Brandschutz III Fachgebiet Baulicher Brandschutz
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- Timo Kolbe
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1 Brandschutz III Fachgebiet Baulicher Brandschutz Sicherheitstechnische Anlagen und anlagentechnischer Brandschutz Löschanlagen Prof. Dr. Dirk Lorenz
2 VdS-CEA-Richtlinie für Sprinkleranlagen (VdS-CEA 4001 Planung und Einbau) o Die Rohrnetzauslegung ist abhängig von: Wirkfläche in Abhängigkeit der Brandklasse; Schutzfläche des einzelnen Sprinklers; Wasserbeaufschlagung pro Quadratmeter; Auswahl des Sprinklers;
3 Schutzumfang und Ausnahmen (Kap. 4) o Schutzumfang Alle Flächen eines Gebäudes; Festgelegte Ausnahmen werden zugelassen; Trennung zwischen gesprinklerten und ungesprinklerten Bereichen: feuerbeständig als Brandabschnitt; Öffnungen mit automatische schließenden Bauteilen;
4 Schutzumfang und Ausnahmen (Kap. 4) o Ausnahmen Waschräume und Toiletten; Treppenräume (feuerbeständig abgetrennte); Feuerbeständig abgetrennte Schächte (z.b. Aufzug); Nasspartie einer Papiermaschine; Umkleideräume mit nichtbrennbaren Einrichtungen; Schwachstromverteilerräume < 20m²; Räume für Nassarbeiten und F90-A Abtrennung;
5 Schutzumfang und Ausnahmen (Kap. 4) o Ausnahmen Technische Betriebsräume < 150 m² und Abtrennung F90-A und T30; Kühlräume < 20 m² ohne besondere Abtrennung; Kühlräume < 60 m² Abtrennung F90-A und T30; Büroräume und Wohnungen < 150 m² Abtrennung F90-A; Kriechkeller ohne brennbare Inhalte und A-Abtrennung; Rampen, Vordächer und Überdachungen aus A-Baustoffen an Brandwänden;
6 Schutzumfang und Ausnahmen (Kap. 4) o Ausnahmen Zwischendecken und Zwischenböden: Höhe < 0,8m; Abgrenzung aus A-Baustoffen; Brandbelastung (Kabel) < 3,5 kwh/m²; Teilfläche < 16 m² Brandbelastung < 93,1 kwh; Abschottung nach LAR und LüAR; Brennbare Zwischendecken F60 wie vor; Höhe < 30 cm in Felder < 100 m² F30 unterteilen;
7 Schutzumfang und Ausnahmen (Kap. 4) o Ausnahmen Elektrische Betriebsräume < 60 m² Niederspannungs- und Hochspannungsverteilung Trafozellen, Batterieräume Ersatzstromaggregaträume (auch für SPA) Relaisräume für Telefonzentralen;
8 Schutzumfang und Ausnahmen (Kap. 4) o Notwendige Ausnahmen, da Schutz ungeeignet Solios und Behälter mit quillendem Inhalt; Löschwassereinsatz Gefahrerhöhung; Industrieöfen oder Industriefeuerungsanlagen; Salzbäder oder Metallschmelzpfannen; Ähnliche Räume; Kipppfannen, Friteusen etc. Andere Löschanlagen (z.b. Gas-, Pulver oder Sprühwasser-Löschanlagen) sind einzusetzen;
9 Brandgefahrenklasse (Kap. 5) o Kleine Brandgefahren (LH) (low hazard) Nichtindustrielle Nutzungen; Geringe Brandbelastung und Brennbarkeit; Einzelbereiche > 126 m² durch feuerhemmende Bauteile gegenüber anderen Bereichen separiert.
10 Brandgefahrenklasse (Kap. 5) o Mittlere Brandgefahren (OH) (ordinary hazard) Handel und industrielle Nutzungen; Mittlere Brandbelastung und Brennbarkeit in Verarbeitung und Herstellung; Brandgefahrenklasse OH in 4 Gruppen eingeteilt: OH1, OH2, OH3 und OH4; Lagerung in OH1 bis OH3 unter Voraussetzungen möglich;
11 Brandgefahrenklasse (Kap. 5) o Voraussetzungen für Lagerung unter OH1 bis OH3 Gesamtbemessung für OH3; Maximal zulässige Lagerhöhen (Tab 5.01) eingehalten; Lageblöcke mit Freistreifen umgeben; Freistreifen frei von Lagergut; Lagerblockfläche < 216 m² (Ausnahme möglich); o Brandgefahrenklasse OH4 Lagerung nach HHS
12
13 Brandgefahrenklasse (Kap. 5) o Hohe Brandgefahr, Produktionsrisiken HHP (high hazard production) Handel und industrielle Nutzungen; Hohe Brandbelastung und Brennbarkeit; Schnelle Brandausbreitung oder heftige Brandentwicklung; Gruppen HHP1, HHP2, HHP3 und HHP4; Lagerung möglich, Lagerhöhen nach Tab. 6.02
14 Tabelle 6.02
15 Brandgefahrenklasse (Kap. 5) o Hohe Brandgefahr, Lagerrisiken HHS (high hazard storage) Lagerhöhen nach Tab. 5.01, Kap überschritten; Handel und industrielle Nutzungen; Hohe Brandbelastung und Brennbarkeit; Schnelle Brandausbreitung oder heftige Brandentwicklung; Gruppen HHS1, HHS2, HHS3 und HHS4;
16 Lagerarten (Kap. 5) o ST1: freistehende Lager oder Kompaktlager; o ST2: einreihige Ständer- oder Gitterboxen; o ST3: mehrreihige Ständer- oder Gitterboxen; o ST4: Paletten-Regallager; o ST5: geschlossene oder gelattete Zwischenböden bis 1m Breite; o ST6: geschlossene oder gelattete Zwischenböden mehr als 1m bis maximal 6m Breite;
17 VdS-CEA 4001
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19 Lagerarten (Kap. 5) o Anhang B Kombination verschiedener Faktoren (Lagergut, Lagerform) zur Ermittlung der Lagerkategorie; o Anhang C Liste mit gelagerten Stoffen mit der die Zuordnung zu Lagerkategorie erfolgt;
20 Lagerarten (Kap. 5) o Anhang K Produktionen mit Aerosolen; Hängend gelagerte Bekleidungen; Brennbare Flüssigkeiten; Leere Paletten; Alkoholische Getränke in Holzfässern; Gewebte Kunstfasern;
21 Lagerarten (Kap. 5) o Anhang K Lager mit Lagerbehältern aus Kunststoffen (KLT); Spanplattenherstellung; Kabelkanäle, -schächte und geschosse in Kraftwerken; Recyclingbetriebe (Kunststoffverpackungsmaterial); Papiermaschinen; Verschieberegale mit reinem Deckenschutz;
22 Hydraulische Auslegung (Kap. 6) o Wasserbeaufschlagung und Wirkfläche LH, OH und HHP Tabelle 6.01; HHS Abschnitt 6.2 o Tabelle 6.01
23 VdS-CEA 4001
24 Hydraulische Auslegung (Kap. 6) o Wasserbeaufschlagung und Wirkfläche LH, OH und HHP Tabelle 6.01; HHS Abschnitt 6.2 o Tabelle 6.02
25 VdS-CEA 4001
26 Hydraulische Auslegung (Kap. 6) o Dimensionierung und Anordnung von Rohren Dimensionierung Anhang G Vollständige hydraulische Berechnung erforderlich Ermittlung günstige und ungünstige Wirkfläche; Jeweils erf. Pumpendruck und erf. Wasserrate; Maximaler Druck: im Betrieb 12 bar; Druckprüfung des Rohrnetzes 15 bar;
27 Wasserversorgung (Kap. 7 und 8) o Wirkzeit LH: 30 Minuten; OH: 60 Minuten; HHP: 90 Minuten; HHS: 90 Minuten; o Mindestvolumen des Zwischenbehälters Tabelle 8.01
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29 Hydraulische Auslegung (Kap. 6) o Dimensionierung und Anordnung von Rohren Dimensionierung Anhang G Vollständige hydraulische Berechnung erforderlich Ermittlung günstige und ungünstige Wirkfläche; Jeweils erf. Pumpendruck und erf. Wasserrate; Maximaler Druck: im Betrieb 12 bar; Druckprüfung des Rohrnetzes 15 bar;
30 Hydraulische Auslegung (Kap. 6) o Beispiel Brandgefahrenklasse OH2 (Garage) Tab. A.02 Mindestwasserbeaufschlagung: 5mm/Min. Tab Wirkfläche Trockenanlage: 180 m² Tab Betriebszeit Sprinkleranlage: 60 Minuten Kap Mindestvolumen Zwischenbehälter: 30 m³ Tab Hydraulische Berechnung des Rohrnetzes für günstige und ungünstige Wirkfläche
31 VdS-CEA 4001
32 VdS-CEA 4001
33 Konstruktive Besonderheiten (Kap. 11 und 12) o Maximale Schutzfläche je Sprinkler o Mindestabstände zwischen Sprinklern o Anordnung von Sprinklern zu Wänden und Decken o Zwischensprinkler bei HH-Risiken
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35 Konstruktive Besonderheiten (Kap. 11 und 12) o Mindestabstände zwischen Sprinklern Mindestabstand zwischen Sprinklern 2m Ausnahmen: Schutzschirme Regalspringer Deckenöffnungen
36 Konstruktive Besonderheiten (Kap. 11 und 12) o Anordnung von Sprinklern zu Wänden und Decken Abstände zu Wänden: 2 m normale Anordnung; 2,3 m versetzte Anordnung; 1,5 m wenn Unterzüge oder Sparren vorhanden; 1,5 m vor verglasten Fassaden;
37 VdS-CEA 4001
38 VdS-CEA 4001
39 VdS-CEA 4001
40 Konstruktive Besonderheiten (Kap. 11 und 12) o Zwischensprinkler bei HH-Risiken Brandgefahrenklasse Lagerkategorie Lagerhöhe
41 Kategorie I und II Kategorie III und IV VdS-CEA 4001
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43 VdS-CEA 4001
44 VdS-CEA 4001
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