ALLGEMEINE STAATSLEHRE
|
|
- Frieder Hofer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Prof. Dr. Nele Matz-Lück WS 2013/2014 ALLGEMEINE STAATSLEHRE VII. Gewaltenteilung und Rechtsstaat 1. Gewaltenteilung Ausgangsfrage: kann es überhaupt eine Teilung der Staatsgewalt geben, wenn wie in modernen Demokratien alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht? o besser: Funktionenteilung, d.h. Staatsgewalt zerfällt in verschiedene Funktionen, die ihrerseits von unterschiedlichen Organen ausgeübt werden Ausgangspunkt: Aristoteles o aber dort lediglich Aufgabenteilung; keine gegenseitige Kontrolle der einzelnen Gewalten, keine gegenseitige Unabhängigkeit der Gewalten dann erste Ideen von Gewaltenteilung (jedenfalls zwischen Legislative und Exekutive) bei John Locke o Gewaltenteilung zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Staates erstmals bei Montesquieu: o vollständige Erfassung der drei verschiedenen Gewalten o Gedanke, dass Gewaltenteilung der Freiheitssicherung dient o Vorstellung einer strengen Gewaltenteilung zwischen allen drei Gewalten, also zwischen Exekutive, Legislative und Judikative o Ziel: Vermeidung einer Machtkonzentration in einer Person o aufgenommen in Art. 16 der Französischen Erklärung der Bürgerund Menschenrechte
2 o Gerichte sind nach Montesquieu nur bouche de la loi, daher grundsätzlich keine Fortentwicklung des Rechts möglich heute funktional ergänzt durch o Föderalismus o Verfassungsgarantie für Opposition im Parlament o Grundrechte als materielle Schranken für Ausübung von Staatsgewalt beachte: macht nur dann Sinn, wenn o Gewalten eigenständig sind, d.h. nicht voneinander abhängen o ferner aber auch auf eigene Aufgaben beschränkt werden, d.h. Parlament darf i.d.r. keine Individualentscheidungen treffen (vgl. Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG), und Exekutive darf keine generellen Regelungen treffen Idee der Gewaltenteilung dann vor allem im System der USA aufgenommen (P) verlangt Gewaltenteilung eine völlige gegenseitige Abschottung? o Gewaltenteilung im Verfassungssystem der Vereinigten Staaten Wahl von Parlament und Präsident (Regierung) in getrennten Volkswahlen Amtsenthebung des Präsidenten nur in engen Grenzen bei Gesetzesverstößen (nicht aber aus politischen Gründen) möglich keine Parlamentsauflösung durch den Präsidenten Ernennung der Mitglieder des Supreme Court durch die beiden anderen Gewalten gemeinsam Berufung der Richter des Supreme Court auf Lebenszeit o Gewaltenverschränkung in parlamentarischen Demokratien am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland 2
3 Regierungschef wird vom Parlament gewählt jederzeitige Möglichkeit der Abwahl des Regierungschefs durch Parlament Parlamentsauflösung auf Initiative des Bundeskanzlers jedenfalls nach Maßgabe des Art. 68 GG möglich Wahl der Mitglieder des BVerfG durch Parlament (vgl. Art. 94 Abs. 1 Satz 2 GG) weitgehende politische Identität zwischen parlamentarischer Mehrheit und Regierung Verlagerung der Kontrolle der Exekutive vom gesamten Parlament auf die parlamentarische Opposition stärkere Rolle des Verfassungsgerichts als Ersatzgesetzgeber 2. Rechtsstaat Rechtsstaatlichkeit ist deutscher Begriff, dessen Übersetzung in fremde Sprachen, soweit inhaltliche Deckungsgleichheit intendiert ist, große Schwierigkeiten macht ( rule of law ; état de droit ) o Rechtsstaat als government of law and not of men (Art. 30 Massachusetts Constitution von 1780) zentrales Element aller Rechtsstaatsbegriffe: Recht muss berechenbar sein, d.h. o null poena sine lege o Verbot der Doppelbestrafung o Verbot der Rückwirkung von Gesetzen (in D problematisiert, als die Verjährungsfrist für Mord aufgehoben wurde; Rüge der rückwirkenden Anordnung von Sicherungsverwahrung durch den EGMR, weil die Sicherungsverwahrung auf Grund ihrer Durchführung im Strafvollzug als Strafe angesehen wurde) 3
4 o Bestimmtheitsgrundsatz Entwicklung des Verständnisses vom Rechtsstaat und Merkmale des bürgerlichen Rechtsstaats o Anfang 19. Jhdt.: Rechtsstaat als Staat der Vernunft (Robert von Mohl) o zweite Hälfte 19. Jhdt.: Rechtsstaat als Nachtwächterstaat (Staat hat sich nur mit dem Recht zu beschäftigen Begrenzung der Staatsgewalt zur Sicherung der Freiheit der Bürger); Wohlfahrt ( Glückseligkeit ) des Staatsbürgers soll hingegen von der freien Gesellschaft geregelt werden (Rechtsstaat als Gegenbegriff zum Polizeistaat ) o Entstehung des bürgerlichen Rechtsstaats als Gesetzgebungsstaat: Gesetze als abstrakte Regelungen (Verbot des Einzelfallgesetzes [Ausnahme: sog. Maßnahmegesetze] Willkür!) justizförmige Überwachung der öffentlichen Gewalt Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung: Verwaltung bedarf für jedwedes Tätigwerden einer gesetzlichen Ermächtigung Vorrang des Gesetzes: kein Handeln der Verwaltung gegen das Gesetz Vorbehalt des Gesetzes: Eingriffsregelungen müssen vom Gesetzgeber selbst getroffen werden auch darüber hinaus müssen besonders schwerwiegende Fragen vom Parlament geregelt werden (Wesentlichkeitsgedanke); Bsp.: Schulordnung; Auslandseinsätze der Bundeswehr Gesetzesvorbehalt: Grundrechte (soweit in Verfassung normiert) dürfen als zentrale Normen der Verfassung nur eingeschränkt werden, wenn die Verfassung ausdrücklich zu erkennen gibt, dass dem Gesetzgeber hierfür entsprechender Raum belassen ist o beachte: die Grundrechte selbst zählen entstehungsgeschichtlich nicht zwingend zum Konzept des bürgerlichen Rechtsstaats; denn 4
5 die Tatsache, dass sich das Volk selbst die Gesetze gab, ließ willkürliches Verhalten der Exekutive zunächst nicht mehr befürchten aber später Einsicht, dass Mehrheit ihre Macht gegenüber der Minderheit missbrauchen kann Veränderung des Begriffsverständnisses in Deutschland o Ergänzung des formellen Rechtsstaatsbegriffs durch materielle Gerechtigkeitserwägungen ( wertgebundener Rechtsstaat ) o Gefahr: Konturenlosigkeit und Überladung des Rechtsstaatsbegriffs wenn Rechtsstaatlichkeit nur dann besteht, wenn materielle Gerechtigkeit eingehalten wird, stellt sich die Frage, wonach Letztere sich richten soll (P) insbesondere: Abgrenzbarkeit zu den Grundrechten Unbestimmtheit des Naturrechts Unauflösbarkeit des Spannungsverhältnisses zwischen Gerechtigkeit und Rechtssicherheit (die zu gewährleisten primäres Anliegen des klassischen [bürgerlichen] Rechtsstaatsbegriffs ist) Beispiel: Rechtswirkungen der Nichtigkeit eines Gesetzes gerecht wäre es, wenn dann auch alle früheren Entscheidungen, die auf dem Gesetz beruhen, aufgehoben würden Rechtsunsicherheit o daher: vorzugswürdig erscheint klassisches Rechtsstaatsverständnis; Spannungsverhältnis von Rechtssicherheit und Gerechtigkeit lässt sich im Verhältnis Rechtsstaat / Sozialstaat abbilden Rechtsstaat und Sozialstaat o Spannungsverhältnis kommt besonders deutlich in Art. 14 GG zum Ausdruck (Eigentumsfreiheit versus Sozialpflichtigkeit des Eigentums) o Sozialstaat kann unter Bezugnahme auf Gerechtigkeitserwägungen Umverteilungen als gerecht erscheinen lassen, während der Rechts- 5
6 staat sie nur insoweit zulässt, als sie voraussehbar, berechenbar und nicht die Rechtssicherheit zerstörend wirken o nach deutschem Grundgesetz: Sozialstaatsgebot muss Grundrechte respektieren; daher ist Staat nur subsidiär zu einem Eingreifen berechtigt / verpflichtet, wenn der Einzelne sich selbst nicht mehr helfen kann (daher etwa verfassungsrechtlicher Anspruch auf Gewährleistung des sozialen Existenzminimums) Rechtsstaatlichkeit in anderen Staaten o Vereintes Königreich: Gewährleistung über Pinzipien der rule of law, der natural justice und des contempt of court rule of law: Eingrenzung der Herrschaftsmacht zur Verhinderung von Willkür seit der Magna Charta Libertatum (1215); Parlamentssouveränität (keine gerichtliche Kontrolle von Parlamentsgesetzen möglich); von einmal festgestelltem Recht darf nicht abgewichen werden (Bindung der Gerichte an Präzedenzfälle) natural justice: Anerkennung grundlegender Prinzipien des Verfahrensrechts (Recht auf rechtliches Gehör; Recht auf den gesetzlichen Richter; Waffengleichheit der Prozessparteien etc.) contempt of court: Schutz der Unabhängigkeit der Gerichte vor Presseveröffentlichungen im schwebenden Verfahren etc. o USA: Gewährleistung über due process -Klausel des 14. Amendment der amerikanischen Verfassung zunächst interpretiert im Sinne einer Garantie eines ordentlichen ( rechtsstaatlichen ) Verfahrens zunehmend (ähnlich wie in Deutschland) Aufladung mit Gesichtspunkten materieller Gerechtigkeit (Verschmelzung von Gerechtigkeit und Rechtssicherheit); Resultat: schwankende Rechtsprechung des US Supreme Court o Marxismus: Spannungslage zwischen dem Individualinteresse und dem Staats- bzw. Gesellschaftsinteresse unvorstellbar, daher vollständige Ablehnung des Rechtsstaatsbegriffs 6
7 Rechtsstaatlichkeit internationaler Organisationen o (P): Übertragung von Hoheitsrechten an inter- und supranationale Organisationen kann nach deutschem Verfassungsrecht nicht von der Bindung unabänderbarer Verfassungsgrundsätze dispensieren (vgl. Art. 79 Abs. 3 GG) o im Recht der Europäischen Union ist Verlässlichkeit grundsätzlich gegeben (vgl. auch Art. 2 EU-Vertrag) o Problem aber: richterliche Rechtsfortbildung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ggf. ist nicht voraussehbar, wie die europäische Gerichtsbarkeit eine Lücke im Recht füllen wird 7
Das Politische System Deutschlands
Das Politische System Deutschlands Lehrstuhl für Vergleichende Politikwissenschaft Geschwister-Scholl-Institut Vierte Sitzung: Die Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes Pflichtvorlesung im Wintersemester
MehrGrundrechtsgleiche Rechte
Grundrechtsgleiche Rechte Art. 20 IV GG Widerstandsrecht - Einfügung in GG im Zusammenhang mit der Notstandgesetzgebung - Absicht: o Schutz der Verfassungsorgane sollte nicht nur Aufgabe des Staates, sondern
MehrPolizei im Auslandseinsatz
Polizei im Auslandseinsatz INAUGURAL-DISSERTATION zur Erlangung der Doktorwürde der Juristischen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen vorgelegt von Adrian Mehler aus Waiblingen 2013 Köhler
MehrFall 7: Ministerienschwund
Fall 7: Ministerienschwund (vgl. VerfGH NW NJW 1999, 1243 = JuS 1999, 1122) vgl. VerfGH NW NJW 1999, 1243 = JuS 1999, 1122 Nach einem Machtwechsel bei den nächsten Wahlen wurden im Rahmen einer Neubildung
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Keine Strafe ohne Gesetz - Rechtsstaatliche Prinzipien verstehen
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Keine Strafe ohne Gesetz - Rechtsstaatliche Prinzipien verstehen Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de V Rechtsstaat
MehrKapitel 2.1. Begriff der öffentlichen Verwaltung
Kapitel 2.1. Begriff der öffentlichen Verwaltung Weder im Gesetz noch in der Rechtsprechung oder in der Literatur gibt es eine exakte Definition des Begriffs, da die Aufgaben der Verwaltung zu vielgestaltig
Mehr11. Recht und Staat. Der Rechtsstaat Entstehung und Definition
11. Recht und Staat Der Rechtsstaat Entstehung und Definition Der Rechtsstaat Abgrenzung zum Feudalismus und Absolutismus Staatliches Handeln wird durch gesetzliche Bestimmungen reguliert Es handelt sich
MehrNorddeutsche Hochschule für Rechtspflege. - HR Nord - Hildesheim
Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege - HR Nord - Hildesheim S T U D I E N P L A N Einführung in die Rechtswissenschaften und in das Staats- und Verfassungsrecht Stand: Dezember 2013 - 2 - A Art und
MehrSTAATSBEGRIFF klassische Definition: erweiterte Definition:
STAATSBEGRIFF klassische Definition: Der Staat ist die mit ursprünglicher Herrschermacht ausgerüstete Verbandseinheit (Körperschaft) eines sesshaften Volkes. (GEORG JELLINEK) Staatsvolk Staatsgebiet Staatsgewalt
MehrProf. Dr. Christoph Gröpl Vorlesung Staatsrecht I Universität des Saarlandes
Prof. Dr. Christoph Gröpl Vorlesung Staatsrecht I Universität des Saarlandes Recht (Arbeitsdefinition i.e. sehr umstr.) = verbindliche Verhaltensregeln, die in den Bedürfnissen des menschlichen Zusammenlebens,
MehrDeutsches Staatsrecht
Ausgabe 2008-07 Deutsches Staatsrecht Grundrechte Grundrechte, Grundpflichten, Menschenrechte Als Grundrechte bezeichnet man ein System von Rechten, die der Einzelne kraft seiner Natur als freigeborener
MehrEinführung in die. 7. Vorlesung
Einführung in die Rechtswissenschaft 7. Vorlesung I. Konkurrenzen Umgekehrter Fall zur Rechtsfortbildung, bei der kein Gesetz anwendbar ist: mehrere Gesetze sind anwendbar. Dann stellt sich Frage der Konkurrenzen:
MehrEuropäisches Verfassungsrecht. Europäische Verfassungsgerichtsbarkeit
Europäisches Verfassungsrecht Europäische Verfassungsgerichtsbarkeit Von der Rechtsgemeinschaft zur Grundrechtsgemeinschaft? Materielle Gehalte der rule of law: die besondere Bedeutung des institutionellen
MehrStaat und Politik
2. 2 - Staat und Politik - Grundlagen eines Staates - Staats- und Regierungsformen Grundlagen eines Staates - Fragenkatalog 1. Über welche drei gemeinsamen Merkmale verfügen alle Staaten? 2. Wie hoch war
MehrGliederung zur Vorlesung Staatsrecht I
Gliederung zur Vorlesung Staatsrecht I 1. Teil: Einführung (Folie 1) 1 Recht und Rechtsquellen I. Recht und seine Funktionen (Folie 2) II. Rechtsquellen (Folie 3) III. Normenhierarchie (Folien 4 und 5)
MehrZwei Systeme der Demokratie - Direkte Demokratie vs. Repräsentative Demokratie
Politik Andreas Ludwig Zwei Systeme der Demokratie - Direkte Demokratie vs. Repräsentative Demokratie Essay Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt Geschichts- und Gesellschaftswissenschaftliche
MehrGRUNDRECHTE Funktion Gewährleistungen Beschränkungen
GRUNDRECHTE Funktion Gewährleistungen Beschränkungen Einführung in das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland (Diritto dei Paesi di Lingua Tedesca) Prof. Dr. Clemens Arzt / Berlin Überblick Grundrechtekatalog
MehrEntstehung und Entwicklung des amerikanischen Supreme Court. Armin Glatzmeier, M.A.
Entstehung und Entwicklung des amerikanischen Supreme Court Gliederung Historischer Entstehungskontext Die Bundesgerichtsbarkeit in der Verfassungsdiskussion Determinanten der amerikanischen Verfassungsgerichtsbarkeit
MehrDr. Thomas Schmitz WS 2002/03 GRUNDKURS ÖFFENTLICHES RECHT I. Gliederung
Dr. Thomas Schmitz WS 2002/03 GRUNDKURS ÖFFENTLICHES RECHT I Gliederung Erster Teil: Einführung 1 Die Weltordnung der Staaten I. Die rudimentäre völkerrechtliche Welt-Rechtsordnung II. Die herausragende
MehrKonzeption eines Lehrervortrags
Geisteswissenschaft Franziska Letzel Konzeption eines Lehrervortrags Thema: Formen der Gewaltenteilung (horizontal, vertikal, temporal) Unterrichtsentwurf Strukturelemente Lehrervortrag über Gewaltenteilung
MehrAls Mitglied von Democracy International unterstützt Mehr Demokratie e.v. die hier getroffenen Aussagen.
Als Mitglied von Democracy International unterstützt Mehr Demokratie e.v. die hier getroffenen Aussagen. Hintergrunddossier/ Presse-Memo 22.02.2016 Der Rechtsstaat Wann ist er in Gefahr? 1. Einleitung
MehrGrundkurs Öffentliches Recht I: Staatsorganisationsrecht
Prof. Dr. Horst Dreier Wintersemester 2014/15 Grundkurs Öffentliches Recht I: Staatsorganisationsrecht Erster Teil: Einführung I. Das Grundgesetz als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland 1. Das Grundgesetz
MehrWürzburger Woche an der Bahçeşehir ş Universität Istanbul Bundesrepublik Deutschland. Dipl. iur. Roland Zimmermann, Europajurist
Würzburger Woche an der Bahçeşehir ş Universität Istanbul 26.04.2010 Einführung in das Staatsrecht t der Bundesrepublik Deutschland Dipl. iur. Roland Zimmermann, Europajurist Gliederung A. Allgemeines
MehrEinführung in die Integrationsforschung Der Europäische Integrationsprozess im historischen Verlauf
Der Europäische Integrationsprozess im historischen Verlauf Breite Tiefe Weite Wohlfahrt Sicherheit Herrschaft 1 Tiefe Maastricht Verfassungskonvent EEA EGKSV EWG EAG Breite 2 Tiefe und Breite Wohlfahrt
MehrBEIRAT DER EUROPÄISCHEN RICHTER (CCJE) MAGNA CHARTA DER RICHTER (Grundprinzipien)
Arbeitsübersetzung aus dem Französischen Straßburg, den 17. November 2010 CCJE (2010)3 endg. BEIRAT DER EUROPÄISCHEN RICHTER (CCJE) MAGNA CHARTA DER RICHTER (Grundprinzipien) Einleitung: Anlässlich seines
MehrBundesverwaltungsamt - Ausbildung - Lehrplan: Fach:
Bundesverwaltungsamt - Ausbildung - Lehrplan: Fach: Mittlerer Dienst Stand: 24.08.2012 Staats- und Verfassungsrecht (einsschl. Europarecht) Abschnitt: Zwischenlehrgang Gesamte Stundenzahl: 13 Doppelstunden
MehrLösung Fall 1 Die verlängerte Legislaturperiode. Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes
Lösung Fall 1 Die verlängerte Legislaturperiode Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes Das Gesetz ist verfassungsgemäß, wenn es formell und materiell verfassungsgemäß zustande gekommen ist. I. Verfassungsmäßigkeit
Mehr2. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Art EUV. 3. Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
2. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Art. 11 27 EUV 3. Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Art. 29 42 EUV 4. Verfassung der Europäischen Union - Verfassung der Union bislang
MehrEuroparecht I (Grundzüge des Europarechts)
(Grundzüge des Europarechts) Gliederung I. Grundlagen II. Entwicklung und Wegmarken der Europaidee III. Die Europäische Menschenrechtskonvention IV. Verfassungsrechtliche Grundlagen der Europäischen Union
MehrVorlesung Staatsrecht III. Montags, 18 bis 20 Uhr c.t., Raum 3.06.S 19 (ab 5. Dezember 2016) - Gliederung -
Universität Potsdam / Juristische Fakultät WS 2016/2017 Priv.-Doz. Dr. Norbert Janz (janz@uni-potsdam.de) Vorlesung Staatsrecht III Montags, 18 bis 20 Uhr c.t., Raum 3.06.S 19 (ab 5. Dezember 2016) - Gliederung
MehrTeil I: Staats- und Verfassungsordnung
Teil I: Staats- und Verfassungsordnung 1 Grundlagen von Staat und Verfassung I. Staat und Verfassung 1. Der Staat als Organisationsform politischer Herrschaft 2. Die Sicht des Völkerrechts: Staatlichkeit
MehrPolitik. Dennis Steffan. Die Watergate-Affäre. Ein amerikanischer Alptraum. Studienarbeit
Politik Dennis Steffan Die Watergate-Affäre Ein amerikanischer Alptraum Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 2 2. Das politischen System der USA... 3 2.1 Parlamentarisches und präsidentielles
MehrDr. Thomas Schmitz WS 2004/05 STAATSRECHT III (Bezüge zum Völker- und Europarecht) Gliederung
Dr. Thomas Schmitz WS 2004/05 STAATSRECHT III (Bezüge zum Völker- und Europarecht) Gliederung 1 Einführung I. Der geteilte Planet und seine völkerrechtliche Weltordnung II. Die herausragende Stellung des
MehrIV. Die Diskussion um die Abschaffung der Todesstrafe bis zum Inkrafttreten des Grundgesetzes 39
Inhaltsverzeichnis 1. Teil: Einleitung, 13 A. Ausgangslage 13 B. Gang der Untersuchung 16 2. Teil; Geschichtlicher Überblick 19 A. Die Todesstrafe bis zum Inkrafttreten des Grundgesetzes 19 I. Die Entstehung
MehrVorlesung Medienrecht (SMK 7) an der Deutschen Sporthochschule Köln. im Sommersemester Dienstag, bis Uhr
Vorlesung (SMK 7) an der Deutschen Sporthochschule Köln im Sommersemester 2018 Dienstag, 16.00 bis 18.00 Uhr 1. Veranstaltung (05.06.2018): Was ist? Unter versteht man die Gesamtheit der für (Print- und
MehrGRUNDFRAGEN DES ALLGEMEINEN STAATSRECHTS. Was ist ein Staat? Wozu Staaten? Wie funktioniert der Staat?
GRUNDFRAGEN DES ALLGEMEINEN STAATSRECHTS Was ist ein Staat? Wozu Staaten? Wie funktioniert der Staat? Wie verhalten sich Staat und Individuum zueinander? ENTWICKLUNG DES STAATS- VERSTÄNDNISSES Der Staat:
MehrDas politische System Österreichs und die EU
i mini in nun um um IIIII im111 u min IIIII in«iiiii im im A 2009/8288 Karl Ucakar Stefan Gschiegl Das politische System Österreichs und die EU facultas.wuv Inhaltsverzeichnis Vorwort 1 Politik - Recht
MehrGrundzüge politischer Systeme der Gegenwart
Grundzüge politischer Systeme der Gegenwart Jahrgangsstufen Fach/Fächer Zeitrahmen 11, Lernbereich 11.2.1 Grundzüge politischer Systeme der Gegenwart Sozialkunde 15 Minuten Arbeitszeit Benötigtes Material
MehrLE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung
LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung 2.1 Die Rechtsnatur der EU 2.2 Die Organe der EU 2.3 Die Rechtsquellen des Unionsrechts 2.4 Der Acquis Communautaire 2.5 Der EUV im Überblick
MehrALLGEMEINE STAATSLEHRE. Verfassungsgebung, Verfassungsänderung, Republik, Demokratie
Prof. Dr. Alexander Proelß WS 2008/2009 ALLGEMEINE STAATSLEHRE VI. Verfassungsgebung, Verfassungsänderung, Republik, Demokratie 1. Verfassungsgebung a) Formen der Verfassungsgebung Wahl einer verfassungsgebenden
MehrDas Grundgesetz enthält einen Grundrechtskatalog Art GG -, sowie einige grundrechtsgleiche Rechte wie Art. 20 IV, 33, 38, 101, 103, 104 GG.
VII. Grundrechte 1. Geschichte Erste Kodifikationen der Grundrechte in der Constitution of Virginia 1776 und der Déclaration des droits de l homme 1789 Im 19. Jahrhundert finden sich Grundrechtskataloge
MehrBuchners Kompendium Politik neu
Synopse zum Kerncurriculum - Sozialkunde, Mecklenburg-Vorpommern Buchners Kompendium Politik neu Politik und Wirtschaft für die Oberstufe ISBN: 978-3-661-72002-9 Sek II Synopse zum Kerncurriculum - Sozialkunde,
MehrDer materielle Rechtsstaat beschränkt sich nicht auf ein formalisiertes System, sondern ist der Idee der Gerechtigkeit verpflichtet.
DAS RECHTSSTAATSPRINZIP Fall: Im September 2008 erlässt der Bundesgesetzgeber formell ordnungsgemäß ein Gesetz, durch das mehrere steuerliche Sondertatbestände, die bestimmte Einkommen steuerfrei stellen,
MehrPolitische Philosophie
MICHAEL BECKER/JOHANNES SCHMIDT/REINHARD ZINTL Politische Philosophie 3., aktualisierte Auflage FERDINAND SCHÖNINGH Vorwort der Herausgeber 11 Vorwort 13 I. Einleitung (Michael Becker) 17 II. Gesellschaftsvertrag
MehrVerfassungsrechtliche Grundlagen
Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 Verfassungsrechtliche Grundlagen 2. Vorlesung Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Programm für heute Verfassungsrechtliche Grundlagen 2 Verfassungsrechtliche Grundlagen
MehrGLIEDERUNG DER VORLESUNG VERFASSUNGS- RECHTSVERGLEICHUNG I. A. Gegenstand, Methode und Ziel der Veranstaltung Verfassungsrechtsvergleichung
1 GLIEDERUNG DER VORLESUNG VERFASSUNGS- RECHTSVERGLEICHUNG I 1 EINFÜHRUNG A. Gegenstand, Methode und Ziel der Veranstaltung Verfassungsrechtsvergleichung I I. Gegenstand II. Methode III. Ziele IV. Die
MehrA. Grundlagen und Geschichte. I. Was ist Verfassungsrecht? STAATSRECHT
A. Grundlagen und Geschichte I. Was ist Verfassungsrecht? Verfassungsrecht ist das in der Verfassung (dem Grundgesetz) geregelte Staatsrecht. STAATSRECHT VERFASSUNGS- RECHT (Grundgesetz) SONSTIGES STAATSRECHT
MehrAllgemeines Verwaltungsrecht
Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. Gliederung A. Grundlagen I. Die öffentliche Verwaltung und die Verwaltungsgerichtsbarkeit II. Das Verwaltungsrecht III. Die Rechtsquellen IV. Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit
MehrStaats- und Europarecht
Monika Pinski Silke Malbrich Jan Seybold Staats- und Europarecht - Lernbuch - G a P-Verlag Vorwort... III Inhaltsübersicht... V Verzeichnis der Fälle...IX Verzeichnis der Übersichten...X Verzeichnis der
MehrGewaltenteilung/Bundesbehörden. Übersicht. Schweizerisches System: Merkmale. Staatsrecht II Vorlesung vom 27. April 2010
Gewaltenteilung/Bundesbehörden Vorlesung vom 27. April 2010 Frühjahrssemester 2010 Prof. Christine Kaufmann Übersicht Fortsetzung letzte Stunde: Politische Systeme Gewaltenteilung Rekapitulation: Gewaltenteilungslehre
Mehr» Struktur der Grundrechtsprüfung (Freiheitsrechte)
60 Ausgangsüberlegung: - Freiheitsgebrauch ohne Rücksicht auf (Grund- )Rechte anderer und GemeinschaOsgüter würde zu Konflikten führen; - Einschränkungen der Grundrechte können daher zulässig sein - Grundrechte
MehrNORMATIVITÄT DER VERFASSUNG STAATSRECHT II STAATSORGANISATIONSRECHT VERFASSUNGGEBENDE GEWALT DES VOLKES DR. ULRICH PALM
STAATSRECHT II STAATSORGANISATIONSRECHT DR. ULRICH PALM NORMATIVITÄT DER VERFASSUNG Verfassung ist das erste Gesetz des Staates (nicht bloßer Programmsatz) Vorrang der Verfassung (Art. 20 III, Art. 1 III
MehrInhalt. Basiswissen Staatsrecht I. I. Grundlagen & Rechtsgeschichte 7
Inhalt Basiswissen Staatsrecht I I. Grundlagen & Rechtsgeschichte 7 II. Die Strukturprinzipien der Verfassung 11 Republik 12 Demokratie 12 Bundesstaat 13 Rechtsstaat 14 Sozialstaat 14 Ewigkeitsgarantie
MehrVorlesung Staatsrecht I
Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats-und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Vorlesung Staatsrecht I Bundesstaatsprinzip(Lb Rn. 566 ff.) Vertikale Gewaltenteilung:
MehrGrundbegriffe der Staatsrechtslehre Republik, Monarchie, parlamentarische Demokratie. Fall 1: Kaiser Franz I. 14
8 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt Grundbegriffe der Staatsrechtslehre Republik, Monarchie, parlamentarische Demokratie Fall 1: Kaiser Franz I. 14 Die Grundlagen des allgemeinen Staatsrechts;
MehrAllgemeines Verwaltungsrecht
Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. Gliederung A. Grundlagen I. Die öffentliche Verwaltung II. Das Verwaltungsrecht III. Die Rechtsquellen IV. Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung V. Ermessen und Beurteilungsspielräume
Mehr8: Schutz durch und vor staatlichen Gerichten
8: Schutz durch und vor staatlichen Gerichten A. Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) I. Allgemeine Bedeutung: Verfahrensgrundrecht i.s.v. Leistung(sgrundrecht) gerichtlichen Rechtsschutzes II. Tatbestandliche
MehrÜbersicht. IV. Umschlagen in Enttäuschung 14 V. Eindruck: Ein verfassungstheoretischer»scheinriese«15
Übersicht A. Gewaltenteilung: Ein verfassungstheoretischer Scheinriese? 11 I. Tradierter Anspruch des Grundsatzes der Gewaltenteilung 11 II. Probleme bei der Einlösung dieses Anspruchs 12 III. Frage nach
MehrRecht (Aufzeichnungen zu Vorlesungen für das 3. Semester/ Feininger) / /
(Aufzeichnungen zu Vorlesungen für das 3. Semester/ ) 2. Vorlesung (29-11-02) Geltungsbereich des Rechts Anwendung oder Bezug Objektives Recht Die Rechtsordnung ohne unmittelbaren konkreten Bezug Gesetze
MehrExekutive Normsetzung in den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland
Exekutive Normsetzung in den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland Eine rechtsvergleichende Untersuchung des amerikanischen rulemaking und des deutschen Verordnungserlasses
MehrEinfûhrung in die Staatslehre
Martin Kriele Einfûhrung in die Staatslehre Die geschichtlichen Legitimitdtsgrundlagen des demokratischen Verfassungsstaates 5., ûberarbeitete Auflage Westdeutscher Verlag Inhaltsverzeichnis Vorwort zur
Mehr2. 1 Staat und Politik
2. 1 Staat und Politik - Grundlagen eines Staates - Staats- und Regierungsformen Grundlagen eines Staates Der Staat ist eine Gemeinschaft gleichberechtigter Bürger zum Zwecke der Ermöglichung der besten
MehrBildungsplanreform 2016 Baden-Württemberg: Gemeinschaftskunde (Sekundarstufe I)
Bildungsplanreform 2016 Baden-Württemberg: Gemeinschaftskunde (Sekundarstufe I) Gesellschaft Recht Politisches System Internationale Bezeihungen Zusammenleben in sozialen Gruppen Leben in der Medienwelt
MehrVölkerrecht I: Grundprinzipien der zwischenstaatlichen Beziehungen Teil II
: Grundprinzipien der zwischenstaatlichen Beziehungen Teil II 15. November 2011 Prof. Christine Kaufmann Herbstsemester 2011 Ziele Selbstbestimmungsrecht der Völker und seine Folgen verstehen Mechanismen
Mehr» B. Bedeutung der Grund - Rechte
19» B. Bedeutung der Grund - Rechte Grundrechte verbürgen: Freiheit des Einzelnen gegenüber dem Staat (Freiheit wovon?) Anspruch auf Gleichbehandlung durch den Staat ( Gleichheitsrechte ) 20» B. Bedeutung
MehrProf. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A. Ostseeinstitut für Seerecht, Umweltrecht und InfraSt Universität Rostock
Die drei Verfassungs- gerichte in Europa und dd Deutschland (EGMR, EuGH, BVerfG) Ostseeinstitut für Seerecht, Umweltrecht und Infrastrukturrecht, Juristische Fakultät, Deutschland felix.ekardt@uni-rostock.de
MehrDie Begründung der Menschenwürde im Kontext des Sozialbereichs
Die Begründung der Menschenwürde im Kontext des Sozialbereichs Menschenwürde ein Luxus? Die soziale Arbeit ist gefordert, Bern, 12. Juni 2012 Prof. Eva Maria Belser Grundrechte Grundrechte sind von der
MehrWesentliche Grundsätze des Grundgesetz
Wesentliche Grundsätze des Grundgesetz Einführung in das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland (Diritto dei Paesi di Lingua Tedesca) Prof. Dr. Clemens Arzt / Berlin 1 Vorrang der Verfassung Verfassungsgebende
MehrGerichtsbarkeit. Ziele. Verfassungsgerichtsbarkeit: Begriffe. Staatsrecht I. Vorlesungen vom 1./4. Dez. Kenntnis. Verständnis
Gerichtsbarkeit Vorlesungen vom 1./4. Dezember 2009 Herbstsemester 2009 Prof. Christine Kaufmann Ziele Kenntnis Wesen und Arten von Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit Verschiedene Arten der Normenkontrolle
MehrVerfassung und Grundrechte
Verfassung und Grundrechte Materialien zur Politischen Bildung von Kindern und Jugendlichen www.demokratiewebstatt.at Mehr Information auf: www.demokratiewebstatt.at Was ist eine Verfassung? Spielregeln
MehrAnmerkungen zum EU-Vertrag von Lissabon
EUROPÄISCHES PARLAMENT RUTH HIERONYMI MITGLIED DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS 01.08.2008 Anmerkungen zum EU-Vertrag von Lissabon I. Grundlagen des europäischen Einigungsprozesses aus deutscher Sicht 1. Die
MehrÖffentliches Recht. WS 2009/010 Bachelor- Studiengang Wirtschaft und Recht
Öffentliches Recht WS 2009/010 Bachelor- Studiengang Wirtschaft und Recht Wiederholung Grundlagen des öffentlichen Rechts 1. Abgrenzung Öffentliches Recht und Privatrecht 2. Abgrenzung Verfassungsrecht
MehrGerichtsbarkeit. Staatsrecht I. Vorlesungen vom 28. Nov./2. Dez Herbstsemester 2008 Prof. Christine Kaufmann
Gerichtsbarkeit Staatsrecht I Vorlesungen vom 28. Nov./2. Dez. 2008 Herbstsemester 2008 Prof. Christine Kaufmann Ziele Kenntnis Wesen und Arten von Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit Verschiedene
MehrGesetz Gesetzgebung Normenhierarchie
Gesetz Gesetzgebung Normenhierarchie Einführung in das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland (Diritto dei Paesi di Lingua Tedesca) Prof. Dr. Clemens Arzt / Berlin Prof. Clemens Arzt - Gesetzgebung
MehrVerfahrensgrundrechte (vorgezogen wegen Gerichtsbesuchen am 28./ )
Verfahrensgrundrechte (vorgezogen wegen Gerichtsbesuchen am 28./29.11.2012) Vorlesungen vom 23. und 27. November 2012 Prof. Christine Kaufmann Herbstsemester 2012 Gerichtsverhandlung Seite 2 1 Einleitung:
MehrRechtsgrundlagen GG (1)
Rechtsgrundlagen GG (1) Art. 1 GG (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen
MehrRechtsschutzmöglichkeiten gegen Bundesgesetze vor Inkrafttreten
Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Bundesgesetze vor Inkrafttreten 2015 Deutscher Bundestag Seite 2 Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Bundesgesetze vor Inkrafttreten Verfasser/in: Aktenzeichen: Abschluss der
MehrStaatsrecht I: Staatsformen, Demokratie. Vorlesung vom 30. September 2011 PD Dr. Patricia Schiess Herbstsemester 2011
Staatsrecht I: Staatsformen, Demokratie Vorlesung vom 30. September 2011 PD Dr. Patricia Schiess Herbstsemester 2011 Staatsformen: Kriterien für Unterteilung (1/2) Traditionelle Staatsformen (nach Aristoteles)
MehrUniv.-Prof. Dr. Manfred Stelzer
Univ.-Prof. Dr. Manfred Stelzer Du hast auch Prüfungsfragen mitgeschrieben? Dann schick sie uns bitte an fragensammlung@agjus.at oder poste sie unter www.agjus.at/lernen/fragensammlungen. Vielen Dank!
MehrRechtsquellen werden unterschieden. derivatives Recht (z.b. Verordnungen)
Prof. Dr. Christine Langenfeld Folie 1 SS 2006 Rechtsquellen werden unterschieden - in geschriebenes und ungeschriebenes Recht - in originäres Recht (insbes. Gesetze) und derivatives Recht (z.b. Verordnungen)
MehrRechtsprechung und Bundesverfassungsgericht
Rechtsprechung und Bundesverfassungsgericht Einführung in das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland (Diritto dei Paesi di Lingua Tedesca) Prof. Dr. Clemens Arzt / Berlin Prof. Clemens Arzt -
MehrGrund- und Menschenrechte in Europa
Christopher P. Schmidt Grund- und Menschenrechte in Europa Das neue System des Grund- und Menschenrechtsschutzes in der Europäischen Union nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon und dem Beitritt
Mehr1. Kapitel: Einleitung und Gang der Untersuchung
1. Kapitel: Einleitung und Gang der Untersuchung Ein Rechtsschutz gegen überlange Gerichtsverfahren ist für die Rechtsstaatlichkeit der deutschen Rechtsordnung von entscheidender Bedeutung. Der deutsche
MehrPolitisches System der Bundesrepublik Deutschland
Inhalt und Konzept 1. Woraus setzt sich die Regierung zusammen? 2. Bundesrat, Bundestag, Präsident und Kanzlerin 3. Wahlsystem 4. Demokratie + Föderalismus 5. Die im Bundestag vertretenen Parteien 6. Legislative,
MehrInhaltsverzeichnis 7. Literaturverzeichnis... 13
Inhaltsverzeichnis 7 Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis... 13 Kapitel 1: Einleitung... 25 A. Gegenstand der Untersuchung... 25 I. Problemstellung... 25 II. Lösungsansatz... 30 III. Eingrenzung des
MehrBürgerliches Recht Allgemeiner Teil
Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil Arbeitsschwerpunkte im Gesundheits-, Wettbewerbs-, und Medienrecht Materialien im Internet Homepage Fachbereich Rechtswissenschaften www.jura.uni-marburg.de Homepage
MehrDas politische System der USA
Das politische System der USA Aufgabe 1, grundlegende Merkmale einer Präsidialdemokratie: Merkmale der Präsidialdemokratie 1. Mangel an Fraktionsdisziplin - Präsident kann sich nicht auf Mehrheit in Kongress
MehrSTAATSRECHT III TEIL 3: DEUTSCHLAND ALS EU-MITGLIED. Europäische Integration und Grundgesetz
Prof. Dr. Nele Matz-Lück WS 2011/2012 STAATSRECHT III TEIL 3: DEUTSCHLAND ALS EU-MITGLIED IX. Europäische Integration und Grundgesetz o Art. 23 GG ist der Integrationshebel für die Übertragung von Hoheitsrechten
Mehr9: Gleichbehandlung und Gleichberechtigung
9: Gleichbehandlung und Gleichberechtigung A. Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) I. Allgemeine Bedeutung und Struktur des Grundrechts II. Die Adressaten des Grundrechts Der Gesetzgeber >
MehrVorlesung Staatsrecht II. Prof. Dr. Dr. Durner
Vorlesung Staatsrecht II Prof. Dr. Dr. Durner Gliederung A. Allgemeine Grundrechtslehren I. Grundbegriffe der Grundrechtsdogmatik II. Geschichtliche III. Standort und Rechtsquellen der Grundrechte IV.
MehrDer Grundsatz der Subsidiarität im Rechtsschutzsystem der Europäischen Menschenrechtskonvention
Irene Hoff mann Der Grundsatz der Subsidiarität im Rechtsschutzsystem der Europäischen Menschenrechtskonvention Rechtliche Fundierung, Besonderheiten und Bedeutung PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften
MehrVorlesung Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht Gliederung
Vorlesung Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht Gliederung 1 Einführung Teil I: Grundlagen I. Überblick über die wesentlichen Inhalte der Vorlesung II. Der Staat und das Staatsrecht 1. Staatslehre und
MehrAllgemeine Staatslehre Begriffliche Grundlagen
Allgemeine Staatslehre Begriffliche Grundlagen den Begriff Staat erklären Drei Elemente Lehre die wichtigsten Staatszwecke nennen und die sich daraus ergebenen Aufgaben des Staates beschreiben Innere u.
MehrLeben wir wirklich in einer Demokratie? Zweifel sind mehr als angebracht.
Staat und Gewalt Leben wir wirklich in einer Demokratie? Zweifel sind mehr als angebracht. Ist oppositionelles Verhalten in unserer Demokratie möglich, wenn diese Opposition eine grundsätzliche Kritik
Mehr