Rechtsfragen in China

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1 Rechtsfragen in China Dr. Sandra Link 24. Februar _1

2 1. Investitionsumfeld Gegenwärtige Rechtslage Außenhandelsspezifische Gesetze Nationales Gesellschaftsrecht Investitionslenkungskatalog (Stand 2015) Tendenz zur Deregulierung Entwurf Außenhandelsgesetz ( ) Verhandlungen über FTA mit EU 2

3 2. Markteintrittsmöglichkeiten Vertrieb von Produkten Erwerb einer Gesellschaft (M&A) Vertragliche Kooperationen Gründung einer Gesellschaft Gesellschaftsrechtliches Joint Venture 3

4 3. Investitionsvehikel Typen der ausländisch investierten Unternehmen (FIEs): Gesellschaftsrechtliches (Equity) Joint Venture (EJV) Kooperatives (Co-operative) Joint Venture (CJV) Tochterunternehmen (Wholly Foreign Owned Enterprise - WFOE) Repräsentanz (Representative Office - RO) Ausländisch investierte Partnerschaft (FIP) Ausländisch investierte Kapitalgesellschaft (Foreign Invested Company Limited by Shares - CLS) Spezial FIE Chinesische Holding Gesellschaft (CHC) 4

5 4. Regulatorischer Prozess Überblick über den typischen Prozess zur Errichtung eines Tochterunternehmens (WFOE) : 1. Vorregistrierung des Namens bei Staatlicher Behörde für Industrie und Kommerz (SAIC) 2. Erwerb oder Miete der Betriebsstätte (Registrierung entsprechender Rechte) 3. Zustimmung des chinesischen Handelsministeriums (MOFCOM) 4. Registrierung bei SAIC (Gewerbeerlaubnis) 5. Weitere zu involvierende Behörden: Büro für öffentliche Sicherheit, Steuerbüro, Staatliche Devisenverwaltung (SAFE), Statistikbüro, Büro für Qualitätsaufsicht und technische Prüfung kann parallel veranlasst werden 6. Eventuell zu involvierende Behörden: Nationale Entwicklungs- und Reformkommission (NDRC), Umweltministerium (MEP), Kommission zur Überwachung und Verwaltung von staatseigenem Vermögen (SASAC) 7. Eröffnung eines Bankkontos 8. 5

6 5. Strukturüberlegungen Investitionen über Hongkong Free Trade Zones VIE Strukturen 6

7 6. Investitionen über Hongkong - Steuervorteile (vorbehaltlich des neuen DBA) Dividenden, welche die HK Holding von chinesischer Tochtergesellschaft erhält oder welche die HK Holding an Investoren ausschüttet, unterliegen in HK regelmäßig keiner Dividendenbesteuerung. Ertragsteuer ist in HK geringer als in China - Flexibilität: geringere gesellschaftsrechtliche Restriktionen - Zugang zu Kapital im In- und Ausland - Geringere Investitionsbeschränkungen aufgrund eines Investitionsabkommens zwischen Hongkong und China 7

8 6. Free Trade Zones - Shanghai Free Trade Zone - Seit April 2015: weitere Freihandelszonen in Guangdong, Fujian und Tianjin - Flexiblere Investitions- und Finanzierungsstrukturen (z.b. grenzüberschreitendes Cash- Pooling, Geldaufnahme im Ausland, Investitionen in Sektoren mit Investitionsbeschränkungen) - Labor für künftige Reformen in China 8

9 7. VIE Struktur - VIE = Variable Interest Entity: Chinesische Gesellschaft, bei der ein ausländischer Investor(regelmäßig über eine WFOE) aufgrund vertraglicher Gestaltungen und wirtschaftlicher Interessen die Kontrolle hat, ohne die Mehrheit der Stimmrechte oder deranteile zu halten. - Zweck: Umgehung von Beschränkungen der Auslandsinvestments, Einbeziehung der VIE in Konzernbilanz des ausländischen Investors - Beispiele: Alibaba,Baidu,Tudou, Focus Media - Risiken: bisher nicht durch chinesische Behörden offiziell bestätigt strengereaufsicht bei Börsengang in Hongkong Beschränkungen durch neuesaußenhandelsrecht nicht auszuschließen Ausland China Ausländische Investoren Offshore- Holdinggesellschaft 100% WFOE Verträge Verträge chinesische Personen 100% VIE 9

10 8. Entwurf Außenhandelsgesetz - Entwurf des Ministry of Commerce vom 19. Januar Einheitliche Regelung für alle ausländischen Investitionen - Weitgehende Gleichbehandlung mit inländischen Gesellschaften - Erweiterte Prüfung, ob ausländische InvestitionAspekte nationaler Sicherheit berührt - VIE dürfte als ausländische Investition gelten - Negativkatalog statt MOFCOM Genehmigung 10

11 9. Arbeitsrechtliche Themen Thema Regelung Gesetzliche Grundlagen Arbeitsgesetz (Labour Law) vom Arbeitsvertragsgesetz (Law of PRC on Labour Contracts) vom Arbeitsvertrag Schriftlicher Arbeitsvertrag befristet oder unbefristet oder für die Dauer eines Projekts Arbeitnehmerüberlassung Eingeschränkte Zulässigkeit der Arbeitnehmerüberlassung seit März 2014 Nicht mehr als 10% aller Arbeitsnehmer Nur für Zeitarbeiter, Aushilfskräfte oder Ersatzkräfte Kündigung Kündigung durch den Arbeitsnehmer Ordentlich: 30-tägige Kündigungsfrist + schriftliche Form Außerordentlich: gesetzliche Kündigungsgründe + ohne Frist Kündigung durch den Arbeitsgeber gesetzlicher Kündigungsgrund personenbedingte und betriebsbedingte Kündigungsgründe Abfindung Grundsätzlich pro Beschäftigungsjahr ein Monatsgehalt, für Gutverdiener gilt nicht das vertragliche Gehalt sondern die regionale Beitragsbemessungsgrenze Betriebsgewerkschaft Wird von Regierung unterstützt und auf verschiedenen Ebenen organsiert Gewerkschaft auf Unternehmensebene In Unternehmen mit mehr als 25 Gewerkschaftsmitgliedern Finanzierung: Mitgliederbeiträge + Unternehmensbeiträge (2% payroll) Aufgabe: Ausgleich der Interessen der Arbeitsnehmer und Arbeitsgeber Betriebsrat von allen Arbeitnehmern gewählt Mitbestimmung des Betriebsrats, wenn wichtige Arbeitnehmerinteressen betroffen Empfehlungen Ausrichtung der Personalstrategie an lokalen und zentralen Arbeitsgesetzen Dokumentation von Mitarbeiterkonsultationen Klare Aktenführung einschließlich vollständiger und robuster Arbeitsverträge 11

12 10. Sozialversicherung Sozialversicherungsbeiträge in China ( ) Beijing Shanghai Guangzhou Arbeitgeber Arbeitnehmer Arbeitgeber Arbeitnehmer Arbeitgeber Arbeitnehmer Rentenversicherung 20% 8% 22% 8% 20% 8% Krankenversicherung 10% 2%+3 12% 2% 8% 2% Arbeitslosenversicherung 1% 0.2% 1.7% 1% 2% 1% Arbeitsunfallversicherung 0.48% / 0.5% / 0.5%, 1.0%, 1.5% Mutterschaftsversicherung 0.8% / 0.8% / 0.85% / / Beiträge zum Wohnungsfonds 12% 12% 7% 7% 5%-20% 5%-20% Quelle: Human Resources und Sozialversicherung Bureau 12

13 11. IP Themen IP Behörde und Verfahren Schutzdauer Marken Patente (Erfindungspatente, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster) Urheberrechte (auch Software) Chinesisches Markenamt (CTMO) - Dauer: ca. neun Monate - Markenvertreter für ausländische Unternehmen ohne Sitz in China zwingend - Registrierung als chinesische und westliche Marke Erstreckung der internationalen Marke auf China (Madrid Protokoll) Staatsamt für Geistiges Eigentum (SIPO) - Dauer: drei bis fünf Jahre für Erfindungpatente, sonst ca. ein Jahr - Patentvertreter für ausländische Unternehmen ohne Sitz in China zwingend Erstreckung der nationalen Anmeldung im Ausland auf China (nach Pariser Convention) oder internationale Anmeldung unter PCT Vertrag Zentrum für Urheberrechtsschutz China (CPCC) - Dauer ca. 30 Arbeitstage - Registrierung nicht konstitutiv, aber als Nachweis für Durchsetzung empfehlenswert - Verteter für ausländische Unternehmen ohne Sitz in China zwingend 10 Jahre ab Registrierung mit Verlängerungsoption Erfindungspatente: 20 Jahre; ansonsten: 10 Jahre Lebenszeit plus 50 Jahre Für juristische Person: 50 Jahre ab Veröffentlichung Durchsetzung: - Verwaltungs-, Zivil- oder Strafverfahren - Registrierung des IP bei Zollbehörden Einziehung von Produkten 13

14 12. Aktuelle Steuerthemen (Überblick) - Besteuerung der indirekten Übertragung von Vermögen (Grundbesitz) - Strengere Kontrolle von Verrechnungspreisen - Einschränkungen der lokalen Steueranreize - Umsatzssteuerreform: Übergang von der Geschäftssteuer zur Umsatzsteuer - Stärkere Aus- und Einfuhrkontrollen - Neues Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-China (wohl ab 1. Januar 2017 in Kraft) 14

15 13. Typische Bedenken - Harte Sanktionen gegen Korruption und Bestechung - Harte Sanktionen gegen Wettbewerbsverstöße - Investitionsbeschränkungen durch die gegenwärtige Rechtslage - Erhöhte Grunderwerbsteuer - Probleme beim Management von Joint-Venture Gesellschaften - Steigende Lohnkosten Probleme sind nicht unüberwindbar, aber für Ihren Markteintritt zu analysieren! 15

16 14. Weitere Informationen Website der Investitionsförderungsbehörde des chinesischen Handelsministeriums - Website einzelner Industrie- und Handelskammern, z.b. Website King & Wood Mallesons Doing Business in China Website Germany Trade & Invest 16

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