Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom im Sitzungssaal des Rathauses Bindlach (18.30 Uhr bis 20.

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1 Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom im Sitzungssaal des Rathauses Bindlach (18.30 Uhr bis Uhr) 124 Anwesend waren: 1. Bürgermeister Gerald Kolb (Versammlungsleiter) Gemeinderäte: Werner Bauernfeind, Wolfgang Fischer, Nicole Friedel, Werner Fuchs, Werner Hereth, Andreas Heußinger, Klaus-Dieter Jaunich, Berthold Just, Stefanie Kolanus, Markus Kratzer, Gerda Küfner, Helmut Küfner, Klaus Langer, Alfred Lautner, Udo Lindlein, Holger Maisel, Jürgen Masel, Neithard Prell, Rosemarie Schmidt, Helmut Steininger sowie Ortssprecher Bernd Hofmann Aktuelle Bürgerviertelstunde: Keine Wortmeldungen Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom Bekanntgaben 3. Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes Bindlach; a) Einleitung des Verfahrens zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes b) Billigung des Entwurfs und Freigabe zur öffentlichen Auslegung 4. Antrag auf Änderung des Vorhaben und Erschließungsplanes Nr. 6 SO Tankstelle/Autohaus a) Einleitung des Änderungsverfahrens b) Billigung des Entwurfs und Freigabe zur öffentlichen Auslegung 5. Teilnahme am Sonderförderprogramm Kanalkataster; Erstellung eines qualifizierten Kanalkatasters 6. Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) des Freistaates Bayern a) Bewerbungsverfahren für die energetische Sanierung der Schule Bindlach b) Bewerbungsverfahren für die Beseitigung baulicher Barrieren im Rathaus; Einbau einer Aufzugsanlage 7. Kläranlage Bindlach; Beauftragung der Vorplanung für die Weitergehende Schlammbehandlung 8. Ausschreibung einer Bautechnikerstelle in der Gemeinde Bindlach 9. Zwölfte Änderung des Flächennutzungsplanes Benk, Ortsbereich Katzeneichen; b) Feststellungsbeschluss 10. Bebauungsplan Nr. 54, Katzeneichen Nord b) Satzungsbeschluss 11. Buswartehäuschen Theta Auftragsvergaben 12. Bebauung einer Grundstücksteilfläche östlich der Ortsstraße Depser Rain

2 Bericht über die örtliche Jahresrechnung 2014; a) Feststellung der Jahresrechnung b) Entlastung der Jahresrechnung 14. Genehmigung von Notarurkunden 15. Löschung einer Rückauflassungsvormerkung 16. Verschiedenes Der Gemeinderat ist beschlussfähig, da alle Mitglieder entsprechend der Geschäftsordnung geladen wurden und die Mehrheit anwesend und stimmberechtigt ist. Zur Tagesordnung gibt es keine Einwendungen, somit gilt sie als genehmigt. 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom Die Niederschrift war den Gemeinderäten mit der Einladung zugegangen. Es gab keine Einwände, somit gilt sie als genehmigt. 2. Bekanntgaben a) Ehrung für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung Der Bürgermeister überreichte Gemeinderat Jürgen Masel namens des Freistaates Bayern eine Urkunde für sein langjähriges, verdienstvolles Wirken in der kommunalen Selbstverwaltung. b) Schlüsselzuweisung 2016 Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung erhält die Gemeinde Bindlach für das Jahr 2016 eine Schlüsselzuweisung in Höhe von c) Ersatzfahrzeug für die Wasserversorgungsanlage Bindlach Am um 12 Uhr wird das neue Fahrzeug für die Wasserversorgungsanlage Bindlach offiziell übergeben. Dazu sind die Mitglieder des Gemeinderates eingeladen. d) Rücktritt des ehrenamtlichen 3. Bürgermeisters Der 3. Bürgermeister Jürgen Masel erklärt mit Schreiben vom seinen Rücktritt von der ehrenamtlichen Tätigkeit als 3. Bürgermeister zum Die Rücktrittsgründe liegen im persönlichen, gesundheitlichen und dienstlichen Bereich. 3. Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes Bindlach; a) Einleitung des Verfahrens zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes b) Billigung des Entwurfs und Freigabe zur öffentlichen Auslegung Der Eigentümer des Grundstückes FlNr. 593/6, Gemarkung Bindlach, beantragt, diese Fläche als Sondergebiet Einzelhandel auszuweisen. Das Grundstück ist der südliche Teil des bisher im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ausgewiesenen Sondergebietes Tankstelle. Der Bürgermeister wies darauf hin, dass der Gemeinderat am südlichen Ortseingang explizit ein SO Tankstelle ausgewiesen hat, weil man keine andere Nutzung zulassen wollte.

3 126 Die geplante Zufahrt von der Leuschnitzstraße über das vorhandene Tankstellengrundstück ist keine verkehrssichere Zu- und Abfahrt zu einem Einzelhandelsgeschäft. Der Bürgermeister schlug vor, ein Bauleitverfahren für alle unbebauten Flächen südlich und nördlich der Leuschnitzstraße einzuleiten, damit diese Grundstücke verkehrssichere Erschließungsanlagen erhalten. Nach den Ausführungen des Bürgermeisters bat der Zuhörer Dr. Dietel, als Beauftragter des Antragstellers, um Rederecht. Gemeinderat Hereth wies darauf hin, dass Dr. Dietel bereits in öffentlicher Sitzung am den Antrag sehr ausführlich erläuterte und deshalb heute den Antrag nicht nochmals mündlich erklären muss. Gemeinderat Hereth schlug daher vor, über die Erteilung des Rederechtes abstimmen zu lassen. Daraufhin beschloss das Gremium mit 11 gegen 10 Stimmen, Dr. Dietel heute kein Rederecht mehr zu erteilen. Die Gemeinderäte Fuchs, Just und Prell entgegneten, dass die Ausweisung einer geplanten Einzelhandelsfläche auf dem Grundstück FlNr. 593/6 nicht mit der Planung für angrenzende unbebaute Grundstücke in Verbindung gebracht werden dürfe. Auf diesem Grundstück gab es bereits bisher ein Baurecht für eine Tankstelle mit Waschanlage. Nachdem die Tankstelle ohne Waschanlage errichtet wurde, könne die südlich angrenzende Grundstücksfläche auch mit einem Einzelhandelsobjekt bebaut werden. Gemeinderat Hereth wies darauf hin, dass man einer Änderung des Flächennutzungsplanes nur zustimmen könne, wenn auch eine geordnete Erschließung vorhanden ist. Nachdem dies hier nicht der Fall ist, könne er der beantragten Nutzung nicht zustimmen. Beschlüsse: a) Das Verfahren zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes Bindlach im Bereich der Sondergebiete südlich der Leuschnitzstraße wird eingeleitet. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 13 Nein: 8 b) Der vorliegende Vorentwurf zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes Bindlach in der Fassung vom wird einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt und zur frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung freigegeben. Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 13 Nein: 8 4. Antrag auf Änderung des Vorhaben und Erschließungsplanes Nr. 6 SO Tankstelle/Autohaus a) Einleitung des Änderungsverfahrens b) Billigung des Entwurfs und Freigabe zur öffentlichen Auslegung Der Eigentümer des Grundstückes FlNr. 593/6, Gemarkung Bindlach, beantragt die Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 6 SO Tankstelle/Autohaus. Die Tankstelle wurde auf der nördlichen Teilfläche SO Tankstelle FlNr. 593/5 errichtet. Die südliche Teilfläche FlNr. 593/6 wird für die Tankstelle nicht mehr benötigt und könnte deshalb mit einem Drogeriemarkt bebaut werden. Gegenüber des rechtskräftigen Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 6 ist die südliche Baugrenze um rd. 6 m erweitert, die Wandhöhe soll von maximal 6 m auf 7 m erhöht werden und die 1,50 m hohe Sichtschutzhecke nördlich und östlich des Tankstellengebäudes ist im Planentwurf nicht mehr dargestellt. Der Bürgermeister wies darauf hin, dass die Erschließung von der Leuschnitzstraße über das Tankstellengrundstück und das westlich angrenzende Grundstück des Autohauses keine geordnete verkehrssichere Erschließung darstellt. Auch die Linksabbiegespur von der Kreisverkehrsanlage kommend werde durch den zusätzlichen Verkehr überlastet. Durch den geplanten Fußweg im Zufahrtsbereich der Tankstelle und des Autohauses entsteht für die Verkehrsteilnehmer eine erhebliche Gefahrenquelle.

4 Die Gemeinderäte Fuchs, Just und Prell sehen die geplanten Zufahrten und Zuwegungen über die Vorderliegergrundstücke als eine geordnete Erschließung an. Eine zur Tankstelle gehörende Waschanlage hätte auch eine Zufahrtsmöglichkeit benötigt. Gemeinderat Prell wies darauf hin, dass sich der Grundstückseigentümer im Rahmen einer Erschließungsvereinbarung verpflichten sollte, die Kosten einer künftigen Erschließungsanlage südlich des geplanten Einzelhandelsgrundstücks mit zu tragen. Verwaltungsleiter Maisel wies darauf hin, dass die Gemeinde eine rechtskräftige Erschließungsbeitragssatzung hat und danach die Kosten der Erschließungsanlage abgerechnet werden. Eine anderslautende Erschließungsvereinbarung widerspricht dem gemeindlichen Satzungsrecht. Beschlüsse: a) Das Verfahren zur Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 6 Tankstelle/Autohaus wird eingeleitet. Parallel dazu läuft das Verfahren zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes Bindlach. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Ein noch erforderlicher Durchführungsvertrag wird vor Satzungsbeschluss abgeschlossen. Der Eigentümer des Grundstückes FlNr. 593/6 verpflichtet sich, die Kosten einer künftigen Erschließungsanlage südlich des geplanten Einzelhandelsgrundstückes mit zu tragen. 127 Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 13 Nein: 8 b) Der Vorentwurf zur Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 6 Tankstelle/Autohaus in der Fassung vom wird einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt und zur frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung freigegeben. Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 13 Nein: 8 5. Teilnahme am Sonderförderprogramm Kanalkataster; Erstellung eines qualifizierten Kanalkatasters Das Umweltministerium fördert Kanalnetzbetreiber in Bayern bei einer erstmaligen Erstellung eines qualifizierten Kanalkatasters. Ein Kataster stellt eine wesentliche Grundlage für die systematische Erfassung von Kanälen und Bauwerken dar. Zudem unterstützt es den Werterhalt der Abwasseranlagen durch die Möglichkeit effizienter Sanierungsplanungen, Beschluss: Die Gemeinde Bindlach erstellt ein qualifiziertes Kanalkataster gemäß Sonderförderprogramm nach RZWas Die Gemeinde hat ein rund 114 km langes Kanalnetz. Die geschätzten Erstellungskosten belaufen sich auf Dafür wird voraussichtlich ein Zuschuss in Höhe von gewährt. 6. Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) des Freistaates Bayern a) Bewerbungsverfahren für die energetische Sanierung der Schule Bindlach b) Bewerbungsverfahren für die Beseitigung baulicher Barrieren im Rathaus; Einbau einer Aufzugsanlage Beschlüsse: a) Die Gemeinde Bindlach plant das Schulgebäude, Bayreuther Straße 4, energetisch zu sanieren. Vorgesehen sind die Dämmung der obersten Geschossdecken, die Erneuerung der Fenster und Fassaden des Verwaltungs- und Mittelbaus sowie der Einbau einer neuen Heizungsanlage. Die geschätzten Sanierungskosten belaufen sich auf brutto Die Gemeinde bewirbt sich mit dieser Maßnahme zur Aufnahme in das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) des Freistaates Bayern.

5 128 b) Die Gemeinde Bindlach plant den Abbau baulicher Barrieren im Rathaus. Dazu ist der Einbau einer Aufzugsanlage notwendig. Der Einbau einer Aufzugsanlage zur Erschließung aller Ebenen kostet voraussichtlich rd Die Gemeinde bewirbt sich mit dieser Maßnahme zur Aufnahme in das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) des Freistaates Bayern. Anm.: Der 1. Bürgermeister wird das Ingenieurbüro beauftragen, alternativ auch eine Aufzugsanlage mit nur 3 Ausstiegsebenen zu planen. 7. Kläranlage Bindlach; Beauftragung der Vorplanung für die Weitergehende Schlammbehandlung Der Gemeinderat hat am beschlossen, alternative Möglichkeiten zur Entsorgung des Klärschlamms aus der Kläranlage Bindlach zu suchen. Das Ingenieurbüro Miller hat in Absprache mit dem gemeindlichen Klärwärter angeboten, 3 Varianten technisch, ökologisch sowie im Rahmen einer Kostenvergleichsrechnung auf Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Variante 1: Maschinelle Schlammentwässerung über Dienstleistungsbetriebe (mobile Entwässerung) sowie die zugehörige Schlammwasserbewirtschaftung Variante 2: Maschinelle Schlammentwässerung über eine eigene, stationäre Schlammentwässerungsmaschine mit Speicherung des entwässerten Klärschlamms in einer Containeranlage Variante 3: Maschinelle Schlammentwässerung über eine eigene stationäre Schlammentwässerungsmaschine sowie Speicherung und Trocknung des Klärschlamms über eine solare Klärschlammtrocknung. Mit der Vorplanung erfolgt auch eine Betriebskostenermittlung für alle genannten Varianten. Die beschriebenen Ingenieurleistungen werden zu einem vorläufigen Honorar in Höhe von ,55 angeboten. In der Diskussion wurde vorgeschlagen, erst Kläranlagen von Nachbargemeinden zu besichtigen, um die Möglichkeiten der Klärschlammentsorgung auszuloten. Vielleicht könnte das Ingenieurbüro auch ohne Vorplanung dem Gemeinderat die Möglichkeiten der Klärschlammentsorgung vorstellen. Der Bürgermeister wies darauf hin, dass die vom Ingenieurbüro vorgeschlagenen Vorplanungen die Basis sind, um zu wissen, welche Alternative speziell für die Kläranlage Bindlach die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Beschluss: Das Ingenieurbüro Miller, Nürnberg, wird mit der Vorplanung der weitergehenden Schlammbehandlung aus der Kläranlage Bindlach beauftragt. Grundlage des Auftrages ist das Honorarangebot vom mit einer Bruttosumme von ,55. Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 17 Nein: 4 8. Ausschreibung einer Bautechnikerstelle in der Gemeinde Bindlach Beschluss: Die Gemeinde Bindlach stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen staatlich geprüften Bautechniker (Tiefbau) ein. Den vollständigen Ausschreibungstext hat die Personalverwaltung in Absprache mit dem Gemeinderat festgelegt. Der Ausschreibungstext wird im gemeindlichen Amtsblatt, der gemeindlichen Homepage, im Nordbayerischen Kurier, der Frankenpost und der Kulmbacher Rundschau bekanntgemacht.

6 9. Zwölfte Änderung des Flächennutzungsplanes Benk, Ortsbereich Katzeneichen; b) Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat hat am die eingegangenen Stellungnahmen nach frühzeitiger Bürger- und Behördenbeteiligung abgewogen. Danach lagen die Unterlagen nochmals in der Zeit vom bis öffentlich aus. Der Gemeinderat behandelte die vorgebrachten Bedenken, Hinweise und Anregungen wie folgt: Beschluss: Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange bezogen sich inhaltlich auf den Bebauungsplan Nr. 54 Katzeneichen-Nord. Die Anregungen und Hinweise werden im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt. 129 b) Feststellungsbeschluss Beschluss: Der vom Architekturbüro Just gefertigte Entwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes Benk, Ortsbereich Katzeneichen, in der Fassung vom wird einschließlich Begründung und Umweltbericht gem. 2 und 5 Baugesetzbuch festgestellt. Beim Landratsamt Bayreuth ist das Genehmigungsverfahren gem. 6 Baugesetzbuch einzuleiten. 10. Bebauungsplan Nr. 54, Katzeneichen Nord b) Satzungsbeschluss Der Gemeinderat hat am nach frühzeitiger Bürger- und Behördenbeteiligung die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen. Danach lag der Plan nochmals in der Zeit vom bis öffentlich aus. Der Gemeinderat behandelte die vorgebrachten Bedenken, Hinweise und Anregungen wie folgt: 1. Schreiben des Landratsamtes Bayreuth vom Beschluss: Zur Präzisierung der Abstandsflächen wird festgelegt, dass die Geltung der Abstandsflächenregelung nach Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO angeordnet wird. Die Festsetzung zur Kniestockhöhe wird nicht verändert. Die auf FlNr bezeichnete Ablagerung liegt im Bereich des ehemaligen Steinbruchs. Dieser lag deutlich westlich der entstehenden Baurechte. Dies wurde auch in die Begründung aufgenommen.

7 Schreiben des Landratsamtes Bayreuth zum Naturschutz vom Beschluss: Im Umweltbericht Ziffer 6 wird festgelegt, dass für die lt. Ausgleichsflächenberechnung erforderlichen 500 m² Ökoausgleichsfläche mit der Gemeinde Bindlach in Zusammenarbeit mit dem Landesbund für Vogelschutz und dem örtlichen Beauftragten eine ökologische Verbesserungsmaßnahme auf den der Gemeinde Bindlach gehörenden Biotopflächen nördlich der Ortschaft Deps FlNr und FlNrn und 1101 realisiert werden soll. Dazu ist mit der Gemeinde Bindlach in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Bayreuth eine entsprechende Ökoausgleichszahlung zu vereinbaren. Der Ausgleichsbetrag liegt bei 3 /m². Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 17 Nein: 3 Gemeinderat Prell stimmte gegen die Höhe der Ausgleichszahlung, weil sie ihm zu gering erscheint. 3. Schreiben des Kreisbrandrates vom Beschluss: Zu den Hinweisen des Kreisbrandrates wird festgestellt, dass es keine Sackgasse oder einen Wendehammer gibt. Ebenso ist keine verkehrsberuhigte Zone vorgesehen. Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 20 Nein: 1 4. Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Hof vom Beschluss: Durch 2 neue Wohnhäuser wird angenommen, dass insgesamt 8 neue Personen dazukommen. EW Deps + Katzeneichen sind 178 EW. Damit führen + 8 EW rechnerisch zu einer Erhöhung des Wasseraufkommens um 4,5 %, wobei in dieser Berechnung nicht der gleichzeitige Altersverlust berücksichtigt wird, der mittelfristig die Erhöhung der Einwohnerzahl ausgleicht, sodass sich keine echte Erhöhung der Einwohnerzahl ergibt. Somit bleiben die Abwasserzuflüsse für die Kläranlage Goldkronach innerhalb des zulässigen Maximums von 1,1 l/s. Einwendungen von Bürgern zu diesem Bauleitverfahren lagen nicht vor. b)satzungsbeschluss Satzungsbeschluss: Der Gemeinderat beschließt den vom Architekturbüro Just gefertigten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 54 Katzeneichen-Nord in der Fassung vom einschließlich Begründung und Umweltbericht gem. 10 Baugesetzbuch als Satzung. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind in die Satzung eingearbeitet. Der Beschluss wird ortsüblich bekanntgemacht.

8 Buswartehäuschen Theta Auftragsvergaben Beschlüsse: a) Für das Gewerk Baumeisterarbeiten lagen 3 Angebote vor. Die Firma RP Bau, Bindlach, hat mit einer Bruttosumme von 7.962,94 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Deshalb wird die Firma RP Bau mit den Baumeisterarbeiten für das Buswartehaus Theta beauftragt. b) Für das Gewerk Wartehäuschen lagen 2 Angebote vor. Die Firma Kögel, Bindlach, hat mit einer Bruttosumme von ,84 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Deshalb wird die Firma Kögel mit der Errichtung des Buswartehäuschens Theta beauftragt. 12. Bebauung einer Grundstücksteilfläche östlich der Ortsstraße Depser Rain Der Eigentümer des Grundstückes FlNr. 963/10, Gemarkung Benk, bittet um Mitteilung, ob eine Teilfläche von bis m² als Bauland ausgewiesen werden könnte. Beschluss: Von dem Grundstück FlNr. 963/10, Gemarkung Benk, könnte eine Teilfläche als Bauland ausgewiesen werden. Das Grundstück liegt östlich der Ortsstraße Depser Rain. Darin verlaufen öffentliche Wasserversorgungs- und Entwässerungsleitungen. In diesem Bereich kann das Grundstück nicht bebaut werden. Dieser Bereich könnte auch bebaut werden, wenn auf Kosten des Grundstückseigentümers die Leitungen in die angrenzende öffentliche Straße verlegt werden. Vor Ausweisung eines Baugebietes östlich des Depser Rains sind nähere Einzelheiten zwischen Grundstückseigentümer und Gemeinde noch zu klären. 13. Bericht über die örtliche Jahresrechnung 2014; a) Feststellung der Jahresrechnung b) Entlastung der Jahresrechnung Die Jahresrechnung war vom Rechnungsprüfungsausschuss am 16. und ohne wesentliche Beanstandungen örtlich geprüft worden. Die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses lag allen Gemeinderäten vor. Die veranschlagte Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt hat sich von rd. 1,84 Mio. auf 2,69 Mio. erhöht. Beim Abschluss des Haushaltes ergab sich ein Sollüberschuss von rund rd. 1,7 Mio., der zum Ausgleich des Haushalts 2015 benötigt wurde. Eine Kreditaufnahme war nicht eingeplant. Die Verschuldung ist von 6,33 Mio. auf 5,74 Mio. gesunken. Somit errechnet sich eine Pro-Kopf-Verschuldung zum von 790. Sämtliche Einnahmen und Ausgaben waren begründet und belegt. Die Kassenlage war stets geordnet. a) Feststellung der Jahresrechnung Beschluss: Nach Kenntnisnahme des Ergebnisses der örtlichen Rechnungsprüfung stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung 2014 gem. Art. 102 Abs. 3 GO fest. Sie schließt wie folgt ab:

9 132 Verwaltungshaushalt: ,20 in Einnahmen und Ausgaben Vermögenshaushalt: ,33 in Einnahmen und Ausgaben Gesamtsumme: ,53 in Einnahmen und Ausgaben b) Entlastung Beschluss: Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Prüfung und nach Feststellung der Jahresrechnung 2014 erteilt der Gemeinderat gemäß Art. 102 Absatz 3 GO die Entlastung. Anmerkung: Der 1. Bürgermeister war gem. Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. 14. Genehmigung von Notarurkunden Beschluss: Die Genehmigung der Notarurkunde UR-Nr Z/2015 wird heute noch nicht erteilt. Der Gemeinderat hat am beschlossen, dass die Abtretung von Gemeindegrund um die gemeindliche Kläranlage in Ramsenthal an die Stadt Bayreuth zur Errichtung eines Privatweges unter anderem an die Bedingung geknüpft ist, dass dieser auch für Radfahrer und Fußgänger benutzbar sein muss. Außerdem ist notariell zu regeln, dass sich die Stadt Bayreuth am Unterhalt des bestehenden asphaltierten gemeindlichen Weges von der Kreisstraße bis zur Kläranlage beteiligt. Erst wenn diese Forderungen erfüllt sind, wird der Gemeinderat die UR-Nr Z/2015 genehmigen. 15. Löschung einer Rückauflassungsvormerkung Beschlüsse: Der nach der Gemeindeordnung beschlussfähige Gemeinderat bewilligt die ersatzlose Löschung der Rückauflassungsvormerkung für die Gemeinde Bindlach in Abteilung 2 des Grundbuchblattes 3.727, Amtsgericht Bayreuth. Die Gemeinde bestätigt, dass die Rechte und Ansprüche zwischenzeitlich erloschen sind, weil das Gebäude bereits im Rohbau fertiggestellt ist. 16. Verschiedenes Gemeinderat Fuchs wies darauf hin, dass die Gemeinde Harsdorf auf ihrem Gebiet den Radweg Ramsenthal Harsdorf saniert. Es handelt sich um keine Asphaltarbeiten, sondern nur um eine Verbesserung der Schotteroberfläche, deshalb wird sich die Gemeinde Bindlach dieser Maßnahme nicht anschließen. M a i s e l Protokollführer K o l b 1. Bürgermeister

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