Bösensell Ehemalige Hofstelle Brock 17

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1 GEMEINDE SENDEN Aufstellung des Bebauungsplanes Hundeschule Münsterland Ortslage: Plangebiet: Bösensell Ehemalige Hofstelle Brock 17 Begründung Teil A: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Verfahrensstand: Entwurf Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) gem. 3 (2) BauGB sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 (2) BauGB Verfasser: Drees & Huesmann Planer Vennhofallee 97, Bielefeld Tel ; Fax info@dhp-sennestadt.de

2 Gemeinde Senden - Begründung zum Bebauungsplan Hundeschule Münsterland INHALTSVERZEICHNIS 1 Räumlicher Geltungsbereich und Bestandteile des Bebauungsplanes 2 2 Anlass und Ziele des Bebauungsplanes 2 3 Verfahren 3 4 Übergeordnete Planungen Regionalplan Flächennutzungsplan Landschaftsplan 5 5 Situationsbeschreibung 5 6 Städtebauliches Konzept 5 7 Planungsrechtliche Festsetzungen Art der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung / Bauweise / überbaubare Grundstücksfläche Baugestalterische Festsetzungen 6 8 Verkehr 7 9 Ver- und Entsorgung 7 10 Belange der Umwelt Umweltprüfung Artenschutz Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Immissionsschutz Denkmalschutz 11 1

3 Gemeinde Senden - Begründung zum Bebauungsplan Hundeschule Münsterland Begründung zum Bebauungsplan Hundeschule Münsterland Teil A: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Ortsteil: Bösensell Plangebiet: Ehemalige Hofstelle Brock 17 Verfahrensstand: Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) gem. 3 (2) BauGB sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 (2) BauGB 1 Räumlicher Geltungsbereich und Bestandteile des Bebauungsplanes Der rd. 1,5 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Süden des Ortsteiles Bösensell in der Gemarkung Bösensell in der Flur 32 und umfasst vollumfänglich das Flurstück 22. Der im Bebauungsplan selbst durch Planzeichen festgesetzte Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt: Im Norden: durch die südliche Grenze des Flurstückes 28; Im Osten: durch die westliche Grenze des Flurstückes 32; Im Süden: durch die nördliche Grenze des Flurstückes 21; Im Westen: durch die östliche Grenze des Flurstückes 23 (Baumeisterweg). Der Bebauungsplan besteht aus: Dem Plan mit den zeichnerischen Festsetzungen und den textlichen Festsetzungen. Die Begründung ist gem. 9 (8) BauGB beigefügt. Sie ist unterteilt in: Teil A: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Teil B: Umweltbericht (separat, ökon GmbH, Münster, August 2016) Zusätzlich ist dem Bebauungsplan beigefügt: Artenschutzrechtliche Prüfung (ökon GmbH, Münster, August 2016) 2 Anlass und Ziele des Bebauungsplanes Auf dem Grundstück der ehemaligen Hofstelle Brock 17 in Bösensell befindet sich seit März 2012 die Hundeschule Münsterland. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Senden stellt den Planbereich als Fläche für die Landwirtschaft dar. Da die Nutzung einer Hundeschule nicht zu den privilegierten Vorhaben im Außenbereich nach 35 BauGB gehört, soll die planungsrechtliche Absicherung der Hundeschule an dem Standort erfolgen. Hiermit kann die seit 2012 ausgeübte Nutzung planungsrechtlich legitimiert und dem Grundstückseigentümer Planungssicherheit gegeben werden. Neben der planungsrechtlichen Sicherung des Standortes sollen der Hundeschule Entwicklungsmöglichkeiten gegeben werden, um angesichts stetig steigender Kundenzahlen eine bedarfsgerechte Entwicklung ermöglichen zu können. Der Standort ist für den Betrieb einer Hundeschule gut geeignet, da aufgrund der isolierten Lage im Landschaftsraum keine Immissionskonflikte mit der Nachbarschaft bestehen. Aufgrund der Distanz zu bebauten Flächen stört der Betrieb der Hundeschule auch angesichts lauter Rufe der Hundebesitzer sowie Gebell von Hunden keine Nachbarn. Für das Hundetraining ist zudem wichtig und sinnvoll, dass das eigentliche Ge- 2

4 Gemeinde Senden - Begründung zum Bebauungsplan Hundeschule Münsterland lände regelmäßig verlassen werden kann, um das Gelernte in einer ungewohnten aber dennoch ruhigen Umgebung zu üben. Dies ist an dem vorhandenen Standort gegeben. Aus den vorstehenden Gründen hat der Betreiber der Hundeschule bei der Gemeinde einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Änderung des Flächennutzungsplanes gestellt. Die Gemeinde Senden macht von der Möglichkeit Gebrauch, durch ihre Bauleitplanung entsprechendes Baurecht zur planungsrechtlichen Sicherung der seit 2012 im Geltungsbereich ausgeübten Nutzung zu schaffen. Dies liegt im zulässigen Spektrum des planerischen Gestaltungsraumes der Kommune, sodass bei einer positiven Reaktion auf bestimmte Ansiedlungs- / Entwicklungswünsche der zugrunde liegenden Planung nicht etwa von vornherein die städtebauliche Rechtfertigung fehlt. Entscheidend für die Frage der Beachtung der Erfordernisse des 1 (3) BauGB ist allein, ob die jeweilige Planung - mag sie nun mittels Antrag von privater Seite initiiert worden sein oder nicht - in ihrer konkreten Ausgestaltung darauf ausgerichtet ist, den betroffenen Raum sinnvoll städtebaulich zu ordnen. Dieses ist hier der Fall. Das Grundstück ist für die ursprünglich ausgeübte Nutzung (Pferdehaltung) bzw. eine landwirtschaftliche Nutzung im Allgemeinen nicht geeignet, da keine Weide- bzw. Ackerflächen zugehörig sind und eine Pacht oder ein Erwerb dieser im Umfeld des Plangebietes nur schwer denkbar ist. Alternative Standorte für die Hundeschule hätten zudem regelmäßig Probleme mit Immissionskonflikten bzw. würden sich zur Vermeidung dieser an gewerblich geprägten Standorten befinden, was wiederum für den reibungslosen Betrieb einer Hundeschule nicht geeignet wäre. Der Standort Brock 17 in Bösensell soll aufgrund seiner Eignung weiterhin Standort für die Hundeschule sein, sodass die Gemeinde Senden mit der Einleitung der Bauleitplanverfahren dem Antrag des Vorhabenträgers stattgegeben hat. 3 Verfahren Der Gemeindeentwicklungsausschuss der Gemeinde Senden hat in seiner Sitzung am den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hundeschule Münsterland und zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes (siehe unten 4.2 Flächennutzungsplan) gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 (1) BauGB erfolgten in der Zeit vom Im anstehenden Verfahrensschritt soll die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 3 (2) und 4 (2) BauGB erfolgen. Der Bebauungsplan wird im Vollverfahren mit Umweltprüfung gem. 2 (4) BauGB aufgestellt. 4 Übergeordnete Planungen 4.1 Regionalplan Bauleitpläne sind gem. 1 (4) BauGB den Zielen der Raumordnung anzupassen. Der Regionalplan Münsterland (Stand: ) stellt das Plangebiet als allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich dar. Im Vorfeld der Bauleitplanung geführte Abstimmungen mit der Bezirksregierung Münster haben ergeben, dass die landesplanerische 3

5 Gemeinde Senden - Begründung zum Bebauungsplan Hundeschule Münsterland Zustimmung in Aussicht gestellt wird. Im weiteren Verfahren wird die landesplanerische Anfrage nach 34 LPlG formal gestellt. Regionalplan Münsterland (Stand: ) - Ausschnitt ohne Maßstab 4.2 Flächennutzungsplan Bebauungspläne sind gem. 8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Senden stellt sowohl das Plangebiet als auch das Umfeld als Flächen für die Landwirtschaft dar. Dem Entwicklungsgebot des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan kann somit formal nicht entsprochen werden. Aus diesem Grund erfolgt im Parallelverfahren nach 8 (3) BauGB die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes, mit dem Ziel, das Plangebiet als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Hundeschule darzustellen. Flächennutzungsplan - Ausschnitt ohne Maßstab 4

6 Gemeinde Senden - Begründung zum Bebauungsplan Hundeschule Münsterland 4.3 Landschaftsplan Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Landschaftsplanes Davensberg-Senden des Kreises Coesfeld, der für den betroffenen Bereich keine Festsetzungen trifft. 5 Situationsbeschreibung Das Plangebiet liegt im Süden des Ortsteiles Bösensell südlich der A 43 und westlich der B 235. Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt von Westen über den Baumeisterweg sowie im weiteren Verlauf nach Norden über die Straße Im Südfeld. Das Umfeld ist landwirtschaftlich geprägt, sodass das Plangebiet allseitig von Ackerflächen umgeben ist. Die ehemalige Hofstelle zur Pferdezucht und Pferdehaltung wird seit 2012 von der ansässigen Hundeschule genutzt. Den baulichen Bestand bilden ein Wohnhaus mit angeschlossener Scheune, eine weitere Scheune sowie eine Halle und zwei überdachte Auslaufflächen. Darüber hinaus sind zwei aus Sand angelegte Übungsplätze vorhanden. 6 Städtebauliches Konzept Die bestehenden Reitplätze / Übungsplätze sollen erhalten bleiben und um einen dritten Übungsplatz erweitert werden. Der Bedarf hierfür ist aufgrund stets steigender Kundenzahlen gegeben, um den Hunden artgerechte und den Haltern attraktive individuelle Ausbildungsmöglichkeiten bieten zu können. Für die stetige Ausbildung auch im Winter sind die bestehende Halle und der überdachte ehemalige Pferdeauslauf im Nordosten angedacht. Eine Ergänzung des Angebotes ist durch die Einrichtung eines Hundehotels geplant, um in Kombination mit der Hundeschule ein umfassendes Leistungspaket von Erziehung über Betreuung, Auslauf und Spiel bieten zu können. Hierfür soll zunächst ein Umbau der an das Wohnhaus angrenzenden Scheune zu einem Hundehotel erfolgen, das den Hundebesitzern für Urlaube, Dienstreisen o. ä. geeignete Unterbringungsmöglichkeiten für die Tiere bieten soll. Zusätzlich zu dem Hundehotel mit Büro und Empfang ist in der Scheune eine Wohnung für einen Betreuungsmitarbeiter geplant, damit ein Mitarbeiter tags und nachts direkt vor Ort sein kann. Mittelfristig ist bei Fortsetzung der positiven Entwicklung der Hundeschule denkbar, für das Hundehotel im Südosten des Plangebietes einen Neubau zu errichten, der dort ausreichend Auslauffläche bieten könnte. Die im Nordwesten vorhandene Scheune soll zum einen als Abstellmöglichkeit für Fahrzeuge, Hundeanhänger für Mantrailing, Geräte (Rollstühle, Tische, Stühle etc.) für die Therapiehundeausbildung und Agilitygeräte genutzt werden. Darüber hinaus soll in der Scheune ein Seminarraum für ca. 20 Teilnehmer entstehen, der für die Arbeit mit Hunden in geschlossenen Räumen erforderlich ist und für Schulungen in sämtlichen Ausbildungsbereichen genutzt werden soll (Begleithunde, Therapiehunde, Servicehunde, Mantrailing, Staffel und Agility). Das bisherige Wohnhaus soll renoviert und anschließend von den Betreibern der Hundeschule selbst dauerhaft bewohnt werden. 5

7 Gemeinde Senden - Begründung zum Bebauungsplan Hundeschule Münsterland 7 Planungsrechtliche Festsetzungen 7.1 Art der baulichen Nutzung Auf der Grundlage des BauGB und der BauNVO wird das Plangebiet als Sonstiges Sondergebiet ( 11 BauNVO) mit der Zweckbestimmung Hundeschule festgesetzt. Zulässig sind angesichts der in Kap. 6 Städtebauliches Konzept beschriebenen Nutzungskonzeption Gebäude / baulichen Anlagen für: Hundeübungsplätze Hallen für die Hundeausbildung Hundehotel Physiotherapie für Hunde Seminar- und Schulungsräume Abstell-, Geräte- und Lagerräume Abstellräume und -flächen für Fahrzeuge und Anhänger Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter 7.2 Maß der baulichen Nutzung / Bauweise / überbaubare Grundstücksfläche Der flächenmäßige Anteil des Baugrundstückes, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf, soll mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,5 festgesetzt werden. Die nach 17 (1) BauNVO zulässige Obergrenze für Sondergebiete (GRZ 0,8) wird damit aufgrund der Lage des Plangebietes im Landschaftsraum und der vorhandenen Gebietsprägung nicht ausgeschöpft. Die vertikale Ausdehnung baulicher Anlagen soll über die Festsetzung von maximal zwei Vollgeschossen geregelt werden, um eine Flexibilität für die Ausnutzbarkeit des vorhandenen Gebäudebestandes zu ermöglichen. Eine Änderung der Bauweise soll nicht vorgenommen werden. Die vorhandenen Baukörper sind in offener Bauweise errichtet, sodass die offene Bauweise auch im Bebauungsplan festgesetzt werden soll. Die überbaubare Grundstücksfläche wird gem. 23 (3) BauNVO durch die Festsetzung von Baugrenzen definiert. Diese orientieren sich an der Bestandsbebauung unter Berücksichtigung geringfügiger Entwicklungsmöglichkeiten. Für den in der Zukunft geplanten Neubau zur Erweiterung des Hundehotels ist im Südosten zudem eine zusätzliche überbaubare Grundstücksfläche vorgesehen. 7.3 Baugestalterische Festsetzungen Als baugestalterische Festsetzungen werden Aussagen zur Dachform, -eindeckung und zum Material der Außenwände vorgenommen, um das derzeitige orts- und standorttypische Erscheinungsbild bei Neu- oder Umbaumaßnahmen zu erhalten. Charakteristisch für die Bestandsbebauung sind Satteldächer, die z. T. mit Schleppdachelementen (vor allem an der ehemaligen Scheune mit Pferdeboxen im Nordwesten des Plangebietes), ergänzt worden sind. Die Halle sowie die überdachte Ausbildungsfläche im Osten sind mit Flachdach ausgebildet. Im Bebauungsplan soll als Dachform für das gesamte Plangebiet das Satteldach festgesetzt werden. Für die östlichen Bereiche, in denen die Halle und die überdachte Ausbildungsfläche (jeweils mit Flachdach ausgebildet) stehen, sowie die im Südosten zusätzlich geplante überbaubare Grundstücksfläche sollen zudem Flachdächer zulässig sein. 6

8 Gemeinde Senden - Begründung zum Bebauungsplan Hundeschule Münsterland Dacheindeckungen sollen ausschließlich mit Dachziegeln/-pfannen in roten Farbtönen zulässig sein, um dem ortstypischen Erscheinungsbild zu entsprechen. Bezüglich des Materials der Außenwände ergeht aufgrund der Gebietsprägung mit rot verblendeten Fassaden die bestandsorientierte Vorgabe, dass Fassaden in Verblendung mit roten bis rotbraunen Farbtönen auszuführen sind. 8 Verkehr Die Erschließung des Plangebietes soll angesichts der bestandsorientierten Planungskonzeption auch weiterhin über den Baumeisterweg erfolgen. Um den ruhenden Kundenverkehr in der Planung zu berücksichtigen, wird im Bereich der Zufahrt im Nordwesten eine Fläche für Stellplätze festgesetzt, die für 40 Stellplätze dimensioniert wird (zwei Reihen à 20 Stellplätzen). Mit dieser Festsetzung wird im Eingangsbereich des Plangebietes eine Fläche zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs gesichert, sodass der Baumeisterweg entlastet und von ruhendem Kundenverkehr freigehalten werden kann. 9 Ver- und Entsorgung Die Planung hat keine Auswirkungen auf die vorhandene technische Ver- und Entsorgungsinfrastruktur. Das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser wird etwa zur Hälfte in den im Südosten des Plangebietes vorhandenen Graben / Teich und zur anderen Hälfte direkt in den östlich des Plangebietes verlaufenden Vorfluter eingeleitet. Löschwasserversorgung Nach Rücksprache mit dem für das Plangebiet zuständigen Wasserversorger (Gelsenwasser AG) kann im Brandfall kein Löschwasser aus den in der Nähe des Plangebietes befindlichen Hydranten entnommen werden. Die Entfernung der Hydranten liegt zwischen 500 m bis 600 m Luftlinie. Innerhalb des Plangebietes erfolgt die Eigenwasserversorgung über einen Brunnen. Ob der vorhandene Brunnen die erforderliche Löschwassermenge von 48 m³ / h über die Dauer von zwei Stunden bereitstellen kann, ist nach heutigem Kenntnisstand auf Ebene der Bauleitplanung nicht abschließend zu beantworten. Das erforderliche Löschwasservolumen für den Erstangriff ist daher über den auf dem Grundstück vorhandenen Brunnen, über die Errichtung eines Hydranten im Plangebiet / im Nahbereich des Plangebietes oder über einen Löschwasserbehälter ggf. auch als Brauchwasserspeicher im Plangebiet bereitzustellen. Die Befüllung kann mit Trinkwasser erfolgen, um Verunreinigungen des Löschwassers auszuschließen. Brauchwasser kann - ohne Anschluss an das Trinkwassernetz - in Brauchwasserspeichern zur Verfügung gestellt werden, in denen bspw. das auf den Dachflächen anfallende Regenwasser gesammelt wird. Für das Plangebiet ist durch den Bauherren im Rahmen des jeweiligen Bauantrages der Nachweis der Sicherstellung des erforderlichen Brandschutzes beizubringen. 10 Belange der Umwelt 10.1 Umweltprüfung Die Darstellung der nach 2 (4) BauGB ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes / der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen (Umweltprüfung) erfolgt im Umweltbericht als separater Teil B der Begründung (ökon GmbH, Münster, August 2016). 7

9 Gemeinde Senden - Begründung zum Bebauungsplan Hundeschule Münsterland Im vorliegenden Umweltbericht werden die Auswirkungen der Planung auf die im UVPG genannten Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft / Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter einschließlich der Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern ermittelt, beschrieben und bewertet. Die Ergebnisse dokumentieren, dass bei der Umsetzung der vorgesehenen Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Zu den Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen siehe Kap dieser Begründung Artenschutz Nach europäischem Recht müssen bei Eingriffsplanungen alle streng und auf europäischer Ebene besonders geschützten Arten berücksichtigt werden. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung müssen auch die artenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Verbote nach 44 (1) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), welche bei der Umsetzung des Bebauungsplanes entstehen, als spezielle Artenschutzprüfung (ASP) geprüft werden. Dies wurde in der Artenschutzrechtliche[n] Prüfung (Stufe I) (ökon GmbH, Münster, August 2016) abgeprüft. Baubedingte Wirkfaktoren Durch den Neubezug der Hofstelle kam es zu umfangreichen Beseitigungen von Gehölzen. Gehölze mit Baumhöhlen und Spalten sowie Rindenablösungen o.ä. Strukturen können einer Reihe von planungsrelevanten Vogelarten als Brutplatz dienen oder von Fledermäusen als Quartier genutzt werden. Bei einer Gehölzbeseitigung zu einer sensiblen Zeit im Lebenszyklus der Tiere (z.b. Brutzeit von Vögeln, Winterschlaf bei Fledermäusen) kann es zur Tötung von Individuen oder Entwicklungsstadien dieser planungsrelevanten Arten kommen. Bei Umbaumaßnahmen an Gebäuden können Fortpflanzungs- und Ruhestätten planungsrelevanter Vogelarten (z.b. Mehlschwalbe, Schleiereule) und Fledermausarten (z.b. Breitflügel-, Zwergfledermaus, Braunes Langohr) zerstört werden. Bei einer Beseitigung von Nestern oder Spaltenquartieren zu einer sensiblen Zeit im Lebenszyklus der potenziell vorkommenden Arten (z.b. Brutzeit von Vögeln, Wochenstubenzeit und Winterlethargie von Fledermäusen) können Individuen getötet werden. Anlagebedingte Wirkfaktoren Durch den Umbau von Gebäuden / Gebäudeteilen können planungsrelevante Vogelarten (z.b. Mehlschwalbe, Schleiereule) und Fledermausarten (z.b. Breitflügel-, Zwergfledermaus, Braunes Langohr) durch den anlagebedingten Verlust von Fortpflanzungsund Ruhestätten betroffen sein. Bei flächigem Gehölzverlust oder der Überplanung sonstiger nahrungsreicher Biotopstrukturen kann es zu einer Veränderung / Einschränkung von Nahrungshabitaten für Vogel- und Fledermausarten kommen. Ein Verlust essenzieller Nahrungshabitate kann zu einer Aufgabe von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und somit zu einer Schädigung führen. Betriebsbedingte Wirkfaktoren Betriebsbedingte Emissionen wie Licht, Lärm und visuelle Reize können unter Umständen dauerhaft umliegende Bereiche beeinflussen. Störungssensible Arten können hierdurch einen Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten erleiden. Eine regelmäßige Beleuchtung von Leitlinien oder Nahrungsräumen von Fledermäusen kann zur Meidung dieser Bereiche führen. Durch die Nutzung anderer, suboptimalerer Lebens- 8

10 Gemeinde Senden - Begründung zum Bebauungsplan Hundeschule Münsterland räume oder Leitlinien können Risiken wie Kollisionen und somit die Tötung eintreten oder sich der Fitnesszustand verringern. Dieses kann zu einer Aufgabe von Jungtieren (Tötung) sowie von Wochenstubenquartieren (Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) führen. Artenschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen Gehölzfällung im Winter Die Fällung / Rodung / Beseitigung von Gehölzen ist zum Schutz von Brutvögeln in Anlehnung an die Vorschriften des allgemeinen Artenschutzes ( 39 BNatSchG) nur in der Zeit vom bis zum 28. / durchzuführen. Erhalt von Fortpflanzungsstätten von Schwalben Schwalbennester sind jährlich wiederkehrend genutzte Fortpflanzungsstätten. Eine Beseitigung, auch außerhalb der Brutzeit, ist unzulässig. Der Verschluss der Einflugmöglichkeiten für Schwalben zu den Fortpflanzungsstätten innerhalb der Gebäude ist unzulässig. Zur Fortpflanzungsstätte von Schwalben gehören auch essenzielle Strukturen wie insektenreiche Grünlandflächen und Schlammpfützen. Diese Strukturen sind im Plangebiet zu erhalten und nach Möglichkeit zu entwickeln bzw. zu vergrößern. Vertiefende Untersuchungen bei Gebäudeabriss oder Dacherneuerung Die Gebäude des Plangebietes werden nachweislich von Rauchschwalben, wahrscheinlich auch von weiteren Vogelarten und Fledermäusen als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte genutzt. Sollten einzelne Gebäude des Plangebietes abgerissen oder stark umgebaut (z.b. Dacherneuerung, Fassadensanierung, Dachausbau, etc.) werden, ist eine vertiefende artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe II) notwendig, um ein mögliches Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände zu erkennen und ggf. Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minderung oder zum Ausgleich zu formulieren. Fachgutachterliche Empfehlungen zum Artenschutz Die nachfolgende Maßnahme ist artenschutzrechtlich nicht erforderlich, sie stellt eine über die rechtlich erforderlichen Maßnahmen hinausgehende Empfehlung für mögliche weitere (freiwillige) Maßnahmen dar: Aufgrund des derzeit akuten Rückgangs von Fledermausquartieren an Gebäuden durch Abriss und energetische Sanierung wird empfohlen, an den umgebauten Gebäuden Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse bereitzustellen. Fazit der artenschutzrechtlichen Prüfung Unter Beachtung der vorgenannten artenschutzrechtlichen Maßnahmen, die als sich an den Bauherren richtende Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen werden, ist eine Verletzung der Verbotstatbestände des 44 BNatSchG nicht zu erwarten. Die in NRW vorkommenden Arten, die zwar dem Schutzregime des 44 BNatSchG unterliegen, aber nicht zur Gruppe der planungsrelevanten Arten gehören, wurden artenschutzrechtlich nicht vertiefend betrachtet. Bei diesen Arten kann davon ausgegangen werden, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des landesweit günstigen Erhaltungszustandes ( Allerweltsarten ) nicht gegen die Verbote des 44 (1) BNatSchG verstoßen wird. 9

11 Gemeinde Senden - Begründung zum Bebauungsplan Hundeschule Münsterland 10.3 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Durch die Bauleitplanung wird ein Eingriff in Natur und Landschaft vorbereitet. Die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes (Eingriffsregelung nach BNatSchG) sind in die Abwägung einzustellen. Im Umweltbericht (ökon GmbH, Münster, August 2016) erfolgt eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanz nach der Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW (LANUV NRW, 2008), siehe Anhang 1 zum Umweltbericht. Insgesamt wird für die durch den Bebauungsplan ermöglichten Erweiterungsmaßnahmen eine Fläche von m² beansprucht. Vom Eingriff sind überwiegend gering- bis mittelwertige Biotope betroffen. Dieser Eingriff kann durch die geplanten Maßnahmen im Plangebiet ausgeglichen werden. Die Kompensationsmaßnahmen umfassen: M1: Verbleib bzw. Anlage einer insgesamt 600 m² großen Fläche als Extensivgrünland mit zweischüriger Mahd und Schaffung von Schlammpfützen als Grundlage für den Erhalt einer stabilen Schwalbenpopulation. Als Einsaat für das Extensivgrünland wird eine VWW zertifizierte Saatgutmischung aus dem Produktionsraum 1 (Nordwestdeutsches Tiefland und Weserbergland) empfohlen (z.b. Saatgutmischung Nr.1 Blumenwiese 2016 der Fa. Rieger-Hofmann, Ansaatstärke 4g / m²). Die Mahd ist zweischürig flächendeckend durchzuführen. Der 1. Mahdtermin ist ab dem , der 2. Mahdtermin ab dem vorzusehen. Das Mahdgut ist von der Fläche zu entfernen. Zur Stabilisierung der vorhandenen Schwalbenpopulation wird empfohlen, in der Fläche Schlammpfützen durch flachen Schurf angelegt werden. Düngung und Kalkung sowie der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sind in der Fläche nicht erlaubt. M2: Anpflanzung einer Hecke aus heimischen Bäumen und Sträuchern im Umfang von rd. 200 m² Für die Pflanzung wird das Pflanzschema einer 5-reihigen Hecke zugrunde gelegt (siehe Umweltbericht, Anhang 2). Eine Pflanzliste ist ebenfalls dem Umweltbericht zu entnehmen. Auf der zu der benachbarten Ackerfläche gelegenen südlichen Heckenseite sind 1,0-1,5 m Platz für einen krautigen Saum zu belassen. Die Fertigstellungspflege ist gemäß DIN durchzuführen. Die Gehölze sind in den ersten zwei Jahren frei zu schneiden. Unerwünschter Aufwuchs ist durch mechanische Maßnahmen zu beseitigen. Auf chemische Mittel ist zu verzichten. Die Hecke sollte alle Jahre auf den Stock gesetzt werden. Der erste Rückschnitt der Hecke darf frühestens nach 10 Jahren erfolgen. Dabei ist der Bestand abschnittsweise ca. 20 cm über dem Boden abzusägen. Diese Maßnahmen sind ausschließlich im Winter vorzunehmen. Als Schutz gegen Verbiss und Fegen wird die Anpflanzung für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren einzuzäunen. Ist nach drei Jahren ein 25 %-iger Ausfall der Gehölze zu verzeichnen, ist die Bestandssicherung durch eine entsprechende Nachpflanzung zu gewährleisten. Bei der Eingriffsbilanzierung wird im Umweltbericht ein Ausgangszustand von Wertpunkten und ein Planzustand von Wertpunkten errechnet, was einer positiven Gesamtbilanz von 109 Wertpunkten entspricht. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Kompensationsmaßnahmen kann der Eingriff somit innerhalb des Plangebietes ausgeglichen werden 10.4 Immissionsschutz Die Belange des Immissionsschutzes werden aufgrund der isolierten Lage des Plangebietes nicht berührt. 10

12 Gemeinde Senden - Begründung zum Bebauungsplan Hundeschule Münsterland 10.5 Denkmalschutz Die Planung betrifft die Hofstelle Beckemeyer, die unter dem Namen Erfmann bereits seit etwa 1840 im Urmesstischblatt verzeichnet ist. Ein Nachweis der Hofstelle für die mittelalterliche Zeit fehlt, was jedoch aufgrund möglicher Namensänderungen kein Beleg dafür sein muss, dass die Hofstelle erst im 19. Jahrhundert entstanden ist. Ob der mittelalterliche Vorgänger der Hofstelle möglicherweise südlich des Plangebietes gesucht werden muss, worauf die nahegelegene Fundfläche Mkz. 4110,132 Erffkamp hindeutet, muss aktuell offen bleiben. Bei Abbrüchen, Neubauten und Umbaumaßnahmen, die mit Bodeneingriffen verbunden sind, ist daher vier Wochen im Vorfeld dieser Maßnahmen eine Benachrichtigung der LWL-Archäologie für Westfalen (Referat Mittelalter- und Neuzeitarchäologie, Tel ) erforderlich, um archäologische Untersuchungen zur Klärung dieser Fragen bereits im Vorfeld einplanen zu können. Bielefeld / Senden, August 2016 Verfasser: Drees & Huesmann Planer Architekten BDA Stadtplaner DASL, IfR, SRL Vennhofallee Bielefeld Tel ; Fax info@dhp-sennestadt.de Gemeinde Senden Der Bürgermeister i.v. Klaus Stephan Beigeordneter 11

13 Gemeinsamer Umweltbericht zum Bebauungsplan Hundeschule Münsterland und zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren bearbeitet für: Gemeinde Senden Münsterstraße Senden bearbeitet von: ökon GmbH Liboristr Münster Tel.: 0251 / Fax: 0251 / August 2016

14 ökon GmbH, Münster Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Vorhaben und Zielsetzung Kurzbeschreibung der Anlage Methodische Vorgehensweise Inhalt der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes Inhalt des Bebauungsplanes, Festsetzungen Lage / Abgrenzung des Plangebiets Städtebauliches Konzept Bauliche Nutzung Wirkfaktoren der Planung Planungsgrundlagen Regionalplan Flächennutzungsplan Landschaftsplan Natura 2000-, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Schutzgut Klima / Luft Schutzgut Landschaft Kultur- und Sachgüter Wechselwirkungen Voraussichtliche Entwicklung der Umwelt ohne die Planung Voraussichtlich erheblich beeinflusste Umweltmerkmale Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit Auswirkungen auf Naturhaushalt und Landschaftsbild Kultur- und Sachgüter Wechselwirkungen zwischen Schutzgütern... 14

15 ökon GmbH, Münster Seite 3 7 Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Prognose und Bewertung der verbleibenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des Vorhabens Auswirkungen auf das Schutzgut Boden Wechselwirkungen Monitoring Beschreibung des Vorgehens bei der Umweltprüfung, Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken bei der Zusammenstellung der Angaben Zusammenfassung Literatur Anhang 1: E+A-Bilanz nach der numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW Anhang 2: Beschreibung der Kompensationsmaßnahme Anlage von Extensivgrünland (auf bisherigem Intensivgrünland) Anpflanzung einer Hecke am südlichen Grundstücksrand Tabellenverzeichnis Tab. 1: Biotoptypen, Flächennutzung (Bewertung nach LANUV 2008)... 9 Tab. 2: Geplante Erweiterungsmaßnahmen Tab. 3: Eingriffs-Ausgleichsbilanz nach LANUV NRW Anlagen: Karte 1: Biotoptypen im vorgefundenen Bestand (1:1.000) Karte 2: Biotoptypen im Planzustand (1:1.000)

16 ökon GmbH, Münster Seite 4 1 Vorhaben und Zielsetzung Die Gemeinde Senden beabsichtigt die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans Hundeschule Münsterland zur planungsrechtlichen Sicherung der Hundeschule. Hierzu soll die Aufstellung eines Bebauungsplanes ( Hundeschule Münsterland ) mit der Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Hundeschule erfolgen. Aufgrund der rechtswirksamen Darstellung des Flächennutzungsplanes (Fläche für die Landwirtschaft) ist im Sinne des Entwicklungsgebotes des 8 (2) BauGB die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, mit der eine Darstellung des Planbereiches als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Hundeschule erfolgen soll. Der Gemeindeentwicklungsausschuss des Rates der Gemeinde Senden hat in der Sitzung am den Aufstellungsschluss zur 24. Änderung des FNPs und zum Bebauungsplan Hundeschule Münster gefasst. Die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes. Das Vorhaben ist nach BauGB 2 Abs. 4 und UVPG 14b Anlage 3 Nr. 1 einer Umweltprüfung zu unterziehen, bei der voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen zu ermitteln sind. Gemäß 2a BAUGB ist in die Begründung zum B-Plan ein Umweltbericht aufzunehmen, der die Umweltauswirkungen beschreibt, ggf. Alternativen prüft und den Abwägungsvorgang sowie das Abwägungsergebnis hinsichtlich der Umweltbelange verdeutlicht. Die Umweltprüfung erfolgt parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Ausarbeitung des Bebauungsplanes. Im vorliegenden Umweltbericht werden die Auswirkungen der Aufstellung des Bebauungsplanes auf die im UVPG genannten Schutzgüter Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter einschließlich der Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern ermittelt, beschrieben und bewertet. 1.1 Kurzbeschreibung der Anlage Die Hundeschule soll neu- und umgestaltet werden. Neben den bisher genutzten Gebäuden und Übungsplätzen soll ein Hundehotel im Osten des Grundstücks errichtet und ein weiterer Übungsplatz angelegt werden. Die alte Bewegungsanlage für Pferde wurde dafür bereits abgerissen. Darüber hinaus sind weitere Umgestaltungen und Renovierungen wie die Errichtung eines Abstell- und Seminarraums in der westlichen Scheune und der Umfunktionierung des Stallgebäudes am Wohnhaus in einen Empfangs- und Bürobereich des Hundehotels vorgesehen. 1.2 Methodische Vorgehensweise Technische Daten zum Vorhaben, die Beschreibung der Umwelt und Angaben zu potenziellen Umweltbeeinträchtigungen sind folgenden Unterlagen entnommen: Gemeinde Senden, Aufstellung des Bebauungsplanes Hundeschule Münsterland, Begründung - Vorentwurf zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 (1) u. 4 (1) BauGB (DREES & HUESMANN 2016a). Gemeinde Senden, 24. Änderung des Flächennutzungsplanes, Begründung - Vorentwurf zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 (1) u. 4 (1) BauGB (DREES & HUESMANN 2016b). Artenschutzrechtliche Vorprüfung zum Bebauungsplan Hundeschule Münsterland (ÖKON 2016).

17 ökon GmbH, Münster Seite 5 Daneben wurden digitale Daten des LANUV ( karten/bk) und des Kreises Coesfeld ( ausgewertet. 2 Inhalt der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Möglichkeit zur planungsrechtlichen Sicherung der Hundeschule Münsterland vorbereitet werden. Der räumliche Geltungsbereich der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Senden umfasst vollumfänglich das Flurstück 22 im Süden des Ortsteiles Bösensell in der Gemarkung Bösensell, Flur 32. Das Plangebiet mit den vorhandenen Gebäuden der ehemaligen Hofstelle wird seit 2012 als Hundeschule genutzt, das Umfeld ist landwirtschaftlich geprägt. Die Fläche ist teilweise bebaut und versiegelt. Die vorhandenen Gebäude umfassen ein Wohnhaus mit angeschlossener Scheune, eine weitere Scheune sowie eine Halle und zwei überdachte Auslaufflächen. Darüber hinaus sind zwei aus Sand angelegte Übungsplätze vorhanden. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt den Änderungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft dar. Im Zuge der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Darstellung an die bereits vor Ort ausgeübte Nutzung angepasst werden und eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Hundeschule ausgewiesen werden. Diese Darstellung soll grundstücks- bzw. vorhabenbezogen erfolgen, so dass hiervon das Flurstück 22 in Flur 32 komplett betroffen ist. 3 Inhalt des Bebauungsplanes, Festsetzungen 3.1 Lage / Abgrenzung des Plangebiets Der rd. 1,5 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Süden des Ortsteils Bösensell südlich der A 43 in der Gemarkung Bösensell, Flur 32 und umfasst vollständig das Flurstück 22. Der im Bebauungsplan selbst durch Planzeichen festgesetzte Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt: im Norden: durch die südliche Grenze des Flurstückes 28; im Osten: durch die westliche Grenze des Flurstückes 32; im Süden: durch die nördliche Grenze des Flurstückes 21; im Westen: durch die östliche Grenze des Flurstückes 23 (Baumeisterweg). 3.2 Städtebauliches Konzept Die bestehenden Hundeübungsplätze sollen erhalten bleiben und um einen dritten Übungsplatz erweitert werden. Für die Ausbildung im Winter sind die bestehende Halle und der überdachte ehemalige Pferdeauslauf im Nordosten angedacht. Zur Ergänzung des Angebotes ist die Einrichtung eines Hundehotels geplant. Hierfür soll zunächst ein Umbau der an das Wohnhaus angrenzenden Scheune zu einem Hundehotel erfolgen, mittelfristig ist für das Hundehotel im Südosten des Grundstücks ein Neubau mit ausreichend Auslauffläche geplant. Zusätzlich zu dem Hundehotel ist in der Scheune eine Wohnung für einen Betreuungsmitarbeiter vorgesehen.

18 ökon GmbH, Münster Seite 6 Die im Nordwesten vorhandene Scheune soll zum einen als Abstellmöglichkeit für Fahrzeuge, Hundeanhänger und Geräte genutzt werden. Darüber hinaus soll in dieser Scheune ein Seminarraum für ca. 20 Teilnehmer entstehen. Das bisherige Wohnhaus soll renoviert und anschließend von den Betreibern der Hundeschule selbst dauerhaft bewohnt werden. 3.3 Bauliche Nutzung Der von baulichen Anlagen überdeckte flächenmäßige Anteil des Baugrundstückes soll mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,5 festgesetzt werden. Die zulässige Obergrenze für Sondergebiete (GRZ 0,8) wird aufgrund der Lage des Plangebietes im Landschaftsraum und der vorhandenen Gebietsprägung nicht ausgeschöpft. Für die baulichen Anlagen werden maximal zwei Vollgeschosse festgesetzt. Eine Änderung der Bauweise soll nicht vorgenommen werden. Da die vorhandenen Baukörper in offener Bauweise errichtet sind, soll diese Bauweise auch im Bebauungsplan festgesetzt werden. Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch die Festsetzung von Baugrenzen definiert, die sich an der Bestandsbebauung unter Berücksichtigung geringfügiger Entwicklungsmöglichkeiten orientieren. Für den geplanten Neubau zur Erweiterung des Hundehotels ist im Südosten zudem eine zusätzliche überbaubare Grundstücksfläche vorgesehen. Als baugestalterische Festsetzungen werden Aussagen zur Dachform, -eindeckung und zum Material der Außenwände vorgenommen um das derzeitige orts- und standorttypische Erscheinungsbild bei Neu- oder Umbaumaßnahmen zu erhalten. Charakteristisch für die Bestandsbebauung sind Satteldächer, die z. T. mit Schleppdachelementen ergänzt worden sind. Die Halle sowie die überdachte Ausbildungsfläche im Osten sind mit Flachdach ausgebildet. Daher soll im Bebauungsplan als Dachform für das gesamte Plangebiet das Satteldach festgesetzt werden. Für die östlichen Bereiche, in denen die Halle und die überdachte Ausbildungsfläche mit Flachdach stehen, sowie die im Südosten zusätzlich geplante überbaubare Grundstücksfläche sollen zudem Flachdächer zulässig sein. Dacheindeckungen sollen ausschließlich mit Dachziegeln/-pfannen in roten Farbtönen zulässig sein und Fassaden in Verblendung mit roten bis rotbraunen Farbtönen ausgeführt werden Verkehr Die Erschließung des Plangebietes soll weiterhin über den Baumeisterweg erfolgen. Im Bereich der Zufahrt im Nordwesten wird eine Fläche für Stellplätze festgesetzt, die für 40 Stellplätze dimensioniert wird. Dadurch kann der Baumeisterweg entlastet und von ruhendem Kundenverkehr freigehalten werden Ver- und Entsorgung Die Planung hat keine Auswirkungen auf die vorhandene technische Ver- und Entsorgungsinfrastruktur Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Die vorgesehenen Kompensationsflächen (für die Anpflanzung einer Hecke und zur Anlage einer extensiven Mähwiese) werden im Bebauungsplan gem. 9 (1) Ziffer 20 BauGB als "Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft" festgesetzt.

19 ökon GmbH, Münster Seite Wirkfaktoren der Planung Baubedingte Wirkungen Baubedingte Wirkungen umfassen die Beanspruchung von Böden für Baustelleneinrichtungen und Lagerflächen außerhalb schon versiegelter und bebauter Flächen sowie Lärm- und Staubemissionen während der Bauzeit. Innerhalb der Arbeitsflächen wird der Boden durch Baumaschinen verdichtet. Soweit diese Flächen nicht bislang schon versiegelt waren und später als Grün- oder Pflanzflächen genutzt werden, kann es durch die Bodenveränderungen zu nachhaltigen Beeinträchtigungen kommen Anlagebedingte Wirkungen Anlagebedingte Wirkfaktoren wie die Versiegelung offener Böden und die Errichtung von Anlagenteilen oder Zuwegungen inklusive visueller Wirkungen bestehen bereits durch die vorhandenen Gebäude und deren Nutzung. Zusätzlich wird in geringem Umfang bisher offener Boden versiegelt und ein weiteres Gebäude errichtet. Da der Grad der Versiegelung zunimmt, wird sich das lokale Kleinklima verändern und der Grundwasserhaushalt beeinflusst. Die visuellen Wirkungen durch die geplanten Maßnahmen im Bereich der Hundeschule werden geringfügig sein Betriebsbedingte Wirkungen Betriebsbedingte Wirkungen bestehen durch den Besucher- und Anlieferverkehr. Lärmimmissionen betreffen vorrangig die an der Hundeschule vorbei führende und in Nord-Süd-Richtung verlaufende Straße Baumeisterweg. Durch die geplante Erweiterung der Angebote der Hundeschule werden die Lärmbelastungen aufgrund Verkehr von und zur Einrichtung zunehmen. 4 Planungsgrundlagen 4.1 Regionalplan Im Regionalplan Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Münsterland (BEZIRKSREGIERUNG MÜNSTER 2014) liegt die Hundeschule im Allgemeinen Freiraum und Agrarbereich. Im Osten sind Bereiche für die gewerbliche Nutzung (Brocker Feld) und im Süden größere Waldbereiche gekennzeichnet. Entlang des Helmerbachs im Westen und Südwesten zieht sich das Überschwemmungsgebiet des Gewässers und die westlich gelegenen Flächen sind als Bereich zum Schutz der Landschaft und der landschaftsbezogenen Erholung dargestellt. Im Norden verläuft die A 43 als Straße für den vorwiegend großräumigen Verkehr. 4.2 Flächennutzungsplan Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel das Plangebiet statt wie bisher als Fläche für die Landwirtschaft zukünftig als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Hundeschule darzustellen. 4.3 Landschaftsplan Für das Plangebiet besteht kein gültiger Landschaftsplan (Internetabfrage vom Juli 2016 unter: Das Gebiet liegt im Geltungsbereich des in der Aufstellung

20 ökon GmbH, Münster Seite 8 befindlichen Landschaftsplanes Davensberg-Senden, der für den betroffenen Bereich keine Festsetzungen trifft. 4.4 Natura 2000-, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete FFH-Gebiete und/oder EU-Vogelschutzgebiete (Natura 2000) werden von der Planung nicht berührt und sind im weiteren Umfeld nicht vorhanden. Naturschutzgebiete sind ebenfalls nicht vorhanden, die Hundeschule liegt nicht in einem Landschaftsschutzgebiet (Internetabfrage vom Juli 2016 unter Geschützte Biotope, Biotopkataster NRW Geschützte oder schutzwürdige Biotope sind im Planbereich und der näheren Umgebung nicht ausgewiesen (Internetabfrage vom Juli 2016 unter de/karten/bk). 5 Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile Als Untersuchungsgebiet wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hundeschule Senden und das Umfeld des Grundstücks gewählt. 5.1 Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit Auf dem Grundstück der Hundeschule befinden sich derzeit ein Wohngebäude, zwei Scheunen, zwei überdachte Flächen und zwei Sandflächen. Das Wohngebäude wird bewohnt, die restlichen Gebäude werden zurzeit nicht oder nur teilweise genutzt. Die Sandflächen werden durch die Hundeschule als Übungsplätze genutzt. Weitere Wohnhäuser sind nördlich im Bereich des Betriebs Große Holz südlich der A 43 und des nördlich der A 43 gelegenen Hofes Froning zu finden. Im Osten wird derzeit das Gewerbegebiet Brocker Feld bebaut. Wander- und Radwege sind im Plangebiet sowie der näheren Umgebung nicht ausgewiesen (KOMPASS 2012), sonstige Erholungsinfrastruktur ist nicht vorhanden. Der Nahbereich der Autobahn ist aufgrund der Lärmbelastung und aufgrund fehlender Wegebeziehungen nicht für die Erholung geeignet. 5.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Die ebene Landschaft im Untersuchungsraum ist durch die überwiegend ackerbauliche Nutzung geprägt. Die Äcker sind durch Fließgewässer wie die zahlreichen Gräben und den Helmerbach oder auch durch Wege und Straßen unterteilt. Die Gewässer und Wege werden wie auch die Autobahn im Norden meist von Baumreihen oder Hecken aus heimischen Laubgehölzen gesäumt. Daneben gibt es südwestlich der Hundeschule einige Feldgehölze und südöstlich größere zusammenhängende Waldbereiche. Der Helmerbach verläuft in großen Schwüngen, wurde aber ausgebaut, d.h. regelprofiliert und begradigt. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind neben den bebauten und voll- oder teilversiegelten Flächen ein lang gestrecktes Stillgewässer und ehemalige Grünland- und Gartenbereiche im nahen Umfeld der Hofstelle vertreten, die teils brachgefallen und vorwiegend mit Brennnesselfluren bestanden sind bzw. teils im Zuge der Gehölzfällungen durch Schwerlastfahrzeuge stark beansprucht und zerfahren wurden.

21 ökon GmbH, Münster Seite 9 Die früher vorhandenen Gehölze am Stillgewässer bzw. entlang des Bachs und Einzelbäume im Hofbereich wurden nahezu vollständig auf den Stock gesetzt oder geschlagen, so dass die verbliebene Eiche und der mit Bäumen und Sträuchern bestandene Wall am West- und teils am Südrand des Grundstücks die einzigen hochwertigen Biotope darstellen. Das Stillgewässer weist relativ steile Böschungen auf und ist aufgrund der Gehölzentnahme inzwischen überwiegend besonnt und deshalb mit dichten Algenwatten bedeckt. Neben Unrat liegen als Folge der Fällmaßnahmen noch diverse Äste und ein Stamm im Gewässer. Zum Zeitpunkt der Begehung waren der geschotterte Parkplatz am nördlichen Grundstücksrand und zwei Hundeübungsplätze mit Sand bereits vorhanden und die Führanlage abgebaut. Die Gebäude waren zumindest teilweise im Umbau begriffen. Tab. 1: Biotoptypen, Flächennutzung (Bewertung nach LANUV 2008) Nr. Biotoptyp Biotopwert 1.1 Zuwegungen, versiegelt oder eng gepflastert 0 Gebäude 1.3 teilversiegelte Betriebsflächen, Schotter, Sand oder unversiegelte Wege Gärten mit geringem Gehölzbestand Hecke/Wallhecke mit überwiegend lebensraumtypischen Gehölzen Einzelbaum, lebensraumtypisch stehendes Kleingewässer, bedingt naturfern Planungsrelevante Arten Im Rahmen der Bebauungsplanung ist zu untersuchen, ob als Folge eines Eingriffs Biotope zerstört werden, die für dort wild lebende Tiere und wild wachsende Pflanzen streng geschützter und besonders geschützter Arten nicht ersetzbar sind. Die Auswirkungen durch das geplante Vorhaben auf planungsrelevante Arten werden in der artenschutzrechtlichen Vorprüfung untersucht (ÖKON GMBH 2016). Von der Erweiterung der Hundeschule werden für Neuversiegelungen vorwiegend Garten- oder Grünlandfläche und geringe Anteile der vorhandenen Gehölze in Anspruch genommen. Die Umbauarbeiten betreffen das vorhandene Wohngebäude und Stallungen. Somit können neben Allerweltsarten planungsrelevante Vogelarten und Fledermäuse, die Gebäude bewohnen und an Gehölze gebunden sind, betroffen sein. 5.3 Schutzgut Boden Der Untergrund wird großflächig aus quartärem Fein- bis Mittelsand (Flugsand, Dünen) gebildet, der nördlich der Hundeschule über Mergel, Ton und Schluff der Grundmoräne bzw. südlich über kreidezeitlichem Kalk- und Tonmergelstein lagert. Im Bereich des Helmerbachtals sind holozäne Sandablagerungen zu finden (GEOLOGISCHES LANDESAMT 1990). Auf dem Grundstück der Hundeschule ist überwiegend der Bodentyp Brauner Plaggenesch, z.t. Grauer Plaggenesch über Pseudogley-Podsolen und Podsol-Pseudogleyen (E72) vertreten. Im östlichen Randbereich und am südlichen Rand des Grundstücks sind Pseudogley mit Podsol- Pseudogley und stellenweise Braunerde-Pseudogley (S5 und (p)s7) zu finden (GEOLOGISCHES LANDESAMT 1987). Vom Eingriff betroffen ist überwiegend Brauner Plaggenesch, z.t. Grauer Plaggenesch (E72) und im Bereich des geplanten Hundehotels kleinflächig Pseudogley, z.t. Podsol-Pseudogley, stellenweise Braunerde-Pseudogley (S5).

22 ökon GmbH, Münster Seite 10 Kürzel E72 S5 Bodentyp, geologische Kennzeichnung Brauner Plaggenesch, z.t. Grauer Plaggenesch über Pseudogley- Podsolen und Podsol-Pseudogleyen aus Flugsand (Holozän/Pleistozän) und umgelagertem Schmelzwassersand (Pleistozän) über Geschiebelehm (Pleistozän), darunter z.t. Gesteine der Oberkreide Pseudogley, z.t. Podsol-Pseudogley, stellenweise Braunerde- Pseudogley aus Geschiebelehm (Pleistozän) über Gesteinen der Oberkreide, z.t. mit lückenhafter Flugsanddecke (Holozän/ Pleistozän Bodenart / Eigenschaften Tiefreichend humose lehmige Sandböden; überwiegend Acker, teils Grünland; mittlerer Ertrag; Bearbeitbarkeit nur nach starken Niederschlägen erschwert; mittlere bis hohe Sorptionsfähigkeit; mittlere bis hohe nutzbare Wasserkapazität; im Oberboden hohe, im tieferen Unterboden geringe bis mittlere Wasserdurchlässigkeit; schwache bis mittlere Staunässe meist nur im Unterboden; z.t. vergesellschaftet mit Pseudogley-Podsol lehmige Sandböden; Acker und Grünland, z.t. Wald; meist mittlerer Ertrag, jedoch unsicher; Bearbeitbarkeit durch zeitweilige Vernässung erschwert; mittlere Sorptionsfähigkeit; mittlere bis hohe nutzbare Wasserkapazität; geringe bis mittlere Wasserdurchlässigkeit; mittlere Staunässe bis in den Oberboden; bei Flugsandauflagen Übergänge zu Pseudogley-Podsol; bei Ackernutzung häufig entwässerungsbedürftig In der Karte der schutzwürdigen Böden NRW (GEOLOGISCHER DIENST NRW 2004) ist der Plaggenesch als sehr schutzwürdig (sw2_ap) aufgrund seiner Archivfunktion wegen der kulturhistorischen Bearbeitungsform verzeichnet. Erkenntnisse zu Ablagerungen von Altlasten liegen nicht vor. 5.4 Schutzgut Wasser Das Plangebiet liegt in einem Gebiet ohne nennenswerte Grundwasservorkommen (GEOLOGISCHES LANDESAMT 1980a). Die Grundwasserstauenden Gesteinsschichten sind weitgehend abgedichtet, Verschmutzungen können kaum eindringen (GEOLOGISCHES LANDESAMT 1980b). Im Bereich des Helmerbachs steht Grundwasser bei cm unter Flur an, ansonsten liegen keine Informationen vor (GEOLOGISCHES LANDESAMT 1987). Im Planbereich ist kein Wasserschutzgebiet ausgewiesen, das Überschwemmungsgebiet des südwestlich verlaufenden Helmerbachs liegt außerhalb des Grundstücks der Hundeschule. 5.5 Schutzgut Klima / Luft Das Gebiet ist dem gemäßigt maritimen Klima des Euatlantikums zuzurechnen. Es gehört damit zum nordwestdeutschen humiden Klimabereich mit meist feuchten, kühlen Sommern und milden, regenreichen Wintern. Das langjährige Jahresmittel der Lufttemperatur liegt an der Wetterstation Lüdinghausen-Brochtrup bei 10,2 C; die relativ geringe jährliche Temperaturschwankung beträgt 16 C. Die Monatsmittel betragen im Januar 2,6 C und im Juli 18,5 C (DWD 2014). Die Niederschlagshöhen liegen bei 850 mm/a, die Niederschläge fallen ziemlich gleichmäßig, im April sind sie am geringsten (DWD 2014). Die vorherrschende Windrichtung der nächstgelegenen Stationen Haltern, Coesfeld und Tilbeck ist Westsüdwest bis Südsüdwest (AUSTAL Met, Aufgrund des wenig ausgeprägten Reliefs findet im Umfeld des Vorhabens kein Kaltluftabfluss statt. In der Umgebung sind vorrangig die Klimatope Wald und Freiland vertreten. Über den landwirtschaftlich genutzten Flächen, vor allem über den Wiesenflächen, sind die allgemeinen Klima-

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