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1 Robert-Perthel-Str. 81, Köln, Telefon 0221/ ,

2 Veranstaltung bei der Sparkasse Köln/Bonn Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Mehr Netto vom Brutto am by Laufenberg Michels und Partner Seite 2

3 Was bedeutet: Mehr Netto vom Brutto? 1. Ausgangssituation Arbeitgeber Arbeitnehmer 20 Arbeitgeberanteil Arbeitnehmeranteil Bruttogehalt Lohnsteuer 30 Netto- Gehalt 50 Von 120 des Arbeitgebers kommen 50 beim Arbeitnehmer an. Damit der Arbeitnehmer 50 mehr netto hat, muss der Arbeitgeber 120 aufwenden. Das ist das 2,4- Fache!!! by Laufenberg Michels und Partner Seite 3

4 Was bedeutet: Mehr Netto vom Brutto? 2. Mehr Netto vom Brutto Arbeitgeber Arbeitnehmer < 20 Arbeitgeberanteil Brutto- Netto gehalt gehalt Von weniger als 120, z.b. 110 des Arbeitgebers kommen 100 beim Arbeitnehmer an. Damit der Arbeitnehmer 100 mehr hat, muss der Arbeitgeber nur etwas mehr als 100 aufwenden. Das ist ungefähr das 1,1-Fache!!! by Laufenberg Michels und Partner Seite 4

5 Überblick Was ist steuer- und sozialversicherungsfrei möglich? Was kann pauschalversteuert werden? Was ist definitiv steuerpflichtig? Wie können wir Sie unterstützen? detaillierte Informationen siehe Flyer für Mandanten Leistungen an Mitarbeiter by Laufenberg Michels und Partner Seite 5

6 Wir zeigen Ihnen Lösungen, wie Sie Ihren Arbeitnehmern im Jahr bis zu !!! und mehr steuer- und sv-frei zukommen lassen können! Sie als Arbeitgeber sparen dabei auch noch jährlich bis zu 1.446! Wie das geht? Das zeigen wir Ihnen jetzt! by Laufenberg Michels und Partner Seite 6

7 Was ist steuer- und sozialversicherungsfrei möglich? Ihre Möglichkeiten von A - Z Arbeitskleidung tatsächliche Kosten Aufmerksamkeiten 40,- je Anlass Auslagenersatz tatsächliche Kosten BahnCard für Dienstreisen tatsächliche Kosten Beihilfe/Unterstützung 600,- je Anlass Belegschaftsrabatte max ,- /Jahr Betriebsveranstaltungen 110,- /MA/Veranstaltung (2 Veranstaltungen im Jahr) Darlehen des Arbeitgebers 2.600,- Doppelte Haushaltsführung 0,30 /km, öffentl. Verkehrsm. tats. Kosten (1xWoche) Fehlgeld/Mankogeld 16,- Fernsprechgebühren/Internet tats. Kosten/ 20% der Gesprächsgebühren Fortbildungskosten tats. Kosten (überwiegend AG Interesse) Förderung Arbeitsbedingungen tatsächliche Kosten Getränke tatsächliche Kosten Gesundheitsförderung 500,- /Jahr/AN Gutscheine/Sachbezug 44,- /Monat Kindergartenaufwendungen tatsächliche Kosten Parkplatz tatsächliche Kosten Reisekosten tats. Kosten bzw. PKW 0,30 /km Sachprämien (Miles&More) bis 1.080,- Sammelbeförderung tatsächliche Kosten Unfallversicherung 62,- /AN/Jahr Vermögensbeteiligungen 360,- Kreditkartengebühren Firmenkreditkarte tatsächliche Kosten Vorsorgeuntersuchungen tatsächliche Kosten Werbefläche 21,- /AN/Monat Werkzeuggeld tatsächliche Kosten by Laufenberg Michels und Partner Seite 7

8 Gutscheine/Sachbezug steuer- und sozialversicherungsfrei Pro Mitarbeiter und Monat max. 44,- Keine weiteren Sachbezüge im gleichen Monat Hinweis an die MA, dass im Monat nur Gutscheine in Summe bis max. 44,- eingelöst werden dürfen Anwendungsbeispiele: Tankgutschein Zuschuss Beitrag Fitnessstudio Zuschuss zu Job-Ticket (nur Monatstickets!) Büchergutscheine Gutscheinkarten edenred by Laufenberg Michels und Partner Seite 8

9 Gutscheine/Sachbezug steuer- und sozialversicherungsfrei Berechnungsbeispiel (Gutschein/Sachbezug als Alternative zur einmaligen Lohnzahlung): Gutschein über 44 ; AN, ledig, keine Kinder, Lohnsteuerklasse I; rk, Einmalige Lohnzahlung Arbeitgeber Belastung AG 52 Arbeitnehmer Zufluss AN 23 Mehr Netto vom Brutto Belastung AG 44 Zufluss AN 44 Vorteil (+) / Nachteil (-) Vorteil AG 8 Vorteil AN 21 by Laufenberg Michels und Partner Seite 9

10 Benzingutschein für den Monat von (Arbeitgeber) über einzulösen bei: Tankstelle Ihrer Wahl für Arbeitnehmer: Name, Vorname Anschrift Ort, Datum Unterschrift des Arbeitgebers und Firmenstempel Bitte pro Monat max. Gutscheine im Wert von 44,- einlösen! by Laufenberg Michels und Partner Seite 10

11 Aufmerksamkeiten steuer- und sozialversicherungsfrei je Anlass max. 40,- Anlässlich eines persönlichen Anlasses (z. B. Geburtstag, Jubiläum, etc.) keine Zuwendung von Geld (z. B. Blumen, Buch etc.) kein Höchstbetrag pro Jahr vorhanden by Laufenberg Michels und Partner Seite 11

12 Aufmerksamkeiten steuer- und sozialversicherungsfrei je Anlass max. 40,- Anlässlich eines persönlichen Anlasses (z. B. Geburtstag, Jubiläum, etc.) keine Zuwendung von Geld (z. B. Blumen, Buch etc.) kein Höchstbetrag pro Jahr vorhanden Berechnungsbeispiel (Aufmerksamkeit als Alternative zur einmaligen Lohnzahlung): Aufmerksamkeit in Höhe von 40 ; AN, ledig, keine Kinder, Lohnsteuerklasse I; rk, Einmalige Lohnzahlung Arbeitgeber Belastung AG 48 Arbeitnehmer Zufluss AN 20 Mehr Netto vom Brutto Belastung AG 40 Zufluss AN 40 Vorteil (+) / Nachteil (-) Vorteil AG +8 Vorteil AN +20 by Laufenberg Michels und Partner Seite 12

13 Kindergartenaufwendungen steuer- und sozialversicherungsfrei Kindergartenzuschuss (oder vergleichbare Unterbringung z.b. Tagesmutter, Kinderhort etc.) in Höhe der nachgewiesenen Kosten (keine Begrenzung!) Wichtig: Zahlung nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Zuschuss bis Eintritt in das schulpflichtige Alter möglich (6. Lebensjahr noch nicht vollendet) auch für Minijobber möglich! by Laufenberg Michels und Partner Seite 13

14 Kindergartenaufwendungen steuer- und sozialversicherungsfrei Berechnungsbeispiel (Kindergartenzuschuss als Alternative zur Gehaltserhöhung): Kindergartenzuschuss in Höhe von 200 ; AN, verheiratet, 1 Kind, Lohnsteuerklasse 4; rk, Gehaltserhöhung Arbeitgeber Arbeitnehmer Belastung AG 239 Zufluss AN 105 Mehr Netto vom Brutto Belastung AG 200 Zufluss AN 200 Vorteil (+) / Nachteil (-) Vorteil AG 39 Vorteil AN 95 Nachteil AN: Durch die Zahlung des Arbeitgebers kann der Arbeitnehmer die Beträge nicht mehr in der Steuererklärung einkommensteuermindernd angeben. by Laufenberg Michels und Partner Seite 14

15 Anmietung von Werbeflächen steuer- und sozialversicherungsfrei Sie mieten von Ihrem Arbeitnehmer eine bewegliche Werbefläche an Für eine Werbefläche kann z. B. der PKW des Mitarbeiters genutzt werden. (Aufbringen eines Aufklebers o. ä.) monatlich max. 21,- möglich (252,- /Jahr) nur wenn keine anderen sonstigen Einkünfte nach 22 Nr. 3 EStG vorliegen muss in der Steuererklärung angegeben werden by Laufenberg Michels und Partner Seite 15

16 Anmietung von Werbeflächen steuer- und sozialversicherungsfrei Berechnungsbeispiel (Anmietung von Werbefläche als Alternative zur Gehaltserhöhung): Anmietung von Werbefläche in Höhe von 21 /Monat; AN, ledig, keine Kinder, Lohnsteuerklasse 1; rk, Gehaltserhöhung Arbeitgeber Arbeitnehmer Belastung AG 25 Zufluss AN 11 Mehr Netto vom Brutto Belastung AG 21 Zufluss AN 21 Vorteil (+) / Nachteil (-) Vorteil AG 4 Vorteil AN 10 Der Arbeitnehmer muss die Beträge als sonstige Einnahmen nach 22 Nr. 3 EStG in der Steuererklärung angeben. by Laufenberg Michels und Partner Seite 16

17 Betriebsveranstaltung steuer- und sozialversicherungsfrei nicht mehr als 2 Veranstaltungen jährlich Freigrenze je Mitarbeiter und Veranstaltung 110,- muss jedem Mitarbeiter des Unternehmens offen stehen by Laufenberg Michels und Partner Seite 17

18 Betriebsveranstaltung steuer- und sozialversicherungsfrei Beispiele: Berechnung: 1. Kosten der Veranstaltung 2.300,- (inkl. Mehrwertsteuer) Anzahl der teilnehmenden Arbeitnehmer 25 Kein Übersteigen der Freigrenze, Veranstaltung steuer-/sozialversicherungsfrei! = 92,- /pro MA Kosten der Veranstaltung 2.300,- (inkl. Mehrwertsteuer) Anzahl der Teilnehmer (Mitarbeiter und Familienangehörige) = 57,50,- /pro TN 40 Den Mitarbeitern mit Gast (z. B. Ehefrau) wird Anteil hinzugerechnet, 2* 57,50 = 115,- Die Freigrenze von 110,- /pro MA ist hier überschritten, daher für die betroffenen Mitarbeiter steuer- /sozialversicherungspflichtig Hier besteht die Möglichkeit den (gesamten!) Betrag für den Mitarbeiter als Arbeitgeber mit 25% pauschal zu versteuern. Dann sozialversicherungsfrei. Alternativ: Die Mitarbeiter mit Gast leisten in diesem Beispiel eine Zuzahlung in Höhe von 5,-. Damit wäre die Freigrenze nicht überschritten und die Betriebsveranstaltung bleibt steuer-/sozialversicherungsfrei. by Laufenberg Michels und Partner Seite 18

19 Fortbildungskosten steuer- und sozialversicherungsfrei Kenntnisse im ausgeübten Beruf erweitern und Anpassung an steigenden/ändernden Anforderungen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers Steuer- und beitragsfrei sind somit Aufwendungen: für Fortbildungsmaßnahmen am Arbeitsplatz in zentralen Bildungseinrichtungen in außerbetrieblichen Einrichtungen und durch fremde Unternehmen Keine Verpflichtung, dass Arbeitgeber auch Rechnungsempfänger sein muss by Laufenberg Michels und Partner Seite 19

20 Fortbildungskosten steuer- und sozialversicherungsfrei Berechnungsbeispiel (Übernahme Fortbildungskosten als Alternative zur Gehaltserhöhung): Fortbildungskosten über 600 ; AN, ledig, keine Kinder, Lohnsteuerklasse I; rk, Gehaltserhöhung Arbeitgeber Arbeitnehmer Belastung AG 718 Zufluss AN 306 Mehr Netto vom Brutto Belastung AG 600 Zufluss AN 600 Vorteil (+) / Nachteil (-) Vorteil AG 118 Vorteil AN 294 Nachteil AN: Durch die Zahlung des Arbeitgebers kann der Arbeitnehmer die Beträge nicht mehr in der Steuererklärung einkommensteuermindernd angeben. by Laufenberg Michels und Partner Seite 20

21 Vereinbarung über die Übernahme von Fortbildungskosten durch den Arbeitgeber mit Rückzahlungsklausel Arbeitnehmer/in Name, Vorname Name der Fortbildung Datum der Fortbildung Kosten der Fortbildung Betrag Kostenübernahme Arbeitgeber Rückzahlungsklausel: Es besteht Einigkeit darüber, dass der/die Arbeitnehmer/in die gesamten Kosten der Fortbildung an den Arbeitgeber zurück zahlen muss, wenn er/sie das Unternehmen auf eigenen Wunsch innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss der Fortbildung verlässt. Datum, Unterschrift Arbeitgeber Datum, Unterschrift Arbeitnehmer/in by Laufenberg Michels und Partner Seite 21

22 Gesundheitsförderung steuer- und sozialversicherungsfrei bis zu 500,- pro Arbeitnehmer/Kalenderjahr Begünstigte Maßnahmen (u.a.) Allgemeine Reduzierung von Bewegungsmangel sowie Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme, Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparates, Stressbewältigung und Entspannung (= Vermeidung stressbedingter Gesundheitsrisiken), Einschränkung des Suchtmittelkonsums (= allgemeine Förderung des Nichtrauchens, rauchfrei im Betrieb) Yoga-Kurse oder vergleichbar (z.b. Pilates) Schutzimpfungen (z.b. Grippe) Vorsorgeuntersuchungen (überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers) Bildschirmarbeitsbrille Massagen am Arbeitsplatz Mitgliedsbeitrag Fitnessstudio (es muss Nachweis erfolgen, dass ein qualifizierter Anbieter zweckund zielgebunden Leistungen erbringt, z.b. Kieser-Training) by Laufenberg Michels und Partner Seite 22

23 Gesundheitsförderung steuer- und sozialversicherungsfrei Beispiel: Das geht: Zur Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen am Bewegungsapparat nimmt ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit an einem Pilates-Kurs eines Sportvereins teil. Die Kosten in Höhe von 40,- werden ihm vom Arbeitgeber erstattet. Tipp: Lassen Sie sich vom Anbieter bescheinigen, dass die Maßnahme steuerlich begünstigt ist im Sinne von 3 Nr. 34 EStG Das geht nicht: Beispiel: Der Arbeitgeber zahlt allen seinen Arbeitnehmern, die ihm die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio nachweisen, einen monatlichen Barzuschuss in Höhe von 15,-. So würde es gehen: Die Arbeitnehmer weisen nach, dass gezielt Maßnahmen im Fitnessstudio durchgeführt werden, die zielgerichtet bzw. zweckgebunden sind. z. B. Rückenkurse, Kieser-Training oder ähnliches. by Laufenberg Michels und Partner Seite 23

24 Gesundheitsförderung steuer- und sozialversicherungsfrei Berechnungsbeispiel (Gesundheitsförderung als Alternative zur Einmalzahlung): Pilates-Kurs über 40 ; AN, ledig, keine Kinder, Lohnsteuerklasse I; rk, Einmalzahlung Arbeitgeber Arbeitnehmer Belastung AG 48 Zufluss AN 20 Mehr Netto vom Brutto Belastung AG 40 Zufluss AN 40 Vorteil (+) / Nachteil (-) Vorteil AG 8 Vorteil AN 20 by Laufenberg Michels und Partner Seite 24

25 Betriebliche Altersversorgung steuer- und sozialversicherungsfrei Verpflichtung für Arbeitgeber Altersversorgung anzubieten (BetrAVG) Verträge, die ab dem abgeschlossen wurden ( Neuzusagen ), sind in ihrem jeweiligen Durchführungsweg jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Verträge die vor dem abgeschlossen wurden, ( Altzusagen ) werden vom Arbeitgeber bis zu einer Grenze von 1.752,00 jährlich mit 20 % pauschal versteuert und bleiben sozialversicherungsfrei. by Laufenberg Michels und Partner Seite 25

26 Betriebliche Altersversorgung steuer- und sozialversicherungsfrei Berechnungsbeispiel (Betriebl. Altersversorgung als Alternative zur Gehaltserhöhung): Betriebl. Altersversorgung monatl. über 238 ; AN, ledig, keine Kinder, Lohnsteuerklasse I; rk, Gehaltserhöhung Arbeitgeber Arbeitnehmer Belastung AG 283 Zufluss AN 120 Mehr Netto vom Brutto Belastung AG 238 Zufluss AN 238 Vorteil (+) / Nachteil (-) Vorteil AG +45 Vorteil AN +118 by Laufenberg Michels und Partner Seite 26

27 Was muss versteuert werden? Pauschalversteuerung: Mahlzeiten (25% Pauschalsteuer, sv-frei) Erholungsbeihilfen (25% Pauschalsteuer, sv-frei) Essensgeldzuschüsse (25% Pauschalsteuer, sv-frei) Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte (15% Pauschalsteuer, sv-frei) Aufmerksamkeiten an MA über 40,- bzw. Gutschein über 44,- (30% Pauschalsteuer, nicht sv-frei!) Nicht begünstigt und somit komplett zu versteuern: Abfindungen Heirats-/Geburtsbeihilfen Urlaubsgeld Weihnachtsgeld by Laufenberg Michels und Partner Seite 27

28 Erholungsbeihilfen Pauschalversteuerung 25%, SV-frei Wichtig: Zahlung nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Im Kalenderjahr 156,- pro Arbeitnehmer, zusätzlich 104,- für dessen Ehegatten und 52,- für jedes Kind Muss für Erholungsmaßnahme (z.b. Urlaub) genutzt werden (Zeitraum dokumentieren) Zeitlicher Zusammenhang ist gewahrt, wenn innerhalb von 3 Monaten vor oder nach der Auszahlung, entsprechende Maßnahme angetreten wird Alternative zu Urlaubsgeld, wenn nicht bereits vertraglich vereinbart by Laufenberg Michels und Partner Seite 28

29 Arbeitgeber : VEREINBARUNG für Arbeitnehmer/in für die Lohnabrechnung Monat Der oben genannte Arbeitgeber gewährt Ihnen eine Erholungsbeihilfe für Sie persönlich Ihren Ehegatten Ihre Kinder In Höhe von Gesamt. Mit der Unterschrift unter dieser Vereinbarung verpflichten Sie sich, dieses Geld für die Erholung der aufgeführten Personen zu verwenden. Die Gewährung erfolgt freiwillig. Auch bei wiederholter Zahlung entsteht kein Rechtsanspruch für die Zukunft. Urlaubszeitraum: Ort, Datum, Arbeitgeber Arbeitnehmer/in by Laufenberg Michels und Partner Seite 29

30 Erholungsbeihilfen Pauschalversteuerung 25%, SV-frei Berechnungsbeispiel (Erholungsbeihilfe als Alternative zu freiw. Urlaubsgeld): freiw. Urlaubsgeld 156, Erholungsbeihilfe 156 ; AN, ledig, keine Kinder, Lohnsteuerklasse I; rk, Urlaubsgeld Arbeitgeber Arbeitnehmer Belastung AG 187 Zufluss AN 81 Mehr Netto vom Brutto Belastung AG 200 Zufluss AN 156 Vorteil (+) / Nachteil (-) Nachteil AG -13 Vorteil AN 75 by Laufenberg Michels und Partner Seite 30

31 Fahrten Wohnung-/Arbeitsstätte Pauschalversteuerung 15%, SV-frei Wichtig: Zahlung nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Entfernungspauschale 0,30 je Entfernungskilometer tatsächliche Aufwendungen bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel Beispiel zur Berechnung Fahrtkostenzuschuss: Entfernung Wohnung Arbeit = 50 km 50 km * 0,30 * 15 Arbeitstage = 225,- Hinweis: Aus Vereinfachungsgründen kann für die monatliche Berechnung von 15 Arbeitstagen ausgegangen werden (Abwesenheit durch Krankheit, Urlaub, Feiertag etc.). Im Jahresdurchschnitt sind allerdings bis zu 220 Arbeitstage zulässig! by Laufenberg Michels und Partner Seite 31

32 Fahrten Wohnung-/Arbeitsstätte Pauschalversteuerung 15%, SV-frei Berechnungsbeispiel (Fahrtkostenerstattung Whg./Arbeit als Alternative zur Gehaltserhöhung): monatl. Fahrtkosten 225 ; AN, ledig, keine Kinder, Lohnsteuerklasse I; rk, Gehaltserhöhung Arbeitgeber Arbeitnehmer Belastung AG 269 Zufluss AN 117 Mehr Netto vom Brutto Belastung AG 263 Zufluss AN 225 Vorteil (+) / Nachteil (-) Vorteil AG 6 Vorteil AN 108 Nachteil AN: Durch die Zahlung des Arbeitgebers kann der Arbeitnehmer die Beträge nicht mehr in der Steuererklärung einkommensteuermindernd angeben. by Laufenberg Michels und Partner Seite 32

33 Zusammenfassung Sachzuwendungen im Jahr Sachzuwendung Zufluss AN Vorteil AN Belastung AG Vorteil AG Gutschein Aufmerksamkeit Zuschuss KiGa Anmiet. Werbefläche Fortbildungskosten Gesundheitsförderung Betriebl. Altersversorg Erholungsbeihilfe Fahrkostenzuschuss GESAMT Die Zahlen beziehen sich auf die von uns angesprochenen Beispiele. Vereinzelt sind durchaus noch höhere Vorteile möglich! (Fahrtkosten (je nach Km), Aufmerksamkeiten nach Häufigkeit der Anlässe, etc.) by Laufenberg Michels und Partner Seite 33

34 Hinweis: Diese Zuwendungen sind auch an Minijobber möglich, da sie nicht in die Berechnung der Grenze von 450,- einbezogen werden! Beispiel: Entgelt im Jahr 5.400,-, zusätzlich 3.000,- jährlich Kindergartenzuschuss möglich. Diese Zuwendungen dürfen kein Entgelt für weitere Stunden darstellen. by Laufenberg Michels und Partner Seite 34

35 Wir beraten Sie gern! à Wie können wir Sie unterstützen? Analyse Wir gehen die Gehaltsbestandteile aller Ihrer Mitarbeiter durch und zeigen Ihnen das Optimierungspotenzial auf, das zu Ihnen und Ihren Mitarbeitern passt. Umsetzung Wir besprechen mit Ihnen die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen und setzen für Sie die gewünschten Vergütungsbausteine praxisnah und mit wenig Aufwand speziell auf Sie zugeschnitten um. by Laufenberg Michels und Partner Seite 35

36 Wir beraten Sie gern! à Ihre Vorteile: Kostenersparnis Mitarbeiterzufriedenheit Mitarbeiterbindung Kostenoptimale Gehaltsverhandlungen by Laufenberg Michels und Partner Seite 36

37 Wir beraten Sie gern! Das Optimierungspotenzial lässt sich auf diese Weise individuell für jeden Mitarbeiter bestimmen: Leistung Antwort Vergleich: tats. Zufluss normale AN pro Zahlung, JAHR Netto bei AN Ersparnis AN Nachteil AN *** Gesamtersparnis AN Belastung AG Ersparnis AG Gutschein/Sachbezug (inkl. Jobticket) nein 528,00 264,00 264,00 264,00 528,00 105,60 Schon gezahlt? 12 Aufmerksamkeit ja 40,00 20,00 20,00 20,00 40,00 8,00 Liegt ein Anlass vor? 1 Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte nein 1.296,00 648,00 648,00-388,80 259, ,64 38,56 Schon gezahlt? 20 km 18 Tage Kindergartenzuschuss nein 250,00 125,00 125,00-75,00 50,00 250,00 50,00 Schon gezahlt? 250,00 ***Nachteil AN: Durch die Zahlung des Arbeitgebers kann der Arbeitnehmer die Beträge nicht mehr in der Steuererklärung einkommensteuermindernd angeben. by Laufenberg Michels und Partner Seite 37

38 Wir beraten Sie gern! So könnte das Optimierungspotenzial aussehen: Pers.Nr. Name Vorname Geburtsdatum Eintritt Austritt Betr.Zugeh. Jobticket/Sachbezug 44,00 KiGa-Zuschuss Fahrgeld Betriebl. Altersvers. Erholungsbeihilfen Arbeitnehmertyp 1 528,00 462,00 156,00 Minijobber 4 528,00 66, ,00 260,00 Angestellte 5 528,00 66, ,00 156,00 Angestellte 6 528,00 594, ,00 208,00 Angestellte 7 528,00 792, ,00 260,00 Angestellte 8 528,00 0, ,00 260,00 Angestellte 9 528,00 198, ,00 156,00 Angestellte ,00 132, ,00 156,00 Angestellte ,00 66, ,00 156,00 Angestellte ,00 132, ,00 156,00 Angestellte ,00 132,00 260,00 Minijobber ,00 858,00 156,00 Midijobber ,00 330, ,00 156,00 Angestellter ,00 132, ,00 156,00 Azubi ,00 132,00 156,00 Minijobber ,00 264, ,00 260,00 Minijobber ,00 528, ,00 156,00 Azubi ,00 198,00 156,00 Minijobber by Laufenberg Michels und Partner Seite 38

39 Wir beraten Sie gern! Was könnten Sie jetzt tun? à Sie tragen sich in die ausliegende Interessentenliste für die Analyse ein. Wir melden uns bei Ihnen und machen einen Termin. à Sie sagen uns, wann wir Sie später auf das Thema ansprechen sollen. à Sie kennen jemanden, für den dieses Thema auch interessant Ist und empfehlen uns einfach weiter. by Laufenberg Michels und Partner Seite 39

40 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! by Laufenberg Michels und Partner Seite 40

41 Wir sind gerne für Sie da. Sprechen Sie uns an! Michaela Engelke Dipl.-Kauffrau (FH), Personalfachkauffrau Laufenberg Michels und Partner Robert-Perthel-Straße Köln Tel.: 0221/ Fax: 0221/ by Laufenberg Michels und Partner Seite 41

42 Wir freuen uns über Ihr Feedback! Den Feedbackbogen finden Sie in Ihren Präsentationsunterlagen. by Laufenberg Michels und Partner Seite 42

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