P r o t o k o l l Nr. 03/2015
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- Hannah Becke
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1 1 P r o t o k o l l Nr. 03/2015 über die am Montag, den um Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes St. Anton a/a stattgefundene öffentliche GR-Sitzung. Anwesende: Bgm. Helmut Mall, Vzbgm. Werner Flunger, sowie die weiteren GR-Mitglieder Ing. Markus Strolz (für Josef Zündel), Maria Kössler, Christoph Hafele (für Martin Raffeiner), Josef Zündel, Karin Kössler (für Walter Strolz), Jakob Feuerstein, Richard Flunger, Richard Strolz, DI Andreas Strolz, Jakob Klimmer und Bernhard Falch. Die Herren Franz Tschol und Hermann Strolz sind entschuldigt ferngeblieben. Herr DI Michael Rainer nimmt auch an der Sitzung teil. Bgm. Helmut Mall begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Tagesordnung: Punkt 1 Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls vom Punkt 2 Bericht des Bürgermeisters Punkt 3 Beratung und Beschlußfassung über eine Flächenwidmungsplanänderung und die Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich Gsör (Alber Stefan und Franz-Josef) Punkt 4 Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan im Bereich Seiche (Hüttl Eva Maria) Punkt 5 Beratung und Beschlußfassung über Verkehrsverordnungen Punkt 6 Beratung und Beschlußfassung über ein Vorkaufsrecht Punkt 7 Bericht betreubares Wohnen/Standort Kinderkrippe Punkt 8 Beratung und Beschlußfassung über Kriterien für die Kinderkrippe Punkt 9 Beratung und Beschlußfassung über den Vertrag mit der Diözese und den Kapuzinern Perjen Punkt 10 Bericht über div. Holzangelegenheiten Punkt 11 Bericht Landesrechnungshof zu den Betreuungseinrichtungen Punkt 12 Anträge, Anfragen und Allfälliges Punkt 13 Vertrauliche Sitzung: PUNKT 1
2 2 Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls vom Das Protokoll Nr. 02/2015 vom wurde jedem GR mit der Einladung zur heutigen Sitzung rechtzeitig übermittelt und wird einstimmig genehmigt Bericht des Bürgermeisters PUNKT 2 Zum neuen Gewalthaber der 2/3 Gerichtsgemeinden wurde Falch Alfons, Schnann, gewählt. Kürzlich sah man, welche Stauwirkung ein Unfall an der Umfahrungsstraße haben kann. Die Rotstellung der Ampel hat bestens funktioniert, das Umdrehen der Tafeln nicht. Eine Besprechung hat schon stattgefunden. Neuer Obmann des Seniorenbundes ist Schranz Othmar, Stellvertreter ist Tschol Johann. Bgm. Mall Helmut würdigt die Verdienste von Flunger Kurt und wünscht ihm alles Gute. Die Abstimmung, wer Österreich bei einer der nächsten Schiweltmeisterschaftsvergaben vertreten wird, findet nun im Juli statt. Am wurde unsere Bewerbung präsentiert (Peter Mall und Martin Ebster). Hins. div. Asphaltierungsarbeiten fand eine Begehung statt, auch der Friedhofsweg wird heuer asphaltiert. Das 1. Mai Fest im Gries war ein Erfolg, leider spielte aber das Wetter nicht mit. Der Dank gilt dem Bauhof und dem Waldaufseher für den Maibaum. Am 1.6. ist ein Gesprächstermin in Innsbruck beim Landespolizeikommando wegen div. Kompetenzen der Ortspolizei. Die Pläne für die Verlegung der Umfahrungsstraße sind fertig und sollen präsentiert werden, die Anrainer werden eingebunden. Die Anstellungen der Hirten usw. laufen, Dienstgeber ist ab sofort die Gemeinde. Die Biomasseheizwerk St. Christoph GmbH wird derzeit gegründet und es wären noch 6 Anteile a 3.000,- frei. Das EWA hat sich mit einem Anteil bereits beteiligt. Der Bauausschuss hat einstimmig die Beteiligung der Gemeinde St. Anton am Arlberg am Biomasseheizwerk St. Christoph GmbH mit 6 Anteilen im Wert von insgesamt ,-. empfohlen. Dies nimmt der Gemeinderat einstimmig zur Kenntnis. PUNKT 3
3 3 Beratung und Beschlußfassung über eine Flächenwidmungsplan Änderung und Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich Gsör (Alber Stefan und Franz-Josef) a) Flächenwidmungsplan: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde St. Anton am Arlberg gemäß 113 Abs. 3 und 4 ivm 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 TROG 2011, LGBl. Nr. 56, und 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006 TROG 2006, LGBl. Nr. 27, einstimmig, den vom TB-Mark ausgearbeiteten Entwurf vom 12. Mai 2015, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde St. Anton am Arlberg im Bereich der Grundstücke 2656/2, 633/1, 633/3, 633/4 KG St. Anton durch vier Wochen hindurch vom 13. Mai 2015 bis zum 10. Juni 2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde St. Anton am Arlberg vor: Umwidmung Alber Franz Josef - Gsör Grundstück 2656/2 KG St. Anton (70621) (rund 3 m²) von Bestehender örtlicher Verkehrsweg 53.3 in Tourismusgebiet 40.4, Einschränkung auf Wohnungen 40.6 sowie Grundstück 633/1 KG St. Anton (70621) (rund 74 m²) von Freiland 41 in Tourismusgebiet 40.4, Einschränkung auf Wohnungen 40.6 sowie Grundstück 633/3 KG St. Anton (70621) (rund 8 m²) von Bestehender örtlicher Verkehrsweg 53.3 in Tourismusgebiet 40.4, Einschränkung auf Wohnungen 40.6 Gleichzeitig wird gemäß 113 Abs. 3 ivm 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. b) Bebauungsplan:
4 4 Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde St. Anton am Arlberg gemäß 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, einstimmig, den von DI Mark Andreas, Birkach 487, 6542 Pfunds ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Grundparzellen 633/1 und 633/3 der KG St. Anton am Arlberg laut planlicher und schriftlicher Darstellung des DI Mark Andreas mit der Planbezeichnung SA-4109-BP- GA vom durch vier Wochen hindurch vom bis zum zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß 66 Abs. 2 TROG 2011 der Beschluss des Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. PUNKT 4 Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan im Bereich Seiche (Hüttl Eva Maria) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde St. Anton am Arlberg gemäß 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, einstimmig, den von DI Mark Andreas, Birkach 487, 6542 Pfunds ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Grundparzellen 911/2 und 911/3 der KG St. Anton am Arlberg laut planlicher und schriftlicher Darstellung des DI Mark Andreas mit der Planbezeichnung SA-4113-BP- UH vom durch vier Wochen hindurch vom bis zum zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß 66 Abs. 2 TROG 2011 der Beschluss des Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. PUNKT 5 Beratung und Beschlußfassung über Verkehrsverordnungen Einstimmig werden 2 Kurzparkzonen beschlossen: - Bereich Haus Vierjahreszeiten: kostenfrei, 30 Minuten - Bereich Rendlbahn, gebührenpflichtig PUNKT 6 Beratung und Beschlußfassung über ein Vorkaufsrecht Herr Josef Schauer hat vor Jahren von der Fa. Hilti & Jehle eine Wohnung gekauft, die Gemeinde hat ein Vorkaufsrecht. Nunmehr würde Herr König Samuel, Nassereinerstraße 48, die Wohnung von Herrn Schauer kaufen. Die Gemeinde verzichtet auf ihr Vorkaufsrecht einstimmig, im neuen Vertrag (Schauer-König) ist das VK zugunsten der Gemeinde wie bisher wieder einzutragen.
5 5 PUNKT 7 Bericht betreubares Wohnen/Standort Kinderkrippe Bgm. Mall berichtet, dass eine Kinderkrippe per Gesetz sein muss. Derzeit wird diese im Kindergarten geführt. Im neu geplanten Haus des Lebens gäbe es die Möglichkeit diese unterzubringen, ebenso wäre aber auch ein Zubau beim Kindergarten möglich. Zudem will man Räumlichkeiten für die Arlberger Kulturtage im Haus des Lebens vorsehen dies sehen alle so. Hinsichtlich des Standortes der Kinderkrippe gehen die Meinungen auseinander, 5 Gemeinderäte sprechen sich für den Standort beim Haus des Lebens aus, 8 Gemeinderäte plädieren für einen Zubau beim Kindergarten (ca ,-- Euro), der Kulturausschuss sprach sich mehrheitlich für eine Situierung beim Haus des Lebens aus, so Obmann Josef Chodakowsky. Im Sinne der Kinder, des sozialen Miteinanders und im Sinne der Kultur beschließt der Gemeinderat anschließend einstimmig folgendes: - Räumlichkeiten für die Arlberger Kulturtage sollen im neuen Haus des Lebens (Hälfte Parterre, Rest Wohnung) Platz finden und - ein Zubau beim Kindergarten für die Kinderkrippe soll realisiert werden. PUNKT 8 Beratung und Beschlußfassung über Kriterien für die Kinderkrippe Ausschußobmann Josef Chodakowsky trägt die neuen Aufnahmekriterien vor. Diese werden einstimmig angenommen und bilden einen integrierenden Bestandteil des Protokolls in Beilage A. PUNKT 9 Beratung und Beschlußfassung über den Vertrag mit der Diözese und den Kapuzinern Perjen Die freien Grundstücke um die Diözese und Kirche Perjen sind mit Dienstbarkeiten belastet. Die Gemeinden schenken die in ihrem Miteigentum stehende Gp. 1349/4 an die Röm.-kath. Pfarrkirche Landeck-Perjen. Im Gegenzug verpflichten sich die Nordtiroler Kapuzinerprovinz und die Diözese Innsbruck die Gp.Nrn und 1349/5 hins. der im Grundbuch intabulierten Dienstbarkeiten lastenfrei zu stellen. Der Verkauf einer Parzelle betrifft die Stadtgemeinde Landeck. Für Erhaltungsarbeiten am Kirchenschiff wird eine 4 m breite Dienstbarkeit vereinbart. Vertragserrichtungskosten je Gemeinde. Euro 180,--. Der vorliegende Vertrag wird einstimmig genehmigt.
6 6 PUNKT 10 Bericht über div. Holzangelegenheiten An alle Holznutzungsberechtigte ist ein Schreiben mit ergangen. Das Nutzholz wird einstimmig an den Bestbieter an die Fa. Pfeifer verkauft, die Schlägerungsarbeiten übernimmt die Fa. Abler. Die Holzanmeldungen Stemberger Raimund, Friedrich Schön und Spiß Anton werden einstimmig genehmigt. Es gibt 145 Rechte, pro Recht werden 6 m Brennholz ausgezeigt. Dies wird mit 12 Ja-Stimmen zu einer Enthaltung (Strolz Andreas aus Gründen der Befangenheit) genehmigt. Eine Hirtenhüte im Bereich Habri um den Betrag von Euro ,60 netto wird ebenfalls einstimmig genehmigt. PUNKT 11 Bericht Landesrechnungshof zu den Betreuungseinrichtungen Die Betreuungseinrichtungen der Gemeinde St. Anton a/a wurden vom Landesrechnungshof überprüft, der Bericht liegt nun vor, mit den gemeindeeigenen Einrichtungen findet am 2.6. eine Besprechung statt, anschließend wird eine Stellungnahme der Gemeinde übermittelt. Dies nimmt der GR einstimmig zur Kenntnis. Anträge, Anfragen und Allfälliges PUNKT 12 GV Jakob Klimmer bringt vor, dass die Sandstrahlarbeiten bei der Galerie sehr laut sind, diesbezüglich ist Handlungsbedarf. GV Jakob Klimmer meint weiters, div. Zäune sind wieder zu machen, aufzustellen usw. GV Jakob Klimmer regt an, die Kraftwerkspläne Falch Ernst sollen im Bauausschuß präsentiert werden. GR Jakob Feuerstein sagt, den Postplatz soll man aufräumen, kehren. Dieser, so Bgm. Mall, gehört der Post, man werde aber diese Anregung gerne weiterleiten. GR Andreas Strolz meint, daß man im Zuge div. Baustellen auch auf die Straßenreinigung achtet. GR Jakob Feuerstein plädiert für eine gemeinsame Entwicklung hins. der Energieversorgung bei den Schulen, Kindergarten usw. Diesbezüglich soll eine Studie Klarheit bringen, so der Bürgermeister.
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