Lohnsteuerbescheinigung ab

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1 Lohnsteuerbescheinigung ab Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. LOHN: Lohnsteuerbescheinigung übermitteln 2.2. DELFIN: Lohnsteuerbescheinigung rückübertragen und drucken 3. Details 3.1. Korrektur des aktuellen Jahres 3.2. Korrektur des Vorjahres 3.3. Großbuchstaben F, S, M auf der Lohnsteuerbescheinigung 3.4. Storno Lohnsteuerbescheinigung erstellen 3.5. Ausgewiesene Sozialversicherungsbeiträge auf der Lohnsteuerbescheinigung Abweichungen vom Lohnkonto 3.6. Authentifiziertes Verfahren von Lohnsteuerbescheinigungen 3.7. Lohnsteuerbescheinigung bei Mandatsübernahme 3.8. Eintragungen in Zeile 25 der Lohnsteuerbescheinigung 3.9. Eintragungen in Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung Eintragungen in Zeile 29 der Lohnsteuerbescheinigung Besondere Lohnsteuertabelle 4. Wichtige Informationen

2 Seite 2 1. Ziel Das Info erklärt, wie Sie eine Lohnsteuerbescheinigung übermitteln rückübertragen und drucken. Folgende Lohnsteuerbescheinigungen sind zu übermitteln: Lohnsteuerbescheinigung Austritt (für im aktuellen Jahr ausgetretene Mitarbeiter) Jahreslohnsteuerbescheinigungen (Beschäftigung über den hinaus) Hinweis Lohnsteuerbescheinigungen können derzeitig nur für das aktuelle Kalenderjahr und das Vorjahr an die Finanzverwaltung versendet werden. 2. Vorgehensweise Überblick 1. LOHN: Lohnsteuerbescheinigung übermitteln 2. DELFIN: Lohnsteuerbescheinigung rückübertragen und drucken 2.1. LOHN: Lohnsteuerbescheinigung übermitteln Für Austritte im aktuellen Jahr 1. LOHN:»Transfer Bereitstellen LSt-Bescheinigungen Austritte/Vorjahr«. 2. Austrittsmonat wählen. 3. Schaltfläche <LStB bereitstellen für DELFIN> oder <LStB sofort versenden>.

3 Seite 3 Für Jahreslohnsteuerbescheinigungen 1. LOHN:»Transfer Bereitstellen LSt-Bescheinigungen Austritte/Vorjahr«. 2. Schaltfläche <LStB bereitstellen für DELFIN> oder <LStB sofort versenden>. Hinweis Lohnsteuerbescheinigungen können bis zum Bescheinigungsjahr 2015 beliebig oft an DELFIN bereitgestellt bzw. sofort versendet werden DELFIN: Lohnsteuerbescheinigung rückübertragen und drucken 1. DELFIN: Lohnsteuerbescheinigung rückübertragen Nach dem Versand der Lohnsteuerbescheinigungen benötigt die Finanzverwaltung bis zu fünf Tage für die Prüfung. Anschließend müssen die Lohnsteuerbescheinigungen rückübertragen werden: 1.»Bearbeitung Gesendete Daten LSt-Bescheinigung«. 2. Schaltfläche <Daten rückübertragen>. 2. DELFIN: Lohnsteuerbescheinigung drucken 1.»Bearbeitung Rückübertragene Daten LSt-Bescheinigung«. 2. Schaltfläche <Duplikat für AN drucken> klicken.

4 Seite 4 3. Details Überblick 1. Korrektur des aktuellen Jahres 2. Korrektur des Vorjahres 3. Großbuchstaben F, S, M auf der Lohnsteuerbescheinigung 4. Storno Lohnsteuerbescheinigung erstellen 5. Ausgewiesene Sozialversicherungsbeiträge auf der Lohnsteuerbescheinigung Abweichungen vom Lohnkonto 6. Authentifiziertes Verfahren von Lohnsteuerbescheinigungen 7. Lohnsteuerbescheinigung bei Mandatsübernahme 8. Eintragungen in Zeile 25 der Lohnsteuerbescheinigung 9. Eintragungen in Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung 10.Eintragungen in Zeile 29 der Lohnsteuerbescheinigung 11.Besondere Lohnsteuertabelle

5 Seite Korrektur des aktuellen Jahres Korrektur des aktuellen Jahres Durch die Einführung des Korrektur- und Stornierungsverfahrens für Lohnsteuerbescheinigungen werden ab Januar 2016 Korrekturen bei ausgetretenen Arbeitnehmern (Austritt im aktuellen Jahr) aufgrund von Gehaltsnachzahlungen, Änderung des Austrittsdatums usw. die bereits versendeten Lohnsteuerbescheinigungen storniert und eine neue Lohnsteuerbescheinigung erstellt. Eine Meldung weist Sie im Rahmen der Monatsberechnung darauf hin: Hinweis Die ursprünglich übermittelte Lohnsteuerbescheinigung wird von Agenda LOHN automatisch storniert und eine neue mit den korrigierten Daten erzeugt. Diese muss erneut an das Finanzamt übermittelt werden.

6 Seite Korrektur des Vorjahres Korrektur des Vorjahres Über»Bearbeitung Nachberechnung Bezüge«können Sie Nachberechnungen rückwirkend bis Januar des Vorjahres vornehmen. Unterscheiden Sie zwei Fälle: Arbeitnehmer ist aktuell noch beschäftigt. Arbeitnehmer ist bereits ausgeschieden. Fall 1: Arbeitnehmer ist aktuell noch beschäftigt Vorgehensweise 1.»Bearbeitung Nachberechnung Bezüge«. 2. Erfassen Sie die Lohnbuchungen als Nachberechnung für das Vorjahr. Ergebnis Sie erhalten eine Korrektur-Abrechnung der im Vorjahr angesprochenen Monate. Die Berechnung der Sozialversicherung erfolgt nach dem Entstehungsprinzip. Auf der Abrechnung des aktuellen Monats wird die Lohnsteuer für die Bezüge des Vorjahres als Einmalbezug abgerechnet (Zufluss-/Abflussprinzip). Auf der Lohnsteuerbescheinigung des aktuellen Jahres werden auch die bezahlten Sozialversicherungsbeiträge für den Vorjahresbezug ausgewiesen. Fall 2: Arbeitnehmer ist bereits ausgeschieden Vorgehensweise 1.»Stammdaten Personaldaten Mitarbeiter öffnen Register: Steuer«. 2. Schlüsseln Sie den Mitarbeiter auf Lohnsteuerklasse VI. Erfassen Sie den voraussichtlichen Jahresverdienst, falls dieser bekannt ist. 3.»Bearbeitung Nachberechnung Bezüge«. 4. Erfassen Sie die Lohnbuchungen als Nachberechnung für das Vorjahr. Ergebnis Sie erhalten Korrektur-Abrechnungen der im Vorjahr angesprochenen Monate. Die Berechnung der Sozialversicherung erfolgt nach dem Entstehungsprinzip. Sie erhalten eine Abrechnung für den aktuellen Monat. Die Lohnsteuer für die Bezüge des Vorjahres wird im aktuellen Monat als Einmalbezug abgerechnet (Zufluss-/Abflussprinzip). Sie erhalten eine Lohnsteuerbescheinigung für das aktuelle Jahr. Sie erhalten die Stornierung der bereits übermittelten Sozialversicherungsabmeldung und eine korrigierte Sozialversicherungsabmeldung. Der Arbeitnehmer wird nicht für ELStAM gemeldet, da das Eintritts-/Austrittsdatum in der Vergangenheit bleibt.

7 Seite 7 Hinweis In LOHN ist eine Lohnsteuer-Korrektur für das Vorjahr generell nicht möglich, da die Lohnsteuerbescheinigungen bereits beim Monatsabschluss Dezember erzeugt werden. Daher gilt in LOHN ausschließlich das Zufluss-/Abflussprinzip. Rechtlich gesehen dürfen Lohnsteuer-Korrekturen für das Vorjahr durchgeführt werden, sofern die Lohnsteuerbescheinigungen für diesen Zeitraum noch nicht übermittelt wurde. Der Arbeitgeber ist dazu aber nicht verpflichtet. 41c Abs. 1 EStG 41c Abs. 3 EStG und R 41c.1 Abs. 6 LStR 41c Abs. 1 Satz 2 EStG 3.3. Großbuchstaben F, S, M auf der Lohnsteuerbescheinigung Großbuchstaben F, S, M auf der Lohnsteuerbescheinigung F steuerfreie Sammelbeförderung Wohnung/Arbeitsstätte Aktivierung in den Personaldaten:»Personaldaten Mitarbeiter öffnen Register: Steuer Option <steuerfreie Sammelbeförderung Wohnung/Arbeit>«. S Sonstiger Bezug ohne Vorverdienst Wurde bei der Besteuerung eines sonstigen Bezugs der Arbeitslohn aus einem früheren Dienstverhältnis nicht in die Ermittlung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns einbezogen, ist dieser Sachverhalt in der Lohnsteuerbescheinigung durch die Eintragung des Buchstabens S zu vermerken. Bei während des Jahres eingetretenen Mitarbeitern wird der Buchstabe S automatisch bescheinigt, wenn keine Vorverdienste des Mitarbeiters vorgetragen wurden. M Verpflegungsmehraufwendungen Wurden einem Arbeitnehmer Mahlzeiten zur Verfügung gestellt (anlässlich oder während einer beruflichen Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer beruflichen doppelten Haushaltsführung) und sind diese Mahlzeiten mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewerten, muss auf der Lohnsteuerbescheinigung ab 2014 der Großbuchstaben M eingetragen werden. Großbuchstabe M entsteht durch die Verwendung der Agenda Lohnarten 0113 bis 0116 oder durch die manuelle Schlüsselung einer Lohnart bei der Option <LSt-Karte> mit dem Eintrag <Großbuchstabe M (LStB)>.

8 Seite 8 Großbuchstabe»M«auf der Lohnsteuer-Bescheinigung Für Mahlzeiten die einem Arbeitnehmer anlässlich oder während einer beruflichen Auswärtstätigkeit (Dienstreise) oder im Rahmen einer beruflichen doppelten Haushaltsführung zur Verfügung gestellt werden und mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewerten sind, ist auf der Lohnsteuerbescheinigung ab 2014 der Großbuchstabe»M«einzutragen. Die Eintragung hat unabhängig davon zu erfolgen, ob die Besteuerung der Mahlzeit nach 8 Absatz 2 Satz 9 EStG (44 Euro-Grenze pro Monat) unterbleibt, oder ob der Arbeitgeber die Mahlzeit individuell oder nach 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1a EStG pauschal (25%) besteuert hat. Folgendes bleibt von dieser Regelung unberührt: Bei Gewährung der pauschalen Verpflegungsmehraufwendungen für Einsatzstellenwechseltätigkeit oder durchgeführte Dienstreisen ohne dass Mahlzeiten gewährt werden, ändert sich nichts. Es ist kein Großbuchstabe M erforderlich. Die gewährten steuerfreien Verpflegungspauschalen werden weiterhin in der Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. Sie verwenden dafür auch weiterhin die gewohnten Lohnarten: Lohnartennummer/- bezeichnung Lohnart - Feld»LSt-Karte«Ausweis LSt- Bescheinigung Verpflegungsmehraufwand Steuerfreie Verpflegungszuschüsse (LSt-Karte) - Zeile 20 (Verpflegung) 0111 Verpflegungsmehrauf. 12 Steuerfreie Verpflegungszuschüsse (LSt-Karte) - Zeile 20 (Verpflegung) 0112 Verpflegungsmehrauf. 24 Steuerfreie Verpflegungszuschüsse (LSt-Karte) - Zeile 20 (Verpflegung) Werden während einer Dienstreise Mahlzeiten gewährt, ändert sich ab 2014 folgendes: Die Verpflegungspauschalen sind nur noch gekürzt in Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen. (Für ein gewährtes Frühstück ist die Verpflegungspauschale um 4,80, für ein Mittag- oder Abendessen um jeweils 9,60 zu kürzen) Es ist der Großbuchstabe»M«auf der Lohnsteuerbescheinigung und dem Lohnkonto auszuweisen.

9 Seite 9 Folgende Konstellationen sind dabei zu unterscheiden: Konstellation Art der Mahlzeit Steuerliche Auswirkung Lohnart in LOHN Dienstreise mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit Frühstück, Mittag-/ Abendessen Der Arbeitgeber trägt die Kosten der Mahlzeit. (Auch im Rahmen einer Kundenbewirtung oder eines Arbeitsessens!) Kürzung der Verpflegungspauschale (4,80 / 9,60 ), die gekürzt in die Zeile 20 der LStB einzutragen ist Großbuchstabe»M«auf der LStB / Lohnkonto Verpfl.(Rest) m. Mahlzeit * (Die gekürzten Verpflegungspauschalen sind NUR mit dieser Lohnart zu erfassen!) Kundenbewirtung, der Kunde trägt die Kosten Keine Kürzung der Verpflegungspauschale Verpflegungsmehraufw. 12 Kein Großbuchstabe»M«auf der LStB/Lohnkonto Verpflegungsmehraufw. 24 Eintrag in Zeile 20 der LStB Dienstreise mit nicht mehr als 8 Stunden Abwesenheit Frühstück, Mittag-/ Abendessen Geldwerter Vorteil in Höhe des Sachbezugswertes (1,63 / 3,00 ) Großbuchstabe»M«auf der LStB/Lohnkonto Geldw. Vorteil Mahlzeit 25% ** (= pauschal mit 25% versteuert) oder Kein Eintrag in Zeile 20 der LStB 0114 Geldwerter Vorteil Mahlzeit st/sv (= individuell versteuert und verbeitragt) Kundenbewirtung/ Arbeitsessen Steuer-/SV-Frei (kein geldwerter Vorteil) Kein Ausweis auf der LStB/ Lohnkonto Dienstreise mit mehr als 8 Stunden aber ohne Reisekostenabr echnung oder Inanspruchnahm e 8 Absatz 2 Satz 9 EStG (44 Euro- Grenze pro Monat) Frühstück Mittag-/Abendessen Großbuchstabe»M«auf der LStB/Lohnkonto Kein Eintrag in Zeile 20 der LStB Mahlz.Dienstr.o. RK-Abr. (In dieser Konstellation ist die Lohnart mit»wert/ Menge«0,00 zu erfassen.) * Reduziert sich der Betrag der Verpflegungspauschalen durch Kürzungen aufgrund von Bewirtungen auf 0 oder weniger, erfassen Sie die entsprechende Lohnart mit einem Betrag von 0,00. Somit wird der Großbuchstabe»M«korrekt ausgewiesen.

10 Seite 10 ** Neue Pauschalbesteuerungsmöglichkeit üblicher Mahlzeiten. Siehe 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1a EStG Wenn Sie zur Abrechnung dieser Tatbestände die Agenda-Lohnarten (alle Lohnartennummern unter 1000) wie oben beschrieben verwenden wird der Ausweis des Großbuchstabens»M«und der Betrag in Zeile 20 automatisch auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen. Wichtiger Hinweis: Individuelle Lohnarten Bitte überprüfen Sie bei selbst angelegten Lohnarten (alle Lohnartennummern ab 1000), wie diese im Feld»LSt-Karte«geschlüsselt sind. Passen Sie die Schlüsselung analog zu den einzelnen Tatbeständen den Agenda-Lohnarten an.»stammdaten Lohnarten Feld: LSt-Karte«: Übergangsregelung bis 2015: Arbeitgeber, die die heutigen Bescheinigungspflichten nicht erfüllen können, weil Lohnabrechnung und Reisekostenabrechnung getrennt sind, müssen den Großbuchstaben»M«bis einschließlich 2015 nicht zwingend ausweisen. Voraussetzung: Das Betriebsstätten-Finanzamt hat eine andere Aufzeichnung als im Lohnkonto zugelassen.

11 Seite Storno Lohnsteuerbescheinigung erstellen Storno Lohnsteuerbescheinigung erstellen Aktuelles Jahr Lohnsteuerbescheinigungen für das aktuelle Jahr werden durch Nachberechnungen automatisch von LOHN korrigiert und bereits versendete Lohnsteuerbescheinigungen automatisch von LOHN storniert und neu erstellt. Dies gilt auch für Lohnsteuerbescheinigungen, die im aktuellen Abrechnungsmonat bereits versendet und durch eine Änderung der Lohnabrechnung korrigiert werden müssen. LOHN storniert in diesen Fällen automatisch die bereits versendete Lohnsteuerbescheinigung und erzeugt eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung zur Bereitstellung an Delfin bzw. zum Sofortversand. Die Lohnsteuerbescheinigungen können anschließend übermittelt werden. Beispiel Lohnsteuerbescheinigung wurde bereits versendet. Nun werden nachträglich Änderungen an der aktuellen Lohnabrechnung durchgeführt. Wie erstellt man eine Storno- und eine neue Lohnsteuerbescheinigung für diesen Arbeitnehmer? Der Arbeitnehmer erhält im Januar 2016 ursprünglich ein Gehalt in Höhe von 3500,00 brutto und tritt zum aus dem Unternehmen aus. Die Lohnsteuerbescheinigung wurde bereits mit dem Bruttoarbeitslohn von 3500,00 an das Finanzamt versendet. Durch die Änderung der aktuellen Lohnabrechnung wird zusätzlich 7500,00 Provision abgerechnet. Es werden folgende Lohnsteuerbescheinigungen für den Monat Januar 2016 erzeugt und stehen zum Versand bereit:»allgemeine Auswertung 2016 Januar LSt-Bescheinigungen«. 1. Ursprünglich versendete Lohnsteuerbescheinigung: Blättern Sie mit dem Pfeil-Symbol auf die nächste Seite.

12 Seite Stornierung der ursprünglich versendeten Lohnsteuerbescheinigung: Blättern Sie mit dem Pfeil-Symbol auf die nächste Seite. 3. Neue Lohnsteuerbescheinigungen mit den aktuell abgerechneten Werten:

13 Seite 13 Korrekturen Vorjahr/Vor-Vorjahre Lohnsteuerbescheinigungen für das Vorjahr werden aufgrund des Zufluss-/Abflussprinzips nicht automatisch neu erstellt ( Korrektur des Vorjahres). Hinweis Lohnsteuerbescheinigungen für noch weiter zurückliegende Zeiträume (Vor-Vorjahre) können weder in Agenda LOHN noch in ElsterOnline erstellt werden. Ggf. muss ein Formular in Papierform ausgefüllt und beim Finanzamt eingereicht werden Ausgewiesene Sozialversicherungsbeiträge auf der Lohnsteuerbescheinigung Abweichungen vom Lohnkonto Ausgewiesene Sozialversicherungsbeiträge auf der Lohnsteuerbescheinigung Abweichungen vom Lohnkonto Die Sozialversicherungsbeiträge werden korrekt von LOHN auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. Es sind jedoch folgende Besonderheiten zu beachten: Durch Nachberechnungen des Vorjahres oder einen Märzklauselfall werden Sozialversicherungsbeiträge für Vorjahresbezüge fällig. Aufgrund des Zufluss-/Abflussprinzips müssen diese Beiträge im Jahr der Zahlung auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden. Die Sozialversicherungsbeiträge für das Vorjahr zur Anrechnung auf der Lohnsteuerbescheinigung des Folgejahres sind in der ersten Zeile des Lohnkontos ersichtlich. Gilt für den betroffenen Arbeitnehmer ein Doppelbesteuerungsabkommen, dürfen keine Sozialversicherungsbeiträge bescheinigt werden. Arbeitgeberbeiträge, die für fiktive Bezüge berechnet wurden (Kug-fiktiv, Höherversicherungsbeiträge bei Altersteilzeit usw.), dürfen nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden. Die hälftigen Arbeitgeberbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für weiter arbeitende Rentner sind auf der Lohnsteuerbescheinigung nicht auszuweisen. Auf steuerfreien Arbeitslohn entfallene Sozialversicherungsbeiträge (z. B. bestimmte Abfindungen) werden auf der Lohnsteuerbescheinigung nicht berücksichtigt Authentifiziertes Verfahren von Lohnsteuerbescheinigungen Authentifiziertes Versenden von Lohnsteuerbescheinigungen Info Nr. 0908»Authentifiziertes Versenden von Steuerdaten an die Finanzverwaltung«.

14 Seite Lohnsteuerbescheinigung bei Mandatsübernahme Lohnsteuerbescheinigung bei Mandatsübernahme Falls Sie ein Mandat unterjährig übernommen haben und die Lohnkontovorträge eines Arbeitnehmers in Agenda LOHN eingetragen wurden, erhalten Sie bei Austritt oder zum Jahresende eine vollständige Lohnsteuerbescheinigung für diesen Arbeitnehmer. Der Andruck der Daten auf der Lohnsteuerbescheinigung erfolgt auf folgende Weise: Dauer des Bescheinigungszeitraums = Beschäftigungszeitraum in dieser Firma Dem Lohnsteuerabzug wurden zugrunde gelegt = Abrechnungszeitraum mit Agenda LOHN Eintragungen in Zeile 25 der Lohnsteuerbescheinigung Eintragungen in Zeile 25 der Lohnsteuerbescheinigung Pflichtversicherte Arbeitnehmer Bei pflichtversicherten Arbeitnehmer wird der Arbeitnehmerbeitrag zur gesetzlichen inländischen Krankenversicherung (ggf. einschließlich den Beitragsanteilen für Krankengeld) eingetragen. Freiwillig versicherte Arbeitnehmer Bei Firmenzahler wird der Gesamtbeitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag) eingetragen. Die Arbeitgeberzuschüsse sind zusätzlich in Zeile 24 auszuweisen. Bei Selbstzahlern werden in der Zeile 25 keine Eintragungen vorgenommen.

15 Seite Eintragungen in Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung Nachgewiesene Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung (Zeile 28) Die Vorsorgepauschale ist in Zeile 28»Nachgewiesene Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung«bei Arbeitnehmern auszuweisen: die in der Krankenversicherung beitragsfrei (darunter fallen auch geringfügig Beschäftigte mit Beitragsgruppe 6 in der Krankenversicherung) und lohnsteuerbescheinigungspflichtig (Steuerklasse I bis IV) abgerechnet werden. Agenda LOHN berücksichtigt diesen Sachverhalt automatisch und steuert die Beträge in die Lohnsteuerbescheinigung ein Eintragungen in Zeile 29 der Lohnsteuerbescheinigung Eintragungen in Zeile 29 der Lohnsteuerbescheinigung In der Zeile 29 der Lohnsteuerbescheinigung ist die nach 19 Abs. 2 Satz 4 bis 11 EStG ermittelte Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag zu bescheinigen. Die Bemessungsgrundlage ist das Zwölffache des Versorgungsbezugs für den ersten vollen Monat zuzüglich voraussichtlicher Sonderzahlungen. Die Beträge sind für das ganze Kalenderjahr zu bescheinigen. Das gilt auch bei früherem Ausscheiden des Arbeitnehmers Besondere Lohnsteuertabelle Die besondere Lohnsteuertabelle kam bis zur Anwendung, wenn der Arbeitnehmer privat kranken- und pflegeversichert war oder der Arbeitnehmer keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt hat. Mit dem Bürgerentlastungsgesetz ab erfolgte eine Neureugelung. Folgendes wird berücksichtigt: Basisbeiträgen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung die Vorsorgepauschale, sofern keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden. Hierdurch entfällt die Anwendung der besonderen Lohnsteuertabelle seit Agenda LOHN berücksichtigt die steuerlichen Abzüge automatisch. 4. Wichtige Informationen Nr Authentifiziertes Versenden von Steuerdaten an die Finanzverwaltung

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