Funktionale Leistungsbeschreibung
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- Heinrich Braun
- vor 7 Jahren
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1 M 6.5 AusschreibungVergabeAbrechnung Funktionale Leistungsbeschreibung 1 40
2 Gliederung 1) Grundlagen 2) Anwendungsmodelle 3) Praxisbeispiele 2 40
3 Wesentliche Beschreibungsarten Bei der textlichen Planung unterscheidet man vier wesentliche Beschreibungsarten, die innerhalb einer Leistungsbeschreibung auch in gemischter Weise eingesetzt werden können: 1. Mengenpositionsbeschreibung 2. Bauelementbeschreibung 3. Pauschalbeschreibung 4. Funktionalbeschreibung 5. Mischformen (Teilfunktionalbeschreibungen) 3 40
4 Ausnahmecharakter der Funktionalbeschreibung VOB/A Bieterkreis Vertragsgestaltung Inhaltlicher Aufbau Risiko HOAI FLB 4 40
5 Funktionalbeschreibung Eine funktionale Leistungsbeschreibung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Auftraggeber im Wesentlichen nur die durch den angestrebten Nutzungszweck vorgegebenen Anforderungen eines Bauwerkes bezeichnet und die technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und funktionalen Rahmenbedingungen definiert. Aufgabenstellung => Zielvorgaben formulieren 5 40
6 VOB/A 7 VOB/A - Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (9) Die Leistung ist in der Regel durch eine allgemeine Darstellung der Bauaufgabe (Baubeschreibung) und ein in Teilleistungen gegliedertes Leistungsverzeichnis zu beschreiben. 7 VOB/A - Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (13) Wenn es nach Abwägen aller Umstände zweckmäßig ist, [...] zusammen mit der Bauausführung auch den Entwurf für die Leistung dem Wettbewerb zu unterstellen, um die technisch, wirtschaftlich und gestalterisch beste sowie funktionsgerechteste Lösung der Bauaufgabe zu ermitteln, kann die Leistung durch ein Leistungsprogramm dargestellt werden. Das Leistungsprogramm umfasst eine Beschreibung der Bauaufgabe, aus der die sandra.voigt@hs-bochum.de 6 40
7 VOB/A 7 VOB/A - Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (10) Erforderlichenfalls ist die Leistung auch zeichnerisch oder durch Probestücke darzustellen oder anders zu erklären, z. B. durch Hinweise auf ähnliche Leistungen, durch Mengen- oder statische Berechnungen. Zeichnungen und Proben, die für die Ausführung maßgebend sein sollen, sind eindeutig zu bezeichnen. 7 VOB/A - Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm Bewerber alle für die Entwurfsbearbeitung und ihr Angebot maßgebenden Bedingungen und Umstände erkennen können und in der sowohl der Zweck der fertigen Leistung als auch die an sie gestellten technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und funktionsbedingten Anforderungen angegeben sind, sowie gegebenenfalls ein Musterleistungsverzeichnis, in dem die Mengenangaben ganz oder teilweise offen gelassen sind. Nebenstehender Absatz 10 gilt sinngemäß. sandra.voigt@hs-bochum.de 7 40
8 Ausnahmecharakter der Funktionalbeschreibung VOB/A Funktionalbeschreibung Ausnahme LB mit Leistungsverzeichnis Regelfall HOAI Inhalt Bieterkreis Vertragsgestaltung Risiko 8 40
9 HOAI 2013 Anlage 10 zu 34: Leistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe Grundleistungen b) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen Besondere Leistungen Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm unter Bezug auf Baubuch/Raumbuch 9 40
10 Ausnahmecharakter der Funktionalbeschreibung VOB/A Funktionalbeschreibung Ausnahme LB mit Leistungsverzeichnis Regelfall HOAI Besondere Leistung Grundleistung Inhalt Bieterkreis Vertragsgestaltung Risiko 10 40
11 Bestandteile der Vertragsunterlagen Konstruktive Leistungsbeschreibung - Vertragsbedingungen - Allgemeine Baubeschreibung - Leistungsverzeichnis - Koordinations- oder Feinterminplan - zeichnerische Darstellungen - Gutachten (gewerkespezifisch) - [...] Funktionale Leistungsbeschreibung - Vertragsbedingungen - Leistungsprogramm - Raumbuch - ggf. Schnittstellenliste - Rahmen- oder Grobterminplan - zeichnerische Darstellungen - (Ergebnisse der LPH 2, 3, 4 oder 5, - Detailplanung oder Leitdetails) - Gutachten - stat. Berechnungen - [...] sandra.voigt@hs-bochum.de 11 40
12 Ausnahmecharakter der Funktionalbeschreibung VOB/A Funktionalbeschreibung Ausnahme LB mit Leistungsverzeichnis Regelfall HOAI Besondere Leistung Grundleistung Inhalt Bieterkreis Leistungsprogramm Leistungsverzeichnis Vertragsgestaltung Risiko 12 40
13 Begriffsbestimmungen - Unternehmerformen Generalunternehmer Der von einem Auftraggeber mit der Ausführung eines Auftrages betraute Unternehmer, der sich zur Erfüllung des Auftrages neben seiner Eigenleistung auch anderer Unternehmer (Nachunternehmer) bedient. Rechtsbeziehungen entstehen nur zwischen dem Auftraggeber und dem Generalunternehmer einerseits sowie zwischen Generalunternehmer und Nachunternehmern andererseits. sandra.voigt@hs-bochum.de 13 40
14 Begriffsbestimmungen - Unternehmerformen Generalübernehmer Im Gegensatz zum Generalunternehmer erbringt der GÜ keinerlei Eigenleistungen mit seinem Unternehmen, sondern nimmt lediglich Managementaufgaben zur Koordination der an die Nachunternehmer vergebenen Fremdleistungen wahr. sandra.voigt@hs-bochum.de 14 40
15 Begriffsbestimmungen - Unternehmerformen Totalunternehmer Der Totalunternehmer übernimmt zusätzlich Planungsleistungen, die ansonsten direkt durch vom Bauherrn beauftragte Ingenieure und Architekten erledigt werden. Der Umfang der Planungsleistung ist variabel. Diese kann lediglich die Ausführungsplanung, ggf. jedoch auch weitere Planungsphasen oder den gesamten Planungsprozess umfassen. sandra.voigt@hs-bochum.de 15 40
16 Begriffsbestimmungen - Unternehmerformen Totalübernehmer Der Totalübernehmer nimmt lediglich Managementaufgaben zur Koordination der an die Nachunternehmer vergebenen Bau- und Planungsleistungen wahr. sandra.voigt@hs-bochum.de 16 40
17 Ausnahmecharakter der Funktionalbeschreibung VOB/A Funktionalbeschreibung Ausnahme LB mit Leistungsverzeichnis Regelfall HOAI Besondere Leistung Grundleistung Inhalt Bieterkreis Vertragsgestaltung Leistungsprogramm GU/GÜ bzw. TU/TÜ Leistungsverzeichnis Alleinunternehmer (ggf. ARGE) Risiko 17 40
18 Begriffsbestimmungen - Vertragsarten Einheitspreisvertrag = Regelvertrag Bei diesem Vertragstyp wird die Bauleistung in Einheitspreise für Teilleistungen (Material, Arbeits- und Ausführungsschritte) aufgeschlüsselt, wobei den Teilleistungen in den Vergabeunterlagen Mengen und Abrechnungseinheiten zugewiesen werden (= Leistungsverzeichnis). sandra.voigt@hs-bochum.de 18 40
19 Begriffsbestimmungen - Vertragsarten Einheitspreisvertrag = Regelvertrag Die maßgebliche vertragliche Erklärung ist bei dieser Vertragsart der vereinbarte Einheitspreis. Der jeweilige Positionspreis oder der Gesamtpreis des Einheitspreisvertrages entfalten grundsätzlich keine vertragliche Bindung. Jedoch: Preisanpassungsklausel gemäß 2 Absatz 3 VOB/A bei Mengenabweichungen größer +/- 10% sandra.voigt@hs-bochum.de 19 40
20 Begriffsbestimmungen - Vertragsarten Detail-Pauschalvertrag Grundlage eines Detail-Pauschalvertrages bildet eine detaillierte Leistungsbeschreibung. Der Auftragnehmer überprüft anhand ihm ausgehändigter Planunterlagen, ob die in der Regel vom Auftraggeber vorgegebenen Mengen stimmig sind und legt daraufhin ein Pauschalpreisangebot vor. Der Auftragnehmer trägt in diesem Fall das Mengenrisiko, nicht jedoch das Vollständigkeitsrisiko. Fehlen einzelne Teile in der Leistungsbeschreibung, so sind diese auch dann nicht geschuldet, wenn sie Voraussetzung einer funktionsfähigen Werkleistung sind. sandra.voigt@hs-bochum.de 20 40
21 Begriffsbestimmungen - Vertragsarten Global-Pauschalvertrag Bei diesem Vertragstyp wird die Bauleistung nicht durch ein detailliertes Leistungsverzeichnis, sondern durch eine funktionale Leistungsbeschreibung definiert. Diese dient zur Fixierung des zu erbringenden Leistungsziels, ohne die Leistung im Detail konkret zu beschreiben. Der Auftragnehmer trägt das Vollständigkeitsrisiko, da er sämtliche Leistungen schuldet, die für die Errichtung eines funktionstauglichen Werkes erforderlich sind - ohne Rücksicht darauf, ob diese in der Leistungsbeschreibung umfassend definiert wurden. sandra.voigt@hs-bochum.de 21 40
22 Ausnahmecharakter der Funktionalbeschreibung VOB/A Funktionalbeschreibung Ausnahme LB mit Leistungsverzeichnis Regelfall HOAI Besondere Leistung Grundleistung Inhalt Bieterkreis Vertragsgestaltung Risiko Leistungsprogramm GU/GÜ bzw. TU/TÜ Global-Pauschalvertrag Leistungsverzeichnis Alleinunternehmer (ggf. ARGE) Einheitspreisvertrag, (ggf. Detail-Pauschalvertrag) 22 40
23 Beispiel einer Vollständigkeitsklausel [...] Unabhängig von den Vergütungsmodalitäten im Einzelnen umfasst die Leistungspflicht des Auftragnehmers alle Planungs- und Bauleistungen jeweils gemäß Schnittstellenliste, die zur schlüsselfertigen Herstellung des Bauvorhabens erforderlich sind. Und zwar auch solche Leistungen, die nach diesem Vertrag und seinen Anlagen nicht ausdrücklich erwähnt worden sind, die jedoch erforderlich werden, um die Schlüsselfertigkeit des in diesem Vertrag beschriebenen Bauvorhabens herbeizuführen. [...] 23 40
24 Ausnahmecharakter der Funktionalbeschreibung VOB/A Funktionalbeschreibung Ausnahme LB mit Leistungsverzeichnis Regelfall HOAI Besondere Leistung Grundleistung Inhalt Bieterkreis Vertragsgestaltung Risiko Leistungsprogramm GU/GÜ bzw. TU/TÜ Global-Pauschalvertrag AN (Mengen-/Vollständigkeitsrisiko) Leistungsverzeichnis Alleinunternehmer (ggf. ARGE) Einheitspreisvertrag, (ggf. Detail-Pauschalvertrag) AG (Mengen-/Vollständigkeitsrisiko) 24 40
25 Gliederung 1) Grundlagen 2) Anwendungsmodelle 3) Praxisbeispiele 25 40
26 Anwendungsmodelle GU oder GÜ-Vergabe, Varianten G1 ohne / Variante G2 mit abgeschlossener Ausführungsplanung Value Engineering-Prozess LPH 5 G1 G2 Q4 LPH 0 LPH 1 LPH 2 LPH 3 LPH 4 LPH 5 LPH 6 LPH 7 LPH 8 LPH 9 Aufmaße Risikobewertung Grundlagenermittlung Vorbereitung der Vergabe Mitwirkung bei der Vergabe Vorentwurf Entwurf Genehmigungsplanung Ausführungsplanung Objektüberwachung Objektbetreuung T1 T2 T3 T4 VERGABE Value Engineering-Prozess über LPH 2 bis LPH 5 möglich TU oder TÜ-Vergabe, Varianten T1 bis T4 mit unterschiedlich hohem Planungsanteil des AN sandra.voigt@hs-bochum.de 26 46
27 Vergabemodell reine Bauleistung (GU/GÜ) Entwurfsplanung LPH 3 Genehmigungsplanung LPH 4 Ausführungsplanung LPH 5 FLB LPH 6 Bauleitung LPH 8 durch GU / GÜ Der Architekt hat keine Einflussnahme auf die Ausführung. Bauleitung LPH 8 durch GU / GÜ Variante: Der Architekt wird mit einer baukünstlerischen Oberleitung beauftragt * Beauftragung über GU / GÜ Interessenkonflikt Beauftragung über den Bauherren Luxus * Mit der Novelle 2009 ist der alte 15 III HOAI entfallen. Vorraussichtlich werden jedoch auch weiterhin Teilprozentpunkte der LPH 8 für diese Leistung vereinbar sein. sandra.voigt@hs-bochum.de 27 40
28 Vergabemodell Bau- und Planungsleistung (TU/TÜ) Entwurfsplanung LPH 3 Genehmigungsplanung LPH 4 FLB LPH 6 mit Leitdetails Ausführungsplanung LPH 5 Architekt / Fachingenieure Ausführungsplanung LPH 5 Auftragnehmer (baubegleitende Ausführungsplanung) Vergabe LPH 7 an Generalunternehmer/ Generalübernehmer Vergabe LPH 7 an Totalunternehmer / Totalübernehmer LPH 5 Auftragnehmer Mangelnde Einflussnahme: Der Architekt wird vom Bauherrn lediglich mit der Prüfung der LPH 5 beauftragt. LPH 5 Architekt Interessenkonflikt: Der Architekt wechselt von der Bauherrenseite auf die Auftragnehmerseite. sandra.voigt@hs-bochum.de 28 46
29 Aufwand-Wirkung-Prinzip 100 % Gewerkespezifische Leistungsbeschreibungen mit Einzelvergaben 75 % Funktionale Leistungsbeschreibung mit GU / GÜ-Vergabe Einflussnahme auf Gestalt / Qualität 50 % Planungs- und Überwachungsaufwand Funktionale Leistungsbeschreibung mit TU / TÜ-Vergabe 33 % 50 % 95 % 100 % sandra.voigt@hs-bochum.de 29 40
30 Vorteile der funktionalen Leistungsbeschreibung Auftraggeber Value Engineering-Prozess (Qualitäts- und Kostenoptimierung) Alliance Contracting/Partnering-Vertrag (Kooperationsmodell, Streitvermeidung) Verkürzung der Gesamtprojektdauer (Zeitersparnis in der Planungs- und Vergabephase) stufenweise Konkretisierung des Bau-Solls ein Vertrags- und Ansprechpartner (Koordination und Mängelansprüche) Kosten- und Terminrisiko liegt beim AN 30 40
31 Vorteile der funktionalen Leistungsbeschreibung Architekt Mengenermittlung entfällt Mitwirkung bei gewerkebezogenen Einzelvergaben entfällt reduzierter Koordinationsaufwand Verkürzung der Gesamtprojektdauer 31 40
32 Nachteile der funktionalen Leistungsbeschreibung Auftraggeber hohes Risiko bei Insolvenz des AN Angebotswettbewerb liegt in der Verantwortung des AN Koordinationszuschlag (sog. GU-Zuschlag) erhöhte Risikozuschläge 32 40
33 Nachteile der funktionalen Leistungsbeschreibung Architekt Fast Tracking (Verdichtung von Prozessen und Abläufen) Honorarreduzierung Verminderte Einflussnahme Qualitätsverlust 33 40
34 Stufenweise Konkretisierung des Bau-Solls 34 40
35 Aufbau und Gliederung einer FLB Layout als reiner Fließtext mit Dokumentenstruktur Layout in Anlehnung an klassisches Leistungsverzeichnis Gliederung nach Kostengruppen der DIN 276 Gliederung nach Gewerken/Leistungsbereichen im Sinne der VOB/des STLB-Bau freie Gliederung nach Bauabschnitten, Bauteilen, Bauelementen (projektbezogen) 35 40
36 Gliederung 1) Grundlagen 2) Anwendungsmodelle 3) Praxisbeispiele 36 40
37 HOCHSCHULE BOCHUM BOCHUM UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCES Kranhaus 1 Büroimmobilie sandra.voigt@hs-bochum.de 37 40
38 HOCHSCHULE BOCHUM BOCHUM UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCES Kranhaus 1 Fassadenschema sandra.voigt@hs-bochum.de 38 40
39 Kranhaus 1 Auszug Leistungsprogramm sandra.voigt@hs-bochum.de 39 40
40 Übung: LPH 7 Angebotsprüfung sandra.voigt@hs-bochum.de 40 40
41 Bauvorhaben Bereich Wissensmanagement SSPAG QM-Prozesse Datum Prozessschritte Angebotsprüfung (VOB) Nr. Position Beschreibung Bemerkung 1 Formale Prüfung Die eingereichten Vergabe- und Angebotsunterlagen des Bieters sind auf ihre Vollständigkeit und etwaige Veränderungen zu überprüfen. 2 Rechnerische Prüfung Die Preisangaben des Bieters sind rechnerisch zu prüfen und in einem Preisspiegel zu erfassen. Es ist zu prüfen, ob sämtliche geforderten Unterlagen eingereicht und erforderliche Dokumenteneintragungen vorgenommen wurden, hierzu zählen z. B. rechtsverbindliche Unterschriften und Bietertextergänzungen an geforderter Stelle, Preisangaben, Eignungsnachweise gemäß 6 Abs. 3 VOB/A, Gleichwertigkeitsnachweise usw.. Der Prüfungsvorgang ist durch Abhaken kenntlich zu machen und im Formblatt Angebotsprüfung gemäß VOB zu dokumentieren. Stift- und Stempelfarbe für die Prüfung sind insbesondere bei öffentlichen Auftraggebern im Vorfeld abzustimmen. Hinweis: Eine Nachforderung fehlender Unterlagen hat sich im Rahmen der juristischen Zulässigkeit zu bewegen und erfordert in jedem Fall die Schriftform! Die rechnerische Prüfung erfolgt üblicherweise EDVgestützt über das AVA-Programm. Der Prüfungsvorgang ist durch Abhaken bzw. Korrigieren im Originalangebot kenntlich zu machen. Nachlässe ohne Bedingung sind in die Angebotssumme einzukalkulieren und handschriftlich auf der letzten Angebotsseite (Titelzusammenstellung) nachzutragen. Skonti werden nur in Verbindung mit der Angabe eines Zahlungsziels gewertet, aber nicht in die Angebotsendsumme einkalkuliert! QM-Prozesse Angebotsprüfung VOB_2010_08_30.doc Seite: 1 von 2
42 Bauvorhaben Bereich Wissensmanagement SSPAG QM-Prozesse Datum Prozessschritte Angebotsprüfung (VOB) 3 Technische Prüfung Im Zuge der technischen Prüfung sind die Eignung des Bieters, Richtigkeit und Auswirkungen fachlicher Anmerkungen (z. B. im Anschreiben), die inhaltliche Aussagekraft der Bietertextergänzungen und die Gleichwertigkeit von Alternativprodukten festzustellen. 4 Prüfung der Angemessenheit des Preises Beurteilung der Preise im Rahmen der Angebotssumme auf der Grundlage der Kostenermittlung sowie im Verhältnis zu den übrigen Bietern. 5 Aufklärung des Angebotsinhaltes Aufklärung unklarer Angebotsinhalte und Bieterangaben innerhalb der Grenzen des 15 VOB/A. 6 Wirtschaftliche Prüfung Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes unter Berücksichtigung der Ergebnisse aller vorangegangenen Prüfungsschritte und der in der Bekanntmachung/den Vergabeunterlagen genannten Zuschlagskriterien. 7 Prüfstempel vergeben Abstempeln und Unterzeichnen des Originalangebotes nach Abschluss des Prüfungsverfahrens und Treffen der Vergabeempfehlung. Nur bei öffentlicher Ausschreibung/Offenem Verfahren sind Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bieters im Rahmen der Angebotsprüfung festzustellen. (Bei den übrigen Vergabearten erfolgt eine der Angebotsabgabe vorausgehende Bewerberauswahl mit Prüfung der Eignung.) Prüfungsziel: Stimmt die angebotene mit der geforderten Leistung überein? Zweifel an der Angemessenheit sind grundsätzlich bei einer Abweichung von 10 % oder mehr anzunehmen. Schriftform und Fristsetzung beachten! Zur Dokumentation der Vergabeentscheidung s. Prozessschritt Vergabevermerk. Unterschiedliche Prüfstempelvergabe berücksichtigen! Ausgeschlossene Angebote erhalten den Stempel Geprüft und gewertet gem. VOB/A 16, die übrigen Angebote den Stempel Rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft bzw. geändert auf. Wort unterstrichen = Verweis auf andere SSPAG- Standards Geltungsbereich: Leistungsphase 7 bis 7 QM-Prozesse Angebotsprüfung VOB_2010_08_30.doc Seite: 2 von 2
43 Bauvorhaben Bereich Wissensmanagement SSPAG QM-Prozesse Datum Prozessschritte Vergabevermerk (VOB) Nr. Position Beschreibung Bemerkung 1 Ergänzung der Submissionsniederschrift Die Ergebnisse der rechnerischen Angebotsprüfung sind in die Submissionsniederschrift zu übertragen. Es sind die geprüften Brutto-Endsummen inklusive Nachlässen ohne Bedingung (jedoch ohne Skonti!) an entsprechender Stelle im Formular der Niederschrift einzutragen. 2 Dokumentation der Prüfung und Wertung der Angebote Die einzelnen Stufen des Prüfungsverfahrens (vgl. Prozessschritte Angebotsprüfung), die maßgebenden Feststellungen sowie die Begründung einzelner vergaberechtlich relevanter Entscheidungen sind inhaltlich nachvollziehbar in Schriftform zu dokumentieren. Die Dokumentation besteht aus dem Vergabevermerk sowie den zugehörigen Anlagen. Zu den Anlagen zählen insbesondere Preisspiegel, die Formblätter der Angebotsprüfung gemäß VOB, Schriftverkehr mit Bietern, nachgeforderte Unterlagen sowie Protokolle zu Aufklärungsgesprächen gemäß 15 VOB/A. 3 ggf. Fortschreibung des Vergabevermerkes Der Vergabevermerk ist während des Vergabeverfahrens zeitnah und laufend fortzuschreiben soweit wesentliche Zwischenentscheidungen getroffen werden. 4 Unterzeichnung des Vergabevermerkes Der Vergabevermerk ist gemäß den üblichen hausinternen Regelungen zu unterzeichnen. 5 Vervielfältigung, Ablage Die Submissionsniederschrift und (mindestens) das Angebot des für die Zuschlagserteilung empfohlenen Bieters sind zu kopieren und mit dem Vorgang abzulegen. Das aktuelle Vergabeverhalten muss zu jedem Zeitpunkt überprüfbar sein. Wesentliche Zwischenentscheidungen müssen daher bereits vor der Zuschlagserteilung dokumentiert werden. Eine solche liegt z. B. vor, wenn ein Bewerber nach den Ergebnissen eines Aufklärungsgespräches nicht mehr für die Auftragsvergabe in Betracht kommt. Der Vergabevermerk muss die Anforderungen erfüllen, die im Rechtsverkehr an einen Aktenvermerk gestellt werden (Datum, Unterschrift). Die Angebotskopie(n) umfassen nicht nur das Leistungsverzeichnis oder Leistungsprogramm mit Preiseintragungen, sondern sämtliche vertragsrelevanten Teile der Vergabeunterlagen (d. h. die Vertragsbedingungen, EVM und EFB-Seiten usw.). QM-Prozesse Vergabevermerk VOB_2010_08_30.doc Seite: 1 von 2
44 Bauvorhaben Bereich Wissensmanagement SSPAG QM-Prozesse Datum Prozessschritte Vergabevermerk (VOB) 6 Versand der Unterlagen Die Vergabeempfehlung ist zusammen mit dem Original der Submissionsniederschrift und den Original- Angeboten der Bieter an den Bauherrn/die Projektsteuerung zu übergeben. Die Rückgabe der Originalunterlagen ist in einem entsprechenden Anschreiben festzuhalten. Um Verluste beim Postversand zu vermeiden ist eine persönliche Übergabe der Dokumente die Regel, der Postversand die absolute Ausnahme! Wort unterstrichen = Verweis auf andere SSPAG- Standards Geltungsbereich: Leistungsphase 7 bis 7 QM-Prozesse Vergabevermerk VOB_2010_08_30.doc Seite: 2 von 2
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