Mehrwertsteuer - gute Chancen für mehr Gerechtigkeit!
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- Victoria Christa Baum
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1 Mehrwertsteuer - gute Chancen für mehr Gerechtigkeit! Hannes Jaisli, stellvertretender Direktor GastroSuisse Jahresmedienkonferenz 23. April 2014
2 Das Gastgewerbe ein verkannter Riese - Die rund gastgewerblichen Betriebe stellen zusammen den viertgrössten Arbeitgeber dar. sind mit über Lehrverhältnissen ein wesentlicher Player in der dualen Bildungslandschaft der Schweiz. verpflegen täglich rund 2.5 Mio. Gäste. «Küchentisch der Nation» sind die erste Visitenkarte und Leistungsträger des Tourismusstandortes Schweiz April 2014 Jahresmedienkonferenz 2014
3 Wird den Belangen dieser Branche Rechnung getragen? - Schlägt sich die grosse volkswirtschaftliche Bedeutung des Gastgewerbes in entsprechenden Rahmenbedingungen nieder? - Wird den zahlreichen Unterstützungs- und Förderungsmassnahmen im Ausland Rechnung getragen? - Wird etwas unternommen, um dem enormen Preis- und Lohngefälle im Verhältnis zu unseren direkten Konkurrenten Rechnung zu tragen? Leider nein! 3
4 Geburtsfehler der Mehrwertsteuer - Stattdessen wirft man uns bei der Mehrwertsteuer noch Knüppel zwischen die Beine: Seit der Einführung der Mehrwertsteuer 1995 wird das Gastgewerbe gegenüber dem Detailhandel und teilweise gegenüber den Take-Aways diskriminiert. - Gastgewerbliche Leistungen werden obwohl aus Lebensmitteln bestehend zum Normalsatz von 8 % und nicht zum reduzierten Satz von 2.5 % besteuert. Das war schon 1995 falsch und ist heute, wo sich die Verpflegungsformen immer mehr angleichen und immer und überall gegessen wird, nicht mehr zu rechtfertigen! 4
5 Folgen des Geburtsfehlers der Mehrwertsteuer Die Folgen treffen die Branche, vor allem aber ihre Gäste: - Täglich zahlen rund 2.5 Mio. Gäste zu viel Mehrwertsteuer! - Pro Jahr zahlen die Gäste des Gastgewerbes so rund Mio. CHF (gemäss Botschaft des BR zur MwSt-Initiative von 2012) zu viel MwSt! Darunter leidet 1. das Portemonnaie von täglich 2.5 Mio. Gästen, welche sich als Pendler überwiegend auswärts verpflegen müssen. 2. der Konsum. 3. die Sicherheit von Arbeits- und Ausbildungsplätzen. 4. die Existenz von vielen Hunderten und Tausenden von Kleinstbetrieben vor allem in strukturschwachen Regionen. 5. die Konkurrenzfähigkeit des Tourismusstandortes Schweiz gegenüber dem Ausland. 5
6 Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Restauration - A propos Konkurrenzfähigkeit: was macht das Ausland in Sachen MwSt für das Gastgewerbe? - Rund 40 % der OECD-Staaten kennen reduzierte MwSt-Sätze für die Restauration, z. B.: Restaurationssätze in Prozent des Normalsatzes Luxemburg Frankreich Land Spanien Italien Österreich Schweiz Prozent Quelle: OECD Lesebeispiel: In Luxemburg beträgt der MwSt-Steuersatz 20 % des Normalsatzes, während dieser in der Schweiz 100 % beträgt. 6
7 - Selbstverständlich hat das europäische Ausland viel höhere Normalsätze (19 % bis zu 25 %) als die Schweiz. - Viele Nachbarländer kennen jedoch eine reduzierte Besteuerung des Gastgewerbes. Die Besteuerung des Gastgewerbes zu einem reduzierten Satz ist dort als sachgerecht und notwendig anerkannt. 7
8 Ungerechte Besteuerung führt zu Gastro-Tourismus ins Ausland - Eine Studie des Wirteverbands Basel-Stadt vom Jahr 2013 belegt, dass ein Drittel der Deutschschweizer regelmässig im Ausland isst. Grund dafür ist bei 46 % die Preisersparnis. - Immer öfter werden auch grössere Firmenanlässe und Familienfeste ins grenznahe Ausland verlegt. - Der Wirteverband Basel-Stadt schätzt den daraus resultierenden, landesweiten Kaufkraftabfluss für die Restauration auf 2 Mrd. CHF pro Jahr. 8
9 Vierfache ungerechte Besteuerung Die MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes wirkt sich auf 4 Ebenen ungerecht und diskriminierend aus: - Ungerecht gegenüber täglich 2.5 Millionen Gästen - Ungerecht gegenüber rund Beschäftigten - Ungerecht gegenüber über Lernenden - Ungerecht gegenüber dem Tourismusstandort Schweiz Um diese 4-fache Ungerechtigkeit zu beseitigen und für - die Gäste - die Beschäftigten im Gastgewerbe - die Lernenden und - den Tourismusstandort Schweiz bessere und gerechtere Rahmenbedingungen zu schaffen, ist GastroSuisse aktiv geworden. 9
10 Lancierung der Volksinitiative Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes! April 2010 Lancierung der Volksinitiative «Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!» von GastroSuisse September 2011 Einreichung der Volksinitiative mit gültigen Unterschriften März 2014 Beide Räte empfehlen unsere Volksinitiative zur Ablehnung (Schlussabstimmung) September 2014 wahrscheinlicher Abstimmungstermin 10
11 Ziel der Initiative: Die momentane Ungleichbehandlung der Besteuerung von Nahrungsmitteln je nach Bezugskanal soll behoben und dadurch der Wettbewerbsnachteil der Restauration beseitigt werden. Wortlaut der Initiative: Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 130 Abs. 1bis (neu) 1bis Gastgewerbliche Leistungen unterliegen dem gleichen Steuersatz wie die Lieferung von Nahrungsmitteln. Dies gilt nicht für alkoholische Getränke, Tabak und andere Raucherwaren, die im Rahmen von gastgewerblichen Leistungen abgegeben werden. 11
12 Grundsätze der Besteuerung: - Das Steuersystem muss nach dem Prinzip der Gleichmässigkeit aufgebaut sein. Gemäss der Bundesverfassung müssen Steuern gemäss den Prinzipien der Allgemeinheit, Gleichmässigkeit, der Verhältnismässigkeit (Art. 127 Abs. 2 BV), der Rechtsgleichheit (Art. 8 BV) und der Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV) erhoben werden. - Es kann also nicht sein, dass vergleichbare Leistungen in ein und demselben Markt (Verpflegung) ungleich behandelt werden und dass sich der Staat mit unterschiedlichen Steuersätzen für oder gegen einen Bezugskanal ausspricht. 12
13 Grundsätze der Besteuerung: - Klarerweise geht es nicht an, die Steuern dort zu holen, wo es am einfachsten ist. - Und: auch finanzielle Schwierigkeiten (Steuerausfälle) bei der Korrektur des Geburtsfehlers der MwSt sind kein Grund, untätig zu bleiben und die Grundsätze einer korrekten Besteuerung nicht endlich umzusetzen! 13
14 Steuerausfälle versus Gerechtigkeit - Politik: viel Verständnis für unser Anliegen, aber Angst vor Mindereinnahmen - Mindereinnahmen von max Mio. CHF pro Jahr (gemäss Botschaft des BR zur MwSt-Initiative von 2012). Dies sind aber lediglich 1.23 % der totalen Fiskaleinnahmen von 58.8 Mrd. CHF im Jahr Je nach Ausgestaltung der Initiative ist mit geringeren Mindereinnahmen zu rechnen. - MwSt-Einnahmen unterliegen «natürlichen» Schwankungen von jährlich mehreren hundert Mio. CHF (z. B. 2008/ Mia. CHF, 2009/ Mio. CHF, 2010/ Mio. CHF). Ein gerechtes Mehrwertsteuersystem ist finanzierbar! 14
15 Positive Auswirkungen bei Aufhebung der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes: 1. Verringerte Steuerlast führt aufgrund der Wettbewerbsverhältnisse zu tieferen Verkaufspreisen im Gastgewerbe und nicht zu Preiserhöhungen. 2. Tiefere Preise kurbeln die Konsumation an und führen zu Mehrumsatz, was die Betriebe und die Sicherheit der Arbeitsplätze stärkt. 3. Mehrumsatz generiert mehr MwSt-Substrat: es ist mit steigendem MwSt- Ertrag zu rechnen. 4. Verbessert die internationale Wettbewerbsfähigkeit. 15
16 Mit anderen Worten: Ein JA zur Volksinitiative Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes! - entlastet täglich 2.5 Mio. Gäste (also ca. jeden 3. Einwohner) von einer zu hohen Mehrwertsteuer. - sichert Arbeits- und Ausbildungsplätze. - sichert die Sozialfunktion des Gastgewerbes (Jobs für eine breite Palette von Qualifikationen). - stärkt die Randregionen. - fördert den Tourismusstandort Schweiz. 16
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