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1 Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den 27. Mai 2016 Jugend und Wissenschaft Tel.: (9227) II B 2 - Fax: (9227) Birgit.Koelle@SenBildJugWiss.Berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Konzept zur Förderung und Initiierung außerschulischer Lernorte 95. Sitzung des Hauptausschusses vom 25. November Rote Nr DC, 2626, 2626 A, 2626 B - Kapitel 1010, Titel 68569, Teilansatz 23 Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres: 0 Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: Ansatz des kommenden Haushaltsjahres Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: 0 Verfügungsbeschränkungen: Aktuelles Ist 0 Gesamtkosten: entfällt Der Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: SenBildJugWiss wird gebeten, dem Hauptausschuss Ende Januar 2016 das Konzept zur Förderung und Initiierung außerschulischer Lernorte vorzulegen. Es wird gebeten, mit nachfolgendem Bericht den Beschluss als erledigt anzusehen.

2 Konzept zur Förderung und Sicherung der außerschulischen Lernorte Jugendkunstschulen (JuKS), Jugendverkehrsschulen (JVS) und Gartenarbeitsschulen (GAS) in Berlin 2 I. Allgemein Die außerschulischen Lernorte Jugendkunstschulen, Jugendverkehrsschulen und Gartenarbeitsschulen befinden sich in bezirklicher Trägerschaft und sind z.t. seit Jahrzehnten bewährte Bildungseinrichtungen. Die Bezirke stellen die Immobilien zur Verfügung und übernehmen im Rahmen ihrer Globalsummenverantwortung die Finanzierung zur Betreibung der Einrichtung. Zudem erfolgen Lehrkräfteabordnungen seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft SenBildJug- Wiss. Alle Einrichtungen sind wichtige fachliche und pädagogische Ergänzungen für die Berliner Kinder und Jugendlichen (kulturelle Bildung, Verkehrs- und Mobilitätserziehung sowie Bildung für Nachhaltige Entwicklung). Es gibt jedoch große Unterschiede bei der Ausstattung, Planung und Zuordnung dieser Einrichtungen innerhalb der Bezirksämter. Der Senat und die Bezirke fördern die Arbeit dieser Einrichtungen als außerschulische Lernorte. II. Zusätzliche Finanzierung für die außerschulischen Lernorte Jugendkunstschulen, Jugendverkehrsverschulen und Gartenarbeitsschulen Berlin bekennt sich dauerhaft zu den drei Kerneinrichtungen, die z.t. jahrzehntelange Traditionen haben. Die Trägerschaft ist wie bisher bei den Bezirken angesiedelt. Vorgesehen ist, mit der nächsten Änderung des Schulgesetzes den 124 um die genannten Einrichtungen zu erweitern, um damit eine klare Zuordnung als Bildungsaufgabe festzuhalten. Die Festlegung von gemeinsamen Standards an Bildungsangeboten dient als Grundlage der Nutzung der zusätzlichen Ressourcen zur Verbesserung und Ausweitung des Angebots. Die Bezirke bleiben mit den gesamten Ressourceneinsätzen in der Verantwortung. Umsetzung: 1. Erarbeitung von Standards für Angebote der Einrichtungen auf Basis bestehender best practice-beispiele sowie bestehender Programme unter Federführung der SenBildJugWiss bis Ende Juni Absicherung der Personalunterstützung durch die SenBildJugWiss in den außerschulischen Lernorten sowie Einbeziehung der notwendigen ergänzenden Unterstützung durch die Polizei (JVS), die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz (GAS und JVS) und die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Jobmaßnahmen/ Ausbildung im Bereich JVS bzw. GAS). 3. Erhöhung der Mittelzuweisung im Doppelhaushalt 2016/17 an die Bezirke zur Stärkung und zum Ausbau des Angebots der außerschulischen Lernorte, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von ,- (Jugendkunstschulen) bzw ,- (Jugendverkehrsschulen) bzw ,- (Gartenarbeitsschulen) je Einrichtung. Mittelgewährung nur unter Maßgabe einer zweckentsprechenden Verwendung sowie bei Gewährleistung des bisherigen bezirklichen Ressourceneinsatzes (Zusätzlichkeit der Landesmittel). Diese zusätzlichen Mittel von 2 Mio. pro Haushaltsjahr wurden im Doppelhaushalt 2016/17bei Kapitel 1010, Titel Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland, Teilansatz 23 zur Förderung und Initiierung außerschulsicher Lernorte etatisiert. Da dieser Titel nicht geeignet ist, bezirkliche Einrichtungen zu finanzieren, wird die Teilsumme im Haushalt der SenBildJugWiss gesperrt. Die Mittel werden direkt an die Bezirke auf der Grundlage von abzuschließenden Zielvereinbarungen über die Basiskorrektur ausgereicht. 4. Unterjährige Bildung von Produkten für die Jugendkunstschulen und Gartenarbeitsschulen in Analogie zur Jugendverkehrsschule, für die bereits seit Jah-

3 3 ren ein gesondertes Produkt besteht (79388 Verkehrserziehung in Jugendverkehrsschulen ). 5. Verankerung der außerschulischen Lernorte Jugendkunstschulen, Jugendverkehrsschulen und Gartenarbeitsschulen im Schulgesetz III. IV. Jugendkunstschulen Die 12 Jugendkunstschulen (JuKS) sind bezirkliche Einrichtungen in unterschiedlicher Trägerschaft (kommunal bzw. gemeinnütziger Verein, der über Zuwendungen aus dem jeweiligen Bezirkshaushalt unterstützt wird). Es gibt entsprechende Einrichtungen in bislang zehn, Ende des Schuljahres 2015/16 in allen 12 Bezirken. Seit Ende der 1980er-Jahre gibt es in Berlin das Konzept der Jugendkunstschulen nach Berliner Modell, in dem den Jugendkunstschulen von der SenBildJugWiss durch die Bereitstellung von Anrechnungsstunden für Lehrkräfte eine pädagogische Leitung abgesichert wurde. Die Fachaufsicht über die inhaltliche Arbeit liegt bei der SenBild- JugWiss; Qualitätsstandards werden gemeinsam entwickelt. Die JuKS arbeiten an der Schnittstelle schulischer und außerschulischer kultureller Bildung. Die Nutzerinnen und Nutzer der JuKS sind hauptsächlich Kita- und Schulkinder. Sie arbeiten projektbezogen unter Anleitung von Künstlerinnen und Künstlern in den Werkstätten der JuKS; es gibt feste Kooperationen mit einzelnen Schulen des jeweiligen Bezirks und Angebote zur Lehrkräftefortbildung. Im vergangenen Schuljahr nutzten ca Kinder und Jugendliche das Angebot (gegenüber der letzten Erhebung in 2012 ein Zuwachs um 33%). Die JuKS gewinnen zunehmend an Bedeutung in Bereichen der Studien- und Berufsvorbereitung, der Ganztagsangebote, der Elternarbeit und Ferienbetreuung, der inklusiven Pädagogik (Arbeit mit Kindern mit Förderbedarfen) sowie aktuell auch in der Arbeit mit Flüchtlingen bzw. Willkommensklassen (vorsprachliche Bildungsangebote). Die Arbeit der Einrichtungen unterstützt die SenBildJugWiss derzeit mit 320 Anrechnungsstunden für die pädagogische Leitung und Mitarbeit. Einige Bezirke stellen ergänzend technische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. Zur Förderung und Sicherung der außerschulischen Lernorte JuKS, JVS und GAS sollen die Bezirke 2016 / 2017 jährlich maximal ,- als Zuschuss für jeden der 12 JuKS-Standorte für Honorar- und Sachmittel erhalten. Dieser Betrag wurde als durchschnittlicher Bedarf auf der Grundlage von Rückmeldungen aus den Einrichtungen ermittelt. Insgesamt stehen dafür bis zu zur Verfügung. Jugendverkehrsschulen Die Jugendverkehrsschulen (JVS) sind die regionalen Kompetenzzentren eines Bezirks für wesentliche Fragen und Aufgaben der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung. Zurzeit gibt es 23 aktive Standorte in Berlin. Alle Bezirke haben mindestens eine JVS. Die Bezirke Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Treptow-Köpenick haben eine, die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Lichtenberg, Neukölln, Reinickendorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg haben zwei, Friedrichshain-Kreuzberg und Pankow haben sogar drei JVS. Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung erfolgen in einer ressortübergreifenden Zusammenarbeit folgender Partner im Sinne eines interaktiven Vier-Säulen- Modells mit Maßnahmeverantwortung entsprechend den Kompetenzschwerpunkten: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Senatsverwaltung für Inneres und Sport/Polizei Berlin Berliner Charta für Verkehrssicherheit

4 4 Die Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung in den JVS orientiert sich an folgenden Zielen: zukunftsfähige Mobilität, selbstständige Mobilität, sicheres Verhalten im Straßenverkehr, Sozialkompetenz im Straßenverkehr, umwelt- und gesundheitsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr, Verkehrsraumgestaltung. Das Angebot der JVS umfasst Schulwegtraining, Frühradfahren als motorisches Übungsprogramm, Radfahrausbildung einschl. Prüfung, ggf. motorisierte Zweiradausbildung (Mofa) und E-bike, bezirkliche Projekttage und Workshops: Schulanfang, Schülerlotsen, Lehrkräftefortbildungen und kollegialer Austausch, Mediensammlung mit Ausleihe. Die Angebote der JVS richten sich an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen Sie knüpfen an die im Sachunterricht in der Grundschule gelegten Grundlagen an und fördern fachübergreifend und fächerverbindend die Kompetenzentwicklung im Bereich der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung entsprechend dem Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufen Die JVS werden in großem Umfang von Grundschülerinnen und -schülern besucht; in der 3. und 4. Jahrgangsstufe erfolgt in der Regel - nach dreimaligem Besuch der JVS zum Zweck der Übung im Schonraum - eine Prüfung. Das Bestehen wird durch die Ausgabe des Radfahrscheins Ende des Schuljahres (gem. 13 Grundschulverordnung) dokumentiert. Der Bedarf ist angesichts erhöhter Unfallzahlen mit Kindern steigend (vgl. auch Berliner Charta für Verkehrssicherheit). Die Bezirke sollen 2016 / 2017 jährlich maximal ,- für jeden der 23 JVS- Standorte für Honorar- und Sachmittel erhalten. Dieser Betrag entspricht dem Bedarf, der ermittelt wurde, um die Öffnungs- und Beratungszeiten sowie die sächliche Ausstattung zu gewährleisten. Insgesamt stehen dafür bis zu zur Verfügung. Den Ausbau der außerschulischen Lernorte beabsichtigt die SenBildJugWiss im Rahmen der vorhandenen Ressourcen sicherzustellen.

5 5 V. Gartenarbeitsschulen Zurzeit gibt es 12 Gartenarbeitsschulen (GAS), z.t. mit mehreren Filialen in zehn Bezirken. Reinickendorf verfügt über ein Schul-Umwelt-Zentrum und wird über die Gartenarbeitsschule Mitte (3 Standorte) in Kooperation unterstützt. Marzahn- Hellersdorf verfügt noch über keine eigene Gartenarbeitsschule; jedoch ist nach Auskunft des Bezirks im Kontext der Internationalen Gartenschau 2017 die Einrichtung eines entsprechenden Angebotes denkbar. Die GAS entspringen historisch reformpädagogischen Ansätzen der 1920er-Jahre und sind heute im Kontext der Umweltbildung/Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) eng miteinander (Interessengemeinschaft Berliner Gartenarbeitsschulen) und mit den in Berlin bestehenden bis zu 270 Schulgärten vernetzt. Die Angebote der GAS richten sich insbesondere an Kitas und Schulen. Die Arbeit im grünen Klassenzimmer und die Möglichkeit der Vermittlung von Umweltbildung außerhalb der Schule gelten bundesweit als vorbildlich. Inhaltlich knüpft der Lernort Garten an viele gesellschaftspolitische und ökologische Themen wie z.b. Artenschutz, Artenvielfalt, Klimawandel, Stadtökologie, Nachhaltigkeit und gesunde Ernährung an. Die Angebote der GAS gewinnen jedoch auch bei der Sprachförderung und Sprachbildung (u.a. aktuell mit Flüchtlingen/Willkommensklassen) und in Bezug auf den Umgang mit Stress und Bewegungsmangel zunehmend an Bedeutung. Zudem sind sie für die Schulen im Kontext der Berufsorientierung und Berufsausbildung sowie der Lehrkräftefortbildung ein wichtiger Partner. Die SenBildJugWiss stellt den Bezirken bereits jetzt und weiterhin 210 Anrechnungsstunden für die pädagogische Leitung der Gartenarbeitsschulen zur Verfügung. Einige Bezirke beschäftigen ergänzend dazu bei größeren Einrichtungen eine Gartenmeisterin bzw. einen Gartenmeister. Somit konzentriert sich der weitere Ressourcenbedarf bei den Gartenarbeitsschulen auf die Sach- und Honorarmittel (einschließlich der Lehr- und Lernmittel). Die nun zur Verfügung gestellten zusätzlichen Mittel sollen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Angebote insbesondere im Zusammenhang mit dem neuen Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufen 1-10 dienen. Zur Förderung und Sicherung der außerschulischen Lernorte JuKS, JVS und GAS sollen die Bezirke dafür 2016 / 2017 jährlich maximal ,- für jeden der 14 GAS-Standorte erhalten. Insgesamt stehen dafür bis zu zur Verfügung. VI. Koordination / Mittelverwaltung / Fachaufsicht Für die fachaufsichtliche Betreuung sowie für die Koordination und Überprüfung der Mittelverwendung der drei außerschulischen Lernorte mit 47 Einrichtungen liegt die Zuständigkeit bei der SenBildJugWiss. In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

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