Rechtliche Fragen der betrieblichen Altersversorgung: Schriftformerfordernisse in der bav
|
|
- Jörn Frank
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Rechtliche Fragen der betrieblichen Altersversorgung: Schriftformerfordernisse in der bav RA Frank Wörner, Recht betriebliche Altersversorgung Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte, den
2 Agenda. 1. Schriftformerfordernisse in der bav 2. Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Verbraucherschutz 3. Welche Möglichkeiten bietet die digitale Welt? RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte
3 Einfache bav per App und Tablet?! Tablet Versicherer Versicherer Genügt das den gesetzlichen Anforderungen? - Ist das schriftlich? - Ist das eine Urkunde? - Ist der Datenschutz gewahrt? RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte
4 Gesetzliche Definitionen Schriftform 126 BGB Urkunde im Sinne des 126 BGB Elektronische Form 126a BGB Textform 126b BGB (KG Berlin 6 U 210/13) zur Frage der Dauerhaftigkeit bei mündlicher Befragung mit anschließender Erfassung durch Vermittler am Laptop. Vereinbarte Form 127 BGB Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet. Voraussetzung ist, dass Schriftzeichen dauerhaft festgehalten werden.erklärungen müssen ohne technische Hilfsmittel lesbar sein. (+) bei Schiefertafeln (-) bei elektronischem Dokument Setzt eine qualifizierte elektronische Signatur voraus, die durch Mittel erzeugt wird, die unter der alleinigen Kontrolle des Schlüsselinhabers steht. (Geeignete Soft- und Hardware erforderlich) Lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist. Schriftzeichen müssen dauerhaft lesbar sein. (+) bei einer , Papier, Fax (-) bei Niederschrift eines mündlichen Erklärung Parteien können Schriftform, Textform oder elektronische Form vereinbaren RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte
5 Schriftformerfordernisse in der bav Arbeitsrecht Gesetzliche Grundlage Was bedeutet Schriftlichkeit Entgeltumwandlungsvereinbarung Nachweisgesetz als Umsetzung der Nachweisrichtlinie (RL 91/533/EWG). Für die bav gilt 2 Ziffer 6 NachwG wonach die Entgeltbestandteile aufzuführen sind. Pflicht wesentliche Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnis schriftlich niederzulegen. Schriftform gemäß 126 BGB. Keine elektronische Form. ( 2 Abs. 1 S. 3 NachwG) Auskunftsanspruch 4a BetrAVG Die Auskunft muss schriftlich erfolgen. Schriftform gemäß 126 BGB. Keine elektronische Form. Das Auskunftverlangen des AN ist formlos möglich RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte
6 Schriftformerfordernisse in der bav Steuerrecht Gesetzliche Grundlage Was bedeutet Schriftlichkeit? Zuwendungen an die UK für Anwärter Pensionszusage Steuerrechtlich besteht das Schriftlichkeitserfordernis nach 4d Abs.1 Satz 1 Nr.1 Buchst. b Satz 2 EStG Zivilrechtlich kann die Zuwendung formlos erfolgen Steuerrechtlich ist das Schriftlichkeitserfordernis 6a Abs.1 Nr.3 EStG zu beachten. Zivilrechtlich kann die Pensionszusage formlos erfolgen Dokumentierte zweifelsfreie Bindung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer durch vom AN unterschriebene Anwartschaftsbestätigung / Leistungsplan bzw. schriftliche Zusage des AGs Schriftform gemäß 126 BGB Aus Gründen der Klarheit: Eindeutige Bestimmung der Zusage. Nennung der Unterstützungskasse mit ihrem vollen und korrekten Namen. (BFH, , I R 6/12) Schriftform gemäß 126 BGB. Unerlässlich: Angaben zu Art, Form, Voraussetzung und Höhe der zugesagten Leistung. Dies gilt auch für die Abfindungsvereinbarung eines GGF. (BFH , I R 28/13) RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte
7 Schriftformerfordernisse in der bav Vereinsrecht Gesetzliche Grundlage Was bedeutet Schriftlichkeit? Einladung zur Mitgliederversammlung Satzung 58 Nr.4 BGB Sieht die Satzung eines Vereins vor, dass zu der Mitgliederversammlung schriftlich einzuladen ist, so genügt in aller Regel die Einladung per auch ohne elektronische Signatur. (OLG Zweibrücken , 3 W 149/12) Beschlüsse sind nicht bereits deshalb gemäß 32 Abs. 1 Satz 2 BGB nichtig, weil die Einberufung der Mitgliederversammlung in elektronischer Form durch Schreiben des ersten Vorsitzenden versandt worden ist. RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte
8 Schriftformerfordernisse in der bav Zivilrecht Gesetzliche Grundlage Was bedeutet Schriftlichkeit? Anzeige einer Verpfändung 1280 BGB i.v.m. ALB Die Anzeige kann nur schriftlich erfolgen. Schriftform gemäß 126 BGB RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte
9 Konsequenzen Ein Verstoß gegen die Schriftformerfordernisse hat weitreichende Folgen: Bei einer Unterstützungskasse geht die Betriebskostenabzug nach 4d EStG verloren. Bei einer Pensionszusage entfällt die Möglichkeit der Rückstellungsbildung nach 6a EStG. Bei einer Verpfändung führt die fehlerhafte Anzeige dazu, dass ein Pfandrecht nicht wirksam zustande kommt. Es entsteht keine privatrechtliche Insolvenzsicherung. RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte
10 Gesetzesentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts, BT Drucksache 55/15 RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte
11 Gesetzesentwurf der Bundesregierung Ist-Zustand: Besteht kein gesetzlicher Formzwang (Schriftform/notarielle Beurkundung) kann ein Vertrag auch formfrei abgeschlossen werden. Soll dennoch Schriftform gelten (gewillkürte Schriftform) so muss diese zwischen den Parteien vereinbart werden. Die Vertragsparteien können bestimmen, was im Rahmen des Vertrages unter der Schriftform zu verstehen ist. Regeln die Vertragsparteien nicht, was unter Schriftform zu verstehen ist, greift 127 BGB. Ausreichend und anders als bei 126 BGB genügt die Übermittlung per Fax oder . RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte
12 Gesetzesentwurf der Bundesregierung Im VVG bestehen folgende Regelungen die ein gewillkürtes Schriftformerfordernis erlauben: 32 VVG:...Für Anzeigen nach diesem Abschnitt, zu denen der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, kann jedoch die Schrift- oder die Textform vereinbart werden. 98 VVG..Jedoch kann für die Kündigung des Erwerbers nach 96 Abs. 2 und die Anzeige der Veräußerung die Schriftform oder die Textform bestimmt werden. 171 VVG:..Für das Verlangen des Versicherungsnehmers auf Umwandlung nach 165 und für seine Kündigung nach 168 kann die Schrift- oder die Textform vereinbart werden. 208 VVG:..Für die Kündigung des Versicherungsnehmers nach 205 kann die Schrift oder die Textform vereinbart werden.. RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte
13 Gesetzesentwurf der Bundesregierung Das gewillkürte Schriftformerfordenis wurde und wird auch zu Lasten von Verbrauchern genutzt (z.b. erschwerte Kündigungen). BT-Drucksache 55/15, Seite 10 Verbraucher meinen dann, dass die vereinbarte Schriftform nur durch eine eigenhändig unterzeichnete Erklärung erfüllt werden kann, die per Post an den Erklärungsempfänger zu senden ist. Im Interesse der Verbraucher sollen diese missverständlichen Schriftformklauseln künftig ausgeschlossen werden. Für Erklärungen oder Anzeigen des Verbrauchers gegenüber dem Verwender oder einem Dritten soll nur noch die Textform wirksam vereinbart werden können. RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte
14 Gesetzesentwurf der Bundesregierung Lösung: Künftig soll in AGBs für Erklärungen und Anzeigen, die gegenüber dem Verwender oder einem Dritten abzugeben sind, keine strengere Form als Textform vereinbart werden können. In 309 Nr.13 BGB soll das Wort Schriftform durch das Wort Textform ersetzt werden. Damit genügt auch eine eine oder ein Telefax. Für den Erklärungsempfänger reicht es aus, dass er erkennen kann, wer eine Erklärung abgegeben hat und welchen Inhalt die Erklärung hat. RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte
15 Welche Möglichkeiten bietet die digitale Welt? RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte
16 Welche Möglichkeiten bietet die digitale Welt? Elektronisch ist schon viel möglich... Elektronisch übermittelte Rechnungen ( 14 UStG) Anmeldungen zum Handelsregister ( 8 HGB) Schriftsätze von Rechtsanwälten über das EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte
17 Welche Möglichkeiten bietet die digitale Welt? Wie könnte ein Antragsprozess in der bav aussehen, der die Vorteile einer Unterschrift auf dem Tablet nutzt? Antrag steht mit Zusatzdokumenten als beschreibbares und signierfähiges PDF zur Verfügung Berater ergänzt zusammen mit dem Kunden die Dokumente am Tablet. Anschließend werden die Antragsformulare elektronisch signiert. Zum Schluss erhält der Kunde eine Bestätigungs RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte
18 Welche Möglichkeiten bietet die digitale Welt? Wie könnte ein Antragsprozess aussehen, der die Vorteile einer Unterschrift auf dem Tablet nutzt? Digitaler Prozess Prüfpunkte SEE / Datenschutzerklärungen wirksam erteilt Wirksames Zustandekommen des Versicherungsvertrages Wirksame Zusageerteilung ( 4d / 6a EStG) RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte
19 Welche Möglichkeiten bietet die digitale Welt? Prüfpunkt: Wirksame Erteilung der Schweigepflichtentbindungserklärung (SEE) RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte
20 Welche Möglichkeiten bietet die digitale Welt? Gesetzliche Grundlage: 4a Abs.1 Satz 3 BDSG: Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht. Er ist auf den vorgesehenen Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sowie, soweit nach den Umständen des Einzelfalles erforderlich oder auf Verlangen, auf die Folgen der Verweigerung der Einwilligung hinzuweisen. Die Einwilligung bedarf der Schriftform, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist. RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte
21 Welche Möglichkeiten bietet die digitale Welt? Was bedeutet Schriftform? Zunächst einmal gilt 126 Abs. 1 BGB. Die Einhaltung der Schriftform verlangt eine eigenhändige Namensunterschrift (OLG Frankfurt , 4 U 269/11) Obwohl auf dem Tablet eigenhändig unterschrieben wird, liegt kein Fall des 126 BGB vor, da diese Vorschrift von einer Urkunde spricht. Ein elektronisches Dokument ist aber keine Urkunde, da die Schriftzeichen nicht dauerhaft festgehalten werden. Die Unterschrift auf dem Tablet erfüllt nicht die Anforderungen von 126 Abs.1 BGB. RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte
22 Welche Möglichkeiten bietet die digitale Welt? Auch möglich: 126a BGB. Die Schriftform kann nach 126a BGB durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügt und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versieht. Eine solche liegt nur dann vor, wenn diese auf einem zum Zeitpunkt ihrer Erzeugung gültigen qualifizierten Zertifikat beruht und mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit erzeugt wird, 2 SigG. Die Unterschrift auf dem Tablet ist aber nur eine fortgeschrittene, keine qualifizierte Signatur.. RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte
23 Welche Möglichkeiten bietet die digitale Welt? Das Fehlen der gesetzlich vorgeschriebenen Form der Einwilligung führt nach 125 und 134 BGB zur Nichtigkeit. Die Einwilligung existiert also nicht. Mögliche Folgen: Fehlende SEE infiziert den Versicherungsvertrag und macht diesen unwirksam. Versicherungsvertrag wird rückwirkend aufgehoben. Das bedeutet, dass sämtliche bezahlte Beiträge zurückzugewähren sind, ohne Abzug von Provisionen, Abschlussgebühren oder sonstigen Kosten. Der Rückzahlungsbetrag ist zu verzinsen. Maßgeblich sind diejenigen Nettozinsen, die das VU im Bereich der Kapitalanlagen im maßgeblichen Zeitraum erzielen konnte (OLG Stuttgart , 7 U 54/14, Randziffern 6 und 7). Die Courtage kann vom Vermittler zurückgefordert werden. RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte
24 Welche Möglichkeiten bietet die digitale Welt? Anspruch Wirklichkeit VU Datenschutz RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte
25 Welche Möglichkeiten bietet die digitale Welt? Fazit: Die Einholung einer Unterschrift mittels Tablet erfüllt nicht die Anforderungen nach 126 BGB noch die von 126a BGB. Sie liegt irgendwo dazwischen. Wegen der Risiken einer fehlerhaften SEE sollte traditionell gearbeitet werden. RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte
26 Hinweise Die Ihnen überlassenen Unterlagen basieren auf Beurteilungen und rechtlichen Einschätzungen der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH zum Zeitpunkt der Erstellung der Unterlagen. Die Unterlagen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzen keine individuelle Beratung. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht übernommen werden. Durch die Überlassung der Unterlagen wird eine Haftung gegenüber dem Empfänger, Teilnehmer oder Dritten nicht begründet. Copyright by Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Jedes Veräußern, Verleihen oder sonstiges Verbreiten, auch auszugsweise, bedarf der Zustimmung der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH. RA Frank Wörner 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte
27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Website-Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen Eine Renaissance?
Website-Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen Eine Renaissance? Shopware Community Day 2012-01.06.2012 Ahaus Rechtsanwalt Thomas Feil Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Arbeitsrecht Datenschutzbeauftragter
MehrBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron
MehrDie digitale Signatur. Einführung in die rechtlichen Grundlagen der elektronischen Signatur
Die digitale Signatur Einführung in die rechtlichen Grundlagen der elektronischen Signatur Papierwelt: Die eigenhändige Unterschrift Grundsatz : Formfreiheit bei Willenserklärung Schriftform: Ist durch
MehrENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
MehrDie optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler
Die optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler Unter Berücksichtigung der Nachfolge- und Haftungsregelungen Hamburg, Schwintowski Geschäftsführender Direktor des EWeRK 1 Registrierung Ca. 47.000 Versicherungsmakler
MehrDer ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag
Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses
MehrVertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"
Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrRA Peter Baumhaus Signaturgesetz Kündigung per E-Mail?
RA Peter Baumhaus Signaturgesetz Kündigung per E-Mail? UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 1 Worum geht es? Möglichkeit formwirksamer = rechtsverbindlicher Erklärungen mittels elektronischen Medien (insbesondere
MehrInstitut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht Rechtsgeschäfte
Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht Rechtsgeschäfte Begründung von Verbindlichkeiten im geschäftlichen Verkehr Was sind Rechtsgeschäfte? = Handlungen, durch welche Personen ihren
MehrRechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern
Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
MehrMUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG
Muster für einen Aufhebungsvertrag Seite: 1 von 5 MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG für Arbeitsverhältnisse Vorwort: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Vorlage lediglich der Orientierung dient. Die beispielhaften
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrWholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern
Ausgabedatum 005.2015 Ersetzt Version 2-0 Gültig ab 005.2015 Gültig ab 005.2015 1/5 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Rechnungsstellung... 3 3 Rechnungen... 3 4 Zahlungen... 4 5 Widerspruch gegen
MehrAlbrecht Kleinschmidt: Neue Rechtsprechung. Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr 04.11.2009 in Essen. Neue Rechtsprechung
Neue Rechtsprechung Verschwiegenheitserklärung Ein Arbeitgeber verlangt formularmäßig von allen Arbeitnehmern die Unterschrift unter eine Verschwiegenheitserklärung. Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht?
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG
ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG zwischen Hildegard Geiger, Akademie für Ganzheitliche Kosmetik, Landesschule des Bundesverbandes Kosmetik Auwiesenweg 12a, 80939 München, und Name, Vorname: Geburtsdatum:
MehrGemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und
Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-
MehrNettopolicen - Honorarberatung - quo vadis?
Humboldt-Universität zu : Juristische Fakultät 11. Februar 2009 Was ist das? Makler erhält vom Kunden für jeden vermittelten Vertrag eine Vermittlungsgebühr. Makler erhält vom Versicherer für die Vermittlung
MehrDarlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift
Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und Name Anschrift 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung von Photovoltaikanlagen in
MehrDer Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.
Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines
MehrErstellen einer digitalen Signatur für Adobe-Formulare
Erstellen einer digitalen Signatur für Adobe-Formulare (Hubert Straub 24.07.13) Die beiden Probleme beim Versenden digitaler Dokumente sind einmal die Prüfung der Authentizität des Absenders (was meist
MehrDirektversicherung für Schweizer Grenzgänger
Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Welcher Personenkreis ist betroffen? Arbeitnehmer - mit Wohnsitz und unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland. - und einem Arbeitsplatz bei einem Unternehmen
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrRechtsbehelfsbelehrungsmuster
Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr smuster Anlage 1: smuster 1a Fakultatives Widerspruchsverfahren bei einem Betroffenen des Verwaltungsakts Zugang für die Übermittlung elektronischer
MehrLösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-
Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen
MehrCovermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -
Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand
MehrDas neue Widerrufsrecht
Das neue Widerrufsrecht Gestaltungshinweise für die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur
MehrNeue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -
Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - München, 31. Mai 2012 Anmerkungen zur Präsentation: Diese Präsentation soll vor allem Shopbetreibern
MehrWiderrufsbelehrungen im Online-Business DGRI-Fachausschuss Vertragsrecht
Widerrufsbelehrungen im Online-Business DGRI-Fachausschuss Vertragsrecht 4. April 2008 Frankfurt am Main Rechtsanwalt Dr. Thomas Stögmüller, LL.M. (Berkeley) Rechtsgrundlagen Widerrufsrecht: 312d Abs.
MehrImmobilienforum 2014 Der Makler und das neue Verbraucherrecht. Rudolf Koch IVD Vizepräsident IHK Dortmund, 04. Juni 2014
Immobilienforum 2014 Der Makler und das neue Verbraucherrecht Rudolf Koch IVD Vizepräsident IHK Dortmund, 04. Juni 2014 Der Makler und das neue Verbraucherrecht Agenda Die EU Verbraucherrechterichtlinie
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015
Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht
MehrHinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009
TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines
MehrBetriebliche Altersversorgung (bav)
Präsentation für Arbeitgeber Platz für Logo Vermittler Betriebliche Altersversorgung (bav) Ein Muss für Arbeitgeber? Ein Plus für Arbeitgeber! Ich informiere und unterstütze Sie als Arbeitgeber in allen
MehrMuster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln
Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende
MehrWas sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM
Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrSeite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort
Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde
MehrFachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis
Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem
MehrDie richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
Mehr23. 12. 2015 E-Mail-Marketing und Kunden-Newsletter per E-Mail Was ist zu beachten?
23. 12. 2015 E-Mail-Marketing und Kunden-Newsletter per E-Mail Was ist zu beachten? Werden an Kunden per E-Mail Newsletter verschickt, müssen zahlreiche rechtliche Anforderungen beachtet werden. Kommt
MehrSatzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v.
Satzung der Industriemeistervereinigung Würzburg e.v. 1 : NAME UND SITZ 1. Die Vereinigung führt den Namen: Industriemeistervereinigung ( IMV ) Würzburg e. V. 2. Die Vereinigung ist im Vereinsregister
MehrBestandskauf und Datenschutz?
Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.
MehrKurzleitfaden für Schüler
Wie melde ich mich in Schüler Online an? Geben Sie folgenden Link ein: www.schueleranmeldung.de Sie erhalten folgende Anmeldemaske: Mustermann Frank 31.05.1994 Nimmt Ihre Schule nicht an Schüler Online
MehrKann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?
Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,
MehrP A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain
Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,
MehrAusgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG
Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG Dr. Peter Reusch Düsseldorf 26.10.2012 Überblick 1. Textform 2. Zeitpunkt der Widerrufsbelehrung 3. Musterbelehrung nach 8 Abs. 5 VVG 4. Abweichungen
MehrRechtssichere b2b-shops
Rechtssichere b2b-shops Die wichtigsten rechtlichen Aspekte bei B2B Shopauftritten IntelliShop AG Webinar Download der Präsentation unter Alle registrierten Teilnehmer bekommen am Ende der Expertenwoche
MehrVerbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung
Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung 7. Auflage Von Wolfgang Schrankenmüller, Stuttgart Kassel, im Juni 2014 1 Inhalt Teil 1 Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens 3 1. Außergerichtliche
MehrVertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen
Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen Firma XXXXXX Adresse 1 Adresse 2 (Versicherungsnehmer) KG- und Bayerische Beamtenkrankenkasse AG Maximilianstraße
MehrBetriebliche Altersversorgung im Spannungsfeld zwischen Arbeitsrecht und Versicherungsrecht
Betriebliche Altersversorgung im Spannungsfeld zwischen Arbeitsrecht und Versicherungsrecht Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M. Seite 1 BetrAV eine Schnittstellenmaterie Die Betriebliche Altersvorsorge ist
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrErgebnisabführungsvertrag
Ergebnisabführungsvertrag zwischen Funkwerk AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 111457, und - im folgenden Organträger genannt - Funkwerk Security Communications GmbH, eingetragen
Mehrl Auftrag mit Einzugsermächtigung
Rechtliche Überprüfung der Widerrufsbelehrung in Immobiliendarlehensverträgen l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Auftrag vollständig aus und senden Sie ihn mit dem erteilten SEPALastschriftmandat
MehrVorgestellt von Hans-Dieter Stubben
Neue Lösungen in der GGf-Versorgung Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Geschäftsführer der Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH Verbesserungen in der bav In 2007 ist eine wichtige Entscheidung für die betriebliche
Mehr2.04. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb
2.04 Stand am 1. Januar 2001 Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb Verzicht nur in bestimmten Fällen 1 Grundsätzlich sind von jeder Lohnzahlung
MehrMietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb
Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung
MehrHinweisblatt zur elektronischen Signatur des WP-Prüfungsvermerks. im Antragsjahr 2015
Hinweisblatt zur elektronischen Signatur des im Antragsjahr 2015 2 Bitte lesen Sie dieses Hinweisblatt aufmerksam und bis zum Ende durch! 1. Grundsätzliches Während in den Vorjahren die Stellung eines
MehrDatenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH
Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS
MehrEnde von Vertragsbeziehungen
Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch
MehrAbnahme und Abschlagszahlungen gemäß 15 HOAI 2013 und ihre Rechtsfolgen
Abnahme und Abschlagszahlungen gemäß 15 HOAI 2013 und ihre Rechtsfolgen Informationsforum für Ingenieure und Architekten am 18.03.2015 in Aachen Rechtsanwalt Olaf Silling Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
MehrRechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding
Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding 1. Die Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts Eine Körperschaft des öffentlichen
MehrG e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz
Seite 1 von 5 G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR Die Gesellschafter Michael Wichterich, wohnhaft Wupperstr. 5, 53175 Bonn Hansjörg Tamoj, wohnhaft
MehrÄNDERUNGSVERTRAG. zum BEHERRSCHUNGS UND GEWINNÄBFÜHRUNGSVERTRÄG
ÄNDERUNGSVERTRAG zum BEHERRSCHUNGS UND GEWINNÄBFÜHRUNGSVERTRÄG zwischen der Infineon Technologies Finance GmbH, Neubiberg - IFTF" - und der Infineon Technologies AG, Neubiberg - Infineon" - ( Änderungsvertrag")
MehrFlaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf
Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf 1. Allgemeine Informationen 1.1. Allgemein Objekt-ID: Adresse: 21 DE-16775 Löwenberger Land Grüneberg Deutschland 1.2. Preise Kaufpreis: Courtage
MehrAbschluss und Kündigung eines Vertrages über das Online-Portal der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh
Abschluss und Kündigung eines Vertrages über das Online-Portal der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh 1 Welche Verträge können über dieses Portal abgeschlossen werden? Lieferantenrahmenvertrag Strom Zuordnungsvereinbarung
MehrErbrecht Vorlesung 5. Erbrecht
Erbrecht Vorlesung 5 Gewillkürte Erbfolge 21. Mai 2015 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Der Widerruf der Verfügung Fall: E hatte 2000 ein notarielles Testament errichtet, in dem er die Kirche zum Erben eingesetzt
MehrWiderrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen:
Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: rechtliche Grundlagen: Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom
MehrSATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz
Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss
MehrSatzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf
Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf 1 Name und Sitz Der Sportverein Eintracht Hiddestorf von 1924 e.v., im folgenden kurz Verein genannt, ist der Zusammenschluss von Sportlern. Der Verein hat
MehrErbrecht Vorlesung 8. Erbrecht
Erbrecht Vorlesung 8 Haftung für Nachlassverbindlichkeiten 4. Juli 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Haftungsumfang 1967 Abs. 1 BGB bestimmt ausdrücklich, dass mit dem Erbfall nicht nur das positive
MehrInhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7
Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen
MehrMarkenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke
Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom
MehrHinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages
Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall
Mehr1 Name und Sitz. 2 Zweck
1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist
MehrNetzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen
Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend
MehrGesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails
Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails sind Sie vorbereitet? Vortragsveranstaltung TOP AKTUELL Meins und Vogel GmbH, Plochingen Dipl.-Inf. Klaus Meins Dipl.-Inf. Oliver Vogel Meins & Vogel GmbH,
Mehrnach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ)
Vertrag zur Verteilung von Kursdaten nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Version 6.0 Gültig ab 28.09.2015 zwischen Boerse Stuttgart GmbH Börsenstraße 4 70174 Stuttgart nachfolgend als Boerse Stuttgart
MehrCheckliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung
Checkliste 2006 Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung Nach 4 Abs. 3 BDSG Bitte lesen Sie vorab die Ausführungen zu dem Thema Datenschutz/Datenerhebung. So kommen Sie durch
Mehr30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe
30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des
MehrMaklerauftrag für Vermieter
1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.
MehrDigital signierte Rechnungen mit ProSaldo.net
Digital signierte Rechnungen mit ProSaldo.net Digitale Signatur der PDF-Rechnungen Hier finden Sie eine Anleitung, wie beim erstmaligen Öffnen von digital signierten PDF- Rechnungen, die mit ProSaldo.net
MehrWir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)
MehrVerbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung
Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung ab 01.08.12 Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr
MehrDer Schutz von Patientendaten
Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert
MehrPflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung
Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Wir machen aus Zahlen Werte Wie der Gesetzgeber die Rechnung definiert Eine Rechnung ist jedes Dokument (bzw. eine Mehrzahl von Dokumenten), mit dem über eine
MehrAußerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV)
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV) Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung einer Mitarbeiterin
MehrRechtsanwälte - Notare Legal Consultants. LEITFADEN Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter- Geschäftsführern einer GmbH
Rechtsanwälte - Notare Legal Consultants LEITFADEN Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter- Geschäftsführern einer GmbH 2 SCHLÜTER GRAF & PARTNER Kanzlei Dortmund/Deutschland Partnerschaftsgesellschaft
MehrInhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht
Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung
MehrWerkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -
Seite: 1/4 zwischen - der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeuge Für die Durchführung von
MehrBERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG
Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein
MehrBeurkG 16, 13 Abs. 1 S. 1 Umfang der Übersetzung einer Niederschrift für einen Sprachunkundigen. I. Sachverhalt. II. Fragen
DNotI Deutsches Notarinstitut GUTACHTEN Dokumentnummer: 11469 letzte Aktualisierung: 21.11.2006 BeurkG 16, 13 Abs. 1 S. 1 Umfang der Übersetzung einer Niederschrift für einen Sprachunkundigen I. Sachverhalt
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
Mehr