Datum: Themen-Nr.: Abo-Nr.: Auflage: 10'778 Argus Ref.:
|
|
- Dirk Fromm
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 MANUEL BERGER THOMAS WALLMER ASSET-IMPAIRMENT-TEST IN DER STROMWIRTSCHAFT Definition der Cash Generating Units und Behandlung von Corporate-Positionen als Herausforderung Rekordtiefe Grosshandelspreise für Strom und der harte Franken setzen der Schweizer Stromwirtschaft zu. Alleine die drei grössten Unternehmen mussten in den letzten Jahren Wertberichtigungen von mehr als CHF 10 Mrd. vornehmen. Die adäquate Durchführung von Asset-Impairment-Tests ist in diesem Marktumfeld von herausragender Bedeutung. Der Beitrag zeigt bedeutende Stellhebel auf. 1. ASS ET-I M PAI R M E NT-TEST Mit dem Impairment-Test nach IAS 36 soll sichergestellt werden, dass die bilanziell erfassten Vermögenswerte eines Unternehmens nicht überbewertet sind. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit dem Vorgehen zur Prüfung von Wertberichtigungen auf dem Sachanlagevermögen (asset impairment test). Vor allem für Unternehmen, bei denen sich die Wertschöpfung wie in der Stromwirtschaft auf einzelne Vermögenswerte bzw. Gruppen von Vermögenswerten zuordnen lässt, hat dieser Werthaltigkeitstest angesichts der vielfältigen wirtschaftlichen Herausforderungen in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Ein Asset- Impairment-Test ist grundsätzlich dann durchzuführen, wenn ein Ereignis vorliegt, das auf Wertminderung eines Vermögenswerts hindeutet (triggering event). Bei der Beurteilung, ob ein auslösendes Ereignis vorliegt, sind externe und interne Indikatoren zu beurteilen, die IAS beschreibt. Die kontinuierlich gesunkenen Grosshandelspreise für Strom waren in den letzten Jahren ein triggering event, aber auch der Entscheid der Schweizerischen Nationalbank zur Aufhebung des Mindestwechselkurses des Schweizer Frankens zum Euro. Beide Faktoren bewirken, dass die Schweizer Energieversorger sich mit nachhaltig tieferen Erlösen ihrer insbesondere inländischen Produktionskapazitäten konfrontiert sehen, die zum Teil nicht einmal mehr die Gestehungskosten der Stromproduktion zu decken vermögen. Bei der Durchführung des Tests ist der Buchwert (carrying amount) des zu testenden Vermögenswerts seinem erzielbaren Betrag (recoverable amount) gegenüberzustellen. Der erzielbare Betrag ist dabei als der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräusserungskosten (fair value less cost of disposal) und dem Nutzungswert (value in use) definiert. Dieses Prinzip beruht auf der Annahme, dass Unternehmen sich rational verhalten und Vermögenswerte veräussern, sobald der Nutzungswert tiefer ist als der erzielbare Veräusserungserlös, der sich in einer Transaktion zwischen sachverständigen, vertragswilligen Parteien nach Abzug der Veräusserungskosten erzielen liesse. In der Praxis ist der Vergleich zwischen dem Buchwert und dem Nutzungswert weitaus häufiger anzutreffen, insbesondere unter dem Aspekt der Unternehmensfortführung und aufgrund oftmals nicht verlässlicher Grundlagen zur Bestimmung des beizulegenden Zweitwerts. Daher wird im Folgenden vereinfachend auf den Vergleich von Buchwert und Nutzungswert referenziert. Die Bestimmung des Buchwerts und des Nutzungswerts sind für den Impairment-Test von zentraler Bedeutung. Weitere, oft verkannte Faktoren sind die Definition der Cash Generating Units (CGU), die das Aggregationsniveau des Impairment-Tests festlegt, sowie die Behandlung von Vermögenswerten und Kosten, die indirekt zur Leistungserstellung beitragen, aber in den Businessplänen der entsprechenden Vermögenswerte nicht berücksichtigt sind. 2. CASH GENERATING UNITS Beim Asset-Impairment-Test ist in einem ersten Schritt die CGU zu definieren, auf welche der Impairment-Test Anwendung findet. Die CGU ist die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die von anderen Vermögenswerten unabhängig Cashflows generiert. Eine CGU kann beispielsweise eine Produktlinie, Produktionsanlage, ein Geschäftsbereich, geografisches Gebiet oder ein Segment sein. Bei der Bestimmung der CGU sind nur diejenigen Cashflows relevant, die der CGU von Dritten zufliessen. Existiert hingegen ein aktiver Markt für den von einer Gruppe von Vermögenswerten produzierten Output, ist die Einheit auch dann
2 als CGU zu behandeln, wenn die dem Vermögenswert zufliessenden Cashflows unternehmensinterner Natur sind. Schliesslich werden im Standard die verwendeten Berichtsund Steuerungsinstrumente als Abgrenzungskriterium für CGU genannt. Zentral ist dabei die Frage, ob eine CGU die Bewirtschaftung der Vermögenswerte bzw. das Geschäftsmodell des Unternehmens angemessen reflektiert. Entsprechend den oben beschriebenen Prinzipien muss der Impairment-Test auf der tiefsten möglichen Stufe erfolgen. Unternehmen haben somit keine Wahlfreiheit, Impairment-Tests auf einer übergeordneten Stufe durchzuführen. Dies ist nur dann zulässig, wenn ein Vermögenswert keine Cashflows generiert, die weitgehend unabhängig von anderen Vermögenswerten sind oder wenn andere Ansatzkriterien wie beispielsweise die Steuerung des Geschäfts für eine übergeordnete Betrachtung sprechen. In diesen Fällen ist der Nutzungswert nicht bestimmbar und der Test muss notwendigerweise auf übergeordneter Stufe erfolgen. Die Definition der CGU kann den Wertberichtigungsbedarf massgeblich beeinflussen. Bei umfassend definierten CGU beispielsweise auf der Stufe eines Segments oder eines strategischen Geschäftsfelds wird der Wertberichtigungsbedarf von einzelnen darin enthaltenen Vermögenswerten unter Umständen durch die Überdeckung von anderen Vermögenswerten kompensiert und dadurch der Wertberichtigungsbedarf insgesamt reduziert. Weil in diesem Fall keine beziehungsweise nur eine reduzierte Wertberichtigung erfolgt, wird aber unter sonst gleichen Bedingungen das zukünftige Ergebnis durch die unprofitablen Vermögenswerte belastet. Weil Strom ein handelbares Gut mit einem Marktpreis ist, sind in der Stromwirtschaft regelmässig Kraftwerkportfolios oder einzelne Produktionsanlagen bzw. Beteiligungen an Produktionsanlagen als CGU definiert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Anlagen alleine nicht über alle Funktionen und Eigenschaften verfügen, um die Produktion am Markt absetzen zu können. Vielmehr werden hierzu weitere Vermögenswerte und Leistungen benötigt, die ebenfalls in den Impairment-Test einzubeziehen sind. Würden nur die direkt zuordenbaren Vermögenswerte und Kosten bzw. Erträge einbezogen, führte dies zu einer zu positiven Darstellung. 3. CORPORATE ASSETS Corporate Assets sind gemeinschaftlich genutzte Vermögenswerte, die von mehreren CGU für die betriebliche Leistungserstellung, d.h. für die Erzielung von Cashflows, verwendet werden. Darunter fallen beispielsweise die Gebäude des Konzernhauptsitzes oder die IT-Infrastruktur eines Unternehmens. Corporate Assets zeichnen sich dadurch aus, dass sie (a) keine eigenständigen Mittelzuflüsse generieren und (b) ihr Buchwert sich nicht direkt bzw. nicht in voller Höhe einer CGU oder einer Gruppe von CGU zuordnen lässt. Weil Corporate Assets für die betriebliche Leistungserstellung genutzt werden, sind sie im Asset-Impairment-Test anteilsmässig zu berücksichtigen. Ähnlich wie die Umlage von Gemeinkosten sind die Buchwerte von Corporate Assets in Impairment-Tests nach sachgerechten, nachvollziehbaren und stetigen Kriterien auf die CGU zu verteilen. Im Asset- Impairment-Test auf Stufe CGU wird dabei geprüft, ob der Nutzungswert neben dem Buchwert der direkt zuordenbaren Assets auch den anteiligen Buchwert der Corporate Assets deckt. Damit wird sichergestellt, dass über alle CGU betrachtet kein betrieblich genutzter Vermögenswert unberücksichtigt bleibt. Soweit eine direkte Zuordnung der Corporate Assets auf die CGU auf vernünftiger und stetiger Basis nicht möglich ist, sieht der Standard für die Allokation ein ähnliches Vorgehen wie bei der Goodwill-Allokation vor: 1. Zunächst wird der erzielbare Betrag der CGU mit dem Buchwert der Assets der CGU (ohne Berücksichtigung der Corporate Assets) verglichen und ein allfälliger Wertberichtigungsbedarf erfasst. 2. Anschliessend wird die kleinste Gruppe von CGU definiert, der die betreffende CGU zugehört und auf die eine vernünftige und stetige Allokation der Corporate Assets möglich ist. Der Vergleich des Nutzungswerts dieser Gruppe von CGU mit den Buchwerten aller zugehörigen CGU inklusive des Buchwerts der anteiligen Corporate Assets ergibt dann den allfälligen zusätzlichen Wertberichtigungsbedarf. Hinsichtlich des Allokationsschlüssels für die Verteilung der Corporate Assets besteht Ermessensspielraum, solange sich die Sachgerechtigkeit der Schlüssel begründen lässt und das Gebot der Stetigkeit erfüllt ist. Das Beispiel im Standard verwendet zur Schlüsselung die mit den Nutzungsdauern gewichteten Buchwerte der Assets der zugrunde liegenden CGU. Im Anhang des Standards wird ebenfalls auf diese Methode der Schlüsselung verwiesen (IAS 36.1E75). Gemäss Literatur ist jedoch auch die Verteilung auf Basis anderer verursachungsgerechter Zuordnungen zulässig (beispielsweise auf Basis der Anzahl Mitarbeiter, EBITDA, Umsatzanteilen oder effektiver Inanspruchnahme). In der stromwirtschaftlichen Praxis lassen sich als wesentliche Kategorien von Corporate Assets die betrieblich genutzten Immobilien (Verwal-
3 tungsgebäude, Magazin usw.) sowie die IT-Infrastruktur identifizieren. Diese können je nach Grösse des Unternehmens einen Umfang von mehreren Dutzend Millionen Franken annehmen und damit im aktuellen Marktumfeld Auswirkungen auf die Höhe des Wertberichtigungsbedarfs haben. Neben dem im Standard beschriebenen Verteilschlüssel wird in der Praxis für die Allokation insbesondere auch auf die effektive Nutzung (beispielsweise konzernintern verrechnete Mieten) oder nicht laufzeitgewichtete Buchwerte abgestellt. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Corporate Assets keine Doppelzählungen erfolgen. Falls beispielsweise der Buchwert eines Verwaltungsgebäudes auf die CGU alloziert wird, dürfen bei der Bestimmung des Nutzungswerts keine direkt damit zusammenhängenden «Charges» wie beispielsweise Mieten als Mittelabflüsse erfasst werden. Ansonsten würde das Corporate Asset zweimal berücksichtigt: einmal als Erhöhung des Buchwerts und ein zweites Mal über die Reduktion des Nutzungswerts. 4. CORPORATE OVERHEADS Unter Corporate Overheads sind Gemeinkosten zu verstehen, die sich den CGU direkt oder indirekt über interne Verrechnungen bzw. Umlagen zuordnen lassen. Darunter fallen beispielsweise die Kosten der zentralen Dienste (Konzernleitung, Finanzen und Controlling, Rechtsabteilung, ICT usw.), die oft in Form vom Management Fees auf die operativen Einheiten verteilt oder teilweise verursachergerecht an die Organisationseinheiten verrechnet werden. Aber auch auf Stufe der Segmente und Geschäftseinheiten fallen Overheadkosten an für Führung und Support, Controlling, Energiewirtschaft usw. Schliesslich sind für eine marktbasierte Stromproduktion die zentral erbrachten Dienstleistungen des Energiehandels (Kraftwerkseinsatz, Portfoliobewirtschaftung usw.) von grosser Bedeutung. Diese lassen sich vielfach ebenfalls nicht direkt einzelnen Anlagen zuordnen und zählen in diesem Fall ebenfalls zu den Corporate Overheads. Die Praxiserfahrung in der Stromwirtschaft zeigt, dass sich die Corporate Overheads über alle aufgeführten Ebenen zu hohen Beträgen summieren. Sie können damit im Impairment-Test angesichts ihres Umfangs sowie in Kombination mit anderen Faktoren (z.b. Marktpreisentwicklung) eine erhebliche Auswirkung auf den Wertberichtigungsbe - darf haben. Die Berücksichtigung von Corporate Overheads im Asset-Impairment-Test ist in IAS geregelt. Demnach beinhaltet die Prognose der Mittelabflüsse für die Bestimmung des Nutzungswerts auch die Gemeinkosten, die dem Asset entweder direkt zugerechnet werden können oder sich mit vernünftigen und stetigen Schlüsseln zuordnen lassen. Diese Gemeinkosten sind für die betriebliche Leistungserstellung erforderlich und tragen damit zur Erzielung von Cashflows der CGU bei. Daraus folgt umgekehrt auch, dass die Cashflows einer CGU einen Beitrag zur Deckung der anteiligen Corporate Overheads bringen müssen. Die Allokation der Corporate Overheads muss nach sachgerechten und stetigen Massgaben erfolgen. Die Unternehmen haben dabei wie bei der Verteilung der Corporate Assets einen gewissen Ermessensspielraum, weil der Standard auf eine Konkretisierung der «Zuordnung auf vernünftiger und stetiger Basis» verzichtet. Corporate Overheads lassen sich meist problemlos bis auf die Stufe der übergeordneten CGU (Segmente, Geschäftseinheiten, ggf. sogar Abteilungen) verteilen. Als Verteilungsschlüssel bietet sich dabei i. d. R. die unternehmensinternen Leistungsverrechnungen (Betriebsbuchhaltung) an. Es darf davon ausgegangen werden, dass diese sachgerecht «Es empfiehlt sich, den Barwert der Corporate Overheads aufbasis der mit den Buchwerten der Vermögenswerte gewichteten Restnutzungsdauer zu bestimmen und die Ergebnisse dann auf Stufe der CGU zu aggregieren.» und stetig sind und damit den Anforderungen von IAS genügen. Die weitere Allokation der Corporate Overheads auf einzelne Vermögenswerte gestaltet sich hingegen meist schwierig, weil in der Unternehmenspraxis keine anlagenscharfe Zuordnung von Gemeinkosten erfolgt. In der Stromwirtschaft sind der weiteren Allokation zudem Grenzen gesetzt, weil viele Produktionsanlagen Gemeinschaftskraftwerke sind, denen keine Gemeinkosten der jeweiligen Partner belastet werden können. Für die Allokation der Corporate Overheads auf einzelne Vermögenswerte ist daher eine pragmatische und den unternehmensspezifischen Erfordernissen angepasste Allokationsmechanik zu definieren. Für diese bestehen grundsätzlich die folgenden Lösungsansätze: a) Die auf Stufe der übergeordneten CGU zugeordneten Corporate Overheads werden anhand der anteiligen Buchwerte
4 der zu testenden Vermögenswerte weiter verteilt und in Impairment-Tests erfasst. b) Die Corporate Overheads werden nur bis auf die Stufe der übergeordneten CGU alloziert und getestet. Diese CGU werden hingegen erst getestet, wenn die Impairment-Tests auf Stufe der einzelnen Assets durchgeführt und allfällige Wertberichtigungen erfasst worden sind. Ein allfällig verbleibender Wertberichtigungsbedarf auf Stufe der übergeordneten CGU wird anschliessend pro rata auf Basis der Buchwerte der zugrunde liegenden Assets verteilt. In der stromwirtschaftlichen Praxis hat sich basierend auf der oben erläuterten Allokationsmechanik ein zweistufiger Ansatz bewährt: Kosten der übergeordneten Geschäftsführung, die vergleichsweise weit weg von den produktiven Assets liegen und sich entsprechend schwierig auf einzelne Vermögenswerte herunterbrechen lassen, werden bis auf Stufe Segment alloziert und dort getestet. Dies betrifft namentlich Management Fees sowie die Gemeinkosten der Konzernund Geschäftsbereichsführung. Die Zuordnung folgt dabei nach Möglichkeit gemäss den unternehmensinternen Verteilschlüsseln. Kosten, die sich verursachergerecht auf die tiefer liegenden produktiven Geschäftseinheiten und damit auf eine Gruppe von Assets zuordnen lassen, werden hingegen im Asset-Impairment-Test auf diese Stufe alloziert und dort getestet. Dies betrifft insbesondere die direkt verrechenbaren Leistungen des Konzerns (z. B. ICT-Leistungen), die Gemeinkosten der betreffenden Organisationseinheiten sowie die direkt zuordenbaren Kosten für die Bewirtschaftung verschiedener Kraftwerkstypen (z.b. flexible Kraftwerke). Eine noch detailliertere Zuordnung auf die einzelnen Assets ist nach unserer Erfahrung nur dann angezeigt, wenn eindeutige Anhaltspunkte für die effektive Ressourcenbeanspruchung bestehen (beispielsweise durch entsprechende Kontierungen und Leistungsverrechnungen auf Ebene der einzelnen Vermögenswerte). Bei der Berücksichtigung der Corporate Overheads in CGU, die Kraftwerke bzw. Kraftwerksbeteiligungen beinhalten, ist schliesslich zu beachten, dass der Nutzungswert der zugrunde liegenden Assets meist nur über einen endlichen Zeithorizont bis zum Ablauf der Konzessionsdauer ermittelt wird. Deshalb sollte auch die Berücksichtigung der Corporate Overheads für diese Vermögenswerte über eine endliche Dauer erfolgen. Andernfalls würden im Impairment-Test zu viele Corporate Overheads zugeordnet. Es empfiehlt sich aus diesem Grund, den Barwert der Corporate Overheads auf Basis der mit den Buchwerten der Vermögenswerte gewichteten Restnutzungsdauer zu bestimmen und die Ergebnisse dann auf Stufe der CGU zu aggregieren. 5. FAZIT Asset-Impairment-Tests haben in der Stromwirtschaft aufgrund des anspruchsvollen Marktumfelds in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Für die Entscheidungsträger in der Energiebranche ist es vor diesem Hintergrund wichtig, die relevanten Stellhebel zu kennen, um möglichen Fehlbeurteilungen vorzubeugen und den sich in der Rechnungslegung bietenden Handlungsspielraum nutzen zu können. Neben den häufig diskutierten Faktoren wie Weighted Average Cost of Capital (WACC) und Marktpreisprognose, auf die in diesem Artikel nicht eingegangen wird, sind zwei technische Aspekte von hoher Relevanz: Die Definition der CGU sowie die Behandlung von Corporate Assets und Overheads. Die Aggregationsstufe der Impairment- Tests sowie die Allokation der Corporate Assets und Overheads innerhalb der Grenzen der Rechnungslegung können dabei zu unterschiedlichen Ergebnissen führen: 1. Impairment-Test auf Stufe der einzelnen Vermögenswerte (inkl. Corporate Overheads und Assets): Tendenziell häufiger, dafür jeweils kleinerer Wertberichtigungsbedarf. 2. Impairment-Test auf Stufe der einzelnen Vermögenswerte, jedoch Allokation und Test der Corporate Overheads auf Stufe aggregierter CGU: Dadurch resultiert für die Corporate Overheads ein Portfolioeffekt, und damit insgesamt ein abgeschwächter Wertberichtigungsbedarf. 3. Impairment-Test auf Stufe aggregierter CGU statt auf Stufe der einzelnen Vermögenswerte: Es resultiert ein Portfolioeffekt, weil der Wertberichtigungsbedarf von «kritischen» Assets sowie die Allokation von Corporate Overheads durch die Überdeckung von «guten» Assets kompensiert wird. Weniger häufig, dafür im Eintretensfall höherer Wertberichtigungsbedarf.
5 MANUEL BERGER, LIC. RER. POL., M.B.L.-HSG, DIRECTOR, WIRTSCHAFTSBERATUNG FACHBEREICH ENERGIE, PWC, ZÜRICH THOMAS WALLM ER, LIC. OEC. (HSG), DIPL.WIRTSCHAFTSPRÜFER, PARTNER, LEITER WIRTSCHAFTSPRÜFUNG FACHBEREICH ENERGIE, PWC, ZÜRICH
Ruhr-Universität Bochum. Wertverminderung von Vermögenswerten. 26. Juni 2008 IAS 36. PwC
Ruhr-Universität Bochum Wertverminderung von Vermögenswerten IAS 36 26. PwC Contents Part 1: Impairment of Assets Part 2: Impairment of Goodwill Impairment of Assets 1. Impairment of Assets a) Anwendungsbereich
MehrInhalt. IAS 36: Wertminderungen von Vermögenswerten
Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 4 4. Wesentliche Inhalte... 5 I. Aufdeckung einer notwendigen Wertminderung von Vermögenswerten... 5 II. Anhaltspunkte
MehrCo Referat zum Thema 7
UNIVERSITÄT MANNHEIM Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsprüfung Co Referat zum Thema 7 Wissenschaftliche Kommentierung von IAS 36 ( Wertminderung von Vermögenswerten ): Anwendungsvoraussetzungen,
MehrCo-Vortrag zu Thema 3 Geschäfts- oder Firmenwert. I. Problemstellung
UNIVERSITÄT MANNHEIM Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsprüfung Co-Referat zum Thema 3 Unterschiede bei der Bilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwertes nach IFRS und GoB
Mehrplanmäßige Abschreibung an Fuhrpark 20
Lösungen zu Kapitel 23: Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche Aufgabe 1 Ein unter IFRS 5 klassifizierter Vermögenswert muss gemäß IFRS 5.7 im gegenwärtigen
MehrImpairment-Test nach IAS 36 Fallstudien
Kapitel II: Impairment-Test nach IAS 36 Fallstudien Prof. Dr. Stefan Thiele Bergische Universität Wuppertal Fachbereich B Schumpeter School of Business and Economics Gaußstraße 20 42119 Wuppertal Gliederung
MehrÜbung zur Rechnungslegung nach IFRS
Übung zur Rechnungslegung nach IFRS Eine Veranstaltung des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung Prof. Dr. Stefan Thiele Bergische Universität Wuppertal
MehrPraxisseminar zur Rechnungslegung I
Praxisseminar zur Rechnungslegung I WP/StB Dr. Norbert Schwieters Ruhr-Universität Bochum SS 2011 Einführung Begründung für Rechnungslegung Rechenschaft Financial Accounting HGB Zahlungsbemessung Zuverlässigkeit
MehrDer Impairment Only Approach nach ED 3 des IASB
Der Impairment Only Approach nach ED 3 des IASB WP StB Dr. Michael Grüne Ernst & Young AG ED 3: Business Combinations Ersetzt IAS 22 (Unternehmenszusammenschlüsse) und ändert IAS 36 (Wertminderung von
MehrIFRS visuell: S IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten)
IFRS visuell: S. 87 90 IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten) Überblick (1/2) T A1 A2 A3 A4 A5 A6 A7 A8 Theoretische Grundlagen Identifikation von Vermögenswerten des Anwendungsbereichs Triggering
MehrDie Bilanzierung des Goodwill aus der Kapitalkonsolidierung nach IFRS und US-GAAP
Wirtschaft Christoph Lersmacher Die Bilanzierung des Goodwill aus der Kapitalkonsolidierung nach IFRS und US-GAAP Eine empirische Untersuchung der Bilanzierungspraxis anhand ausgewählter Geschäftsberichte
MehrGoodwill-Bilanzierung nach IFRS und Implikationen für das Controlling
Cornelia A. J. Haas Goodwill-Bilanzierung nach IFRS und Implikationen für das Controlling Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Barbara E. Weißenberger, Justus-Liebig-Universität Gießen CD 5 Inhaltsverzeichnis
MehrAmtsblatt der Europäischen Union L 275/37
16.10.2008 Amtsblatt der Europäischen Union L 275/37 VERORDNUNG (EG) Nr. 1004/2008 DER KOMMISSION vom 15. Oktober 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1725/2003 betreffend die Übernahme bestimmter
MehrDie Ermittlung und Behandlung des immateriellen Vermögens
Wirtschaft Alexander Sablatnig Die Ermittlung und Behandlung des immateriellen Vermögens Insbesondere des Firmenwertes - nach nationaler und internationaler Rechnungslegung Magisterarbeit Alexander Sablatnig
MehrÄnderungen von Schätzungen und Korrekturen von Fehlern
Grundsätze ordnungsgemässer Rechnungslegung Das Schweizerische Rechnungslegungsgremium für den öffentlichen Sektor SRS-CSPCP hat nachfolgende zusätzliche Informationen zur Fachempfehlung 02 erarbeitet.
MehrWirtschaftsprüfungsseminar Fraglicher Paradigmenwechsel in Unternehmensbewertung und Bilanzierung HWS 2007/08. Thema 4
Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsprüfung PROF. DR. JENS WÜSTEMANN Wirtschaftsprüfungsseminar Fraglicher Paradigmenwechsel in Unternehmensbewertung und Bilanzierung HWS 7/08
MehrInhalt. IAS 40: Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 4 4. Wesentliche Inhalte... 5 I. Klassifikation von Immobilien... 5 II. Erstbewertung... 5 III. Folgebewertung...
MehrBilanzierung immaterieller Vermögenswerte nach IFRS
Wirtschaft Kerstin Paland Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte nach IFRS Eine kritische Betrachtung der gegenwärtigen und geplanten Vorschriften des IASB Diplomarbeit FernUniversität Gesamthochschule
MehrWebinar. Internationale Rechnungslegung. Dipl.-Math. Dipl.-Kfm. Daniel Lambert
Webinar Internationale Rechnungslegung 2 Inhaltsverzeichnis 1 Internationale Rechnungslegung...3 2 Lösungen...7 2.1 Internationale Rechnungslegung...7 1 Internationale Rechnungslegung 3 1 Internationale
MehrTeilkostenrechnung. ( Finanzbuchhaltung; bestimmt durch steuerliche Vorschriften; externes Rechnungswesen)
1 Teilkostenrechnung 1 Kostenrechnung als Instrument des betrieblichen Controllings Controlling (Internes Rechnungswesen) Das interne Rechnungswesen als Führungssubsystem befasst sich mit Beschaffung,
MehrVERBUND AG,
VERBUND AG, www.verbund.com Praxisbericht zum Vorgehen bei Impairment-Tests Leopold Rohrer, VERBUND 19.5.2015 VERBUND AG, www.verbund.com Aktuelles Umfeld von VERBUND Auszug: Investorenpräsentation Quartale
MehrRuhr-Universität Bochum Lehrstuhl für Unternehmensprüfung (Prof. Dr. Hannes Streim)
Ruhr-Universität Bochum Lehrstuhl für Unternehmensprüfung (Prof. Dr. Hannes Streim) Leistungspunkte-Klausur zur Veranstaltung Ausgewählte Sachverhalte zur Bilanzierung nach IFRS (Übung Unternehmensprüfung
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
25.11.2015 L 307/11 VERORDNUNG (EU) 2015/2173 R KOMMISSION vom 24. November 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß
Mehre Welche Buchung(en) ist/sind zu treffen? 3 Das Bonitätsrisiko bei den Forderungen oder Finanzanlagen ist gestiegen.
Swiss GAAP FER 20: Wertbeeinträchtigungen 157 Aufgabe 20.1 Kreuzen Sie an, welche Fälle in erster Linie interne (I) oder externe (E) Anzeichen für eine Wertbeeinträchtigung sein können. I 1 Der Marktwert
MehrInhalt. IFRS 11: Gemeinsame Vereinbarungen
Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 5 4. Negativabgrenzung... 6 5. Wesentliche Inhalte... 7 I. Zum Unterschied zwischen einer gemeinschaftlichen
Mehr2. Ausgewählte Bilanzierungsaspekte nach IFRS
Gliederung 2. Ausgewählte Bilanzierungsaspekte nach IFRS 2.1 Immaterielle Vermögenswerte im Anlagevermögen 22Sachanlagevermögen 2.2 2.3 Wertminderungen im Anlagevermögen 24Vorräte 2.4 und langfristige
MehrRobert Braun. Die Neuregelung des Firmenwerts nach International Financial Reporting Standards. Bilanzpolitische Möglichkeiten und empirische Befunde
Robert Braun Die Neuregelung des Firmenwerts nach International Financial Reporting Standards Bilanzpolitische Möglichkeiten und empirische Befunde ÜTZ Herbert Utz Verlag München VI Inhaltsverzeichnis
MehrInhalt. IFRS 3: Unternehmenszusammenschlüsse
Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 4 4. Wesentliche Inhalte... 5 I. Bestimmung des Erwerbszeitpunktes... 5 II. Bilanzielle Abbildung... 5 III.
MehrWeisung 1/2013 der PostCom
Eidgenössische Postkommission PostCom Weisung 1/2013 der PostCom zuhanden der Schweizerischen Post betreffend den Nachweis der Einhaltung des Quersubventionierungsverbots im Einzelfall 15. März 2013 1.
Mehr2. Ausgewählte Bilanzierungsaspekte nach IFRS
Gliederung 2. Ausgewählte Bilanzierungsaspekte nach IFRS 2.1 Immaterielle Vermögenswerte im Anlagevermögen 2.2 Sachanlagevermögen 2.3 Wertminderungen im Anlagevermögen 2.4 Vorräte und langfristige Fertigungsaufträge
MehrInhalt. IAS 16: Sachanlagen
Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 4 4. Wesentliche Inhalte... 5 I. Erstbewertung... 5 II. Folgebewertung... 6 5. Beispiel... 8 www.boeckler.de
MehrAbbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Einleitung... 21
INHALTSVERZEICHNIS 11 Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis... 13 Tabellenverzeichnis... 15 Abkürzungsverzeichnis... 17 1 Einleitung... 21 1.1 Problemstellung... 21 1.2 Ziel und Aufbau der Arbeit...
MehrInhalt. IAS 38: Immaterielle Vermögensgegenstände
Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 4 4. Wesentliche Inhalte... 5 I. Ansatzkriterien... 5 II. Bewertung... 6 5. Beispiel... 7 www.boeckler.de August
MehrIFRS visuell: S IAS 38 (Immaterielle Vermögenswerte)
IFRS visuell: S. 97-100 IAS 38 (Immaterielle Vermögenswerte) Inhaltsverzeichnis A1 A2 A3 A4 A5 A6 A7 Ansatzvoraussetzungen Zugangsarten: selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte Zugangsbewertung: gesonderte
MehrDie Bilanzierung desgoodwill nach SFAS 141/142
Elke Maren Thalke Focken Die Bilanzierung desgoodwill nach SFAS 141/142 Eine sinnvolle Konzeption zur Steigerung der Informationsqualität? PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis
MehrIFRIC Interpretation 18 Übertragung von Vermögenswerten durch einen Kunden
IFRIC Interpretation 18 Übertragung von Vermögenswerten durch einen Kunden Verweise Rahmenkonzept für die Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial
MehrIFRS IAS A. Ein Unternehmen hat die folgenden Angaben für leistungsorientierte Pläne zu machen:
Angaben 120. Ein Unternehmen hat Angaben zu machen, durch die Abschlussadressaten die Art der leistungsorientierten Pläne und die finanziellen Auswirkungen der Änderungen dieser Pläne während der Berichtsperiode
MehrAbschlussklausur für die Hauptleistung im Wahlpflichtfach Rechnungswesen - Sommersemester
Abschlussklausur für die Hauptleistung im Wahlpflichtfach Rechnungswesen - Sommersemester 2009 - Tag der Prüfung: Bearbeitungszeit: Maximale Punktzahl: 21.07.2009, 9.00-14.00 Uhr 300 Minuten 300 Punkte
MehrBusiness Combinations und Impairment Tests nach International Financial Reporting Standards. Lars Wiechen, CPA Mainz, den 14.
Business Combinations und Impairment Tests nach International Financial Reporting Standards Lars Wiechen, CPA Mainz, den 14. Juni 2005 Agenda A. Einführung B. Business Combinations (IFRS 3) C. Impairment
MehrAbkürzungsverzeichnis... IX Vorwort... XI. 1. IFRS-Abschlüsse in Österreich... 1
Abkürzungsverzeichnis... IX Vorwort... XI 1. IFRS-Abschlüsse in Österreich... 1 2. Das IASB und seine Standards... 3 2.1 Organisation des IASB... 3 2.2 Verwendung der IFRS... 3 2.3 Aktuelle Standards...
MehrDas öffentliche Gemeinwesen weist Verpflichtungen gegenüber dieser Organisation auf.
Nr. 13: Konsolidierte Betrachtungsweise Empfehlung 1 Die konsolidierte Betrachtungsweise erlaubt einen finanziellen Gesamtüberblick über die konsolidierten Einheiten. 2 Es gibt drei Kreise, bei welchen
MehrDie Bilanzierung von Software nach IAS 38
Tobias A. Kisser Die Bilanzierung von Software nach IAS 38 Darstellung und Zweckmäßigkeitsanalyse Verlag Dr. Kovac Inhaltsübersicht 1 EINLEITUNG 1 1.1 Ziel der Arbeit 1 1.2 Aufbau der Untersuchung 3 2
MehrFinanzielle Grundlagen des Managements Übung
Finanzielle Grundlagen des Managements Übung Agenda 1. Übung 1: Der Jahresabschluss und die Jahresabschlussanalyse 2. Übung 2: Die Analyse der Gewinnsituation und Profitabilität 3. Übung 3: Die Bewertung
Mehr(5) Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen mit der Stellungnahme des Regelungsausschusses für Rechnungslegung in Einklang
L 72/6 VERORDNUNG (EU) 2019/402 R KOMMISSION vom 13. März 2019 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG)
MehrInhalt. IAS 8: Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler
Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definition... 3 3. Anwendungsbereich... 4 I. Änderung von Rechnungslegungsmethoden... 5 II. Änderung von Schätzungen... 6 III. Fehlerkorrekturen... 6
MehrFachempfehlung 13 Konsolidierte Betrachtungsweise
Fachempfehlung 13 Empfehlung 1 Die konsolidierte Betrachtungsweise erlaubt einen finanziellen Gesamtüberblick über die konsolidierten Einheiten. 2 Es gibt drei Kreise, bei welchen über die Art des Ausweises
MehrInhalt. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche
Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Anwendungsbereich... 3 3. Wesentliche Inhalte... 4 I. Voraussetzung für die Klassifizierung als zur Veräußerung gehaltene, langfristige Vermögenswerte...
MehrIAS 36 vor dem Hintergrund des Enforcement Accounting Circle
IAS 36 vor dem Hintergrund des Enforcement Accounting Circle Dr. Günther Hirschböck 19. Mai 2015 Agenda 1 IAS 36 Einführung 2 IAS 36 Anforderung 3 IAS 36 OePR-Fragen 4 IAS 36 Dokumentation 5 IAS 36 Lessons
MehrEinzelfragen zur Wertminderung von Vermögenswerten nach IAS 36 IDW ERS HFA 40 veröffentlicht
Einzelfragen zur Wertminderung von Vermögenswerten nach IAS 36 IDW ERS HFA 40 veröffentlicht Mit der Ausarbeitung einer Stellungnahme zu Einzelfragen bezüglich Wertminderungen von Vermögenswerten nach
MehrErst- und Folgebewertung von immateriellen Vermögensgegenständen Inhalt und Umfang der Anschaffungs- und Herstellungskosten
Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick... 1 2. Definitionen... 1 3. Anwendungsbereich... 2 4. Negativabgrenzung... 2 5. Wesentliche Inhalte... 2 6. Beispiel... 5 1. Ziele des Standards
MehrIAS. Übung 9. Seite 1
IAS Übung 9 Seite 1 In IAS 22 bzw. IAS 27 sind die Regelungen zu Aufstellungspflicht, Konsolidierungskreis, Einbeziehungszeitpunkt sowie zu Konsolidierungsverfahren enthalten. Erklären Sie die Begriffe
MehrStille Reserven. Inhaltsverzeichnis
Vincent Studer, dipl. Wirtschaftsprüfer Partner, Leiter Wirtschaftsprüfung T+R AG, Gümligen Inhaltsverzeichnis Gesetzliche Grundlagen Ermittlung der stillen Reserven Tabellarische Führung Buchhalterische
MehrAUFGABE 1 (30 PUNKTE):
AUFGABE 1 (30 PUNKTE): Segmente bzw. Bereiche eines Konzerns sind Objekte der konzernbezogenen Berichterstattung und des Controlling. 7 P. a) Erläutern Sie unter Bezugnahme auf die Standards der IAS/IFRS
MehrKonzept für eine Balanced Scorecard in der Heimstätte Bärau
Konzept für eine Balanced Scorecard in der Heimstätte Bärau Diplomarbeit eingereicht an der Hochschule für Wirtschaft und Verwaltung HSW Bern vorgelegt von Michael Egger Referent Prof., lic. oec. HSG Hans
MehrDie Konvergenzfalle. Überwiegen die Vorteile der Harmonisierung noch die Nachteile? Stephan Gemkow Mitglied des Vorstands Deutsche Lufthansa AG
Die Konvergenzfalle Überwiegen die Vorteile der Harmonisierung noch die Nachteile? Stephan Gemkow Mitglied des Vorstands Agenda Relevanz des Themas Konvergenz Vor- und Nachteile eines konvergenten Rechnungswesens
MehrRoadmap Datum Skript Thema (Kapitel) Lernziele
Roadmap Datum Skript Thema (Kapitel) 30.10.09 KOKA 1-3 Einführung Betriebsbuchhaltung Kostenartenrechnung 14.11.09 KOKA 4-5 Kostenstellenrechnung, Kostenträgererechnung 11.12.09 KOKA 5 Kostenträgerrechnung
MehrDie Bedeutung des Controlling im Mittelstand Teil II
Die Bedeutung des Controlling im Mittelstand Teil II Kostenverursachung Wer bzw. was verursacht welche Kosten? Wo werden diese Kosten zugeordnet? Welche Rolle spielen sie für die Preisgestaltung? Kostenverursachungsprinzip:
MehrMarketing I. Kapitel 2 Strategisches Marketing. Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Marketing I Kapitel 2 Strategisches Marketing Erfolg bei Lenovo 22.02.2012 marketing I_kap02.ppt 2 Lernziele Die strategische Planung für das gesamte Unternehmen und ihre wichtigsten Schritte erläutern
MehrLeistungen und Softwarelösungen
Leistungen und Softwarelösungen Powered by Inhaltsübersicht 1. 1. Immaterielle Vermögenswerte 2. 2. Beratungsleistungen von von IP-Valuation 3. 3. Markenbewertungssoftware BrandValue 1. Immaterielle Vermögenswerte
MehrInhalt. IAS 20: Zuwendungen der öffentlichen Hand
Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 4 4. Negativabgrenzung... 5 5. Wesentliche Inhalte... 6 I. Erfassung von Zuwendungen... 6 II. Bewertung von
Mehr59. Deutscher Betriebswirtschafter-Tag
59. Deutscher Betriebswirtschafter-Tag Goodwill und Unternehmenssteuerung Dr. Heinz Hermann Hense 27. September 2005 1. Prämissen Das Unternehmen leitet die Steuerungskennzahlen aus dem Finanzrechnungswesen,
MehrAlternative Leistungskennzahlen Stand 30. Juni Konzern Deutsche Pfandbriefbank
Alternative Leistungskennzahlen Stand 30. Juni 2018 Konzern Deutsche Pfandbriefbank 03 03 Eigenkapitalrentabilität 04 Cost-Income-Ratio 05 Finanzierungsvolumen 06 Überleitungsrechnungen 06 Eigenkapitalrentabilität
MehrPraxisbeispiel SolarWorld und Pfeiffer Vacuum Technology: Zwei Cashflow-Welten
Cashflow-Excellence.de Prof. Dr. Roland Alter Das nachfolgende Beispiel basiert auf dem Buch Alter, Roland: Cashflow-Management, Schäffer-Poeschel-Verlag, Stuttgart 2016. Praxisbeispiel SolarWorld und
MehrAmtsblatt der Europäischen Union VERORDNUNGEN
3.4.2018 L 87/3 VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) 2018/519 R KOMMISSION vom 28. März 2018 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß
MehrRechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS)
www.boeckler.de Mai 2011 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) Kapitel 3 Sachanlagen Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse: Informationen
MehrCampussaal Immobilien AG Brugg. Bericht der Revisionsstelle über die eingeschränkte Revision für das Geschäftsjahr 2017
Campussaal Immobilien AG Bericht der Revisionsstelle über die eingeschränkte Revision für das Geschäftsjahr 2017 Inhaltsverzeichnis 1 - Bericht der Revisionsstelle 2 2 - Bilanz 3 3 - Erfolgsrechnung 5
MehrBilanzierung pharmazeutischer FuE-Projekte nach IFRS
Reihe: Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung Band 24 Herausgegeben von Prof. (em.) Dr. Dr. h. c. Jörg Baetge, Münster, Prof. Dr. Hans-Jürgen Kirsch, Münster, und Prof. Dr. Stefan Thiele, Wuppertal Dr.
MehrBehandelte IAS/IFRS Standards. 1 Einführung in die IFRS IASB Aktuelle Standards IFRS in Österreich 4
Vorwort Behandelte IAS/IFRS Standards Abkürzungsverzeichnis III XI XIII 1 Einführung in die IFRS 1 1.1 IASB 1 1.2 Aktuelle Standards 2 1.3 IFRS in Österreich 4 2 Grundlagen der Rechnungslegung 5 2.1 Rahmenkonzept
MehrGrundsätze für die stichprobenartige Prüfung gemäß 342b Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 HGB
Grundsätze für die stichprobenartige Prüfung gemäß 342b Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 HGB - Beschlossen von der Prüfstelle und Erteilung des Einvernehmens durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
MehrDSR öffentliche SITZUNGSUNTERLAGE
DRSC e.v. Zimmerstr. 30 10969 Berlin Tel.: (030) 20 64 12-0 Fax.: (030) 20 64 12-15 www.drsc.de - info@drsc.de, Diese Sitzungsunterlage wird der Öffentlichkeit für die DSR-Sitzung zur Verfügung gestellt,
MehrCo-Referat zum Thema 5 Unterschiede bei der Bilanzierung von Vorräten nach IFRS und GoB unter besonderer Berücksichtigung von Normunschärfen
UNIVERSITÄT MANNHEIM Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsprüfung Co-Referat zum Thema 5 Unterschiede bei der Bilanzierung von Vorräten nach IFRS und GoB unter besonderer Berücksichtigung
MehrTOOL ZUR UNTERNEHMENSBEWERTUNG NACH DER DCF-METHODE
TOOL ZUR UNTERNEHMENSBEWERTUNG NACH DER DCF-METHODE AN DEN BEISPIELUNTERNEHMEN HENKEL, BMW & LUFTHANSA Von Alina Kröker und Christina Eschweiler Quantitative Methoden 1 Finanzmodellierung Prof. Dr. Horst
MehrMERCK MILLIPORE. Entwicklung der Umsatzerlöse sowie der Ertragslage
KONZERNLAGEBERICHT WIRTSCHAFTSBERICHT ercc illlipor 5 MERCK MILLIPORE KENNZAHLEN in Mio 204 203 Veränderung in Gesamterlöse 2.696,5 2.645,3,9 Umsatzerlöse 2.682,5 2.627,5 2, Operatives Ergebnis (EBIT)
MehrVerbesserung von Relevanz, Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit der IFRS-Abschlüsse
Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick... 1 2. Definition... 1 3. Anwendungsbereich... 1 4. Wesentliche Inhalte... 2 4.1 Änderung von Rechnungslegungsmethoden... 2 4.2 Änderung von Schätzungen...
MehrINTERNATIONAL ACCOUNTING STANDARD 36. Wertminderung von Vermögenswerten
INTERNATIONAL ACCOUNTING STANDARD 36 Wertminderung von Vermögenswerten ZIELSETZUNG 1 Die Zielsetzung dieses Standards ist es, die Verfahren vorzuschreiben, die ein Unternehmen anwendet, um sicherzustellen,
MehrQualitätsmanagementsystem der IHK Köln. Zusammenfassung 2017
Qualitätsmanagementsystem der IHK Köln Zusammenfassung 2017 Vorbemerkung Die Managementbewertung dient dazu, einen Überblick über die Aktivitäten und die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung
MehrAbbildungsverzeichnis. Tabellenverzeichnis. Allgemeine Abkürzungen. Abkürzungen zu Literatur und Fußnoten. Symbolverzeichnis.
Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis Allgemeine Abkürzungen Abkürzungen zu Literatur und Fußnoten Symbolverzeichnis VIII VIII X XIV XVI 1 Einleitung 1 1.1 Fragestellung 1 1.2 Abgrenzung
MehrUnterschiede in der Bilanzierung des Sachanlagevermögens nach IFRS und GoB unter besonderer Berücksichtigung von Normunschärfen.
ACC-Seminar Kritischer Vergleich der Rechnungslegung nach IFRS und GoB WS 2005/06 Fallstudie zu Thema 4: Unterschiede in der Bilanzierung des Sachanlagevermögens nach IFRS und GoB unter besonderer Berücksichtigung
MehrSwiss GAAP FER 30 Konzernrechnung. Dr. Daniel Suter
www.pwc.com 30 Konzernrechnung Dr. Daniel Suter FER 30 Definition der Kontrolle Beherrschung = Tochterorganisation Direkt / indirekt mehr als 50% der Stimmen Weniger als 50% der Stimmen plus z.b. Aktionärsbindungsvertrag,
MehrBilanzierung von Klimaschutzprojekten nach IFRS
Reihe: Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung Band 22 Herausgegeben von Prof. (em.) Dr. Dr. h. c. Jörg Baetge, Münster, Prof. Dr. Hans-Jürgen Kirsch, Münster, und Prof. Dr. Stefan Thiele, Wuppertal Dr.
Mehr1.4 Liquiditätsmanagement
1.4 Liquiditätsmanagement 1.4.1 Begriff Lassen sich zur Definition des Begriffs Liquidität aus der Fülle der Abgrenzungsversuche der einschlägigen Literatur noch Schnittmengen erarbeiten, so wird dies
MehrDiversifikation und Kernkompetenzen
Wirtschaft Markus Klüppel Diversifikation und Kernkompetenzen Masterarbeit RheinAhrCampus Remagen Fachbereich: Betriebs- und Sozialwirtschaft Studiengang: MBA Masterthesis Diversifikation und Kernkompetenzen
MehrErgebnispapier der DAV Arbeitsgruppe Internationale Rechnungslegung. Behandlung der Zinszusatzreserve unter IFRS
Ergebnispapier der DAV Arbeitsgruppe Internationale Rechnungslegung Behandlung der Zinszusatzreserve unter IFRS Köln, 31.08.2011 Zusammenfassung Durch die Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung vom
MehrInhalt. IFRS 12: Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen
Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 4 4. Negativabgrenzung... 5 5. Wesentliche Inhalte... 6 www.boeckler.de August 2014 1/7 1. Ziele des Standards
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis... 27
Inhaltsverzeichnis 7 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 19 Abbildungsverzeichnis... 25 Tabellenverzeichnis... 27 1. Einführung... 29 1.1. Problemstellung... 29 1.2. Aufbau der Arbeit...
MehrTutorium Internes Rechnungswesen
Dienstags: 14:30-16:00 Uhr Raum 01.85 Geb.24.32 Donnerstags: 16:30-18:00 Uhr Raum 01.48 Geb.23.32 Tutorium Internes Rechnungswesen Dennis Pilarczyk dennis.pilarczyk@study.hs-duesseldorf.de Internes Rechnungswesen
MehrRechnungslegung nach HGB und IFRS Abschlussklausur Name: Matr.Nr.
Frank N. Motzko, FB 07 Rechnungslegung nach HGB und IFRS Abschlussklausur - 10.02.2012 Name: Matr.Nr. Unterschrift: Aufgabe 1 2 3 4 5 6 7 Summe Note Erreichbare Punkte 5 6 7 15 6 6 5 50 Erreichte Punkte
MehrEinführung in das Rechnungswesen 8. Übung Institut für betriebswirtschaftliches Management im Fachbereich Chemie und Pharmazie
Einführung in das Rechnungswesen 8. Übung 28.06.2017 Institut für betriebswirtschaftliches Management im Fachbereich Chemie und Pharmazie III. Kostenstellen 1 Aufgabe 1 Was sind die Aufgaben einer Kostenstelle
MehrGründe für die Unternehmungsbewertung 2 / 1. Bedeutung und Technik der Unternehmungsbewertung 4 / 2. Mittelwertmethode 7 / 6
Folie / Seite Gründe für die 2 / 1 Bedeutung und Technik der 4 / 2 Mittelwertmethode 7 / 6 Dynamische Rechenverfahren 8 / - Barwertfaktoren, Abzinsungsfaktoren (Tabelle 1) 9 / - Annuitätenfaktoren, Rentenbarwertfaktoren
MehrVerordnung über den Finanz- und Lastenausgleich
[Signature] [QR Code] Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV) Änderung vom... Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I 1. Die Verordnung vom 7. November 2007 1 über den Finanz- und Lastenausgleich
MehrFair Value - oder ganz einfach! Referent: Dipl.-Ing. Hermann Altmeppen EXPO REAL 2009, Halle B2, Raum B22 München, den 5.
Fair Value - ein Buch mit sieben Siegeln oder ganz einfach! Referent: Dipl.-Ing. Hermann Altmeppen EXPO REAL 2009, Halle B2, Raum B22 München, den 5. Oktober 2009 Gliederung 1. Einleitung 2. Aktuelle Kritik
MehrDie Fair Value-Bewertung von Finanzinstrumenten (HGB/IFRS)
Alexander Kranz Die Fair Value-Bewertung von Finanzinstrumenten (HGB/IFRS) Eine kritische Analyse unter Berücksichtigung ausgewählter Aspekte der Finanzkrise AVM Inhaltsverzeichnis 1. Einführung - ] -
MehrDie Ausgliederung. Hauptversammlung
Die Ausgliederung Hauptversammlung nordaktienbank AG 15. Juli 2014 Genehmigung der nordaktienbank AG, Hamburg, nicht zulässig. nordaktienbank AG 1 Die Unternehmensstruktur 2011-2013 nordaktienbank Gruppe
MehrProjektpräsentation im Schwerpunkt A
Projektpräsentation im Schwerpunkt A zum Thema: Goodwill- Impairmenttest nach IAS und US - GAAP Von Cidem Kis Bettina Ländle Fachhochschule Frankfurt am Main 12. 02. 2004 1 Gliederung I. Unternehmensberwertung
MehrANHÄNGE. zur DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 4.10.2016 C(2016) 6329 final ANNEXES 1 to 4 ANHÄNGE zur DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen
Mehrsystematische und konsistente Zuordnung aller vorhandenen Kostenbelege ermöglichen selbstständige und sinnvolle Verantwortungs bereiche definieren.
20 Brückenkurs Vorkostenstelle Hilfskostenstelle Kostenstellenplan Endkostenstelle Hauptkostenstelle Die Verrechnung der Kosten erfolgt mithilfe von Zuschlagssätzen, um die Gemeinkosten genauer zuzuweisen.
MehrPressemitteilung. Einwohnergemeinderat. Aus dem Einwohnergemeinderat Sarnen
Einwohnergemeinderat Pressemitteilung Aus dem Einwohnergemeinderat Sarnen Gemeindeverwaltung: Projekt Überprüfung der Organisationsstruktur mit der Einrichtung einer Geschäftsleitung Es ist das Ziel des
MehrMai Präsentation Q und Ausblick
Mai 2018 Präsentation Q1 2018 und Ausblick 1 Disclaimer & Kontakt Diese Präsentation enthält zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen, mit der die gegenwärtige Einschätzung des Managements der 1&1 Drillisch
Mehr