Kostenerhebung und Auswertung KTR 5 für das Rechnungsjahr 2012

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1 Kostenerhebung und Auswertung KTR 5 für das Rechnungsjahr 2012 Teil I: Bericht B,S,S. Volkswirtschaftliche Beratung AG in Kooperation mit Prismalogix GmbH Basel, 19. August 2013 (revidiert am 19. September 2013) B,S,S. V OLKSWIRTSCHAFTLICHE B ERATUNG AG S TEINENBERG 5, CH BASEL T EL: , F AX: E-M AIL: CONTACT@ BSS- BASEL. CH, HOME: WWW. BSS- BASEL. CH

2 Kostenerhebung und Auswertung KTR 5 für das Rechnungsjahr 2012 Bericht zuhanden der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) Verantwortlich seitens Auftraggeber: Carla Gasser Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK), Kommission Finanzen Berufsbildung, Haus der Kantone, Speichergasse 6, Postfach 660, CH-3000 Bern 7 Tel: 031/ , Fax: 031/ Projektleitung seitens Auftragnehmer: Harald Meier (B,S,S.) Projektbearbeitung (Datenauswertung): Miriam Frey (B,S,S.) Projektbearbeitung (Plausibilisierung): Pascal Rigotti (B,S,S.) B,S,S. Volkswirtschaftliche Beratung AG, Steinenberg 5, CH-4051 Basel Tel: 061/ , Fax: 061/ , harald.meier@bss-basel.ch

3 B,S,S. Prismalogix Inhaltsverzeichnis Abkürzungen... ii Abbildungen... ii Tabellen... ii 1. Einleitung Datenerhebung Vorgehen Erhebungsformular Erläuterungen zum Erhebungsteil Erläuterungen zum Auswertungsteil Rücklauf Prüfung der Daten Vollständigkeitsprüfung Plausibilisierung Infrastrukturkosten Klassenteilungen Auswertungen Methodik Gesamtübersicht Detailauswertungen Erkenntnisse und Empfehlungen Anhang Erhebungsformular Plausibilisierungskriterien i

4 B,S,S. Prismalogix Abkürzungen BBT BG EDK HF HFSV KTR SBBK SBFI TZ VZ Bundesamt für Berufsbildung und Technologie Bildungsgang Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren Höhere Fachschule Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der HF Kostenträgerrechnung Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation Teilzeit Vollzeit Abbildungen Abbildung 1: Ablaufplan Erhebung Rechnungsjahr Abbildung 2: Kosten pro (Norm-)Semester und Studierendem nach Fachbereich Tabellen Tabelle 1: Datensätze nach Fachbereich, Sprachregion und Trägerschaft... 4 Tabelle 2: Leistungsdaten nach Fachbereich Tabelle 3: Kosten nach Fachbereich Tabelle 4: Plausibilisierungskriterien ii

5 B,S,S. Prismalogix 1. Einleitung Die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) als Fachkonferenz der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (Erziehungsdirektorenkonferenz;; EDK) führt seit dem Rechnungsjahr 2009 eine jährliche, alle Kantone umfassende Vollkostenerhebung bei den Höheren Fachschulen (HF) durch. 1 Auf Basis der erhobenen Kosten errechnen sich die für die Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der Höheren Fachschulen (HFSV) anwendbaren Tarife pro Bildungsgang. Die einheitlich errechneten Tarife sollen unter anderem die Freizügigkeit der Studierenden an HF verbessern und für mehr Kostenwahrheit und -transparenz sorgen. Per Mai 2012 wurde die Firma B,S,S. Volkswirtschaftliche Beratung (B,S,S.) mit der operativen Durchführung der Kostenerhebungen für die Rechnungsjahre mandatiert. Dieser Bericht fasst die Erhebung für das Rechnungsjahr 2012 zusammen, präsentiert ausgewählte Ergebnisse 2 und beinhaltet Empfehlungen für die künftigen Erhebungen. Zudem werden relevante Änderungen in der Verwendung der Daten resp. der Berechnung der Tarife erläutert. An dieser Stelle sei angemerkt, dass die Ergebnisse dieses Jahres aufgrund der Änderungen nur bedingt mit jenen des Vorjahres vergleichbar sind (vgl. die Abschnitte 4 und 6.1. ). Der vorliegende Bericht (Teil I) wird durch eine separate Auswertung (Teil II) ergänzt. Letzterer beinhaltet eine detaillierte Auswertung zu allen Fachbereichen und Bildungsgängen. 2. Datenerhebung 2.1. Vorgehen Schweizweit wurden alle öffentlichen sowie privaten HF in die Erhebung einbezogen. Letztere jedoch nur, wenn sie Beiträge von den Kantonen erhalten. Der Versand der Erhebungsformulare erfolgte am 1. März 2013 durch die SBBK. 1 Im Jahr 2008 wurde bereits eine Piloterhebung durchgeführt. 2 Weitere von der SBBK in Auftrag gegebene, zusätzliche Berechnungen sind in diesem Bericht nicht weiter beschrieben. Dazu zählt insb. die differenzierte Berechnung und Darstellung der Tarife nach Lernmodell und Status (neurechtlich/altrechtlich). Ebenso wird nicht über die im Zusammenhang mit der geplanten Online-Datenbank zusammenhängenden Arbeiten Bericht erstattet. 1

6 B,S,S. Prismalogix Die HF erfassten die Daten der von ihnen angebotenen Bildungsgänge in einem standardisierten Erhebungsformular (vgl. Kapitel 2.2. sowie Anhang 8.1. ). Anschliessend stellten sie dieselben dem Standortkanton zu. Die Kantone prüften die eingehenden Datensätze auf Vollständigkeit und Plausibilität, bereinigten die Datensätze mittels etwaiger Nachfragen bei den HF und stellten sie gesammelt in einem separaten Excel-Spreadsheet B,S,S. Volkswirtschaftliche Beratung zu. Die Einreichfrist war der 15. Mai Im Gegensatz zum Vorjahr haben alle 23 Kantone, welche Standort einer HF sind, Daten geliefert;; siebzehn Datensätze erreichten uns fristgerecht. 3 Nach Erhalt der Daten nahmen wir folgende Arbeiten vor: Schritt 1: Zuerst führten wir alle Datensätze in ein gesamtes Rohdatenformular zusammen. Schritt 2: Wir prüften dann die Datensätze auf Vollständigkeit, insbesondere hinsichtlich der Stamm-, Leistungs- und Aufwandsdaten (vgl. Kapitel 3.1. ). Schritt 3: Die Plausibilisierungstests anhand diverser Kriterien (vgl. Kapitel 3.2. ) folgten im dritten Schritt. Es wurden dabei die einzelnen Datensätze mittels Quervergleich über alle Datensätze überprüft. Schritt 4: Es folgte die teilweise schriftliche und teilweise telefonische Abklärung der nicht plausiblen Datensätze mit den Kantonen sowie vereinzelt direkt mit den HF. Insgesamt war in 20 der 23 Kantone Klärungsbedarf gegeben. Schritt 5: Weitere Plausibilisierungstests (Medianabweichung) sowie erneute Rückfragen bei vereinzelten Kantonen und HF erfolgten nach den Zwischensitzungen mit der SBBK am 27. Juni 2013 resp. am 17. Juli Schritt 6: Nach Abschluss der Plausibilisierung wurden die Auswertungen durchgeführt;; sie wurden am 5. August 2013 abgeschlossen. Alle bis zum 19. Juni 2013 eingegangenen, vollständigen und plausiblen Datensätze wurden in die Auswertungen einbezogen. Schritt 7: Die Ergebnisse und Erkenntnisse der Erhebung 2013 wurden in einem Bericht zusammengefasst. Schritt 8: Im Rahmen der Sitzung der SBBK vom 21. August 2013 wurde aufgrund der Problematik der Klassenteilungen (vgl. Kapitel 5) eine alter- 3 Die Daten von sechs Kantonen wurden nach der Frist eingereicht;; die letzten Daten erreichten uns am 19. Juni

7 B,S,S. Prismalogix native Plafonierung diskutiert und am 4. September 2013 beschlossen. Die Auswertungen wurden mit der neuen Plafonierungsregel wiederholt und der vorliegende Bericht wurde revidiert. Abbildung 1: Ablaufplan Erhebung Rechnungsjahr Arbeitsschritte Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sept Erhebungsunterlagen Vollständigkeitsprüfung Plausibilitätschecks Auswertungen Berichterstattung Unterstützung Kantone / HF (auf Abruf) Projektmanagement (Sitzungen, Administration) x x x x 2.2. Erhebungsformular Das verwendete Erhebungsformular wurde im Vergleich zum Rechnungsjahr 2011 leicht angepasst. Die wesentlichsten Veränderungen sind: Klassenteilungen: Neu wurde erhoben, ob die angebotenen Bildungsgänge zeitweise geteilt und parallel geführt werden (Bildung von Untergruppen) und, falls ja, die Anzahl der Untergruppen. Auswahlfelder: Bei der Frage zum Verrechnungsschlüssel sowie zur Art der Infrastrukturkosten wurden in den Drop-Down-Menüs Auswahlfelder hinzugefügt. Erklärungen und Erläuterungen im Erhebungsformular wurden aktualisiert, punktuell sprachlich überarbeitet und um die obigen Punkte ergänzt. Das Formular findet sich in Anhang Erläuterungen zum Erhebungsteil Wie bereits in den Vorjahren beruht die Erhebung der Stamm- und Leistungsdaten, des Aufwands und des Ertrags auf folgenden Prinzipien: Präsenzlektionen sind Lernstunden, die zum geführten Unterricht zählen und entsprechend Kosten für die HF verursachen;; dazu zählen Klassenraumunterricht, durch Dozierende begleitetes Selbstlernen sowie begleitete Lerngruppen. Die Aufwendungen aller im Rechnungsjahr geführten Klassen (Jahrgänge, Parallelklassen) fliessen zusammen. Die HF erfassen somit die gesamten Aufwendungen während eines Jahres für einen bestimmten Bildungsgang. 3

8 B,S,S. Prismalogix Schliesslich werden auch die Erträge erfasst, wobei zwischen Beiträgen der Studierenden, Beiträgen der Standort- und anderer Kantone sowie weiterer Beiträge unterschieden wird. Hingegen werden die Erträge für die Berechnungen der Tarife nicht berücksichtigt Erläuterungen zum Auswertungsteil Die Auswertungen beruhen auf folgendem Grundsatz: Die Kosten und Präsenzlektionen im Geschäftsjahr dienen zur Berechnung der Kosten pro Studierendem und Semester Rücklauf Von 23 Kantonen wurden Daten zu ihren Höheren Fachschulen geliefert. Da drei Kantone über keine HF verfügen, bedeutet dies, dass im Gegensatz zum Vorjahr alle betroffenen Kantone ihre Daten geliefert haben. Insgesamt erhielten wir 357 Datensätze, wovon schliesslich 340 Datensätze ausgewertet werden konnten. Im Vergleich zum Vorjahr (316 auswertbare Datensätze) entspricht dies einer Zunahme von knapp 8%. Nachfolgende Tabelle führt die Datensätze der Jahre 2011 und 2012 differenziert nach Bereich, Sprachregion und Trägerschaft auf. Tabelle 1: Datensätze nach Fachbereich, Sprachregion und Trägerschaft Datensätze 2012 Datensätze 2011 Bereich Technik Gastgewerbe, Tourismus und Hauswirtschaft Wirtschaft Land- und Waldwirtschaft 4 3 Gesundheit Soziales und Erwachsenenbildung Künste, Gestaltung und Design Transport und Verkehr 1 1 Sprachregion Deutsch Französisch Trägerschaft öffentlich privat Insgesamt

9 B,S,S. Prismalogix 3. Prüfung der Daten 3.1. Vollständigkeitsprüfung Zuerst wurden die Vollständigkeit aller Stamm- und Leistungsdaten sowie die Angaben über die Aufwendungen und Erträge überprüft Plausibilisierung Die Datensätze wurden weiter nach folgenden Plausibilisierungskriterien geprüft hinsichtlich (vgl. Anhang 8.2): Plausibilität der Präsenzlektionen bei allen Datensätzen mit > 90% Lektionen vom Lernmodell;; Plausibilität der durchschnittlichen Klassengrössen bei Werten zwischen 5 und 30 Studierenden;; Plausibilität der Kosten pro Stunde bei Datensätzen mit einer Abweichung von > 75% vom Median;; Plausibilität der anhand des Erhebungsformulars berechneten Kosten im Vergleich zu den von den HF intern kalkulierten Kosten;; Plausibilität der Anzahl der Präsenzlektionen im Bildungsgang im Geschäftsjahr;; Datensätze mit Werten der Hilfskennzahl ausserhalb der von uns festgelegten Toleranzgrenze > 0.9 und < 1.1 haben wir einer genaueren Prüfung unterzogen. Unvollständige und nicht plausible Datensätze sandten wir zur Abklärung an die entsprechenden Standortkantone zurück;; teilweise traten wir auch direkt mit den Schulen in Kontakt. Bei der Zwischensitzung vom 17. Juli 2013 wurden alle zu diesem Zeitpunkt noch nicht bereinigten Datensätze gemeinsam mit Mitgliedern der SBBK überprüft. 4. Infrastrukturkosten In Bezug auf die Infrastrukturkosten weisen die HF eine grosse Heterogenität auf. Einige Schulen haben einen substanziellen Infrastrukturaufwand. Demgegenüber werden anderen HF die Gebäude vom Kanton kostenlos zur Verfügung gestellt. Diese Heterogenität musste in der Befragung und der Berechnung der Tarife berücksichtigt werden. 5

10 B,S,S. Prismalogix Im Vergleich zum Vorjahr gab es sowohl bei der Erhebung 4 als auch Berechnung der Infrastrukturkosten Änderungen;; letztere sind besonders relevant und werden nachfolgend skizziert. Wie bisher gab es drei Kategorien von Infrastrukturkosten, in die sich die HF eingeordnet haben: Vollkosten bei der Infrastruktur Kalkulatorische Kosten bei der Infrastruktur Keine Kosten bei der Infrastruktur In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die HF durchaus Unterschiedliches unter die kalkulatorischen Infrastrukturkosten subsummieren (beispielsweise auch Abschreibungskosten, die von den HF zu tragen sind). Bei der Berechnung des Infrastrukturkostenzuschlags sind wir gemäss SBBK neu wie folgt vorgegangen: Das Verhältnis der Infrastrukturkosten zu den Gesamtkosten beträgt bei den bereinigten Datensätzen 15%. 5 Der Infrastrukturkostenzuschlag wurde bei allen Datensätzen angewandt, für die folgende Bedingung gilt: Zu beachten ist, dass mit der neuen Berechnung bei mehr Institutionen ein Infrastrukturkostenzuschlag gewährt wird: Während im Vorjahr 34 Datensätze bereinigt wurden, sind es im aktuellen Rechnungsjahr 108 Datensätze. Nach Fachbachbereich gegliedert: HF Technik: 47 Datensätze HF Gastgewerbe, Tourismus und Hauswirtschaft: 5 Datensätze HF Wirtschaft: 18 Datensätze HF Land- und Waldwirtschaft: 2 Datensätze HF Gesundheit: 14 Datensätze HF Soziales und Erwachsenenbildung: 18 Datensätze HF Künste, Gestaltung und Design: 3 Datensätze HF Transport und Verkehr: 1 Datensatz 4 Die Auswahlfelder im Erhebungsformular wurden ergänzt, die Erklärungen und Erläuterungen entsprechend überarbeitet. 5 Der Wert wurde von der SBBK auf Basis der Vorjahreswerte festgelegt. 6

11 B,S,S. Prismalogix 5. Klassenteilungen Es ist in der Praxis nicht unüblich, dass beispielsweise aus didaktischen Gründen eine Klasse von 40 Studierenden in zwei Gruppen geteilt wird. Während die Klassenteilung aus Sicht der Studierenden keinen Mehraufwand bedeutet (die Anzahl der Präsenzlektionen bleibt gleich), erwachsen aus Sicht der HF durch Klassenteilungen höhere Kosten (u.a. da für jede der Untergruppen eine Lehrperson zum Einsatz kommt). Insbesondere im Fachbereich Gesundheit kommen solche Klassenteilungen wiederholt vor. Das Thema der Klassenteilungen und die damit verbundenen Mehraufwände waren daher bereits in den vormaligen Erhebungen regelmässiger Diskussionspunkt. Das Thema wurde in der aktuellen Erhebung aufgegriffen, um eine Datenbasis für etwaige Änderungen der Tarifberechnung zu erarbeiten. Die HF konnten im Erhebungsformular angeben, ob resp. in wie viele Untergruppen bestehende Klassen geteilt werden. In 129 der 344 Datensätze werden Klassen geteilt. Besonders hoch ist der Anteil bei den Fachbereichen Gesundheit sowie Soziales und Erwachsenenbildung. Wir haben eine genaue Analyse der erhobenen Daten vorgenommen und fassen die wichtigsten Punkte nachfolgend zusammen: Die Art und Weise, wie in der Praxis Klassen geteilt werden, ist sehr heterogen. Die einzelnen Fälle sind nur schwerlich vergleichbar. Grob lassen sich die Antworten in folgende Fälle einordnen: o o o Fall 1: Angabe einer Anzahl Untergruppen ohne Kommentierung (z.b. 2 Untergruppen). Fall 2: Häufig wurde angegeben, dass die Klassenteilung nicht in allen Fächer erfolgt, sondern nur punktuell (z.b. Englisch, ICT, praktische Trainings, Gruppenarbeiten, LTT). Oftmals auch liegt auch nur eine allgemeine Angabe vor, dass dies je nach Klasse (z.b. abhängig der Anzahl Studierenden nach Vertiefungsrichtung) und Ausbildungsblock variiert. Fall 3: Es gibt nicht nur Klassenteilungen, sondern auch Klassenzusammenlegungen. Die erhobenen Daten sind oftmals nicht eindeutig. o Beispiel: 2 Klassen werden als 4 Untergruppen angegeben. Bedeutet dies, dass jede Klasse in 4 Untergruppen geteilt wird oder die beiden Klassen zusammen in 4 Untergruppen? 7

12 B,S,S. Prismalogix Die probehalber durchgeführte alternative Berechnung im Bereich Gesundheit liefert nur schwer interpretierbare Ergebnisse, was sich teilweise auch mit der geringen Stichprobe erklären lässt. Zusammenfassend lassen es u.e. weder die Heterogenität der Fälle, noch die offenen Fragen der Interpretation der Daten zu, auf Basis der vorliegenden Daten alternative Berechnungen der Tarife vorzunehmen. Aufgrund dieser Problematik beschloss die SBBK eine neue Plafonierung vorzunehmen, bei welcher die Aufteilung in Untergruppen keine Rolle mehr spielt. Diese wird im nachfolgenden Kapitel erläutert. 6. Auswertungen 6.1. Methodik Das Ziel der Kostenerhebung ist die Berechnung der Kosten pro Studierendem und Semester, welche als Basis für die HFSV-Tarife dienen (Abgeltung von 50% resp. 90% der Kosten). Die Kosten entsprechen dabei dem Aufwand abzüglich intern verrechneten Erträgen. Berechnung der reellen Kosten Aus den erhobenen Daten konnten die effektiven Kosten pro Studierendem und Semester berechnet werden. Die Ergebnisse werden nachfolgend als reelle Werte bezeichnet. Berechnung Kosten pro Studierendem und Semester (reell): Plafonierung Für die Tarifberechnungen verwendet die SBBK nicht die reellen Werte, sondern sie nimmt noch eine sog. Plafonierung vor. Dies bedeutet, dass für die Berechnung der Kosten ein Maximum in Bezug die Anzahl Präsenzlektionen pro Student und Jahr 6 festgelegt wurde. Werte, welche über dieser Grenze liegen, werden plafoniert. 6 Anmerkung: Bei acht Bildungsgängen lag uns die Information vor, dass der Bildungsgang erst im August / September 2012 gestartet sei. In vier Fällen haben wir daher die Präsenzlektionen im 8

13 B,S,S. Prismalogix Zu beachten ist, dass diese (kombinierte) Plafonierungsregel für das Rechnungsjahr 2012 zum ersten Mal angewandt wurde. Zuvor wurde ein Maximum in Bezug auf die Präsenzlektionen und ein Minimum in Bezug auf die Anzahl Studierenden (resp. die durchschnittliche Klassengrösse) definiert. 7 Eine weitere Änderung zum Vorjahr ist, dass neu von einer Gesamtabgeltung pro Studiengang ausgegangen wird. Diese Gesamtabgeltung basiert auf einem Tarif pro Normsemester. 8 Die Anzahl Normsemester definiert neben den anrechenbaren Präsenzlektionen und der Klassengrösse die Plafonierungsregel, d.h. die maximale Anzahl Präsenzlektionen pro Student und Jahr. Plafonierungsregel: wobei Maximale Präsenzlektionen Bildungsgang: Modell 5400: 2700 Modell 4500: 2250 Modell 3600: 1800 Anzahl Normsemester: Modell 5400: VZ 6 Semester, TZ 8 Semester Modell 4500: VZ 5 Semester, TZ 7 Semester Modell 3600: VZ 4 Semester, TZ 6 Semester Minimale Klassengrösse: 18 Die maximale Anzahl Lektionen pro Student und Jahr unterscheidet sich somit nach Modell: Modell 5400: VZ: 50, TZ: 38 Modell 4500: VZ: 50, TZ: 36 Modell 3600: VZ: 50, TZ: 33 Geschäftsjahr für die Plafonierung auf ein ganzes Jahr hochgerechnet (die Berechnung der Nettokosten erfolgte auf Basis der nicht hochgerechneten Werte), in den anderen vier Fällen war dies nicht möglich (da unklar, worauf sich die Daten beziehen) und wir haben die Datensätze gelöscht. 7 Für eine nähere Beschreibung der früher angewandten Plafonierung vgl. den Bericht des Vorjahres. 8 Gemäss Empfehlung der eidgenössischen Kommission für Höhere Fachschulen vom 27. März

14 B,S,S. Prismalogix Beispiel Modell 5400, TZ: Werden in insgesamt 8 Semestern (= 4 Jahre) 2700 Präsenzlektionen angeboten und eine Klasse mit 15 Studierenden geführt (anstelle der 18), ergibt sich eine Anzahl Lektionen pro Student und Jahr von 45 (= 2700 Lektionen / 4 Jahre / 15 Schüler). Dieser Wert liegt über dem Maximum von 38 und wird daher plafoniert. Der Plafonierungssatz beträgt dabei -16% (= 38/45-1). Berechnung Kosten pro Studierendem und Normsemester (plafoniert): 6.2. Gesamtübersicht Die 340 ausgewerteten Datensätze umfassen alle sieben Fachbereiche der HF. Allerdings sind die geringen Fallzahlen in den Bereichen Land- und Waldwirtschaft und vor allem Transport und Verkehr (nur 1 Datensatz) zu beachten. Die grösste Veränderung nach Anzahl Datensätzen im Vergleich zum Vorjahr gibt es im Fachbereich Wirtschaft: Hier stieg die Zahl der berücksichtigten Datensätze von 39 auf 53. Tabelle 2: Leistungsdaten nach Fachbereich Datensätze Anzahl Klassengrösse Präsenzlekt. ges. Studierende (Durchschn.) BG (Durchschn.) HF Technik 158 6' '964 HF Gastgewerbe, Tourismus und Hauswirtschaft 12 1' '656 HF Wirtschaft 53 5' '565 HF Land- und Waldwirtschaft '537 HF Gesundheit 61 6' '997 HF Soziales und Erwachsenenbildung 35 2' '366 HF Künste und Gestaltung '402 HF Transport und Verkehr '500 Die Kosten nach Fachbereich variieren relativ stark wie nachfolgende Tabelle zeigt. Die durchschnittlichen Kosten pro Lektion liegen zwischen 327 (Technik) und 521 CHF (Land- und Waldwirtschaft). Die Kosten pro (Norm-)Semester und Studierendem zwischen (Wirtschaft) und CHF (Land- und Waldwirtschaft, reell) resp. zwischen und 12 CHF (plafoniert). 10

15 B,S,S. Prismalogix Tabelle 3: Kosten nach Fachbereich Kosten pro Lektion Kosten pro (Norm-) semester und Stud. Durchschn. Median Min. Max. reel plafoniert HF Technik '759 5'785 HF Gastgewerbe, Tourismus und Hauswirtschaft '880 7'732 HF Wirtschaft '320 5'372 HF Land- und Waldwirtschaft '730 12'597 HF Gesundheit '669 10'451 HF Soziales und Erwachsenenbildung '733 6'987 HF Künste und Gestaltung '468 14'106 7'867 HF Transport und Verkehr '086 12'086 Abbildung 2: Kosten pro (Norm-)Semester und Studierendem nach Fachbereich 25'000 20'000 15'000 10'000 reell plafoniert 5' Detailauswertungen Die Detailauswertungen zu jedem Fachbereich resp. jedem Bildungsgang finden en nden Bericht ergänzt. Zunächst ist eine Übersicht zu den Kosten pro Studierendem und (Norm-)Semester (reelle und plafonierte Werte) für alle Fachrichtungen aufgeführt. Danach sind die Detailauswertungen nach Bereich geordnet und wie folgt aufgebaut: 1) Auf der ersten Seite findet sich eine Zusammenfassung der Kosten je Fachbereich. 11

16 B,S,S. Prismalogix 2) Auf der zweiten Seite ist eine Tabelle mit den Datengrundlagen und den erhobenen Daten je Bildungsgang aufgeführt. 3) Auf der dritten Seite folgt schliesslich eine Tabelle mit den berechneten Kosten je Bildungsgang (reelle und plafonierte Werte). Die Erläuterungen zur Berechnungsweise der verschiedenen Kosten finden sich in Abschnitt Erkenntnisse und Empfehlungen Abermals konnte in der diesjährigen Erhebung sowohl der Rücklauf als auch der Einbezug der erhaltenen Daten gesteigert werden. Zu den wichtigsten Erkenntnissen, für die wir teilweise Empfehlungen unterbreiten, zählen: Der zeitliche Aufwand für die Plausibilisierung wurde durch zusätzliche Angaben zu den Klassenteilungen erhöht. Die erhobenen Daten konnten jedoch nur dazu genutzt werden, die Anzahl von Präsenzlektionen im Geschäftsjahr zu plausibilisieren (vgl. Hilfskennzahl). Für diesen Zweck könnte d uziert werden. Der Plausibilisierungsschritt, der auf die Median-Nettokosten abzielt, weist verschiedene Schwierigkeiten auf: - Die Differenzierung nach Fachrichtung und VZ/TZ ist zu wenig genau. Insbesondere fehlt die Differenzierung nach Modell (5400/4500/3600). - Die Fallzahlen sind oftmals sehr tief. Der Median ist damit wenig aussagekräftig. Beispiel: Es gibt nur 1 Datensatz. Dieser entspricht per definitionem dem Median. Dieses Plausibilisierungskriterium könnte unseres Erachtens ersatzlos gestrichen werden. Da wir die Plafonierung im Rechnungsjahr 2012 neu auf Basis der Anzahl Präsenzlektionen im Geschäftsjahr vornahmen (anstatt auf Basis der Präsenzlektionen im Bildungsgang), sollte bei der nächsten Erhebung befragt werden, ob der Bildungsgang im Rechnungsjahr neu gestartet ist (so dass im Rahmen der Plafonierung eine Hochrechnung der Präsenzlektionen auf ein gesamtes Jahr erfolgen kann). 12

17 B,S,S. Prismalogix Anleitung für Institutionen 8. Anhang 8.1. Erhebungsformular Ausgangslage Heute fehlen im Bereich der höheren Fachschulen erhärtete Daten zu den Kosten der einzelnen Bildungsgänge. Aus diesem Grund führen das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI, vormals BBT) und die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK), als Fachkonferenz der EDK, eine Kostenerhebung bei den höheren Fachschulen durch. Ziel der Erhebung ist es, verlässliche Daten zu den Kosten der Bildungsgänge der höheren Fachschulen zu erhalten, um die Tarife für die neue interkantonale Vereinbarung über die Höheren Fachschulen (HFSV) zu bestimmen. Die Vereinbarung sieht als Basis der Beiträge Vollkosten vor und unterscheidet sich damit vom Kalkulationsschema, das bisher für die Bestimmung der Tarife in der Fachschulvereinbarung verwendet wurde. Die diesjährige vierte Erhebungsrunde bezieht sich auf die Kosten des vergangenen Geschäftsjahrs (Jahr 2012). Das vorliegende Erhebungsformular wurde auf Basis der Erfahrungen der letzten Durchführungen in einzelnen Punkten leicht angepasst, um dessen Verständlichkeit zu verbessern und die Plausibilisierung der erhobenen Daten zu vereinfachen. Termine Die Kantone müssen das Kostenerhebungsformular bis spätestens am 15. Mai 2013 vollständig bei der Firma B,S,S. Volkswirtschaftliche Beratung einreichen. Aus diesem Grund sind sie darauf angewiesen, dass die Institutionen die entsprechenden kantonalen Einreichungsfristen beachten. Datenerfassung Für die Erfassung der Kosten ist pro Institution ein Excel-Formular auszufüllen. Es sind die Gesamtkosten für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr pro Bildungsgang zu erfassen. Für jeden Bildungsgang, den die Institution anbietet, ist eine separate Spalte auszufüllen. Im Blatt "Erläuterungen" werden die auszufüllenden Positionen im Detail beschrieben. Alle Eingaben (Aufwand und Ertrag) sind als positive Werte zu erfassen. Alle Felder, in welche Daten erfasst werden müssen, sind blau hinterlegt. Verrechnungen / Umlagen Aufwendungen (bzw. auch Erträge), welche zentral anfallen und den Bildungsgängen weiterverrechnet werden, sind Verrechnung der Kosten muss als Schlüssel - sofern nicht bereits ein anderer definiert ist - zwingend die Anzahl Präsenzlektionen verwendet werden. Ein bereits verwendeter Verteilschlüssel kann somit auch weiterhin verwendet werden. Kommentare zu den gelieferten Daten Wichtige Informationen zu den gelieferten Daten können Sie im Kommentar-Feld (Zeile 70) aufführen. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie auf Besonderheiten hinweisen (z.b. ein neuer Bildungsgang, der noch nicht vollständig durchgeführt wurde, spezielle Investitions- oder Entwicklungskosten). Ihre Angaben ermöglichen es uns, Sondereffekte zu erkennen, verringern den nachträglichen Abklärungsaufwand und erleichtern so die Auswertung der Kostenerhebung. Abgleich Daten mit kalkulierten Kosten Bitte überprüfen Sie, nachdem Sie die Daten der Bildungsgänge erfasst haben, ob die Auswertung mit Ihren kalkulierten Kosten übereinstimmt (Kosten pro Bildungsgang für eine Klasse gemäss Ihrem vorgesehenen Budget oder Finanzkostenplan). Falls Sie grössere Abweichungen zu Ihren intern kalkulierten Kosten feststellen, geben Sie bitte mögliche Gründe hierfür im Kommentar an (in Zeile 140). Dies könnten zum Beispiel einmalig anfallende und in einem einzigen Jahr abgeschriebene Kosten im Erhebungsjahr sein (Projektkosten für die Entwicklung eines neuen Bildungsgangs, grosse Investitionskosten [Maschinen, Gebäude, Informatik], Einführung eines Qualitätsmanagementsystems, etc.). HRM Konten als Hilfestellung für kantonale Institutionen Im Kostenerhebungsformular sind pro Kostenart die HRM-Konten aufgeführt. Dies ist eine Hilfestellung für kantonale Institutionen, welche den HRM-Kontenplan verwenden. 13

18 B,S,S. Prismalogix Nr. Erläuterungen Allgemeine Hinweise Kalender- vs. Geschäftsjahr Erfassungseinheit Erläuterung gehe zu Erhebungsformular Die Daten sind pro Geschäftsjahr anzugeben. Üblicherweise handelt es sich dabei um die Periode vom 1.1. bis zum Schliesst eine Institution ihr Geschäftsjahr per ab, so sind die Daten vom 1.7. bis zu erfassen. Pro Spalte ist ein Bildungsgang zu erfassen. Wird ein Bildungsgang parallel geführt, ist der Bildungsgang nur einmal zu erfassen. Dazu werden die Summe der Kosten und die Summe der Leistungsdaten für Parallelklassen und Jahrgänge des gleichen Bildungsgangs in der entsprechenden Spalte erfasst. Falls der gleiche Bildungsgang als Teil- und Vollzeitlehrgang angeboten wird, sind Teil- und Vollzeitlehrgang in je einer separaten Spalte zu erfassen. Grundsätzlich ist zu beachten, dass bei neurechtlichen Bildungsgängen nur die im Rahmenlehrplan vorgesehenen Leistungen in die Kostenerhebung einfliessen dürfen (z.b. sind Vorbereitungsmodule nicht geltend zu machen). Hinweis: Die Anzahl der Klassen, die pro Bildungsgang geführt werden, sind unter 6b anzugeben. HRM Kontenplan Beispiel: Der Bildungsgang "Betriebswirtschafter/-in TZ" startet jährlich neu, pro Jahrgang werden 2 Klassen geführt, der Bildungsgang dauert 3 Jahre. Für die vorliegende Erhebung sind somit die Kosten / Erträge und die Lektionenzahlen aller 6 Klassen zu summieren, welche im Geschäftsjahr geführt wurden. Details zum HRM-Kontenplan (HRM1) siehe Handbuch zum harmonisierten Rechnungsmodell der Kantone und Gemeinden aus dem Jahr Nr. Position Erläuterung 1a Bereich, Fachrichtung / Bildungsgang Bereich: Bitte geben Sie hier den Bereich, dem der Bildungsgang gemäss Mindestverordnung des SBFI (vormals BBT) angehört, an. Fachrichtung: Bitte geben Sie die Fachrichtung des Bildungsgangs gemäss Mindestverordnung des SBFI (vormals BBT) an. Falls Ihr Bildungsgang noch nicht neurechtlich anerkannt ist, geben Sie die angestrebte neurechtliche Bezeichnung des Bildungsgangs an und ergänzen Sie in der Zeile "aktuelle Bezeichnung des Bildungsgangs" die aktuelle (altrechtliche) Bezeichnung. 1b Aktuelle Bezeichnung Bildungsgang Nur auszufüllen falls der Bildungsgang altrechtlich anerkannt ist. Aufführen der aktuellen Bezeichnung des Bildungsgangs (gemäss SBFI (vormals BBT)-Liste "Übersicht Bildungsgänge HF nach Kanton"). 1c Status des Bildungsganges Bitte geben Sie hier an, ob der Bildungsgang neurechtlich oder altrechtlich ist oder ob er sich in einem Anerkennungsverfahren befindet. 1d Vertiefungsrichtung Bitte geben Sie hier die Vertiefungsrichtung des Bildungsganges an. 2 Vollzeit (VZ) / Teilzeit (TZ) Angabe, ob der Bildungsgang als Teil- oder Vollzeitlehrgang geführt wird. Wird der Bildungsgang sowohl als Teil- wie auch als Vollzeitlehrgang geführt, sind die Teil- und Vollzeitlehrgänge in separaten Spalten zu erfassen. 3 Modell (3'600 / 5'400 Lernstunden) Angabe, ob dem Bildungsgang ein 3'600 Lernstunden-Modell (mit einschlägiger Vorbildung) oder ein 5'400 Lernstunden- Modell (ohne einschlägige Vorbildung) zugrunde liegt. 4 Gesamte Ausbildungsdauer in Jahren Gesamte Ausbildungsdauer in Jahren zur Erreichung des Titels angeben (effektive Lösung der Institution). 5 Anzahl Präsenzlektionen Summe der im Geschäftsjahr von der Institution gehaltenen Präsenzlektionen für den Bildungsgang (alle Jahrgänge und Parallelklassen) angeben. Mit "Präsenzlektionen" sind die Lernstunden, die zum so genannten geführten Unterricht gezählt werden, gemeint; d.h.: - Präsenzunterricht (Klassenraumunterricht) - durch Dozierende begleitetes Selbstlernen - durch Dozierende begleitete Lerngruppen - Skillslab - weitere bezahlte Dozententätigkeit 6a Anzahl Studierende (alle Klassen) Anzahl Studierende des Bildungsgangs (alle Jahrgänge und Parallelklassen). Der Durchschnitt der Studierendenzahlen per Stichdatum 15. Mai und 15. November ist anzugeben. 6b Anzahl Klassen Anzahl der Klassen (alle Jahrgänge und Parallelklassen), die für den entsprechenden Bildungsgang im Geschäftsjahr geführt werden (Durchschnitt der Anzahl Klassen per 15. Mai und per 15.November). Achtung: Wenn Klassen in Untergruppen unterteilt werden, bedarf es hierzu eines Kommentars in Zeile 72 (vgl. auch 6c). 6c Klassenteilungen Bei Klassen, die eine Klassenteilung in Untergruppen erfahren, bedarf es einer Kommentierung in wieviele Untergruppen diese Klassen geteilt wurden. 7 Anzahl Präsenzlektionen pro Klasse gesamter Bildungsgang Angabe, wie viele Präsenzlektionen (analog Definition Punkt 5) der Bildungsgang zur Erreichung des Titels aufweist. 8 Personalaufwand Der Personalaufwand ist unterteilt nach folgenden Positionen zu erfassen: - Besoldung Verwaltung - Besoldung Lehrkräfte - Referentenhonorare - Sozialkosten (für Verwaltung und Lehrkräfte) - übriger Personalaufwand und Personalspesen Achtung: Löhne der Studierenden während dem Praktikumssemester dürfen nicht geltend gemacht werden. 9 Sachaufwand Unter dieser Position ist der Sachaufwand auszuweisen, unterteilt nach: - Büro-, Schulmaterial, Drucksachen - Dienstleistungen und Honorare (z.b. eingekaufte Dienstleistungen wie Marketing, Werbung oder Gebäudereinigung) - Übriger Sachaufwand Achtung: Referentenhonorare sind nicht hier sondern unter dem Personalaufwand auszuweisen (Zeile 34). 10 Infrastrukturaufwand Unter dieser Position ist der Infrastrukturaufwand auszuweisen, unterteilt nach: - Unterhalt, Mobilien, Maschinen und Geräte: Unterhaltskosten, Aufwände von nicht aktivierten Anschaffungen sowie Informatikkosten - Energie: Aufwände für Strom, Heizöl etc. - Baulicher Unterhalt: Aufwände, welche für den baulichen Unterhalt angefallen sind und nicht aktiviert wurden - Mieten, Pachten, Benützungskosten: Mietaufwände, Pachtkosten und Benutzungsgebühren für Anlagen etc. 11 Abschreibungen Unter dieser Position sind die Abschreibungen auf den Mobilien (Mobiliar, Maschinen, Geräte etc.) sowie Immobilien zu erfassen. Die Abschreibungen sollen gemäss geplanter Lebensdauer erfasst werden. 14

19 B,S,S. Prismalogix 12 Verrechnungen (Umlage) Hier sind die verrechneten Aufwände (bzw. Erträge) der zentralen Dienste zu erfassen (Verrechnung / Umlage). Für die Verrechnung der Kosten muss als Schlüssel - sofern nicht bereits ein anderer definiert ist - zwingend die Anzahl Präsenzlektionen verwendet werden. Ein bereits verwendeter Verteilschlüssel kann somit auch weiterhin verwendet werden. Vergleiche dazu auch Erläuterung Nr. 15 unten. Die einzelnen Positionen umfassen folgende Leistungen: Verrechnung im Aufwand: - Verrechnung Leitung/Administration: weiterverrechnete Personalkosten im Bereich Leitung / Administration - Verrechnung Sachaufwand: weiterverrechnete Sachaufwendungen (z.b. weiterverrechneter Aufwand für Büro-, Schulmaterial) - Verrechnung Infrastruktur: weiterverrechnete Infrastrukturkosten (z.b. weiterverrechnete kalkulatorische Mietkosten) Verrechnung im Ertrag (Ausnahme): Die Verrechnung von Erträgen ist eher die Ausnahme. Hier werden Aufwendungen, welche bei diesem Bildungsgang angefallen sind, aber mehrere Bildungsgänge betreffen, dem Bildungsgang wieder gutgeschrieben (sehr seltener Fall) oder zentral eingegangene Erträge können hier den einzelnen Bildungsgängen zugeteilt werden. 13 Erträge Unter dieser Position sind folgende Erträge auszuweisen: - Einschreib- und Prüfungsgebühren - Kursgebühren - Benutzungsgebühren und Entgelte für Dienstleistungen - Rückerstattungen - Beiträge Standortkanton - Beiträge andere Kantone - Verkaufserlöse Schulmaterial, Lehrmittel - Übrige Einnahmen (inkl. Vermögenserträge wie Zinserträge oder Liegenschaftserträge) --> Beiträge von Verbänden etc. sind auch hier zu erfassen 14 Kommentare zu den gelieferten Daten Wichtige Informationen zu den gelieferten Daten sind hier aufzuführen. Ihre Angaben ermöglichen es uns, Sondereffekte zu erkennen, verringern den nachträglichen Abklärungsaufwand und erleichtern so die Auswertung der Kostenerhebung. 15 Welchen Schlüssel haben Sie zur Verrechnung von Aufwänden (resp. Erträgen) angewendet? (Anzahl Präsenzlektionen) 16a Infrastukturkosten Art der Infrastruktur 16b Erläuterungen zu den Kombinationen von Art der Infrastruktur und deren Kosten Hier muss angegeben werden, ob der Schlüssel "Anzahl Präsenzlektionen" für die Umlage / Verrechnung angewendet wurde. Bitte entsprechend aus dem Drop-down Menü auswählen. Vergleiche dazu auch Erläuterung Nr. 12 oben. Bitte geben Sie an, auf welchem Prinzip die Kostenerhebung für die Infrastrukturkosten (HRM 311/315, 312, 314 und 316) beruht: 1. Vollkosten: der Infrastrukturaufwand ist vollumfänglich in die Kostenerhebung eingeflossen. 2. Kalkulatorische Kosten: der Infrastrukturaufwand ist Ergebnis einer bestimmten Berechnung. 3. Keine Kosten: Falls weder die Vollkosten noch die kalkulatorischen Kosten ausgewiesen werden können, ist eine Begründung im Feld "Erläuterungen zu den Infrastrukturkosten" einzutragen. Handelt es sich bei der Infrastruktur um - ein Objekt im Eigentum der Schule - ein Mietobjekt - Räumlichkeiten, die kostenlos zur Verfügung gestellt werden - eine Mischform: je nach genutzen Räumlichkeiten durch den Bildungsgang treffen andere oben aufgeführte Besitzverhältnisse zu Die nachfolgenden Kombinationen von Infrastrukturkosten und Art der Infrastruktur (Zeilen 74-75) sind plausibel. Manche der plausiblen Kombinationen verlangen nach einer ergänzenden Erläuterung (Zeile 76). Nicht plausible Kombinationen müssen geprüft werden. Vollkosten & Im Eigentum: plausibel Vollkosten & Mietobjekt: plausibel Vollkosten & Kostenlos zur Verfügung: nicht plausibel Vollkosten und Mischform: plausibel Kalkulatorische Kosten & Im Eigentum: plausibel Kalkulatorische Kosten & Mietobjekt: plausibel (aber Erklärung nötig) Kalkulatorische Kosten & Kostenlos zur Verfügung: nicht plausibel Kalkulatorische Kosten & Mischform: plausibel Keine Kosten & Im Eigentum: plausibel (aber Erklärung nötig, wie oder wo z.b. Unterhaltskosten berücksichtigt werden) Keine Kosten & Mietobjekt: nicht plausibel Keine Kosten & Kostenlos zur Verfügung: plausibel Keine Kosten & Mischform: plausibel (aber Erklärung nötig, wie oder wo z.b. Unterhaltskosten berücksichtigt werden) 17 Erläuterungen zu den Berechnungen Grundsätze für die Kalkulation der Kosten pro Bildungsgang Die Kostenerhebung für die Tarifbestimmung beruht auf folgenden Prinzipien: 1. Die Gesamtkosten während eines Geschäftsjahres für einen bestimmten Bildungsgang werden von der Institution im Erhebungsformular erfasst. Das heisst, die Kosten aller im Referenzjahr geführten Klassen (Jahrgänge, Parallelklassen) fliessen zusammen. 2. Erträge werden ebenfalls erfasst. Es wird unterschieden zwischen Teilnehmerbeiträgen, Beiträgen der Standort- und anderer Kantone sowie weiterer Beiträge. 3. Die Summe der im Geschäftsjahr gehaltenen Präsenzlektionen für den Bildungsgang (alle Jahrgänge und Parallelklassen) wird angegeben. Anhand dieser in derselben Referenzperiode gehaltenen Präsenzlektionen werden die Kosten und Erträge pro Lektion bestimmt (Zeile 104 ff). 4. Anhand der Kosten pro Lektion und der Angabe, wie viele Präsenzlektionen (Definition siehe Punkt 3) der Bildungsgang über seine gesamte Dauer zur Erreichung des Titels aufweist, werden die Kosten für den ganzen Bildungsgang berechnet (Zeile 122 ff.). 18 Kommentierung von Abweichungen (zwischen den berechneten Nettokosten und den kalkulierten Kosten) Falls die berechneten Nettokosten pro Bildungsgang / Klasse stark von Ihren intern kalkulierten Kosten abweichen, geben Sie bitte die Gründe hierfür an. Dies könnten zum Beispiel einmalig anfallende und in einem einzigen Jahr abgeschriebene Kosten im Erhebungsjahr sein (Projektkosten für die Entwicklung eines neuen Bildungsgangs, grosse Investitionskosten [Maschinen, Gebäude, Informatik, Marketing], Einführung eines Qualitätsmanagementsystems, etc.). Falls Sie keine interne Kalkulation der Kosten vornehmen, und somit keinen Vergleichswert zu den in diesem Erhebungsformular errechneten Kosten haben, geben Sie bitte "ja" ein. 15

20 B,S,S. Prismalogix Titelzeile (wird nicht gedruckt) Hilfestellung für k ant. Institut. (HRM) Nr. Erläuterung Total Kosten Kostenerhebung Höhere Fachschulen 2012 blaue Felder sind auszufüllen Name Institution Trägerschaft (k=kantonale Institution, p=private Institution) Geschäftsjahr (von/ bis) gehe zu Erläuterungen Teil I: Stamm- und Leistungsdaten Nr. Erläuterung Institution 0 Bereich (Technik, Wirtschaft etc.) 1a Fachrichtung / Bildungsgang (neurechtlich) 1a Aktuelle Bezeichnung Bildungsgang (nur ausfüllen wenn noch altrechtlich) 1b Welchen Status hat der Bildungsgang? 1c Vertiefungsrichtung 1d Vollzeit (VZ) / Teilzeit (TZ) 2 Modell (3'600 / 5'400 Lernstunden) 3 Gesamte Ausbildungsdauer in Jahren 4 Anzahl Präsenzlektionen Bildungsgang im Geschäftsjahr 5 Anzahl Studierende (alle Klassen) 6a Anzahl Klassen (des Bildungsgangs) 6b Dauer einer Lektion in Minuten Anzahl Präsenzlektionen pro Klasse gesamter Bildungsgang 7 Teil II: Aufwand / Ertrag Nr. Erläuterung Total Kosten HRM Betrag in CHF Betrag in CHF Aufwand Besoldungen Verwaltung Besoldungen Lehrkräfte Referentenhonorare Sozialkosten Übriger Personalaufwand und Personalspesen 309; Personalaufwand Büro-, Schulmaterial, Drucksachen Dienstleistungen und Honorare Übriger Sachaufwand 313; 317; Sachaufwand Unterhalt, Mobilien, Maschinen und Geräte 311; Energie Baulicher Unterhalt Mieten, Pachten, Benützungskosten Infrastrukturaufwand Abschreibung Mobilien (ink. Maschinen und Geräte) Abschreibung Immobilien Abschreibungen Verrechnung Leitung/Administration 390; Verrechnung Sachaufwand 390; Verrechnung Infrastruktur 391; Verrechnungen Total Aufwand Ertrag Einschreib- und Prüfungsgebühren Kursgebühren Beiträge Standortkanton Beiträge andere Kantone Verkaufserlöse Schulmaterial, Lehrmittel Übrige Einnahmen 420; 421; 423; 434; Erträge (ohne Verrechnungen) Verrechnung Leitung/Administration 490; Verrechnung Sacherträge 490; Verrechnung Infrastrukturerträge 491; Verrechnungen Total Ertrag Erfolg 381; Kommentare zu den erfassten Daten 14 Werden die Klassen in dem von Ihnen angebotenen Bildungsgang zeitweise geteilt und parallel geführt (Klassenteilung in Untergruppen)? Kommentar zu Klassenteilungen: in wieviele Untergruppen wurden diese Klasse(n) unterteilt? Welchen Schlüssel haben Sie zur Verrechnung von Aufwänden (resp. Erträgen) angewendet? Infrastrukturkosten 6c 6c a Art der Infrastruktur 16a Erläuterungen zu den Infrastrukturkosten 16b 16

21 B,S,S. Prismalogix Zusammenfassung der finanziellen Angaben für das Geschäftsjahr Total Kosten Personalaufwand Verwaltung 0 0 Personalaufwand Lehrkräfte 0 0 Sachaufwand 0 0 Infrastruktur 0 0 Nettoaufwand (Aufwand./. Int.Verr.Ertrag) 0 0 Einschreib- und Prüfungsgebühren 0 0 Kursgebühren 0 0 Beitrag Standortkanton 0 0 Beiträge andere Kantone 0 0 Verkaufserlöse Schulmaterial, Lehrmittel 0 0 Übrige Erträge 0 0 Total Erträge 0 0 Erfolg 0 0 Auswertungsteil Erläuterungen zu Berechnungen siehe Punkt 17 Betrag in CHF Stammdaten Fachrichtung / Bildungsgang Trägerschaft 0 Vollzeit (VZ) / Teilzeit (TZ) 0.0 Technische Bezeichnung _0_0 Lektionen Total Präsenzlektionen im Geschäftsjahr 0 Kennzahl: Kosten pro Lektion Personalkosten Verwaltung 0 0 Personalkosten Lehrkräfte 0 0 Sachkosten 0 0 Infrastruktur 0 0 Nettokosten (Aufwand./. Int.Verr.Ertrag) 0 0 Einschreib- und Prüfungsgebühren 0 0 Kursgebühren 0 0 Beitrag Standortkanton 0 0 Beiträge andere Kantone 0 0 Verkaufserlöse Schulmaterial, Lehrmittel 0 0 Übrige Erträge 0 0 Total Erlös 0 0 Ergebnis Kennzahl: Kosten pro Bildungsgang Personalkosten Verwaltung 0 0 Personalkosten Lehrkräfte 0 K Sachkosten 0 0 Infrastruktur 0 0 Nettokosten (Aufwand./. Int.Verr.Ertrag) 0 0 Einschreib- und Prüfungsgebühren 0 0 Kursgebühren 0 0 Beitrag Standortkanton 0 0 Beiträge andere Kantone 0 0 Verkaufserlöse Schulmaterial, Lehrmittel 0 0 Übrige Erträge 0 0 Total Erlös 0 0 Ergebnis Entsprechen die Nettokosten pro Bildungsgang Ihren intern kalkulierten Kosten für eine Klasse des Bildungsgangs? Kommentar (zwingend falls Nettokosten nicht den intern kalkulierten Kosten ensprechen)

22 8.2. Plausibilisierungskriterien Nachfolgende Tabelle zeigt die Plausibilisierungskriterien, anhand derer zunächst die Kantone und später B,S,S. die eingegangenen Datensätze prüften. Neben diesen Kriterien, die seitens der SBBK verabschiedet wurden, kommt zudem das Kriterium der Vollständigkeit zum Tragen;; nur vollständige Datensätze können für die Auswertung herangezogen werden. Tabelle 4: Plausibilisierungskriterien Prüfungs- / Plausibilisierungsschritt Kriterium 9 Kommentar Vergleich intern berechnete Kosten mit gemeldeten Kosten Intern berechnete Nettokosten der Institutionen stimmen nicht mit den gemeldeten Nettokosten gemäss Formular überein Wenn die im Formular ausgewiesenen Nettokosten nicht mit den intern berechneten Nettokosten übereinstimmen und keine plausible Erklärung dafür vorliegt, ist dies ein Hinweis auf mögliche Schwierigkeiten. Diese Datensätze haben wir geprüft. Vergleich Präsenzlektionen pro Geschäftsjahr mit Präsenzlektionen gesamter Bildungsgang Kennzahl: (Präsenzlektionen Geschäftsjahr / Anzahl Klassen) /- Präsenzlektionen Bildungsgang / Ausbildungsdauer Datensätze mit Werten der Hilfskennzahl ausserhalb der Toleranzgrenze > 0.9 und < 1.1 wurden einer genaueren Prüfung unterzogen. Vergleich Präsenzlektionen und Lernmodell Anzahl Präsenzlektionen > 90% Anzahl Lektionen Lernmodell Das Lernmodell beinhaltet nicht nur Präsenzlektionen sondern auch Lernstunden. Für die Plausibilisierung der Daten wurde davon ausgegangen, dass pro Bildungsgang mindestens 10% als Lernstunden 9 Die Plausibilisierungskriterien wurden seitens SBFI (vormals BBT) und SBBK im Jahr 2010 festgelegt und von B,S,S. mit der Hilfskennzahl ergänzt. 18

23 aufzuwenden sind. Datensätze mit weniger als 10% haben wir geprüft. Klassengrösse Durchschnittliche Klas- Studierende Für die Auswertung wurden sehr grosse und sehr kleine Klassen geprüft. Kosten pro Lektion im Vergleich zu anderen HF Abweichung der Nettokosten pro Lektion vom Median der Fachrichtung > 75% Datensätze, welche sehr hohe oder sehr tiefe Kosten pro Lektion aufwiesen, wurden geprüft. 19

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