. Anschrift Hier sehen

Mehr

MEHRFACHBESCHÄFTIGTE ARBEITNEHMER

MEHRFACHBESCHÄFTIGTE ARBEITNEHMER MEHRFACHBESCHÄFTIGTE ARBEITNEHMER Dieser Leitfaden Mehrfachbeschäftigung behandelt die wichtigsten programmtechnischen Besonderheiten in Stotax Gehalt und Lohn für die Anlage, die Abrechnung und das Meldeverfahren

Mehr

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen

Mehr

Märzklausel. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details. 5. Verwandte Themen

Märzklausel. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details. 5. Verwandte Themen Märzklausel Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1684 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge 4.2. Beitragsabrechnung 4.3. Lohnkonto

Mehr

Die UV-Jahresmeldung ist jeweils bis zum 16.02. des Folgejahres zusätzlich zu den Entgeltmeldungen

Die UV-Jahresmeldung ist jeweils bis zum 16.02. des Folgejahres zusätzlich zu den Entgeltmeldungen Veröffentlichung: ja Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen

Mehr

Wissenswertes zur Classic Line

Wissenswertes zur Classic Line Wissenswertes zur Classic Line Version 2012 WDB Artikel: 20205 Thema: Rückmeldung in der Gleitzone Seite 1 von 11 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen zur Gleitzonenberechnung... 3 1.1 Gleitzone bei Mehrfachbeschäftigungen...

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und

Mehr

Fragen und Antworten zur UV-Jahresmeldung nach 28a Abs. 2a SGB IV

Fragen und Antworten zur UV-Jahresmeldung nach 28a Abs. 2a SGB IV Fragen und Antworten zur UV-Jahresmeldung nach 28a Abs. 2a SGB IV Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG) vom 15.04.2015 (BGBl. 2015

Mehr

Merkblatt zur Gehaltsabrechnung / Erläuterung der Gehaltsmitteilung

Merkblatt zur Gehaltsabrechnung / Erläuterung der Gehaltsmitteilung Merkblatt zur Gehaltsabrechnung / Erläuterung der Gehaltsmitteilung Nachfolgend erhalten Sie Hinweise zur Gehaltsabrechnung und Erläuterungen zur Gehaltsmitteilung. Bei allen Zuschriften und Einsendungen

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht Rechtsgrundlage Art der Übermittlung Bemerkungen 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

Oberste Bundesbehörden. Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände. Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin 11014 Berlin

Oberste Bundesbehörden. Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände. Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin 11014 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX BEARBEITET VON

Mehr

Korrekturen und ihre Auswirkungen auf Meldungen und Berichte

Korrekturen und ihre Auswirkungen auf Meldungen und Berichte Korrekturen und ihre Auswirkungen auf Meldungen und Berichte Korrekturen von Lohn- und/oder Stammdaten in einem Vormonat können Auswirkungen auf Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge haben. Die entstehenden

Mehr

Einmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung

Einmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung 1 Einmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung Für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (z. B. Weihnachtsgeld) gilt eine besondere Regelung für die Beitragsberechnung, wenn im Monat

Mehr

Lohnbuchhaltung. Änderungen 8.6.7. TOPIX Informationssysteme AG. Stand 06/2011

Lohnbuchhaltung. Änderungen 8.6.7. TOPIX Informationssysteme AG. Stand 06/2011 Lohnbuchhaltung Änderungen 8.6.7 Stand 06/2011 TOPIX Informationssysteme AG Inhalt 1 Tätigkeitsschlüssel 2010...3 1.1 Allgemeines...3 1.2 Der neue Tätigkeitsschlüssel...3 Umsetzung in TOPIX:8...4 2 Unfallversicherung:

Mehr

ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS. Merkblatt. zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006

ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS. Merkblatt. zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006 ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS Merkblatt zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006 Abteilung Sozialpolitik Berlin, Dezember 2005 - 2 - Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

Mehr

Sonderbeitrag ab 01.07.2005

Sonderbeitrag ab 01.07.2005 SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden

Mehr

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische Versorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung

Mehr

Fragen- und Antwortenkatalog zum qualifizierten Meldedialog auf Grundlage der GKV-Monatsmeldung und des Datensatzes Krankenkassenmeldung.

Fragen- und Antwortenkatalog zum qualifizierten Meldedialog auf Grundlage der GKV-Monatsmeldung und des Datensatzes Krankenkassenmeldung. Fragen- und Antwortenkatalog zum qualifizierten Meldedialog auf Grundlage der GKV-Monatsmeldung und des Datensatzes Krankenkassenmeldung. Stand: 21. Oktober 2014 Einleitung Nach 26 Abs. 4 SGB IV haben

Mehr

Fragen- und Antwortenkatalog zum Qualifizierten Meldedialog Stand: 21. Oktober 2014 in der ab dem 1. Januar 2015 an geltenden Fassung

Fragen- und Antwortenkatalog zum Qualifizierten Meldedialog Stand: 21. Oktober 2014 in der ab dem 1. Januar 2015 an geltenden Fassung Fragen- und enkatalog zum Qualifizierten Meldedialog Stand: 21. Oktober 2014 in der ab dem 1. Januar 2015 an geltenden Fassung Einleitung Nach 26 Abs. 4 SGB IV haben die Krankenkassen für Zeiträume ab

Mehr

Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010

Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender, wie Sie bereits der Fachpresse, einigen Internetforen

Mehr

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00) Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir

Mehr

Informationen zum Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Informationen zum Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld Informationen zum Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld In der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten von ihrer Krankenkasse während der Mutterschutzfrist ein Mutterschaftsgeld.

Mehr

Bischöfliches Generalvikariat Münster Hauptabteilung Schule und Erziehung Schulverwaltung

Bischöfliches Generalvikariat Münster Hauptabteilung Schule und Erziehung Schulverwaltung Seite - 2 - Seite - 2 - Versorgungsänderungen in den letzten 10 Jahren Änderungen des 2. Haushaltsstrukturgesetzes in 1994 und 1999 Änderungen im Beamtenversorgungsgesetz Änderungsgesetz 01.01.1992 Änderungsgesetz

Mehr

Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV

Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1665 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Erklärung der Berechnung 3.2. Eingaben in Agenda

Mehr

Zur Prüfung und Durchführung des Sozialausgleiches durch die Krankenkassen wird das Meldeverfahren zum 01.01.2012 erweitert.

Zur Prüfung und Durchführung des Sozialausgleiches durch die Krankenkassen wird das Meldeverfahren zum 01.01.2012 erweitert. Veröffentlichung: ja Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen

Mehr

Mandant in den einzelnen Anwendungen löschen

Mandant in den einzelnen Anwendungen löschen Mandant in den einzelnen Anwendungen löschen Bereich: ALLGEMEIN - Info für Anwender Nr. 6056 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemein 2. FIBU/ANLAG/ZAHLUNG/BILANZ/LOHN/BELEGTRANSFER 3. DMS 4. STEUERN 5. FRISTEN

Mehr

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Bitte finden Sie sich in Gruppen zusammen und lesen Sie sich zunächst die Begriffe auf dem Arbeitsblatt Erklärungen zur Verdienstabrechnung durch. Sie sollten sich innerhalb

Mehr

Neuregelungen zum Sozialausgleich

Neuregelungen zum Sozialausgleich Neuregelungen zum Sozialausgleich Berechnung und Durchführung des Sozialausgleichs rückt näher Ab 01.01.2012 haben Sie durch den Sozialausgleich weitere Meldevorschriften zu beachten. Mit folgenden Beispielen

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung

So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung Software WISO Mein Verein Thema Fällige Rechnungen erzeugen und Verbuchung der Zahlungen (Beitragslauf) Version/Datum V 15.00.06.100 Zuerst sind die Voraussetzungen

Mehr

P-Konto-Information für Betroffene

P-Konto-Information für Betroffene Gemeinsame Information der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände und des Zentralen Kreditausschusses P-Konto-Information für Betroffene Allgemeine Information zum neuen Kontopfändungsschutz

Mehr

Inventur. Bemerkung. / Inventur

Inventur. Bemerkung. / Inventur Inventur Die beliebige Aufteilung des Artikelstamms nach Artikeln, Lieferanten, Warengruppen, Lagerorten, etc. ermöglicht es Ihnen, Ihre Inventur in mehreren Abschnitten durchzuführen. Bemerkung Zwischen

Mehr

Kurzanleitung zur Übermittlung der mündlichen Prüfungsergebnisse mit DSD-Online. Stand: Dezember 2006. Schulmanagement weltweit

Kurzanleitung zur Übermittlung der mündlichen Prüfungsergebnisse mit DSD-Online. Stand: Dezember 2006. Schulmanagement weltweit Kurzanleitung zur Übermittlung der mündlichen Prüfungsergebnisse mit DSD-Online Stand: Dezember 2006 Schulmanagement weltweit Einleitung Ab sofort werden die Ergebnisse der mündlichen Prüfung in DSD-Online

Mehr

Bürgerentlastungsgesetz

Bürgerentlastungsgesetz Bürgerentlastungsgesetz Durch die Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes können die Beiträge zur Krankenund Pflegeversicherung seit 2010 steuerlich stärker berücksichtigt werden. 1. Allgemeines zum Bürgerentlastungsgesetz

Mehr

Stufenmodell für Herrn Mustermann

Stufenmodell für Herrn Mustermann Stufenmodell für Herrn Mustermann Ihre Situation auf einen Blick Die gesetzliche Rentenversicherung reicht heute nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten zu können.

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

MdtTax Programm. Programm Dokumentation. Datenbank Schnittstelle. Das Hauptmenü. Die Bedienung des Programms geht über das Hauptmenü.

MdtTax Programm. Programm Dokumentation. Datenbank Schnittstelle. Das Hauptmenü. Die Bedienung des Programms geht über das Hauptmenü. Programm Die Bedienung des Programms geht über das Hauptmenü. Datenbank Schnittstelle Die Datenbank wir über die Datenbank- Schnittstelle von Office angesprochen. Von Office 2000-2003 gab es die Datenbank

Mehr

Einstieg in Exact Online Buchungen erfassen. Stand 05/2014

Einstieg in Exact Online Buchungen erfassen. Stand 05/2014 Einstieg in Exact Online Buchungen erfassen Stand 05/2014 Einstieg und Grundprinzip... 2 Buchungen erfassen... 3 Neue Buchung eingeben... 4 Sonstige Buchungen erfassen... 8 Bestehende Buchungen bearbeiten

Mehr

33 - Leistungsvoraussetzungen

33 - Leistungsvoraussetzungen Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen

Mehr

Krankengeldzuschuss nach 22 Abs. 2 TVöD

Krankengeldzuschuss nach 22 Abs. 2 TVöD POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX BEARBEITET VON

Mehr

CS-Wartung 077G vom 28.6.2013

CS-Wartung 077G vom 28.6.2013 CS-Wartung 077G vom 28.6.2013 >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>

Mehr

Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden- Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse

Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden- Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse ZVK Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden- Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse INFORMATION ÜBER DIE INDIVIDUELLE ALTERSVORSORGE IN DER ZIEGELINDUSTRIE Stand Januar

Mehr

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Unser Tip: Unter www.steuertip-service.de können Sie den Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 als interaktives PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen

Mehr

Neuanlage / Änderung Lohnarten

Neuanlage / Änderung Lohnarten Dokumentation der K&K Personalwirtschaftliche Beratung über die Neuanlage / Änderung Lohnarten Beitragsrechtliche Behandlung von Arbeitgeberleistungen während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen nach

Mehr

Versicherungsnachweis über die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung zum Stand 31.12.2010 ( 51 der Satzung)

Versicherungsnachweis über die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung zum Stand 31.12.2010 ( 51 der Satzung) Versicherungsnachweis über die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung zum Stand 31.12.2010 ( 51 der Satzung) Sehr geehrter, wir haben Ihre Anwartschaft unter Berücksichtigung der für das Jahr

Mehr

Hinweise. Kurzarbeitergeld in der Seefahrt

Hinweise. Kurzarbeitergeld in der Seefahrt K n a p p s c h a f t Stand: 1. Januar 2016 Dezernat VII.1.5 Hamburg Hinweise Kurzarbeitergeld in der Seefahrt Bedingt durch die globale Finanzkrise ist auch in den Seefahrtsbetrieben die Inanspruchnahme

Mehr

Zusatzmodul: Bescheinigungswesen

Zusatzmodul: Bescheinigungswesen Zusatzmodul: Bescheinigungswesen Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 118 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Vorgehensweise 3.1. Bescheinigung aufrufen 3.2. Bescheinigung füllen 3.3. Bescheinigung

Mehr

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt 14. Oktober 2014 Referent Diplom Verwaltungswirt 1985 1993 Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der Bundesknappschaft (heute: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See); Studium

Mehr

RTA-BW Version 6.16 Anderungsbeschreibung

RTA-BW Version 6.16 Anderungsbeschreibung RTA-BW Version 6.16 Anderungsbeschreibung 1 Übernachtungskostenberechnung Bisher wurden auf der Eingabemaske und auf den Ausdrucken das pauschale Übernachtungsgeld und der Mehrbetrag zum Übernachtungsgeld

Mehr

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Meldung zur Sozialversicherung

Meldung zur Sozialversicherung Die hier hinterlegten Anlagen sind lediglich Beispiele und verstehen sich nur als Platzhalter für Ihre eigenen Anlagen. Das heißt, diese Anlagen müssen von jedem Übungsfirmenleiter individuell geprüft,

Mehr

HANDBUCH PHOENIX II - DOKUMENTENVERWALTUNG

HANDBUCH PHOENIX II - DOKUMENTENVERWALTUNG it4sport GmbH HANDBUCH PHOENIX II - DOKUMENTENVERWALTUNG Stand 10.07.2014 Version 2.0 1. INHALTSVERZEICHNIS 2. Abbildungsverzeichnis... 3 3. Dokumentenumfang... 4 4. Dokumente anzeigen... 5 4.1 Dokumente

Mehr

GA Seite 1 (08/2014) Zuständige KK - KV 2

GA Seite 1 (08/2014) Zuständige KK - KV 2 GA Seite 1 (08/2014) Zuständige KK - KV 2 Wesentliche Änderungen Aktualisierung, Stand 08/2014 Wesentliche Änderungen Das Verfahren bei Antragstellung wurde um den Online-Antrag ergänzt. - GA 2.3 Abs.

Mehr

Bereich METIS (Texte im Internet) Zählmarkenrecherche

Bereich METIS (Texte im Internet) Zählmarkenrecherche Bereich METIS (Texte im Internet) Zählmarkenrecherche Über die Zählmarkenrecherche kann man nach der Eingabe des Privaten Identifikationscodes einer bestimmten Zählmarke, 1. Informationen zu dieser Zählmarke

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische Versorgungskammer 1 Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten Berufsleben Ihren Ruhestand in finanzieller

Mehr

Neuerungen in der Sozialversicherung

Neuerungen in der Sozialversicherung Neuerungen in der Sozialversicherung Timmendorfer Strand, 06. November 2008 Herr Alexander Enderes Passwort: A09Forum Copyright OSC Name West Ost Beitragsbemessungsgrenze RV- und AV jährlich 64.800 + 1.200

Mehr

Stammdatenanlage über den Einrichtungsassistenten

Stammdatenanlage über den Einrichtungsassistenten Stammdatenanlage über den Einrichtungsassistenten Schritt für Schritt zur fertig eingerichteten Hotelverwaltung mit dem Einrichtungsassistenten Bitte bereiten Sie sich, bevor Sie starten, mit der Checkliste

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Regelung Nr. 9 a der Arbeitsrechtlichen Kommission

Regelung Nr. 9 a der Arbeitsrechtlichen Kommission Regelung Nr. 9 a der Arbeitsrechtlichen Kommission Zweite Ordnung zum gleitenden Übergang in den Ruhestand (Altersteilzeitordnung 2 ATZO 2) Vom 12. November 2015 (ABl. 2015 S. A 261) Die Arbeitsrechtliche

Mehr

ISBJ KiTa Dokumentation Abrechnungsübersicht

ISBJ KiTa Dokumentation Abrechnungsübersicht ISBJ KiTa Dokumentation Version 1.6.0 Stand: 17. Juli 2007 ISBJ-KiTa Abrechnung Aufgabe des Abrechnungsverfahrens ist es, Abschlagszahlungen und rückwirkende Abrechnungskorrekturen auf der Grundlage der

Mehr

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010?

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010? Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010? Der Reisende muss die Frühstückskosten selbst tragen. Der Arbeitgeber (oder Reisestelle oder neu, der Arbeitnehmer selbst) bestellt,

Mehr

Nachberechnung Bezüge

Nachberechnung Bezüge Nachberechnung Bezüge Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1681 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. Korrektur aufgrund zu viel oder zu wenig gezahlter Bezüge 2.2. Nachzahlung von Bezügen

Mehr

Vom 21. Dezember 2006

Vom 21. Dezember 2006 Sozialversicherungsentgeltverordnung SvEV 838 Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV)

Mehr

Stundenerfassung Version 1.8

Stundenerfassung Version 1.8 Stundenerfassung Version 1.8 Anleitung Überstunden Ein Modul der Plusversion 2008 netcadservice GmbH netcadservice GmbH Augustinerstraße 3 D-83395 Freilassing Dieses Programm ist urheberrechtlich geschützt.

Mehr

Der DSTG -Tarifausschuss informiert zur

Der DSTG -Tarifausschuss informiert zur Der DSTG -Tarifausschuss informiert zur 1 Informieren Sie frühzeitig Ihre Krankenkasse, bei einer zu erwartenden längeren Krankheit. Konkret : Ist zu erwarten, dass Sie länger als 6 Wochen krank sein werden,

Mehr

Lehrer: Einschreibemethoden

Lehrer: Einschreibemethoden Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder

Mehr

1. Ziel. 2. Vorgehensweise. 3. Details. 3.5. Vereinfachungsregel für die Übernahme von Auszubildenden in Festanstellung während eines laufenden Monats

1. Ziel. 2. Vorgehensweise. 3. Details. 3.5. Vereinfachungsregel für die Übernahme von Auszubildenden in Festanstellung während eines laufenden Monats Meldegründe Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1686 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 3. Details 3.1. Kalenderschlüssel, die keine Meldung auslösen 3.2. Wartezeit unterdrücken 3.3. Meldefristen

Mehr

Terminland Schritt für Schritt

Terminland Schritt für Schritt Einbindung von Terminland auf iphone, ipod Touch und ipad (ab Terminland-Version 10.08; Stand: 15.01.2016) Inhalt 1. Überblick... 2 2. Ermitteln der Internetadresse des Terminland-Terminplans... 2 3. Einbindung

Mehr

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1

Mehr

Die mobiletan im Hypo Internetbanking

Die mobiletan im Hypo Internetbanking Anleitung Die mobiletan im Hypo Internetbanking HYPO ALPE-ADRIA-BANK AG European Payments Version 1.0 29. Juni 2009 1 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 3 2 Einrichten 3 3 Zeichnen mit der mobiletan 5 4

Mehr

1. allgemeine Informationen

1. allgemeine Informationen Erstattungsanträge U1/U2 1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN...1 1.1. Inhalte und Angaben zum Erstattungsantrag...1 1.2. Wann kann eine Erstattung beantrag werden?...2 1.3. Nicht alle Abrechnungsdaten werden erstattet...2

Mehr

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014)

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014) Handbuch NAFI Online-Spezial 1. Auflage (Stand: 24.09.2014) Copyright 2016 by NAFI GmbH Unerlaubte Vervielfältigungen sind untersagt! Inhaltsangabe Einleitung... 3 Kundenauswahl... 3 Kunde hinzufügen...

Mehr

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Was gilt bisher?...2 Was ändert sich?...2 Was müssen Sie beachten?...2 Wann müssen Sie zwingend eine Änderung beantragen?...3

Mehr

Anlage zu 12 Abs. II Nr. 3 der Satzung vom 15.06.2007 Seite: 1 in der Fassung des 17. Nachtrags vom 09.12.2015, gültig ab 01.01.2016.

Anlage zu 12 Abs. II Nr. 3 der Satzung vom 15.06.2007 Seite: 1 in der Fassung des 17. Nachtrags vom 09.12.2015, gültig ab 01.01.2016. Anlage zu 12 Abs. II Nr. 3 der Satzung vom 15.06.2007 Seite: 1 3. Wahltarife Krankentagegeld Teilnahme 1. Die Bertelsmann BKK bietet den in 53 Abs. 6 SGB V genannten Mitgliedern Tarife zur Zahlung von

Mehr

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) 1 Tarifpolitik Zusatz-Tarifvertrag für die in der DB Zeitarbeit GmbH beschäftigten Arbeitnehmer (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) Stand nach 3. ÄTV DB Zeitarbeit-ZusatzTV vom 22.12.2011 2 Inhaltsverzeichnis Präambel

Mehr

Leitfaden zu VR-Profi cash

Leitfaden zu VR-Profi cash Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu VR-Profi cash Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und diese der

Mehr

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Gültig ab 1. Januar 1999 318.104.01 d/vkv 6.07 3 Vorbemerkung Dieses Kreisschreiben

Mehr

A. Fachliche Fragen. 1. Meldungen der Arbeitgeber

A. Fachliche Fragen. 1. Meldungen der Arbeitgeber Fragen- und enkatalog zum qualifizierten Meldedialog auf Grundlage der GKV-Monatsmeldung und des Datensatzes Krankenkassenmeldung Stand: 21. September 2011 Einleitung Ab dem 1. Januar 2012 werden die Krankenkassen

Mehr

TECHNISCHE INFORMATION LESSOR LOHN/GEHALT BEITRAGSNACHWEIS-AUSGLEICH BUCH.-BLATT MICROSOFT DYNAMICS NAV

TECHNISCHE INFORMATION LESSOR LOHN/GEHALT BEITRAGSNACHWEIS-AUSGLEICH BUCH.-BLATT MICROSOFT DYNAMICS NAV MICROSOFT DYNAMICS NAV Inhaltsverzeichnis TECHNISCHE INFORMATION: Einleitung... 3 LESSOR LOHN/GEHALT Beschreibung... 3 Prüfung der Ausgleichszeilen... 9 Zurücksetzen der Ausgleichsroutine... 12 Vorgehensweise

Mehr

Erweiterungen Webportal

Erweiterungen Webportal Erweiterungen Webportal Adress-Suche Inaktive Merkmale und gelöschte Adresse Die Suche im Webportal wurde so erweitert, dass inaktive Adresse (gelöscht) und inaktive Merkmale bei der Suche standardmässig

Mehr

Beitragseinzüge mit SPG-Verein - Anleitung -

Beitragseinzüge mit SPG-Verein - Anleitung - Sparkasse Hochsauerland Electronic Banking-Team Am Markt 4, 59929 Brilon email: banking@spk-hochsauerland.de Telefon 02961/793-145 Beitragseinzüge mit SPG-Verein - Anleitung - Inhaltsverzeichnis 1 Sicherstellen,

Mehr

Auftragsbearbeitung 3.1

Auftragsbearbeitung 3.1 Auftragsbearbeitung / Bearbeitung bestehender Aufträge Automatische / manuelle Soll/Ist-Aufteilung (Stempelungen) Auf Aufträge kann über das Programm 15.2.1 gestempelt werden (PC in der Werkstatt auf dem

Mehr

1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;

1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland; Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gem. 138 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit nachstehendem Vordruck folgendes anzuzeigen:

Mehr

Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT BVK Bayerische V ersorgungskammer Herzlichen Glückwunsch! Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden gratuliert Ihnen herzlich zur Geburt

Mehr

Dokumentation Bonuspunkteverwaltung. Verfasser(in) / Autor: Check it Consulting

Dokumentation Bonuspunkteverwaltung. Verfasser(in) / Autor: Check it Consulting Dokumentation Bonuspunkteverwaltung Verfasser(in) / Autor: Check it Consulting Stand 05/2006 1 In Jack können die erreichten Bonuspunkte je nach Vorgabe und Bedarf des Büros automatisch berechnet werden.

Mehr

Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger

Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Welcher Personenkreis ist betroffen? Arbeitnehmer - mit Wohnsitz und unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland. - und einem Arbeitsplatz bei einem Unternehmen

Mehr

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich

Mehr