Zeitarbeit und Werkvertrag im Gießereibetrieb - Herausforderung für den Arbeitsschutz

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1 Zeitarbeit und Werkvertrag im Gießereibetrieb - Herausforderung für den Arbeitsschutz Workshop Vibrationsprävention an gießereitypischen Arbeitsplätzen Dresden, 22./

2 Zeitarbeit wie funktioniert s? AV Zeitarbeitsunternehmen Zeitarbeitnehmer AÜV Direktionsrecht Gießereibetrieb

3 Merkmale für Zeitarbeit Bereitstellung geeigneter, arbeitsbereiter Arbeitnehmer Eingliederung des Arbeitnehmers in die Betriebsorganisation des Einsatzbetriebes Weisungsrecht hinsichtlich Ausführung der Arbeitsleistung liegt beim Einsatzbetrieb Keine Gewährleistung durch das Zeitarbeitsunternehmen Pflichten des Arbeitsschutzes obliegen dem Einsatzbetrieb, unbeschadet der Pflichten des Zeitarbeitsunternehmens ( 11(6) AÜG) Rechtsgrundlage: AÜG

4 Zeitarbeit - Werkvertrag der Unterschied AV Zeitarbeitsunternehmen AV Werkvertragnehmer Zeitarbeitnehmer AÜV Arbeitnehmer WV Direktionsrecht Direktionsrecht Gießereibetrieb Gießereibetrieb

5 Merkmale für Werkvertrag Erstellung eines konkreten Werkergebnisses Dispositionsfreiheit des Werkunternehmers (er legt fest wie viele Mitarbeiter mit welcher Qualifikation das Werk erstellen) Weisungsrecht liegt nur beim Auftragnehmer Gewährleistungspflicht für Mängel des Werkes (Haftung) Ergebnisbezogene Vergütung Auftragnehmer ist verantwortlich für Einhaltung der Arbeitschutzvorschriften Rechtsgrundlage: BGB 631 ff

6 Zeitarbeit Ausgangslage Branchensituation: Wachstumsbranche (2011 im Mittel rund Zeitarbeitnehmer im Einsatz) Tarifliche Veränderungen (Branchenzuschläge) Fachkräftemangel Hohes Unfallgeschehen (2011: meldepflichtige Arbeitsunfälle, Wegeunfälle)

7 Zeitarbeit Ausgangslage Situation für Zeitarbeitnehmer: Oft kurze Einsatzzeiten (Tage, Wochen) Unterschiedliche Arbeitsanforderungen Unterschiedliche Arbeitsabläufe Unterschiedliche Arbeitsschutzorganisationen Ungenügende Qualifikation / fehlende Erfahrung für Arbeitsaufgabe Psychische Belastungsfaktoren: Über-/Unterforderung, hoher Arbeitsdruck, Akzeptanz bei Kollegen, soziale Einbindung

8 Zeitarbeit Ausgangslage Situation im Einsatzbetrieb: Informationsfluss zwischen beteiligten Stellen lückenhaft Nicht ausreichende Einarbeitung / Unterweisung Umsetzung im Betrieb Schwere, ungeliebte Arbeit für Zeitarbeitnehmer Integration der Zeitarbeitnehmer nicht ausreichend Situation Zeitarbeitsunternehmen: Ungenügende Qualifikation von Personalentscheidungsträgern / Disponenten Hohe Arbeitsverdichtung Hoher Vertriebsdruck Fachkräftemangel

9 Zeitarbeit Ausgangslage Zusammenarbeit Zeitarbeitsunternehmen Einsatzbetrieb Aufgaben- und Arbeitsplatzbeschreibung unzureichend Arbeitsschutzvereinbarung nicht arbeitsplatzspezifisch Kommunikation berücksichtigt nicht ausreichend arbeitsschutzrelevante Inhalte Zeitraum zwischen Auftrag und Realisierung gering

10 Sichere und gesundheitsgerechte Zeitarbeit - Maßnahmen - Sorgfältige Vorbereitung der Überlassung (Überlassungsprozess) Zeitarbeitnehmer AV Direktionsrecht Zeitarbeitsunternehmen Gießereibetrieb AÜV Genaue Abstimmung über Art und Umfang der Arbeiten Gefährdungsbeurteilung im Überlassungsprozess nutzen Kommunikation zur Überlassung im Unternehmen regeln Arbeitsschutzvereinbarung nutzen Mitarbeiter integrieren incl. Unterweisung

11 Zeitarbeit sicher, gesund und erfolgreich (BGI 5020) Leitfaden für die Gestaltung der Arbeitsorganisation im Zeitarbeitsunternehmen Kriterien und Hilfen: Wie der Überlassungsprozess präventiv gestaltet werden kann Was bei der Überlassung zu berücksichtigen ist Wie Zeitarbeitnehmer zu sicherem und gesundheitsgerechtem Arbeiten motiviert werden können Für einen rechtssicheren Überlassungsprozess

12 Zeitarbeit nutzen sicher, gesund und erfolgreich (BGI 5021) Leitfaden für Unternehmen die Mitarbeiter flexibel einsetzen wollen Kriterien und Hilfen: Wie Zeitarbeit von Nutzen sein kann Was beim Einsatz zu berücksichtigen ist Wie Zeitarbeitnehmer effektiv und sicher in eigene Prozesse integriert werden Für einen rechtssicheren Überlassungsprozess

13 Checkpunkte für den Einsatz von Zeitarbeit 1. Bedarf und Anforderungen festlegen Konkrete Tätigkeiten und Qualifikationen Betriebsrat mit einbeziehen Zeitarbeit bei Arbeitsschutzorganisation berücksichtigen 2. Zeitarbeitsunternehmen auswählen Gültige Erlaubnis Branchenerfahrung des Disponenten Arbeitsbedingungen werden durch Disponenten vor Ort geklärt Zeitarbeitsunternehmen hat eigene Arbeitschutzorganisation

14 Checkpunkte für den Einsatz von Zeitarbeit 3. Abstimmung mit dem Zeitarbeitsunternehmen vor Auftrag Internen Informationsfluss regeln Einsatz mit dem Disponenten abstimmen Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen u. dem Zeitarbeitsunternehmen zur Verfügung stellen Personenbezogene Arbeitsschutzmaßnahmen abstimmen (Basis für Arbeitsschutzvereinbarung im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag)

15 Arbeitsschutzvereinbarung... im AÜV Der Mitarbeiter führt die unten angegebene(n) Tätigkeiten aus.... Beschreibung der Tätigkeit: Besondere Merkmale der Tätigkeit: Erforderliche Qualifikation/Befähigung: Erforderliche Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Kunde: Zeitarbeitsfirma: Erforderliche Arbeitsmedizinische Vorsorge: Kunde: Zeitarbeitsfirma: Unterweisung am Tätigkeitsort: Erste Hilfe: Arbeitsunfall: Arbeitsplatzbesichtigung: Maßnahmen bei Umsetzung:

16 Checkpunkte für den Einsatz von Zeitarbeit 4. Interne Abstimmung und Einsatzvorbereitung Weisungsbefugnis gegenüber Zeitarbeitnehmern klären. Begrüßung und Vorstellung der Zeitarbeitnehmer organisieren. PSA bereitstellen und prüfen, ob PSA vom Zeitarbeitsunternehmen wie vereinbart bereitgestellt wurde. Arbeitsmedizinische Vorsorge durchführen oder sicherstellen, dass sie, wenn vereinbart, vom Zeitarbeitsunternehmen durchgeführt wurde. Einweisung in die Arbeitsaufgabe Unterweisung über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen Kenntnisstand und Erfahrungen berücksichtigen

17 Checkpunkte für den Einsatz von Zeitarbeit 5. Kontakt mit dem Zeitarbeitsunternehmen Kontakt zum Disponenten sicherstellen Arbeitsplatzbesichtigungen ermöglichen Umsetzung der Zeitarbeitnehmer vorher mit dem Zeitarbeitsunternehmen abstimmen Erfahrungen auswerten

18 Sicherheit beim Werkvertrag - Maßnahmen - Unterrichtung Gegenseitige Information über die Gefahren der betrieblichen Abläufe Arbeitnehmer AV Direktionsrecht Werkvertragnehmer Gießereibetrieb WV Abstimmung der notwendigen Schutzmaßnahmen zur Beseitigung oder Minimierung der Gefährdungen Anweisungen Weitergabe der abgestimmten Schutzmaßnahmen an die jeweils eigenen Beschäftigten in Form geeigneter Anweisungen Vergewissern ob die abgestimmten Schutzmaßnahmen umgesetzt und eingehalten werden

19 Grundsatz für den Einsatz von Zeitarbeit: Was für die Stammmitarbeiter des Einsatzbetriebes gilt, gilt auch für die eingesetzten Zeitarbeitnehmer (Integration). Grundsatz für den Einsatz von Werkvertrag: Der Auftragnehmer ist Betrieb im Betrieb (keine Integration). Der Auftragnehmer ist für die Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen für seine Mitarbeiter selbst verantwortlich. Bei gegenseitiger Gefährdung müssen Maßnahmen abgestimmt werden.

20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! DGUV Fachbereich Verwaltung Sachgebiet Zeitarbeit Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Nikolaus-Dürkopp-Straße Bielefeld Tel.: (0521) carsten.zoelck@vbg.de

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