Erbrecht und Erbschaftssteuer -erste Erfahrungen nach der Reform-

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1 Vortrag 2 Erbrecht und Erbschaftssteuer -erste Erfahrungen nach der Reform- Generationentag 2012 der Sparkasse Duisburg Referent: Dietmar Croes Abteilungsleiter Private Banking

2 Es ist nicht wenig Zeit, die wir zur Verfügung haben, sondern es ist viel Zeit, die wir nicht nutzen. Seneca

3 Stationen unserer gemeinsamen Reise Einführung Erbrecht Erbschaftssteuern

4 Einführung Erbrecht Erbschaftssteuern

5 Bevölkerungsentwicklung Wir werden älter! Wir werden weniger! Wir werden hilfsbedürftiger! Rentenempfänger Altersaufbau Weltkrieg Altersaufbau Weltkrieg 2. Weltkrieg Keine Zukunftsvision! Altersaufbau Weltkrieg Altersaufbau 2050 Pillenknick Pillenknick Beitragszahler 2. Weltkrieg Pillenknick Pillenknick 78,1 Mio. Einwohner 82,9 Mio. Einwohner 77,2 Mio. Einwohner 75 Mio. Einwohner Quelle: koordinierte Bevölkerungsberechnung Statistisches Bundesamt

6 ein paar Zahlen Erbschaftsvolumen pro Jahr in Deutschland: ca. 300 Milliarden Erbschaftssteuer-/ Schenkungssteueraufkommen in Mrd. zum Vergleich in Mrd. : Tabaksteuer: 13,5 Soli 11,7 1,547 2,982 4,780 4, Quelle: Statistisches Bundesamt

7 Erbschaftswelle der nächsten Jahre 15 Millionen Haushalte erben in den nächsten 10 Jahren 3 Billionen Euro! 9 % 13 % 21 % 29 % 22 % 6 % 6 % > T Euro Jeder 5. Haushalt vererbt mehr als Euro! Quelle: Deutsches Institut für Altersvorsorge

8 Regelung des Erbfalles einwandfreies Testament; 3% mangelhaftes Testament; 20% kein Testament; 77% Quelle: Allensbach

9 Einführung Erbrecht Erbschaftssteuern

10 Wer in einem Testament nicht bedacht worden ist, findet Trost in dem Gedanken, dass der Verstorbene ihm vermutlich die Erbschaftssteuer ersparen wollte. Sir Peter Ustinov

11 Am Anfang stehen die Wünsche Organisatorischen Aufwand für Angehörige tragbar gestalten Gerechte Verteilung im Erbfall Bewahren eigener Dispositionsfreiheit Vermögenssicherung über den Erbfall hinaus Kunde Optimierung der Erbschaftssteuer Eigene bzw. Hinterbliebenenabsicherung Liquiditätssicherung im Erbfall Streit vermeiden

12 Gesetzliche Erbfolge Erblasser Ordnung Kinder Enkel Urenkel u.s.w Ordnung Eltern Geschwister Neffen/Nichten Ordnung Großeltern Onkel/Tanten Cousin/ Cousine Ordnung Urgroßeltern Großonkel / -tanten Ordnung weitere Vorfahren

13 Die Vorfahrtsregel Die nähere Ordnung schließt die fernere Ordnung aus! Erben I. Ordnung Erben II. Ordnung

14 Gesetzliche Erbfolge Großonkel Großvater Großtante Großmutter Großvater Großonkel Großmutter Großtante Nachfahren Onkel Tante Nachfahren Vater Mutter Nachfahren Onkel Tante Nachfahren Vetter Cousine Bruder Erblasser Schwester Vetter Cousine Nachfahren Neffe Nichte Sohn Tochter Neffe Nichte Nachfahren Nachfahren Nachfahren Enkel Enkel Enkel Enkel Enkel Nachfahren Urenkel Urenkel Urenkel Urenkel Urenkel Urenkel Urenkel Urenkel Erben 1. Ordnung Erben 2. Ordnung Erben 3. Ordnung Erben 4. Ordnung

15 Gesetzliches Erbrecht der Kinder Grundsatz: Das gesetzliche Erbrecht geht immer in die jüngere Generation, sofern eine solche vorhanden ist. Erblasser Kind 1 1/3 Kind 2 1/3 Kind 3 (verstorben) Enkel 1 1/6 Enkel 2 1/6

16 Gesetzliches Erbrecht der Eltern Grundsatz umgekehrt: Die Ältere Generation kommt nur zur Erbfolge, wenn keine jüngere vorhanden ist. Erblasser Mutter 1/2 Vater (verstorben) Großvater 1/4 Großmutter 1/4

17 Das Ehegattenerbrecht (ges. Güterstand) neben Kindern und deren Abkömmlingen 1/4 1/4 Kinder/Abkömmlinge erhalten 1/2 neben Eltern und deren Abkömmlingen Eltern/Abkömmlinge erhalten 1/4 1/2 1/4 Pauschaler Zugewinn Erbquote Restbetrag

18 Erbrecht des Ehegatten Annahme: gesetzlicher Güterstand Erblasser Ehegatte 1/2 Kind 1 1/6 Kind 2 1/6 Kind 3 1/6

19 Arten letztwilliger Verfügungen Gesetzliche Erbfolge Gewillkürte Erbfolge Testament Öffentliches Testament Privatschriftliches Testament Gemeinschaftliches Testament Erbvertrag

20 Form der letztwilliger Verfügungen Testament jederzeit widerruflich oder abänderbar handschriftlich oder notariell möglich Erbvertrag grundsätzlich bindend, wie das Wort Vertrag z zum Ausdruck bringt zwingend notariell

21 Vor- und Nachteile der notariellen letztwilligen Verfügung Vorteile: Beweis der Testier-/Geschäftsfähigkeit Rechtliche Beratung und exakte Formulierung Hinterlegung Kein Erbschein erforderlich (bei Immobilieneigentum) Nachteil : Notarkosten, die jedoch durch die Entbehrlichkeit des Erbschein i. d. R. überkompensiert werden.

22 Die Pflichtteilsberechtigten Großeltern Vater Mutter Pflichtteilsberechtigter wird nicht Miterbe Bruder Erblasser Ehegatte Schwester Schuldrechtlicher, auf Geldzahlung gerichteter Anspruch gegen den/die Erben Sohn Tochter Enkel Enkel Enkel Enkel Anspruch verjährt in drei Jahren, wenn er nicht geltend gemacht wird nicht pflichtteilsberechtigt pflichtteilsberechtigt nur pflichtteilsberechtigt, wenn keine Kinder des Erblassers vorhanden Anspruch ist nur in groben Ausnahmefällen entziehbar

23 Entzug des Pflichtteils Grundsatz: grundsätzlich unentziehbare und bedarfsunabhängige Mindestbeteiligung am Nachlass durch Abkömmlinge oder Eltern sowie Ehegatten und Lebenspartner Höhe: ½ des gesetzlichen Erbteils Gesetzesänderungen: Streichung: bei ehrlosem und unsittlichen Lebenswandel Neu: rechtkräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und Unzumutbarkeit für den Erblasser, den Pflichtteil zu belassen

24 Vorsorge bei Pflichtteilsansprüchen Problem: Pflichtteil der Kinder wird beim Tod des ersten Elternteils gegen das längerlebende Elternteil geltend gemacht. Lösungen: Pflichtteilsverzicht, kombiniert mit Erbvertrag Pflichtteils(straf)klausel

25 Neuregelung Pflichtteilsergänzung bisher: Schenkung bleibt unberücksichtigt, wenn diese zur Zeit des Erbfalls bis zu zehn Jahre zurückliegt = Alles-oder-Nichts-Prinzip! neu: Schenkung findet für Berechnung der Pflichtteilsergänzung desto weniger Berücksichtigung, je länger sie zurückliegt = Pro-Rata-Regelung! Einbezug der Schenkung in Berechnung des Nachlasses: im 1. Jahr voll, im 2. Jahr 90%, im 3. Jahr 80% usw.; im 10. Jahr keine Berücksichtigung Empfehlung: Änderung eröffnet eine bereits kurzfristig wirksame Gestaltung über pflichtteilsreduzierende Schenkungen

26 Ausgleichung bei Pflegeleistungen Bisherige Regelung Ausgleich für Pflegeleistungen nur möglich, wenn Ausgleichsberechtigt nur Kinder UND Verzicht auf eigenes berufliches Einkommen Neue Regelung Ausgleichsberechtigt nur Kinder (keine Ehegatten) wenn Pflege längere Zeit erfolgt ist. OHNE Verzicht auf den derzeitigen Beruf Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung von Pflegeleistungen, die unentgeltlich oder gegen ein zu geringes Entgelt erbracht wurden in Höhe eines Freibetrages von

27 Empfehlungen Dokumentation der Pflegenden für spätere Ausgleichsansprüche Testierende sollten eine etwaige Pflege durch Nichtabkömmlinge letztwillig honorieren, z. B. angepasste Erbeinsetzung oder Vermächtnis. Vereinbarung einer entgeltlichen Pflege

28 Erbrecht Erbschaftssteuern

29 Steuern erheben heißt, die Gans so zu rupfen, dass man möglichst viele Federn mit möglichst wenig Geschrei bekommt. Jean Baptiste Colbert franz. Finanzminister,

30 Steuerklassen (Neu) Steuerklasse I Steuerklasse II 1. der Ehegatte u. eingetragene Lebenspartner 2. die Kinder u. Stiefkinder 3. die Enkelkinder 4. die Eltern u. Voreltern bei Erwerb von Todes wegen 1. die Eltern u. Voreltern bei Schenkungen unter Lebenden 2. die Geschwister 3. die Nichten und Neffen 4. die Stiefeltern 5. die Schwiegerkinder 6. die Schwiegereltern 7. der geschiedene Ehegatte Steuerklasse III: alle übrigen Erwerber (entfernte Verwandte und Erben, die nicht zur Familie gehören) und die Zweckzuwendungen

31 Erbschaftsteuer Steuerklassen u. Freibeträge Erwerber Steuerklasse neuer Freibetrag bisheriger Freibetrag Ehegatte u. eingetragene Lebenspartner I Kinder, Stiefkinder I Enkel I Übrige Personen der Steuerklasse I I Personen der Steuerklasse II (z. B. Geschwister) II Eingetragener Lebenspartner III Personen der Steuerklasse III III

32 Weitere Freibeträge Versorgungsfreibetrag bis zu für Ehegatte oder Lebenspartner Kürzung um Kapitalwert der erbschaftssteuerfreien Versorgungsbezüge, z. B. Renten Zugewinnausgleich für Ehegatten und Lebenspartner Unabhängig der pauschalen Erhöhung der Erbquote wird der tatsächliche Zugewinn steuerlich immer berechnet, dieser ist steuerfrei (analog Scheidung ).

33 Erbschafts- und Schenkungsteuersätze Vermögen bis EUR Steuerklasse* I Steuerklasse* II Steuerklasse* III (alt: 12) 30 (alt: 17) (alt: 17) 30 (alt: 23) (alt: 22) 30 (alt: 29) (alt: 27) 30 (alt: 35) (alt: 32) 50 (alt: 41) (alt: 37) 50 (alt: 47) darüber hinaus (alt: 40) 50 (alt: 50) * in %

34 Zwischenfazit Anhebung der Freibeträge weniger Steuerzahler aber Anhebung bei Bewertung und Steuersatz höhere Steuerbelastung

35 Die Bewertung der Erbschaft / Überblick Steuerlicher Wert der Erbschaft zum Todeszeitpunkt des Erblassers = Summe der steuerlichen Werte der einzelnen Vermögensgegenstände Bewegliche Sachen Geld- und Kapitalvermögen Immobilien Verkehrswert Verkehrswert Verkehrswert abzüglich Schulden des Erblassers Nachlassverbindlichkeiten

36 Besonderheit: Familienwohnheim Familienwohnheim = für eigene Wohnzwecke genutzte Immobilie (inkl. EU/EWR-Raum) Ehegatten; eingetragene Lebenspartner -> steuerfrei, wenn nach Erwerb mind. 10 Jahre selbst bewohnt -> Wert und Größe der Immobilie irrelevant Kinder und Enkel (vorverstorbener Eltern) -> steuerfrei, bis zu einer Wohnfläche von 200 qm, wenn nach Erwerb mind. 10 Jahre selbst bewohnt Rückwirkender Entfall der Steuerbefreiung, wenn dass Familienheim innerhalb der Zehnjahresfrist verkauft oder vermietet wird (Fallbeileffekt) Ausnahme: zwingende objektive Gründe -> Tod / erhebliche Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe 3)

37 Empfehlungen: Familienwohnheim Lebzeitige Übertragung der Immobilie auf den Ehegatten Alleineigentum des Ehegatten / eingetragenen Lebenspartners bei Testamentsgestaltung anstreben (keine Erbengemeinschaft!) Bei mehreren Kindern sollte die Immobilie das Kind bekommen, welches die Immobilie auch selber nutzt mögliche Probleme: Wohnort = Berufsort?, Heirat Testierung einer Teilungsanordnung (keine Änderung Erbquote) Testierung eines Vorausvermächtnisses (Änderung Erbquote)

38 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten I Verteilung des Vermögens sichert Freibeträge mehrfach senkt die Progression "Kettenschenkung möglich" Überspringen einer Generation zweifache Versteuerung entfällt Zum richtigen Zeitpunkt schenken (10 Jahresfrist) sichert die mehrfache Ausnutzung von Freibeträgen Zugewinnausgleich bei Ehegatten ist steuerfrei (Güterstandsschaukel)

39 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten II Übernahme der Erbschaft- und Schenkungsteuer (Netto statt Brutto) Versicherungen Begünstigter = Versicherungsnehmer/Prämienschenkung verbundene Lebensversicherungen Ausschlagung und Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen Übertragungen zu Lebzeiten Nießbrauchslösungen Ausnutzung günstiger Steuerklassen Adoption, Heirat, Wechsel des Güterstandes

40 Am Ziel unserer gemeinsamen Reise Einführung Erbrecht Erbschaftssteuern

41 Sie erinnern sich Am Anfang stehen die Wünsche Organisatorischen Aufwand für Angehörige tragbar gestalten Gerechte Verteilung im Erbfall Bewahren eigener Dispositionsfreiheit Vermögenssicherung über den Erbfall hinaus Kunde Optimierung der Erbschaftssteuer Eigene bzw. Hinterbliebenenabsicherung Liquiditätssicherung im Erbfall Streit vermeiden

42 Der beste Berater ist mein Herrenschneider. Er nimmt immer wieder neu Maß. Shakespeare

43 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dietmar Croes, CFP, C FEP Dipl.-Bankbetriebswirt (BA) Estate Planner (ebs) Telefon: Fax: dietmar.croes@spk-du.de

44 Disclaimer/Haftungsausschluss Diese Unterlagen wurden nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig erarbeitet und zusammengestellt. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit wird jedoch nicht übernommen, zumal eine verbindliche Beratung im Einzelfall durch Personen rechts- und/oder steuerberatender Berufe unverzichtbar ist.

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