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1 Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den I D - VV /2013 Tel.: Fax: Ellen-Christine.Grau@senfin.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Anmietung neuer Flächen für die Ausländerbehörde des Landesamtes für Bürgerund Ordnungsangelegenheiten (LABO) und Bildung einer Rücklage im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) zur Finanzierung der Kosten für die Errichtung des Erweiterungsbaus auf dem Grundstück Friedrich-Krause- Ufer 24, 25 Rote Nummer: keine Vorgang: 40. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin vom Drucksache 17/1400 (Nr. II.A.2.) Ansätze: Kapitel 0574 Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Ausländerangelegenheiten - Titel Titel Haushaltsplan Haushaltsplan Haushaltsplan 2016 (Entwurf) Haushaltsplan 2017 (Entwurf) Ist Verfügungsbeschränkung Aktuelles Ist (Stand: ) Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Die Anmietung neuer oder zusätzlicher Flächen darf nur ausnahmsweise erfolgen und bedarf der Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen. Neue oder zusätzliche

2 2 Flächen dürfen erst nach Zustimmung des Hauptausschusses angemietet, alternativ finanziert oder gekauft werden, wenn Flächenbilanzen für die betreffende Hauptverwaltung bzw. die betreffenden Bezirke vorliegen, die damit verbundenen Aufgaben Priorität haben, nachweislich keine Alternative zum darzustellenden Bedarf besteht und der Vorschlag die kostengünstigste Lösung darstellt. Alle Folgekosten sind einzubeziehen. Entsprechendes gilt für den Tausch von Flächen zwischen Dienststellen. Die Zustimmung des Hauptausschusses ist nicht erforderlich für Anmietungsgeschäfte sowohl für die Senatsverwaltungen als auch für die Bezirke, wenn die Nettokaltmiete monatlich nicht übersteigt oder die Größe der anzumietenden Fläche m² nicht übersteigt. 1. Der Hauptausschuss wird gebeten, Kenntnis zu nehmen von der Absicht, einen Nachtrag zum bestehenden SILB-Mietvertrag mit dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) zur Anmietung von Erweiterungsflächen (Modulbau) auf dem SILB-Grundstück Friedrich-Krause- Ufer 24, 25 mit einer Laufzeit von mindestens 5 Jahren zzgl. automatischer Verlängerungsoptionen, beginnend ab voraussichtlich , über eine Mietfläche von ca. 850 m² Nettogrundfläche (NGF) abzuschließen. 2. Der Hauptausschuss wird ferner gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen: Zustimmung zur Zulassung von außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen bei Kapitel 0574, Titel bis zur Höhe von insgesamt und für Titel bis zur Höhe von insgesamt für die Jahre 2016 bis Die entsprechenden Jahresbeträge sind unter Punkt 5.3. ausführlich dargestellt. Zustimmung zur Bildung einer Rücklage nach 3 Abs. 2 SILB ErrichtungsG i.h.v zur Finanzierung der Kosten für die Errichtung eines Modulbaus mit rund 850 m² NGF am Standort Friedrich-Krause-Ufer 24, 25 und zur Reduzierung der Einnahmeerwartung bei Kapitel 2991 Titel um insgesamt für die Jahre 2015 bis 2016 (Jahresbeträge siehe unter 5.1.). 1. Ausgangssituation Das Grundstück Friedrich-Krause-Ufer 24, 25 befindet sich im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) und wird von dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) als Ausländerbehörde auf einer Fläche von insgesamt m² NGF genutzt. Die für die Betreuung von Asysuchenden, Geduldeten sowie unerlaubt Eingereisten zuständigen Sachgebiete (IV Z 8, 9 IV R 3) kurz Sachgebiete IV Z 8, 9 IV R 3 - nutzen davon mit 98 Beschäftigten eine Fläche von m² NGF. Vor dem Hintergrund des gestiegenen Arbeitsaufwandes im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Flüchtlingsanträgen und des damit verbundenen höheren Personalbedarfs hat sich das LABO an die BIM GmbH mit der Bitte gewandt, Büro- u.a. Flächen für den zusätzlichen Personalbedarf von 26 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (MA) der Sachgebiete IV Z 8, 9 IV R 3 und den gestiegenen Publikumsverkehr zur Verfügung zu

3 3 stellen. Die hierfür erforderlichen Flächen können in dem aktuellen Dienstgebäude nicht mehr erschlossen werden. Zur Deckung des zusätzlichen Bedarfes des LABO hätten entweder Flächen aus dem Landesportfolio Berlins für die Ausländerbehörde hergerichtet oder auf dem freien Markt Flächen angemietet werden müssen. Bei einer externen Lösung wäre entweder die Sachgebiete IV Z 8, 9 IV R 3 mit 98 Beschäftigten (anstatt 26 MA) oder aber die gesamte Abteilung Ausländerbehörde mit 365 Beschäftigten (anstatt 26 MA) auszulagern gewesen. Da aus ablauforganisatorischen Gründen die unmittelbare Nähe der 26 MA zu der restlichen Organisationseinheit gewährleistet sein muss, hat sich das LABO dazu entschlossen, auf dem bisherigen Bürostandort weitere Nutzflächen zu schaffen und dort einen Erweiterungsbau in modularer Bauweise durch die BIM GmbH im Rahmen der Geschäftsführung für das Sondervermögen errichten zu lassen. 2. Mögliche Varianten im Vergleich Nachfolgend werden die Alternativen einer landeseigenen Lösung mit einer externen Anmietung beschrieben und wirtschaftlich bewertet Variante I - Modulbau am Standort Friedrich-Krause-Ufer 24, 25 (850 m² NGF) Wesentlicher Vorteil der Variante I ist - wie oben aufgeführt - die unmittelbare Nähe zur restlichen Organisationeinheit des LABO, die ablauforganisatorisch optimal ist, und die Unterbringung von nur 26 Beschäftigten auf dem bereits durch das LABO genutzten SILB-Grundstück (Vorzugsvariante). Die BIM GmbH hat in Abstimmung mit dem Nutzer eine Einpassungsplanung sowie eine erste Grobkostenschätzung erarbeitet. Dabei hat sich gezeigt, dass die zunächst angedachte Aufstellung eines Containers aufgrund der erforderlichen Grundrissgestaltung mit einem großen Wartebereich, der vom Backoffice, der Registratur usw. getrennt ist, nicht umsetzbar ist. Die dringenden Flächenbedarfe und die Ablauforganisation erfordern vielmehr eine Lösung in Modulbauweise. Die Einpassungsplanung sieht im Ergebnis einen modularen Bau mit 850 m² NGF vor. Darin enthalten sind die Büroflächen, die Sonderflächen für den Wartebereich, die Registratur, den Tresorraum usw. Die Kosten für die Errichtung des Modulbaus betragen rd. 2,86 Mio.. Die BIM GmbH geht von einem Herrichtungszeitraum von ca. 9 Monaten nach Beschlussfassung des Hauptausschusses aus Variante II - Auslagerung der Sachgebiete IV Z 8, 9 IV R 3 (4.237 m² NGF) Eine alternative Unterbringung der Sachgebiete IV Z 8, 9 IV R 3 an einen externen Standort erfordert den Umzug des gesamten Sachgebietes mit insgesamt 98 Beschäftigten anstatt der erforderlichen 26 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Ergebnis ihrer Prüfungen konnte die BIM GmbH weder im Bestand des Treuhandvermögens noch im Bestand des SILB bzw. der Bezirksämter geeignete Flächen für die Sachgebiete IV Z 8, 9 IV R 3 identifizieren. Die BIM GmbH hat daher in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung eine Anmietung auf dem externen Mietmarkt unterstellt. Der Mietzins einer fünf bzw. zehnjährigen Anmietung wird dabei mit aktuell marktüblichen 10 nettokalt/m²/monat eingeschätzt. Die gewichtete Berliner Durchschnittsmiete

4 4 gem. Büromarktbericht 2014 von Savills liegt bei 13,20 nettokalt/m²/monat. Bei einer Anmietung am Markt zu den genannten Konditionen hätten somit Landesmittel ca. in Höhe der Anschaffungskosten des Modulbaus bereits nach 5 ½ Jahren den Landeshaushalt vollständig verlassen. Dem gegenüber könnten zwar durch eine Nachvermietung der frei werdenden Flächen der Sachgebiete IV Z 8, 9 IV R 3 mit geschätzten m² NGF Mieteinnahmen generiert werden. Allerdings würde sich die Nachnutzung der Flächen nur auf landeseigene Mieter beschränken. Eine externe Vermietung ist mit dem gleichzeitigen Verbleib der Ausländerbehörde am Standort Friedrich-Krause-Ufer 24, 25 nicht vereinbar. Somit würde die landeseigene Miete bei dieser Betrachtung nur als durchlaufender Posten darstellbar sein und nicht als reale Mieteinnahme. Die andere Alternative, die mögliche Auslagerung der gesamten Ausländerbehörde mit Freiwerden von einer Fläche von m² NGF, wurde hier nicht betrachtet, da das Ergebnis in jedem Falle unwirtschaftlicher wäre. 3. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 3.1. Allgemeine Annahmen Betriebskosten inkl. Mwst von 3,80 /m² NGF/ Monat zzgl. Inflation 2% p.a. Mietzins landeseigene Nutzer von 5,04 /m² NGF mtl. zzgl. Indexierung 1,5% p.a. Marktmietzins externe Anmietung von 10,00 /m² NGF mtl. zzgl. Indexierung 1,5% p.a. Umzugskosten i.h.v. 250 /MA (bei 26 MA: 6.500, bei rd. 100 MA: ) umzugsbedingte Folgekosten IuK i.h.v ,- /MA (bei 26 MA: , bei rd. 100 MA: ) Friedrich-Krause-Ufer 24, 25 (SILB) - 8,80 /m² p.a. Bauunterhalt zzgl. 2 % Inflationsrate - 0,24 /m² mtl. zzgl. Mwst SILB Managementvergütung Externe Anmietung - 0,50 /m² mtl. Kleinstreparaturen zzgl. 2% Inflationsrate - 3% mtl. zzgl Mwst. BIM Verwalterhonorar Annahmen Variante I Konzentration auf den landeseigenen Standort Friedrich-Krause-Ufer 24, 25 Errichtung eines Modulbaus auf dem Grundstück mit geschätzten Gesamtherrichtungskosten von Erhöhung der Gesamt NGF auf dem Standort auf m² Annahmen Variante II Auslagerung der Sachgebiete IV Z 8, 9 IV R 3 mit m² NGF ab 1/2016 und damit Aufteilung der Ausländerbehörde auf zwei Standorte indexierte Durchschnittsmiete externer und landeseigener Flächen 7,19 /m² NGF mtl. landeseigene Nachnutzung der frei werdenden Flächen am Standort Friedrich- Krause-Ufer 24, 25 durch einen landeseigenen Nutzer wird unterstellt, ist jedoch nicht Gegenstand der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (die sich auf den Nutzer LABO beschränkt).

5 Projekt: Flächenerweiterung Ausländerbehörde Betrachtungszeitraum: Variante I - Friedrich-Krause- Ufer 24 inkl. Modulbau Variante II - Friedrich-Krause- Ufer 24 zzgl. ext. Anmietung Angemietete Flächen (Durchschnitt) in m² LABO Friedrich-Krause-Ufer Modulbau/ externe Anmietung LABO gesamt Laufende Kosten in monatl. Miete indexiert / m² (gerundet, durchschn.) 5,83 7,19 Nettokaltmiete ( Gesamtlaufzeit, indexiert) Leerstandskosten( Gesamtlaufzeit, inkl. Inflation) 0 0 Stellplatzmiete ( Gesamtlaufzeit, indexiert) 0 0 Betriebskosten ( Gesamtlaufzeit, inkl. Inflation) Übrige Nebenkosten ( Gesamtlaufzeit, inkl. Inflation) 0 0 Kleinstrep. bei Anmietungen ( Gesamtlfzt inkl. Infl.) BIM-Verwalterhonorar inkl. MwSt.( Gesamtlaufzeit) Summe Einmalige Kosten in Ankauf und Erstellung Modulbau Status quo Umzugskosten Umzugsbedingte Folgekosten Summe Im Landeskreislauf verbleibende Miete ( ) SILB Nettokaltmiete ( Geamtlaufzeit, indexiert) SILB Bauunterhalt ( Gesamtlaufzeit, inkl. Inflation) SILB Managementvergütung ( Gesamtlaufzeit) Summe Gesamtkosten kameralistisch in Ersparnis kameralistisch gegenüber Variante II Kalkulatorischer Restbuchwert Gesamtkosten inkl. Restbuchwert in Gesamtkosten (Barwert) in Ersparnis Barwert im Variantenvergleich

6 4. Fazit 6 Der Variantenvergleich zeigt, dass die kurzfristige Errichtung eines Modulbaus auf dem aktuellen landeseigenem Standort gem. Variante I gegenüber externen Anmietvarianten die wirtschaftlichere Variante darstellt. Über einen Betrachtungszeitraum von 20 Jahren können somit kameralistisch rund 9,55 Mio. erwirtschaftet werden. Auch unter den Aspekten Zeit und Kosten stellt die Beschaffung der Raummodule für das LABO die günstigere Variante dar, da sich jede externe Alternative teurer für den Landeshaushalt und zeitintensiver für das LABO auswirken würde. Selbst die Nachnutzung des Erweiterungsbaus der Ausländerbehörde ist bei einem späteren Wegfall des derzeitigen Nutzungszwecks gewährleistet. Da es sich überwiegend um Büroflächen handelt kann von einer großen Drittverwendungsfähigkeit, insbesondere für Nutzungen mit Publikumsverkehr, ausgegangen werden. Hinsichtlich des Wartebereiches sind nach geringen baulichen Anpassungen z.b. alternative Nutzungen als Versammlungsraum, als Großraumbüro oder als andere Sonderfläche denkbar. Ferner könnte der Modulbau auch als sog. Drehscheibe zur Zwischenunterbringung von Landesbeschäftigten im Zusammenhang mit Baumaßnahmen in anderen SILB-Gebäuden genutzt werden. 5. Haushaltsmäßige Auswirkungen 5.1 Rücklagenbildung Nach 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin (SILB ErrichtungsG) vom 04. Dezember 2002 i.d.f. des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin vom 14. Juli 2006 besteht die Möglichkeit, ein aus der Bewirtschaftung des Sondervermögens sich ergebenden Überschuss dem Sondervermögen in angemessener Höhe in Form einer Rücklage zuzuführen. Diese Rücklage ist nach dem SILB ErrichtungsG zum systematisch Abbau des Sanierungsstaus im Bestand des SILB und/oder zur Durchführung von Baumaßnahmen zu verwenden, die eine Optimierung der Flächennutzung auf den Grundstücken und in den Gebäuden des Sondervermögens zum Ziel haben. Über die Angemessenheit der Höhe entscheidet der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin. Die benötigte Rücklage von insgesamt rd soll dann in den Jahren 2015 bis 2016 im SILB erwirtschaftet und entsprechend dem Baufortschritt ausgegeben werden: gesamt Rücklagen in T Als Folge der Rücklagenbildung wird sich die Einnahmeerwartung bei Kapitel 2991 Titel entsprechend reduzieren. Eine Übersicht über die bisherige Rücklagenbildung bzw. Finanzierung von Sanierungsund Flächenoptimierungsmaßnahmen ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

7 Haushaltsmäßige Umsetzung Kapitel 0574 Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Ausländerangelegenheiten - Die sich aus dem Abschluss des SILB-Mietvertrages (Nachtrag) ergebenden außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen (VE) enthalten folgende Jahresbeträge für 5 Jahre (Kontrahierungszwang): Haushaltsjahr Titel Titel Betriebs-, Kleinstreparaturkosten Umzugskosten Umzugsbedingte Folgekosten Kaltmiete in in in in 2016 (3 Monate) (9 Monate) Gesamt Die finanziellen Auswirkungen werden voraussichtlich im Rahmen der künftigen Haushaltsansätze abgedeckt. In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen

8 Senatsverwaltung für Finanzen ID - VV /2013 Rücklagenbildung und Liquidität Anlage zur HA-Vorlage Anmietung neuer Flächen, Friedrich-Krause-Ufer 24, Gesamt in T in T in T in T in T in T in T in T in T in T in T in T in T in T in T in T in T in T in T Flächenoptimierungs- u. Sanierungsprojekte Klosterstr. 47 Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: Storkower Str. 134, Mehringdamm , 22 Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: Alt-Friedrichsfelde 60 Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: Salzburger Str. 21 Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: Otto-Braun-Straße 27 Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: FA Lichtenberg/AF 60 Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: LaGeSo/Turmstr. 21 Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: ZMGA/Turmstr. 21 Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: Standesamt I Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: Polizeiabschnittsfusion Direktion 1 Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: VLB-BIM-LKA-Vorlage Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: Hardenbergstraße (Verdichtung Oberverwaltungsgericht) Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: Fusion Fachhochschulen Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: LKA 25 Dir 1 VB II u. III Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: Wasserschutzpolizei/Inselstraße Rücklagenbildung in: Finanzierung aus Liquidität Kosten fallen an in: Nöldnerstraße 34-36/Friedrich-Krause-Ufer 24 Finanzierung aus Liquidität Kosten fallen an in: TFA/Umzug in Klosterstr. 59 Finanzierung aus Liquidität Kosten fallen an in: Druckdatum :38 Seite 1

9 Senatsverwaltung für Finanzen ID - VV /2013 Rücklagenbildung und Liquidität Anlage zur HA-Vorlage Anmietung neuer Flächen, Friedrich-Krause-Ufer 24, 25 Neustrukturierung Amtsgerichte Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: Gesundheitsberatung BA Schöneberg Finanzierung aus Liquidität Kosten fallen an in: Abschnittsfusion Direktion 2 (Aufgabe Kurfürstendamm ) Finanzierung aus Liquidität Kosten fallen an in: Umzug Ärztlicher Dienst des LAGeSo in die Turmstr. 21 Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: Umzug FA Lichtenberg von AFF 60 in die J-O-Str. 62 Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: Unterbringung Strafverfolgungsbehörden Finanzierung aus Liquidität Kosten fallen an in: Müllerstr. 147 (Vermietung an Jobcenter) Finanzierung aus Liquidität Kosten fallen an in: Verlagerung VAK in die Turmstr. 86/Erweiterung HWR in AFF 60 Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: Sanierung Amerikahaus (Vermietung an CO Galerie) Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: An der Urania - Verlagerung Datenschutz (Friedrichstr. 219) und LzpB (Amerika-Haus) Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: Standortkonzentratioon LKA 3 Martin-Luther-Str. 105 Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: An der Urania - Verlagerung Rechnungshof (Rathaus Wilmersdorf) Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: Rathaus Friedenau - Anmietung FA FuSt (Abmietung Ullsteinstr. 66 / Colditzstr.37/41) Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: Anmietung neuer Flächen für das Bezirksamt Pankow von Berlin, Fröbelstr. 17 Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: Anmietung von Flächen zur Unterbringung der Landeshauptkasse, Klosterstr. 47 Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: Anmietung neuer Büro- und Archivflächen für die Zentrale Aufnahmeeinrichtung des Landes Berlin für Asylbewerber (ZAA) des LAGeSo, Turmstr. 21, Haus D + Turmstr. 22 Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: Errichtung Erweiterungsbau LABO am Friedrich-Krause-Ufer 24, 25 Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: Summe Rücklagen Summe Liquidität Summe Investitionen Druckdatum :38 Seite 2

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