ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I"

Transkript

1 ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I Diplomstudium der Rechtswissenschaften (K 101) Bachelorstudium Wirtschaftsrecht (K 033/500) Bruno Binder/Bettina Renner/Gudrun Trauner [Cyber und präsent in HS 6] TARAS FAHRSCHULE DIE DENKSCHRITTE DER FALLLÖSUNG [I]. SACHVERHALT [II]. TATBESTAND (= GESETZ) und TATBESTANDSANALYSE 1. Tatbestandselemente 2. bestimmte und unbestimmte Tatbestandselemente (Auslegung) 3. kumulative und alternative Tatbestandselemente [III]. SUBSUMTION 1. Relevanter (!) Sachverhalt 2. Subsumtion [IV]. RECHTSFOLGE 1. gebundene Entscheidung 2. Ermessensentscheidung Fall II: Taras Fahrschule (Bescheid)/1

2 I. SACHVERHALT Die österreichische Staatsbürgerin Tara T wurde am 2. Juni 1980 geboren; sie wohnt in Wels. Sie fühlt sich in Wels (Bahnhofstraße 10) 10 km von der Gemeinde T (Bezirk Wels-Land) entfernt sehr wohl und hat dort für sich und ihre Familie Tara ist mit Tom verheiratet und Mutter einer kleinen Tochter im Vorjahr ein Einfamilienhaus errichtet. Schon immer begeisterte sich Tara für alles, was mit Kraftwägen und Motorrädern zu tun hatte. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erwarb sie den Führerschein für die Fahrzeugklassen A (Motorrad), B (PKW), C (LKW), E (Anhänger) und F (Zugmaschinen und Traktoren). Im Sommer 1999 legte T auf Wunsch ihres als Handelsreisenden tätigen Vaters V an einer Handelsakademie die Reifeprüfung ab. Danach hatte sie erst einmal genug von der Schule und arbeitete bis Herbst 2003 bei der Spedition S in Salzburg als Fernfahrerin. Im Herbst 2003 belegte T nachdem ihr im Sommer 2003 auch die Lenkberechtigung für die Klasse D (Autobusse) erteilt worden war an der Technischen Universität Wien das Maschinenbaustudium, welches sie im Oktober 2009 als Diplomingenieurin abschloss. Während ihres Studiums half T regelmäßig im forstwirtschaftlichen Betrieb ihres Schwiegervaters bei Traktorarbeiten im Wald aus. Seit 2009 ist sie stolze Besitzerin einer Fahrschullehrerberechtigung für die Klassen A, B, C, E und F. Seither ist die in der Fahrschule ihres Onkels O in der T-Straße 5 (Gemeinde T) als Fahrschullehrerin beschäftigt. Seit September 2011 besitzt sie auch die Fahrschullehrerberechtigung für die Klasse D, und erteilt seitdem auch für diese Klasse Fahrunterricht. Die Fahrschule ihres Onkels verfügt über fünf Unterrichtsräume und einen Vortragssaal, in denen den Fahrschülern die Theorie vermittelt wird, sowie dem neuesten Stand der Technik entsprechende Lehrbehelfe, zwei ausgebildete Fahrschullehrer sind angestellt. Auf einem 1.500m² großen Übungsgelände neben der Fahrschule können die Fahrschüler Fahrübungen, wie Rückwärtsfahren, Umkehren oder Einfahren in Parklücken an zehn Schulfahrzeugen durchführen. T wurde im Jahr 2008 dreimal verwaltungsbehördlich bestraft, da sie jeweils in einer Kurzparkzone länger als erlaubt parkte verurteilte sie ein Bezirksgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung gemäß 88 Abs 1 StGB zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen, nachdem sie aus Eile ihr Zug war dabei ohne sie abzufahren und Unachtsamkeit auf einem Bahnsteig eine alte Frau zu Boden gestoßen und dieser dabei eine Schulterprellung zugefügt hatte. T ärgert sich noch heute über die Verurteilung, da die mit ihr verfeindete Nachbarin N den Vorfall wahrgenommen und sofort zur Anzeige gebracht hatte. O tritt mit Ende 2013 in den Ruhestand und überlässt die gesamte Ausstattung einschließlich des Lehrpersonals der Fahrschule seiner Nichte Tara. T will am selben Standort eine Fahrschule führen und Fahrunterricht für die Klassen A, B, C, D, E und F erteilen. Sie stellt daher am einen Antrag auf Erteilung einer Fahrschulbewilligung für die Fahrzeugklassen A bis F. Wie lautet die (eine) rechtlich relevante Frage zu diesem Sachverhalt? Fall II: Taras Fahrschule (Bescheid)/2

3 II. TATBESTAND UND TATBESTANDSANALYSE Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) BGBl 267 idgf 109. Persönliche Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrschulbewilligung (1) Eine Fahrschulbewilligung [ ] darf nur natürlichen Personen und nur Personen erteilt werden, die a) österreichische Staatsbürger sind und das 27. Lebensjahr vollendet haben, [ ] b) vertrauenswürdig sind, c) [ ], d) auch im Hinblick auf die Lage ihres Hauptwohnsitzes die unmittelbare persönliche Leitung der Fahrschule erwarten lassen, e) das Diplom der Fakultät für Maschinenbau oder für Elektrotechnik einer österreichischen Technischen Universität oder das Diplom einer Fachhochschule für Maschinenbau oder für Elektrotechnik besitzen oder die Reifeprüfung an einer österreichischen Höheren technischen Lehranstalt maschinen- oder elektrotechnischer Richtung erfolgreich bestanden haben, f) eine Fahrschullehrerberechtigung [ ] für die in Betracht kommenden Klassen oder Unterklassen von Kraftfahrzeugen besitzen, g) [ ], h) [ ] und i) [ ] Zuständigkeit (1) Für die in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Amtshandlungen ist, sofern darin nichts anderes bestimmt ist, die Bezirksverwaltungsbehörde, im Gebiet einer Gemeinde, für das die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde ist, die Landespolizeidirektion zuständig. 1. Tatbestandselemente a. Welcher Teil des Tatbestands gehört zur Rechtsfolge? b. Welcher Teil des Tatbestands bestimmt die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde? c. Enthält der Tatbestand Verfahrensbestimmungen? (Wenn ja, nennen Sie diese!) d. Enthält der Tatbestand erklärende Bestimmungen ohne normativen Inhalt? (Wenn ja, nennen Sie diese!) e. Enthält der Tatbestand Legaldefinitionen zu einzelnen Tatbestandsmerkmalen (Wenn ja, nennen Sie diese!) f. Wie lautet der Tatbestand im engen Sinn? Kennzeichnen Sie auf Seite 3 alle Teile des Tatbestandes, die nicht zum Tatbestand im engen Sinn zählen! [= alle unter a. bis e. genannten Textteile!] g. Zerlegen Sie auf Seite 5 den Tatbestand im engen Sinn in einzelne Tatbestandselemente! Fall II: Taras Fahrschule (Bescheid)/3

4 2. Bestimmte und unbestimmte Tatbestandselemente a. Welche der Tatbestandselemente sind bestimmt, welche unbestimmt? Kreuzen Sie auf Seite 5 entsprechend an! b. Legen Sie die unbestimmten Tatbestandselemente aus! 3. Kumulative und alternative Tatbestandselemente Stellen Sie die strukturelle Beziehung der einzelnen Tatbestandselemente zueinander dar! Fall II: Taras Fahrschule (Bescheid)/4

5 bestimmt unbbestimmt alternativ kumulativ Der Tatbestand im eigentlichen (engen) Sinn (das WENN ) für die Erteilung der Fahrschulbewilligung findet sich daher ausschließlich in 109 Abs 1 KFG 1967 und lautet: Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) BGBl 267 idgf 109. (1) xx nur natürlichen Personen und nur Personen xxxxx, die a) österreichische Staatsbürger sind und das 27. Lebensjahr vollendet haben, [ ] b) vertrauenswürdig sind [ ], d) auch im Hinblick auf die Lage ihres Hauptwohnsitzes die unmittelbare persönliche Leitung der Fahrschule erwarten lassen, e) das Diplom der Fakultät für Maschinenbau oder für Elektrotechnik einer österreichischen Technischen Universität oder das Diplom einer Fachhochschule für Maschinenbau oder für Elektrotechnik besitzen oder die Reifeprüfung an einer österreichischen Höheren technischen Lehranstalt maschinen- oder elektrotechnischer Richtung erfolgreich bestanden haben, f) eine Fahrschullehrerberechtigung [ ] für die in Betracht kommenden Klassen oder Unterklassen von Kraftfahrzeugen besitzen, g [ ] h) [ ] und i) [ ]. Tatbestandsmerkmal Fall II: Taras Fahrschule (Bescheid)/5

6 III. SUBSUMTION 1. Relevanter Sachverhalt Welche Teile des Sachverhalts sind im Hinblick auf welche Tatestandselemente relevant? (Bereiten Sie den Sachverhalt für die Subsumtion vor!) Die österreichische Staatsbürgerin Tara T [ ] wurde am 2. Juni 1980 geboren [ ]; sie wohnt in Wels (Bahnhofstraße 10) [!]. Sie fühlt sich in Wels 10 km von der Gemeinde T (Bezirk Wels-Land) entfernt [ ] sehr wohl und hat dort für sich und ihre Familie [ ] Tara ist mit Tom verheiratet und Mutter einer kleinen Tochter im Vorjahr ein Einfamilienhaus errichtet [ ]. Schon immer begeisterte sich Tara für alles, was mit Kraftwägen und Motorrädern zu tun hatte [ ]. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erwarb sie den Führerschein für die Fahrzeugklassen A (Motorrad), B (PKW), C (LKW), E (Anhänger) und F (Zugmaschinen und Traktoren) [ ]. Im Sommer 1999 legte T auf Wunsch ihres als Handelsreisenden tätigen Vaters V [ ] an einer Handelsakademie die Reifeprüfung ab [ ]. Danach hatte sie erst einmal genug von der Schule und arbeitete bis Herbst 2003 bei der Spedition S in Salzburg als Fernfahrerin [ ]. Im Herbst 2003 belegte T [ ] nachdem ihr im Sommer 2003 auch die Lenkberechtigung für die Klasse D (Autobusse) erteilt worden war [ ] an der Technischen Universität Wien das Maschinenbaustudium, welches sie im Oktober 2009 als Diplomingenieurin abschloss [ ]. Während ihres Studiums half T regelmäßig im forstwirtschaftlichen Betrieb ihres Schwiegervaters bei Traktorarbeiten im Wald aus [ ]. Seit 2009 ist sie stolze Besitzerin einer Fahrschullehrerberechtigung für die Klassen A, B, C, E und F [ ]. Seither ist sie in der Fahrschule ihres Onkels O in der T-Straße 5 (Gemeinde T) [ ] als Fahrschullehrerin beschäftigt [ ]. Seit September 2011 besitzt sie auch die Fahrschullehrerberechtigung für die Klasse D [ ], und erteilt seitdem auch für diese Klasse Fahrunterricht [ ]. Die Fahrschule ihres Onkels verfügt über fünf Unterrichtsräume und einen Vortragssaal, in denen den Fahrschülern die Theorie vermittelt wird, sowie dem neuesten Stand der Technik entsprechende Lehrbehelfe, zwei ausgebildete Fahrschullehrer sind angestellt [ ]. Auf einem 1.500m² großen Übungsgelände neben der Fahrschule können die Fahrschüler Fahrübungen, wie Rückwärtsfahren, Umkehren oder Einfahren in Parklücken an zehn Schulfahrzeugen durchführen [ ]. T wurde im Jahr 2008 dreimal verwaltungsbehördlich bestraft, da sie jeweils in einer Kurzparkzone länger als erlaubt parkte [ ] verurteilte sie ein Bezirksgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung gemäß 88 Abs 1 StGB zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen, nachdem sie aus Eile ihr Zug war dabei ohne sie abzufahren und Unachtsamkeit auf einem Bahnsteig eine alte Frau zu Boden gestoßen und dieser dabei eine Schulterprellung zugefügt hatte [ ]. T ärgert sich noch heute über die Verurteilung, da die mit ihr verfeindete Nachbarin N den Vorfall wahrgenommen und sofort zur Anzeige gebracht hatte [ ]. O tritt mit Ende 2013 in den Ruhestand [ ]und überlässt die gesamte Ausstattung einschließlich des Lehrpersonals der Fahrschule seiner Nichte Tara [ ]. T will am selben Standort [, ] eine Fahrschule führen und Fahrunterricht für die Klassen A, B, C, D, E und F erteilen [ ]. Sie stellt daher am einen Antrag auf Erteilung einer Fahrschulbewilligung für die Fahrzeugklassen A bis F. Fall II: Taras Fahrschule (Bescheid)/6

7 2. Subsumtion Überprüfen Sie, ob der relevante (!) Sachverhalt unter den gesetzlichen Tatbestand (unter die einzelnen Tatbestandselemente) passt! IV. RECHTSFOLGE 1. Welche Arten von Rechtsfolgen kommen grundsätzlich in Betracht? Worin besteht die Rechtsfolge des 109 Kraftfahrgesetz 1967? 2. Gebundene Entscheidung oder Ermessensentscheidung Ist die Rechtsfolge in Form einer Ermessensentscheidung oder in Form einer Rechtsentscheidung zu ziehen? Fall II: Taras Fahrschule (Bescheid)/7

8 3. Welche Verwaltungsbehörde ist zuständig, die Rechtsfolge zu ziehen? [Ende des Stoffs der 1. Klausur] Fall II: Taras Fahrschule (Bescheid)/8

9 Zuständigkeit Rechtsfolge Subsumtion Auslegung Tatbestand Beweisewürd Sachverhalt sonstiges 1-9 V. BESCHEID SCHRIFTSATZMUSTER BESCHEID Ort, Datum: 4 Begründung 7 I. Sachverhaltsfeststellung II. Beweiswürdigung III. Rechtliche Beurteilung Tatbestand Auslegung Subsumtion Rechtsfolge Zuständigkeit 8 9 (Auszug aus dem) Bescheid betreffend Fahrschulbewilligung I. II. III. Rechtliche Beurteilung 109 Abs 1 lit f KFG bestimmt schließlich, dass der Bewilligungswerber eine Fahrschullehrerberechtigung für die in Betracht kommenden Klassen oder Unterklassen von Kraftfahrzeugen besitzen muss. GZ 100/14 Das Tatbestandsmerkmal lässt unmittelbare persönliche Leitung erwarten verlangt, dass es dem Fahrschulleiter aufgrund der räumlichen Distanz zwischen seinem Hauptwohnsitz und dem Standort der Fahrschule tatsächlich möglich sein muss, den Fahrschulbetrieb selbst zu führen und zu überwachen. Ihrem Antrag vom auf Erteilung einer Fahrschulbewilligung wird stattgegeben und Ihnen wird die Fahrschulbewilligung für die Fahrschule in der T-Straße 5, Gemeinde T, für die Fahrzeugklassen A bis F erteilt. Da Sie somit alle in 109 Abs 1 lit a bis f KFG 1967 kumulativ geforderten Tatbestandselemente erfüllen, war Ihnen die Fahrschulbewilligung im Sinne einer gebundenen Entscheidung zu erteilen. Von den drei in 109 Abs 1 lit e KFG 1967 genannten alternativen Tatbestandsmerkmalen erfüllen Sie nur das erste, was aber wegen der alternativen Verknüpfung der drei Tatbestandsmerkmale ausreichend ist. Bezirkshauptmannschaft Wels-Land Wels, Fall II: Taras Fahrschule (Bescheid)/9

10 Zuständigkeit Rechtsfolge Subsumtion Auslegung Tatbestand Beweiswürd. Sachverhalt sonstiges 1-9 I. II. III. Rechtliche Beurteilung Ihr Hauptwohnsitz (Wels) ist 10 km von der Fahrschule in T entfernt. Dies ist eine Entfernung, die eine ausreichende Präsenz in der Fahrschule ermöglicht, das Tatbestandselement des 109 Abs 1 lit d KFG ist daher erfüllt. Sie wurden 2008 dreimal verwaltungsbehördlich bestraft, da Sie jeweils in einer Kurzparkzone länger als erlaubt parkten. Verlässlichkeit bei Führung einer Fahrschule ist dann anzunehmen, wenn aufgrund der konkreten Umstände die Annahme gerechtfertigt erscheint, dass der Fahrschulleiter den mit der Fahrschulbewilligung übernommenen rechtlichen Pflichten nach jeder Richtung entsprechen wird. Sachlich und örtlich zuständige Behörde ist daher der Bezirkshauptmann Wels-Land. Der festgestellte Sachverhalt ergab sich widerspruchsfrei aus den aufgenommenen Beweismitteln. Gegen diesen Bescheid können Sie binnen vier Wochen ab Zustellung Beschwerde an das Oö Landesverwaltungsgericht erheben. Gemäß 3 Z 2 AVG richtet sich die örtliche Zuständigkeit in Sachen, die sich auf den Betrieb einer Unternehmung oder sonstigen dauernden Tätigkeit beziehen nach dem Ort, an dem das Unternehmen betrieben oder die Tätigkeit ausgeübt werden soll. Die Beschwerde hat den angefochtenen Bescheid sowie die belangte Behörde zu bezeichnen; und Angaben zur rechtzeitigen Einbringung sowie einen begründeten Beschwerdeantrag zu enthalten. Sie wollen in der 10 km von Wels entfernten Gemeinde T am Standort T-Straße 5 eine Fahrschule führen, welche Fahrunterricht in den Fahrzeugklassen A bis F anbietet. Begründung Das Führen einer Fahrschule setzt eine Fahrschulbewilligung voraus. 109 Abs 1 lit a bis f KFG nennt die persönlichen Voraussetzungen, unter denen eine Fahrschulbewilligung erteilt werden darf. Aufgrund des durchgeführten Ermittlungsverfahrens steht folgender Sachverhalt fest: Sie haben da Sie am geboren wurden das 27. Lebensjahr vollendet. Nach 109 Abs 1 lit a KFG muss diese Person österreichischer Staatsbürger sein und das 27. Lebensjahr vollendet haben. Für den Bezirkshauptmann Fall II: Taras Fahrschule (Bescheid)/10

11 Zuständigkeit Rechtsfolge Subsumtion Auslegung Tatbestand Beweiswürd. Sachverhalt sonstiges 1-9 I. II. III. Rechtliche Beurteilung Sie legten die Reifeprüfung an einer Handelsakademie ab und schlossen das Maschinenbaustudium an der Technischen Universität Wien ab. B E S C H E I D Als weitere Voraussetzung normiert 109 Abs 1 lit b KFG die Vertrauenswürdigkeit. Sie wurden am 2. Juni 1980 geboren, sind österreichische Staatsbürgerin und wohnen zusammen mit ihrer Familie in Wels. Über Ihren Antrag ergeht vom Bezirkshauptmann Wels-Land als zuständige Behörde erster Instanz in mittelbarer Bundesverwaltung folgender Frau Tara T, Bahnhofstraße 10, A-4600 Wels Sie sind eine natürliche Person. Beweis wurde erhoben durch Parteienvorbringen, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Strafregisterbescheinigung, Meldebestätigung. 109 Abs 1 KFG bestimmt, dass eine Fahrschulbewilligung nur natürlichen Personen erteilt werden darf. Die Behörde muss sich also im Hinblick auf Ihre Persönlichkeit, die sie aufgrund Ihres (bisherigen) Gesamtverhaltens beurteilt, verlassen können, dass Sie sämtliche für die Führung einer Fahrschule geltenden Rechtsvorschriften einhalten werden. Sie besitzen ein Diplom der Fakultät für Maschinenbau der TU Wien, jedoch kein Diplom einer einschlägigen Fachhochschule und keine einschlägige Reifeprüfung, da Sie die Reifeprüfung an einer Handelsakademie ablegten. Die gegenständliche Sache bezieht sich auf den Betrieb einer Fahrschule, die örtliche Zuständigkeit richtet sich daher nach dem Ort, an dem die Fahrschule betrieben wird. Aufgrund des Gesetzmäßigkeitsgebots der Bundesverfassung (Art 18 Abs 1 B-VG) ist als Regelfall des verwaltungsbehördlichen Gesetzesvollzugs von einer gebundenen Entscheidung auszugehen. Die Beschwerde ist bei der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land schriftlich in jeder technisch möglichen Form einzubringen. F.d.R.d.A. Der Gesetzestext des 109 Abs 1 Kraftfahrgesetz 1967 enthält mit dem Wort darf bei Anordnung der Rechtsfolge einen Hinweis auf die Einräumung von Ermessen. Henrietta Huber e.h. Rechtsgrundlage: Fall II: Taras Fahrschule (Bescheid)/11

ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I WS 2016/17

ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I WS 2016/17 ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I WS 2016/17 Bruno Binder/Bettina Renner/Sandra Stadlbauer 148.041 [präsent], 148.042 [cyber] Gudrun Trauner 140.075 [präsent] TARAS FAHRSCHULE DIE DENKSCHRITTE DER

Mehr

ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I

ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I Diplomstudium der Rechtswissenschaften (K 101) Bachelorstudium Wirtschaftsrecht (K 033/500) Bruno Binder/Gudrun Trauner/Bernd Wiesinger 148.006 [Cyber] 140.071 TARAS FAHRSCHULE

Mehr

ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I

ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I Diplomstudium der Rechtswissenschaften (K 101) Bachelorstudium Wirtschaftsrecht (K 033/500) Bruno Binder/Bettina Renner/Gudrun Trauner 148.006 [Cyber] 140.071 TARAS FAHRSCHULE

Mehr

ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I

ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I Diplomstudium der Rechtswissenschaften (K 101) Bachelorstudium Wirtschaftsrecht (K 033/500) Bruno Binder/Bettina Renner/Gudrun Trauner 148.016 [Cyber und präsent in HS 6] TARAS

Mehr

MUSTERBEISPIEL FÜR ERSTE KLAUSUR

MUSTERBEISPIEL FÜR ERSTE KLAUSUR UE Öffentliches Recht I SS 2010 Bruno Binder/Margit Mayr Fall I - Die Fahrschule 148.008/148.006 MUSTERBEISPIEL FÜR ERSTE LAUSUR A. SACHVERHALT Der österreichische Staatsbürger Theodor T wurde am 2. Juni

Mehr

Übung Öffentliches Recht I SS 2010 Bruno Binder/Margit Mayr Fall I - Die Fahrschule - Antrag /

Übung Öffentliches Recht I SS 2010 Bruno Binder/Margit Mayr Fall I - Die Fahrschule - Antrag / Übung Öffentliches Recht I SS 2010 Bruno Binder/Margit Mayr Fall I - Die Fahrschule - Antrag 148.008/148.006 A. SACHVERHALT Der österreichische Staatsbürger Theodor T wurde am 2. Juni 1978 geboren; er

Mehr

ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I WS 2015/16

ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I WS 2015/16 RBEITSGEMEINSCHFT ÖFFENTLICHES RECHT I WS 2015/16 Bruno Binder/Simone Grochar 148.041 [Cyber] Gudrun Trauner 140.075 [präsent] In der Übung ör I (1) machen wir Sie mit der Formulierung von Schriftsätzen

Mehr

ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I

ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I Diplomstudium der Rechtswissenschaften (K 101) Bachelorstudium Wirtschaftsrecht (K 033/500) Bruno Binder/Thomas Trentinaglia/Evelyn Hauder 148.041 GRÜNDUNG EINER

Mehr

MUSTERBEISPIEL FÜR ERSTE KLAUSUR

MUSTERBEISPIEL FÜR ERSTE KLAUSUR UE Öffentliches Recht I WS 2009/10 Bruno Binder/Margit Mayr Fall II - Die Staatsbürgerschaft 148.006/148.008 MUSTERBEISPIEL FÜR ERSTE LAUSUR A. SACHVERHALT Teresa T wurde am 25.05.1976 in Oslo geboren

Mehr

SCHRIFTSATZMUSTER BESCHEID

SCHRIFTSATZMUSTER BESCHEID ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I SS 2011 SCHRIFTSATZMUSTER BESCHEID [GESCHÄFTSSTELLE, AMT] [Adresse] [GZ: xxx] [BESCHEIDADRESSAT BERUF ADRESSE] [ggf: zh des Vertreters ] [Ort], [Datum] B E S C H E I D Über Ihren

Mehr

Übung Öffentliches Recht I SS 2010 Bruno Binder/Margit Mayr Fall II - Die Staatsbürgerschaft - Bescheid /

Übung Öffentliches Recht I SS 2010 Bruno Binder/Margit Mayr Fall II - Die Staatsbürgerschaft - Bescheid / Übung Öffentliches Recht I SS 2010 Bruno Binder/Margit Mayr Fall II - Die Staatsbürgerschaft - Bescheid 148.006/148.008 A. SACHVERHALT Teresa T wurde am 25.05.1976 in Oslo geboren und ist norwegische Staatsbürgerin,

Mehr

ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I

ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I Diplomstudium der Rechtswissenschaften (K 101) Bachelorstudium Wirtschaftsrecht (K 033/500) 148.006/148.008 Bruno Binder/Carsten Roth/Gudrun Trauner 140.120 MARTINS FESTNAHME

Mehr

Schriftsatzmuster Der Bescheid

Schriftsatzmuster Der Bescheid Schriftsatzmuster Der Bescheid BESCHEID Ort, Datum Begründung: I. Sachverhaltsfeststellungen II. Beweiswürdigung III. Rechtliche Beurteilung Tatbestände, Auslegung, Subsumtion, Rechtsfolge, Zuständigkeit

Mehr

Fall II Das Motorboot / A. SACHVERHALT. Wie lautet die rechtlich relevante Frage zu diesem Sachverhalt?

Fall II Das Motorboot / A. SACHVERHALT. Wie lautet die rechtlich relevante Frage zu diesem Sachverhalt? UE Öffentliches Recht I WS 2010/11 Bruno Binder/Margit Mayr-Weber Fall II Das Motorboot 148.008/148.006 A. SACHVERHALT Der 38-jährige Janosch J, ungarischer Staatsbürger, hat seinen Wohnsitz in Sopron

Mehr

ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I

ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I Diplomstudium der Rechtswissenschaften (K 101) Bachelorstudium Wirtschaftsrecht (K 033/500) Bruno Binder/Bettina Renner/Gudrun Trauner 148.016 [Cyber und präsent in HS 6] TORES

Mehr

BACHELORSTUDIUM WIRTSCHAFTSRECHT ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I Bruno Binder

BACHELORSTUDIUM WIRTSCHAFTSRECHT ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I Bruno Binder BACHELORSTUDIUM WIRTSCHAFTSRECHT ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I Bruno Binder SS 2009 148.006 FALL II Fall II: Der Schrottplatz A. SACHVERHALT Wim W ist am 23.12.1980 geboren, er lebt in der kleinen oberösterreichischen

Mehr

ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I

ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I Diplomstudium der Rechtswissenschaften (K 101) Bachelorstudium Wirtschaftsrecht (K 033/500) Bruno Binder/Gudrun Trauner/Bernd Wiesinger 148.005/148.006 [Cyber] 140.071 TORES

Mehr

ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I WS 2016/17

ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I WS 2016/17 ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I WS 2016/17 Bruno Binder/Bettina Renner/Sandra Stadlbauer 148.041 [präsent], 148.042 [cyber] Gudrun Trauner 140.075 [präsent] TORES STAATSBÜRGERSCHAFT DIE DENKSCHRITTE

Mehr

ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I Sommerferienübung KLAUSUR Bruno Binder/Simone Grochar

ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I Sommerferienübung KLAUSUR Bruno Binder/Simone Grochar ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I Sommerferienübung 2014 148.016 29.07.2014 1. KLAUSUR Bruno Binder/Simone Grochar NAME:_ Punkte [50] I. Sachverhalt Lesen Sie den Sachverhalt auf Seite 4! II. Tatbestand und Tatbestandsanalyse

Mehr

Merkblatt Gesetzliche Voraussetzungen für die Bewilligung von Fahrschulen

Merkblatt Gesetzliche Voraussetzungen für die Bewilligung von Fahrschulen Merkblatt Gesetzliche Voraussetzungen für die Bewilligung von Fahrschulen Die Errichtung einer Fahrschule sowie die Verlegung ihres Standortes bedürfen der Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde bzw.

Mehr

ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I

ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I Diplomstudium der Rechtswissenschaften (K 101) Bachelorstudium Wirtschaftsrecht (K 033/500) Bruno Binder/Bettina Renner/Gudrun Trauner 148.016 [Cyber und präsent in HS 6] FORMULIEREN

Mehr

GZ Pb/10 Eisenstadt, B E S C H E I D

GZ Pb/10 Eisenstadt, B E S C H E I D UE Öffentliches Recht I WS 2010/11 Bruno Binder/Margit Mayr-Weber Fall II Das Motorboot - Bescheid 148.008/148.006 AMT DER BURGENLÄNDISCHEN LANDESREGIERUNG Klosterstraße 7 A-4021 Eisenstadt GZ 12345-Pb/10

Mehr

ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I WS 2013/ / KLAUSUR Bernd Wiesinger

ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I WS 2013/ / KLAUSUR Bernd Wiesinger ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I WS 2013/2014 148.006/148.016 31.10.2013 1. KLAUSUR Bernd Wiesinger I. Sachverhalt Claudia wurde am 7.2.1990 in Salzburg geboren und ist österreichische Staatsbürgerin. Schon

Mehr

Übung Öffentliches Recht I WS 2011/12 Bruno Binder/Carsten Roth / Einheit VII Fall VI Das Wettbüro Lösungsvorschlag BESCHEID

Übung Öffentliches Recht I WS 2011/12 Bruno Binder/Carsten Roth / Einheit VII Fall VI Das Wettbüro Lösungsvorschlag BESCHEID Übung Öffentliches Recht I WS 2011/12 Bruno Binder/Carsten Roth 148.008/148.006 Einheit VII Fall VI Das Wettbüro Lösungsvorschlag Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Klosterstraße 7 4020 Linz

Mehr

UE Öffentliches Recht I WS 2011/12 Bruno Binder/Carsten Roth. Fall IV Das Motorboot (Lösungsvorschlag)

UE Öffentliches Recht I WS 2011/12 Bruno Binder/Carsten Roth. Fall IV Das Motorboot (Lösungsvorschlag) UE Öffentliches Recht I WS 2011/12 Bruno Binder/Carsten Roth Fall IV Das Motorboot (Lösungsvorschlag) 148.008/148.006 A. SACHVERHALT Der 38-jährige Janosch J ist ungarischer Staatsbürger. Er hat seinen

Mehr

ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I WS 2015/16

ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I WS 2015/16 ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I WS 2015/16 Bruno Binder/Simone Grochar 148.041 [Cyber] Gudrun Trauner 140.075 [präsent] In der Übung ör I (1) machen wir Sie mit der Formulierung von Schriftsätzen

Mehr

Matrikelnummer: 1. Beantworten Sie folgende Fragen und nennen Sie immer die Rechtsgrundlage!

Matrikelnummer: 1. Beantworten Sie folgende Fragen und nennen Sie immer die Rechtsgrundlage! ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I [WS 2012/2013] Diplomstudium der Rechtswissenschaften (K 101) Bachelorstudium Wirtschaftsrecht (K 033/500) Bruno Binder/Bernd Wiesinger Cyber: 148.008 Diplomstudium Rechtswissenschaften,

Mehr

ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I WS 2014/ KLAUSUR Bruno Binder/Bettina Renner

ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I WS 2014/ KLAUSUR Bruno Binder/Bettina Renner ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I WS 2014/2015 148.016 23.10.2014 1. KLAUSUR Bruno Binder/Bettina Renner Name, Matrikelnr.: Punkte [50] I. Sachverhalt Lesen Sie den Sachverhalt auf Seite 4! II. Tatbestand und

Mehr

So könnte Ihre 1. Klausur aussehen

So könnte Ihre 1. Klausur aussehen ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I Diplomstudium der Rechtswissenschaften (K 101) Bachelorstudium Wirtschaftsrecht (K 033/500) Bruno Binder/Bettina Renner 148.016 [Cyber und präsent in HS 6] So könnte Ihre 1.

Mehr

ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I Sommerferien KLAUSUR Bruno Binder/ Bernd Wiesinger

ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I Sommerferien KLAUSUR Bruno Binder/ Bernd Wiesinger ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I Sommerferien 2013 148.016 08.08.2013 1. KLAUSUR Bruno Binder/ Bernd Wiesinger NAME, Matr.-Nr.: Punkte [50] I. SACHVERHALT Jakob J ist 20 Jahre alt und schweizerischer Staatsbürger.

Mehr

ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I

ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I Bruno Binder/Simone Grochar 148.041 [Cyber] Gudrun Trauner 140.075 [präsent] 18.12.2015 3. KLAUSUR [B] WS 2015/16 NAME: V O R N A M E Z U N A M E [in Blockbuchstaben!]

Mehr

ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I

ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I Bruno Binder/Bettina Renner 148.006 [Cyber] 05.11.2015 1. KLAUSUR 10.15 bis 12.15 Uhr NAME: VORNAME ZUNAME [in Blockbuchstaben!] Punkte [50] I. SACHVERHALT Lesen Sie den Sachverhalt

Mehr

ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I WS 2013/ / EINHEIT Bernd Wiesinger

ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I WS 2013/ / EINHEIT Bernd Wiesinger ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I WS 2013/2014 148.006/148.016 24.10.2013 4. EINHEIT Bernd Wiesinger I. Sachverhalt Lars L wurde am 30.7.1978 in Oslo geboren und ist norwegischer Staatsbürger. Als Sohn einfacher

Mehr

ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I

ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I WS 2010/2011 1. Übungsfall - Lösung An die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich Andreas-Hofer-Straße 6 3100 St. Pölten Antragsteller: Joachim J Birkenweg 5 4040 Linz wegen: Eintragung

Mehr

ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I

ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I Bruno Binder/Simone Grochar 148.041 [Cyber] Gudrun Trauner 140.075 [präsent] So könnte Ihre 3. Klausur aussehen (mit anderem Sachverhalt und anderem Tatbestand)!

Mehr

ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I

ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I Bruno Binder/Gudrun Trauner/Bernd Wiesinger 148.006 [Cyber] 140.071 27.03.2014 1. KLAUSUR 09.15 bis 11.15 Uhr NAME: VORNAME ZUNAME [in Blockbuchstaben!] Punkte [50] I. SACHVERHALT

Mehr

So könnte Ihre 1. Klausur aussehen

So könnte Ihre 1. Klausur aussehen ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I Diplomstudium der Rechtswissenschaften (K 101) Bachelorstudium Wirtschaftsrecht (K 033/500) Bruno Binder/Gudrun Trauner/Bernd Wiesinger 148.006 [Cyber] 140.071 So könnte Ihre

Mehr

Tore Fisk [eigenhändige Unterschrift]

Tore Fisk [eigenhändige Unterschrift] UE Öffentliches Recht I WS 2011/12 Bruno Binder/Carsten Roth Einheit IV 148.008/148.006 Fall III - Die Staatsbürgerschaft - Antrag An das AMT DER OBERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG Klosterstraße 7 4020

Mehr

LVwG /2/Zo/JW Linz, 27. September 2017 IM NAMEN DER REPUBLIK

LVwG /2/Zo/JW Linz, 27. September 2017 IM NAMEN DER REPUBLIK 4021 Linz / Volksgartenstraße 14 Telefon: +43 732 7075-18004 Fax: +43 732 7075-218018 E-Mail: post@lvwg-ooe.gv.at / www.lvwg-ooe.gv.at LVwG-650912/2/Zo/JW Linz, 27. September 2017 IM NAMEN DER REPUBLIK

Mehr

Bruno Binder/Bernd Wiesinger Cyber: Diplomstudium Rechtswissenschaften Bachelorstudium Wirtschaftsrecht.

Bruno Binder/Bernd Wiesinger Cyber: Diplomstudium Rechtswissenschaften Bachelorstudium Wirtschaftsrecht. Nein Ja ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I [WS 2012/2013] 1.Klausur (8.11.2012) Bruno Binder/Bernd Wiesinger Cyber: 148.008 Diplomstudium Rechtswissenschaften 148.006 Bachelorstudium Wirtschaftsrecht Präsenz:

Mehr

VU VERFAHRENSRECHT. Stoffwiederholung

VU VERFAHRENSRECHT. Stoffwiederholung VU VERFAHRENSRECHT Stoffwiederholung In der Klausur immer auf Rechtsvorschriften Bezug nehmen! 95 Ist der Landesgesetzgeber oder der Bundesgesetzgeber befugt, das Verwaltungsverfahren gesetzlich zu regeln?

Mehr

Übung Öffentliches Recht I WS 2009/10 Bruno Binder/Margit Mayr Kurzfälle - Bescheid /

Übung Öffentliches Recht I WS 2009/10 Bruno Binder/Margit Mayr Kurzfälle - Bescheid / Übung Öffentliches Recht I WS 2009/10 Bruno Binder/Margit Mayr Kurzfälle - Bescheid 148.006/148.008 I. Daisy D betreibt die Schneiderei Wiesendorf 33 in einem umgebauten Wohnwagen hinter ihrem Wohnhaus,

Mehr

ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I

ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I Bruno Binder/Simone Grochar 148.041 [Cyber] Gudrun Trauner 140.075 [präsent] 18.12.2015 3. KLAUSUR [A] WS 2015/16 NAME: V O R N A M E Z U N A M E [in Blockbuchstaben!]

Mehr

Die Bewilligung zur Führung einer Schischule ist zu erteilen ( 6 Abs 1 Sbg Schischul- und Snowboardschulgesetz). [1]

Die Bewilligung zur Führung einer Schischule ist zu erteilen ( 6 Abs 1 Sbg Schischul- und Snowboardschulgesetz). [1] ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I Bruno Binder/Gudrun Trauner/Bernd Wiesinger 148.005/148.006 [Cyber] 140.071 11.04.2013 1. KLAUSUR LÖSUNG 09.15 bis 11.15 Uhr Punkte [50] I. SACHVERHALT Lesen Sie den Sachverhalt

Mehr

ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I

ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I Binder [148.042] Renner/Stadlbauer [148.041] Trauner [140.075] 27.01.2017 3. KLAUSUR [B] WS 2016/17 NAME: VORNAME ZUNAME [in Blockbuchstaben!] Punkte [50] Zutreffendes

Mehr

UE Öffentliches Recht I WS 2011/12 Bruno Binder/Carsten Roth Fall I - Kurzfälle Bescheid / Lösungsvorschläge

UE Öffentliches Recht I WS 2011/12 Bruno Binder/Carsten Roth Fall I - Kurzfälle Bescheid / Lösungsvorschläge UE Öffentliches Recht I WS 2011/12 Bruno Binder/Carsten Roth Fall I - Kurzfälle Bescheid 148.008/148.006 Lösungsvorschläge I. Bertram B möchte am Stadtrand von Linz einen Tiergarten eröffnen. Die Errichtung

Mehr

ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I

ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I Bruno Binder/Gudrun Trauner/Bernd Wiesinger 148.006 [Cyber] 140.071 27.03.2014 1. KLAUSUR LÖSUNG 09.15 bis 11.15 Uhr Punkte [50] I. SACHVERHALT Lesen Sie den Sachverhalt auf

Mehr

LVwG /2/ER Linz, 20. Juni 2017

LVwG /2/ER Linz, 20. Juni 2017 4021 Linz / Volksgartenstraße 14 Telefon: +43 732 7075-18004 Fax: +43 732 7075-218018 E-Mail: post@lvwg-ooe.gv.at / www.lvwg-ooe.gv.at LVwG-411953/2/ER Linz, 20. Juni 2017 Das Landesverwaltungsgericht

Mehr

ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I

ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I Binder [148.042] Renner/Stadlbauer [148.041] Trauner [140.075] 17.02.2017 NACHKLAUSUR WS 2016/17 NAME: VORNAME ZUNAME [in Blockbuchstaben!] Punkte [50] Zutreffendes

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK

IM NAMEN DER REPUBLIK 6020 Innsbruck / Michael-Gaismair-Straße 1 Tel: +43 512 9017 0 / Fax: +43 512 9017 741705 E-Mail: post@lvwg-tirol.gv.at / www.lvwg-tirol.gv.at DVR 4006750 Geschäftszeichen: LVwG-2017/30/0781-1 Ort, Datum:

Mehr

Übung Öffentliches Recht I WS 2011/12 Bruno Binder/Carsten Roth Klausur / NAME: MATRIKELNR:

Übung Öffentliches Recht I WS 2011/12 Bruno Binder/Carsten Roth Klausur / NAME: MATRIKELNR: Übung Öffentliches Recht I WS 2011/12 Bruno Binder/Carsten Roth 27.10.2011 1. Klausur 148.008/148.006 NAME: MATRIKELNR: Punkte (50) Max M ist Maler und Eigentümer eines Wohnhauses, das in der steiermärkischen

Mehr

FORMULIEREN SIE JEWEILS DIE ANTRÄGE!

FORMULIEREN SIE JEWEILS DIE ANTRÄGE! ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I Diplomstudium der Rechtswissenschaften (K 101) Bachelorstudium Wirtschaftsrecht (K 033/500) Bruno Binder/Bettina Renner/Gudrun Trauner 148.016 [Cyber und präsent in HS 6] FORMULIEREN

Mehr

Verwaltungsgerichtsbarkeit Neu

Verwaltungsgerichtsbarkeit Neu Verwaltungsgerichtsbarkeit Neu Auswirkungen im MinroG-Verfahren Arthur Maurer Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Sektion IV - Energie und Bergbau Inhalte Ausgangssituation Die

Mehr

Öffentliches Recht - Grundlagen

Öffentliches Recht - Grundlagen Linde Lehrbuch Öffentliches Recht - Grundlagen Falllösung Bearbeitet von Bruno Binder, Gudrun Trauner 2. Auflage 2015 2015. Taschenbuch. ca. 116 S. Paperback ISBN 978 3 7073 3169 1 Format (B x L): 20,5

Mehr

ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I

ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I Diplomstudium der Rechtswissenschaften ( 101) Bachelorstudium Wirtschaftsrecht ( 033/500) 148.006/148.008 Bruno Binder/Carsten Roth/Gudrun Trauner 140.120 NAME: Punkte [50] 1.

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK

IM NAMEN DER REPUBLIK V E R W A L T U N G S G E R I C H T W I E N 1190 Wien, Muthgasse 62 Telefon: (43 01) 4000 DW 38620 Telefax: (43 01) 4000 99 38620 E-Mail: post@vgw.wien.gv.at DVR: 4011222 GZ: VGW-221/008/RP11/2089/2018-2

Mehr

ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I

ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I Diplomstudium der Rechtswissenschaften (K 101) Bachelorstudium Wirtschaftsrecht (K 033/500) Bruno Binder/Bettina Renner/Gudrun Trauner 148.016 [Cyber und präsent in HS 6] FORMULIEREN

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK

IM NAMEN DER REPUBLIK 3109 St. Pölten / Rennbahnstraße 29 Telefon: +43 2742 90590 / Fax: +43 2742 90590 15540 E-Mail: post@lvwg.noel.gv.at / www.lvwg.noel.gv.at DVR: 4011296 Geschäftszahl: LVwG-AV-213/001-2017 St. Pölten, am

Mehr

ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I

ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I Diplomstudium der Rechtswissenschaften (K 101) Bachelorstudium Wirtschaftsrecht (K 033/500) Bruno Binder/Bettina Renner/Gudrun Trauner 148.016 [Cyber und präsent in HS 6] FORMULIEREN

Mehr

ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I

ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I Bruno Binder/Bettina Renner 148.006 [Cyber] 05.11.2015 1. LAUSUR 10.15 bis 12.15 Uhr NAME: VORNAME ZUNAME [in Blockbuchstaben!] Punkte [50] I. SACHVERHALT Lesen Sie den Sachverhalt

Mehr

LVwG /4/ER Linz, 9. Mai 2017 IM NAMEN DER REPUBLIK

LVwG /4/ER Linz, 9. Mai 2017 IM NAMEN DER REPUBLIK 4021 Linz / Volksgartenstraße 14 Telefon: +43 732 7075-18004 Fax: +43 732 7075-218018 E-Mail: post@lvwg-ooe.gv.at / www.lvwg-ooe.gv.at LVwG-700227/4/ER Linz, 9. Mai 2017 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht

Mehr

Bescheid. I. Spruch F 9/12-10

Bescheid. I. Spruch F 9/12-10 F 9/12-10 Bescheid Die Telekom-Control-Kommission hat durch Dr. Elfriede Solé als Vorsitzende sowie durch Dr. Erhard Fürst und Univ. Prof. DI Dr. Günter Haring als weitere Mitglieder über die Anträge der

Mehr

2. Diese Empfehlung ist unverzüglich umzusetzen.

2. Diese Empfehlung ist unverzüglich umzusetzen. GZ: DSB-D213.547/0005-DSB/2017 vom 1.6.2017 [Anmerkung Bearbeiter: Diese Entscheidung wurde nicht pseudonymisiert, da datenschutzrechtlich nur staatliche Behörden und Selbstverwaltungskörper betroffen

Mehr

ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I

ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I Binder [148.042] Renner/Stadlbauer [148.041] Trauner [140.075] 27.01.2017 3. KLAUSUR [A] WS 2016/17 NAME: VORNAME ZUNAME [in Blockbuchstaben!] Punkte [50] Zutreffendes

Mehr

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT HORN Fachgebiet Umweltrecht 3580 Horn, Frauenhofner Straße 2

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT HORN Fachgebiet Umweltrecht 3580 Horn, Frauenhofner Straße 2 BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT HORN Fachgebiet Umweltrecht 3580 Horn, Frauenhofner Straße 2 Bezirkshauptmannschaft Horn, 3580 Gemeinde Brunn an der Wild z. H. des Bürgermeisters Schulstraße 15 3595 Brunn an der

Mehr

ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I WS 2014/2015 148.016 23.10.2014 1. KLAUSUR Bruno Binder/Bettina Renner

ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I WS 2014/2015 148.016 23.10.2014 1. KLAUSUR Bruno Binder/Bettina Renner ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I WS 2014/2015 148.016 23.10.2014 1. KLAUSUR Bruno Binder/Bettina Renner Name, Matrikelnr.: Punkte [50] I. Sachverhalt Lesen Sie den Sachverhalt auf Seite 4! II. Tatbestand und

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK

IM NAMEN DER REPUBLIK 6020 Innsbruck / Michael-Gaismair-Straße 1 Tel: +43 512 9017 0 / Fax: +43 512 9017 741705 E-Mail: post@lvwg-tirol.gv.at / www.lvwg-tirol.gv.at DVR 4006750 Geschäftszeichen: LVwG-2018/31/0645-1 Ort, Datum:

Mehr

ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I

ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I Binder [148.042] Renner/Stadlbauer [148.041] Trauner [140.075] 17.02.2017 NACHLAUSUR LÖSUNG WS 2016/17 NAME: VORNAME ZUNAME [in Blockbuchstaben!] Punkte [50] Zutreffendes

Mehr

Geschäftszeichen: LVwG-AV-46/ April 2014 BESCHLUSS

Geschäftszeichen: LVwG-AV-46/ April 2014 BESCHLUSS 3109 St. Pölten / Rennbahnstraße 29 Telefon: +43 2742 90590 / Fax: +43 2742 90590 15540 E-Mail: post@lvwg.noel.gv.at / www.lvwg.noel.gv.at DVR: 4011296 Geschäftszeichen: LVwG-AV-46/002-2014 14. April 2014

Mehr

V E R O R D N U N G. Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg 8530 Deutschlandsberg, Kirchengasse 12 Tel.Nr.03462/ , Telefax 03462/

V E R O R D N U N G. Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg 8530 Deutschlandsberg, Kirchengasse 12 Tel.Nr.03462/ , Telefax 03462/ Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg 8530 Deutschlandsberg, Kirchengasse 12 Tel.Nr.03462/2606-230, Telefax 03462/2606-550 GZ.: 11.0/352-2007 Deutschlandsberg, am 09.12.2010 Betr.: dauernde Verkehrsbeschränkungen;

Mehr

VU VERFAHRENSRECHT. Verwaltungsverfahren Begleitunterlagen zum Beispielfall (Teil 1)

VU VERFAHRENSRECHT. Verwaltungsverfahren Begleitunterlagen zum Beispielfall (Teil 1) VU VERFAHRENSRECHT Verwaltungsverfahren Begleitunterlagen zum Beispielfall (Teil 1) Gewerbeordnung 1994 (Auszug) 74. (1) Unter einer gewerblichen Betriebsanlage ist jede örtlich gebundene Einrichtung zu

Mehr

Bruno Binder, Gudrun Trauner ÜBUNG VERWALTUNGSRECHT [SS 2012] Beispiel Devolutionsantrag

Bruno Binder, Gudrun Trauner ÜBUNG VERWALTUNGSRECHT [SS 2012] Beispiel Devolutionsantrag Bruno Binder, Gudrun Trauner ÜBUNG VERWALTUNGSRECHT [SS 2012] Beispiel Devolutionsantrag 1. Die S+F-Clubbing GmbH möchte in einer alten Montagehalle auf dem Grundstück 810/12, Grundbuch XXXX, in 4020 Linz,

Mehr

Unterschrift. Ort, Datum

Unterschrift. Ort, Datum ANTRAG UND BESCHEID 7 8 [I]. Der (schriftliche) Antrag [ ] ist ein Parteienschriftsatz im Verwaltungsverfahren ( 13 AVG). Das Gesetz gewährt für Anträge in der Regel Formfreiheit, in Ausnahmefällen verlangt

Mehr

Übung Verwaltungsrecht. Erstellen eines Verwaltungsgerichts-Erkenntnisses SS 2014 Bruno Binder / Thomas Trentinaglia

Übung Verwaltungsrecht. Erstellen eines Verwaltungsgerichts-Erkenntnisses SS 2014 Bruno Binder / Thomas Trentinaglia Übung Verwaltungsrecht Erstellen eines Verwaltungsgerichts-Erkenntnisses SS 2014 Bruno Binder / Thomas Trentinaglia 1 Vorüberlegungen (1) 1) Ist die Beschwerde zulässig? Bescheid? Rechtzeitig? Beschwerdelegitimation?

Mehr

Bescheid. I. Spruch KOA 1.960/13-040

Bescheid. I. Spruch KOA 1.960/13-040 KOA 1.960/13-040 Bescheid I. Spruch 1. Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) stellt im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter gemäß 2 Abs. 1 Z 6 KommAustria-Gesetz (KOG),

Mehr

ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I

ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I Binder [148.042] Renner/Stadlbauer [148.041] Trauner [140.075] 27.01.2017 3. KLAUSUR [B] WS 2016/17 NAME: VORNAME ZUNAME [in Blockbuchstaben!] Punkte [50] Zutreffendes

Mehr

Klausurenkurs Verfassungsrecht

Klausurenkurs Verfassungsrecht Klausurenkurs Verfassungsrecht Gerald Zabukovec WS 2009/10 Auflösung 1. Klausur An den V E R F A S S U N G S G E R I C H T S H O F Judenplatz 11 1010 Wien Beschwerdeführer: vertreten durch: belangte Behörde:

Mehr

Geschäftszahl: LVwG-AV-843/ St. Pölten, am 10. August 2015

Geschäftszahl: LVwG-AV-843/ St. Pölten, am 10. August 2015 3109 St. Pölten / Rennbahnstraße 29 Telefon: +43 2742 90590 / Fax: +43 2742 90590 15540 E-Mail: post@lvwg.noel.gv.at / www.lvwg.noel.gv.at DVR: 4011296 Geschäftszahl: LVwG-AV-843/001-2015 St. Pölten, am

Mehr

Für die Frage, wie viele Unterrichtseinheiten den einzelnen Fahrschülern angerechnet werden können, wurde seinerzeit folgende Lösung vereinbart:

Für die Frage, wie viele Unterrichtseinheiten den einzelnen Fahrschülern angerechnet werden können, wurde seinerzeit folgende Lösung vereinbart: BMVIT - II/ST4 (Rechtsbereich Kraftfahrwesen und Fahrzeugtechnik) Postanschrift: Postfach 201, 1000 Wien Büroanschrift: Radetzkystraße 2, 1030 Wien DVR 0000175 E-Mail: st4@bmvit.gv.at GZ. BMVIT-179.778/0011-II/ST4/2010

Mehr

Gemeinwohl Zahlungsdienstleistungen Aktiengesellschaft in Gründung Rechte Wienzeile Wien

Gemeinwohl Zahlungsdienstleistungen Aktiengesellschaft in Gründung Rechte Wienzeile Wien Österreichische Finanzmarktaufsicht Otto Wagner Platz 5 1090 Wien per Boten per email voraus: fma@fma.gv.at Beschwerdeführerin: Gemeinwohl Zahlungsdienstleistungen Aktiengesellschaft in Gründung Rechte

Mehr

ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I

ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I Diplomstudium der Rechtswissenschaften (K 101) Bachelorstudium Wirtschaftsrecht (K 033/500) 148.006/148.008 Bruno Binder/Carsten Roth/Gudrun Trauner 140.120 DIE GRÜNDUNG EINER

Mehr

LVwG-BN Jänner 2015

LVwG-BN Jänner 2015 2700 Wr. Neustadt / Ungargasse 33 Telefon: +43 2622 90590 / Fax: +43 2622 90590 10700 E-Mail: post-wn@lvwg.noel.gv.at / www.lvwg.noel.gv.at DVR: 4011296 AUSSENSTELLE WIENER NEUSTADT Geschäftszeichen: LVwG-BN-14-1047

Mehr

Bescheidbeschwerde gemäß Art 130 Abs 1 Z 1 B-VG

Bescheidbeschwerde gemäß Art 130 Abs 1 Z 1 B-VG An die Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau Tiroler Straße 16 A-9800 Spittal an der Drau Beschwerdeführer: Verein Tatzenhilfe Alte Straße 6 A-9871 Seeboden vertreten durch: Mag. Thomas Fraiß, Rechtsanwalt

Mehr

ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I

ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I Bruno Binder/Bettina Renner [148.041] Gudrun Trauner [140.075] 28.06.2017 3. KLAUSUR SS 2017 NAME: VORNAME ZUNAME [in Blockbuchstaben!] Punkte [50] AG Bruno Binder/Bettina

Mehr

Bescheid. I. Spruch. 2) Gemäß 27 Abs 3 PMG wird die Konzession unter folgenden Auflagen erteilt:

Bescheid. I. Spruch. 2) Gemäß 27 Abs 3 PMG wird die Konzession unter folgenden Auflagen erteilt: PK 1/16-6 Bescheid Die Post-Control-Kommission hat durch Dr. Elfriede Solé als Vorsitzende sowie durch Dr. Erhard Fürst und Mag. Sabine Joham-Neubauer als weitere Mitglieder über den Antrag der noebote

Mehr

LVwG /2/MS Linz, 31. Jänner 2017 I M N A M E N D E R R E P U B L I K

LVwG /2/MS Linz, 31. Jänner 2017 I M N A M E N D E R R E P U B L I K 4021 Linz / Volksgartenstraße 14 Telefon: +43 732 7075-18004 Fax: +43 732 7075-218018 E-Mail: post@lvwg-ooe.gv.at / www.lvwg-ooe.gv.at LVwG-650802/2/MS Linz, 31. Jänner 2017 I M N A M E N D E R R E P U

Mehr

BESCHEID. I. Spruch. II. Begründung

BESCHEID. I. Spruch. II. Begründung PS 16/12-21 BESCHEID Die Post-Control-Kommission hat durch Dr. Elfriede Solé als Vorsitzende sowie durch Dr. Erhard Fürst und Dr. Alfred Stratil als weitere Mitglieder in der Sitzung vom 8. Oktober 2012

Mehr

Studienprogramm im Ausland Antrag und Vorausbescheid ... Matrikelnummer:...

Studienprogramm im Ausland Antrag und Vorausbescheid ... Matrikelnummer:... Studienprogramm im Ausland Antrag und Vorausbescheid kunstuniversitätlinz 1. Antrag Name:... Matrikelnummer:... Studienbezeichnung und Kennzahl des Studiums an der Kunstuniversität Linz:... Gastuniversität

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK

IM NAMEN DER REPUBLIK 3109 St. Pölten / Rennbahnstraße 29 Telefon: +43 2742 90590 / Fax: +43 2742 90590 15540 E-Mail: post@lvwg.noel.gv.at / www.lvwg.noel.gv.at DVR: 4011296 Geschäftszahl: LVwG-S-337/001-2017 St. Pölten, am

Mehr

Übung Verwaltungsrecht. Bescheidbeschwerde an den Verwaltungsgerichtshof WS 2012/13 Bruno Binder / Thomas Trentinaglia

Übung Verwaltungsrecht. Bescheidbeschwerde an den Verwaltungsgerichtshof WS 2012/13 Bruno Binder / Thomas Trentinaglia Übung Verwaltungsrecht Bescheidbeschwerde an den Verwaltungsgerichtshof WS 2012/13 Bruno Binder / Thomas Trentinaglia 1 Rechtsgrundlagen Art 130 ff B-VG 21 ff VwGG 21 ff: Parteien und Vertretung 24: Schriftsätze,

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK

IM NAMEN DER REPUBLIK V E R W A L T U N G S G E R I C H T W I E N 1190 Wien, Muthgasse 62 Telefon: (43 01) 4000 DW 38650 Telefax: (43 01) 4000 99 38650 E-Mail: post@vgw.wien.gv.at GZ: VGW-131/054/1526/2018-6 Wien, 15.06.2018

Mehr