ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I
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- Heinrich Möller
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1 ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I Bruno Binder/Simone Grochar [Cyber] Gudrun Trauner [präsent] KLAUSUR [A] WS 2015/16 NAME: V O R N A M E Z U N A M E [in Blockbuchstaben!] Punkte [50] I. SACHVERHALT Lesen Sie den Sachverhalt auf Seite 3! II. TATBESTAND UND TATBESTANDSANALYSE Lesen Sie den Tatbestand auf Seite 2! 1. Tatbestandselemente a. Welcher Teil des Tatbestands gehört zur Rechtsfolge? b. Welcher Teil des Tatbestands bestimmt die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde? Welche Behörde ist im Sinne dieses Gesetzes zur Ziehung der Rechtsfolge zuständig? c. Was verstehen wir unter Legaldefinitionen? Enthält der Tatbestand Legaldefinitionen (Wenn ja, nennen Sie diese!) d. Zerlegen Sie auf Seite 2 den Tatbestand im engen Sinn in einzelne Tatbestandselemente! 2. Bestimmte und unbestimmte Tatbestandselemente Welche der Tatbestandselemente sind bestimmt, welche unbestimmt? Kreuzen Sie auf Seite 2 entsprechend an! 3. Kumulative und alternative Tatbestandselemente Stellen Sie die strukturelle Beziehung der einzelnen Tatbestandselemente auf Seite 2 zueinander dar! (Cyber)Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I [WS 2015/16] 3. Klausur [A]/Seite 1
2 kumulativ unbestimmt alternativ bestimmt Tiroler Naturschutzgesetz 2005 (TNSchG 2005) LGBl 2005/26 idgf (1) [ ] 3 Begriffsbestimmungen (5) Naturhöhle ist ein für Menschen zugänglicher Hohlraum, der durch natürliche Vorgänge gebildet wurde und allseits oder überwiegend von anstehendem Gestein umschlossen ist. (7) Gewässer ist ein von ständig vorhandenem oder periodisch auftretendem Wasser geprägter Lebensraum, der die Gesamtheit von Wasserwelle, Wasserkörper, Wasserbett, Sediment und Ufer einschließlich der dort vorkommenden Tiere und Pflanzen umfaßt. 28a Naturhöhlenführerin bzw Naturhöhlenführer (1) Zum erwerbsmäßigen Führen von Personen in Naturhöhlen sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, nur Personen berechtigt, denen die Landesregierung die Befugnis als Naturhöhlenführerin bzw. Naturhöhlenführer verliehen hat. (2) Die Landesregierung hat einer Person auf ihren Antrag die Befugnis als Naturhöhlenführerin bzw. Naturhöhlenführer zu verleihen, wenn sie eigenberechtigt, verlässlich, körperlich und geistig geeignet ist und über entsprechende Kenntnisse der Ersten Hilfe verfügt. (3) [ ] Die körperliche und die geistige Eignung hat der Antragsteller durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. 42 Behörden (1) Für die Vollziehung dieses Gesetzes sind die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig, soweit sonst in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Tatbestandsmerkmal [5] (Cyber)Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I [WS 2015/16] 3. Klausur [A]/Seite 2
3 III. SUBSUMTION Relevanter Sachverhalt Welche Teile des Sachverhalts sind im Hinblick auf welche Tatbestandselemente relevant? (Tragen Sie die entsprechende/n Nummer/n der Tatbestandsmerkmale in die jeweiligen Zwischenräume [ ] ein und kennzeichnen Sie die irrelevanten Sachverhaltsdetails durch ein Minus ([ ]!) [Hinweis: Leer gelassene Zwischenräume werden als Fehler gewertet!] Ariadne A wurde am 17. Jänner 1984 [ ] in Wien [ ] geboren [ ] und wuchs in St. Pölten auf [ ]. Mit 10 Jahren wurde Ariadne Mitglied bei den Pfadfindern in St. Pölten [ ]. Mit ihnen unternahm sie viele Ausflüge und Wanderungen [ ]. Highlight des Jahres war stets das 2-wöchige Zeltlager in Pertisau am Aachensee in Tirol [ ]. Die Tiroler Bergwelt beeindruckte die junge Ariadne, sie erforschte dort ihre ersten Höhlen und Grotten [ ]. Die Eltern von Ariadne betreiben ein renommiertes Optikergeschäft in St. Pölten [ ], weshalb sie auch bei einem befreundeten Optiker eine Lehre zur Augenoptikerin absolviert [ ]. Im Jahr 2004 schließt sie ihre Ausbildung ab [ ] und beginnt bei ihren Eltern im Geschäft zu arbeiten, da sie deren Geschäft übernehmen soll, wenn die Eltern in Pension gehen [ ]. Bei einem Konzert in der Arena in Wien lernt sie Theseus kennen [ ]. Theseus und Ariadne verbringen von nun an viel Zeit miteinander [ ]. Der Student aus Wörgl und die Optikerin teilen ihre Liebe für die Berge und nutzen ihre gemeinsame Zeit um zusammen im Gebirge zu wandern oder Höhlen zu erforschen [ ]. Rasch merkt Ariadne, dass sie die Arbeit als Optikerin nicht ausfüllt [ ]. Ohne ihren Eltern davon zu erzählen absolviert sie neben ihrem Job die Studienberechtigungsprüfung [ ]. Im Wintersemester 2007 inskribiert sie an der Montanuniversität in Leoben [ ]. Sie will ihre große Leidenschaft zum Beruf machen und studiert Geowissenschaften [ ]. Ariadne erkundet trotz ihres engen Stundenplans jede freie Minute die steirischen Berge [ ]. Theseus, der mittlerweile sein Studium in Wien beendet hat [ ], zieht wieder zu seinen Eltern zurück nach Wörgl um dort als Sozialarbeiter zu arbeiten [ ] und seine Mutter bei der Arbeit am Bauernhof zu unterstützen [ ]. Jedes zweite Wochenende und in den Ferien besucht Ariadne Theseus in Tirol [ ]. Ab dem Sommer 2008 arbeitet Ariadne als Bergführerin während der Sommerferien in den Tiroler Bergen [ ]. Für diese Tätigkeit absolviert sie in den Osterferien 2008 einen Erste-Hilfe-Kurs, der speziell auf Erste-Hilfeleistungen am Berg und in Höhlen ausgerichtet ist [ ]. Bei ihren Bergtouren lernt sie auch die Brüder Hans und Franz Z kennen [ ]. Während einer nächtlichen Tour durch diverse Bars mit den beiden, wird sie beim Rauchen eines Haschisch- Joints erwischt [ ]. Obwohl es das erste und einzige Mal ist, dass Ariadne Drogen konsumiert, wird sie vom Bezirksgericht Kufstein zu einer zweimonatigen bedingten Freiheitsstrafe verurteilt [ ]. Mit ihrem Freund Theseus mietet sie sich 2013 in Wörgl in Tirol ein Haus in der F. Grillparzerstraße 9 [ ]. Im Juli 2014 kommt ihre gemeinsame Tochter zur Welt [ ]. Als Theseus als frischgebackener Vater seine kleine Tochter im Krankenhaus besucht, wird er innerhalb von drei Tagen zweimal wegen Überschreitung der Parkzeit in der Kurzparkzone mit einer Verwaltungsstrafe von je 21, bestraft [ ]. Ariadne gewinnt durch ihr Studium immer mehr Interesse am Inneren der Berge [ ], weshalb sie auch nach Abschluss des Studiums als Diplomingenieurin der Geowissenschaften im Oktober 2015 beschließt, ab 1. Jänner 2016 im Naturpark Zillertal in Tirol als Naturhöhlenführerin zu arbeiten [ ]. Sie möchte vor allem Touristen gegen eine Bezahlung von 100, pro Person die Schönheit der Zillertaler Höhlen näherbringen [ ]. Im November 2015 stellt ihr ein Amtsarzt der Tiroler Landesregierung ein Gutachten aus, das ihr einen hervorragenden körperlichen und geistigen Zustand bestätigt [ ]. [5] (Cyber)Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I [WS 2015/16] 3. Klausur [A]/Seite 3
4 IV. RECHTSFOLGE 1. Worin besteht konkret die Rechtsfolge des Tiroler Naturschutzgesetz 2005 (TNSchG 2005) und in welcher Form ist diese zu ziehen? 2. a. Was verstehen wir unter einer gebundenen Entscheidung? b. Ist die Rechtsfolge nach dem TNSchG eine Ermessensentscheidung oder eine Rechtsentscheidung? Begründen Sie Ihre Antwort! (Cyber)Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I [WS 2015/16] 3. Klausur [A]/Seite 4
5 BEANTWORTEN Sie und nennen Sie die jeweilige/n RECHTSGRUNDLAGE/N! 1. Was bedeutet Unabhängigkeit der Justiz? 2. Warum ist die Justiz unabhängig? 3. [Der Weg der Bundesgesetzgebung]. Nachdem im Nationalrat ein Gesetzesbeschluss gefasst wurde, ist dieser dem Bundesrat zu übermitteln. Auf welche Weise wirkt der Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren des Bundes mit? Erläutern Sie die drei Varianten der Mitwirkung des Bundesrats und nennen Sie jeweils ein Beispiel! 1. (Mitwirkungs)Variante: Beispiel: 2. (Mitwirkungs)Variante: Beispiel: 3. (Mitwirkungs)Variante: Beispiel: [5] (Cyber)Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I [WS 2015/16] 3. Klausur [A]/Seite 5
6 4. Erläutern Sie, wie der Bundeskanzler und die übrigen Mitglieder der Bundesregierung in ihr Amt kommen! Art B-VG. 5. Ist der Bundeskanzler eine Verwaltungsbehörde? Was ist eine Verwaltungsbehörde? 6. Ist die Landesregierung ein Einzelorgan oder ein Kollegialorgan? Was ist ein Kollegialorgan? 7. Erläutern Sie drei Kontrollrechte des Bundesparlaments! erstes Kontrollrecht: Rechtsgrundlage: Art B-VG. zweites Kontrollrecht: Rechtsgrundlage: Art B-VG. drittes Kontrollrecht: Rechtsgrundlage: Art B-VG. [4] (Cyber)Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I [WS 2015/16] 3. Klausur [A]/Seite 6
7 8. Was verstehen wir unter Misstrauensvotum? Art B-VG. 9. Was bedeutet die Aufsicht in der Vollziehung? Art B-VG. 10. a. Was ist ein Grundrecht? b. Was ist ein Freiheitsrecht? c. Was unterscheidet ein Menschenrecht von einem Staatsbürgerrecht? Nennen Sie jeweils ein Menschenrecht und ein Staatsbürgerrecht samt Rechtsgrundlage! Staatsbürgerrecht: Beispiel für Staatsbürgerrecht: Rechtsgrundlage:. Menschenrecht: Beispiel für Menschenrecht: Rechtsgrundlage:. [5] (Cyber)Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I [WS 2015/16] 3. Klausur [A]/Seite 7
8 11. Die zuständige Bürgermeisterin der Gemeinde G erteilt Pandora die Baubewilligung für den geplanten Bau eines Wochenendhauses am Wolfgangsee nach der Oö Bauordnung a. Wer ist nach der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung zuständig, eine Bauordnung zu erlassen (Bundesgesetzgeber oder Landesgesetzgeber)? Art B-VG. b. Welcher Staatsteilgewalt ist das Handeln der Bürgermeisterin zuzurechnen? c. In welcher Form des Verwaltungshandelns wird die Bürgermeisterin dabei tätig? Definieren Sie diese Form des Verwaltungshandelns und erläutern Sie, warum die Bürgermeisterin bei Erteilung der Baubewilligung in dieser Form zu handeln hat! Form des Verwaltungshandelns: Definition dieser Form des Verwaltungshandelns: Begründung, warum nur diese Form in Betracht kommt: d. Ist die Bürgermeisterin ein Einzelorgan oder ein Kollegialorgan? Was ist ein Einzelorgan? Wie nennen wir ein Einzelorgan mit behördlichen Befugnissen? Bürgermeisterin ist ein Ein Einzelorgan ist Einzelorgan mit behördlichen Befugnissen heißt: [6] (Cyber)Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I [WS 2015/16] 3. Klausur [A]/Seite 8
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