Beschäftigtendatenschutz im Lichte der EU-Datenschutzreform. Christian Wachter #DNP September 2014

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Beschäftigtendatenschutz im Lichte der EU-Datenschutzreform. Christian Wachter #DNP 14 21. September 2014"

Transkript

1 Beschäftigtendatenschutz im Lichte der EU-Datenschutzreform Christian Wachter #DNP September 2014

2 Überblick Datenermittlung im Arbeitsverhältnis Beschäftigtendatenschutz in Österreich status quo Motive der EU-Datenschutzreform Verfahren Zwischenergebnisse der Reform Bewertung Nationale Umsetzung Zukunftstrend 2

3 Daten und Datenschutz in allen Lebenslagen Bürger Mensch Konsument Patient Verkehrsteilnehmer Reisender Bildungsteilnehmer Erwerbstätiger Lohnabhängiger => 3

4 Überblick Datenermittlung im Arbeitsverhältnis Beschäftigtendatenschutz in Österreich status quo Motive der EU-Datenschutzreform Verfahren Zwischenergebnisse der Reform Bewertung Nationale Umsetzung Zukunftstrend 4

5 Bürokratisch-tayloristischer Kontrollmodus 5

6 Datenermittlung im Arbeitsverhältnis Recruiting Personalverwaltung Verhaltenskontrolle im Zuge der Leistungserfassung Betriebliche Sicherheit Gesetzlicher ArbeitnehmerInnenschutz Überwachung der Kommunikation Log- und Betriebsdaten 6

7 Neue Qualität durch Digitalisierung 7

8 Beschäftigtendatenschutz in Österreich A) Individual- und Grundrechte Schutz der Privatsphäre ( 16 ABGB) Brief- und Fernmeldegeheimnis (Art 10 f StGG) Grundrecht auf Wahrung der Privatsphäre (Art 8 EMRK) uvm B) Datenschutzrecht <= RL 95/46/EG - Datenschutzrichtlinie Grundrecht auf Geheimhaltung personenbezogener Daten ( 1 DSG 2000) C) Kollektives Arbeitsrecht - Zustimmungspflichtig sind ( 96 f ArbVG): Systeme, die die Menschenwürde berühren Automationsunterstützte Verwendung personenbezogener Arbeitnehmerdaten Personalbeurteilungssysteme 8

9 Motive der EU-Datenschutzreform Schutz personenbezogener Daten Vollendung eines Raums der Freiheit der Sicherheit und des Rechts Binnenmarkt (freier Datenverkehr als 5. Freiheit) Wohlergehen der Menschen 9

10 Lobbying US-Regierung und US-amerikanische IT-Unternehmen: Furcht vor Einfluss auf europäische Niederlassungen Furcht vor California-Effekt Datenschutz in den USA nur für Finanz- und Gesundheitsdaten Privacy 3100 Abänderungsanträge im LIBE-Ausschuss 10

11 Das Verfahren 11

12 Ergebnisse zum betrieblichen Datenschutz, 1 Kriterium: Wer Daten verarbeitet, die sensibel sind oder sich auf 5000 Betroffene pro Jahr beziehen. Folgen: Betrieblicher Datenschutzbeauftragter Risikoanalyse und Folgenabschätzung Alle zwei Jahre Überprüfung durch externen Experten 12

13 Ergebnisse zum betrieblichen Datenschutz, 2 One stop shop Für Konzerne gilt das Rechts des Lande der Hauptniederlassung Bei Konzerntöchtern gilt das Datenschutzrecht des Hauptsitzes Datenschutzpannen sind binnen 72 Stunden den Betroffenen mitzuteilen. 13

14 Artikel 82 DSGVO konsolidierte Fassung, 1 Profilerstellung oder Verwendung der Daten für sekundäre Zwecke ist verboten. Die Einwilligung zur Datenverarbeitung muss freiwillig erfolgen. Bei Verdacht auf eine Straftat oder schwerwiegende Pflichtverletzung ist eine geheime Datenerhebung durch Behörden möglich. Videoüberwachung der Beschäftigten verboten in Räumen, die zur Privatsphäre zählen. Schwarze Listen oder anderweitige Diskriminierung sind nicht zulässig. Datenübermittlung im Konzern ist erlaubt, sofern für den Geschäftsbetrieb relevant 14

15 Artikel 82 DSGVO konsolidierte Fassung, 2 Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte zu erlassen. Öffnungsklausel: Mitgliedsstaaten können zum Datenschutz im Beschäftigungskontext binnen zwei Jahren nationale Rechtsvorschriften erlassen; für die weitere Konkretisierung Kollektivverträge vorsehen. 15

16 16

17 Stellungnahmen beim ver.di-kongress Gewerkschaftskongress "Arbeitswelt, Selbstbestimmung und Demokratie im digitalen Zeitalter", 10./ in Berlin (heise.de) Peter Wedde: Entwertung der "freiwilligen Einwilligung" Datenkontrolle bei Verdacht auf "schwerwiegende Pflichtverletzungen" Heimliche Durchsuchung von Mitarbeiter-PCs Innerbetriebliches "Datenschaufeln" von einer Firmentochter zur nächsten Ralf-Peter Hayden, DGB: Gefahr durch Betriebsvereinbarungen 17

18 Nationale Umsetzung Peter Wedde: Besser gar nicht! Ralf-Peter Hayden (DGB): Öffnungsklauseln nutzen! Jan Philipp Albrecht Grüne (MdE): Reform setzt Untergrenze, aber keine Obergrenze! Grünanger/Goricnik: Den kollektiven betrieblichen Datenschutz im neuen nationalen DSG verankern! 18

19 Zukunftstrend Cloud Working 19

20 Beschäftigtendatenschutz im Lichte der EU-Datenschutzreform Christian Wachter #DNP September 2014

Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Datensicherheit: Braucht unser Arbeitsrecht ein Update? Tagung KAS/Bertelsmann-Stiftung 28.9.2015

Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Datensicherheit: Braucht unser Arbeitsrecht ein Update? Tagung KAS/Bertelsmann-Stiftung 28.9.2015 Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Datensicherheit: Braucht unser Arbeitsrecht ein Update? Tagung KAS/Bertelsmann-Stiftung 28.9.2015 Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. (Harvard) Instituts für Arbeitsrecht und Recht

Mehr

Regina Steiner Silvia Mittländer Erika Fischer Fachanwältinnen für Arbeitsrecht

Regina Steiner Silvia Mittländer Erika Fischer Fachanwältinnen für Arbeitsrecht steiner mittländer fischer rechtsanwältinnen Regina Steiner Silvia Mittländer Erika Fischer Fachanwältinnen für Arbeitsrecht Berliner Straße 44 60311 Frankfurt am Main Telefon 0 69 / 21 93 99 0 Telefax

Mehr

Dr. Eva Souhrada-Kirchmayer. 27. Mai 2011. Status Quo

Dr. Eva Souhrada-Kirchmayer. 27. Mai 2011. Status Quo Strategie der EU-Kommission über den künftigen Datenschutz Dr. Eva Souhrada-Kirchmayer 27. Mai 2011 Status Quo Europarats-Konvention ETS 108 aus 1981 EU-Grundrechtecharta (verbindlich seit VvL) Richtlinie

Mehr

Position. Arbeitnehmerdatenschutz rechtssicher gestalten. Stand: März 2014 www.vbw-bayern.de

Position. Arbeitnehmerdatenschutz rechtssicher gestalten. Stand: März 2014 www.vbw-bayern.de Position Arbeitnehmerdatenschutz rechtssicher gestalten Stand: März 2014 www.vbw-bayern.de Vorwort X Vorwort Zehn Forderungen für einen praxisgerechten Beschäftigtendatenschutz Die vbw Vereinigung der

Mehr

Vorschlag einer europäischen Datenschutzverordnung aus Sicht der Beschäftigten

Vorschlag einer europäischen Datenschutzverordnung aus Sicht der Beschäftigten Vorschlag einer europäischen Datenschutzverordnung aus Sicht der Beschäftigten Interparlamentarisches Ausschuss- Treffen zum Datenschutz im Europäischen Parlament in Brüssel, 9./10.10.2012 1 Wichtigste

Mehr

Die Zukunft der Datenschutzaufsicht

Die Zukunft der Datenschutzaufsicht Die Zukunft der Datenschutzaufsicht Dr. Alexander Dix, LL.M. Berliner Beauftragter für 7. eco-mmr-kongress Berlin 4. März 2014 06.03.2014 Alexander Dix 1 Status quo in Deutschland und Europa Föderales

Mehr

Vorlesungsreihe Datenschutzrecht am ITM der WWU Münster. Beschäftigtendatenschutz/Aufsichtsbehörden

Vorlesungsreihe Datenschutzrecht am ITM der WWU Münster. Beschäftigtendatenschutz/Aufsichtsbehörden Vorlesungsreihe Datenschutzrecht am ITM der WWU Münster Axel Trösken Leiter Recht & Compliance der The Phone House Telecom GmbH Münster, 21. Januar 2011 Seite 1 I. Einleitung Datenschutz profitierte in

Mehr

Der Schutz von Patientendaten

Der Schutz von Patientendaten Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert

Mehr

Datenschutzrecht im Digitalen Binnenmarkt. 16. Salzburger Telekom-Forum 27. August 2015

Datenschutzrecht im Digitalen Binnenmarkt. 16. Salzburger Telekom-Forum 27. August 2015 Datenschutzrecht im Digitalen Binnenmarkt 16. Salzburger Telekom-Forum 27. August 2015 Datenschutz in der EU Aktuelle Rechtsgrundlagen: - Art 8 GRC: Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden

Mehr

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz? 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische

Mehr

Technisch möglich! Rechtlich erlaubt?

Technisch möglich! Rechtlich erlaubt? Technisch möglich! Rechtlich erlaubt? Betriebsrat und Datenschutz 8. Juni 2009 Gerda Heilegger AK Wien, Abt Sozialpolitik Die 3 Säulen S des Schutzes der Privatsphäre re Individualrechtliche Grenzen ABGB,

Mehr

IT-Compliance und Datenschutz. 16. März 2007

IT-Compliance und Datenschutz. 16. März 2007 IT-Compliance und Datenschutz 16. März 2007 Die Themen Agenda Vorstellung Deutsche Post Adress GmbH IT-Compliance und Datenschutz allgemein Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der Datenschutzbeauftragte Verbot

Mehr

Die Zukunft des Melderegisters in Sozialen Medien oder als Open Data?

Die Zukunft des Melderegisters in Sozialen Medien oder als Open Data? Die Zukunft des Melderegisters in Sozialen Medien oder als Open Data? Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein 12. Mai 2012 Anzusprechende Themen: Open Data vs. Meldegeheimnis Datenschutzrechtlich

Mehr

Der Datenschutzbeauftragte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Der Datenschutzbeauftragte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Der Datenschutzbeauftragte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) GDD Erfa Kreis Essen, 12. Mai 2016 RAin Yvette Reif Stellv. Geschäftsführerin GDD e.v. Seite 2 Agenda Bestellpflicht / Öffnungsklausel

Mehr

Der Europäische Datenschutzbeauftragte

Der Europäische Datenschutzbeauftragte Der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx Europäischer Datenschutzbeauftragter Joaquín Bayo Delgado Stellvertretender Datenschutzbeauftragter Eine wachsende Zahl von Tätigkeiten der Europäischen

Mehr

Telematik & Co versus Datenschutz

Telematik & Co versus Datenschutz NET WORK#10 22.10.2014, Wirtschaftskammer Österreich Telematik & Co versus Datenschutz Thomas Riesenecker-Caba Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt (FORBA) 1 Standortbestimmung 2 Standortbestimmung

Mehr

Erwartungen aus Sicht der Informationsfreiheit und des Datenschutzes

Erwartungen aus Sicht der Informationsfreiheit und des Datenschutzes 2. April 2014 Veranstaltung der EAB und der EAID Digitale Agenda Erwartungen aus Sicht der Informationsfreiheit und des Datenschutzes Peter Schaar Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz

Mehr

Datenschutz nach. Herzlich Willkommen. bei unserem Datenschutz-Seminar. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Datenschutz nach. Herzlich Willkommen. bei unserem Datenschutz-Seminar. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Datenschutz nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Herzlich Willkommen bei unserem Datenschutz-Seminar 1 Vorstellung Matthias A. Walter EDV-Sachverständiger (DESAG) Datenschutzbeauftragter (TÜV) 11 Jahre

Mehr

Datenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen?

Datenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen? Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen? 1 Herzlich willkommen! Die Themen heute: Datenschutz ein aktuelles Thema Gründe für einen guten Datenschutz Welche Grundregeln sind zu beachten?

Mehr

4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin

4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin 4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin Vortrag zum Thema Qualitätssicherung und Datenschutz, Anforderungen an den Datenschutz aus der Sicht des

Mehr

Cloud Computing - und Datenschutz

Cloud Computing - und Datenschutz - und Datenschutz Leiterin Referat L1 Rechtliche Grundsatzfragen, Öffentlichkeitsarbeit, Internationaler Datenverkehr, betrieblicher und behördlicher Datenschutz, Melderegister, Sonderaufgaben beim Landesbeauftragten

Mehr

Datenschutz im Arbeitsverhältnis

Datenschutz im Arbeitsverhältnis Datenschutz im Arbeitsverhältnis Cloud Computing versus Datenschutz, RAin Karoline Brunnhübner Folie 0 / Präsentationstitel / Max Mustermann TT. Monat 2010 Allgemeine Grundlagen des Datenschutzes Rechtsquellen

Mehr

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 2-2 bis 2-4 (1.6.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche

Mehr

Workshop 4: Europäische Datenschutzgrundverordnung - Konsequenzen für die Informationsverarbeitung im deutschen Gesundheitswesen

Workshop 4: Europäische Datenschutzgrundverordnung - Konsequenzen für die Informationsverarbeitung im deutschen Gesundheitswesen Workshop 4: Europäische Datenschutzgrundverordnung - Konsequenzen für die Informationsverarbeitung im deutschen Gesundheitswesen GMDS-Arbeitsgruppe Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen (DIG)

Mehr

Big Data, Amtliche Statistik und der Datenschutz

Big Data, Amtliche Statistik und der Datenschutz Konferenz für Sozial- und Wirtschaftsdaten 20./21. Februar 2014, Berlin Gute Forschung braucht gute Daten aber bitte anonymisiert! Big Data, Amtliche Statistik und der Datenschutz Peter Schaar Europäische

Mehr

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1.

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1. Datenschutz DLGI Dienstleistungsgesellschaft für Informatik Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn Tel.: 0228-688-448-0 Fax: 0228-688-448-99 E-Mail: info@dlgi.de, URL: www.dlgi.de Dieser Syllabus darf nur in Zusammenhang

Mehr

Mittagsinfo zum Thema

Mittagsinfo zum Thema Mittagsinfo zum Thema Datenschutz und Datensicherheit in Non-Profit Profit-Organisationen 6. September 2007 Folie 1 Agenda I. Überblick über Datenschutzgesetzgebung und die Datenschutzaufsichtstellen II.

Mehr

Datenschutz und Arbeitnehmer

Datenschutz und Arbeitnehmer Seite 1 Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit http://www.bfdi.bund.de Datenschutz und Arbeitnehmer SAP Fachtagung 2008 vom 13.-15. Februar 2008 SAP im betrieblichen Spannungsfeld

Mehr

IMMANUEL DIAKONIE. Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.

IMMANUEL DIAKONIE. Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. IMMANUEL DIAKONIE Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Sehr geehrte Damen und Herren, der Datenschutz ist uns in der Immanuel Diakonie wichtig! Patienten, Bewohner

Mehr

Guter Datenschutz schafft Vertrauen

Guter Datenschutz schafft Vertrauen Oktober 2009 Guter Datenschutz schafft Vertrauen 27.10.2009 ruhr networker e.v. in Mettmann K.H. Erkens Inhalt Handlungsbedarf, Aktualität Grundlagen oder was bedeutet Datenschutz Pflichten des Unternehmens

Mehr

EuGH erklärt Datentransfer in die USA für illegal 6. Oktober. Rechtsanwalt Arnd Böken

EuGH erklärt Datentransfer in die USA für illegal 6. Oktober. Rechtsanwalt Arnd Böken EuGH erklärt Datentransfer in die USA für illegal 6. Oktober Rechtsanwalt Arnd Böken EuGH erklärt Datentransfer in die USA für illegal Am 6. Oktober 2015 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden,

Mehr

Universitätslehrgang für Informationsrecht und Rechtsinformation. Arbeitnehmerüberwachung im Hinblick auf Grund- und Menschenrechte

Universitätslehrgang für Informationsrecht und Rechtsinformation. Arbeitnehmerüberwachung im Hinblick auf Grund- und Menschenrechte Universitätslehrgang für Informationsrecht und Rechtsinformation Arbeitnehmerüberwachung im Hinblick auf Grund- und Menschenrechte Mag. Stephan Buschina 1. Einleitung Durch den verstärkten Einsatz technischer

Mehr

Rechtssicherheit in der Benutzung von Archiven

Rechtssicherheit in der Benutzung von Archiven Rechtssicherheit in der Benutzung von Archiven Datenschutzrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Archivierung von personenbezogenen Daten Jakob Geyer, willheim l müller Rechtsanwälte Linz, 11. Juni

Mehr

Datenschutz für den Betriebsrat PRAXISLÖSUNGEN

Datenschutz für den Betriebsrat PRAXISLÖSUNGEN Datenschutz für den Betriebsrat PRAXISLÖSUNGEN Inhaltsverzeichnis Arbeiten mit diesem Buch 5 Schnelleinstieg 7 Mitbestimmung und Datenschutz Warum will keiner seine Daten schützen? 9 Zahlen oder Worte

Mehr

Kurz & Gut DATENSCHUTZ IM WISSENSCHAFTLICHEN BEREICH

Kurz & Gut DATENSCHUTZ IM WISSENSCHAFTLICHEN BEREICH Kurz & Gut DATENSCHUTZ IM WISSENSCHAFTLICHEN BEREICH Technischer Datenschutz Thorsten Sagorski Campus Duisburg LG 110 Behördlich bestellte Datenschutzbeauftragte Herr Tuguntke Leiter des Justitiariats

Mehr

ccc cloud computing conference 2011 Cloud Computing Neue Impulse für die Wirtschaft

ccc cloud computing conference 2011 Cloud Computing Neue Impulse für die Wirtschaft ccc cloud computing conference 2011 Cloud Computing Neue Impulse für die Wirtschaft Cloud Computing und Datenschutz: Was sind die rechtlichen Probleme und wie löst man diese? Oberhausen, 09.11.2011 Dr.

Mehr

Die grenzüberschreitende Durchsetzung von Datenschutz in Europa - der Blick aus Europa

Die grenzüberschreitende Durchsetzung von Datenschutz in Europa - der Blick aus Europa Die grenzüberschreitende Durchsetzung von Datenschutz in Europa - der Blick aus Europa 4. RISER-Konferenz, 9. Oktober 2008, Berlin Thomas ZERDICK, LL.M. Europäische Kommission, Generaldirektion Justiz,

Mehr

SAP/NT-Konferenz für Betriebs- und Personalräte

SAP/NT-Konferenz für Betriebs- und Personalräte SAP/NT-Konferenz für Betriebs- und Personalräte in Hannover 3./4. November 2015 Aktuelle Datenschutzthemen; Beschäftigtendatenschutz Was wurde erreicht? Das ist das Ziel. Barbara Thiel Datenschutzbeauftragte

Mehr

Datenschutz als Qualitäts- und Wettbewerbsfaktor

Datenschutz als Qualitäts- und Wettbewerbsfaktor Datenschutz als Qualitäts- und Wettbewerbsfaktor RA Andreas Jaspers Geschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.v. Die GDD e.v. Die GDD e.v. tritt als gemeinnütziger Verein

Mehr

Sie haben etwas Einmaliges zu vergeben: Ihr Vertrauen

Sie haben etwas Einmaliges zu vergeben: Ihr Vertrauen Sie haben etwas Einmaliges zu vergeben: Ihr Vertrauen es spricht Rechtsanwalt Frank A. Semerad H/W/S Dr. Pipping Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Stuttgart 23. Juli 2014 Rechtliche Anforderungen im Bereich

Mehr

Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 13 Kapitel I: Gegenstand und Gang der Untersuchung... 21 A. Einführung in die besondere Problematik des Datenschutzes... 21 B. Untersuchungsgegenstand der Dissertation...

Mehr

Tagung Datenschutz im Betrieb Arbeiterkammer Wien, 25.11.2009

Tagung Datenschutz im Betrieb Arbeiterkammer Wien, 25.11.2009 Datenschutzrechtliche Situation in Deutschland - Erfahrungen zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten Tagung Datenschutz im Betrieb Arbeiterkammer Wien, 25.11.2009 Datenschutzrechtliche Situation in der

Mehr

Datenschutzunterweisung kompakt

Datenschutzunterweisung kompakt Datenschutzunterweisung kompakt Mitarbeiter gekonnt und dauerhaft sensibilisieren Bearbeitet von Oliver Schonschek, Jochen Brandt, Harald Eul 1. Auflage 2015. CD. ISBN 978 3 8245 8092 7 Format (B x L):

Mehr

Arbeitsrechtliche Aspekte der Nutzung Sozialer Netzwerke

Arbeitsrechtliche Aspekte der Nutzung Sozialer Netzwerke Arbeitsrechtliche Aspekte der Nutzung Sozialer Netzwerke Dr. Remo Sacherer, LL.M. MOSATI Rechtsanwälte 5. Österreichischer IT-Rechtstag Wien, 26.5.2011 1 Internet und Arbeitswelt (1) Das Internet hat die

Mehr

Datenschutz und IT-Sicherheit

Datenschutz und IT-Sicherheit IT-Sicherheitstagung Diakonie 26. Januar 2009 Datenschutz und IT-Sicherheit Dr. jur. Alexander Koch Institut für das Recht der Netzwirtschaften, Informations- und Kommunikationstechnologie D a t e n s

Mehr

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken in der Regierung von Mittelfranken 2 Wesentliche Elemente des Datenschutzes im Unternehmen 3 Teil A Datenschutz im Unternehmen Teil A Allgemeines zum Datenschutz 4 I. Schutz der personenbezogenen Daten

Mehr

Stammtisch Recklinghausen. Datenschutz gestern heute - morgen. Mark Spangenberg mark.spangenberg@googlemail.com

Stammtisch Recklinghausen. Datenschutz gestern heute - morgen. Mark Spangenberg mark.spangenberg@googlemail.com Stammtisch Recklinghausen Datenschutz gestern heute - morgen mark.spangenberg@googlemail.com Agenda 1. Was ist Datenschutz 2. Entstehung des Datenschutzes in Deutschland 3. Umsetzung / Organisation 4.

Mehr

Datenschutz am Arbeitsplatz

Datenschutz am Arbeitsplatz Datenschutz am Arbeitsplatz Änderungen durch die EU-Datenschutzgrundverordnung 11.04.2016 Arbeitnehmerkammer Bremen S. 1 Ist es auch Wahnsinn, so hat es doch Methode Die Skandalnudeln Lidl: Einsatz von

Mehr

1. bvh-datenschutztag 2013

1. bvh-datenschutztag 2013 1 CLOUD COMPUTING, DATENSCHUTZ ASPEKTE DER VERTRAGSGESTALTUNG UND BIG DATA Rechtsanwalt Daniel Schätzle Berlin, 20. März 2013 1. bvh-datenschutztag 2013 Was ist eigentlich Cloud Computing? 2 WESENTLICHE

Mehr

Grundlagen des Datenschutz

Grundlagen des Datenschutz 1 Grundlagen des Datenschutz Ablauf 1. Grundlagen Datenschutz 2. Vorstellung Schulprojekt Datenschutz für Lehrer und Schüler 3. Diskussion 3 Allgemeines Persönlichkeitsrecht Art. 1 Grundgesetz (1) Die

Mehr

EU-Datenschutz Konkrete Maßnahmen trotz offenem Ausgang

EU-Datenschutz Konkrete Maßnahmen trotz offenem Ausgang EU-Datenschutz Konkrete Maßnahmen trotz offenem Ausgang Bird&Bird LawCamp 20. April 2013 Dr. Sebastian Kraska Rechtsanwalt, Externer Datenschutzbeauftragter Tel.: 089 1891 7360 Internet: www.iitr.de E-Mail:

Mehr

Kirchlicher Datenschutz

Kirchlicher Datenschutz Kirchlicher Datenschutz Religionsgemeinschaften können in ihrem Zuständigkeitsbereich ihre Angelegenheit frei von staatlicher Aufsicht selbst regeln. Dieses verfassungsrechtlich verbriefte Recht umfasst

Mehr

Datenschutz und Schule

Datenschutz und Schule Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und

Mehr

Ein neuer EU- Datenschutzrahmen

Ein neuer EU- Datenschutzrahmen Ein neuer EU- Datenschutzrahmen Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Neuordnung des Datenschutzes Dr. Eckhard Riedl Wien, 6. März 2012 Beirat für Informationsgesellschaft eckhard.riedl@bka.gv.at

Mehr

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 1 1 Hinweise Erforderliche Arbeitsmittel: Grundgesetz, Bayerische Verfassung

Mehr

Datenschutz im E-Learning Sektor. Ingrid Pahlen-Brandt Behördliche Datenschutzbeauftragte an der Freien Universität Berlin GML 2009, 13.

Datenschutz im E-Learning Sektor. Ingrid Pahlen-Brandt Behördliche Datenschutzbeauftragte an der Freien Universität Berlin GML 2009, 13. Datenschutz im E-Learning Sektor Ingrid Pahlen-Brandt Behördliche GML 2009, 13. März 2009 Inhalte und Ziel des Vortrages -Übersicht über datenschutzrechtliche Fragestellungen - Recht- Datenschutzrechtlicher

Mehr

Das Grundrecht auf Datenschutz im Europarecht Wirkungen und Problemfelder. Ao. Univ.-Prof. Dr. Alina-Maria Lengauer, LLM

Das Grundrecht auf Datenschutz im Europarecht Wirkungen und Problemfelder. Ao. Univ.-Prof. Dr. Alina-Maria Lengauer, LLM Das Grundrecht auf Datenschutz im Europarecht Wirkungen und Problemfelder Ao. Univ.-Prof. Dr. Alina-Maria Lengauer, LLM Das Grundrecht auf Datenschutz im Europarecht 1. Zur Genese des Grundrechtes auf

Mehr

Arbeitnehmerdatenschutz / Leistungs- und Verhaltenskontrollen

Arbeitnehmerdatenschutz / Leistungs- und Verhaltenskontrollen Arbeitnehmerdatenschutz / Leistungs- und Verhaltenskontrollen in Call Centern Harald Stelljes Mitarbeiter beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Bremen Arndtstr. 1 27570 Bremerhaven Tel.: +49 (0471)

Mehr

Inhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6

Inhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Datenschutz ist... Inhalt Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4 Wessen Daten werden geschützt? 5 Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Welche Daten werden vom Datenschutzrecht erfasst? 7 Wann dürfen personenbezogene

Mehr

Datenschutz. Praktische Datenschutz-Maßnahmen in der WfbM. Werkstätten:Messe 2015

Datenschutz. Praktische Datenschutz-Maßnahmen in der WfbM. Werkstätten:Messe 2015 Datenschutz Praktische Datenschutz-Maßnahmen in der WfbM Werkstätten:Messe 2015 Referentin: Dipl.-Math. Ilse Römer, Datenschutzauditorin (TÜV) Qualitätsmanagementbeauftragte (TÜV) Herzlich Willkommen Datenschutz

Mehr

Datenschutz-Management

Datenschutz-Management Dienstleistungen Datenschutz-Management Datenschutz-Management Auf dem Gebiet des Datenschutzes lauern viele Gefahren, die ein einzelnes Unternehmen oft nur schwer oder erst spät erkennen kann. Deshalb

Mehr

Konzepte der Selbstkontrolle der Industrie

Konzepte der Selbstkontrolle der Industrie Aus Sicht des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht: Konzepte der Selbstkontrolle der Industrie 3. Münchner Datenschutztag München, 16. Oktober 2014 Thomas Kranig Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001 zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen

Mehr

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen

Mehr

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht 2 Datenschutz im Unternehmen Umgang mit Mitarbeiterdaten Neuregelung, Folgen, Praxisrelevante Fälle 1 3 Personenbezogene Daten Einzelangaben über persönliche

Mehr

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Datenschutz in der Arztpraxis

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Datenschutz in der Arztpraxis Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser Datenschutz in der Arztpraxis Gesetzlicher Rahmen ärztlicher Tätigkeit Ärztliche Berufsordnung BGB Behandlungsvertrag SGB V (KV + Krankenkassen) Bundesdatenschutzgesetz

Mehr

Datenschutzanwendung

Datenschutzanwendung Das IT-Verfahren Datenschutzanwendung Grundlage und Ziele wozu Datenschutz Grundlage für Datscha Technische Informationen Technische Plattform Rollenkonzept 2 Wolfgang Körner, Leiter Competence Center

Mehr

Datenschutz im Schatten der Cloud

Datenschutz im Schatten der Cloud Datenschutz im Schatten der Cloud Realistische Konzepte für Datenschutz im Unternehmen Dr. Stefan Brink Leiter Privater Datenschutz beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz 28. September

Mehr

Datenschutzrecht in Österreich und Deutschland Ein Vergleich. RA Marcel Keienborg

Datenschutzrecht in Österreich und Deutschland Ein Vergleich. RA Marcel Keienborg Datenschutzrecht in Österreich und Deutschland Ein Vergleich RA Marcel Keienborg Zur Geschichte des Datenschutzes Die Wiege des Datenschutzes: In den USA (1960er/70 Jahre) Privacy Act of 1974 Debatten

Mehr

Datenschutz-konformer Umgang mit Mitarbeiterdaten

Datenschutz-konformer Umgang mit Mitarbeiterdaten Datenschutz-konformer Umgang mit Mitarbeiterdaten bfd-online-seminar Montag, 24. Juni 2013 15:00 16:00 Uhr + Fragen Referent: Wolfgang A. Schmid KPWT Rau & Kollegen Moderator: Stefan Wache bfd Fachinformations-Tipps

Mehr

INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZRECHT

INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZRECHT INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZRECHT Frühjahrssemester 2008 Medien- und Telekommunikationsrecht WIEDERHOLUNG 6b BDSG ist primär für private Videoüberwachung relevant Videoüberwachung durch öffentliche Stellen

Mehr

Cloud Computing, M-Health und Datenschutz. 20. März 2015

Cloud Computing, M-Health und Datenschutz. 20. März 2015 CeBIT Hannover INDUSTRIAL USERS FORUM 20. März 2015 Dr. Andreas Splittgerber Olswang Germany LLP München Entwicklungen und Chancen dieser Technologien Health-Apps als lifestyle M-Health als mobile doctor

Mehr

Das digitale Klassenund Notizbuch

Das digitale Klassenund Notizbuch Das digitale Klassenund Notizbuch Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen Tel.: 0431/9881207 Fax: 0431/9881223 Email:ULD21@datenschutzzentrum.de www.datenschutz.de 30 Abs. 2 SchulG Die Daten der Schulverwaltung

Mehr

ecommerce und Datenschutz

ecommerce und Datenschutz ecommerce und Datenschutz Wie Sie mit Kundendaten in Webshops umgehen sollten 20.11.2014, München - Best in ecommerce Day Dr. Sebastian Kraska Rechtsanwalt, Diplom-Kaufmann Telefon: 089 1891 7360 Internet:

Mehr

IMI datenschutzgerecht nutzen!

IMI datenschutzgerecht nutzen! Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit IMI datenschutzgerecht nutzen! Schulung zum Binnenmarktinformationssystem IMI, IT Dienstleistungszentrum Berlin, 6./11. Juni 2012 1 Warum

Mehr

Einführung in den Datenschutz Mitarbeiterschulung nach 4g BDSG (MA4g)

Einführung in den Datenschutz Mitarbeiterschulung nach 4g BDSG (MA4g) Einführung in den Datenschutz Mitarbeiterschulung nach 4g BDSG (MA4g) Dieter Braun IT-Sicherheit & Datenschutz Gliederung Einführung 3 Personenbezogene Daten 7 Die Pflichtenverteilung 10 Daten aktiv schützen

Mehr

SAFE HARBOR URTEIL REAKTIONEN DER LDSB. Lasse Junghänel 09.11.2015

SAFE HARBOR URTEIL REAKTIONEN DER LDSB. Lasse Junghänel 09.11.2015 1 SAFE HARBOR URTEIL REAKTIONEN DER LDSB Lasse Junghänel 09.11.2015 2 Positionspapier der Datenschutzkommission Reaktionen der Landesdatenschutzbeauftragten Gemäß Ziffer 7 des Positionspapiers der DSKwerden

Mehr

Checkliste zum Datenschutz

Checkliste zum Datenschutz Checkliste zum Datenschutz Diese Checkliste soll Ihnen einen ersten Überblick darüber geben, ob der Datenschutz in Ihrem Unternehmen den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und wo ggf. noch Handlungsbedarf

Mehr

Quelle: Kirchliches Amtsblatt 2005 / Stück 10

Quelle: Kirchliches Amtsblatt 2005 / Stück 10 Quelle: Kirchliches Amtsblatt 2005 / Stück 10 Nr.147. Gesetz zum Schutz von Patientendaten in katholischen Krankenhäusern und Einrichtungen im Erzbistum Paderborn - PatDSG Zum Schutz von personenbezogenen

Mehr

Datenschutzconsulting.info. Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht

Datenschutzconsulting.info. Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht Diplom-Informatiker Werner Hülsmann Konradigasse 24-78462-Konstanz Tel.:7531 / 365 90 5-4; FAX: -7 E-Mail: info@datenschutzconsulting.info

Mehr

Rechtsanwältin Prof. Dr. Marlene Schmidt. Freiwillige Betriebsvereinbarungen an der Schnittstelle von BetrVG und BDSG

Rechtsanwältin Prof. Dr. Marlene Schmidt. Freiwillige Betriebsvereinbarungen an der Schnittstelle von BetrVG und BDSG Rechtsanwältin Prof. Dr. Marlene Schmidt Freiwillige Betriebsvereinbarungen an der Schnittstelle von BetrVG und BDSG Mögliche Inhalte und Durchsetzungsmöglichkeiten APITZSCH SCHMIDT Rechtsanwälte Frankfurt

Mehr

Datenschutz in der Cloud Datenschutzrechtliche Besonderheiten bei Services aus der Cloud und der Vertragsgestaltung

Datenschutz in der Cloud Datenschutzrechtliche Besonderheiten bei Services aus der Cloud und der Vertragsgestaltung Datenschutzrechtliche Besonderheiten bei Services aus der Cloud und der Vertragsgestaltung Channel-Sales Kongress Cloud Computing, München 9. Mai 2012 Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska Externer Datenschutzbeauftragter

Mehr

Persönlichkeitsrechte abhängig Beschäftigter sichern Datenschutz am Arbeitsplatz stärken

Persönlichkeitsrechte abhängig Beschäftigter sichern Datenschutz am Arbeitsplatz stärken Deutscher Bundestag Drucksache 16/9311 16. Wahlperiode 28. 05. 2008 Antrag der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Kerstin Andreae, Volker Beck (Köln), Birgitt Bender, Dr. Thea Dückert, Britta Haßelmann,

Mehr

Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes

Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes Informationelle Selbstbestimmung Bundesdatenschutzgesetz Grundgesetz Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes allg. Persönlichkeitsrecht (Art. 1, 2 GG) Grundrecht

Mehr

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern

Mehr

Qualitätskriterien patientenorientierter Forschung: Der rechtliche Rahmen im Spannungsfeld von Datenschutz und Wissenschaftsfreiheit

Qualitätskriterien patientenorientierter Forschung: Der rechtliche Rahmen im Spannungsfeld von Datenschutz und Wissenschaftsfreiheit Qualitätskriterien patientenorientierter Forschung: Der rechtliche Rahmen im Spannungsfeld von Datenschutz und Wissenschaftsfreiheit Vortrag im Rahmen des DFG Workshops am 3. bis 4. März 2015 in Bonn Vortragsgliederung

Mehr

Rehabilitation und Datenschutz

Rehabilitation und Datenschutz Rehabilitation und Datenschutz 20. Juni 2013 ao. Univ.-Prof. Dr. Dietmar Jahnel Dietmar.Jahnel@sbg.ac.at Fachbereich Öffentliches Recht Rehabilitation und Datenschutz Jede Verwendung personenbezogener

Mehr

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 1. Übung im SoSe 2007: BDSG (1) 1.1 Voraussetzungen zur automatisierten DV (1) Anmerkung: Automatisierte Datenverarbeitung = Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung unter

Mehr

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk Institut für Betriebsberatung des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Frankfurter Straße 14, 63500 Seligenstadt Telefon (06182) 2 52 08 * Fax 2 47 01 Maler-Lackierer-Institut@t-online.de www.malerinstitut.de

Mehr

Zentrum für Informationssicherheit

Zentrum für Informationssicherheit SEMINARE 2015 Zentrum für Informationssicherheit mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation 23. 27. November 2015, Hannover Cyber Akademie (CAk) ist eine eingetragene Marke www.cyber-akademie.de Das Bundesdatenschutzgesetz

Mehr

vom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis

vom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis Verordnung zum Schutz von Patientendaten DSVO KH-Pfalz 50.02 Verordnung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern (DSVO

Mehr

HUMBOLDT-UNIVERSITÄT ZU BERLIN Mathematisch Naturwissenschaftliche Fakultät II Institut Informatik

HUMBOLDT-UNIVERSITÄT ZU BERLIN Mathematisch Naturwissenschaftliche Fakultät II Institut Informatik HUMBOLDT-UNIVERSITÄT ZU BERLIN Mathematisch Naturwissenschaftliche Fakultät II Institut Informatik Vortrag im Seminar Designing for Privacy (Theorie und Praxis datenschutzfördernder Technik) Benjamin Kees

Mehr

Gut geregelt oder Baustelle Datenschutz bei der Hard- und Softwarewartung

Gut geregelt oder Baustelle Datenschutz bei der Hard- und Softwarewartung Gut geregelt oder Baustelle Datenschutz bei der Hard- und Softwarewartung 4. DFN-Konferenz Datenschutz RA Dr. Jan K. Köcher Datenschutzauditor (TÜV) koecher@dfn-cert.de Einordnung Hard- und Softwarewartung

Mehr

Brauchen wir ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. von Christoph Hupe

Brauchen wir ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. von Christoph Hupe Brauchen wir ein? von Christoph Hupe Gliederung: 1. Problematik 2. Positionen/Meinungen 1. Problematik des Thema wurde in Deutschland schon oft diskutiert, aber es gab keine explizite Regelung bis September

Mehr

Surfen am Arbeitsplatz. Ein Datenschutz-Wegweiser

Surfen am Arbeitsplatz. Ein Datenschutz-Wegweiser Surfen am Arbeitsplatz Ein Datenschutz-Wegweiser Inhalt Allgemeine Fragen zur Wahrung der Privatsphäre 4 Grundsätzliche Anforderungen 6 Allgemeines 6 Dienstliche Nutzung 7 Private Nutzung 8 Protokollierung

Mehr

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden. (gültig ab 01.08.2013)

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden. (gültig ab 01.08.2013) Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden (gültig ab 01.08.2013) Markus Schwab, CC Freiwillige Mitglieder, AOK Die Gesundheitskasse Stuttgart-Böblingen Praktikerforum Gesetz zur

Mehr

chancen der digitalisierung Überblick Rechtliche Aspekte des cloudcomputing

chancen der digitalisierung Überblick Rechtliche Aspekte des cloudcomputing chancen der digitalisierung Überblick Rechtliche Aspekte des cloudcomputing 1 rechtliche herausforderungen Cloudcomputing Vertrags- und Haftungsrecht Absicherung, dass Cloudanbieter entsprechende wirksame

Mehr

Versenden digitaler Patientendaten: Probleme aus Sicht des Juristen

Versenden digitaler Patientendaten: Probleme aus Sicht des Juristen Versenden digitaler Patientendaten: Probleme aus Sicht des Juristen Marco Donatsch Dr. iur., Rechtsanwalt marco.donatsch@bratschi-law.ch www.bratschi-law.ch 21. Jahrestagung der Schweizerischen Gesellschaft

Mehr

Datenschutz - Ein Grundrecht

Datenschutz - Ein Grundrecht Datenschutz - Ein Grundrecht? Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Datenschutz als Grundrecht Argumente für den Datenschutz Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig GRuSSwort 2 Liebe Leserin,

Mehr