Zusammenarbeit und Koordination von Fremdfirmen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Zusammenarbeit und Koordination von Fremdfirmen"

Transkript

1 5S KONZEPT Zusammenarbeit und Koordination von Fremdfirmen GLOBAL MANUFACTURING oder PRODUCTION LÜBECK 1 4

2 1. Einführung in das Thema 2. Gründe für Fremdfirmenkoordination 3. Gesetzliche Lage 4. Vorgehensweise beim Einsatz von Fremdfirmen 5. Ausblick Arbeitsschutzmanagement 2 4

3 Einsatz von Fremdfirmenkoordination Wen betrifft das Thema? Beurteilung gegenseitiger Gefährdungen Was muss ich tun, wenn ein Handwerker auf meinem Firmengelände tätig werden soll? Auswahl von Fremdfirmen Festlegungen Stehe ich mit einem Bein im Gefängnis? Sicherheitskoordination Fremdfirmenfragebogen Organisation Fremdfirmeneinsatz muss organisiert werden! 3 4

4 Einsatz von Fremdfirmen Situation beim Einsatz von Fremdfirmen Konzentration der Betriebe auf ihr Kerngeschäft; Betriebsinterne Aufgaben, wie Instandhaltung, Reparatur wurden ausgegliedert =>zunehmender Einsatz von Fremdfirmen zusätzliche Gefährdung und gegenseitige Gefährdung Störung des eigenen und fremden Arbeitsablaufes Gefährdung von Anlagen des Stammbetriebs deutlich erhöhtes Unfall- und Gesundheitsrisiko 2,5 mal höher als im Durchschnitt Unfälle von Fremdfirmen färben auf den Stammbetrieb ab 4 4

5 Einsatz von Fremdfirmenkoordination Einsatz von Fremdfirmen Die wesentlichen Vertragsformen beim Einsatz von Fremdfirmen sind: Werk- oder Dienstvertrag (BGB 631 ff.) und Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜG 1 ff.) Abgrenzung des Themas: => nur Werkverträge - keine Dienstverträge oder Arbeitnehmerüberlassung Keine Leistungen im Sinne der Baustellenverordnung, die speziellen Regeln folgt voraussichtliche Dauer der Arbeiten >30 Tage und >20 Beschäftigte gleichzeitig der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet 5 4

6 Einsatz von Fremdfirmenkoordination Dienstvertrag Leistungserbringung in eigener Verantwortung des Auftragnehmers ausschließlich Weisungsrecht des Auftragnehmers Entgelt an Leistungserbringung geknüpft keine Erfolgsabhängigkeit Werkvertrag eigenverantwortliche Herstellung durch Werkunternehmer ausschließlich Weisungsrecht des Werkunternehmers Risiko des Misslingens beim Werkunternehmer geschuldet wird das Werk an sich, Weg dorthin Sache des Werkunternehmers 6 4

7 Selbstständigkeit Was ist bei einem Werkvertrag zu beachten? Grundsatz der Selbstständigkeit Bei einem Werkvertrag ist der Auftragnehmer als Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass seine Mitarbeiter bei ihrer Tätigkeit in dem Unternehmen des Auftraggebers die Arbeitsschutzvorschriften beachten. Ihm obliegt es auch, seine Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu unterweisen. Fremdfirmenmüssen selbstständig ihren Auftrag erfüllen können. Deshalb muss eine Fremdfirma durch den Auftraggeber in die betriebsspezifischen Verhältnisse beim Auftraggeber eingewiesen werden. Fremdfirmeneinsatz Selbständigkeit der Fremdfirma Auftraggeber Auftragnehmer MA 1 MA 2 MA 1 = eigener Mitarbeiter des Auftraggebers MA 2 = eigener Mitarbeiter des Auftragnehmers 7 4

8 1. Einführung in das Thema 2. Gründe für Fremdfirmenkoordination 3. Gesetzliche Lage 4. Vorgehensweise beim Einsatz von Fremdfirmen 5. Ausblick Arbeitsschutzmanagement 8 4

9 Gründe für Fremdfirmenkoordination 9 4

10 Gründe für Fremdfirmenkoordination Medien/Firmenimage Pressemeldung Arbeitsunfall auf Gelände der Ölmühle nicht: Handwerker betrat ein nicht freigegebenes Gerüst Arbeiter musste von Hotelfachschule gerettet werden nicht: Handwerker XY nutzte keine Absturzsicherung Presse hat großes Interesse an spektakulären Aufmachern ist meist zeitgleich oder sogar vor Rettungskräften vor Ort Erste Informationen im Internet nach wenigen Minuten Zeitdruck bei Benachrichtigung von Angehörigen 10 4

11 Gründe für Fremdfirmenkoordination Erhöhtes Unfall- und Gesundheitsrisiko Arbeiten der Fremdfirmen: o Auszuführende Arbeiten sind oftmals mit besonderen Gefährdungen verbunden o häufig wechselnde Arbeitsbedingungen o erfolgen unter einem hohen Zeitdruck o erfordern häufig ein großes Spezialwissen gegenseitige Information kommt zu kurz Betriebsgefahren des Auftraggebers werden nicht erkannt schnelle Anpassung an neue und ungewohnte Arbeitsumgebung, Arbeitsbedingungen und Arbeitsabläufe jeweils eigene Arbeitsziele der Mitarbeiter von Fremdfirma und Stammbetrieb stehen im Vordergrund o wechselnde Organisationsstrukturen, o Verständigungsprobleme, o unzureichende Arbeitsvorbereitung 11 4

12 Gründe für Fremdfirmenkoordination Schadensausmaß Persönliches Leid (Tote, Verletzte) 3674 untersuchte Schadensfälle mit Fremdfirmen 1,06 Millionen durchschnittlicher Schaden Quelle: FM Global in CHEManager 70 % der Unternehmen mit großem Brandschaden melden innerhalb von einem Jahr Konkurs an Quelle: VdS in Brandschutzbeauftragtenausbildung 12 4

13 Gründe für Fremdfirmenkoordination Arbeitsschutzrecht Arbeitsschutzgesetz DGUV Vorschrift 1 Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung 13 4

14 1. Einführung in das Thema 2. Gründe für Fremdfirmenkoordination 3. Gesetzliche Lage 4. Vorgehensweise beim Einsatz von Fremdfirmen 5. Ausblick Arbeitsschutzmanagement 14 4

15 Gesetzliche Lage ArbSchG 8 Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, so sind die Arbeitgeber verpflichtet bezüglich der Arbeitssicherheit zusammenzuarbeiten. Sie haben sich gegenseitig bezüglich der Arbeitssicherheit zu unterrichten und abzustimmen. Sie haben ihre Beschäftigten bezüglich der Arbeitssicherheit zu unterrichten. Arbeitgeber ist z.b. der Auftraggeber aber auch Auftragnehmer Beschäftigte sind z.b. Mitarbeiter der Fremdfirma aber auch des Auftraggebers Der erteilende Arbeitgeber hat sich zu vergewissern, dass die Beschäftigten des Fremdunternehmens angemessene Anweisungen erhalten haben. 15 4

16 Gesetzliche Lage DGUV-Vorschrift 1 5 Bei der Erteilung von Aufträgen hat der erteilende Unternehmer den Fremdunternehmer bei der Gefährdungsbeurteilung bezüglich betriebsspezifischer Gefährdungen zu unterstützen. betriebsspezifische Gefährdungen z.b. Produktionsanlagen mit hohem Gefährdungspotential chemische Gefahrstoffe biologische Gefahrstoffe Brand- und Explosionsgefahren Absturzgefahren insb. bei nicht durchsturzsicheren Bauteile 16 4

17 Gesetzliche Lage DGUV-Vorschrift 1 5 Bei Tätigkeiten mit besonderen Gefahren sind die Tätigkeiten durch einen Aufsichtsführenden zu überwachen. besondere Gefahren z.b. geschlossene Räume mit Absturz oder Gefahrstoffe Schweißarbeiten mit Brandgefahr Silos mit Sauerstoffmangel Aufsichtsführender muss Kenntnisse und Erfahrungen über technische Durchführung der Arbeiten verwendete Gefahr- und Biostoffe betriebsinterne Organisation einschlägige Vorschriften und technischen Regeln sowie mögliche Gefahren und anzuwendende Maßnahmen haben. 17 4

18 Gesetzliche Lage DGUV-Vorschrift 1 5 Der erteilende Unternehmer hat Einvernehmen herzustellen, wer den Aufsichtsführenden zu stellen hat. Der Unternehmer hat sich im Zweifel fachkundiger Dritter zu bedienen (z.b. Fachkraft für Arbeitssicherheit). 18 4

19 Gesetzliche Lage DGUV Vorschrift 1 6 Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer (1) Werden Beschäftigte mehrerer Unternehmer oder selbstständige Einzelunternehmer an einem Arbeitsplatz tätig, haben die Unternehmer hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zusammenzuarbeiten. Insbesondere haben sie, soweit es zur Vermeidung einer möglichen gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist, eine Person zu bestimmen, die die Arbeiten aufeinander abstimmt (hat Weisungsbefugnis) (2) Der Unternehmer hat sich zu vergewissern, dass Personen, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben. 19 4

20 Gesetzliche Lage Neufassung Betriebssicherheitsverordnung Auswahlverpflichtung: Auftragnehmer muss über erforderliche Fachkunde verfügen Auftraggeber und Auftragnehmer haben sich gegenseitig über die von ihren Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen und über Verhaltensregeln zu informieren. das gilt natürlich auch für Gefahrstoffe! Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber und andere Arbeitgeber über Gefährdungen durch seine Arbeiten für Beschäftigte des Auftraggebers und anderer Arbeitgeber zu informieren. Gemeinsame Gefährdungsbeurteilung Festlegung von Schutzmaßnehmen durchführen Bei gegenseitiger Gefährdung bei der Verwendung von Arbeitsmitteln ist ein Koordinator zu bestellen 20 4

21 Gesetzliche Lage Gefahrstoffverordnung 17 Zusammenarbeit verschiedener Firmen Verantwortlich: Arbeitgeber als Auftraggeber Aufgaben: Fremdbetrieb führt Tätigkeiten mit Gefahrstoffen aus: nur Fremdfirma mit erforderlicher Fachkenntnis und Erfahrung dafür sorgen, dass Fremdfirma über Gefahrenquellen und spez. Verhaltensregeln informiert ist Koordination bei gegenseitiger Gefährdung Zusammenarbeit und Abstimmung bei der Gefährdungsbeurteilung Bereitstellung aller Informationen an Koordinator Dokumentation der Ergebnisse (Fremdfirma & Stammbetrieb) 21 4

22 Gesetzliche Lage OWIG 130 [Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen] (1) Wer als Inhaber eines Betriebes oder Unternehmens vorsätzlich oder fahrlässig die Aufsichtsmaßnahmen unterlässt, die erforderlich sind, um in dem Betrieb oder Unternehmen Zuwiderhandlungen gegen Pflichten zu verhindern, die den Inhaber als solchen treffen und deren Verletzung mit Strafe oder Geldbuße bedroht ist, handelt ordnungswidrig, wenn eine solche Zuwiderhandlung begangen wird, die durch gehörige Aufsicht verhindert oder wesentlich erschwert worden wäre. Zu den erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen gehören auch die Bestellung, sorgfältige Auswahl und Überwachung von Aufsichtspersonen. 22 4

23 1. Einführung in das Thema 2. Gründe für Fremdfirmenkoordination 3. Gesetzliche Lage 4. Vorgehensweise beim Einsatz von Fremdfirmen 5. Ausblick Arbeitsschutzmanagement 23 4

24 Vorgehensweise beim Einsatz von Fremdfirmen Verantwortung Auftraggeber Arbeitgeber Auftragnehmer/Fremdfirma Arbeitgeber Auftragsverantwortlicher Fremdfirmenverantwortlicher Aufsichtsführender (DGUV-Vorschrift 1 5 ) Bei Zusammenarbeit mehrerer Auftragnehmer: Koordinator ( 6 DGUV Vorschrift 1) 24 4

25 Vorgehensweise beim Einsatz von Fremdfirmen Die beteiligten Arbeitsgeber haben jeweils ihre Grundpflichten zu erfüllen Arbeitgeber ist verpflichtet alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen ( 3 ArbSchG) Beurteilung der Arbeitsbedingungen sowie Dokumentation ( 4-6 ArbSchG) Bereitstellung und Prüfung von sicheren Arbeitsmitteln (BetrSichV) Umgang mit Gefahrstoffen => Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV Bereitstellung der notwendigen und geeigneten PSA (PSA-BV) Unterweisung der Beschäftigten ( 12 ArbSchG) Bestellung von verantwortlichen Personen ( 13 ArbSchG) Erste Hilfe, Brandbekämpfung, Evakuierung ( 10 ArbSchG)

26 Vorgehensweise beim Einsatz von Fremdfirmen Leistungsverzeichnis erstellen Auftraggeber Leistungsverzeichnis erstellen =>Arbeitsschutzaspekte in Vertrag aufnehmen Pflichtenheft Auftragnehmer/Fremdfirma Angebot erstellen Arbeitsschutzaspekte berücksichtigen Ortsbesichtigung Auftrag annehmen Arbeitsschutzregeln an Auftragnehmer übergeben Bestätigung durch Fremdunternehmenserklärung Bestätigung nur qualifiziertes Personal einzusetzen Einweisung Arbeitsschutzregeln 26 4

27 Vorgehensweise beim Einsatz von Fremdfirmen Planung des Einsatzes von Fremdfirmen (Sicht des Auftraggebers) Welche Arbeitsaufgabe soll das Fremdunternehmen erfüllen? Welches Unternehmen kann diese Arbeiten ausführen? Was muss organisiert werden? Wer trägt die Verantwortung? Was ist bei einem Werkvertrag zu beachten? Wie wirkt sich der Einsatz einer Fremdfirma im eigenen Unternehmen aus? Erstellung eines eindeutigen Leistungsverzeichnisses (z. B. in Form eines Pflichtenheftes oder einer Zeichnung) durch den Auftraggeber (i. d. R. Einkaufs-, Planungs- oder Instandhaltungsabteilung). Rahmenbedingungen und Arbeitsaufgabe als Vertragsgegenstand eines Werkvertrages festschreiben. Konkrete Vorgaben / konkrete Beschreibung der Pflichten => je pauschaler, desto höher der eigene Aufsichtsaufwand 27 4

28 Vorgehensweise beim Einsatz von Fremdfirmen Fremdfirma auswählen Auftraggeber Auftragnehmer/Fremdfirma auswählen Präqualifikation Verhalten bei vorherigen Beauftragungen Qualifikationen Arbeitsschutzkenngrößen Fremdfirmenfragebogen Auftrag vergeben Arbeitsschutzregeln des Auftraggebers übergeben Anforderungen Fremdfirmen 28 4

29 Vorgehensweise beim Einsatz von Fremdfirmen Auftragsverantwortlichen Auswählen und bekanntgeben Auftraggeber Auftragsverantwortlichen bestimmen, Mitteilung an Fremdfirma Ansprechpartner für Fremdfirma u.a. Unterweisung des Verantwortlichen des Fremdunternehmens, Koordination, Überwachung, Abnahme. Auftragsverantwortliche übernimmt Unternehmerverantwortung und muss geeignet sein Auftragnehmer/Fremdfirma Fremdfirmenverantwortlichen bestimmen 29 4

30 Vorgehensweise beim Einsatz von Fremdfirmen Fremdfirmenverantwortlichen des Auftragnehmers einweisen Auftraggeber Auftragsverantwortlicher informiert und unterweist Fremdfirmenverantwortlichen; Einweisung in die konkreten Arbeitsbedingungen => Protokoll Auftragnehmer/Fremdfirma Fremdfirmenverantwortlichen festlegen Fremdfirmenverantwortlichen Verpflichtung zur Zusammenarbeit nach 8(1) ArbSchGes zwischen Auftragsverantwortlichen und Fremdfirmenverantwortlichen Gegenseitige Gefährdungen ermitteln, Maßnahmen schriftlich festhalten 30 4

31 Vorgehensweise beim Einsatz von Fremdfirmen Gegenseitige Gefährdungen ermitteln Auftraggeber Gegenseitige Gefährdungen möglichst vor Ort ermitteln Unterstützt bei Erstellung Gefährdungsbeurteilung bzgl. Auftraggeber bezogener betriebsspezifischer Gefahren eigene Mitarbeiter informieren und unterweisen Verkehrssicherungspflicht nachkommen Auftragnehmer/Fremdfirma Erstellung Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten berücksichtigt Gefährdungen gegenüber Auftraggeber eigene Mitarbeiter unterweisen; Dokumentation Forderung des Arbeitsschutzgesetzes aus rechtlicher Sicht. Forderung wg. hohen Unfallzahlen aus ethischer Sicht. Bei gegenseitigen Gefährdungen Koordinator bestimmen 6(1) DGUV Vorschrift 1 Gegenseitige Gefährdung 31 4

32 Vorgehensweise beim Einsatz von Fremdfirmen Gegenseitige Gefährdung Gemeinsam: 1. Gefahren ermitteln 2. Schutzmaßnahmen festlegen 3. Wirksamkeit überprüfen Auftraggeber: mit Betriebsgelände und Gebäuden Arbeitsmitteln Arbeitnehmern Gegenseitige Gefährdung Auftragnehmer: mit Arbeitsmitteln Arbeitnehmern 32 4

33 Vorgehensweise beim Einsatz von Fremdfirmen Gegenseitige Gefährdungen ermitteln/gefahrstoffe Auftraggeber Auftragnehmer/Fremdfirma Gefahrstoffverordnung 17 Zusammenarbeit verschiedener Firmen Fremdbetrieb führt Tätigkeiten mit Gefahrstoffen aus nur Fremdfirma mit erforderlicher Fachkenntnis und Erfahrung Auftraggeberseitige Gefahrstoffe: Fremdfirma über Gefahrenquellen und spez. Verhaltensregeln informieren Fremdbetrieb führt Tätigkeiten mit Gefahrstoffen aus Verfügt über die erforderliche Fachkunde Informiert Auftraggeber über Gefahrstoffeinsatz Stellt Koordinator alle Notwendigen Informationen zur Verfügung Zusammenarbeit und Abstimmung bei der Gefährdungsbeurteilung Koordination bei gegenseitiger Gefährdung 33 4

34 Vorgehensweise beim Einsatz von Fremdfirmen Besondere Gefährdungen Auftraggeber Bei besonderen Gefährdungen Aufsichtsführenden bestimmen hat Weisungsbefugnis ist vor Ort anwesend greift, ggf. über Fremdfirmenverantwortlichen ein, wenn die Schutzmaßnahmen/-Bestimmungen nicht durchgeführt oder missachtet oder Personen gefährdet werden. Auftragnehmer/Fremdfirma Fremdfirmenverantwortlicher führt Auftrag aus überwacht Einhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen Auftragsverantwortlicher: führt ergänzende Sicherheitsüberwachung aus 8(2) ArbSchG Vergewissern, dass Beschäftigte der Fremdfirma angemessen angewiesen wurden Führungskräfte der Fremdfirmen Ihrer Aufsichtspflicht nachkommen 34 4

35 Vorgehensweise beim Einsatz von Fremdfirmen Maßnahmen kontrollieren Auftraggeber Auftragsverantwortlicher kontrolliert Durchführung der vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen und Arbeitsschutzbestimmungen das Personen nicht gefährdet werden. greift im Zweifel direkt oder über den Vorgesetzten ein Vorsicht: Hier kann es auch zu Sanktionen gegenüber dem Auftragnehmer kommen Trifft ggf. sind neue Maßnahmen Auftragnehmer/Fremdfirma Führt Auftrag nach geltendem Arbeitsschutzrecht und vereinbarten Arbeitsschutzmaßnehmen durch 35 4

36 Vorgehensweise beim Einsatz von Fremdfirmen Bewertung des Auftragnehmers/Fremdfirma Auftraggeber Auftraggeber mach sich ein Bild vom Fremdunternehmen gibt Feedback wurde das Leistungsverzeichnis erfüllt waren gleichzeitig Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet wenn ja: Qualifizierung des Auftragnehmers für Folgeaufträge. Auftragnehmer/Fremdfirma Bei guter Bewertung: für Wiederbeauftragung qualifiziert 36 4

37 Zusammenfassung Schritt 1 Planung des Einsatzes von Fremdfirmen Welche Arbeitsaufgabe soll das Fremdunternehmen erfüllen? Schritt 2 Leistungsverzeichnis erstellen Dabei Arbeitsschutzaspekte berücksichtigen Schritt 3 Schritt 4 Auftragnehmer/Fremdfirma an Hand Arbeitsschutzrelevanter Kriterien auswählen Seitens des Auftraggebers Auftragsverantwortlichen bestimmen; seitens des Auftragnehmers Fremdfirmenverantwortlichen bestimmen => Müssen über die erforderliche Fachkunde zur Ausführung des Auftrages verfügen Schritt 5 Fremdfirmenverantwortlichen des Auftragnehmers einweisen/unterweisen (Protokoll!) 37 13

38 Zusammenfassung Schritt 6 Gegenseitige Gefährdungen ermitteln, Arbeitsschutzmaßnahmen festlegen; Besondere Aufmerksamkeit beim Umgang mit Gefahrstoffen (Fachkunde des Auftragnehmers erforderlich) Schritt 7 Bei besonderen Gefährdungen Aufsichtsführenden bestimmen; hat Weisungsbefugnis Schritt 8 Einhaltung festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen kontrollieren; Schritt 9 Bewertung des Auftragnehmers/Fremdfirma 38 13

39 1. Einführung in das Thema 2. Gründe für Fremdfirmenkoordination 3. Gesetzliche Lage 4. Vorgehensweise beim Einsatz von Fremdfirmen 5. Ausblick Arbeitsschutzmanagement 39 4

40 Ausblick Arbeitsschutzmanagement Nochmal: Stehe ich beim Einsatz von Fremdfirmen mit einem Bein im Gefängnis? Es gilt zu beachten: die gesetzlichen Regelungen werden immer unkonkreter Stärken die Verantwortung des Unternehmers schaffen Gestaltungsmöglichkeiten Rechtsunsicherheit Hier ist auf alle Fälle branchenbezogene Beratung durch Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte erforderlich 40 4

41 Ausblick Arbeitsschutzmanagement Zur Vermeidung schadens-/unfallbedingter Betriebsunterbrechungen rechtlicher/finanzieller "Überraschungen" im Falle von Personen- oder Sachschäden muss Arbeitsschutz in alle betrieblichen Planungen vorausschauend einbezogen werden Hierbei ist die Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems sinnvoll. Die Berufsgenossenschaften haben mit den 5 (7) Bausteine für einen gut organisierten Betrieb auch in Sachen Arbeitsschutz dazu einen sehr guten und praxisnahmen Vorschlag präsentiert. 41 4

42 Ausblick Arbeitsschutzmanagement Arbeitsschutzmanagementsysteme Schaffen Übersicht im Arbeitsschutz Schaffen Rechtssicherheit entlasten Führungskräfte Sparen Kosten Helfen Risiken zu beherrschen Verbessern den Arbeitsschutz/reduziert Arbeitsunfälle erhöht damit die Verfügbarkeit steigern Image und Vertrauen bei Kunden und Partnern Prävention und betriebliche Notwendigkeiten können mit Arbeitsschutzmanagementsystemen im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit wirksam in die Praxis umgesetzt werden Systematischer (zertifizierter) Arbeitsschutz ist zunehmend ein Kriterium bei der Vergabe von Aufträgen 42 4

43 Ausblick Arbeitsschutzmanagement Die Königsdisziplin: Arbeitsschutzzertifikat Ein Arbeitsschutzzertifikat erleichtert meistens die Klippe: Prüfung der Präqualifikation es weist nach, dass die Anforderungen im Fremdfirmenmanagement bereits geübte Praxis sind: Bekannte Zertifikate BG Zertifikat: Arbeitsschutz mit System sicher zum Erfolg Safety Certificate for Contractors (SCC) OHSAS

44 Weiterführende Literatur zum Einsatz von Fremdfirmen: DGUV Information Einsatz von Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen (bisher: BGI 865) BG ETEM: Leitfaden Recht Arbeitssicherheit bei der Zusammenarbeit von Betrieben; Bestell-Nr. JB Arbeitsschutz mit System sicher zum Erfolg Informationen für Unternehmer

45 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Wilfried Kühnel Tel.: 0451/

Einsatz vom Fremdfirmen

Einsatz vom Fremdfirmen Information Einsatz vom Fremdfirmen Welche Verantwortung tragen Führungskräfte? - rechtlicher Rahmen - Steffen Röddecke Referat: Arbeitsschutz, Technische Sicherheit Bremen, den 15.05.2007 Röddecke Fremdfirmen

Mehr

Kooperation mit Fremdfirmen: Arbeitsschutz bei Werkverträgen von Professor Dr.-Ing. Peter Hartung

Kooperation mit Fremdfirmen: Arbeitsschutz bei Werkverträgen von Professor Dr.-Ing. Peter Hartung Kooperation mit Fremdfirmen: Arbeitsschutz bei Werkverträgen von Professor Dr.-Ing. Peter Hartung ID 034384 Übersicht Kooperation mit Fremdfirmen: Arbeitsschutz bei Werkverträgen 1. Gesetzeslage 2. Einsatz

Mehr

Fremdfirmenkoordination Umgang mit Partnerfirmen auf Werften

Fremdfirmenkoordination Umgang mit Partnerfirmen auf Werften Fremdfirmenkoordination Umgang mit Partnerfirmen auf Werften Jörg Meyerhoff Stefan Hennings Agenda Arbeitnehmerüberlassung Werkvertrag Koordination Besonderheiten 2 Zeitarbeit = Arbeitnehmerüberlassung

Mehr

Mustervertrag Sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP

Mustervertrag Sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP Mustervertrag Sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP zwischen dem Praxisinhaber, Frau/Herrn Anschrift - im folgenden der Auftraggeber genannt - und Frau/Herrn - im folgenden

Mehr

Rechtliche Grundlagen für den Fremdfirmeneinsatz

Rechtliche Grundlagen für den Fremdfirmeneinsatz Rechtliche Grundlagen für den Fremdfirmeneinsatz Themen: Vertragsarten im Überblick Probleme beim Einsatz von Zeitarbeit Zeitarbeit sicher, gesund und erfolgreich Unterscheidungsmerkmale zu Werkvertrag

Mehr

Arbeitnehmerüberlassung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder. Werkvertrag / Dienstvertrag nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB)

Arbeitnehmerüberlassung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder. Werkvertrag / Dienstvertrag nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) Lösungsmöglichkeiten Arbeitnehmerüberlassung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder Werkvertrag / Dienstvertrag nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) Hofmeister Fremde Mitarbeiter im Betrieb 6 5.10.2006

Mehr

GUV-I 8541. Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Januar 2006

GUV-I 8541. Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Januar 2006 8541 GUV-I 8541 Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Angefangen: Funktion: Abgeschlossen: Januar 2006 Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v.

Mehr

Dachdecker Unternehmer und Arbeitsschutz

Dachdecker Unternehmer und Arbeitsschutz Dachdecker Unternehmer und Arbeitsschutz Christopher Wohland 22.02.2013 3 Grundpflichten des Arbeitgebers (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung

Mehr

Übersicht über die einzuhaltenden Unterweisungspflichten nach den Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen gesetzlichen Regelungen

Übersicht über die einzuhaltenden Unterweisungspflichten nach den Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen gesetzlichen Regelungen Übersicht über die einzuhaltenden Unterweisungspflichten nach den Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen gesetzlichen Regelungen Personen, Maschinen, 1 Alle Arbeitnehmer ArbSchG 5, 12 GUV V A1 4 Mindestens

Mehr

Arbeitssicherheit bei der Zusammenarbeit von Betrieben. Dirk Völler

Arbeitssicherheit bei der Zusammenarbeit von Betrieben. Dirk Völler Arbeitssicherheit bei der Zusammenarbeit von Betrieben Dirk Völler Inhaltsverzeichnis a) Inhaltliche Einleitung b) 8 Arbeitsschutzgesetz Anweisungskontrollpflicht c) 5 DGUV-V1 (BGV-A1) Mitwirkungspflicht

Mehr

Gefährdungs- und Belastungskatalogeine Hilfe zur strukturierten. Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungs- und Belastungskatalogeine Hilfe zur strukturierten. Gefährdungsbeurteilung Gefährdungs- und Belastungskatalogeine Hilfe zur strukturierten Gefährdungsbeurteilung 1 5 ArbSchG - Beurteilung der Arbeitsbedingungen (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten

Mehr

Psychische Belastungen vermindern Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung

Psychische Belastungen vermindern Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung Psychische Belastungen vermindern Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung Wolfgang Groß, Arbeitnehmerkammer Bremen Abteilung Mitbestimmung und Technologieberatung Betriebliche Interessenvertreter können

Mehr

Integriertes Managementsystem

Integriertes Managementsystem Seite: 1 von 7 Unterwiesene Firma: Diese gelten bei der Durchführung von Montage-/Instandhaltungs- sowie Aushilfsarbeiten. Der Auftragnehmer/Fremdfirma hat die Gegebenheiten vor Ort - soweit es ihm möglich

Mehr

Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung

Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Funktion: Angefangen: Abgeschlossen: Gesetzliche Unfallversicherung Herausgeber Bundesverband der Unfallkassen Fockensteinstraße

Mehr

Der praktische Umgang mit Fremdfirmen

Der praktische Umgang mit Fremdfirmen Der praktische Umgang mit Fremdfirmen HIS Forum Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 2014 1./2. Dr. Annette Ahrens-Moritz Lutz Potthast Folie: 1 1. und deren Besonderheiten 2. Gründe für Fremdfirmeneinsatz

Mehr

Regierungspräsidium Gießen GDA Fachveranstaltung 18. Februar 2016 Sicherheit und Gesundheitsschutz managen

Regierungspräsidium Gießen GDA Fachveranstaltung 18. Februar 2016 Sicherheit und Gesundheitsschutz managen GDA Fachveranstaltung 18. Februar 2016 Sicherheit und Gesundheitsschutz managen Maschinen und Arbeitsmittel was beim Einkauf oder Marke Eigenbau zu beachten ist Gießen, den ArbSchG... BetrSichV Produktsicherheitsgesetz

Mehr

Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz in der Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz in der Arbeitnehmerüberlassung Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz in der Arbeitnehmerüberlassung Frank Da Pont SLS-Steinrausch, den 31. März 2007 Vertragsarten im Überblick Zahlen zur Zeitarbeit Probleme beim Einsatz von Zeitarbeit

Mehr

Verantwortung bei der Montage von Photovoltaik- und Thermosolaranlagen

Verantwortung bei der Montage von Photovoltaik- und Thermosolaranlagen Verantwortung bei der Montage von Photovoltaik- und Thermosolaranlagen 1 Verantwortung und Haftung VERANTWORTUNG HAFTUNG Pflicht zum Tätig werden (Einhaltung von Regeln) Rechtsfolgen aus Pflichten bei

Mehr

Frage Ja Nein Maßnahme Verantwortlichkeiten und Ziele Sind die Arbeitsschutz Aufgaben eindeutig vergeben und schriftlich dokumentiert (Organigramm

Frage Ja Nein Maßnahme Verantwortlichkeiten und Ziele Sind die Arbeitsschutz Aufgaben eindeutig vergeben und schriftlich dokumentiert (Organigramm Frage Ja Nein Maßnahme Verantwortlichkeiten und Ziele Sind die Arbeitsschutz Aufgaben eindeutig vergeben und schriftlich dokumentiert (Organigramm und schriftliche Bestellungen von Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft

Mehr

211-039 DGUV Information 211-039. Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst

211-039 DGUV Information 211-039. Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst 211-039 DGUV Information 211-039 Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst Februar 2015 Impressum Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v.

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorge - Betriebsarzt

Arbeitsmedizinische Vorsorge - Betriebsarzt R echtliche R egelungen: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) von 1973, Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) und Betriebsarzt muss bestellt werden. BGV A 2: Betriebsärzte und FASi, nähere Ausführungen zu

Mehr

Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten

Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher

Mehr

- herzlich Willkommen -

- herzlich Willkommen - Fortbildungsveranstaltung Meine Praxis organisiert und sicher!? Der Arzt als Arbeitgeber was Sie alles -in Sachen Arbeitsschutzregeln müssen. - herzlich Willkommen - Dipl.-Ing. H. Jörg Damm Geschäftsführer

Mehr

Sicherer Einsatz von Fremdfirmen

Sicherer Einsatz von Fremdfirmen Sicherer Einsatz von Fremdfirmen - Risiken - Anforderungen - Fremdfirmen-Management Dr. Grimmeiß 02.09.2013 Einsatz von Fremdfirmen Grundlage: Werkvertrag / Dienstvertrag Häufige Anlässe: Montage, Bauarbeiten

Mehr

Das Konzept der neuen Gefahrstoffverordnung

Das Konzept der neuen Gefahrstoffverordnung Annette Krüger Folie 1 Themenübersicht Grundkonzept Begriffsbestimmungen Schutzmaßnahmen: Gefährdungsbeurteilung Schutzstufen Annette Krüger Folie 2 Grundkonzept Neufassung in Kraft seit 01.01.2005 weitgehende

Mehr

BetrSichV 2002-2015 (Fassung vom 06.02.2015): Eine Gegenüberstellung Stand: 14.04.2015

BetrSichV 2002-2015 (Fassung vom 06.02.2015): Eine Gegenüberstellung Stand: 14.04.2015 BetrSichV 2002-2015 (Fassung vom 06.02.2015): Eine Gegenüberstellung Stand: 14.04.2015 Abschnitte BetrSichV 2015 BetrSichV 2002 Kommentar Titel Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der

Mehr

Überblick zur Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit chemischen Stoffen

Überblick zur Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit chemischen Stoffen Einleitung Die Unternehmensleitung ist nach dem Arbeitsschutzgesetz, der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A1 und der DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung

Mehr

Auditfrageliste. Überprüfung der wirksamen Umsetzung der festgelegten Maßnahmen. AMS Handbuch Inhalt Anhang A2 Auditfrageliste

Auditfrageliste. Überprüfung der wirksamen Umsetzung der festgelegten Maßnahmen. AMS Handbuch Inhalt Anhang A2 Auditfrageliste frageliste Überprüfung der wirksamen Umsetzung der festgelegten AMS Handbuch Inhalt Anhang A frageliste Handlungshilfe ", Bew ertung und Verbesserung des AMS" =erfüllt, =geringe Abweichung =kritische Abweichung/nicht

Mehr

digital flexibel - entgrenzt Einsatz von Fremdfirmen systematisch, kooperativ und sicher - Planung des Einsatzes von Fremdfirmen -

digital flexibel - entgrenzt Einsatz von Fremdfirmen systematisch, kooperativ und sicher - Planung des Einsatzes von Fremdfirmen - digital flexibel - entgrenzt Einsatz von Fremdfirmen systematisch, kooperativ und sicher - Planung des Einsatzes von Fremdfirmen - März 2017 Fachzentrum für systemischen Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung

Mehr

Verantwortung im Arbeitsschutz 25.10.2011. Verantwortung im Arbeitsschutz. Inhalt. 1. Rechtspflichten

Verantwortung im Arbeitsschutz 25.10.2011. Verantwortung im Arbeitsschutz. Inhalt. 1. Rechtspflichten Verantwortung im Arbeitsschutz Referent: Gerhard Wenger Inhalt Wer hat Pflichten im Arbeitsschutz? - Inhalt, Umfang, Grenzen 2. Rechtsfolgen Welche rechtlichen Konsequenzen können sich aus Pflichtverletzungen

Mehr

Rechtliche Verantwortung beim Umgang mit Arbeitsmitteln. RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr LLP

Rechtliche Verantwortung beim Umgang mit Arbeitsmitteln. RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr LLP Rechtliche Verantwortung beim Umgang mit Arbeitsmitteln RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr LLP (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung

Mehr

Kompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit

Kompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit Kompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit Sicherheitstechnische Betreuung der Landesverwaltung Brandenburg Zentrale Servicestelle in Potsdam-Bornim Max-Eyth-Allee 22; 14469 Potsdam Tel.: 0331-28891

Mehr

Ausführungs- und Handlungshinweise "Sicherheitspass"

Ausführungs- und Handlungshinweise Sicherheitspass Stand: 10.10.2009 RWE Rheinland Westfalen Netz WN-A HINWEISE SICHERHEITSPASS Seite: 1 Ausführungs- und Handlungshinweise "Sicherheitspass" Vorbemerkung: Es ist erklärtes Ziel der RWE, dass jeder Mitarbeiter

Mehr

Unterweisungsbuch. .de. Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen:

Unterweisungsbuch. .de. Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen: Unterweisungsbuch Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen:.de Inhaltsverzeichnis Rechtsgrundlagen Seite 1 Mustervordruck zur Übertragung Seite 2 von Unternehmerpflichten Fachkraft für Arbeitssicherheit,

Mehr

Unterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Unterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Unterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen So sind Sie auf der sicheren Seite! Gemeinsame Veranstaltung der IHK Bremerhaven, der Handelskammer, der Handwerkskammer und der Arbeitnehmerkammer

Mehr

Informationen für Unternehmer und Führungskräfte. Rückengerechtes Arbeiten in der Pflege und Betreuung

Informationen für Unternehmer und Führungskräfte. Rückengerechtes Arbeiten in der Pflege und Betreuung Informationen für Unternehmer und Führungskräfte Rückengerechtes Arbeiten in der Pflege und Betreuung Sehr geehrte Leserinnen und Leser, motivierte, leistungsfähige und zufriedene Mitarbeiter sind die

Mehr

Arbeitsschutz in der Filmbranche

Arbeitsschutz in der Filmbranche Arbeitsschutz in der Filmbranche Sicherheit am Set, Struktur und Organisation Film, - Gemeinsame Präventionsstrategie - (in Abstimmung mit der Gewerbeaufsicht) Dipl.-Ing. Joachim Bayersdörfer / BG ETEM

Mehr

Zeitarbeit und Werkvertrag im Gießereibetrieb - Herausforderung für den Arbeitsschutz

Zeitarbeit und Werkvertrag im Gießereibetrieb - Herausforderung für den Arbeitsschutz Zeitarbeit und Werkvertrag im Gießereibetrieb - Herausforderung für den Arbeitsschutz Workshop Vibrationsprävention an gießereitypischen Arbeitsplätzen Dresden, 22./23.05.2013 Zeitarbeit wie funktioniert

Mehr

Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Magdeburg 8. SiGeKo-Erfahrungsaustausch am 16. November 2005. Koordinierungsbeispiel Mecklenburg-Vorpommern:

Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Magdeburg 8. SiGeKo-Erfahrungsaustausch am 16. November 2005. Koordinierungsbeispiel Mecklenburg-Vorpommern: Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Magdeburg 8. SiGeKo-Erfahrungsaustausch am 16. November 2005 Koordinierungsbeispiel Mecklenburg-Vorpommern: Umbau und Erweiterung des Nationalparkhauses Jasmund Zusammenarbeit

Mehr

Die DGUV Vorschrift 2. in der Pflegebranche

Die DGUV Vorschrift 2. in der Pflegebranche Die in der Pflegebranche 1 Themen Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig Grundsätzliches zur neuen Grundsätzliches zum Arbeitsschutz Akteure im Arbeitsschutz Chancen für die Weiterentwicklung des

Mehr

14. Arbeitsschutztag für Mittel- und Oberfranken Unterweisungen verhaltensbedingte Prävention

14. Arbeitsschutztag für Mittel- und Oberfranken Unterweisungen verhaltensbedingte Prävention 14. Arbeitsschutztag für Mittel- und Oberfranken Unterweisungen verhaltensbedingte Prävention 22.09.2015 Unterweisung verhaltensbedingte Prävention Verantwortung im Arbeitsschutz Gesetzliche Grundlagen

Mehr

Sicherheitstechnische Anforderungen für den Einsatz von Fremdfirmen

Sicherheitstechnische Anforderungen für den Einsatz von Fremdfirmen Sicherheitstechnische Anforderungen für den Einsatz von Fremdfirmen 02.06.2015 Allgemeine Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Stefan Köck ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) Arbeitgeber sind verpflichtet, die

Mehr

Der Sicherheitsbeauftragte Partner für Arbeitssicherheit im Betrieb

Der Sicherheitsbeauftragte Partner für Arbeitssicherheit im Betrieb Der Sicherheitsbeauftragte Partner für Arbeitssicherheit im Betrieb BG Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung Der Sicherheitsbeauftragte Partner für Arbeitssicherheit im Betrieb Warum gibt es

Mehr

Erläuterungen und Ergänzungen zum Fragebogen Seite 1

Erläuterungen und Ergänzungen zum Fragebogen Seite 1 Seite 1 Grundsätzliche Organisation von Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz 1. Erläuterungen: Die Verantwortlichkeiten im Unternehmen müssen für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz

Mehr

Die WEG als Arbeitgeber. Rechtsanwalt Bernd Fritz

Die WEG als Arbeitgeber. Rechtsanwalt Bernd Fritz Die WEG als Arbeitgeber Rechtsanwalt Bernd Fritz Die WEG als Arbeitgeber Vorschau Es findet bei Ihnen eine jährliche Begehung auf der Liegenschaft statt, in welcher Arbeitsmittel und Arbeitsschutzmittel

Mehr

Folgen der Deregulierung und wachsende Eigenverantwortung im Arbeitsschutz

Folgen der Deregulierung und wachsende Eigenverantwortung im Arbeitsschutz Folgen der Deregulierung und wachsende Eigenverantwortung im Arbeitsschutz Deregulierung und wachsende Eigenverantwortung im Arbeitsschutz haben ihren Ausgangspunkt im Arbeitsschutzgesetz aus dem Jahre

Mehr

Die DGUV Vorschrift 2 Antworten zu den wichtigsten Fragen

Die DGUV Vorschrift 2 Antworten zu den wichtigsten Fragen Die DGUV Vorschrift 2 Antworten zu den wichtigsten Fragen INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINES...2 1. Was ist die DGUV Vorschrift 2?...2 2. Für wen gibt es Änderungen durch die DGUV Vorschrift 2?...2 3. Wie

Mehr

Ausführungs- und Handlungshinweise "Sicherheitspass"

Ausführungs- und Handlungshinweise Sicherheitspass Ausführungs- und Handlungshinweise "Sicherheitspass" Vorbemerkung: Es ist erklärtes Ziel der RWE, dass jeder Mitarbeiter so gesund nach Hause geht, wie er gekommen ist. Dies gilt gleichermaßen für die

Mehr

DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG 2015

DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG 2015 DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG 2015 Quelle: Präsentation aus dem BMWS Januar 2015 Beschlussfassung der Bundesregierung am 27. August Bundesratsbeschluss am 28. November mit Änderungen BMAS u. BMWi:

Mehr

Werkverträge und Arbeitsrecht. Rechtlicher Rahmen und Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten

Werkverträge und Arbeitsrecht. Rechtlicher Rahmen und Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten Fachtagung Fremdfirmeneinsatz auf dem Werksgelände. Rechtlicher Rahmen und Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten Juristische Fakultät, 1 Das BGB: Werkvertrag, Dienstvertrag (und Arbeitsvertrag ) 611

Mehr

Sicherheit mit. Unterweisungsnachweis

Sicherheit mit. Unterweisungsnachweis Sicherheit mit Unterweisungsnachweis der Firma: Firmenstempel Rechtsgrundlagen Arbeitsschutzgesetz 12 ArbSchG,,Unterweisungen Auszug (1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz

Mehr

Maßnahmen des Explosionsschutzes bei Instandhaltungsmaßnahmen TRBS 1112 Teil 1. Dr.-Ing. Albert Seemann Düsseldorf, den 22.

Maßnahmen des Explosionsschutzes bei Instandhaltungsmaßnahmen TRBS 1112 Teil 1. Dr.-Ing. Albert Seemann Düsseldorf, den 22. Maßnahmen des Explosionsschutzes bei Instandhaltungsmaßnahmen TRBS 1112 Teil 1 Dr.-Ing. Albert Seemann Düsseldorf, den 22. Juni 2011 Regelwerke alt/neu alt BGR 104 EX-RL Kap. E 5 Schutzmaßnahmen bei Instandsetzungsarbeiten

Mehr

Arbeitsschutz in Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege - Umgang mit Infektionsgefahren -

Arbeitsschutz in Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege - Umgang mit Infektionsgefahren - Arbeitsschutz in Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege - Umgang mit Infektionsgefahren - Hannelore Hafemann Gewerbeärztlicher Dienst Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Arbeitsschutz

Mehr

Die (neue) Arbeitsstättenverordnung. Peter Bork Gewerbeaufsicht des Landes Bremen

Die (neue) Arbeitsstättenverordnung. Peter Bork Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Die (neue) Arbeitsstättenverordnung Peter Bork Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Inhaltsübersicht (neu) 1 Ziel, Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Gefährdungsbeurteilung 3a Einrichten und Betreiben

Mehr

Gefährdungsbeurteilung -Anforderungen an den Arbeitgeber-

Gefährdungsbeurteilung -Anforderungen an den Arbeitgeber- Gefährdungsbeurteilung -Anforderungen an den Arbeitgeber- Gefährdungsbeurteilung ist in den letzten Jahren zu einem Schlagwort geworden. Jeder bezieht sich darauf. Viele sind sich nicht sicher, ob sie

Mehr

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Abteilung II, Ref II/5 Sifa-Support Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzgesetz UVV Richtlinien des Freistaates Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen

Mehr

Was kommt nach der Maschinenrichtlinie? 28. Infotag - 14. Mai 2013

Was kommt nach der Maschinenrichtlinie? 28. Infotag - 14. Mai 2013 Was kommt nach der Maschinenrichtlinie? 28. Infotag - 14. Mai 2013 WAS ERWARTET SIE? Was kommt nach der Maschinenrichtlinie? Grenzen des CE-Zeichens Wann gelten andere Gesetze, Vorschriften und Richtlinien?

Mehr

Schnittstellengestaltung beim Fremdfirmeneinsatz

Schnittstellengestaltung beim Fremdfirmeneinsatz Arbeitsschutz aktuell 2018 Themenblock Arbeitsschutzorganisation Schnittstellengestaltung beim Fremdfirmeneinsatz RP Gießen - Dezernat 25.2 Referentin: Michèle Wachkamp Das Fachzentrum für systemischen

Mehr

STB Pflichtenheft. Sicherheitstechnische Beratung und Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A2

STB Pflichtenheft. Sicherheitstechnische Beratung und Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A2 STB Pflichtenheft Sicherheitstechnische Beratung und Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A2 Vorbemerkung Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber 1

Mehr

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilung Alfred Wrede Fachkraft für Arbeitssicherheit im Auftrag des Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Wissenschaft und Kunst Grundlagen Durchführung Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen

Mehr

1. Sächsisches Arbeitsschutzforum Dresden, 13. Oktober Aus der Praxis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

1. Sächsisches Arbeitsschutzforum Dresden, 13. Oktober Aus der Praxis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit 1. Sächsisches Arbeitsschutzforum Aus der Praxis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit Inhalt 1. Zur Person 2. Ziele des Arbeitsschutzes 3. Gesetze und Verordnungen 4. Bewertungsinstrumente - Gefährdungsbeurteilungen

Mehr

Werkzeug. Checkliste Arbeitssicherheit

Werkzeug. Checkliste Arbeitssicherheit Werkzeug Checkliste Arbeitssicherheit Steckbrief Arbeitssicherheit Was? Warum? Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates ( 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) legen fest, dass dieser zur Überwachung der Einhaltung

Mehr

Koordinierung von Bauarbeiten bei der Errichtung und dem Umbau maschineller Anlagen

Koordinierung von Bauarbeiten bei der Errichtung und dem Umbau maschineller Anlagen Nr. 01 INFO Seite 1 von 5 Koordinierung von Bauarbeiten bei der Errichtung und dem Umbau maschineller Anlagen Informationen allgemeiner Art enthalten die BG-Informationen: _ BGI 528 "Sicherheit und Gesundheitsschutz

Mehr

- herzlich Willkommen -

- herzlich Willkommen - Meine Praxis organisiert und sicher!? Der Arzt als Arbeitgeber was Sie alles -in Sachen Arbeitsschutzregeln müssen. - herzlich Willkommen - Dipl.-Ing. H. Jörg Damm Geschäftsführer Fachkraft für Arbeitssicherheit

Mehr

Arbeitssicherheitshandbuch für den Einsatz von Fremdfirmen

Arbeitssicherheitshandbuch für den Einsatz von Fremdfirmen Arbeitssicherheitshandbuch für den Einsatz von Fremdfirmen 1. Vorbemerkung und Allgemeines Die Flughafen München GmbH (FMG) setzt zur Durchführung von Werk-, Dienst-, Wartungsund Instandhaltungsleistungen

Mehr

Auswirkungen der Betriebssicherheitsverordnung. auf den Betrieb von Abwasseranlagen

Auswirkungen der Betriebssicherheitsverordnung. auf den Betrieb von Abwasseranlagen Auswirkungen der Betriebssicherheitsverordnung auf den Betrieb von Abwasseranlagen Betriebssicherheitsverordnung (vom 27.09.2002) 3 (1) Der Arbeitgeber hat eine Gefährdungsbeurteilung nach 5 ArbSchG und

Mehr

in Kooperation mit: und

in Kooperation mit: und www.atemschutzlexikon.de in Kooperation mit: und 1 Inhalt: 1 Rechtliche Würdigung Arbeitsschutzgesetz Betriebssicherheitsverordnung UVV Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1) 2 Vorgehensweise Übersicht

Mehr

Grundlagen im Arbeitsschutz Vorstellung der Berufsgenossenschaft Information und Unterstützung für Ihre Prävention

Grundlagen im Arbeitsschutz Vorstellung der Berufsgenossenschaft Information und Unterstützung für Ihre Prävention Grundlagen im Arbeitsschutz Vorstellung der Berufsgenossenschaft Information und Unterstützung für Ihre Prävention Angebot für heute Ihre Unfallversicherung Versicherungsschutz Wann bin ich versichert?

Mehr

Hintergrundinformationen - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Hintergrundinformationen - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Hintergrundinformationen - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2 Ab dem 1. Januar 2011 gibt es mit der

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2121 Gefährdung von Personen durch Absturz - Allgemeine Anforderungen -

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2121 Gefährdung von Personen durch Absturz - Allgemeine Anforderungen - Vorbemerkung Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2121 Gefährdung von Personen durch Absturz - Allgemeine Anforderungen - (GMBl. Nr. 15 vom 23. März 2007 S. 326) Diese Technische Regel für Betriebssicherheit

Mehr

Praktische Beispiele zur Gestaltung einer gerichtsfesten Organisation bei der DBE-Gorleben. Themen

Praktische Beispiele zur Gestaltung einer gerichtsfesten Organisation bei der DBE-Gorleben. Themen Praktische Beispiele zur Gestaltung einer gerichtsfesten Organisation bei der DBE-Gorleben Themen DBE Pflichten des Unternehmers Beispiele von Systemelementen bei der DBE in Gorleben Rahmenrichtlinie für

Mehr

Safetyfirst! Pflichten des Arbeitgebers im Arbeits-und Gesundheitsschutz und wie diese für den Aufzugbau umgesetzt werden können.

Safetyfirst! Pflichten des Arbeitgebers im Arbeits-und Gesundheitsschutz und wie diese für den Aufzugbau umgesetzt werden können. Safetyfirst! Pflichten des Arbeitgebers im Arbeits-und Gesundheitsschutz und wie diese für den Aufzugbau umgesetzt werden können. 18.10.2017 VfA Forum Interlift 2017 1 ASIB-Niggemeier GmbH Arbeitsschutz,

Mehr

Arbeitnehmer in Fremdbetrieben

Arbeitnehmer in Fremdbetrieben Arbeitnehmer in Fremdbetrieben Bestell-Nr. FA03 Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, Vervielfältigung jeder Art, digitale und fotomechanische Wiedergabe jeweils auch auszugsweise sowie Übertragung in Fremdsprachen

Mehr

Unterweisung. Dipl.-Ing. Michael Regenhardt NMBG

Unterweisung. Dipl.-Ing. Michael Regenhardt NMBG Unterweisung 1 Unterweisung was soll vermittelt werden? Sicherheits- und Gesundheitsschutz Unterweisung Sie ist eine Methode zur Vermittlung von Wissen Können Wollen (Information) (Fertigkeit) (Motivation)

Mehr

Berufsgenossenschaften

Berufsgenossenschaften Berufsgenossenschaften Gründung der DGUV Verabschiedung des Unfallversicherungsmodernisierungs- Gesetz (UVMG) Reduzierung der BGen von 23 auf 9 bis 2009 Keine neuen Unfallverhütungsvorschriften alte werden

Mehr

Arbeitsschutz Höhere Sicherheit durch interaktives Unterweisungssystem. Rechtssicher unterweisen

Arbeitsschutz Höhere Sicherheit durch interaktives Unterweisungssystem. Rechtssicher unterweisen Rechtssicher unterweisen BGV A1 BGR A1 Arbeitsschutzgesetz EU Richtlinie des Rates über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der

Mehr

Revision der Norm EN 50110-1 (VDE 0105-1) Betrieb von elektrischen Anlagen

Revision der Norm EN 50110-1 (VDE 0105-1) Betrieb von elektrischen Anlagen Revision der Norm EN 50110-1 (VDE 0105-1) Betrieb von elektrischen Anlagen Hans-Peter Steimel BG ETEM, Köln Von der deutschen Vorlage zur europäischen Norm und nationale Umsetzung 1903 erste Norm Sicherheitsvorschrift

Mehr

am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung

am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz in Bibliotheken am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung Inken Feldsien-Sudhaus Stand 11.04.2011 Arbeitsschutzgesetz ArbSchG Prävention als Ziel > s.a. "Grundsätze der Prävention

Mehr

Sportverein Organisation

Sportverein Organisation Fachinfoblatt: Sportverein Organisation_1/6 Fachinfoblatt Sportverein Organisation Getty Images Hier finden Sie Hintergrundinformationen zu folgenden Themen: Vorstandsverantwortung wahrnehmen Rechtliche

Mehr

Die Gefährdungsbeurteilung in Schulen. Hans-Dieter Pahl Aufsichtsperson

Die Gefährdungsbeurteilung in Schulen. Hans-Dieter Pahl Aufsichtsperson Die Gefährdungsbeurteilung in Schulen Aufsichtsperson Was bedeutet Arbeitsschutz? Sicherheit und Gesundheitsschutz einschließlich der menschengerechten Arbeitsgestaltung Arbeitsschutzgesetz 3 ArbSchG (Grundpflichten

Mehr

5S KONZEPT. Arbeitsschutz mit System. Arbeitsschutzmanagementsystem in der Praxis. GLOBAL MANUFACTURING oder PRODUCTION LÜBECK

5S KONZEPT. Arbeitsschutz mit System. Arbeitsschutzmanagementsystem in der Praxis. GLOBAL MANUFACTURING oder PRODUCTION LÜBECK 5S KONZEPT Arbeitsschutz mit System GLOBAL MANUFACTURING oder PRODUCTION LÜBECK Arbeitsschutzmanagementsystem in der Praxis 1 4 Arbeitsschutzmanagementsysteme; 24.09.2015; Wilfried Kühnel;Health&Safety;

Mehr

Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2 Häufig gestellte Fragen FAQs

Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2 Häufig gestellte Fragen FAQs Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV) Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2 Häufig gestellte Fragen FAQs Gliederung: 1. Allgemeine

Mehr

Sicherheitstechnische Anforderungen für den Einsatz von Fremdfirmen

Sicherheitstechnische Anforderungen für den Einsatz von Fremdfirmen Sicherheitstechnische Anforderungen für den Einsatz von Fremdfirmen Ing. Klaus Mario KOPIA (AUVA) ALLE Arbeit- Dienstgeber müssen ALLE Gefahren und Belastungen der Arbeit evaluieren + dokumentieren 1.

Mehr

Ingo Bings freigestellter Personalratsvorsitzender der Stadt Euskirchen mit ca. 750 Bediensteten

Ingo Bings freigestellter Personalratsvorsitzender der Stadt Euskirchen mit ca. 750 Bediensteten Welche Gesundheit braucht eine gute KiTa? Ingo Bings freigestellter Personalratsvorsitzender der Stadt Euskirchen mit ca. 750 Bediensteten vorher Leiter einer Kindertagesstätte mit 100 Kindern Mitglied

Mehr

Rechte und Pflichten einer Sicherheitsfachkraft

Rechte und Pflichten einer Sicherheitsfachkraft Rechte und Pflichten einer Sicherheitsfachkraft IHK-Forum Arbeitsschutz 2014 Mönchengladbach, 30. Oktober 2014 IHK-Forum Arbeitsschutz, Rechte und Pflichten einer SIFA 30.10.2014 Folie 72 Wer bin ich?

Mehr

Arbeitssicherheit auf Kläranlagen DAR Deutsche Abwasser-Reinigungs-Gesellschaft mbh Ingenieurbüro für Umweltfragen

Arbeitssicherheit auf Kläranlagen DAR Deutsche Abwasser-Reinigungs-Gesellschaft mbh Ingenieurbüro für Umweltfragen 35. DWA-Erfahrungsaustausch der Städte und Gemeinden und Verbände bis 30.000 EW Des Regierungsbezirkes Darmstadt auf dem Gebiet der Stadtentwässerung Arbeitssicherheit auf Kläranlagen DAR Deutsche Abwasser-Reinigungs-Gesellschaft

Mehr

Mein Name ist Friedrich Wilhelm Haase- Hansmann, Betriebsratsvorsitzender bei Bosch Thermotechnik Werk Eibelshausen.

Mein Name ist Friedrich Wilhelm Haase- Hansmann, Betriebsratsvorsitzender bei Bosch Thermotechnik Werk Eibelshausen. 1 Sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, eine kurze Vorstellung: Mein Name ist Friedrich Wilhelm Haase- Hansmann, Betriebsratsvorsitzender bei Bosch Thermotechnik Werk Eibelshausen. Das

Mehr

Arbeitsschutzkonzept für

Arbeitsschutzkonzept für Arbeitsschutzkonzept für abwassertechnische Anlagen Vorstellung der Informationsbroschüre für Führungskräfte im Abwasserbereich 44. Lehrer- und Obleutebesprechung 2016 Kanal- und Kläranlagennachbarschaften

Mehr

Gefährdungsbeurteilung Umsetzung in der betrieblichen Praxis

Gefährdungsbeurteilung Umsetzung in der betrieblichen Praxis Umsetzung in der betrieblichen Praxis Yves Rottmann Regionalleiter Technischer Aufsichtsdienst (TAD) Außenstellen Dresden / Erfurt DEHOGA Thüringen Reinhardsbrunn 12.02.2018 Unfälle, Berufskrankheiten

Mehr

Gesundheitsschutz für Beschäftigte bei Verdichtung der Arbeit und Veränderung der Arbeitsbedingungen

Gesundheitsschutz für Beschäftigte bei Verdichtung der Arbeit und Veränderung der Arbeitsbedingungen Gesundheitsschutz für Beschäftigte bei Verdichtung der Arbeit und Veränderung der Arbeitsbedingungen Gefährdungsbeurteilung GG TRBA 250 BGB Arbeitszeitgesetz Arbeitsschutzgesetz GESUNDHEITS- SCHUTZ

Mehr

Unterweisen leicht gemacht Tipps für die Planung und Durchführung betrieblicher Unterweisungen

Unterweisen leicht gemacht Tipps für die Planung und Durchführung betrieblicher Unterweisungen Unterweisen leicht gemacht Tipps für die Planung und Durchführung betrieblicher Unterweisungen BGF Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen Impressum Verantwortlich für den Inhalt: Berufsgenossenschaft

Mehr

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung Beispiel Verfahrensanweisung Dok.-Nr. 2.15 Gefährdungsbeurteilung Revision 0 erstellt am 01.03.2010 Seite 1 von 6 Ziel und Zweck: Ermitteln von (tätigkeits-, arbeitsplatz-, personenbezogen) Gefährdungen.

Mehr

Zeitarbeit - Neue Herausforderungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz

Zeitarbeit - Neue Herausforderungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Zeitarbeit - Neue Herausforderungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Zeitarbeit im Wandel Unfallgeschehen und kein Ende Leitfäden für die Zeitarbeit Qualifizierungen in der Zeitarbeit GDA-Arbeitsprogramm

Mehr

Checkliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM

Checkliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM Checkliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM 01 Name des Unternehmens: 02 Firmenanschrift: 03 Telefon:

Mehr

Allgemeine Unterstützungspflicht

Allgemeine Unterstützungspflicht Beschäftigte Allgemeine Unterstützungspflicht 15 (1) BGV A1 Nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Arbeitsschutz) zu sorgen. Auch

Mehr

dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind,

dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind, E 6 Explosionsschutzdokument Der Unternehmer hat im Rahmen seiner Pflichten sicherzustellen, dass ein Explosionsschutzdokument erstellt und auf dem letzten Stand gehalten wird (BetrSichV 6 (1)). Aus dem

Mehr

Gefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument. Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument. Gefährdungsbeurteilung netinforum 2007 Gefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument Angelika Notthoff 1 5 ArbSchG Gefährdungsbeurteilung (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für

Mehr

Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Änderungen bei den Prüfvorschriften für Krane

Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Änderungen bei den Prüfvorschriften für Krane Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Änderungen bei den Prüfvorschriften für Krane Folie 1 zur Person Cornelius Gruner TÜV SÜD Industrie-Service GmbH Abteilung Fördertechnik Sachverständiger

Mehr

Acht lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung

Acht lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung Regeln für die Instandhaltung Regeln Ver.1.0 1 Acht lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung Ver.1.0 2 1. Arbeiten sorgfältig planen -Wir planen Instandhaltungsarbeiten sorgfältig. Arbeitnehmer: Ich

Mehr

Betriebliche Akteure im Arbeitsschutz Sicherheitsbeauftragte

Betriebliche Akteure im Arbeitsschutz Sicherheitsbeauftragte Betriebliche Akteure im Arbeitsschutz Sicherheitsbeauftragte 05.09.2013 Vortragsinhalte 1. Der Sicherheitsbeauftragte im Betrieb - Rolle und Aufgaben 2. Der Sicherheitsbeauftragte als Gewinn fürs Unternehmen

Mehr