Medien- und Kommunikationsrecht FS 2014

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1 Medien- und Kommunikationsrecht FS 2014 Vorlesung 10 vom Kontakt: 5. Kapitel: I. Schutz des Ansehens 1. Menschenrechtliche Vorgaben a. Staatliche Schutzpflichten b. Beachtung der Meinungsfreiheit beim Schutz des Ansehens Unterscheidung Tatsachenbehauptung/Werturteil Skript S. 131ff. 1

2 bb. Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptung und Werturteil - Sanktion wegen nicht erbrachtem Wahrheitsbeweis für Werturteil missachtet Art. 10 EMRK - Werturteil muss aufgrund der Tatsachen als fairer Kommentar erscheinen - Medien: Gewisser Freiraum für Provokation und Übertreibung (v.a. bei public figures) Skript S. 132f. - Grenze bspw. bei persönlicher Verunglimpfung ohne nachvollziehbaren Anlass Schutz des Ansehens Skript S. 133ff. 1. Menschenrechtliche Vorgaben b. Unterscheidung Tatsachenbehauptung/Werturteil cc) Qualität der Recherche bei Tatsachenbehauptungen Verifizierung amtlicher Informationen Verifizierung von Vorwürfen aus anderen Medien Verifizierung privater Informationsquellen Skript S. 132f. Aktuelles Beispiel zur Grenze von Werturteilen in den Medien EGMR-Urteil Mladina c. Slowenien Parlamentarier S.P. äfft Homosexuelle nach (negative Stereotypen) - Kritik im Wochenmagazin Mladina: Typische Haltung eines geistig Bankrotten ( cerebral bankrupt, who is lucky to be living in a country with such a limited pool of human resources that a person of his characteristics can even end up in Parliament ). 2

3 Skript, S. 137ff. 2. Zusammenspiel Straf- und Zivilrecht Vorteile Strafrecht aus Sicht des Verletzten: Geringeres Kostenrisiko Sanktion trifft Medienschaffenden persönlich Vorteile Zivilrecht auf Sicht des Verletzten: Geringere Entlastungsmöglichkeit für Medien Vielfältigere Reaktionsmöglichkeiten Schutz auch des gesellschaftlich-beruflichen Ansehens Skript, S. 139 Straf-und zivilrechtlicher Ehrbegriff Zivilrechtlicher Ansehensschutz Strafrechtlich geschützte Ehre (menschlich-sittlich) z.b. Charakter z.b. berufliche Fähigkeiten Ausserhalb Persönlichkeitsverletzung: Person erscheint nicht einmal in negativem Licht, d.h. kein nachteiliger Anschein 3. Ehrverletzungstatbestände im StGB Üble Nachrede (Art. 173 StGB) Ehrenrührige Tatsachenbehauptung Entlastungsbeweise Skript, S. 140ff. Vertiefung S. 142ff. Verleumdung (Art. 174 StGB) wider besseres Wissen kaum praktische Relevanz im Journalismus Beschimpfung (Art. 177 StGB) Erfasst im Gegensatz zu Art reine Werturteile bislang wenig praktische Relevanz im Journalismus 3

4 Skript S. 142 ff. Zum Tatbestand der üblen Nachrede Tatbestandsmerkmale (Art. 173 Ziff. 1) Jemanden : Kein Schutz für Personenmehrheiten und Behörden als Kollektiv BGer-Urteil vom (6B_361/2010): Strafbarkeit homophober Aussagen? 4

5 Zum Tatbestand der üblen Nachrede Tatbestandsmerkmale (Art. 173 Ziff. 1) Jemanden : Kein Schutz für Personenmehrheiten und Behörden als Kollektiv Tatsachenbehauptung (nicht reines Werturteil) Entlastungsbeweis (Art. 173 Ziff. 2 und 3) Verweigerte Zulassung (bei Beleidigungsabsicht und Fehlen öffentlichen Interesses) Wahrheitsbeweis: Vorwurf im Wesentlichen zutreffend. Skript S. 142ff. Gutglaubensbeweis (Sorgfaltsbeweis) BGer 6B_8/2014 vom Näheres zum Gutglaubensbeweis: Aspekte der geforderten Sorgfalt Bedeutung des vom Medienschaffenden wahrgenommenen Interesses Schwere und Verbreitung des geäusserten Vorwurfs Dichte der Recherche Zur Verfügung stehende Zeit (tagesaktueller Bericht?) Nachfrage beim Betroffenen Qualität der Informationsquelle Skript S. 146f. Schärfe der Formulierung Bsp. Le Temps: Jérémie, 4 ans, a tué sa petite soeur 5

6 Skript S. 147 Schärfe der Formulierung beim Vorwurf strafbaren Verhaltens BGE 116 IV 31 (Lucona/ Proksch) 1977: Udo Prokschs hoch versichertes Schiff Lucona sinkt im Indischen Ozean, 6 Seeleute tot Weltwoche Titel & Untertitel: Lucona-Versicherungsskandal: Prokschs Schweizer Freunde Versicherungsbetrug steuert auf Mordanklage zu Formulierung Titel: EGMR Salumäki c. Finnland vom

7 Skript, S. 152 Fallbeispiel 5B: Vorwurf des verbalen Rassismus Skript, S. 158ff. 5. Schutz des wirtschaftl. Ansehens (UWG) Art. 3a: Verbot der Herabsetzung durch unrichtige irreführende unnötig verletzende Äusserungen Zivil- und strafrechtliche Instrumente 7

8 UWG: Bestrafung wegen Interview in Bodensee-Zeitung 1988 Skript, S. 158ff. 5. Schutz des wirtschaftl. Ansehens (UWG) Art. 3a: Verbot der Herabsetzung durch unrichtige irreführende unnötig verletzende Äusserungen Zivil- und strafrechtliche Instrumente Problem: Irreführung durch exemplarische Berichterstattung Fall Contra-Schmerz (BGE 124 III 72) Differenzierung 2002: Keine aufwändigen Quervergleiche nötig keine unerfüllbaren Forderungen an Medienschaffende stellen II. Gesetzesbestimmungen zum Schutz der Privatsphäre 1. Menschenrechtlicher Rahmen Kriterienkatalog Bekanntheit des Betroffenen Öffentliches Interesse am Bericht Inhalt, Form und Folgen des Berichts Methode der Informationsbeschaffung Früheres Verhalten des Betroffenen Skript S. 161ff. 8

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