Gewappnet für Apéro für Banken und Effektenhändler

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1 Gewappnet für 2013 Apéro für Banken und Effektenhändler Eine Veranstaltung der Academy von für Banken und Effektenhändler.

2 Agenda 17:00 Uhr Begrüssung 17:10 Uhr Liquidität qualitative Aspekte Neuerungen im Steuerbereich Aufsichtsrechtliche Entwicklungen Neue Herausforderungen, zukunftsfähige Geschäftsmodelle 18:30 Uhr Apéro 2

3 Liquidität qualitative Aspekte

4 Agenda Zeitplan zur Umsetzung der neuen Liquiditätsvorschriften Integriertes Liquiditätsmanagement Proportionalitätsprinzip Liquiditätstransferpreissystem 4

5 Umsetzung der neuen Liquiditätsvorschriften Zeithorizont der Umsetzung Liquidity Coverage Ratio (LCR) LCR Test Reporting Definitive LCR 60 % 70 % 80 % 90 % 100 % Net Stable Funding Ratio (NSFR) Geplante Einführung Qualitative Anforderungen 5

6 Integriertes Liquiditätsmanagement Verwaltungsrat Geschäftsleitung Strategie Asset and Liability Management Committee (ALCO) Governance Liquiditätssteuerung Tresorerie Risikomanagement Risikokontrolle Rechnungswesen Liquiditätsmessung und -kontrolle Informatik Internes und externes Reporting Systeme und Schnittstellen Interne und externe Daten 6

7 Integriertes Liquiditätsmanagement Strategie Geschäftsstrategie Liquiditätsrisikotoleranz Limitenwesen Strukturelles Finanzierungsprofil Notfallplan Governance Policies/Weisungen/Richtlinien Strukturen und Organisation (zentral/dezentral) 7

8 Integriertes Liquiditätsmanagement Steuerung im Konzern Taktische Intraday- Steuerung Liquiditätssteuerung Strukturelle Finanzierung Collateral Management Krisenmanagement Liquiditätsreserven 8

9 Integriertes Liquiditätsmanagement Liquiditätsmessung und -kontrolle Risikoidentifikation und -beurteilung Fälligkeitsstruktur je Währung Liquiditätsdeckung Regulatorische Masse (LCR, NSFR) Limitenabgleich Stresstests und Szenarioanalysen Transferpreissystem Klassifizierung der Liquiditätsreserven Bewertung der Vermögenswerte Pflege/Validierung der Sicherheitsabschläge auf Marktpreisen 9

10 Proportionalitätsprinzip Umsetzung der qualitativen Anforderungen ist abhängig von der Grösse der Bank sowie Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftstätigkeit. Grundsätzlich müssen alle Anforderungen umgesetzt werden. Einzig «Kleine Banken» (Kategorie 5 gemäss FINMA-RS 2011/2 und unter bestimmten Bedingungen auch Kategorie 4) sind von den folgenden Anforderungen ausgenommen: Liquiditätstransferpreissystem Untertägige Liquiditätshaltung Diversifikation der Finanzierungsstruktur Stresstesting 10

11 Liquiditätstransferpreissystem (LTPS) Interbankenmärkte Quelle von Finanzmitteln Aktivgeschäft Bindet Liquidität Wird von Tresorerie belastet für Liquiditätskosten Zusätzliche Belastung für Eventualrisiken (z.b. aus Kreditlimiten) Tresorerie Zentrale Steuerung der Liquidität Halten einer Liquiditätsreserve (finanziert auf eine dem Geschäft entsprechende Laufzeit) Passivgeschäft Generiert Liquidität Wird von Tresorerie entschädigt Abzüge für Risiken aus unerwarteten Rückzügen von Einlagen Handelsgeschäft Bindet Liquidität und generiert Liquidität (z.b. aus Emission von strukturierten Produkten) Wird von Tresorerie für entsprechende Liquiditätskosten belastet/entschädigt Wird für Liquiditätskosten aus Eventualrisiken belastet (z.b. Margenerfordernisse auf Derivaten) Liquiditätsflüsse Interne Verrechnung der Liquiditätskosten Quelle: Anlehnung an Figure 1 des Occasional Paper No 10 «Liquidity transfer pricing: a guide to better practice», Financial Stability Institute 11

12 Beispiel: Liquiditätstransferpreissystem (stark vereinfacht) Geschäftsbereich Finanzieren Tresorerie Geschäftsbereich Sparen Festhypothek (3 J): 1,1 % Fristenkongruente Refinanzierung (3 J): 0,2 % Anlage (3 J): 0,2 % Einlage (2 J): 0,1 % Fristenkongruente Anlage (Replikation: 2 J): 0,1 % Sparkonto: 0,3 % Konditionenbeitrag Aktiven: 0,9 % Strukturbeitrag: 0,1 % Konditionenbeitrag Passiven: 0,2 % Belastung Liquiditätsbindung: 0,02 % Gutschrift Liquiditätsschaffung: + 0,01 % 12

13 Beispiel: Liquiditätstransferpreissystem (stark vereinfacht) 0,02 % Marge Liquiditätskosten Konditionenbeitrag: 0,9 % 0,13 % Marge Ausfallrisiko 0,40 % Marge EK-Verzinsung 0,35 % Administrativkosten 13

14 Bankenmagazin Winter 2012/13 14

15 Neuerungen im Steuerbereich

16 Agenda FATCA Abgeltungssteuer Verrechnungssteuer-Rückerstattung: Aktuelle Praxis Europäische Finanztransaktionssteuer 16

17 FATCA 17

18 FATCA Entwicklungen & Aussichten 2012 FATCA-Entwicklungen Proposed Regulations publiziert: 8. Februar 2012 Entwürfe für Staatsverträge (Model 1 und Model 2) publiziert - Dänemark, Mexiko und Irland unterzeichnen Model-2-Staatsverträge im Schweiz und Spanien verhandeln Staatsverträge im 2012 Publikation der Entwürfe der revidierten Formulare für den Rückbehalt (W-8 series) Announcement : Verschiebungen der relevanten FATCA-Termine! Aussichten für 2013 Publikation der Final Regulations Entwurf FFI Agreement Publikation revidierter Formulare (Rückbehalt und Meldung) Abschluss weiterer Staatsverträge 18

19 Wichtige FATCA-Termine 1. Januar Stichtag für Grandfathered Obligations 30. Juni 2014 Erster Stichtag für Beendigung der Due-Diligence- Prozesse und Dokumentation (für prima facie FFIs) März 2015 Beginn Reporting- Pflichten FATCA-Rückbehalt auf Veräusserungserlösen und Foreign Passthru Payments Januar 2014 Frühestes Inkrafttreten von FFI Agreements Neue Kundeneröffnungsprozesse zwecks US- Kundenidentifikation implementiert FATCA-Rückbehalt auf US Source FDAP Income beginnt 31. Dezember 2014 Abschluss Due- Diligence-Prozesse für High Value Accounts 31. Dezember 2015 Abschluss Due-Diligence- Prozesse für alle anderen vorexistierenden Kundenbeziehungen (Low Value Individual Accounts; Other Entity Accounts) 19

20 Intergovernmental Agreements (IGA) Ziele der Intergovernmental Agreements? Vereinfachung der Implementierung im Vergleich zu Proposed Regulations Reduktion der Implementierungskosten für die Finanzinstitute In Model-1-Ländern: Schaffen eines Standards zum automatischen Informationsaustausch zwischen Finanzinstituten und Behörden Vorteile der Intergovernmental Agreements? Vereinfachen der Due-Diligence-Prozesse und Annäherung an lokale KYC-/AML- Prozesse Spezifische Ausnahmen in Annex II pro Land für Rechtsgebilde und Kontenformen Nachteile der Intergovernmental Agreements? Wachsende Komplexität bei Compliance mit FATCA für global tätige Unternehmen Unternehmen in angeschlossenen Ländern haben kein Wahlrecht mehr bezüglich Compliance mit FATCA Striktes Domizilprinzip: Filialen eines Finanzinstituts aus einem Land ohne IGA fallen unter das Abkommen, wenn sie in einem Land mit IGA beheimatet sind 20

21 Intergovernmental Agreements (IGA) Wichtigste Unterschiede Wichtigste Unterschiede zwischen Proposed Regulations, Model 1 IGA und Model 2 IGA Proposed Regulations Model 1 IGA (UK, FR, SP, DE, IT) Model 2 IGA (CH & Japan) Meldung direkt an IRS? x FFI-Vertrag mit IRS abschliessen? x Vereinfachte Due-Diligence-Prozesse? x Zertifizierung Responsible Officer? x Spezifische Kategorien von Rechtsträgern und Produkten als «Deemed Compliant» behandelt? x 21

22 FATCA Handlungsbedarf für 2013 Identifizieren Responsible Officer, Überprüfung und/oder Entwicklung eines Kontrollrahmensystems, um künftige Compliance sicherzustellen Abschluss Analyse der Rechtsträger und Klassifizierung in den entsprechenden FATCA-Kategorien Überwachen und Analysieren der IGA-Entwicklungen und der lokalen Umsetzung Prozesse für Neukunden müssen bis 1. Januar 2014 bereit sein Analyse der bereits bestehenden Konten und Implementierungsplan für Abschluss der Due-Diligence-Prozesse im vorgegebenen Zeitrahmen Internes Training für von FATCA betroffenes Personal Identifizieren und Lösen von bestehenden Informationsproblemen in Vorbereitung auf die erste Meldung im Jahr

23 Abgeltungssteuer 23

24 Was geschieht zurzeit Vergangenheit? Kundenidentifikation (Erneute) Überprüfung des Kundenstamms Rückmeldungen von Kunden verarbeiten Kundeninformation Wahl für die Regularisierung der Vergangenheit (Einmalzahlung oder freiwillige Meldung) per 31. Mai 2013 IT-System Übermittlung von Daten ehemaliger Kunden an andere Schweizer Banken Daten von Neukunden bei anderen Schweizer Banken einfordern Einmalzahlung/ Meldung Berechnung/Erhebung Einmalzahlung (ab 31. Mai 2013) sowie Durchführung freiwillige Meldung Rückfragen von Kunden verarbeiten x 24

25 Was geschieht zurzeit Zukunft? Kundenidentifikation Identifikation von Neukunden Erneute Identifikation von bestehenden Kunden bei Mutationen Kundeninformation Kundenfeedback im Zusammenhang mit der Abrechnung von Transaktionen IT-System User Acceptance Testing Problembehebung Recalculation Interaktion mit Softwareprovider Einmalzahlung/ Meldung Erhebung der Abgeltungssteuer ab 1. x Erste Überweisung an die ESTV per 30. April

26 Abgeltungssteuer Nächste Schritte Vergangenheit Information der Kunden über Optionen bis zum 28. Februar 2013 und Bereinigung Kundenstamm aufgrund Feedback der Kunden Interaktion mit anderen Banken zur Datenbeschaffung Berechnung (bis 31. Mai 2013) und Überweisung der Einmalzahlung (bis 30. Juni 2013) Zukunft Bereinigung Kundenstamm aufgrund Feedback der Kunden User Acceptance Testing der Bankensoftware Recalculation aufgrund von neuem Software-Release 26

27 Verrechnungssteuer: Aktuelle Praxis und Neuerungen 27

28 Verrechnungssteuer Aktuelle Praxis Sachverhalt Transaktionen, bei denen eine derivative Short-Position auf Schweizer Titel (z.b. Future oder Total Return Swap) über Dividendenstichtag durch eine entsprechende Long-Position abgesichert wird Beurteilung der ESTV Verneinung der Rückerstattung der Verrechnungssteuer an in- und ausländische Banken aus folgenden Gründen: Mangelndes wirtschaftliches Eigentum der Bank an den Dividendenerträgen aufgrund «Weiterleitungspflicht» an Gegenpartei sowie Vorliegen einer Steuerumgehung der Bank zu Gunsten der Gegenpartei Entscheide der ESTV zu Lasten von zwei ausländischen Banken vor Bundesverwaltungsgericht weitergezogen 28

29 Verrechnungssteuer Aktuelle Praxis Beurteilung des Bundesverwaltungsgerichtes Entscheid zu Gunsten der Banken: Kein Vorliegen einer schädlichen «Weiterleitung» und somit kein schädlicher Übergang des wirtschaftlichen Eigentums mangels Pflicht, das Derivat abzusichern Bank konnte somit frei entscheiden, wie sie die Dividenden nutzen wollte, somit keine «Weiterleitung» Keine Steuerumgehung, solange das anwendbare DBA keine spezifische Steuervermeidungs- oder Steuerumgehungsklausel enthält Steuerumgehung beurteilt sich in diesem Fall einzig anhand von Substanzkriterien Beschwerde gegen beide Urteile durch ESTV beim Bundesgericht eingereicht 29

30 Verrechnungssteuer Neuerungen Zinsen von CoCos und Write-down Bonds von der Verrechnungssteuer befreit (in Kraft ab 1. ) Förderung CoCos und Write-down Bonds Erleichterung Umsetzung der Eigenmittelvorschriften von systemrelevanten Banken Befreiung abhängig von expliziter Genehmigung der Anrechnung an die Eigenmittel durch FINMA Befreiung begrenzt auf ausgegebene Anleihen in den Jahren 2013 bis

31 Europäische Finanztransaktionssteuer 31

32 Europäische Finanztransaktionssteuer Hintergrund Ursprünglicher Plan: EU-weite Einführung einer Finanztransaktionssteuer (Stempelsteuer). Vorschlag scheiterte am «Nein» von Grossbritannien und Schweden. Befürwortende 11 Mitgliedstaaten (z.b. Deutschland, Frankreich und Italien) wollen über das sog. Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit eine «kleine» Finanztransaktionssteuer in ihren Ländern einführen. Bewilligung des Verfahrens der verstärkten Zusammenarbeit momentan pendent. Einführung der Finanztransaktionssteuer unter den befürwortenden Mitgliedstaaten voraussichtlich auf den 1. Januar Frankreich hat am 1. August 2012 bereits eine eigene Finanztransaktionssteuer eingeführt; Italien plant eine solche auf den 1. März

33 FTT European Union France Spain Portugal Italy Taxable transactions Exemptions Tax rates Transactions of financial instruments Transactions of derivative instruments Transactions of structured products Day-to-day transactions by private households and businesses, (e.g. insurance contracts, mortgage, consumer credits, payments services and spot currency transactions) 0,01 % on the notional value for derivatives 0,1 % on the consideration for other transactions Transactions of equity securities High frequency trading Transactions of CDS Primary market transactions Transactions by Clearing Houses and Central Depositaries Market maker transactions Transactions under liquidity agreements Intra-group restructuring transactions Securities financing transactions Employee savings scheme transactions Transactions in bonds that can be exchanged for shares... 0,2 % on equity securities 0,01 % on high frequency trading 0,01 % on CDS Transactions of equity securities High frequency trading Transactions of CDS Issuance of shares in primary markets Transactions made by the clearing and settlement entity Transactions to market makers Transactions within the group under tax neutral restructuring transactions Temporary assignment of shares Convertible bonds representing a financing Tax rates have not been proposed so far Transactions of financial instruments Issuance of securities Transactions with international institutions, Central Banks and other entities yet to be determined (e.g. market makers) 0,3 % as general rate up to 0,1 % for high frequency trading up to 0,3 % for financial derivatives Transactions of equity securities Transactions of derivatives High frequency trading Transactions with the following counterparties: EU, European Central Bank, central banks of EU member states, central banks of other states and supranational entities Market maker transactions Pension schemes Intra-group restructuring transactions Primary market transactions Securities finance transactions... 0,22 %/0,12 % on the transaction value for shares (2013) 0,02 % on high frequency trading Various fixed rates for derivatives 33

34 Europäische Finanztransaktionssteuer Nächste Schritte Weitere Länder könnten eine nationale Finanztransaktionssteuer implementieren (z.b. Spanien oder Portugal) Zur Zeit heterogene Lösungen mit zahlreichen Ausnahmen (Abrechnungsverfahren, anwendbare Steuersätze) Abklärungsbedarf für Institute, wer Schuldner der Steuer ist oder ob spezifische Ausnahmetatbestände greifen Systemanpassungen notwendig, verbunden mit zusätzlichen Kosten Lösung unter verstärkter Zusammenarbeit würde länderspezifische Finanztransaktionssteuern verdrängen Rahmengesetz? 34

35 Aufsichtsrechtliche Entwicklungen

36 Agenda Retrozessionen Eigenmittel- und Risikoverteilungsvorschriften Geldwäschereibekämpfung Übrige Regulierungsprojekte 36

37 Retrozessionen 37

38 Retrozessionen Entscheide Bundesgericht Bisherige Rechtsprechung (BGE 132 III 460 und 137 III 393) Nach Auftragsrecht (Art. 400 Abs. 1 OR) trifft Vermögensverwalter eine Herausgabepflicht von Retrozessionen, die ihm von einem Dritten zufliessen «Aufgeklärter» Verzicht ist möglich Bisher offene Fragen Gelten Bestandespflegekommissionen ebenfalls als Retrozessionen? Rückvergütung von Vertriebsentschädigungen von Konzerngesellschaften an Auftraggeber? Gültigkeit auch für Banken? Entscheid Ja Ja Ja 38

39 Retrozessionen Entscheide Bundesgericht Weiterhin offene Fragen Anspruch auf Entschädigung im Zusammenhang mit tatsächlichem Aufwand? Entscheid äussert sich nicht zu Execution-only/Beratungsmandaten Beginn der Verjährung? Verjährungsfrist (5 oder 10 Jahre)? 39

40 Retrozessionen Aufsichtsrechtliche Massnahmen FINMA-Mitteilung 41 vom 26. November 2012 Entscheid des Bundesgerichts berücksichtigen Information der Kunden Mitteilung bankinterne Kontaktstelle Auf Anfrage: Information über Umfang der erhaltenen Rückvergütung 40

41 Retrozessionen Aufsichtsrechtliche Massnahmen Fragebogen der FINMA zu Retrozessionen (Dezember 2012) Erhebung von Retrozessionen nach Kundensegmenten und Vergütungsart Anzahl betroffener Kundenbeziehungen Status Information der Kunden Forderungen von Kunden Fristen Einreichung Fragebogen an FINMA: 28. Februar 2013 Kritische Beurteilung der Angaben im Fragebogen durch Prüfgesellschaft: 20. März

42 Retrozessionen Handlungsbedarf Handlungsbedarf in Bezug auf die Jahresrechnung Dokumentierte Risikoanalyse erstellen Analyse der erhaltenen Retrozessionen Rechtliche Beurteilung von verwendeten Verträgen, Gültigkeit von Verzichtserklärungen etc. Beurteilung des Risikos von Rückforderungsbegehren oder Klagen von Kunden, Einbezug von geschäftspolitischen Entscheidungen Auswirkung auf die Jahresrechnung: Rückstellung? 42

43 Retrozessionen Jahresrechnung Vergangenheit Bildung Rückstellung Schätzung künftiger Mittelabflüsse nicht möglich Position «Wertberichtigungen, Rückstellungen, Verluste» Nicht «Ausserordentlicher Aufwand» Ausweis als Eventualverpflichtung Erläuterungen zum Risikomanagement Aufgliederung Eventualverpflichtungen Zukunft Gutschrift der Retrozessionen auf Kunden-/Abrechnungskonto, falls nicht gültige Verzichtserklärungen vorliegen 43

44 Eigenmittel- und Risikoverteilungsvorschriften Zeithorizont der Anpassungen Änderung FINMA-RS 11/2: Eigenmittelpuffer und Kapitalplanung Eigenmittelverordnung ERV: antizyklischer Kapitalpuffer und Hypothekarpaket (inkl. SBVg-RL) Eigenmittelverordnung ERV: Totalrevision aufgrund Basel-III-Paket (inkl. FINMA-RS) Leverage Ratio Eigenmittelzielgrössen Kapitalplanung Inkrafttreten: 1. Juli 2012 Inkrafttreten: 1. Offenlegung (erwartet) Einhaltung Mindestanforderungen >

45 Eigenmittelverordnung Antizyklischer Puffer Maximal 2,5 % zusätzliche Eigenmittel Beschränkung auf bestimmte Kreditpositionen möglich Antrag SNB und Beschluss Bundesrat Zur Zeit kein antizyklischer Puffer verlangt Fristen Inkrafttreten: 1. Juli

46 Geldwäschereibekämpfung Zeithorizont der Anpassungen Änderung Geldwäschereigesetz (GwG): Stärkung Meldestelle Geldwäschereigesetz (GwG): Umsetzung FATF-Empfehlungen Überarbeitung VSB 08 Regelung Potentatengelder 46

47 Änderung Geldwäschereigesetz (GwG) Erleichterter Informationsaustausch Ermöglichung eines erleichterten Austausches von Finanzinformation zwischen Meldestelle für Geldwäscherei und ausländischen Partnerstellen (FIUs) Recht der Meldestelle für Geldwäscherei zur Einforderung weiterer Informationen von dritten Finanzintermediären Fristen Vernehmlassung abgeschlossen Botschaft an das Parlament am 27. Juni 2012 publiziert Parlamentarische Behandlung pendent 47

48 Anpassung GwG aufgrund FATF-Empfehlungen Wichtigste Neuerungen in den FATF-Empfehlungen Schwere Steuerdelikte qualifizieren als Vortaten zur Geldwäscherei Bestimmungen zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten bei juristischen Personen mit Inhaberaktien und Trusts Einschluss inländischer politisch exponierter Personen (PEPs) Finanzsanktionen im Rahmen von UNO-Resolutionen zur Verhinderung der Proliferation von Massenvernichtungswaffen Verankerung risikobasierter Ansatz als Instrument 48

49 Anpassung GwG aufgrund FATF-Empfehlungen Anpassungen in der Schweiz Geldwäschereigesetz (GwG) 16. Februar 2012 Überarbeitung der FATF-Empfehlungen 18. April 2012 Beschluss des Bundesrats zur Anpassung des GwG 1. Quartal 2013 Vernehmlassungsvorlage (erwartet) Vereinbarung über die Sorgfaltspflicht der Banken (VSB 08) August 2011 Start Überarbeitung der VSB Inkrafttreten revidierte VSB (erwartet) 49

50 Vermögenswerte politisch exponierter Personen Schaffung von Rechtssicherheit im Bereich der Blockierung und Rückführung von Potentatengeldern Ermöglichung vorsorglicher Sperrung von Vermögenswerten politisch exponierter Personen und ihres Umfelds Fristen Vernehmlassung erwartet: 2. Quartal

51 Übrige Regulierungsprojekte Zeithorizont der Anpassungen Änderung Anpassung FINMA-RS 2008/2 «Rechnungslegung Banken» FINMA-Positionspapier: Risiken im grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsgeschäft Änderung Börsengesetz BEHG Börsendelikte, Marktmissbrauch Änderung Kollektivanlagengesetz KAG Anpassung in Verwaltung, Verwahrung und Vertrieb 51

52 Rechnungslegung Rechtsgrundlage Obligationenrecht Art. 957 ff. Verordnung über die anerkannten Standards zur Rechnungslegung (VASR) Einführung von Gliederungsvorschriften für Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang Anpassung Bewertungsvorschriften Status: Änderungsverfahren abgeschlossen Bezeichnung von Standards zur Rechnungs- legung für wirtschaftlich bedeutende Unternehmen: IFRS sowie IFRS for SMEs, Swiss GAAP FER US GAAP (mit Einschränkungen) Rechnungslegungsvorschriften der FINMA Inkrafttreten 1. Bankenverordnung Art. 23 ff. Überarbeitung der BankV und des FINMA- RS 2008/2 «Rechnungslegung Banken» Anpassung an obligationenrechtliche Änderungen Erwartet: ca

53 Änderung Börsengesetz BEHG Börsendelikte und Marktmissbrauch Ausdehnung des Straftatbestandes des Insiderhandels Insiderhandel und Kursmanipulation werden zu Vortaten der Geldwäscherei Übertragung der Strafverfolgung auf Bundesebene (Bundesanwaltschaft und Bundesstrafgericht) Aufsichtsrechtliches Verbot von Insiderhandel und Marktmanipulation für sämtliche Marktteilnehmer Ausbau der Pflicht zur Offenlegung von Beteiligungen. Recht der FINMA auf Stimmrechtssuspendierung, Aussprache eines Zukaufverbots bei begründetem Verdacht auf Meldepflichtverletzung sowie Einziehen eines allfälligen Gewinns Fristen Durch Parlament beschlossen, Referendumsfrist bis 17. Januar 2013 Inkrafttreten: Anfang 2013 erwartet 53

54 Änderung des Kollektivanlagengesetzes (KAG) Anpassungen in Verwaltung, Verwahrung und Vertrieb Ausdehnung der Aufsicht auf sämtliche Vermögensverwalter schweizerischer und ausländischer kollektiver Kapitalanlagen Erhöhung der Anforderungen für die Verwahrstelle/Depotbank Ausdehnung der Vorschriften über den Vertrieb: - an qualifizierte Anleger und Publikumsanleger - erweiterte Informationspflichten über Entschädigungen, Risiken und Rechte - Protokollierungspflicht: Festhalten Bedürfnisprüfung, Begründung für Empfehlungen sowie Übergabe des Protokolls an Kunde Fristen KAG: Im Parlament am 28. September 2012 beschlossen, Referendumsfrist bis 17. KKV: Anhörung bis 8. 54

55 Finanzmarktinfrastrukturgesetz Regelung des ausserbörslichen Handels mit Derivaten Beschluss des Bundesrats vom 29. August 2012 zur Schaffung einer gesetzlichen Regelung für den ausserbörslichen Handel mit Derivaten Anpassung der Regulierung an internationale Standards Regelung des Handels von standardisierten OTC-Derivatetransaktionen über Börse oder elektronische Plattform. Regelung von Abrechnung, Meldepflicht und Eigenkapitalanforderung von standardisierten OTC-Derivatetransaktionen Fristen Vernehmlassungsvorlage erwartet im Frühjahr

56 FINMA-RS 2013/3 «Prüfwesen» Konzept der Rechnungs- und Aufsichtsprüfung Periodizität Jährlich Jährlich Beauftragter Aufsichtsprüfung Zusätzlich/ unregelmässig Fallbezogene Prüfung Fallbezogen Rechnungsprüfung Basisprüfung Zusatzprüfung Prüfgesellschaft Prüfgesellschaft Prüfgesellschaft Drittbeauftragter Überwachung Standard Standard Erhöht Ausnahme 56

57 FINMA-RS 2013/3 «Prüfwesen» Interne Revision Abstützung der Prüfgesellschaft auf die Arbeiten der internen Revision zulässig, jedoch im Bericht auszuweisen Prüfgesellschaft darf sich in einzelnen Prüfgebieten nicht in zwei aufeinanderfolgenden Prüfzyklen auf Arbeiten der internen Revision abstützen Beanstandung und Empfehlung Beanstandung: Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen oder von Statuten, Reglementen oder Weisungen mit aufsichtsrechtlicher Bedeutung Empfehlung: Schwachstellen oder Anzeichen für künftige Nicht- Einhaltung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen 57

58 Regelmässige Aktualisierung über den Stand aufsichtsrechtlicher Projekte Alle wichtigen aufsichtsrechtlichen Projekte mit Kommentaren zu Inhalten und Änderungen sowie aktuellem Status: Stand:

59 Neue Herausforderungen, zukunftsfähige Geschäftsmodelle

60 Einführung «Die goldenen Zeiten sind vorbei. Das Geschäft ist nicht mehr das, was es einmal war.» Oswald Grübel, ehem. CEO UBS und Credit Suisse, Handelszeitung, 12. Dezember

61 Gewinne über die letzten Jahre im Private Banking und im Retail Banking rückläufig Private Banking* Veränderung Kundenvermögen/Nettoneugeld 10% 0% -10% -20% -30% Performance Gewinne pro Mitarbeiter (in CHF Tsd.)/ 400 Cost-Income-Ratio 85% % % % 0 55% Gewinne pro MA Nettoneugeld Cost-Income-Ratio Retail Banking* Ausleihungen (in CHF Mrd.) Gewinne pro Mitarbeiter (in CHF Tsd.)/ 400 Cost-Income-Ratio 65% * exklusiv Grossbanken; KB: Kantonalbanken; Reg/SK: Regionalbanken/Sparkassen; RB: Raiffeisenbanken KB Reg/SK RB -18% 60% 55% 50% 0 45% KB Reg/SK RB CIR KB CIR Reg/SK CIR RB 61

62 Wettbewerbsumfeld bleibt mittelfristig herausfordernd Private Banking Retail Banking Geschäftsvolumen 3 5 Nettoneugeld aus neuen Märkten Inlandgeschäft Schweiz umkämpft Abflüsse aus klassischen Offshore- Märkten Tiefe Zinsen machen Verschuldung attraktiv Intensiver Wettbewerb Hypothekarmarkt Konjunkturaussichten Revision Eigenmietwert EM-Anforderungen hemmen Wachstum Erträge Zunahme Handelsaktivität Mittelfristiger Anstieg der Zinsen Druck auf Gebühren Wegfall von Retrozessionszahlungen 3 5 Preiserhöhungen für einzelne Produkte Veränderung der Zinsen Margendruck Kosten Prozessoptimierung, Automatisierung Höhere regulatorische Anforderungen Kampf um erfolgreiche Relationship- Manager Prozessoptimierung, Automatisierung Höhere regulatorische Anforderungen Aufbau neuer Vertriebskanäle 3 Positiver Einfluss Neutraler Einfluss 5 Negativer Einfluss 62

63 Kleine Privatbanken sind stärker gefordert Grosse/ mittelgrosse Privatbanken Kleine Privatbanken Steigerung der Erträge Optimierung auf Stufe Profitabilität Reduktion der Kosten Neue Relationship Manager/Finders Kompetenzbündelung (z.b. Country Desks) Erschliessung neuer Kundenmärkte Neue Niederlassungen/Rep Offices Ausbau des Dienstleistungsangebots Erhöhung des «Share of Wallet» Rentabilisierung von Kundenbeziehungen Qualität der Kundenbetreuung Einstellen unprofitabler Dienstleistungen Optimierung von Geschäftsprozessen Reduktion des Eigenfertigungsgrades/ Outsourcing Reduktion des Personalaufwandes Erfolgversprechend Bedingt erfolgversprechend Nicht erfolgversprechend

64 Wettbewerbskraft ist entscheidend Grosse/ mittelgrosse Retailbanken Kleine Retailbanken Steigerung der Erträge Optimierung auf Stufe Profitabilität Reduktion der Kosten Eröffnung neuer Filialen Ausbau Dienstleistungsangebot (z.b. Anlagegeschäft) Rentabilisierung von Kundenbeziehungen Erhöhung des «Share of Wallet» Ausbau der Vertriebskanäle (z.b. Smartphone, Online) Einstellen unprofitabler Dienstleistungen/ Filialen Standardisierung/Automatisierung von Geschäftsprozessen Reduktion des Eigenfertigungsgrades/ Outsourcing Reduktion des Personalaufwandes Erfolgversprechend Bedingt erfolgversprechend 5 Nicht erfolgversprechend 64

65 Strategische Optionen hängen von Bankgrösse ab Expansion Fokussierung (Teil-)Ausstieg Strategische Optionen Akquisition Kooperation Merger Kundenportfolio-Swap Abgabe Banklizenz Teilverkauf Minderheit Mehrheit Verkauf (100 %) Liquidation Grosse/ mittelgrosse Banken Kleine Banken Erfolgversprechend Bedingt erfolgversprechend 5 Nicht erfolgversprechend 65

66 Danke für Ihre Teilnahme an der Academy von. Wir freuen uns Sie bald wieder zu sehen. Bleiben Sie auf dem Laufenden und abonnieren Sie unseren Newsletter oder besuchen Sie uns auf This publication has been prepared for general guidance on matters of interest only, and does not constitute professional advice. You should not act upon the information contained in this publication without obtaining specific professional advice. No representation or warranty (express or implied) is given as to the accuracy or completeness of the information contained in this publication, and, to the extent permitted by law, PricewaterhouseCoopers AG, its members, employees and agents do not accept or assume any liability, responsibility or duty of care for any consequences of you or anyone else acting, or refraining to act, in reliance on the information contained in this publication or for any decision based on it All rights reserved. In this document, refers to PricewaterhouseCoopers AG which is a member firm of PricewaterhouseCoopers International Limited, each member firm of which is a separate legal entity.

67 Referenten St. Gallen Beat Rütsche Tel , Andrin Bernet Tel , Martin Meyer Tel , Bruno Gmür Tel , Martin Schilling Tel , 67

68 Referenten Luzern Hugo Schürmann Tel , Christian Massetti Tel , Martin Büeler Tel , Stefan Meyer Tel , Rolf Wietlisbach Tel , 68

69 Referenten Bern Christoph Käppeli Tel , Christian Massetti Tel , Martin Büeler Tel , Martin Berchtold Tel , Rolf Wietlisbach Tel , 69

70 Referenten Zürich Rolf Birrer Tel , Andrin Bernet Tel , Victor Meyer Tel , Bruno Gmür Tel , Martin Schilling Tel , 70

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