SEPA Zahlungsverkehr.

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2 Inhalt Allgemeines... 5 Ziele und Inhalte von SEPA... 5 Entstehung von SEPA... 5 Übersicht SEPA Raum... 5 Vorteile von SEPA... 6 Umstellung auf SEPA... 6 Rechtlicher Rahmen... 6 SEPA Zeitplan... 6 Technische Aspekte... 7 Aufbau der IBAN... 7 Aufbau des BIC... 7 SEPA Produkte... 8 Raiffeisen SEPA Überweisung (SEPA Credit Transfer)... 8 Dauerauftrag, periodischer Auftrag... 8 SEPA Zahlungsanweisung... 8 Raiffeisen SEPA Lastschrift (SEPA Direct Debit Core)... 9 Raiffeisen SEPA Lastschrift Cor1 (SEPA Direct Debit Cor1) Raiffeisen SEPA Firmenlastschrift (SEPA Direct Debit B2B) Mandatsgestaltung...12 Raiffeisen SEPA Lastschrift/Cor1 (SEPA Direct Debit Core/Cor1)...12 Raiffeisen SEPA Firmenlastschrift (SEPA Direct Debit B2B) Creditor-ID Die 34 SEPA Teilnehmerstaaten...15 IBAN weltweit (Auswahl)...15 Anhang FAQs zu SEPA Impressum und Offenlegung gem. Mediengesetz Medieninhaber Raiffeisen Medienverein Salzburg, Schwarzstraße 13 15, 5020 Salzburg, ZVR-Zahl Vorstand: Franz Pospischil (Obmann), Dr. Stefan Wallinger (Obmann-Stv.), Christoph Bachleitner, Iris Karl Zweck und Tätigkeit des Vereins ist die gemeinsame Kommunikationsarbeit (Werbung und Öffentlichkeitsarbeit) sowie die gemeinsame Markenpflege und Werbeauftritte im Raiffeisen Sektor Salzburg. Herausgeber, Redaktion, Verlag, Hersteller (Layout) Raiffeisenverband Salzburg egen, Schwarzstr , 5020 Salzburg Druckerei Josef Huttegger GmbH & Co.Kg, Strubergasse 15, 5020 Salzburg Grundlegende Richtung Informationen zu den Themenbereichen Wirtschaft, Devisen und Kapitalmärkte Glossar Stand: Februar

3 Allgemeines Ziele und Inhalte von SEPA Ein Hauptziel der Wirtschafts- und Währungsunion war die Schaffung eines Binnenmarktes innerhalb der Europäischen Union. Mit der Einführung des Euros als gemeinsame Währung der dritten Stufe am Weg zur Wirtschafts- und Währungsunion wurde vereinbart, einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA = Single Euro Payments Area) als Teil des Binnenmarktes zu schaffen. Ziel von SEPA ist es, bargeldlose Zahlungen innerhalb der Teilnehmerländer so zu standardisieren, dass es für die Bankkunden keine Unterschiede zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen mehr gibt. Im Kern umfasst der SEPA Raum die heutigen Euro-Länder. Zusätzlich werden auch die übrigen EU-Länder plus Norwegen, Island, Liechtenstein, Monaco, die Schweiz und San Marino mit ihren Euro-Zahlungen einbezogen. Auf diese Weise werden den Bankkunden zukunftsfähige Zahlungsinstrumente im Massenzahlungsverkehr europaweit zu vergleichbaren Bedingungen zur Verfügung gestellt. Entstehung von SEPA Anstoß durch europäische Gremien Die EU-Finanz- und Wirtschaftsminister einigten sich im März 2007 über die Richtlinie für Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Payment Services Directive/PSD). Diese Richtlinie reguliert alle Zahlungen in europäischen Währungen in Europa. Die PSD bildet damit den Rahmen für SEPA und ist gleichzeitig eine wichtige Voraussetzung für die Rechtssicherheit, insbesondere für das neue europäische Lastschriftverfahren. Die PSD wurde im Europäischen Parlament verabschiedet und trat am 5. Dezember 2007 in Kraft. Auch die Schweiz bekannte sich zu SEPA, indem sie ihr Rechtssystem an die SEPA Bedingungen anpasste. Die europäischen Banken haben sich im EPC (European Payments Council) bezüglich der Gestaltung von SEPA organisiert und über den Weg der Selbstregulierung zur Umsetzung verpflichtet. Vom EPC wurden inzwischen mehrere zentrale Punkte verabschiedet. Diese bilden die Grundlagen für die operative Umsetzung und Ausgestaltung bei den Banken: die SEPA Rulebooks für Credit Transfers (Überweisungen) und Direct Debits (europäische Lastschriften), das SEPA Card Framework (Debitkartenzahlungen) und die SEPA Implementation Guidelines. Mit der Verabschiedung der Implementation Guidelines sind auch die Grundlagen für die Verfügbarkeit der neuen XML- Datenformate gemäß UNIFI (ISO 20022) vorhanden. Diese sind für den Interbankenverkehr verbindlich. Zusammenfassung In Europa gibt es ein eindeutiges politisches Bekenntnis der EU und der europäischen Banken durch das EPC. Es beinhaltet die weitere Integration des EU-Binnenmarktes und die Schaffung der nötigen Voraussetzungen für die Realisierung. Übersicht SEPA Raum SEPA Single Euro Payments Area Durch die SEPA Einführung wurde eine einheitliche Durchführung des Zahlungsverkehrs beginnend ab im europäischen Binnenmarkt sichergestellt. Für den Anwender kann dies bedeuten, dass Adaptierungen und Implementierungen der SEPA Produkte im eigenen System notwendig werden. Raiffeisenkunden erhalten Unterstützung bei der Vorbereitung und der Durchführung ihrer SEPA Transaktionen. SEPA Geltungsbereich Migration Der SEPA Zahlungsverkehr löst den gesamten inländischen und innereuropäischen Zahlungsverkehr in Euro ab. Die Europäische Union hat per Verordnung den als Umstellungszeitpunkt in der Euro-Zone festgelegt. Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, wurde Anfang 2014 eine Übergangsfrist bis einschließlich 1. August 2014 beschlossen. Euro-Raum 331 Mio. Einwohner 357 Mio. ZV-Konten EU Mio. Einwohner 594 Mio. ZV-Konten SEPA Zone 520 Mio. Einwohner 4 5

4 Vorteile von SEPA Verbraucher und Unternehmen können zukünftig ihren gesamten Euro-Zahlungsverkehr über ein Konto abwickeln. Die neuen Verfahren sollen auch kleineren und mittelständischen Unternehmen die Chance zur Erschließung neuer Beschaffungs- und Absatzmärkte im europäischen Ausland bieten. SEPA sollte als eine Chance für eine weitere Modernisierung der Zahlungsverkehrsabwicklung begriffen werden, sodass z.b. Zahlungsvorgänge und internes Rechnungswesen noch besser verzahnt werden können. Für Unternehmen bietet SEPA Kostensenkungspotenziale durch die Möglichkeit zur internen Konzentration der Zahlungsverkehrsabwicklung, zur Straffung der Bankverbindungen und Vereinfachung des Liquiditätsmanagements. Ziel von SEPA ist die Abschaffung nationaler Instrumente und Verfahren. Umstellung auf SEPA Folgende Punkte sollten vor der Umstellung auf SEPA geklärt werden: Analyse aller betroffenen Unternehmensbereiche inkl. Neubewertung der Zahlungs- und Inkassoverfahren Entscheidung über den Umstellungszeitpunkt auf SEPA Kundendatenbanken müssen angepasst werden (Umstellung auf IBAN und gegebenenfalls BIC) Anforderung der Creditor-ID über die Hausbank Adaptierung der einzelnen Formulare auf SEPA (Rechnungen, Zahlscheine, Briefpapier, Mandate) Prozessumstellung auf das neue Einzugsverfahren (Vorlauffristen und Infopflichten) EDV-Systeme des Kunden müssen den neuen Verfahren (XML-Format) angepasst werden ( Aktualisierung der ELBA-Version ( bzw. entsprechende Module im MultiCash Rechtlicher Rahmen Mit der Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Payment Services Directive = PSD) wurde ein einheitlicher Rechtsrahmen für Euro-Zahlungen innerhalb der EU geschaffen. Die Richtlinie 2007/64/EG, die bis zum 1. November 2009 in nationales Recht umzusetzen war, bildet eine wesentliche rechtliche Grundlage für die Abwicklung von SEPA Zahlungen. Darüber hinaus erstreckt sich der Geltungsbereich der PSD aber auch auf die bereits heute genutzten nationalen Zahlungsinstrumente. In Österreich wurde die PSD durch das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) in nationales Recht übernommen. Technische Aspekte Aufbau der IBAN International Bank Account Number Die IBAN ist die internationale Darstellung einer Bankverbindung und setzt sich aus folgenden Informationen zusammen: Länder-Kennzeichen Prüfziffer (zur Kontrolle für die Banken) Bankleitzahl (BLZ) der kontoführenden Bank Kontonummer des Begünstigten Die integrierte Prüfziffer ermöglicht es den Banken, die IBAN des Empfängers auf Richtigkeit zu überprüfen, noch bevor die Zahlung durchgeführt wird. Die Länge der IBAN ist abhängig von der jeweiligen nationalen Kontonummer und vom zugehörigen Bankcode (entspricht Bankleitzahl - BLZ). Sie ist maximal 34 alphanumerische Zeichen lang, jedoch je Land von einheitlicher Stellenanzahl. In Österreich besteht die IBAN aus 20 Stellen. Beispiel einer österreichischen IBAN (unter Verwendung einer fiktiven Kontonummer): AT Wie kommt man zur IBAN? Die IBAN ist auf dem Kontoauszug und online in den Telebankingdaten angeführt. Raiffeisenkunden finden die IBAN auch auf ihrer Bankomatkarte. Aufbau des BIC Beim BIC (Business/Bank Identifier Code) handelt es sich um eine von der SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) festgelegte international gültige Bank-/ Institutscode, mit dem man jedes Kreditinstitut und sonstige Institutionen einwandfrei identifizieren kann. Da der BIC von der SWIFT vergeben wird, bezeichnet man ihn oftmals auch als SWIFT-Code. Der BIC oder SWIFT-Code besteht aus acht oder elf alphanumerischen Zeichen und ist wie folgt untergliedert: 4-stelliger Bank-/Institutscode 2-stelliger Ländercode 2-stelliger Regionalcode 3-stellige Kennzeichnung der Filiale (optional) xxxx xx xx xxx SEPA Zeitplan Jänner 2008 Juli 2008 Start der SEPA Überweisung Start der Zahlungsanweisung ISO Länder- Kennzeichen Prüfziffer BLZ Kontonummer Bank-/ Institutscode Ländercode Regionalcode Kennzeichnung der Filiale Jänner 2009 Start der Truncation-Zahlungsanweisung November 2009 April 2012 bis Feb Start der SEPA Lastschrift und der SEPA Firmenlastschrift Ende der Bestellmöglichkeit für Inlandszahlscheine in der Raiffeisen Bankengruppe Salzburg SEPA Migration der nationalen Zahlungsverkehrsprodukte in der Euro-Zone Victoria - Fotolia.com bis Feb Migration der Inlandszahlscheine und Überweisungsbelege auf die SEPA Zahlungsanweisung August 2014 Ende der Übergangsfrist für Österreichische Zahlungsverkehrsformate und -belege 31. Okt Umstellung der Nicht-Euro-Zone auf SEPA 6 7

5 SEPA Produkte Die SEPA Produktpalette der Raiffeisen Bankengruppe Salzburg können Sie seit zu Ihrem unternehmerischen Vorteil nutzen. Raiffeisen SEPA Überweisung (SEPA Credit Transfer) Die Raiffeisen SEPA Überweisung ist ein vollautomatisiertes Zahlungsverkehrsprodukt für Inlands- und grenzüberschreitende Euro-Überweisungen. Produktmerkmale Maximale Überweisungsdauer (1 BA* bei elektronischer, 2 BA* bei beleghafter Beauftragung) Kein Betragslimit Standardisierte Zahlungsabwicklung Einheitliche Formate für nationale und grenzüberschreitende Zahlungen Verwendungszweck von 140 Zeichen Beleg Zahlungsanweisung Einheitlicher Rechtsrahmen Kein Entgeltabzug vom Ursprungsbetrag Keine zusätzlichen Kosten Dauerauftrag, periodischer Auftrag Der Dauerauftrag eignet sich insbesondere für regelmäßig wiederkehrende, gleichlautende Zahlungen, wie zum Beispiel Betriebskosten. Sie erteilen einmalig einen Auftrag, wir überweisen regelmäßig zum gewünschten Zeitpunkt. Diesen Service bieten wir selbstverständlich auch für wiederkehrende Überweisungen ins Ausland an. Sie können auch per Electronic Banking in ELBA-privat und ELBA-business mit MBS wiederkehrende Aufträge speichern und zu den vorher definierten Fälligkeiten absenden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, Daueraufträge zu erfassen, zu verwalten und zu löschen. Um eine schnelle und sichere Zahlung zu gewährleisten, beachten Sie bitte folgende Hinweise: 1. Wenn Sie per Hand ausfüllen, verwenden Sie bitte BLOCKBUCHSTABEN und schreiben Sie immer genau ein Zeichen pro Kästchen. 2. Verwenden Sie ausschließlich schwarze oder blaue Kugelschreiber bitte niemals rot schreiben! Beim Schreiben des Betrages bitte die Kästchen einhalten und das vorgegebene Komma beachten. Beim maschinellen Ausfüllen des Betrages setzen Sie bitte das Komma selbst. 4. Tragen Sie hier EmpfängerIn, IBAN und ggfls. BIC ein. Der Auftrag wird ausschließlich anhand IBAN/BIC des/der Empfänger/in ausgeführt. 3. Raiffeisen SEPA Lastschrift (SEPA Direct Debit Core) Mit der SEPA Lastschrift können Forderungen von Kunden im SEPA Raum einfach, schnell und kosteneffizient eingezogen werden. Produktmerkmale Der Geltungsbereich umfasst die Länder der EU-28, die EWR-Länder (Norwegen, Island und Liechtenstein), die Schweiz, Monaco und San Marino. Verpflichtende Teilnahme aller Banken im Euro-Raum; ab November 2014: alle Banken in den restlichen Ländern des SEPA Raumes Die Währung ist ausschließlich Euro Für Einzüge bei Verbrauchern und Unternehmen Der Zahlungsempfänger bestimmt den Fälligkeitstag (= Einzugstermin) Belastung und Gutschrift erfolgen mit Valuta Fälligkeitstag Fristenkonforme Beauftragung des Einzugs durch den Zahlungsempfänger in elektronischer Form: - bei Erst- bzw. Einmal-Einzügen 6 BA vor dem Fälligkeitstag** - bei wiederkehrenden Einzügen 3 BA vor dem Fälligkeitstag** IBAN und BIC werden als Merkmale zur Kontoidentifizierung verwendet Creditor-ID (Zahlungsempfängerkennung) und Mandatsreferenz dienen als eindeutige Kennzeichnung des Zahlungsempfängers und des Zahlungsvorganges Unterzeichnung des Mandats Benachrichtigung Empfänger an Zahlungspflichtigen (PreNotification) Früheste Übermittlung SDD an Bank des Zahlungspflichtigen Zahlungsempfänger (Creditor) muss das unterfertigte Mandat im Reklamationsfall übermitteln Rückgaberecht des Zahlungspflichtigen (ohne Angabe von Gründen) innerhalb von 56 Kalendertagen nach Abbuchung Vorteile für den Kunden Hohe Erreichbarkeit durch ein einheitliches Einzugsverfahren für Österreich und die restlichen Länder der SEPA Zone Es sind keine Konten im jeweiligen Land mehr erforderlich Der Zahlungsempfänger bestimmt den Einzugstermin und kann die Häufigkeit der Einzüge (in Abstimmung mit dem Bezogenen) variieren Die Einzüge sind einfach und kosteneffizient Eine automatisierte Rückrechnungs-Verarbeitung ist möglich Fristen Der Fälligkeitstag (Due Date) ist vom Einreicher zu definieren Belastung und Gutschrift erfolgen am Fälligkeitstag Einreich-Zyklen: - Vorabinformation Schuldner bis D-14 Kalendertage* - Einreichung frühestens D-14 Kalendertage möglich - 6 BA für Erst- oder Einmallastschriften (ONE-off s)** - 3 BA vor Fälligkeit für wiederkehrende Einzüge** - Die Rückgabefrist beträgt 56 Kalendertage bzw. 13 Monate (wenn kein Mandat vorliegt) SEPA Lastschriften sind nicht bei Sicht fällig, sondern im vorgeschriebenen Zeitablauf auszuführen. Späteste Übermittlung SDD an die Bank des Zahlungsempfängers zur Weiterleitung an die Bank des Zahlungspflichtigen bei Einmal- und Erstlastschriften Späteste Übermittlung SDD an die Bank des Zahlungsempfängers zur Weiterleitung an die Bank des Zahlungspflichtigen bei wiederkehrenden Lastschriften Belastung Zahlungspflichtiger Interbanksettlement Gutschrift beim Einzieher SEPA Zahlungsanweisung 5. Tragen Sie hier unbedingt Ihre eigene IBAN ein. Mit der neuen SEPA Zahlungsanweisung können von österreichischen Konten unter Angabe von IBAN - und international von IBAN und BIC - Euro-Überweisungen ins Inland (BLZ und Kontonummer reichen nicht!) D-14* D-6** D-3** Settlement, Debit & Due D+8 Wochen D+13 Monate und in alle übrigen europäischen Länder des SEPA Raumes mögliche Rückweisung mögliche Rückbelastung: - ohne Angabe von Gründen bis 8 Wochen beauftragt werden. Die SEPA Zahlungsanweisung löst die - bei nicht autorisierten SDD (kein Mandat) bis 13 Monate bestehenden Zahl- und Erlagscheine, Überweisungen und EU-Standardüberweisungen am ab. * Abweichende Vereinbarungen mit den Zahlungspflichtigen sind möglich * BA=Bankarbeitstag(e) ** Inklusive Cut-Off-Zeiten 8 9

6 Raiffeisen SEPA Lastschrift Cor1 (SEPA Direct Debit Cor1) Mit der SEPA Lastschrift können Forderungen von Kunden im SEPA Raum einfach, schnell und kosteneffizient eingezogen werden. Produktmerkmale Optionale Teilnahme der Banken des SEPA Raumes ELBA unterstützt die Raiffeisen SEPA Lastschrift Cor1 ab Version 5.7 Die Währung ist ausschließlich Euro Für Einzüge bei Verbrauchern und Unternehmen Der Zahlungsempfänger bestimmt den Fälligkeitstag (= Einzugstermin) Belastung und Gutschrift erfolgen mit Valuta Fälligkeitstag Fristenkonforme Beauftragung des Einzugs durch den Zahlungsempfänger in elektronischer Form: - bei Erst- bzw. Einmal-Einzügen 2 BA vor dem Fälligkeitstag** - bei wiederkehrenden Einzügen 2 BA vor dem Fälligkeitstag** IBAN und BIC werden als Merkmale zur Kontoidentifizierung verwendet Creditor-ID (Zahlungsempfängerkennung) und Mandatsreferenz dienen als eindeutige Kennzeichnung des Zahlungsempfängers und des Zahlungsvorganges Zahlungsempfänger (Creditor) muss das unterfertigte Mandat im Reklamationsfall übermitteln Rückgaberecht des Zahlungspflichtigen (ohne Angabe von Gründen) innerhalb von 56 Kalendertagen nach Abbuchung Vorteile für den Kunden Verkürzte Einreichfristen Der Zahlungsempfänger bestimmt den Einzugstermin und kann die Häufigkeit der Einzüge (in Abstimmung mit dem Bezogenen) variieren Die Einzüge sind einfach und kosteneffizient Eine automatisierte Rückrechnungs-Verarbeitung ist möglich Fristen Der Fälligkeitstag (Due Date) ist vom Einreicher zu definieren Belastung und Gutschrift erfolgen am Fälligkeitstag Einreich-Zyklen: - Vorabinformation Schuldner bis D-14 Kalendertage* - Einreichung frühestens D-14 Kalendertage möglich - 2 BA für Erst- oder Einmallastschriften (ONE-off s)** - 2 BA vor Fälligkeit für wiederkehrende Einzüge** - Die Rückgabefrist beträgt 56 Kalendertage bzw. 13 Monate (wenn kein Mandat vorliegt) SEPA Lastschriften sind nicht bei Sicht fällig, sondern im vorgeschriebenen Zeitablauf auszuführen. Raiffeisen SEPA Firmenlastschrift (SEPA Direct Debit B2B) Zusätzlich zur SEPA Lastschrift bieten wir für Unternehmen ein speziell auf deren Bedürfnisse abgestimmtes Produkt die SEPA Firmenlastschrift an. Mit dem SEPA Direct Debit B2B können Unternehmen als Empfänger von Zahlungen anderer Unternehmen im SEPA Raum offene Forderungen einziehen. Diese Einzüge sind final, d.h. der Zahlungspflichtige kann gegen die Belastung keinen Einspruch erheben. Produktmerkmale Der Geltungsbereich umfasst die teilnehmenden Banken in den Ländern der EU-28, der EWR-Länder (Norwegen, Island und Liechtenstein) sowie der Schweiz, Monaco und San Marino Die Teilnahme der Banken ist optional, die Erreichbarkeit der Banken für den SEPA Direct Debit B2B kann auf der Homepage des EPC geprüft werden (Link Seite 26) Die Währung ist ausschließlich Euro Die SEPA Firmenlastschrift gilt nur für Einzüge zwischen Unternehmen Der Zahlungsempfänger bestimmt den Fälligkeitstag (= Einzugstermin) Die Gutschrift für den Zahlungsempfänger erfolgt mit Valuta Fälligkeitstag Beauftragung des Einzugs durch den Zahlungsempfänger in elektronischer Form 2 BA vor dem Fälligkeitstag** IBAN und BIC werden als Merkmale zur Kontoidentifizierung verwendet Zahlungspflichtiger (Debitor) muss das unterfertigte Mandat seiner Bank übermitteln Vorteile für den Kunden Es ist keine Rückrechnung auf Kundenwunsch nach Kontobelastung möglich Es sind keine Konten im jeweiligen Land mehr erforderlich Der Zahlungsempfänger bestimmt den Einzugstermin und kann die Häufigkeit der Einzüge (in Abstimmung mit dem Bezogenen) variieren Die Einzüge sind einfach und kosteneffizient Fristen Der Fälligkeitstag (Due Date) ist vom Einreicher zu definieren Belastung und Gutschrift erfolgen am Fälligkeitstag Einreich-Zyklen: - Vorabinformation Schuldner bis D-14 Kalendertage* - Einreichung frühestens D-14 Kalendertage möglich - 2 BA für Erst-, Einmallastschriften (ONE-off s)** und für wiederkehrende Einzüge** - Die Rückgabefrist beträgt 13 Monate, wenn kein Mandat vorliegt SEPA Lastschriften sind nicht bei Sicht fällig, sondern im vorgeschriebenen Zeitablauf auszuführen. Unterzeichnung des Mandats Benachrichtigung Empfänger an Zahlungspflichtigen (PreNotification) Früheste Übermittlung SDD an Bank des Zahlungspflichtigen Unterzeichnung des Mandats Benachrichtigung Empfänger an Zahlungspflichtigen (PreNotification) Früheste Übermittlung SDD an Bank des Zahlungspflichtigen Späteste Übermittlung SDD an die Bank des Zahlungsempfängers zur Weiterleitung an die Bank des Zahlungspflichtigen bei Einmal- und Erstlastschriften sowie bei wiederkehrenden Lastschriften Belastung Zahlungspflichtiger Interbanksettlement Gutschrift beim Einzieher Späteste Übermittlung SDD an die Bank des Zahlungsempfängers zur Weiterleitung an die Bank des Zahlungspflichtigen bei Einmal- und Erstlastschriften sowie bei wiederkehrenden Lastschriften Belastung Zahlungspflichtiger Interbanksettlement Gutschrift beim Einzieher D-14* D-2** Settlement, Debit & Due mögliche Rückweisung * Abweichende Vereinbarungen mit den Zahlungspflichtigen sind möglich ** Inklusive Cut-Off-Zeiten D+8 Wochen D+13 Monate mögliche Rückbelastung: - ohne Angabe von Gründen bis 8 Wochen - bei nicht autorisierten SDD (kein Mandat) bis 13 Monate D-14* D-2** Settlement, Debit & Due mögliche Rückweisung * Abweichende Vereinbarungen mit den Zahlungspflichtigen sind möglich ** Inklusive Cut-Off-Zeiten D+13 Monate mögliche Rückbelastung: - bei nicht autorisierten SDD (kein Mandat) bis 13 Monate 10 11

7 Mandatsgestaltung Raiffeisen SEPA Lastschrift/Cor1 (SEPA Direct Debit Core/Cor1) Mandatsgestaltung Ein SEPA Lastschrift-Mandat kann sowohl als eigenes Mandat gestaltet werden als auch als Bestandteil eines Bestellformulars etc. Mandatssprache und Mandatstext Das Mandat muss für die Verwendung in Österreich in deutscher Sprache verfasst sein. Für die Verwendung bei grenzüberschreitenden Lastschriften sind jeweils die Landessprachen zu verwenden. Im Zweifelsfall muss zusätzlich die englische Version verwendet werden. Die unter dem Absatz Textierung des SEPA Mandats auf der nächsten Seite beschriebenen, verpflichtenden Mandats- * Derzeit empfehlen wir max. 12 Stellen numerisch zu verwenden texte stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne auch in den Sprachen der verschiedenen SEPA Länder zur Verfügung (oder unter Mandatsreferenz Die Mandatsreferenz ist eine eindeutige, frei zu wählende Nummer zur Identifikation des Mandats (max. 35 Stellen alphanumerisch*). Verwenden Sie nur die erlaubten Zeichen laut Vereinbarung. Je Basisvertrag sollte ein Mandat ausgestellt werden. Bestandteile des Mandatsformulars Jedes SEPA Lastschrift-Mandat umfasst folgende Bestandteile, von denen einige verpflichtend anzugeben sind, andere optional verwendet werden können: Eigenes Formular Kombiniertes Formular Header SEPA Lastschrift-Mandat / SEPA Firmenlastschrift-Mandat verpflichtend verpflichtend Titel Mandatsreferenz optional optional 1 Name des Zahlungspflichtigen verpflichtend verpflichtend 2 Anschrift des Zahlungspflichtigen Straße und Hausnummer verpflichtend verpflichtend 3 Postleitzahl und Ort verpflichtend verpflichtend 4 Land verpflichtend verpflichtend 5 IBAN des Zahlungspflichtigen verpflichtend verpflichtend 5 BIC der Bank des Zahlungspflichtigen verpflichtend verpflichtend 7 Name des Zahlungsempfängers verpflichtend verpflichtend 8 Creditor-ID verpflichtend verpflichtend 9 Straße und Hausnummer verpflichtend verpflichtend 10 Postleitzahl und Ort verpflichtend verpflichtend 11 Land verpflichtend verpflichtend 12 Zahlungsart (einmalig, wiederkehrend) verpflichtend verpflichtend 13 Ort und Datum der Unterschrift(en) Unterschrift(en) des Zahlungspflichtigen verpflichtend verpflichtend 14 Identifikationsnummer des Zahlungspflichtigen optional optional 15 Vertragspartner des Zahlungsempfängers optional optional 16 Identifikationsnummer des Vertragspartners des Zahlungsempfängers optional optional 17 Name des Vertragspartners des Zahlungspflichtigen optional optional 18 Identifikationsnummer des Vertragspartners des Zahlungspflichtigen optional optional 19 Referenz des zugrunde liegenden Vertrages optional optional 20 Vertragsbezeichnung / Zweck optional optional Textierung des SEPA Lastschrift-Mandats Zur Textierung des SEPA Lastschrift-Mandats ist am Formular folgende Textierung zu verwenden: Ich ermächtige / Wir ermächtigen (Name des Zahlungsempfängers), Zahlungen von meinem / unserem Konto mittels SEPA Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein / weisen wir unser Kreditinstitut an, die von (Name des Zahlungsempfängers) auf mein / unser Konto gezogenen SEPA Lastschriften einzulösen. Ich kann / Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Mandatsmigration Bestehende Einzugsermächtigungen und Abbuchungsaufträge können weiter verwendet werden, wenn diese dem Zahlungsempfänger unterschrieben vorliegen. Die Zahlungspflichtigen sind über den Umstieg auf die SEPA Lastschrift schriftlich zu informieren. Raiffeisen SEPA Firmenlastschrift (SEPA Direct Debit B2B) Mandatsgestaltung Ein SEPA Firmenlastschrift-Mandat kann sowohl als eigenes Mandat als auch als Bestandteil eines Bestellformulars etc. gestaltet werden. Mandatssprache und Mandatstext Das SEPA Firmenlastschrift-Mandat muss für die Verwendung in Österreich in deutscher Sprache verfasst sein. Für die Verwendung bei grenzüberschreitenden SEPA Firmenlastschriften sind jeweils die Landessprachen zu verwenden. Im Zweifelsfall muss zusätzlich die englische Version verwendet werden. Die unter dem Absatz Textierung des SEPA Firmenlastschrift-Mandats beschriebenen, verpflichtenden Mandatstexte stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne auch in den Sprachen der verschiedenen SEPA Länder zur Verfügung. Mandatsreferenz Die Mandatsreferenz ist eine eindeutige, frei zu wählende Nummer zur Identifikation des Mandats (max. 35 Stellen alphanumerisch*). * Derzeit empfehlen wir max. 12 Stellen numerisch zu verwenden Bestandteile des Mandatsformulars Jedes SEPA Firmenlastschrift-Mandat umfasst 20 Bestandteile, von denen einige verpflichtend anzugeben sind, andere optional verwendet werden können. Details dazu entnehmen Sie der Tabelle auf Seite 12. Textierung des SEPA Firmenlastschrift-Mandats Zur Textierung des SEPA Firmenlastschrift-Mandats ist am Formular folgende Textierung zu verwenden: Ich ermächtige / Wir ermächtigen (Name des Zahlungsempfängers), Zahlungen von meinem / unserem Konto mittels SEPA B2B Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein / weisen wir unser Kreditinstitut an, die von (Name des Zahlungsempfängers) auf mein / unser Konto gezogenen SEPA B2B Lastschriften einzulösen. Hinweis: Dieses SEPA B2B-Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von SEPA B2B-Lastschriften, die auf Konten von Unternehmen gezogen sind. Ich bin (wir sind) nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Ich bin (Wir sind) berechtigt, mein (unser) Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, SEPA B2B-Lastschriften nicht einzulösen. Mandatsmigration SEPA Firmenlastschrift-Mandate sind neu einzuholen und bei der Bank des Zahlungspflichtigen zu hinterlegen. Eine Migration bestehender Mandate aus nationalen Verfahren ist nicht möglich. Creditor-ID Rahmenbedingungen Das SEPA Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit SDD), welches im November 2009 in Österreich eingeführt wurde, sieht die verpflichtende Mitgabe einer Identifizierung des Lastschrifteinreichers (Creditor Identifikation, CID) mit jeder Lastschrift vor. In Verbindung mit der vom Lastschrifteinreicher (Creditor) vergebenen und gleichfalls mitzugebenden Mandatsreferenznummer ergibt sich eine eindeutige Identifizierbarkeit eines Mandats, so dass der Lastschriftbezogene (Debitor) eine Mandatsprüfung vornehmen kann. Da es in Österreich bisher kein nationales Kennzeichen gab, musste ein solches neu eingeführt werden. In Abstimmung mit allen österreichischen Banken übernimmt die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) die zentrale Ausgabe und Verwaltung der Creditor-ID s. Die Creditor-ID-Datenbank kann seit dem 26. Juni 2009 im Echtbetrieb genutzt werden

8 Grundsätzliches Die Creditor-ID dient der eindeutigen Identifizierung des Creditors und in Verbindung mit der Mandatsreferenz auch der Kennzeichnung des Mandats. Sie ist aber keinesfalls ein Gütesiegel der OeNB hinsichtlich der Bonität oder Zuverlässigkeit des Lastschrifteinreichers und stellt auch keine formelle Zulassung zum SEPA Lastschriftverfahren dar. Der Antrag für eine CID darf ausschließlich durch die Hausbank des Creditors gestellt werden. Eine direkte Beantragung durch den Creditor bei der OeNB ist nicht möglich. Die Zulassung zum Lastschriftverfahren erfolgt ebenfalls durch die Hausbank des Lastschrifteinreichers. Die Überprüfung der eingereichten Daten im Zuge der Antragstellung muss durch das beantragende Finanzinstitut erfolgen. Im Rahmen der Zahlungsabwicklung erfolgt keine Plausibilisierung der im Datensatz angegebenen CID gegen die Datenbestände der OeNB. Die Creditor-ID ist zwar verpflichtend im Datensatz des SEPA Direct Debit (SDD) mitzugeben, die in die SDD-Abwicklung einbezogenen Banken (Debitor Bank, Creditor Bank, zwischengeschaltete Institute) sind jedoch zu keinen über die Berechnung der Prüfziffer hinausgehenden Validierungen verpflichtet. Vergabeprozess Der zuständige Sachbearbeiter der Hausbank des Creditors startet den Vergabeprozess, welcher über ein elektronisches Verfahren via Internet durchgeführt wird. Bei eingetragenen Unternehmen erfolgt die Vergabe der Creditor-ID vollautomatisiert. Bei jenen Antragstellern, die nicht im Firmenbuch eingetragen sind, wird die Creditor-ID erst nach entsprechender Überprüfung der im Rahmen der Antragstellung übermittelten Daten seitens der OeNB vergeben. Die vergebene Creditor-ID wird der antragstellenden Bank per mitgeteilt, eine Kopie dieser Mitteilung ist dem Creditor auszuhändigen. Im Falle eines Wechsels der Hausbank bleibt die Creditor-ID bestehen und die neue Hausbank kann vom Creditor mittels der oben erwähnten Kopie über die bestehende Creditor-ID informiert werden. Aufbau der österreichischen Creditor-ID Im Rahmen der Vorgaben des European Payments Council (EPC) sowie basierend auf einer Vereinbarung im Austrian Payment Council (APC) hat die Creditor-ID in Österreich eine Gesamtlänge von 18 Stellen (fix) mit folgendem Aufbau: Inhalt ISO-Ländercode Prüfziffer Business Area Code Nationales Identifikationsmerkmal Format Bemerkungen zweistellig, alphanumerisch nur Großbuchstaben: immer Konstante AT AT 02 ZZZ zweistellig, numerisch verwendet wird der gleiche Algorithmus wie bei der IBAN; wird aus den Stellen 1 2 sowie 8 18 errechnet dreistellig, alphanumerisch wird bei Ausgabe immer mit der Konstanten ZZZ belegt und kann vom Antragsteller z. B. zur Kennzeichnung einzelner Geschäftsbereiche beliebig durch alphanumerische Zeichen ersetzt werden; wird nicht in die Prüfzifferberechnung einbezogen elfstellig, numerisch erste Stelle: Konstante 0 Stellen 2-11: fortlaufende Nummerierung beginnend mit 1 ; mit führenden Nullen auf 11-stelliges nationales Identifikationsmerkmal erweitert Die 34 SEPA Teilnehmerstaaten IBAN weltweit (Auswahl) Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Kroatien Lettland Liechtenstein Litauen Luxemburg Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien San Marino Schweden Schweiz Slowakei Slowenien Spanien Tschechien Ungarn Zypern Land Länge Beispiel einer IBAN SEPA Andorra 24 AD Belgien 16 BE Bosnien Herzegowina 20 BA Bulgarien 22 BG80 BNBG Dänemark 18 DK Deutschland 22 DE Estland 20 EE Färöer Inseln 18 FO Finnland 18 FI Frankreich 27 FR M Gibraltar 23 GI75 NWBK Griechenland 27 GR Grönland 18 GL Großbritannien 22 GB29 NWBK Irland 22 IE29 AIBK Island 26 IS Italien 27 IT60 X Kroatien 21 HR Lettland 21 LV80 BANK Liechtenstein 21 LI A A Litauen 20 LT Luxemburg 20 LU Malta 31 MT84 MALT MTLC AST0 01S Mauritius 30 MU56 BOMM

9 Land Länge Beispiel einer IBAN SEPA Marco Fotolia.com Mazedonien 19 MK Monaco 27 MC M Montenegro 22 ME Niederlande 18 NL91 ABNA Norwegen 15 NO Österreich 20 AT Polen 28 PL Portugal 25 PT Rumänien 24 RO49 AAAA 1B San Marino 27 SM62 Y Schweden 24 SE Schweiz 21 CH Serbien 22 RS Slowakei 24 SK Slowenien 19 SI Spanien 24 ES Tschechien 24 CZ Tunesien 24 TN FAQs zu SEPA Victoria - Fotolia.com Türkei 26 TR Ungarn 28 HU Zypern 28 CY Was ist SEPA? Geschichte Mit dem Start der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) sowie der Einführung des Euro als gemeinsame Währung wurde der Grundstein für die Single Euro Payments Area (SEPA) gelegt. Die Vision von SEPA verfolgt das ambitionierte Ziel, eine integrierte europäische Zahlungsverkehrslandschaft zu schaffen. Die Vision eines einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraumes wurde in der sogenannten Lisbon Summit 2000 von den europäischen Politikern vor allem der Europäischen Kommission sowie von Lobby Groups wie z.b. Globals Banks, Konsumentenschutzverbänden etc. ins Leben gerufen. Ziel ist, die EU zur führenden Region der Welt in den verschiedensten Bereichen voranzutreiben. SEPA ist ein gemeinsames Projekt der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank und der europäischen Banken (European Payments Council). Ziel Zweck von SEPA ist die vollständige Ablöse der nationalen Instrumente und Verfahren. Alle Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen innerhalb der SEPA Zone können auf die gleiche effiziente und kostengünstige Weise wie nationale Zahlungen abgewickelt werden. Payment Services Directive (PSD) Die PSD stellt den rechtlichen Rahmen für SEPA (ganz speziell für das neue europäische Lastschriftverfahren) dar und formuliert die Bedingungen zur Schaffung eines einheitlichen Zahlungsverkehrsraumes in Europa. Es handelt sich um eine Richtlinie der EU, die von den Mitgliedsstaaten bis November 2009 in nationales Recht umzusetzen war. Die Richtlinie stellt eine Mindestanforderung dar, die von der nationalen Gesetzgebung noch enger ausgelegt werden kann. In Österreich wurden die Vorgaben dieser EU-Richtlinie im Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) umgesetzt, das mit 1. November 2009 in Kraft trat. Dies ist auch der Grund, warum das neue europäische Lastschriftverfahren als neues Zahlungsverkehrsprodukt erst seit November 2009 zur Verfügung steht. Die Payment Services Directive (PSD) regelt die verschiedensten Rechte und Pflichten aller am Zahlungsverkehr Beteiligten (z.b. Ausführungszeiten, Valutierungsvorschriften etc.)

10 Anhang Änderungen Neue innovative Zahlungsverkehrslösungen für nationale und internationale Zahlungen wurden im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen aus der PSD vom EPC (European Payments Council) erarbeitet. Bedingt durch die SEPA Umstellung haben sich Belege, Datenformate und Produkte geändert: ALT NEU Format EDIFACT XML Welche Länder nehmen an SEPA teil? SEPA umfasst die 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, d.h. Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, und Zypern. Darüber hinaus nehmen auch die Länder Island, Liechtenstein, Norwegen sowie die Schweiz, Monaco und San Marino teil. Somit umfasst SEPA 34 europäische Staaten. Änderungen in meiner Buchhaltung Um die SEPA Produkte nutzen zu können, sind sowohl bei den Banken als auch beim Kunden einige organisatorische Anpassungen vorzunehmen. So müssen z.b. EDV-Systeme den neuen Verfahren (XML-Format) und Datenbanken den veränderten Anforderungen angepasst werden. Wie umfangreich die Auswirkungen sein werden, hängt von den Definitionen der neuen Produkte und Formate ab. Änderungen bei den Spesen Bei jenen Zahlungen, die jetzt der EU-Verordnung Nr. 924/2009 (in der der Grundsatz gleicher Gebühren für grenzüberschreitende und für vergleichbare inländische Zahlungen innerhalb der EU festgelegt wurde) unterliegen, gibt es auch unter SEPA keine Preisunterschiede zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen. Wo bekomme ich SEPA Unterstützung? Belege Produkt Lastschrift Produkt Überweisung Zahlschein / Erlagschein Lastschrift / Einzugsermächtigung Inlands- bzw. EU-Überweisung Zahlungsanweisung SEPA Lastschrift / SEPA Firmenlastschrift SEPA Überweisung Welche neuen Produkte werden angeboten? Raiffeisen SEPA Überweisung (SCT) Raiffeisen SEPA Eilüberweisung Raiffeisen SEPA Lastschrift (SDD Core) Raiffeisen SEPA Lastschrift Cor1 (SDD Cor1) Raiffeisen SEPA Firmenlastschrift (SDD B2B) Für detaillierte Produktbeschreibungen stellen wir Ihnen gerne unsere Produktblätter zur Verfügung. SEPA Kartenzahlungen SEPA Kartenzahlungen werden gemäß einer Reihe von Grundsätzen abgewickelt, an die sich Kartenausgeber, Acquirer, Kartensysteme und Betreiber anpassen müssen. Diese Grundsätze wurden vom EPC entwickelt und werden als Rahmenwerk für die Abwicklung von SEPA Kartenzahlungen bezeichnet. Eigenschaften der SEPA Kartenzahlungen Karteninhaber können mit einer Karte überall im Euro- Währungsgebiet bezahlen (lediglich eingeschränkt durch die Akzeptanz der Kartenmarke durch die Händler). Karteninhaber und Händler können überall im Euro-Raum Kartenzahlungen in gleicher Art und Weise veranlassen bzw. entgegennehmen. Kartenprozessoren werden miteinander in Wettbewerb treten und ihre Dienstleistungen überall im Euro-Raum anbieten können; infolgedessen wird der Markt für die Verarbeitung von Kartenzahlungen wettbewerbsfähiger, verlässlicher und kosteneffizienter. Weiters zählen die französischen Überseegebiete Französisch Guyana, Guadeloupe, Martinique, Réunion, St. Pierre & Miquelon und Mayotte, das britische Überseegebiet Gibraltar, die Kanarischen Inseln, die Exklaven Ceuta und Melilla sowie die portugisischen Azoren zum SEPA Raum. Änderungen für Kunden Für Privatkunden Konsumenten benötigen nur noch ein einziges Konto bei ihrer Raiffeisenbank. Von diesem Konto aus können sie dann alle Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen im europäischen Binnenmarkt auf die gleiche effiziente Weise wie die Zahlungen im Inland abwickeln. Beispiele: Miete für im Ausland studierende Kinder oder Urlaubsunterkunft, Rechnungen von europäischen Unternehmen wie Mobilfunkanbietern, Versicherungs- und Versorgungsunternehmen. Personen, die nicht nur in ihrem Heimatland leben, arbeiten oder studieren, benötigen neben dem Konto bei ihrer Hausbank kein zusätzliches Konto im Ausland mehr. Die Verwendung von Zahlungskarten ist effizienter, da die selbe Karte für alle Euro-Zahlungen verwendet werden kann. Für Unternehmen Die neuen Verfahren bieten insbesondere kleineren und mittelständischen Unternehmen die Chance zur Erschließung neuer Beschaffungs- und Absatzmärkte im europäischen Ausland. Zudem ist SEPA die Chance für eine weitere Modernisierung der Zahlungsverkehrsabwicklung, wenn z.b. Zahlungsvorgänge und internes Rechnungswesen noch besser verzahnt werden. Einheitliche Daten für alle europäischen Geschäftspartner. Egal, ob im Inland oder Ausland - die Stammdaten wie IBAN und BIC sind einheitlich. Durch diese identische Nutzung minimiert sich der Aufwand in der Kundenverwaltung. Mit ELBA, ELBA-internet bzw. MultiCash (ggfls. SEPA Modul erforderlich) sind unsere Kunden automatisch SEPA ready. Kunden die SEPA Produkte beauftragen möchten, können mit der aktuellen Version des Electronic Banking- Produktes an SEPA teilnehmen. Zur Einreichung von SEPA Lastschriften (Core/Cor1/B2B) sind die entsprechenden Vereinbarungen mit der Bank erforderlich. SEPA Formate Vor dem Hintergrund der angestrebten automatisierten Verarbeitung (Straight Through Processing) hat das European Payments Council (EPC) für das zu verwendende Datenformat zur Einreichung von beleglosen SEPA Überweisungen und SEPA Lastschriften eine europaweit einheitliche Empfehlung erarbeitet. Dieses so genannte SEPA Datenformat basiert auf dem Standard UNIFI (ISO 20022). Für eine effiziente Nutzung innerhalb der EU wurden Einschränkungen an ISO vorgenommen, welche durch das EPC im Dezember 2006 verabschiedet wurden. Während die Implementation Guidelines die Datenformate für den Interbankenzahlungsverkehr (pacs-nachrichtentypen) verbindlich festlegen, haben die Spezifikationen für die Kunde-Bank-Schnittstelle (pain-nachrichtentypen) nur empfehlenden Charakter. Die genauen Format-Spezifikationen der Kunde-Bank-Nachrichten für Österreich stehen auf zur Verfügung. Änderungen bei meinen Kosten Die EU-Richtlinie (PSD) sieht vor, die Entgeltverrechnung für den Kunden geändert darzustellen. In diesem Zusammenhang gilt der österreichische Standard - gleich wie bei den bestehenden EU-Standardüberweisungen - für alle SEPA Transaktionen. D.h. kein Entgeltabzug durch Zwischenbanken vom Überweisungsbetrag. Ihr Raiffeisen Berater informiert Sie gerne näher zum Thema SEPA und übermittelt Ihnen die detaillierten Produktinformationen. Auf offizieller Ebene erhalten Sie zusätzlich folgende Informationen: Die österreichische Studiengesellschaft für Zusammenarbeit im Zahlungsverkehr veröffentlicht die XML-Formatbeschreibungen für SEPA: Die Europäische Zentralbank stellt auf ihrer Homepage diverse SEPA Informationen zur Verfügung: European Payments Council: Austrian Payments Council: Oesterreichische Nationalbank:

11 Anhang Wie lange dauert eine SEPA Überweisung? Die Dauer einer SEPA Überweisung, von der Verarbeitung bei der Auftraggeberbank bis zur Verfügbarkeit für den Empfänger, ist genau geregelt und darf maximal: für elektronische Aufträge einen Bankwerktag für beleghafte Aufträge zwei Bankwerktage betragen. Gibt es ein SEPA Nachfolgeprodukt für den Retourdatenträger (CREMUL/DEBMUL)? Ja, es gibt auch einen XML-Standard für den Retourdatenträger. Über die Befüllungsregeln dieser sogenannten camt- Nachrichten informiert Sie Ihr Kundenberater gerne. Können bei SEPA Zahlungen auch Geschäftsvorfallcodes (z.b. SAL für Löhne) angeliefert werden? RRF - Fotolia.com Gibt es Änderungen bei den Kontoauszügen? Die Inhalte des Papierauszuges werden an die SEPA Informationen angepasst. Es ist gewährleistet, dass alle relevanten Informationen am Kontoauszug zur Verfügung gestellt werden. Gibt es neue Belege / Drucksorten / Ausfüllhilfen? Für die SEPA Überweisung gibt es den Beleg Zahlungsanweisung, der seit Jänner 2008 zur Verfügung steht und die nationalen Zahlungsbelege Zahlschein/Erlagschein, Überweisung und EU-Standardüberweisung bis Februar 2014 abgelöst hat (Übergangsfrist siehe Seite 5). SEPA Lastschriften können ausschließlich über Electronic Banking bei Banken eingereicht werden, es gibt keinen Beleg. Für das vorab zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen abzuschließende Mandat wird es keine einheitliche deutschsprachige Drucksorte geben. Es sind jedoch bestimmte Mindestbestandteile bei der Mandatsgestaltung zu beachten (siehe Seite 12). Ist für SEPA Überweisungen innerhalb Österreichs auch der BIC erforderlich? Nein, innerhalb Österreichs reicht die IBAN alleine aus, um den Empfänger einer SEPA Überweisung zu kennzeichnen, der BIC kann aber zusätzlich angegeben werden. Ja, im SEPA Datenformat ist dafür das Feld Local Instrument vorgesehen. Gehaltszahlungen werden künftig mit SALA gekennzeichnet. Woher bekomme ich eine Creditor-ID? In Österreich wird die Creditor-ID von der OeNB im Auftrag der Banken vergeben. Die Bestellung erfolgt formlos über Ihren Kundenberater. Wie kann ich bei der Umstellung auf SEPA in meiner Kundendatenbank am effizientesten die erforderlichen Mandatsreferenzen ergänzen? Am einfachsten verwenden Sie eine vorhandene Referenz als Mandatsreferenz (z.b. Kundennummer, Vertragsnummer, Abo-Nummer, Versicherungsnummer etc.) oder Sie vergeben eine neue Referenznummer in einem eigenen Feld. Vorhandene Daten sollten aber jedenfalls geprüft werden, ob alle für eine Auftragsweiterleitung notwendigen Mandatsdaten vorliegen bzw. ergänzt werden können (z.b. Datum der Ausstellung des Mandats etc.). Adam Gryko - Fotolia.com Glossar A Abbuchungsauftrag Schriftlicher Auftrag eines Zahlungspflichtigen an seine Bank, künftig alle Lastschriften von einem bestimmten Gläubiger einzulösen. Diese Auftragsform ist vor allem bei regelmäßigen Zahlungen mit schwankenden Summen interessant. Der Abbuchungsauftrag ist durch SEPA hinfällig (siehe Mandat Seite 12). Abbuchungsverfahren Lastschrift(einzugs)verkehr oder Lastschriftverfahren: Ermächtigungs- und Abbuchungsverfahren. Das Abbuchungsverfahren wurde durch SDD abgelöst. ANSI American National Standards Institute Gremium, das in den USA nationale Normen entwickelt. AOS Additional Optional Services Jener Freiraum, der über die EPC-Standardisierung hinaus den Banken zur Verfügung steht, um spezielle Dienste außerhalb der paneuropäischen Norm anzubieten. APC Das Austrian Payments Council haben die österreichischen Kreditinstitute gemeinsam mit der Oesterreichischen Nationalbank, der Wirtschaftskammer Österreich / Sparte Bank und Versicherung und dem Verband Österreichischer Banken und Bankiers im Rahmen der bestehenden Kooperationsplattform der Banken, also der STUZZA GmbH gegründet. Das APC wurde unter dem Vorsitz der OeNB mit der Entwicklung und Umsetzung einheitlicher Standards für den europäischen Zahlungsverkehr betraut. Ziel ist die vollständige Integration des EU-Zahlungsverkehrsmarktes mit den zu erwartenden positiven Effekten auf Wettbewerb, Produktivität und Effizienz. AZV Auslandszahlungsverkehr, weiterhin relevant für Zahlungen außerhalb der SEPA Zone bzw. in Fremdwährung. B B2B Business to Business Die Geschäfte, die zwischen zwei Unternehmen und nicht zwischen einem Unternehmen und einem Endverbraucher abgewickelt werden

12 Anhang Bankenaufsicht Die laufende Geschäftstätigkeit der Banken wird überwacht, um Gläubigeransprüche gegenüber den Banken zu bewahren und die Funktionsfähigkeit des gesamten Kreditwesens und die der Währungspolitik zu garantieren. Clearing Durch Aufrechnung zwischen Mitgliedern eines bestimmten Teilnehmerkreises (insbes. Banken) vorgenommene bargeldlose Zahlung. Häufig auch im internationalen Verkehr in verschiedenen Währungen. F FATF Financial Action Task Force on Money Laundering Die FATF ist das wichtigste Gremium der internationalen Zusammenarbeit gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung und wurde 1989 in Paris gegründet. Ihre Hauptaufgabe ist es, Methoden der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung aufzudecken, Empfehlungen für wirksame Bankleitzahl (BLZ) E ECBS Numerischer Begriff, der eine Bank identifiziert. Gegenmaßnahmen zu entwickeln und die Politik zur Die Bankleitzahl ist Voraussetzung für eine European Committee for Banking Standards Geldwäschereibekämpfung und der Terrorismusfinanzierung auf internationaler Ebene mittels automatisierte Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Auf europäischer Ebene zuständiges Gremium für Die Bankleitzahl hat durch die SEPA Umstellung Standardisierungsfragen im Zahlungsverkehr. Minimalanforderungen zu vereinheitlichen. keine Bedeutung im IZV oder SEPA Zahlungsverkehr mehr. C BIC Business/Bank Identifier Code Der BIC ist ein 8 oder 11-stelliger alphanumerischer Schlüssel und identifiziert eine Bank, Filiale einer Bank oder eine sonstige Institution (siehe Seite 7). camt-nachrichten camt-nachrichten lösen die derzeit bestehenden MT94x-Nachrichten sowie den Retourdatenträger ab und stehen Ihnen in verschiedenen Ausprägungen zur Verfügung: camt Anwendung ersetzt camt.052 untertägiger Kontoauszug MT941/942 camt.053 abgeschlossener Kontoauszug MT940 camt.054 Retourdatenträger Cremul/Debmul cardtan Die cardtan ist das neue Autorisierungsverfahren im Electronic Banking Bereich. Das cardtan- Verfahren wurde gemeinsam mit der STUZZA, der Gesellschaft der österreichischen Banken für den Zahlungsverkehr, entwickelt. Zur Verwendung des cardtan-verfahrens benötigen Sie lediglich eine cardtan-fähige Maestrokarte (erkennbar am cardtan-logo auf der Rückseite) oder eine eigene TANCard und ein mobiles Kartenlesegerät, den cardtan-generator. Dieses innovative Verfahren bietet Ihnen größtmögliche Sicherheit. CID Creditor-ID Eindeutige Creditoren-Kennung für Zahlungen im SEPA Direct Debit (siehe Seite 13). EDIFACT Electronic Data Interchange For Administration, Commerce and Transport Ein umfangreicher Standard für die Codierung und Übermittlung von verschiedenen Geschäftsdokumenten. EDIFACT bzw. UN/EDIFACT wird von den Vereinten Nationen unterstützt; EDI ist der USamerikanische Standard. Der Standard ist vielseitig, die technischen Einrichtungen und Eingriffe in die Datenverarbeitung aber auch aufwendig. EDIFACT wir für Euro-Zahlungen innerhalb der SEPA Zone durch XML abgelöst. EPC Das European Payments Council ist eine Einrichtung der Kreditinstitute in der Europäischen Union. Vorrangiges Ziel ist die Verwirklichung des als Single Euro Payments Area (SEPA) bezeichneten einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums, das im Rahmen der Selbstregulierung möglichst ohne Eingriff des Gesetzgebers umgesetzt werden soll: eps e-payment Standard Der Electronic Payment Standard setzt direkt auf dem jeweiligen Online-Banking der Banken auf. Hierbei wird eine Verbindung zum Online-Banking- Portal des Kunden ausgewählt und er kann sich wie gewohnt mit seiner Benutzerkennung anmelden. eps Online-Überweisung Die eps Online-Überweisung ist eine einfache und sichere Bezahlmethode der österreichischen Banken für Einkäufe im Internet. G H FMA Die Finanzmarktaufsicht ist die unabhängige, weisungsfreie und integrierte Aufsichtsbehörde für den Finanzmarkt Österreich und als Anstalt öffentlichen Rechts eingerichtet. Ihr obliegt die Aufsicht über Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Pensionskassen, Mitarbeitervorsorgekassen, Investmentfonds, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, börsennotierte Gesellschaften sowie über die Wertpapierbörsen. Gläubiger ID (siehe Creditor-ID Seite 13) GSA Geldservice Austria GmbH Die laufende Bearbeitung und Qualitätskontrolle des Bargeldes im Umlauf erfolgt durch die GSA, eine 92-prozentige Tochter der OeNB (den Rest halten österreichische Banken). Im Durchschnitt werden die Banknoten im österreichischen Umlauf viermal jährlich durch die Hightech-Maschinen der GSA geprüft, hierbei kommen spezielle Technologien zur Erkennung von Fälschungen zum Einsatz. Somit gewährleistet die GSA im Auftrag der OeNB die hohe Qualität des österreichischen Bargeldumlaufs. HOAM.AT Home Account Module Austria Geschäftsbestimmungen, Girokontenverzeichnis, Bankleitzahlverzeichnis, Anträge und Unterlagen zur Notorganisation: I L IBAN International Bank Account Number Zur Rationalisierung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs wurde von der ISO (International Organization for Standardization) und dem ECBS die IBAN geschaffen. Die Darstellung herkömmlicher Kontonummern im standardisierten IBAN-Format wird in den kommenden Jahren die Erfassung, Weiterleitung und Verarbeitung von Zahlungsdaten im europäischen Umfeld erleichtern (siehe Seite 7). IZV Inlandszahlungsverkehr (national) Durch SEPA Produkte abgelöst. Lastschriftverfahren (national) Mit Einverständnis ihrer Kunden (Einzugsermächtigung) erteilten Firmen mit einer großen Zahl von Schuldnern (Versicherungen, Elektrizitätswerke) den Banken den Auftrag zur direkten Abbuchung der Beträge auf dem Konto des Schuldners. Die Übermittlung der Daten geschieht auf elektronischem Weg. Die nationalen Lastschriftverfahren wurden durch SDD abgelöst. M MBS Multi Bank Standard Es wurde 1997 von der STUZZA als Datenübertragungsstandard für Dateien im Electronic Banking in Österreich definiert und wird seither von allen österreichischen Banken im Rahmen des Multi Bank Standards (MBS) verwendet. Micro-Payments Online-Zahlung von Klein- und Kleinstbeträgen (meist im Cent-Bereich). MIF Multilateral Interchange Fee Die Interbankenentgelte der Kartenorganisationen

13 Anhang N NASO PIN-Code Settlement T TAN National Adherence Support Organisation Im Zuge der Einrichtung des SMC (Scheme Management Committee) im Rahmen des EPC müssen gewisse Funktionen und Aufgaben von der National Banking Community übernommen werden. In Österreich nimmt diese Agenden die STUZZA wahr. Netting Vereinbarte Aufrechnung von gegenseitigen Positionen oder Verpflichtungen von Geschäftspartnern oder Teilnehmern eines Zahlungssystems. Das Netting verringert die Zahl von Einzelpositionen oder -verpflichtungen. Das Netting kann verschiedene Formen annehmen, die beim Ausfall eines Teilnehmers in unterschiedlichem Ausmaß rechtlich durchsetzbar sind. O one-leg transaction Zahlungsvorgänge in bzw. aus der Europäischen Gemeinschaft, bei denen zumindest ein Zahlungsdienstleister im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ansässig ist. P Online-Banking Mittels Online-Banking (oder Electronic Banking) haben Sie über das Internet Zugriff auf Ihre Konten und Depots. PAYMUL Multiple Payment Order Diese Aufträge werden vom Kunden an seine Bank gesendet um Zahlungen zu veranlassen. PAYMUL ist per weitestgehend durch XML abgelöst worden. PEACH Pan European Automated Clearing House Ein System für grenzüberschreitende Zahlungen im Massenzahlungsverkehr. Phishing Aus Password und Fishing gebildete Bezeichnung, die das Ausspähen von Zugangsinformationen unter Zuhilfenahme psychologischer Tricks bezeichnet. In sogenannten Phishing-Mails wird beispielsweise behauptet, es gebe ein Problem mit der Bank und man müsse sein Passwort überprüfen. Der in der Mail genannte Link weist auf eine Seite, die der vorgeblichen Bankseite ähnelt, jedoch nur dem Sammeln der Zugangsinformationen dient. R S Die Abkürzung PIN steht für Personal Identification Number. Damit wird im Zahlungsverkehr jener (4-stellige) Code bezeichnet, den Sie für die Nutzung Ihrer Bankomatkarte benötigen. Der PIN für Electronik Banking-Produkte ist 5-stellig. PSD Die Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive) bildet die rechtliche Grundlage für die Schaffung eines EU-weiten Binnenmarkts für den Zahlungsverkehr. In Österreich wurde die PSD am 1. November 2009 mit dem neuen Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) in nationales Recht übernommen (siehe Seite 6). RTGS RTGS-System (Real Time Gross Settlement) Das RTGS-System ist ein Zahlungsverkehrssystem, in dem Zahlungsaufträge zum Zeitpunkt ihres Entstehens einzeln verarbeitet und unverzüglich abgewickelt werden. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes Echtzeitbruttosystem. SCT / CT SEPA Credit Transfer Single Euro Payments Area Überweisungen sind seit 28. Januar 2008 möglich. Unter sind alle Definitionen und Beschreibungen zu finden. Diese basieren auf dem Standard ISO SDD / DD SEPA Direct Debit Single Euro Payments Area Lastschriften sind seit 1. November 2009 nach Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht möglich. Unter sind alle Definitionen und Beschreibungen zu finden. Diese basieren auf dem Standard ISO SEPA Single Euro Payments Area SEPA ist der einheitliche europäische Zahlungsverkehrsraum. Die eigentliche Erfüllung des Zahlungsauftrags, das heißt die Überweisung der Zahlung von der Senderbank an die Empfängerbank. Diese Überweisung wird über eine zentrale Gegenpartei getätigt. Sie hat eine schuldbefreiende Wirkung auf den Zahlungsschuldner. smstan Die smstan ist ein Autorisierungsverfahren im Electronic Banking und unterstützt Sie durch größere Mobilität und mehr Sicherheit bei der Durchführung Ihrer täglichen Geldgeschäfte. STEP.AT Die OeNB bietet seit Juli 2007 eine für alle heimischen Banken offene, Drehscheibe für den Inlandszahlungsverkehr an. STEP2 Die EBA (Euro Banking Association) stellt mit dem System STEP2 den Kreditinstituten die technische Infrastruktur für die kostengünstige und schnelle Abwicklung von Überweisungen zur Verfügung. STP Straight Through Processing Im Bereich Zahlungsverkehr gebraucht für die automatisierte, durchgängige Verarbeitung von Zahlungen (d.h. vom Auftraggeber bis zum Begünstigten); die Abkürzung wird im Zusammenhang mit Wertschriften ebenfalls verwendet, hat dann aber nicht die gleiche Bedeutung. STUZZA Die Studiengesellschaft für Zusammenarbeit im Zahlungsverkehr ist seit 1991 Kooperationsplattform der größten österreichischen Kreditinstitute. Als Drehscheibe in der Weiterentwicklung des Zahlungsverkehrs schafft sie mittels Standardisierung und dem Einsatz neuer Methoden Kostensenkungen und Serviceverbesserungen. SWIFT Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications SWIFT ermöglicht den weltweiten Austausch von Zahlungsverkehrsnachrichten. Ü V Transaktionsnummer Diese dient zur Durchführung von Zahlungen per Online-Banking. TARGET Das Trans-European Automated Real-time Gross settlement Express Transfer System ist das europäische Zahlungsverkehrssystem für grenzüberschreitende Zahlungen. Die nationalen Systeme wurden miteinander verbunden, um eine einheitliche Plattform für grenzüberschreitende Euro-Zahlungen zu schaffen. Truncation Die Truncation ist eine spezielle Art der Gutschriftenverarbeitung, wobei der Originalbeleg in jenem Institut verbleibt, wo er ursprünglich eingereicht wurde. Im Gegensatz zu herkömmlichen Verfahren wird also weder der Beleg noch ein Image weitergeleitet, sondern lediglich die Daten der Codierzeile beziehungsweise der Zahlungsreferenz. Die weitergeleiteten Informationen entsprechen allen Anforderungen der Debitorenverarbeitung. two-leg transaction Zahlungsvorgänge innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, wobei beide Zahlungsdienstleister im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ansässig sind. Überweisung Übertragung von Geld von einem Konto auf ein anderes (bargeldlose Transaktionen). Verfüger Als Verfüger werden jene Personen bezeichnet, die das Recht zur Nutzung eines Kontos im Electronic Banking besitzen. Zu diesem Zweck besitzt jeder Verfüger eine PIN sowie Transaktionsnummern. W W3C Das World Wide Web Consortium ist ein internationales Konsortium, in dem Mitgliedsorganisationen, ein fest angestelltes Team und die Öffentlichkeit gemeinsam daran arbeiten, Web-Standards und Richtlinien zu entwickeln

14 Anhang X XML Extensible Markup Language Eine erweiterbare, textbasierte Meta-Auszeichnungssprache, die es ermöglicht, Daten derart zu beschreiben und zu strukturieren, dass diese zwischen einer Vielzahl von Anwendungen in unterschiedlichsten Hard- und Softwareumgebungen ausgetauscht werden können. Zahlungsinstitute Zahlungsinstitute sind durch die Finanzmarktaufsicht konzessionierte Dienstleister, welche die im ZaDiG definierten Zahlungsdienste erbringen dürfen. Zahlungssystem Oberbegriff für Systeme zur Wahrnehmung von Zahlungsverkehrsaufgaben. Z XSD Scheme Defintion Das XML-Schema ist eine Empfehlung des W3C zum Definieren von Strukturen für XML-Dokumente. Die Homepage bietet alle Definitionen und Beschreibungen zu allen XML-Techniken. XSL Extensible Stylesheet Language XSL ist eine in XML notierte Familie von Transformationssprachen zur Definition von Layouts für XML-Dokumente. Die Homepage bietet alle Definitionen und Beschreibungen zu allen XML-Techniken. ZaDiG Das Zahlungsdienstegesetz ist die Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie der EU (PSD) in nationales Recht. Mit Inkrafttreten des ZaDiG wurden das Bankwesengesetz, das Fern-Finanzdienstleistungs- Gesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert und das Überweisungsgesetz aufgehoben. Das ZaDiG ist am 1. November 2009 in Kraft getreten (Siehe Seite 6). Zahlungsverkehr Man unterscheidet generell zwischen barem und unbarem Zahlungsverkehr. Der Zahlungsverkehr in bar beschreibt die Zahlung in Banknoten und Münzen, mit denen die Wirtschaft und die Bevölkerung von der jeweiligen Zentralbank versorgt werden. Beim bargeldlosen Zahlungsverkehr wird über Buchgeld auf Bankkonten u.a. durch Scheck, Überweisung, Lastschrift und Wechsel verfügt. Eine mögliche Ausprägung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs stellt der elektronische Zahlungsverkehr (Electronic Banking) dar. Seit den 60er Jahren gewinnt der bargeldlose Zahlungsverkehr zunehmend an Bedeutung. Zinsen Zinsen werden als Preis für die Überlassung von Geldmitteln bezahlt. Dabei kann der Kunde entweder von der Bank Zinsen für die Geldeinlage erhalten (Haben-Zinsen), oder aber sie werden vom Kunden bezahlt, z.b. für die Gewährung eines Kredites (Soll-Zinsen). Kontakt Links Raiffeisen Salzburg SEPA Info Homepage der Stuzza Homepage des European Payments Councils Register der an den einzelnen SEPA Produkten teilnehmenden Banken SEPA Mandate und Übersetzungen Oesterreichische Nationalbank: Für weitere Informationen besuchen Sie uns auf oder wenden Sie sich an Ihren Berater. Druck- und Satzfehler vorbehalten. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte ist ausgeschlossen

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