Subrogation und Regress im schweizerischen und im internationalen Verhältnis

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1 Subrogation und Regress im schweizerischen und im internationalen Verhältnis AIDA - Swiss Chapter, Zürich, 25. März 2013 Association Internationale de Droit des Assurances Swiss Chapter

2 Ablauf der Veranstaltung Zeit Thema Referenten Begrüssung, Kurzhinweis AIDA Swiss Chapter; Vorstellung der Referenten und Panelteilnehmer Christian Felderer Einführung in den Modellfall Christian Lang Erläuterung des Modellfalls nach Schweizer Recht Erläuterung der kollisionsrechtlichen Aspekte des Modellfalls Erläuterung des Modellfalls nach Englischem Recht Dr. Christoph K. Graber Prof. Helmut Heiss Matthias Kuznik Paneldiskussion Dr. Christoph K. Graber / Prof. Helmut Heiss / Dr. Reinhard Kindscher / Matthias Kuznik Diskussion mit Publikum Moderation: Christian Lang ab Apéro riche

3 AIDA Swiss Chapter Historie November 2010: Kick-off Meeting 4. April 2011: Die Verletzung von vertraglichen Meldepflichten in der Erst- und Rückversicherung 5. September 2011: Grenzen risikospezifischer Tarifierung in der Versicherung Sind geschlechtsabhängige Versicherungsprämien in der Schweiz und der EU weiterhin zulässig? 5. Dezember 2011: Standpunkte zur Direktklage gegen Versicherer und grenzüberschreitende Problemstellungen 4. Juni 2012: Rechtliche & regulatorische Fragestellungen in der Umstrukturierung von Versicherungsportfolios 5. November 2012: Rules of Conduct and Governance for Insurance and Reinsurance Carriers

4 AIDA Swiss Chapter AIDA Swiss Chapter Website: Veranstaltungskalender 2013: Seminar-Veranstaltung vom 10. Juni 2013, Universität Zürich Referent: David Hertzell, Law Commissioner, Head of Commercial and Common Law Team, London Abend-Veranstaltung vom 11. November 2013, SCOR Auditorium Weitere Informationen zu den Veranstaltungen werden zu gegebener Zeit auf unserer Website publiziert Informieren Sie interessierte Kolleginnen und Kollegen über unsere Aktivitäten Sponsoring Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie gerne einen Unterstützungsbeitrag leisten möchten

5 Dank an die Sponsoren:

6 Vorstellung der Panelisten Christoph K. Graber Helmut Heiss Reinhard Kindscher Matthias Kuznik Rechtsanwalt, Prager Dreifuss AG Professor, Universität Zürich; Rechtsanwalt und Of-Counsel, gbf Attorneys-at-law Rechtsanwalt, Basler Versicherungen Rechtsanwalt, Clyde&Co

7 Haftpflichtversicherer des Herstellers Modellfall Hersteller 50% Verschulden CH Kaufvertrag Zulieferer I UK Schaden: 100 Eigentümer Kaufvertrag Haftpflichtversicherer des Zulieferers I Sachversicherer des Eigentümers Elektriker 50% Verschulden CH Zulieferer II

8 Erläuterung des Modellfalls nach Schweizer Recht Christoph K. Graber Prager Dreifuss AG, Rechtsanwälte Zürich

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15 Haftpflichtversicherer des Herstellers Hersteller SE für 5 od 40 SE für weitere 10? Kaufvertrag Haftungsquote 50% Zulieferer I Schaden: 100 Eigentümer Regress für 10 Kaufvertrag Haftpflichtversicherer des Zulieferers I Sachversicherer des Eigentümers Anspruch für 25 aus Subrogation Elektriker Haftungsquote 50% Zulieferer II

16 Erläuterung der kollisionsrechtlichen Aspekte des Modellfalls Helmut Heiss Lehrstuhl für Privatrecht, Rechtsvergleichung und IPR Universität Zürich; Rechtsanwalt und Of-Counsel, gbf Attorneys-at-law

17 Internationale Zuständigkeit nach LugÜ Keine Klage in Versicherungssachen 2. Abschnitt (Art. 8 ff) LugÜ nicht anwendbar Allgemeiner Gerichtsstand Art. 2: Wohnsitz des Beklagten (England) Wahlgerichtsstand Art. 6 Nr. 2: Gewährleistungsklage vor dem Gericht des Hauptprozesses (ggf. Schweiz)?

18 Anwendbares Recht Art. 144 IPRG Zulässigkeit und Umfang des Regresses: kumulative Anknüpfung (Versicherungsstatut und Kaufvertragsstatut; Abs. 1) Durchführung gem. Kaufvertragsstatut (Schuldnerschutzvorschriften, Abs. 2) [keine konkurrierenden, deliktischen Schadenersatzansprüche]

19 Erläuterung des Modellfalls nach englischem Recht Matthias Kuznik Clyde&Co London

20 Haftpflichtversicherer des Herstellers Hersteller CH SE Zulieferer I UK Kaufvertrag

21 Gerichtsstand

22 Anwendbares Recht Hersteller./. Zulieferer I Rom I (Vertragliche Schuldverhältnisse) Kaufvertrag Artikel 4(1) = Englisches Recht Versicherer des Herstellers./. Zulieferer I Rom I (Vertragliche Schuldverhältnisse) Selbstständiger Regressanspruch nach Schweizer Recht Artikel 16 = Schweizer Recht

23 Das Englische Gericht Manchester High Court Division Falls Streitwert < 50,000 Streitgenossenschaft Sachverständiger für Schweizer Recht

24 Haftpflichtversicherer des Herstellers Hersteller Zulieferer I UK Haftpflichtversicherer des Zulieferers I Kaufvertrag Zulieferer II

25 Subrogation Tatbestandsmerkmale 1. Die Versicherung ist eine Schadenversicherung; 2. Der Versicherer hat die Ersatzleistung erbracht; 3. Die Subrogation ist nicht vertraglich ausgeschlossen. Rechtsfolgen 1. Übergang aller Ansprüche und Rechtsmittel des Versicherten gegen Dritte, die den vom Versicherer geleisteten Ersatz mindern oder ausgleichen können. 2. Der Versicherer kann vom Versicherten die Übertragung jeglicher Vorteile verlangen, welcher der Versicherte von Dritten mit der Absicht erhalten hat, ihn für den Schaden zu entschädigen, für welchen der Versicherer die Ersatzleistung erbracht hat.

26 Subrogation Parteien Versicherer tritt in die Schuhe des Versicherten und muss einen Anspruch gegen den Dritten im Namen des Versicherten geltend machen (Mason v Sainsbury, 1782). Öffentliches Interesse: Rechtssicherheit Res Judicata ( Entschiedene Sache ) Rechtsmissbrauch (Artikel Civil Procedure Rules) Prozessführung Prozesskosten

27 Subrogation Zulieferer I (Versicherer des Zulieferers I)./. Zulieferer II Schadenversicherung Ersatzleistung Kein vertraglicher Ausschluss

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