7. DEUTSCHER INSOLVENZRECHTSTAG 2010

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1 7. DEUTSCHER INSOLVENZRECHTSTAG WISSENSCHAFT, RECHTSPRECHUNG, PRAXIS bis 19. MÄRZ 2010 Aktuelle Rechtsprechungsübersicht 2. Teil: Steuerrecht Rechtsanwalt, Berlin

2 Köln Berlin München Aktuelles Inslvenzsteuerrecht Deutscher Inslvenzrechtstag Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Klaus OLBING, Berlin Partner der Szietät Streck Mack Schwedhelm, Köln/Berlin/München 1. Aktuelle Gesetze Wachstumsbeschleunigungsgesetz vm (BGBl I, 3950) Verlust vn Verlustvrträgen bei Kapitalgesellschaften Grundsatz ( 8 c Abs. 1 KStG) Innerhalb vn 5 Jahren mehr als 25 % des Kapitals etc. = teilweise Verlust des nicht genutzten Verlusts Innerhalb vn 5 Jahren mehr als 50 % des Kapitals etc. = vllständiger Verlust des nicht genutzten Verlusts Mittelbar und unmittelbar Gruppenbildung Kapitalerhöhung 2

3 Ausnahme 1 Knzernklausel ( 8 c Abs. 1 Satz 5 KStG) Ausnahme 2 Inländische stille Reserven ( 8 c Abs. 1 Satz 6 bis 8 KStG) 3 Ausnahme 3 Sanierungsklausel ( 8 c Abs. 1 a KStG) Vraussetzungen: Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung verhindern/beseitigen Erhaltung wesentlicher Betriebsstrukturen Betriebsvereinbarung Lhnsumme 400 % für 5 Jahre Einlage Betriebsvermögen innerhalb vn 12 Mnaten Geschäftsbetrieb nicht im Wesentlichen eingestellt Kein Branchenwechsel in den flgenden 5 Jahren 4

4 Ausnahme 4 Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft ( 8 c Abs. 2 KStG) EU rechtswidrig 5 2. Aktuelle Rechtsprechung a. Umsatzsteuer - BFH vm (XI B 66/08, ZInsO 2009, 1262) Frtbestehen der umsatzsteuerlichen Organschaft bei der Bestellung eines sg. schwachen vrläufigen Inslvenzverwalters - BFH vm (V R 1/06, ZInsO 2009, 1659) Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit, wenn der Inslvenzverwalter die Erfüllung eines nch nicht vllständig erfüllten Werklieferungsvertrags wählt - BFH vm (XI R 63/07, ZInsO 2009, 1604) Berechtigung des Finanzamts zum Erlass eines Umsatzsteuerbescheids in einem laufenden Inslvenzverfahren, wenn sich daraus keine Zahllast ergibt 6

5 - BFH vm (XI R 57/07, ZInsO 2009, 2062) Haftung für Umsatzsteuer bei abgetretenen Frderungen, wenn die Abtretung vr dem erflgt ist - BFH vm (V R 27/07, ZInsO 2009, 2155) Verwertung vn Sicherungsgut durch Sicherungsgeber für Rechnung des Sicherungsnehmers Veräußert der Sicherungsgeber das Sicherungsgut an einen Dritten, liegt ein Dreifachumsatz erst vr, wenn aufgrund der knkreten Sicherungsabrede und aufgrund einer hiervn abweichenden Vereinbarung die Verwertungsreife eingetreten ist. - BFH vm (V R 14/08, ZInsO 2010, 487) Wird das uneinbringlich gewrdene Entgelt nachträglich vereinnahmt, ist der Umsatzsteuerbetrag erneut zu berichtigen. Das gilt auch für den Fall, dass der Inslvenzverwalter die durch die Eröffnung uneinbringlich gewrdene Frderung erfüllt. 7 b. Haftung des Inslvenzverwalters - BFH vm (VII R 50/08, ZInsO 2009, 2308 swie VII R 49/08, ZInsO 2009, 2208) Die blße Duldung der Geschäftsführertätigkeit des Gemeinschuldners erfüllte nicht das Tatbestandsmerkmal des Verwaltens der Inslvenzmasse isv. 55 Abs. 1 Nr HS InsO 8

6 c. Gewerbliche Tätigkeit des Inslvenzverwalters - BFH vm (VIII B 191/07, ZInsO 2009, 1261) Verweis auf die bisherige Rechtsprechung - Anders Finanzgericht Hamburg vm (2 K 72/07, ZInsO 2009, 1407) Verweis auf laufendes Revisinsverfahren beim BFH unter dem Aktenzeichen: VIII R 29/ Aktuelles aus der Steuerverwaltung - BMF-Schreiben vm (BStBl I, 18) Ertragsteuerliche Auswirkung der Restschuldbefreiung swie Stundung der Erlassmöglichkeit des Sanierungsgewinns 10

7 Bür Köln Wilhelm-Schlmbs-Allee Köln (Junkersdrf) Telefn 0221 / Telefax 0221 / keln@streck.net Bür Berlin Kurfürstendamm Berlin (Charlttenburg) Telefn 030 / Telefax 030 / berlin@streck.net Bür München Arnulfstraße München (Ludwigsvrstadt) Telefn 089 / Telefax 089 / muenchen@streck.net 11

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