3 Überblick über die Glücksspielangebote. 3.1 Glücksspielmarkt PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL

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1 3 Überblick über die Glücksspielangebote 3.1 Glücksspielmarkt Mit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) am wurde die Veranstaltung von Glücksspielen neu geregelt. Nur öffentlich veranstaltete und konzessionierte terrestrische Glücksspiele waren vom grundsätzlichen Verbot der Glücksspiele ausgenommen. Die Gesetzgebungshoheit im Einzelnen war dabei Sache der Bundesländer jedes hatte eigene Ausführungsgesetze zum GlüStV. Seit 1. Juli 2012 gilt nun nicht zuletzt als Folge der europäischen Rechtsprechung und der Mahnung des EuGH, den deutschen Glücksspielmarkt kohärent und systematisch zu regulieren der erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag (Erster GlüÄndStV), welcher dem staatlichen Monopol zumindest teilweise ein Ende setzt: Insgesamt sollen für einen Zeitraum von 7 Jahren (Experimentierklausel) 20 Lizenzen für die Veranstaltung von Sportwetten an private Anbieter vergeben werden. Zudem dürfen Lotto und Sportwetten unter bestimmten Voraussetzungen im Internet vermittelt werden. Die Öffnung des Marktes betrifft nur den Bereich der Sportwetten, andere Produkte wie Casinospiele oder Poker bleiben hingegen für Privatunternehmen weiterhin tabu. Ob eine Beschränkung auf genau 20 Lizenzen mit dem EU-Recht auf Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist, wird von Rechtsexperten stark angezweifelt. Es wird daher mit Klagen der abgewiesenen Bewerber vor dem EUGH gerechnet. Zudem galt in Schleswig-Holstein zwischenzeitlich ein eigenes Glücksspielgesetz: das Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels. Es war von Ende 2011 bis Anfang 2013 in Kraft, dann ist auch Schleswig-Holstein dem Ersten GlüÄndStV beigetreten. Auf Grund des Glücksspielgesetzes wurden in diesem Zeitraum bereits über 20 Konzessionen an private Anbieter von Sportwetten vergeben, außerdem verschiedene Lizenzen für Online-Casinos und Online-Poker. Diese Glücksspiele sind in den restlichen 15 Bundesländern verboten. Was mit diesen Lizenzen nach der Frist von fünf Jahren geschieht, für die sie zunächst gelten, ist derzeit unklar. Der Glücksspielmarkt in Deutschland umfasst derzeit im Überblick folgende Angebote: Tabelle 1: Glücksspielangebote Legal Gegenwärtig nicht erlaubt Produkte des Deutschen Lotto-Toto-Blocks: Lottoannahmestelle Produkte des Deutschen Lotto-Toto-Blocks: Internet Fernsehlotterie (z.b. Aktion Mensch) Gemeinsame Klassenlotterie GKL (früher NKL, SKL) Roulette: großes Spiel in Spielbanken Roulette: außerhalb Spielbank ohne Internet Roulette: Internet (außer in Schleswig-Holstein) Poker, Black Jack: großes Spiel in Spielbanken Poker, Black Jack: außerhalb Spielbank ohne Internet und ohne private Spielrunden Poker, Black Jack: Internet (außer in Schleswig- Holstein) Sportwetten (ohne Pferdewetten): Lottoannahmestellen, 20 konzessionierte private Sportwetten: nicht konzessionierte private Anbieter II Basiswissen Überblick Glücksspielangebot S.1

2 Anbieter Sportwetten (ohne Pferdewetten): Internet 1 Pferdewetten: Rennbahn (Totalisator) Pferdewetten: Buchmacher Pferdewetten: Internet 2 Automatenspiel: kleines Spiel in Spielbanken Geldspielgeräte: Spielhallen oder Gaststätten Gewinnspiele in Fernsehen oder Rundfunk Gewinnspielsendungen in Fernsehen oder Hörfunk 3.2 Angebote und Anbieter Lotterien Lotto Bayern ist die staatliche Lotterieverwaltung in Bayern und als Wirtschaftsunternehmen des Freistaates rechtlich im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen angesiedelt. Der Deutsche Lotto- und Totoblock wiederum ist die Vereinigung der Lottogesellschaften der einzelnen Bundesländer, mit deren Hilfe beispielsweise bundesweit einheitliche Gewinnzahlen und Quoten vereinbart worden sind. Die genauen Modalitäten des Lotteriewesens leiten sich aus dem Ersten GlüÄndStV und den jeweils dazugehörigen Ausführungsgesetzen der Länder bzw. dem Rennwett- und Lotteriegesetz ab. Lotto Bayern vertreibt seine Produkte in ca Annahmestellen und im Internet. Zu den Produkten von Lotto Bayern gehören Lotto 6aus49, Eurojackpot, Glücksspirale, Keno, Toto, Sofortlotterien bzw. Rubbellose (Bayernlos, Extra Gehalt, RubbelLOS, diridari). Die Spielteilnahme ist ab 18 Jahren möglich. Den größten Bekanntheitsgrad unter den deutschen Lotterien genießt das Zahlenlotto ( 6aus49 ), es ist gleichzeitig das populärste der Lotteriespiele (Meyer & Bachmann, 2005). Seit dem 3. Juli 2013 findet die Ziehung der Lottozahlen nicht mehr im Fernsehen, sondern jeweils mittwochs ab 18:25 Uhr und samstags ab 19:25 Uhr live im Internet unter statt. Videos der Ziehungen können auch zu einem späteren Zeitpunkt noch abgerufen werden. Die theoretische Gewinnwahrscheinlichkeit für einen Sechser mit Superzahl liegt bei ca. 1:140 Mio. Das Zahlenlotto ist ein Angebot des Deutschen Lotto- und Totoblocks und damit staatlich bzw. staatlich getragen. Die Klassenlotterien NKL und SKL haben in Deutschland seit langem Tradition: Sie finden als sogenannte Nummernlotterien statt, d.h. der Spieler kauft ein Los, das eine bestimmte Nummer trägt. In der Ziehung werden dann Gewinnzahlen gezogen. Stimmen Losnummer und Gewinnzahl überein, wird ein darauf entfallender Gewinn erzielt. Seit dem Ersten GlüÄndStV sind die beiden Klassenlotte- 1 Bei vorliegender Konzession legal 2 Bei behördlicher Genehmigung legal II Basiswissen Überblick Glücksspielangebot S.2

3 rien NKL und SKL zu einer gemeinsamen Klassenlotterie, der GKL (Gemeinsame Klassenlotterie der Länder) zusammengeschlossen und damit in einer Gesellschaft vereint. Die beiden bekanntesten und bundesweit veranstalteten Privatlotterien sind die Fernsehlotterien Deutsche Fernsehlotterie (früher ARD-Fernsehlotterie Ein Platz an der Sonne ) und Aktion Mensch. Hierbei handelt es sich um sogenannte Wohlfahrts- oder Soziallotterien, die der Genehmigung jedes einzelnen Bundeslandes bedürfen. Auch sie sind als Nummernlotterien organisiert. Als Gewinne werden Geldpreise, Sachpreise (Häuser, Autos), Reisen oder monatliche Sofortrenten bzw. ein Haushaltsgeld ausgespielt. Weiterhin existiert z.b. das Prämien- und Gewinnsparen. Bei letzteren wird die Teilnahme an einer Lotterie mit dem Erbringen gewisser Sparleistungen verknüpft. Spielbanken In Bayern betreibt der Freistaat unter dem Dach der Staatlichen Lotterieverwaltung in München aufgrund der Spielbankerlaubnis des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom / in der Fassung vom die Spielbanken Bad Füssing, Bad Kissingen, Bad Kötzting, Bad Reichenhall, Bad Steben, Bad Wiessee, Feuchtwangen, Garmisch-Partenkirchen und Lindau. Die einzelnen Spielbanken werden als kaufmännisch eingerichtete Staatsbetriebe gemäß Art. 26 Abs. 1 Bayerische Haushaltsordnung geführt. Sie sind rechtlich unselbständige, organisatorisch abgesonderte Teile der Staatsverwaltung. Hierbei stellt die Staatliche Lotterieverwaltung im vertikalen Behördenaufbau des Freistaates Bayern eine Mittelbehörde dar. Unter dem Dach dieser Mittelbehörde übt die Abteilung Bayerische Spielbanken einerseits die Funktion einer zentralen Spielbankleitung aus, andererseits beaufsichtigt sie die neun Bayerischen Spielbanken. In den Spielbanken werden Glücksspiele mit hohen Gewinnchancen, aber gleichzeitig auch hohen Verlustrisiken angeboten. In den einzelnen Spielbanken gibt es verschiedene Spielarten. Dabei ist zwischen großem und kleinem Spiel zu unterscheiden: Tabelle 2: Großes und kleines Spiel in Spielbanken, Großes Spiel Roulette Kartenspiele Französisches Roulette American Roulette Black Jack Poker (Bavarian Stud Poker, Seven Card Stud Poker, Texas Hold em, Bavarian Texas Hold em) Kleines Spiel / Automatenspiel Slotmachines Video-Slots Pokerautomaten Multi-Roulette Multi-Keno Jackpotautomaten Automatenjackpots: o o o o Auto-Jackpot Poker-Jackpot Haus-Jackpot Bayern-Jackpot (vernetzt bayernweit 36 Spielautomaten) Die Teilnahme am Spiel ist grundsätzlich erst ab 21 Jahren erlaubt. Der Besuch der Spielbanken ist jedoch schon ab 18 Jahren in Begleitung einer Person über 21 Jahren möglich, wenn gewährleistet II Basiswissen Überblick Glücksspielangebot S.3

4 ist, dass das Spielverbot eingehalten wird. Für den Zutritt in die Spielbanken ist die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises erforderlich. Poker Besondere Erwähnung verdient auf Grund der großen und in den letzten Jahren immer weiter wachsenden Beliebtheit Poker, v.a. in der Variante Texas Hold em. Besonders im Internet vollzieht sich in den letzten Jahren ein regelrechter Pokerboom. Dabei ist der deutsche der zweitgrößte Online- Pokermarkt weltweit; ca. 10% aller Spieler stammen aus Deutschland (Fiedler, 2012). Die enorme Vermarktung von Pokerturnieren als Sportereignisse und die massiven Werbekampagnen treiben den Boom weiter voran. Nicht alle Varianten von Poker sind dabei legal: Tabelle 3: Überblick legale und illegale Arten Poker zu spielen Poker Rechtlicher Status in Spielbanken legal (Mindestalter 21) außerhalb der Spielbank ohne Internet und ohne private Spielrunden Online (Trainingsmodus, kein Geldeinsatz) Online Geldeinsatz Pokerturniere im Fernsehen Spiel um Geld grundsätzlich illegal, allerdings existiert inzwischen in Bezug auf die Veranstaltung von Pokerturnieren mit Eintrittsgeldern (i.d.r. bis 15 ) und Sachpreisen eine sehr unübersichtliche Rechtslage sowie eine regional sehr unterschiedliche Verwaltungspraxis* legal illegal (außer Schleswig-Holstein) ohne Buy-In legal (Gewinne und Preise sind rein vom Veranstalter gesponsert) * vgl. bspw. VG Trier, Urteil vom K 592/08.TR, ZfWG 2009, S. 66 ff. Die Veranstaltung von Pokerturnieren, in denen nur Sachpreise mit geringem Wert (hier: im Wert von höchstens 60 ) als Gewinne ausgeschrieben werden und bei denen von den Teilnehmern anstelle eines Einsatzes, der in die Gewinne fließt, lediglich ein Unkostenbeitrag (hier: 15 ) erhoben wird, unterliegt dem gewerblichen Spielrecht und nicht dem Glücksspielstaatsvertrag. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom OVG 1 S : Das Pokerspiel ist ein überwiegend von nicht steuerbaren Zufallselementen abhängiges Glücksspiel; an diesem Charakter ändert sich auch nichts dadurch, wenn es im Rahmen eines Turniers gespielt wird. Öffentliche Pokerturniere sind nur unter der Voraussetzung zulässig, dass kein Einsatz geleistet wird. In der Rechtsprechung hat sich noch keine klare Linie herausgebildet, wie mit von privaten Anbietern veranstalteten Pokerturnieren zu verfahren ist. Entscheidendes Kriterium, ob ein unerlaubtes Glücksspiel vorliegt, das damit ordnungsbehördlich unterbunden werden kann bzw. unter Umständen sogar wegen Verstoßes gegen 284 StGB ein Einschreiten der Strafverfolgungsbehörden nach sich zieht, ist die Leistung eines erheblichen Einsatzes. Unter Beachtung folgender Rahmenbedingungen wird ein (privates) Pokerturnier von vielen Gerichten nicht als unerlaubtes Glücksspiel angesehen: kein Spielen um Geld, nur Sachpreise von geringem Wert (dieser wird jedoch von Gericht zu Gericht unterschiedlich beurteilt) kein Re-BuyIn (der Einsatz ist auf jeden Fall verloren) Unterbindung von verdecktem Spielen um Geld (Pflicht des Veranstalters) es darf nur ein Unkostenbeitrag von 15 von den Teilnehmern erhoben werden (Saalmiete, Personalkosten, Auslagen für die Herstellung von Spielmarken, Listen usw.; aber: auch ge II Basiswissen Überblick Glücksspielangebot S.4

5 genteilige juristische Entscheidungen bzw. 30 bei mehrtägigem Turnier/ 15 je Runde/ Erlös kommt karitativen Zwecken zugute/ etc.) keine Verwendung des Unkostenbeitrags zur Beschaffung von Gewinnen einheitliche Anzahl von Spieljetons für jeden Teilnehmer, keine Nachkaufmöglichkeit ausschließlich gesponserte Preise gemäß 6 Jugendschutzgesetz: Anwesenheitsverbot von Personen unter 18 Jahren (Quelle: Aber: Unter Umständen kann ein privates Pokerturnier unter 33 d Gewerbeordnung (GewO) ( andere Spiele ) fallen und wegen fehlender Genehmigungsfähigkeit durch die zuständigen Ordnungsbehörden untersagt werden. Im Freundeskreis hingegen ist Pokern erlaubt: jedoch nur, wenn es nicht regelmäßig bzw. gewohnheitsmäßig betrieben wird. Sportwetten Nach dem Ersten GlüÄndStV gibt es seit Juli 2012 nun kein staatliches Sportwettenmonopol mehr: Zur besseren Erreichbarkeit der Ziele (insbesondere: Bekämpfung des Schwarzmarktes) ist das Veranstalten von Sportwetten zunächst für einen Zeitraum von sieben Jahren erlaubt (Experimentierklausel). Für die Veranstaltung von Sportwetten werden für diesen Zeitraum höchstens 20 Konzessionen vergeben, die Konzessionsabgabe beträgt dabei 5% des Spieleinsatzes. Livewetten sind während eines laufenden Sportereignisses nicht auf einzelne Vorgänge (Ereigniswette), sondern nur auf das Endergebnis zulässig. Die Konzession gilt sowohl für den stationären Vertrieb von Sportwetten in Wettannahmestellen als auch für die Vermittlung über das Internet. Pferdewetten Pferdewetten haben ihren Ursprung darin, dass sich seit Beginn des 19. Jh. in Deutschland Zuchtpferde einer Leistungsprüfung in Form von Rennen auf der Rennbahn unterziehen müssen. Der Wettabschluss ist auf der Rennbahn oder bei einem Buchmacher möglich. Auf der Rennbahn läuft die Wette nach dem Totalisatorprinzip, d.h. die Wettteilnehmer wetten untereinander und nicht gegen einen Buchmacher, wie es bei Sportwetten zu festen Quoten der Fall ist. Veranstalter dieser Wetten sind Pferderennvereine. Rechtsgrundlage für die Zulassung von Totalisatoren und Buchmachern ist das Rennwett- und Lotteriegesetz vom und dessen Ausführungsbestimmungen vom Das eigentliche Lotteriewesen ist nicht Gegenstand dieses Gesetzes, hierfür gelten 287 StGB und die weiteren Regelungen der Bundesländer. Seit 01. Juli 2012 unterliegen Pferdewetten nun ebenfalls in einigen Bereichen z.b. Werbung, Sozialkonzepte, Aufklärung dem Ersten GlüÄndStV. Neu ist, dass Pferdewetten nun (unter denselben Voraussetzungen wie Sportwetten) im Internet erlaubt werden können. Gewerbliches Geldgewinnspiel Geldgewinnspielgeräte Neben dem staatlich konzessionierten Glücksspiel wird das über die Gewerbeordnung bzw. Spielverordnung [vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) erlassene Durchführungsvorschrift nach 33f GewO] regulierte gewerbliche Spiel veranstaltet. Weiterhin wurden Spielhallen 2012 mit in den Ersten GlüÄndStV aufgenommen, wodurch die Geldgewinnspielgeräte nun erstmals als Glücksspiel definiert sind. Trotzdem unterliegen sie nach wie vor der Zuständigkeit des Bundes (Spielverordnung). Spielhallen benötigen jedoch seitdem zusätzlich die Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes. Die Länder wiederum sehen unterschiedliche Beschränkungen für die Spielhallen vor. Grundsätzlich wird durch den Ersten GlüÄndStV ein Mindestabstand zwischen den Spielhallen vorgegeben, Mehrfachkonzessionen sind verboten und eine Gemeinde kann die Anzahl II Basiswissen Überblick Glücksspielangebot S.5

6 der Spielhallenerlaubnisse begrenzen. Weiterhin darf z.b. von der äußeren Gestaltung der Spielhalle keine Werbung ausgehen oder ein zusätzlicher Anreiz für den Spieltrieb geschaffen werden. Außerdem schreibt der Erste GlüÄndStV Sperrzeiten vor, die 3 Stunden nicht unterschreiten dürfen. Jeder Betreiber von Spielhallen muss darüber hinaus ein Sozialkonzept vorhalten und unterliegt gewissen Vorschriften zur Aufklärung der Spieler. Die genauen Details, z.b. wie groß der Abstand zwischen zwei Konzessionen sein muss oder wie lange die Sperrzeit genau zu sein hat, werden im jeweiligen Ausführungsgesetz des Landes zum Ersten GlüÄndStV geregelt. Zudem gibt es in verschiedenen Bundesländern zusätzlich Spielhallengesetze, die noch strengere Regelungen bezüglich der Spielhallen enthalten. Hessen und Baden-Württemberg schreiben darin inzwischen beispielsweise die Teilnahme an einer übergreifenden Sperrdatei vor. Auch für Geldspielgewinngeräte in Gaststätten gelten die generellen Regelungen des Ersten GlüÄndStV für Werbung, Sozialkonzepte und Information und Aufklärung, jedoch keine weiteren Einschränkungen. In Deutschland stehen derzeit etwas über Spielautomaten in Spielhallen, weitere finden sich in der Gastronomie (Trümper & Heimann, 2012). Bayernweit gibt es über Spielautomaten in Spielhallen. Bezüglich der Geldgewinnspielgeräte in der Gastronomie liegen für Bayern keine verlässlichen Zahlen vor. (Details zu den Rechtsvorschriften der Spielverordnung und dem gewerblichen Spiel befinden sich im vorherigen Kapitel 2 Rechtliche Grundlagen.) 3.3 Umsätze der Glücksspielangebote Die Umsätze auf dem deutschen Glücksspielmarkt (ohne Soziallotterien, Telefon-Gewinnspiele, Sportwetten und Online-Glücksspiele von privaten und ausländischen Anbietern) beliefen sich in 2011 auf 32,51 Mrd. Euro und stiegen damit im Vergleich zum Vorjahr um 1 Mrd. Euro (Meyer, 2013). Alle Glücksspielsegmente (bis auf die Klassenlotterien) verzeichneten dabei Zuwächse. Auch im Bereich der gewerblichen Geldspielautomaten konnte das sechste Jahr in Folge ein Anstieg verbucht werden. Für den unregulierten Glücksspielmarkt der Online-Glücksspiele und Sportwetten sind für 2011 keine Angaben verfügbar. Die Anteile am Gesamtumsatz der Glücksspielanbieter teilten sich 2011 wie folgt auf (Abb. 1): II Basiswissen Überblick Glücksspielangebot S.6

7 Klassenlotterie 1,4% Fernsehlotterie 1,9% 0,2% Pferdewetten 2011 Lotto- und Totoblock 20,5% Spielbanken 18,9% Geldspielautomaten 55,6% 1,5% Prämien- und Gewinnsparen Abbildung 1: Umsatzanteile am Gesamtumsatz der Glücksspielanbieter 2011 (Meyer, 2013) Den größten Umsatzanteil beanspruchen damit die gewerblichen Geldspielautomaten für sich (55,6%). Insgesamt stiegen die staatlichen Einnahmen aus Glücksspielen bis 2001 stetig an, um in den Folgejahren bis 2010 jeweils zurückzugehen; erst im Jahr 2011 war wieder ein leichter Anstieg zu beobachten (0,9%) (Abb. 2): 5 4,5 4 3,5 3 2,5 2 1,5 1 0,5 0 Abbildung 2: Öffentliche Einnahmen aus Glücksspiel in Mrd., Meyer (2013) Im rechtlichen Sinne stellten gewerbliche Geldspielautomaten im Beobachtungszeitraum kein Glücksspiel dar, weshalb deren Betreiber keine entsprechenden Glücksspielabgaben entrichteten. Die Un II Basiswissen Überblick Glücksspielangebot S.7

8 terhaltungsautomatenwirtschaft beziffert die Gesamtzahlungen der Branche an Steuern und Sozialabgaben im Jahr 2011 mit ca. 1,6 Mrd. Euro (Meyer, 2013). Literatur Fiedler, I (2012). Fachvortrag Deutscher Suchtkongress, Glücksspiele: Höher, schneller, weiter - online, Meyer, G (2013). Glücksspiel Zahlen und Fakten. In: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.v. (Hrsg.), Jahrbuch Sucht 2013 (S ). Lengerich: Pabst Science Publishers. Meyer, G & Bachmann, M (2005). Spielsucht. Ursachen und Therapie (2. Aufl.). Heidelberg: Springer. Trümper, J & Heimann, Ch (2012). Arbeitskreis gegen Spielsucht e.v.: (vom ) (vom ) (vom ) (vom ) (vom ) (vom ) (vom ) II Basiswissen Überblick Glücksspielangebot S.8

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