Das politische System der Bundesrepublik Deutschland
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- Friedrich Küchler
- vor 7 Jahren
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1 Das politische System der Bundesrepublik Deutschland Im Mai 1949 wurde das Grundgesetz verabschiedet. Es war als Provisorium gedacht, um dem staatlichen Leben in der aus den drei westlichen Besatzungszonen entstandenen Bundesrepublik "für eine Übergangszeit" eine freiheitlich-demokratische Grundordnung zu geben, bis das nach dem Zweiten Weltkrieg zweigeteilte Deutschland wiedervereint sei. Nach dem Ende der DDR gilt das Grundgesetz seit dem 3. Oktober 1990 für das ganze Deutschland. Die Grundrechte An erster Stelle des Grundgesetzes stehen die Grundrechte wie die Menschenwürde, die Freiheit der Meinungsäußerung, also auch der Presse, die Glaubensfreiheit und die Unverletzlichkeit der Wohnung. Bürgerrechte wie Freizügigkeit, Freiheit der Berufswahl sowie Wahlrecht und Gleichheitsrechte - so zum Beispiel, dass niemand wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, wegen seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung bevorzugt oder benachteiligt werden darf - treten hinzu. Die Grundrechte befassen sich auch mit dem Schutz von sozialen Gemeinschaften wie Ehe, Familie, Kirche, Schule. Auch das Asylrecht für politisch verfolgte Ausländer wird im Grundgesetz geregelt. Die Grundrechte sind unmittelbar geltendes Recht; alle drei Staatsgewalten - Legislative, Exekutive und Jurisdiktion - sind an sie gebunden. Jeder Bürger hat das Recht, gegen Entscheidungen oder Handlungen des Staates vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen, sofern er sich durch sie in seinen Grundrechten verletzt fühlt. Die Gewaltenteilung "Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus", heißt es als demokratisches Prinzip im Grundgesetz. Diesem Zweck dienen unmittelbare Wahlen; mittelbar übt das Volk die Staatsgewalt durch besondere Organe der Gesetzgebung (das Parlament), der vollziehenden Gewalt (die Regierung) und der Rechtsprechung aus. Staatsoberhaupt der Bundesrepublik ist der Bundespräsident. Der Präsident ist der oberste Repräsentant der Bundesrepublik Deutschland, er schließt in ihrem Namen Verträge mit ausländischen Staaten, akkreditiert die Botschafter, prüft das verfassungsmäßige Zustandekommen von Gesetzen, ernennt und entlässt die Bundesrichter, Bundesbeamten und Offiziere. Er schlägt dem Bundestag (unter Berücksichtigung der Mehrheitsverhältnisse) den Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vor und ernennt und entlässt auf Vorschlag des Kanzlers die Minister. Mit grundlegenden Äußerungen über Themen der Zeit vermag er Maßstäbe für die politische und moralische Orientierung der Bürger zu setzen. Der Bundestag, der vom Volk für vier Jahre gewählt wird, hat als wichtigste Aufgaben die Gesetzgebung, die Wahl des Bundeskanzlers und die Kontrolle der Regierung. In seinen Ausschüssen wird die Vorbereitungsarbeit für neue Gesetze geleistet. Die Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Entsprechend ihrer Parteizugehörigkeit schließen sie sich zu Fraktionen oder Gruppen zusammen; die stärkste Fraktion stellt traditionsgemäß den Präsidenten des Bundestages. Der Bundesrat, die Vertretung der 16 Bundesländer, wirkt bei der Gesetzgebung, sofern die Länder betroffen sind, und bei der Verwaltung des Bundes mit. Die Bundesregierung, das "Kabinett", besteht aus dem Kanzler und den Ministern. Der Kanzler hat den Vorsitz; er wählt die Minister aus und legt ihre Geschäftsbereiche fest; er bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik. Im Rahmen dieser Richtlinien leiten die Bundesminister selbständig ihre Geschäftsbereiche.
2 Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Tätig wird es, wenn es von der Bundesregierung, den Landesregierungen oder mindestens einem Drittel der Parlamentsmitglieder oder von Gerichten angerufen wird. Darüber hinaus gibt es das Instrument der Verfassungsbeschwerde, mit der jedermann das BVfG anrufen kann, wenn er sich durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte verletzt fühlt. Schon im Namen "Bundesrepublik Deutschland" kommt ihre föderative Struktur zum Ausdruck. Die 16 Bundesländer haben je eine eigene Landesverfassung. Sie haben eigene Parlamente und Landesregierungen. Einzelne Gesetzgebungsbereiche sind dem Bund vorbehalten, dazu gehören zum Beispiel die auswärtigen Angelegenheiten, die Landesverteidigung, das Währungswesen, der Luftverkehr und ein Teil des Steuerrechts. Bei der sogenannten "konkurrierenden Gesetzgebung" haben die Länder freie Hand, sofern nicht der Bund den gleichen Gegenstand durch Gesetz regelt, so unter anderem beim Zivil- und Strafrecht, beim Straßenverkehr und den Umweltschutzgesetzen. Andere Bereiche bleiben allein den Ländern vorbehalten, zum Beispiel die Kulturpolitik, das Hochschulwesen, die Natur- und Landschaftspflege. Auch Städte, Gemeinden und Kreise sind demokratisch organisiert; sie haben das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Dabei geht es zum Beispiel um den öffentlichen Nahverkehr, die Versorgung mit Energie, den Bau von Schulen, Theatern und Museen.
3 Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. (Art. 20, Abs. 2 GG) Das Politische System der Bundesrepublik Deutschland 1. Das Grundgesetz (GG) Die Grundlage des politischen Systems ist das Grundgesetz. Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es enthält einen Katalog von Grundrechten als unmittelbar geltendes Recht. Einige Auszüge: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (Art. 1, Abs. 1) Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (Art. 2, Abs. 1) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. (Art. 3, Abs. 3,Gleichheit vor dem Gesetz) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Eine Zensur findet nicht statt. (Art. 5, Abs. 1, Meinungsfreiheit) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. (Art. 16, Abs. 2) Die Todesstrafe ist abgeschafft. (Art. 102) 2. Gewaltenteilung: Deutschland ist ein demokratischer Rechtsstaat. Damit einzelne Personen oder gesellschaftliche Gruppen nicht zu viel Macht bekommen können, ist die Staatsgewalt auf verschiedene Organe verteilt. Sie sind voneinander unabhängig und kontrollieren sich gegenseitig: --- gesetzgebende Gewalt (Wer macht Gesetze? >Legislative): Bundestag, Bundesrat. Die Bundesregierung oder die Parteien können Gesetze vorschlagen. --- vollziehende Gewalt (Wer führt die Gesetze aus? >Exekutive): Bundespräsident, Bundeskanzler und Bundesregierung (Minister) --- rechtsprechende Gewalt (Wer passt auf, dass die Gesetze eingehalten werden? >Jurisdiktion : Bundesverfassungsgericht und andere Gerichte 3. Föderalismus Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus 16 Bundesländern. Jedes Bundesland hat seine eigene Hauptstadt, sein eigenes Parlament, seine eigene Verfassung und Regierung. Die Macht der Landesregierungen ist aber eingeschränkt. Nur in einigen Bereichen sind sie unabhängig (z. B. Schul- und Hochschulrecht, Polizeirecht, Presse- und Rundfunkrecht), aber sie müssen sich an einen Rahmen halten, den der Bund vorgibt. Es gilt: Bundesrecht bricht Landesrecht. Über den Bundesrat haben die Bundesländer die Möglichkeit, an der Gesetzgebung des Bundes mitzuwirken.
4 4. Die wichtigsten politischen Organe: 4.1. Der Bundestag Die Bundesrepublik Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie. Der Bundestag ist die Volksvertretung (das Parlament) der Bundesrepublik Deutschland. Seine wichtigsten Aufgaben sind: -- Beschluss über die Bundesgesetze und den Bundeshaushalt - Ausübung der parlamentarischen Kontrolle über die Bundesregierung - Wahl des Bundeskanzlers Der Deutsche Bundestag der Wahl besteht aus folgenden Parteien: - CDU/CSU (Christlich Demokratische Union/Christlich Soziale Union) - SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschlands) FDP (Freie Demokratische Partei) Die Linke (PDS (Partei des Demokratischen Sozialismus) und WASG) Bündnis 90/Die Grünen Die Parteien CDU/CSU und FDP bilden seit 2009 eine Regierungskoalition. Sie haben zusammen die Mehrheit im Parlament. Die anderen Parteien bilden die Opposition. Jede Partei braucht mindestens 5% der Stimmen, um in den Bundestag zu kommen. Der Bundestag wird auf 4 Jahre gewählt. Die Abgeordneten sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Die Wahlen sind frei und geheim. Wählen dürfen alle volljährigen Personen (in der Bundesrepublik ist man mit 18 Jahren volljährig). Jeder Bürger hat zwei Stimmen: Mit der ersten Stimme wählt er einen Kandidaten, mit der zweiten Stimmen eine Partei. So kann man z. B. mit der ersten Stimme eine Person aus Partei X wählen und mit der zweiten Stimme die Partei Y. Die Teilnahme an der Wahl ist freiwillig Die Bundesregierung Die Bundesregierung, die aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern besteht, erledigt und lenkt die staatlichen und politischen Geschäfte. Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Er bestimmt auch die Minister. Innerhalb der Richtlinien des Kanzlers leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung Der Bundesrat Der Bundesrat (siehe Föderalismus) ist die Länderkammer der Bundesrepublik Deutschland. Der Bundesrat besteht aus 69 Mitgliedern, die die Landesregierungen vertreten. Je mehr Einwohner ein Bundesland hat, desto mehr Abgeordnete hat es im Bundesrat. Einige Gesetze, die im Bundestag verabschiedet werden, müssen eine Zustimmung durch den Bundesrat bekommen. So wirken die Länder bei der Gesetzgebung und der Verwaltung des Bundes mit. Die Stimmen für ein Land müssen einheitlich abgegeben werden. In bestimmten Fällen kann der Bundesrat ein großes Gewicht haben, weil die Mehrheitsverhältnisse sich von denen im Bundestag unterscheiden können. Die Parteien müssen also enger zusammenarbeiten und die Opposition kann aktiv an der Gesetzgebung mitwirken Der Bundespräsident Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Seine Macht ist nur symbolisch. Er hat vorwiegend repräsentative Aufgaben: - Ausfertigung und Verkündung der Gesetze - Vertragsschließung mit ausländischen Staaten
5 - Ernennung und Entlassung von Bundesministern, Bundesbeamten und Offizieren - Ausübung des Begnadigungsrechts - Verleihung von Orden und Ehrenzeichen Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt (die Bundesversammlung besteht aus Abgeordneten des Bundestages und Delegierten des Bundesrates und versammelt sich nur, um den Bundespräsidenten zu wählen). Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Es ist eine einmalige Wiederwahl zulässig. Der Amtsinhaber muss mindestens 40 Jahre alt sein. Durch seine Autorität soll er zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen ausgleichen. Er ist überparteilich Das Bundesverfassungsgericht Das Bundesverfassungsgericht ist ein selbständiger und unabhängiger Gerichtshof des Bundes mit Sitz in Karlsruhe. Hauptsächliche Kompetenzen: Entscheidung über Verfassungsstreitigkeiten im engeren Sinn, vor allem Bund-Länder- Streitigkeiten Entscheidung über- Verfassungsbeschwerden - Prüfung von neuen Gesetzen Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind unanfechtbar. Die Bundesverfassungsrichter werden von Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates für eine einmalige Amtszeit von zwölf Jahren gewählt Die politischen Parteien Die CDU (christlich-demokratische Union) gilt als konservative, christlich-geprägte Partei. Sie hat ca Mitglieder und ist nicht in Bayern vertreten. Die CSU ist die Schwesterpartei (ähnliche Grundrichtung) der CDU und nur in Bayern vertreten. Die SPD ist eine sozialdemokratische Partei mit ca Mitgliedern. Sie hat starken Rückhalt bei den Arbeitnehmern. Die FDP(freie demokratische Partei) gilt als eine Partei der Arbeitgeber und Selbständigen. Sie hat ca Mitglieder. Die Linke ist eine Verbindung zwischen der PDS (Nachfolgepartei der ehemaligen SED der DDR, ca Mitglieder) und der WASG (eine Wählergemeinschaft, die sich vorwiegend aus enttäuschten Sozialdemokraten gebildet hat.) Sie gilt als eine sozialistische Partei. Die GRÜNEN/Bündnis 90 gilt als die Partei der Umweltschützer mit ca Mitgliedern.
6 Vokabeln zu: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland die Staatsgewalt - la autoridad publica die Richtlinien - las directivas ausgehen von - partir de die Verantwortung - la responsabilidad das Grundgesetz - la ley fundamental der Geschäftsbereich- campo de actividades die Verfassung - la constitución selbständig - independiente das Recht - el derecho unmittelbar geltend- directamente vigente 4.3. die Würde - la dignidad das Mitglied - el miembro unantastbar - intocable vertreten - representar achten - respetar verabschieden - despedir die Verpflichtung - la obligación hier : aprobar die Entfaltung - el desarrollo die Zustimmung - la aprobación verfassungsmäßig - constitucional die Verwaltung - la administración das Sittengesetz - la ley de la moral einheitlich - uniforme verstoßen gegen - contravenir die Abstammung - la ascendencia 4.4 das Geschlecht - el sexo das Staatsoberhaupt - el jefe del Estado die Herkunft - la procedencia die Verkündung - la promulgación die Anschauung - die Meinung die Vertragsschließung el cierre benachteiligen - perjudicar contractual bevorzugen - preferir die Entlassung - el despido verbreiten - publicar das Begnadigungsrecht -el derecho de indulto ausliefern - entregar die Verleihung - el ortorgamiento der Verfolgte - el perseguido die Amtszeit - la duración del...cargo zulässig - permitido 2. der Amtsinhaber - el dueño del cargo der Rechtsstaat - el Estado de derecho ausgleichen - equilibrar die Macht - el poder überparteilich - imparcial unabhängig - independiente die Regierung - el gobierno 4.5 das Verfassungsgericht el tribunal der Gerichtshof - la corte constitucional der Sitz - hier : la sede 3. die Beschwerde - la queja eingeschränkt - limitado unanfechtbar - indiscutible der Rahmen - el margen brechen - quebrar 4.6. die Gesetzgebung - la legislación gelten als - pasar por mitwirken - colaborar ähnlich - parecido 4.1. der Rückhalt - el respaldo die Vertretung - la representación der Arbeitnehmer - el empleado die Ausübung - la ejecución der Arbeitgeber - el patrón der Beschluss - la decisión die Nachfolgepartei - el partido sucedor die Wahl - la elección ehemalig - antiguo die Partei - el partido die Stimme - el voto der Abgeordnete - el diputado der Auftrag - el encargo die Weisung - la instrucción das Gewissen - la conciencia unterworfen sein - estar sometido der Bürger - el ciudadano
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