Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2014 der Gemeinde Tarnow

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1 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2014 der Gemeinde Tarnow A. Rechtsgrundlagen 60 Kommunalverfassung M-V und 42 GemHVO Jahresabschluss (1) Die Gemeinde hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er hat das Vermögen, das Eigenkapital, die Sonderposten, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten, die Rechnungsabgrenzungsposten, die Erträge und Aufwendungen sowie die Einzahlungen und Auszahlungen vollständig zu enthalten, soweit durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln. (2) Der Jahresabschluss besteht aus: 1. der Ergebnisrechnung, 2. der Finanzrechnung, 3. den Teilrechnungen, 4. der Bilanz, 5. dem Anhang. (3) Dem Jahresabschluss sind als Anlagen beizufügen: 1. der Rechenschaftsbericht, 2. die Anlagenübersicht, 3. die Forderungsübersicht, 4. die Verbindlichkeitenübersicht, 5. eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen. (4) Der Jahresabschluss ist innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. (5) Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31.Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres. Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters. Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie diese mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür die Gründe anzugeben. (6) Die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung sind der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen. Im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung sind der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses und des Rechnungsprüfungsamtes an sieben Werktagen bei der Gemeindeverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich auszulegen und können im Übrigen bei der Gemeindeverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. In der öffentlichen Bekanntmachung ist auf Ort und Zeit der Auslegung hinzuweisen. 49 GemHVO zum Rechenschaftsbericht (1) Im Rechenschaftsbericht sind der Verlauf der Haushaltswirtschaft und die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Gemeinde so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Dazu sind ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse Seite 1 von 14

2 des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Haushaltsjahr zu geben. (2) Außerdem hat der Rechenschaftsbericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu enthalten. In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen, soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden. (3) Der Rechenschaftsbericht soll auch eingehen auf: 1. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, 2. Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde; zugrunde liegende Annahmen sind anzugeben. B. Lage der Gemeinde B.1 Organisation der Gemeinde Die rechtliche Struktur stellt sich wie folgt dar: Die Gemeinde Tarnow ist amtsangehörige Gemeinde des Amtes Bützow-Land. Dem Amt gehören weiterhin die Gemeinden Baumgarten, Bernitt, Dreetz, Jürgenshagen, Rühn, Penzin, Steinhagen, Klein Belitz, Warnow, Zepelin und die Stadt Bützow als geschäftsführende Gemeinde nach 126 (1) Satz 3 KV M-V an. Das Amt ist Teil des Landkreises Rostock. Die Organe der Gemeinde sind: 1. Der Bürgermeister Herr Sander 2. Die Gemeindevertretung B.2 Rahmenbedingungen Entwicklung der Zahl der Einwohner Einwohner zum Einwohner zum Einwohner zum Einwohner zum Einwohner zum Einwohner zum * Es handelt sich hierbei um die statistischen Zahlen. Wie fast alle Kommunen hat auch Tarnow mit einer sinkenden Einwohnerzahl zu kämpfen. Einwohner zum Größe und Umfang des Gebietes/ wirtschaftliche Strukturen Das Gemeindegebiet der Gemeinde Tarnow beinhaltet eine Fläche von 40,5 km² und umfasst die Ortsteile Tarnow, Boitin, Zernin und Grünhagen. Die Gemeinde Tarnow hat somit eine Einwohnerdichte von 27,2 EW/km². Sie ist durch die Landwirtschaft und Kleingewerbe geprägt. Die Gemeinde ist vorwiegend ein Ort zum Wohnen. Die Kindertagesstätte befindet sich in privater Trägerschaft. Weitere Einrichtungen wie Schule und Geschäfte sind nicht vorhanden. Die Schulkinder besuchen überwiegend die Schulen in Bützow und Warnow sowie das Gymnasium in Bützow Seite 2 von 14

3 Das kulturelle und sportliche Leben wird durch das ehrenamtliche Engagement der Einwohner und der Vereine mit der Unterstützung der Gemeinde und der ortsansässigen Unternehmen intensiv geprägt. C. Vermögens- und Finanzlage C.1 Zusammengefasstes Ergebnis C.1.1 Bilanz Seit dem wird die Haushaltsrechnung nach den Regeln der doppelten Buchführung aufgestellt und in einer Bilanz abgebildet. Für Tarnow wurde zum eine Bilanzsumme von 4.211,7 TEUR ausgewiesen. Zum Jahresschluss 2014 betrug die Bilanzsumme 4.596,9 TEUR. Das ist gegenüber dem Vorjahr eine Verringerung um 11,5 TEUR. Die größten Veränderungen auf der Aktivseite der Bilanz basieren auf der Abnahme der Sachanlagen mit 141,9 TEUR überwiegend durch die planmäßigen Abschreibungen sowie einem Zuwachs beim Umlaufvermögen mit 130,4 TEUR bedingt durch die Erhöhung der Forderungen gegenüber dem Amt auf Grund der Verbesserung der Liquidität der Gemeinde Tarnow. Auf der Passivseite ist eine Erhöhung des Eigenkapitals in Höhe von 167,9 TEUR erfolgt. Weitere Veränderungen gab es durch die Verringerung der Sonderposten auf Grund der ganz normalen Abschreibung um 98,7 TEUR, die Verringerung der Verbindlichkeiten wegen der Tilgung mit 43,6 TEUR, die Einbuchung der Altfehlbetragsumlage als Verbindlichkeit gegenüber dem Landkreis Rostock mit 81,0 TEUR und die Reduzierung der Rückstellungen um 113,8 TEUR. Die Gemeinde Tarnow hat Investitionskredite mit einem Restschuldwert von 286,1 TEUR. Es handelt sich dabei um sieben Darlehensverträge mit Restlaufzeiten von 2015 bis Die finanziellen Angelegenheiten werden über die Einheitskasse im Amt Bützow-Land abgewickelt. Dort wird für Tarnow ein buchungsmäßiger Kassenbestand in Höhe von ,90 EUR geführt. Der Kassenkreditrahmen (132,4 TEUR) musste jedoch nicht beansprucht werden. Die Gemeinde Tarnow hat keinen eigenen Wohnungsbestand Seite 3 von 14

4 Entwicklung des Vermögens, des Kapitals und der Schulden Bilanzposition Veränderung EUR % EUR % EUR % AKTIVA 1. Anlagevermögen 1.1 Immaterielle VG 0,00 0,00 0, Sachanlagen ,04 81, ,20 84, ,16-3, Finanzanlagen ,72 14, ,72 14,70 0,00 0,00 Summe ,76 96, ,92 99, ,16-3,11 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 0,00 0,00 0, Forderungen ,90 3, ,38 0, ,52 304, Wertpapiere des UV 0,00 0,00 0, liquide Mittel 0,00 0,00 0,00 Summe ,90 3, ,38 0, ,52 304,61 3. Ausgleichsposten für 0,00 0,00 0,00 4.Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 0,00 Summe AKTIVA , , ,64 PASSIVA 1. Eigenkapital ,03 41, ,25 37, ,78 9,75 2. Sonderposten ,96 50, ,47 52, ,51-4,08 3. Rückstellungen ,00 0, ,88 2, ,88-87,07 4. Verbindlichkeiten ,67 8, ,70 7, ,97 9,80 5. Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 0,00 Summe PASSIVA , , ,64 Bilanzkennzahlen Inhalt und Bedeutung der nachfolgenden Bilanzkennzahlen sind in Anlage 1 zum Rechenschaftsbericht erläutert: Kennzahlen zur Bilanzstruktur Kennzahl Berechnung Ist 2014 in % Ist 2013 in % Ist 2012 in % Eigenkapitalquote I Eigenkapital*100 Bilanzsumme 41,1 37,4 23,5 Eigenkapitalquote II (Eigenkapital+Sonderposten)*100 Bilanzsumme 91,6 89,8 85,1 Fremdkapitalquote I Langfristiges Fremdkapital*100 Bilanzsumme 6,2 7,2 9,1 Fremdkapitalquote II Gesamtes Fremdkapital*100 Bilanzsumme 8,4 10,2 14,9 Anlagendeckungsgrad I Eigenkapital*100 Anlagevermögen 42,7 37,7 23,8 Anlagendeckungsgrad II (Eigenkapital+SoPo+lfr.Fremdkapital)*100 Anlagevermögen 101,1 97,9 98,4 Gegenüber der Eröffnungsbilanz haben sich die ausgewiesenen Kennzahlen weiter leicht verbessert. Positiv herauszuheben ist die Entwicklung des Eigenkapitals im Verhältnis zur Bilanzsumme und auch im Verhältnis zum Anlagevermögen Seite 4 von 14

5 Die Fremdkapitalquote zeigt mit 8,4 % ein sehr gutes Verhältnis von Fremdfinanzierung zur Bilanzsumme. Kennzahlen zur Vermögenslage KENNZAHL Berechnung Anlagenintensität Infrastrukturquote Liquidität 1. Grades Liquidität 2. Grades kurzfristige Verbindlichkeitsquote Verschuldungsgrad I Verschuldungsgrad II Anlagevermögen*100 Bilanzsumme 96,23 99,10 98,70 Infrastrukturvermögen*100 Bilanzsumme 53,59 56,00 66,00 Liquide Mittel*100 kurzfristige Verbindlichkeiten 4220,77 328,30-60,00 Liquide Mitte+kurzfristige Forderungenl*100 kurzfristige Verbindlichkeiten kurzfristige Verbindlichkeiten* ,05 523,00-21,60 Bilanzsumme 0,09 0,20 1,60 Langfristiges Fremdkapital*100 (Eigenkapital + Sonderposten) 8,72 8,00 10,70 Gesamtes Fremdkapital*100 (Eigenkapital + Sonderposten) 8,81 8,20 17,60 *Die hier ausgewiesenen liquiden Mittel beinhalten auch die Forderungen aus dem buchungsmäßigen Kassenbestand gegen das Amt, um einen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Betrag darzustellen. Diese Auswertung zeigt, dass der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme Aktiva immer noch extrem hoch ist. Hemmend wirkt dabei das Infrastrukturvermögen (überwiegend Straßen) mit einem Anteil von über 50 %. Dieses Vermögen hat keine Wertschöpfung. Die Liquidität hat sich im Haushaltsjahr 2014 in erster Linie durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer mit 77,8 TEUR, der Einkommensteuer mit 9,2 TEUR und den Zuwendungen für die Maßnahme Restaurierung Boitiner See mit 8,6 TEUR verbessert. Eine Verschuldung liegt mit 259,58 EUR/ EW in verhältnismäßig geringem Umfang vor. C 1.2 Ergebnisrechnung Das Haushaltsjahr 2014 schließt mit einem Jahresüberschuss von ,57 EUR ab. Der volle Betrag wurde in die zweckgebundene Kapitalrücklage für mögliche künftige Fehlbeträge eingestellt. Die Ergebnisrechnung zeigt nachfolgend abgebildete Ertrags- und Aufwandspositionen: Seite 5 von 14

6 Erträge und Aufwendungen Ansatz 2014 Ergebnis 2014 Ergebnis 2013 Steuern und ähnliche Abgaben , , ,39 Zuwendungen, allgemeine Umlagen , , ,20 öff.-rechtl. Leistungsentgelte , , ,36 privatrechtliche Leistungsentgelte , , ,32 Kostenerstattungen, Kostenumlagen , ,15 sonstige laufende Erträge , , ,10 ordentliche Erträge , , ,52 Personalaufwendungen , , ,63 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen , , ,86 Abschreibungen , , ,16 Zuwendungen,Umlagen und sonst. Transferaufw , , ,48 sonstige laufende Aufwendungen , , ,74 ordentliche Aufwendungen , , ,87 laufendes Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit , , ,65 Zins- und sonstige Finanzertäge 8.600, , ,97 Zins- und sonstige Finanzaufwendungen , , ,25 Finanzergebnis , , ,28 ordentliches Ergebnis , , ,37 Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklage , , ,37 Einstellung in die Kapitalrücklage - - Entnahme aus der Kapitalrücklage , Jahresergebnis vor Veränderung der zweckgebundenen Ergebnisrücklage , , ,37 Einstellung in die Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich Entnahme aus der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich - Jahresergebnis vor Veränderung der sonstigen zweckgebundenen Ergebnisrücklage , , ,37 Einstellung in die sonstige zweckgebundene Ergebnisrücklage , ,29 Entnahme aus der sonstigen zweckgebundenen Ergebnisrücklage Jahresergebnis , ,08 Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben nehmen mit gut einem Drittel der Einnahmen nach den Zuwendungen (auch Sonderposten) die größte Ertragsposition ein. Der Planansatz im Bereich der Erträge wurde überboten. Insgesamt konnten 132,4 TEUR Mehrerträge erzielt werden. Dieses Plus ergibt sich überwiegend aus Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer, der Einkommenssteuer und den Zuwendungen aus Fördermitteln. Im Bereich der Aufwendungen wurden rund 81,2 TEUR weniger beansprucht. Hier wirken sich insbesondere die verringerte Kreisumlage mit 47,5 TEUR und die Summe aller Einsparungen in den jeweiligen Produkten aus. Damit konnten auch die nicht geplanten Ausgaben für den Boitiner See, die in 2014 nicht voll durch Fördermittel ausgeglichen sind (Rest in 2015) gedeckt werden. In der folgenden Übersicht sind erstmalig Kennzahlen zur Ergebnisrechnung für die Gemeinde Tarnow über die ersten zwei doppisch geführten Haushaltsjahre ermittelt worden. Wesentlich ist hierbei, dass Tarnow 44,6 % und damit knapp die Hälfte aller Aufwendungen für Amts- und Kreisumlage leisten muss. Positiv ist, dass die ordentlichen Erträge die ordentlichen Aufwendungen übersteigen Seite 6 von 14

7 Kennzahlen zur Ergebnisrechnung Inhalt und Bedeutung der nachfolgenden Kennzahlen sind in Anlage 1 zum Rechenschaftsbericht erläutert: KENNZAHL Steuerquote I Steuerquote II Zuwendungsquote Personalintensität Sach- und Dienstleistungsintensität Abschreibungsintensität Transferaufwandsquote Zinslastquote Reinvestitionsquote ordentlicher Aufwendungsdeckungsgrad Berechnung Steuererträge* in % 2013 in % 2012 in % ordentliche Erträge 40,51 39,00 36,40 Steuererträge*100 ordentliche Aufwendungen 45,83 42,50 34,50 Erträge aus Zuwendungen*100 ordentliche Erträge 41,07 41,10 43,30 Personalaufwendungen*100 ordentliche Aufwendungen 4,79 5,00 4,40 Aufwendungen für Sach-,Dienstleistung*100 ordentliche Aufwendungen 28,57 28,00 28,50 Abschreibungen*100 ordentliche Aufwendungen 14,21 14,50 14,00 Transferaufwendungen*100 ordentliche Aufwendungen 44,63 44,30 43,70 Zinsaufwendungen*100 ordentliche Aufwendungen 1,23 1,40 1,60 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit*100 Abschreibungen Anlagevermögen 2,15 2,40 5,10 ordentliche Erträge*100 ordentliche Aufwendungen 113,13 109,00 94,70 C 1.3 Finanzrechnung In der Finanzrechnung übersteigen insgesamt die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit die Auszahlungen mit 136,1 TEUR. Das Ergebnis bei den Einzahlungen zeigt eine Verbesserung zum Plan in Höhe von 114,1 TEUR. Gründe hierfür sind in erster Linie 77,8 TEUR Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer, 9,2 TEUR Mehreinnahmen bei der Einkommensteuer, 4,7 TEUR zusätzliche Mittel aus Schlüsselzuweisungen 8,6 TEUR Fördermittel Boitiner See Die Auszahlungen wurden in Höhe von 65,2 TEUR weniger beansprucht, als es die Planung vorsah. Insbesondere die Einsparung bei Transferaufwendungen und Umlagen (42,5) TEUR und den Aufwendungen (13,8 TEUR) führten zu dem guten Ergebnis. Unter Berücksichtigung der Zins- und sonstigen Finanzein- und -auszahlungen mit einem Saldo von 5,4 TEUR, dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit mit 36,3 TEUR und den Tilgungsleistungen in Höhe von 39,8 TEUR verbleibt ein Bestand an liquiden Mitteln aus dem Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 138,1 TEUR. Unter Berücksichtigung der Bestände aus Vorjahren verbleibt per ein verfügbarer Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von TEUR Investitionskredite sind mit einer Restschuld in Höhe von 286,1 TEUR vorhanden. Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit waren bisher nicht erforderlich. Die ausgewiesenen Tilgungsleistungen in Ergebnis- und Finanzrechnung stimmen nicht überein. Es wurden 3,5 TEUR erst im Januar 2015 von der Deutschen Genossenschaftsbank abgebucht. Das gilt gleichermaßen für die Zinsen in Höhe von 3,5 TEUR Seite 7 von 14

8 Einzahlungen und Auszahlungen Ansatz 2014 Ergebnis 2014 Ergebnis 2013 Steuern und ähnliche Abgaben , , ,93 Zuwendungen, allgemeine Umlagen , , ,12 öff.-rechtl. Leistungsentgelte , , ,09 privatrechtliche Leistungsentgelte , , ,96 Kostenerstattungen, Kostenumlagen , ,05 sonstige laufende Einzahlungen , , ,60 Summe der laufenden Einzahlungen , , ,75 Personalaufwendungen , , ,45 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen , , ,52 Zuwendungen,Umlagen und sonst. Transferaufw , , ,26 sonstige laufende Auszahlungen , , ,93 Summe der laufenden Auszahlungen , , ,16 Saldo der lfd. Ein- und Auszahlungen , , ,59 Zins- uns sonstige Finanzeinzahlungen 8.600, , ,97 Zins- uns sonstige Finanzauszahlungen , , ,25 Saldo Zins- u. sonst. Finanzein- und -auszahlungen , , ,28 Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen , , ,31 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen , , ,87 Einzahlungen aus Beiträgen - 319,80 319,77 Einzahlungen aus Sachanlagen ,00 - Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit , , ,64 Auszahlungen für Sachanlagen 2.100, , ,13 Auszahlungen für Finanzanlagen 2.100, Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 4.200, , ,13 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit , , ,51 Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag aus , , ,82 Auszahlung für Tilgung von Krediten , , ,62 Die Gemeinde Tarnow gehört zu den kleineren Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern. Bereits in Vorjahren musste mit Fehlbeträgen umgegangen werden. Von 2009 bis 2010 konnte dann wieder der Haushaltsausgleich erreicht werden. Nach den Veränderungen im Finanzausgleichsgesetz M-V wies Tarnow ab 2011 wieder Fehlbeträge aus. Mit dem Jahr 2013 konnte diese Entwicklung durch die verbesserte Einnahmesituation und absolutem Sparzwang zunächst gestoppt werden. Auch in 2014 konnte diese Entwicklung fortgesetzt werden. D. Ertragslage der Gemeinde Die Gemeinde Tarnow hat sowohl einen positiven Ergebnishaushalt als auch einen positiven Finanzhaushalt. Hervorzuheben ist die große Haushaltsdisziplin der Gemeinde, die sich in den ausgewiesenen Einsparungen widerspiegelt Seite 8 von 14

9 E. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Haushaltsjahres Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Wirtschaftsjahres 2014 eingetreten sind, dieses aber noch wirtschaftlich belasten und im Abschluss ihren Niederschlag gefunden haben, ergaben sich nicht. F. Teilhaushalte Die Gemeinde Tarnow hat sich bei der finanziellen Darstellung ihrer Produkte nur für zwei Teilhaushalte entschieden. Es gibt keine eigene Verwaltung und die vorhandene Struktur macht keine weitere Untergliederung erforderlich. Die produktbezogenen Daten sind dem Teilergebnis- und Teilfinanzplan für die einzelnen Produkte zu entnehmen. 1. Teilhaushalt: Der Teilhaushalt 01 umfasst alle Produkte außer dem Produktbereich 61 - Finanzen. 2. Teilhaushalt: Der Bereich Finanzen ist entsprechend der Vorschriften gesondert als Teilhaushalt 90 abgebildet. Auf die Führung einer Kosten- und Leistungsrechnung nach 27 GemHVO wird verzichtet, da sich die Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Gemeinde bereits durch die Produkte ableiten lässt. G. Prognosebericht Der Jahresabschluss ist in 2014 insgesamt positiv, was mit der Planung so nicht zu erwarten war. Auf Grund dessen musste auch in 2014 das schon genannte Haushaltskonsolidierungskonzept erstellt werden. Die Defizite aus den Vorjahren konnten sowohl im Ergebnishaushalt als auch im Finanzhaushalt bereits in 2013 ausgeglichen werden. Der Abschluss 2014 zeigt eine weitere Verbesserung speziell auch im Rahmen der Liquidität. Die geplanten Kosten wurden generell unterboten aber bei den sich ständig entwickelnden Kosten, gerade bei Umlagen, gestaltet sich die Situation für Tarnow weiter schwierig. Ein Teil der in 2014 erzielten Einnahmen waren Einmaleffekte. Grundstücksverkauf/ Gewerbesteuer). Es bleibt für die Gemeinde weiter die Aufgabe neben den Ausgaben ohne Einflussmöglichkeiten strenge Prioritäten im Ausgabeverhalten zu setzten und ständig an der Verbesserung der Einnahmesituation zu arbeiten, um so die Maßnahmen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes umzusetzen. Für ungeklärte Grundstücksangelegenheiten wurde eine Rückstellung in Höhe von 16,9 TEUR in der Eröffnungsbilanz gebildet, die unverändert besteht. Mit der Mitgliedschaft im Amt Bützow-Land schöpft die Gemeinde Tarnow die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit weitestgehend aus. Die Sicherstellung der gesetzlichen Verpflichtungen und der Grundbedürfnisse der Kommune ist noch gegeben. Dazu tragen die Menschen mit ihren Aktivitäten im Ehrenamt wesentlich bei Seite 9 von 14

10 H. Risikobericht Die Gemeinde Tarnow wird auch zukünftig mit einer schwierigen Haushaltsführung umgehen müssen. Mögliche Maßnahmen sind mit dem bereits 2005 entwickelten und bis 2014 fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzept überwiegend bis auf die Problematik der Hebesätze ausgeschöpft. Tarnow liegt aber insgesamt über dem Landesdurchschnitt bei den jeweiligen Hebesätzen. Die Wirkung der geplanten Änderung des Finanzausgleichsgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern, auch im Hinblick auf das Auslaufen des Solidarpaktes II im Jahr 2019, kann nicht abgeschätzt werden. Aber es ist zu erwarten, dass sich die Bedingungen für Tarnow weiter verschlechtern. Schon jetzt resultieren die größten Ausgabepositionen aus Verpflichtungen, die nicht durch die Gemeinde beeinflussbar sind. Dazu gehören Kreis- und Amtsumlage, Schulkostenumlage oder der Anteil als Wohnsitzgemeinde im Rahmen der Betreuung der Kinder im Vorschulalter. In 2014 konnten insgesamt 139,7 TEUR Gewerbesteuer vereinnahmt werden. Ein Unternehmen mit einem größeren Anteil hat die Gemeinde verlassen. Auch bei anderen Unternehmen kann sich die wirtschaftliche Situation schnell verändern, so dass optimistische Planungen in diesem Bereich immer ein Risiko in sich bergen. Die Gemeinde Tarnow beabsichtigt sich im Rahmen der Ausweisung neuer Windenergieeignungsgebiete, u. a. auch in der Gemarkung Tarnow, wirtschaftlich zu betätigen. Hier liegt vielleicht die einzige Möglichkeit, sich finanziell wieder zu stabilisieren. Alle Bemühungen der Gemeinde bedürfen der Unterstützung aller staatlichen Einrichtungen. Insbesondere ist hier ein Appell an die Bundes- und Landesregierung auszusprechen, eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen sicherzustellen, damit auch künftig die im Grundgesetz verankerte kommunale Selbstverwaltung realisiert werden kann. Ein Appell ist aber auch an den Kreis zu richten, der seinerseits das Mögliche leisten muss, um die Belastung aus der Kreisumlage zu reduzieren. Zitat: Rechenschaftsbericht Gemeinde Morsbach Der letzte Satz gilt natürlich auch für das Amt und die geschäftsführende Gemeinde. Mehr denn je wird aber auch das Engagement der Bürger gefragt sein und ebenso die Einsicht, die künftigen finanziellen Lasten aus der kommunalen Infrastruktur noch stärker mitzutragen. Bützow, den Tarnow, den A. Laabs I. Sander Leiterin der Finanzverwaltung Bürgermeister der Gemeinde Tarnow Seite 10 von 14

11 Anlage 1 - Erläuterung von Bilanz-, Vermögens- und Liquiditätskennziffern B i l a n z k e n n z a h l e n Eigenkapitalquote I Die Eigenkapitalquote gibt an, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist. Sie wird zur Beurteilung der Kapitalkraft herangezogen. Je höher die Eigenkapitalquote, desto geringer das Finanzierungsrisiko und desto höher die finanzielle Stabilität und die wirtschaftliche Sicherheit. Die Eigenkapitalquote kann damit auch bei einer Kommune ein wichtiger Bonitätsindikator sein. Eigenkapitalquote II Die Kennzahl Eigenkapitalquote II misst den Anteil des wirtschaftlichen Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Weil bei der Kommune die Sonderposten als Bilanzposten mit Eigenkapitalcharakter einen wesentlichen Ansatz in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße Eigenkapital um die langfristigen Sonderposten (aus Zuwendungen/Beiträgen) erweitert. Fremdkapitalquote I Die Fremdkapitalquote ist eine Kennzahl, die anzeigt, wie hoch der Anteil des Fremdkapitals am Gesamtkapital ist. Allgemein gilt, dass die Situation umso besser ist, je geringer die Fremdkapitalquote ist. Dies hat u.a. den Grund, dass bei einer hohen Fremdkapitalquote auch die zu zahlenden Zinssätze vergleichsweise hoch sind, was bei öffentlichen Gebietskörperschaften allerdings nicht notwendigerweise der Fall ist. Für die Kommunen gilt beispielsweise die Einstandspflicht der Länder, was Auswirkungen auf die Zinskonditionen hat. Bei der Fremdkapitalquote I erfolgte die Berechnung lediglich in Bezug auf langfristiges Fremdkapital in Form von Krediten. Fremdkapitalquote II Die Fremdkapitalquote II bemisst sich nicht nur am langfristigen Fremdkapital (Kredite), sondern zusätzlich auch an den Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite der Bilanz, die in dem Sinne kein Eigenkapital darstellen. Sie zeigt auf, wie hoch der Anteil des gesamten Fremdkapitals am Gesamtkapital ist. Anlagendeckungsgrad I Der Anlagendeckungsgrad I zeigt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens durch Eigenkapital gedeckt oder finanziert sind. Da Anlagegegenstände in der Regel langfristiges Vermögen darstellen, müssen sie auch durch entsprechend langfristiges Kapital finanziert werden. Damit wird sichergestellt, dass in wirtschaftlich schwierigen Zeiten keine Anlagegüter veräußert werden müssen, um den Tilgungsverpflichtungen termingerecht nachzukommen. Deshalb sollten Gegenstände des Anlagevermögens grundsätzlich nicht kurzfristig finanziert werden. Anlagendeckungsgrad II Reicht das Eigenkapital zur Finanzierung des Anlagevermögens nicht aus, so sollte zusätzlich nur langfristiges Fremdkapital herangezogen werden. Der Deckungsgrad II zeigt daher an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert sind oder, anders ausgedrückt, durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital gedeckt werden. Ersollte etwa 100 % betragen, denn andernfalls sind Teile des Anlagevermögens durch kurzfristiges Kapital mitfinanziert Seite 11 von 14

12 V e r m ö g e n s k e n n z a h l e n Anlagenintensität Die Anlagenintensität gibt an, wie hoch der Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen ist. Sie gibt Aufschluss darüber, ob die Höhe des Anlagevermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Kommune entspricht. Ein hoher Wert der Kennzahl Anlagenintensität verlangt in der Regel einen hohen Anteil von Eigenkapital bzw. von langfristigem Fremdkapital am Gesamtkapital. Eine zu geringe Anlagenintensität kann bedeuten, dass die Kommune überwiegend über bereits abgeschriebenes Vermögen oder über Vermögensgegenstände verfügt, die nur noch mit geringen Werten in der Bilanz angesetzt sind. Infrastrukturquote Die Kommunen verfügen in der Regel über ein umfangreiches, der Daseinsvorsorge dienendes, Infrastrukturvermögen. Die Kennzahl Infrastrukturquote beleuchtet deshalb als Verfeinerung der Kennzahl Anlagenintensität diesen Aspekt. Ein geringer Wert der Kennzahl Infrastrukturquote kann ein Hinweis dafür sein, dass die Kommune entweder kaum über derartige öffentliche Einrichtungen verfügt, diese ggf. bereits veraltet und daher geringwertig sind, oder diese im Rahmen von Privatisierungsmaßnahmen veräußert wurden. Ein hoher Wert dürfte ein Hinweis darauf sein, dass wegen dieser Vermögenslage die Kommune in jedem Haushaltsjahr voraussichtlich hohe Unterhaltungsaufwendungen und hohe Abschreibungen zu erwirtschaften hat. Ggf. sind bei der Bewertung dieser Kennziffer in Einzelfällen auch die Gebietsgröße der Kommune und andere örtliche Besonderheiten zu berücksichtigen. Liquidität 1. Grades Die Liquidität 1. Grades gibt an, wie hoch der Anteil der flüssigen Mittel (liquide Mittel) an dem kurzfristigen Fremdkapital (ein Teil der Verbindlichkeiten) ist. Liquidität 2. Grades Für die Kennzahl Liquidität 2. Grades, auch als kurzfristige Liquidität bezeichnet, werden den liquiden Mitteln die kurzfristigen Forderungen (bis zu einem Jahr) hinzugerechnet. Kurzfristige Verbindlichkeitsquote Die von den Kommunen bis zur Umstellung auf das NKHR aufgenommenen Kassenkredite werden in der kommunalen Bilanz als Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung angesetzt. Sie stellen kurzfristiges Fremdkapital dar, weil sie in ihrer Laufzeit auf höchstens ein Jahr beschränkt sind. Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital (bis zu einem Jahr) belastet wird, kann mit Hilfe der Kennzahl Kurzfristige Verbindlichkeitsquote beurteilt werden. Verschuldungsgrad I Der Verschuldungsgrad I berechnet sich aus dem langfristigen Fremdkapital in Form von Krediten im Verhältnis zum Eigenkapital (inkl. Sonderposten). Grundsätzlich gilt, je höher der Verschuldungsgrad ist, umso abhängiger ist die Kommune von externen Gläubigern. Verschuldungsgrad II Der Verschuldungsgrad II berechnet sich aus dem gesamten Fremdkapital (Kredite, Rückstellungen und Verbindlichkeiten) im Verhältnis zum Eigenkapital (inkl. Sonderposten). Grundsätzlich gilt auch hier, je höher der Verschuldungsgrad ist, umso abhängiger ist die Kommune von externen Gläubigern Seite 12 von 14

13 K e n n z a h l e n d e r E r g e b n i s r e c h n u n g Steuerquote I Grundsätzlich gibt die Steuerquote I Aufschluss darüber, wie hoch der Anteil der Steuererträge an den gesamten ordentlichen Erträgen ist. Sie verdeutlicht somit den Grad der Abhängigkeit von Steuererträgen bzw. den Anteil der Erträge, die ihren Ursprung in den Steuern haben. Eine Kommune mit hoher Steuerquote ist tendenziell weniger abhängig von externen Entwicklungen (z.b. von FAGmitteln), wobei hier allerdings auch an die "Ausgereiztheit" der Hebesätze der Realsteuern gedacht werden muss. Prinzipiell sollte bei der Steuerquote immer auch die perspektivische Entwicklung bedacht werden - neben der Konjunkturabhängigkeit ist insbesondere bei der Gewerbesteuer die Gefahr starker Schwankungen hoch. Steuerquote II Die Steuerquote II gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde im Haushaltsjahr selbst finanzieren kann. Die Kennzahl gibt dabei eine Tendenz an, inwieweit die Kommune in der Zukunft in der Lage ist, ihre Aufgaben (Aufwendungen) aus eigener Kraft zu erfüllen. Dabei sind Verzerrungen wie Wertberichtigungen u. ä. zu berücksichtigen. Zuwendungsquote Die Zuwendungsquote gibt Hinweise darauf, inwieweit eine Kommune von Zuwendungen, und somit von Leistungen Dritter, abhängig ist. Personalintensität Die Personalintensität zeigt auf, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang Mittel jetzt und voraussichtlich auch in Zukunft für Personalausgaben gebunden sind und anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Sach- und Dienstleistungsintensität Die Sach- und Dienstleistungsintensität gibt Aufschluss darüber, in welchem Maße sich die Kommune für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat. Abschreibungsintensität In welchem Umfang die Kommune durch die Nutzung ihr Vermögen belastet und Werteverzehr stattfindet, zeigt die Abschreibungsintensität. Transferaufwandsquote Die Transferaufwandsquote stellt einen Bezug zwischen den Transferaufwendungen und die gesamten ordentlichen Aufwendungen her. Zinslastquote Die Zinslastquote gibt die anteilmäßige Belastung der Gemeinde durch Zinsaufwendungen an. Damit gibt sie Hinweise auf das Ausmaß der anteiligen Belastung der Kommune durch in der Haushaltsbzw. Rechnungsperiode oder in Vorjahren aufgenommene Kassenkredite und Kredite. Eine hohe Quote ist ein Indiz für eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten der Kommune im laufenden Haushaltsjahr und voraussichtlich auch in der Zukunft Seite 13 von 14

14 Reinvestitionsquote Diese Kennzahl sagt aus, ob die Investitionen im Haushaltsjahr ausgereicht haben, um den Werteverlust des Anlagevermögens durch Abschreibungen auszugleichen. Um eine dauerhafte Aufgabenerfüllung in gleicher Qualität zu gewährleisten, wird z. T. eine Quote von 100% für erstrebenswert gehalten. Bei einer Quote unter 100% werden geringere Neuinvestitionen getätigt, als dass Vermögen durch Abschreibungen verbraucht wird. Im Ergebnis müssen die Abschreibungen gedeckt werden, sodass das Eigenkapital nicht sinkt. Ordentlicher Aufwendungsdeckungsgrad Die Kennzahl des ordentlichen Aufwandsdeckungsgrades bildet analog zum ordentlichen Ergebnis (das mit denselben Größen arbeitet) das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeit ab. Liegt die Kennzahl in einem Mehrjahreszeithorizont bei 100% (oder leicht höher), so wurde eine generationengerechte Haushaltspolitik betrieben. Ist der ordentliche Aufwandsdeckungsgrad kleiner als 100%, so kann nicht von generationengerechter Haushaltspolitik gesprochen werden, es wurde vielmehr per Definition auf Kosten künftiger Generationen gewirtschaftet. Der ordentliche Aufwandsdeckungsgrad ist damit eine Kenngröße zur Beurteilung der Generationengerechtigkeit der Haushaltspolitik Seite 14 von 14

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