Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom im Sitzungssaal des Rathauses Bindlach (19.00 Uhr bis 21.

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1 Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom im Sitzungssaal des Rathauses Bindlach (19.00 Uhr bis Uhr) 19 Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom Bekanntgaben 3. Sanierung von Gemeindestraßen; Auftragsvergabe 4. Ausbau der Kreisstraße BT 46 im Ortsteil Bindlacher Berg; a) Vorstellung der Planentwürfe mit Kostenschätzungen b) Festlegung der Ausbauvariante Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 Südlich der Goldkronacher Straße ; a) Abwägung der Stellungnahme b) Satzungsbeschluss 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und Erlass einer Ortsabrundungssatzung, Gemarkung Dressendorf; Stellungnahme der Gemeinde 7. Sanierung der evangelischen St. Walburga Kirche in Benk; Gemeindliches Einverständnis zur Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz 8. Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges für die FF Ramsenthal 9. Kommandantenwahl der FF Deps; Bestätigung des Kommandanten und seines Stellvertreters 10. Genehmigung von Notarurkunden 11. Ersatzbeschaffung für den Bauhof; Erwerb eines Unimogs 12. Verschiedenes Anwesend waren: 1 Bgm. Gerald Kolb Gemeinderäte: Gerd Elias, Wolfgang Fischer, Werner Fuchs, Christine Geißler, Gerhard Grieshammer, Werner Hereth, Klaus-Dieter Jaunich, Berthold Just, Helmut Küfner, Alfred Lautner, Holger Maisel, Jürgen Masel, Helmut Popp, Neithard Prell, Stefanie Raps, Hans Schirmer, Rosemarie Schmidt, Edeltraut Schweingel, Sonja Sollecito, Helmut Steininger und Ortssprecherin Karin Hübner-Masel Der Gemeinderat ist beschlussfähig, da alle Mitglieder entsprechend der Geschäftsordnung geladen wurden und die Mehrheit anwesend und stimmberechtigt ist. Zur Tagesordnung gab es keine Einwendungen, somit gilt sie als genehmigt. Aktuelle Bürgerviertelstunde

2 20 Keine Wortmeldungen 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom Die Niederschrift war den Gemeinderäten mit der Sitzungsladung zugestellt worden. Es gab keine Einwände, somit gilt sie als genehmigt. 2. Bekanntgaben a) Mautausweichverkehr auf der Bundesstraße 2 Mit Schreiben vom bestätigte der Landrat noch einmal, dass sich die Lärmbelastung für die Ortsdurchfahrt Bindlach vom Jahr 2005 auf 2010 nur äußerst unmerklich verändert hat. Im Zuge der Neugestaltung der Ortsdurchfahrt ist zu berücksichtigen, dass durch Bindlach 4 Bedarfsumleitungsstrecken für den Autobahnverkehr führen. Eine Vergrämung des Verkehrs kann daher nicht erfolgen, eine gestalterische Planung muss diesen Umstand berücksichtigen und ist mit dem Staatlichen Bauamt abzusprechen. b) Schülerbeförderung Das Omnibusunternehmen Depser teilt mit Schreiben vom mit, dass aufgrund der stark gestiegenen Betriebs- und Personalkosten eine Preiserhöhung von 3 % ab dem erforderlich ist. Das Gremium nahm die Erhöhung zustimmend zur Kenntnis. c) 50-Jahr-Feier der Sportgruppe Modellflug Der Gemeinderat ist zur 50-jahr-Feier der Sportgruppe Modellflug auf dem Modellflugplatz Bindlacher Berg am 20. und eingeladen. Gästekarten für Gemeinderat sind bei Interesse über Frau Hahn, Sekretariat (Tel ), zu bestellen. 3. Sanierung von Gemeindestraßen; Auftragsvergabe Die Maßnahme Jahres-LV Straßenbau wurde beschränkt ausgeschrieben. Die Bewerbungsunterlagen erhielten 7 Firme. Zum Eröffnungstermin reichten 6 Bieter ihre Angebote ein. Die Firma Stratebau, Kasendorf, legte mit ,41 das günstigste Angebot vor. Beschluss: Die Firma Stratebau, Kasendorf, wird mit der Sanierung der Gemeindestraßen im Jahr 2013 beauftragt. Grundlage des Auftrages ist das Kostenangebot mit einer Bruttoendsumme von ,41. Das Ingenieurbüro für Tiefbautechnik wird mit der fachlichen Betreuung der Bauausführung beauftragt. 4. Ausbau der Kreisstraße BT 46 im Ortsteil Bindlacher Berg; a) Vorstellung der Planentwürfe mit Kostenschätzungen b) Festlegung der Ausbauvariante a) Vorstellung der Planentwürfe mit Kostenschätzungen Mit der Vereinbarung aus dem Jahr 2008 haben sich die Gemeinde Bindlach und der Landkreis Bayreuth vertraglich darauf geeinigt, nach Aufstufung der früheren Gemeindeverbindungsstraße die Kreisstraße BT 46 wegegerecht auszubauen.

3 21 Der Landkreis steht der Wahl einer Ausbauvariante, welche den Belangen der Gemeinde weitestgehend entgegenkommt, grundsätzlich offen gegenüber, sofern dies unter Einhaltung der Regelwerke und in Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken als Aufsichtsbehörde möglich ist. Aufgrund des verbindlich einzuhaltenden Abgabetermins eines Zuwendungsantrags bei der Regierung von Oberfranken zum d. J. und zur Vermeidung nochmaliger langwieriger Verzögerungen bei der Umsetzung der Gesamtmaßnahme hält es das Landratsamt für dringend erforderlich, die endgültige Ausbauvariante bis spätestens Ende März im Gemeinderat festzulegen. Die bestehende Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Landkreis ist dann der neuen Situation anzupassen. Der anwesende Ingenieur Wolf stellte in 2 Varianten einmal die Trassenführung durch das Wohngebiet Bindlacher Berg und zum anderen eine kleine Umgehung vor. Die Trasse durch das Wohngebiet ist m lang, davon verlaufen m auf der vorhandenen Betonfahr-- bahn. Die Kosten für diese Variante schätzt der Ingenieur auf Diese Trassenführung hätte folgende Vorteile: Sie verläuft auf der bestehenden Goldkronacher Straße auf bewährten Untergrundverhältnissen, kürzere Streckenführung, geringerer Grunderwerb und Versiegelung. Nachteile: Kostenintensive Umbauten der vorhandenen Betonplatten, Lärm- und Verkehrsbelastung im Wohngebiet und dadurch verminderte Lebensqualität, keine Geschwindigkeitsbeschränkung im Wohngebiet möglich und geringe Gestaltungsmöglichkeiten durch die Gemeinde. Die 2. Variante mit kleiner Umgehungsstraße ist m lang, davon verlaufen 495 m auf der vorhandenen Betonfahrbahn. Die Kosten für diese Variante schätzt der Ingenieur auf , zzgl. des Rückbaus der Goldkronacher Straße mit rd ergäben sich Gesamtkosten von Die Vorteile dieser Variante sind die verminderte Lärm- und Verkehrsbelastung im Wohngebiet durch das Abrücken von der bestehenden Trasse. Dadurch entsteht eine höhere Lebensqualität im Wohngebiet, Wohnen und Gewerbe wird getrennt. Durch die Rückwidmung der Goldkronacher Straße zur Ortsstraße wird die Gemeinde wieder Straßenbaulastträger. Dadurch ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung möglich. Nachteile sind die ausschweifende Streckenführung, ein höherer Grunderwerb und Versiegelungsgrad in der Natur. b) Festlegung der Ausbauvariante Der Bürgermeister sieht die kleine Umgehung als die bessere, weil zukunftsträchtigere Ausbauvariante. Der Durchgangs- und Schwerlastverkehr wird aus dem Wohngebiet herausgehalten, dies bringt eine verminderte Lärm- und Verkehrsbelastung der Bewohner am Bindlacher Berg. Nach dem die Ausbaukosten vom planenden Ingenieurbüro nahezu gleich auf rd. 4,4 Mio. geschätzt werden, sollte beim Ausbau der Kreisstraße BT 46 am Bindlacher Berg die Variante mit der kleinen Umgehung gewählt werden. Die Gemeinderäte stimmten dem Bürgermeister zu und verwiesen nochmals bei ca. gleichen Kosten der beiden Varianten auf die erhebli-chen Vorteile der kleinen Umgehung. Beschluss: In der Vereinbarung aus dem Jahr 2008 hat sich die Gemeinde Bindlach mit dem Landkreis Bayreuth vertraglich geeinigt, die Kreisstraße BT 46 im Bereich Bindlacher Berg verkehrsgerecht auszubauen. Die regelgerechte Sanierung der Kreisstraße und der Neubau einer kleinen Umgehung wird in mehreren Abschnitten ausgeführt. Die Gemeinde hat sich für den Bau einer Umgehungsstraße südlich des Wohngebietes Goldkronacher Straße entschieden, weil sich dadurch die Lärm- und Verkehrbelastung für die Anwohner erheblich vermindert. Nach den Planungsvorentwürfen des Ingenieur-büros liegen die geschätzten Kosten sowohl für den Ausbau der bestehenden Goldkronacher Straße durch das Wohngebiet wie für die Variante einer kleinen Umgehung bei ca. 4,4 Mio.. Die Planunterlagen werden an den Landkreis Bayreuth als Träger der Straßenbaulast weitergeleitet. Dieser beantragt bei der Regierung von Oberfranken Zuwendungen nach Art. 2 BayGVFG und Art. 13 c FAG für diese Baumaßnahme.

4 5. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 Südlich der Goldkronacher Straße ; a) Abwägung der Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss 22 a) Abwägung der Stellungnahmen Der Änderungsentwurf war nach frühzeitiger Bürger- und Behördenbeteiligung nochmals in der Zeit vom bis öffentlich ausgelegen. Es wurden sowohl von Bürgern wie auch von den Trägern öffentlicher Belange keinerlei Hinweise und Bedenken vorgebracht. b) Satzungsbeschluss Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 Südlich der Goldkronacher Straße mit Begründung in der Fassung vom gemäß 10 Baugesetzbuch als Satzung. Der Bebauungsplan wird ortsüblich bekannt gegeben und ab sofort im Rathaus Bindlach während der allgemeinen Dienststunden zu jedermann Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und Erlass einer Ortsabrundungssatzung, Gemarkung Dressendorf; Stellungnahme der Gemeinde Beschluss: Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes und den Erlass einer Ortsabrundungssatzung bei den Grundstücken FlNrn. 206, 206/1, 208 und 209, Gemarkung Dressendorf, werden Belange der Gemeinde Bindlach nicht berührt. Aus diesem Grund hat die Gemeinde keine Einwände gegen die Änderung der Bauleitplanung der Stadt Goldkronach 7. Sanierung der evangelischen St. Walburga Kirche in Benk; Gemeindliches Einverständnis zur Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz Beschluss: Die Gemeinde hat gegen die Sanierungsmaßnahmen am Kirchturm und am Dachtragwerk des Kirchenschiffes der Evang. Kirche in Benk keine Einwände. Es besteht Einverständnis, die beantragte Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz zu erteilen. 8. Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges für die FF Ramsenthal Die Freiwillige Feuerwehr Ramsenthal beantragt einen Ersatz für ihr 20 Jahre altes Mehrzweckfahrzeug. Sie hat bereits Angebote für ein neues Mehrzweckfahrzeug bzw. einen Mannschaftstransportwagen eingeholt. Der Transportwagen ist zwar billiger, kann jedoch nur eingeschränkt eingesetzt werden.

5 Nach den vorliegenden Angeboten kostet ein Mehrzweckfahrzeug ca und ein Mannschaftstransportwagen etwa Nach Abzug der staatlichen Zuwendungen und des Eigenanteils der Feuerwehr Ramsenthal in Höhe von müsste die Gemeinde noch (MZF) bzw (MTW) aufbringen. Gemeinderat Jaunich wies darauf hin, dass ein Mehrzweckfahrzeug wesentlicher sinnvoller wäre, weil es auch als Einsatzleiterfahrzeug genutzt werden kann. Die übrigen Gemeinderäte vertraten ebenfalls die Auffassung, dass rd teuerere Mehrzweckfahrzeug anzuschaffen, weil es wesentlich besser genutzt werden kann. Gemeinderat Hereth bat, für die Feuerwehr Crottendorf im Jahr 2014 ein Fahrzeug einzuplanen. 23 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, als Ersatz für das 20 Jahre alte Mehrzweckfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Ramsenthal ein neues Mehrzweckfahrzeug anzuschaffen. Die Verwaltung stellt den erforderlichen Zuwendungsantrag. Anschließend sind durch eine Ausschreibung Vergleichsangebote einzuholen. 9. Kommandantenwahl der FF Deps; Bestätigung des Kommandanten und seines Stellvertreters Bei der Aktivenversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Deps mit Kommandantenwahl am wurde Herr Dominik Cooper neu zum Kommandanten und Herr Andreas Moschall neu zu seinem Stellvertreter gewählt. Diese Wahl ist gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes durch den Gemeinderat zu bestätigen. Die Bestätigung durch Kreisbrandrat Hermann Schreck ist am erfolgt. Die schriftliche Bestätigung durch die Gemeinde erfolgt im Anschluss an die Bestätigung durch den Gemeinderat, hierin wird darauf hingewiesen, dass Herr Cooper und Herr Moschall die Lehrgänge Gruppenführer und Leiter einer Feuerwehr innerhalb eines Jahres nachzuholen haben. Beschluss: Der Gemeinderat bestätigt die Neuwahl des Herrn Dominik Cooper, Bindlacher Straße 2, zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Deps und die Neuwahl des Herrn Andreas Moschall, Katzeneichen 7, zum Kommandanten- Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Deps. 10. Genehmigung von Notarurkunden Beschlüsse: a) Der nach der Gemeindeordnung beschlussfähige Gemeinderat genehmigt die vor dem Notar Dr. Gottwald, Bayreuth, beurkundete Dienstbarkeitsbestellung (URNr. 543/2013 G) zur Sicherung der gemeindlichen Abwasseranlage auf dem Grundstück FlNr. 542/7, Gemarkung Euben, vollinhaltlich und unwiderruflich. b) Der nach der Gemeindeordnung beschlussfähige Gemeinderat geneh-migt die vor dem Notar Dr. Gottwald, Bayreuth, beurkundete Dienstbar-keitsbestellung (URNr. 560/2013 G) zur Sicherung der gemeindlichen Abwasseranlage auf dem Grundstück FlNr. 399, Gemarkung Euben, vollinhaltlich und unwiderruflich.

6 24 c) Der nach der Gemeindeordnung beschlussfähige Gemeinderat geneh-migt die vor dem Notar Zuber, Bayreuth, beurkundete Dienstbar-keitsbestellung (URNr. 557/2013 Z) zur Sicherung der gemeindlichen Abwasseranlage auf dem Grundstück FlNr. 410, Gemarkung Euben, vollinhaltlich und unwiderruflich. d) Der nach der Gemeindeordnung beschlussfähige Gemeinderat genehmigt die vor dem Notar Zuber, Bayreuth, beurkundete Dienstbarkeitsbestellung (URNr. 559/2013 Z) zur Sicherung der gemeindlichen Abwasseranlage auf dem Grundstück FlNr. 542/4, Gemarkung Euben, vollinhaltlich und unwiderruflich. e) Der nach der Gemeindeordnung beschlussfähige Gemeinderat geneh-migt die vor dem Notar Zuber, Bayreuth, beurkundete Dienstbar-keitsbestellung (URNr. 584/2013 Z) zur Sicherung der gemeindlichen Abwasseranlage auf dem Grundstück FlNr. 542/17, Gemarkung Euben, vollinhaltlich und unwiderruflich. 11. Ersatzbeschaffung für den Bauhof; Erwerb eines Unimogs Der Unimog des Bauhofes Bindlach ist jetzt 22 Jahre alt und reparaturbedürftig. Aus diesem Grund schlägt der Bürgermeister vor, einen neuen Unimog als Ersatzbeschaffung zu kaufen. Aktuell liegt ein Angebot über vor. Ab erhöht sich dieses Angebot aufgrund einer Preiserhöhung um Das Altfahrzeug würde die Herstellerfirma für in Zahlung nehmen. Der Bürgermeister schlug vor, das Fahrzeug noch im März zu bestellen, um die Preiserhöhung zu sparen. Gemeinderat Schirmer wies darauf hin, dass man auch ein Angebot zur Anschaffung eines Traktors einholen sollte, weil dieses Fahrzeug wahrscheinlich günstiger ist. In der Diskussion wurde darauf hingewiesen, dass ein Unimog vielseitiger einsetzbar ist, eine Ladefläche besitzt und der Transport mehrerer Personen möglich ist. Beschluss: Die Gemeinde erwirbt als Ersatzbeschaffung für den Bauhof einen Unimog. Grundlage des Kaufs ist das Kostenangebot vom mit einer Angebotssumme von Die Kosten werden im Haushaltsplan 2013 veranschlagt. Der alte Unimog wird an den Meistbietenden verkauft. 12. Verschiedenes Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 20 Nein: 1 Gemeinderat Hereth bittet, das unter TOP 2 a bekannt gegebene Schreiben des Landrates zum Mautausweichverkehr allen Fraktionen zu kopieren. M a i s e l Protokollführer K o l b 1. Bürgermeister

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