Elias-Schrenk-Haus. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus, Tuttlingen. Umweltbeitrag mit grünordnerischen Festsetzungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Elias-Schrenk-Haus. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus, Tuttlingen. Umweltbeitrag mit grünordnerischen Festsetzungen"

Transkript

1 Elias-Schrenk-Haus Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus, Tuttlingen Umweltbeitrag mit grünordnerischen Festsetzungen Rottweil, den Entwurf

2 Elias-Schrenk-Haus, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus, Tuttlingen, Umweltbeitrag, Entwurf Projektleitung: M.Sc. Geographie Michael Glaser Bearbeitung: M.Sc. Biodiversität und Ökologie Marina Ide faktorgruen Rottweil Eisenbahnstraße 26 Tel / Fax / rottweil@faktorgruen.de Freiburg Rottweil Heidelberg Stuttgart Landschaftsarchitekten bdla Beratende Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft mbb Pfaff, Schütze, Schedlbauer, Moosmann, Rötzer, Glaser

3 GOP702_UB Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines Vorhabenbeschreibung Rechtliche Vorgaben und methodisches Vorgehen Geschützte Bereiche Übergeordnete und kommunale Planungen Datenbasis Wirkfaktoren des Planungsvorhabens Derzeitiger Umweltzustand und Prognose der Auswirkungen der Planung Vorschläge für grünordnerische Festsetzungen Planungsrechtliche Festsetzungen Örtliche Bauvorschriften Zusammenfassung Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Lage des Plangebietes... 2 Abb. 2: Blick auf Hauptgebäude (links) und Nebengebäude (rechts, hinter Bäumen) von Südosten Abb. 3: Vorplatz vor dem Hauptgebäude mit Terrasse und Bänken Abb. 4: Blick auf den Wirtschaftshof von Nordwesten Abb. 5: Weg zwischen den beiden Gebäuden (Blick von Nordwesten) Abb. 6 Blick auf die Garage (künftig Garten) Abb. 7: Gehölzbestand vor dem Nebengebäude Anhang Anhang 1: Fotodokumentation Anhang 2: Pflanzliste Elias-Schrenk-Haus, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus, Tuttlingen, Umweltbeitrag Stand: III

4 1. Allgemeines 1.1 Vorhabenbeschreibung Angaben zum Bebauungsplan Lage des Plangebiets Das Pflegeheim Elias-Schrenk-Haus in Tuttlingen plant auf ca. 0,53 ha eine Erweiterung, um den aktuellen Anforderungen der Landesheimbauverordnung zu entsprechen, die keine Doppelzimmer mehr zulässt. Das derzeitige zweigeschossige Nebengebäude soll abgebrochen und an selber Stelle ein viergeschossiger Neubau errichtet werden. Ferner soll der Neubau direkt an den Altbestand anschließen, sodass der vorhandene Fußweg zwischen beiden Gebäuden entfällt. Zudem sind Erweiterungen und Umgestaltungen von Vorplatz, Gartenbereich und Wirtschaftshof mit neuen Stellplätzen geplant. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Schildrain-Steigen vom , dessen planungsrechtliche Festsetzungen die geplante Erweiterung nicht zulassen. Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus sollen daher nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung geschaffen werden. Die wichtigsten Planinhalte sind: - Umwidmung von einem Allgemeinen Wohngebiet in eine Gemeinbedarfsfläche, - Änderung der zulässigen Gebäudehöhe auf Flst 4585/3 von 674,2 m ü.nn auf 683,9 m ü.nn, - Änderung der GRZ auf Flst 4585/3 von 0,35 auf 0,4, - Änderung der GFZ auf Flst 4578/4 sowie 4585/3 von 1,1 bzw. 0,7 auf 1,6, - Änderung der Geschossanzahl auf Flst 4585/3 von maximal II Vollgeschossen auf maximal IV Vollgeschosse. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB aufgestellt werden. Das Plangebiet liegt im Nordwesten von Tuttlingen, zwischen Steinstraße, Brückenstraße und Mohlstraße. In der Umgebung befinden Elias-Schrenk-Haus, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus, Tuttlingen, Umweltbeitrag 1 Stand:

5 sich eine Schule, eine Kirche und Wohngebäude (Einzel- und Doppelhausbebauung) mit Gärten. Abb. 1: Lage des Plangebietes 1.2 Rechtliche Vorgaben und methodisches Vorgehen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a Abs. 1 S 2 BauGB Voraussetzungen Belange des Umweltschutzes Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB durchgeführt. Die Voraussetzungen hierfür sind: Die zulässige Grundfläche beträgt weniger als m² ( 13a Abs. 1 S 2 Nr. 1): erfüllt. Der Bebauungsplan begründet keine Zulässigkeit von Vorhaben, die der UVP-Pflicht unterliegen: erfüllt. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten: erfüllt (s. hierzu Kap. 1.3). Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen zu beachten sind: erfüllt. Es finden die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach 13 Abs. 3 S. 1 BauGB Anwendung, wonach von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach 2a BauGB, von der Angabe nach 3 Abs. 2 S. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird. Zudem ist 4c BauGB (Überwachung) nicht anzuwenden. Dennoch sind gem. den 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a BauGB in jedem Bebauungsplanverfahren die Umweltbelange sowie die Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen zu berücksichtigen. Dies erfolgt durch den vorliegenden Umweltbeitrag. Elias-Schrenk-Haus, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus, Tuttlingen, Umweltbeitrag 2 Stand:

6 Eingriffsregelung Artenschutzrecht Ein Ausgleich für die geplanten Eingriffe ist nicht erforderlich, da gemäß 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB bei Einhaltung der zulässigen Grundfläche die Eingriffe als im Sinne des 1a Abs. 3 S. 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten. Daher wird keine Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung erstellt. Ziel des besonderen Artenschutzes sind die nach 7 Abs. 2 Nr. 13 und 14 BNatSchG besonders und streng geschützten Arten (wobei die streng geschützten Arten eine Teilmenge der besonders geschützten Arten darstellen). Nach 44 Abs. 1 BNatSchG gelten für die besonders und streng geschützten Arten bestimmte Zugriffs- und Störungsverbote. Bei nach den Vorschriften des BauGB zulässigen Eingriffen gelten diese Verbote jedoch nur für nach europäischem Recht geschützte Arten (alle Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie alle europäischen Vogelarten). Für eine detaillierte Darstellung der artenschutzrechtlichen Vorgaben wird auf die separate spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) (faktorgruen 07/2019) verwiesen. 1.3 Geschützte Bereiche Natura 2000 ( 31 ff BNatSchG) Naturschutzgebiete ( 23 BNatSchG) Nationalpark ( 24 BNatSchG) Biosphärenreservate ( 25 BNatSchG) Landschaftsschutzgebiete ( 26 BNatSchG) Naturpark ( 27 BNatSchG) Naturdenkmäler ( 28 BNatSchG) Das nächste FFH-Gebiet Nr Großer Heuberg und Donautal befindet sich ca. 500 m entfernt. Von den im Datenbogen genannten Lebensraumtypen kommt im Plangebiet keiner vor. Die genannten Zielarten sind ebenfalls nicht zu erwarten. Das nächste Vogelschutzgebiet Nr Südwestalb und Oberes Donautal befindet sich ca m entfernt. Von den im Datenbogen genannten Zielarten ist im Plangebiet aufgrund der Habitatstruktur keine zu erwarten. Naturschutzgebiete sind durch das Vorhaben nicht betroffen. Nationalparke sind durch das Vorhaben nicht betroffen. Biosphärenreservate sind durch das Vorhaben nicht betroffen. Landschaftsschutzgebiete sind durch das Vorhaben nicht betroffen. Das Plangebiet liegt im Naturpark 4 Obere Donau. Für Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (Erschließungszonen) gelten der Schutzzweck nach 3 der Naturparkverordnung und die Festlegungen des Naturparkplans nicht. Naturdenkmäler sind durch das Vorhaben nicht betroffen. Elias-Schrenk-Haus, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus, Tuttlingen, Umweltbeitrag 3 Stand:

7 Geschützte Biotope ( 30 BNatSchG) Festgesetzte Überschwemmungsgebiete ( 78 WHG, 65 WG) Gesetzlich geschützte Biotope nach 30 BNatSchG oder 33 NatSchG sind durch das Vorhaben nicht betroffen. Das nächste Biotop Magerrasen Eichbühl Ost liegt etwa 180 m entfernt in nordwestlicher Richtung. Eine Beeinträchtigung kann ausgeschlossen werden. Im Plangebiet bestehen keine Oberflächengewässer. 1.4 Übergeordnete und kommunale Planungen Regionalplan Schwarzwald- Baar-Heuberg Flächennutzungsplan für den Verwaltungsraum Tuttlingen Bestehende Bebauungspläne Die Stadt Tuttlingen ist Mittelzentrum gemäß Regionalplan Schwarzwald-Baar-Heuberg. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) für den Verwaltungsraum Tuttlingen von 2018 ist das Plangebiet (mit Ausnahme des Gehweges) als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Das Flurstück Nr. 4578/4 ist zusätzlich mit dem Einschrieb Evang. Alten- und Pflegeheim versehen. Der FNP wird gemäß 13a (2) Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung an den Bebauungsplan angepasst. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Schildrain-Steigen vom Die dort enthaltenen Festsetzungen ermöglichen das geplante Vorhaben nicht. Das Maß der baulichen Nutzung ist auf dem Grundstück 4585/3 mit maximal zwei Vollgeschossen und einer GRZ von 0,35 angegeben und schließt somit den viergeschossigen Neubau aus. 1.5 Datenbasis Verwendete Daten Faktorgruen (07/2019): Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus, Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Herz & Lang GmbH (06/2019): Neubau Elias-Schrenk-Haus, Einfluss Nachbargebäude König, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Boden (LGRB): Bodenkarte 50 (WMS, Abruf Februar 2019), Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Boden (LGRB): Hydrogeologische Übersichtskarte (Abruf Februar 2019), Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden- Württemberg (LUBW): Kartenserver (Daten zu Schutzgebieten u.a., Abruf Februar 2019), Ortsbegehung durch faktorgruen (Februar 2019), Stadt Tuttlingen: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus. Stand: Entwurf , Elias-Schrenk-Haus, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus, Tuttlingen, Umweltbeitrag 4 Stand:

8 Stadt Tuttlingen: Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus. Stand: Entwurf Schnell Ingenieure (10/2017): Elias-Schrenk-Haus Tuttlingen. 2. Wirkfaktoren des Planungsvorhabens Baubedingt Beseitigung von Vegetation inkl. Gehölzrodungen, Anlagenbedingt Abriss von Gebäuden, Abgrabungen, Aufschüttungen, Bodenverdichtung, Vorübergehende Flächeninanspruchnahme (Baustelleneinrichtungsflächen), Luftschadstoffemissionen (inkl. Stäube), Schallemissionen (Lärm), Erschütterungen. Die Grundstücke sind bereits vollständig durch die nordwestlich verlaufende Steinstraße, die westlich liegende Brückenstraße sowie die im Südosten verlaufende Mohlstraße erschlossen. Innerhalb des neuen Baufensters ergeben sich folgende Auswirkungen: Überbauung und Versiegelung: Vergrößerung der bisherigen Grundfläche um ca. 198 m², Erhöhung der zulässigen Gebäudehöhe um ca. 6,2 m bis max. 683,90 m ü.nn; infolgedessen kommt es zu einer geringfügig verstärkten Verschattung des Nachbargrundstückes in der Breslauer Str. 5. Laut dem Gutachten von Schnell (2017) sowie der gutachterlichen Stellungnahme von Herz & Lang (2019) kommt es jedoch zu keiner erheblich nachteiligen Beeinträchtigung der dort installierten Solaranlagen. Betriebsbedingt Laut Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Elias- Schrenk-Haus sollen die Anzahl der Pflegeplätze und des Personals im Grundsatz nicht verändert werden. Somit ist nicht mit erhöhten Lärm-, Licht- oder sonstigen Emissionen zu rechnen. Elias-Schrenk-Haus, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus, Tuttlingen, Umweltbeitrag 5 Stand:

9 3. Derzeitiger Umweltzustand und Prognose der Auswirkungen der Planung Schutzgut / Prüfaspekte Fläche Derzeitiger Zustand Prognose der Auswirkungen und mögliche Vermeidungsmaßnahmen Flächenbilanz Bebaute Fläche im Innenbereich. Stärkere Ausnutzung der Grundstücksfläche, aber keine Neubeanspruchung von Flächen im Außenbereich und somit keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut. Boden Bodentypen-/Funktionsbewertung Aus der BK50 liegen keine Daten zu Bodentypen vor, da das Gebiet in einer Siedlung liegt. Durch Abgrabungen, Umlagerung, Verdichtung sowie Überbauung / Versiegelung kommt es zur Beeinträchtigung bzw. zum Verlust anthropogen überprägten Bodens in geringem Umfang. Hierbei ist zu beachten, dass ein großer Teil des Gebiets bereits versiegelt bzw. teilversiegelt ist. Mögliche Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen - Maßnahmen zum Bodenschutz während der Bauphase, - Beschränkung des Versiegelungsanteils auf das erforderliche Minimum, - Dachbegrünung. Altlasten Altlasten sind im Gebiet nicht bekannt. Es sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. Wasser Grundwasser Das Gebiet gehört zur hydrogeologischen Einheit Oberjura, einem Festgestein und Grundwasserleiter. Die Grundwasserneubildung wird durch die zunehmende Versiegelung nur geringfügig beeinträchtigt. Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung / Minimierung sind die Beschränkung des Versiegelungsanteils auf ein Minimum, die Verwendung wasserdurchlässiger Beläge im Bereich von Stellplätzen (hier mit starken Einschränkungen wegen fehlendem Bodenanschluss) sowie Dachbegrünung. Elias-Schrenk-Haus, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus, Tuttlingen, Umweltbeitrag 6 Stand:

10 Schutzgut / Prüfaspekte Oberflächengewässer Hochwasser / Überflutungsflächen Quell- / Wasserschutzgebiete Klima / Luft Lokalklima Kaltluftentstehung / -abfluss Lufthygiene, Immissionen/Emissionen Derzeitiger Zustand Im Plangebiet oder umliegend befinden sich keine Still- oder Fließgewässer. Das Plangebiet liegt außerhalb von HQ 100-Flächen. Das Plangebiet liegt außerhalb von Wasserschutzgebieten. Tuttlingen liegt im Bereich von feuchtem und warmem Kontinentalklima mit einer erheblichen Menge an Niederschlägen. Die kleinen Grünflächen im Plangebiet sind Kaltluftentstehungsflächen, aufgrund ihrer sehr minimalen Größe haben sie jedoch nur eine sehr geringe thermische Ausgleichsfunktion. Bestehende Vorbelastung durch die Lage im städtischen Bereich. Immissionsbelastung für NO 2, PM 10 und für Ozon ist lt. LUBW Daten- und Kartendienst gering, Grenzwerte werden nicht überschritten Prognose der Auswirkungen und mögliche Vermeidungsmaßnahmen Es sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. Es sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. Es sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. Auf das Klima im Raum an sich sind keine Auswirkungen zu erwarten. Bzgl. der Auswirkungen auf Klimafunktion im Detail s. unten bei Kaltluftentstehung / - abfluss sowie Lufthygiene. Durch die geplanten Versiegelungen gehen zwischen den beiden bestehenden Gebäuden auf minimaler Fläche kleine Grünflächen verloren. Von negativen Auswirkungen auf die Frischluftversorgung von Tuttlingen ist nicht auszugehen, zumal im Osten des Plangebietes, im künftigen Gartenbereich der Tagespflege, auch neue Grünflächen geschaffen werden sollen. Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung / Minimierung sind die Beschränkung des Versiegelungsanteils auf ein Minimum, die Ein- und Durchgrünung des Plangebietes sowie Dachbegrünung. Temporär sind baubedingte Lärm- und Abgasemissionen sowie Staubentwicklung zu erwarten. Betriebsbedingt ist nicht mit einer Erhöhung der Emissionen zu rechnen, da die Zahl der Pflegepatienten sowie des Personals nicht erhöht werden soll und somit kein verstärkter Quell- und Zielverkehr zu erwarten ist. Elias-Schrenk-Haus, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus, Tuttlingen, Umweltbeitrag 7 Stand:

11 Schutzgut / Prüfaspekte Derzeitiger Zustand Auch da das Plangebiet in einer verkehrsberuhigten Zone liegt, ist von eher geringen lufthygienischen Belastungen auszugehen. Zudem haben die Baumhecke im Nordosten des Plangebietes sowie der Baumbestand, der sich auf den nördlichen wie den südlichen Bereich des Plangebiets konzentriert, eine lufthygienische Ausgleichsfunktion. Prognose der Auswirkungen und mögliche Vermeidungsmaßnahmen Mögliche Maßnahme zur Minimierung ist der weitgehende Erhalt des Gehölzbestandes, insbesondere der Baumhecke im Nordosten des Plangebiets. Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Biotoptypen / -strukturen Im Plangebiet bestehen folgende Biotoptypen: Zierrasen (ca. 325 m²), Gebüsche (ca. 105 m²), Heckenzaun (ca. 650 m²), Von Bauwerken bestandene Fläche (ca m²), Völlig versiegelte Straße oder Platz (ca. 460 m²), Gepflasterte Straße oder Platz (ca m²), Kleine Grünfläche (ca. 260 m²), Garten (ca. 145 m²), Ziergarten (ca. 365 m²). Durch das Vorhaben werden v. a. Flächen mit keiner bzw. sehr geringen Wertigkeit (überbaute, asphaltierte, gepflasterte Bereiche) o- der Flächen mit einer geringen (Heckenzaun, Zierrasen, (Zier-) Garten, Kleine Grünflächen) ökologischen Wertigkeit in Anspruch genommen. Zu den Biotoptypen mit einer mittleren Wertigkeit, insbesondere wertvoll als Lebensraum für Vögel, zählen v. a. die Baumhecke im Nordosten des Plangebiets sowie die bestehenden Bäume (hauptsächlich im nördlichen wie südlichen Bereich des Plangebietes). Besonders die Baumhecke hat zudem eine abschirmende Wirkung gegenüber den Nachbargrundstücken. Baumhecke sowie Einzelbäume bleiben im Wesentlichen erhalten. Im Zuge der Abbrucharbeiten der bestehenden Garage im Osten des Plangebiets werden ein Solitär Thuja Strauch sowie eine Kupfer-Felsenbirne gerodet. Mehrere neue Baumstandorte gleichen dies aus. Elias-Schrenk-Haus, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus, Tuttlingen, Umweltbeitrag 8 Stand:

12 Schutzgut / Prüfaspekte Geschützte Pflanzen Habitatpotenzial Derzeitiger Zustand Zusätzlich stehen ca. 35 Einzelbäume, überwiegend Berg- und Spitzahorn, Eschen, Salweiden und Weißbuchen überwiegend entlang der nordöstlichen bzw. nördlichen Grundstücksgrenze. Geschützte Pflanzenarten wurden im Plangebiet nicht erfasst. In Bezug auf die Fauna wurde mit Stand Juni 2019 vom Büro faktorgruen eine Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) auf der Grundlage einer Erfassung der Brutvögel und der Fledermäuse durchgeführt. Demnach wurden im Plangebiet und seiner Umgebung 17 Vogelarten festgestellt, davon zwei planungsrelevante Arten (Klappergrasmücke und Haussperling). 13 Arten kommen als Brutvögel, vier als Nahrungsgäste im Gebiet vor. Des Weiteren wurden im Zuge der Erfassung von Fledermäusen drei Arten sicher im Plangebiet nachgewiesen. Die Untersuchung erbrachte zudem den Nachweis einer Wochenstube der Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus). Habitatpotential für weitere Arten gemäß Anhang IV FFH-Richtlinie besteht lt. o.g. Fachbeitrag nicht. Prognose der Auswirkungen und mögliche Vermeidungsmaßnahmen Es sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. Betroffen sind im Wesentlichen Haussperling und Zwergfledermaus durch den Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Dies erfordert vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) in Form von Nistkästen bzw. Fledermauskästen. Die Tötung von Individuen muss zudem durch Vermeidungsmaßnahmen wie Beschränkung der Zeiten für Gehölzrodung und Gebäudeabriss vermieden werden. Für die detaillierte Darstellung der Maßnahmen wird auf die sap verwiesen. Entsprechende planungsrechtliche Festsetzungen und Hinweise wurden in den Bebauungsplan übernommen. Elias-Schrenk-Haus, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus, Tuttlingen, Umweltbeitrag 9 Stand:

13 Schutzgut / Prüfaspekte Landschaftsbild und Erholungswert Landschaftsbildqualität Erholungseignung / -nutzung Vorbelastung Mensch Lärmimmissionen / -emissionen Derzeitiger Zustand Bzgl. des Bestandes an artenschutzrechtlichen Arten im Detail wird auf die sap verwiesen. Das Plangebiet liegt mitten im nordwestlichen Siedlungsbereich von Tuttlingen. Zwar überragen die Gebäude des Pflegeheims die umgebende Wohnbebauung, in Bezug auf das Landschaftsbild hat das Plangebiet jedoch insgesamt keine nennenswerten Auswirkungen. Beim Plangebiet handelt es sich um das private Grundstück einer Altenpflegeeinrichtung ohne Erholungsfunktion für die Öffentlichkeit. Von Vorbelastungen ist nicht auszugehen. Durch die Lage in einem verkehrsberuhigten Bereich sowie die (umgebende) Nutzung (Schule, Kirche, Wohnnutzung) sind keine erheblichen Lärmimmissionen bzw. emissionen gegeben. Prognose der Auswirkungen und mögliche Vermeidungsmaßnahmen Durch die Planung werden größtenteils bereits versiegelte Bereiche überbaut. Jedoch soll das östliche zweigeschossige Bestandsgebäude mit einer Höhe von 5,60 m durch einen viergeschossigen Neubau mit einer Höhe von 12,55 m ersetzt werden. Dennoch wird der Neubau in der Höhe nur an das westliche Bestandsgebäude angeglichen, erheblich nachteilige Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind nicht zu erwarten. Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung / Minimierung sind der weitgehende Erhalt von Gehölzen als Abschirmung zu Nachbargrundstücken und Pflanzgebote für das Pflanzen von Sträuchern und Bäumen sowie Dachbegrünung zur Einbindung des neuen Baukörpers in die Landschaft. Es sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. Es sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. Temporär sind baubedingte Lärmemissionen zu erwarten. Im Betrieb der erweiterten Altenpflegeeinrichtung sind keine erhöhten Lärmbelastungen zu erwarten, da die Anzahl der Patienten sowie des Pflegepersonals nicht erhöht werden soll. Elias-Schrenk-Haus, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus, Tuttlingen, Umweltbeitrag 10 Stand:

14 Schutzgut / Prüfaspekte Luftschadstoffimmissionen / -emissionen Derzeitiger Zustand Immissionsbelastung für NO 2, PM 10 und für Ozon ist lt. LUBW Daten- und Kartendienst gering, Grenzwerte werden nicht überschritten (vgl. oben Lufthygiene ). Prognose der Auswirkungen und mögliche Vermeidungsmaßnahmen Temporär sind baubedingte Schadstoffemissionen zu erwarten. Durch die Errichtung der Gemeinbedarfsfläche sind keine erhöhten Lärmbelastungen zu erwarten, da die Anzahl der Patienten sowie des Pflegepersonals nicht erhöht werden soll. Geruchsimmissionen / -emissionen Nicht vorhanden. Keine erhebliche Veränderung zu erwarten. Kultur- und Sachgüter Archäologische Fundstellen Nicht bekannt. Sollten bei der Durchführung der Maßnahme archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, sind gemäß 20 DSchG Denkmalbehörde(n) oder Gemeinde umgehend zu benachrichtigen. Baudenkmale Nicht vorhanden. Es sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. Geschützte Bereiche Abwasser und Abfall Nicht vorhanden. Keine Auswirkungen auf geschützte Bereiche zu erwarten. Erneuerbare Energien und effiziente Energienutzung Im Plangebiet ist von einer üblichen Abfallerzeugung auszugehen. Diese Abfälle werden gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz fachgerecht entsorgt. Aufgrund der Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. Abfälle werden gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz fachgerecht entsorgt. Nicht belasteter Bodenaushub wird, sofern möglich, wiederverwendet. Gleiches gilt für Baustoffe, die im Rahmen der Bebauung, Erschließung oder der Gestaltung der Außenanlagen anfallen. Überschüssiges, nicht belastetes (Boden)Material wird gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz fachgerecht entsorgt. Abwässer werden in die kommunale Kläranlage eingeleitet. Elias-Schrenk-Haus, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus, Tuttlingen, Umweltbeitrag 11 Stand:

15 Schutzgut / Prüfaspekte Derzeitiger Zustand Nicht vorhanden. Prognose der Auswirkungen und mögliche Vermeidungsmaßnahmen Die Flachdächer können auch mit Photovoltaik-Anlagen überstellt werden. Damit diese nicht zu einer zusätzlichen Verschattung der Nachbargrundstücke beitragen, müssen sie von allen Gebäudeaußenwänden um 2 m zurückversetzt angebracht werden. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Vorhabenbedingte Wirkungen, die zu Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern führen können und über die bei den einzelnen Schutzgütern aufgeführten Auswirkungen hinausgehen, sind nach aktuellem Kenntnisstand und bei Umsetzung der definierten Vermeidungsmaßnahmen nicht zu erwarten. Elias-Schrenk-Haus, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus, Tuttlingen, Umweltbeitrag 12 Stand:

16 4. Vorschläge für grünordnerische Festsetzungen Ziele der grünordnerischen Festsetzungen Im Folgenden werden Empfehlungen für grünordnerische Festsetzungen und Hinweise für den Bebauungsplan gegeben. Damit soll zum einen eine angemessene Durchgrünung und Gestaltungsqualität des Plangebiets erreicht werden, zum anderen sollen die Belange des Natur- und Umweltschutzes einschließlich des besonderen Artenschutzes berücksichtigt werden. Es wird empfohlen, folgende planungsrechtliche Festsetzungen, Hinweise und örtliche Bauvorschriften in den Bebauungsplan zu übernehmen: 4.1 Planungsrechtliche Festsetzungen Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft ( 9 (1) Nr. 20 BauGB) M1: Nisthilfen für den Haussperling Es sind Sperlings-Nistkästen im Verhältnis 1:2, also insgesamt 4 Nisthilfen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes, anzubringen und dauerhaft zu unterhalten. Geeignet sind Nistkästen mit einer Fluglochweite von 32 mm, möglichst mit Marderschutz (z. B. Sperlingskoloniehaus). Diese sind an Gebäuden anzubringen, mind. in 2 m Höhe, wind-, wetter- und sonnengeschützt, am besten nach Südosten orientiert und in räumlicher Nähe zueinander (ca. 50 m). M2: Künstliche Quartiere für Fledermäuse Es sind künstliche Quartiere für gebäudebewohnende Fledermausarten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes anzubringen und dauerhaft zu unterhalten. Es sind entweder 8 x Flachkästen vom TypUniversal-Sommerquartier mit fünf Quartierkammern unterschiedlicher Eigenschaften, für viele verschiedene Fledermausarten geeignet, oder 20 x Fledermaus-Fassadenflachkästen vom Typ Spaltenquartier anzubringen. Diese sind in mind. 3-6 m Höhe an Gebäuden wind-, wetter- und sonnengeschützt (idealerweise überdacht bzw. im Dachtraufbereich), am besten nach Süden orientiert anzubringen. Wichtig ist ein freier Anflug für die Fledermäuse. M3: Außenbeleuchtung Für die Außenbeleuchtung sind ausschließlich Lampen mit warm- bis neutralweißer Lichtfarbe (Farbtemperatur bis max Kelvin) und einem Hauptspektralbereich von 570 bis 630 Nanometer (z. B. LED-Lampen, Natriumdampflampen) oder Leuchtmittel mit einer UVabsorbierenden Leuchtenabdeckung zu verwenden. Die Leuchten sind staubdicht und so auszubilden, dass eine Lichteinwirkung nur auf die zu beleuchtende Fläche erfolgt und nicht in Richtung des Himmelskörpers. Nach oben streuende Fassadenanstrahlung ist unzulässig. M4: Ausschluss von unbeschichteten Metalleindeckungen Kupfer-, zink- oder bleigedeckte Dächer und Fassaden sind nur zulässig, wenn diese dauerhaft korrosionsresistent beschichtet oder in ähnlicher Weise behandelt sind. Elias-Schrenk-Haus, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus, Tuttlingen, Umweltbeitrag 13 Stand:

17 M5: Dachbegrünung Flachdächer sind extensiv zu begrünen. Hierfür sind mind. 70 % der Dachfläche dauerhaft mit einer extensiven lastarmen Dachbegrünung anzulegen. Der Mindestaufbau der Substratschicht der Dachbegrünung beträgt 10 cm. Geeignete Arten zur Dachbegrünung siehe Pflanzliste, Dachbegrünung im Anhang des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. M6: Schutzmaßnahmen gegen Vogelschlag Zur Vermeidung von Vogelschlag sind große Glasflächen auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren. Erforderliche Glasfronten sind so zu gestalten und zu behandeln (Materialwahl, Strukturierung, Beschichtung), dass diese von Vögeln wahrgenommen werden können und Spiegelungen unterbleiben. Das Merkblatt der Schweizerischen Vogelwarte Sempach Vogelfreundliche Bauen mit Glas ist anzuwenden. Anpflanzungen und Pflanzbindungen ( 9 (1) Nr. 25a, b BauGB) Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Die unbebauten Flächen sowie die nicht aus betrieblichen Gründen (Stellplatzflächen, Wege, Feuerwehrzufahrt etc.) genutzten Grundstücksteile sind gemäß Freiflächengestaltungsplan mit standortgerechten Laubbäumen 2. Ordnung (Qualität mind.: Hochstamm 3xv mdb, Stammumfang cm) oder Obstbäumen (Qualität mind.: Hochstamm 3xv mdb, Stammumfang cm) zu bepflanzen. Die Bäume sind dauerhaft zu erhalten, zu pflegen und bei Verlust gleichartig zu ersetzen. Geeignete Gehölzarten siehe Pflanzliste im Anhang zu den planungsrechtlichen Festsetzungen. Hinweis: Die Anpflanzungen müssen spätestens in der auf die Baufertigstellung folgenden Pflanzperiode erfolgen. Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Entsprechend den Eintragungen im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans sind die fünf Hainbuchen im Norden des Plangebiets sowie die im Nordosten des Plangebiets aus Bäumen und Sträuchern bestehende Hecke zu erhalten, dauerhaft zu pflegen und bei Abgang oder Fällung durch Neupflanzungen standortgerechter Laubbaumarten (siehe Pflanzliste im Anhang zu den planungsrechtlichen Festsetzungen.) zu ersetzen. Die zu erhaltenden Gehölze sind während der Bauphase durch Stamm-, Wurzel- und Kronenschutzmaßnahmen nach Stand der Technik vor Beschädigungen zu schützen. 4.2 Örtliche Bauvorschriften Unbebaute Flächen der bebauten Grundstücke, Einfriedungen ( 74 (1) 1 LBO, 74 (1) LBO) LBO1: Einfriedungen Einfriedungen an der Grenze zu öffentlichen Flächen sind in Form von Zäunen oder Heckenpflanzungen aus Laubgehölzen vorzunehmen, Elias-Schrenk-Haus, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus, Tuttlingen, Umweltbeitrag 14 Stand:

18 wobei Maschendrahtzäune nur in Verbindung mit einer Hinterpflanzung aus frei wachsenden Sträuchern zulässig sind. Geschlossene Einfriedungen (Mauern, Wände, Gabionen) sind unzulässig. Einhausungen für Müllcontainer/Entsorgungsstandorte sind durch eine geschnittene Hecke (siehe Pflanzliste Einfriedungen ), oder mit kletternden/rankenden Pflanzen dauerhaft einzugrünen. LBO2: Freiflächengestaltungsplan Die Gestaltung der Außenanlagen (Flächenbefestigungen und Bepflanzungen) ist gemäß den gründordnerischen Festsetzungen in Verbindung mit dem beigefügten Freiflächengestaltungsplan vorzunehmen. Der Freiflächengestaltungsplan ist Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Ggf. weitere örtliche Bauvorschrift Hinweise Leitungen: Fernmeldeleitungen und elektrische Versorgungsleitungen sind unterirdisch zu verkabeln. H1: Zeitpunkt von Baum- und Gehölzrodungen/Abriss von Gebäuden und Gebäudeteilen Um Beeinträchtigungen von wildlebenden Tierarten (insbesondere Vögel und Fledermäuse) zu vermeiden, sind Rodungen von Bäumen und sonstigen Gehölzen nicht in der Zeit vom 1. März bis 30. September, sowie der Abriss von Gebäuden und Gebäudeteilen nicht in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober durchzuführen. Elias-Schrenk-Haus, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus, Tuttlingen, Umweltbeitrag 15 Stand:

19 5. Zusammenfassung Anlass Aufgabenstellung Ergebnis Die Altenpflegeeinrichtung Elias-Schrenk-Haus in Tuttlingen plant den Abriss und vergrößerten Neubau des Nebengebäudes. Zudem sind Erweiterungen und Umgestaltungen von Vorplatz, Gartenbereich und Wirtschaftshof mit neuen Stellplätzen geplant. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Schildrain-Steigen. Da die dort enthaltenen Festsetzungen das geplante Vorhaben nicht ermöglichen, sollen mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung geschaffen werden. Es soll eine Gemeinbedarfsfläche für eine Altenpflegeeinrichtung festgesetzt werden, u.a. mit einer GRZ von 0,4 und angepassten Höhenfestsetzungen. Der Plan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13 a BauGB aufgestellt werden. Im Rahmen des 13 a BauGB finden die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach 13 Abs. 3 S. 1 BauGB Anwendung, wonach von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach 2a BauGB, von der Angabe nach 3 Abs. 2 S. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird. Zudem ist 4 c BauGB (Überwachung) nicht anzuwenden. Dennoch sind gem. den 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a BauGB in jedem Bebauungsplanverfahren die Umweltbelange sowie die Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen zu berücksichtigen. Dies erfolgt durch den vorliegenden Umweltbeitrag. Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten sowie die Gefahr schwerer Unfälle sind durch das Vorhaben nicht zu erwarten und es werden keine Vorhaben zugelassen, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, so dass die Voraussetzungen für die Anwendung des 13 a BauGB vorliegen. Durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus kommt es zu sehr geringen bis mittleren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft. Durch die geplanten grünordnerischen Maßnahmen im Plangebiet (z. B. Erhalt und Pflanzung von Gehölzen, Dachbegrünung, Verwendung versickerungsfähiger Beläge im Bereich von Fußwegen, Stellplätzen und Zufahrten), können diese Beeinträchtigungen aber weitgehend minimiert werden. Zum Artenschutz wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) erstellt, diese liegt dem Bebauungsplanentwurf bei. Die sap ergab, dass Vögel (Haussperling) und Fledermäuse (Zwergfledermaus) durch die Planung betroffen sind. Für diese Arten konnte festgestellt werden, dass Verbotstatbestände des 44 (1) dann nicht eintreten, wenn die Festlegung von Rodungs- und Abrisszeiten außerhalb der Brutzeit beachtet und CEF-Maßnahmen (Aufhängen von Nisthilfen für Haussperling und Fledermäuse) durchgeführt werden. Entsprechende Festsetzungen und Hinweise wurden in den Bebauungsplan übernommen. Elias-Schrenk-Haus, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus, Tuttlingen, Umweltbeitrag 16 Stand:

20 Aus landschaftsplanerischer Sicht sind die Eingriffe, die durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus vorbereitet werden, unter Berücksichtigung und Durchführung geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung bzw. artenschutzrechtlichem Ausgleich (CEF-Maßnahmen) vertretbar. Elias-Schrenk-Haus, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus, Tuttlingen, Umweltbeitrag 17 Stand:

21 Anhang A 1 Fotodokumentation Abb. 2: Blick auf Hauptgebäude (links) und Nebengebäude (rechts, hinter Bäumen) von Südosten Abb. 3: Vorplatz vor dem Hauptgebäude mit Terrasse und Bänken Abb. 4: Blick auf den Wirtschaftshof von Nordwesten Abb. 5: Weg zwischen den beiden Gebäuden (Blick von Nordwesten) Abb. 6 Blick auf die Garage (künftig Garten) Abb. 7: Gehölzbestand vor dem Nebengebäude Elias-Schrenk-Haus, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus, Tuttlingen, Umweltbeitrag 18 Stand:

22 A 2 Pflanzliste Allgemeines Herkunft der Gehölze Mindestqualitäten Nachfolgende Empfehlungen gelten hinsichtlich der Pflanzqualitäten und der Baumarten im gesamten Geltungsbereich und hinsichtlich der Straucharten insbesondere für Nachpflanzungen im Bereich der zu erhaltenden Grünstrukturen am nordöstlichen Gebietsrand. Eine Ergänzung dieses Sortiments durch Ziersträucher in den Bereichen Vorplatz, Garten der Tagespflege und Wirtschaftshof ist möglich. Für die Begrünung der unbebauten Grundstücksflächen mit Bäumen und Sträuchern sollten bevorzugt standortgerechte, gebietsheimische Gehölze des Vorkommensgebietes 5.2 (Schwäbische und Fränkische Alb) verwendet werden. Laubbäume: Hochstamm 3xv mdb, Stammumfang mind cm oder Solitär mind. 3xv. Obstbäume als Hochstamm 3xv mdb, Stammumfang mind cm Sträucher: Solitär 3xv mb mind cm. Bodendecker und Flächenbepflanzungen sind davon ausgenommen. Begrünung der unbebauten Grundstücksflächen / privaten Grünflächen Bäume Acer campestre Prunus avium Prunus padus Salix caprea Sorbus aria Sorbus aucuparia Sorbus torminalis Sträucher Corylus avellana Cornus sanguinea Crataegus laevigata Crataegus monogyna Euonymus europaeus Frangula alnus Ligustrum vulgare Lonicera xylosteum Rosa div. Sambucus nigra Sambucus racemose Sorbus torminalis Viburnum lantana Feldahorn Vogel-Kirsche Trauben-Kirsche Sal-Weide Echte Mehlbeere Vogelbeere, Eberesche Elsbeere Gewöhnliche Hasel Roter Hartriegel Zweigriffeliger Weißdorn Eingriffeliger Weißdorn Gewöhnliches Pfaffenhütchen Faulbaum Gewöhnlicher Liguster Rote Heckenkirsche Strauch-Rosen, Wild-Rosen Schwarzer Holunder Trauben-Holunder Elsbeere Wolliger Schneeball Elias-Schrenk-Haus, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus, Tuttlingen, Umweltbeitrag 19 Stand:

23 Einfriedungen Dachbegrünung Für Schnitthecken im Bereich von Einhausungen sind ausschließlich schnittverträgliche oder Sträucher mit geringem Wuchs geeignet. Lonicera nitida Maigrün Ligustrum vulgare Carpinus betulus Acer campestre Immergrüne Strauch-Heckenkirsche Gewöhnlicher Liguster Hainbuche Feld-Ahorn Zur Bepflanzung bei Extensivbegrünung sind Arten der Mager-, Trockenund Halbtrockenrasen geeignet. Es wird keine Artenliste aufgestellt, da diverse geeignete Arten in Form von Ansaat oder Pflanzmatten durch spezielle Fachfirmen angeboten werden. Besonders geeignet und in allen Standardmischungen enthalten sind Sedumarten (Fetthenne), die als Sprossensaat ausgebracht werden. Die FLL-Richtlinien für Dachbegrünung sind zu beachten. aufgestellt: Rottweil, den faktorgruen Elias-Schrenk-Haus, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus, Tuttlingen, Umweltbeitrag 20 Stand:

24 Elias-Schrenk-Haus Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Rottweil, den Entwurf

25 Elias-Schrenk-Haus, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus, Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Entwurf Projektleitung: M.Sc. Geographie Michael Glaser Bearbeitung: M.Sc. Biodiversität und Ökologie Marina Ide faktorgruen Rottweil Eisenbahnstraße 26 Tel / Fax / rottweil@faktorgruen.de Freiburg Rottweil Heidelberg Stuttgart Landschaftsarchitekten bdla Beratende Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft mbb Pfaff, Schütze, Schedlbauer, Moosmann, Rötzer, Glaser

26 GOP702_saP Inhaltsverzeichnis 1. Anlass und Gebietsübersicht Rahmenbedingungen und Methodik Rechtliche Grundlagen Methodische Vorgehensweise Schematische Abfolge der Prüfschritte Festlegung der zu berücksichtigenden Arten Lebensraumstrukturen im Untersuchungsgebiet Wirkfaktoren des Vorhabens und Vermeidungsmaßnahmen Wirkfaktoren Frühzeitige Vermeidung von Beeinträchtigungen Relevanzprüfung Europäische Vogelarten Arten der FFH-Richtlinie Anhang IV Vertiefende artenschutzrechtliche Prüfung der Europäischen Vogelarten Bestandserfassung Prüfung der Verbotstatbestände Vertiefende artenschutzrechtliche Prüfung der Arten nach Anhang IV der FFH- Richtlinie Fledermäuse Bestandserfassung Prüfung der Verbotstatbestände Erforderliche Maßnahmen Vermeidungs- / Minimierungsmaßnahmen CEF-Maßnahmen Zusammenfassung Quellenverzeichnis Elias-Schrenk-Haus, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus, Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Stand: III

27 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Lage des Plangebietes... 1 Abb. 2: Untersuchungsgebiet (rot umrandet)... 2 Abb. 3: Bäume im Plangebiet (hier zwei Ahorn)... 7 Abb. 4: Hecken und Gebüsche im Plangebiet... 8 Abb. 5: Zum Abriss vorgesehener östlicher Gebäudeteil... 8 Abb. 6: Brutvogelkarte "Elias-Schrenk-Haus" Tabellenverzeichnis Tab. 1: Übersicht über die Erfassungstage Avifauna Tab. 2: Gesamtartenliste der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Vogelarten Tab. 3: Artenliste der im Gebiet nachgewiesenen Fledermausarten Anhang Begriffsbestimmungen Elias-Schrenk-Haus, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus, Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Stand: IV

28 1. Anlass und Gebietsübersicht Anlass Lage des Plangebiets Für das Pflegeheim Elias-Schrenk-Haus in Tuttlingen ist eine Erweiterung geplant. Das derzeitige zweigeschossige Nebengebäude soll abgebrochen und an selber Stelle ein viergeschossiger Neubau errichtet werden. Zudem sind Erweiterungen und Umgestaltungen von Vorplatz, Gartenbereich und Wirtschaftshof mit neuen Stellplätzen vorgesehen, welche die Rodung einiger Gehölze zur Folge haben. Diese Planung ist hinsichtlich Ihrer Auswirkungen auf artenschutzrechtlich relevante Tier- und Pflanzenarten zu untersuchen. Das Prüfergebnis in Bezug auf die Verbotstatbestände des 44 BNatSchG ist in der vorliegenden speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) dokumentiert. Das Plangebiet liegt im Nordwesten von Tuttlingen, zwischen Berliner Ring, Brückenstraße und Mohlstraße. In der Umgebung befinden sich eine Schule, eine Kirche und Wohngebäude (Einzel- und Doppelhausbebauung) mit Gärten. Abb. 1: Lage des Plangebietes Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet umfasst das rund 0,5 ha große Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Elias-Schrenk-Haus, welches aus zwei Gebäuden des Pflegeheims mit (Zier-) Gärten, kleinen Grünflächen, Hecken und Einzelbäumen besteht, sowie die nähere Umgebung. Elias-Schrenk-Haus, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus, Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung 1 Stand:

29 Abb. 2: Untersuchungsgebiet (rot umrandet) 2. Rahmenbedingungen und Methodik 2.1 Rechtliche Grundlagen Zu prüfende Verbotstatbestände Ziel des besonderen Artenschutzes sind die nach 7 Abs. 2 Nr. 13 und 14 BNatSchG besonders und streng geschützten Arten, wobei die streng geschützten Arten eine Teilmenge der besonders geschützten Arten darstellen. Maßgeblich für die artenschutzrechtliche Prüfung sind die artenschutzrechtlichen Verbote des 44 Abs. 1 BNatSchG, die durch 44 Abs. 5 BNatSchG eingeschränkt werden. Nach 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- und Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Elias-Schrenk-Haus, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus, Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung 2 Stand:

30 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Neben diesen Zugriffsverboten gelten Besitz- und Vermarktungsverbote. Anwendungsbereich Tötungs- und Verletzungsverbot Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) Ausnahme Nach 44 Abs. 5 BNatSchG gelten bei Eingriffen im Bereich des Baurechts und bei nach 17 Abs. 1 oder 3 BNatSchG zugelassenen Eingriffen in Natur und Landschaft die aufgeführten Verbotstatbestände nur für nach europäischem Recht geschützten Arten, d. h. die in Anhang IV der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG, FFH-RL) aufgeführten Arten und die europäischen Vogelarten. In der hier vorgelegten speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung werden daher nur diese Arten behandelt. In einer Rechtsverordnung nach 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG können zusätzlich sogenannte Verantwortungsarten bestimmt werden, die in gleicher Weise wie die o.g. Arten zu behandeln wären. Da eine solche Rechtsverordnung bisher nicht vorliegt, ergeben sich hieraus aktuell noch keine zu berücksichtigen Arten. Es liegt dann kein Verbotstatbestand im Sinne des 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG vor, wenn durch den Eingriff / das Vorhaben das Tötungsund Verletzungsrisiko für Exemplare der betroffenen Arten nicht signifikant erhöht wird und zugleich diese Beeinträchtigung nicht vermieden werden kann. Ebenfalls liegt dieser Verbotstatbestand nicht vor, wenn Tiere im Rahmen einer Maßnahme, die auf ihren Schutz vor Tötung / Verletzung und der Verbringung in eine CEF-Fläche dient, unvermeidbar beeinträchtigt werden. Es liegt dann kein Verbotstatbestand im Sinne des 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt ist. Gegebenenfalls können hierfür auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) festgelegt werden. Die Wirksamkeit von CEF-Maßnahmen muss zum Zeitpunkt des Eingriffs gegeben sein, um die Habitatkontinuität sicherzustellen. Da CEF-Maßnahmen ihre Funktion häufig erst nach einer Entwicklungszeit in vollem Umfang erfüllen können, ist für die Planung und Umsetzung von CEF-Maßnahmen ein zeitlicher Vorlauf einzuplanen. Wenn ein Eingriffsvorhaben bzw. die Festsetzungen eines Bebauungsplanes dazu führen, dass Verbotstatbestände eintreten, ist die Planung grundsätzlich unzulässig. Es ist jedoch nach 45 BNatSchG eine Ausnahme von den Verboten möglich, wenn: zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses vorliegen und es keine zumutbaren Alternativen gibt und der günstige Erhaltungszustand für die Populationen von FFH-Arten trotz des Eingriffs gewährleistet bleibt bzw. sich der Erhaltungszustand für die Populationen von Vogelarten nicht verschlechtert, z. B. durch Maßnahmen zur Sicherung des Erhal- Elias-Schrenk-Haus, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus, Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung 3 Stand:

31 2.2 Methodische Vorgehensweise Schematische Abfolge der Prüfschritte Grobgliederung tungszustands in der Region (FCS-Maßnahmen). Die artenschutzrechtliche Prüfung erfolgt in zwei Phasen: 1. Relevanzprüfung: In Phase 1 wird untersucht, für welche nach Artenschutzrecht zu berücksichtigenden Arten eine Betroffenheit frühzeitig mit geringem Untersuchungsaufwand ausgeschlossen werden kann bzw. welche weiter zu untersuchen sind. In vielen Fällen kann in dieser Prüfstufe bereits ein Großteil der Arten ausgeschieden werden. 2. Vertiefende artenschutzrechtliche Untersuchung derjenigen Arten, deren mögliche Betroffenheit im Rahmen der Relevanzprüfung nicht ausgeschlossen werden konnte, in zwei Schritten: Bestandserfassung der Arten im Gelände Prüfung der Verbotstatbestände für die im Gebiet nachgewiesenen, artenschutzrechtlich relevanten Arten. Relevanzprüfung In der Relevanzprüfung kommen folgende Kriterien zur Anwendung: Habitatpotenzialanalyse: Auf Grundlage einer Erfassung der am Eingriffsort bestehenden Habitatstrukturen wird anhand der bekannten Lebensraumansprüche der Arten - und ggfs. unter Berücksichtigung vor Ort bestehender Störfaktoren - analysiert, welche Arten am Eingriffsort vorkommen könnten. Prüfung der geographischen Verbreitung, z.b. mittels der Artensteckbriefe der LUBW, der Brut-Verbreitungskarten der Ornithologischen Gesellschaft Baden-Württemberg OGBW, Literatur- und Datenbankrecherche (z.b. ornitho.de), Abfrage des Zielartenkonzepts (ZAK) der LUBW, evtl. auch mittels vorhandener Kartierungen und Zufallsfunden aus dem lokalen Umfeld. Damit wird geklärt, ob die Arten, die hinsichtlich der gegebenen Biotopstrukturen auftreten könnten, im Plangebiet aufgrund ihrer Verbreitung überhaupt vorkommen können. Prüfung der Vorhabensempfindlichkeit: Für die dann noch verbleibenden relevanten Arten wird fachgutachterlich eingeschätzt, ob für die Arten überhaupt eine vorhabenspezifische Wirkungsempfindlichkeit besteht. Dabei sind frühzeitige Vermeidungsmaßnahmen im Sinne von einfachen Maßnahmen, mit denen Verbotstatbestände vorab und mit hinreichender Gewissheit ausgeschlossen werden können zu berücksichtigen. Durch die Relevanzprüfung wird das Artenspektrum der weiter zu verfolgenden Arten i.d.r. deutlich reduziert. Mit den verbleibenden Arten wird nachfolgend die "detaillierte artenschutzrechtliche Untersuchung" durchgeführt (s.u.). Soweit in der Relevanzprüfung bereits eine projektspezifische Betroffenheit aller artenschutzrechtlich relevanten Arten ausgeschlossen werden kann, endet die Prüfung. Die nachfolgenden Prüfschritte sind dann nicht mehr erforderlich. Elias-Schrenk-Haus, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus, Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung 4 Stand:

32 Vertiefende artenschutzrechtliche Untersuchung Teil 1: Bestandserhebung Vertiefende artenschutzrechtliche Untersuchung Teil 2: Prüfung Begriffsbestimmung Die vertiefende artenschutzrechtliche Untersuchung beginnt mit einer Bestandserhebung im Gelände für diejenigen Arten, deren Betroffenheit in der Relevanzprüfung nicht mit hinreichender Gewissheit ausgeschlossen werden konnte. Untersuchungsumfang und -tiefe richten sich nach dem artengruppenspezifisch allgemein anerkannten fachlichen Methodenstandard. Die nachfolgende artenschutzrechtliche Beurteilung erfolgt in der Reihenfolge der Verbotstatbestände in 44 BNatSchG. Es wird für die im Gebiet vorkommenden artenschutzrechtlich relevanten Arten/ Artengruppen geprüft, ob durch die Vorhabenswirkungen die Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 BNatSchG eintreten können. Einige zentrale Begriffe des BNatSchG, die in der artenschutzrechtlichen Prüfung zur Anwendung kommen, sind vom Gesetzgeber nicht abschließend definiert worden. Daher wird eine fachliche Interpretation und Definition zur Beurteilung der rechtlichen Konsequenzen notwendig. Die in dem vorliegenden Gutachten verwendeten Begriffe sind in Anhang 2 dargestellt. Sie orientieren sich hauptsächlich an den durch die Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA, 2009) vorgeschlagenen und diskutierten Definitionen. Für die ausführliche Darstellung wird darauf verwiesen. In Anhang 2 werden nur einige Auszüge wiedergegeben Festlegung der zu berücksichtigenden Arten Neben allen Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, welche die Artengruppen der Säugetiere, Reptilien, Amphibien, Schmetterlinge, Käfer, Libellen, Fische und Pflanzen umfasst, sind gemäß der Richtlinie über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (Richtlinie 79/409/EWG) alle in Europa natürlicherweise vorkommenden Vogelarten geschützt. Im Rahmen der meisten Planungen kann ein Großteil der Anhang IV- Arten der FFH-Richtlinie bereits im Vorfeld ausgeschlossen werden (s. Kap. 5.2). Hinsichtlich der Vögel hat sich in der Gutachterpraxis gezeigt, dass es notwendig ist, Differenzierungen vorzunehmen. Unterschieden werden planungsrelevante Arten und Allerweltsarten. Nicht zu berücksichtigende Vogelarten Allerweltsarten, d.h. Arten die weit verbreitet und anpassungsfähig sind und die landesweit einen günstigen Erhaltungszustand aufweisen, werden in der artenschutzrechtlichen Prüfung i.d.r. nicht näher betrachtet. Bei diesen Arten kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass bei vorhabenbedingten Beeinträchtigungen nicht gegen die Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BNatSchG verstoßen wird: Hinsichtlich des Lebensstättenschutzes im Sinne des 44 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 5 BNatSchG ist für diese Arten im Regelfall davon auszugehen, dass die ökologische Funktion der von einem Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Abweichend von dieser Regelannahme sind aber Lebensraumverluste im Siedlungsbereich im Einzelfall kritischer zu beurteilen, da die Ausweichmöglichkeiten in einer dicht bebauten Umgebung Elias-Schrenk-Haus, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus, Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung 5 Stand:

33 möglicherweise geringer sind. Hinsichtlich des Störungsverbotes ( 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) kann für diese Arten auf Grund ihrer Häufigkeit grundsätzlich ausgeschlossen werden, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert. Wenn im Einzelfall eine größere Anzahl von Individuen oder Brutpaaren einer weitverbreiteten und anpassungsfähigen Art von einem Vorhaben betroffen sein kann, ist diese Art in die vertiefende artenschutzrechtliche Prüfung einzubeziehen. Regelmäßig zu berücksichtigen ist bei diesen Arten das Tötungs- und Verletzungsverbot ( 44 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Nr. 1 BNatSchG), indem geeignete Vermeidungsmaßnahmen zu treffen sind (s. Kap. 0). Regelmäßig zu berücksichtigende Vogelarten Als planungsrelevante Vogelarten werden in der artenschutzrechtlichen Prüfung regelmäßig diejenigen Arten berücksichtigt, die folgenden Kriterien entsprechen: Rote-Liste-Arten Deutschland (veröff. 2016, Stand 2015) und Baden-Württemberg (veröff. 2016, Stand 2013) einschließlich RL- Status "V" (Arten der Vorwarnliste) Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL) Zugvogelarten nach Art. 4 Abs. 2 VS-RL Streng geschützt nach der Bundesartenschutzverordnung (BArt- SchVO) Koloniebrüter 3. Lebensraumstrukturen im Untersuchungsgebiet Habitatpotenzialanalyse Im Untersuchungsgebiet bestehen folgende (potenzielle) Habitatstrukturen: Hecken und Gebüsche Bäume (v. a. Esche, Ahorn, Weide, Buche) Gebäude Elias-Schrenk-Haus, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus, Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung 6 Stand:

34 Abb. 3: Bäume im Plangebiet (hier zwei Ahorn) Elias-Schrenk-Haus, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus, Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung 7 Stand:

35 Abb. 4: Hecken und Gebüsche im Plangebiet Abb. 5: Zum Abriss vorgesehener östlicher Gebäudeteil Elias-Schrenk-Haus, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus, Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung 8 Stand:

36 4. Wirkfaktoren des Vorhabens und Vermeidungsmaßnahmen 4.1 Wirkfaktoren Darstellung des Vorhabens Das derzeitige zweigeschossige Nebengebäude des Pflegeheims Elias-Schrenk-Haus in Tuttlingen soll abgebrochen und an selber Stelle ein viergeschossiger Neubau errichtet werden. Zudem sind Erweiterungen und Umgestaltungen von Vorplatz, Gartenbereich und Wirtschaftshof mit neuen Stellplätzen vorgesehen, die die Rodung einiger Gehölze zur Folge haben. Relevante Vorhabensbestandteile Das geplante Vorhaben ist auf diejenigen Vorhabensbestandteile hin zu untersuchen, die eine nachteilige Auswirkung auf Arten oder Artengruppen haben können. Aus der Palette aller denkbaren Wirkfaktoren (in Anlehnung an LAMBRECHT & TRAUTNER 2007) erfolgt eine Auswahl der bei diesem Vorhaben relevanten Wirkfaktoren: Baubedingte Wirkfaktoren Direkter Flächenentzug Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung o direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen (Rodung einiger Gehölze), Veränderung abiotischer Standortfaktoren o Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes Störungen durch Lärm, Licht und menschliche Anwesenheit, Stoffliche Einwirkungen (Schadstoffe, Staub, Geruch). Anlagenbedingte Wirkfaktoren Betriebsbedingte Wirkfaktoren Direkter Flächenentzug o Überbauung / Versiegelung (durch tw. bereits bestehende Bebauung an selber Stelle nur in geringem Umfang), Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung o direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen (Rodung einiger Gehölze), Veränderung abiotischer Standortfaktoren o o Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes Veränderung anderer Standortfaktoren (Verschattung), Keine wesentlichen Veränderungen zum Ist-Zustand zu erwarten, da im Grundsatz die Zahl der Pflegeplätze und des Personals nicht verändert werden soll. 4.2 Frühzeitige Vermeidung von Beeinträchtigungen Die nachfolgenden Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Arten und Biotopen ergeben sich: zur frühzeitigen Minimierung des artenschutzrechtlichen Konflikt- Elias-Schrenk-Haus, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus, Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung 9 Stand:

37 potenzials aus anderen naturschutzrechtlichen Vorgaben insbesondere dem allgemeinen Artenschutz ( 39 BNatSchG). V1: Rodungszeiten Bäume und Sträucher dürfen entsprechend der Vorgabe des BNatSchG nicht in der Zeit zwischen 1. März bis zum 30. September abgeschnitten, auf den Stock gesetzt, oder beseitigt werden. Im Falle des Vorkommens von Fledermausquartieren (vgl. Kap. 7.1) erweitert sich dieser Zeitraum auf die Zeit von 1. März bis zum 31. Oktober. V2: Abriss von Gebäuden Der Abriss von Gebäuden und Gebäudeteilen darf nicht in der Zeit von 1. März bis zum 30. September erfolgen. Im Falle des Vorkommens von Fledermausquartieren erweitert sich dieser Zeitraum auf die Zeit von 1. März bis zum 31. Oktober. V3: Fledermausfreundliche Beleuchtung Für die Außenbeleuchtung sind ausschließlich Lampen mit warm- bis neutralweißer Lichtfarbe (Farbtemperatur bis max Kelvin) und einem Hauptspektralbereich von 570 bis 630 Nanometer (z. B. LED-Lampen, Natriumdampflampen) oder Leuchtmittel mit einer UV-absorbierenden Leuchtenabdeckung zu verwenden. Die Leuchten sind staubdicht und so auszubilden, dass eine Lichteinwirkung nur auf die zu beleuchtende Fläche erfolgt und nicht in Richtung des Himmelskörpers. Nach oben streuende Fassadenanstrahlung ist unzulässig. 5. Relevanzprüfung 5.1 Europäische Vogelarten Weitverbreitete und anpassungsfähige Vogelarten Aufgrund der Habitatstrukturen (s. Kap. 3) sind als Brutvögel im Plangebiet und dessen nahem Umfeld weitverbreitete und anpassungsfähige Vogelarten zu erwarten. Für das Plangebiet sind als typische Vertreter dieser Artengruppe zu nennen: Amsel (Turdus merula), Buchfink (Fringilla coelebs), Rotkehlchen (Erithacus rubecula), Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla), Zilpzalp (Phylloscopus collybita) und Kohlmeise (Parus major). Eine Verletzung oder Tötung dieser Vögel im Rahmen der Fällarbeiten ist auszuschließen, da das Fällen während der Zeit des Brütens und der Jungenaufzucht aufgrund der Vermeidungsmaßnahmen V1 (s. Kap. 4.2) ausgeschlossen ist. Außerhalb dieses Zeitraums wird das Fluchtverhalten der Tiere dazu führen, dass eine Verletzung oder Tötung der Vögel nicht eintritt. Gemäß den Erläuterungen in Kap werden bei diesen Arten die Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 Nr.2 und 3 BNatSchG mit hinreichender Sicherheit nicht eintreten; daher erfolgt für diese Arten keine weitere Prüfung. Planungsrelevante Vogelarten Im Plangebiet gibt es einen Bestand älterer Gebäude des Pflegeheims, die potenziell für Gebäudebrüter wie den Haussperling (Passer domesticus) geeignet sind. Im Rahmen der vertiefenden artenschutzrechtlichen Prüfung ist Elias-Schrenk-Haus, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus, Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung 10 Stand:

38 eine Bestandserfassung für die Artengruppe Vögel unter besonderer Berücksichtigung von Gebäudebrütern durchzuführen. 5.2 Arten der FFH-Richtlinie Anhang IV In Baden-Württemberg kommen aktuell rund 76 der im Anhang IV der FFH-Richtlinie (FFH-RL) aufgeführten Tier- und Pflanzenarten vor. Ein Vorkommen im Plangebiet kann für einige Artengruppen aufgrund fehlender Lebensräume ohne detaillierte Untersuchung ausgeschlossen werden, z. B. für die der Amphibien, Reptilien, Insekten, Weichtiere und Pflanzen. Für die übrigen Artengruppen gelten folgende Überlegungen: Säugetiere Zusammenfassung Von den im Anhang IV aufgeführten Säugetierarten erscheint für das Plangebiet nur das Vorkommen von Fledermäusen möglich. Besonders der Gebäudebestand im Plangebiet birgt ein hohes Quartierpotenzial für Fledermäuse in Form von Spaltenquartieren im Bereich der Flachdach-Abschlüsse. Eine vertiefte Untersuchung der Lebensraumfunktion des Gebäudebestands für Fledermausarten wird erforderlich. Dabei ist die mögliche Funktion als Tagesquartier und / oder als Wochenstuben zu erfassen. Für das Plangebiet ist eine vertiefte Untersuchung der Gruppe der Vögel sowie der Fledermäuse erforderlich. Das Vorkommen weiterer planungsrelevanter Arten (Anhang IV FFH-Richtlinie) konnte aufgrund des Habitats im Vorfeld ausgeschlossen werden. 6. Vertiefende artenschutzrechtliche Prüfung der Europäischen Vogelarten 6.1 Bestandserfassung Datengrundlage Zur Erfassung der im Plangebiet und in der näheren Umgebung brütenden Vogelarten, insbesondere der Gebäudebrüter, wurden zwischen März und Mai drei Begehungen durchgeführt. Zusätzlich wurde Ende Mai noch eine vierte Begehung zur Feststellung der Koloniegröße von Haussperlingen durchgeführt. Das Untersuchungsgebiet wurde bei geeigneten Wetterbedingungen begangen, jeweils in den frühen Morgenstunden. Die Kartiermethodik sowie die Auswertung wurde in Anlehnung an SÜDBECK et al. (2005) durchgeführt. Sichtungen von Individuen, die nach diesen Kriterien keinen Brutverdacht begründeten, wurden als Nahrungsgäste gewertet. Tab. 1: Übersicht über die Erfassungstage Avifauna Datum Witterung C, Sonne Elias-Schrenk-Haus, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus, Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung 11 Stand:

39 C, Sonne C, Sonne C, Sonne Ergebnisse der Erfassung Im Untersuchungsgebiet wurden insgesamt 16 Vogelarten festgestellt, von denen zwei planungsrelevant sind (Haussperling als Brutvogel, Klappergrasmücke als Zuggast). 12 Arten brüten im Plangebiet, eine Art brütet nachweislich in der näheren Umgebung, eine Art vermutlich in der näheren Umgebung und eine Art in der näheren Umgebung sowie im Plangebiet (Haussperling). Eine Art wurde als regelmäßiger Nahrungsgast erfasst. Drei Bruten von Haussperlingen wurden an angrenzenden Gebäuden außerhalb des Plangebietes festgestellt. Im Plangebiet selbst befinden sich ebenfalls drei Brutreviere des Haussperlings, davon zwei am zum Abriss vorgesehenen Gebäudeteil und eines am nordwestlichen Bereich des verbleibenden Gebäudes. Angrenzend an das Plangebiet wurde ein Elsternnest gesichtet. Die Klappergrasmücke wurde nur als Zuggast festgestellt. Tab. 2: Gesamtartenliste der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Vogelarten Status Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Abk. Rote Liste Erhaltungszustand in BW / im Gebiet BV Amsel Turdus merula A * günstig! BV Blaumeise Parus caeruleus Bm * günstig! BV Buchfink Fringilla coelebs B * günstig! BA Elster Pica pica E * günstig! BV Grünfink Carduelis chloris Gf * günstig! BV Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros Hr * günstig! BV Haussperling Passer domesticus H V ungünstig! G Klappergrasmücke Sylvia curruca Kg V ungünstig - NG Kleiber Sitta europaea Kl * günstig! BV Kohlmeise Parus major K * günstig! BV Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla Mg * günstig! BV Rabenkrähe Corvus corone Rk * günstig! BV Rotkehlchen Erithacus rubecula R * günstig! BA Sommergoldhähnchen BW Regulus ignicapilla Sg * günstig BV Stieglitz Carduelis carduelis Sti * günstig! BV Zilpzalp Phylloscopus collybita Zi * günstig! Status BV BA NG Brutvogel im Plangebiet Brutvogel im engeren Umfeld des Verfahrensgebietes Nahrungsgast im Verfahrensgebiet, in der weiteren Umgebung B D Verant. BW für D!! Elias-Schrenk-Haus, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus, Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung 12 Stand:

40 G gelegentlicher Zuggast Sonstige Erläuterungen Abk. Abkürzung Artname (DDA-Schlüssel) Rote Liste Gefährdungsstatus in Baden-Württemberg (BW, 2016) / in Deutschland (D, 2016) 1 vom Aussterben bedroht, 2 stark gefährdet, 3 gefährdet, V Vorwarnliste, * ungefährdet Verant. BW für D: Verantwortung Baden-Württembergs für die Art in Deutschland!! sehr hohe Verantwortlichkeit (20 50 %),! hohe Verantwortlichkeit (10 20 %), [!] Art, die in Baden-Württemberg früher einen national bedeutenden Anteil aufwies, diesen aber inzwischen durch Bestandsverluste in Baden-Württemberg oder durch Bestandsstagnation und gleichzeitige Zunahme in anderen Bundesländern verloren hat. Schutzstatus a EU-VS-RL Anh. I, b Art. 4(2) EU-VS-RL, c streng geschützt nach BArtSchVO Abb. 6: Brutvogelkarte "Elias-Schrenk-Haus" 6.2 Prüfung der Verbotstatbestände Relevante Arten Für Nahrungs- und Wintergäste treten keine Verbotstatbestände gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG ein, gleiches gilt aus den in Kap genannten Gründen für nicht planungsrelevante Vogelarten. Für diese erfolgt keine weitere Prüfung der Verbotstatbestände. Eine vertiefende Betrachtung der Verbotstatbestände gemäß 44 Abs. 2 BNatSchG erfolgt daher nur für den Haussperling. Haussperling (Passer domesticus) Elias-Schrenk-Haus, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elias-Schrenk-Haus, Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung 13 Stand:

Ulrich Bielefeld Dipl.Ing., Landschaftsarchitekt bdla Gällerstr Überlingen Tel / , Fax

Ulrich Bielefeld Dipl.Ing., Landschaftsarchitekt bdla Gällerstr Überlingen Tel / , Fax Dipl.Ing., Landschaftsarchitekt bdla Gällerstr. 5 88662 Überlingen Tel. 07551 / 9484-55, Fax -56 e-mail: BielefeldUlrich@aol.com September 2018 Bebauungsplan Roter Sandberg der Stadt Prüm Artenschutzrechtliche

Mehr

Artenschutzrechtliche Begutachtung der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy)

Artenschutzrechtliche Begutachtung der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy) der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy) Auftraggeber: p.b.s. Wohnbau GmbH Brackenheim Juni 2017 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 1.1 Standort des Vorhabens und derzeitige Nutzung 4

Mehr

Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht. Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht)

Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht. Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht) Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht) Bauleitplanung und Naturschutz Abwägungsgebot Eingriffsregelung

Mehr

Artenschutzrechtliche Begutachtung der. Flurstücke Weinstraße in Erlenbach

Artenschutzrechtliche Begutachtung der. Flurstücke Weinstraße in Erlenbach der Flurstücke Weinstraße 42-44 Auftraggeber: Gemeinde Erlenbach November 2018 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 2. ARTENSCHUTZRECHT 8 3. BEGUTACHTUNG DES FLURSTÜCKS 9 3.1 Vorgehensweise 9 3.2 Ausschluß

Mehr

Artenschutzrechtliche Begutachtung des. Flurstücks 3879/7. in Neckarwestheim

Artenschutzrechtliche Begutachtung des. Flurstücks 3879/7. in Neckarwestheim des Flurstücks 3879/7 Auftraggeber: Gemeinde Neckarwestheim Februar 2019 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 2. ARTENSCHUTZRECHT 6 3. BEGUTACHTUNG DES FLURSTÜCKS 7 3.1 Vorgehensweise 7 3.2 Ausschluß

Mehr

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung -

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Artenschutzrecht in der Vorhabenszulassung am Gesetz arbeiten Verbotstatbestände ( 44 Abs. 1 BNatSchG) Legalausnahme ( 44 Abs.

Mehr

Gemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein. Bebauungsplan Pietling Fürster Straße. 5. Änderung, Verfahren nach 13a BauGB

Gemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein. Bebauungsplan Pietling Fürster Straße. 5. Änderung, Verfahren nach 13a BauGB Gemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein Bebauungsplan Pietling Fürster Straße 5. Änderung, Verfahren nach 13a BauGB Begründung einschl. artenschutzrechtlicher Betrachtung Vorentwurf Datum: 18.07.2018

Mehr

Artenschutzrechtliche Stellungnahme zum B - Plan Holzweg, 2. Änderung in Erlenbach - Binswangen

Artenschutzrechtliche Stellungnahme zum B - Plan Holzweg, 2. Änderung in Erlenbach - Binswangen zum B - Plan Holzweg, 2. Änderung Auftraggeber: Gemeinde Erlenbach September 2018 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 1.1 Derzeitige Nutzung 4 1.2 Ziel und Zweck der Planung - zukünftige Nutzung 4 1.3

Mehr

Gemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein. 18. Änderung Bebauungsplan Fridolfing Nord im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB.

Gemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein. 18. Änderung Bebauungsplan Fridolfing Nord im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB. Landkreis Traunstein im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB Begründung Vorentwurf Datum: 03.05.2018 Projekt: 18015 Bearbeitung: Bearbeiter: Dipl.-Ing. Andreas Jurina, Stadtplaner Dipl.-Ing. (FH) Peter

Mehr

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Gemeinde Wain Gewerbegebiet Industriestraße Flurstücke Nr. 97/6 u. 93 in Wain: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 11. Januar 2016 Gemeinde Eberhardzell Gewerbegebiet Industriestraße Flurstücke Nr. 97/6

Mehr

Übersichtsbegehung Artenschutz. Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337

Übersichtsbegehung Artenschutz. Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337 Übersichtsbegehung Artenschutz zur Klarstellungs-, Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337 im Stadtteil Monakam in Bad Liebenzell Landkreis Calw Auftraggeber: Stadt Bad

Mehr

Im Plangebiet selbst und in der direkten Umgebung sind keine Schutzgebiete ausgewiesen.

Im Plangebiet selbst und in der direkten Umgebung sind keine Schutzgebiete ausgewiesen. Bebauungsplan Im Feuerhägle/Primus-Truber-Straße 1. Bebauungsplan Im Feuerhägle / Primus-Truber-Straße 1.1. Allgemeiner Anlass In den Jahren 2016 und 2017 muss die Universitätsstadt Tübingen voraussichtlich

Mehr

Bebauungsplan 1. Änderung Oberer Haag Antrag auf Ausnahme vom Biotopschutz für das Biotop Nr

Bebauungsplan 1. Änderung Oberer Haag Antrag auf Ausnahme vom Biotopschutz für das Biotop Nr Stadt Ettlingen Bebauungsplan 1. Änderung Oberer Haag Antrag auf Ausnahme vom Biotopschutz für das Biotop Nr. 170162152803 Stuttgart, den 20.07.2018 Stadt Ettlingen, Bebauungsplan 1. Änderung Oberer Haag,

Mehr

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Kreis Nordfriesland 2 Teil 2 Umweltbericht INHALT 1 ARTENSCHUTZ...3 1.1 Floristische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung... 3 1.2 Faunistische

Mehr

Artenschutz bei Planung und Umsetzung von Projekten Rechtliche Anforderungen aktueller Stand und Perspektiven

Artenschutz bei Planung und Umsetzung von Projekten Rechtliche Anforderungen aktueller Stand und Perspektiven Artenschutz bei Planung und Umsetzung von Projekten Rechtliche Anforderungen aktueller Stand und Perspektiven Fachtagung am 08.05.2018 in Bonn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Marcus

Mehr

Bebauungsplan Nr. 5a Alter Sportplatz Erweiterung

Bebauungsplan Nr. 5a Alter Sportplatz Erweiterung Bebauungsplan Nr. 5a Alter Sportplatz Erweiterung Stand 13.03.2012 (für 10 BauGB) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN (TF) 1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG Im allgemeinen Wohngebiet sind gemäß 4 (2) BauNVO zulässig: -

Mehr

Fortbildung für Architekten und Planer

Fortbildung für Architekten und Planer Fortbildung für Architekten und Planer Gesetzliche Grundlagen Artenschutz EU-Recht Bundesrecht Auswirkungen in der Praxis Wann ist was zu tun. Fledermäuse (alle Arten): - streng geschützt (und besonders

Mehr

Bebauungsplan. Berland 1. Teil - 1. Änderung. gemäß 13a BauGB. Beb.-Plan Nr. Nf 320/16. Begründung

Bebauungsplan. Berland 1. Teil - 1. Änderung. gemäß 13a BauGB. Beb.-Plan Nr. Nf 320/16. Begründung Bebauungsplan Berland 1. Teil - 1. Änderung gemäß 13a BauGB Beb.-Plan Nr. Nf 320/16 Begründung 1 Anlass des Bebauungsplanänderungsverfahrens In Zeiten des wirtschaftlichen Wandels müssen Kommunen bedarfsgerechte

Mehr

Gemeinde Oberderdingen

Gemeinde Oberderdingen Gemeinde Oberderdingen Geplantes Baugebiet Industriegebiet, 7. Abschnitt (Kreuzgarten) Artenschutzrechtliche Prüfung Auftraggeber: Gemeinde Oberderdingen Amthof 13 75038 Oberderdingen Auftragnehmer: THOMAS

Mehr

Artenschutzbegutachtung des Grundstücks. Im Schwalbengrund 4 zum Bebauungsplan Auf der Oberweid. in Freigericht-Somborn, Main-Kinzig-Kreis

Artenschutzbegutachtung des Grundstücks. Im Schwalbengrund 4 zum Bebauungsplan Auf der Oberweid. in Freigericht-Somborn, Main-Kinzig-Kreis Artenschutzbegutachtung des Grundstücks Im Schwalbengrund 4 zum Bebauungsplan Auf der Oberweid Abb. 1: Wohngebäude von Süden aus. Fachbüro Faunistik und Ökologie Dipl.-Biol. Andreas Malten Kirchweg 6 63303

Mehr

Gemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn

Gemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn Kreis Stormarn Gebiet: Waldstraße 36 Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, 25.05.2009 Planverfasser: Planlabor Stolzenberg Architektur * Städtebau * Umweltplanung Diplomingenieur Detlev

Mehr

STADT BAD KÖNIGSHOFEN LANDKREIS RHÖN-GRABFELD

STADT BAD KÖNIGSHOFEN LANDKREIS RHÖN-GRABFELD STADT BAD KÖNIGSHOFEN LANDKREIS RHÖN-GRABFELD 2. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN BIOGASANLAGE TEXTLICHE FESTSETZUNGEN GRÜNORDUNG 20.10.2017 2

Mehr

Umweltbeitrag. Zweckverband Tourismus Dienstleistungen Freizeit Ringsheim / Rust. 1. Änderung Bebauungsplan Wasserpark

Umweltbeitrag. Zweckverband Tourismus Dienstleistungen Freizeit Ringsheim / Rust. 1. Änderung Bebauungsplan Wasserpark Umweltbeitrag Zweckverband Tourismus Dienstleistungen Freizeit Ringsheim / Rust 1. Änderung Bebauungsplan Wasserpark Planungsgruppe Landschaft und Umwelt Waldstraße 3 79108 Freiburg-Hochdorf AUFTRAGGEBER:

Mehr

Umweltbelange in der Bauleitplanung

Umweltbelange in der Bauleitplanung Umweltbelange in der Bauleitplanung Schäftersheim, 10. Juli 2015 Dipl.- Geogr. Joachim Ettwein Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 1 Gliederung Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

Mehr

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg Potenzialabschätzung Artenschutz Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg 12. November 2014 Auftraggeber: Künster Architektur + Stadtplanung Bismarckstrasse 25 72764

Mehr

Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan "Bitzfelder Straße" in Öhringen-Schwöllbronn

Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan Bitzfelder Straße in Öhringen-Schwöllbronn Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan "Bitzfelder Straße" in Öhringen-Schwöllbronn Stadt Öhringen Marktplatz 74613 Öhringen 19.06.2018 Auftragnehmer: Roland Steinbach Freier Landschaftsarchitekt

Mehr

Siedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet angrenzend Straße für großräumigen Verkehr

Siedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet angrenzend Straße für großräumigen Verkehr Bebauungsplan Südlich der Stuttgarter Straße 1. Bebauungsplan Südlich der Stuttgarter Straße 1.1. Allgemeiner Anlass In den Jahren 2016 und 2017 muss die Universitätsstadt Tübingen voraussichtlich bis

Mehr

Übersichtsbegehung Artenschutz

Übersichtsbegehung Artenschutz Übersichtsbegehung Artenschutz zum Bebauungsplan "Murr Langes Feld VI", 3. Bauabschnitt Gemeinde Murr Auftraggeber: Gemeinde Murr Bürgermeisteramt Rathaus, Hindenburgstraße 60, 71711 Murr Tel. (07144)

Mehr

Ergänzungssatzung Am Hundsweg

Ergänzungssatzung Am Hundsweg Ergänzungssatzung Am Hundsweg Rechtsgrundlage des Bebauungsplanes Baugesetzbuch(BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) gültig ab 01.01.1998, zuletzt geändert durch Art. 3 des

Mehr

Anlage 1 zu: Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung. (sap) Mustervorlage

Anlage 1 zu: Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung. (sap) Mustervorlage Anlage 1 zu: Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (sap) (Anlage zum MS vom 20. August 2018; Az.: G7-4021.1-2-3) Naturschutzfachliche

Mehr

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Bürgerinformationsabend am 01.03.2016 GERHARDT.stadtplaner.architekten VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN GERHARDT.stadtplaner.architekten

Mehr

Aufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg

Aufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg Bebauungsplan Am Stein Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Aufstellungsbeschluss und räumlicher Geltungsbereich 3 1.2 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.3 Planverfahren 3

Mehr

Gemeinde Neuenkirchen

Gemeinde Neuenkirchen Gemeinde Neuenkirchen Kreis Steinfurt 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 a Hauptstraße Nord - 2. Abschnitt mit örtlicher Bauvorschrift Geobasisdaten Kreis Steinfurt 2018 Begründung gemäß 13a i. V.

Mehr

Aufstellung des Bebauungsplans Mönninghausen Nr. 14 der Stadt Geseke

Aufstellung des Bebauungsplans Mönninghausen Nr. 14 der Stadt Geseke Aufstellung des Bebauungsplans Mönninghausen Nr. 14 der Stadt Geseke Protokoll einer Artenschutzprüfung Auftraggeber: Lage des Vorhabens: Stadt Geseke, An der Abtei 1, 59590 Geseke Am Rünkamp, 59590 Geseke

Mehr

Gemeinde Horben. Bebauungsplan Gesundheitsresort Schwarzwald Luisenhöhe. Prüfung der Erlaubnislage hinsichtlich des Landschaftsschutzgebiets

Gemeinde Horben. Bebauungsplan Gesundheitsresort Schwarzwald Luisenhöhe. Prüfung der Erlaubnislage hinsichtlich des Landschaftsschutzgebiets Gemeinde Horben Bebauungsplan Gesundheitsresort Schwarzwald Luisenhöhe Prüfung der Erlaubnislage hinsichtlich des Landschaftsschutzgebiets Horben Freiburg, den 30.01.2018 Landschaftsarchitekten bdla Beratende

Mehr

Artenschutzrechtliche Prüfung. Aufstellung des Bebauungsplans Hafner-Areal. Stadt Pforzheim

Artenschutzrechtliche Prüfung. Aufstellung des Bebauungsplans Hafner-Areal. Stadt Pforzheim Artenschutzrechtliche Prüfung Aufstellung des Bebauungsplans Hafner-Areal Stadt Pforzheim Auftraggeber: Auftragnehmer: WLH Projekt- und Grundstücksentwicklung GmbH Schumacherstraße 18 76275 Ettlingen THOMAS

Mehr

Artenschutzrechtliche Begutachtung der. Flurstücke 3101, 3102, 3104, 3092/1 und in Flein

Artenschutzrechtliche Begutachtung der. Flurstücke 3101, 3102, 3104, 3092/1 und in Flein der Flurstücke 3101, 3102, 3104, 3092/1 und 7522 Auftraggeber: EDEKA Handelsgesellschaft Südwest mbh Balingen Oktober 2017 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 2. ARTENSCHUTZRECHT 5 3. GEPLANTE NUTZUNG

Mehr

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT 45 F Bebauungsplanverfahren ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 3719/1, Gem. Bamberg,

Mehr

Dipl.-B i o l. Karsten Lutz

Dipl.-B i o l. Karsten Lutz Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55 d, 22297 Hamburg dn.stadtplanung Frau Danne Hindenburgdamm 98 25421 Pinneberg per E-Mail: buero@dn-stadtplanung.de Dipl.-B i o l. Karsten Lutz Bestandserfassungen,

Mehr

Spannungsfeld Glasfassade

Spannungsfeld Glasfassade Spannungsfeld Glasfassade Rechtliche Anforderungen an die Verwendung von Glas zum Schutz vor Vogelschlag Benedikt Huggins Institut für Umwelt und Planungsrecht Universität Münster Überblick I. Rechtliche

Mehr

06 Artenschutzrechtliche Vorprüfung

06 Artenschutzrechtliche Vorprüfung 06 Artenschutzrechtliche Vorprüfung zum Bebauungsplan samt örtlicher Bauvorschriften Löhl V, Legelshurst im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Fassung für die Offenlage 17.06.2016 Projekt: 1627 Bearbeiter:

Mehr

GEMEINDE HÜNXE. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom Exemplar zur öffentlichen Auslegung

GEMEINDE HÜNXE. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom Exemplar zur öffentlichen Auslegung GEMEINDE HÜNXE zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom 11.10.2017 Exemplar zur öffentlichen Auslegung Inhalt 1 Veranlassung und Erforderlichkeit 5 2 Rechtsgrundlagen 5

Mehr

Artenschutz an Gebäuden. BauMesse Unna Stadthalle Unna, Oktober 2016

Artenschutz an Gebäuden. BauMesse Unna Stadthalle Unna, Oktober 2016 BauMesse Unna Stadthalle Unna, 1. + 2. Oktober 2016 Warum Artenschutz bei Gebäudearbeiten? Rechtliche Grundlagen Beispiele, Konflikte, Lösungen Empfehlungen für Bauherren, Planer, Architekten und Bauausführende

Mehr

Protokoll einer Artenschutzprüfung. Geseke. Auftraggeber: Rittergut Störmede, Albert-Brand-Straße 3, Geseke. Lage des Vorhabens:

Protokoll einer Artenschutzprüfung. Geseke. Auftraggeber: Rittergut Störmede, Albert-Brand-Straße 3, Geseke. Lage des Vorhabens: Artenschutzprotokoll zur 96. Änderung des Flächennutzungsplans, zur Ergänzungssatzung OT Störmede der Stadt Geseke und zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Störmede Nr. 17 der Stadt Geseke Protokoll einer

Mehr

S a t z u n g. vom

S a t z u n g. vom 6 Bauwesen S a t z u n g der Stadt Kaiserslautern über örtliche Bauvorschriften gestalterischer Art im Bereich des Bebauungsplanes "Sondergebiet Mannheimer Straße 234-236", Ka 0/126, nach 86 Absatz 1 der

Mehr

STADT SCHWÄBISCH HALL FACHBEREICH PLANEN UND BAUEN

STADT SCHWÄBISCH HALL FACHBEREICH PLANEN UND BAUEN STADT SCHWÄBISCH HALL FACHBEREICH PLANEN UND BAUEN BEBAUUNGSPLAN NR. 0314-07/04 Grundwiesen 4. Änderung TEXTTEIL zum BEBAUUNGSPLAN TEXTTEIL ZUM BEBAUUNGSPLAN Nr. 0314-07/04 Grundwiesen 4. Änderung 2 Rechtsgrundlagen

Mehr

Krüger Landschaftsarchitekten Dipl.-Ing.(FH) Hans-Michael Krüger, AKN 1

Krüger Landschaftsarchitekten Dipl.-Ing.(FH) Hans-Michael Krüger, AKN 1 Dipl.-Ing.(FH) Hans-Michael Krüger, AKN 1 49808 Lingen (Ems), 23.06.2013 Lin_Hueved-B18_Artens-festsetz_23.6.2013.doc/os Lingen: Stadt Lingen, T Bramsche, B-Plan Nr. 18, Baugebiet Erweiterung GE-Gebiet

Mehr

1 RECHTSGRUNDLAGE. Zulässigkeit und Nicht- Zulässigkeit. Anwendungsvoraussetzungen

1 RECHTSGRUNDLAGE. Zulässigkeit und Nicht- Zulässigkeit. Anwendungsvoraussetzungen ANLAGE 1 VORPRÜFUNG DES EINZELFALLS ZUM VEREINFACHTEN VERFAHREN FÜR DEN BEBAUUNGSPLAN IV.Änderung B-Plan "Bruchwies" im Stadtteil Besseringen der Kreisstadt Merzig Mai 2017 1 1 RECHTSGRUNDLAGE Zulässigkeit

Mehr

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Projekt 913_13/ Stand: Januar 2018 Begründung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Räumliche

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.

Mehr

ENTWURFSSTAND 20. September 2016

ENTWURFSSTAND 20. September 2016 20. September 2016 1 3.0 2 . EG- VSchRL: I - Anhang I. BNatSchG - - bes. geschützt, - streng geschützt. BJagdG - ganzjährige Schonzeit bzw. Jagdzeit. Rote Liste - V - Vorwarnliste, 2 - stark gefährdet,

Mehr

aufgestellt: Weilheim a.d. Teck, den

aufgestellt: Weilheim a.d. Teck, den ro 061352 01.04.2015 Stadt Ebersbach Erschließung Sulpacher Straße aufgestellt: Weilheim a.d. Teck, den 01.04.2015 SI Beratende Ingenieure GmbH+Co.KG Bahnhofstraße 4 73235 Weilheim a.d. Teck Seite 1 von

Mehr

- 2- PRÄAMBEL Aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom (BauGB, BGBI. I, S. 2141) und d

- 2- PRÄAMBEL Aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom (BauGB, BGBI. I, S. 2141) und d - 2- PRÄAMBEL Aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BauGB, BGBI. I, S. 2141) und der 6 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO)

Mehr

Begründung zum Entwurf

Begründung zum Entwurf COMMUNALCONCEPT Wasserwirtschaft Tief- und Straßenbau Vermessungsleistungen Sportanlagen Infrastruktur Bauleitplanung Abrissbegleitung Begründung zum Entwurf Fa. CommunalConcept -Ingenieurbüro Peter Linke

Mehr

Große Kreisstadt Traunstein. Bebauungsplan

Große Kreisstadt Traunstein. Bebauungsplan Große Kreisstadt Traunstein Bebauungsplan Wolkersdorf Hohensteinstraße Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB und 13 b BauGB Begründung 1 Planstand 18.07.2017 Inhaltsverzeichnis Begründung

Mehr

Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG

Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG Umwelt-Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes Anhang XIII, 41 Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG Die nachfolgende Gliederung kann bei der Erstellung der

Mehr

Gemeinde Immenstaad. Stockwiesen 1. Änderung. Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften. Inhalt: Stand: Juli 2015

Gemeinde Immenstaad. Stockwiesen 1. Änderung. Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften. Inhalt: Stand: Juli 2015 Gemeinde Immenstaad Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften Stockwiesen 1. Änderung Stand: Juli 2015 Inhalt: Rechtsplan Satzung Planungsrechtliche Festsetzungen Örtliche Bauvorschriften Begründung Satzung

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax

Mehr

Utting Lkr. Landsberg a. Lech

Utting Lkr. Landsberg a. Lech Gemeinde Bebauungsplan Utting Lkr. Landsberg a. Lech Am Waldaweg 7. Änderung Im Bereich der Fl.Nr. 2562/3 Planfertiger PV Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen Rechts

Mehr

Neubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen. Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29.

Neubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen. Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29. Neubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29. April 2016 Ablauf der Veranstaltung 1. Begrüßung (5 min) 2. Vorstellung der Teilnehmer

Mehr

1.2 In allen Wohngebieten - mit Ausnahme des Wohngebiets. von 20 m² je Einzelhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhauseinheit

1.2 In allen Wohngebieten - mit Ausnahme des Wohngebiets. von 20 m² je Einzelhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhauseinheit 1 FESTSETZUNGEN NACH BAUGESETZBUCH 1.1 Im allgemeinen Wohngebiet (WA) sind die nach 4 Abs. 3 Nr. 1, 4 und 5 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe und Tankstellen

Mehr

Gemeinde Schwaig b.nbg.

Gemeinde Schwaig b.nbg. Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts

Mehr

BEBAUUNGSPLAN FEUERWEHRHAUS SINZIG

BEBAUUNGSPLAN FEUERWEHRHAUS SINZIG STADT SINZIG BAULEITPLANUNG BEBAUUNGSPLAN FEUERWEHRHAUS SINZIG - TEXTFESTSETZUNGEN - Stadt Sinzig 2 Auftragnehmer: - GmbH Tannenweg 10 56751 Polch Mail: Telefon: 02654/964573 Fax: 02654/964574 west-stadtplaner@t-online.de

Mehr

Planerische Rahmenbedingungen am Standort Südlich der Straße Heuberger Tor Weg

Planerische Rahmenbedingungen am Standort Südlich der Straße Heuberger Tor Weg Planerische Rahmenbedingungen am Standort Südlich der Straße Heuberger Tor Weg (Stand: 7. April 2016) Planerische Rahmenbedingungen am Standort Südlich der Straße Heuberger Tor Weg Plangebiet Das ca. 1.600

Mehr

Bebauungsplan. Julius-Naeher-Straße. - Begründung -

Bebauungsplan. Julius-Naeher-Straße. - Begründung - STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Julius-Naeher-Straße - Begründung - Vorentwurf - 2 - Begründung gemäß 9 (8) BauGB Inhalt: Ziele, Zwecke und wesentliche

Mehr

Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054

Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054 Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054 Burgauer Straße 30 86381 Krumbach Tel. 08282 994-0 Fax: 08282 994-409 E-Mail: kc@klingconsult.de Bericht zur Vorprüfung

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND SATZUNG ÜBER ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN "Eichenbach Planbereich 36/07. Flst. Nrn. 1242/75, 1242/23 und 1242/1

BEBAUUNGSPLAN UND SATZUNG ÜBER ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Eichenbach Planbereich 36/07. Flst. Nrn. 1242/75, 1242/23 und 1242/1 GROSSE KREISSTADT SCHORNDORF GEMARKUNG SCHORNDORF REMS-MURR-KREIS BEBAUUNGSPLAN UND SATZUNG ÜBER ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN "Eichenbach Planbereich 36/07 Flst. Nrn. 1242/75, 1242/23 und 1242/1 - beschleunigtes

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 GEMEINDE NIEDERZIER ORTSCHAFT OBERZIER -ENTWURF- Inhalt 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung... 1 2 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation...

Mehr

Bebauungsplan Dachtel Staigstrasse. Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung. Gemeinde Aidlingen

Bebauungsplan Dachtel Staigstrasse. Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung. Gemeinde Aidlingen Gemeinde Aidlingen Bebauungsplan Dachtel Staigstrasse Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung Bearbeitung: Dipl. Ing. (FH) Thomas Limmeroth Dipl.-Geoökol. Wolfgang Siewert Dipl. Ing. (FH) Thomas Limmeroth

Mehr

Mahlberg Kreisverkehr L 103

Mahlberg Kreisverkehr L 103 Regierungspräsidium Freiburg, Referat 44 Mahlberg Kreisverkehr L 103 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Freiburg, den 29.08.2016 Landschaftsarchitekten bdla www.faktorgruen.de Freiburg Merzhauser

Mehr

2. Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich Keesburgstraße, Lerchenhain, Popspfad, Steubenstraße und Ecke Schellingstraße - Frauenland 08.

2. Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich Keesburgstraße, Lerchenhain, Popspfad, Steubenstraße und Ecke Schellingstraße - Frauenland 08. 2. Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich Keesburgstraße, Lerchenhain, Popspfad, Steubenstraße und Ecke Schellingstraße - Frauenland 08.2 - gem. 13a BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung für die

Mehr

Gemeinde Alsbach-Hähnlein

Gemeinde Alsbach-Hähnlein Gemeinde Alsbach-Hähnlein Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß 12 BauGB i.v.m. 13a BauGB Hindenburgstraße 8a Textliche Festsetzungen, Hinweise und Empfehlungen - E n t w u r f - Stand: 21. Februar 2018

Mehr

Hubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg Strenger Artenschutz

Hubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg Strenger Artenschutz Hubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg laufer@bfl-laufer.de Strenger Artenschutz EuropaPark - Wasserpark strenger Artenschutz Inhaltsverzeichnis Einleitung Biotoptypen Relevanzbeurteilung

Mehr

Artenschutzrechtliche Untersuchung. zum Abriss von drei Gebäuden an der. Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach

Artenschutzrechtliche Untersuchung. zum Abriss von drei Gebäuden an der. Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach Artenschutzrechtliche Untersuchung zum Abriss von drei Gebäuden an der Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach Abb. 1: Schwesternwohnheim. Fachbüro Faunistik und Ökologie Bearbeiter: Dipl.-Biol. Andreas

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393

Mehr

GEMEINDE PFALZGRAFENWEILER LANDKREIS FREUDENSTADT VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN OBERE HÖCHSTEN 1. ÄNDERUNG. nach 13a BauGB

GEMEINDE PFALZGRAFENWEILER LANDKREIS FREUDENSTADT VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN OBERE HÖCHSTEN 1. ÄNDERUNG. nach 13a BauGB GEMEINDE PFALZGRAFENWEILER LANDKREIS FREUDENSTADT VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN OBERE HÖCHSTEN 1. ÄNDERUNG nach 13a BauGB BEGRÜNDUNGEN zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften Unterlagen für

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 129 Olpe-Mehrfamilienhäuser Biggestraße der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt,

Mehr

Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs.

Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. GEMEINDE SCHMELZ ORTSTEIL PRIMSWEILER BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS ZU DEN EICHEN im beschleunigtes Verfahren gem. 13 a BauGB Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung

Mehr

ARTENSCHUTZRECHTLICHE RELEVANZEINSCHÄTZUNG

ARTENSCHUTZRECHTLICHE RELEVANZEINSCHÄTZUNG ARTENSCHUTZRECHTLICHE RELEVANZEINSCHÄTZUNG 44 BNatSchG STADTTOR WANGENER STRASSE FLURSTÜCKE 1951/1, 1951/4, 1951/6, 1984 Auftraggeber: Betz und Weber BauPartner GmbH Ensisheimer Strasse 8 88677 Markdorf

Mehr

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des. Landesvermessung Niedersachsen. Regionaldirektion Northeim (2016)

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des. Landesvermessung Niedersachsen. Regionaldirektion Northeim (2016) Goslar Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Regionaldirektion Northeim (2016) Übersichtsplan mit Darstellung der Lage im Stadtgebiet

Mehr

PMG Gesellschaft für Immobilien mbh. Bebauungsplan Bauser-Linse-Areal in Wehingen. Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß UVPG

PMG Gesellschaft für Immobilien mbh. Bebauungsplan Bauser-Linse-Areal in Wehingen. Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß UVPG PMG Gesellschaft für Immobilien mbh Bebauungsplan Bauser-Linse-Areal in Wehingen Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß UVPG Rottweil, den 09.07.2018 Entwurf PMG Gesellschaft für Immobilien mbh, Bebauungsplan

Mehr

Umweltbericht. spezieller Artenschutz-Prüfung (sap) und Ausgleichskonzept

Umweltbericht. spezieller Artenschutz-Prüfung (sap) und Ausgleichskonzept Viehweid, Gewerbe und Sport Umweltbericht mit spezieller Artenschutz-Prüfung (sap) und Ausgleichskonzept Gemeinderat Gottenheim 21.09.2009 Umweltbericht Viehweid, Gewerbe und Sport Dipl. Ing. Horst Dietrich

Mehr

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG. Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Stadt Steinfurt, Stadtteil Burgsteinfurt

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG. Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Stadt Steinfurt, Stadtteil Burgsteinfurt LANDSCH AFTSPL ANUNG GARTENGEST ALTUNG NATURTOURISM US JUTTA KÜDDE Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG zum Vorhaben Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Stadt Steinfurt, Stadtteil

Mehr

Bebauungsplanes Kölner Straße/ Fahrkamp. (Verfahrensbezeichnung: I 16/I) zur Änderung von Festsetzungen des in Kraft getretenen

Bebauungsplanes Kölner Straße/ Fahrkamp. (Verfahrensbezeichnung: I 16/I) zur Änderung von Festsetzungen des in Kraft getretenen Anlage 2 zur Drucksache Nr. V 15/0631-01 Bebauungsplan Kölner Straße / Fahrkamp I 16 (Verfahrensbezeichnung: I 16/I) zur Änderung von Festsetzungen des in Kraft getretenen Bebauungsplanes Kölner Straße/

Mehr

Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen zum geplanten Projekt "Feuerwache / Wohnbebauung am Ortsrand von Onolzheim"

Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen zum geplanten Projekt Feuerwache / Wohnbebauung am Ortsrand von Onolzheim Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen zum geplanten Projekt "Feuerwache / Wohnbebauung am Ortsrand von Onolzheim" Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen

Mehr

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen

Mehr

Wer baut, muss auch auf Tiere achten - Rechtliche Grundlagen des Gebäudebrüterschutzes

Wer baut, muss auch auf Tiere achten - Rechtliche Grundlagen des Gebäudebrüterschutzes Wer baut, muss auch auf Tiere achten - Rechtliche Grundlagen des Gebäudebrüterschutzes Dr. Neugebauer: Rechtliche Grundlagen des Gebäudebrüterschutzes Vortrag auf der Gebäudebrütertagung des LBV am 04.07.2014

Mehr

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Gemeinde Jork Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Bauassessorin Stephanie Thies

Mehr

STADT SPEYER. Anlage Nr.1. zum. Bebauungsplan Schlangenwühl-Nord 1. Erweiterung. Artenschutzrechtliche Vorprüfung

STADT SPEYER. Anlage Nr.1. zum. Bebauungsplan Schlangenwühl-Nord 1. Erweiterung. Artenschutzrechtliche Vorprüfung STADT SPEYER Anlage Nr.1 zum Bebauungsplan Schlangenwühl-Nord 1. Erweiterung Artenschutzrechtliche Vorprüfung Bebauungsplan Schlangenwühl-Nord, 1. Erweiterung Artenschutzrechtliche Vorprüfung Impressum

Mehr

Für den räumlichen Geltungsbereich ist die in der Anlage dargestellte Abgrenzung maßgebend. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 (1) BauGB)

Für den räumlichen Geltungsbereich ist die in der Anlage dargestellte Abgrenzung maßgebend. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 (1) BauGB) Schriftliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften (Ziffer 1.4.) zum Bebauungsplan Golfplatz Tiefenbach, 2. Änderung, Stadt Ö, Ortsteil Tiefenbach Für den räumlichen Geltungsbereich ist die in der

Mehr

ERGÄNZUNGSSATZUNG REISACH II

ERGÄNZUNGSSATZUNG REISACH II ERGÄNZUNGSSATZUNG REISACH II INHALT: Abhandlung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung DATUM: 14.11.2018 VORHABENSTRÄGER: Stadt Osterhofen Stadtplatz 13 94486 Osterhofen VERFASSER: ARCHITEKTUR LANDSCHAFT

Mehr

STADT BIELEFELD STADTUMBAU BETHEL

STADT BIELEFELD STADTUMBAU BETHEL STADT BIELEFELD STADTUMBAU BETHEL Artenschutzprüfung/ASP zum Bebauungsplan Nr. III/GA 9 Kernbereich Bethel Inhalt 1 Einführung...2 2 Vorprüfung (Stufe I der ASP)...3 2.1 Vorprüfung des Artenspektrums...3

Mehr

GEMEINDE BAD WIESSEE

GEMEINDE BAD WIESSEE GEMEINDE BAD WIESSEE BEBAUUNGSPLAN NR. 64 "KLINIK JÄGERWINKEL" Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Teil A - Planzeichnung mit Textteil Teil B - Begründung Norden Maßstab 1:1000 0 m 50 m 100 m von

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 51 Unterneger-Zum Lehmenohl der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs

Mehr

Bebauungsplan Wolfsbühl in Schwäbisch Hall. Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen

Bebauungsplan Wolfsbühl in Schwäbisch Hall. Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen Bebauungsplan Wolfsbühl in Schwäbisch Hall Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen Bebauungsplan Wolfsbühl in Schwäbisch Hall Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen

Mehr

BEBAUUNGSPLAN WILHELM-ENSSLE-STRASSE / SÜDLICHER TEIL ERGEBNISSDOKUMENTATION ARTENSCHUTZFACHLICHE ÜBERSICHTSBEGEHUNG AM

BEBAUUNGSPLAN WILHELM-ENSSLE-STRASSE / SÜDLICHER TEIL ERGEBNISSDOKUMENTATION ARTENSCHUTZFACHLICHE ÜBERSICHTSBEGEHUNG AM BEBAUUNGSPLAN WILHELM-ENSSLE-STRASSE / SÜDLICHER TEIL ERGEBNISSDOKUMENTATION ARTENSCHUTZFACHLICHE ÜBERSICHTSBEGEHUNG AM 22.08.2018 BEBAUUNGSPLAN WILHELM-ENSSLE-STRASSE / SÜDLICHER TEIL ERGEBNISSDOKUMENTATION

Mehr

GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF. gem. 35 Abs. 6 BauGB BEGRÜNDUNG. - vereinfachtes Verfahren gem.

GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF. gem. 35 Abs. 6 BauGB BEGRÜNDUNG. - vereinfachtes Verfahren gem. GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF gem. 35 Abs. 6 BauGB - vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB - BEGRÜNDUNG Fertigstellungsdaten: Entwurf: 16.03.2018 Entwurfsverfasser:

Mehr

Stadt Bad Wilsnack. Begründung. Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk

Stadt Bad Wilsnack. Begründung. Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk Stadt Bad Wilsnack Begründung Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk Planungsstand Satzungsexemplar Mai 2013 erarbeitet: Ingenieurgruppe

Mehr