Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom im Sitzungssaal des Rathauses Bindlach (19.00 Uhr bis 21.

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1 Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom im Sitzungssaal des Rathauses Bindlach (19.00 Uhr bis Uhr) 110 Anwesend waren: 1. Bürgermeister Gerald Kolb (Versammlungsleiter) Gemeinderäte: Werner Bauernfeind, Wolfgang Fischer, Nicole Friedel, Werner Fuchs, Werner Hereth, Andreas Heußinger, Klaus-Dieter Jaunich, Berthold Just, Xenia Keil, Helmut Küfner, Klaus Langer, Alfred Lautner, Udo Lindlein, Holger Maisel, Neithard Prell, Rosemarie Schmidt, Helmut Steininger sowie Ortssprecher Bernd Hofmann Entschuldigt fehlten: Stefanie Kolanus, Markus Kratzer (beruflich verhindert) Jürgen Masel (Urlaub) Aktuelle Bürgerviertelstunde: Keine Wortmeldungen Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom Bekanntgaben Änderung des Flächennutzungsplanes Bindlach; Bereich Bachwiesenweg / nördlich Leuschnitzstraße a) Einleitung des Verfahrens b) Billigung des Vorentwurfs und Freigabe zur frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung 4. Hochwasserrückhaltebecken im Flürlein; Auftragsvergabe für die ingenieurtechnische Begleitung des Probestaus 5. Rathaus Informationssystem und Sitzungsdienst; Erwerb einer Software 6. Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung; Beratung 7. Genehmigung von Notarurkunden 8. Verschiedenes Der Gemeinderat ist beschlussfähig, da alle Mitglieder entsprechend der Geschäftsordnung geladen wurden und die Mehrheit anwesend und stimmberechtigt ist. Zur Tagesordnung gibt es keine Einwendungen. 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom Die Niederschrift war den Gemeinderäten mit der Einladung zugegangen. Nachdem TOP 5 ergänzt wurde, gab es gegen den Text keine weiteren Einwände. Somit gilt die Niederschrift als genehmigt.

2 Bekanntgaben a) Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetz Die Gemeinde hat im August 2015 mit der Telekom Deutschland den Ausbau eines Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetzes vereinbart. Der Ausbau wurde termingerecht fertiggestellt, so dass ab sofort 555 Haushalte in Bindlach mit bis zu 50 Megabit pro Sekunde (MBit/s) im Netz surfen können. b) Bürgermeistertreffen 2016 Die Bayreuther Bierbrauerei lädt Bürgermeister und Gemeinderäte zu einem gemütlichen Beisammensein am um 19 Uhr in den Aktienkeller ein. c) Verkehrsschau 2016 Den Gemeinderäten wurde das Protokoll der Verkehrsschau vom ausgehändigt. Werner Hereth will die Ablehnung zum Versetzen der Ortstafel im Reußengraben nicht hinnehmen. Er holt sich dazu noch die Meinung des Bayerischen Gemeindetages ein Änderung des Flächennutzungsplanes Bindlach; Bereich Bachwiesenweg / nördlich Leuschnitzstraße a) Einleitung des Verfahrens b) Billigung des Vorentwurfs und Freigabe zur frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung Auf dem Grundstück FlNr. 588, Gemarkung Bindlach, westlich des Bachwiesenweges, möchte die Gemeinde ein Feuerwehrhaus errichten. Auf den Grundstücken FlNrn. 581, 587/1 und 610/4 könnte sich mit der Änderung des Flächennutzungsplanes weiterer ortsnaher Einzelhandel ansiedeln. Die bisherigen Flächen für die Landwirtschaft sollen als Sondergebiet Feuerwehrhaus und Sondergebiet Einzelhandel ausgewiesen werden. An der südlichen Grenze des Schulgrundstückes ist ein 12 m breiter Grünstreifen geplant. Die von der Änderung betroffenen Grundstücke sind über die vorhandenen Straßen anfahrbar. Notwendige Ver- und Entsorgungsleitungen sind vorhanden. Ökologische Ausgleichsmaßnahmen werden innerhalb des Änderungsbereichs festgesetzt. Beschlüsse: a) Das Verfahren zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes Bindlach im Bereich östlich und westlich des Bachwiesenweges, nördlich der Leuschnitzstraße, wird eingeleitet. Abstimmungsergebnis: Anwesend: 18 Ja: 17 Nein: 0 Persönlich beteiligt: 1 Anm.: Berthold Just nahm an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. b) Der vorliegende Vorentwurf zur 26. Änderung des Flächennutzungsplans Bindlach in der Fassung vom wird einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt und zur frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung freigegeben. Abstimmungsergebnis: Anwesend: 18 Ja: 17 Nein: 0 Persönlich beteiligt: 1 Anm.: Berthold Just nahm an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

3 Hochwasserrückhaltebecken im Flürlein; Auftragsvergabe für die ingenieurtechnische Begleitung des Probestaus Im Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes Bayreuth vom ist festgelegt, dass vor Inbetriebnahme des Hochwasserrückhaltebeckens ein Probestau durchzuführen ist. Das Ingenieurbüro Winkler, Stuttgart, hat den Bau des Rückhaltebeckens geplant und nun ein Honorarangebot für die ingenieurtechnische Begleitung des Probestaus vorgelegt. Das Honorar für ingenieurtechnische Begleitung des Probestaus wird auf netto geschätzt. Die Durchführung der Abflussmessungen kosten voraussichtlich netto und die Erstellung der Betriebsvorschriften voraussichtlich Zuzüglich Nebenkosten in Höhe von 6 % und 19 % Mehrwertsteuer errechnet sich eine angebotene Honorarsumme von knapp Neben den aufgeführten Ingenieurhonoraren entstehen beim Probestau weitere Kosten von Dritten, die der Gemeinde gesondert in Rechnung gestellt werden. Für Planung der technischen Ausrüstung, Teilnahme einer Firma mit technischer Ausrüstung, Geotechniker und Vermessungen im Rahmen des Probestaus entstehen voraussichtlich nochmals Kosten in Höhe von Die Gemeinderäte nahmen an, dass diese Kosten im ursprünglichen Ingenieurvertrag enthalten und bereits abgegolten waren. Vor Beauftragung soll die Verwaltung beim Wasserwirtschaftsamt nähere Informationen zum notwendigen Probestau einholen. Außerdem ist zu eruieren, ob diese Maßnahme auch von einem anderen Ingenieurbüro durchgeführt werden könnte. Eine Auftragserteilung erfolgt erst in einer der nächsten Gemeinderatsitzungen. 5. Rathaus Informationssystem und Sitzungsdienst; Erwerb einer Software Die Einladungen der Gemeinderäte zu den Sitzungen erfolgt künftig nicht mehr per Post, sondern per . Dazu beschloss der Gemeinderat am , für alle Gemeinderatsmitglieder Tablets anzuschaffen. Neben der Hardware ist noch eine entsprechende Software zu installieren, um die Einladungen samt Anlagen allen Gemeinderäten zu übermitteln. 2. Bürgermeister Klaus Jaunich berichtete von der Vorstellung eines Ratsinformationssystems der Firma Komuna. Die Finanzverwaltung und das Einwohneramt der Gemeindeverwaltung haben die Software der Firma Komuna bereits seit Jahren im Einsatz. Anwendungsübergreifend sind standardisierte Schnittstellen und Austauschformate erforderlich, deshalb sollte auch das Ratsinformationssystem der Firma Komuna gekauft werden. Beschluss: Die Gemeinde erwirbt von der Komuna GmbH das Ratsinformationssystem. Grundlage des Auftrages ist das Angebot vom mit einer Bruttosumme von 8.240,75. Die künftigen Softwarepflegekosten betragen monatlich Mit der Komuna GmbH wird ein entsprechender Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung geschlossen. 6. Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung; Beratung Am wurden alle oberfränkischen Gemeinden vom Bayerischen Gemeindetag über die Neuerungen zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen informiert. Neu ist der wiederkehrende Beitrag nach Artikel 5 b KAG. Das Skript der Informationsveranstaltung zur KAG-Änderung wurde allen Gemeinderäten ausgehändigt. Verwaltungsleiter Maisel erläuterte nochmal den wesentlichen Unterschied zwischen der Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen und der Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen.

4 Bei der Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen sind für einzelne von einander abgrenzbare Gebietsteile der Gemeinde einheitliche öffentliche Einrichtungen zu bilden, für deren Erneuerung oder Verbesserung vorteilsbezogene Beiträge für Grundstücke erhoben werden. Dabei sind die örtlichen Gegebenheiten zu beachten und zu begründen. Die Bildung einer Einheit für Straßenausbaubeiträge ist zulässig, wenn mit den Verkehrsanlagen ein konkretindividuell zurechenbarer Vorteil für das beitragsbelastete Grundstück verbunden ist. Bei der Ermittlung des Beitragssatzes kann vom Durchschnitt der im Zeitraum von bis zu 5 Jahren zu erwartenden Aufwendungen ausgegangen werden. Grundlage für alle Straßenausbauprogramme ist die Erstellung einer Prioritätenliste je Einheit. Der Beitrag muss von allen Grundstückseigentümern innerhalb der Erschließungseinheit mit bezahlt werden, auch wenn die unmittelbar von ihrem Grundstück verlaufende Straße nicht ausgebaut wird. Berthold Just plädierte für den wiederkehrenden Beitrag, weil durch die Bildung von Erschließungseinheiten eine größere Solidargemeinschaft entsteht. Er wies auch darauf hin, dass eine entsprechende Satzung erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2017 beschlossen werden sollte. Werner Fuchs bemerkte, dass eine Satzung nicht gegen die Mehrheit der Gemeindebürger beschlossen werden sollte. Xenia Keil schlug vor, für das gesamte Gemeindegebiet eine Erschließungseinheit zu bilden, damit alle Bürger gleichmäßig belastet werden. Helmut Küfner gab zu bedenken, dass im Rahmen von Wasserleitungs- und Kanalbaumaßnahmen in Ortsstraßen keine Straßenausbaubeiträge fällig werden. Bürgermeister Kolb wies nochmals darauf hin, dass die Gemeinde eigentlich ihren Straßenausbau selbst finanzieren und auf eine Ausbaubeitragssatzung verzichten könnte Genehmigung von Notarurkunden Beschlüsse: a) Der nach der Gemeindeordnung beschlussfähige Gemeinderat genehmigt den vor dem Notar Zuber, Bayreuth, beurkundeten Kaufvertrag (Urkunden-Nr Z/2016) über den Erwerb einer Teilfläche von 696 qm aus dem Grundstück FlNr. 131, Gemarkung Benk, vollinhaltlich und unwiderruflich. b) Der nach der Gemeindeordnung beschlussfähige Gemeinderat genehmigt den vor dem Notar Zuber, Bayreuth, beurkundeten Kaufvertrag (Urkunden-Nr Z/2016) über den Erwerb des Grundstückes FlNrn. 588, Gemarkung Bindlach, vollinhaltlich und unwiderruflich. c) Der nach der Gemeindeordnung beschlussfähige Gemeinderat genehmigt den vor dem Notar Dr. Simon, Bayreuth, beurkundeten Erschließungsvertrag (Urkunden-Nr. 983 S/2016) über die Durchführung der Erschließung zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 7 Pferch, vollinhaltlich und unwiderruflich.

5 Verschiedenes a) Bolzplatz an der Bärenhalle Helmut Steininger kritisierte die unzureichende Pflege des Bolzplatzes durch die Gemeinde. Die Zufahrt zum Bolzplatz sollte regelmäßig durch Pfosten gesperrt werden, damit er nicht von Kraftfahrzeugen außerhalb größerer Veranstaltungen genutzt werden kann. Die Oberfläche des Platzes ist dringend sanierungsbedürftig. Der Hausmeister der Bärenhalle sollte sich auch um die Reinigung des Platzes kümmern. M a i s e l Protokollführer K o l b 1. Bürgermeister

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