Lohnsteuer: Der Begriff des Arbeitslohns ergibt sich aus 19 Abs. 1 i. V. m. 8 EStG.
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- Benedict Bach
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1 TK Lexikon Arbeitsrecht Zulagen Zulagen HI Zusammenfassung LI Begriff Zulagen sind Zahlungen des Arbeitgebers, die zusätzlich zum vereinbarten Lohn aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung, einer Betriebsvereinbarung oder aufgrund des Einzelarbeitsvertrags gezahlt werden. Dabei unterscheidet man normalerweise folgende Gruppen: Persönliche Zulagen, die regelmäßig eine besondere Vertrauensstellung des Mitarbeiters im Betrieb honorieren, Sozialzulagen, die besonderen sozialen Situationen Rechnung tragen (Verheirateten-, Kinder-, Alters-, Wohn- und Ortszuschläge), Leistungszulagen, die zusätzlich übernommene Tätigkeiten ausgleichen, Funktionszulagen, die zusätzlich übernommene Verantwortung honorieren, Erschwerniszulagen, die besondere Belastungen des Arbeitnehmers vergüten und Arbeitszeitzuschläge, die über die betriebliche Arbeitszeit hinausgehende Tätigkeiten vergüten (z. B. Überstundenzuschläge). Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Wichtige Rechtsprechung: BAG, Urteil v , 5 AZR 616/97 (gewährt der Arbeitgeber eine freiwillige übertarifliche Zulage, kann bei Tariferhöhungen grundsätzlich eine Anrechnung stattfinden); BAG, Urteil v , 10 AZR 840/98 (Wirksamkeit von Widerrufsvorbehalten, wenn Voraussetzungen klar vereinbart und der widerrufliche Teil weniger als % der Gesamtvergütung beträgt). Lohnsteuer: Der Begriff des Arbeitslohns ergibt sich aus 19 Abs. 1 i. V. m. 8 EStG. Sozialversicherung: 14 SGB IV regelt, welche Einnahmen aus einer Beschäftigung zum Arbeitsentgelt zählen.
2 Kurzübersicht Entgelt LSt SV Erschwerniszulage Frostzulage Funktionszulage Gefahrenzulage Hausmeisterzulage Kraftfahrerzulage Lehrzulage Leistungszulage Montagezulage Nachtdienstzulage Polizeizulage Schmutzzulage Schneezulage pflichtig frei Stellenzulage frei frei Taucherzulage Technische Zulage Teuerungszulage Wechselschichtzulage Wohnungszulage Arbeitsrecht 1 Anspruch des Arbeitnehmers HI HI Der Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Zulage oder einen Zuschlag kann sich aus Gesetz, Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag ergeben. Auch eine betriebliche Übung kann einen entsprechenden Anspruch begründen.
3 2 Anrechnung HI Zulässig ist eine vertragliche Regelung dahingehend, dass freiwillige Zulagen oder Zuschläge bei Hochgruppierungen oder bei Tariferhöhungen ganz oder teilweise angerechnet werden. Eine Tariferhöhung führt dann nur zu einem Anstieg des tariflich abgesicherten Anteils am Effektivverdienst. Gewährt der Arbeitgeber eine übertarifliche Zulage ohne eine ausdrückliche Anrechnungsvereinbarung, erfolgt bei einer Tariflohnerhöhung grundsätzlich eine Anrechnung, es sei denn, dem Arbeitnehmer soll eine selbstständige Zulage neben dem Tarifentgelt zustehen. [ 1 ] 3 Widerruf und Freiwilligkeitsvorbehalt HI Der Arbeitgeber kann Zulagen und Zuschüsse unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs gewähren, sodass auch bei wiederholter Zahlung kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers entsteht. Der Widerrufsvorbehalt ist nur dann wirksam, wenn sowohl die Höhe des widerruflichen Entgeltteils als auch die Widerrufsgründe vertraglich konkretisiert sind und der widerrufliche Teil weniger als 25 bis 30 % der Gesamtvergütung beträgt. [ 2 ] Freiwilligkeitsvorbehalte sind in Bezug auf das laufende Arbeitsentgelt grundsätzlich unzulässig, da eine entsprechende Vereinbarung den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt und deshalb nach 307 Abs. 1 und Abs. 2 BGB unwirksam ist [ 3 ]. 4 Mitbestimmung HI Nach 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ist der Betriebsrat auch im Bereich übertariflicher Zulagen mitbestimmungspflichtig. Das Mitbestimmungsrecht kann sich sowohl auf die Anrechnung einer Tariflohnerhöhung als auch auf den Widerruf einer solchen Zulage beziehen. [ 4 ] Entgelt 1 Einführung HI HI Zulagen sind regelmäßig Zahlungen des Arbeitgebers, die zusätzlich zum üblichen laufenden Arbeitslohn aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung, einer Betriebsvereinbarung oder des Einzelarbeitsvertrags
4 gezahlt werden. Die gewährten Zulagen lassen sich im Wesentlichen folgenden Fallgruppen zuordnen: Arbeitszeitzuschläge, die über die betriebliche Arbeitszeit hinausgehende Tätigkeiten vergüten (z. B. Überstundenzuschläge). Erschwerniszulagen, die besondere Belastungen ausgleichen (z. B. Bauzulage, Gefahrenzulage, Schmutzzulage, Hitzezulage). Funktionszulagen, die zusätzlich übernommene Verantwortung honorieren (z. B. Lehrzulage). Leistungszulagen, die für zusätzlich übernommene Tätigkeiten gezahlt werden. Persönliche Zulagen, die regelmäßig eine besondere Vertrauensstellung des Mitarbeiters im Betrieb vergüten. Sozialzulagen, die besonderen sozialen Situationen Rechnung tragen (z. B. Verheirateten-, Kinder-, Alters-, Wohn- und Ortszuschläge). 2 Steuer- und Beitragspflicht HI Sämtliche Zulagen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses gewährt, sind unabhängig von ihrer konkreten Bezeichnung steuerpflichtiger Arbeitslohn. Ausnahmeregelungen bestehen insoweit nicht. Beitragsrechtliche Bewertung Alle Zulagen gehören sozialversicherungsrechtlich zu den variablen Arbeitsentgeltbestandteilen. Sie sind beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, soweit sie im Rahmen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses gewährt werden. 2.1 Erschwerniszulage HI Erschwerniszulagen sind Lohnzulagen, die wegen der Besonderheit der Arbeit gezahlt werden. Sie sind steuer- und beitragspflichtig. Die Besonderheit der Arbeit kann darin bestehen, dass sie entweder besondere technische Fertigkeiten erfordert oder unter ungünstigen Arbeitsbedingungen verrichtet werden muss oder für den Arbeitnehmer eine erhöhte Unfallgefahr mit sich bringt. Erschwerniszulagen dieser Art sind z. B. Bauzulage, Kraftfahrerzulage, technische Zulage, Hitzezuschlag, Wasserzuschlag, Schneezulage, Frostzulage, Schmutzzulage, Gefahrenzulage, Taucherzulage, Wechselschichtzulage usw. 2.2 Frostzulage HI Eine Frostzulage wird regelmäßig gezahlt, wenn die Arbeitsverrichtung durch besondere Witterungsverhältnisse erheblich erschwert wird. Die Gewährung der Zulage hängt von der
5 Unterschreitung einer definierten Temperatur ab. Die Frostzulage ist eine Erschwerniszulage, die wegen der Besonderheit der Arbeit gezahlt wird. Die zusätzlich zum Grundlohn gezahlte Zulage ist steuer- und 2.3 Funktionszulage HI Funktionszulagen werden gewährt, wenn besondere Anforderungen an Qualifikation und Verantwortung vorliegen, die über die Einstufung oder Eingruppierung nicht genügend erfasst werden können. Voraussetzung für die Gewährung einer an die Funktion gebundene Zulage ist zudem, dass die Funktion überwiegend ausgeübt wird. Die zusätzlich zum Grundlohn gezahlte Zulage ist steuer- und 2.4 Gefahrenzulage HI Bei der Gefahrenzulage handelt es sich um eine Gehaltszulage, die dem Arbeitnehmer regelmäßig aufgrund erheblich erschwerter oder gesundheitsgefährdender Arbeitsbedingungen gewährt wird. Die Gefahrenzulage ist eine Erschwerniszulage, die wegen der Besonderheit der Arbeit gezahlt wird. Die zusätzlich zum Grundlohn gezahlte Zulage ist steuer- und 2.5 Hausmeisterzulage HI Die Hausmeisterzulage ist eine Funktionszulage, die aufgrund der besonderen Anforderung an die Tätigkeit und die damit verbundene Verantwortung geleistet wird. Sie wird gewährt, wenn die mit dieser Funktion einhergehenden Besonderheiten der zu verrichtenden Tätigkeiten nicht in ausreichendem Maß über die Eingruppierung in die gesamte Beschäftigungsgruppe berücksichtigt werden kann. Die zusätzlich zum Grundlohn gezahlte Zulage ist steuer- und 2.6 Kraftfahrerzulage HI Eine Kraftfahrerzulage wird regelmäßig Arbeitnehmern gewährt, zu deren Aufgaben insbesondere die Personentransportbeförderung, Besorgungs- und Kurierfahrten sowie das Führen der Fahrtenbücher und das Überwachen und Reinigen der Dienstfahrzeuge gehört. Die Kraftfahrerzulage ist eine Erschwerniszulage, die wegen der Besonderheit der Arbeit gezahlt wird. Die zusätzlich zum Grundlohn gezahlte Zulage ist steuer- und 2.7 Lehrzulage HI Üblicherweise erhalten Arbeitnehmer, die neben ihrer hauptamtlichen Tätigkeit in der Aus- und Fortbildung tätig sind, als Ausgleich für die zusätzliche Belastung eine Lehrvergütung. Die Lehrzulage ist eine Funktionszulage, die den besonderen Anforderungen und Qualifikationen der
6 zu verrichtenden Tätigkeit Rechnung trägt. Sie ist steuer- und 2.8 Leistungszulage HI Die Leistungszulage ist eine Sonderzahlung für besondere Arbeitsleistungen für Mitarbeiter einer Organisation. Sie wird regelmäßig an im Zeitlohn beschäftigte Mitarbeiter gezahlt, die eine Arbeitsleistung erbringen, die über der Normalleistung liegt. Sie ist darauf ausgerichtet, Leistungsanreize bietende Entlohnungsmethoden fortzuentwickeln und somit dem Prinzip einer leistungsgerechten Entlohnung Rechnung zu tragen. Die Leistungszulage ist steuer- und 2.9 Montagezulage HI Montagezulagen sind Gehaltszuschläge, die üblicherweise in der Baubranche geleistet werden. Diese stellen eine Erschwerniszulage dar, die wegen der Besonderheit der Arbeit gezahlt wird. Die zusätzlich zum Grundlohn gezahlte Zulage ist steuer- und 2.10 Nachtdienstzulage HI Die Nachtdienstzulage ist eine Gehaltszulage, welche die besonderen Erschwernisse der zu verrichtenden Arbeitsleistung während der Nachtzeit von 23 bis 6 Uhr abgelten soll. Eine Nachtdienstzulage wird insbesondere Arbeitnehmern gewährt, die auch während der Nachtzeit Rufbereitschaft haben. Mit dieser Zulage wird beim Bereitschaftsdienst zudem abgegolten, dass sich diese Arbeitnehmer in dieser Zeit in einem bestimmten Umkreis um ihr Einsatzgebiet aufhalten müssen. Die zusätzlich zum Grundlohn gezahlte Zulage ist steuer- und 2.11 Polizeizulage HI Die Polizeizulage ist als Stellenzulage steuerpflichtig. Da Polizisten im sog. Vollzugsdienst als Beamte tätig sind, sind sie aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit nicht versicherungspflichtig zur Sozialversicherung. Beiträge sind aus der Polizeizulage daher nicht zu entrichten Schmutzzulage HI Die Schmutzzulage ist eine Erschwerniszulage, die wegen der Besonderheit der Arbeit gezahlt wird. Die zusätzlich zum Grundlohn gezahlte Zulage ist steuer- und In gleicher Weise ist die ebenfalls als Erschwerniszulage geleistete Staubzulage steuer- und beitragspflichtig Schneezulage HI
7 Eine Schneezulage wird regelmäßig gezahlt, wenn die Arbeitsverrichtung durch besondere Witterungsverhältnisse erheblich erschwert wird. Die Schneezulage ist eine Erschwerniszulage, die wegen der Besonderheit der Arbeit gezahlt wird. Die zusätzlich zum Grundlohn gezahlte Zulage ist steuer- und 2.14 Stellenzulage HI Stellenzulagen dienen insbesondere im öffentlichen Dienst der Bewertung von Funktionen, die sich von den Anforderungen in den Ämtern der betreffenden Besoldungsgruppen deutlich abheben. Häufig werden sie bei gleichartigen Aufgaben in den Ämtern mehrerer Besoldungsgruppen oder für einen Verwaltungszweig zusammengefasst. Gesetzestechnisch sind sie in den Besoldungsordnungen A und B aufgeführt. Aufgrund ihres Funktionsbezugs sind sie bei veränderter Tätigkeit widerruflich und mit Ausnahme der allgemeinen Stellenzulage inzwischen nicht mehr ruhegehaltfähig. Stellenzulagen sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Beitragsrechtliche Bewertung Beamte sind aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit nicht versicherungspflichtig zur Sozialversicherung. Beiträge sind aus Stellenzulagen daher nicht zu entrichten Taucherzulage HI Die Taucherzulage ist eine Erschwerniszulage, die wegen der Besonderheit der Arbeit gezahlt wird. Die zusätzlich zum Grundlohn gezahlte Zulage ist steuer- und 2.16 Technische Zulage HI Die technische Zulage ist eine Erschwerniszulage, die wegen der Besonderheit der Arbeit gezahlt wird. Die zusätzlich zum Grundlohn gezahlte Zulage ist steuer- und 2.17 Teuerungszulage HI Bei der Teuerungszulage handelt es sich um eine wegen des Anstiegs der Lebenshaltungskosten gezahlte Zulage zum Lohn oder Gehalt. Die zusätzlich zum Grundlohn gezahlte Zulage ist steuerund 2.18 Wechselschichtzulage HI Arbeitnehmer, die ständig nach einem Schichtplan (Dienstplan) eingesetzt sind, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit (Arbeitsschichten am Tag, in der Nacht, werktags, sonntags und feiertags) vorsieht, erhalten regelmäßig eine Wechselschichtzulage. Die Wechselschichtzulage ist eine Erschwerniszulage, die wegen der Besonderheit der Arbeit gezahlt
8 wird. Die zusätzlich zum Grundlohn gezahlte Zulage ist steuer- und 2.19 Wohnungszulage HI Arbeitnehmer, die eine Residenzpflicht haben, erhalten eine Wohnungszulage in den Fällen, in denen sie (noch) keine Wohnung als Dienstwohnung von ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommen. Die zusätzlich zum Grundlohn gezahlte Zulage ist steuer- und 3 Beitragsberechnung bei variablen Entgeltbestandteilen HI Bei der Ermittlung der voraussichtlichen Höhe der Beitragsschuld sind grundsätzlich auch variable Arbeitsentgeltbestandteile wie die genannten Zulagen zu berücksichtigen. Sofern variable Arbeitsentgeltbestandteile zeitversetzt gezahlt werden und dem Arbeitgeber eine Berücksichtigung dieser Arbeitsentgeltteile bei der Beitragsberechnung für den Entgeltabrechnungszeitraum, in dem sie erzielt wurden, nicht möglich ist, gilt Folgendes: Die Zulagen können zur Beitragsberechnung dem Arbeitsentgelt des nächsten oder übernächsten Entgeltabrechnungszeitraums hinzugerechnet werden (Vereinfachungsregelung). Diese Vereinfachungsregelung kann durch den Arbeitgeber nur angewendet werden, sofern die Entgeltabrechnung in seinem Betrieb regelmäßig durch die Zahlung von variablen Entgeltbestandteilen geprägt ist [ 5 ]. 4 Berücksichtigung bei der Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgeltes HI Bei Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts sind Zulagen nur zu berücksichtigen, wenn der Arbeitnehmer die zulagenbegünstigte Tätigkeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dauerhaft ausübt und die Zulage als regelmäßiges Entgelt erhält. Ist dies der Fall, muss die Zulage auf das Jahresarbeitsentgelt angerechnet werden. [ 1 ] BAG, Urteil v , 5 AZR 616/97. [ 2 ] BAG, Urteil v , 10 AZR 840/98; BAG, Urteil v , 10 AZR 554/01. [ 3 ] BAG, Urteil v , 5 AZR 627/06. [ 4 ] BAG, Urteil v , GS 2/90. [ 5 ] 23 Abs. 1 Satz 3 SGB IV. [ 6 ]
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