Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten
|
|
- Stephan Langenberg
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Was Aufzugbetreiber wissen sollten Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten Alexander Schurz, KONE GmbH, Regionsleiter Süd
2 Agenda KONE Kurzportrait Betreiberverantwortung im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung Analyse und Prävention KONE Care-for-Life KONE Lösungen für Service und Modernisierung KONE GmbH Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten Alexander Schurz
3 KONE Kurzportrait
4 KONE kurz und prägnant Führendes Aufzugs- und Rolltreppenunternehmen Wegweisende, qualitativ hochwertige Produkte innovative Lösungen für Montage, Wartung und Modernisierung in der Aufzugs- und Rolltreppenindustrie Service für automatische Türen und Tore Gründung: 1910 in Finnland Börsennotierung: 1967 in Helsinki Weltweite Präsenz mit über 800 Standorten KONE GmbH Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten Alexander Schurz
5 KONE weltweit Helsinki Hyvinkää Moline IL Keighley Essen Pero Ùsti nad Labem McKinney Texas Torreón Kunshan Chennai KONE Marktpräsenz Global R&D Produktion Head Office KONE GmbH Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten Alexander Schurz
6 KONE in Deutschland West Hannover Nord Ost 5 Regionen, 25 Niederlassungen Zentrale: Hannover 1973 Markteintritt in Deutschland Ca Aufzüge und Rolltreppen in Wartung Ca Mitarbeiter Mitte Nürnberg Süd Regensburg Augsburg München KONE GmbH Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten Alexander Schurz
7 Betreiberverantwortung im Zeitalter der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
8 Urteil des OLG Frankfurt a. M. Trotz Hauptschuld des beauftragten Handwerkers: Der klagende Monteur sollte einen Lastenaufzug reparieren und hatte sich in den Schacht unter die Kabine begeben. Durch eine unkontrollierte Bewegung der Aufzugsanlage (nicht ordnungsgemäß gesichert) stürzte er kopfüber in die Schachtgrube. Er erlitt Verletzungen, die ihn dauerhaft zu 70% erwerbsunfähig machten. Mitschuld der Grundstückseigentümer: Pflichtverletzung der Eigentümer zur Veranlassung einer regelmäßigen (hier jährlichen) Aufzugswartung nach der Aufzugsverordnung (überwachungsbedürftige Anlage) und es deshalb zu dem Unfall habe kommen können. Urteil: Anteiliger Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 33% (Az.: 17 U vom ). Quelle: beck-aktuell Redaktion, Verlag C. H. Beck, 21. April KONE GmbH Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten Alexander Schurz
9 Überwachungsbedürftige Anlagen Wie sind Anlagen mit Inverkehrbringung vor dem gemäß der Betriebssicherheitsverordnung zu behandeln? Bestandsschutz hinsichtlich der Beschaffenheitsanforderungen Sicherheitstechnische Bewertung mit Festlegung der Prüffrist bis für Anlagen Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung auf Grundlage der EN81-80 Umsetzung der Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung KONE GmbH Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten Alexander Schurz
10 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Sicherheitstechnische Bewertung (STB) Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt für Arbeitsmittel eine STB durch den Betreiber vor. Für überwachungsbedürftige Anlagen zusätzlich eine Gefährdungsbeurteilung inklusive der Ermittlung der erforderlichen Prüffristen Besonderheiten des Betriebs Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsmitteln Umgebungsbedingungen/Umwelteinflüsse KONE GmbH Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten Alexander Schurz
11 Überwachungsbedürftige Anlagen Was sind typische Gefahren für Benutzer? KONE GmbH Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten Alexander Schurz
12 Überwachungsbedürftige Anlagen 12 Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen Pflichten des Betreibers: Wer eine überwachungsbedürftige Anlage betreibt, hat diese in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, zu überwachen, notwendige Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten unverzüglich vorzunehmen und die den Umständen nach erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Eine überwachungsbedürftige Anlage darf nicht betrieben werden, wenn sie Mängel aufweist, durch die Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden können KONE GmbH Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten Alexander Schurz
13 Überwachungsbedürftige Anlagen 12 Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen Besondere Pflichten des Betreibers: Nach wesentlicher Veränderung ist eine Anpassung der gesamten Anlage an den Stand der Technik erforderlich. Wer eine Aufzugsanlage betreibt, muss sicher stellen, dass auf Notrufe aus einer Kabine in angemessener Zeit reagiert wird und Befreiungsmaßnahmen sachgerecht durchgeführt werden KONE GmbH Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten Alexander Schurz
14 Überwachungsbedürftige Anlagen 15 Regelmäßige Prüfungen Aufzüge müssen sowohl als Arbeitsmittel als auch als überwachungsbedürftige Anlage regelmäßig geprüft werden. Prüfungen bei Arbeitsmitteln führen so genannte befähigte Personen durch. Überwachungsbedürftige Anlagen müssen von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden KONE GmbH Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten Alexander Schurz
15 Analyse und Prävention KONE Care-for-Life
16 KONE Care-for-Life Betreuung über die Lebenszeit Das Konzept Komplettaustausch Montage Modernisierung Service KONE GmbH Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten Alexander Schurz
17 KONE Care-for-Life Unterstützung bei der Umsetzung der BetrSichV Bewertung der Anlage nach über 100 Prüfkriterien KONE Anlagenbegutachtung Auswertung Optionale Gefährdungsbeurteilung durch die ZÜS Anlagenbericht und Statusübersicht Beratung, Prioritäten- und Budgetplanung KONE GmbH Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten Alexander Schurz
18 KONE Bewertungskategorien Leistungsfähigkeit Sicherheit (EN81-80, BetrSichV) Zugänglichkeit und Benutzerfreundlichkeit (EN81-70) Erscheinungsbild und Ästhetik KONE GmbH Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten Alexander Schurz
19 KONE Kundenreport Visualisierung bestehender Gefährdungen KONE GmbH Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten Alexander Schurz
20 Mögliches Konzeptbeispiel Maßnahmen Kurzfristig Mittelfristig Langfristig Schädliche Stoffe beseitigen Umwehrungen der Schächte sichern Trennung der Schächte bei Aufzugsgruppen Nachrüstung von Notbremsschaltern Kabinenschürzen nachrüsten Kabinentüren nachrüsten Sicherheitsgeländer auf Kabinendach (auch langfristig) Nachrüstung Notrufeinrichtung Etagenbündigkeit verbessern Sicherer Schachtgrubenzugang (auch langfristig) Sicherheitsverschlüsse an Schachttüren älteren Baujahres Notrufsystem für Monteure auf Kabinendach und in der Grube Sichere Anschlagpunkte Abdeckungen für drehende Teile Sicherheitsschalter an Regler- Spannvorrichtung Schutz gegen unkontrollierte Aufwärtsbewegung Verhinderung unkontrollierter Bewegung bei geöffneter Tür Abschließbarer Hauptschalter KONE GmbH Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten Alexander Schurz
21 KONE Lösungen Service und Modernisierung
22 Maßgeschneiderte Dienstleistungen KONE Beratung Gesetze / Normen / Technologien Kurz-, mittel- und langfristige Planung KONE Service KONE Optimum Wartungsverträge KONE KoneXion Notruf-Technologie 24h/365T besetzte Service-Center KONE Investitionsangebote mit energiesparender Technik Modulare Modernisierung Komplettaustausch KONE GmbH Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten Alexander Schurz
23 Paketmodernisierung z.b. KONE ReGenerate Antrieb, Steuerung und Signalisation aufeinander abgestimmt Schnelle Montage, geringer Aufwand Alle anderen Aufzugkomponenten können weiter genutzt werden KONE GmbH Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten Alexander Schurz
24 Komplettaustausch z.b. KONE MonoSpace Maschinenraumloses Aufzugskonzept Aufzugsmaschine kann direkt im Schacht platziert werden Ehemalige Maschinenräume können anderweitig verwendet werden Neue Anlage mit optimiertem Energieverbrauch Meist behindertenfreundliche Ausführung möglich KONE GmbH Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten Alexander Schurz
25 Komplettaustausch z.b. KONE MaxiSpace Speziell für Modernisierungen an kleinen Aufzügen entwickelt Wegfall des klassischen Gegengewichts Bis zu 1/3 größere Kabinen möglich Beachtliche Mehrwertsteigerung KONE GmbH Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten Alexander Schurz
26 Optische Modernisierung KONE Design Lösungen Attraktive und zeitlose Designvarianten für neue und bestehende Gebäude KONE Deco Folien für optische Modernisierung in wenigen Stunden Individuelle Ausstattungsplanung KONE GmbH Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten Alexander Schurz
27 Unser Service für Ihre Kompetenz. Fordern Sie uns!
Betriebssicherheitsverordnung Arbeitsschutzgesetz Praktische Umsetzung David Jacob Huber, KONE GmbH, Verbandsverantwortung Region Nord
Betriebssicherheitsverordnung Arbeitsschutzgesetz Praktische Umsetzung David Jacob Huber, KONE GmbH, Verbandsverantwortung Region Nord 08.09.2008 Tragischer Unfall an einer Aufzugsanlage 2 14.11.2008 KONE
MehrWartung, Prüfung, Gefährdung, Vorschrift
Wartung, Prüfung, Gefährdung, Vorschrift Moderne Technik im Aufzug Schwelmer Symposium 24. Juni 2014 Inhalt des Vortrags Praxis der Aufzugprüfung Mängelstatistik Mängelhäufigkeit/-einstufung Änderung Betriebsvorschriften
Mehrzur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) September 2005
Aufzüge und Fahrtreppen Merkblatt zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) September 2005 Merkblatt zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde
MehrDeutscher Ausschuss für Aufzüge (DAfA) Typische Gefährdungen aus EN durch Personen- und Lastenaufzüge, die nach TRA 200 errichtet wurden
Deutscher Ausschuss für Aufzüge (DAfA) Dok. Nr. 42a 03.03.2005 Typische Gefährdungen aus durch Personen- und Lastenaufzüge, die nach TRA 200 errichtet wurden Deutscher Ausschuss für Aufzüge (DAfA) DAFA42A.DOC
MehrSicherheit. Betriebssicherheit bei bestehenden Aufzugsanlagen
Betriebssicherheit bei bestehenden Aufzugsanlagen Aufzugswerke M. Schmitt + Sohn GmbH & Co.KG I 90402 Nürnberg I Hadermühle 9-15 I Fon +49 (0) 911 2404 0 I Fax +49 (0) 911 2404 111 service@schmitt-aufzuege.com
MehrDie neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Neue Bezeichnung: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV) Seite
MehrPrüfung von Arbeitsmitteln Ermitteln von Prüffristen
Prüfung von Arbeitsmitteln Ermitteln von Prüffristen Warum Wer Was Wie Wie oft Warum oder: wo steht denn das? gesunder Menschenverstand Ökonomie Anlässe: neu, verändert, Nichtben., Unfall,... Folie 2 Festlegung
MehrKONE Care For Life. Aufnahme des Anlagen-Zustands. Zuverlässigkeit Energie-Effizienz Zugänglichkeit Erscheinungsbild Übersicht möglicher Gefährdungen
KONE Care For Life Aufnahme des Anlagen-Zustands Zuverlässigkeit Energie-Effizienz Zugänglichkeit Erscheinungsbild Übersicht möglicher Gefährdungen Datum der Datenaufnahme.8.2009 Nummer: .8.2009 Einführung
MehrKurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3
HARTMUT HARDT Rechtsanwalt Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3 Mai 2010 Annenstraße 137 58453 Witten an der Ruhr Tel.: 02302-956133 Fax: 02302-956136
MehrHandout. Herzlich Willkommen zu unserem Vortrag. Neuerungen bei der Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge
Handout Herzlich Willkommen zu unserem Vortrag Neuerungen bei der Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge 22.05.2014 1 Agenda I. Betriebssicherheitsverordnung II. Techn. Richtlinien 22.05.2014 2 22.05.2014
MehrBetriebsvorschriften für Aufzüge
Betriebsvorschriften für Aufzüge Betreibertag 2010 - Niggemeier & Leurs GmbH Mitgliedschaften VMA Vereinigung mittelständischer Aufzugsunternehmen VFA Verband für Aufzugstechnik VDI Verein Deutscher Ingenieure
MehrSichere Verwendung von Aufzugsanlagen nach dem Stand der Technik = Nachrüstung? Axel Stohlmann TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG
Sichere Verwendung von Aufzugsanlagen nach dem Stand der Technik = Nachrüstung? Axel Stohlmann GmbH & Co. KG Was ist der Stand der Technik? Unterscheidung zwischen Stand der Technik hinsichtlich der Beschaffenheit
MehrBetriebssicherheit und Service neuester Stand.
Wir von hier. Betriebssicherheit und Service neuester Stand. Betriebssicherheitsverordnung EN 13015. 2 Vorbeugen ist besser. Sie haben mehr Verantwortung aber auch einen guten Partner. Bestandschutz aufgehoben.
MehrInformationsblatt E zur Betriebssicherheitsverordnung
E1 Informationsblatt E zur Betriebssicherheitsverordnung Überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen - Aufzüge, Maschinen zum Heben von Personen, Bauaufzüge mit Personenbeförderung, Personen-Umlaufaufzüge, Mühlen-Bremsfahrstühle
MehrTRBS Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) Vom 5. September 2006 (BAnz. 232a vom 9.12.2006) Vorbemerkung Diese Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) gibt dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin
MehrTRBS Betrieb von Aufzugsanlagen Betreiberpflichten. TÜV SÜD Industrie Service GmbH
TRBS 3121 - Betrieb von Aufzugsanlagen Betreiberpflichten Bernd Schimanek Abteilung Fördertechnik Niederlassung Stuttgart Filderstadt, den 17.11.2011 Aufzüge Sicherheit muss sein! Sichere Aufzüge brauchen
MehrKabinenabschluss. Sarah Reiße, Hütter-Aufzüge GmbH
Nachrüstung von Lastenaufzügen ohne Kabinenabschluss Sarah Reiße, Hütter-Aufzüge GmbH b 1. Vorstellung 2. Gründe für die Nachrüstung von Lastenaufzügen 3. Historie 4. Stand der Nachrüstung in Europa 5.
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Vom 5. September 2006 (BAnz. Nr. 232a, Seite 7) BetrSich 5.1111 Vorbemerkung Diese Technische
MehrBetreibertag 2016 Praxisbericht Horst Schickor
Betreibertag 2016 Praxisbericht 09.09.2016 Horst Schickor 1. Ein Jahr BetrSichV 2. Notfallplan 3. Notbefreiungsanleitung 4. Gefährdungsbeurteilung 5. Mangel 712 6. Fazit Horst Schickor - 09.09.2016 I Betreibertag
Mehr4. Unterfränkische Fachtagung Arbeitsschutz: Sicherheitstechnische Bewertung Festlegung von Prüffristen
: Sicherheitstechnische Bewertung Festlegung von Prüffristen von Judith Ortenburger TÜV SÜD AG Abteilung: IS-DD-MUC/Or 13.10.2010 1 I N H A L T 1. BetrSichV Ein kurzer Überblick 2. Begriffszuordnung: Arbeitsmittel
MehrIhr Aufzug im Baubetrieb Sondernutzung von Aufzügen in der Bauphase
Ihr Aufzug im Baubetrieb Sondernutzung von Aufzügen in der Bauphase Schindler Personenaufzüge Der Aufzug im Baubetrieb Mit richtiger Planung optimal genutzt Aufzüge werden gerne während der Bauphase genutzt.
MehrNovellierte Betriebssicherheitsverordnung
Neuerungen ab 1. Juni 2015 Novellierte Betriebssicherheitsverordnung s shop k r o W e Inhous! möglich TÜV NORD GROUP Was ändert sich? Seit der Einführung im Jahre 2002 regelt die Betriebssicherheitsverordnung
MehrDie neue Betriebssicherheitsverordnung 2015
Die neue Betriebssicherheitsverordnung 2015 Vom Notruf zum Kommunikationssystem Dipl.-Ing. Gerhard Quanz Dezernat 35.2 Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik/Hünfeld Regierungspräsidium Kassel Steinweg 6
MehrBezirksregierung Düsseldorf Dezernat 56.2
Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 56.2 Betrieblicher Arbeitsschutz 1 1 [Name Kernaufgabe Überwachung - Präsenz vor Ort Unfalluntersuchungen Schadensfalluntersuchungen Revisionen (Systemkontrollen) Bearbeiten
MehrDIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG
DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG Ausgangslage und Forderungen Modernisierung von 2002 wird beibehalten Zentrales Anliegen: Verbesserung des Arbeitsschutzes (Instandhaltung, besondere Betriebszustände,
MehrPrüffristen. Praktisches Vorgehen bei der Festlegung von Prüffristen. Dipl.-Ing. Hans Dick, Leitende Sicherheitsfachkraft
Prüffristen Praktisches Vorgehen bei der Festlegung von Prüffristen Dipl.-Ing. Hans Dick, Leitende Sicherheitsfachkraft TESIUM GmbH Mühlenfeldstraße 1 37603 Holzminden www.tesium.de Symrise AG (M-DAX)
MehrArbeitsschutztag 2003
Arbeitsschutztag 2003 Betriebssicherheitsverordnung Erste Erfahrungen aus der Sicht der zuständigen Behörde nützliche URL: http://ped.eurodyn.com/de/index.html http://lasi.osha.de/news/leitlinien_betrsichv.pdf
Mehrbesser vorher sicher als nachher tapfer LiftConsulting neutrales Planungsbüro
LiftConsulting neutrales Planungsbüro besser vorher Prüfst du noch, oder fährst du schon? Was die neue Betriebs- Sicherheits-Verordnung Betreibern von Aufzugsanlagen abverlangt sicher Uwe Rexroth LiftConsulting
MehrAnlagen- und Betriebssicherheit Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Anlagen- und Betriebssicherheit Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Hartmut Karsten Ministerium für Gesundheit und Soziales Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
MehrArbeitsschutz im Betrieb nach der aktuellen BetrSichV
Arbeitsschutz im Betrieb nach der aktuellen BetrSichV nach der aktuellen BetrSichV 1. Auflage 2016. CD. ISBN 978 3 8111 3433 1 Wirtschaft > Spezielle Betriebswirtschaft > Arbeitsplatz, Arbeitsschutz, Gefahrstoffschutz
MehrES IST AN DER ZEIT IHREN AUFZUG NEU ZU ERLEBEN. KONE Modernisierungslösungen
ES IST AN DER ZEIT IHREN AUFZUG NEU ZU ERLEBEN KONE Modernisierungslösungen 1 6 GRÜNDE FÜR EINE MODERNISIERUNG Warum sollten Sie Ihren Aufzug modernisieren? Sicherheit Energieeffizienz Zugänglichkeit Zuverlässigkeit
MehrKundeninformation. Liebe Kunden,
Kundeninformation Liebe Kunden, die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist zum 01.06.2015 in Kraft getreten. Eine Übergangsregelung mit zeitweiser Gültigkeit der "alten" und der neuen Verordnung
MehrAufzüge und Fahrtreppen. Aufzüge sicher betreiben
Aufzüge und Fahrtreppen Aufzüge sicher betreiben Aufzüge im Fokus Täglich nutzen mehrere Millionen Menschen in Deutschland ca. 600.000 überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen, Tendenz steigend. Aufzugsanlagen
MehrSifa-Workshop 2014 Aus der Praxis des Arbeitsschutzes - Überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen. Dipl. Ing. Rosmarie Hummel
Sifa-Workshop 2014 Aus der Praxis des Arbeitsschutzes - Überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen 1 Gliederung 1. Art der Aufzugsanlagen 2. Kurze Statistik Aufzugsanlagen 3. Festgestellte Mängel durch die
MehrEntlastung. Mit Sicherheit.
DEKRA Entlastung. Mit Sicherheit. Prüfungen nach BetrSichV für Unternehmen aller Branchen. Hier unterstützt Sie DEKRA: Setzen Sie auf Kompetenz mit einem starken Partner. In welcher Branche sich Ihr Unternehmen
MehrDie neue BetrSichV Die Zeit rennt!
Die neue BetrSichV Die Zeit rennt! Essen, 26.02.2015 Dieter Roas TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 1 Inhalt 1 Entwicklung - Aufzüge 2 Änderungen -Teil 3 Änderungen für den Betrieb von Aufzügen 4 Auswirkungen
MehrGSG-Novelle Anpassung an EG-Recht. Anlagenkatalog in 2 Abs. 2a wird erweitert: 6. (alle) Anlagen in Ex-Bereichen
GSG-Novelle 2000 Anpassung an EG-Recht Anlagenkatalog in 2 Abs. 2a wird erweitert: 6. (alle) Anlagen in Ex-Bereichen Einführung von Betreiberprüfstellen in 9 Abs. 2 (Prüfaufgaben/freier Warenverkehr) zugelassene
MehrVorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 17. A Überblick über die neue Betriebssicherheitsverordnung... 19
Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 17 A Überblick über die neue Betriebssicherheitsverordnung... 19 Autoren: Dr. Helmut Klein / Hans-Peter Raths 1 Vorgeschichte 21 2 Die Neuregelungen
MehrBetreibertag 2015 Betriebssicherheitsverordnung Horst Schickor
Betreibertag 2015 Betriebssicherheitsverordnung 04.09.2015 Horst Schickor 1. Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen & Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen 2. Nachrüstverpflichtung
MehrAufzüge. TLAtV. Hinweise für den Betrieb
Aufzüge Hinweise für den Betrieb Vorbemerkung Dieses Merkblatt soll Betreiber von Aufzügen bei der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen und sicheren Anlagenbetriebes unterstützen. Es bezieht sich vorrangig
MehrPrüfung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung
Prüfung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV, P. Dürdoth 26.11.2012 Rechtsgrundlagen Ursprung der BetrSichV: EU-Richtlinie 89/655/EG und 95/63/EG Inhalte gelten europaweit Umsetzung
MehrWir von hier. Aufzüge im Baubetrieb. Informationen zur Sondernutzung von Aufzügen während der Bauphase.
Wir von hier. Aufzüge im Baubetrieb. Informationen zur Sondernutzung von Aufzügen während der Bauphase. Der Aufzug im Baubetrieb. Vorausschauend gut geplant. Aufzüge können während der Bauphase prinzipiell
MehrBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Neufassung zum 01.06.2015 Beschaffung, Einsatz und Prüfung von Arbeitsmitteln Rechtsvorschriften in Deutschland Arbeitsmittel im Unternehmen Grundgesetz ArbSchG
MehrWas ist bei dem Betrieb einer Aufzugsanlage zu beachten?
Was ist bei dem Betrieb einer Aufzugsanlage zu beachten? 1 Inhalt Nach welcher rechtlichen Grundlage müssen Aufzüge regelmäßig geprüft werden?... 2 Wer ist Betreiber einer Aufzugsanlage?... 2 Welche Aufzugsanlagen
MehrGefährdungsbeurteilung, sicherheitstechnische Bewertung, Explosionsschutzdokument
Gefährdungsbeurteilung, sicherheitstechnische Bewertung, Explosionsschutzdokument Angelika Notthoff, Mönchengladbach. Zusammenfassung Die Gefährdungsbeurteilung ist seit 996 das zentrale Element im Arbeitsschutzrecht.
MehrTag der Arbeitssicherheit Anforderungen an Aufzugsanlagen. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Dieter Roas
Tag der Arbeitssicherheit 2017 Anforderungen an Aufzugsanlagen TÜV SÜD Industrie Service GmbH Dieter Roas 08.03.2017 Betriebssicherheitsverordnung 1 BetrSichV: Was ist neu? 2 Stand der Technik - Beschaffenheit
MehrPlanung. Vor Ort bedeutet für uns überall. Gerade auch bei Ihnen.
Planung. Vor Ort bedeutet für uns überall. Gerade auch bei Ihnen. Wir sind der optimale Partner für Sie Unsere Fachleute beraten Sie kompetent und kostenlos. Über den Umfang, den richtigen Zeitpunkt und
MehrModernisierung auf die wirtschaftliche Art Die Modernisierung, Sanierung und der Umbau von vorhandenen Aufzugsanlagen ist eines unserer Spezialgebiete
der Modernisierung Modernisierung auf die wirtschaftliche Art Die Modernisierung, Sanierung und der Umbau von vorhandenen Aufzugsanlagen ist eines unserer Spezialgebiete. Hier setzen wir unser gesamtes
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung. Ein Jahr nach der Novellierung Erfahrungen und geplante Änderungen
Die Betriebssicherheitsverordnung Ein Jahr nach der Novellierung Erfahrungen und geplante Änderungen 13. September 2016 Gertrud Vogel (Dipl.-Ing.) Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz
MehrWelche Auswirkungen hat die geänderte BetrSichV auf die Prüfung von Aufzügen? Aufzüge müssen nach dem Stand der Technik betrieben werden!
Welche Auswirkungen hat die geänderte BetrSichV auf die Prüfung von Aufzügen? Aufzüge müssen nach dem Stand der Technik betrieben werden! Vortragender: Folie 1 Inhalt 1 Was hat sich in der BetrSichV:2015
MehrDie Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung eine wesentliche Betreiberaufgabe
Die Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung eine wesentliche Betreiberaufgabe René Brünn MEBEDO Consulting GmbH BDSH e. V. geprüfter Sachverständiger Elektrotechnik 1 Rev2_29.05.2015 Warum Gefährdungsbeurteilungen
MehrV orw ort... 5 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis... 17
Inhaltsverzeichnis V orw ort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13 Literaturverzeichnis... 17 A Überblick über die neue Betriebssicherheitsverordnung... 19 Autoren: Dr. Helmut Klein / Hans-Peter Raths 1 Vorgeschichte...
MehrHessisches Ministerium für Soziales und Integration Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung Änderungen im Vollzug aus Sicht der staatlichen Aufsichtsbehörden Entwicklung 2002 Betriebssicherheitsverordnung
MehrÜbersicht von neuen, neu gefassten, geänderten und ergänzten Technischen Regeln Stand: 05. April 2017 Seite - 1 -
Seite - 1 - Übersicht über die Bekanntmachung zu Technischen Regeln Geltende Technische Regeln der Reihe 1000 (Allgemeines und Grundlagen) Technische Regeln der Reihe 2000 (Gefährdungsbezogene Regeln)
MehrTRBS Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
Bekanntmachung des Bundesministerium Arbeit und Soziales vom 15. September 2006 (BAnz. Nr. 232a vom 9. Dezember 2006, S. 7) T E C H N I S C H E R E G E L N F Ü R B E T R I E B S S I C H E R H E I T PUBLISHED
MehrLeitfaden zur sicheren Verwendung von Personen- und Lastenaufzügen nach dem Stand der Technik
Seite: 1 Datum: 01.08.2016 Revision 1: 21.09.2016 1) Revision 2: 01.12.2016 2) Leitfaden zur sicheren Verwendung von Personen- und Lastenaufzügen nach dem Stand der Technik 1. Grundlagen Der Verwender/Arbeitgeber
MehrWorkshop Energiekostenreduzierung
Workshop Energiekostenreduzierung 1 Inhalt BetrSichV Betreiberverpflichtung Karenzzeiten Prüffristen Anlagenkataster Übersicht über die Technischen Regeln Betrieb von Dampfkesseln, Kesselwärter Konservierung
MehrWir von hier. Haushahn Prüfung komfort. Unsere Zusatzleistung zu Ihrem Servicevertrag.
Wir von hier. Haushahn Prüfung komfort. Unsere Zusatzleistung zu Ihrem Servicevertrag. 2 Viele rechtliche Pflichten. Betreiber von Aufzügen müssen diverse Normen und Vorschriften beachten. Gerne übernehmen
MehrWirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v.
Seite 1 von 6 Vorbemerkung Die Druckbehälterverordnung (DruckbehälterV) wurde mit In-Kraft-Treten der Druckgeräteverordnung (14. GSGV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zurückgezogen. Während
MehrDie geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV
Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist
MehrAufzüge ohne Fahrkorbabschlusstüren
Aufzüge ohne Fahrkorbabschlusstüren Dieser Foliensatz beschäftigt sich vornehmlich mit den folgenden Gefährdungsfaktoren des Gefährdungskataloges A 017 der BG RCI: 4. 12.2013 Rev. 01 GUS Sicherheit und
MehrAufzugswärter was für Sie als Betreiber wichtig ist.
Aufzugswärter was für Sie als Betreiber wichtig ist. Aufsicht, Kontrolle, Personenbefreiung so erfüllen Sie Ihre zusätzlichen Pflichten. Als Betreiber (Arbeitgeber) Ihrer Aufzugsanlage haben Sie eine
MehrUnterweisungsdatenbank Arbeitsschutz - Online
Unterweisungsdatenbank Arbeitsschutz - Online Professionelle Unterweisungen mit minimalem Aufwand 1. Auflage 2011. Onlineprodukt. ISBN 978 3 8111 8466 4 Gewicht: 10 g Wirtschaft > Spezielle Betriebswirtschaft
Mehrplanungsdaten kone MonoSpace 500 Geschwindigkeit 1,0 1,75 m/s nennlast kg
planungsdaten kone MonoSpace 500 Geschwindigkeit 1,0 1,75 m/s nennlast 320 1.150 kg KONE MonoSpace 500 Planungsdaten Technische Spezifikationen Planungsdaten für Aufzüge bis 1.150 kg, bis 1,75 m/s und
MehrBetriebssicherheitsverordnung
Betriebssicherheitsverordnung Auswirkungen auf die Überwachung von Dampfkesseln, Druckbehältern und Rohrleitungen 26.11.2002 1 Beschaffenheitsanforderungen Beschaffenheitsanforderungen gemäß EG-RL Bauprod.-
MehrBetrSichV und GefStoffV: Welche Auswirkungen gibt es bei den Technischen Regeln
BetrSichV und GefStoffV: Welche Auswirkungen gibt es bei den Technischen Regeln Dr.-Ing. Dirk-Hans Frobese Physikalisch-Technische Bundesanstalt - PTB Braunschweig 1 Novelle von GefStoffV und BetrSichV
MehrInverkehrbringung und Betrieb von Aufzugsanlagen Neubau Modernisierung - Wartung Reparatur
Ingenieurbüro für Aufzugsmanagement Herstellerunabhängig und Bundesweit 1. Inverkehrbringung und Betrieb von Aufzugsanlagen Neubau Modernisierung - Wartung Reparatur FKT NRW, Fachtagung Arnsberg 18. September
MehrKONE Herstellerunabhängige Wartung und Ersatzteilversorgung
KONE Herstellerunabhängige Wartung und Ersatzteilversorgung Ing. Gregor Schob / Geschäftsbereichsleiter Kundendienst Agenda 1. Instandhaltung nach ÖNORM EN 13015 2. KONE Care Wartungsvertragsmodelle 3.
MehrTÜV SÜD- Aufzugsprüfung Komfort
Machen Sie sich s komfortabel. TÜV SÜD- Aufzugsprüfung Komfort Damit rund um die wiederkehrende Aufzugsprüfung alles wie von selbst geht auch die Monteurgestellung. Organisation / Koordination / Dokumentation
Mehr1.5 Downloadverzeichnis
Seite 1 1.5 1.5 Zu den Dokumenten aus dem gelangen Sie über Ihren Downloadbereich des Werks. Die Zugangsdaten zum Downloadbereich entnehmen Sie bitte dem Kapitel 1.4 Onlinezugang. Vorlagen, Arbeitshilfen
MehrNeuerungen der Betriebssicherheitsverordnung im Überblick
Neuerungen der Betriebssicherheitsverordnung im Überblick Änderungen für Betreiber und verantwortliche Akteure Dipl.-Ing. Thoralf Lorenz Neuerungen der Betriebssicherheitsverordnung Gegenüberstellung alt
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung und ihre Bedeutung für den Dampfkesselbetrieb
Verband der Technischen Überwachungs-Vereine e.v. Kesselbetriebstechnik 2004 TÜV Süd Gruppe, München, 25./26.11.2004 Jochem Graßmuck Die Betriebssicherheitsverordnung und ihre Bedeutung für den Dampfkesselbetrieb
MehrNovellierung der Betriebssicherheitsverordnung
Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen Dr. Poppe AG Teichstr. 14-16, 34130 Kassel 0561/96 996-0 0561/96 996-60 info@bfu-ag.de http://www.bfu-ag.de Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung 2015 Allgemeines
MehrDruckgeräte/-behälter und einfache Druckbehälter
Druckgeräte/-behälter und einfache Druckbehälter Merkblatt für Betreiber Geltungsbereich: Behälter für Gase, verflüssigte Gase, unter Druck gelöste Gase, Dämpfe und Flüssigkeiten, deren Dampfdruck bei
MehrAufzugsprüfung: Beauftragen Sie uns am besten direkt.
Aufzugsprüfung: Beauftragen Sie uns am besten direkt. Warum Sie dies nicht aus der Hand geben sollten. Wichtige Betreiberinformation TÜV SÜD Industrie Service GmbH Mit uns behalten Sie Kosten und Aufwand
MehrRegierungspräsidium Darmstadt. Betriebssicherheitsverordnung. Fassung, gültig ab 1. Juni 2015
Regierungspräsidium Darmstadt Betriebssicherheitsverordnung Fassung, gültig ab 1. Juni 2015 Frankfurt/M., 24. März 2015 Franz Gutjahr MPA franz.gutjahr@rpda.hessen.de Entstehung einer Verordnung Einwirkungsmöglichkeiten
MehrSicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen
ASI Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen ASI 6.83 ASI - Arbeits-Sicherheits-Informationen - BGN Themenübersicht Vorwort 3 1. Was versteht man unter Prüfung einer Getränkeschankanlage
MehrGemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA In der aktuellen Periode 3 Themen: - GDA ORGA (Arbeitsschutzorganisation) - GDA MSE (Schutz vor Muskel-Skeletterkrankungen) - GDA PSYCHE (Psychische Belastungen
MehrBetriebssicherheit Checkliste - Übersicht
Betriebssicherheit Betriebssicherheit Checkliste - zur Verbesserung der Sicherheit bestehender Aufzugsanlagen zeigt diese (als Auszug aus der DIN EN 81-80) wichtige Punkte, die bei einer Überprüfung zu
MehrDedicated to People Flow TM. KONE Lösungen für Automatiktüren. Service, Modernisierung und Neuanlagen
Dedicated to People Flow TM KONE Lösungen für Automatiktüren Service, Modernisierung und Neuanlagen Das perfekte Entrée für Ihr Gebäude: KONE Türlösungen garantieren den eleganten, sicheren und effizienten
MehrEN 81-20/50:2014. Die neuen Aufzugsnormen
VERBAND SCHWEIZERISCHER AUFZUGSUNTERNEHMEN ASSOCIATION DES ENTREPRISES SUISSES D ASCENSEURS ASSOCIAZIONE DI IMPRESE SVIZZERE DI ASCENSORI EN 81-20/50:24 Die neuen Aufzugsnormen CEN Europäisches Komitee
MehrA+A Forum. Qualitätsoffensive Befähigte Personen. Thema: Befähigte Person in der Metallindustrie. Vortrag , A+A Düsseldorf, Messegelände
A+A Forum Qualitätsoffensive en Thema: in der Metallindustrie Vortrag 06.11.2009, A+A Düsseldorf, Messegelände Dr. Ing. Klaus Büdicker Schaeffler KG, Schweinfurt Schutzkonzept im Arbeitsschutz Auf der
MehrBetriebssicherheitsverordnung - Stand des Regelwerks im Explosionsschutz (TRBS)
Betriebssicherheitsverordnung - Stand des Regelwerks im Explosionsschutz (TRBS) Dr.-Ing. Dirk-Hans Frobese Physikalisch-Technische Bundesanstalt - PTB Braunschweig!!!! 3. Oktober 2002: Neue Rechtssituation
MehrDie Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit Fachtagung München 21.11.2002 Dateiname 1 Anwendungen in der Praxis: Beratung durch
MehrTECHNISCHER BERICHT/STELLUNGNAHME ZUM THEMA
Beschluss 17/2010 des ABAS vom 02.12.2010 Seite 1 TECHNISCHER BERICHT/STELLUNGNAHME ZUM THEMA ANFORDERUNGEN AN DIE PRÜFUNG VON MIKROBIOLOGISCHEN SICHERHEITSWERKBÄNKEN DER KLASSE II IN SCHUTZ-/SICHERHEITSSTUFE
MehrErfordernis der Nachrüstung von Maschinen nach BetrSichV vom
Erfordernis der Nachrüstung von Maschinen nach BetrSichV vom 01.06.2015 Aufzeigen rechtlicher Zusammenhänge anhand eines Beispiels aus der Papierindustrie 29.08.2016 Doppeltragwalzen-Rollenschneidemaschine
MehrBetriebssicherheitsverordnung. EU Zielsetzungen. EG-Vertrag Harmonisierung
Europa EU Zielsetzungen Schaffung einer politischen und wirtschaftlichen Union der Mitgliedstaaten Freier Warenverkehr Freier Kapitalverkehr Freier Dienstl.- verkehr Freier Personenverkehr EG-Vertrag Harmonisierung
MehrVFA-Interlift e.v. Stand der europäischen und nationalen Regelsetzung. Jan König Referent Normen und Richtlinien.
VFA-Interlift e.v. Stand der europäischen und nationalen Regelsetzung Jan König Referent Normen und Richtlinien TOPICS Richtlinien Normen Gesetze und Verordnungen Regeln und Nationales Richtlinien Einführung
MehrEdmund P.A. Brück Obmann in der Gütegemeinschaft Tankschutz e.v., Freiburg Tokheim Service-Gruppe Brühlweg Hösbach
Edmund P.A. Brück Obmann in der Gütegemeinschaft Tankschutz e.v., Freiburg Tokheim Service-Gruppe Brühlweg 63768 Hösbach Tel.: 06021/505-163 Fax: 06021/505-102 Handy: 0178/5805020 E-Mail: edmund.brueck@tokheim-service.de
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1121 Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1121 Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen (GMBl. Nr. 15 vom 23. März 2007 S. 311) Entwurf überarbeitete Version 26.09.2011 Änderungen
MehrWiederkehrende Prüfung sicherheitsrelevanter Geräte und Anlagen in Laboratorien
Wiederkehrende Prüfung sicherheitsrelevanter Geräte und Anlagen in Laboratorien Grundlagen für die organisatorische Umsetzung Dr. Birgit Wimmer Seite 1 Überwachungsbedürftige Anlagen GUV-V A1 -------------
Mehr1.5 Downloadverzeichnis
Seite 1 1.5 1.5 Zu den Dokumenten aus dem gelangen Sie über Ihren Downloadbereich des Werks. Die Zugangsdaten zum Download - bereich entnehmen Sie bitte dem Kapitel 1.4 Onlinezugang. 1 Vorlagen, Arbeitshilfen
MehrSIFA-WORKSHOP 2012 Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung- Eckpunkte und aktueller Stand
SIFA-WORKSHOP 2012 Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung- Eckpunkte und aktueller Stand Dipl.-Ing. Marlies Kittelmann, BAuA - Ziele und Grundlagen Ziele Rechts- und Strukturreform und Fortentwicklung
MehrAnlage 4: Anforderungen an das Personal im Tätigkeitsbereich
Besondere Anforderungen und Festlegungen für die Akkreditierung von Inspektionsstellen nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17020:2012 für die Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen Anlage 4: Anforderungen
MehrBerufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften Gründung der DGUV Verabschiedung des Unfallversicherungsmodernisierungs- Gesetz (UVMG) Reduzierung der BGen von 23 auf 9 bis 2009 Keine neuen Unfallverhütungsvorschriften alte werden
MehrUnser Service. Mit Sicherheit. Besser.
Unser Service Mit Sicherheit. Besser. Thomas G. ist einer unserer Monteure, die in Österreich für Sie im Einsatz sind. Jeden Tag im Auftrag Ihrer Zufriedenheit. Die Wartung Ihrer Aufzugsanlage ist der
MehrINSTANDHALTUNG UND ANALYSE OSMA
INSTANDHALTUNG UND ANALYSE OSMA S E R V I C E MIT VERSTAND INSTAND HALTEN. Regelmäßige Instandhaltungsarbeiten sind für Ihren Aufzug unerlässlich. Sie sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern
MehrWARTUNGS- UND LEISTUNGSDATEN IHRER ANLAGEN PER MAUSKLICK. KONE Care TMOnline
WARTUNGS- UND LEISTUNGSDATEN IHRER ANLAGEN PER MAUSKLICK KONE Care TMOnline Ihre Anlage in der Vergangenheit, der aktuelle Status und Ihre Planung für die Zukunft. Ab sofort finden Sie alle Wartungsdaten
MehrIngenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken. nplan engineering GmbH Celler Straße Celle
Ingenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken nplan engineering GmbH Celler Straße 5 29229 Celle www.ceh4.de BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung Neufassung Juni 2015
Mehr