Exposé für das Dissertationsvorhaben

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1 Exposé für das Dissertationsvorhaben Der Konflikt zwischen dem Recht auf Meinungsfreiheit und den Persönlichkeitsrechten in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Verfasser: Mag. iur. Nikolaus Scherak angestreber akademischer Grad Doctor iuris (Dr. iur.) Studienkennzahl: A Dissertationsgebiet: Grund- und Menschenrechte Dissertationsbetreuer: Priv.-Doz. Prof. Dr. Wolfgang Wessely

2 1) Inhalt Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellt gerade in Bezug auf das Konfliktverhältnis zwischen dem Recht auf Meinungsfreiheit und den Persönlichkeitsrechten immer wieder ein Korrektiv in Bezug auf die Rechtsprechung der Gerichte der Mitgliedsstaaten dar. In den achtziger Jahren des vorherigen Jahrhunderts stellte der EGMR im Fall Lingens gg. Österreich 1 erstmalig die Rechtsprechung der österreichischen Gerichte in Bezug auf das Beleidigungsrecht in Frage und korrigierte diese. Dem folgten viele andere Verfahren bei denen es sich im Wesentlichen um die gleiche Problematik handelte, und die nach und nach dazu führten, dass eine Rechtsprechungslinie in Bezug auf den Konflikt zwischen Meinungsfreiheit und Ehrenschutz entwickelt wurde. Doch gerade in den letzten zehn Jahren, hat sich die Rechtsprechung des EGMR in Bezug auf die Persönlichkeitsrechte noch einmal entschieden weiterentwickelt. Während der EGMR ursprünglich größtenteils mit Beschwerden von Journalisten wegen Verletzung des Rechtes auf Meinungsfreiheit durch die Mitgliedsstaaten beschäftigt war, hat sich dieser Trend mittlerweile insofern verändert, als dass sich der EGMR immer mehr mit Beschwerden von Personen konfrontiert sieht, die Verletzungen von staatlichen Verpflichtungen in Bezug auf den Schutz vor Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte durch Medien zum Gegenstand haben. Bei dieser neueren Generation der Urteile des EGMR geht es nicht um staatliche Eingriffe in das Recht auf Privatleben, sondern vielmehr um die Verletzung von positiven Verpflichtungen des Staates zum Schutze seiner Bürger. Obwohl diese positiven Verpflichtungen des Staates ursprünglich in Bezug auf andere Situationen entwickelt wurden, hat der EGMR sie auch zur Begründung seiner Rechtsprechung in Bezug auf Verfahren gegen Medien verwendet. 2 Die erste Entscheidung des EGMR im Hinblick auf positive Verpflichtungen des Staates zum Schutz vor Einzelpersonen gegenüber Medien war der Fall Caroline von Hannover gg. Deutschland 3. Darin stellte der EGMR fest, dass das Recht auf Privatleben durch die deutsche Rechtsprechung in unzulässiger Weise der Freiheit zur Berichterstattung untergeordnet und 1 Vgl EGMR U , Lingens gg. Österreich, Nr 9815/82. 2 Vgl Czech, Das Recht auf Schutz der Persönlichkeitsrechte vor Verletzungen durch mediale Berichterstattung, ÖJZ 2010, 113 (113). 3 Vgl EGMR U , von Hannover gg. Deutschland, Nr 59320/00.

3 dementsprechend verletzt wurde. Die dadurch ausgelöste Debatte, führte vor allem in Deutschland, dessen äußerst liberale Rechtsprechung in Bezug auf die Medienfreiheit durch die Entscheidung des EGMR in Frage gestellt wurde, zu einer langwierigen Debatte. 4 Einen weiteren interessante und teilweise extrem widersprüchlichen Schritt setzte der EGMR in Zuge seiner Rechtsprechung zum Beleidigungsrecht, in der er die Grundsätze dieser weiterentwickelte, sich dann allerdings selbst, von denen von ihm aufgestellten Grundsätzen ohne nähere Begründung, wieder verabschiedete. Der EGMR erkannte in dem Fall Pfeifer gg. Österreich 5 eine Verletzung der Schutzpflichten des Staates in Bezug auf das Recht auf Privatleben, da es in einem beleidigungsrechtlichen Verfahren zu keiner Verurteilung gekommen war, und Pfeifer, der ursprünglich beleidigt worden war, dadurch in seinem Recht auf Privatleben, genauer gesagt in seinem Recht auf guten Ruf, verletzt worden war. Diese an sich schon spektakuläre Begründung, wurde vom EGMR, in einer späteren Entscheidung, ohne weitere Begründung wieder verworfen. Der EGMR stellte im Fall Karakó gg. Ungarn 6 nämlich fest, dass der Ehrenschutz im Sinne des äußeren Achtungsanspruchs einer Person nur unter Art. 10 EMRK abgehandelt werden kann, und eine Berufung auf Art. 8 EMRK dementsprechend ausgeschlossen sei. 7 2) Problemstellung Die Problemstellung dieser Arbeit ist das Verhältnis zwischen dem Recht auf Meinungsfreiheit und den Persönlichkeitsrechten. In der Rechtsprechung des EGMR geht es dabei im Grunde genommen nur zwischen dem Konflikt von Art. 10 EMRK und Art. 8 EMRK. Darüber hinaus soll allerdings auch noch untersucht werden, inwiefern Art. 6 Abs. 2 EMRK, die Unschuldsvermutung in der Kriminalberichterstattung eine Rolle spielt. Weiters stellt sich noch die Frage ob Art. 3 EMRK in Bezug auf den guten Ruf eines Menschen eventuell von Relevanz ist. Gerade in Bezug auf Art. 10 und Art. 8 EMRK stellen sich viele spezifische Probleme die durch die Rechtsprechung des EGMR noch nicht restlos geklärt worden sind. Es handelt sich dabei um Fragen hinsichtlich des public figure bzw. public interest Maßstab, hinsichtlich des Problems der Unterscheidung zwischen Tatsachen- und Werturteil, der Frage ob es 4 Vgl Kunz, Ein Jahr nach dem Caroline-Urteil des EGMR Eine Zwischenbilanz, MR 2005, 295 (295). 5 Vgl EGMR U , Pfeifer gg. Österreich, Nr 12556/03. 6 Vgl EGMR U , Karakó gg. Ungarn, Nr 39311/05. 7 Vgl Zöchbauer, Der Schutz des guten Rufes und Art 8 EMRK, MR 2009, 119 (119).

4 überhaupt ein Recht auf einen guten Ruf nach der EMRK gibt und noch einige weitere, auf die in diesem Exposé nicht eingegangen werden kann. 3) Zielsetzung Zielsetzung dieser Arbeit soll eine umfassende Darstellung der Rechtsprechung des EGMR in Bezug auf den Konflikt zwischen dem Recht auf Meinungsfreiheit und den Persönlichkeitsrechten, mit besonderem Augenmerk auf den Ehren- und Bildnisschutz, sein. Diese Arbeit wird versuchen die Rechtsprechung des Gerichtshofs nach systematischen Gesichtspunkten zu analysieren, und entsprechend zu beurteilen. Im Zuge der Untersuchung der diversen einzelnen Problemstellungen im Rahmen dieses Konfliktes soll beurteilt werden, ob im Rahmen der durch die Rechtsprechung vorgenommenen Interessensabwägung öfters zugunsten der Meinungsfreiheit oder der Persönlichkeitsrechte entschieden wird. Vor allem aber soll untersucht werden, ob die durch den EGMR aufgestellten Wertungen in sich konsistent sind und ob nicht eines der Rechte ungerechtfertigterweise bevorzugt wird. Endergebnis dieser Arbeit soll eine Beurteilung dahingehend sein, ob in der Rechtsprechung des EGMR eine Präferenz hinsichtlich der Persönlichkeitsrechte oder des Recht auf Meinungsfreiheit erkennbar ist, und ob eine solche etwaig vorliegende Präferenz im Rahmen der durch die EMRK festgelegten Grundsätze überhaupt gerechtfertigt erscheint. 4) Forschungsfrage Überwiegt in der Rechtsprechung des EGMR in Bezug auf den Konfliktes zwischen dem Recht auf Meinungsfreiheit und den Persönlichkeitsrechten eines dieser Rechte, und sind die im Rahmen der Interessensabwägung aufgestellten Wertungen gerechtfertigt? 5) Forschungsstand Eine umfassende, aktuelle Darstellung des Konfliktes zwischen dem Recht auf Meinungsfreiheit und den Persönlichkeitsrechten liegt nicht vor. Jene Werke, die sich mit dieser Thematik beschäftigen sind mindestens 10 Jahre alt, und bilden die in diesem Zeitraum ergangene Rechtsprechung des EGMR deswegen natürlich nicht ab. In Bezug auf diese Rechtsprechung gibt es zwar eine Reihe von Aufsätzen, von einer umfassende systematische Darstellung kann allerdings nicht gesprochen werden.

5 6) Gliederung 1. Einleitung a) Das Recht auf Meinungsfreiheit b) Die Persönlichkeitsrechte 2. Meinungsfreiheit im Konflikt mit dem Ehrenschutz a) Tatsachen- und Werturteil b) Wahre und unwahre Tatsachenbehauptungen c) Diffamierendes Werturteil d) Person des Äußernden e) Person des Beleidigten f) Sonderfälle g) Public Figure/ Public Interest Maßstab h) Angriff auf die Ehre als Verletzung von Art. 3 EMRK i) Angriff auf die Ehre als Verletzung von Art. 8 EMRK/ Recht auf guten Ruf j) Schutz des wirtschaftlichen Rufes k) Recht auf Gegenschlag 3. Meinungsfreiheit im Konflikt mit dem Recht auf Achtung des Privatlebens a) Public Figure/Public Interest Maßstab b) Umfang des Persönlichkeitsschutzes c) Relevanz der Qualität der Information 4. Meinungsfreiheit im Konflikt mit der Unschuldsvermutung a) Drittwirkung der Grundrechte? b) Schutz vor Anprangerung c) Schutz vor Beeinflussung des Gerichts 5. Gesamtdarstellung des Konflikts a) Meinungsfreiheit im Konflikt mit den Persönlichkeitsrechten 6. Lösungsansätze 7. Schlussbemerkungen 7) Zeitplan März 2010 Jänner 2011: Februar 2011 Juni 2011: Absolvierung der Pflichtlehrveranstaltungen der Studieneingangsphase, von Wahlfächern sowie von zwei Seminaren Recherche

6 Seit Oktober 2011: Juni 2012: November 2012 Jänner 2013: April 2013: Schreiben einer Rohfassung Seminar zur Vorstellung des Dissertationsvorhabens Einarbeiten von Änderungen Geplanter Abschluss 8) Literaturverzeichnis Barendt, Freedom of Speech (2005) Bartnik, Caroline a la francaise-ein Vorbild für Deutschland, AfP 2004, 489 Berka, Aktuelle Probleme des Persönlichkeitsschutzes, JRP 1996, 232 Berka, Das Recht der Massenmedien (1989) Berka, Der Schutz der freien Meinungsäußerung im Verfassungsrecht, ZfRV 1990, 35 Berka, Die Freiheit der Kunst und ihre Grenzen im System der Grundrechte, JBl 1983, 281 Berka, Die Grundrechte (1999) Berka, Die Kommunikationsfreiheit in Österreich, EuGRZ 1982, 413 Berka, Medienfreiheit und Persönlichkeitsschutz (1982) Berka, Medienrecht und Freiheit der Meinungsäußerung, in Leitner (Hrsg.), Medienrecht und Freiheit der Meinungsäußerung, 12 (2010) Berka, Persönlichkeitsschutz auf dem Prüfstand: Verfassungsrechtliche Perspektiven, in Mayer (Hrsg.), Persönlichkeitsschutz und Medienrecht, 1 (1999) Berka, Public Figures und Public Interests, in Akyürek, Staat und Recht in europäischer Perspektive - FS Schäffer, 91 (2006) Berka, Unschuldsvermutung und Anonymität, MR 1987,6 Bierlein, Medienmacht und Freiheit der Meinungsäußerung mit Blick auf die Judikatur des VfGH, in Leitner (Hrsg.), Medienrecht und Freiheit der Meinungsäußerung, 22 (2010) Czech, Das Recht auf Schutz der Persönlichkeitsrechte vor Verletzungen durch mediale Berichterstattung, ÖJZ 2010, 113 Edelbacher, Der Stand der Persönlichkeitsrechte in Österreich, ÖJZ 1983, 423 Ennöckl/Windhager, Aktuelle EGMR Rechtsprechung, MR 2007, 11 Ennöckl/Windhager, EGMR korrigiert österreichische Medienrechtsprechung, MR 2003, 365 Ennöckl, Gibt es ein right to reputation?, in Ennöckl (Hrsg.), Über Struktur und Vielfalt im öffentlichen Recht, 1 (2008) Ennöckl, Public Figures im Rundfunkrecht, in Berka (Hrsg.), Medienfreiheit versus Inhaltsregulierung, 95 (2006) Ermacora, Grundriß der Menschenrechte in Österreich (1988)

7 Frick, Persönlichkeitsrechte(1991) Frowein/Peukert, Europäische Menschenrechtskonvention (2009) Gamerith, Das Problem des Bildnisschutzes aus der Sicht der Rechtsprechung, MR 1996, 130 Gersdorf, Caroline-Urteil des EGMR, AfP 2005, 221 Giegerich, Schutz der Persönlichkeit und Medienfreiheit nach Art 8, 10 EMRK im Vergleich mit dem Grundgesetz, Rabels Z 1999, 495 Grabenwarter, Europäische Menschenrechtskonvention (2009) Grabenwarter, Medienfreiheit und Bildnisschutz nach der Menschenrechtskonvention, in Bröhmer (Hrsg.), Internationale Gemeinschaft und Menschenrechte FS Ress, 979 (2005) Grabenwarter, Schutz der Privatsphäre versus Pressefreiheit: Europäische Korrektur eines deutschen Sonderweges, AfP 2004, 309 Griss, Das Recht am eigenen Bild nach dem Fall Caroline von Hannover, in Karl (Hrsg.), Medienfreiheit, Medienmacht und Persönlichkeitsschutz, 63 (2008) Griss, Persönlichkeitsschutz und Medien, AnwBl 2011, S 221 Hager/Zöchbauer, Persönlichkeitsschutz im Straf- und Medienrecht (2000) Halfmeier, Privatleben und Pressefreiheit, Rechtsvereinheitlichung par ordre de Strassbourg, AfP 2004, 417 Heißl (Hrsg.), Handbuch Menschenrechte (2009) Heldrich, Persönlichkeitsschutz und Pressefreiheit nach der EMRK, NJW 2004, 2635 Hoffmeister, Art 10 EMRK in der Rechtsprechung des EGMR, EuGRZ 2000, 359 Holoubek, Kunst und Artikel 10 EMRK, MR 1989, 42 Holoubek, Medienfreiheit in der EMRK, AfP 2003, 193 Holoubek, Public Figures als Maßstab bei der Grundsrechtsprüfung, Ecolex 1990, 785 Karpen, Persönlichkeitsschutz und Meinungsfreiheit, DVBl 2001, 1191 Klein, Einwirkungen des europäischen Menschenrechtschutzes auf Meinungsäußerungsfreiheit und Pressefreiheit, AfP 1994, 9 Korn, Bildnisschutz neu - Abschied von alten Dogmen, MR 1999, 213 Korn/Neumayer, Persönlichkeitsschutz im Zivil- und Wettbewerbsrecht (1991) Korn, Die Unklarheitenregel das unbekannte Wesen?, MR 2007, 355 Koziol/Warzilek (Hrsg.), Persönlichkeitsschutz gegenüber Massenmedien (2005) Kunz, Ein Jahr nach dem Caroline-Urteil des EGMR Eine Zwischenbilanz, MR 2005, 295 Kühling, Zu den möglichen Grenzen der Kommunikationsfreiheit, AfP 1999, 217 Lausegger, Persönlichkeitsschutz Zwischen Pressefreiheit und Opferschutz, Ecolex 2009, 1069

8 Lazarakos, Gemeinsame europäische Prinzipien beim Persönlichkeitsschutz, ZfRV 2002, 1 Machacek (Hrsg.), 40 Jahre EMRK Grund- und Menschenrechte in Österreich (1992) Mahler, Ist der Schutz der Ehre in Österreich für jedermann gleich, Juridikum 2002, 70 Matscher, Medienfreiheit- und Persönlichkeitsschutz im Sinne der EMRK, RZ 2001, 238 Merten (Hrsg.), Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa (2007) Milo, Defamation and Freedom of Speech (2008) Ohly, Harmonisierung des Persönlichkeitsrechts durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte? Rechtsvergleichende Anmerkungen zum Urteil in der Sache von Hannover/Deutschland, GRUR- Int. 2004, 902 Österreichische Juristenkommission (Hrsg.), Caroline und die Folgen: Medienfreiheit am Wendepunkt? (2005) Polak, Grenzen des Bildnisschutzes für Prominente, Ecolex 1990, 741 Rami, Berufung wegen des Ausspruchs über die Schuld und Wahrheitsbeweis, JBl 2007, 569 Rami, Doch wer den guten Namen mir entwendet, MR 2007, 359 Rehm, Persönlichkeitsschutz Prominenter und Pressefreiheit der Unterhaltungsmedien, AfP 1999, 416 Ribarov, Ehrenbeleidigung von Richtern, ÖJZ 2008, 176 Schmid, Grenzen der Meinungsfreiheit, MR 1994, 2 Schumacher, Medienberichterstattung und Schutz der Persönlichkeitsrechte (2001) Steiner, Die Strassburger Rechtsprechung zu diffamierenden Werturteilen, in Karl (Hrsg.), Medienfreiheit, Medienmacht und Persönlichkeitsschutz, 47 (2008) Stürner, Caroline Urteil des EGMR-Rückkehr zum richtigen Maß, AfP 2005,213 Swoboda, Art 10 EMRK-das immer noch unbekannte Wesen, MR 2000, 293 Swoboda, Bildnisschutz gestern und heute, MR 1995, 204 Swoboda, Das etwas andere Recht am eigenen Bild, ÖJZ 1993, 438 Swoboda, Das Recht der Presse (1999) Villiger, Handbuch der europäischen Menschenrechtskonvention (1999) von Gerlach, Der Schutz der Privatsphäre von Personen des öffentlichen Lebens in rechtsvergleichender Sicht, JZ 1998, 741 Weiner, Beleidigungsschutz für Politiker und Richter Zur Rechtsprechung des EGMR, MR 1998, 255 Windhager, Keine Frage der Ehre, Juridikum 2000, 213 Wukoschitz, Kritik an Gerichtsurteil als Wertung, MR 2006, 355

9 Zanger, Medienrecht im Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz, ÖJZ 2011, 14 Zanger, Unschuldsvermutung und journalistische Berichterstattung,, MR 1987, 153 Zeiler, Mehr Freiheit in der Bildberichterstattung, Ecolex 1998, 226 Zeiler, Persönlichkeitsschutz (1998) Zeiler, Recht und Unrecht am eigenen Bild-Fragen des Bildnisschutzes am Beispiel der Kriminalberichterstattung, in Mayer (Hrsg.), Persönlichkeitsschutz und Medienrecht, 23 (1999) Zöchbauer, Der Schutz des guten Rufes und Art 8 EMRK, MR 2009, 119 Zöchbauer, Der Wahrheitsbeweis und seine angeblichen Grenzen eine Replik, MR 2007, 65 Zöchbauer/Röggla, Ehrenschutz-Schutz des Privatlebens gemäß Art 8 EMRK, MR 2009, 121 Zöchbauer, Erneut: Zum straflosen Werturteil, MR 1997, 5 Zöchbauer/Röggla, Personen des öffentlichen Lebens Gerüchte über das Privatleben, MR 2009, 181 Zöchbauer, Persönlichkeitsschutz und Mediengesetz-Novelle 1992, MR 1994, 42 Zöchbauer, Sachliche Kritik und strafbare Handlungen gegen die Ehre, MR 1996, 46 Zöchbauer/Ennöckl, Tatsachenbehauptung und Werturteile über Politiker, MR 2002, 149

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