Mandanten Information für Ärzte und Zahnärzte

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Mandanten Information für Ärzte und Zahnärzte"

Transkript

1 FRÜHAUF SteuerBeratung Georgstraße Wunstorf Mandanten Information für Ärzte und Zahnärzte Ausgabe März/April 2014 Prüfungsanordnung: Kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten bei einer Betriebsprüfung? Agentur für Arbeit: Lohnkostenzuschüsse sind als Betriebseinnahmen zu versteuern Umsatzsteuer: Labordiagnostische Typisierungsleistungen sind steuerfrei Mieteinkünfte: Vorfälligkeitsentschädigungen keine nachträglichen Werbungskosten Steuertipp: Basisversicherungsbeiträge erhöhen Höchstbetrag für Unterhalt Umsatzsteuerfreiheit: Hausarztzentrierte und besondere ambulante Versorgung Familienheim: Schenkung von Zweit- und Ferienwohnungen ist nicht begünstigt Pkw-Nutzung: Anscheinsbeweis der tatsächlichen Privatnutzung und Fahrtenbuch Immobilien: Schuldzinsenabzug nach steuerfreiem Verkauf eines Mietobjekts Lipödem: Steuerabzug für Fettabsaugung ist nur mit amtsärztlichem Gutachten möglich Steuertipp: Fahrgeldzuschuss als Sachbezug Abgeltungsteuer: Nicht jedes Näheverhältnis schließt günstige Zinsbesteuerung aus Rechtslage ab 2015: Neuregelung zum Kirchensteuerabzug bei Kapitalertragsteuer Handwerkerleistungen: Steuerbonus setzt Steuerschuld voraus. Anwendungsschreiben zu haushalts-nahen Dienstleistungen. Hausapotheke: Keine außergewöhnliche Belastung ohne ärztliche Verordnung Steuertipp: Nachträgliche Übernahme der Schenkungsteuer für eine Schenkung Anlage: Sonderinformation zu den wichtigsten steuerfreien, steuerbegünstigten und sozialversicherungsfreien Zuwendungen 2013/2014 im Überblick.

2 Mandanten-Information für Ärzte und Zahnärzte 01/14, Seite 2 Prüfungsanordnung Kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten bei einer Betriebsprüfung? Wenn der Betriebsprüfer seinen Besuch ankündigt, sollten Sie Ihre Rechte und Pflichten während der Prüfung schon vorher kennen. Das Bundesfinanzministerium hat kürzlich die wichtigsten Aspekte zusammengefasst: Erhalten Sie eine Prüfungsanordnung, können Sie den vom Finanzamt bestimmten Prüfungsbeginn verschieben, wenn Sie hierfür wichtige Gründe vorbringen (z.b. Krankheit). Sie müssen dem Prüfer (kostenlos!) einen geeigneten Raum bzw. Arbeitsplatz samt Hilfsmitteln zur Verfügung stellen. Sie haben Ihre Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und sonstigen benötigten Unterlagen vorzulegen und zu erläutern, die erbetenen Auskünfte zu erteilen und den Prüfer beim Zugriff auf die Daten zu unterstützen. Der Prüfer kann verlangen, dass ihm die auf einem Datenträger gespeicherten Unterlagen lesbar gemacht oder ausgedruckt werden. Der Prüfer kann über Ihr Datenverarbeitungssystem per Nur-Lesezugriff auf gespeicherte Daten zugreifen. Alternativ darf er maschinell verwertbare Datenträger wie CDs oder USB-Sticks von Ihnen verlangen oder Sie auffordern, die Daten nach bestimmten Vorgaben maschinell auszuwerten. Sofern der Prüfer etwas aufgedeckt hat, haben Sie das Recht auf eine Schlussbesprechung, bei der die ermittelten Sachverhalte gemeinsam erörtert werden. Sie können verlangen, dass Ihnen das Ergebnis der Prüfung (Prüfungsbericht) schriftlich übersandt wird, noch bevor das Finanzamt die Prüfungsfeststellungen in geänderte Steuerbescheide einfließen lässt. Ergibt sich während der Prüfung der Verdacht einer Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit, muss Ihnen umgehend mitgeteilt werden, dass gegen Sie ein Steuerstraf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet wurde. Das Finanzamt kann dann Ihre Mitwirkung bei der Aufklärung belastender Sachverhalte nicht erzwingen. Hinweis: Wenn Sie eine Prüfungsanordnung erhalten, sollten Sie uns zeitnah über den Prüfungsbeginn unterrichten, damit wir die Prüfung gemeinsam vorbereiten können. Agentur für Arbeit Lohnkostenzuschüsse sind als Betriebseinnahmen zu versteuern Arbeitslosen- oder Übergangsgeld, das Arbeitnehmern gewährt wird, ist steuerfrei. Die entsprechende Steuerbefreiungsvorschrift setzt eine Zahlung an Arbeitnehmer und nicht an Arbeitgeber voraus. Sie ist daher nicht analog auf Lohnkostenzuschüsse der Agentur für Arbeit an den Arbeitgeber anwendbar. Wie das Finanzgericht (FG) Sachsen-Anhalt klargestellt hat, sind solche Lohnkostenzuschüsse dem Gewinn als Betriebseinnahmen hinzuzurechnen. Das gilt auch für die Rückerstattung von Arbeitgeberbeiträgen der Krankenversicherungen. Denn der Arbeitgeber konnte die für seine Belegschaft an die Krankenkassen geleisteten Zahlungen als Betriebsausgaben abziehen. Hinweis: Beim Bundesfinanzhof läuft derzeit ein Musterprozess zu der Frage, ob auch Eingliederungszuschüsse als Betriebseinnahmen zu versteuern sind. Das FG Hessen hatte diese Frage bejaht. Umsatzsteuer Labordiagnostische Typisierungsleistungen sind steuerfrei Ärztliche oder zahnärztliche Heilbehandlungsleistungen sind umsatzsteuerfrei. Bei bestimmten Leistungen, die nur mittelbar einer Heilung dienen, bestand bisher Unsicherheit darüber, ob auch diese steuerfrei sind. So gab es einzelne Finanzgerichte, die bei nur vorbereitenden Maßnahmen eine Steuerpflicht annahmen. Das Bundesfinanzministerium hat nunmehr klargestellt, dass auch labordiagnostische Typisierungsleistungen steuerfrei sind. Solche Leistungen werden im Rahmen der Vorbereitung einer Stammzellentransplantation zur Suche nach einem geeigneten Spender zur Behandlung einer lebensbedrohlich erkrankten Person erbracht. Sie müssen durch das Zentrale Knochenmarkspender- Register Deutschland beauftragt werden. Leistungen im Rahmen der Medikamentenforschung sind dagegen steuerpflichtig. Hinweis: Bei Heilbehandlungsleistungen gilt der Grundsatz, dass nicht alle Leistungen steuerfrei sind. Insbesondere ästhetische, plastisch-chirurgische Leistungen können umsatzsteuerpflichtig sein. Entscheidend für die Steuerfreiheit ist, dass diese Leistungen einem konkreten therapeutischen Ziel dienen. Auch bestimmte gutachterliche Leistungen können

3 umsatzsteuerpflichtig sein. So sind gerichtliche Gutachten oder Gutachten im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) umsatzsteuerpflichtig. Mieteinkünfte Vorfälligkeitsentschädigungen keine nachträglichen Werbungskosten Wenn Sie eine kreditfinanzierte und bisher vermietete Immobilie verkaufen und lastenfrei übertragen müssen, verlangt die kreditgebende Bank in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung. Laut Finanzgericht Düsseldorf ist eine solche Vorfälligkeitsentschädigung nicht als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Ursprünglich wurde der Kredit zur Anschaffung eines Vermietungsobjekts aufgenommen. Durch dessen Verkauf wird der Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung unterbrochen. Das gilt insbesondere, wenn die vorzeitige Rückführung des Kredits auf der Verpflichtung des Verkäufers zur lastenfreien Übereignung des Grundstücks beruht. Vorfälligkeitsentschädigungen sind in einem solchen Fall nicht den - bis zum Verkauf erzielten laufenden - Mieteinkünften, sondern dem Veräußerungsvorgang zuzurechnen. Etwas anderes folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Danach können Schuldzinsen auch nach dem Verkauf eines Vermietungsobjekts innerhalb der Spekulationsfrist abziehbar sein, wenn der Verkaufserlös nicht ausreicht, um die Darlehensverbindlichkeit zu tilgen (vgl. Ausgabe 06/13). Die zehnjährige Veräußerungsfrist war im Streitfall aber schon abgelaufen. Steuertipp Basisversicherungsbeiträge erhöhen Höchstbetrag für Unterhalt Unterstützen Sie Personen finanziell, die Ihnen oder Ihrem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigt sind (z.b. einen Elternteil)? Dann können Sie Ihre Unterhaltsleistungen bis maximal jährlich als außergewöhnliche Belastungen abziehen. Dieser Höchstbetrag erhöht sich um Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die für die Absicherung der unterhaltsberechtigten Personen aufgewandt werden und nicht als Sonderausgaben abziehbar sind (abzüglich 4 % für Krankengeld). Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass der Unterhaltsverpflichtete diese Beiträge nicht unbedingt tatsächlich gezahlt oder erstattet haben muss, damit sich der Höchstbetrag erhöht. Vielmehr genügt es, wenn er seiner Unterhaltsverpflichtung nachgekommen ist. Andere unvermeidbare Versicherungsbeiträge können allerdings nicht steuerlich berücksichtigt werden: Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge sowie der herausgerechnete Krankengeldanteil bleiben außer Betracht. Hinweis: Der abziehbare Unterhaltshöchstbetrag wird durch eigene Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Personen gemindert, die über 624 liegen. Die unvermeidbaren Versicherungsbeiträge werden schon seit 2010 nicht mehr bei der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge berücksichtigt. Umsatzsteuerfreiheit Hausarztzentrierte und besondere ambulante Versorgung Das Sozialrecht sieht vor, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine besondere hausärztliche Versorgung (hausarztzentrierte Versorgung) zur Verfügung stellen müssen. Zudem können die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten die ambulante ärztliche Versorgung durch spezielle Leistungserbringer anbieten (besondere ambulante Versorgung). Für die Versicherten ist die Teilnahme an diesen speziellen Versorgungsformen freiwillig. Die Dienstleistungen der Einrichtungen, die an diesen speziellen Formen der Leistungserbringung teilnehmen, sind von der Umsatzsteuer befreit. Darauf hat das Bundesfinanzministerium (BMF) hingewiesen. Voraussetzung ist, dass ein entsprechender Vertrag mit dem Sozialversicherungsträger besteht. Für die Steuerbefreiung muss daher entweder ein Vertrag über die hausarztzentrierte Versorgung oder über die besondere ambulante Versorgung vorliegen. Hinweis: Der Gesetzgeber hat das Umsatzsteuergesetz erst Mitte letzten Jahres angepasst. Laut BMF kommt die Steuerfreiheit bei Vorliegen entsprechender Vereinbarungen auch für Zeiträume in Betracht, die vor dem Inkrafttreten der Neuregelung liegen.

4 Mandanten-Information für Ärzte und Zahnärzte 01/14, Seite 4 Familienheim Schenkung von Zweit- und Ferienwohnungen ist nicht begünstigt Ehegatten und Lebenspartner können sich untereinander ein selbstbewohntes Familienheim übertragen, ohne dass dafür Schenkungsteuer anfällt. Diese Steuerfreiheit gilt seit 2009 in ähnlicher Form auch für Erwerbe von Todes wegen unter Ehegatten und Lebenspartnern sowie in Fällen, in denen Kinder oder Enkel ein Familienheim von ihren (Groß-)Eltern erben. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun entschieden, dass die Steuerfreiheit allerdings nicht für die Übertragung von Ferien- und Zweitwohnungen gilt. Im Urteilsfall hatte ein Ehemann seiner Frau im Jahr 2008 eine Doppelhaushälfte auf Sylt geschenkt, die sie zuvor gemeinsam als Zweitwohnung genutzt hatten. Das Finanzamt hatte diesen Vorgang der Schenkungsteuer unterworfen und erhielt nun Rückendeckung vom BFH: Die Übertragung eines selbstbewohnten Hauses ist steuerpflichtig, wenn sich darin nicht der Lebensmittelpunkt der Eheleute befindet. Nach der Argumentation des BFH darf die Befreiung für Familienwohnheime nur in engen Grenzen gewährt werden, da es sachlich nicht gerechtfertigt ist, alle selbstgenutzten Häuser und Eigentumswohnungen von Ehepaaren steuerfrei zu belassen. Hinweis: Zweit- und Ferienwohnungen können somit nicht steuerfrei übertragen werden. Der BFH weist allerdings darauf hin, dass es für die Bestimmung des Lebensmittelpunkts auf den Zeitpunkt der Übertragung ankommt. Wer seinen Lebensmittelpunkt vor der Schenkung nachweislich in die Zweit- oder Ferienwohnung verlegt hat, kann die Steuerbefreiung also beanspruchen. Pkw-Nutzung Anscheinsbeweis der tatsächlichen Privatnutzung und Fahrtenbuch Als selbständig tätiger Arzt sind Sie daran interessiert, die Kosten eines betrieblichen Fahrzeugs möglichst umfassend steuerlich geltend zu machen. Bei einer betrieblichen Nutzung von über 50 % können Sie alle Kosten absetzen. Allerdings müssen Sie die Privatnutzung des Fahrzeugs nach der 1-%-Regelung versteuern, sofern Sie kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen. Grundsätzlich spricht die allgemeine Lebenserfahrung bei betrieblichen Fahrzeugen dafür, dass sie auch tatsächlich privat genutzt werden - der sogenannte Beweis des ersten Anscheins. Die bloße Behauptung, der betriebliche Pkw werde nicht für die Privatfahrten genutzt, genügt deshalb nicht, um die Anwendung der 1-%-Regelung auszuschließen. Sie können diesen Anscheinsbeweis aber erschüttern. Eine Möglichkeit besteht darin, dass Ihnen im Privatvermögen gehaltene weitere Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die dem betrieblichen Pkw in Status und Gebrauchswert vergleichbar sind. In einem vom Finanzgericht Münster entschiedenen Fall befanden sich ein älterer 3er BMW, ein Fiat 500 und ein Motorroller im Privatvermögen eines Zahnarztes. Diese Fahrzeuge waren seinem betrieblichen 5er BMW in Status und Gebrauchswert jedoch nicht vergleichbar. Auch die beiden auf die Ehefrau bzw. den volljährigen Sohn zugelassenen Fahrzeuge eigneten sich nicht als adäquate Alternativen. Sie standen dem Zahnarzt nicht uneingeschränkt für Privatfahrten zur Verfügung, sondern wurden vorrangig von den anderen Familienmitgliedern genutzt. Im Urteilsfall gelang es dem Zahnarzt auch nicht, den Anscheinsbeweis durch ein Fahrtenbuch zu erschüttern. Er hatte im Schnitt einmal pro Woche eine Fahrt zu einem Supermarkt und alle zwei Wochen eine Fahrt zu einem Baumarkt als dienstliche Fahrt ausgewiesen. Das Gericht beurteilte sein Fahrtenbuch als nicht ordnungsgemäß. Die Fahrten hätten auch dem Einkauf für den privaten Bedarf gedient. Außerdem enthielten die Zielangaben nur die Bezeichnungen der aufgesuchten Orte (z.b. Aldi, Lidl, Real, Metro, Obi, Fortbildung), ohne den betrieblichen Bezug deutlich zu machen. Daher hielten die Richter die Anwendung der 1-%-Regelung für zwingend. Immobilien Schuldzinsenabzug nach steuerfreiem Verkauf eines Mietobjekts Beim Verkauf einer Mietimmobilie reicht der Verkaufserlös häufig nicht aus, um die noch auf dem Haus lastenden Kredite zu tilgen. In einem solchen Fall können Sie die weiterhin anfallenden Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei Ihren Vermietungseinkünften geltend machen. Die Finanzverwaltung gewährt Ihnen diese Möglichkeit aber nur, wenn Sie das Haus innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist verkauft haben. Ist diese Frist überschritten, werden Schuldzinsen für eine veräußerte Mietimmobilie nicht als Werbungskosten anerkannt. Dem ist das Finanzgericht (FG) Niedersachsen entgegengetreten. Die Richter sind der Ansicht,

5 dass nachträglicher Vermietungsaufwand auch nach Ablauf der Spekulationsfrist abzugsfähig bleibt. Denn durch einen Verkauf des Objekts werde der wirtschaftliche Zusammenhang der Schuldzinsen mit den ursprünglich durch Vermietung und Verpachtung veranlassten Aufwendungen nicht aufgehoben. Auch in diesem Fall könnten die Zinsaufwendungen als nachträgliche Werbungskosten berücksichtigt werden. Hinweis: Das FG Düsseldorf ist in einem vergleichbaren Verfahren der Auffassung der Finanzverwaltung gefolgt und hat den Abzug einer Vorfälligkeitsentschädigung als nachträgliche Werbungskosten abgelehnt (vgl. Ausgabe 01/14). Auch in diesem Streitfall war die zehnjährige Spekulationsfrist bereits abgelaufen. Das letzte Wort wird der Bundesfinanzhof haben, da gegen beide Entscheidungen Revisionsverfahren anhängig sind. Lipödem Steuerabzug für Fettabsaugung ist nur mit amtsärztlichem Gutachten möglich Patienten, bei denen ein Lipödem diagnostiziert wird und die sich für eine Fettabsaugung (Liposuktion) entscheiden, brauchen vor der Behandlung ein amtsärztliches Gutachten. Nur wenn die medizinische Indikation vorher bescheinigt wird, können sie nicht von der Krankenkasse übernommene Kosten steuerlich als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. So lässt sich eine Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg zusammenfassen. Steuertipp Fahrgeldzuschuss als Sachbezug Die Finanzverwaltung hatte zunächst die Auffassung vertreten, dass kein Sachbezug, sondern Barlohn vorliegt, wenn der Arbeitgeber einen Fahrgeldzuschuss unmittelbar an den Arbeitnehmer leistet. Diese Sichtweise hat der Bundesfinanzhof (BFH) jedoch nicht mitgetragen. Damit ist die Frage, ob Barlöhne oder steuerbegünstigte Sachbezüge vorliegen, künftig - und zwar in allen offenen Fällen - allein danach zu beurteilen, welche Leistung der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber beanspruchen kann. Entscheidend ist letztlich, was der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber auf Grundlage der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen verlangen kann. Dagegen kommt es nicht darauf an, wie der Arbeitgeber den Anspruch erfüllt und seinem Arbeitnehmer den zugesagten Vorteil verschafft. Ferner ist unerheblich, ob der Arbeitgeber zur Erfüllung dieses Anspruchs selbst tätig wird oder dem Arbeitnehmer den Erwerb bei einem Dritten auf seine Kosten gestattet. Hiervon ausgehend liegen Sachbezüge auch dann vor, wenn der Arbeitgeber seine Zahlung an den Arbeitnehmer mit der Auflage verbindet, den empfangenen Geldbetrag nur in einer bestimmten Weise zu verwenden. Folglich stellt auch ein zweckgebundener Zuschuss des Arbeitgebers zu einem vom Arbeitnehmer selbst abgeschlossenen Abonnement, einer Monatskarte usw. einen steuerbegünstigten Sachbezug dar, auf den die 44- -Grenze anzuwenden ist. Abgeltungsteuer Nicht jedes Näheverhältnis schließt günstige Zinsbesteuerung aus Seit 2009 wird jeder Kapitalertrag, der über den Sparer-Pauschbetrag (801 bei Singles, bei Verheirateten) hinausgeht, abgeltend mit 25 % besteuert. In bestimmten gesetzlich geregelten Sonderfällen unterliegen Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden etc.) aber nicht dem günstigen Abgeltungsteuersatz, sondern dem in der Regel deutlich höheren persönlichen Steuersatz. Diese Sonderregel wird unter anderem angewendet, wenn Gläubiger und Schuldner einander nahestehende Personen oder Angehörige sind. Durch diesen gesetzlich vorgesehenen Ausschluss der Abgeltungsteuer sollen missbräuchliche Gestaltungen vermieden werden. Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster führt aber nicht jedes Näheverhältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer zur Besteuerung mit dem progressiven Steuersatz. Vielmehr muss aufgrund der konkreten Umstände des Vertragsverhältnisses und der daran beteiligten Personen das Motiv der Darlehensgewährung genau untersucht werden. Eine missbräuchliche Gestaltung liegt nur vor, wenn der sichere Schluss möglich ist, dass vordergründig das Gefälle zwischen dem progressiven Einkommensteuertarif und dem Abgeltungsteuersatz von 25 % ertragsorientiert ausgenutzt werden soll. Ist das nicht der Fall, sind Darlehensgläubiger und Darlehensschuldner keine nahestehenden Personen. Hinweis: Bisher ist noch nicht höchstrichterlich entschieden, wie der Begriff der nahestehenden Person auszulegen und

6 Mandanten-Information für Ärzte und Zahnärzte 01/14, Seite 6 ob die Sonderregelung überhaupt verfassungsgemäß ist. Beim Bundesfinanzhof ist dazu bereits ein Revisionsverfahren anhängig. Rechtslage ab 2015 Neuregelung zum Kirchensteuerabzug bei Kapitalertragsteuer Für Kapitalerträge, die nach dem zufließen, wird abweichend vom derzeitigen Antragsverfahren der maßgebende Kirchensteuersatz in einem automatisierten Abrufverfahren vom BZSt bereitgestellt werden. Die Abzugsverpflichteten (insb. Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie Versicherungen) sollen den Kirchensteuerabzug auf Grundlage dieser Datenbasis vornehmen. Hierbei ist folgendes Verfahren vorgesehen: jährliche (automatisierte) Abfrage durch alle Abzugsverpflichteten beim BZSt, ob der Empfänger der Erträge zum Stichtag (31.08.) kirchensteuerpflichtig ist, die hierauf erfolgte Bestätigung des BZSt ist für den Kirchensteuerabzug des Folgejahrs zugrunde zu legen (unterjährige Änderungen werden nur in der Veranlagung berücksichtigt), der Anleger kann gegenüber dem BZSt dem Datenabruf widersprechen (Sperrvermerk), in diesem Fall wird dem Abzugsverpflichteten ein Nullwert mitgeteilt; im Falle einer Kirchensteuerpflicht informiert das BZSt das zuständige Finanzamt, damit die Kirchensteuer im Rahmen der Veranlagung festgesetzt werden kann, bei Ehegattenkonten erfolgt eine hälftige Aufteilung; bei sonstigen Personenmehrheiten erfolgt (wie i.d.r. schon bisher) kein Steuerabzug. Möchte der Kirchensteuerpflichtige grundsätzlich nicht, dass das BZSt Daten zu seiner Religionszugehörigkeit auf Anfrage an kirchensteuerabzugsverpflichtete Institutionen übermittelt, kann er bis spätestens von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und direkt beim BZSt den Sperrvermerk setzen lassen. Sperrvermerke, die nach diesem Ausschlusstermin veranlasst werden, können erst im Folgejahr berücksichtigt werden. Für den Fall der Eintragung eines Sperrvermerks sind die Steuerpflichtigen sodann verpflichtet, die Kirchensteuer i.r.d. Steuererklärung nachzuerklären. Sofern dies nicht beabsichtigt ist, sollte von dem Widerspruchsrecht nicht Gebrauch gemacht werden. Anm.: Informationsschreiben werden von Kreditund Finanzdienstleistungsinstituten sowie Versicherungen derzeit versandt. Handwerkerleistungen Steuerbonus setzt Steuerschuld voraus Wenn Sie Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen, können Sie von einer Steuerermäßigung profitieren. Sie dürfen 20 % der Arbeitskosten, maximal im Jahr, von Ihrer tariflichen Einkommensteuer abziehen. Für Handwerkerleistungen, die sich steuerlich nicht auswirken, wird aber keine negative Einkommensteuer festgesetzt. Die Vergünstigung verpufft also, wenn schon ohne solche Aufwendungen keine Einkommensteuer festzusetzen ist. So lautet der Tenor eines Urteils des Finanzgerichts Niedersachsen. Im Streitfall war für die Einkünfte eines Ehepaars nach Abzug der Sonderausgaben und der Anwendung des Splittingtarifs keine Einkommensteuer festzusetzen. Das Paar hatte mit seinen Einkommensteuererklärungen auch die Berücksichtigung von Handwerkerleistungen in Höhe von rund für zwei Jahre beantragt. Das Finanzamt wies in den Steuerbescheiden darauf hin, dass die Handwerkerleistungen nicht berücksichtigt würden, weil sie sich steuerlich nicht auswirkten. Die Richter haben bestätigt, dass die Förderung ausschließlich durch einen Abzug von einer tatsächlich bestehenden Steuerschuld erfolgt. Eine Leistung in Höhe der verlorenen Steuerermäßigung sieht das Gesetz nicht vor. Anwendungsschreiben zu haushaltsnahen Dienstleistungen Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein neues Schreiben zur Anerkennung haushaltsnaher Dienstleistungen veröffentlicht. Hierin präzisiert die Behörde, welche Aufwendungen steuerlich berücksichtigungsfähig sind und welche nicht. U. a. stellt das BMF klar, dass handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme nicht begünstigt sind. Neubaumaßnahmen sind dabei alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Haushalts bis zu dessen Fertigstellung anfallen. Berücksichtigungsfähig sind dagegen Maßnahmen im Zusammenhang mit neuer Wohn- bzw.

7 Nutzflächenschaffung in einem vorhandenen Haushalt. Damit können auch Handwerkerleistungen im Zusammenhang mit Gartenarbeiten, einem Dachausbau oder dem Anbau eines Wintergartens berücksichtigt werden, was bisher umstritten war. Tipp: Es ist ratsam, erst in das Haus einziehen, dann Carport, Garage oder Gartenzaun etc. errichten lassen. Auch äußert sich das BMF zur Berücksichtigung von Aufwendungen außerhalb des Grundstücks: Bei Dienstleistungen, die sowohl auf öffentlichem Gelände als auch auf Privatgelände durchgeführt werden (z. B. Straßen- und Gehwegreinigung, Winterdienst), sind nur Aufwendungen für Dienstleistungen auf dem Privatgelände begünstigt. Das gilt auch dann, wenn eine konkrete Verpflichtung besteht wie die Schneeräumung von öffentlichen Gehwegen. Nicht begünstigt sind Aufwendungen, bei denen die Entsorgung im Vordergrund steht (wie die Müllabfuhr). Auch Gutachtertätigkeiten, wie z. B. Mess- oder Überprüfungsarbeiten, eine Legionellenprüfung oder die Kontrolle von Aufzügen oder von Blitzschutzanlagen, sind nicht begünstigt. Das gilt auch, wenn diese Leistungen durch einen Schornsteinfeger erbracht werden, dessen Schornstein-Kehrarbeiten sowie Reparatur- und Wartungsarbeiten als Handwerkerleistung begünstigt sind. Hinweis: Aus Vereinfachungsgründen brauchen Schorn-steinfegerleistungen bis einschließlich VZ 2013 nicht in Kehr-, Reparatur- und Wartungsarbeiten einerseits (begünstigt) und Messoder Überprüfungsarbeiten sowie Feuerstättenschau andererseits (nicht begünstigt) aufgeteilt zu werden. Sie können bis dahin als einheitliche begünstigte Handwerkerleistung berücksichtigt werden. Ab VZ 2014 ist allerdings ein gesonderter Ausweis der unterschiedlichen Arbeiten in der Rechnung erforderlich. Hausapotheke Keine außergewöhnliche Belastung ohne ärztliche Verordnung Im Einkommensteuergesetz heißt es seit 2011, dass Krankheitskosten - ohne Rücksicht auf Art und Ursache der Erkrankung - aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig erwachsen. Für eine steuerliche Berücksichtigung müssen Patienten die Zwangsläufigkeit in bestimmten Fällen allerdings formalisiert nachweisen, etwa bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln: durch die von deren Kauf ausgestellte Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers; Maßnahmen, die nicht eindeutig nur der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen bzw. deren medizinische Indikation schwer zu beurteilen ist: durch ein vor Beginn der Maßnahme ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder die ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung; Fahrten zu einem Ehegatten oder Kind im Krankenhaus: durch eine Bescheinigung des behandelnden Krankenhausarztes, der bestätigt, dass der Besuch entscheidend zur Heilung oder Linderung der Krankheit beiträgt. So können auch die Kosten von Medikamenten für die Hausapotheke - etwa von Schmerzmitteln oder Erkältungspräparaten - ohne ärztliche Verordnung nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Das Argument, viele Arzneimittel würden seit der Gesundheitsreform nicht mehr verschrieben, obwohl sie notwendig seien, überzeugte das Finanzgericht Rheinland- Pfalz nicht. Gerade vorbeugende Medikamente wie Schmerz-, Erkältungs- und Grippemittel würden ohne Verordnung gekauft. Steuertipp Nachträgliche Übernahme der Schenkungsteuer für eine Schenkung Sowohl der Schenker als auch der Beschenkte kann die Schenkungsteuer entrichten. Übernimmt der Schenker die Schenkungsteuer für den Beschenkten, kann dessen Entlastung als steuerbare Zusatzleistung angesehen werden. Daher stellt sich die Frage, ob der dem Beschenkten ursprünglich zugewendete Betrag zuzüglich der übernommenen Schenkungsteuer als steuerpflichtiger Erwerb bewertet werden kann. Eine Zusammenrechnung von Zuwendung und Steuer kommt nur in Betracht, wenn die Verpflichtung zur Übernahme der Schenkungsteuer schon zum Zeitpunkt der Hauptzuwendung bestanden hat. Darauf weist das Finanzgericht Hessen in einer aktuellen Entscheidung hin. Nur in einem solchen Fall sei der Wert der ursprünglichen Schenkung zu erhöhen. Wenn sich der Schenker aber erst später, nach der Ausführung der Schenkung, zur Übernahme der Schenkungsteuer bereit erklärt, ist das eine zweite, separate Zuwendungsentscheidung. Michael Frühauf, Steuerberater Achim Hardekopf, Steuerberater Wunstorf im März 2014

Ausgabe für Heilberufe Februar 2014

Ausgabe für Heilberufe Februar 2014 Uwe Martens Steuerberatungsgesellschft mbh Schillerplatz 11 18055 Rostock Telefon: 0381-25 23 00 Fax: 0381-25 23 020 E-Mail: info@umstb.de Internet: http://www.umstb.de Ausgabe für Heilberufe Februar 2014

Mehr

Ausgabe für Heilberufe Januar 2014

Ausgabe für Heilberufe Januar 2014 Uwe Martens Steuerberatungsgesellschft mbh Schillerplatz 11 18055 Rostock Telefon: 0381-25 23 00 Fax: 0381-25 23 020 E-Mail: info@umstb.de Internet: http://www.umstb.de Ausgabe für Heilberufe Januar 2014

Mehr

Checkliste Abgeltungssteuer

Checkliste Abgeltungssteuer Checkliste Abgeltungssteuer Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen soll den Anwender durch die komplizierte Materie der Abgeltungsteuer führen und schließlich klären, ob die Kapitaleinkünfte wirklich

Mehr

Ausgabe für Heilberufe März 2014

Ausgabe für Heilberufe März 2014 Uwe Martens Steuerberatungsgesellschft mbh Schillerplatz 11 18055 Rostock Telefon: 0381-25 23 00 Fax: 0381-25 23 020 E-Mail: info@umstb.de Internet: http://www.umstb.de Ausgabe für Heilberufe März 2014

Mehr

1 Aus der Gesetzgebung

1 Aus der Gesetzgebung Einkommensteuer -Info April 2015 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung... 1 1. Alleinerziehende: Entlastungsbetrag

Mehr

Merkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt

Merkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt Pkw-Nutzung durch Unternehmer Inhalt 1 Allgemeines 2 Betriebs- oder Privatvermögen: Die Nutzungsart entscheidet! 3 Die private Pkw-Nutzung wie wird sie besteuert? 4 Wie werden die Kosten ermittelt? 5 Was

Mehr

Vorsorgeaufwendungen Rentenbesteuerung Kapitallebensversicherungen Neuerungen ab dem 01.01.2005

Vorsorgeaufwendungen Rentenbesteuerung Kapitallebensversicherungen Neuerungen ab dem 01.01.2005 Vorsorgeaufwendungen Rentenbesteuerung Kapitallebensversicherungen Neuerungen ab dem 01.01.2005 Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) wurde die Beitragsfreistellung

Mehr

Steuertipp: Handwerkerleistungen in Privathaushalten. Mecklenburg Vorpommern. Finanzministerium

Steuertipp: Handwerkerleistungen in Privathaushalten. Mecklenburg Vorpommern. Finanzministerium Steuertipp: Handwerkerleistungen in Privathaushalten Mecklenburg Vorpommern Finanzministerium Vorwort Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, trotz der wirtschaftlich hohen Bedeutung der großen und weltweit

Mehr

- Newsletter April/Mai 2008

- Newsletter April/Mai 2008 - - Steuerlabyrinth? Nicht den Faden verlieren, wir helfen Ihnen gerne!! Bürstadt Stockstadt - Newsletter April/Mai 2008 Termine Mai 2008 Termine Juni 2008 Aufteilung von Steuerrückständen bei Eheleuten

Mehr

Die Steuerbescheinigung

Die Steuerbescheinigung Die Steuerbescheinigung Mit Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 hat der Gesetzgeber ein neues Format der Steuerbescheinigung definiert. Die wichtigsten Punkte der Bescheinigung möchten wir Ihnen

Mehr

Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen

Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen Name, Vorname: Anschrift: Geburtsdatum: Beruf (Angabe freiwillig) 1. Meine steuerpflichtigen

Mehr

Ausgabe für Heilberufe Dezember 2010

Ausgabe für Heilberufe Dezember 2010 Uwe Martens Steuerberatungsgesellschft mbh Schillerplatz 11 18055 Rostock Telefon: 0381-25 23 00 Fax: 0381-25 23 020 E-Mail: info@umstb.de Internet: http://www.umstb.de Ausgabe für Heilberufe Dezember

Mehr

Freibeträge richtig nutzen Die Wirkungsweise der persönlichen Freibeträge in der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Freibeträge richtig nutzen Die Wirkungsweise der persönlichen Freibeträge in der Erbschaft- und Schenkungsteuer HAUS + GRUND MÜNCHEN INFORMIERT Freibeträge richtig nutzen Die Wirkungsweise der persönlichen Freibeträge in der Erbschaft- und Schenkungsteuer von convocat GbR, München www.convocat.de Einleitung Im Zusammenhang

Mehr

Immobiliensteuer NEU. Stabilitätsgesetz 2012. Neuordnung der Immobilienbesteuerung

Immobiliensteuer NEU. Stabilitätsgesetz 2012. Neuordnung der Immobilienbesteuerung Immobiliensteuer NEU Stabilitätsgesetz 2012 Neuordnung der Immobilienbesteuerung Einkommensteuer Private Grundstücksveräußerungen Immo-ESt Immobilienertragsteuer Bisherige Rechtslage Bisherige Rechtslage

Mehr

Notwendige Belege für Ihre Einkommensteuerberatung 2012

Notwendige Belege für Ihre Einkommensteuerberatung 2012 Notwendige Belege für Ihre Einkommensteuerberatung 2012 Inhalt 1 Allgemeine Angaben 2 Einkünfte 3 Einkünfte aus Kapitalvermögen 4 Miet-/Pachteinnahmen 5 Haben Sie weitere Einnahmen? 6 Kinder 7 Werbungskosten

Mehr

1 DasBFH-Urteil vom 22. November 2007 V R 43/06 wird zeitgleich mit diesem BMF-Schreiben im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht.

1 DasBFH-Urteil vom 22. November 2007 V R 43/06 wird zeitgleich mit diesem BMF-Schreiben im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht. BMF 30. 9. 2008 IV B 8 - S 7306/08/10001 BStBl 2008 I S. 896 Umsatzsteuer; 15 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) Vorsteuerabzug bei der Anschaffung oder Herstellung von Gebäuden, die sowohl zur Erzielung

Mehr

HAUS + GRUND MÜNCHEN INFORMIERT

HAUS + GRUND MÜNCHEN INFORMIERT HAUS + GRUND MÜNCHEN INFORMIERT Eigennutzung ist nicht gleich Eigennutzung - unterschiedliche Betrachtungsweisen des Bundesfinanzhofs zur eigengenutzten Wohnimmobilie in der Einkommensteuer und in der

Mehr

BUNDESFINANZHOF. Urteil vom 11. März 2009 XI R 69/07. Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 7. April K 5764/04 U (EFG 2008, 495)

BUNDESFINANZHOF. Urteil vom 11. März 2009 XI R 69/07. Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 7. April K 5764/04 U (EFG 2008, 495) BUNDESFINANZHOF Ein Unternehmer, der ein gemischtgenutztes Gebäude zum Teil für steuerfreie Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt und zum Teil für private Wohnzwecke verwendet, hat auch für die Zeit ab dem

Mehr

Welche Formulare braucht der Kapitalanleger für die Steuererklärung? Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Anlage KAP

Welche Formulare braucht der Kapitalanleger für die Steuererklärung? Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Anlage KAP Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Bei der Einkommensteuer (EKSt) werden 7 Einkunftsarten unterschieden: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Einkünfte aus selbstständige Arbeit Einkünfte aus

Mehr

Aktuelle steuerliche Entwicklungen

Aktuelle steuerliche Entwicklungen 1 2 3 Aktuelle steuerliche Entwicklungen Aktuelle steuerliche Entwicklungen Themen: I. II. Intention des Gesetzgebers: Verhinderung der Kapitalflucht Beispiel: Klaus Z. hat in den Vorjahren Einkünfte aus

Mehr

Welche Formulare braucht der Kapitalanleger für die Steuererklärung? Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Anlage KAP

Welche Formulare braucht der Kapitalanleger für die Steuererklärung? Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Anlage KAP Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Bei der Einkommensteuer (EKSt) werden 7 Einkunftsarten unterschieden: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Einkünfte aus selbstständige Arbeit Einkünfte aus

Mehr

Tenor. Tatbestand. FG München, Urteil v. 13.01.2015 2 K 3067/12. Titel: (Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften)

Tenor. Tatbestand. FG München, Urteil v. 13.01.2015 2 K 3067/12. Titel: (Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften) FG München, Urteil v. 13.01.2015 2 K 3067/12 Titel: (Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften) Normenketten: 42 FGO 351 AO 171 Abs 10 AO 10d EStG 2002 175 Abs 1 S 1 Nr 1 AO 23 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002

Mehr

Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht. Nr. 4 - April 2011

Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht. Nr. 4 - April 2011 Rundschreiben Sonnemann & Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer Frankenallee 16 65779 Kelkheim Tel.: 06195 / 9922-0 Fax: 06195 / 9922-22 www.sonnemann.org Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-,

Mehr

I. Grundsätze des BFH-Urteils vom 24. September 2014, V R 19/11

I. Grundsätze des BFH-Urteils vom 24. September 2014, V R 19/11 Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL

Mehr

Steuerliche Behandlung von Versicherungen Personenversicherungen

Steuerliche Behandlung von Versicherungen Personenversicherungen Steuerliche Behandlung von Versicherungen Personenversicherungen Versicherungsart Beitragszahlung Leistung Berufsunfähigkeitsversicherung 1. Schicht (Rürup-Rente) Aufwendungen zur Altersvorsorge nach 10

Mehr

Abgeltungsteuer. STEUERBERATERKANZLEI ERLER PROBST Garching

Abgeltungsteuer. STEUERBERATERKANZLEI ERLER PROBST Garching Abgeltungsteuer 53 Reform der Erbschaft- & Schenkungsteuer Änderungen bei Erbschaftsteuerfestsetzung Fazit: Altes Erbschaftsteuerrecht nur noch kurze Zeit anwendbar Handlungsbedarf Steuerliche Aspekte

Mehr

Merkblatt Nebenberufliche Tätigkeiten

Merkblatt Nebenberufliche Tätigkeiten Merkblatt Nebenberufliche Tätigkeiten CONTAX HANNOVER Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaftsgesellschaft mbb Dr. Horst Garbe Christina Haß Gerhard Kühl Hans-Böckler-Allee 26 30173 Hannover Telefon

Mehr

Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung In einem ausführlichen Schreiben vom 7.6.2010 (Aktenzeichen IV C 4 S 2285/07/0006:001, Dok. 2010/0415733) hat die Finanzverwaltung zur steuerlichen Behandlung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche

Mehr

Informationsbrief. zum 1. September 2007. Inhalt

Informationsbrief. zum 1. September 2007. Inhalt Elfriede Schuster Steuerberaterin Laufertorgraben 6 90489 Nürnberg Informationsbrief zum 1. September 2007 Inhalt 1. Allgemeines 7. Abgeltung entgangenen Urlaubs bei GmbH 2. Übernahme der Beiträge zur

Mehr

ETL Newsletter April 2017

ETL Newsletter April 2017 ETL Newsletter April 2017 Zumutbare bei außergewöhnlichen Belastungen sinkt Bundesfinanzhof legt Berechnungsweise der zumutbaren Belastung neu aus Entstehen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig Aufwendungen,

Mehr

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Unternehmen in den Bereichen Kinderbetreuung, Tagegeld und Fahrzeugnutzung

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Unternehmen in den Bereichen Kinderbetreuung, Tagegeld und Fahrzeugnutzung Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Unternehmen in den Bereichen Kinderbetreuung, Tagegeld und Fahrzeugnutzung 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Unternehmen in den Bereichen

Mehr

Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder

Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL

Mehr

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen Haushaltsnahe Dienstleistungen Mandanteninformation Erstellt von: Michael Hommelsheim, c/o Düren Binsfelder Straße 298 52351 Düren Fon (0 24 21) 9 77 5-0 Fax 9 77 5-33 m.hommelsheim@immobilien-center-dueren.de

Mehr

Erb. 14 ErbStG bei Übernahme der Schenkungsteuer durch den Schenker. Bstg. 1. Musterfall. 2. Schenkungsteuer wurde vom Schenker übernommen

Erb. 14 ErbStG bei Übernahme der Schenkungsteuer durch den Schenker. Bstg. 1. Musterfall. 2. Schenkungsteuer wurde vom Schenker übernommen SCHENKUNGSTEUER 14 StG bei Übernahme der Schenkungsteuer durch den Schenker von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster Schon die Beispiele zu 14 StG in den StH zeigen, dass die Umsetzung der Vorschrift in

Mehr

Die neue Abgeltungsteuer: Wir sorgen für Durchblick.

Die neue Abgeltungsteuer: Wir sorgen für Durchblick. Die neue Abgeltungsteuer: Wir sorgen für Durchblick. Die Abgeltungsteuer betrifft uns alle. Mehr oder weniger. Am 1. Januar 2009 wird sie Realität: die neue Abgeltungsteuer. Was das für Ihre Geldanlage

Mehr

zdie Neuregelungen auf einen Blick

zdie Neuregelungen auf einen Blick 50 EStG zdie Neuregelungen auf einen Blick z Stärkere Bindung der Gewährung von Grundfreibetrag und Sonderausgabenabzug an beschränkt steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit z Anpassungen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abgabenordnung...11

Inhaltsverzeichnis. Abgabenordnung...11 Inhaltsverzeichnis Abgabenordnung...11 A1 Grundlagen des Steuerrechts...12 1. Einnahmen des Staates... 12 2. Rechtliche Grundlagen... 13 3. Steuergesetzgebung...14 4. Steuerarten... 15 5. Aufbau der Finanzverwaltung...

Mehr

Unternehmenssteuerreform 2008:

Unternehmenssteuerreform 2008: Unternehmenssteuerreform 2008: Kapitalerträge und Abgeltungssteuer 1 I. Kernaussagen: Ausweitung der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen Wegfall der Spekulationsfrist Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens

Mehr

Checkliste zur Einkommensteuererklärung

Checkliste zur Einkommensteuererklärung Kommentierte Checkliste 6 2015 Nr. 1019.1 Checkliste zur Einkommensteuererklärung Zum Ausfüllen durch den Mandanten Inhalt 1. Stammdaten 2. Kinder 3. Sonderausgaben 3.1. Werden Unterhaltszahlungen an den

Mehr

Fragen und Antworten zur Abgeltungsteuer Regelungen für die in Luxemburg geführten Depots

Fragen und Antworten zur Abgeltungsteuer Regelungen für die in Luxemburg geführten Depots Der folgende Fragen-Antworten-Katalog * gibt Ihnen einen Überblick über die aktuell gültigen Inhalte der Abgeltungsteuer, speziell im Bereich der Investmentfonds. Hierbei werden insbesondere die allgemeinen

Mehr

bei Abgabe nach dem 31. Dezember 2003 bis zum 31. Dezember 2004 25% bei Abgabe nach dem 31. Dezember 2004 bis zum 31.

bei Abgabe nach dem 31. Dezember 2003 bis zum 31. Dezember 2004 25% bei Abgabe nach dem 31. Dezember 2004 bis zum 31. Dipl.-Kfm. Knut Lingott Steuerberater Fachberater für internationales Steuerrecht Wielandstraße 30. 10629 Berlin Telefon / -fax +49 (0)30 887786-0 / - 77 E-Mail knut@lingott.de Internet www.lingott.de

Mehr

Aktuelle Steuer-Information KOMPAKT 12/10

Aktuelle Steuer-Information KOMPAKT 12/10 Aktuelle Steuer-Information KOMPAKT 12/10 Uwe Martens Steuerberatungsgesellschft mbh Schillerplatz 11 18055 Rostock Telefon: 0381-25 23 00 Fax: 0381-25 23 020 E-Mail: info@umstb.de Internet: http://www.umstb.de

Mehr

Herzlich Willkommen zum 11. Kölner Vorsorge-Tag 2018

Herzlich Willkommen zum 11. Kölner Vorsorge-Tag 2018 Herzlich Willkommen zum 11. Kölner Vorsorge-Tag 2018 Kurzvortrag Steuerliche Aspekte bei Senioren Dipl.-Kfm. StB Ralph W. Pesch, Köln Grundsatz: Alle Senioren sind mit ihren Altersbezügen steuerpflichtig

Mehr

FG Berlin-Brandenburg - Vorrang der Anfechtung eines ESt-Null-bescheids vor. der des Verlustfeststellungsbescheids (rkr.) (siehe Sonderausgaben)

FG Berlin-Brandenburg - Vorrang der Anfechtung eines ESt-Null-bescheids vor. der des Verlustfeststellungsbescheids (rkr.) (siehe Sonderausgaben) Fachinformation Nr. 7 / 2016 vom 28.07.2016 Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen Seite 1. Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen Abgabenordnung/Änderung von Steuerbescheiden BMF - Schreiben - Einkommensteuerliche

Mehr

DAS ALTERSEINKÜNFTEGESETZ

DAS ALTERSEINKÜNFTEGESETZ DAS ALTERSEINKÜNFTEGESETZ Stand 2016 DIE ÄRZTEVERSORGUNG WESTFALEN- LIPPE BESTEHT SEIT DEM 01.04.1960 SIE GEWÄHRT IM ALTER UND BEI BERUFSUNFÄHIGKEIT DEM MITGLIED BZW. NACH DESSEN TOD DEN FAMILIENANGEHÖRIGEN

Mehr

Krankheitskosten in der Steuererklärung

Krankheitskosten in der Steuererklärung Krankheitskosten in der Steuererklärung Von Grippe, Erkältungen und Husten bleiben Jahr für Jahr nur wenige verschont. Schnell kommen einige Euro zusammen, um sich wieder in Form zu bringen. Damit sich

Mehr

Ab dem 1.1.2005 sind die Kapitalertragsteuer sowie der darauf

Ab dem 1.1.2005 sind die Kapitalertragsteuer sowie der darauf Termine April 2014 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung 1 Scheck 2 Lohnsteuer, Kirchensteuer,

Mehr

Einkommenserklärung/Verdienstbescheinigung Zur Prüfung der Einkommensverhältnisse nach des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (WoFG)

Einkommenserklärung/Verdienstbescheinigung Zur Prüfung der Einkommensverhältnisse nach des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) Kreuzen Sie zutreffendes bitte an X und lassen Sie die Angaben ggf. vom Arbeitgeber/Steuerberater ausfüllen bzw. vom Finanzamt bestätigen. Bitte jeweils eine Einkommenserklärung von jeder haushaltsangehörigen

Mehr

1% des inländischen Bruttolistenpreises des genutzten. im Zeitpunkt der Erstzulassung

1% des inländischen Bruttolistenpreises des genutzten. im Zeitpunkt der Erstzulassung 7.2 Die 1%-Methode Für die Besteuerung der Privatnutzung des Dienstwagens muss der Arbeitgeber monatlich den privaten Nutzungswert ermitteln. Dieser setzt sich wie folgt zusammen: Besteuerung der Privatnutzung

Mehr

Termine November 2003 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern fällig werden:

Termine November 2003 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern fällig werden: Sehr geehrte Damen und Herren, wir verweisen Sie in unserem Mandantenrundschreiben X/2003 besonders auf ein Urteil des Finanzgerichts Köln zur Abzugsfähigkeit von Vorsteuern aus Miet- und Pachtzahlungen.

Mehr

INFO POST zur Kindertagespflege Dezember 2008 Seite 1-5. Steuerrecht

INFO POST zur Kindertagespflege Dezember 2008 Seite 1-5. Steuerrecht Steuerrecht Steuerrechtliche Behandlung der Einnahmen ab 2009 Mit Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BFM) vom 17.12.2007 ( IV C 3 2342/07/0001) entfällt die Steuerfreiheit der Geldleistungen an Tagespflegepersonen.

Mehr

Besteuerung von Renten

Besteuerung von Renten Besteuerung von Renten Inhalt 1 Wann müssen Rentner Steuern zahlen?... 2 1.1 Sie beziehen nur die gesetzliche Rente... 3 1.2 Sie haben neben der gesetzlichen Rente weitere Einkünfte... 4 Einführung Auch

Mehr

Kapitel 1 Überblick über die ImmoESt und die aktuellen Änderungen

Kapitel 1 Überblick über die ImmoESt und die aktuellen Änderungen Kapitel 1 Überblick über die ImmoESt und die aktuellen Änderungen Kapitel 1 Überblick über die ImmoESt und die aktuellen Änderungen 1.1 System der Besteuerung Seit der Einführung der ImmoESt im Jahr 2012

Mehr

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Oktober 2015

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Oktober 2015 Mandanten-Rundschreiben Oktober 2015 28.09.2015 Allgemeine Steuerzahlungstermine im Oktober 2015 Fälligkeit Ende der Schonfrist Späteste Abgabe bei Überweisung des Schecks Mo. 12.10. Lohnsteuer, Kirchensteuer

Mehr

E i n k o m m e n s t e u e r - Info ( 1 7 / )

E i n k o m m e n s t e u e r - Info ( 1 7 / ) E i n k o m m e n s t e u e r - Info ( 1 7 / 2 0 1 7 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Rechtsprechung... 1 1.1 Alleinerziehende und Splittingtarif: BVerfG hat das letzte Wort!... 1 1.2 Nichteheliche verschiedengeschlechtliche

Mehr

Einkommensteuer II. Gesamtbetrag der Einkünfte Einkommen zu versteuerndes Einkommen Sonstiges

Einkommensteuer II. Gesamtbetrag der Einkünfte Einkommen zu versteuerndes Einkommen Sonstiges Einkommensteuer II Gesamtbetrag der Einkünfte Einkommen zu versteuerndes Einkommen Sonstiges Stand 01.02.2014 Inhaltsverzeichnis Karteikarten ESt Teil II E. Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: letzte Aktualisierung: BFH, IX R 24/03. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, 7 Abs.

DNotI. Dokumentnummer: letzte Aktualisierung: BFH, IX R 24/03. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, 7 Abs. DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: letzte Aktualisierung: 13.12.2005 BFH, 13.12.2005 - IX R 24/03 EStG 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, 7 Abs. 1; HGB 255 Ablösekosten für Erbbaurecht als Herstellungskosten

Mehr

Merkblatt zur Erhebung der Tourismusabgabe - ("Citytax")

Merkblatt zur Erhebung der Tourismusabgabe - (Citytax) Merkblatt zur Erhebung der Tourismusabgabe - ("Citytax") Stand: 18.12.2012 Magistrat der Stadt Bremerhaven Stadtkämmerei Steuerabteilung Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven E-Mail: infocitytax@magistrat.bremerhaven.de

Mehr

E i n k o m m e n s t e u e r - Info ( 6 / )

E i n k o m m e n s t e u e r - Info ( 6 / ) E i n k o m m e n s t e u e r - Info ( 6 / 2 0 1 7 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung... 1 1.1 Anhebung der GWG-Grenze ab 2018 geplant... 1 2 Aus der Rechtsprechung... 2 2.1 Private PKW-Nutzung:

Mehr

Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen aus steuerfreien Einkünften neu geregelt

Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen aus steuerfreien Einkünften neu geregelt JAHRESSTEUERGESETZ 2018 Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen aus steuerfreien Einkünften neu geregelt von Dr. Alois Th. Nacke, Richter am Bundesfinanzhof, Hannover Das JStG 2018 sieht in 10 Abs. 2 EStG

Mehr

LWL-Landesjugendamt, Schulen, Koordinationsstelle Sucht

LWL-Landesjugendamt, Schulen, Koordinationsstelle Sucht LWL-Landesjugendamt, Schulen, Koordinationsstelle Sucht Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) 48133 Münster Servicezeiten: Montag-Donnerstag 08:30-12:30 Uhr, 14:00-15:30 Uhr Freitag 08:30-12:30 Uhr

Mehr

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten von Kinderbetreuungskosten

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten von Kinderbetreuungskosten Steuerliche Abzugsmöglichkeiten von Kinderbetreuungskosten Allgemeines I. Steuerliche Begünstigung beim Steuerpflichtigen ohne Arbeitgeberzuwendung 3. Kinderbetreuungskosten als haushaltsnahe Dienstleistung

Mehr

Reisekosten ab Voraussetzungen für das Vorliegen einer Auswärtstätigkeit. 2. Prüfungspunkte

Reisekosten ab Voraussetzungen für das Vorliegen einer Auswärtstätigkeit. 2. Prüfungspunkte Reisekosten ab 2014 1. Voraussetzungen für das Vorliegen einer Auswärtstätigkeit... 1 2. Prüfungspunkte... 1 3. Abzugsfähige Aufwendungen... 2 3.1 Fahrtkosten... 2 a) Tatsächliche Aufwendungen für öffentliche

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung zur privaten Nutzung betrieblicher PKW

Aktuelle Rechtsprechung zur privaten Nutzung betrieblicher PKW Aktuelle Rechtsprechung zur privaten Nutzung betrieblicher PKW Alfred Mehles Finanzamt Trier, 16.01.2014 Aktuelle Rechtsprechung private PKW - Nutzung 16. Januar 2014 Folie 1 Inhalt Finanzamt Trier Folie

Mehr

Einkünfte aus Kapitalvermögen. Abgeltungsteuer

Einkünfte aus Kapitalvermögen. Abgeltungsteuer Oberstufenzentrum Logistik, Touristik, Immobilien, Steuern Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten Einkünfte aus Kapitalvermögen Abgeltungsteuer F a c h b e r e i c h S t e u e r n Wesen Alle privaten

Mehr

Arzt + Steuern. Steuerberater. Dr. Gebhardt + Moritz. Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung Belegdepot

Arzt + Steuern. Steuerberater. Dr. Gebhardt + Moritz. Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung Belegdepot Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung Belegdepot Arzt + Steuern Referent: Frank Moritz, Steuerberater 1 Überblick 1. Arzt und Steuern a. Umsatzsteuerfreiheit b. Private Kfz-Nutzung

Mehr

Schenkung von Immobilien

Schenkung von Immobilien Beck kompakt Schenkung von Immobilien Grundbesitz steueroptimiert übertragen und den Schenker absichern Bearbeitet von Ludger Bornewasser, Bernhard F. Klinger Steuertipps für die Schenkung von Immobilien

Mehr

Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München

Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München I. Vorbemerkungen Zweck der Kleinunternehmerregelung des 19 UStG ist es, im Wesentlichen in Form einer Bagatellgrenze zu einer

Mehr

Volksbank Investments

Volksbank Investments Volksbank Investments Aktueller Status hinsichtlich der Kursgewinnsteuer Stand: 02.09.2011 Kursgewinnbesteuerung Die Kursgewinnbesteuerung gilt für: Inländischen Personen (natürliche Personen, Personengesellschaften

Mehr

Einkommensteuer Veranlagung Checkliste für benötigte Unterlagen und Informationen

Einkommensteuer Veranlagung Checkliste für benötigte Unterlagen und Informationen Einkommensteuer Veranlagung Checkliste für benötigte Unterlagen und Informationen Diese Checkliste soll Ihnen die Aufbereitung Ihrer Belege für die Einkommensteuer-Erklärung erleichtern. Wir bitten Sie,

Mehr

Information zur Krankenversicherung der Studierenden

Information zur Krankenversicherung der Studierenden Information zur Krankenversicherung der Studierenden Gemäß 2 der Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung (SKV-MV) vom 27. März 1996 (BGBl. I S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 448 der Verordnung

Mehr

Erklärung zum verfügbaren Nettoeinkommen des Kindes

Erklärung zum verfügbaren Nettoeinkommen des Kindes Familienkasse Name, Vorname des Kindergeldberechtigten Geschäftszeichen / Ordnungsnummer / Kindergeldnummer (Bitte bei allen Schreiben an die Familienkasse angeben) Erklärung zum verfügbaren Nettoeinkommen

Mehr

MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER

MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER EUROPÄISCHES PARLAMENT 2014 2019 Petitionsausschuss 30.4.2014 MITTEILUNG AN DIE MITGLIER Betrifft: Petition 0464/2012, eingereicht von Gert Winterwerber, deutscher Staatsangehörigkeit, zum deutschen Arbeitgeberzuschuss

Mehr

1 Aus der Rechtsprechung

1 Aus der Rechtsprechung Einkommensteuer -Info November 2014 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Rechtsprechung... 1 1. Duales Studium und Kindergeld...1

Mehr

A K T U E L L E S. Geschenke: Was Sie steuerlich beachten sollten. Sehr geehrte Damen und Herren, kleine Geschenke erhalten die Freundschaft.

A K T U E L L E S. Geschenke: Was Sie steuerlich beachten sollten. Sehr geehrte Damen und Herren, kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. STEUERBERATER RECHTSANWÄLTE DÜSSELDORF ESSEN VELBERT Ihre Ansprechpartnerin: A K T U E L L E S Geschenke: Was Sie steuerlich beachten sollten Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz Steuerberaterin Zertifizierte

Mehr

Herzlich Willkommen zum 12. Kölner Vorsorge-Tag 2019

Herzlich Willkommen zum 12. Kölner Vorsorge-Tag 2019 Herzlich Willkommen zum 12. Kölner Vorsorge-Tag 2019 Kurzvortrag Steuerliche Aspekte bei Senioren Dipl.-Kfm. StB Ralph W. Pesch, Köln Grundsatz: Alle Senioren sind mit ihren Altersbezügen steuerpflichtig

Mehr

B S G. Betriebsberatungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbh. Willy-Brandt-Weg 33-48155 Münster. Tel.: (0251) 97 90 3-0 - Fax: (0251) 97 90 3-50

B S G. Betriebsberatungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbh. Willy-Brandt-Weg 33-48155 Münster. Tel.: (0251) 97 90 3-0 - Fax: (0251) 97 90 3-50 1 B S G Betriebsberatungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbh Willy-Brandt-Weg 33-48155 Münster Tel.: (0251) 97 90 3-0 - Fax: (0251) 97 90 3-50 3 DIE MANDANTEN I INFORMATION Themen dieser Ausgabe Unternehmensteuer-

Mehr

Geschenke - Sonderausgabe -

Geschenke - Sonderausgabe - Geschenke - Sonderausgabe - Aktuelle Themen Sehr geehrte Leserinnen und Leser, wir zeigen Ihnen dieses Mal eine erweiterte Übersicht über die Unterschiede zwischen Geschenken und anderen Zuwendungen an

Mehr

Informationen für Kapitalanleger

Informationen für Kapitalanleger Informationen für Kapitalanleger Mai 2016 Bundesfinanzhof widerspricht Finanzverwaltung: Verluste aus dem Verfall von Optionen sind zu berücksichtigen Der Bundesfinanzhof hat entgegen der Ansicht des Bundesfinanzministeriums

Mehr

Steuererklärung So kinderfreundlich kann das Finanzamt sein

Steuererklärung So kinderfreundlich kann das Finanzamt sein in Kooperation mit dem Finanzportal biallo.de Von Marcus Preu 44/2013 Steuererklärung So kinderfreundlich kann das Finanzamt sein Kinder sind unser größter Reichtum, aber sie können einen auch buchstäblich

Mehr

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Der Steuerpflicht unterliegende Einnahmen Neben den bisher bereits nach altem Recht steuerpflichtigen Einnahmen wie

Mehr

Das Wichtigste Aus dem Steuerrecht

Das Wichtigste Aus dem Steuerrecht Das Wichtigste Aus dem Steuerrecht April 2011 Inhaltsverzeichnis 1. Tank- und Geschenkgutscheine des Arbeitgebers können steuerfreier Sachlohn sein 2. Nachträglicher Einbau von Extras in Dienstwagen erhöht

Mehr

Entgelt LSt SV. Erholungsbeihilfen pflichtig pflichtig. Erholungsbeihilfen, Pauschalierung mit 25 % bis 156 EUR / 104 EUR / 52 EUR pflichtig frei

Entgelt LSt SV. Erholungsbeihilfen pflichtig pflichtig. Erholungsbeihilfen, Pauschalierung mit 25 % bis 156 EUR / 104 EUR / 52 EUR pflichtig frei TK Lexikon Sozialversicherung Erholungsbeihilfen Erholungsbeihilfen HI2721049 Zusammenfassung LI1925291 Begriff Erholungsbeihilfen sind Leistungen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer und seiner Familie

Mehr

Steuer-1x1: Steuerschulden und kein Geld was tun?

Steuer-1x1: Steuerschulden und kein Geld was tun? Steuer-1x1: Steuerschulden und kein Geld was tun? Nach besonders guten Jahren oder nach abgeschlossenen Betriebsprüfungen, kommt es in Handwerksbetrieben oftmals zu finanziellen Engpässen. Dann nämlich,

Mehr

Steuern zum Jahreswechsel wir packen sie an! Grundlagen des Vertragsrechts darauf kommt es an! Veranstaltung am 25. November 2010

Steuern zum Jahreswechsel wir packen sie an! Grundlagen des Vertragsrechts darauf kommt es an! Veranstaltung am 25. November 2010 Steuern zum Jahreswechsel wir packen sie an! Grundlagen des Vertragsrechts darauf kommt es an! Veranstaltung am 25. November 2010 Steuern zum Jahreswechsel wir packen sie an! Axel Seebach Wirtschaftsprüfer

Mehr

Ratgeber. 77 Steuertipps für Handwerker. Ein Service der - Redaktion

Ratgeber. 77 Steuertipps für Handwerker. Ein Service der - Redaktion Kostenloser Sonderdruck für steuertip-abonnenten Karl-Heinz Klein Peter Midasch 77 Steuertipps für Handwerker Steuern sparen mit System Gestaltungspotential für Handwerker Liquidität schaffen durch Abzugsbetrag

Mehr

E i n kommensteuer - Info ( 4 / )

E i n kommensteuer - Info ( 4 / ) E i n kommensteuer - Info ( 4 / 2 0 1 7 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Finanzverwaltung... 1 1. Anschaffungsnahe Aufwendungen und wirtschaftsgutbezogene Betrachtungsweise... 1 2 Aus der Rechtsprechung...

Mehr

Steuerberaterin München informiert zum Thema: privates Veräußerungsgeschäft bei Immobilien

Steuerberaterin München informiert zum Thema: privates Veräußerungsgeschäft bei Immobilien Steuerberaterin München informiert zum Thema: privates Veräußerungsgeschäft bei Immobilien Als Steuerberaterin berate ich in meiner Münchner Steuerkanzlei immer wieder Mandanten zum Thema Immobilienkauf,

Mehr

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen Haushaltsnahe Dienstleistungen Inhalt 1. Allgemeines 2. Haushaltsnahe Dienstleistungen 3. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse 4. Handwerkerleistungen 5. Besonderheiten bei Pflege- und Betreuungsleistungen

Mehr

Was ist ein Freistellungsauftrag ( 44a EStG)? Wie nutzt man eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Was ist ein Freistellungsauftrag ( 44a EStG)? Wie nutzt man eine Nichtveranlagungsbescheinigung? Was ist ein Freistellungsauftrag ( 44a EStG)? Die Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen nicht in voller Höhe der Einkommensteuer, sondern nur für den Betrag, der über dem sogenannten Sparerpauschbetrag

Mehr

E. Allgemeinverfügung zur Zurückweisung von Einsprüchen ( 367 Abs. 2b AO) I. Voraussetzungen für den Erlass einer Allgemeinverfügung (Satz 1)

E. Allgemeinverfügung zur Zurückweisung von Einsprüchen ( 367 Abs. 2b AO) I. Voraussetzungen für den Erlass einer Allgemeinverfügung (Satz 1) E. Allgemeinverfügung zur Zurückweisung von n ( 367 Abs. 2b AO) I. Voraussetzungen für den Erlass einer Allgemeinverfügung (Satz 1) 23 Betreffen eine Rechtsfrage, die vom EuGH, vom BVerfG oder vom BFH

Mehr

Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel 2012 in der Lohn- und Gehaltsabrechnung zusammengefasst.

Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel 2012 in der Lohn- und Gehaltsabrechnung zusammengefasst. Aktuelles im Personalwesen 1/2012 Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel 2012 in der Lohn- und Gehaltsabrechnung zusammengefasst. Seite 1. Firmenwagen 2 2. Fahrtkosten allgemein

Mehr

Steuerliche Behandlung von Versicherungen Personenversicherungen

Steuerliche Behandlung von Versicherungen Personenversicherungen Steuerliche Behandlung von Versicherungen Personenversicherungen Versicherungsart Beitragszahlung Leistung Berufsunfähigkeitsversicherung 1. Schicht (Rürup-Rente) Aufwendungen zur Altersvorsorge nach 10

Mehr

STEUERRUNDSCHREIBEN III/2006

STEUERRUNDSCHREIBEN III/2006 STEUERRUNDSCHREIBEN III/2006 I. Einkommensteuer Absetzung von Steuerberatungskosten beim Finanzamt Zum 1.1.2006 wurde der Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten gestrichen. Betroffen von der Streichung

Mehr

Erben und Vererben ohne Sorgen

Erben und Vererben ohne Sorgen Erben und Vererben ohne Sorgen Wann bleibt unser Haus steuerfrei? Immobilienbewertung, Vergünstigungen, Vorabschenkung Referent: Dr. Joachim Wüst Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht

Mehr

Geschenke - Mandanten-Info-Merkblätter

Geschenke - Mandanten-Info-Merkblätter Geschenke - Mandanten-Info-Merkblätter Inhaltsverzeichnis 1. Was sind Geschenke? 2. Betriebsausgabenabzug 3. Geschenke an Arbeitnehmer 4. Versteuerung Kurzinfo Betriebsausgabenabzug sichern Im Wirtschaftsleben

Mehr

Häufig gestellte Fragen zur Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer FAQ Häufig gestellte Fragen zur Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer FAQ 1. Handelt es sich bei der Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer um eine neue Kirchensteuer? Nein, das automatische Verfahren zum Einbehalt

Mehr

Gesetzliche Zuzahlungen.

Gesetzliche Zuzahlungen. Behalten Sie Ihre Zuzahlungen im Blick. So zahlen Sie nicht mehr als nötig. Steffen Herold, SBK-Kundenberater Starke Leistung. Ganz persönlich. Gesetzliche Zuzahlungen. Ein Überblick von Steffen Herold,

Mehr

Checkliste für die Einkommensteuererklärung

Checkliste für die Einkommensteuererklärung Checkliste für die Einkommensteuererklärung Für die Erstellung Ihrer Einkommensteuer-Erklärung benötigen wir eine Vielzahl von Unterlagen. Damit die Bearbeitung Ihrer Erklärung reibungslos erfolgen kann,

Mehr