Rechtliche Fragen der betrieblichen Altersversorgung: Schriftformerfordernisse in der bav

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1 Rechtliche Fragen der betrieblichen Altersversorgung: Schriftformerfordernisse in der bav RA Frank Wörner, Recht betriebliche Altersversorgung Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte, den

2 Agenda. 1. Schriftformerfordernisse in der bav 2. Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Verbraucherschutz 3. Welche Möglichkeiten bietet die digitale Welt? RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte

3 Einfache bav per App und Tablet?! Tablet Versicherer Versicherer Genügt das den gesetzlichen Anforderungen? - Ist das schriftlich? - Ist das eine Urkunde? - Ist der Datenschutz gewahrt? RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte

4 Gesetzliche Definitionen Schriftform 126 BGB Urkunde im Sinne des 126 BGB Elektronische Form 126a BGB Textform 126b BGB (KG Berlin 6 U 210/13) zur Frage der Dauerhaftigkeit bei mündlicher Befragung mit anschließender Erfassung durch Vermittler am Laptop. Vereinbarte Form 127 BGB Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet. Voraussetzung ist, dass Schriftzeichen dauerhaft festgehalten werden.erklärungen müssen ohne technische Hilfsmittel lesbar sein. (+) bei Schiefertafeln (-) bei elektronischem Dokument Setzt eine qualifizierte elektronische Signatur voraus, die durch Mittel erzeugt wird, die unter der alleinigen Kontrolle des Schlüsselinhabers steht. (Geeignete Soft- und Hardware erforderlich) Lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist. Schriftzeichen müssen dauerhaft lesbar sein. (+) bei einer , Papier, Fax (-) bei Niederschrift eines mündlichen Erklärung Parteien können Schriftform, Textform oder elektronische Form vereinbaren RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte

5 Schriftformerfordernisse in der bav Arbeitsrecht Gesetzliche Grundlage Was bedeutet Schriftlichkeit Entgeltumwandlungsvereinbarung Nachweisgesetz als Umsetzung der Nachweisrichtlinie (RL 91/533/EWG). Für die bav gilt 2 Ziffer 6 NachwG wonach die Entgeltbestandteile aufzuführen sind. Pflicht wesentliche Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnis schriftlich niederzulegen. Schriftform gemäß 126 BGB. Keine elektronische Form. ( 2 Abs. 1 S. 3 NachwG) Auskunftsanspruch 4a BetrAVG Die Auskunft muss schriftlich erfolgen. Schriftform gemäß 126 BGB. Keine elektronische Form. Das Auskunftverlangen des AN ist formlos möglich RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte

6 Schriftformerfordernisse in der bav Steuerrecht Gesetzliche Grundlage Was bedeutet Schriftlichkeit? Zuwendungen an die UK für Anwärter Pensionszusage Steuerrechtlich besteht das Schriftlichkeitserfordernis nach 4d Abs.1 Satz 1 Nr.1 Buchst. b Satz 2 EStG Zivilrechtlich kann die Zuwendung formlos erfolgen Steuerrechtlich ist das Schriftlichkeitserfordernis 6a Abs.1 Nr.3 EStG zu beachten. Zivilrechtlich kann die Pensionszusage formlos erfolgen Dokumentierte zweifelsfreie Bindung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer durch vom AN unterschriebene Anwartschaftsbestätigung / Leistungsplan bzw. schriftliche Zusage des AGs Schriftform gemäß 126 BGB Aus Gründen der Klarheit: Eindeutige Bestimmung der Zusage. Nennung der Unterstützungskasse mit ihrem vollen und korrekten Namen. (BFH, , I R 6/12) Schriftform gemäß 126 BGB. Unerlässlich: Angaben zu Art, Form, Voraussetzung und Höhe der zugesagten Leistung. Dies gilt auch für die Abfindungsvereinbarung eines GGF. (BFH , I R 28/13) RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte

7 Schriftformerfordernisse in der bav Vereinsrecht Gesetzliche Grundlage Was bedeutet Schriftlichkeit? Einladung zur Mitgliederversammlung Satzung 58 Nr.4 BGB Sieht die Satzung eines Vereins vor, dass zu der Mitgliederversammlung schriftlich einzuladen ist, so genügt in aller Regel die Einladung per auch ohne elektronische Signatur. (OLG Zweibrücken , 3 W 149/12) Beschlüsse sind nicht bereits deshalb gemäß 32 Abs. 1 Satz 2 BGB nichtig, weil die Einberufung der Mitgliederversammlung in elektronischer Form durch Schreiben des ersten Vorsitzenden versandt worden ist. RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte

8 Schriftformerfordernisse in der bav Zivilrecht Gesetzliche Grundlage Was bedeutet Schriftlichkeit? Anzeige einer Verpfändung 1280 BGB i.v.m. ALB Die Anzeige kann nur schriftlich erfolgen. Schriftform gemäß 126 BGB RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte

9 Konsequenzen Ein Verstoß gegen die Schriftformerfordernisse hat weitreichende Folgen: Bei einer Unterstützungskasse geht die Betriebskostenabzug nach 4d EStG verloren. Bei einer Pensionszusage entfällt die Möglichkeit der Rückstellungsbildung nach 6a EStG. Bei einer Verpfändung führt die fehlerhafte Anzeige dazu, dass ein Pfandrecht nicht wirksam zustande kommt. Es entsteht keine privatrechtliche Insolvenzsicherung. RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte

10 Gesetzesentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts, BT Drucksache 55/15 RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte

11 Gesetzesentwurf der Bundesregierung Ist-Zustand: Besteht kein gesetzlicher Formzwang (Schriftform/notarielle Beurkundung) kann ein Vertrag auch formfrei abgeschlossen werden. Soll dennoch Schriftform gelten (gewillkürte Schriftform) so muss diese zwischen den Parteien vereinbart werden. Die Vertragsparteien können bestimmen, was im Rahmen des Vertrages unter der Schriftform zu verstehen ist. Regeln die Vertragsparteien nicht, was unter Schriftform zu verstehen ist, greift 127 BGB. Ausreichend und anders als bei 126 BGB genügt die Übermittlung per Fax oder . RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte

12 Gesetzesentwurf der Bundesregierung Im VVG bestehen folgende Regelungen die ein gewillkürtes Schriftformerfordernis erlauben: 32 VVG:...Für Anzeigen nach diesem Abschnitt, zu denen der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, kann jedoch die Schrift- oder die Textform vereinbart werden. 98 VVG..Jedoch kann für die Kündigung des Erwerbers nach 96 Abs. 2 und die Anzeige der Veräußerung die Schriftform oder die Textform bestimmt werden. 171 VVG:..Für das Verlangen des Versicherungsnehmers auf Umwandlung nach 165 und für seine Kündigung nach 168 kann die Schrift- oder die Textform vereinbart werden. 208 VVG:..Für die Kündigung des Versicherungsnehmers nach 205 kann die Schrift oder die Textform vereinbart werden.. RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte

13 Gesetzesentwurf der Bundesregierung Das gewillkürte Schriftformerfordenis wurde und wird auch zu Lasten von Verbrauchern genutzt (z.b. erschwerte Kündigungen). BT-Drucksache 55/15, Seite 10 Verbraucher meinen dann, dass die vereinbarte Schriftform nur durch eine eigenhändig unterzeichnete Erklärung erfüllt werden kann, die per Post an den Erklärungsempfänger zu senden ist. Im Interesse der Verbraucher sollen diese missverständlichen Schriftformklauseln künftig ausgeschlossen werden. Für Erklärungen oder Anzeigen des Verbrauchers gegenüber dem Verwender oder einem Dritten soll nur noch die Textform wirksam vereinbart werden können. RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte

14 Gesetzesentwurf der Bundesregierung Lösung: Künftig soll in AGBs für Erklärungen und Anzeigen, die gegenüber dem Verwender oder einem Dritten abzugeben sind, keine strengere Form als Textform vereinbart werden können. In 309 Nr.13 BGB soll das Wort Schriftform durch das Wort Textform ersetzt werden. Damit genügt auch eine eine oder ein Telefax. Für den Erklärungsempfänger reicht es aus, dass er erkennen kann, wer eine Erklärung abgegeben hat und welchen Inhalt die Erklärung hat. RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte

15 Welche Möglichkeiten bietet die digitale Welt? RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte

16 Welche Möglichkeiten bietet die digitale Welt? Elektronisch ist schon viel möglich... Elektronisch übermittelte Rechnungen ( 14 UStG) Anmeldungen zum Handelsregister ( 8 HGB) Schriftsätze von Rechtsanwälten über das EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte

17 Welche Möglichkeiten bietet die digitale Welt? Wie könnte ein Antragsprozess in der bav aussehen, der die Vorteile einer Unterschrift auf dem Tablet nutzt? Antrag steht mit Zusatzdokumenten als beschreibbares und signierfähiges PDF zur Verfügung Berater ergänzt zusammen mit dem Kunden die Dokumente am Tablet. Anschließend werden die Antragsformulare elektronisch signiert. Zum Schluss erhält der Kunde eine Bestätigungs RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte

18 Welche Möglichkeiten bietet die digitale Welt? Wie könnte ein Antragsprozess aussehen, der die Vorteile einer Unterschrift auf dem Tablet nutzt? Digitaler Prozess Prüfpunkte SEE / Datenschutzerklärungen wirksam erteilt Wirksames Zustandekommen des Versicherungsvertrages Wirksame Zusageerteilung ( 4d / 6a EStG) RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte

19 Welche Möglichkeiten bietet die digitale Welt? Prüfpunkt: Wirksame Erteilung der Schweigepflichtentbindungserklärung (SEE) RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte

20 Welche Möglichkeiten bietet die digitale Welt? Gesetzliche Grundlage: 4a Abs.1 Satz 3 BDSG: Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht. Er ist auf den vorgesehenen Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sowie, soweit nach den Umständen des Einzelfalles erforderlich oder auf Verlangen, auf die Folgen der Verweigerung der Einwilligung hinzuweisen. Die Einwilligung bedarf der Schriftform, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist. RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte

21 Welche Möglichkeiten bietet die digitale Welt? Was bedeutet Schriftform? Zunächst einmal gilt 126 Abs. 1 BGB. Die Einhaltung der Schriftform verlangt eine eigenhändige Namensunterschrift (OLG Frankfurt , 4 U 269/11) Obwohl auf dem Tablet eigenhändig unterschrieben wird, liegt kein Fall des 126 BGB vor, da diese Vorschrift von einer Urkunde spricht. Ein elektronisches Dokument ist aber keine Urkunde, da die Schriftzeichen nicht dauerhaft festgehalten werden. Die Unterschrift auf dem Tablet erfüllt nicht die Anforderungen von 126 Abs.1 BGB. RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte

22 Welche Möglichkeiten bietet die digitale Welt? Auch möglich: 126a BGB. Die Schriftform kann nach 126a BGB durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügt und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versieht. Eine solche liegt nur dann vor, wenn diese auf einem zum Zeitpunkt ihrer Erzeugung gültigen qualifizierten Zertifikat beruht und mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit erzeugt wird, 2 SigG. Die Unterschrift auf dem Tablet ist aber nur eine fortgeschrittene, keine qualifizierte Signatur.. RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte

23 Welche Möglichkeiten bietet die digitale Welt? Das Fehlen der gesetzlich vorgeschriebenen Form der Einwilligung führt nach 125 und 134 BGB zur Nichtigkeit. Die Einwilligung existiert also nicht. Mögliche Folgen: Fehlende SEE infiziert den Versicherungsvertrag und macht diesen unwirksam. Versicherungsvertrag wird rückwirkend aufgehoben. Das bedeutet, dass sämtliche bezahlte Beiträge zurückzugewähren sind, ohne Abzug von Provisionen, Abschlussgebühren oder sonstigen Kosten. Der Rückzahlungsbetrag ist zu verzinsen. Maßgeblich sind diejenigen Nettozinsen, die das VU im Bereich der Kapitalanlagen im maßgeblichen Zeitraum erzielen konnte (OLG Stuttgart , 7 U 54/14, Randziffern 6 und 7). Die Courtage kann vom Vermittler zurückgefordert werden. RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte

24 Welche Möglichkeiten bietet die digitale Welt? Anspruch Wirklichkeit VU Datenschutz RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte

25 Welche Möglichkeiten bietet die digitale Welt? Fazit: Die Einholung einer Unterschrift mittels Tablet erfüllt nicht die Anforderungen nach 126 BGB noch die von 126a BGB. Sie liegt irgendwo dazwischen. Wegen der Risiken einer fehlerhaften SEE sollte traditionell gearbeitet werden. RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte

26 Hinweise Die Ihnen überlassenen Unterlagen basieren auf Beurteilungen und rechtlichen Einschätzungen der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH zum Zeitpunkt der Erstellung der Unterlagen. Die Unterlagen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzen keine individuelle Beratung. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht übernommen werden. Durch die Überlassung der Unterlagen wird eine Haftung gegenüber dem Empfänger, Teilnehmer oder Dritten nicht begründet. Copyright by Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Jedes Veräußern, Verleihen oder sonstiges Verbreiten, auch auszugsweise, bedarf der Zustimmung der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH. RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte

27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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