Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten

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1 Was Aufzugbetreiber wissen sollten Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten Alexander Schurz, KONE GmbH, Regionsleiter Süd

2 Agenda KONE Kurzportrait Betreiberverantwortung im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung Analyse und Prävention KONE Care-for-Life KONE Lösungen für Service und Modernisierung KONE GmbH Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten Alexander Schurz

3 KONE Kurzportrait

4 KONE kurz und prägnant Führendes Aufzugs- und Rolltreppenunternehmen Wegweisende, qualitativ hochwertige Produkte innovative Lösungen für Montage, Wartung und Modernisierung in der Aufzugs- und Rolltreppenindustrie Service für automatische Türen und Tore Gründung: 1910 in Finnland Börsennotierung: 1967 in Helsinki Weltweite Präsenz mit über 800 Standorten KONE GmbH Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten Alexander Schurz

5 KONE weltweit Helsinki Hyvinkää Moline IL Keighley Essen Pero Ùsti nad Labem McKinney Texas Torreón Kunshan Chennai KONE Marktpräsenz Global R&D Produktion Head Office KONE GmbH Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten Alexander Schurz

6 KONE in Deutschland West Hannover Nord Ost 5 Regionen, 25 Niederlassungen Zentrale: Hannover 1973 Markteintritt in Deutschland Ca Aufzüge und Rolltreppen in Wartung Ca Mitarbeiter Mitte Nürnberg Süd Regensburg Augsburg München KONE GmbH Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten Alexander Schurz

7 Betreiberverantwortung im Zeitalter der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

8 Urteil des OLG Frankfurt a. M. Trotz Hauptschuld des beauftragten Handwerkers: Der klagende Monteur sollte einen Lastenaufzug reparieren und hatte sich in den Schacht unter die Kabine begeben. Durch eine unkontrollierte Bewegung der Aufzugsanlage (nicht ordnungsgemäß gesichert) stürzte er kopfüber in die Schachtgrube. Er erlitt Verletzungen, die ihn dauerhaft zu 70% erwerbsunfähig machten. Mitschuld der Grundstückseigentümer: Pflichtverletzung der Eigentümer zur Veranlassung einer regelmäßigen (hier jährlichen) Aufzugswartung nach der Aufzugsverordnung (überwachungsbedürftige Anlage) und es deshalb zu dem Unfall habe kommen können. Urteil: Anteiliger Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 33% (Az.: 17 U vom ). Quelle: beck-aktuell Redaktion, Verlag C. H. Beck, 21. April KONE GmbH Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten Alexander Schurz

9 Überwachungsbedürftige Anlagen Wie sind Anlagen mit Inverkehrbringung vor dem gemäß der Betriebssicherheitsverordnung zu behandeln? Bestandsschutz hinsichtlich der Beschaffenheitsanforderungen Sicherheitstechnische Bewertung mit Festlegung der Prüffrist bis für Anlagen Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung auf Grundlage der EN81-80 Umsetzung der Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung KONE GmbH Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten Alexander Schurz

10 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Sicherheitstechnische Bewertung (STB) Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt für Arbeitsmittel eine STB durch den Betreiber vor. Für überwachungsbedürftige Anlagen zusätzlich eine Gefährdungsbeurteilung inklusive der Ermittlung der erforderlichen Prüffristen Besonderheiten des Betriebs Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsmitteln Umgebungsbedingungen/Umwelteinflüsse KONE GmbH Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten Alexander Schurz

11 Überwachungsbedürftige Anlagen Was sind typische Gefahren für Benutzer? KONE GmbH Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten Alexander Schurz

12 Überwachungsbedürftige Anlagen 12 Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen Pflichten des Betreibers: Wer eine überwachungsbedürftige Anlage betreibt, hat diese in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, zu überwachen, notwendige Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten unverzüglich vorzunehmen und die den Umständen nach erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Eine überwachungsbedürftige Anlage darf nicht betrieben werden, wenn sie Mängel aufweist, durch die Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden können KONE GmbH Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten Alexander Schurz

13 Überwachungsbedürftige Anlagen 12 Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen Besondere Pflichten des Betreibers: Nach wesentlicher Veränderung ist eine Anpassung der gesamten Anlage an den Stand der Technik erforderlich. Wer eine Aufzugsanlage betreibt, muss sicher stellen, dass auf Notrufe aus einer Kabine in angemessener Zeit reagiert wird und Befreiungsmaßnahmen sachgerecht durchgeführt werden KONE GmbH Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten Alexander Schurz

14 Überwachungsbedürftige Anlagen 15 Regelmäßige Prüfungen Aufzüge müssen sowohl als Arbeitsmittel als auch als überwachungsbedürftige Anlage regelmäßig geprüft werden. Prüfungen bei Arbeitsmitteln führen so genannte befähigte Personen durch. Überwachungsbedürftige Anlagen müssen von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden KONE GmbH Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten Alexander Schurz

15 Analyse und Prävention KONE Care-for-Life

16 KONE Care-for-Life Betreuung über die Lebenszeit Das Konzept Komplettaustausch Montage Modernisierung Service KONE GmbH Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten Alexander Schurz

17 KONE Care-for-Life Unterstützung bei der Umsetzung der BetrSichV Bewertung der Anlage nach über 100 Prüfkriterien KONE Anlagenbegutachtung Auswertung Optionale Gefährdungsbeurteilung durch die ZÜS Anlagenbericht und Statusübersicht Beratung, Prioritäten- und Budgetplanung KONE GmbH Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten Alexander Schurz

18 KONE Bewertungskategorien Leistungsfähigkeit Sicherheit (EN81-80, BetrSichV) Zugänglichkeit und Benutzerfreundlichkeit (EN81-70) Erscheinungsbild und Ästhetik KONE GmbH Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten Alexander Schurz

19 KONE Kundenreport Visualisierung bestehender Gefährdungen KONE GmbH Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten Alexander Schurz

20 Mögliches Konzeptbeispiel Maßnahmen Kurzfristig Mittelfristig Langfristig Schädliche Stoffe beseitigen Umwehrungen der Schächte sichern Trennung der Schächte bei Aufzugsgruppen Nachrüstung von Notbremsschaltern Kabinenschürzen nachrüsten Kabinentüren nachrüsten Sicherheitsgeländer auf Kabinendach (auch langfristig) Nachrüstung Notrufeinrichtung Etagenbündigkeit verbessern Sicherer Schachtgrubenzugang (auch langfristig) Sicherheitsverschlüsse an Schachttüren älteren Baujahres Notrufsystem für Monteure auf Kabinendach und in der Grube Sichere Anschlagpunkte Abdeckungen für drehende Teile Sicherheitsschalter an Regler- Spannvorrichtung Schutz gegen unkontrollierte Aufwärtsbewegung Verhinderung unkontrollierter Bewegung bei geöffneter Tür Abschließbarer Hauptschalter KONE GmbH Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten Alexander Schurz

21 KONE Lösungen Service und Modernisierung

22 Maßgeschneiderte Dienstleistungen KONE Beratung Gesetze / Normen / Technologien Kurz-, mittel- und langfristige Planung KONE Service KONE Optimum Wartungsverträge KONE KoneXion Notruf-Technologie 24h/365T besetzte Service-Center KONE Investitionsangebote mit energiesparender Technik Modulare Modernisierung Komplettaustausch KONE GmbH Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten Alexander Schurz

23 Paketmodernisierung z.b. KONE ReGenerate Antrieb, Steuerung und Signalisation aufeinander abgestimmt Schnelle Montage, geringer Aufwand Alle anderen Aufzugkomponenten können weiter genutzt werden KONE GmbH Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten Alexander Schurz

24 Komplettaustausch z.b. KONE MonoSpace Maschinenraumloses Aufzugskonzept Aufzugsmaschine kann direkt im Schacht platziert werden Ehemalige Maschinenräume können anderweitig verwendet werden Neue Anlage mit optimiertem Energieverbrauch Meist behindertenfreundliche Ausführung möglich KONE GmbH Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten Alexander Schurz

25 Komplettaustausch z.b. KONE MaxiSpace Speziell für Modernisierungen an kleinen Aufzügen entwickelt Wegfall des klassischen Gegengewichts Bis zu 1/3 größere Kabinen möglich Beachtliche Mehrwertsteigerung KONE GmbH Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten Alexander Schurz

26 Optische Modernisierung KONE Design Lösungen Attraktive und zeitlose Designvarianten für neue und bestehende Gebäude KONE Deco Folien für optische Modernisierung in wenigen Stunden Individuelle Ausstattungsplanung KONE GmbH Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und technische Möglichkeiten Alexander Schurz

27 Unser Service für Ihre Kompetenz. Fordern Sie uns!

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